Inschriftenkatalog: Ehemaliger Landkreis Querfurt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 64: Querfurt (2006)

Nr. 112 Farnstädt, ev. Kirche (St. Johannes und Paul) 1573

Beschreibung

Grabplatte eines ungetauften Sohnes Günthers von Geusau, Sandstein. Die Platte wurde wenige Meter vor dem Ansatz zum Chorpolygon aufrecht in die Innenwand des nördlichen Seitenschiffes eingelassen. Sie ist an den Kanten zum Teil beschädigt und an mehreren Stellen überputzt bzw. übertüncht. Der eingemeißelte Sterbevermerk mit anschließender Fürbitte beginnt oben links, umläuft die Platte in einer von zwei Ritzlinien gerahmten Randleiste und setzt sich dann zeilenweise im Binnenfeld fort.

Maße: H.: ca. 80 cm; B.: ca. 50 cm; Bu.: 4,3–4,8 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

SAW Leipzig, Inschriftenkommission (Ilas Bartusch) [1/1]

  1. [ANN]O DOMINI / 1 · 5 · 7 · 3 ·a) DEN 23 TAGb) [....... / .....]S ER[....]c) / GVNTHERd) VON GEVSAW SEINe) //f) ERSTER SON / VON DISSER W/ELT · ABGESCH/EIDEN VND IN / GOTT · SELIG / ENTSCHLAFF/EN · WELCHEM / GOTT · EINE / FROLICHE / AVFFER/ STEHVNG : / VORLEIHE / AMEN

Kommentar

Die Buchstabenbestandteile, deren Kerben teilweise noch verblichene Farbreste aufweisen, wurden gleichbleibend schmal geschlagen und verfügen über keinerlei Sporen oder sonstige Verzierungen. Hervorzuheben sind lediglich das konische M, dessen knapp bemessener Mittelteil kaum das obere Zeilendrittel füllt, und die geradlinige Cauda des R, die zusammen mit dem Bogen an einem gemeinsamen Punkt des Schafts ansetzt. Die Cauda des G ist rechtwinklig nach innen umgebrochen. Als Worttrenner dienen Quadrangel in Zeilenmitte.

Es handelt sich hierbei um das Grabmal für einen ungetauften und demnach bereits kurz nach der Geburt verstorbenen Sohn Günthers von Geusau. Günther war der einzige männliche Erbe unter den Nachfahren des Jobst von Geusau und läßt sich erstmals als Minderjähriger in einer Urkunde von 1560 fassen.1) Er heiratete zunächst Margarethe von Witzleben2), die spätere Mutter des bisher nur durch diese Inschrift bezeugten Kindes. Nach ihrem Tod im Jahre 1578 schloß er 1581 die Ehe mit Anna Elisabeth von Guttenhausen. Da er 1582 ohne männliche Nachkommen starb, erlosch mit ihm die von Ulrich von Geusau (ca. 1400–1459) gegründete Linie zu Farnstädt, und der Ort fiel an den von Balthasar von Geusau abstammenden Familienzweig zu Heygendorf (Kyffhäuserkreis) und Schaafsdorf (Gem. Heygendorf, Kyffhäuserkreis).

Die beschriebenen Buchstabenmerkmale lassen keinen Zweifel daran, daß die Platte von derselben Hand beschriftet wurde wie das Grabmal für die Mutter des verstorbenen Kindes.2) Da der Steinmetz namentlich nicht bekannt ist und ihm andernorts bisher keine weiteren Arbeiten zuzuweisen sind, soll er hier vorläufig als „Farnstädter Steinmetz“ bezeichnet werden.3)

Textkritischer Apparat

  1. 1 · 5 · 7 · 3 ·] Die 5 mit schrägem Schaft und eingerolltem Bogen; die 3 spitz.
  2. DEN 23 TAG] Die 2 ist spitz und besitzt einen Mittelbalken. Die 3 beschädigt.
  3. [......./....]S ER[....]] Die Inschrift hier überputzt. Ergänze vermutlich zu: [......./ IST DE]S ER[NVEST]. In der verbleibenden Lücke war der Monat des Sterbedatums angegeben.
  4. GVNTHER] Die ersten beiden Buchstaben stark beschädigt.
  5. SEIN] Das Wort übertüncht; die Kerben nur noch schwach wahrnehmbar.
  6. Ab hier Fortsetzung der Inschrift im Binnenfeld.

Anmerkungen

  1. Vgl. Nr. 97 und wie auch im folgenden Sächs. StA Leipzig, Ahnenreihen 1982, Stammtafeln v. Geusau Taf. 2; Regesten v. Geusau S. 13; Pb. Wolf, Heydrich 1743/44, S. 5.
  2. Vgl. zu ihr Nr. 121.
  3. Vgl. Einl. Kap. 5. 4. 2.

Zitierhinweis:
DI 64, Querfurt, Nr. 112 (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di064l002k0011205.