Die Inschriften des ehemaligen Landkreises Querfurt

3. Die nicht-originale Überlieferung der Inschriften

Von den 228 Katalogartikeln stützen sich 100, das sind immerhin ca. 44% des Gesamtaufkommens, allein auf abschriftliche Überlieferungen. Während die absolute Menge an nur noch kopial überlieferten Texten chronologisch mit jedem Jahrhundert zunimmt, ist das Verhältnis zu den noch existenten Inschriften beträchtlichen Schwankungen unterworfen. So liegt ihr Anteil im Zeitraum des 12. und 13. Jahrhunderts bei 38% (5 Kopialüberlieferungen : 8 Originalen), im 14. Jahrhundert bei 66% (10 Kop. : 5 Orig.), im 15. Jahrhundert bei 45% (11 Kop. : 13 Orig.), im 16. Jahrhundert bei 36% (37 Kop. : 65 Orig.) und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bei 50% (37 Kop. : 37 Orig.).

Die Quellen der Kopialüberlieferung sind sehr vielfältig und disparat, so daß hier nur die wichtigsten und ältesten vorgestellt werden können. Sie lassen sich je nach der Funktion, die die darin wiedergegebenen Inschriften übernehmen sollen, in verschiedene Gruppen unterteilen. Da ist zunächst auf die größtenteils chronologisch oder genealogisch strukturierten Chroniken über die Herrschaften Querfurt und Mansfeld zu verweisen, in denen die Verfasser Inschriften zur Illustration [Druckseite XXIV] oder als Beleg ihrer Schilderungen zitieren. In diese Rubrik gehören v. a. die Werke Cyriacus Spangenbergs,129) Caspar Schneiders,130) Christian Webels131) und Karl August Gottlieb Sturms.132) Diesen Autoren kam es vorwiegend auf die in den Inschriften überlieferten Informationen, weniger hingegen auf den genauen Wortlaut an. Aus der Untersuchung aller drei Inschriften, die nur oder auch durch Spangenbergs Querfurter Chronik überliefert sind, ergibt sich, daß keine einzige von ihm exakt zitiert wurde: Dazu zählt die Grabschrift für Gerhard II. von Querfurt (Nr. 8), dessen Sterbevermerk wohl kaum die unverständliche Formulierung DESSO GVDE RIDDER VV. beinhaltet hat. Ebensowenig können auf der Tumba für Gebhard XI. von Querfurt (Nr. 27) sämtliche überlieferten Angaben zu dessen Biographie verzeichnet gewesen sein, obwohl der Kopist versichert, das Grabmal „für etlich vnd zwenzig jaren“133) selbst gesehen zu haben. Von der Grabschrift der Gräfin Elisabeth von Mansfeld, geb. von Gleichen, ist noch heute mehr zu lesen, als von Spangenberg angegeben (Nr. 42). Aus seinen teilweise verkürzten oder fehlerhaften Abschriften läßt sich indessen die Verläßlichkeit der späteren Chronisten ableiten, die Spangenbergs Inschriftenzitate häufig ungeprüft übernehmen. So ist für Caspar Schneider zu konstatieren, daß er keine der von ihm wiedergegebenen Inschriften nach dem Original zitiert, sondern sie allesamt nach Spangenberg angibt (Nr. 8, 27, 42). Gleiches gilt für Christian Webel. Es scheint, als ob Webel auf eine Autopsie der Inschriften immer dann gänzlich verzichtet hat, wenn er auf Spangenberg zurückgreifen konnte. Dies geht besonders deutlich aus seiner Beschreibung der Grabplatten für Elisabeth von Mansfeld (Nr. 42) und Gerhard II. von Querfurt hervor (Nr. 8), deren Inschriften er genauso fehlerhaft wie Spangenberg wiedergibt, ohne auf ihn zu verweisen. Doch auch die Bauinschrift auf der Wappentafel Brunos VI. von Querfurt (Nr. 32), die zumindest einer von Webels Schülern beim „Illuminieren“ nah vor Augen gehabt haben muß,134) weist in Webels Transkription zahlreiche Ungenauigkeiten in der Schreibung und ein zusätzliches, zumindest nicht ursprüngliches Wort auf.

Karl August Gottlieb Sturm hat in seiner Chronik der Stadt und Herrschaft Querfurth zahlreiche historische Fakten zusammengetragen, beruht aber bezüglich der wenigen Inschriften ganz auf der älteren Überlieferung (Nr. 27, 32, 39, 42).

In diese Gruppe der chronologisch strukturierten Abhandlungen fallen auch die zahlreichen kleineren Ortschroniken, die nur teilweise gedruckt vorliegen und für manche Inschrift die einzige Überlieferung darstellen.135) Davon seien hier lediglich diejenigen vorgestellt, die noch aus dem 18. Jahrhundert stammen und aus epigraphischer Perspektive von Bedeutung sind. Die älteste Arbeit stammt von Christian Webel, der vor seiner umfassenden Querfurter Chronik im Jahr 1708 die Geschichte seines Heimatortes Nemsdorf auf wenigen Seiten skizzierte.136) Dabei berücksichtigte er auch die Kirchenglocken (Nr. 3, 12, 84) sowie zwei Bauinschriften (Nr. 29, 100). Hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Webelschen Abschriften kann hier auf obige Angaben verwiesen werden. Die einzige noch erhaltene Glocke von Nemsdorf wurde von ihm jedoch fehlerlos und paläographisch sogar im Druckbild annähernd exakt wiedergegeben. Die nächstjüngere Ortschronik ist der Geschichte von Farnstädt gewidmet und wurde in den Jahren 1743/44 von Pfarrer Florian Heydrich verfaßt.137) Leider wird sie seit einigen Jahren vermißt und liegt nur noch in einer fragmentarischen Abschrift vor. [Druckseite XXV] Es läßt sich somit nicht mehr feststellen, ob die häufig unvollständig, ungenau oder paraphrastisch transkribierten Inschriften auf einer Nachlässigkeit des Autors oder der Kopistin beruhen (Nr. 18, 70, 94, 97, 147, 159, 161, 162).

Der überwiegende Teil der übrigen Ortschroniken entstammt der zweiten Hälfte des 19. oder dem 20. Jahrhundert. Die darin angeführten Inschriften sind in der Regel inhaltlich richtig, jedoch nur selten exakt wiedergegeben.

Neben den chronologisch strukturierten Chroniken existieren einige topographische Werke, deren Anliegen vorwiegend im detaillierten Beschreiben der einzelnen Ortschaften besteht. Diese sind bezüglich der Inschriftenüberlieferung naturgemäß weitaus ergiebiger. Die älteste und umfangreichste Arbeit dieser Art war die Mansfeldische Chronik des Cyriacus Spangenberg, in deren viertem Teil er alle Ortschaften der Grafschaft unter Angabe der historisch bedeutsamen Daten und Gebäude vorstellt.138) Allerdings ist dieses Werk heute nur noch in Fragmenten bekannt, in denen die Ausführungen zu den später zum Kreis Querfurt gehörigen Dörfern um die Stadt Schraplau leider fehlen. In der Historischen Bibliothek Eisleben ist aber zu dieser Ortstopographie das vollständige Exzerpt eines Exzerptes vorhanden, das immerhin noch zwei dicke Folianten füllt und den Verlust etwas aufwiegt. Johann Albert Biering, Sohn des Eislebener Pfarrers Johann Biering,139) hatte Spangenbergs Mansfeldische Chronik „excerpiret, augiret und bis auf das Jahr 1724 continuiret“,140) um eine eigenständige Topographia Mansfeldica zu veröffentlichen. Dazu kam es durch seinen frühzeitigen Tod nicht.141) Jedoch erstellte Dr. Jakob Erasmus Vogel im Jahr 1800 von Bierings unvollendetem Manuskript wiederum eine Abschrift,142) die für die vorliegende Inschriftensammlung ausgewertet werden konnte. Auch Hermann Grössler und Adolf Brinkmann haben sich in ihrer „Beschreibenden Darstellung der Bau- und Kunstdenkmäler des Mansfelder Seekreises“ auf Bierings Vorarbeiten gestützt. Wie aus einem etwas abweichenden Zitat zur Lokalisierung der Bauinschrift von 1487 am Schraplauer Schloß hervorgeht, hat ihnen aber nicht Vogels Abschrift, sondern offenbar Bierings Originalmanuskript sowie außerdem eine handschriftliche Ausfertigung von Spangenbergs Mansfeldischer Chronik vorgelegen, in der zumindest noch die heute verschollenen Abschnitte zur Burg Schraplau überliefert waren.143) In Bierings Werk sind 11 Inschriften zitiert (Nr. 19, 28, 40, 44, 50, 61, 72, 117, 151, 163, 175), von denen heute nur noch zwei (Nr. 61, 175) existieren. Die Befürchtung, daß die Textwiedergabe allein infolge der mehrfachen Abschriften nicht besonders zuverlässig ist, findet sich durch den Vergleich mit dem Wortlaut der noch erhaltenen Inschriften bestätigt. Abgesehen von willkürlich vorgenommenen Abkürzungen fehlen ganze Wörter und sogar sinntragende Abschnitte. Dennoch bleibt festzuhalten, daß wir von vielen verlorenen Inschriften lediglich durch Spangenbergs bzw. Bierings Beschreibungen Kenntnis haben.

Eine ebenfalls sehr ergiebige Quelle in der Gruppe der topographisch gegliederten Abhandlungen stellt die sog. Leimbacher Chronik im Pfarrarchiv der Ortschaft Leimbach dar.144) Sie behandelt die Geschichte der Dörfer Leimbach, Lodersleben, Gatterstädt, Ober- und Unter-Farnstädt, Groß- und Klein-Osterhausen, Rothenschirmbach, Obhausen, Weidenbach, Göhrendorf und Göritz. Diese Schrift wurde bereits durch Max Könnecke in den Ausgaben des Querfurter Kreisblattes im November 1886 und Februar 1892 veröffentlicht. Auszugsweise fand sie auch Eingang in das von Wilhelm Schneider im Jahre 1902 herausgegebene Sammelwerk „Querfurter Stadt- und Kreischronik“.145) Der entsprechende Beitrag von Heinrich Schütz muß jedoch auf einer anderen, vollständigeren [Druckseite XXVI] Abschrift dieser Chronik beruhen, denn er enthält die im Leimbacher Manuskript fehlenden Ausführungen über Nemsdorf und Barnstädt.146) Beide Publikationen verfahren in der Texttranskription nicht exakt. Die Inschriften erscheinen vielfach nur in deutscher Übersetzung und ohne Wiedergabe der Abzeichnungen. Wie aus einigen Notizen zu erschließen ist, geschah die Niederschrift des Manuskriptes in den Jahre 1714 bis 1717.147) Der Name des Autors wird darin nicht genannt. Es spricht aber vieles dafür, daß es sich um Christian Webel handelt. Diese Vermutung wurde bereits von Heinrich Gisbert Voigt geäußert, der lediglich die abgedruckten Passagen in Schneiders Querfurter Stadt- und Kreischronik kannte.148) Er wies darauf hin, daß die Querfurter Chronik Christian Webels noch weitere Kapitel umfassen sollte, die teils nicht vollendet wurden, teils als verschollen gelten. Von den auf dem Titelblatt angekündigten fünf Hauptteilen war der fünfte mit „Von den, was von den umliegenden Dörfern merkwürdiges zu befinden“ überschrieben.149) In dem von Voigt bearbeiteten und herausgegebenen Manuskript war dieser Abschnitt nicht enthalten. Voigt vermutete aber, daß das fehlende Kapitel von Webel dennoch fertiggestellt worden und mit den abgedruckten Auszügen in Wilhelm Schneiders Chronik identisch sei. Diese Schlußfolgerung zog er aus einem nicht näher vorgestellten Vergleich zwischen den Angaben in Webels veröffentlichter Schrift über sein Heimatdorf Nemsdorf und den entsprechenden Ausführungen der anonymen Chronik.150) Diesbezüglich läßt sich hier konkreter anmerken, daß vor allem die Übereinstimmung in einem Irrtum diese Hypothese stützt. Denn in beiden Texten geht der Verfasser davon aus, die älteste Glocke der Kirche mit der Inschrift AGLA wäre im Jahre 1700 umgegossen worden,151) obwohl sie noch heute existiert (vgl. Nr. 3). Daneben sprechen noch andere Gründe für Webels Autorschaft, vor allem die inhaltliche und formale Gliederung der Texte. Wie aus den Vorbemerkungen des anonymen Verfassers hervorgeht, konzentrierte er sich in seinen jeweiligen Ausführungen auf folgende Aspekte: „Von jedem Dorfe ist zu betrachten: 1. dessen Name; 2. Lage und Fruchtbarkeit; 3. dessen Kirche, deren Erbauung, Verbesserung, Glocken, Einkünfte; 4. die Pastoren, Wohnung, Einkommen; 5. die Schuldiener, adelige Einwohner und 6. sonderbare Begebenheiten im Kriege, Pest, Theuerung, Feuersnoth, merkwürdige Todesfälle.“152) Fast alle diese Punkte finden ihre Entsprechungen in Webels Querfurter Chronik.153) Überdies werden in beiden Schriften die einzelnen Abschnitte formal durch Paragraphen voneinander abgesetzt. Den letzten Zweifel beseitigt schließlich ein Vergleich des Schriftduktus, der auf ein und dieselbe Hand schließen läßt.154)

In Bezug auf die Zuverlässigkeit der Inschriftenüberlieferung in der Leimbacher Chronik bleibt Folgendes festzuhalten: Von den insgesamt 17 zitierten Inschriften (Nr. 7, 11, 16, 21, 22, 38, 59, 60, 63, 74, 82, 83, 94, 95, 128, 138, 220) sind lediglich fünf (Nr. 7, 21, 38, 59, 63) am Original bzw. anhand einer Abreibung überprüfbar. Für zwei noch erhaltene Glocken zu Gatterstädt (Nr. 59, 63) gibt die Leimbacher Chronik statt der relativ umfangreichen Texte, die sich aus dem Datierungsformular und mehrteiligen Gebeten zusammensetzen, lediglich die Jahreszahl an. Zwei weitere Glockeninschriften (Nr. 21, 38) sind zwar im Wortlaut richtig, aber bezüglich des Datierungsformulars verkürzt wiedergegeben. Die fünfte kontrollierbare Abschrift (Nr. 7) läßt das Bemühen um eine annähernd paläographisch exakte Kopie erkennen, die aber der Abreibung in Wortlaut und Buchstabenbestand nicht immer entspricht. Da die Untersuchung zur Verläßlichkeit der Webelschen Inschriftenüberlieferung einen ähnlichen Befund erbrachte, spricht auch dieser Aspekt für seine Autorschaft.

Zu den jüngeren topographisch-beschreibenden Werken gehören schließlich auch die von der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt herausgegebenen [Druckseite XXVII] Kunstdenkmal-Inventare des Kreises Querfurt und des Mansfelder Seekreises.155) Diese stellen in epigraphischer Hinsicht zweifellos die reichhaltigsten und zuverlässigsten Überlieferungen dar, wenngleich auch sie nicht vollständig sein konnten. Ein besonderer Vorzug der von Hermann Grössler und Adolf Brinkmann sowie von Heinrich Bergner bearbeiteten Bände besteht darin, daß sie den Glocken eine besondere Aufmerksamkeit schenken. So sind dem Wortlaut der Inschriften häufig die entsprechenden Abreibungen in Faksimile oder qualitätvolle Abzeichnungen beigegeben, wodurch die Buchstabenformen auf zahlreichen verlorenen Glocken mit in die schriftgeschichtliche Auswertung einfließen konnten. Außerdem enthält jeder Band im Anhang eine „Kunststatistische Übersicht“, die einen Überblick über die im jeweiligen Kreis vorhandenen Kunstwerke, deren Künstler und Gießer und sogar über die Inschriften bietet.156) Im Inventar zum Mansfelder Seekreis werden 26 Inschriftenträger aus dem späteren Kreisgebiet Querfurt beschrieben, von denen immerhin 15 noch existieren. Ein Abgleich ergab, daß Grössler/Brinkmann vor allem bei den Glockeninschriften sehr zuverlässig sind, aber auch die übrigen Texte bis auf geringfügige Abweichungen in der Schreibung genau zitieren. In der Regel fehlen lediglich schwer zu entziffernde Abschnitte (z. B. Nr. 175), der Wortlaut benannter Bibelstellen (z. B. Nr. 146), unscheinbare Inschriften auf Glockenverzierungen (z. B. Nr. 141) sowie mehrfache Wiederholungen desselben Inschriftenformulars (z. B. Nr. 66). Etwa dasselbe gilt für den Inventarband zu Querfurt, der bereits weit über die Hälfte der heute bekannten Inschriften zitiert. Auch hier wurden die Glockeninschriften vorbildlich wiedergegeben. Die übrigen Texte weisen bisweilen geringfügige Abweichungen in der Schreibung auf (z. B. Nr. 32, 64, 63, 77 u. a.). In seltenen Fällen sind sie unvollständig abgedruckt, vor allem dann, wenn dem Bearbeiter ihr Umfang in keinem Verhältnis zu ihrem Informationsgehalt zu stehen schien (z. B. Nr. 30, 76, 97, 118).

Eine Sonderform der topographisch gegliederten Quellen stellt eine Sammlung handschriftlicher Dokumente aus dem Nachlaß des „Thüringisch-Sächsischen Vereins für Erforschung vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmäler“ dar.157) Der Verein hatte in einer Verordnung vom 2. Juli 1828 beschlossen, von jedem Ort seines Zuständigkeitsbereiches ein sog. „Lokalitäts- und Geschichtsverzeichnis“ zu erstellen.158) Zu diesem Zweck wurde eine Liste mit kultur-, kunst-, sitten-, naturgeschichtlichen sowie volkskundlichen Fragen zusammengestellt, die man an alle Gemeinden mit der Bitte um ausführliche Nachricht verschickte. Die Beantwortung übernahmen in der Regel die jeweiligen Pfarrer, Schulmeister oder Ortsrichter. Von den verschiedenen Fragestellungen sind aus epigraphischer Sicht vor allem diejenigen von Interesse, in denen es um die Existenz von Kirchen, älteren Bauwerken, Gemälden, Taufbecken, Glocken mit Inschriften oder sonstigen Steinschriften geht. Die Antworten fielen je nach Kenntnisstand und Fleiß der Schreiber unterschiedlich umfangreich aus. Mehrfach wurden tatsächlich Inschriften übermittelt, wobei die Exaktheit der Wiedergabe freilich schwankt. Immerhin sind durch diese Antwortschreiben zehn Inschriften bezeugt (Nr. 3, 7, 10, 17, 54, 67, 69, 85, 179, 191), von denen drei sonst nirgends erwähnt werden (Nr. 85, 179, 191).

Eine für die epigraphische Forschung besonders ergiebige Form historiographischer Aufzeichnungen stellen ältere Inschriftensammlungen dar, die bereits mit einem ausprägten Verständnis für den Wert dieser Quellengattung und mit der konkreten Absicht angefertigt wurden, ihrem drohenden Verlust vorzubeugen. Für den ehemaligen Kreis Querfurt fand sich eine solche bisher unbekannte Zusammenstellung im Pfarrarchiv Reinsdorf (Burgenlandkreis) unter den Kirchenbüchern von Liederstädt, Spielberg, Kleineichstädt und Pretitz. Der von Samuel Röder 1705 angefangene Band mit dem Titel „Liderstedisches neües Tauff-Buch“ enthält zwei umfangreiche Abschnitte, in denen der spätere Pfarrer Christian Elias Schönleben im Jahre 1758 sämtliche Inschriften der Grabsteine auf den heute längst aufgehobenen bzw. verlegten Friedhöfen zu Liederstädt und Pretitz angeführt hat.159) Auf diesem Wege sind allein aus dem Bearbeitungszeitraum zwölf Inschriften überliefert, von denen wir anderweitig keine Kenntnis hätten (Nr. 144, 172, 173, 186, 195, 204, 205, 206, 207, 208, 210, 216). Die Zuverlässigkeit [Druckseite XXVIII] der Angaben läßt sich freilich nicht mehr nachprüfen. Da Schönleben jedoch auch Anmerkungen über den Zustand der Steine notierte, besteht zumindest kein Zweifel daran, daß die Inschriftenwiedergabe nach Autopsie erfolgte.

Dies ist indessen für Julius Karl Adolf von Oeynhausen mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen. 160) Sein umfassendes Sammelwerk „Grabinschriften in deutschen Kirchen“ beruht in großen Teilen auf der Übernahme von Inschriftentexten aus noch nicht ermittelten Vorlagen.161) Insofern kann die Zuverlässigkeit seiner Angaben durchaus schwanken. Für den Kreis Querfurt gibt von Oeynhausen lediglich zwei Inschriften an (Nr. 42, 136), von denen die für Elisabeth von Mansfeld (Nr. 42) zumindest noch fragmentarisch erhalten ist. Da von Oeynhausens Wortlaut im Gegensatz zu dem Spangenbergs und der auf ihm fußenden Chronisten mit dem Originalbefund übereinstimmt, müssen ihm für den Querfurter Raum andere, heute nicht mehr faßbare Quellen zur Verfügung gestanden haben.162)

Neben den Inschriftensammlungen verdient an dieser Stelle ein Kopialbuch im Stadtarchiv Querfurt besondere Erwähnung. Es trägt den Titel „Memorabilia Querfurtensia“ und beinhaltet zahlreiche Abschriften älterer Verträge, Urkunden und Protokolle aus dem 15. und dem Anfang des 16. Jahrhunderts. 163) Dazwischen sind auch einige verstreute Inschriftentexte zu finden. Eine Untersuchung der Wasserzeichen und der verschiedenen Hände ergab, daß das Manuskript allmählich über einen Zeitraum von etwa 80 Jahren von ca. 1525 bis zum einsetzenden 17. Jahrhundert entstand.164) Ein größerer Teil der Eintragungen stammt wohl aus der Feder des Amtsschreibers Christian Schultheis sen.; spätere Notizen dürften von dessen Sohn, dem späteren Stadtschreiber und Schultheißen Christian Schultheis jun., vorgenommen worden sein.165) Die Inschriften, die sich teils auf fol. 15 v, teils auf fol. 80 v befinden, wurden ohne einleitenden Kommentar notiert und nur knapp oder gar nicht als solche ausgewiesen. Offensichtlich waren sie als assoziative Materialsammlung zu den vorangehenden oder folgenden Urkunden bzw. Briefen gedacht. So erscheinen die Grabschrift für Gebhard XI. von Querfurt (Nr. 27) und die Bauinschrift Brunos VI. von Querfurt (Nr. 39) innerhalb genealogischer Notizen vor der Bestätigungsurkunde der Querfurter Stiftsherren zur Seelgerätstiftung der Agnes von Querfurt. Diese hatte für einige ihrer Ahnen, darunter auch für Gebhard XI., ein Anniversarium eingerichtet.166) Die Epitaphinschriften für Bruno VI. und Bruno VII. von Querfurt (Nr. 46, 48) sowie die Inschriften „an einer vorgulten Taffeln“ (Nr. 52) in der Schloßkirche folgen nach dem Testament Brunos VI. von Querfurt und einer Reihe von Briefen, die den Tod Brunos VII. betreffen.167) Die Zuverlässigkeit der Inschriften ist infolge des Verlusts der Träger leider nicht mehr nachprüfbar. Der viel zu umfangreiche Wortlaut der vermeintlichen Grabschrift Gebhards XI.168) deutet aber darauf hin, daß die Texte nicht vom Original selbst, sondern aus anderen Vorlagen übernommen wurden.

Eine weitere Quellengattung nicht chronikalischer Art liegt in den vorhandenen Inventarverzeichnissen vor. Diese wurden in der Regel dann angefertigt, wenn Besitz oder verwaltetes Gut in andere Hände überging. Mitunter sind darin auch Inschriften zitiert, um die betreffenden Objekte in ihrer Beschaffenheit genau zu beschreiben und zu identifizieren. Das älteste Inventar der Burg Querfurt stammt aus dem Jahre 1655, als Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen das Amt Querfurt [Druckseite XXIX] seinem Sohn August überließ.169) Erfreulicherweise ist dieses ungewöhnlich umfangreich. Sämtliche Gebäude und Vorwerke werden in ihrem Erhaltungszustand ausführlich vorgestellt, wobei auch die Inschriften und Wappentafeln Erwähnung finden (Nr. 47, 49, 88, 90, 96, 123, 124). Die entsprechenden Abschriften bzw. Blasonierungen wurden allerdings nicht fehlerfrei vorgenommen, wie sich weniger aus einem Vergleich mit den Originalen (erhalten ist lediglich Nr. 90) als vielmehr aus den historischen Tatsachen erschließen läßt. Aus späterer Zeit liegen noch weitere Burginventare vor, die jedoch entweder auf diesem älteren beruhen und es teilweise wortwörtlich wiederholen oder deutlich knapper abgefaßt sind und keinerlei Hinweise auf Inschriften enthalten.170) Gleiches gilt für die Inventare zu den Gebäuden des Oberamts Schraplau aus dem Jahre 1747, in denen lediglich eine Jahreszahl am Könitzschen Rittergut vermerkt ist (Nr. 174).171) Unter den Kirchen- und Pfarrinventaren, deren Angaben sich in der Regel auf die Maße, das Material und gegebenenfalls noch auf das Gewicht der Ausstattungsstücke beschränken, ist hier nur auf eine entsprechende Übersicht im Pfarramt Schraplau hinzuweisen.172) Diese wurde offenbar in den Jahren zwischen 1728 und 1752 von Pfarrer Friedrich Gottlieb Hichtel angelegt und in eine umfangreiche Kirchenchronik der Stadt und der Superintendentur einbezogen.173) Darin finden fünf verlorene Inschriften Erwähnung (Nr. 50, 137, 151, 190, 222), von denen zwei nur durch diese Quelle bekannt sind (Nr. 137, 222).

Im Zusammenhang damit sei ergänzend darauf hingewiesen, daß die Pfarrarchive, obgleich nur selten in den Inventaren, so doch mehrfach und verstreut in den Kirchenbüchern Abschriften verlorener Inschriften bieten. Dies gilt beispielsweise für Großosterhausen (Nr. 13, 138, 166) und Langeneichstädt (Nr. 17, Einl. Kap. 6 Nr. 4, 6), vor allem aber für Farnstädt.174) Das älteste Kirchenbuch dieser Gemeinde enthält die Tauf-, Heirats- und Sterbeeinträge der Jahre 1599 bis 1684. Auf den übrigen freien Seiten sind teilweise spätere Nachrichten über Entdeckungen und Funde verzeichnet, die im Zuge der Kirchenrenovierung von 1698 zutage traten. Offensichtlich stammen sie aus der Feder des damaligen Pfarrers Gabriel Fuchs, der auf diese Weise mehrere heute verlorene Grabschriften der Adelsfamilie von Geusau (Nr. 147, 203, 214, 217), Inschriften an den Wänden und Pfeilern (Nr. 70, 162) sowie an der Orgel der Kirche (Nr. 155) dokumentiert hat.175)

Unter den einzelnen Inschriftenträgern haben in jüngerer Zeit die Glocken eine besondere Beachtung gefunden, weil sie in den Weltkriegen des 20. Jahrhunderts als Rohstoffquelle eine strategische Bedeutung erlangten. Um den tatsächlichen Glockenbestand zu erfassen, wurden 1917 und 1940 an alle Kirchengemeinden Meldebögen gesandt, in denen jede einzelne Glocke mit ihren charakteristischen Merkmalen aufzuführen war.176) Um das jeweilige Alter und damit den Wert der Glocken möglichst genau ermessen zu können, wurde den Inschriften und Verzierungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. So war in jedem Listenvordruck eine entsprechende Zeile zur Wiedergabe der Inschrift vorgesehen, die die zuständigen Pfarrer oder Küster in der Regel ordnungsgemäß ausfüllten. Freilich wurden die Abschriften nicht immer vollständig vorgenommen, manchmal auch nur die Jahresangaben eingetragen. Mitunter aber legten die Gemeinden, in der Hoffnung, durch eine besonders sorgfältige Dokumentation den Behörden den Wert der heimatlichen Glocken um so [Druckseite XXX]

klarer vor Augen zu führen und damit die Beschlagnahme zu verhindern, den Unterlagen auch Abreibungen oder Abzeichnungen bei (z. B. Nr. 197). So sind wir über den Glockenbestand in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts paradoxerweise besonders gut unterrichtet, obgleich nur ein geringer Teil der Vernichtung entging. Dieses glockenkundliche Aktenmaterial findet für den ehemaligen Kreis Querfurt eine wertvolle Ergänzung in einigen Abreibungen, die Richard Heinzel offenbar noch vor der Ablieferung im Zweiten Weltkrieg vorgenommen hatte (Nr. 21, 63, 69).177)

Obwohl es ein besonderes Anliegen der Arbeit war, die Kopialüberlieferung der Inschriften des Kreises Querfurt möglichst umfassend zu berücksichtigen, sei abschließend betont, daß mit dem vorliegenden Katalog vermutlich nur ein geringer Bruchteil des ehemals tatsächlich vorhandenen Inschriftenbestandes aufgearbeitet sein dürfte. Dies geht ansatzweise bereits aus der Übersicht über die nicht aufgenommenen Inschriften hervor.178) Andererseits ist zweifellos damit zu rechnen, daß künftig weitere, bisher unbekannte Inschriftenüberlieferungen entdeckt werden, so daß unser Bild von der epigraphischen Landschaft des ehemaligen Kreises Querfurt durchaus noch an Schärfe gewinnen kann.

Zitationshinweis:

DI 64, Querfurt, Einleitung, 3. Die nicht-originale Überlieferung der Inschriften (Ilas Bartusch), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di064l002e009.

  1. Vgl. Spangenberg 1590; Spangenberg 3/3, 1912. Zu Leben und Werk Cyriacus Spangenbergs vgl. Schwarze-Neuß 2004, S. 239–241; Roch-Lemmer 2004, S. 133–150; Czech 2003, S. 40–44; Ulsamer 1921; BWdG 3, 1975, Sp. 2691 f.; ADB 35, 1893, S. 37–41; MGG 12, 1965, Sp. 972–974. »
  2. Vgl. Schneider [1654]. Zu Leben und Werk Caspar Schneiders vgl. Heinrich Gisbert Voigt, Anmerkungen des Herausgebers, in: ebd., S. 85; Gelehrten-Lexicon 4, 1751, Sp. 312. »
  3. Vgl. Webel [1714/15]. Zu Werk und Biographie vgl. Voigt 1928, S. IX–LXXXIII. »
  4. Vgl. Sturm 1845. »
  5. Vgl. Spangenberg 1590, S. 380 f. »
  6. Vgl. Webel [1714/15], S. 20 Anm. (e). »
  7. Vgl. hierzu das Verzeichnis der Archivalien und unveröffentlichten Manuskripte sowie das Literaturverzeichnis. »
  8. Vgl. Webel 1708. »
  9. Vgl. Pb. Wolf, Heydrich 1743/44. Magister Florian Heydrich (16. 9. 1683–29. 8. 1751) stammte aus Pissen (Lkr. Merseburg-Querfurt) und war der Sohn von Christian Heydrich und Maria Schammelt. In Farnstädt begann er seinen Dienst 1713 als Substitut und war dort 1715–1751 Pfarrer. Aus drei Ehen hatte er 15 Kinder. Vgl. zu den biographischen Angaben Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum für Pietismusforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Verbindung mit den Franckeschen Stiftungen zu Halle, Projekt: Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen, Pfarrerkartei der Kirchenprovinz Sachsen; für die Übermittlung der Informationen danke ich Herrn Martin Heyn. »
  10. Vgl. Spangenberg 4/1, 1925; ders. 4/3, 1913. Einen kurzgefaßten Überblick über die noch vorhandenen Fragmente von Spangenbergs „Mansfeldischer Chronica“, die nach einer Handschrift im Staatsarchiv Wien veröffentlicht wurden, bietet Carl Rühlemann im Vorwort zu Spangenberg 3 (Fragmente), 1933, S. 9–12. »
  11. Vgl. Pfarrerbuch 1, 2003, S. 368. »
  12. HB Eisleben, Biering 1, 1724, o. S. (Titelblatt). »
  13. Vgl. zum geplanten Aufbau des Werkes die Nachricht von Johann Albert Bierings Beschreibung der Grafschafft Mansfeld, in: Beyträge 1754, S. 457–468. »
  14. Vgl. HB Eisleben, Biering 1, 1724, o. S. (Titelblatt). »
  15. Dies ergibt sich aus einem Vergleich folgender Zitate. In HB Eisleben, Biering 3, 1724, 3, fol. 618 r liest man zur Lokalisierung der Inschrift Nr. 44: „Als an der Auslage gegen den Thurme über ein mittleren Geschoß gegen Morgen ist ein großer Sandstein eingemauert.“ In Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 352 wird eben diese Stelle so zitiert: „An der Auslage gegen den Morgen (nach Spangenberg „an dem Ercker der alten Hoffstuben auswendig gegen dem Oberthore werdts unter den Fenstern“) ist ein grosser Sandstein eingemauert.“ In ebd., Anm. 2 wird Spangenbergs Mansfeldische Chronik nochmals nach einer leider nicht angegebenen Handschrift zitiert. »
  16. Vgl. PfA Leimbach, Chronik. »
  17. Vgl. Schütz 1902 (Urk.), S. 548–562. »
  18. Vgl. ebd., S. 548–550. »
  19. Vgl. das Vorwort Max Könneckes zu Eine alte handschriftliche Chronik, mitgeteilt v. Pastor Max Könnecke, in: Querfurter Kreisblatt, Ausg. vom November 1886, o. S. »
  20. Vgl. Voigt 1928, S. LIX. »
  21. Webel [1714/15], S. 1. »
  22. Vgl. Voigt 1928, S. LIX Anm. 20. »
  23. Vgl. Webel 1708, S. 9; Schütz 1902 (Urk.), S. 548. »
  24. Ebd., S. 1. »
  25. Vgl. hierzu die Kapitelüberschriften in Webel [1714/15], S. 12 „Von den Nahmen (...)“, S. 13 „Von der Lage (...)“, S. 107 „Von der Stiffts- oder Dom-Kirche (...)“, S. 120 „Von der Kirche S. Lamperti (...)“, S. 128 „Von den Glocken (...)“, S. 140 „Von den Geistlichen (...)“, S. 164 „Von der Schule“, S. 39 „Von denen alhier befindlichen Adelichen Höffen (...)“, S. 43 „Von den ausgestandenen Feuers-Brünsten“ etc. »
  26. Vgl. PfA Nemsdorf, Chronik mit Webel [1714/15], Taf. I–III. »
  27. Vgl. Kdm. (Querfurt) 1909; Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895. »
  28. Vgl. Kdm. (Querfurt) 1909, S. 317–348; Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 426–460. »
  29. Vgl. LHASA Merseburg, Landraths Acta 1828. »
  30. Vgl. ebd., o. S. »
  31. Vgl. PfA Liederstädt, Schönleben 1758 (Liederstädt); PfA Liederstädt, Schönleben 1758 (Pretitz). Christian Elias Schönleben wurde am 3. 11. 1755 in Leipzig ordiniert und war von 1756 bis 1782 Pfarrer in Liederstädt, vgl. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum für Pietismusforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Verbindung mit den Franckeschen Stiftungen zu Halle, Projekt: Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen, Pfarrerkartei der Kirchenprovinz Sachsen; für die Übermittlung der Informationen danke ich Herrn Martin Heyn. »
  32. Vgl. LB Hannover, v. Oeynhausen [vor 1886]. Für den Hinweis auf diese Überlieferung danke ich Frau Dr. Christine Wulf, Göttingen. Zum Manuskript vgl. DI 58 (Hildesheim) 2003, T. 1, S. 32»
  33. Vgl. DI 58 (Hildesheim) 2003, T. 1, S. 32»
  34. Die Grabplatte wurde erst 1979/80 wieder ausgegraben, weshalb eine Autopsie des Autors auszuschließen ist, vgl. Nr. 42»
  35. Vgl. StdtA Querfurt, Mem. Querf. Zu diesem Manuskript vgl. das Vorwort Heinrich Kauffmanns zu Vita et Passio 1934, S. 1350 f.; Voigt 1928, S. LXXI–LXXIV Anm. 31, 212 f.; Voigt 1927. »
  36. Vgl. das Vorwort Heinrich Kauffmanns zu Vita et Passio 1934, S. 1351. »
  37. Vgl. Voigt 1928, S. LXXIII Anm. 31. »
  38. Vgl. StdtA Querfurt, Mem. Querf., fol. 16 r–17 v. »
  39. Vgl. ebd., fol. 80 r (Inschriften); fol. 76 r: Bruno der Elter vorkondigt Erzbischoff Ernesto zu Magdeburg seines Sohns Abgang Anno 1495; fol. 76 v: Anttwort uff Ankondigung des Abgangs etc.; fol. 77 r: Testament des letzten Hern Bruns von Quernffurt. »
  40. Vgl. hierzu im einzelnen Nr. 27»
  41. Vgl. LHASA Magdeburg, Inventar 1655. Zu den historischen Vorgängen vgl. Einl. Kap. 2. 4. »
  42. Vgl. LHASA Magdeburg, Inventar 1685; LHASA Magdeburg, Inventar 1689. »
  43. Vgl. LHASA Magdeburg, Inventar 1747; LHASA Magdeburg, Gebäudeinventar 1747. »
  44. Vgl. PfA Schraplau, Inventar. »
  45. Friedrich Gottlieb Hichtel (7. 6. 1688 – 14. 11. 1752) stammte aus der Neustadt von Eisleben (Lkr. Mansfelder Land) und war der Sohn von Georg Andreas Hichtel und Rosina Elisabeth Schimpf. Er besuchte das Gymnasium in Mühlhausen und ließ sich 1707 an der Universität Halle immatrikulieren. Er wurde am 21. 12. 1718 ordiniert, war bis 1728 Substitut in Schraplau und hernach bis 1752 ebenda Dekan. Vgl. zu den biographischen Angaben Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum für Pietismusforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Verbindung mit den Franckeschen Stiftungen zu Halle, Projekt: Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen, Pfarrerkartei der Kirchenprovinz Sachsen; für die Übermittlung der Informationen danke ich Herrn Martin Heyn. »
  46. Vgl. PfA Großosterhausen, Kb. 1; PfA Langeneichstädt, Memorial; PfA Farnstädt, Kb. 1. »
  47. Vgl. zum Pfarrer Kdm. (Querfurt) 1909, S. 59 (Bauinschrift von 1698). »
  48. Vgl. LfD Glockenbestandserfassung 1. Wk.; LfD Glockenaktenslg. (ungeord.). Zum Verlust der Kirchenglocken im Ersten bzw. Zweiten Weltkrieg vgl. Das Schicksal der deutschen Kirchenglocken: Denkschrift über den Glockenverlust im Kriege und die Heimkehr der geretteten Kirchenglocken, Hannover 1952; Ernst Sauermann, Die deutsche Glocke und ihr Schicksal im Krieg, in: Deutsche Kunst- und Denkmalpflege 10, 1952, S. 14–32. Eine Übersicht über die im Ersten Weltkrieg aus dem Kirchenkreis Querfurt eingezogenen Glocken bietet EGB 1917, Nr. 5 u. Nr. 7. »
  49. Vgl. BA Querfurt, Heinzel. Die Dokumentation weist keine Jahresangabe auf. Da aber zwei dieser Glocken nicht mehr existieren (Nr. 21, 69), dürfte sie wohl vor 1940 erstellt worden sein. »
  50. Vgl. Einl. Kap. 6. »