Die Inschriften des ehemaligen Landkreises Querfurt

Hinweis: Diese Einleitung enthält eine Änderung gegenüber der Druckfassung. [Dorthin springen].

1. Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Vorwort

Der vorliegende Band basiert auf meiner im Jahre 2003 von der Philosophischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angenommenen Dissertation. Sie entstand am Lehrstuhl für Lateinische Philologie unter der wissenschaftlichen Betreuung von Herrn Prof. Dr. Rainer Jakobi, dem ich für die kontinuierliche gedankliche Begleitung und umfassende Förderung, die er dem Vorhaben in jeder Hinsicht entgegenbrachte, sehr herzlich danken möchte. In gleicher Weise richtet sich mein Dank an Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Schubert, der als Vorsitzender der Inschriftenkommission der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig die Promotion von Anbeginn maßgeblich unterstützt und eng in die Arbeit der Forschungsstelle „Die Deutschen Inschriften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“ eingebunden hat. Er stand der Dissertation stets mit spürbarem Vertrauen und fachlichem Rat zur Seite, übernahm das Zweitgutachten und bahnte ihrer Veröffentlichung in der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ früh den Weg.

Herrn Prof. Dr. Thomas Klein am Lehrstuhl für Mittel- und Neulatein der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der im Promotionsverfahren um die Erstellung eines dritten Gutachtens gebeten wurde, schulde ich ebenfalls Dank.

Einen erheblichen Anteil an der Fertigstellung des vorliegenden Bandes haben die Kollegen der bereits genannten Inschriften-Forschungsstelle in Halle/Saale, vor allem Herr Dr. Hans Fuhrmann und Herr Dr. Franz Jäger. Ihnen gilt mein herzlicher Dank für die kontinuierliche Hilfsbereitschaft, mit der sie in zahlreichen Gesprächen meinen fachlichen Fragestellungen ihre Aufmerksamkeit schenkten. Ihre wertvollen Ratschläge, aber auch ihr ermunternder Zuspruch haben mir manche beschwerliche Wegstrecke während der langwierigen Erarbeitung erleichtert. Außerdem unterzogen sie gemeinsam mit Frau Marion Gronemann und Herrn Dr. habil. Frank-Bernhard Müller alle Teile des Manuskriptes einer Endkorrektur, die mir in ihrer Sorgfalt von großem Nutzen war.

Nach der Verteidigung erklärte sich Herr Dr. Harald Drös, Leiter der Arbeitsstelle „Deutsche Inschriften“ an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, in selbstloser Weise dazu bereit, die endgültige Angleichung der Dissertation an die Editionsvorgaben der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ wissenschaftlich zu begleiten. Auf seine fachlich äußerst kompetente und auch im Detail stets kritische Durchsicht der Arbeit ist es zurückzuführen, wenn vor der Drucklegung einige Sachverhalte eine präzisere Formulierung oder Straffung erfahren haben. Im Wissen um den erheblichen Zeitaufwand, den dieses Entgegenkommen erforderte, fühle ich mich ihm in hohem Maße zu Dank verpflichtet.

Meine Frau Katharina Hinz hat die Belastungen, denen unsere Familie während meiner überwiegend nebenberuflich zu absolvierenden Promotion ausgesetzt war, mit großem Verständnis mitgetragen. Ohne ihre geistige Anteilnahme und einfühlsame Unterstützung läge der Band nicht vor. Mein Vater Dr. Dieter Bartusch nahm die Umzeichnung der Marken und Steinmetzzeichen vor, wofür ich ihm herzlich danken möchte.

Nicht alle, die durch freundliche Hilfestellungen, wertvolle Hinweise oder technischen Beistand zur Vollendung der Arbeit beigetragen haben, lassen sich an dieser Stelle anführen. Stellvertretend seien Frau Johanna Rudolph (Landratsamt Merseburg-Querfurt), Frau Ingrid Semmling (Stadtarchiv Querfurt), Herr Klaus Reggelin (Superintendent a. D.), Herr Reinhard Schmitt (Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege Sachsen-Anhalt, Halle), die Pfarrer/innen Barbara und Heinz Henning Bobbe (Reinsdorf), Marina Mönnich (Röblingen a. See), Hermann Rotermund (Nemsdorf-Göhrendorf), Bernd Rudolph (Bad Lauchstädt), Hans-Jakob Schröter (Langeneichstädt) und Wolfgang Stengel (Osterhausen) sowie insbesondere auch Herr Heiko Einecke (Burg Querfurt) und Herr Dipl.-Ing. Georg Meukow (Stadtbauamt Querfurt) genannt. Ihnen gilt mein aufrichtiger Dank.

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die Promotion durch die Gewährung eines Landesstipendiums über zwei Jahre und drei Monate grundlegend gefördert. Die Verlags- und Druckkosten übernahm zum überwiegenden Teil die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Auf freundliche Vermittlung des Landrats, Herrn Dr. Tilo Heuer, stellte auch die Kreissparkasse Merseburg-Querfurt einen Zuschuß bereit. Diese finanzielle Unterstützung habe ich als erhebliche Entlastung, aber auch als Anerkennung empfunden und möchte dafür allen Beteiligten nachdrücklich danksagen.

Heidelberg, im Frühjahr 2006

Ilas Bartusch

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band bietet eine kritische und kommentierte Edition aller gegenwärtig nachweisbaren mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften, die sich bis zum Jahre 1650 auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Querfurt in seinen Grenzen von 1952 bis 1994 befunden haben. Der Terminus „Inschrift“ bezieht sich dabei auf jeden kürzeren oder längeren Vermerk, der nicht auf Papier oder Pergament überliefert ist und der in der Regel nicht mit den Mitteln und Methoden des Schreibschul- bzw. Kanzleibetriebes aufgezeichnet wurde.1) Positiv ausgedrückt handelt es sich also um gemeißelte, gegossene, gravierte, geschnitzte oder gemalte Texte an Gebäuden, auf Grabdenkmälern, Glocken, liturgischen Geräten, Altären, Gemälden u. a. Als prägendes Merkmal dieser historischen Quellengattung darf gelten, daß ihr Informationsgehalt maßgeblich durch den Träger und dessen unmittelbares Umfeld mitbestimmt wird. Im Unterschied zu Handschriften und Druckerzeugnissen, deren lokale Herkunft nur bedingt zum Verständnis des Inhalts beiträgt, ist der Aspekt, an welcher Stelle und auf welchem Objekt sich eine Inschrift befindet, für die Interpretation von grundlegender Bedeutung. Oft verschmelzen Inschriftentext und -träger so stark, daß Satzbau und Grammatik ohne Berücksichtigung dieser Verknüpfung keinen Sinn ergeben. Ein markantes Beispiel dafür sind die teilweise bis auf die Jahreszahl reduzierten Bauinschriften (vgl. z. B. Nr. 61, 71, 102, 115, 131, 132 u. a.). Die Einsicht in die unauflösbare Objektbindung einer jeden Inschrift hat für die wissenschaftliche Edition mehrere Konsequenzen. Vor allem ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Text und Medium stets im Zusammenhang und – wenn möglich – nur nach Autopsie wiederzugeben. Deshalb wurden sämtliche noch existenten Inschriften im Bearbeitungsgebiet aufgesucht, vermessen und auf ihre Eigenschaften untersucht. Um dem Nutzer die bestmögliche Vorstellung zu vermitteln, sind die im Zuge der Aufnahmearbeiten angefertigten Ablichtungen zum überwiegenden Teil dem Band im Bildanhang beigegeben. Die eigentliche Edition und Kommentierung erfolgte nach den bewährten Bearbeitungsrichtlinien2) des Deutschen Inschriftenwerkes. Diese Maßgaben sollen nun, sofern sie für das Querfurter Material zur Anwendung kamen, im folgenden kurz erläutert werden:

Sämtliche Inschriften wurden in einem chronologisch geordneten Katalog zusammengestellt. Die laufende Nummer eines jeden Katalogartikels befindet sich in der Kopfzeile oben links und dient im Zusammenhang mit dem zehnteiligen Register im Anhang zur Hauptorientierung. Folgt der Nummer ein lateinisches Kreuz „†“, so wird damit der Hinweis gegeben, daß der Inschriftenträger verloren ist und sich die Textwiedergabe auf eine Kopialüberlieferung stützt. Steht dieses Kreuz in Klammern „(†)“, existiert lediglich noch der Träger, während zumindest ein Teil der ehemals darauf verzeichneten Inschriften vollständig abhanden gekommen ist. In der Mitte der Zeile erscheint die Angabe des gegenwärtigen bzw. des letzten ermittelbaren Standortes. Dabei ist zunächst die Ortschaft aufgeführt und – wenn abweichend – in Klammern die politische Gemeindezugehörigkeit. Nach einem Komma folgt nun die konkrete Bezeichnung des Bauwerks, der Einrichtung oder des Grundstücks, wo sich der Inschriftenträger zuletzt befunden hat. Der rechte Rand ist für die zeitliche Einordnung der Herstellung der Inschrift vorgesehen, die mitunter von der des Trägers abweichen kann. Solche Differenzen werden im Kommentar diskutiert, hier jedoch nicht nochmals kenntlich gemacht. Die Datierung ist in der Regel der Inschrift selbst entnommen, entweder ihrem Inhalt, wenn [Druckseite X] z. B. das Fertigungsjahr ausdrücklich erwähnt ist, oder auch dem paläographischen Befund. In Bezug auf die Grabschriften sei an dieser Stelle angemerkt, daß das inschriftlich bezeichnete Sterbejahr meist auch als Kriterium zur Datierung der Inschrift dient. Diese Methode übersieht nicht, daß viele Grabdenkmäler und große Teile ihrer Inschriften bereits vor oder erst nach dem Tod der jeweiligen Person angefertigt wurden, trägt dieser Tatsache jedoch nur dann Rechnung, wenn dafür konkrete Hinweise vorliegen. Überliefert eine andere Quelle ein präziseres Entstehungsdatum als die Inschrift, so wird es in die Kopfzeile übernommen und durch Klammern als Fremddatierung markiert.3) Unsichere Datierungsvorschläge sind durch ein angefügtes Fragezeichen „(?)“ gekennzeichnet, abgrenzbare Zeiträume durch ihre Eckdaten bestimmt. In Sammelnummern, in denen mehrere Inschriften unterschiedlicher Epochen auf einem Träger im Zusammenhang bearbeitet werden, erscheinen die einzelnen Zeitangaben, durch Kommata abgetrennt, ihrer chronologischen Reihenfolge nach. Solche mehrfach beschrifteten Denkmäler finden sich im Katalog unter dem frühesten Datum; für die hier im Trägerzusammenhang behandelten jüngeren Inschriften wurden allerdings im Katalogverlauf an den entsprechenden Stellen Leernummern eingeschoben, die auf den maßgeblichen Artikel verweisen. Die Abfolge der Katalognummern richtet sich stets nach dem letztmöglichen Zeitpunkt der vorgeschlagenen Datierungsspanne. Dabei gehen die kürzer bemessenen Zeiträume den weiter gefaßten voran. Liegen zwei identische Zeitansätze vor, so richtet sich die Einordnung der Artikel nach der alphabetischen Reihenfolge der Standortnamen.

Die nun einsetzende Beschreibung benennt zunächst den Inschriftenträger, berichtet gegebenenfalls über Standortwechsel oder Verlustumstände, soweit diese zu ermitteln waren, und informiert über das verwendete Material. Anschließend folgen Ausführungen zur Beschaffenheit und Form des Objektes, zu Verzierungen, nachweisbaren oder offensichtlichen Restaurierungen sowie präzise Angaben, an welcher Stelle und mit welcher Technik die jeweiligen Inschriften angebracht wurden. Wappen, Steinmetzzeichen und Marken erfahren lediglich eine knappe Lokalisierung, da sie an anderer Stelle näher bestimmt bzw. abgebildet werden. Bei nicht mehr existenten Inschriften erhält der Nutzer Informationen über die Überlieferungsumstände, falls diese bekannt sind und die Verläßlichkeit des Textes kennzeichnen. Am Ende dieses Artikelabschnitts wird die Quelle des wiedergegebenen Wortlauts genannt.

Die Maßangaben beruhen in der Regel auf eigenen Ermittlungen; wenn nicht, ist die Herkunft in einer Fußnote angegeben. Die Höhen- und Breitenmaße beziehen sich stets auf die maximale Ausdehnung des Inschriftenträgers. Die Höhe der Buchstaben gibt hingegen den Mittellängenbereich an, orientiert sich also meist an m oder n. Größer ausgeführte Versalien werden an dieser Stelle nicht berücksichtigt, sondern innerhalb der Schriftbeschreibung erwähnt. In derselben Zeile erfolgt nach einem Bindestrich die Benennung der Schriftart. Am Rand steht die Nummer der zugehörigen Abbildung im Anhang.

Der anschließende, etwas eingerückte Abschnitt enthält die Transkription der Inschrift. Großbuchstaben entsprechen der Majuskel und der Kapitalis, Kleinbuchstaben der Minuskel und der Fraktur. Abkürzungen sind im Text unter Auslassung des Kürzungszeichens in runden Klammern aufgelöst:

(xxx) z. B. ∙ S(ANCTVS) ∙ LVC//AS (vgl. Nr. 14 B).

Die Art der Kürzung wird erläutert, soweit es sich nicht um den üblichen Kürzungsstrich oberhalb des vorangegangenen Zeichens handelt.

Buchstabenverluste, die auf Beschädigung bzw. Verwitterung zurückzuführen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rekonstruieren sind, werden ergänzt und in eckige Klammern gesetzt:

[xxx] z. B. ∙ S(ANCTVS) ∙ // M[A]RCVS (vgl. Nr. 15 B).

Läßt sich hingegen der Textverlust nicht mehr oder nur noch inhaltlich rekonstruieren, während die genaue Formulierung bzw. Schreibweise ungewiß bleibt, erscheinen innerhalb der eckigen Klammern drei Gedankenstriche. Ergänzungsvorschläge bietet hier gegebenenfalls der Buchstabenapparat:

[– – –] z. B. ∙ ANNO CHRISTI 1 : 6 0 ∙ 1 DEN 22 OCTOB(RIS) H[– – –] (vgl. Nr. 30 R).

Ein Buchstabenverlust, dessen Umfang noch in etwa abzuschätzen ist, wird durch eine den zerstörten Zeichen entsprechende Anzahl von Punkten auf der Grundlinie verdeutlicht:

[…] z. B. An[no .........]00 ist dieser Altar etc. (vgl. Nr. 30 S).

Die Transkription von Prosatexten erfolgt fortlaufend unter Angabe der Zeilenumbrüche oder Richtungsänderungen (z. B. eines umlaufenden Schriftbandes) durch einfache Schrägstriche:

/ z. B. [– – –]AR ∙ VND / ∙ NAMHAFT ∙ HANS ∙ / SCHRAM (vgl. Nr. 101).

Doppelte Schrägstriche verdeutlichen, daß die Fortsetzung der Inschrift auf einem anderen Feld erfolgt oder daß der Textverlauf durch ein von außen hineinragendes Objekt, wie z. B. einen Wappenschild oder eine Helmzier, unterbrochen wird:

// z. B. i//h//e//s//v//s (vgl. Nr. 36 B),
brvn ∙ edeler ∙ herr / czv ∙ quernfurt ∙ a(nno) / d(omini) ∙ mo ∙ ccc//c ∙ lxix (vgl. Nr. 33).

Zeichen, die Worte, Buchstaben oder Ziffern voneinander absetzen, werden als Punkte in Zeilenmitte bzw. auf der Grundlinie wiedergegeben und in ihrer Form beschrieben. Dazu zählen nicht nur die häufig als Quadrangel oder Dreiecke ausgeführten Worttrenner, sondern vor allem auf Glocken auch Brakteatenabdrücke oder anderweitige Verzierungen, solange sie die Ausmaße der Zeile nicht überschreiten:

z. B. ∙ MERSEBORGH ∙ KATERINA ∙ ORATE ∙ PRO EIS ∙ (vgl. Nr. 25).

Auf dem Inschriftenträger erkennbare Silbentrennungszeichen am Zeilenende oder -anfang finden ihre Wiedergabe durch einen waagerechten Doppelstrich:

= z. B. COMI=/TIS (vgl. Nr. 175 I).

Ligaturen, wodurch zwei Buchstaben zu einem völlig neuen Zeichen verschmelzen (z. B. &), und Nexus litterarum, die lediglich eine Verbindung zweier Lettern durch ein gemeinsames Element darstellen (z. B. Æ), lassen sich anhand von Bögen unter den betreffenden Zeichen identifizieren:

Änderung in der Onlineversion

Nicht Bögen, sondern Striche unter der Zeile (Unterstreichungen) bezeichnen Buchstabenligaturen.

XX z. B. ∙ S(ANCTVS) ∙ IOHANNES (vgl. Nr. 15 C).

Sofern erforderlich, ist unter der Transkription der Inschrift kleingedruckt ihre Übersetzung beigefügt. Ein Datum nach dem römischen oder dem Kirchenkalender wird in einer gesonderten Zeile aufgelöst. Nach einer weiteren Leerzeile ist das Versmaß poetischer Texte angegeben, die innerhalb der Transkription vers- bzw. strophenweise erscheinen. Schließlich folgt die Wappenidentifizierung, versehen mit einer Anmerkung, die entweder entsprechende Literaturverweise oder eine vollständige Blasonierung enthält.4) Die Verteilung der Wappenschilde auf dem Inschriftenträger – etwa bei einer Ahnenprobe – ist soweit wie möglich auch im Druckbild beibehalten worden.

Der anschließende Kommentar schildert zuerst die Beobachtungen zur Schriftgestaltung. Die charakteristischen Merkmale der Buchstaben und ihrer Bestandteile werden nach der Terminologie des Deutschen Inschriftenwerkes5) vorgestellt und verglichen. Danach finden aus dem Inhalt der Inschrift resultierende Fragestellungen ihre Erörterung. Dazu zählen insbesondere der Personennachweis, die Einordnung der Inschrift in ihren historischen Kontext, die Diskussion des sprachlichen Formulars sowie die Begründung der Datierung oder Werkstattzuweisung.

Der Buchstaben-Anmerkungsapparat bezieht sich ausschließlich auf die Transkription der Inschrift selbst. Hier werden verschiedene Lesarten angeführt, soweit sie nicht nur hinsichtlich ihrer Schreibung differieren, Besonderheiten einzelner Buchstaben oder Worttrenner beschrieben, sofern sie nicht im Kommentar ihre Erwähnung gefunden haben, und fragliche Lesungen oder partielle Zerstörungen gekennzeichnet. Dabei kommt überwiegend die Methode der positiven Lemmatisierung zur Anwendung, d. h. nach dem Verweisbuchstaben erscheint vor einer eckigen Klammer in der Regel nochmals der Textabschnitt, auf den sich die Anmerkung bezieht. Auf die Wiederholung innerhalb des Apparates wurde nur dann verzichtet, wenn ein und dieselbe Anmerkung für mehrere Stellen [Druckseite XII] im edierten Inschriftentext gilt, z. B. bei der Benennung von Kürzungszeichen oder besonderer, mehrfach wiederkehrender Buchstabenverzierungen. Sie unterblieb ferner, wenn die gesamte Inschrift einen Hinweis erfuhr oder wenn lediglich bestimmte Editionszeichen, wie Worttrenner (∙), Zeilenumbrüche (/), Unterbrechungen (//) o. ä. einer näheren Erläuterung bedurften.

Der Ziffernapparat weist Zitate oder inhaltliche Übernahmen nach und steht für alle zusätzlichen Anmerkungen zur Verfügung. Hier findet man auch Querverweise auf andere Katalognummern.

Die den Artikel abschließenden Literaturangaben unterrichten über die bisherige Überlieferung der behandelten Inschrift. Dabei werden allerdings nur die Werke angeführt, die den inschriftlichen Text zumindest teilweise zitieren. Hingegen bleibt das Schrifttum, in dem zwar der entsprechende Inschriftenträger Erwähnung findet, seine Inschriften jedoch nicht wörtlich zitiert werden, an dieser Stelle ungenannt. Gleichwohl ist diese Literatur für die Kommentierung möglichst umfassend berücksichtigt worden. In Anbetracht der Menge an weit verstreuten Aufsätzen und Archivalien ließ sich allerdings die angestrebte Vollständigkeit nicht immer erreichen.

Zitationshinweis:

DI 64, Querfurt, Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Ilas Bartusch), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di064l002e009.

  1. Vgl. Kloos 1992, S. 2. Siehe ebd., S. 2 f. auch zur Abgrenzung der Inschriftenkunde von der Sphragistik, Numismatik und von anderen angrenzenden Wissenschaftsdisziplinen. »
  2. Eine Veröffentlichung dieser Editionsrichtlinien ist seit geraumer Zeit geplant. Derzeit können sie jedoch nur in den einzelnen Forschungsstellen der Inschriftenkommissionen der deutschen Akademien der Wissenschaften eingesehen werden. Gedruckt liegt lediglich die etwas abweichende Fassung für die „Wiener Reihe“ der Deutschen Inschriften vor, vgl. Bearb.- u. Editionsgrundsätze 1991. »
  3. Vgl. z. B. Nr. 30»
  4. Die Terminologie der Blasonierung richtet sich nach der vom HEROLD herausgegebenen Wappenbilderordnung, vgl. WBO 1986. »
  5. Vgl. Terminologie 1999. »