Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 66† Kreuzherrenkirche 1576

Beschreibung

Epitaph für Elisabeth vom Hauss. In der Sammlung Redinghoven wird in Aufzeichnungen über Inschriften in der Kreuzherrenkirche der Wortlaut der Grabbezeugung (A), des Grabgedichtes mit dem Totenlob (B) und des Sterbevermerks mit Chronogramm (C) überliefert. Die Inschriften, verzeichnet erkennbar als drei Inschriften ohne Angaben über die Anordnung auf dem Träger, waren nach Redinghoven „An der Wandt nach der Straßen auff einer kupfferen platten geschrieben od(er) eingegoßen“. Auf dem folgenden Blatt der Sammlung Redinghoven sind auf die Ecken verteilt vier Wappen nachgezeichnet, die sich vermutlich auf diesem Träger befanden. Ob er bereits in Folge der Überschwemmung des Jahres 1784 verloren ging oder im Zuge der Räumung und Profanierung der Kirche entfernt worden ist, konnte nicht geklärt werden.1)

Nach Redinghoven.

  1. A

    Tumulus nobilis ac egregiae matronae Elisabeth ab Huis generosi ac praestantis viri Theodori ab Horst illustrissimi principis Iuliae etc. consiliarii et principis iunioris aulae praefecti satrapae in Dusseldorp Angermondt etc. vxoris

  2. B

    Hussaea coniunx satrapaeTheodori ab Horst ElisabethVt orta stirpe nobiliVt elegantem heroiciSortita formam corporisVt nupta praestantissimoGenere atque vita coniugiVt tristibus duodecimiPartus sui doloribusMoriente victa infantuloIacet hoc sepulchro conditaSed vt pudica coniugisAmans et observans suiVt gratiosa moribusVt serua Christi sedulaFideique custos pertinaxVt diuite ex peculioNutrix benigna pauperumSuperstes est non mortuaHic ergo clausa corporeIn arce viuit coelitumFruiturque pace aeternaamen.

  1. C

    En VbI fInItos prope IVnIVs egerat orbesStabat ELIzbetaea) Mors TheoDore tVae

Übersetzung:

Das Grab der edlen und ehrenvollen Frau Elisabeth vom Hauss, Ehefrau des edlen und vortrefflichen Herrn Dietrich von Horst, Rat des hochehrwürdigsten Fürsten von Jülich etc. und Hofmeister des Jungfürsten, Amtmann zu Düsseldorf, Angermund etc. (A)

Elisabeth vom Hauss, Ehefrau des Amtmanns Dietrich von Horst, wie sie aus edlem Geschlecht geboren, wie sie vom Schicksal die feine Gestalt eines heroischen Körpers erhalten hat, wie sie mit einem von Geschlecht und Lebensweise höchst vortrefflichen Gatten ehelich verbunden war, wie sie durch bittere Schmerzen bei ihrer zwölften Niederkunft durch den Tod des Säuglings besiegt worden ist, liegt in diesem Grab bestattet. Aber wie sie sittsam ihren Gatten liebte und verehrte, wie sie freundlich in ihrem Charakter war, wie sie als eifrige Dienerin Christi und beharrliche Hüterin des Glaubens, wie sie aus reichem Vermögen eine freigiebige Wohltäterin der Armen war, ist sie gegenwärtig (und) nicht tot. Hier also (ist) sie in ihrer körperlichen Hülle eingeschlossen. In der Burg der Himmlischen lebt sie und erfreut sich des ewigen Friedens. Amen. (B)

Siehe, als der Juni die letzten Kreise beinahe gezogen hatte, war deiner Elisabeth der Tod bestimmt, Dietrich. (C)

Versmaß: Akatalektische iambische Dimeter (B); elegisches Distichon, zugleich Chronodistichon (C).

Datum: 30. Juni 1576 (C).

Wappen:
Wittenhorst2), Hauss3), Hauss, Wittenhorst

Kommentar

Das in Inschrift A verwendete „satrapa“ für Amtmann begegnet gelegentlich in lateinischen Inschriften.4) Das Lobgedicht auf die Verstorbene ist sprachlich sorgfältig gestaltet. In der ersten Hälfte werden Eigenschaften der Verstorbenen genannt, die sie zu Lebzeiten auszeichneten. Darauf folgt die Angabe der Todesursache. Anschließend werden weitere Eigenschaften aufgezählt, die sie über den Tod hinaus gegenwärtig erhalten und ihr das ewige Leben sichern, alle jeweils eingeleitet durch ein ut. Das Chronodistichon in Inschrift C ergibt ihr Todesjahr 1576, die Angabe in der ersten Zeile nennt den letzten Junitag als Sterbedatum.

Redinghoven überliefert die Wappen dieser Platte auf einem gesonderten Blatt. Auffällig ist die sehr gute Wiedergabe der Wappen, die von den sonst sehr schematischen Darstellungen der Wappen bei Redinghoven deutlich abweicht. Es handelt sich nicht um die vierfache Ahnenprobe der Verstorbenen, sondern die beiden unteren Wappen scheinen eine weitere Abbildung der beiden oberen, allerdings mit abweichender Wiedergabe der Farben zu sein. Eine Erklärung dafür wurde bislang nicht gefunden.5) Vielleicht ist die Zeichnung der Wappen später hinzugefügt worden. Redinghovens Angaben zum Standort erlauben keinen Rückschluss darauf, ob die Platte zu seiner Zeit auf dem Boden neben der südlichen, an der Ratinger Straße verlaufenden Längswand der Kirche6) lag oder aber an der Wand aufgestellt war.

Elisabeth vom Hauss, Tochter des Johann vom Hauss und der Sophia von Wittenhorst zu Horst,7) war seit 1554 verheiratet mit Dietrich von der Horst, der als Erzieher Herzog Johann Wilhelms, Amtmann zu Düsseldorf, Angermund und Landsberg, jülicher Rat, Geheimer Rat und Gesandter sowie Artilleriemeister und schließlich Hofmeister tätig gewesen ist8) und dem sie das Rittergut zum Hauss bei Ratingen9) mit in die Ehe brachte. Dietrich nahm mit seiner zweiten Ehefrau Agnes von Thye an der Fürstenhochzeit im Jahre 1585 teil, in deren Verlauf er unter anderem der Braut am 17. Juni die Morgengabe präsentierte.10) Die Angabe, dass Dietrich, dessen zweite Ehe kinderlos blieb, nach seinem Tod im Jahr 1589 neben seiner ersten Gemahlin in der Kreuzherrenkirche, in der auch zwei ihrer gemeinsamen Kinder bestattet worden sind,11) beigesetzt worden sein soll,12) lässt sich nicht belegen. Dieser Bestattungsort für Dietrich erscheint aber sehr wahrscheinlich, zumal Dietrich 1585 von Herzog Wilhelm V. ein Haus auf der Ratinger Straße gegenüber der Kreuzherrenkirche geschenkt bekam.13) Dass Elisabeth 1576 in der Kreuzherrenkirche und nicht in der Begräbnisstätte ihrer Familie in St. Peter und Paul in Ratingen beigesetzt wurde, lässt darauf schließen, dass sich die Familie von der Horst/vom Hauss bereits zu diesem Zeitpunkt nach Düsseldorf orientiert hatte und dort über Besitz verfügte.14)

Textkritischer Apparat

  1. Sic!

Anmerkungen

  1. Zu den Schäden an den Gräbern, Grabplatten und Epitaphen in der Kreuzherrenkirche vgl. Kap. 2.1.2 der Einleitung.
  2. Fahne I, S. 460.
  3. Ebd., S. 142.
  4. Im Rahmen der DI unten in Nr. 188 und z. B. auf drei Inschriftenträgern in Tauberbischofsheim aus den Jahren 1615 – 1617 als Amtsbezeichnung für einen kurfürstlich mainzerischen Amtmann (DI 1 /Badischer Main- und Taubergrund/, Nrn. 90, 95 u. 392), in einer nicht sicheren Lesung auf einer Grabplatte von 1628 in St. Godehard in Hildesheim (DI 58 /Hildesheim/, Nr. 692), auf einem Epitaph für den Statthalter des Kurfürsten der Pfalz und in beiden Bayern in Bretten von 1630 (DI 20 /Großkreis Karlsruhe/, Nr. 405) und 1675 wiederum auf einem Epitaph eines kurpfälzischen Amtmanns (DI 79 /Rhein-Hunsrück-Kreis II/, Nr. 185).
  5. Niederau, Bemerkenswertes, S. 232, hat lediglich die beiden oberen Wappen bestimmt und übergeht die beiden weiteren.
  6. Vgl. zu Grundriss und Bau der Kirche LAV NRW R, Karten, Nr. 1349 a–d u. Strauven, Mausoleen, Abb. im Anhang.
  7. Zu den Eltern vgl. Niederau, Herren, S. 163, u. ders., Bemerkenswertes, S. 232; vgl. auch Schleicher, Slg. Oidtman, Bd. 7, S. 693–701, bes. S. 696f. u. ebd., Bd. 17, S. 610.
  8. Vgl. z. B. die zahlreichen Einträge im Register bei v. Below, Landtagsakten, Bd. 2, S. 974, u. Redlich, Kirchenpolitik, Bd. 2,2, S. 16 Anm. 2; 411 Anm. 2; vgl. auch Schmitz, Land, Bd. 1, S. 30; Niederau, Herren, S. 163–166 u. 211f. sowie Schleicher, Slg. Oidtman, Bd. 8, S. 770. Er wird auch mehrfach erwähnt bei Graminäus in seiner Beschreibung der Fürstenhochzeit von 1585 (vgl. dazu Kap. 2.1.5 der Einleitung). Zu der Familie auch Fahne I, S. 175f.; Schleicher, Slg. Oidtman, Bd. 8, S. 767–778, und Klaus Gonska, Dat Hueß zor Horst. Die Adelsfamilie von der Horst im Emscherbruch und ihre Erben im 16. und 17. Jahrhundert (Materialien zur Kunst- und Kulturgeschichte in Nord- und Westdeutschland 10), Marburg 1994; zu Elisabeth und ihrem Ehemann auch Jegodtka, Grabstätten, S. 137–139.
  9. Zum Haus vom Hauss vgl. Ferber, Rittergüter, S. 106; Clemen, KDM Düsseldorf, S. 162f.; Germes, Wasserburg.
  10. Graminäus, Beschreibung, nicht paginiert; zum 17. Juni 1585.
  11. Vgl. Nr. 83. Zu ihren Kindern vgl. Fahne I, S. 176, und Niederau, Bemerkenswertes, S. 233, die neun von ihnen namentlich nennen. Jegodtka, Grabstätten, S. 140, nennt außerdem zwei Enkel, die in der Kreuzherrenkirche beigesetzt worden sind.
  12. Vgl. zu dieser Angabe, zu der ein Nachweis fehlt, z. B. Fahne I, S. 176; Germes, Wasserburg, S. 95; Niederau, Herren, S. 166; ders., Bemerkenswertes, S. 232 mit Anm. 25; Jegodtka, Grabstätten, S. 139.
  13. Günter Aders, Zur Geschichte des Hauses Ratinger Straße 15 und seiner Nachbarhäuser, in: Jan Wellem 1957, Heft 4, S. 5–8 u. Heft 5, S. 9–11; S. 6.
  14. Vgl. dazu Niederau, Bemerkenswertes, S. 233; Jegodtka, Grabstätten, S. 139.

Nachweise

  1. BSBM, Cgm 2213 (Slg. Redinghoven), Bd. 24, foll. 200v–201r.
  2. Niederau, Bemerkenswertes, S. 232 (nur Text von A, B und C erwähnt).
  3. Germes, Wasserburg, S. 95 (nur A).
  4. Jegodtka, Grabstätten, S. 139 Anm. 1 (wohl nach Germes, nur A).

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 66† (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0006605.