Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 62 Haus ‚Zum Schwarzen Horn‘, Ratinger Str. 6 (15)71

Beschreibung

Wappenstein mit dem mehrfeldigen Vollwappen der Herzöge von Jülich-Kleve-Berg-Mark-Ravensberg und der Devise Herzog Wilhelms V. mit der Jahresangabe in Form einer Minderzahl im Giebel über der Mittelachse des dreiachsigen Hauses Ratinger Str. 6, Zum Schwarzen Horn. Die erhaben gehauene Inschrift steht in einem an beiden Enden eingerollten Schriftband oberhalb des Reliefs mit dem Wappen und ist heute farbig gefasst. Die Fassadenansicht zeigt den Zustand nach einer Umgestaltung um das Jahr 1780, die weitere Bausubstanz wurde 1957 aufgrund des schlechten Zustandes abgebrochen und erneuert.1) Ob der Stein bereits im 16. Jahrhundert an diesem Haus angebracht war oder von anderer Stelle zu einem unbekannten Zeitpunkt dorthin umgesetzt worden ist, ist nicht bekannt. Unter dem mittleren Fenster des ersten Stocks befindet sich zudem eine in die Wand eingelassene Tafel mit einem schwarzen Hifthorn.

Schriftart(en): Kapitalis. 2)

  1. IN · DEO SPES · MEA3) A(NNO) 71

Übersetzung:

In Gott (liegt) meine Hoffnung. Im Jahre (15)71.

Wappen:
Jülich-Kleve-Berg-Mark-Ravensberg

Kommentar

Als Worttrenner dienen Punkte auf der Zeilenmitte. Das Baujahr des Hauses ist unbekannt.4) Sicher ist jedoch, dass ein Haus an dieser Stelle von kurz nach 1470 bis um 1500 als Rathaus gedient hat5) und zwischen 1500 und 1532 von Bürgermeister und Rat an Johann von Berck verkauft wurde. Dessen gleichnamiger Nachkomme war 1581 Stadtrentmeister, sein Namenszusatz „Schwarzhorn“ gab dem Haus seinen Namen.6) Das Haus wird auch im Landsteuerbuch von 1632 genannt.7) Die Bombardierung Düsseldorfs im Jahr 1758 führte zu Beschädigungen.8) Die heutige Ansicht des teilweise schon im 16. und dann im 18. und 19. Jahrhundert als Gasthof genutzten Gebäudes9) entstand um 1780.10) Möglicherweise wurde zu diesem Zeitpunkt auch der Wappenstein in den Giebel eingefügt.11) Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird er an dieser Stelle bei Mindel erwähnt,12) auf Aufnahmen vom Ende des 19. Jahrhunderts ist er zu sehen.13) Über einen früheren Anbringungsort ist nichts bekannt.14) Auch die Frage nach dem Anlass für die Anbringung ist bislang nicht beantwortet.

Die Devise ist bei Dielitz nicht als Wahlspruch Herzog Wilhelms V. aufgeführt.15) Erichius vermerkt, dass der Herzog vor dem Venloer Vertrag diese Devise, danach den Wahlspruch „CHRISTVS SPES VNA SALVTIS“ benutzt habe,16) den auch Dielitz verzeichnet hat.17) Die Devise IN DEO SPES MEA findet sich aber auch auf dem zu Ehren des Herzogs in der Lambertuskirche errichteten Epitaph (Nr. 106), einer Fahne (Nr. 92), die beim Leichenzug für Herzog Wilhelm mitgeführt wurde, sowie auf einem silbernen Becher (Nr. 93); ebenso bezeichnet Leuenheuer diese Worte als Devise des Herzogs und nach Winand Thomasius, der die dem Werk Leuenheuers beigebundene Predigt bei der Beisetzung des Herzogs gehalten hat, zählten sie zu den Gebeten, die der Herzog in seinen Sterbestunden gesprochen bzw. gehört hat.18)

Anmerkungen

  1. Heimeshoff, Häuser, Bd. 1, S. 210.
  2. Die Maße des Steins und die Buchstabenhöhe konnten aufgrund der Höhe der Anbringung nicht ermittelt werden.
  3. Nach PsG 61,8: „Deus auxilii mei et spes mea in Deo est.“ Zur Verwendung als Devise des Herzogs s. den Kommentar.
  4. Heimeshoff, Häuser, Bd. 1, S. 210.
  5. Wisplinghoff, Mittelalter, S. 195; Heimeshoff, Häuser, Bd. 1, S. 211. Zu den Düsseldorfer Rathäusern vgl. auch Nr. 55.
  6. Zu diesem und weiteren Besitzern und Bewohnern vgl. Ferber, Wanderung, Bd. 1, S. 36f.
  7. Ders., Landsteuerbuch, S. 4.
  8. Ders., Wanderung, Bd. 1, S. 37.
  9. Nach ebd., Bd. 1, S. 36, wurden Teile bereits im 16. Jh. als Gasthaus genutzt.
  10. Heimeshoff, Häuser, Bd. 1, S. 210. Zur Erhaltung der Fassade und dem dahinter ausgeführten Neubau vgl. Neisser, Haus, S. 187 mit Abb.
  11. So z. B. ebd., S. 187. Nach Dahm, Haus, S. 8, entstand das Giebeldreieck „möglicherweise erst kurz nach 1800“.
  12. Mindel, Wegweiser, S. 57, Nr. 11.
  13. Vgl. z. B. die Abb. bei Becker, Düsseldorf, Abb. 67.
  14. Die bei Dahm, Haus, S. 9, als wahrscheinlich angegebene Auflösung der Jahreszahl zu 1771 ist falsch. Ebenso ist die Auflösung zu 1671 bei Spohr/Maes, Hauswappen, S. 181, aufgrund des Wappens und der Devise Wilhelms V. unzutreffend.
  15. Dielitz, Wahl- und Denksprüche, S. 145f.
  16. Erichius, Chronic, 6. Buch, S. 281f.
  17. Dielitz, Wahl- und Denksprüche, S. 44.
  18. Leuenheuer, Encomion, fol. 13r u. 150v.

Nachweise

  1. Mindel, Wegweiser, S. 57, Nr. 11 (ohne Jahreszahl).
  2. Ferber, Landsteuerbuch, S. 4.
  3. Ferber, Wanderung, Bd. 1, S. 36 (unvollständig).
  4. Moeller, Baugeschichte, S. 364.
  5. Max Levy, Bauten Düsseldorfs aus vergangener Zeit, in: Jan Wellem 1 (1926), Heft 3, S. 52–58, 56 (unvollständig).
  6. Dahm, Haus, S. 8.
  7. Neisser, Haus, S. 187 (ohne Jahreszahl).
  8. Spohr/Maes, Hauswappen, S. 181.
  9. Becker, Düsseldorf, Abb. 67 (in der Bildunterschrift mit unvollständnigem Text).
  10. Heimeshoff, Häuser, Bd. 1, S. 211.
  11. Funken, Ars Publica, Bd. 1, S. 161.

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 62 (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0006203.