Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 53† Kreuzherrenkirche 1542

Beschreibung

Grabplatte oder -stein mit Sterbevermerk für Rabold von Plettenberg, gelegen „gegen“ den Marienaltar.1) Die Angaben sind überliefert in der Sammlung Redinghoven in Aufzeichnungen über Inschriften in der Kreuzherrenkirche. Die Platte war schon zu Redinghovens Zeit offenbar so stark abgenutzt, dass er bei dem Sterbevermerk das Todesjahr und die auf den Namen folgenden Angaben nicht mehr lesen konnte. Das Material ist unbekannt; auf der Platte waren eine liegende Figur des Verstorbenen2) und eine vierfache Ahnenprobe ohne Namensbeischriften zu sehen.3) Ob die Platte bereits in Folge der Überschwemmung des Jahres 1784 verloren ging oder im Zuge der Räumung und Profanierung der Kirche entfernt worden ist, konnte nicht geklärt werden.4)

Nach Redinghoven.

  1. Anno [– – –] XXV october starff der ernfeste Rabolt van Plettenberg [– – –]

Wappen:
Plettenberg5) Binsfeld6)
Reimsdyck7) leer

Kommentar

Der Verstorbene ist als Rabold von Plettenberg, jülicher Marschall und Rat, Herr zu Niederaussem, Kessenich, Forst und Laach sowie weiterer Güter und Amtmann zu Heimbach zu identifizieren, dem durch seine Ehe mit Margaretha von Eynenburg auch Einenberg, Landskron, Dreiborn, Eller und weitere Besitzungen zugefallen sind.8) So hat er auch als Herr zu Landskron, Marschall und Amtmann zu Heimbach den am 27. Januar 1538 zwischen Herzog Karl von Geldern und Herzog Johann von Kleve geschlossenen Vertrag über die Nachfolge des Jungherzogs Wilhelm im Herzogtum Geldern mitbesiegelt.9) Das bei Schleicher angegebene Sterbedatum 25. Oktober 1542 ist wohl korrekt, da der Marschall von Plettenberg im Frühjahr 1543 als verstorben bezeichnet wird.10) Er war der Sohn des gleichnamigen Jülicher Hofmeisters und Amtmanns zu Bergheim und später Zülpich, dessen vierfache Ahnenprobe im Bruderschaftsbuch des jülicher Hubertusordens überliefert ist.11) Seine Mutter war Margarete von Binsfeld, deren Vater Johann von Binsfeld und deren Großeltern väterlicherseits ebenfalls im Hubertusorden aufgeschworen waren,12) so dass die Familien zweifelsfrei nachgewiesen sind.13)

Redinghoven überliefert eine vierfache Ahnenprobe, die jedoch an der dritten Stelle nicht mit dem bislang über die Familie Bekannten übereinstimmt. Nach Redinghoven zeigte das dritte Wappen einen Doppeladler, den nur die Familie von Reimsdyck im Wappen führte. Margarete von Reimsdyck wiederum war aber die Urgroßmutter des Verstorbenen, so dass das dritte Wappen nicht in die vier-, sondern die achtfache Ahnenprobe des Rabold passt. Das vierte Wappen hilft nicht weiter, da Redinghoven das Wappenbild nicht überliefert hat. Niederau vermutet daher, dass die Grabplatte eine achtfache Ahnenprobe aufgewiesen habe.14) Dagegen spricht jedoch, dass Redinghoven lediglich vier Wappen skizziert und auch zweifelsfrei in seinen Angaben zu der Platte vermerkt, dass sich vier Wappen darauf befanden.15)

Anmerkungen

  1. Redinghoven: „gegen vnser L. Frawen altar“.
  2. Redinghoven: „ligt außgehawen auffen Stein“.
  3. Redinghoven überliefert zu den Wappen keine Namen.
  4. Zu den Schäden an den Gräbern, Grabplatten und Epitaphen in der Kreuzherrenkirche vgl. Kap. 2.1.2 der Einleitung.
  5. Fahne I, S. 333.
  6. Ebd., S. 31.
  7. Müller-Westphal, Wappen, S. 709.
  8. Fahne I, S. 333 u. 90; Niederau, Bemerkenswertes, S. 226f. Als Marschall und Rat zunächst Herzog Johanns, dann Herzog Wilhelms V. ist er u. a. bei v. Below, Landtagsakten, Bd. 1, S. 240, 253 Anm. 4, 270 u. öfter zwischen 1537 und 1542 nachzuweisen. Gemeinsam mit seinem Vater, dem Amtmann zu Bergheim, begegnet er als Herr zu Landskron und Drimborn/Dreiborn 1527 März 17 (Hans Goldschmidt, II. Landtagsakten von Jülich-Berg 1400–1610. Nachtrag zu Band I und II, in: ZBGV 46 /1913/, S. 33–126, S. 86f., Nr. 30). Vgl. zu ihm auch Jegodtka, Grabstätten, S. 137.
  9. Lacomblet, UB Niederrhein, Bd. 4, Nr. 537, S. 658–666, S. 666 Anm. 1.
  10. V. Below, Landtagsakten, Bd. 1, S. 453: „und beiden marschalken Wachtendunk und Plettenberg selig“. Niederau, Bemerkenswertes, S. 227, und ebenso Jegodtka, Grabstätten, S. 137, geben – ohne Belege – 1544 als Todesjahr an. Bei dem ab 1551 nachweisbaren Marschall Plettenberg handelt es sich um Werner von Plettenberg. Vgl. Schleicher, Slg. Oidtman, Bd. 12, S. 938.
  11. BSBM, Cod. Icon. 318, fol. 68r. Der Hofmeister von Plettenberg ist häufig belegt. Vgl. z. B. v. Below, Landtagsakten, Bd. 1, S. 80 Anm. 3, 83 Anm. 7, 185f. Anm. 2, 788.
  12. BSBM, Cod. Icon. 318, fol. 90r (Vater), foll. 55r u. 56r (Großeltern).
  13. Vgl. auch Niederau, Bemerkenswertes, S. 227.
  14. Ebd., S. 226f. Es kann sich hier auch nicht um die Grabstätte des gleichnamigen Vaters handeln, zu dessen Ahnenprobe die bei Redinghoven überlieferten Angaben nicht passen.
  15. Ebd., S. 227, verweist Niederau auch auf eine weitere Grabplatte von Mitgliedern der Familie Plettenberg in der Kreuzherrenkirche, die acht Wappen trug. Vgl. dazu Nr. 34. Dabei handelt es sich jedoch um die jeweils vierfache Ahnenprobe für ein verstorbenes Ehepaar.

Nachweise

  1. BSBM, Cgm 2213 (Slg. Redinghoven), Bd. 24, fol. 200r.
  2. Niederau, Bemerkenswertes, S. 226.

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 53† (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0005304.