Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 212† Kalkum, St. Lambertus 1653

Beschreibung

Glocke des Gießers Petrus Hemony. Bronze, Schlagton as’.1) Glocke mit Widmung, Stifterinschrift und Datum (A) sowie Bibelparaphrase (B), Meisterinschrift (C) und dem Wappen der „Generosa familia a Winckelhausen“2), auf der die Inschriften und die Zierfriese mit hoher Wahrscheinlichkeit wie bei der erhaltenen Kalkumer Glocke aus demselben Jahr (Nr. 211) ausgeführt waren.3) Zu Beginn des Jahres 1899 zersprungen, wurde sie umgegossen und am 15. Oktober 1899 neu geweiht. Sie musste im Ersten Weltkrieg abgegeben werden und wurde 1923 durch eine neue Glocke ersetzt.4)

Nach v. Trostorff.5)

Schriftart(en): Kapitalis.6)

  1. A

    +a) DEOb) OPT(IMO)c) MAX(IMO)c) S(ANCTO)d) LAMBERTO PATRONO HVIVS ECCLESIAE NOBILESe) PAROCHIANI F(IERI)c) F(ECE)RVNTf) ANNO 1653

  2. B

    LAVDATE DEVM IN CYMBALIS BENE SONANTIBVSg)7)

  3. C

    P(ETRVS)c) HEMONII ME FECITh)

Übersetzung:

Dem besten, höchsten Gott (und) dem heiligen Lambertus, dem Schutzheiligen dieser Kirche, haben adlige Pfarrangehörige (diese Glocke) machen lassen im Jahr 1653. (A)

Lobet Gott mit wohltönenden Zimbeln. (B)

Petrus Hemony hat mich gemacht. (C)

Wappen:
Winkelhausen8)

Kommentar

Zu DEO OPT(IMO) MAX(IMO) vgl. Nr. 211; zu Petrus Hemony und seinem Bruder, mit dem er häufig zusammengearbeitet hat, vgl. Nr. 179.

Die Herren von Winkelhausen standen seit dem 16. Jahrhundert in enger Beziehung zum jülich-bergischen Herrscherhaus und bekleideten eine Reihe von Ämtern.9) Als Kaiser Ferdinand III. die Brüder Johann Heinrich, Wilhelm und Ludger von Winkelhausen am 26. August 1653 in den Freiherrenstand erhob, geschah dies ausdrücklich in Anerkennung der Dienste, die diese dem Herzogtum Jülich-Berg leisteten. Johann Heinrich war zu dieser Zeit jülich-bergischer Kanzler, sein Bruder Ludger jülich-bergischer Rat. Er wurde 1660 zum Marschall ernannt und besaß die Kalkumer Güter. Wilhelm bekleidete u. a. das Amt des Domdechanten zu Osnabrück.10) Wahrscheinlich war diese Erhebung in den Freiherrenstand der Anlass zur Stiftung beider Glocken für die Kalkumer Kirche.

Textkritischer Apparat

  1. Nur in PfA St. Lambertus Düsseldorf-Kalkum, Nr. 513, ohne Paginierung.
  2. Wenn nicht anders angegeben, in Inschrift A außer nach ANNO ein Punkt nach jedem Wort v. Trostorff.
  3. Kürzung durch Doppelpunkt v. Trostorff.
  4. Kürzung durch Punkt v. Trostorff.
  5. NOBILIS Clemen; NOBILI Dresen.
  6. Endsilbe RVNT kleiner ausgeführt und hochgestellt v. Trostorff.
  7. Bis auf BENE SONANTIBVS ein Punkt nach jedem Wort v. Trostorff.
  8. Nach ME und FECIT Punkt v. Trostorff.

Anmerkungen

  1. Glocken und Geläute, S. 316; https://thema.erzbistum-koeln.de/glockenbuch/glockenbuecher/06_glockenbuch_duesseldorf.pdf, S. 186 (Zugriff: 03.05.2020). Die ebd. in [ ] gesetzten Angaben zu Gewicht und Durchmesser entsprechen denen der erhaltenen Glocke und scheinen lediglich nach dieser erschlossen zu sein.
  2. Clemen, KDM Düsseldorf, S. 147. Ob die Angabe des Familiennamens als Beischrift inschriftlich ausgeführt war, lässt sich nicht nachweisen. Die Angabe bei Becker, 1100 Jahre Kalkum, S. 48, die größere der beiden Glocken von 1653 enthalte das Wappen mit der Umschrift „Generosa Familia Winkelhausen“ trifft mit diesem Wortlaut vermutlich nicht zu. In den Akten des Pfarrarchivs wird eine solche Umschrift bei der Verzeichnung der Glockeninschriften nicht erwähnt, ebenso nicht bei v. Trostorff, der eine relativ zuverlässige Lesung bietet. Vgl. dazu Anm. 5.
  3. Belastbare Angaben zu den genauen Maßen (vgl. dazu Anm. 1) und der Glockenzier sind nicht überliefert. Vgl. jedoch die Wiedergabe der Inschriften beider Glocken bei v. Trostorff, Beiträge, Bd. 2, S. 16, mit identischen Abkürzungen und Hochstellungen.
  4. Zu den Vorgängen rund um den Umguss der Glocke und deren weiterem Schicksal vgl. PfA St. Lambertus Düsseldorf-Kalkum, Nr. 582, ohne Paginierung; Becker, 1100 Jahre Kalkum, S. 101f. Bei Clemen, KDM Düsseldorf, S. 147, aus dem Jahr 1894 und v. Trostorff, Beiträge, Bd. 2, S. 16, von 1898 keine Hinweise auf Schäden. Die Angabe in Düsseldorf. Stadt und Kirche, S. 128, die Kirche besitze noch zwei Glocken aus dem Jahre 1653, ist nicht zutreffend.
  5. Ein Vergleich des bei v. Trostorff wiedergegebenen Wortlauts der Inschrift für die noch erhaltene Glocke von 1653 (Nr. 211) mit dem tatsächlich vorhandenen Befund zeigt, dass v. Trostorff den Buchstabenbefund sowie die Abkürzungen und Hochstellungen relativ genau wiedergibt. Nicht überliefert sind lediglich das Kreuz zu Beginn der Inschrift und die Kürzungsstriche über den Buchstaben. Alle weiteren Wiedergaben der Inschrift entsprechen dem Befund am Original deutlich weniger. Mithin dürften die Angaben bei v. Trostorff der Inschrift auf der verlorenen Glocke am nächsten kommen.
  6. Die Ausführung in Kapitalis ist aufgrund der Ähnlichkeiten zu der zweiten 1653 für Kalkum gegossenen Glocke sowie der Wiedergabe bei v. Trostorff als sicher anzunehmen.
  7. Nach Ps 150,5: „laudate eum in cymbalis bene sonantibus laudate eum in cymbalis iubilationis“.
  8. Vermutlich wie bei Fahne I, S. 458; Schleicher, Slg. Oidtman, Bd. 16, S. 578.
  9. Vgl. zu der Familie auch den Kommentar zu Nr. 133.
  10. Vgl. zur Familie von Winkelhausen und zu weiteren Ämtern Engelbert, Schloß Kalkum. Bedeutung, S. 108; Becker, 1100 Jahre Kalkum, S. 47f.

Nachweise

  1. V. Trostorff, Beiträge, Bd. 2, S. 16.
  2. PfA St. Lambertus Düsseldorf-Kalkum, Nr. 684, foll. 313 und 331.
  3. PfA St. Lambertus Düsseldorf-Kalkum, Nr. 513, ohne Paginierung (Fragenformular zur Inventarisierung der Kunstdenkmäler, für Kalkum ausgefüllt und unterschrieben am 30.01.1872).
  4. Clemen, KDM Düsseldorf, S. 147.
  5. Dresen, Glocken, S. 15.

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 212† (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0021200.