Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 201 Privatbesitz (1633)/1650

Beschreibung

Grabstein. Der Stein1) stammt vermutlich von dem 1806 aufgegebenen und geräumten Neuen Friedhof vor dem Ratinger Tor.2) Er befindet sich heute in einer ehemaligen Mühle in Ratingen und ist dort als Mauerauflage in die Oberseite der Terrassenmauer eingemauert. Im oberen Teil der Platte befindet sich zentriert ein Medaillon, darin in einem Wappenschild eine Hausmarke mit Initialen (B); die ersten sechs Zeilen des Sterbevermerks mit Fürbitte (A) rechts und links davon, die weiteren darunter. Der untere Teil der Platte ist abgebrochen, so dass von einem zweiten, jüngeren Sterbevermerk lediglich die Anfangsworte mit der Jahreszahl erhalten sind. Der Stein ist oben und an der linken Langseite abgeschlagen und auf der linken Hälfte stark abgerieben. An der rechten Seite ist am äußeren Rand der Rest einer vermutlich umlaufenden, eingetieften Linie erhalten. 1943 bei der Verzeichnung durch Frechen befand sich der Stein in einem deutlich besseren Erhaltungszustand als heute, der untere Teil fehlte zu dieser Zeit bereits.

Ergänzungen nach Frechen.

Maße: H. (54 cm); B. (51 cm); Bu. 2,7 cm (A), 5,2–9,2 cm (B).

Schriftart(en): Fraktur.

  1. A

    [A(nn)o] // 1633a) / [den] 8 // Febru/[a]rius // Ist in / [G]ott // entsch=/[l]affen Jo//han Vent / [Conr]adt Vent // vnd Elsgen / [Ehele]udt Eheliger Sohn / [seines] alters 25 Jahr / [der S]eelen Gott gnadt / [V]nd A(nn)ob) 1650 den [– – –]c)

  2. B

    C(onradt) V(ent) I(ohan) // V(ent)d)

Wappen:
Vent3)

Kommentar

Die Eltern des 1633 Verstorbenen sind unter dem 2. Februar 1607 im Trauregister der Lambertuskirche verzeichnet4) und besaßen 1632 Häuser auf der „New Gass“, heute Kapuzinergasse.5) Bei dem ebenfalls 1632 als Besitzer eines Hauses genannten Johan Vendt handelt es sich wahrscheinlich um eine andere Person gleichen Namens.6)

Textkritischer Apparat

  1. Ao 1 // 633 Frechen.
  2. Kürzung durch hochgestelltes o Frechen.
  3. Noch erkennbar ist ein Balken mit rechts ansetzendem Schrägschaft (2 oder 7?).
  4. I und V stehen rechts und links der beiden vorherigen, zentriert gesetzten Initialen.

Anmerkungen

  1. Die Steinart konnte nicht bestimmt werden.
  2. Zu diesem Friedhof, der spätestens seit 1624 auch von beiden protestantischen Gemeinden genutzt wurde, vgl. Zacher, Friedhöfe, S. 48–50. Zacher (ebd., S. 50) vermutet ebenso wie bereits 1943 Frechen (LAV NRW R, Nachlass Frechen, Inschriften H. 2, Bl. 53; Frechen hat wohl nur die Grabsteine im Außenbereich der Mühle gesehen), dass die protestantischen Steine und Platten bei und in der Mühle von diesem Friedhof stammen. S. dazu auch Kap. 2.1.4 der Einleitung.
  3. Marke Nr. 29.
  4. Strahl, Trauregister, Bd. 5, S. 260.
  5. Ferber, Landsteuerbuch, S. 26f.
  6. Ebd., S. 27, u. Strahl, Trauregister, Bd. 5, S. 261.

Nachweise

  1. LAV NRW R, Nachlass Frechen, Inschriften H. 2, Bl. 53 (22. April 1943).

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 201 (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0020105.