Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 106 St. Lambertus (1592)/1599

Beschreibung

Epitaph für Herzog Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg. Schwarzer, weißer und bunter Marmor; 1599 im östlichen Joch des Chorumgangs über der Fürstengruft aufgestellt. Es wurde erstmals 1634 bei der Explosion des Pulverturms, danach noch mehrmals beschädigt und wiederhergestellt. Über einem vierstufigen Treppenpodest mit je vier Löwen zu beiden Seiten, die Schilde mit den Ahnenwappen des Herzogs halten, erhebt sich ein vorkragender Sarkophag, auf dem, aus weißem Marmor gehauen, der Herzog in Lebensgröße seitlich in Rüstung liegt. Er hat das Haupt auf die rechte Hand und den auf einem Kissen ruhenden angewinkelten Arm gestützt; zu seinen Füßen befinden sich Visierhelm und Handschuhe. Der mehrzonige Wandaufbau wird durch Säulen und Friese gegliedert. In der Sockelzone erhöht hinter der Figur des Herzogs ein Schriftfeld mit dem Totenlob, biographischen Notizen und dem Sterbevermerk für den Herzog sowie dem Setzungsvermerk (A), zu beiden Seiten der Figur auf der Höhe seiner rechten Schulter bzw. der Füße je eine Beschlagwerktafel mit einer historischen Notiz über seine Eltern und die Vereinigung der Herzogtümer (links B, rechts C). Diese Anordnung hat eine unterschiedliche Höhe der Seiten und des Mittelteils zur Folge. In der Mittelachse oberhalb von A das von zwei Putten gehaltene Vollwappen der Vereinigten Herzogtümer, darüber ein Rundbogenrelief mit der Darstellung des Jüngsten Gerichts, über dem in den Zwickeln zwei Engel schweben und eine Tafel mit der Devise des Herzogs (D) flankieren. Oberhalb der Seiteninschriften zu beiden Seiten des Wappens und der Gerichtsdarstellung innen in von Säulen flankierten Nischen und nach außen hin auf Podesten in Rundnischen die Personifikationen der vier Kardinaltugenden: jeweils von außen nach innen heraldisch rechts Prudentia mit Schlange und Spiegel und Justitia mit Waage, Schwert und Erdkugel; heraldisch links Temperantia mit Krug und Becher und Fortitudo mit Brustharnisch und gebrochener Säule.1) In der Attikazone tragen Personifikationen von Tod (mit Spaten) und Vergänglichkeit (mit Totenkopf)2) als Karyatiden den gesprengten Giebel. Auf den Ecken des Gebälks, das auf den Säulen der seitlichen Figurennischen ruht, die Personifikationen zweier göttlicher Tugenden: heraldisch rechts Fides mit Kelch, heraldisch links Caritas mit zwei Kindern. Im Giebel in einer Ädikula oberhalb der Devise als dritte göttliche Tugend Spes mit nach oben gerichtetem Blick und Sichel (oder Anker?),3) auf den Ecken je ein liegender Engel. Auf der Giebelspitze freistehend eine Statue des Auferstandenen, seitlich Akrotervasen. Der Aufbau ist aus schwarzem, weißem und buntem Marmor gearbeitet, wobei der schwarze Marmor dominiert; die figürlichen Darstellungen sind alle in weißem Marmor ausgeführt. Die Buchstaben sind in schwarzen Marmor gehauen und mit Goldfarbe ausgefüllt. Die Tafel der Hauptinschrift A, deren Fläche vollständig mit Text gefüllt ist, weist an ihrem rechten Rand eine Reihe von kleinen Absplitterungen und/oder Ausbrüchen auf, die nicht zu Textverlusten, aber möglicherweise zum Verlust von Trennzeichen geführt haben. B und C wurden in ein eingetieftes Feld eingehauen; der links und rechts des Textes verbliebene Bereich ist mit Rankenornamenten verziert. Das Abschlussgitter wurde 1708 von Grupello entworfen und 1709 vermutlich durch seinen Meisterknecht Andreas ausgeführt.4)

Maße: H. ca. 10 m; B. ca. 5 m 5) ; Bu. 2,4 cm (B, C). 6)

Schriftart(en): Kapitalis.

AWK NRW, Arbeitsstelle Inschriften (Gerda Hellmer) [1/4]

  1. A

    ILLVSTRISS(IMO) PRINCIPI D(OMINO) GVILIELMO DVCI IVLIAE CLIVIAE ET MONTIVM, COMI/TI MARCAE ET RAVENSBVRGI D(OMI)NO IN RAVENSTEIN, PARE(N)TI OPTIMEa) MERITO, / QVI ANNO CHR(ISTI)b) M.D.XVI.c) V.d) KAL(ENDAS) AVG(VSTI) NATVS, VITAM VSQVE AD ANNVM M.D.XCIIe) / PRODVXIT, INEVNTEf) VIRILI AETATE OB DVCATVM GELDRIAE ET COMITATVM / ZVTPHANIAE DIFFICILL(I)MOg) BELLO CONTRA CAROLVM V. IMP(ERATOREM) TANQVAM DOMI/NVM BELGII IMPLICATVS,h) POST QVADRIENNIVM PACE FACTA ET SERENISS(IMA) D(OMINA) / MARIA FERDINANDI ROM(ANORVM) REGIS ET POSTEA IMP(ERATORIS) F(ILIA) IN MATRIMONIVM DVCTA, / EADEMQVE IN COELVM PRAEMISSA, CLIVISQVE TVMVLATA, PLVRIMIS TVRBIS / OB BELLA INTESTINA GERMANIAE, ET VICINA BELGICVM ET COLONIE(N)SE,h) / CVM ANTEA PRO CONSERVANDA PACE PVBLICA IMPERII MVLTOS SAEPE LA=/BORESi) REj) ET CONSILIO FELICITER SVSCEPISSET, IACTAT(VS), TANDE(M) POSTQVAMk) / LIII.l) ANN(OS) LAVDABILITER SVIS PRAEFVISSET, OMNIVM DOLORE NON(AS) IAN(VARII) / SENIO CONFECTVS ANIMAM DEO OPT(IMO) MAX(IMO) PLACIDISSIME REDDIDIT.m) / IOANNES GVILIELMVS VNICVS FILIVS ET HAERES MOERENS M(ONVMENTVM) E(I) P(OSVIT)

  1. B

    ILLVSTRISS(IMVS) PRINCEPS D(OMINVS) IOANNES / IOAN(NIS) F(ILIVS) DVX CLIVIAE, COMES MARCAE, / DOMINVS IN RAVENSTEIN, ILLVSTRISS(IMVM) D(OMINVM) / GVILIELMVM, CVIVS MEMORIAE HOC POSITVM / VNICVM FILIVM ET HAEREDEM DITONVMn) / SVARVM ANNO CHR(ISTI)o) M.D.XXXIXo p) / NON(AS) FEB(RVARII) CLIVIS MORIENSq) / 
RELIQVIT.r)

  2. C

    ILLVSTRISS(IMA) PRINCEPS D(OMINA) MARIA GVILIEL(MI) / F(ILIA) DVX IVLIAE ET MONTIVM COMITISSA RA=/VENSBVRGI ILLVSTRISS(IMI)s) PRINCIPIS D(OMINI) IOANNIS / DVCIS CLIVIAE COMITIS MARCAE, ET DOMINI IN RA=/VENSTEIN CONIVNX DVCAT(VS) SVOS ET COMITATVM / VNICO FILIO ILLVSTRISS(IMO) D(OMINO) GVILIELMO ANNO M.D./XLIII.t) III.u) KAL(ENDAS) SEPTEMB(RIS) VITAM BVDERIACI CLAV=/DENS CESSIT ET TRIBVS ILLIS DVCATIB(VS)v) CAETE=/RISQVE DOMINIIS PRINCIPEM ET DOMINVM / NATVM DEDITw)

  3. D

    IN / DEO SPES / MEAx)7)

Übersetzung:

Dem erlauchtesten Fürsten, Herrn Wilhelm, dem Herzog von Jülich, Kleve und Berg, Grafen von der Mark und von Ravensberg, Herrn in Ravenstein, dem hochverdienten Vater, der, im Jahr Christi 1516 am 5. Tag vor den Kalenden des August geboren, sein Leben bis zum Jahr 1592 führte, der, als er in das Mannesalter eintrat, wegen des Herzogtums Geldern und der Grafschaft Zütphen in einen höchst beschwerlichen Krieg gegen Karl V., Kaiser sowie Herr von Belgien (= ehemals burgundische Niederlande), verwickelt wurde, nach einer Zeit von vier Jahren Frieden schloss und die durchlauchtigste Frau Maria, Tochter Ferdinands, des Königs der Römer und späteren Kaisers, heiratete. Und nachdem eben dieselbe in den Himmel vorausgeschickt und in Kleve begraben wurde, wurde er durch sehr viele Verwirrungen wegen der Kriege im Inneren Germaniens und den benachbarten belgischen und kölnischen Gegenden übel mitgenommen, nachdem er vorher, um den öffentlichen Frieden im Reich zu bewahren, durch Tat und Rat oft zahlreiche Anstrengungen glücklich auf sich genommen hatte. Als er endlich den Seinen 53 Jahre [lang] auf lobenswerte Weise vorgestanden hatte, gab er zum Schmerz aller, durch das hohe Alter erschöpft, an den Nonen des Januar die Seele höchst sanft dem besten, höchsten Gott zurück. Johann Wilhelm, der einzige Sohn und Erbe, hat ihm tief betrübt das Denkmal gesetzt. (A)

Der erlauchteste Fürst, Herr Johann, der Sohn des Johann, Herzog von Kleve, Graf von der Mark, Herr in Ravenstein, ließ den erlauchtesten Herrn Wilhelm, zu dessen Andenken dies(es Denkmal) aufgestellt (wurde), als einzigen Sohn und Erben seiner Herrschaftsgebiete zurück, als er im Jahr Christi 1539 an den Nonen des Februar in Kleve starb. (B)

Die erlauchteste Fürstin, Frau Maria, die Tochter des Wilhelm, Herzogin von Jülich und Berg, Gräfin von Ravensberg, Ehefrau des erlauchtesten Fürsten, des Herrn Johann, Herzogs von Kleve, Grafen von der Mark und Herrn in Ravenstein, hat, als sie im Jahr 1543 am 3. Tag vor den Kalenden des September das Leben in Büderich beschloss, dem einzigen Sohn, dem erlauchtesten Herrn Wilhelm, ihre Herzogtümer und die Grafschaft hinterlassen und jenen drei Herzogtümern und übrigen Herrschaften den Sohn zum Fürsten und Herrn gegeben. (C)

In Gott (liegt) meine Hoffnung. (D)

Datum: Daten: 28. Juli 1516 und 5. Januar [1592] (A), 5. Februar 1539 (B), 30. August 1543 (C).

Wappen:8)
Jülich-Kleve-Berg-Mark-Ravensberg
Kleve-MarkBrandenburg
HessenJülich-Berg-Ravensberg
KatzenelnbogenSachsen-Lauenburg
BurgundMeissen-Thüringen

Kommentar

Als Kürzungszeichen werden zumeist Quadrangel auf der Grundlinie verwendet. Die Schrift ist insgesamt sauber, regelmäßig und durch die Auffüllung mit Goldfarbe sowie die Gestaltung von B und C mit vom Beginn zur Mitte hin länger werdenden und sich zum Schluss hin verjüngenden Zeilen mit Rankenornamenten als Schmuck der letzten Zeile sehr repräsentativ gestaltet. Dennoch sind beim Einhauen der Buchstaben gelegentlich Fehler unterlaufen, die mit Ausnahme des ungewöhnlichen Abstandes zwischen IN und EVNTE in A und des Fehlers bei DITONVM in B korrigiert wurden. Vor allem in den Titeln, vereinzelt auch an anderen Stellen ist am Wortanfang am rechten Schrägschaft des A, am linken Schrägschaft des Mittelteils von M und am Schrägschaft des N das obere Schaftende nach links zu einem gebogenen Zierstrich verlängert. Ebenso wurde als Anfangsbuchstabe ein P ausgeführt, dessen Bogen nach links über das Schaftende, das er nicht berührt, nach außen gezogen ist. Die mit diesen Zierstrichen versehenen Buchstaben sowie wenige weitere Anfangsbuchstaben sind im Vergleich zu den übrigen leicht erhöht eingehauen. Der Rechtsschrägschaft des X ist geschwungen. Es werden neulateinische Zahlzeichen verwendet. Linksschrägen- und Bogenverstärkungen sind erkennbar, ihre Bewertung wird durch die Auffüllung mit Goldfarbe allerdings beeinträchtigt. Besonders A und V sind vielfach sehr schmal ausgeführt. Der Mittelteil des häufig leicht konischen M reicht bis zur Zeilenmitte. Insgesamt wirkt die Schrift, zumindest in A, ein wenig gedrängt. Ungewöhnlich ist die Verwendung des Christusmonogramms, das in den erhaltenen Inschriften des Düsseldorfer Bestandes in der Form des verschränkten X und P im Untersuchungszeitraum nur dieses eine Mal begegnet.

Der am 5. Januar 1592 verstorbene Herzog Wilhelm V. ist am 10. März in der dazu neu geschaffenen Fürstengruft von St. Lambertus (Nr. 94) beigesetzt worden. Graminäus erwähnt am Ende seines Berichts über die Beisetzung einen an J. Pasqualini ergangenen Auftrag wegen „eines herrlichen wercks die Fürst. Begrebnuß zu ewiger gedächtnus zuverehren“, zu dem Pasqualini schon einige Entwürfe in Arbeit habe.9) Möglicherweise ist damit das Epitaph angesprochen. Pasqualini wird jedoch anderweitig im Zusammenhang mit dem Epitaph nicht erwähnt. Seit einer Veröffentlichung von Küch im Jahr 189710) ist hingegen gesichert, dass im September 1595 der Kölner Bildhauer Gerhard Scheben mit der Erstellung des Grabmals beauftragt wurde und dieses am 10. Juli 1599 ablieferte. Überliefert ist das Konzept des Vertrages,11) den die herzoglichen Räte unter Leitung des Marschalls Wilhelm von Waldenburg genannt Schenkern,12) nicht – wie der Setzungsvermerk in A nahelegt – der zu diesem Zeitpunkt längst erkrankte und festgesetzte Herzog Johann Wilhelm, mit Scheben geschlossen haben. In diesem Vertrag werden auch ältere Pläne erwähnt, zudem genaue Maßangaben zum Grabmal sowie den bunten Marmorstücken. Scheben sollte für seine Arbeit 2000 Goldgulden, 50 kölnische Taler und Naturalien erhalten. Festgesetzt wurde auch, dass die Arbeit in 18, höchstens 20 Monaten ab Vertragsabschluss zu liefern war; für jeden Monat Verzug sollte der Bildhauer 100 Goldgulden Strafe zahlen. Allerdings scheint diese Maßnahme angesichts des deutlich überzogenen Zeitrahmens nicht gegriffen zu haben. Die Lieferung des Grabmals ist durch einen Eintrag in einer Chronik ebenfalls gesichert.13)

Der Bildhauer Gerhard Scheben aus Niederberg, seit 1582 Kölner Bürger, wurde 1592 in die Reformierte Gemeinde, 1597 in die Steinmetzenzunft aufgenommen. Er hat nachweislich auch für Kaspar von Fürstenberg auf den Schlössern Schnellenberg und Adolphsburg gearbeitet14) und verstarb 1610 im Alter von 65 Jahren in Köln.15) Bemerkenswert ist, dass die Räte um den katholischen Marschall Wilhelm von Waldenburg genannt Schenkern den Auftrag für das Grabdenkmal in der Stiftskirche an einen Protestanten vergaben. Allerdings weist Richter darauf hin, dass – obwohl im Verlauf des Jahres 1595 sogar nahezu die Hälfte der Ratsstellen mit Anhängern der Gruppe um Schenkern besetzt worden war – die katholischen Mitglieder des Rates „keine uneingeschränkte Herrschaft“ besaßen, sondern ihnen eine Reihe reformierter Räte gegenüberstand.16) Zudem werden im Vertragstext ein Grundriss und ein Aufriss oder eine Skizze des Denkmals erwähnt, die nicht erhalten sind.17) Küch ging davon aus, dass diese von Scheben selbst stammten.18) Dem Text kann dies nicht entnommen werden, so dass die Pläne auch von anderer Hand gestammt haben könnten. Bezieht man nun die oben erwähnte Angabe von Graminäus über den Auftrag an J. Pasqualini in diese Überlegungen ein, so ist das Grabdenkmal für Wilhelm V. möglicherweise nach dessen Plänen durch Scheben ausgeführt worden, wie schon Lau vermutet hat.19) Ob Pasqualini aber zu diesem Zeitpunkt bereits in die reformierte Gemeinde in Düsseldorf aufgenommen worden war, ist nicht bekannt.20)

Das Grabdenkmal für Wilhelm V. wird „zu den bedeutendsten Werken des Manierismus in den Rheinlanden“21) gezählt. Es ist das einzige erhaltene Werk, das Scheben sicher zugeschrieben werden kann,22) an dem er aber nicht alleine gearbeitet hat. Schon Levin hat auf deutliche qualitative Unterschiede insbesondere bei der Ausführung der figürlichen Darstellungen hingewiesen.23) Appel hat versucht, das Relief und die Figuren verschiedenen Händen zuzuweisen, und ordnet keine eindeutig Gerhard Scheben zu, sondern verweist lediglich auf „eine unkontrollierbare Tradition“, der zufolge „nur der Gisant von der Hand Gerhart Schebens ist“.24) Er führt auch einen Beleg dafür an, dass für eine gewisse Zeit zehn Bildhauer und Steinmetzgesellen für Scheben tätig gewesen sind,25) so dass sicher auch Gehilfen an diesem Werk mitgearbeitet haben.26)

In jüngeren vergleichenden Untersuchungen zur Plastik im Rheinland bzw. Köln werden die Darstellungen am Grabdenkmal stets berücksichtigt, die Unterschiede in der Ausführung jedoch nur selten thematisiert.27) Dabei werden unterschiedliche Aspekte diskutiert, die hier lediglich angesprochen werden können. So wird die Nähe zu Werken des Cornelis Floris unterschiedlich bewertet,28) zumeist jedoch auf die Parallelen im Aufbau mit Werken des Floris verwiesen29) und der seitlich liegende Gisant als Aufnahme des entsprechenden Motivs an den Schaumburg-Epitaphen im Kölner Dom angesehen.30) Auch Bezüge bzw. Einflüsse des Grabmals für den 1575 verstorbenen Karl Friedrich in Rom bzw. des nicht erhaltenen Gedächtnisaltares für diesen in Altenberg (Gemeinde Odenthal, Rheinisch-Bergischer Kreis) wurden geltend gemacht.31) Aufgrund des Aufbaus und stilistischer Merkmale der Liegefigur des nicht erhaltenen, auf älteren Aufnahmen überlieferten Epitaphs für Heinrich von Reuschenberg aus St. Maria vom Berge Karmel in Köln, das 1603 „wahrscheinlich in der Werkstatt des Monogrammisten ‚HK’“ geschaffen wurde,32) wurde vermutet, dass HK der Werkstatt Schebens angehörte.33) Dies legt einen paläographischen Vergleich der Inschriften beider Epitaphe nahe, der allerdings zum einen durch die zahlreichen Restaurierungen am Grabdenkmal für Wilhelm V., zum anderen durch die Qualität der erhaltenen Aufnahmen des Reuschenberg-Epitaphs erschwert wird.34) Zudem handelt es sich bei Letzterem um eine deutschsprachige Inschrift. Festgehalten werden können einige Unterschiede in den Buchstabenformen. So finden sich am Reuschenberg-Epitaph keine Zierstriche bei A, M, N und R und im Vergleich zu den Formen beim Epitaph Wilhelms V. endet der Mittelteil des M höher. Der obere Bogen bei B und die Bögen bei P und R sind kleiner ausgeführt; die Cauda bei R wurde nicht durchgehend, aber häufig unter die Grundlinie gezogen.

Bereits 1634 wurde das Grabdenkmal nach Beschädigungen, die bei der Explosion des Pulverturms35) entstanden waren, durch den Bildhauer Paul Müller restauriert;36) Ende des Jahres 1745 berichtet das Kapitel über Beschädigungen des Denkmals an verschiedenen Stellen, besonders über abgestoßene Gliedmaßen,37) doch ist eine Restaurierung erst 1785/86 durch den Hofbildhauer Prof. Joseph Bäumgen vorgenommen worden, der in den Angaben über seine geplante Vorgehensweise verzeichnet, „die inscriptiones wie von Anfang vollkommen lesbahr hergestelt“ machen zu wollen.38) Die Arbeiten sind am 28. November 1786 abgeschlossen.39) Schon 1824 wird erneut über Beschädigungen wie fehlende Hände bei den Figuren des Weltgerichtsreliefs berichtet; 1825 beginnt der Bildhauer und Vergolder Carl Kamberger mit 1834 abgeschlossenen Arbeiten am Grabdenkmal, in deren Verlauf auch die Absicht genannt wurde, wieder „die Inschriften in feinem Gold zu vergolden“.40) Gegen Ende des 19. Jahrhunderts war eine erneute Restaurierung erforderlich, unter anderem da an den Figuren „eine ganze Reihe der vorstehenden Glieder, Attribute, Gewandzipfel, Ornamente … abgestossen oder abgebröckelt und ganz ungenügend befestigt“41) war. Sie wurde von Herbst 1897 bis zum Frühjahr 1898 durch den Bildhauer G. Sobry durchgeführt, der sämtliche Figuren reinigte und fehlende Teile ergänzte und ansetzte. Die Inschriften wurden „aufgefrischt“; rechts am Grabdenkmal ist eine noch erhaltene Tafel mit den Angaben über diese vier Restaurierungen angebracht.42) Ende 1934 hat Pater Dr. Angelico Koller es lediglich gereinigt.43) Die Schäden des Zweiten Weltkrieges wurden durch den Düsseldorfer Bildhauer Stump beseitigt. Nach Hilger wurden ein Wappenlöwe (links oben) und die Figur der Gerechtigkeit neu gehauen, die Figur der Weisheit ergänzt sowie kleinere Schäden beseitigt und eine Reinigung vorgenommen.44) Die Arbeiten wurden 1956 abgeschlossen.45) Insgesamt finden sich im Zusammenhang der Restaurierungen zu den an den Inschriften durchgeführten Maßnahmen nahezu keine Erwähnungen.

Der Aufbau des Grabdenkmals orientiert sich an der römischen Triumphbogenarchitektur und wurzelt in römischen Wandgräbern.46) Im Mittelpunkt findet sich die Darstellung des Jüngsten Gerichtes, über der sich die Devise des Herzogs mit der Hoffnung auf die Erlösung durch Gott, darüber die Allegorie der Hoffnung und als Bekrönung die Figur des Erlösers selbst findet. Die Darstellung der sieben Tugenden verweist auf die Möglichkeit, durch ein diesen entsprechendes Leben die Gnade Gottes, die Auferstehung und Erlösung, zu erlangen. Das Weltgericht, verbunden mit der Hoffnung und der Figur des Erlösers, soll dem Betrachter veranschaulichen, was dem Verstorbenen nach dem Tode widerfährt.47) Die auf dem Grabdenkmal dargestellten vier Kardinal- und drei göttlichen Tugenden wurden durch das „Enchiridion Militis Christiani“ des Erasmus von Rotterdam zu „Richtlinien für den guten Herrscher“ und „gehören zur besonderen Auszeichnung des Renaissancefürsten“.48) Die Darstellung der Tugenden49) auf dem Grabdenkmal des im Sinne des Erasmus erzogenen und dessen Ideen stets treu gebliebenen Herzogs50) verweisen auf die Grundlagen seiner Herrschaft und seiner aufgrund der Tugenden erworbenen Verdienste um sein Territorium. So stehen nach Terpitz die Darstellung Wilhelms in Rüstung ohne religiöse Geste und der Tugenden, verbunden mit den Inschriften, die seine Taten nennen und seiner Eltern gedenken, im Dienst der historischen Memoria, ebenso wie die christliche Symbolik in der Mitte und dem oberen Teil. Die im oberen Teil befindliche Darstellung dessen, was Wilhelm erwartet, deutet Terpitz weniger als eine Bitte um Erlösung, sondern der Herzog wird dargestellt als „Miles christianus“, „der seine weltlichen und religiösen Aufgaben getreu erfüllt hat und deswegen die Erlösung erwarten darf.“51) Terpitz deutet zudem die Gestaltung des Grabdenkmals als „Ausdruck landesherrlicher Gewalt eines Potentaten, der dem katholischen Glauben verschrieben ist, aber im Rahmen seiner umfassenden Herrschaft, durch die Tugenden legitimiert, in die Belange der Kirche zu ihrem eigenen Wohl einzugreifen hat.“52)

Aufgrund dieser Darstellung finden sich in Inschrift A im Unterschied zu den allerdings nicht öffentlich zugänglichen Inschriften in der Gruft (Nr. 94) neben den knappen biographischen Angaben, die seine militärischen Taten nennen und religiöse Aspekte nicht erwähnen, nur wenige Formulierungen des Totenlobes, die hervorheben, dass er PRO CONSERVANDA PACE PVBLICA IMPERII MVLTOS SAEPE LABORES RE ET CONSILIO FELICITER SVSCEPISSETund LAVDABILITER SVIS PRAEFVISSET. Die in der Inschrift genannten Daten sind korrekt. Besonders großen Raum nehmen die Angaben zum Geldrischen Erbfolgestreit53) ein. Dieser wird als „difficillimum bellum“ bezeichnet, in den der Herrscher IMPLICATVS war, dessen Ausbruch mithin eher schicksalhaft und nicht durch den Herzog mitverantwortet gewesen zu sein scheint. Ausdrücklich festgehalten wird auch, dass er zu der Zeit INEVNTE VIRILI AETATE gewesen sei und der Krieg gegen den Kaiser als DOMINVM BELGII geführt wurde. Dass der den Geldrischen Erbfolgestreit beendende Friedensschluss, der Vertrag von Venlo vom 7. September 154354), „das Ergebnis einer bedingungslosen Unterwerfung des Klever Herzogs unter den siegreichen Kaiser“55) gewesen ist, der am 6. September 1543 der sogenannte Fußfall von Venlo56) vorausging, kann der Leser der Inschrift nicht entnehmen. Dem Hinweis auf das Alter des Herzogs sowie dem IMPLICATVS entspricht ein Passus im Vertragstext, der das Verhalten und die Entscheidungen Wilhelms V. in dieser Auseinandersetzung auf die seiner Jugend geschuldete Unbesonnenheit und den Einfluss seiner Räte zurückführt und dem Kaiser die Möglichkeit eröffnete, aus politischen Erwägungen den Besiegten schonend zu behandeln.57) Dem entspricht auch, dass der junge Herzog nicht um jeden Preis Krieg führen wollte, sondern noch eine Woche nach dem Aufgebot seiner Vasallen zu einem Landesgebet zur Abwendung des Krieges aufrief,58) der Waffengang jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu vermeiden war.59) Die Erwähnung, der Krieg sei gegen den Kaiser als Herrn eines bestimmten Territoriums, hier als in Folge des burgundischen Erbes Territorialherrn in den ehemals burgundischen Niederlanden, geführt worden, belegt, dass der Düsseldorfer Hof den im Geldrischen Erbfolgestreit erhobenen Vorwürfen von Untreue gegenüber Kaiser und Reich noch in der Grabinschrift für den Herzog entgegenwirken wollte.60) Die konfessionspolitischen Entscheidungen des Venloer Vertrages, dessen erste Bestimmung den Herzog und seine Lande zur Beibehaltung des alten Glaubens verpflichtete,61) sowie der von Herzog Wilhelm V. eingeschlagene sogenannte „Dritte Weg“62) werden in der Inschrift nicht thematisiert.

In direktem Anschluss an den Friedensschluss wird die Eheschließung mit Erzherzogin Maria von Österreich genannt, die am 18. Juli 1546 in Regensburg stattfand. Maria war am 15. Mai 1531 als Tochter des späteren Kaisers Ferdinand I. und der Königin Anna von Ungarn und Böhmen geboren worden und verstarb im Dezember 1581. Kaiser Karl V., Marias Onkel, verband mit dieser Heirat die Absicht, den Herzog und seine Territorien enger an Habsburg zu binden.63) In den folgenden Zeilen der Inschrift werden verschiedenen Kriege angeführt, die zu Lebzeiten des Herzogs geführt wurden. Diese sollen den Herzog, der zuvor viele Anstrengungen zur Wahrung des Friedens unternommen habe, sehr geplagt haben. Damit dürfte auf den schlechten gesundheitlichen Zustand des Herzogs hingewiesen werden, der seit 1566 mehrere Schlaganfälle erlitten hatte.64) Sicher angesprochen sind damit die Auseinandersetzungen im Zuge der Konfessionalisierung, z. B. der Schmalkaldische Krieg, in dem Wilhelm V. neutral blieb. Ausdrücklich genannt werden zwei Konflikte, die sich in den 80er Jahren des 16. Jahrhunderts miteinander verquickten: der spanisch-niederländische Konflikt im 80-jährigen Krieg65) sowie der Kölner (Truchsessische) Krieg,66) die als BELLA … VICINA bezeichnet werden, in deren Verlauf aber immer wieder wichtige Orte und Plätze auf dem Gebiet der Vereinigten Herzogtümer umkämpft wurden oder besetzt waren und so trotz Neutralität in Mitleidenschaft gezogen wurden.67) Die konfessionspolitischen Aspekte der LABORES, die der Herzog auf sich genommen hat, werden auch an dieser Stelle der Inschrift ausgespart.68) Zur Devise Wilhelms V. vgl. Nr. 62.

Der Setzungsvermerk nennt Johann Wilhelm richtig als einzigen Sohn und Erben. Sein 1575 verstorbener älterer Bruder Karl Friedrich wird nicht erwähnt.69)

Die Inschriften B und C nennen die Eltern Wilhelms V. mit ihren Sterbedaten sowie die Territorien, die sie hinterlassen haben, und erklären dem Betrachter, dass der Zusammenschluss der Territorien, die in A im Titel des Verstorbenen aufgezählt sind, durch die Heirat seiner Eltern ermöglicht wurde. Genannt werden auch die Vornamen der beiden Großväter Wilhelms, Herzog Johanns II. von Kleve-Mark und Herzog Wilhelms IV. von Jülich-Berg (als Herzog von Berg Wilhelm II.), die 1496 mit Zustimmung der Landstände die Eheberedung für ihre Kinder, den späteren Herzog Johann III. von Kleve-Mark (als Herzog von Berg Johann I.) und seine zukünftige Gemahlin Maria von Jülich-Berg, getroffen haben.70) Die Heirat fand 1510 in Düsseldorf statt. Nach dem Tod Herzog Wilhelms II. (IV.) 1511 trat sein Schwiegersohn die Nachfolge an, 1521 nach dem Tod Herzog Johanns II. auch die Nachfolge des Vaters in Kleve-Mark. Ihm folgte 1539 sein einziger Sohn als Herzog Wilhelm V.71) Die Angabe des Todestages von Herzog Johann III. (als Herzog von Berg Johann I.) in B als 5. Februar weicht ab von dem in der Literatur genannten Datum 6. Februar.72)

Vor der Errichtung des Grabdenkmals befand sich an dieser Stelle der Kirche ein 1395 konsekrierter Dreifaltigkeitsaltar.73) 1603 tätigte Herzog Johann Wilhelm eine umfangreiche Memorienstiftung für das Seelenheil seines Vater, zu der auch die Errichtung zweier neuer Altäre zu beiden Seiten des Grabdenkmals zählte, eines Dreifaltigkeits- und eines Marienaltars.74)

Bereits Levin hat 1886 unter Berufung auf „Herrn P. GrotJohann“,75) wohl den in Düsseldorf ansässigen Illustratoren Philipp Grotjohann,76) eine Bestimmung der Ahnenwappen vorgenommen,77) die 1892 durch De Raadt korrigiert und vervollständigt wurde.78) Grotjohann bzw. Levin haben bereits auf die nicht ordnungsgemäße Anordnung der Wappen hingewiesen. Eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht für die Richtigkeit ihrer Annahme, die beweglichen Löwen seien bei einer oder sogar mehreren der zahlreichen Restaurierungen verstellt worden, zumal Levin auf Belege in den Akten des Pfarrarchivs verweisen kann, nach denen es dem Bildhauer Kamberger erlaubt war, sogar bestimmte Stücke, darunter die Löwen, mit in seine Wohnung zu nehmen.79) Einige in verschiedenen Publikationen genannte Anordnungen weichen von der heutigen, ebenfalls nicht korrekten Anordnung ab und nennen zudem trotz der 1892 von De Raadt überzeugend begründeten Identifizierung des Katzenelnbogener Wappens an dessen Stelle fälschlicherweise das geldrische.80) Die korrekte Reihenfolge müsste lauten: Kleve-Mark, Hessen, Burgund, Katzenelnbogen zur heraldisch rechten und Jülich-Berg-Ravensberg, Brandenburg, Sachsen-Lauenburg, Meissen-Thüringen zur heraldisch linken Seite.

Textkritischer Apparat

  1. Über dem E ein kurzer, gerader Schrägstrich von links nach rechts.
  2. Christusmonogramm; Buchstabenbestand: XP. Statt des Monogramms D Demian. Dahinter ergänzt: partae salutis LAV NRW R, Hss. N I 6 V 1a; PfA St. Lambertus Düsseldorf-Altstadt, Akten 747, foll. 76v u. 79v; Mindel, Demian, Bayerle, Krahe/Theissen.
  3. Jahreszahl unter Verwendung neulateinischer Zahlzeichen: M besteht aus einer Haste zwischen zwei einander zugewandten Bögen, D aus einer Haste vor einem nach links offenen Bogen.
  4. V.] fehlt LAV NRW R, Hss. N I 6 V 1a; PfA St. Lambertus Düsseldorf-Altstadt, Akten 747, foll. 76v u. 79v; Hüpsch, Mindel, Demian, Bayerle, Levin, Clemen, Krahe/Theissen, Schirmer.
  5. Jahreszahl unter Verwendung neulateinischer Zahlzeichen wie in Anm. c. MDXI LAV NRW R, Hss. N I 6 V 1a; MXCII PfA St. Lambertus Düsseldorf-Altstadt, Akten 747, foll. 76v u. 79v; M.D.XCV Büllingen.
  6. Spatium zwischen IN und EVNTE; ob bewusst oder versehentlich ausgeführt, kann nicht eindeutig entschieden werden.
  7. Kürzung durch Quadrangel auf der Grundlinie und hochgestelltes MO.
  8. Kommastrich gehauen, jedoch nicht mit Goldfarbe ausgemalt.
  9. Schrägstriche zur Worttrennung von LA=/BORES am Zeilenende gehauen, jedoch nicht mit Goldfarbe ausgemalt.
  10. RE] fehlt bei Hüpsch.
  11. Ursprünglich gehauener Buchstabenbestand: TANDEM POS. Vermutlich aus Platzmangel wurde dann jedoch das M von TANDEM gekürzt und MPOS zu POST gehauen, das dann mit Goldfarbe gefüllt und zu POSTQVAM vervollständigt wurde. Allerdings wurde bei dem ursprünglich eingehauenen M das untere Ende des rechten Schafts versehentlich mit Goldfarbe ausgemalt, so dass das P von POSTQVAM dadurch eine Art Cauda erhalten hat und einem R ähnlich sieht.
  12. XLIII LAV NRW R, Hss. N I 6 V 1a; PfA St. Lambertus Düsseldorf-Altstadt, Akten 747, foll. 76v u. 79v; Mindel, Demian, Bayerle, Krahe/Theissen.
  13. Punkt in Form eines Quadrangels, das in dieser Inschrift sonst als Kürzungszeichen auf der Grundlinie verwendet wird. Über T ein fälschlich gehauener, aber nicht mit Goldfarbe ausgefüllter Kürzungsstrich.
  14. So für DITIONVM. Das Spatium zwischen DIT und ONVM ist geringfügig größer als zwischen den übrigen Buchstaben eines Wortes. DITIONUM Hilger; ditionum LAV NRW R, Hss. N I 6 V 1a; Uffenbach, Büllingen, PfA St. Lambertus Düsseldorf-Altstadt, Akten 747, foll. 76v u. 79v; Hüpsch, Mindel, Demian, Bayerle, Levin, Clemen, Krahe/Theissen, Peters, Schirmer, Terpitz.
  15. Christusmonogramm; Buchstabenbestand: XP. Statt des Monogramms D Demian.
  16. Hochgestelltes O. Jahreszahl unter Verwendung neulateinischer Zahlzeichen, vgl. dazu Anm. c. MDVIII LAV NRW R, Hss. N I 6 V 1a.
  17. Ursprünglich eingehauen MORENS, das bei der Aufbringung der Goldfarbe korrigiert wurde; allerdings erst nach 1886, als Levin (Grabdenkmal, S. 180) noch ein zwar eingehauenes, aber „dann merkwürdiger Weise“ bei der Füllung mit Goldfarbe entferntes I vermerkte.
  18. Quadrangel als Punkt wie Anm. m. Vor und hinter diesem einzigen Wort der letzten Zeile je ein Rankenornament.
  19. Kürzungszeichen fehlt.
  20. Jahreszahl unter Verwendung neulateinischer Zahlzeichen, vgl. dazu Anm. c; das D spiegelverkehrt ausgeführt. MXLIII Bayerle, Krahe/Theissen; MCI XLIII Schirmer.
  21. III.] fehlt LAV NRW R, Hss. N I 6 V 1a, Büllingen.
  22. Ursprünglich eingehauen DVCATIS oder DVCATVS.
  23. Vor dem ersten und hinter dem letzten Wort der Zeile je ein Rankenornament.
  24. Die kreuzförmig gehauene Inschrift zeigt vor und hinter dem jeweils einzigen Wort der ersten und letzten Zeile ein Rankenornament.

Anmerkungen

  1. Zur Darstellung und den Attributen der Tugenden vgl. Bautz, Virtutes, S. 261–272 (Prudentia, zu Schlange und Spiegel bes. S. 263f. u. 265f.), S. 273–281 (Justitia, zu Waage, Schwert und Erdkugel S. 274, 275 u. 276f.), S. 283–290 (Fortitudo, zu Harnisch und gebrochener Säule S. 283f. u. 287f.), S. 291–301 (Temperantia, zu den Gefäßen S. 293f.).
  2. Zur Darstellung des Todes mit Spaten H[elmut] Rosenfeld, Art. Tod, in: LCI 4, Sp. 327–332, bes. 329–331; zur Darstellung der Vergänglichkeit G[ertrude] Gsodam, Art. Vanitas, in: LCI 4, Sp. 409–412, bes. 411; zur Darstellung des Totenkopfes als Vanitassymbol K. van den Bergh, Art. Totenkopf, in: LCI 4, Sp. 343. Die Darstellung des Todes deutet Levin, Grabdenkmal, S. 183, als „die Allegorisierung der irdischen Lebensthätigkeit“.
  3. Zur Darstellung und den Attributen der göttlichen Tugenden vgl. Bautz, Virtutes, S. 227–231 (Fides, zum Kelch S. 229f.), S. 239–250 (Spes, zur Haltung und zur Sichel/Anker S. 241f., S. 243 u. 246), S. 251–259 (Caritas, zu den Kindern S. 256).
  4. Dazu z. B. Küch, Grabdenkmal, S. 71f. (mit Angaben über weitere Arbeiten daran um 1745); Peters, Ausstattung, S. 121; Hilger, Grabdenkmäler, S. 205.
  5. Höhe nach Schirmer, Plastik, Kat. Nr. 23, S. 167–169, hier S. 167, u. Terpitz, Grabdenkmäler, Kat. Nr. 25, S. 255–257, hier S. 255; Breite nach Terpitz, ebd.
  6. Die Buchstabenhöhe von A konnte wegen des vorstehenden Sarkophags und der Liegefigur nicht ermittelt werden, sie scheint jedoch der Buchstabenhöhe von B und C zu entsprechen. Die Buchstabenhöhe von D konnte aufgrund der hohen Anbringung nicht gemessen werden.
  7. Nach PsG 61,8: „Deus auxilii mei et spes mea in Deo est.“ Zur Verwendung als Devise des Herzogs vgl. den Kommentar zu Nr. 62.
  8. Zur Vertauschung der Wappen s. Kommentar.
  9. Graminäus, Spiegel, p. 116.
  10. Küch, Grabdenkmal. Zuvor war Theodor Levin 1886 aufgrund der damals bekannten Quellen und stilistischer Vergleiche zu der Ansicht gelangt, dass das Grabdenkmal „von Künstlern, die in Rom thätig waren, ausgeführt“ worden sei, „die Prüfung des Werks … den Gedanken an italienische Meister“ aber ausschließe und es „die Merkmale niederländischer, allenfalls deutscher Kunstausübung, unter italienischem Einfluß“ zeige (Levin, Grabdenkmal, S. 200). Er hielt es für sehr wahrscheinlich, dass einer oder die beiden Künstler, die das Grabmal für den Erbprinzen Karl Friedrich in der St. Maria dell’ Anima in Rom geschaffen hatten, also Nicolaes Mostaert aus Arras (Niccolo Pippa) und Gillis van den Vliete (Egidio della Riviera), das Grabdenkmal Wilhelms V. erstellten (ebd., S. 203). Zum Grabdenkmal für Karl Friedrich und den genannten Künstlern vgl. Diedenhofen, Tod, S. 163–166. In LAV NRW R, Slg. Guntrum, Abt. II, Nr. 73, finden sich Auszüge aus einem 1838 erschienenen Zeitungsartikel, dem zu Folge Franz Kühlen durch Vergleich mit dem Grabmal Karl Friedrichs bereits auf N. Mostaert als Künstler geschlossen hatte. Trotz der Arbeiten Levins und v. a. Küchs schrieb jedoch Alfred Kamphausen, Die niederrheinische Plastik im 16. Jahrhundert und die Bildwerke des Xantener Domes. Ein entwicklungsgeschichtlicher Versuch, Düsseldorf 1931, S. 125, dass es sich um „eine absolut italienisch gehaltene Arbeit“ handle.
  11. Gedruckt bei Küch, Grabdenkmal, S. 67–69.
  12. Zu den Räten vgl. ausführlich Richter, Räte, S. 114–124.
  13. Dazu Küch, Grabdenkmal, S. 66f.
  14. Dazu Appel, Skulptur, S. 48f.
  15. Art. Scheben, Gerhard, in: Thieme/Becker 29, S. 595. Nach Appel, Skulptur, S. 49, soll er jedoch noch 1617 tätig gewesen sein. Zu der Herkunftsangabe Niederberg vgl. ebd., S. 48 Anm. 2. Sein Grabstein ist auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal erhalten.
  16. Richter, Räte, S. 121f.; das Zitat ebd.
  17. Küch, Grabdenkmal, S. 68.
  18. Ebd., S. 66.
  19. Lau, Architektenfamilie, S. 118 Anm. 3. Als ein weiteres Grabdenkmal, das möglicherweise nach Plänen bzw. in Zusammenarbeit mit Pasqualini errichtet wurde und das Ähnlichkeiten mit dem Wilhelms V. aufweist, führt Daebel, Kurfürstin, S. 242f., das Grabdenkmal der Kurfürstin Amalia von der Pfalz in der evangelischen Kirche zu Alpen (Kreis Wesel) an.
  20. Vgl. den Kommentar zu Nr. 94.
  21. Hilger, Grabdenkmäler, S. 207; nahezu gleichlautend Terpitz, Grabdenkmäler, S. 175. Nach Clemen, Wiederherstellung, S. 194, handelt es sich um „die künstlerisch bedeutsamste Schöpfung der Spätrenaissance-Skulptur am Niederrhein“.
  22. So zuletzt auch Eberhardt, Großplastik, S. 32. Nach Theuerkauff (Christian Theuerkauff, Bildwerke des Barock [Bildhefte des Kunstmuseums Düsseldorf 2], Düsseldorf 1966, S. 50) handelt es sich bei vier kleinplastischen Evangelistenfiguren im Museum Kunstpalast in Düsseldorf um Arbeiten aus der Werkstatt des Scheben. Nach Terpitz, Grabdenkmäler, S. 123, „ist vermutlich das Epitaph des Heinrich von Binsfeld und seiner Familie in Euskirchen“ ebenfalls ein Werk von Scheben.
  23. Levin, Grabdenkmal, S. 181–195.
  24. Appel, Skulptur, S. 49–51, das Zitat S. 49.
  25. Ebd., S. 48.
  26. So auch Peters, Ausstattung, S. 122f.
  27. So haben Witte, Tausend Jahre, Bd. 1, S. 236f.; Peters, Ausstattung, S. 122f. u. Terpitz, Grabdenkmäler, S. 175 diese erwähnt, anders jedoch z. B. Schirmer, Plastik, S. 120–124; Kirgus, Renaissance, S. 34–36, und zuletzt Eberhardt, Großplastik, S. 31f.
  28. Vgl. dazu Eberhardt, Großplastik, S. 31f. mit Anm. 156.
  29. Ebd.; eine Reihe von Vergleichsstücken zählt Peters, Ausstattung, S. 123f. auf.
  30. Z. B. bei Terpitz, Grabdenkmäler, S. 175 u. 256; Kirgus, Renaissance, S. 36. Zu den vor 1562 von Floris geschaffenen Epitaphen für die Erzbischöfe Adolf und Anton von Schaumburg ebd., S. 254–258.
  31. Neben Levin (s. o.) z. B. Schirmer, Plastik, S. 124; Terpitz, Grabdenkmäler, S. 176 u. 256; Hans-Peter Hilger, Ein Gedächtnisaltar für den Jungherzog Karl Friedrich von Jülich-Kleve-Berg in der ehemaligen Zisterzienserabteikirche Altenberg? Zur Erinnerung an die vierhundertste Wiederkehr des Todestages, in: AHVN 177 (1975), S. 290–301, 298 u. 300f.
  32. Dazu zuletzt Eberhardt, Großplastik, S. 32; das Zitat ebd. Vgl. zu dem Epitaph auch Kirgus, Renaissance, S. 232f.
  33. Dazu Kirgus, Renaissance, S. 233; einen engen Zusammenhang zur Werkstatt Schebens vermutet auch Eberhardt, Großplastik, S. 32, dort auch mit Angaben zu weiterer Literatur. Allerdings hat sich Kirgus, Renaissance, S. 233, unter Vorbehalt gegen „HK“ als Künstler dieses Epitaphs ausgesprochen.
  34. Der folgende Vergleich wurde anhand der Aufnahmen RBA Nrn. 17298 u. 47236 durchgeführt.
  35. Vgl. zur Explosion und den Folgen für die Lambertuskirche Kap. 2.1.1 der Einleitung.
  36. Vgl. dazu die Angaben bei Küch, Grabdenkmal, S. 69f.
  37. Ebd., S. 70. Die Eingabe des Kapitels ist enthalten in LAV NRW R, Jülich-Berg III, Nr. 1004.
  38. LAV NRW R, Jülich-Berg III, Nr. 1004, fol. 67. Vgl. auch Küch, Grabdenkmal, S. 70f. Zu Bäumgen vgl. [?] Board, Art. Bäumgen (Bäumchen), Josef, in: Thieme/Becker 2, S. 350f.
  39. LAV NRW R, Jülich-Berg III, Nr. 1004, fol. 87.
  40. Das Aktenmaterial dazu in LAV NRW R, Reg. Düsseldorf, Nr. 3877; das Zitat ebd., foll. 23r bzw. 64r.
  41. Clemen, Wiederherstellung, S. 194.
  42. Ebd., S. 194f., das Zitat S. 195. Ausführlicher Schriftverkehr, besonders die Finanzierung betreffend, in LAV NRW R, Reg. Düsseldorf, Nr. 28414.
  43. Kollers eindringliche Eingabe für eine grundlegende Restaurierung sowie der entsprechende Briefwechsel über die durch die Gemeinde nicht aufzubringenden Kosten in LAV NRW R, Reg. Düsseldorf, Nr. BR 1013/179.
  44. Hilger, Grabdenkmäler, S. 205f.
  45. Peters, Ausstattung, S. 124. Über das Ende der Arbeiten wird auch berichtet im Jahrbuch der Rheinischen Denkmalpflege 22 (1959), S. 145.
  46. So z. B. Nußbaum, St. Lambertus, S. 19; Hilger, Grabdenkmäler, S. 206f., u. Terpitz, Grabdenkmäler, S. 175; auf die Triumphbogenarchitektur verwiesen auch schon Levin, Grabdenkmal, S. 177; Clemen, KDM Düsseldorf, S. 41, u. Appel, Skulptur, S. 49.
  47. Dazu ausführlich Terpitz, Grabdenkmäler, S. 176.
  48. Ebd., S. 177; vgl. dazu auch Zacher, Friedhöfe, S. 22.
  49. Zum Folgenden ausführlich Terpitz, Grabdenkmäler, S. 177f.
  50. Vgl. dazu auch Kloosterhuis, Erasmusjünger, S. 335–532, bes. S. 380f. u. 529–532.
  51. Terpitz, Grabdenkmäler, S. 178.
  52. Ebd., S. 185. Nach Terpitz, ebd., S. 186, wurde „die Form des Denkmals … gleichzeitig zur Legitimationsfrage des herzoglichen Rates“, der nach Wilhelms Tod und angesichts der Erkrankung Johann Wilhelms die Geschicke des Landes lenkte.
  53. Vgl. dazu Janssen, Länderverbund; ein Überblick über die Vorgeschichte und den Ablauf auch bei Ralf Jahn, Der geldrische Erbfolgestreit 1538–1543, in: Jülicher Geschichtsblätter 63 (1995), S. 45–75.
  54. Lacomblet, UB Niederrhein, Bd. 4, Nr. 547; vgl. dazu auch die Beiträge in Keverling Buisman, Verdrag.
  55. So Janssen, Länderverbund, S. 13.
  56. Vgl. Kat. Land im Mittelpunkt, S. 403, Nrn. F 17 u. F 18 (beide K[arl] B[ernd] H[eppe]).
  57. Vgl. dazu Janssen, Länderverbund, S. 15 mit weiteren Angaben u. S. 36.
  58. Vgl. zu den Prinzipien der herzoglichen Politik und diesem Gebet ebd., S. 35.
  59. Ebd., S. 29 u. 33.
  60. Ausführlicher zu diesen Positionen ebd., S. 18f. u. 30–33.
  61. Lacomblet, UB Niederrhein, Bd. 4, Nr. 547.
  62. Vgl. z. B. Janssen, Länderverbund, S. 21f. u. 38f.
  63. Zu Maria Kat. Land im Mittelpunkt, Nr. 34, S. 411f. (I[rene] M[arkowitz]). Vgl. zu den Absichten des Kaisers auch Janssen, Kleve-Mark-Jülich-Berg-Ravensberg, S. 33.
  64. W[aldemar] Harleß, Art. Wilhelm V., Herzog von Jülich, in: ADB 43 (1898), S. 106–113, 109.
  65. Vgl. dazu Michael Erbe, Belgien, Niederlande, Luxemburg. Geschichte des niederländischen Raumes, Stuttgart 1993, S. 104–136.
  66. Petri, Zeitalter, S. 83–106; Molitor, Erzbistum, S. 403–414.
  67. Vgl. dazu die Karte „29. Spanisch und staatisch-niederländisch besetzte und umkämpfte Plätze (1585–1672)“, in: Irmgard Hantsche, Atlas zur Geschichte des Niederrheins, 5., überarb. Aufl., Bottrop/Essen 2004, S. 74f.; vgl. auch Janssen, Kleve-Mark-Jülich-Berg-Ravensberg, S. 33–35.
  68. Vgl. dazu Smolinsky, Jülich-Kleve-Berg, S. 93–101.
  69. Vgl. zu Karl Friedrich und seinem frühen Tod Diedenhofen, Tod.
  70. Vgl. dazu Preuß, Heiraten, S. 136f.; zu Herzog Johann II. Wilhelm Janssen, Art. Johann II., Herzog von Kleve-Mark, in: NDB 10 (1974), S. 493; zu Herzog Wilhelm IV. (II.) O[tto Reinhard] Redlich, Art. Wilhelm III. (Herzog von Jülich-Berg), in: ADB 43 (1898), S. 100–106.
  71. Preuß, Heiraten, S. 136f.
  72. So z. B. G[regor] H[övelmann], Johann III., 10.11.1490 – 6.2.1539, in: Kat. Land im Mittelpunkt, S. 383; Wilhelm Janssen, Art. Johann III., Herzog von Kleve-Mark (seit 1521) und Jülich-Berg (seit 1511), in: NDB 10 (1974), S. 493f.
  73. Peters, Ausstattung, S. 86 u. 116.
  74. Höroldt, Inventar St. Lambertus, Nr. 85; vgl. dazu auch ebd., Nrn. 103 u. 108. Zu den Altären in St. Lambertus vgl. Peters, Ausstattung, S. 85–105; zu den bislang erstellten Verzeichnissen der Altarstiftungen Brzosa, Geschichte, S. 93f. Anm. 391.
  75. Levin, Grabdenkmal, S. 186.
  76. Vgl. zu ihm Thieme/Becker 15, S. 111.
  77. Levin, Grabdenkmal, S. 185–187.
  78. J. Th. de Raadt, Die Wappen auf dem Grabdenkmal des Herzogs Wilhelm von Jülich-Cleve-Berg († 1592) in der Sanct-Lambertuskirche zu Düsseldorf, in: BGNrh 6 (1892), S. 189–191.
  79. Levin, Grabdenkmal, S. 186.
  80. So Peters, Ausstattung, S. 116; Hilger, Grabdenkmäler, S. 206; Schirmer, Plastik, Kat. Nr. 23, S.167f., 168.

Nachweise

  1. LAV NRW R, Hss. N I 6 Nr. V 1a, foll. 12r–13r (mit abweichenden Lesungen).
  2. Uffenbach, Merkwürdige Reisen, T. 3, S. 722–724 (aus eigener Anschauung).
  3. HAStK, Best. 7030, Nr. 184 (Büllingen), fol. 218r–219r (A–C).
  4. PfA St. Lambertus Düsseldorf-Altstadt, Akten 747, foll. 76v u. 79v.
  5. Hüpsch, Epigrammatographie, Bd. II, S. 37, Nr. 84 (B), S. 40 Nr. 89 (C) u. S. 52 Nr. 111 (A).
  6. Mindel, Wegweiser, S. 60 u. dazu am Ende des Bandes unter „Druckfehler und Berichtigungen“ zu S. 60 (nach PfA St. Lambertus Düsseldorf-Altstadt, Akten 747).
  7. Demian, Handbuch, S. 339–341 (nach PfA St. Lambertus Düsseldorf-Altstadt oder Mindel).
  8. Bayerle, Kirchen, S. 43f. (nach PfA St. Lambertus Düsseldorf-Altstadt oder Mindel).
  9. Levin, Grabdenkmal, S. 179–181 und 183 (Text nach Bayerle, aber mit Korrekturen im Kommentar).
  10. Clemen, KDM Düsseldorf, S. 41.
  11. Krahe/Theissen, St. Lambertus, S. 90f. (A–C) (nach Bayerle).
  12. Peters, Ausstattung, S. 116–118.
  13. Bers, Stift St. Lambertus, S. 132 (A–C, nur in Übersetzung).
  14. Zacher, Friedhöfe, S. 22f. (A, D).
  15. Hilger, Grabdenkmäler, S. 206f.
  16. Schirmer, Plastik, Kat. Nr. 23, hier S. 168 (A–C).
  17. Terpitz, Grabdenkmäler, Nr. 25, S. 255–257.

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 106 (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0010609.