Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 93† † Schloss 1539–1592

Beschreibung

Becher. Silber, teilweise vergoldet. Der kleine, am Rand vergoldete Becher, der als Einzelstück im Inventar der herzoglichen Silberkammer aus dem Jahr 1666 verzeichnet ist, besaß einen Deckel, auf dem das „Gulisch“ Wappen und die Devise Herzog Wilhelms V. (des Reichen) zu sehen waren. Er wurde zwischen 1666 und 1668 eingeschmolzen.1)

Nach Redlich.

  1. In deo spes mea2)

Übersetzung:

In Gott (liegt) meine Hoffnung.

Wappen:
Jülich-Kleve-Berg-Mark-Ravensberg3)

Kommentar

Die Devise ist als solche Herzog Wilhelms V. nachgewiesen. Anders als bei Erichius angegeben, ist sie auch nach dem 1543 geschlossenen Vertrag von Venlo noch belegt, so dass als Datierung die Regierungszeit des Herzogs 1539–1592 anzusetzen ist. Sie findet sich auch auf einem Wappenstein am Haus Ratinger Str. 6 (Nr. 62), dem zu Ehren des Herzogs in der Lambertuskirche errichteten Grabdenkmal (Nr. 106) und dessen Rennfahne (Nr. 92).

Anmerkungen

  1. Redlich, Schätze, S. 120 Anm. b.
  2. Nach PsG 61,8: „Deus auxilii mei et spes mea in Deo est.“ Zur Verwendung als Devise des Herzogs vgl. den Kommentar zu Nr. 62.
  3. Im Inventar der Silberkammer wird das dargestellte Wappen nur mit „Gulisch wapfen“ angegeben, doch dürfte es sich um das von Herzog Wilhelm V. geführte Wappen gehandelt haben. Vgl. auch Nr. 62.

Nachweise

  1. Redlich, Schätze, S. 120, Nr. 72.

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 93† (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0009303.