Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 61† Volmerswerth, St. Dionysius 1569, 1583

Beschreibung

Grabplatte oder -stein für Mitglieder der Familie Ingenhoven; überliefert durch eine zurzeit nicht auffindbare Zeichnung, die sich in Akten über eine vermutlich 1760 abgefasste Eingabe der Volmerswerther Einwohner an den Landesherrn befindet.1) Im oberen Teil die Wappen der Familien Ingenhoven und Velbrück; darunter die Sterbevermerke mit der Fürbitte. Die erste Jahresangabe steht mittig zwischen den Wappen. Angaben zu Material und Größe sind nicht überliefert.

Nach der Abbildung der Zeichnung in: Emler, Höfe, S. 54.

  1. A(nn)o 1569 die 18 juniya) starb der erenthafter undt fromer Hendrich Ingenhaff A(nn)o 1583 den 9 novembrea) starb die tugentsame Elisabeth Ingenhaff genant von Feltbruck beyde eheleuth auch ihrer beyder dochter man in den h(errn) entschlafen diesen seelen gott gnädig seyn amen

Wappen:
Ingenhoven,2) Velbrück3)

Kommentar

Ob sich die Platte/der Stein ursprünglich in bzw. an der Kirche befunden hat, lässt sich nicht mehr klären. Mitglieder der Familie Ingenhoven sind in Volmerswerth ab dem 15. Jahrhundert belegt.4) Nach Heubes war Heinrichs Vater Goswin von Ingenhoven; als Eltern der Elisabeth gibt er Gerhard von Velbrück und Anna von Metternich an.5) Über den ebenfalls erwähnten Schwiegersohn ist bislang nichts bekannt.

Textkritischer Apparat

  1. Sic!

Anmerkungen

  1. Diese Akten befanden sich nach Rösen, Bedeutung, Sp. 109 Anm. 72, 1961 „im Besitz des Pfarrers Gottfried Schmitz“. Vgl. auch Heubes, Chronik, S. 47. Jüngere Angaben über den Verbleib liegen nicht vor.
  2. Rösen, Bedeutung, Sp. 109: mit drei Sternen belegter Querbalken; nicht das bei Fahne I, S. 188, und Düsseldorfer Familienkunde 18 (1982), Heft 1, Rückseite abgebildete Wappen mit den Sternen oberhalb des Querbalkens.
  3. Fahne I, S. 433.
  4. Vgl. dazu die Arbeiten von Rösen, Bedeutung, und Heubes, Chronik, sowie ab dem 17. Jh. zusätzlich die Belege bei Strahl, Trauregister, Bd. 7,1, S. 545–554; zudem die weiteren für Volmerswerth bekannten Grabsteine der Familie (Nrn. 131 und 184).
  5. Heubes, Chronik, S. 47. Bei Fahne I, S. 433, und Schleicher, Slg. Oidtman, Bd. 5, S. 407f., wird Elisabeth nicht unter den Kindern des Paares genannt.

Nachweise

  1. Emler, Höfe, Abb. S. 54 (Zeichnung von 1760).
  2. Rösen, Bedeutung, Sp. 110.

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 61† (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0006105.