Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 58† Kreuzherrenkirche 1557

Beschreibung

Grabplatte für Johann von Blumenthal. Der Sterbevermerk und die Fürbitte sind überliefert in der Sammlung Redinghoven in Aufzeichnungen über Inschriften in der Kreuzherrenkirche. Nach Redinghoven befand sich die Platte vor dem Marienaltar bei der Platte der Hermanna von Manderscheid-Blankenheim (Nr. 57).1) Das Material ist unbekannt.

Van Spaen, der diese Platte ebenfalls verzeichnet hat, führt vier Wappen auf, von denen er zwei identifizieren konnte. Die Ausführung von Beischriften zu den Wappen ist nicht gesichert.2) Ob die Platte bereits in Folge der Überschwemmung des Jahres 1784 verloren ging oder im Zuge der Räumung und Profanierung der Kirche entfernt worden ist, konnte nicht geklärt werden.3)

Nach Redinghoven.

  1. Anno XVc LVII den XXIX nouembris starff der erenfeste Iohan von Blument[– – –]a) Guiligscher raitb) vnd ambtman zu Wassenberg got begnad ihn amenc)

Wappen:
Blumenthal4), Gruithausen5), unkenntlich, unkenntlich

Kommentar

Redinghoven überliefert außer dem Text und der Ortsangabe im Kirchenraum nichts Weiteres über die Platte. Zur Zeit van Spaens war sie vermutlich so abgenutzt, dass er den Namen des Verstorbenen nicht mehr entziffern konnte. Allerdings nennt van Spaen vier Wappen, die Redinghoven unerwähnt lässt. Der Name des Verstorbenen ist zwar auch bei Redinghoven nicht vollständig überliefert, aufgrund der weiteren Angaben zur Person sowie der beiden von van Spaen überlieferten Wappen ist er jedoch als Johann von Blumenthal zu identifizieren. Redinghoven selbst nennt ihn an anderer Stelle ebenfalls als Johann „Blomenthail“.6) Der aus Münstereifel stammende Blumenthal war 1521 an der Kölner Universität eingeschrieben.7) 1539 und Anfang 1540 ist er als herzoglicher Sekretär belegt.8) Am 14. September 1540 präsentierte Herzog Wilhelm V. „Joannes Bloemendaell“, Kleriker der Diözese Köln, dem Dekan und dem Kapitel des Klever Marienstiftes als Propst;9) auf diese Propstei hat Blumenthal vor dem 24. Dezember 1545 verzichtet.10) Im Januar 1546 wurde er durch den Kaiser in den erblichen Adelsstand erhoben11) und ehelichte im selben Jahr die aus Gelderland stammende Elisabeth von Gruithausen. Der Herzog belehnte ihn zunächst mit einem in der Folge Haus Blumenthal genannten Gut im Kirchspiel Brachelen12) und ernannte ihn zum Amtmann zu Lülsdorf, bis ihm 1553 die Amtsmannschaft zu Wassenberg übertragen wurde. Im Geldrischen Erbfolgestreit war er als Vermittler zwischen Herzog Wilhelm V. und dem Kaiser tätig,13) als klevischer Rat des Herzogs wird er mehrfach erwähnt.14) Aus der Ehe mit Elisabeth gingen mindestens vier Söhne hervor.15)

Da es sich bei den beiden identifizierten Wappen um die väterlichen der Eheleute handelt, sind für die beiden anderen Wappen die mütterlichen Wappen der Eheleute anzunehmen. Allerdings hat Redinghoven keinen Sterbevermerk für die Ehefrau überliefert.

Textkritischer Apparat

  1. Redinghoven lässt eine deutliche Lücke und fährt in einer neuen Zeile fort.
  2. Verbessert aus Rhit.
  3. Anno … amen] Van Spaen, der die letzte Ziffer der Jahreszahl und den Namen nicht mehr lesen konnte, verzeichnet lediglich A(nn)o 155[.] den 29 Novemb(ris) starf und die Wappen.

Anmerkungen

  1. Redinghoven gibt die Lage mit „Ibidem“ an und bezieht sich auf die vorausgehende Angabe „Vor Vnser L. Frawen Altar“, die er zum Grabstein der Hermanna von Manderscheid (Nr. 57) anführt.
  2. Den Haag, Hoge Raad van Adel, Coll. Spaen, Nr. 74 B, fol. 230r. Zum Quellenwert der Angaben bei van Spaen und des auf van Spaens Angaben beruhenden Boek van Quartieren en wapenen des Steven Unico van Rhemen von 1701 (eine Kopie = LAV NRW R, Hss. M X 3) vgl. Kap. 3 der Einleitung.
  3. Zu den Schäden an den Gräbern, Grabplatten und Epitaphen in der Kreuzherrenkirche vgl. Kap. 2.1.2 der Einleitung.
  4. Van Spaen überliefert kein Wappenbild. Anzunehmen ist nach Fahne I, S. 38: In Gold eine rote Nelke an grünem Stängel, die aus einem zwischen 2 grünen Bergen gelegenen Tal hervorwächst.
  5. Van Spaen überliefert kein Wappenbild. Anzunehmen ist nach Fahne I, S. 121: In Silber ein roter Adler, der als Herzschild auf der Brust in Gold einen Querbalken trägt. Van Spaen erwähnt bei der Angabe des Wappens „un aigle“ als Schildfigur. Van Rhemen verliest diese Angabe zu dem Beginn des Namens des 4. Wappens und überliefert „Ingen“.
  6. BSBM, Cgm 2213 (Slg. Redinghoven), Bd. 65, fol. 71r.
  7. Matrikel Köln 2, Nr. 530, 60. Nach Niederau, Bemerkenswertes, S. 225, kam er aus Bloemendael bei Haarlem in den Niederlanden. Vgl. ebd., S. 225f. weitere Angaben zur Person. Nach Harleß stammte er aus dem Westfälischen: Harleß, Blomendal, S. 270, ebenfalls mit weiteren Angaben. Vgl. zu Blumenthal und seiner Ehefrau auch Jegodtka, Grabstätten, S. 136f.
  8. V. Below, Landtagsakten, Bd. 1, S. 308 Anm. u. S. 311; LAV NRW R, Jülich-Berg, Beamtenlisten Lau, Bd. I, S. 16; Kloosterhuis, Erasmusjünger, S. 551, Nr. 20. Zu J. Blumenthal und der Familie auch Schleicher, Slg. Oidtman, Bd. 2, S. 254–257.
  9. Friedrich Gorissen, Urkunden und Regesten des Stiftes Monterberg-Kleve, Bd. 2: Regesten Nr. 2847–5032, Kleve 1990, Nr. 3171.
  10. Ebd., Nr. 3274: Am 24. Dezember 1545 präsentiert Herzog Wilhelm dem Klever Kapitel einen neuen Propst. Ebd., Nr. 3256 wird er am 4. Februar 1545 noch als Klever Propst genannt.
  11. Schleicher, Slg. Oidtman, Bd. 2, S. 254.
  12. Brachelen gehört heute zur Stadt Hückelhoven, Kreis Heinsberg. Zu Haus Blumenthal vgl. Hans-Henning Herzberg, Stadt Hückelhoven, Köln 1987 (Rheinische Kunststätten 315), S. 21f.
  13. Harleß, Blomendal, S. 720 ; v. Below, Landtagsakten, Bd. 1, S. 457 mit Anm. 1.
  14. Mattenclot, Rerum, S. 232, im Zusammenhang mit dem Tod seiner Schwiegermutter 1552; vgl. auch Fahne I, S. 38; v. Below, Landtagsakten, Bd. 1, S. 494, 615, 641 Anm. 3 u. 711 Anm. 2.
  15. Niederau, Bemerkenswertes, S. 226.

Nachweise

  1. BSBM, Cgm 2213 (Slg. Redinghoven), Bd. 24, fol. 203r.
  2. Den Haag, Hoge Raad van Adel, Coll. Spaen, Nr. 74-B, fol. 230r (nicht im Wortlaut u. unvollständig).
  3. LAV NRW R, Hss. M X 3, fol. 75v u. 84r (nach van Spaen).
  4. Niederau, Bemerkenswertes, S. 224f. (unvollständig).

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 58† (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0005804.