Inschriftenkatalog: Stadt Düsseldorf

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 89: Stadt Düsseldorf (2016)

Nr. 14 Gerresheim, St. Margareta 11.–12. Jh.

Beschreibung

Fragment eines sogenannten Memoriensteins.1) Sandstein (?). Um 1236 im Inneren der Apsis im zweiten Joch der Nordseite auf der umlaufenden Sockelbank eingemauert. Der querrechteckige Stein ist oben abgebrochen und an der linken Seite von einer Säule überlagert. Das Ende eines Sterbevermerks ist – ausgehend von den erhaltenen Ausmaßen – einzeilig im oberen Drittel eingehauen.

Maße: H. 28–31 cm; B. 51,8–55 cm; Bu. 3,7–4,4 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

AWK NRW, Arbeitsstelle Inschriften (Kristine Weber) [1/2]

  1. ANCILLA CHR(IST)Ia)

Übersetzung:

Magd Christi.

Kommentar

Eine paläographische Beurteilung und Datierung wird durch den geringen Buchstabenbestand sehr eingeschränkt. Die Inschrift ist sorgfältiger ausgeführt als jene auf dem zweiten erhaltenen Gerresheimer Memorienstein (Nr. 13). Auffällig ist jedoch, dass A auf beiden Steinen mit nach unten geknicktem Mittelbalken ausgeführt ist. Die Bogenenden des kreisrunden C laufen in Serifen aus. Beim ersten L ist das Ende des Balkens leicht verbreitert. Die Inschrift wird daher wie die Memorialinschrift für Osburg auf das späte 11. Jahrhundert bis in das 12. Jahrhundert datiert.2)

Gegen die naheliegende Annahme, das Fragment sei ursprünglich der rechte Teil des zweiten, in Gerresheim erhaltenen Memoriensteins gewesen und überliefere die Fortsetzung des Sterbevermerks für Osburg, sprechen jedoch folgende Details: Der Abstand der Schrift zu der bei beiden Steinen an der unteren Langseite erhaltenen Kehle ist nicht identisch (10 und 13 cm) und die Kehle des Osburg-Steines ist deutlich schmaler.3) Das Fragment überliefert mithin das Ende eines Sterbevermerks für eine unbekannte Gerresheimer Kanonisse.

Zu der Zugehörigkeit dieses Steins zu einer größeren Gruppe von sogenannten Memoriensteinen im Erzbistum Köln vgl. Nr. 13.

Textkritischer Apparat

  1. Buchstabenbestand: XPI mit Kürzungsstrich darüber.

Anmerkungen

  1. Vgl. zu diesem Begriff Nr. 13 Anm. 1.
  2. Binding, Grabsteine, S. 55 zu Nr. 26: 12. Jh.
  3. Dass bei dem Osburg-Stein an der linken Schmalseite ein mehrfach profilierter Rahmen zu erkennen ist, jedoch nicht bei dem vorliegenden Fragment entsprechend an der rechten Seite, kann in diesem Zusammenhang wegen des Erhaltungszustandes nicht als zusätzlicher Beleg dienen.

Nachweise

  1. Binding, Grabsteine, S. 55 zu Nr. 26.
  2. Achter, Stiftskirche, S. 128..
  3. Kampmann, Verzeichnis, S. 20.

Zitierhinweis:
DI 89, Stadt Düsseldorf, Nr. 14 (Ulrike Spengler-Reffgen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008k0001404.