Die Inschriften der Stadt Düsseldorf

4. Inschriften und Inschriftenträger

4.1. Inschriften und Inschriftenträger des Totengedenkens

Die Anzahl der Träger von Inschriften des Totengedenkens im Bestand der Düsseldorfer Inschriften bis zum Tode Pfalzgraf Wolfgang Wilhelms beläuft sich auf 73 von insgesamt 226 Trägern und umfasst somit annähernd ein Drittel des Gesamtbestandes. Von diesen sind 41 Träger vollständig oder fragmentarisch erhalten, die übrigen kopial überliefert. Sicher ist, dass der ursprüngliche Bestand an Inschriften des Totengedenkens um ein Vielfaches umfangreicher war. Für die Düsseldorfer Stiftskirche St. Lambertus und die Kreuzherrenkirche sind die im 19. Jahrhundert durch die Umgestaltung der Kirchen eingetretenen Verluste belegt;255) für eine Reihe weiterer Standorte müssen sie angenommen werden.

Die zeitliche Verteilung der überlieferten Inschriftenträger des Totengedenkens entspricht der des Gesamtbestandes. Auf drei Träger des 12. Jahrhunderts folgen erst im 15. Jahrhundert drei weitere. Unter den 16 Trägern aus dem 16. Jahrhundert befinden sich mit der Fürstengruft in St. Lambertus und dem Epitaph für Herzog Wilhelm V. gleich zwei für die Geschichte der Stadt und des Herzogtums bedeutsame Objekte. Bis 1653 folgen 50 weitere Träger, darunter ebenfalls mehrere zum Totengedenken für den jeweiligen Landesherren und Mitglieder seiner Familie.

Die auf diesen Trägern angebrachten Inschriften dienen der Sicherung des Totengedenkens. Durch sie werden die Verstorbenen vergegenwärtigt, deren Sündenstrafen die Lebenden bis zur Reformation und in katholischen Gebieten auch danach durch Gebet und Fürbitte erleichtern und zu deren ewigem Heil sie beitragen konnten. Diese Memorialinschriften wurden daher nicht nur als eigentliche Grabinschriften auf Denkmälern am Ort der Bestattung angebracht, wie dies bei Grabplatten, -steinen und -kreuzen der Fall ist. Sie finden sich auch auf nicht an diesen Ort gebundenen Trägern wie Epitaphen, Tumben und Gedenksteinen. An den Ort der Bestattung gebunden, aber nicht zugänglich waren bzw. sind die Inschriften an den Wänden von Grüften oder an und in den Särgen der dort Bestatteten.

Da sich – mit Ausnahme der Grüfte (Nrn. 94 und 96), des Epitaphs Herzog Wilhelms V. (Nr. 106) und vielleicht der Platte für den Kanoniker Petrus Sengel in St. Lambertus in der Altstadt (Nr. 143)256) – keiner der erhaltenen Träger heute an seinem ursprünglichen Anbringungs- oder Aufstellungsort befindet und ein erheblicher Teil in unterschiedlichem Maße beschädigt oder nur fragmentarisch auf uns gekommen ist, kann die Funktion des Trägers nicht in jedem Fall zweifelsfrei bestimmt werden. Dies trifft auch für die kopial überlieferten Inschriften zu. Ein Teil dieser Träger war zum Zeitpunkt der Verzeichnung bereits beschädigt; zudem sind die Angaben zu den Trägern nicht in jedem Fall hinreichend präzise für eine exakte Bestimmung.

Da im vorliegenden Bestand die Inschriften und Inschriftenträger für die Landesherren und ihre Angehörigen sowohl hinsichtlich der Art der Träger als auch hinsichtlich des Formulars der Texte [Druckseite 40] eine Sonderstellung einnehmen, werden sie im Folgenden zunächst nicht berücksichtigt und erst am Ende des Kapitels behandelt.

Die Überlieferung von Inschriften des Totengedenkens setzt im Bereich der heutigen Stadt Düsseldorf mit drei Inschriften des späten 11. bis 12. Jahrhunderts ein. Ob die beiden sogenannten Memoriensteine in Gerresheim (Nrn. 13 und 14), die zu einer größeren Gruppe von im Erzbistum Köln überlieferten Steinen zählen,257) die jeweilige Grabstätte bezeichnet oder ohne Bezug dazu als Gedenksteine gedient haben, kann nicht mehr geklärt werden. Sie haben ihre Memorialfunktion allerdings bereits um 1236 eingebüßt, als sie beim Bau der staufischen Kirche auf der Sockelbank des Chores überlagert von den Säulenbasen eingemauert wurden. Überliefert wird auf einem der beiden nur teilweise erhaltenen Steine ein Sterbevermerk mit der Tagesangabe nach dem römischen Kalender, dem Prädikat obiit258) und dem Namen der Verstorbenen, auf dem zweiten Stein nur das Ende eines Sterbevermerks, der die Verstorbene als ancilla Christi ausweist. Auch der dritte hochmittelalterliche Träger von 1140 aus Kaiserswerth gehört zu der Gruppe der von Binding und Nisters-Weisbecker untersuchten Steine. Es dürfte sich aber nach den zu ihm erhaltenen Angaben nicht um einen Memorienstein, sondern eine körpergroße Grabplatte für einen Kaiserswerther Dechanten Folrad (Nr. 5) gehandelt haben. Das Formular des Sterbevermerks entspricht mit der römischen Tagesdatierung, dem Prädikat, dem Namen und der Angabe des Amtes, das der Verstorbene innehatte, der üblichen Reihenfolge in den Sterbevermerken der Memoriensteine und weiterer Träger.259)

Nach einer für den Gesamtbestand charakteristischen Lücke im 13. und 14. Jahrhundert setzt die Überlieferung von Inschriften des Totengedenkens erst im 15. Jahrhundert wieder ein, allerdings nur mit zwei sehr fragmentarisch überlieferten Trägern, dem Fragment einer im 17. Jahrhundert wiederverwendeten Grabplatte (Nr. 41) und einem am linken Teil des Querbalkens beschädigten Grabkreuz (Nr. 42). Die Sterbevermerke auf diesen Trägern sind aufgrund des erhaltenen, teilweise nicht lesbaren oder unverständlichen Wortlauts jedoch nicht auswertbar. Mit einer bei Redinghoven verzeichneten Grabplatte für Berthold von Plettenberg und seine Ehefrau aus dem letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts (Nr. 34), die die ältesten Inschriften zu Bestattungen in der Kreuzherrenkirche bietet, begegnet dann im Düsseldorfer Bestand erstmals der Typ der Grabplatte, auf der der Sterbevermerk und eine anschließende Fürbitte als Umschrift angelegt sind und das Wappen des oder der Verstorbenen, häufig mit einer zumeist vierfachen oder gelegentlich auch achtfachen Ahnenprobe, abgebildet ist. Anders als auf der Plettenberg-Platte, auf der der zweite Sterbevermerk ebenfalls umlaufend in einer zweiten Zeile ausgeführt wurde, finden sich auf den jüngeren Platten zweite und gegebenenfalls weitere Sterbevermerke allerdings im Mittelfeld. Platten, für die eine solche Disposition der Inschriften sicher überliefert ist, finden sich im Bestand bis gegen Ende des Bearbeitungszeitraums in der Düsseldorfer Altstadt in St. Lambertus und der Kreuzherrenkirche, Gerresheim, Volmerswerth, Kaiserswerth, auf einem Privatgelände und in Himmelgeist.260) Nur zu dem nicht erhaltenen Grabdenkmal für Rabold von Plettenberg aus dem Jahr 1542 (Nr. 53) ist eine Angabe über eine figürliche Darstellung des Verstorbenen auf der Platte überliefert.261) Mit Ausnahme der wenigen Platten für Geistliche und für Personen aus dem humanistisch gesinnten Umkreis des Fürstenhofes sind die Sterbevermerke ab dem 15. Jahrhundert in deutscher Sprache ausgeführt.262)

Ob mit dem Grabdenkmal für Mitglieder der Familie Ingenhoven von 1569 bzw. 1583 (Nr. 61) ein neuer Typ Grabplatte begegnet, bei dem der Sterbevermerk nicht umlaufend, sondern unterhalb eines oder mehrerer Wappen in der Mitte des Trägers angebracht ist, oder ob es sich in diesem [Druckseite 41] Fall um einen Grabstein handelt, kann aufgrund der Überlieferungslage nicht entschieden werden. In erheblichem Maße anders gestaltet sind jedoch einige Grabplatten, die vom ehemaligen Neuen Friedhof vor dem Ratinger Tor stammen und sich heute nicht öffentlich zugänglich im Radraum einer Mühle bei Ratingen befinden. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Grabdenkmälern aus dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts für Mitglieder der protestantischen Gemeinden in Düsseldorf, die sehr einheitlich angefertigt und deren Inschriften sorgfältig ausgeführt wurden. Auf einen Trostspruch im oberen Teil der Platte folgt eine Wappendarstellung. Darunter sind einer oder mehrere Sterbevermerke eingehauen. Besonders gut erhalten sind die in dieser Weise gestalteten Platten für Susanna Waltman und ihren Sohn (Nr. 173) und für Johann von Redinghoven, seine Ehefrauen und eine seiner Töchter (Nr. 178), für die ein Werkstattzusammenhang wahrscheinlich ist. Dazu zählen außerdem die Platten für Anna von Palant (Nr. 163) und für zwei nicht mehr namentlich erkennbare Personen (Nr. 218). Einzigartig im Bestand ist die gusseiserne Platte für Johann von Ossenbroich und seine Ehefrau aus dem Jahr 1615 in St. Lambertus in Düsseldorf-Kalkum (Nr. 126), die in ihrer Gestaltung und Dekoration große Ähnlichkeit zu Ofenplatten aufweist.

Überlieferte Inschriften auf Epitaphen begegnen im Düsseldorfer Bestand erstmals für die beiden ersten Rektoren des Düsseldorfer Gymnasiums, nämlich 1564 für Johannes Monheim (Nr. 59) und 1573 für Franciscus Fabricius (Nr. 64), sowie für die 1576 verstorbene Ehefrau des Amtmanns, herzoglichen Rats und Hofmeisters Dietrich von der Horst, Elisabeth vom Hauss (Nr. 66).263) Die auf diesen Epitaphen angebrachten Text- und Inschriftenarten – ein Setzungsvermerk und/oder eine Widmung, ein Grabgedicht mit Totenlob und ein zumeist in Form eines Chronodistichons ausgeführter Sterbevermerk – sind auch auf weiteren Düsseldorfer Epitaphen bis zum Ende des zweiten Jahrzehnts des 17. Jahrhunderts regelmäßig ausgeführt worden.264) Als Standorte solcher Epitaphe sind mit einer Ausnahme nur die Düsseldorfer Stiftskirche und die Kreuzherrenkirche, beide in der Altstadt gelegen, zu nennen. Errichtet wurden sie – außer für die beiden sehr bedeutsamen Schulrektoren und einen Kanoniker – für Verstorbene aus der höheren Beamtenschaft in Diensten der Landesherren. Sie dienten mit ihren Darstellungen und Inschriften der Repräsentation der Führungseliten.

Auch wenn Zufälligkeiten der Überlieferung einzurechnen sind, lässt sich feststellen, dass die Epitaphe mit in elegischen Distichen abgefassten, auf humanistische Topoi zurückgreifenden Grabgedichten nur für die beiden Rektoren des von Wilhelm V. gegründeten humanistischen Gymnasiums, für mehrere unter diesem Herzog und teilweise über dessen Tod hinaus am Hof tätige Beamte und einen ebenfalls in diesen Jahrzehnten nachgewiesenen Kanoniker265) auf uns gekommen sind. Die Abfassung dieser Inschriften ist also sehr wahrscheinlich in direktem Zusammenhang mit und als Folge der humanistischen Bestrebungen des Herzogs266) zu sehen.

Aufgrund der Überlieferungslage – die meisten Epitaphe sind nicht oder nur fragmentarisch erhalten – ist über ihre weitere Gestaltung sehr wenig bekannt. Eine Sonderstellung im Düsseldorfer Bestand nimmt das Epitaph für Nikolaus Print von Horchheim (Nr. 104) aus dem Jahr 1598 ein, für das eine knappe Beschreibung überliefert ist. Als Material wird schwarzer und weißer Marmor genannt; die figürlichen Darstellungen zeigten rechts und links des Gekreuzigten Nikolaus Print und seine Familie. Die Inschrift enthält einen Setzungsvermerk mit Totenlob, einigen biographischen Angaben und einem Sterbevermerk; nicht überliefert sind für diesen Verstorbenen ein Chronodistichon oder ein Grabgedicht. Da dieses Epitaph nahezu zeitgleich zu dem 1599 vollendeten Epitaph für Herzog Wilhelm V. (Nr. 106) angefertigt wurde und in dessen unmittelbarer Nähe aufgehängt war, ist es sehr wahrscheinlich, dass man sich bei der äußeren Form an der des Grabdenkmals für den Herzog orientiert hat. Zu dem Epitaph für Theodor Heistermann und seine Ehefrau Helena Clunsch (Nr. 223), das sich vormals in der Stiftskirche befunden hat, ist lediglich eine Widmung oder der Beginn eines Setzungsvermerks bekannt sowie die Ausschmückung mit den Porträts der beiden Verstorbenen.267)

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Außerhalb der Düsseldorfer Altstadt konnte lediglich das Epitaph für den im Alter von vier Jahren verstorbenen Knaben Johann von Winkelhausen aus dem Jahr 1619 (Nr. 133) in St. Lambertus Düsseldorf-Kalkum ermittelt werden, das unterhalb der Darstellung eines vor dem Gekreuzigten knienden Knaben einen schlichten Sterbevermerk enthält. Für die Epitaphe für Nikolaus Print und den Knaben Winkelhausen sind Wappendarstellungen sicher belegt; für die übrigen liegen dazu keine Angaben vor, doch sind sie als Mittel der Selbstrepräsentation als sehr wahrscheinlich anzunehmen.

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts setzt die Überlieferung von Inschriften auf Grabkreuzen268) und den im Verhältnis zu den Platten deutlich kleineren Grabsteinen ein. Sie stammen von den aufgehobenen Friedhöfen an den Kirchen in den bereits im späten Mittelalter zu Düsseldorf eingemeindeten Orten wie Hamm (1394) und Volmerswerth (um 1488) und den im Zuge mehrerer Gebietsreformen im 20. Jahrhundert zu Düsseldorf hinzugekommenen Orten Heerdt und Himmelgeist (1908/09), Itter (1929), Hubbelrath, Wittlaer und dem seit 1930 zur Gemeinde Wittlaer gehörenden Kalkum (1975); hinzu kommen einige Träger vom ehemaligen Friedhof an der Stifts­kirche in Kaiserswerth und vom ehemaligen Neuen Friedhof vor dem Ratinger Tor. Die Steine und Kreuze sind z. T. bei Frechen kopial überliefert, z. T. in unterschiedlichem Maße beschädigt und/oder nur fragmentarisch erhalten. Es handelt sich an den einzelnen Standorten jeweils nur um einige wenige Träger, die zufällig zu Frechens Zeit noch vorhanden waren und zu einem Teil bis heute erhalten blieben oder zu einem späteren Zeitpunkt durch glückliche Umstände wieder aufgefunden wurden.269) Bis auf diese wenigen Träger sind die Grabdenkmäler der um die Kirchen gelegenen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschlossenen Friedhöfe270) verloren. Die insgesamt 14 Grabkreuze im Düsseldorfer Bestand weisen eine schlichte und schmucklose Form auf. Nur bei zwei Grabkreuzen aus Kalkum (Nrn. 125 und 146) ist eine schmale, erhabene Randleiste als Verzierung ausgeführt. Während die Kreuze mit einer Ausnahme271) lediglich einen schlichten, zumeist mit einer Fürbitte verbundenen deutschsprachigen Sterbevermerk tragen, finden sich auf den Grabsteinen zusätzlich Wappendarstellungen und in einem Fall (Nr. 184) ein Jesusmonogramm. Errichtet waren diese Kreuze und Steine an den Gräbern von Angehörigen der jeweiligen örtlichen Mittelschicht. Bis auf das Grabdenkmal für Elisabeth vom Hauss (Nr. 66), dessen Inschriften nach Redinghoven „auff einer kupfferen platten“ angebracht waren, und die bereits erwähnte Platte für Johann von Ossenbroich und seine Ehefrau wurden die Grabplatten und -kreuze, soweit erkennbar, aus Stein gefertigt; die Gesteinsarten variieren. Für die Epitaphe wurde schwarzer und weißer Marmor verwendet.

Das Grundformular der Sterbevermerke auf Epitaphen und Platten besteht aus dem Datum, dem Prädikat für „sterben“ in vielerlei Varianten wie z. B. starff (Nr. 53), starb (Nr. 159), ist im herrn entschlafen (Nr. 173), ist … in got selich vnd christlich entschlaffen (Nr. 126), standestypischen Epitheta und weiteren Attributen wie doctissimus (Nr. 97), ornatissimus (Nr. 111), woledler gestrenger vnd erentvester (Nr. 126), edler vndt hochglehrter (Nr. 177) oder für eine Frau viel ehr vnd tvgentsame (Nr. 173) und/oder Amtsbezeichnungen wie praefectus (Nr. 111), iudex (Nr. 121), registrator et secretarius (Nr. 132) oder amptman (Nr. 126). Den Abschluss bildete zumeist ein kurzes, fürbittendes Gebet. Hinzu können Bibelzitate, Trostsprüche und auf Epitaphen teilweise sehr umfangreiche Grabgedichte treten. Mehrzeilige Trostsprüche, zumeist in Form von Bibelzitaten und -paraphrasen, sind seit dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts auf den Grabplatten und -steinen zu beobachten, die nachweislich für protestantische Verstorbene angefertigt wurden.272) Auf zwei aufgrund des Erhaltungszustandes nicht exakt datierbaren und einer bestimmten Person zuzuweisenden Grabplatten (Nrn. 221 und 222) und der Platte für Johann von Ossenbroich (Nr. 126) ist als Trostspruch Phl 1,21 gewählt worden.

Die Inschriften auf den vergleichsweise kleinformatigen Grabkreuzen sind zumeist in ihrem Formular sehr knapp, zumal sie aufgrund des Personenkreises, für den sie errichtet wurden, keine standestypischen Epitheta und Amtsbezeichnungen enthalten. Angegeben werden lediglich das Sterbedatum, der Name und das Prädikat; nur gelegentlich ist eine abschließende Fürbitte hinzugefügt. So lautet die Inschrift des Kreuzes für eine 1614 Verstorbene aus Kalkum (Nr. 125): Anno 1614 den 12 avgvsty ist Annesz Batters im herren entschlafen deren selen got gnedig.

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Auf zwei Trägern wird – vermutlich wegen der besonderen Umstände – ausdrücklich die konkrete Todesursache genannt. Die Inschrift eines Grabsteins von 1652 in Itter (Nr. 209) nennt Totschlag als Ursache und erwähnt auch den Namen des Täters; aus dem Grabgedicht für Elisabeth vom Hauss (Nr. 66) geht hervor, dass sie bei der Geburt ihres zwölften Kindes verstarb.

Gelegentlich wird neben dem Todestag auch die Todesstunde angegeben,273) bei einigen der im Dienst der Herzöge stehenden Beamten auch die Dauer der Amtszeit.274) Die Sterbevermerke für Anna Winkelhausen (Nr. 97), die Ehefrau des Gabriel Mattenclot, und für die beiden Ehefrauen des Johann von Redinghoven (Nr. 177) nennen auch die Dauer der Ehen.275) Angaben zum Alter des oder der Verstorbenen bzw. der Lebensdauer begegnen nicht nur in den Inschriften auf Epitaphen, sondern auch auf Grabplatten und -steinen, nicht jedoch auf Grabkreuzen.276)

Im Düsseldorfer Bestand finden sich mit den beiden Memoriensteinen für Gerresheimer Kanonissen (Nrn. 13 und 14), der Grabplatte für den Kaiserswerther Dechanten Folrad (Nr. 5), den nicht erhaltenen Grabplatten für zwei Gerresheimer Kanoniker (Nrn. 130 und 134) sowie in St. Lambertus dem Epitaph für Johannes Altroggen (Nr. 113) und der Platte für Petrus Sengel (Nr. 143) auffällig wenige Inschriftenträger des Totengedenkens für Personen des geistlichen Standes. Dieser Befund ist mit den zahlreichen in den Kirchen vorgenommenen baulichen Veränderungen sowie den für diese Personengruppe eingerichteten, nicht zugänglichen Grüften und dem Fehlen systematischer Aufzeichnungen über ältere Zustände der Kirchenräume zu erklären.277)

Eine andere Form des Totengedenkens bezeugen ein Porträt und zwei Kelche. Ein im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts für die Kaiserswerther Stiftskirche angefertigter Kelch (Nr. 24) sichert mit einer auf den Fuß gravierten Gebetsaufforderung das gedenkende und fürbittende Gebet für den verstorbenen Dechanten Wilhelm von Goch bzw. Issum während der Messfeiern, zu denen der Kelch verwendet wird. Ein weiterer Kelch wurde 1647 noch zu seinen Lebzeiten von dem Kaiserswerther Burggrafen Caspar Hanxler gestiftet (Nr. 195) und mit einer Inschrift versehen, die zum Gedenken an ihn mahnte und ihm für die Zeit nach seinem Tod zukünftigen Anteil an der liturgischen Handlung und das fürbittende Gebet sichern sollte. Das Porträt des Dechanten des Düsseldorfer Stiftes Wilhelm Bont (Nr. 167), auf dessen Rahmen ein Sterbevermerk zu lesen ist, wurde in der Kirche über seiner Grablege aufgehängt.


Die Inschriften und Inschriftenträger des Totengedenkens für die Landesherren und ihre Familienangehörigen setzen ein mit den Wandinschriften in der anlässlich des Todes von Herzog Wilhelm V. im Jahr 1592 errichteten neuen Fürstengruft in St. Lambertus.

Die ältere, unter Herzog Wilhelm I. (ab 1360 Graf, ab 1380 Herzog von Berg, † 1408) errichtete Fürstengruft beim Petrusaltar neben der Sakristei ist nicht erhalten.278) Zwar erfolgten unter Wilhelm I. nach seiner Erhebung in den Herzogsstand durchaus „Ansätze zu einer Residenzstadtbildung“279), in deren Zusammenhang auch der Bau dieser Fürstengruft vorgenommen wurde, doch haben Wilhelms Nachfolger weder die Stadt als Residenz noch die Gruft in St. Lambertus konsequent als Grablege genutzt. Auch Wilhelm I. selbst ist nicht in Düsseldorf, sondern in Altenberg beigesetzt worden.280)

Erst im Verlauf des 16. Jahrhunderts wurde die Verwaltung der Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg zunehmend in Düsseldorf zentralisiert und die Stadt als Hauptresidenz genutzt.281) Dass die Stadt am Ende des Jahrhunderts nicht nur der Mittelpunkt der Verwaltung war, sondern auch der Ort, an dem die Würde und herausragende Stellung des jeweiligen Herzogs repräsentiert und öffentlich dargestellt werden sollte, beweisen die Errichtung und tatsächliche Nutzung einer neuen fürstlichen [Druckseite 44] Gruft im Jahr 1592 und das über dieser Grablege geschaffene, 1599 vollendete Renaissanceepitaph für Herzog Wilhelm V.

Die drei nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Hauptinschriften in der Gruft (Nr. 94 A–C) sind in Schwarz auf den feuchten Putz aufgetragen. Sie sind dem Herzog gewidmet und so auf die Wände verteilt, dass sie den Sarg förmlich rahmen. Die Inschrift an der Südwand thematisiert schlaglichtartig in Form eines einfachen Frage-Antwort-Schemas seine Herkunft, anhand der Lebensalter seine Verdienste im Krieg, für den Frieden, für die Gerechtigkeit und Gott sowie sein persönliches Schicksal und seine Glaubensfestigkeit und Zuversicht auf die Auferstehung von den Toten, ohne jedoch konkrete Taten des Herzogs zu benennen. Eine zweite Inschrift beklagt den durch den Tod eingetretenen Verlust für die Stadt Düsseldorf und erwähnt die Trauerfeierlichkeiten, eine dritte schließlich bezeugt die Beisetzung und nennt als Erbauer der Gruft Johann Pasqualini. Eine vierte, in derselben Technik angebrachte Inschrift (Nr. 94 D) belegt, dass die sterblichen Überreste der im Jahr 1586 noch in der alten Gruft282) bestatteten Schwester Herzog Wilhelms V., Amalie, 1592 in die neue Grablege umgebettet wurden und sie neben ihrem Bruder ihre letzte Ruhestätte fand.

In ganz anderer Weise dienen die figürlichen Darstellungen und Inschriften auf dem ca. 10 m hohen, prachtvollen Epitaph für den Herzog (Nr. 106), das zwischen 1595 und 1599 von dem in Köln ansässigen Bildhauer Gerhard Schaeben geschaffen wurde,283) der Repräsentation des Herrschaftsanspruches. Der Gesamtaufbau des Epitaphs mit der Darstellung der Tugenden, des Jüngsten Gerichtes, der Allegorie der Hoffnung und einer bekrönenden Figur des Erlösers, dazu die Devise des Herzogs, die der Hoffnung auf Erlösung durch Gott Ausdruck verleiht, führen dem Betrachter vor Augen, dass hier eines Herrschers gedacht wird, der seine Aufgaben, sowohl die politischen als auch die religiösen, in einem langen Leben erfüllt und aufgrund seiner Tugenden solche Verdienste erworben hat, dass er die Auferstehung erwarten darf. Daher hat man sich in der an zentraler Stelle angebrachten, umfangreichsten der Inschriften darauf beschränkt, bis auf wenige Anklänge an seine Erkrankung im Alter biographische Angaben zu machen und militärische Taten darzustellen. Durch die beiden diese zentrale Inschrift flankierenden Inschriften zu seinen Eltern, deren Heirat den Zusammenschluss der Territorien Jülich-Berg und Kleve-Mark-Ravensberg ermöglicht hatte, wird die Rechtmäßigkeit von Wilhelms Herrschaft über die aufgezählten Gebiete bekräftigt. Dass in diesen Inschriften auch beide Großväter sowie in der zentralen Inschrift sein Sohn und Erbe genannt werden, stellt den großen dynastischen Zusammenhang über mehrere Generationen her. Das Epitaph dient nicht nur der Memoria eines einzelnen Fürsten, sondern des ganzen Geschlechts, dessen Niedergang sich allerdings 1599 bereits aufgrund der Erkrankung Herzog Johann Wilhelms I. abzeichnete. Für keinen der beiden bis 1653 beigesetzten Nachfolger Wilhelms V. sind vergleichbare Träger und Inschriften zum Totengedenken angefertigt worden.

Die am 3. September 1597 nach zweijähriger Haft und unter nicht geklärten Umständen verstorbene Herzogin Jakobe, Schwiegertochter Wilhelms V. und Gemahlin Johann Wilhelms I., wurde am 10. September in aller Stille abends in der Kreuzherrenkirche beigesetzt; ihre Grablege wurde nicht gekennzeichnet. Auch eine Sarginschrift ist nicht überliefert.

Ihr Gemahl, Herzog Johann Wilhelm I., verstarb am 25. März 1609. Der Sarg mit seinen sterblichen Überresten war bis zur Beisetzung in der Fürstengruft von St. Lambertus, die erst im Oktober 1628 stattfand, in der Kapelle des Düsseldorfer Schlosses aufgebahrt. Dem Sarg beigegeben war eine Bleitafel (Nr. 119), die heute an der Ostwand der Fürstengruft hängt und einen Sterbevermerk sowie biographische und historische Angaben und eine Fürbitte für den Herzog trägt. Anlässlich seiner Bestattung wurde keine weitere Wandinschrift in der Gruft angebracht.

Bis 1653 fanden drei weitere Beisetzungen in der Gruft statt.284) Für den nur 19 Wochen alt gewordenen, 1633 verstorbenen Sohn des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und seiner zweiten Ehefrau Catharina Charlotte ist keine Inschrift überliefert. Der Sarg der 1641 verstorbenen Schwester der Pfalzgräfin, Maria Amalia von Pfalz-Zweibrücken, trug hingegen eine Inschrift mit einem Sterbevermerk (Nr. 177); ebenso der Sarg der 1651 verstorbenen Pfalzgräfin Catharina Charlotte selbst (Nr. 207). Beide Vermerke geben vor dem Sterbeort und -datum auch den Ort und das Jahr der Geburt an.

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Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm, der im jülich-klevischen Erbfolgestreit den jülich-bergischen Teil der vereinigten Herzogtümer für sich und seine Erben gesichert hatte, verfügte bereits 1642 testamentarisch, in der von ihm 1622 gegründeten Kirche St. Andreas ein Epitaph für sich und seine Nachkommen zu errichten, das in einer Chorverlängerung hinter dem Hochaltar untergebracht werden sollte.285) Insbesondere der Standort lässt vermuten, dass das Epitaph für Herzog Wilhelm V. als Vorbild oder Anregung für diese Pläne gedient hat. Geschaffen wurde jedoch eine Gruft, in der bis zum 1716/1717 erfolgten Bau des Mausoleums an St. Andreas Mitglieder der pfalzgräflichen Familie beigesetzt wurden. Die schlichten Zinnsärge befinden sich heute in diesem Mausoleum. In den Bearbeitungszeitraum fallen zwei in den jeweiligen Sargdeckel gravierte Inschriften. Der Sterbevermerk für die im Oktober 1651 verstorbene Schwiegertochter des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und Ehefrau seines Sohnes, des späteren Pfalzgrafen Philipp Wilhelm, Anna Catharina Constantia (Nr. 208), ist sehr schlicht; das Sterbejahr wird in Form eines Chronogramms angegeben. Der Sarg des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm trägt ein Chronodistichon mit einer Grabbezeugung und einer Fürbitte. Nur kopial überliefert sind zwei weitere Inschriften auf dem Innensarg mit der Devise des Fürsten sowie einem zweizeiligen Grabgedicht. Nicht überliefert sind hingegen Inschriften, die ausführlich Leben und Taten des Fürsten loben. Die Inschriften des Totengedenkens für die in Düsseldorf bestatteten Herrscher aus dem Haus Pfalz-Neuburg sind mithin deutlich schlichter und nicht auf die für jedermann sichtbare Repräsentation ihres Herrschaftsanspruches ausgerichtet.

Andere Formen des Totengedenkens repräsentieren zwei weitere Träger im Düsseldorfer Bestand. Eine nicht erhaltene hölzerne Gedenktafel im ehemaligen Scholasterhaus an St. Lambertus aus dem Jahr 1511 (Nr. 47) erinnerte daran, dass in diesem Raum Herzog Wilhelm II. verstorben war, und die Büste mit dem Konterfei des Pfalzgrafen in St. Andreas, die über dem Portal steht, war mit einer heute verlorenen Inschrift versehen, in der an ihn als den Gründer der Kirche erinnert wurde (Nr. 215).

4.2. Glocken

Im Düsseldorfer Bestand sind Inschriften für 25 Glocken überliefert; 11 von ihnen sind erhalten. Auch bei den Glocken ist wie bei den Inschriften zum Totengedenken davon auszugehen, dass damit nur ein kleiner Teil des ehemals vorhandenen Bestandes erfasst werden konnte. Es fehlen für den Zeitraum Angaben über die Glocken der Stiftskirchen in Kaiserswerth und Gerresheim, für die Kreuzherrenkirche in der Altstadt und für eine Reihe weiterer Kirchen und Kapellen.286) Gesichert ist, dass für St. Lambertus in der Altstadt 1643 und 1644 drei neue Glocken als Ersatz für ältere zerstörte Glocken angefertigt wurden.287) Auch die in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts hergestellten Glocken für die Kirchen in Heerdt (Nrn. 122 und 165) und Volmerswerth (Nrn. 127 und 194) verdanken ihren Guss vermutlich der Zerstörung ihrer Vorgängerinnen. Die Inschriften dieser älteren Glocken sind nicht überliefert.

Unter den bis 1653 gegossenen Glocken, deren Inschriften auf uns gekommen sind, wurden sechs im 19. Jahrhundert bzw. eine von ihnen spätestens 1910 umgegossen (Nrn. 20, 30, 45, 186, 191 und 212), zumeist weil sie beschädigt waren; die beiden Glocken aus Heerdt aus den Jahren 1613 (Nr. 122) und 1637 (Nr. 165) wurden im Ersten Weltkrieg abgegeben. Von den beiden 1867 nach Stommelerbusch (Stadt Pulheim) verkauften Glocken aus Volmerswerth (Nrn. 127 und 194) wurde 1942 die ältere aus dem Jahr 1615 zu Kriegszwecken eingezogen, die jüngere Glocke von 1646 ist erhalten. Drei weitere 1942 abgelieferte Glocken wurden nach dem Krieg zurückgeführt (Nrn. 26, 46 und 187), während vier Glocken aus St. Andreas (Nrn. 179, 180, 182 und 210) sowie eine 1927 nach Duisburg-Serm ausgeliehene Glocke von 1476 aus Wittlaer (Nr. 33) durch Bombenangriffe zerstört wurden.

Die älteste Glockeninschrift des Düsseldorfer Bestandes (Nr. 20) wurde vermutlich um das Jahr 1300 auf einer Glocke ausgeführt, die mit zwei jüngeren Glocken von 1468 (Nr. 30) und 1506 (Nr. 45) in der ältesten Kirche in Hamm hing. Beim Abriss dieser Kirche im Jahr 1823 wurden [Druckseite 46] sie abgenommen und von dem damaligen Pfarrer in Hamm, Johann Wilhelm Udalrich Krings, verzeichnet, der allerdings bei der Lesung der Inschriften Probleme einräumte. Seine Lesung für die Angabe des Gussjahres auf der wohl 1506 angefertigten Glocke als „1206“ hat mehrfach zu nicht haltbaren Äußerungen über das Alter der Hammer Kirche geführt. Die drei Glocken haben die Zeit bis 1823 offenbar unbeschädigt überstanden und wurden in die 1825 neu erbaute Kirche übernommen. Die dabei 1825 beschädigte Glocke von 1506 wurde gemeinsam mit einer der beiden anderen 1860, die dritte spätestens 1910 umgegossen.288)

Die zweitälteste Glockeninschrift ist auf der ältesten erhaltenen Glocke auf dem heutigen Düsseldorfer Stadtgebiet überliefert, der 1440 gegossenen Glocke des Kölner Gießers Heinrich Broderman in St. Cäcilia in Hubbelrath (Nr. 25). Die Glocke steht am Beginn einer Reihe von insgesamt acht Glockengüssen für Düsseldorfer Kirchen zwischen 1440 und 1476,289) zu denen vielleicht noch die beiden Glocken von 1506 (Nr. 45) und 1511 (Nr. 46) hinzu zu zählen sind. Da die Kirchen, für die diese Glocken bestimmt waren, bereits im 12. oder 13. Jahrhundert als Pfarrkirchen nachgewiesen und für Benrath, Hamm und Hubbelrath sogar jeweils zwei Güsse bekannt sind, kann angenommen werden, dass zu dieser Zeit im Bereich des heutigen Düsseldorf ebenso wie andernorts verfahren wurde, d. h., dass im 15. Jahrhundert die zuvor vorhandenen Glocken gegen neue ausgetauscht wurden, weil zwischenzeitlich technische Neuerungen beim Gussverfahren zu einer Verbesserung des Klangs geführt hatten.290) Unter diesen Glocken weist die 1454 für St. Nikolaus in Himmelgeist gegossene Glocke (Nr. 28) die Besonderheit auf, dass der Gießer – sie kann mit Sicherheit Heinrich Brodermann zugewiesen werden – für die Inschrift einen älteren, 1448 auch für den Neuguss der Kölner Domglocke Preciosa genutzten Modelsatz mit den zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zeitgemäßen Buchstabenformen einer späten gotischen Majuskel wiederverwendete. Die beiden Benrather Glocken aus den Jahren 1453 und 1454 (Nrn. 26 und 27) sowie die Glocke für Hamm von 1468 (Nr. 30) tragen die Meisterinschrift eines etwas jüngeren Kölner Gießers, des Hermann von Alfter, während Poettgen die 1462 für St. Lambertus in der Altstadt gegossene, nicht signierte Glocke (Nr. 29), deren Inschrift sich durch die Sprache und das Formular deutlich von denen der übrigen Glocken der Zeit unterscheidet, aufgrund einer 1465 festgehaltenen Zeugenaussage sowie der Glockenzier Art de Wilde aus Venlo zugewiesen hat. Die 1476 gegossene Glocke aus Wittlaer (Nr. 33) trug die Signatur des Johann von Dortmund; als Gießer der Hubbelrather Glocke von 1511 (Nr. 46) hat Poettgen anhand des Formulars der Inschrift sowie des verwendeten Zierfrieses den in Aachen tätigen Jan van Neuss identifiziert.

Aus dem 16. Jahrhundert finden sich noch zwei weitere Glocken im Bestand. Die 1547 gegossene Rathausglocke (Nr. 55), die einzige Glocke aus dem weltlichen Bereich, konnte von Poettgen dem Kölner Gießer Derich von Overath (von Coellen) zugewiesen werden. Sie wurde zu dem Zeitpunkt angefertigt, als der Rat der Stadt ein Haus am Markt erwarb, um dort ein Rathaus einzurichten. Da dieses Haus sich rasch als zu klein erwies, erfolgte 1570–1573 der Rathausbau, in dessen Treppenturm die im Krieg beschädigte Glocke heute wieder hängt.291) Die heute als Sakristeiglocke in St. Andreas in der Altstadt genutzte Glocke (Nr. 65) wurde nach Poettgen vermutlich im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts in der Werkstatt Hachmann in Kleve gegossen. Nicht bekannt ist, von welchem Ort und wann sie später in die Andreaskirche, deren Grundstein erst 1622 gelegt worden ist, verbracht wurde.

13 der 25 Glocken stammen aus dem 17. Jahrhundert. Sowohl die im Truchsessischen Krieg schwer beschädigte Kirche in Heerdt als auch die nach einem Visitationsprotokoll im 16. Jahrhundert baufällige Kirche zu Volmerswerth erhielten in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts neue Glocken. Die jeweils ältere goss 1613 und 1615 (Nrn. 122 und 127) für beide Kirchen der aus Mainz stammende und dann in Köln tätige Johannes Reutter, die jüngere für Volmerswerth 1646 (Nr. 194) Nikolaus Unckel, ein weiterer Kölner Gießer. Mit der jüngeren Glocke für Heerdt, die 1637 Josef Michelin und Petrus Dron hergestellt haben (Nr. 165), setzen in Düsseldorf die Belege für die Tätigkeit lothringischer Gießer ein. Bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums herrschen dann die der zweiten Generation einer lothringischen Stück- und Glockengießerfamilie angehörenden Brüder Hemony292) unter den für den Guss Düsseldorfer Glocken verantwortlichen Gießern vor. Unter den weiteren zehn Glocken, die allesamt im Zeitraum zwischen 1641 und 1653 [Druckseite 47] entstanden, befinden sich acht, für die als Gießer einer oder beide Brüder Hemony in der Inschrift genannt oder eindeutig erschlossen werden können, für eine weitere Glocke ist keine Inschrift überliefert.293) Sie waren vor allem tätig für die beiden großen Kirchen in der Düsseldorfer Altstadt. Für das Geläut der ab 1622 erbauten Andreaskirche goss Franz Hemony 1641 zwei (Nrn. 179 und 180) sowie in den beiden folgenden Jahren jeweils eine Glocke (Nrn. 182 und 187). Ergänzt wurde dieses Geläut einige Jahre später um eine Glocke aus dem Jahr 1652 (Nr. 210) von Johannes Lehr, der in Köln tätig war. Über die Glocken und Glockeninschriften an St. Lambertus ist bis zum 17. Jahrhundert wenig bekannt. Lediglich die bis heute erhaltene Glocke von 1462 (Nr. 29) ist von einem älteren Geläut erhalten; die übrigen Glocken wurden bei der Explosion des Pulverturms 1634 zerstört. Daher goss Franz Hemony gemeinsam mit seinem Bruder Peter im Jahre 1643 auch zwei Glocken (Nr. 186)294) für die Stiftskirche. Mit einem weiteren Guss für St. Lambertus im Jahr 1644 (Nr. 191) endete zunächst die Tätigkeit der Brüder für Düsseldorfer Kirchen; sie siedelten nach Zutphen über. 1653 fertigte dann Petrus Hemony zwei Glocken für die Lambertuskirche in Kalkum (Nrn. 211 und 212) an.

In Glockeninschriften werden zumeist mehrere Textsorten wie Widmungen, Anrufungen, Fürbitten, Funktionsbezeichnungen und Meisterinschriften miteinander verbunden.295)

Die – vermutlich – älteste Glockeninschrift des Düsseldorfer Bestandes aus der Zeit um 1300 (Nr. 20), eine Anrufung Gottes mit dem Anfangs- und Endbuchstaben des griechischen Alphabetes, ist in lateinischer Sprache ausgeführt. Sie unterscheidet sich auch im Formular erheblich von den jüngeren Glockeninschriften aus der Zeit zwischen 1440 und 1511. Diese setzen sich zusammen aus einem mehrzeiligen Glockenspruch in deutschen Reimversen und einer daran anschließenden Angabe des Gussjahres, die, eingeleitet durch anno oder anno domini, in lateinischen Zahlzeichen ausgeführt ist.296) In den Inschriften der beiden Benrather Glocken von 1453 und 1454 (Nrn. 26 und 27) wird zudem der Tag des Gusses genannt; in der älteren vollständig in lateinischer Sprache, in der jüngeren in der Form des anderen dages na visitasionis marie. Heinrich Broderman hat 1454 auf der Himmelgeister Glocke (Nr. 28) der Angabe des Gussjahres (anno domini M CCCC LIIII) den Monatsnamen in deutscher Sprache (in dem meige) hinzugefügt. In den deutschsprachigen Glockensprüchen nennt die Glocke in Form einer Glockenrede zumeist ihren Namen (z. B. in Nr. 26: cecilia heis ich), gibt ihre Widmung und zugleich eine Funktion an, indem sie mitteilt, zu wessen Ehre sie läutet (in de ere goitz lvid ich), und schließt mit der Meisterinschrift, in der der Gießer genannt wird (meister herman van alfter govs mich). Nicht gereimt ist die Inschrift, mit der die Himmelgeister Glocke von 1454 (Nr. 28) versehen ist, die lediglich eine Widmung und das Gussjahr enthält. Gleich mehrere Funktionen einer Glocke werden auf der Wittlaerer Glocke aus dem Jahr 1476 (Nr. 33) festgehalten, die einen seit dem späten Mittelalter nachweisbaren und in mannigfachen Variationen sehr verbreiteten Glockenspruch überliefert.297) Mit ihrem Klang ruft sie zum Gottesdienst, beklagt sie die Toten, erfreut sie die Lebenden und schützt vor Unwetter (to den deynste godes rop ych / dey doden beschreye ych / dey levendygen erfroe ych /den donner to breck ych). Eine unheilabwendende Wirkung wird auch auf der Glocke für Hubbelrath von 1511 (Nr. 46) erwähnt: den duvel verdriven ich. Eine Sonderstellung nimmt die Glocke von 1462 für St. Lambertus (Nr. 29) ein, die mit einer lateinischen Inschrift versehen wurde und als ihre Aufgabe nennt, die Patrone der Kirche als Beistand zusammenzurufen.

Die deutschsprachige Inschrift auf der Düsseldorfer Rathausglocke aus dem Jahr 1547 (Nr. 55) hat aufgrund der weltlichen Funktion der Glocke einen gänzlich anderen Wortlaut als die kirchlichen Läuteglocken. Sie ist mit der ältesten Stifterinschrift auf einer Glocke des Bestandes versehen, als deren Auftraggeber Rat und Schöffen der Stadt Düsseldorf genannt werden. Die Sakristei­glocke von St. Andreas (Nr. 65; drittes Viertel des 16. Jahrhunderts) trägt ein deutschsprachiges Bibelzitat ohne zusätzliche Angaben.

[Druckseite 48]

Die ältere der beiden von Johannes Reutter gegossenen Glocken aus dem Jahr 1613 (Nr. 122) spricht in deutschen Reimversen ausdrücklich über die Wirkung ihres Klangs, den sie dem Gießer Reutter verdankt und der zu Ehren Jesu Christi und der Gottesmutter ertönt (ihesvs vnd seine mvtter wehrt / sein dvrch meinen thon geehrt / welchen ich in mir vermag). Wie bei den älteren deutschen Glockensprüchen schließt mit dem Wort anno das Gussjahr an, jetzt aber in arabischen Zahlzeichen ausgeführt. Die zweite Reutter-Glocke (Nr. 127; 1615) ist aufgrund ihrer geringen Größe nur mit einer Meisterinschrift versehen.

Ab dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts sind die für Düsseldorfer Glocken überlieferten Inschriften durchgängig in lateinischer Sprache abgefasst. Auf den vier Glocken, die Franz Hemony 1641–1643 für St. Andreas (Nrn. 179, 180, 182 und 187) gegossen hat, setzen sie sich jeweils aus einer an einen Heiligen bzw. eine Heilige gerichteten Anrufung mit Fürbitte sowie der Meisterinschrift mit dem Gießervermerk und der Angabe des Gussjahres zusammen.298) Ebenso ist auch die Inschrift auf der Volmerswerther Glocke des Nikolaus Unckel von 1646 (Nr. 194) abgefasst; allerdings weist diese die Besonderheit auf, dass auf die lateinische Anrufung ein deutschsprachiger Gießervermerk folgt. Die Inschrift der 1643 für St. Lambertus gegossenen Glocke (Nr. 186), deren Meisterinschrift beide Brüder Hemony nennt, greift mit vivos voco mortuos sepelio fulgura pello den bereits auf der Wittlaerer Glocke von 1476 (Nr. 33) verwendeten, seit dem späten Mittelalter sowohl in deutscher wie in lateinischer Fassung häufig auf Glocken angebrachten Spruch wieder auf, mit dem im Bearbeitungsgebiet auch die 1637 für Heerdt gegossene Glocke (Nr. 165) versehen war. Auf der zweiten von ihnen für St. Lambertus hergestellten Glocke von 1644 (Nr. 191) ist die Inschrift als Fürbitte um die Abwehr von Schäden von der Stadt Düsseldorf ausgeführt299) und nimmt damit Bezug auf die Funktion als Sturmglocke.

Chronogramme in Glockeninschriften wurden im Bearbeitungszeitraum nur auf der Glocke des Gießers Johannes Lehr für St. Andreas aus dem Jahr 1652 (Nr. 210) ausgeführt. Wenn Bayerle die Inschriften korrekt wiedergegeben hat, so ist das Gussjahr nicht nur in der um die Schulter verlaufenden Widmung und Anrufung sowie im Gießervermerk auf diese Weise angegeben, sondern auch in Beischriften zu auf der Glocke befindlichen bildlichen Darstellungen.

Die Stifter von Kirchenglocken werden im Bestand erstmals auf den beiden Glocken des Petrus Hemony für St. Lambertus in Kalkum aus dem Jahr 1653 (Nrn. 211 und 212) als solche genannt. Es waren die benefactores und die nobiles parochiani, die die Glocken herstellen ließen, die beide zudem eine weitere Inschrift, eine Bibelparaphrase, aufweisen.

4.3. Bauinschriften

Bauinschriften überliefern Informationen zur Errichtung sowie zum Um- oder Ausbau eines kirchlichen oder öffentlichen Bauwerks, eines Privathauses oder eines Gebäudeteils. Sie sind häufig, aber nicht stets, für den Betrachter sichtbar an oder in dem Bauwerk angebracht. Im Düsseldorfer Bestand setzt die Überlieferung mit einer Fülle von Bauinschriften ein. Sie bilden die Mehrheit der auf uns gekommenen Inschriften aus der Zeit bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, denn zehn der insgesamt 16 Träger aus dieser Zeit überliefern Inschriften zur Baugeschichte von sechs Bauwerken. Von diesen zehn Trägern hatten bzw. haben sieben ihren Standort in Kaiserswerth (Nrn. 1, 3, 4, 79 und 16), jeweils einer befand sich in einer Kapelle in Stockum (Nr. 2) sowie in Gerresheim (Nr. 6) und Wittlaer (Nr. 15). Die Kenntnis dieser dichten Folge von inschriftlichen Zeugnissen zur Baugeschichte in Kaiserswerth, insbesondere zur dortigen Georgskirche, verdankt sich glücklichen Überlieferungsumständen. Die Inschriften wurden im 17. Jahrhundert gleich mehrfach verzeichnet: in einem Kopiar der Rheinbrohler Pfarrkirche ebenso wie in den Farragines Gelenii.300) Bis heute vollständig bzw. fragmentarisch erhalten sind von diesen Trägern lediglich jene mit den drei ältesten profanen Bauinschriften im Rheinland, den Inschriften aus der Pfalz in Kaiserswerth (Nrn. 79), sowie mit der sogenannten Gernandusinschrift an der Kaiserswerther Suitbertuskirche (Nr. 16). Gemeinsam ist dreien dieser vier Versinschriften zudem, dass in ihnen nicht nur das Datum und der Auftraggeber der jeweiligen Baumaßnahme genannt werden, sondern auch Angaben [Druckseite 49] zum Zweck des Baus (z. B. Nr. 7: ivsticiam stabilire volens et vt vndiqve pax sit; s. auch Nr. 16) und zu einer konkreten Baumaßnahme (Nr. 8: cesar adornandam Fredericvs condidit avlam; Nr. 16: Gernandvs fregit tvrrim … tempore tranqvillo reparat meliore lapillo) gemacht werden. Gerade diese Angaben haben allerdings in der Forschung zu kontroversen Beurteilungen über Art, Ausmaß und Zeitpunkt der jeweiligen Maßnahmen geführt.301) Eine Sonderstellung nimmt die Inschrift auf einem Bauglied der Pfalz ein, die die Funktion des errichteten Gebäudeteils benennt, aber mit der Angabe des Baumaterials (Nr. 9: Alcmari de monte rvi de rvpe draconis) auch Informationen über einen technischen Aspekt der Baumaßnahme überliefert.

Bei den übrigen aus der Zeit bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts überlieferten Inschriften handelt es sich um fünf Weiheinschriften sowie eine weitere Inschrift mit der Angabe eines Datums, zu dem die vollzogene Handlung (Weihe, Baubeginn?) nicht genannt ist. Die Weiheinschriften für die Kirche St. Georg in Kaiserswerth von 1078 oder 1088 (Nr. 1) sowie die beiden dort 1102 geweihten Nebenaltäre (Nrn. 3 und 4) überliefern das Datum der Weihehandlung, den Namen des Konsekrators, die jeweiligen Patrone sowie die Bezeichnung der in den Altären enthaltenen Reliquien, während die Inschrift zur Konsekration der Kapelle in Stockum (Nr. 2) nur den Weihetag, nicht jedoch das Jahr, sowie die Patrone des Gotteshauses nennt. Eine möglicherweise nicht vollständig überlieferte Inschrift aus Wittlaer bezeugt lediglich den Weihevorgang und das Datum (Nr. 15). Auch wenn anhand von Weiheinschriften keine exakten Angaben zu Baudaten, insbesondere zum Abschluss eines Bauwerks, ermittelt werden können,302) da die Weihe oft nicht erst bei der Fertigstellung erfolgte, können sie doch wertvolle Angaben zur Datierung und/oder Architektur liefern. So ist die Inschrift zur Stockumer Kapelle eines von sehr wenigen Zeugnissen zur Baugeschichte dieses Gebäudes303) und die Nachrichten über die Weihe von zwei Nebenaltären in St. Georg ließ Verbeek die Anlage einer dreischiffigen Kirche vermuten.304) Die nicht zuverlässige Überlieferung einer Bauinschrift an der alten Gerresheimer Pfarrkirche St. Gerricus aus dem Jahr 1142 (Nr. 6) bricht nach dem Datum ab. Die Angaben stehen jedoch nicht im Widerspruch zu anderen Erkenntnissen über die Baugeschichte dieser Kirche.305) Nicht haltbar hingegen war die Lesung einer Bauinschrift in St. Cäcilia in Benrath, die der damalige Pfarrer Heubes 1821 entdeckte und deren Datum er mit Anno d(omi)ni MV und. XXI. wiedergab (Nr. 35). Die Übersetzung des Weihedatums mit „im Jahre des Herrn tausend Fünf, den 21sten des elften Monates“ lieferte für Heubes zudem eine Erklärung dafür, dass die hl. Cäcilia zur Patronin der Benrather Kirche bestimmt worden war, da die Kirche nach seiner Lesart am Vorabend des Festtages dieser Heiligen benediziert worden ist. Diese Inschrift wäre demnach die älteste im Düsseldorfer Bestand. Allerdings haben bereits Binterim und Clemen die Lesung bezweifelt; letzterer auch unter Hinweis auf den baugeschichtlichen Befund, der einer so frühen Datierung widerspricht. Mit aller gebotenen Vorsicht wurde, dem Vorschlag Clemens folgend, der die Lesung der Jahreszahl zu MVc emendierte, die Inschrift zum Jahr 1500 eingeordnet und bei der Tagesangabe die Lesung bei Binterim/Mooren – indict(ione) III –, die vielleicht noch auf persönlichem Augenschein durch Binterim beruht, ediert.306)

Die übrigen Inschriften zur Baugeschichte sind vom 16. Jahrhundert bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums überliefert. Sie beschränken sich zumeist auf Datierungen an oder in Privathäusern, die das Jahr der Errichtung, des Umbaus oder einer Sanierung angeben (Nrn. 110, 148, 151, 157 und 175) und von einer Wappendarstellung begleitet sein können (Nrn. 67 und 150). Auch für einige öffentliche, bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts erbaute oder umgebaute Bauwerke wie das Berger Tor (Nr. 137), den Torbau der Burg in Angermund (Nr. 160) und das Zollhaus in Kaiserswerth (Nr. 161) sind keine ausführlicheren Angaben bekannt. Dies trifft auch für die beiden Inschriften zu, die auf einem Fenster- und einem Türsturz des Düsseldorfer Schlosses (Nrn. 52 und 54) angebracht wurden und lediglich eine Jahreszahl enthalten.307) Nur eine heute am Haus Ratinger Straße 6 angebrachte Steintafel mit dem Wappen Herzog Wilhelms V. und der Jahreszahl (15)71 (Nr. 62) trägt darüber hinaus einen Text. Die Tafel, deren Herkunft unbekannt ist, war [Druckseite 50] mit der Devise des Herzogs versehen. Die Anbringung des Hausnamens IN DER CANON über dem Eingang zum Haus Zollstraße 7 (Nr. 220) vor 1653 ist möglich, aber nicht gesichert. Trotz der äußerst knappen Nachrichten, die diese Inschriften bieten, legen sie häufig indirekt Zeugnis von Ereignissen ab, die den Baumaßnahmen vorausgingen.308) So sind die beiden am Schloss angebrachten Daten im Zusammenhang mit den nach dem großen Brand von 1510 durchgeführten Baumaßnahmen entstanden; ebenso war die Errichtung des Torbaus in Angermund erforderlich geworden, weil die Burg im Zuge des Dreißigjährigen Krieges 1632 stark beschädigt worden war.

Die wenigen überlieferten Bauinschriften des 16. und 17. Jahrhunderts an oder in kirchlichen Gebäuden bezeugen deren Grundsteinlegung. So war an der Fassade der Kirche des Kapuzinerklosters an der Flingerstraße die Jahreszahl 1621 zu lesen (Nr. 138), für den Grundstein selbst ist keine Inschrift bekannt. In den ein Jahr später gelegten Grundstein der Andreaskirche (Nr. 139) wurde eine kopial überlieferte Inschrift mit einer Anrufung eingehauen. Unmittelbar nach dem ersten Stein wurden weitere gelegt, von denen die drei folgenden jeweils den Namen und das Wappen des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm, seiner Gemahlin Magdalena und ihres Sohnes Phi­lipp Wilhelm trugen. Da der Wortlaut dieser und weiterer mit Inschriften versehener Steine nicht bekannt ist,309) findet die Förderung der in Düsseldorf tätigen Jesuiten durch den Pfalzgrafen und seine Familie im Bestand erst wenige Jahre später ihren Niederschlag. Anlässlich der Grundsteinlegung für das Gymnasium der Jesuiten wurde 1625 eine Bleiplatte (Nr. 147) mit dem Namen und Titel des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm sowie dem Datum auf der Vorderseite und dem Wappen sowie der Devise des Pfalzgrafen auf der Rückseite versehen und in den Grundstein eingefügt.

4.4. Kirchliche Ausstattungsgegenstände, Wand- und Gewölbemalereien

Träger dieser Inschriften können die vasa sacra, andere liturgische Geräte und Objekte des Kirchenschatzes wie Vortragekreuze, Buchdeckel, Reliquienschreine und -ostensorien sowie Paramente, größere Austattungsgegenstände wie Altäre oder Altarbilder, Kanzeln, Fenster oder Chorgestühle sowie Wand- und Gewölbemalereien sein. Insgesamt machen die 55 Inschriftenträger aus dem Bereich der kirchlichen Ausstattungsgegenstände im Bearbeitungszeitraum knapp ein Viertel des Gesamtbestandes aus. Auch unter diesen Trägern ist von erheblichen Verlusten auszugehen. So z. B. ist für St. Lambertus in der Altstadt nachweisbar, dass im Zuge des Geldrischen Erbfolgekriegs der Kirchenschatz im Jahr 1543 beschlagnahmt wurde; dabei wurde auch der damalige Apollinarisschrein seiner kostbaren Verzierungen beraubt.310) Die Inschriften zweier Reliquiare der Stiftskirche aus der Zeit vor 1397 (Nrn. 21 und 22) sind nur dank der Angaben in Reliquienverzeichnissen überliefert. Auch ein Blick auf die an der Gerresheimer Stiftskirche erhaltenen liturgischen Geräte belegt, dass aus dem Bearbeitungszeitraum wenige vasa non sacra und vasa sacra, z. B. keine Kelche, erhalten sind.311)

Im Düsseldorfer Bestand stammt der größte Teil der Inschriften auf kirchlichen Ausstattungsgegenständen aus dem Bereich der vasa sacra und der übrigen liturgischen Geräte oder diente zur Aufbewahrung der in den Kirchen verehrten Reliquien. Darunter befinden sich der Suitbertusschrein (Nr. 17), das zu den großen rhein-maasländischen Schreinen zählende, bedeutendste Objekt des Kaiserswerther Kirchenschatzes mit den Beischriften zu den bildlichen Darstellungen der Apostel, des Stiftspatrons und der Stiftsgründer sowie dem Beginn des „Ave Maria“, außerdem die Gerresheimer Turmmonstranz (Nr. 23), eine der ältesten Monstranzen des Rheinlandes und eines der Hauptwerke kölnischer Goldschmiedekunst um 1400. Wie diese Monstranz trägt eine Reihe weiterer liturgischer Geräte und Reliquiare eine Stifterinschrift. Der oder die Stifter blieben auf diese Weise im diesseitigen Leben gegenwärtig, hatten Anteil an der liturgischen Handlung, bei der der gestiftete Gegenstand Verwendung fand, und erhofften, so Anteil am ewigen Leben im Jenseits zu erlangen.312) Besonders deutlich wird dies bei den Stifterinschriften auf zwei Kelchen [Druckseite 51] in St. Suitbertus in Kaiserswerth, die zu den Inschriften des Totengedenkens zu zählen sind: der Aufforderung zum fürbittenden Gebet für den verstorbenen Dechanten Wilhelm von Issum/Goch (Nr. 24, zweite Hälfte 14. Jahrhundert) und der mit memento eingeleiteten Stifterinschrift des Kaiserswerther Burggrafen Caspar Hanxler (Nr. 195, 1647). Die weiteren Stifterinschriften im Bestand nennen den Namen – ausgeschrieben oder in Form von Initialen – sowie das Jahr der Stiftung und können von der Darstellung des Wappens begleitet sein (Nrn. 50, 84, 120, 136, 188 und 199). Die von den Landesherren oder deren Familienangehörigen gestifteten oder geschenkten Objekte trugen bzw. tragen den jeweiligen Titel und das Wappen (Nrn. 103, 162, 192 und 202). Die Stifterinschrift kann auch um ein Prädikat, das den Schenkungsvorgang ausdrücklich benennt, ergänzt werden wie z. B. fieri fecit (Nr. 22), me fecit (Nr. 23) oder – wie im 17. Jahrhundert erweitert um die Angabe der Beschenkten – dedit/dederunt (Nrn. 120, 136 und 188). Lediglich mit dem Datum versehen wurden der Brotteller für die lutherische Gemeinde in der Berger Kirche (Nr. 129) und ein Strahlenkranz, der sich in St. Andreas befindet (Nr. 170).313) Auf einigen der Träger finden sich – als einzige Textsorte oder auch zusätzlich zu einer Stifterinschrift – Reliquienbezeichnungen, die den Inhalt des jeweiligen Reliquiars benennen (Nrn. 19, 22, 85, 203, 204 und 224). Zu diesen Reliquienbezeichnungen zählen auch die beiden Inschriften auf dem Holzschrein im Inneren des Suitbertusschreins (Nr. 19), die die Funktion einer Inhaltsangabe haben. Das Armreliquiar für Reliquien des hl. Thomas (Nr. 85) ist zudem mit Bibelzitaten als Bildbeischriften versehen, die der Darstellung der Begegnung des „ungläubigen“ Thomas mit dem Auferstandenen nach dem Johannesevangelium entnommen sind und die bildlichen Darstellungen auf dem Reliquiar erläutern sowie die besondere Bedeutung dieser mit dem auferstandenen Christus selbst in Berührung gekommenen Reliquie hervorheben. Der Nodus eines verlorenen Reliquiars (Nr. 21) trug den Anfang des Mariengebetes „Ave Maria“, andere Nodi tragen die Buchstaben eines Nomen sacrum (Nrn. 40 und 50). Ab der Wende zum 17. Jahrhundert finden sich im Bestand auf einigen Kelchen als Bestandteile der Dekoration das Jesus- und das Marienmonogramm (Nrn. 109, 156 und 205).314) Noch deutlicher ein Element der Ikonographie ist der auf Kreuzesdarstellungen als Bildbeischrift angebrachte Kreuztitulus (z. B. Nrn. 38, 40, 193, 203 und 204), während das Jesusmonogramm, das auf einem Kelch (Nr. 156) die Stola des dort abgebildeten Ignatius von Loyola (?) ziert, eine bildimmanente Beischrift ist.315)

Aus dem Bereich der Paramente finden sich im Düsseldorfer Bestand für den gesamten Bearbeitungszeitraum lediglich ein Kaselkreuz und Kaselstab aus Kölner Borte mit Bildbeischriften (Nr. 36) sowie ein Kaselstab mit einer Kreuzigungsdarstellung mit Kreuztitulus (Nr. 37), alle vom Ende des 15. Jahrhunderts und erhalten, sowie die kopial überlieferten Inschriften mit Nomina sacra auf einer weiteren Borte aus der Zeit um 1470 (Nr. 32).

Auch der Bestand an Altären, Bildern und sonstigen größeren Gegenständen der Kirchenausstattung, die Inschriften trugen oder noch tragen, ist nicht sehr umfangreich. Erhalten sind die Predella eines Altaraufsatzes aus St. Remigius in Wittlaer (Nr. 56) aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, der sich seit den 1870er Jahren in Wegberg-Kipshoven befindet, die Predella des 1623 von Wilhelm Bont, Dechant am Düsseldorfer Marienstift, gestifteten Altars der Schmerzhaften Muttergottes (Nr. 141), die Kanzeln in Heerdt (Ende 16. – Anfang 17. Jahrhundert, Nr. 108) und in St. Andreas in der Altstadt (um 1650, Nr. 206), ein über seiner Grablege angebrachtes Porträt des Wilhelm Bont (1637 oder später, Nr. 167), das aus der Kreuzherrenkirche stammende, heute in St. Lambertus befindliche Rosenkranztriptychon von 1528 (Nr. 51), ein Gnadenbild in St. Lambertus in Kalkum von 1647 (Nr. 196) und das Chorgestühl in St. Lambertus in der Altstadt (Nr. 49); nur kopial überliefert sind die Inschriften auf dem im 19. Jahrhundert zerstörten alten Kalvarienberg aus der Zeit um 1469 (Nr. 31) und auf zwei Glasfenstern aus dem ehemaligen [Druckseite 52] Kapitelsaal in Gerresheim (Nr. 105). Die auf diesen Trägern ausgeführten Inschriften reichen von einem einfachen Kreuztitulus (Nrn. 31 und 167), Monogrammen (Nrn. 56 und 206), Bildbeischriften zur Bezeichnung dargestellter Personen (Nrn. 51, 105, 108 und 141), Stifterinschriften und/oder Angabe des Stiftungsdatums (Nrn. 51 und 105), einer Anrufung (Nr. 196) bis zu Inschriften, die als Bestandteil eines Bildes auf Schriftbändern (Nr. 51 und 141) oder den Seiten eines aufgeschlagenen Buches (Nr. 167) angebracht wurden. Der Rahmen des Porträts von W. Bont (Nr. 167) trägt einen Sterbevermerk, der zugleich die Funktion einer Bildbeischrift besitzt. Das Chorgestühl von St. Lambertus (Nr. 49) ist mit zahlreichen Graffiti in Form von Initialen, Namen und z. T. keinen Sinn ergebenden Buchstabenfolgen versehen. Da die genannten Personen nicht belegt und die Kritzeleien zumeist nicht datiert werden können, ist der Erkenntniswert dieser Inschriften nur gering.

Die sehr wahrscheinlich in Stein gehauenen Beischriften zu mehreren an der Fassade und einer Innenwand der Kaiserswerther Georgskirche angebrachten Reliefs aus der Zeit um 1200 (Nrn. 11 und 12) wurden 1688 zerstört, als die Kirche aus fortifikatorischen Gründen niedergelegt wurde.316)

Erheblich sind auch die Verluste bei den Wand- und Gewölbemalereien. So konnten die (Namens-)Beischriften zu den 20 Medaillons mit den Brustbildern biblischer Gestalten auf blauem Grund,317) die mit weiteren Wandmalereien aus dem 13. Jahrhundert 1896 durch den Restaurator und Kirchenmaler August Adolf Potthast in der Chorapsis der Gerresheimer Kirche St. Margareta entdeckt, aber 1902 z. T. übertüncht, z. T. „unzulänglich“ restauriert wurden,318) nicht berücksichtigt werden. Die Inschriften, die sich in den weißen Rahmen der Medaillons fanden, waren bereits 1896 nur noch rudimentär zu lesen, so dass die dargestellten Personen nicht identifiziert werden konnten;319) heute sind die Reste der Inschriften übertüncht.320) Die auf einigen wenigen Aufnahmen überlieferten Angaben bzw. Nachzeichnungen zu einigen der Umschriften321) zeugen bereits von den Schwierigkeiten bei der Lesung und Wiedergabe und bieten keine verlässliche Grundlage für eine Edition.

Die 1950 in St. Martinus in Bilk in den Gewölbefeldern des Chorquadrats abgenommenen, wahrscheinlich um 1240 entstandenen Wandmalereien sind um 1965 in der Turmhalle und in den Seitenschiffen wieder angebracht worden.322) Bereits Clemen hat angemerkt, dass die Malereien im Chor „1875 bei der Restauration durch Joh. G. Schmitz gänzlich verdorben“323) worden seien. Die Inschrift mit der Jahreszahl 1392 in arabischen Ziffern in einem Schriftband, das sich unterhalb der Darstellung eines Rauchfass schwingenden Engels in der Turmhalle findet, wurde sicher später hinzugefügt. Das aus der Antiphon bzw. einem Grundgebet der katholischen Kirche entnommene Zitat AVE MARIA auf einem Schriftband bei der Verkündigungsszene im nördlichen Seitenschiff, ausgeführt in Majuskelbuchstaben, die sich vermutlich an den Formen der romanischen Majuskel orientieren wollten, ist vermutlich erst nach 1894 entstanden, da Clemen zu diesem Zeitpunkt noch „J. V. W. (?)“ gelesen hat.324) Auf einem Foto aus dem Jahr 1935 ist das Zitat dann [Druckseite 53] gut erkennbar.325) Für die 1992 im Gewölbe der Apsis freigelegten Malereien aus der selben Zeit konnten keine Inschriften nachgewiesen werden.326)

In St. Lambertus in der Altstadt wurden um 1870 an den Chorinnenwänden umfangreiche Wandmalereien mit der Darstellung von 16 Heiligen vom Ende des 14. Jahrhunderts und 1875 weitere Malereien an den Choraußenwänden aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts entdeckt; zu den letztgenannten ist das Vorhandensein einiger weniger Beischriften sicher belegt. Die Malereien wurden bald nach ihrer Freilegung bzw. jene an den Chorinnenwänden 1955 überstrichen.327) Erhalten sind jedoch ein Wandgemälde aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts mit der Darstellung der Gottesmutter mit Kind (Nr. 39), das mit einer Anrufung der Gottesmutter und dem Beginn des Gloria auf Schriftbändern bzw. den Seiten eines Buches versehen ist, sowie – ebenfalls um 1870 entdeckte – Reste von Gewölbemalereien des 15. Jahrhunderts (Nr. 44) mit der Beischrift zur Darstellung eines Adlers als Symbol des Evangelisten Johannes.

Erhalten sind auch erhebliche Teile der Gewölbemalerei in der Kreuzherrenkirche aus den Jahren um 1515 und 1518 (Nr. 48), die im Turmgewölbe Beischriften zur Darstellung der Evangelistensymbole und in den beiden Schiffen zwei weitere Beischriften und ein Datum tragen, sowie ein Jesusmonogramm (Nr. 226), das auf den Resten nicht datierter Malerei auf einem der Mittelpfeiler der Kreuzherrenkirche zu erkennen ist. Lediglich kopial überliefert sind die Beischriften zu zwei Wandgemälden in zwei der Kapellen an der nördlichen Langhauswand, die nach 1585 und vermutlich vor 1595 entstanden sein dürften (Nrn. 98 und 99).

Völlig anders ist die Überlieferungssituation für die Ausstattung der Andreaskirche mit den zahlreichen stuckierten und goldfarben bemalten Inschriften in der umfangreichen Stuckdekoration (Nr. 158), die, von 1632 bis spätestens 1641 durch den Kalkschneider Johannes Kuhn und seine Mitarbeiter ausgeführt, nach mehrfacher Übermalung und Beschädigungen in den 1980er Jahren in der Erstfassung wiederhergestellt wurde. Als Vorbild für die Düsseldorfer „Bild gewordene Allerheiligenlitanei“328) mit ihren Heiligendarstellungen mit Namensbeischriften in den Gewölbekappen und Anrufungen in den Schildkappen über den Emporenarkaden und Fenstern dienten die wenige Jahrzehnte zuvor in der Hofkirche in Neuburg an der Donau ausgeführten Stuckarbeiten, deren Figurenprogramm allerdings in wesentlichen Punkten verändert wurde.329)

Zitationshinweis:

DI 89, Stadt Düsseldorf, Einleitung, 4. Inschriften und Inschriftenträger (Ulrike Spengler-Reffgen), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di089d008e001.

  1. Vgl. dazu die Angaben in Kap. 2.1.1. und 2.1.2. »
  2. Die Särge für Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm (Nr. 214) und seine Schwiegertochter Anna Catharina Constantia (Nr. 208) befanden sich ursprünglich in einer in St. Andreas eingerichteten Fürstengruft, nicht von Beginn an im dortigen Mausoleum. Vgl. dazu im Kommentar zu Nr. 208»
  3. Vgl. dazu die grundlegenden Untersuchungen von Binding, Grabsteine; Nisters-Weisbecker, Grabsteine, sowie den Kommentar zu Nr. 13.  »
  4. Zitate aus Inschriften werden in den folgenden Kapiteln stets in normalisierter Schreibung wiedergegeben. Die Auflösung von Abkürzungen und Ergänzungen werden nicht gekennzeichnet. »
  5. Vgl. den Katalog bei Nisters-Weisbecker, Grabsteine, S. 263–293. »
  6. S. dazu die Nrn. 130, 131, 143, 152, 159, 172 und 222. Für eine Reihe weiterer Träger wie z. B. die Nrn. 53, 57 und 58 ist die Verteilung der Inschriften auf dem Träger nicht mehr zu klären.  »
  7. Die in St. Lambertus in der Düsseldorfer Altstadt befindliche Tumba für Elisabeth von Waldeck vom Ende des 14. Jahrhunderts mit der Liegefigur der Gräfin ist hier nicht zu berücksichtigen, da die auf dem Rand der Tumbenplatte ausgeführte Inschrift mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht im Bearbeitungszeitraum entstand. Vgl. dazu die Angaben in Kap. 6»
  8. Eine weitere Ausnahme bildet die Platte für den Säugling Adolph Pfeilsticker an St. Lambertus in Kalkum aus dem Jahr 1644 (Nr. 190), auf der der Sterbevermerk in lateinischer Sprache im Mittelfeld ausgeführt ist. Da die Platte für ein Säuglingsgrab ungewöhnlich groß und umlaufend ein durch zwei Linien gebildeter Rahmen eingehauen ist, zwischen denen hinreichend Platz für einen weiteren Sterbevermerk ist, war hier vermutlich ursprünglich auch der Sterbevermerk für die Eltern (?) vorgesehen.  »
  9. Diese drei Grabdenkmäler sind zwar nicht im Original erhalten, doch begegnen die auf ihnen angebrachten Inschriftenarten in dieser Kombination auch auf drei weiteren, eindeutig als Epitaphe belegten Denkmälern des Totengedenkens (Nrn. 97, 111 und 121), so dass die Bestimmung des Trägers als Epitaph sehr wahrscheinlich ist.  »
  10. Vgl. dazu neben den in Anm. 264 genannten Trägern auch die Nrn. 113 und 132»
  11. Vgl. dazu die Angaben in den Kommentaren zu Gabriel Mattenclot (Nr. 97), zu Jakob Coppertz (Nr. 111), zu Nikolaus Mattenclot (Nr. 121) und zu Heinrich Consen (Nr. 132) sowie zu Johannes Altroggen (Nr. 113). »
  12. Vgl. ausführlich dazu Kloosterhuis, Erasmusjünger, S. 335–532. »
  13. Ob sich auch auf dem Epitaph für Nikolaus Mattenclot und seine Ehefrau solche Darstellungen befunden haben, konnte nicht geklärt werden. Vgl. dazu den Kommentar zu Nr. 121.  »
  14. Eine Ausnahme bildet lediglich das Grabkreuz des 15. Jahrhunderts auf dem Kaiserswerther Stiftsplatz (Nr. 42).  »
  15. Vgl. z. B. die Angaben zu den im Garten des Heerdter Pfarrhauses ausgegrabenen Grabkreuzen (Nrn. 116 und 216) oder den bei Bauarbeiten am Kaiserswerther Stiftsplatz aufgefundenen Trägern (Nrn. 41, 42, 159, 168, 176 und 217).  »
  16. Vgl. dazu die Angaben bei Zacher, Friedhöfe, S. 39–50, 191–194. »
  17. Das Grabkreuz für Eberhard Mickenschreiber aus der Mitte des 17. Jhs. (Nr. 217) trägt zudem einen Setzungsvermerk.  »
  18. Vgl. die Nrn. 163, 164, 173, 178 und 218»
  19. So für Gabriel Mattenclot und seine Frau (Nr. 97), für Jakob Coppertz (Nr. 111) und für Johann von Redinghoven und seine Familienangehörigen (Nr. 177). »
  20. So für Gabriel Mattenclot (Nr. 97), Nikolaus Print von der Broel (Nr. 104) und Heinrich Consen (Nr. 132).  »
  21. Vermutlich war die Dauer der Ehe auch angegeben in einem Sterbevermerk für Nikolaus Mattenclot und seine Ehefrau Guda Neuenhaus (Nr. 121). »
  22. So z. B. Nrn. 59, 64, 97, 104 und öfter sowie in den Wandinschriften in der Gruft für die Familie Mattenclot (Nrn. 96, 142, 181, 189 u. 213). »
  23. S. dazu Kap. 2.1.1.2.1.3. und 2.2. »
  24. S. dazu Kap. 2.1.1. »
  25. Das Zitat bei v. Looz-Corswarem, Überlegungen, S. 191. »
  26. S. dazu Kap. 2.1.1. Zur Grablege Wilhelms vgl. Hilger, Grabdenkmäler, S. 204, und Kolodziej, Herzog Wilhelm I., S. 357. Schleidgen, Düsseldorf – St. Lambertus/St. Marien, S. 63 u. 84, gibt allerdings an, Wilhelm I. sei als erster bergischer Herzog dort begraben worden. »
  27. Dazu ausführlich v. Looz-Corswarem, Überlegungen, S. 205–209; s. auch Kap. 2.1.1. »
  28. Die Beisetzung erfolgte in einem Abstand von rund 100 Jahren zur vorherigen Bestattung. Vgl. dazu die Nachweise in der in Anm. 35 angegebenen Literatur.  »
  29. Vgl. zum Folgenden ausführlich den Kommentar zu Nr. 106»
  30. Vgl. dazu den Kommentar zu Nr. 94. Die erste Ehefrau Wolfgang Wilhelms, Magdalena von Bayern, wurde 1628 in Pfalz-Neuburg beigesetzt.  »
  31. Wolf, Mausoleum, S. 66. »
  32. Verschiedentlich wird in der Literatur eine Glocke erwähnt, die 1476 durch Johann von Dortmund, auch als J. Wynenbrock genannt, für Kaiserswerth (Stift, St. Walburgis, St. Georg?) gegossen worden sein soll. Vgl. dazu Dresen, Glocken, S. 13. Vgl. auch Renard, Glocken, S. 62 u. Poettgen, Werkstätten, S. 42f. Aus demselben Jahr stammt auch eine Glocke dieses Gießers für Wittlaer, deren Inschrift überliefert ist (Nr. 33). »
  33. Vgl. dazu die Kommentare zu Nrn. 186 und 191»
  34. Vgl. zu diesen Angaben die Einzelnachweise zu den entsprechenden Angaben im Kommentar zu Nrn. 20, 30 und 45»
  35. Nrn. 2530, 33 sowie die in Anm. 286 nachgewiesene Glocke für Kaiserswerth. »
  36. Vgl. dazu Poettgen, Werkstätten, S. 6f. »
  37. Vgl. dazu die Einzelnachweise zu den entsprechenden Angaben im Kommentar zu Nr. 55»
  38. Vgl. zu ihnen die Angaben im Kommentar zu Nr. 179»
  39. Vgl. zum Guss dieser Glocke die Angaben in Anm. 294. »
  40. Vgl. zum Guss von zwei Glocken für St. Lambertus im Jahr 1643 Aders, Beiträge Glocken, Teil 2, S. 3; vgl. auch LAV NRW R, Stift Düsseldorf, Akten 41, foll. 2r–4v. Die Inschrift der zweiten Glocke ist nicht überliefert. »
  41. Vgl. zu den Funktionen von Glockeninschriften Edmund Kizik, Die Funktion der Glockeninschriften. Ein Versuch ihrer Einteilung unter methodologischem Aspekt, in: Vom Quellenwert der Inschriften. Vorträge und Berichte der Fachtagung Esslingen 1990, hg. von Renate Neumüllers-Klauser (Supplemente zu den Sitzungsberichten der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse 7), S. 189–207. »
  42. Lediglich 1440 (Nr. 25) hat der Gießer Heinrich Broderman – vermutlich aus Platzgründen – das Wort anno nicht ausgeführt.  »
  43. Vgl. dazu Heinrich Otte, Glockenkunde, 2. verbesserte und vermehrte Auflage, Leipzig 1884, S. 126f.; Walter, Glockenkunde, S. 185–187. »
  44. Nur auf der kleinsten der Glocken, der Katharinenglocke (Nr. 187), wurde vor dem Datum die Meisterinschrift weggelassen. »
  45. Nr. 191: Sanctissima et individua trinitas sanctorum Apollinaris Pancratii et Willeici precibus quorum sancta corpora in hac ecclesia reposita sunt pestem famem bellum cunctaque pericula ab hac civitate clementer avertat.  »
  46. Vgl. zu den Quellen der nicht-originalen Überlieferung ausführlich Kap. 3; zur Überlieferung der Kaiserswerther Inschriften auch Kap. 2.2.  »
  47. Vgl. dazu die Kommentare zu den Nrn. 7, 8 und 16»
  48. G[ünther] Binding, Art. Kirchweihe, [2] Baugeschichtlich, in: LexMA, Bd. 5, Sp. 1187f. »
  49. Vgl. dazu Brzosa, Geschichte, S. 164f. »
  50. Dazu Verbeek, Georgskirche, S. 365. »
  51. Der Wortlaut einer nur 1877 von Kessel bezeugten, heute verschollenen Altarinschrift aus dem Jahr 1236 zur Vollendung der Gerresheimer Stiftskirche ist nicht überliefert. Vgl. Kessel, Seliger Gerrich, S. 141 Anm. 3. »
  52. Vgl. dazu ausführlicher den Kommentar zu Nr. 35»
  53. Der 1614 anlässlich der Konversion Pfalzgraf Wolfgang Wilhelms über dem Schlosstor angebrachte Mahn- und Kampfspruch (Nr. 124) ist keine Bauinschrift.  »
  54. Vgl. zu den folgenden Angaben die Nachweise jeweils in den Kommentaren zu den angegebenen Katalognummern. »
  55. Vgl. dazu die Angaben in Nr. 139»
  56. Zu der Beschlagnahme s. oben Kap. 2.1.1. Zum heutigen Apollinarisschrein, der erst 1665 von Pfalzgraf Philipp Wilhelm als Ersatz gestiftet wurde, vgl. Brzosa, Geschichte, S. 513f.; auch Richartz, Kirchenschatz (1990), S. 144. »
  57. Vgl. die Zusammenstellung bei Buhlmann, Düsseldorf-Gerresheim – Stift Gerresheim, S. 122, sowie den Kat. Besser als Silber und Gold; zur Ausstattung insgesamt s. Kap. 2.3. »
  58. Vgl. dazu den Beitrag von Jürgen Bärsch, Gold und Silber im Dienst der Liturgie. Sinn und Funktion von Werken der Goldschmiedekunst im Gottesdienst, in: Goldene Pracht. Mittelalterliche Schatzkunst in Westfalen. 26. Februar bis 28. Mai 2012 im LWL-Landesmuseum für Kunst- und Kulturgeschichte, Münster und in der Domkammer der Kathedralkirche St. Paulus, Münster, hg. von Bistum Münster und Domkammer der Kathedralkirche St. Paulus, Münster u. a., München 2012, S. 58–67, bes. S. 59f. »
  59. Der Stiftervermerk auf einer Abendmahlskanne für die reformierte Gemeinde von 1648 (Nr. 197) ist nicht vollständig überliefert. »
  60. Zur Auflösung des Jesusmonogramms s. Kap. 1»
  61. Zu den unterschiedlichen Bedeutungen von Bildbeischriften vgl. Clemens M. M. Bayer, Essai sur la disposition des inscriptions par rapport à l’image. Proposition d’une typologie basée sur des pièces de l’orfèvrerie rhéno-mosane, in: Épigraphie et iconographie. Actes du Colloque tenu à Poitiers les 5 – 8 octobre 1995 sous la direction de Robert Favreau (Civilisation Médiévale 2), Poitiers 1996, S. 1–25; Christine Wulf, Bildbeischriften im frömmigkeitsgeschichtlichen Kontext. Funktionswandel von Inschriften auf kirchlichen Ausstattungsstücken vom hohen Mittelalter bis zum 16. Jahrhundert, in: Traditionen, Zäsuren, Umbrüche, S. 37–54, bes. S. 42–46. »
  62. In St. Cäcilia in Hubbelrath wird seit 1937 der Eingang zur Sakristei an der Südwand des Chores von Figurenreliefs mit Darstellungen der Apostel Petrus und Paulus flankiert, die ursprünglich an einer Außenwand angebracht waren. Die Tituli zu den Aposteldarstellungen sind nicht datiert, die Reliefs werden lediglich als „barock“ angegeben. Da der dritte Bau der Hubbelrather Kirche am Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts erfolgte, sind die Reliefs vermutlich in dieser Zeit entstanden. Die Schriftmerkmale der Kapitalis stehen in keinem Widerspruch dazu. Vgl. dazu Saeger, St. Cäcilia, S. 12, das Zitat ebd. »
  63. Die Beschreibung bei Potthast, Stiftskirche, und Clemen, Roman. Monumentalmalerei, S. 662. »
  64. So Achter, Stiftskirche, S. 110; vgl. auch Clemen, Roman. Monumentalmalerei, S. 661. »
  65. Ebd., S. 662, vermutet Clemen „die Köpfe von Propheten oder von Propheten nur in der unteren Reihe und Aposteln in der oberen Reihe“. »
  66. Sie waren auch von weiteren Maßnahmen in den fünfziger und achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts nicht betroffen. Vgl. dazu Achter, Stiftskirche, S. 110f. »
  67. Clemen, Roman. Monumentalmalerei, S. 661f. Figg. 456–458; ein einziges Aquarell auf Papier von Potthast ist erhalten in den Beständen des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland. »
  68. Vgl. dazu Krüsel, Alt St. Martin, [S. 5], sowie die Angaben in Jahrbuch der Rheinischen Denkmalpflege 21 (1957), S. 207, und ebd. 25 (1965), S. 159. »
  69. Clemen, KDM Düsseldorf, S. 77. »
  70. Ebd. »
  71. StA Düsseldorf, Bildnr. 071-470-012; vgl. Brzosa, Geschichte, Abb. 45. »
  72. Vgl. dazu ausführlich Krüsel, Alt St. Martin. Im Pfarrarchiv Alt St. Martin (heute PfA St. Bonifatius Düsseldorf-Bilk, Nr. 77, St. Martin) sind einige Fotos aus der Zeit um 1935 erhalten, die weitere Teile der spätromanischen sowie einer jüngeren Ausmalung zeigen. Die auf den Fotos erkennbaren Inschriften sind sicher frühestens gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstanden und weisen große Ähnlichkeit mit der Inschrift im Schriftband des Engels auf. Für die Recherche zu den Fotos und dem Restaurierungsbericht von Frau Krüsel danke ich sehr herzlich Herrn Dr. Olaf Meuther, Düsseldorf-Bilk. »
  73. Vgl. zu den Chorinnenwänden die Angaben im Kommentar zu Nr. 49; zu den weiteren Malereien Strauven, Wandmalereien, S. [4]; Clemen, Gotische Monumentalmalereien, S. 324 Anm.1. »
  74. Wiener, Düsseldorf. St. Andreas, S. 16. »
  75. S. dazu ausführlicher Kap. 2.1.3. und die Angaben in Nr. 158»