Inschriftenkatalog: Stadt Braunschweig von 1529 bis 1671
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 56: Stadt Braunschweig II (2001)
Nr. 413 St. Petri 1530
Beschreibung
Taufbecken. Messing. Das Taufbecken steht auf einem runden, – ähnlich einem Kelchfuß – oben abgeflachten und mehrfach gekehlten Fuß. An der Zarge befindet sich auf der einen Seite die in glatten Buchstaben vor aufgerauhtem Hintergrund ausgeführte Jahreszahl, dahinter – außerhalb des Inschriftenfeldes – die eingravierte Marke des Gießers in einem Wappenschild. Die Worttrenner zwischen den Zahlbuchstaben haben die Form von Quadrangeln. Der Schaft des Taufbeckens ist mit einem vorspringenden Schaftring versehen. An der Wandung des runden Beckens sind vollplastische Darstellungen angebracht: ein Kruzifix, dem gegenüber eine Strahlenkranzmadonna, dazwischen je eine Apostelfigur. Die Taufe stand ursprünglich auf drei Löwenfüßen, von denen zwei vermutlich nach dem Zweiten Weltkrieg gestohlen wurden und seither verschollen sind; ein Fragment des dritten Löwens wurde zum Zeitpunkt der Bearbeitung im ev.-luth. Stadtkirchenbauamt aufbewahrt.1)
Maße: H.: 125,5 cm; Dm.: 81 cm (Fuß), 98,5 cm (Öffnung); Bu.: 5,5 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.
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Anno · d(omi)ni · M · do · xxxo ·
Helmes?2) |
Anmerkungen
- Vgl. die Abb. bei Jünke, Zerstörte Kunst, S. 262.
- Wappen Helmes? (Marke
M1 ). - Inschriftensammlung Hildesheim, AdW Göttingen, Arbeitsstelle der Inschriftenkommission.
- Vgl. Thieme/Becker, Künstlerlexikon, Bd. 15, S. 346. Dort ist Brant Helmes als Gießer von drei weiteren Glocken in Hildesheim, Schlewecke und Esbeck in der Zeit von 1526 bis 1537 nachgewiesen.
- Sta Braunschweig, F I 3, Nr. 1.
Nachweise
- Sammlung Sack, Nr. 141, p. 8 u. 124.
- Abb.: Jünke, Zerstörte Kunst, S. 262.
Zitierhinweis:
DI 56, Stadt Braunschweig II, Nr. 413 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di056g009k0041306.
Kommentar
Das an der Taufe angebrachte Meisterzeichen stimmt mit dem einer signierten Glocke in St. Lamberti in Hildesheim aus dem Jahr 1534 überein.3) Demnach handelt es sich bei dem Gießer um Brant Helmes.4) In Braunschweig läßt er sich nicht nachweisen. Die Kirchenrechnungen von St. Petri aus dem Jahr 1530 enthalten nichts zum Guß der Taufe;5) für das folgende Jahr sind keine Rechnungen überliefert.