Inschriftenkatalog: Stadt Braunschweig von 1529 bis 1671

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 56: Stadt Braunschweig II (2001)

Nr. 980† St. Ulrici-Brüdern 1650

Beschreibung

Grabplatte des Henning Philipp von Mahrenholtz. Der mit Metalleinlagen versehene Stein befand sich ursprünglich im Mittelschiff der Kirche, später war er auf der Ostseite des Kreuzgangs aufgestellt. Über den Verbleib ist nichts bekannt. Die Inschrift A lief auf einer um den Stein verlaufenden Metalleiste um. Im Innenfeld in der Mitte ein großes Vollwappen mit Beischrift (B) darüber, in den Ecken vier Vollwappen mit Beischriften (C) darunter. Die Wappen waren ebenfalls in Metall ausgeführt. Das obere rechte Wappen fehlte schon zu Beginn dieses Jahrhunderts.1)

Inschriften nach Photographie.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    GENEROSUS . NOBILISSIMUS . MAXIME . S/TRENUUS . DOMINUS . HENNINGUS . PHILIPPUS . A . MARENHOLTZ . HAEREDITARIUS . IN . SCHWULPER . ET / WARXBUTTEL . HIC . DEPOSUIT . CORPORIS . EX/UVIAS . A(NN)O . SALUTIS . HUMANAE . MDCL . 30 . APRILIS . AETATIS . LVII . ET . RESURRECTIONEM . EXPECTAT .

  2. B

    DER VON MARENHOLT2)

  3. C
    DER V(ON) MARENHOLT . 2) DER V(ON) STEINBERG . 3) 
    DER PORTFELT4) DIE FREITAGE5) 

Übersetzung:

Der adlige, sehr vornehme, äußerst tüchtige Herr Henning Philipp von Mahrenholtz, Erbgesessener zu Schwülper und Warxbüttel, hat hier seine sterblichen Überreste niedergelegt im Jahr des menschlichen Heils 1650 am 30. April (seines) Alters 57 (Jahre), und er wartet auf die Auferstehung. (A)

Kommentar

Zu Henning Philipp Mahrenholtz und dessen Grablege vgl. Nr. 979.

Aus einem Schreiben des Gießers Heinrich Lakemann vom 28. Januar 1651 an den Rat der Stadt Braunschweig geht hervor, daß die Witwe des Henning Philipp von Mahrenholtz bei einem Bildhauer fünf Wappenschilde und sechs Leisten mit Inschriften darauf hatte anfertigen lassen. Lakemann goß nach den von dem Bildhauer gefertigten Formen die Wappenschilde und die Inschriftenleisten aus Messing. In dem Schreiben an den Rat führte er Beschwerde darüber, daß die Witwe sich nicht an den zunächst abgesprochenen Preis hielt, sondern nach erfolgtem Guß neu über den Preis zu verhandeln versuchte. Lakemann bat den Rat, die Witwe umgehend zur Zahlung der noch ausstehenden Summe zu veranlassen.6)

Anmerkungen

  1. Beschreibung nach der Photographie NLD Hannover, BS 9921.
  2. Wappen Mahrenholtz (Rose vor geteiltem Schild). Vgl. Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. 2, Abt. 9, S. 12 u. Tafel 13.
  3. Wappen Steinberg (steigender Steinbock). Vgl. Spießen, Wappenbuch, Bd. 1, S. 121; Bd. 2, Tafel 305.
  4. Wappen Bortfeld (zwei gekreuzte Lilienstäbe). Vgl. ebd., Bd. 1, S. 18 u. Tafel 43.
  5. Wappen Freitag (drei Ringe 2:1). Vgl. Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. 2, Abt. 9, S. 7 u. Tafel 7.
  6. Sta Braunschweig, B IV 10c, Nr. 488. Die Akte enthält nur das eine Schreiben; über den Ausgang der Sache ist nichts bekannt.

Nachweise

  1. Photographien: NLD Hannover, BS 9921 u. o. Nr.
  2. Sammlung Sack, Nr. 133, Teil 1, p. 37 u. p. 260a (Zeichnung).

Zitierhinweis:
DI 56, Stadt Braunschweig II, Nr. 980† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di056g009k0098003.