Inschriftenkatalog: Stadt Braunschweig von 1529 bis 1671

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 56: Stadt Braunschweig II (2001)

Nr. 666 Städtisches Museum 1597

Beschreibung

Gedenktafel.1) Holz, farbig gefaßt, Ölgemälde. Die Tafel stammt von einem Haus in der Jöddenstraße, das im Jahr 1820 abgerissen wurde.2) Dort war sie über der Eingangstür angebracht. Es handelt sich um ein in einen Rahmen gefaßtes Gemälde, das den unter die Mörder Gefallenen und den barmherzigen Samariter darstellt. Seitlich wird das Gemälde von zwei geschnitzten Hermen eingerahmt. Unterhalb des Gemäldes eine Tafel mit der Inschrift A. Oberhalb des Gemäldes auf einem von den Hermen getragenen Fries die Inschrift B, seitlich davon zwei Löwenköpfe, in der Mitte zwischen den Namen ein Engelskopf.

Maße: H.: 147 cm; B.: 113 cm; Bu.: 6 cm (A), 5 cm (B).

Schriftart(en): Fraktur.

  1. A

    Eine Mördergrube , Zwar , hie war , / Wie männiglich ist Offen Bahr . / Doch itzt Zum Gottess , Hause , ge=/macht , Wie Heinrich , Schaden , wolbeda=/cht

  2. B

    Heinrich , Schaden , Hilleborg , Löeiserss ,

Kommentar

Die Inschriften nehmen Bezug auf die Stiftung des sogenannten Schaden-Konvents in der Jöddenstraße, die 1597 durch Hilleborg Loilers, die Witwe des Heinrich Schaden, veranlaßt wurde. Der Stiftung ging der Überlieferung zufolge die Ermordung einer Verwandten Heinrich Schadens, der Witwe des Kleinschmieds Kaspar Schaden voraus. Diese wurde zusammen mit einer Magd von einem Fremden, der sich als Verwandter ausgegeben hatte und dem deshalb Quartier gewährt worden war, ums Leben gebracht. In ihrem Haus, das Heinrich Schaden als Erbe zufiel, richtete dessen Witwe auf Veranlassung ihres Mannes den Konvent ein.3) Aufgenommen werden sollten den Gründungsstatuten nach bevorzugt gebrechliche alleinstehende Männer.4) Die Datierung der Gedenktafel beruht auf dem Stiftungsdatum des Konvents.

Anmerkungen

  1. Inv. Nr. Cga 178.
  2. Nro. 1362.
  3. Rehtmeyer, Kirchen-Historie, Teil 1, S. 223f., u. Spieß, Geschichte, S. 665. Nach Spieß fanden die Ereignisse im Jahr 1597 statt, während Rehtmeyer die Ermordung erst in das Jahr 1608 setzt. Dies kann jedoch nicht zutreffen, weil der Konvent nachweislich im Jahr 1597 begründet wurde. Vgl. das Testament der Hilleborg Loilers von 1597, Sta Braunschweig, B I 23, Nr. 14, fol. 256r–260v. Woher Rehtmeyer und Spieß ihre Informationen über den Mord bezogen haben, ließ sich nicht ermitteln.
  4. Boldt, Fürsorgewesen, S. 224.

Nachweise

  1. Rehtmeyer, Kirchen-Historie, Teil 1, S. 224 (A).
  2. Schmidt, Beschreibung, S. 133 (A).

Zitierhinweis:
DI 56, Stadt Braunschweig II, Nr. 666 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di056g009k0066607.