Inschriftenkatalog: Stadt Braunschweig von 1529 bis 1671
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 56: Stadt Braunschweig II (2001)
Nr. 580 Städtisches Museum 1582
Beschreibung
Zwei Kerbholzhälften.1) Jede der beiden nicht zusammenpassenden Kerbholzhälften ist auf einer Seite mit Tinte beschrieben und hat auf zwei gegenüberliegenden Seiten Einkerbungen.
Maße: L.: 14,5 cm; B.: 1 cm; Bu.: 0,2 cm.
Schriftart(en): Kursive.
- A
Win Vnd most tom schotelage ½a) stobch(en) 82 2)
- B
Win tom schotellag by ½a) stobich(en) a(nno) 82
Textkritischer Apparat
- Eine durchstrichene 1 als Zeichen für ½.
Anmerkungen
- Inv. Nr. Cga 26 a/b.
- ‘Wein und Most für das Steuergelage (Schoßgelage) ½ Stübchen.’
Zitierhinweis:
DI 56, Stadt Braunschweig II, Nr. 580 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di056g009k0058007.
Kommentar
Bei einem Kerbholz handelt es sich um einen Vierkantstab, der längs in zwei Hälften gespalten wurde und als Beleg für gelieferte Ware oder Dienstleistungen zwischen Gläubiger und Schuldner fungierte, indem die beiden Holzhälften bei jeder Lieferung zusammengelegt und eingekerbt wurden. An der Zahl der auf beiden Stücken übereinstimmenden Kerben ließ sich die Zahl der Lieferungen ablesen und die Höhe der geschuldeten Summe ermitteln.