Die Inschriften der Stadt Braunschweig bis 1528

3. Inschriften und Inschriftenträger

Am 14./15. Oktober 1944 wurde die Altstadt von Braunschweig durch Luftangriffe weitgehend zerstört. Fotografien, Zeichnungen und Aquarelle der Nachkriegszeit haben das Ausmaß der Vernichtung ganzer Stadtteile festgehalten124). Der 1988 erschienene Band ‚Kriegsschicksale deutscher Architektur‘125) dokumentiert den Verlust an historischen Bürgerhäusern, zusammenhängenden Gebäudekomplexen und ganzen Straßenzügen. Die in der traditionellen Fachwerkbauweise errichteten Gebäude konnten dem Feuer des Bombenkriegs, ähnlich wie bei den Stadtbränden der vorhergehenden Jahrhunderte, nicht entgehen. In den stehengebliebenen Brandmauern und tragenden Wänden der Häuser zeigten sich nachfolgend mittelalterliche Bauformen, insbesondere die in Braunschweig zahlreichen steinernen Kemenaten, die seit Jahrhunderten überbaut gewesen waren126). Steinbauten und Gewölbe des 12. bis 14. Jahrhunderts aus dem heimischen körnigen Rogenstein und die tragenden Gerüstkonstruktionen aus Eichenbohlen widerstanden zumeist dem Feuer. Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Kriegsschäden ist massive Kritik deshalb auch am mangelnden Willen zur Erhaltung und Wederherstellung von noch tragfähiger, erhaltenswerter Bausubstanz in den ersten beiden Nachkriegsjahrzehnten geübt worden.

3.1 Überlieferung der Inschriften

Von den 410 vorreformatorischen Inschriften Braunschweigs, die dieser Band verzeichnet, liegen über die Hälfte, 254 Nummern, nur abschriftlich vor. Ihre Aufzeichnung ist dem seit Anfang des 18. Jahrhunderts wachsenden stadtgeschichtlichen Interesse des Braunschweiger Bürgertums zu verdanken. Nur in Einzelfällen reicht die Überlieferung über das 18. Jahrhundert zurück, so z.B. bei der Datierung des Brunnens vor dem Sack-Rathaus (Nr. 106)127). Die mittelalterliche, städtische Chronistik nennt außer [Druckseite XXXVII] einem erschlossenen Beispiel (Nr. 122) aus dem ‚Schichtboick‘ Hermen Botes keine Inschriften. Die über den städtischen Bereich hinausgehenden niedersächsischen Chroniken des 14. und 15. Jahrhunderts folgen meist einem annalistischen Schema oder sind dynastisch auf die welfisch-landesherrliche Erbfolge und ihre Gebietsansprüche ausgerichtet.

Es sind im wesentlichen diese Interessen, die die Inschriften der sog. Tabula Blasiana (Nr. 356), einer im Dom bei den Fürstengräbern aufgehängten, hölzernen Tafel mit Pergamentbespannung dokumentieren. Der Text der ‚Fürstentafel‘ des frühen 16. Jahrhunderts wurde zuerst 1678 von Joachim Johann Mader, Professor in Helmstedt, mitgeteilt und in den Jahren 1707 von Philipp Julius Rehtmeyer, 1711 von Gottfried Wilhelm Leibniz und schließlich 1815 von Friedrich Görges ohne große Unterschiede in den Lesarten übernommen128). Die Tafel verzeichnete sowohl die Gründungsgeschichte der Stiftskirche als auch die Abfolge der im Dom begrabenen Herzöge, deren Gräber im Mittelschiff um das Grabmal des Gründers des zweiten Baus, Heinrichs des Löwen und seiner Gemahlin Mathilde, gelegen waren. Diese textlich umfangreichste der zahlreichen Schrifttafeln des Doms überliefert jedoch keine Grabschriften.

Im Jahr 1687 hatte Herzog Rudolf August den Braunschweiger Dom erstmals nach der Einnahme Braunschweigs 1671 renovieren und dabei große Teile der alten Ausstattung beseitigen lassen. Herzog Anton Ulrich stellte 1707 den alten Zustand des Doms teilweise wieder her, hob jedoch die Fürstengräber auf und sammelte die Überreste in einer barocken Tumba, die heute in die nördliche Chorkapelle versetzt ist129). Es ist schwer verständlich, daß bei dem am Anfang des 18. Jahrhunderts einsetzenden antiquarischen Interesse keine Inschriften der Fürstengräber überliefert worden sind. Obwohl der Begräbnisplatz Ottos IV., des einzigen deutschen Kaisers aus welfischem Geschlecht, zwischen dem Hl. Kreuz-Altar und dem Grabmal seiner Eltern Heinrich und Mathilde bekannt war, gibt es keine Nachrichten über eine Grabschrift. Die Tabula Blasiana, deren Wortlaut und z. T. falsche Datierungen offensichtlich dem 1492 in Mainz erschienenen ‚Chronicon Brunsvicensium picturatum‘ entnommen sind, diente wahrscheinlich auch als Vorlage für die lateinische Inschrift auf der Tumba von 1707, da diese nicht nur die Reihenfolge der Verstorbenen, sondern auch die falschen Sterbedaten genau übernimmt. Wenn am Anfang des 18. Jahrhunderts also nur noch die Tafel über die Fürstengräber Auskunft gab, ist zu überlegen, ob die Grabinschriften sämtlich unlesbar geworden waren oder ob, nach dem Vorbild des inschriftenlosen Grabmals Heinrichs des Löwen, die Fürstengräber traditionell nicht mit Inschriften bezeichnet waren. Die Tabula Blasiana hätte in diesem Fall den Charakter eines Epitaphs gehabt. Einen ähnlichen Zweck hätte dann auch die kleine Tafel an dem Pfeiler gegenüber dem Grabmal Heinrichs und Mathildes (Nr. 72) erfüllt. Der in Distichen gefaßte Nachruf auf Heinrich den Löwen und Otto IV. sowie ihre Gemahlinnen wurde im 18. Jahrhundert als Epitaphium bezeichnet; diese Benennung entspricht auch den neueren Definitionen dieses Begriffs130).

Dynastisch orientiert war auch die erste Veröffentlichung eines Verzeichnisses des sog. Welfenschatzes 1697 durch Gerhard Wolter Molanus. Er teilte in willkürlicher Auswahl die Inschriften einiger Reliquiare mit oder gab sie als Abzeichnungen wieder131).

Der für die Braunschweiger Kirchengeschichtschreibung wichtigste Autor des 18. Jahrhunderts ist Philipp Julius Rehtmeyer, Pastor an St. Petri. Der erste Band seiner ‚Kirchen-Historie‘ (1707) ist der Gründungs- und Baugeschichte der Braunschweiger Stadtkirchen und der beiden Stifte gewidmet. Er [Druckseite XXXVIII] gibt nicht nur einen Überblick über das noch verbliebene mittelalterliche Kircheninventar, sondern teilt auch sämtliche Bau- und Tafelinschriften mit. Grabschriften fanden sein Interesse jedoch nicht; auch hätte die damals noch vorhandene Anzahl den Rahmen seines Werks sicher überschritten. Rehtmeyers zweites großes Werk, die ‚Braunschweig-Lüneburgische Chronica‘ (1722), enthält einen Kupferstich der großen, damals im nördlichen Seitenschiff des Doms hängenden Bildtafel Herzog Wilhelms d. Ä. († 1492) mit sämtlichen Inschriften (Nr. 294).

Auf Rehtmeyers Angaben fußen die Autoren des frühen 19. Jahrhunderts, Johann August Heinrich Schmidt und Friedrich Görges, beide, wie Rehtmeyer, lutherische Pastoren an Braunschweiger Kirchen132). Während sich Schmidts Untersuchungen zur Kirchengeschichte auf Dokumente des Rats- bzw. Domarchivs gründeten, sah Görges sich in seinem kleinen Führer durch den Braunschweiger Dom bewußt als einen der letzten Zeugen für den Erhaltungszustand des 18. Jahrhunderts an. Auch wenn er nur wenige Inschriften überliefert (oder diese wegen falscher oder unverstandener Lesungen hier nicht dokumentiert werden), bleibt seine Bestandsaufnahme nach Rehtmeyer die Grundlage vor allem für das in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beginnende historische Interesse an der Person Heinrichs des Löwen.

Der reichhaltigste überlieferte Bestand an Kupferstichen und Zeichnungen mit und ohne Beschreibungen der abgebildeten Objekte stammt von dem Kupferstecher Johann Georg Beck (1676-1722) und besonders von seinem Sohn Anton August (1713-1787). Der in Augsburg geborene Johann Georg Beck kam 1706 nach Braunschweig und erwarb im Lauf der folgenden Jahre von Herzog Anton Ulrich den Titel eines Hofkupferstechers133). Seine ab 1710 erscheinenden Kupferstichkalender mit Ansichten des zeitgenössischen Braunschweig sind eine einzigartige Quelle für die Topographie der Stadt vor der Schleifung der Festungswälle bzw. der Beseitigung der Stadttore. Besonders wertvoll sind die Darstellungen der Stadtkirchen, von denen einige noch im 18. Jahrhundert abgerissen wurden. Durch J. G. Beck ist jedoch nur eine Geschützinschrift Braunschweigs überliefert worden (Nr. 86). Sein Sohn führte nach dem Tod des Vaters zusammen mit dem Stiefvater Johann Georg Schmidt die Werkstatt weiter und übernahm sie nach dessen Tod 1767. Auch Anton August Beck war Hofkupferstecher. Es gelang ihm jedoch, neben dieser Tätigkeit seinen historischen Interessen nachzugehen, die sich ganz auf die Aufzeichnung der aus früheren Jahrhunderten überkommenen Zeugnisse richteten. Miteinbezogen waren dabei die Inschriften. Seine Notizen und Vorarbeiten zu einem größeren stadtgeschichtlichen Werk, das nur in unzusammenhängenden Manuskriptteilen hinterlassen wurde, sind mit zahlreichen Zeichnungen von Grabsteinen, Glocken, Brunnen, Heiligenfiguren und besonders von den geschnitzten Schwellbalken der Fachwerkhäuser versehen134). Zu den Zeichnungen fügte Beck oft auch eine kurze Beschreibung des Stücks, des Fund- bzw. Standorts oder des Erhaltungszustands hinzu. Zu den Kirchengrundrissen gehören Lagepläne der Gräber und Listen der Namen der Bestatteten, aber keine Grabschriften. Zumeist handelte es sich dabei auch um Gräber des 17. und 18. Jahrhunderts. Die wenigen zu der Zeit noch erhaltenen mittelalterlichen Grabsteine sind oft mehrfach als Einzelzeichnungen mit handschriftlich beigefügten Inschriftentexten überliefert. Diese Form der doppelten Überlieferung - durch Abzeichnung einerseits, Notierung der Inschrift andererseits - benutzte Beck besonders bei Hausinschriften. Er zeichnete die Schwellbalken mit allen Einzelheiten der Figuren und Ornamente sowie die Inschrift so ab, wie er sie vorfand. Auf diese Weise wurden auch Schäden und Verwitterung und für ihn unverständliche Wortfügungen in den Zeichnungen wiedergegeben. Er bezog Worttrenner, Kürzungszeichen und Wappen mit ein. Neben oder unter seine Zeichnungen setzte er die Auflösung der Inschrift, oft vollständig korrekt oder zumindest in Teilen sinnvoll gelesen. So ist es vielfach möglich, auch bei kopial überlieferten Inschriften die Schriftart anzugeben und Versalien zu kennzeichnen. Die wenigen noch vorhandenen Hausinschriften, die eine Überprüfung der Beckschen Zeichnungen erlauben, belegen, daß er den Duktus der Buchstabenformen genau wiedergab, die Lesung der gotischen Minuskel aber nicht immer bewältigte. Diese in der Ausdrucksweise des 18. Jahrhunderts [Druckseite XXXIX] ‚Mönchsschrift‘ oder ‚Münchsbuchstaben‘ genannte Schriftart bezeichnet er durch ‚NB‘ in einer gebundenen Handschrift135), in der er alle Straßen Braunschweigs nach dem Verlauf der Assekuranznummern durchging und die Hausinschriften notierte. Dabei wandte er bei den Inschriften, die lediglich die Erbauungsdaten der Häuser nennen, wenig Sorgfalt an. Er notierte sie grundsätzlich ohne den Textanfang anno domini und in der ihm vertrauten Kapitalis, also gerade nicht in der ‚Mönchsschrift‘ in der er die Inschriften vorfand. Diese Daten waren nicht zuverlässig in eine Minuskel umzusetzen und werden hier deshalb in Großbuchstaben wiedergegeben.

Diese erste systematische Aufnahme der Braunschweiger Hausinschriften erfolgte einer Eintragung auf S. 1 der Handschrift zufolge in den Jahren 1740-1780. Eine gleichzeitige Beschreibung der Häuser lieferte Beck jedoch nicht. Deshalb müssen in diesem Band zahlreiche noch im 18. Jahrhundert nachweisbare Hausinschriften ohne nähere Angabe des Anbringungsortes oder der Schriftart verzeichnet werden.

Die Aufzeichnungen Anton August Becks sind in den Sammlungen des Kreisgerichtsregistrators Carl Wilhelm Sack (1792-1870) erhalten. Sack hat nicht nur Becks ‚Häuserbuch‘ ergänzt und durch beigeschriebene Bemerkungen auf den Stand der Mitte des 19. Jahrhunderts gebracht, sondern auch viele der Inschriftenabzeichnungen Becks kopiert, so daß aus dem Material oft nicht mehr zu erschließen ist, was ursprünglich ist und was auf seine nachträglichen Korrekturen zurückgeht. Sack hat ferner den auf Becks Sammlungen beruhenden Aufzeichnungen Originaldokumente, Briefe und Exzerpte auch anderer Personen beigefügt. Bei seinem Tod umfaßte seine Sammlung 278 Bände, die seine Erben 1870 an das Braunschweiger Stadtarchiv verkauften. Wenn sich seine „grenzenlose Sammelleidenschaft“ auch „bisweilen außerhalb der Legalität bewegte“136) und ihm mangelnde Quellenkritik vorgeworfen wird, ist Sacks Sammlung doch die wichtigste Quelle für die Braunschweiger Inschriften.

Die Neuordnung und -einrichtung von Stadtarchiv und Stadtbibliothek, die 1863 aus dem bisherigen Provisorium des Kreuzgangs der Brüdernkirche ins restaurierte klassizistische Neustadtrathaus verlegt wurden, die beginnende Herausgabe des Braunschweiger Urkundenbuchs (ab 1873) und der Stadtrechte sowie das vermeintliche tausendjährige Stadtjubiläum 1861 förderten das allgemeine Interesse an der Geschichte Braunschweigs und brachten eine Fülle stadtgeschichtlicher Literatur hervor. Etwa hundert Jahre nach A. A. Beck ging der Gymnasialdirektor Hermann Dürre noch einmal durch die Straßen Braunschweigs und notierte die Hausinschriften137). Die Historiker Heinrich Schröder und Wilhelm Assmann hatten bereits 1841, mehr als hundert Jahre nach Rehtmeyer, die in den Stadtkirchen verbliebenen mittelalterlichen Zeugnisse noch einmal gesammelt und dabei einige bisher noch nicht oder nur unvollständig gelesene Inschriften mitgeteilt138).

Es war das Verdienst des Wolfenbütteler Bibliothekars Ludwig Conrad Bethmann, einem breiten Publikum in der neu erscheinenden Reihe ‚Westermanns Monatshefte‘ den Braunschweiger Dom in seiner historischen Bedeutung, aber besonders auch in einer ersten Rekonstruktion seiner mittelalterlichen Innenraumgestaltung veranschaulicht zu haben139). Ihm ist auch die Identifizierung der Grabtafel der Brunonengräfin Gerdrud (Nr. 4) zu verdanken140). Die Umstände von Entdeckung und Restaurierung der Wandmalereien im Dom seit 1845 sind 1852 erstmals von Carl Schiller, dem Braunschweiger Privatgelehrten und späteren ersten Leiter des Städtischen Museums veröffentlicht worden141). Dabei teilte er jedoch nur wenige Inschriften mit. Diese wurden von dem Restaurator Heinrich Brandes 1863 in einem kleinen Separatdruck zusammengestellt, der neben den erhaltenen Umrißpausen der Wandmalereien, die aber nicht alle Inschriften wiedergeben, die einzige Quelle für die Schriftbänder an den Wänden und im Gewölbe in ihrem Auffindungszustand ist142).

Eine erste kunsthistorische Inventarisierung des Welfenschatzes nahm Wilhelm Anton Neumann 1891 vor (s.o., S. XXIII). Er gab in Zeichnungen oder fotomechanischen Abdrucken erstmals auch sämtliche [Druckseite XL] Inschriften auf den Reliquiaren und anderen Goldschmiedearbeiten wieder. Sein Versuch, die Inschriften mehrerer Reliquiare Kölner Provenienz zu vergleichen und aus dem Wortlaut der Bibelzitate auf Zusammenhänge zu schließen, ist in diesem Band wiederaufgenommen und erweitert worden (vgl. Nr. 18).

Die erstmals 1906 von Paul Jonas Meier und Karl Steinacker herausgegebenen ‚Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Braunschweig‘143) weisen auf Bau- und Hausinschriften im Stadtbild hin, geben sie jedoch nur in wenigen Fällen in gültiger Lesung wieder. Eine Ausnahme macht die sog. Künstlerinschrift im Dom (Nr. 24), die in der zweiten Auflage der Kunstdenkmäler von 1926 gelesen, übersetzt und gedeutet wurde144). Die Lesung der Pfeilerinschrift beruhte auf der Zusammenarbeit Meiers mit dem Kunsthistoriker Paul Clemen, der 1906 eine Fotografie der Inschrift und den gemeinsam gelesenen Text veröffentlicht hatte145). Meier sandte in den Jahren 1936-1938 auch eine Fotografie der Inschrift an den Historiker Karl Brandi, um sie dem Deutschen Inschriftenwerk zur Verfügung zu stellen. Auf diesem Foto, das dem heutigen Stand der Restaurierung nicht entspricht, der sich wieder auf die ältere, von Meier und Clemen gelesene Version stützt, bauten Wilhelm Berges und Hans Jürgen Rieckenberg ihre 1951 erschienene Textanalyse und die Vermutung auf, daß in dem in der Inschrift genannten Johannes Gallicus/Johann Wale ein Hildesheimer Domherr gleichen Namens als Urheber der Wandmalereien im Dom zu sehen sei146). Die Diskussion über die Person des Johannes Gallicus kann nach dem Stand der neueren Forschung als abgeschlossen gelten147). Noch offen ist jedoch die Frage nach dem Verfasser und der Deutung der Inschrift.

Karl Steinacker legte einen Zettelkatalog mit allen Informationen an, die Braunschweiger Häuser und Hausinschriften betrafen. Diese nicht paginierte Sammlung, die in diesem Band als ‚Steinacker, Katalog‘ zitiert wird, befindet sich jetzt im Institut für Denkmalpflege, Hannover. Auch Rudolf Fricke behandelte das Thema Häuser und Hausinschriften in mehreren Publikationen. Er hat besonders nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs versucht, die Verluste zu dokumentieren und die noch verbliebenen Häuser in ihrer baugeschichtlichen Substanz zu erklären148).

Ein grundlegender Beitrag zur Sammlung und Erforschung der Braunschweiger Inschriften kam von Dietrich Mack, der 1952 erste Ergebnisse seiner 1945 begonnenen Inschriftensammlung vorlegte149). Schließlich ist noch die 1967 bei der Umsetzung und Restaurierung des Marienaltars im Dom gefundene und von Hans-Herbert Möller publizierte Inschrift auf einer in der Mittelsäule des Altars geborgenen Reliquienpyxis zu nennen (Nr. 19)150). An diese Inschrift knüpfte sich in den folgenden Jahren die noch nicht abgeschlossene Diskussion um die Widmung und Datierung des Evangeliars Heinrichs des Löwen.

3.1.1 Hausinschriften

Vor allem bei den Hausinschriften überwiegt die kopiale Überlieferung. Von insgesamt 199 Hausinschriften sind 175 nicht mehr vorhanden, neun befinden sich noch an Braunschweiger Häusern, jedoch nicht alle am ursprünglichen Standort. 15 Schwellbalken mit mittelalterlichen Inschriften waren schon im 19. Jahrhundert beim Abriß alter Häuser ins Städtische Museum gelangt und befinden sich heute an den Wänden des Ausstellungsraums oder lagern im Magazin. Denn schon lange vor dem Zweiten Weltkrieg mit der nachfolgenden ‚Sanierung‘ der Wohnviertel wurden im 18. und 19. Jahrhundert Fachwerkbauten abgerissen, umgebaut oder durch Verschalung oder Verputz substantiell verändert. Von der genannten Zahl von 199 mittelalterlichen Hausinschriften waren 18 bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts abgerissen oder verbaut; im 19. Jahrhundert wurden weitere 35 Hausinschriften [Druckseite XLI] vernichtet. 80 Häuser z. T. mit den heute im Städtischen Museum verwahrten Hausinschriften auf erhaltenen Schwellbalken, deren Inschriften zwischen etwa 1860 und 1900 gesammelt wurden, werden zumeist Ende des 19. Jahrhunderts zerstört worden sein. 48 der hier verzeichneten Hausinschriften vernichteten die Bombenangriffe 1944. Um das ganze Ausmaß der Zerstörung einer geschlossenen Fachwerkbebauung des 15.-17. Jahrhunderts sichtbar zu machen, sind auch diejenigen Hausinschriften aufgenommen worden, die nur ein Datum enthielten. Diese Daten sind nicht, wie sonst in den Bänden der DI, in Listen zusammengefaßt worden, sondern stehen als Kurzartikel in der chronologischen Folge, damit der Standort der Inschrift erfaßt und eine topographische Einordnung möglich ist. Zusätzlich sind in der Kopfzeile die im 18. Jahrhundert eingeführten Assekuranznummern dem jeweiligen Straßennamen beigefügt worden. Dadurch können Häuser und Grundstücke auch auf älteren Stadtplänen identifiziert werden.

Baugeschichte und Konstruktionsformen des Braunschweiger Fachwerkhauses sind von Rudolf Fricke in dem Band ‚Das Bürgerhaus in Braunschweig‘ ausführlich dargestellt worden151). Demzufolge waren die frühen gotischen Steinbauten, auch wenn sie mit Geschossen oder Nebengebäuden aus Holz ausgeführt oder verbunden waren, ohne Inschriften. Erst der im 15. Jahrhundert festgelegte Bautyp des traufenständigen, mit einem oder zwei Geschossen zur Straße überhängenden Fachwerkbaus mit Ankerbalkengefüge152) ermöglichte schmückendes Schnitzwerk an Balkenköpfen, Knaggen und Schwellen. Die Überhangschwelle des ersten Geschosses trägt dementsprechend seit dem frühen 15. Jahrhundert oft das Datum der Erbauung. Vor 1400 ist keine Hausinschrift bekannt153). Die früheste, nur kopial überlieferte Datierung dieser Art stammt aus dem Jahr 1407 (Nr. 81); das früheste erhaltene Beispiel ist das Gebäude Ackerhof 2 von 1432 (Nr. 104). Als vorherrschende Schmuckform tritt in Braunschweig etwa zwischen 1460 und 1530 der in die Schwellen der ersten und zweiten Geschosse geschnitzte Treppenfries auf, der möglicherweise dem Maßwerk der Steinbauten entlehnt war und die Spanne zwischen den Balkenköpfen ausfüllte (ältestes Beispiel: Nr. 153). Die Inschriften waren aus den Balkenköpfen plastisch herausgeschnitzt und farbig hervorgehoben (Nr. 233, 248). Oft war das Rechteck des Balkenkopfes zusätzlich eingetieft oder mit einem farbigen Rahmen betont (Nr. 178, 190). Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurden die vorher eher ornamentalen Ausschmückungen der Treppenfriese durch figürliche Darstellungen, zumeist symbolhafte, apotropäische oder groteske Kopffiguren ergänzt154). Dadurch fügten sich die vorher auf das Format des Balkenkopfes beschränkten Inschriftenteile freier in die Figurenreihen ein (vgl. Nr. 312, 343). Im 16. Jahrhundert traten die Inschriftenteile auch abgelöst von den Balkenköpfen auf; sie wurden gelegentlich als mehrzeilige Datierung in oder unter einen Treppenfries gesetzt oder verliefen frei als Teil eines Ornamentfrieses über die Mitte der Schwelle (vgl. Nr. 350, 352, 361, 363). Die Treppenfriese wurden nun als Rahmen für religiöse, allegorische oder volkstümliche Bildreihen und fortlaufende Darstellungen genutzt, wobei die Schnitzer den einschränkenden Treppenrahmen oft spielerisch zu überschreiten versuchten155). Nach 1520 tritt neben dem Treppenfries auch der streng und gradlinig wirkende Trapezfries auf, unter dem sich Inschriften großflächiger und dadurch sinnvoller zusammengefügt unterbringen ließen (vgl. Nr. 382, 390, 395). Als Fassadenschmuck müssen schließlich die vielfach als Knaggen- oder Eckständerfiguren das Haus beschützenden Heiligenskulpturen genannt werden, die in einigen Fällen Bezüge zu den Datierungen aufweisen. So wurde gelegentlich der Heilige des Fertigstellungstages dargestellt (vgl. Nr. 168). Am häufigsten war die Darstellung des Pfarrheiligen, also des hl. Andreas in der Neustadt, Martin und Ulrich in der Altstadt, Maria und Ägidius in der Altewiek. Seltener war in vorreformatorischer Zeit der Bezug von weltlichen, schmückenden oder symbolhaften Figuren zur Hausinschrift. Drei solcher Fälle sind bekannt. An der aus dem Rahmen der Braunschweiger Inschriften des 15. Jahrhunderts herausfallenden sog. Ghellerburg von 1435 spricht der Kopf eines Narren, mit direkter Ansprache an den Betrachter (du droch, ‚du Schalk‘), den Text der Inschrift aus (Nr. 111). Die Figur eines Stellmachers, der ein Rad mit einem Beil bearbeitet, erscheint am Ende einer um 1500 mehrfach verwendeten Formel für die vergebliche Mühe der Handwerksarbeit (Nr. 377). Als Spottvers ist der Spruch eines Affen am Huneborstelschen Haus (Nr. 409) aufzufassen; auch hier wird der Betrachter angeredet. Die Positionierung dieser Inschrift auf den Füllbrettern des Speicherobergeschosses ist untypisch; im Zeitraum vor 1528 wurden sonst nur in drei Fällen Hausinschriften in Portalzwickeln (Nr. 203), über dem Einfahrtstor (Nr. 204) oder dem Türsturz (Nr. 267) angebracht. Auch in der nachreformatorischen Zeit, [Druckseite XLII] als die größeren Häuser ein- oder zweigeschossige Steinunterbauten erhielten, auf die ein zweites oder drittes Geschoß in Fachwerkbauweise aufgesetzt war, blieben die Schwellbalken die traditionell bevorzugten Anbringungsorte für Hausinschriften.

3.1.2 Bauinschriften

Inschriften an Kirchen und städtischen Bauwerken finden sich seit der Mitte des 14. Jahrhunderts, erscheinen also früher als die Hausinschriften. Von den 40 in diesem Band verzeichneten Inschriften dieser Art sind nur noch zwölf am originalen Standort vorhanden. Bauinschriften waren öffentliche Kundgebungen kirchlicher oder städtischer Bautätigkeit und darum in der Regel an gut sichtbarer Stelle angebracht. An den Kirchen markierten sie, oft in Verbindung mit einer beigegebenen Heiligenfigur, die einzelnen Bauphasen der betreffenden Gebäude, ebenso an städtischen Rathäusern neben oder unter dem Stadtwappen. Meist befanden sie sich außen an den Gebäuden (Nr. 123, 130, 138, 196, 217, 224, 225, 288, 306), nur in drei Fällen war bzw. ist die Inschrift im Innern einer Kirche angebracht (Nr. 89, 112, 166), im Innenhof des ehemaligen Neustadtrathauses auch in Verbindung mit dem Stadtwappen als Supraporte über einem Durchgang (Nr. 94 [B]). Die Inschriften beschränkten sich zumeist auf die Angabe des Datums und konnten deshalb einzeilig in den Stein gehauen werden. Seltener finden sich mehrzeilige Inschriftentafeln (Nr. 141, 142, 188).

Anhand der Bauinschriften läßt sich besonders der planmäßige Ausbau der Stadtbefestigung und der Tore im 15. Jahrhundert verfolgen156). Nachdem schon 1435 der Stadtgraben am Michaelistor mit einer steinernen Brücke versehen worden war (Nr. 110), wurde 1460 der Turm der Bammelsburg, einer Befestigung zwischen Neustadt- und Wendentor, zusammen mit einem Teil des Stadtgrabens neu errichtet (Nr. 142). 1467 ist der Stadtgraben mit den Zuflüssen aus den Gossen der Stadt am Hohentor aufgemauert worden (Nr. 158), 1472 war das äußere Tor fertiggestellt (Nr. 188). Das Baudatum 1476 oberhalb einer Skulptur der hl. Katharina bezeugt den Ausbau des inneren Wendentors im Hagen (Nr. 198). 1483 folgte der innere Torturm mit einer weitläufigen Zwingeranlage am Fallersleber Tor (Nr. 220). Als letzte Ausbauten der inneren Toranlagen wurden 1492 das Magnitor (Nr. 255) und 1493 das Ägidientor (Nr. 258) fertiggestellt. Der Rat ließ also innerhalb etwa eines halben Jahrhunderts, ausgehend vom Michaelistor im Südwesten bis zum südöstlichen Ägidientor, nacheinander sämtliche äußeren Tore mit den inneren Toranlagen und Zwingern neu ausbauen, wobei auch das Wasser- und Grabensystem der Stadt erneuert wurde (vgl. z.B. Nr. 141).

Von der Gruppe der kurzen, städtischen Baudaten sind drei Inschriften anderen Typs mit längeren Texten zu unterscheiden. Es sind dies zum einen die Weiheinschrift der Laurentiuskapelle über dem südlichen Domportal von 1346 (Nr. 33) und die Weiheinschrift mit nebenstehender Votivtafel von 1379 am Nordportal der Michaeliskirche (Nr. 57). Ganz außergewöhnlich ist zum anderen die in einer Brandmauer zwischen zwei Häusern angebrachte Tafel mit Inschrift (Nr. 189), die die Eigentumsverhältnisse zwischen den beiden Nachbarn rechtlich regelte. Sie ist die einzige überlieferte private Bauinschrift an einem Bürgerhaus und ist aufgrund des Inhalts, des Inschriftenträgers (Kupferplatte) und des Anbringungsortes (Brandmauer) nicht unter die Hausinschriften herkömmlicher Art zu zählen.

3.1.3 Grabplatten, Epitaphien, Totenschilde, Andachtsbilder

In diesem Abschnitt werden insgesamt 38 Objekte des Totengedächtnisses157) zusammenfassend behandelt, auch wenn zwischen den einzelnen Stücken kaum Zusammenhänge genealogischer Abfolge, bestimmter Sepulchraltypologie oder auch nur der Begräbnisorte festgestellt werden können. Die 21 kopial überlieferten Grabdenkmäler von um 1300 bis 1524 sind zufällig im 18. und 19. Jahrhundert aufgezeichnet worden. Auch die 16 erhaltenen Grabplatten, Epitaphien und Andachtsbilder erlauben es nicht, Bezüge zur nachmittelalterlichen Begräbnistradition herzustellen. Von den jeweils acht bekannten mittelalterlichen Grabmälern in den Klöstern St. Ägidien und Brüdern sind in den heute restaurierten Klosteranlagen und -kirchen noch fünf bzw. vier verschiedenartige Totengedächtnismale erhalten (Ägi-[Druckseite XLIII]-dien: Nr. 28, 49, 76, 95, 289; Brüdern: Nr. 46, 52, 53, 62). In St. Magni befinden sich noch drei (Nr. 70, 127, 163), im Dom zwei (Nr. 34, 193), in der Petri- (Nr. 56) und Katharinenkirche (Nr. 67) noch je ein mittelalterliches Grabdenkmal. Die Ursache für die geringe Erhaltung mittelalterlicher Grabplatten ist sicherlich in einer grundsätzlich wenig konservatorischen Haltung in Braunschweig zu sehen. Schon im 14. Jahrhundert wurden Grabplatten zweckentfremdet (Nr. 48) oder eine Zweitverwendung der Vorder- (Nr. 221) oder Rückseite (Nr. 70) vorgenommen. Die Grabplatte eines Stiftsherren aus dem 14. Jahrhundert (Nr. 60) wurde im 18. Jahrhundert verbaut im Kamin der Kapitelstube wiedergefunden, jedoch nicht konserviert, sondern als Trittstein vor einem Wohnhaus am Domfriedhof benutzt. Ähnlich wurden zwei als Baumaterial verwendete Frauengrabsteine vom Ende des 14. Jahrhunderts (Nr. 62, 67) erst im 18. Jahrhundert mit z.T. beträchtlichen Beschädigungen wiedergefunden. Über die wenigen, meist in Zeichnungen im Stadtarchiv kopial überlieferten Grabplatten und Epitaphien kann dennoch ein gewisser Überblick gegeben werden. Demnach waren im 14. und bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts neben der hochrechteckigen Form achteckige Grabplatten mit stumpfwinkligen Abschlußkanten gebräuchlich (Nr. 28, 34, 40, 46, 78, 107); die Inschriften waren in den Stein eingehauen, Wappen und figürliche Darstellungen eingeritzt. Meist begann die Inschrift mit einem Kreuz im rechten oder linken oberen Winkel und verlief im Uhrzeigersinn zwischen zwei Linien. Im Mittelfeld befand sich ein Wappen (vgl. Nr. 46, 78), bei Klerikergrabsteinen auch eine ganzfigürliche Darstellung mit Kelch und Patene (z.B. Nr. 107). Eine abweichende Form zeigt der einzige erhaltene mittelalterliche Grabstein im Dom aus dem Jahr 1349. Die oben trapezförmig abgestumpfte Platte ist mit einem senkrecht durch das Mittelfeld verlaufenden Schriftband versehen (Nr. 34, Abb. 27). Möglicherweise hat diese ungewöhnliche, aber durch die sehr sorgfältige Ausführung der gotischen Majuskel dekorativ wirkende Gestaltung die Erhaltung des Stücks begünstigt. Drei kopial überlieferte, hölzerne Totenschilde waren mit dem Wappen des Verstorbenen im Mittelfeld und darüber gesetzter oder umlaufender Inschrift versehen (Nr. 92, 93, 256).

Mehrere Grabplatten und Epitaphien des späten 14. und frühen 15. Jahrhunderts zeigen Domherren und Pfarrer als Ganz- oder Halbfigur, abgebildet in priesterlicher Kleidung mit Kelch und Segensgestus (Nr. 50, 56, 60, 61, 107). Von besonderer Qualität waren dabei die drei Messingplatten von 1369 (Nr. 50, als Abzeichnung überliefert), 1376 (Nr. 56, St. Petri) und 1446 (Nr. 121, als Abzeichnung überliefert), die die Details der priesterlichen Kleidung, der Insignien und des durch Maßwerk gegliederten Hintergrundes aus dem Metall wesentlich dekorativer herausarbeiten konnten als die Ritzzeichnungen in Stein. Überragend in figürlicher Zeichnung wie plastischer Wirkung ist die erhaltene steinerne Grabplatte des Rektors der Ägidienschule, Heinrich von Graslege (Nr. 49), deren umlaufende Inschrift dem Betrachter eine Rechenaufgabe stellt. Erhalten sind ferner vier Frauengrabmäler: zwei Epitaphien von 1372 und 1373 (Nr. 52, 53) mit dem Kruzifixus mit Maria und Johannes im Mittelfeld und umlaufender Inschrift sowie zwei Grabplatten (Nr. 62, 67), die eine von um 1400 mit schlichter Ganzfigur, die zweite wohl von 1398 mit einer in der Mode der Zeit gekleideten Halbfigur unter einem krabbengeschmückten gotischen Kielbogen.

Die figürlichen Darstellungen der Grabmäler wandelten sich im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts. Nicht nur auf den bürgerlichen Epitaphien wurden seit etwa 1400 in Braunschweig die Stifter und ihre Familien unterhalb der religiösen Darstellung des nun zumeist als Halbrelief ausgearbeiteten Bildsteins kniend abgebildet (Nr. 58, 76, 127), auch die Priester waren kniend, mit erhobenem Kelch in den Rahmen des oft in Übergröße als öffentliches Andachtsbild aufgestellten Epitaphs einbezogen158).

Im Jahr 1392 gestattete Bischof Gerhard von Hildesheim dem Priester an St. Ulrici, Johann von Adenstedt, daß ein viereckiger Stein, ähnlich den Grabsteinen auf dem Friedhof, in quo arma domini nostri Ihesu Christi sunt sculpta, an der Mauer der Kirche aufgestellt würde, und gewährte allen, die zu Ehren des heiligen Leidens fünf Vaterunser und fünf Ave Maria beteten, einen Ablaß von 40 Tagen159). Dieses Andachtsbild von St. Ulrici ist nicht erhalten, möglicherweise ging es beim Abbruch der Kirche 1544 verloren. Bei oder in Braunschweiger Kirchen sind noch fünf solcher Darstellungen des Leidens Christi erhalten (Nr. 127, 163, 193, 212, 289). Zwei stilistisch zusammengehörende Halbreliefs des kreuztragenden Christus am Dom und an St. Magni entsprechen sich auch in den Entste-[Druckseite XLIV]-hungsdaten 1468 und 1472 (Nr. 163, 193). Das gleiche Motiv zeigt auch der Bildstein der St. Leonhardskapelle von 1482 (Nr. 212) und eine kleine Reliefplatte ohne Datum und Inschrift im Klosterhof von St. Ägidien (Braunschweigisches Landesmuseum). Ein kleineres Priesterepitaph zeigt Christus als Schmerzensmann mit den Leidenswerkzeugen (Nr. 289), ein sehr ähnliches, gleich großes Epitaph befand sich im Innenraum derselben Kirche (Nr. 96). Auf dem Friedhof von St. Ägidien stand ein 1508 datiertes Relief mit einer Kreuzigung (Nr. 332), das durch die Inschrift als Votivbild ausgewiesen ist. Den Kruzifixus zeigen auch das zum Epitaph der Familie Ruschenberg gehörende Relief (Nr. 127) aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, heute im Innenraum von St. Magni, sowie ein in einer Zeichnung überliefertes Andachtsbild mit Versinschrift von etwa 1521 (Nr. 376). Möglicherweise gehört in diesen Umkreis auch schon das Epitaph der Familie Sallunemeker um 1400, das eine Pietä zeigte (Nr. 58), und ein undatiertes Relief ohne Inschrift mit Geißelung und Dornenkrönung Christi im Städtischen Museum.

Diese acht (oder möglicherweise zehn) teils erhaltenen, teils kopial überlieferten Bildsteine des 15. und 16. Jahrhunderts, die das Leiden Christi zeigen, sind bei offensichtlicher Übereinstimmung der ikonographischen Motive inschriftlich sehr unterschiedlich einzuordnen. Sie sind in der Mehrzahl Epitaphien für den oder die Stifter, indem sie deren Namen, Todesdatum und eine Fürbitteformel enthalten. Ist nur die Fürbitteformel gegeben, kann der Bildstein auch als Votivbild gelten160). Besteht die Inschrift nur aus einem religiösen Spruch, einem Bibelzitat oder einer Jahreszahl, so ist der Hinweis auf ein Andachtsbild gegeben, wie es schon 1392 in der Urkunde Bischof Gerhards beschrieben wurde.

3.1.4 Glockeninschriften

Die mittelalterlichen Glocken Braunschweigs waren den herkömmlichen Gefahren durch Bersten, Absturz oder Kirchturmbrand nach Blitzschlag161) ausgesetzt. Von den 23 in diesem Band verzeichneten Glocken wurden vier im 18. und 19. Jahrhundert zerstört, eine Glocke der Katharinenkirche fiel dem Bombenangriff von 1944 zum Opfer. Die älteste erhaltene Glocke, möglicherweise noch aus dem 13. Jahrhundert, befindet sich im Glockenhaus der Martinikirche (Nr. 27). Von hoher Qualität in Guß und dekorativer Gestaltung der Inschrift ist die Magnusglocke von 1335 (Nr. 30). Zwei Glocken aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts (Nr. 80, 82) sind von so ähnlicher Gußform, daß der Meister Sifridt, der sich (in Nr. 80) inschriftlich nennt, als Urheber beider Stücke angesehen worden ist162). Drei Glocken von 1487, 1498 und 1512 (Nr. 225, 266 und 347) stammen bzw. stammten aus der über mehrere Generationen in Braunschweig tätigen Glockengießerfamilie Menten. Die Michaelisglocke von 1489 (Nr. 237) wurde von dem mehrfach als Gießer in Braunschweig nachgewiesenen Hans Beddinck angefertigt. Für die Erneuerung des Geläuts von St. Blasii in den Jahren 1502 und 1506 wurden jedoch zwei Glockengießer von auswärts berufen. Im Sommer 1502 goß Gerdt Wou aus Kampen die drei großen Glocken des Doms, die die Namen der Stiftspatrozinien tragen: die Glocken Blasius oder Salvator, Johannes und Maria (Nr. 308-310). Im Jahr 1506 goß Heinrich von Kampen, ein norddeutscher Glockengießer aus Wous Werkstatt, sieben kleinere Domglocken163). Die Gabrielglocke (Nr. 326) stürzte 1660 herab und wurde im Jahr 1700 neu gegossen. Insgesamt war das Ensemble des Domgeläuts immer von solch eindrucksvoller Klangfülle, daß es gelang, die Glocken sowohl in der napoleonischen Zeit, als Braunschweig zum Königreich Westfalen gehörte, wie auch während beider Weltkriege vor dem Einschmelzen zu bewahren. Sie waren während des Zweiten Weltkriegs zum größten Teil herabgenommen und ausgelagert worden und wurden dadurch vor Schäden bewahrt. 1947 kamen die Glocken nach Braunschweig zurück und wurden in das wiederhergestellte Glockenhaus gebracht.

3.1.5 Kirchliche Ausstattungsstücke und Wandmalereien

Anders als der oben behandelte Welfenschatz, der in landesherrlichem Besitz weitgehend bewahrt blieb, wurde das Inventar der Stadtkirchen in der nachreformatorischen Zeit entfernt oder dem Verfall und der nachfolgenden Vernichtung preisgegeben. Aber auch viele der Anfang und Mitte des 18. Jahrhunderts noch vorhandenen sakralen Gegenstände fehlten bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts164).

[Druckseite XLV] Besonders beklagt wurde der Verlust des großen Triumphkreuzes Heinrichs des Löwen aus dem Dom. Das aus zahlreichen Figuren bestehende, das Chorjoch ausfüllende Kunstwerk, dessen Beschreibung an das im Dom zu Halberstadt überlieferte Triumphkreuz erinnert, wurde Anfang des 19. Jahrhunderts buchstäblich verheizt. Erhalten blieb dagegen das sog. Imervardkreuz mit einer Fertigungsinschrift (Nr. 21). Verloren gingen weiterhin vor allem Reliquiare und Monstranzen, die keine gottesdienstliche Funktion mehr hatten. Neben einigen Ziborien des 13. und 14. Jahrhunderts ohne Inschriften befindet sich ein kleiner Tragaltar der Michaeliskirche aus der Zeit um 1160 im Städtischen Museum (Nr. 13). Ferner sind noch fünf spätmittelalterliche Kelche vorhanden, dazu acht weitere aus kopialer Überlieferung bekannt, jedoch mit Ausnahme der sog. Bernwardspatene (Nr. 20) keine Patenen.

Von zwei bemerkenswerten Bronzetaufen des in Hildesheim und Braunschweig tätigen Gießers Bertold Sprangke ist diejenige von St. Martini auf 1441 datiert (Nr. 119), womit auch die Entstehungszeit des nicht inschriftlich bezeichneten Parallelstücks in St. Ulrici-Brüdern um 1440 angesetzt werden kann165). Das Taufbecken von 1468 in St. Magni (Nr. 162) ist unterschiedlich in der Form und wesentlich schlichter ohne jeden Figurenschmuck gegossen.

Nur eine der zahlreich überlieferten Schrifttafeln des Doms ist noch vorhanden (Nr. 72, um 1400). Zu ihrer Erhaltung mögen das kleine Format und ihr reizvolles Thema beigetragen haben; dargestellt sind der Erbauer der Stiftskirche, Heinrich der Löwe, sein Sohn Kaiser Otto IV. und ihre Gemahlinnen in charakteristischen, aus spätmittelalterlicher Dichtung und Chronistik bekannten Szenen.

Von übereinstimmender Thematik sind zwei Tafelaltäre des sog. Meisters der Braunschweiger Sippentafeln166). Ein dritter Altar mit Inschrift ist kopial überliefert (Nr. 285). Es handelt sich jeweils um Sippenaltäre; das kleinere Klappaltärchen (Nr. 299) war im Mittelschrein mit einer (wohl nachträglich eingestellten) Skulptur der Gottesmutter mit Kind versehen. Die Lokalisierung des Meisters bzw. der Werkstatt ist durch die Darstellung der in Braunschweig besonders verehrten Hll. Cyriacus und Auctor auf den Außenseiten der Flügel des Altars von um 1510 (Nr. 341) begründet. Durch die Inschrift des von dem Braunschweiger Meister Konrad Borgentrik 1483 geschaffenen Schnitzaltars (Nr. 215) ist Braunschweig als Herstellungsort dieses Stücks bezeugt, der mittelalterliche Aufstellungsort ist jedoch unbekannt.

Von einem unbekannten Meister, dem kein weiteres Werk zugewiesen werden kann, stammt der große, stilistisch im Braunschweiger Raum einzigartige Domaltar im Herzog Anton Ulrich-Museum (Nr. 327). Wegen seiner großen Mitteltafel mit der Darstellung des ‚Ecce homo‘ wird er auch als Passionsaltar bezeichnet. Neben einigen stilistischen Merkmalen könnte das Thema der mystischen Einhornjagd auf den beiden äußeren Flügeln des Altars auf eine Beziehung zum thüringisch-mitteldeutschen Raum hinweisen167). Das zeitweilig angezweifelte Entstehungsdatum 1506, das sich in der nicht erhaltenen Kamminschrift über dem Altar befand, wird in diesem Band wieder aufgenommen, da es von zwei Autoren überliefert ist.

Die 1845 im Braunschweiger Dom entdeckten und nachfolgend restaurierten Wandmalereien aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts enthalten den umfangreichsten Inschriftenkomplex des vorliegenden Bandes. Da viele Schriftbänder heute verblichen sind oder bei der letzten Restaurierung nicht wieder beschriftet wurden, richtet sich die Wiedergabe der Inschriften z.T. nach den von Heinrich Brandes, dem ersten Restaurator, 1863 veröffentlichten Aufzeichnungen168). Die Inschriften in den Wandmalereien werden also teilweise wie kopiale Überlieferung behandelt, auch dort, wo sie heute noch lesbar sind, z.B. in der Vierung und an den Pfeilern. Es wird damit auf die frühesten Vorlagen zurückgegangen, nach denen sich auch alle folgenden Restauratoren gerichtet haben. Dadurch sollte ein großer Lesartenapparat, der ohnehin lediglich die aus den Restaurierungen hervorgegangenen Textvarianten dokumentiert hätte, zugunsten einer besseren Übersicht über die textliche Ausgestaltung der Malereien vermieden werden. Da das oben genannte Werk von Brandes nur in sehr kleiner Auflage gedruckt wurde und heute nur über wenige Bibliotheken zugänglich ist, sollten die Inschriften der mittelalterlichen Wandmalereien für diesen Band übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt werden.

Zitationshinweis:

DI 35,  Stadt Braunschweig I, Einleitung, 3. Inschriften und Inschriftenträger (Andrea Boockmann), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di035g005e004.

  1. Vgl. ebd., Abb. 536-552, S. 479-495. »
  2. Hartwig Beseler/Niels Gutschow, Kriegsschicksale deutscher Architektur, Bd. 1, Neumünster 1988, S. 217-231 (Bürgerhäuser). »
  3. Vgl. Rudolf Fricke, Das Bürgerhaus in Braunschweig, Tübingen 1975 (Das deutsche Bürgerhaus, Bd. 20), S. 16-19 und Taf. 4-9. »
  4. Die zeitgenössische Abbildung des Brunnens mit Inschrift und beigefügter ‚Bedienungsanleitung‘ wurde zufällig im Gedenk- und Verfestungsbuch des Weichbildes Sack gefunden. - Als weitere mittelalterliche Quelle ist das Reliquienverzeichnis von 1482 (wie Anm. 9) zu nennen. »
  5. Vgl. Nr. 356, Anm. 4. »
  6. Vgl. Norbert Koch, Der Innenraum des Braunschweiger Domes (ehemalige Stiftskirche St. Blasii), in: Katalog Stadt im Wandel. Kunst und Kultur des Bürgertums in Norddeutschland 1150-1650, hg. von Cord Meckseper, 4 Bde, Stuttgart 1985, hier Bd. 4, S. 485-513, bes. S. 485, 491. »
  7. Vgl. zum Begriff Epitaphium: Fidel Rädle, Epitaphium. Zur Geschichte des Begriffs, in: Epigraphik 1988. Veröffentlichungen der Kommission für die Herausgabe der Inschriften des Deutschen Mittelalters, hg. von Walter Koch, Wien 1990 (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Phil.-hist. Klasse, Denkschriften, Bd. 213/Veröffentlichungen der Kommission für die Herausgabe der Inschriften des deutschen Mittelalters, Bd. 2), S. 305-310, hier S. 309f. - Die Vermutung, daß sowohl die Tabula Blasiana, wie das kleinere „Epitaphium“ als Gedenktafeln für die inschriftenlosen Welfengräber gedacht waren, wird gestützt durch die Überlegungen von Gerhard Schmidt, Zur terminologischen Unterscheidung mittelalterlicher Grabmaltypen, in: ebd., S. 293-304, hier S. 303: „Vor ein Problem eigener Art stellen uns jene Gräber, die gar keine Inschrift aufweisen und an denen sich auch keine Spur einer solchen ausmachen läßt. Daß sie seit jeher völlig unbezeichnet gewesen sein sollten, ist schon deshalb höchst unwahrscheinlich, weil es doch ihre vornehmste Aufgabe war, an die liturgische Memoria für eine bestimmte Person und an ein bestimmtes Datum, den „Jahrtag“ ihres Todes, zu erinnern. Man wird deshalb vermuten dürfen, daß Grabmäler ohne eigene Inschrift - (...) - in der Regel durch eine eigene, in ihrer Nähe angebrachte Gedenktafel, vielleicht auch durch eine gemalte Inschrift oder einen beschrifteten Totenschild identifiziert wurden.“ Über das Grabmal Ottos IV. siehe Hucker (wie Anm. 25), S. 625. »
  8. S.o., S. XXIIIf. »
  9. Zu Schmidts Veröffentlichungen (1816-1846) vgl. das Literaturverzeichnis; einiges unveröffentlichte Material aus seinen Forschungen zum Stift St. Blasii und zur Personengeschichte der Stiftsgeistlichkeit befindet sich im Stadtarchiv Braunschweig, Slg. Sack, H V, 129. - Schmidts früheste Veröffentlichung, Inscriptionum sepulcralium principum ac ducum Brunsvico-Luneburgensium in mausoleis hereditarii capituli S. Blasii mollites quiescentium, Braunschweig 1797, beruht auf dem durch die Renovierung 1707 geschaffenen Zustand und enthält deshalb keine älteren Grabschriften. »
  10. Die Biographien beider bei Spies, 1976 (wie Anm. 122), S. 29-37. »
  11. Dieses Becksche Material, das die Inschriften besonders betrifft, ist in die noch zu besprechende Sammlung von Carl Wilhelm Sack übergegangen. Sie befindet sich im Stadtarchiv Braunschweig unter der Sammelsignatur H V und wird in den Einzelartikeln in Übereinstimmung mit der von Dietrich Mack angelegten Inschriftensammlung mit der Sigle ‚Sack‘ angeführt. »
  12. Sack, H V, 90, S. l-39a. »
  13. So Manfred R. W. Garzmann, Ludwig Hänselmann (1834-1904). Erster hauptamtlicher Stadtarchivar Braunschweigs, Braunschweig 1984 (Stadtarchiv und Stadtbibliothek Braunschweig, Kleine Schriften, Bd. 12), S. 12. Ähnlich äußert sich auch Richard Moderhack, Hundert Jahre Stadtarchiv und Stadtbibliothek Braunschweig, Braunschweig 1961, S. 25; vgl. auch Spies, 1976 (wie Anm. 122), S. 36. »
  14. Vgl. Dürre, 1861 (wie Anm. 1), S. 671-740. »
  15. Schröder/Assmann 2 (wie Anm. 71), S. 138-192. »
  16. Bethmann, 1861 (wie Anm. 1). »
  17. Ludwig Conrad Bethmann, Das Grab der Gräfin Gertrud in der Burgkirche, in: Braunschweigisches Magazin 73, 1860, S. 133-136. »
  18. Carl Schiller, Die mittelalterliche Architectur Braunschweigs und seiner nächsten Umgebung, Braunschweig 1852, S. 47. »
  19. Heinrich Brandes, Der Braunschweiger Dom mit seinen alten und neuen Wandgemälden, Braunschweig 1863. »
  20. Meier/Steinacker, 11906 (wie Anm. 122). »
  21. Meier/Steinacker, 21926 (wie Anm. 122), S. 12. »
  22. Vgl. Paul Clemen, Die romanische Monumentalmalerei in den Rheinlanden, Düsseldorf 1906 (Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde, Bd. 32), S. 806. »
  23. Wilhelm Berges/Hans Jürgen Rieckenberg, Eilbertus und Johannes Gallicus. Ein Beitrag zur Kunst- und Sozialgeschichte des 12. Jahrhunderts, Göttingen 1951 (Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Phil.-hist. Klasse, 1. Folge, Nr. 2). »
  24. Vgl. Rudolf Meier, Die Domkapitel zu Goslar und Halberstadt in ihrer persönlichen Zusammensetzung im Mittelalter, Göttingen 1967 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Bd. 5/Studien zur Germania Sacra, Bd. 1), darin: III. Eilbertus und Johannes Gallicus (Ergänzungen zu einer Kontroverse), S. 413-428. Ergänzend dazu Hucker (wie Anm. 25), S. 411-414. »
  25. S.u., S. XLI. »
  26. Vgl. Mack, 1952 (wie Anm. 43), S. 196-227. Hier ist weiterhin auf sein Vorwort in diesem Band zu verweisen, in dem er wie in seinem Aufsatz die Verdienste einzelner Braunschweiger Gelehrter um die Bewahrung der Inschriften hervorhebt. »
  27. Vgl. Hans-Herbert Möller, Zur Geschichte des Marienaltars im Braunschweiger Dom - ein Reliquienfund, in: Deutsche Kunst und Denkmalpflege 25, 1967, S. 107-118. »
  28. Fricke (wie Anm. 126). »
  29. Vgl. ebd., S. 78-85; die Unterschiede der Konstruktionstechnik zwischen diesem und dem Oberrähmsystem bes. in Abb. 113, 114, S. 82. »
  30. Vgl. dazu Meier/Steinacker, 21926 (wie Anm. 122), S 80. »
  31. Vgl. Fricke (wie Anm. 126), Taf. 99. »
  32. Vgl. ebd., Taf. 96b, 99b/c. »
  33. Vgl. Carl Wilhelm Sack, Die Befestigung der Stadt Braunschweig, in: Archiv des Historischen Vereins für Niedersachsen 1847, S. 213-312; 1848, S. 1-55; 1849, S. 282-321. »
  34. Es wird hier die Terminologie übernommen, die in den Bänden der DI seit Die Inschriften der Stadt Osnabrück, bearb. von Sabine Wehking, Wiesbaden 1988 (Die Deutschen Inschriften, Bd. 26), nach Übereinkunft der Bearbeiter gebräuchlich geworden ist: Die Grabplatte deckt das im Boden der Kirchen oder eines Kreuzgangs befindliche Grab; das Epitaph dient dem Totengedächtnis unabhängig vom Ort des Begräbnisses. Dabei ist die figürliche oder inschriftliche Ausgestaltung des Objekts nicht entscheidend. Beim Braunschweiger Typ des Andachtsbildes ist davon auszugehen, daß es, auch wenn die Inschrift es als Epitaph ausweist, wegen der Darstellung des leidenden Christus nicht als bodendeckender Stein denkbar ist, sondern aufrecht an einer Innen- oder Außenwand befestigt war. »
  35. Vgl. zum Begriff ‚Andachtsbild‘ den Artikel in der Theologischen Realenzyklopädie, hg. von Gerhard Krause, Gerhard Müller u.a., Bd. l-21(ff.), Berlin/New York 1977.1991 (ff.), hier Bd.2, S. 661-668 (Otto von Simson); ferner zur liturgischen Funktion des Andachtsbildes: Hans Joachim Krause, Imago ascensionis und ‚Himmelloch‘. Zum Bildgebrauch in der mittelalterlichen Liturgie, in: Friedrich Möbius/Ernst Schubert (Hgg.), Skulptur des Mittelalters. Funktion und Gestalt, Weimar 1987, S. 281-353, hier S. 334. »
  36. Vgl. das Regest der Urkunde vom 28. Mai 1392 im Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe, hg. von K. Janicke/Hermann Hoogeweg, 6 Bde, Hannover/Leipzig 1896-1911, hier Bd. 6, Nr. 1113, S. 753 und dazu Dürre, 1861 (wie Anm. 1), S. 490, der aber fälschlich von einem vierzehntägigen Ablaß spricht. »
  37. Auf diese Weise wurden 1811 sämtliche Glocken von St. Petri vernichtet, vgl. Schröder/Assmann 2 (wie Anm. 71), S. 180. »
  38. So Hans Pfeifer, Die Kirchenglocken der Stadt Braunschweig, in: Zs. für niedersächsische Kirchengeschichte 25, 1920, S. 81-113; 26, 1921, S. 141-157; 27, 1922, S. 14-18; 28, 1923, S. 86-100; 31, 1926, S. 53-72; 32/33, 1927/1928, S. 50-75; hier 27, 1922, S. 26. »
  39. Nr. 320-326; auch sie tragen Namen von in Braunschweig besonders verehrten Heiligen. »
  40. Die bei Rehtmeyer, Kirchen-Historie (wie Anm. 1), oder bei Schröder/Assmann (wie Anm. 71) aufgeführten Inventarlisten der Braunschweiger Kirchen waren bereits Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr gültig, die meisten Stücke nicht mehr vorhanden. Bethmann, 1861 (wie Anm. 1), S. 558f., beklagte die immensen Verluste an mittelalterlichen Kunstgegenständen in der ersten Hälfte seines Jahrhunderts. »
  41. Vgl. Kat. Stadt im Wandel 2 (wie Anm. 129), Nr. 1134, S. 1313. »
  42. Vgl. Hans Georg Gmelin, Spätgotische Tafelmalerei in Niedersachsen und Bremen, München/Berlin 1974, S. 407-420. »
  43. Vgl. die Vermutung Gmelins (wie Anm. 166), S. 433; ebenso Kat. Stadt im Wandel 1 (wie Anm. 129), S. 181. Zu einigen vergleichbaren Werken vgl. Nr. 327, Anm. 43, 44. »