Inschriftenkatalog: Stadt Bonn

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 50: Bonn (2000)

Nr. 27 Rhein. Landesmuseum 10.–12. Jh.

Beschreibung

Gedenkstein (Grabstein oder „Memorienstein“?)1) (Inv.-Nr. 71.0539). 1971 bei der Ergrabung der ehemaligen Dietkirche im Bauschutt der Krypta gefunden.2) Kalkstein, Oberfläche in der Mitte abgearbeitet. Untere linke Ecke abgebrochen. Der Rand ist durch Linien und Hohlkehlen breit profiliert. Ein in Umrissen eingehauenes Kreuz erstreckt sich über die ganze Fläche der Platte. Die vier dadurch entstandenen Felder sind ganz mit grob gearbeiteten Palmetten bedeckt. Die dünn eingeritzte Inschrift befindet sich auf den Kreuzbalken.

Maße: H. 116, B. 50, Bu. 6,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

AWK NRW, Arbeitsstelle Inschriften [1/2]

  1. S / HLRZ[......]NV

Kommentar

Es scheint sich um eine gänzlich sinnlose Buchstabenfolge zu handeln, die bewußt gewisse Merkmale der Inschriften auf sog. Memoriensteinen nachahmt. So ist die Beschriftung beider Kreuzarme typisch für diese Inschriftenträger, wobei der Text im allgemeinen auf dem Querbalken des Kreuzes beginnt. Auf dem Querbalken ist hier nur ein S lesbar; weitere Buchstaben waren offenbar auch nie eingeritzt, denn es sind keinerlei Spuren zu erkennen. Auch die Buchstaben auf dem senkrechten Kreuzbalken ergeben keinen Sinn. Das L ist waagerecht durchstrichen, wie es bei der römischen Datierung nach den Kalenden gerade auf vergleichbaren Trägern häufig vorkommt. Der erste Buchstabe auf dem senkrechten Balken ist ein unziales H, das gewisse morphologische Ähnlichkeiten mit einem K aufweist. Es fehlt lediglich der obere Schrägbalken. Vielleicht war hier die Nachahmung der häufig belegten Schreibung KL (mit Kürzungsstrich durch das L) beabsichtigt. Sicher wurde sie jedoch nicht sinnvoll eingeplant, da auf das L kein Monatsname folgt. Im unteren Bereich der Platte lassen sich nur sehr schwache Schriftspuren am Ende des Kreuzbalkens ausmachen. Ob dazwischen weitere Buchstaben eingeritzt waren, ist aufgrund der späteren Bearbeitung des Steines nicht mehr feststellbar. Es ist zu vermuten, daß sowohl der Steinmetz als auch der Auftraggeber leseunkundig war. Das bloße Nachahmen von Buchstaben macht eine Datierung nach paläographischen Kriterien natürlich unmöglich, zumal mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß einige Buchstabenformen nicht richtig erkannt wurden ( H statt K?). Man wird den Stein aber zeitlich entsprechend den anderen hochmittelalterlichen Gedenksteinen ansetzen dürfen.

Anmerkungen

  1. Die Funktion des Steines ist nicht mit Sicherheit zu klären. Siehe dazu die Einleitung, S. XXXIff.
  2. Zur Grabung siehe Rhein. Landesmus. 1971, S. 81ff.

Zitierhinweis:
DI 50, Bonn, Nr. 27 (Helga Giersiepen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di050d004k0002704.