Inschriftenkatalog: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 78: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt (2009)

Nr. 302 Gernsbach, Bleichstr. 20–22 (Haus Katz) 1556

Beschreibung

Wappenstein. Außen neben dem Renaissanceportal vom Jahre 1566 (?)1 in etwa 1,50 m Höhe als Spolie2 in die Wand eingelassen. Herkunft unbekannt. Rötlicher Sandstein. Querrechteckiger Quader mit zwei Eheallianzwappen (?) in einem reliefierten Schild. Darin ist neben zwei erhaben ausgehauenen Schifferzeichen auch eine Jahreszahl eingemeißelt, deren erste zwei Ziffern im vorderen Feld oben, die beiden letzten im hinteren Feld unten erscheinen.

Maße: H. 35,5, B. 42, Zi. 5,5 cm.

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

  1. 15 //a) 56

Wappen:
Haßmann (?)/Reinbolt (?).3

Kommentar

Der Schaft der 1 ist stark nach rechts durchgebogen. Sein oberes Ende ist keilförmig verbreitert und gespalten. Das untere sowie die freien Bogenenden beider 5 verjüngen sich zu einer eingerollten Zierlinie. Die Schäfte der 5 sind stark verkürzt, die freien Balkenenden gespalten. Der Bogen der 6 ist offen.

Über eine Heiratsverbindung zwischen den Familien Haßmann und Reinbolt ist nichts bekannt.4

Textkritischer Apparat

  1. Übergang auf das hintere Wappenfeld.

Anmerkungen

  1. Vgl. Einl. Kap. 6 nr. *97.
  2. Das Gebäude wurde erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts errichtet, vgl. Kdm. Rastatt 182.
  3. Schifferzeichen nr. 11. Gespalten: vorn drei durchbrochene, schräglinks liegende Schindeln schräg übereinander (Haßmann?), hinten eine durchbrochene, schräglinks liegende Schindel, der Figur nach begleitet von zwei schwebenden Schräglinksleisten (Reinbolt?). Die Identifizierung der Zeichen unsicher; zum Schifferzeichen Haßmann vgl. das für Hans Haßmann überlieferte Schifferzeichen (Anf. 17. Jh.) in Dessau, Gernsbach 125; ein ähnliches Schwartenzeichen führten die Katz (vgl. Scheifele, Murgschifferschaft 134), die jedoch erst 1716 aus Pforzheim nach Gernsbach zuwanderten, vgl. Hennl, Gernsbach 269. Das hintere Wappenbild nach Weber (wie unten), der jedoch das vordere ohne Nachweis auf die Schifferfamilie Kast bezieht. Kunitzki identifiziert den Wappenstein mit einem Grundstein und erkennt darauf nur das Schifferzeichen Weiler, vgl. Kunitzki (wie unten). Die späteren Weiler führten jedoch nach der von Jägerschmid mitgeteilten Liste sowohl ein anderes Haupt- als auch ein anderes Schwartenzeichen, vgl. Jägerschmid, Murgthal 171 (Taf.); Scheifele, Murgschifferschaft 134.
  4. Zur Familie Reinbolt vgl. Hennl, Gernsbach 222 und passim; Renner, Murgflößerei 104. Die Familie Haßmann wird von Manuela Dessau vermutungsweise mit dem Bürgergeschlecht Haß bzw. Has identifiziert, vgl. Dessau, Gernsbach 124; zur Familie Has bzw. Haß vgl. Hennl, Gernsbach 81, 198, 200, 210 Anm. 231.

Nachweise

  1. Kdm. Rastatt 183.
  2. Weber, Murgschiffer 120 (Abb.).
  3. Kunitzki, Gernsbach 74.

Zitierhinweis:
DI 78, Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt, Nr. 302 (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di078h017k0030201.