Inschriftenkatalog: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 78: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt (2009)

Nr. 86† Steinbach (Stadt Baden-Baden), kath. Pfarrkirche St. Jakob d. Ä. 1470

Beschreibung

Grabmal für Georg von Bach d. J. Im Jahre 1575 „bey Sanct Catharinen altar“ bezeugt.1 Es war mit Sterbevermerk, Fürbitte sowie zwei Eheallianzwappen unter gemeinsamem Helm versehen.2 Verlustumstände unbekannt.

Inschrift nach FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch.

  1. Anno Domini 1470.a) F. ij.b) O(biit) Jergc) von Bach Armiger [– – –]d) v. Julij. Cuius anima requiescat in Pace.

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1470 am Montag (?) starb der Edelknecht Georg von Bach (…) am 5. Juli (?). Dessen Seele möge in Frieden ruhen.

Wappen:
Bach, Windeck.3

Kommentar

Aufgrund der Eheallianzwappen und mangels anderer genealogischer Zuordnungsmöglichkeiten bezog Karl Reinfried dieses Grabmal auf Georg von Bach den Älteren.4 Dieser hatte zunächst die Ehe mit Notburga von Handschuhsheim geschlossen und heiratete nach deren Tod Brigitta von Windeck.5 Aus einer abschriftlich überlieferten Wappenscheibe geht hervor, daß er gemeinsam mit seiner zweiten Frau zur Ausstattung der 1455 neu errichteten Pfarrkirche zu Steinbach beigetragen hat.6 Seit 1446 stand er in pfälzischen Diensten. 1454 ist er als Amtmann zu Oberkirch (Ortenaukreis), 1458 und 1461 als Vogt zu Ortenberg (Ortenaukreis) sowie 1460 als kurfürstlich pfälzischer Marschall bezeugt. Mit diesem hohen militärischen Amt läßt sich jedoch die inschriftliche Bezeichnung des Verstorbenen als Edelknecht (Armiger) keinesfalls vereinbaren. Überdies ist Georg d. Ä. noch für den 16. Oktober 1479 urkundlich bezeugt.7 Demnach verweisen die Wappen offenbar auf die Eltern des Verstorbenen, der wohl unverheiratet und noch in jungen Jahren verschied. Darin wird auch der Grund liegen, warum er als gleichnamiger Sohn Georgs d. Ä. von Bach anderweitig nicht nachweisbar ist.8 Sollte die Abkürzung F. ij. nach dem Todesjahr die unvollständige Abschrift des Sterbetages sein, so erinnert der am Ende genannte 5. Juli offenbar an das Anniversar, da dieser Termin 1470 nicht auf einen Montag fiel.9

Textkritischer Apparat

  1. Über der Jahresangabe im Ms. ein waagerechter Strich mit Ausbuchtung nach oben.
  2. F. ij.] Die denkbare Auflösung zu F(eria) ij. ergänzt das Todesdatum nur unvollständig, da man den Bezug zu einem Fest vermißt. Als Abkürzung für F(ebruarii) wäre diese Form jedoch ungewöhnlich.
  3. Jergi (das i hochgestellt) GLA Karlsruhe 67/1414, Windecksches Wappenbuch.
  4. Die vermutete Lücke im Ms. lediglich durch ein weites Spatium gekennzeichnet. Der einleitende Vermerk „(…) vberschrifft, so vil zuo lesen gewesenn“ setzt jedoch ebenfalls einen Textverlust voraus.

Anmerkungen

  1. Vgl. FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch, fol. 105r. Zum St.-Katharina-Altar vgl. Reinfried, Pfarrei Steinbach 98, 113.
  2. Vgl. FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch, fol. 105r.
  3. Nach Wappenskizze ebd. identifiziert. Der Schild von Windeck hier linksgewendet. Helmzier: von Bach.
  4. Vgl. Reinfried, Inschriften 282 Anm. 1.
  5. Vgl. zu allen biographischen Angaben Fischer, Die Herren von Bach, T. 2, 12–22 nr. VI.4; s. a. Oberbad. Geschlechterbuch, Bd. 1, 26; Reimchronik über Peter von Hagenbach und die Burgunderkriege, in: Quellensammlung, Bd. 3, 183–434, hier 209. Zu Brigitta von Windeck vgl. nr. 99.
  6. Vgl. nr. 76.
  7. Vgl. Fischer, Die Herren von Bach, T. 2, 22 nr. VI.4.
  8. Vgl. die Stammtafel der Herren von Bach in Fischer, Die Herren von Bach, T. 2, 14f.
  9. Vgl. dazu nr. 53.

Nachweise

  1. FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch, fol. 105r.
  2. GLA Karlsruhe 67/1414, Windecksches Wappenbuch, fol. 89r.
  3. Reinfried, Inschriften 282 (nach GLA Karlsruhe 67/1414, Windecksches Wappenbuch).
  4. Regesten von Windeck 132f. nr. 466 (nach FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch).

Zitierhinweis:
DI 78, Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt, Nr. 86† (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di078h017k0008602.