Inschriftenkatalog: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 78: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt (2009)

Nr. 363† Muggensturm, Hauptstr. 25/27 1578

Beschreibung

Pfosten. Noch 1985 bezeugt Ernst Schneider zwischen den beiden Häusern, die heute einen gemeinsamen giebelständigen Wohnkomplex bilden, zwei steinerne Pfosten.1 Die Umstände des offenbar erst später eingetretenen Verlusts sind unbekannt. Beide Pfosten waren jeweils mit einem eingetieften Feld versehen; im rechten ein Wappen und die Jahreszahl.2

Inschrift nach Kdm. Rastatt.

  1. 1578

Wappen:
Baden.2

Kommentar

Muggensturm stand seit dem Einwurfsvertrag von 1505 unter dem ungeteilten Kondominat der Markgrafen von Baden und der Grafen von Eberstein.3 Beiden Landesherren gehörte im Ort auch Grund und Boden.4 Sollte die Überlieferung vollständig sein, so wies der heraldisch bezeichnete Pfosten das dazugehörige Grundstück offenbar nur dem Besitz des Markgrafen Philipp II. von Baden-Baden zu.

Anmerkungen

  1. Vgl. Schneider, Muggensturm 139. Die seit über 45 Jahren in Muggensturm ansässigen Bewohner des Hauses können die Angabe nicht bestätigen. Jedoch sei das Haus vor einiger Zeit neu verputzt worden.
  2. Vgl. Kdm. Rastatt 259.
  3. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 276. Zum Einwurfsvertrag siehe Krieg v. Hochfelden, Geschichte 125–135, 431–442.
  4. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 277.

Nachweise

  1. Kdm. Rastatt 259.
  2. Schneider, Muggensturm 139.

Zitierhinweis:
DI 78, Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt, Nr. 363† (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di078h017k0036304.