Inschriftenkatalog: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 78: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt (2009)

Nr. 361† Obertsrot-Ebersteinschloß (Stadt Gernsbach), Schloß Neueberstein 1566–1577

Beschreibung

Wandbemalung. Vermutlich an den Innenwänden des alten Rittersaales, der sich offenbar im nördlichen Wohnbereich des Schlosses im Stockwerk unter dem jüngeren Rittersaal befand.1 Zeitpunkt und Ursachen des Verlusts sind unbekannt. Wahrscheinlich im Zuge der um 1700 durchgeführten Erneuerungsarbeiten abgegangen.2 Nach den überlieferten Federzeichnungen handelte es sich um ganzfigurige, farbige Abbilder von 18 Grafen von Eberstein, die größtenteils neben ihren Gemahlinnen, teilweise auch neben gebürtigen Gräfinnen von Eberstein dargestellt waren.3 Die im Halbprofil wiedergegebenen Figuren wendeten sich paarweise einander zu. Die Männer trugen Rüstungen und Waffenröcke, in den Händen Streitkolben, Hellebarden oder Schwerter. Die Frauen erschienen in Kleidern des 16. Jahrhunderts. Auf Bodenhöhe befand sich zwischen den Paaren jeweils das Vollwappen des Mannes, während der Schild der Frau stets zu ihren Füßen stand. Über den Köpfen sämtlicher Figuren die entsprechenden Namen, teilweise ergänzt durch Jahresangaben (A–S).

Inschriften nach GLA Karlsruhe 110/131, Genealogia Gräfflich Ebersteinischen Stammbaums.

Württembergische Landesbibliothek Stuttgart [1/1]

  1. A1

    Philips, Graff zu Eberstein. regireta) Anno 933.b)4)

  2. A2

    Mechtilda, Hertzogin von Sachsen und Braunschweig: Keÿsers Ottonis dochter. Sein Gemahl.c)5)

  3. B1

    Berchtold, graff zu Eberstein. Anno 1148.6)

  4. B2

    Utta, Gräffin zu Sintzen.7)

  5. C1

    Berchtold, Graff zu Eberstein. Anno 1182.8)

  6. C2

    Agnes, gräffin von Zollern.9)

  7. D1

    Otto, Graff zu Eberstein. Anno 1219.10)

  8. D2

    Margaretha, Freÿfrau von Hohenburgck.11)

  9. E1

    Sigbrecht, graff zu Eberstein. Anno 1251.12)

  10. E2

    Harttmuht, Gräffin von Naszau.d)13)

  11. F1

    Otto, Graff zu Eberstein. Anno 1272.14)

  12. F2

    Agnes, gräffin von Zweÿbrücken.15)

  13. G1

    Eberhard, graff zu Eberstein. Anno 1293.16)

  14. G2

    Adelheite), Gräffin Zu Sponheimf).17)

  15. H1

    Heinrich, Graff zu Eberstein. Anno 1297.18)

  16. H2

    Clara, Freÿfrau von Fronsperg.19)

  17. I1

    Wilhelm, graff zu Eberstein. Anno 1309.20)

  18. I2

    Margreth, Freÿfrau von Lichtenberg.21)

  19. K1

    Otto, Graff zu Eberstein. Anno 1315.22)

  20. K2

    Jrmelgard, Marggräffin zu Baden.23)

  21. L1

    Hannsz graff zu Eberstein. Anno 1327.24)

  22. L2

    Elisabetha, Gräffin von Zweÿbrücken und Bitsch.25)

  23. M1

    Heintzmann, Graffg) zu Eberstein. Anno 1368.26)

  24. M2

    Margreth, gräffin von Öttingen.27)

  25. N1

    Wilhelm, Graff zu Eberstein. Anno 1427.28)

  26. N2

    Margreth, Schenckin und Freÿfrau zu Erbach.29)

  27. O1

    Bernhard, graff zu Eberstein. Anno 1432.30)

  28. O2

    Agnes, Freÿfrau von Vinstingen.31)

  29. P1

    Hannsz, Graff zu Eberstein. Anno 1450.h)32)

  30. P2

    Maria, Freÿfrau von Epstein und Königstein.33)

  31. Q1

    Bernhard, Graff zu Eberstein. Anno 1505.i)34)

  32. Q2

    Künnigundak), gräffin von Sonnenberg.l)35)

  33. R1

    Wilhelm, graff zu Eberstein. Anno 1557.m)36)

  34. R2

    Johanna Gräffin zu Hanau Lichtenberg.n)37)

  35. S1

    Philipsz, Graff zu Eberstein. Anno 1563.o)38)

  36. S2

    Catharina, gräffin zu Stollberg und Königstein. (et cetera).p)39)

Wappen40:
Eberstein41 (A1), Sachsen42 (A2); Eberstein43 (G1), Hintere Grafschaft Sponheim44 (G2); Eberstein45 (H1), Frundsberg46 (H2); Eberstein47 (P1), Eppstein48 (P2); Eberstein43 (Q1), Sonnenberg-Waldburg49 (Q2); Eberstein47 (R1), Hanau-Lichtenberg50 (R2); Eberstein51 (S1), Stolberg52 (S2).

Kommentar

Von der Ausmalung des Rittersaals zeugt eine Folge von Federzeichnungen aus der Mitte des 17. Jahrhunderts, die sieben Figurenpaare in einheitlicher Ausführung wiedergeben und die mit detaillierten Angaben zur Farbgebung und zum Material der Kleider versehen sind.3 Das jüngste der abgebildeten Figurenpaare, Philipp I. von Eberstein und seine zweite Frau Katharina Gräfin von Stolberg und Königstein (S1/2), wird in einer anderweitig überlieferten Liste der Nameninschriften53 als letztes aufgeführt und erscheint auf einem der Papierbögen mit den Skizzen neben Philipp und Mechthild (A1/2). Demnach scheint der Wandzyklus keine Mitglieder der jüngeren Linie der Grafen von Eberstein wiedergegeben zu haben, obwohl diese auf den folgenden Blättern des die Zeichnungen enthaltenden Manuskripts genannt werden und hier teilweise – allerdings stilistisch abweichend – abgebildet sind.54 Die gesamte Anlage dieser Überlieferung deutet somit vielmehr darauf hin, daß sie als Vorlage für eine andere Darstellung der Ebersteiner Stammfolge an unbekannter Stelle dienen sollte und der Urheber sich nur für die Zeit bis 1563 an der Ausmalung des Rittersaales orientieren konnte, danach aber sich anderer Bildquellen bedienen mußte.55 Für die Entstehungszeit des Wandzyklus auf Neueberstein ist folglich die Regierungszeit Philipps I. ausschlaggebend, der bereits 1577 wegen Wahnsinns unter Kuratel gestellt wurde.56 Da Philipp sich mit der abgebildeten Gräfin Katharina von Stolberg, Witwe des Grafen Michael III. von Wertheim, erst im Jahre 1566 vermählte, kommen zumindest für die Auftragsvergabe nur die anschließenden elf Jahre in Betracht.57 Dieser Datierungsansatz (1566–77) läßt sich gut mit der Baugeschichte des Schlosses vereinbaren, denn Wilhelm IV. von Eberstein hatte das Schloß um das Jahr 1550 großzügig umbauen lassen.58 Die Innenausgestaltung wurde demnach erst unter Philipp I. fertiggestellt. Das Motiv für die monumentale Zurschaustellung der eigenen Abkunft von Kaiser Otto I. hat Kurt Andermann in Bezug auf das Aufkommen der gleichlautenden Sage in Chroniken der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts überzeugend erläutert.59 Es ist zweifellos der Versuch, den Verlust politischer Machtpositionen durch den Verweis auf eine ruhmreiche Familiengeschichte etwas aufzuwiegen. Denn nicht zufällig läßt sich die Erzählung, Kaiser Otto habe die Burg der Ebersteiner vergeblich belagert und hernach aus Respekt dem Grafen seine Tochter zur Frau gegeben, erstmals zu Beginn des 16. Jahrhunderts im „Chronicon generale“ des Passauer Domvikars Johannes Staindl nachweisen.60 Zu dieser Zeit waren die Grafen von Eberstein im sog. Einwurfsvertrag von 1505 der Lehenshoheit der Markgrafen von Baden unterworfen worden und hatten überdies in den gemeinschaftlich verwalteten Gebieten das ungeteilte Kondominat mit ihnen akzeptieren müssen.61

Die direkte Quelle für die im Rittersaal abgebildete Stammfolge ist unbekannt. Die Verlegung der Geschehnisse in das Jahr 933 findet sich bereits in einem Brief des österreichischen Zeugmeisters Michel Ott von Echterdingen an Graf Wilhelm IV. von Eberstein, ebenso in dem kurzen, von Kaspar Baldung auf Bitten seines Bruders Hans Baldung angefertigten „Auszug aus glaubwürdigen Cronigken des Hohen vnndt altten Herkommens der Grauen vonn Eberstein“, aber auch in der „Zimmerschen Chronik“.62 Während letztere die Tochter Ottos des Großen Kunigunde nennt, erscheint der inschriftlich bezeugte Name Mechthild erstmals in einer vermutlich 1623 vorgenommenen Auflistung aller ehemals regierenden Grafen von Eberstein.63 Diese überliefert dieselben, zum Teil fiktiven bzw. nicht nachweisbaren Namen wie der Wandzyklus des Rittersaals, endet jedoch erst mit Graf Johann Jakob, verzichtet überwiegend auf Jahresangaben und weicht teilweise auch in den Schreibungen ab. Insofern wird diese Überlieferung keine Kopie der Wandinschriften darstellen, aber partiell auf derselben Quelle beruhen.

Textkritischer Apparat

  1. Fehlt in Federzeichnungen.
  2. Im Ms. über der Jahreszahl ein waagerechter Balken.
  3. Keÿsers Ottonis dochter. Sein Gemahl.] Fehlt in Federzeichnungen; Keÿsers Ottonis dochter, Sein Ehegemahl. Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.
  4. Naszau. (et cetera) Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.
  5. Adelheitt Federzeichnungen.
  6. Sponnheim Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.
  7. Heintzmann, Graff] Heintzmann Graff Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms. Hier über dem Spatium in einem von zweiter Hand (?) nachgetragenen interlinearen Zusatz alias berchtold ergänzt.
  8. Anno 1450.] 1450. Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.
  9. Anno 1505.] Fehlt in Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.
  10. Konigunda Federzeichnungen.
  11. Sonnenberg. 1505. Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.
  12. Anno 1557.] Fehlt in Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.
  13. Hanau Lichtenberg] Hanau vnd Liechtenberg. Federzeichnungen; Hanau-Lichtenberg. 1557. Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.
  14. Anno 1563.] Fehlt in Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.
  15. Königstein. (et cetera).] Königstein. Federzeichnungen; Königstein (et cetera) 1563. Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms.

Anmerkungen

  1. Die Verortung der Wandmalereien in das Schloß Neu-Eberstein beruht auf der weitgehenden, auch die Irrtümer einschließenden Übereinstimmung zwischen den Bildbeischriften der überlieferten Federzeichnungen, vgl. WLB Stuttgart Cod. hist. 4° 70 Fasz. k, Federzeichnungen, o. S., und einer spätestens aus dem 17. Jahrhundert stammenden Synopse zur Genealogie des Hauses Eberstein mit der Überschrift „Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms. und insonderheit deren Herren Graffen so auf Neu-Eberstein abgemahlt zubefinden sind und regiret haben.“, vgl. GLA Karlsruhe 110/131, Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms, o. S. Die daraus resultierende Schlußfolgerung für den Standort der Malereien im Rittersaal entspricht einer bereits von Krieg von Hochfelden geäußerten Vermutung. Dieser interpretierte jedoch die mit der Jahreszahl 1563 versehenen Skizzen irrtümlich als Entwürfe Baldung Griens (gest. 1545), der seiner Ansicht nach auch die ehemaligen Wandgemälde ausgeführt haben müsse, vgl. Krieg v. Hochfelden, Geschichte 294, 297 und die Kritik in Handzeichnungen, Bd. 2 (Text), XXXIX. Die Annahme, es handele sich bei den Zeichnungen lediglich um eine Visierung, hat kürzlich Clemens Joos bewogen, den Zeichnungen eine Beziehung zu Schloß Neu-Eberstein abzusprechen und sie vermutungsweise mit der Ausgestaltung des Straßburger Domherrenhauses in Verbindung zu bringen, vgl. Clemens Joos, Die Rose von Eberstein. Zur Ebersteiner Wappensage, in: ZGO 152 NF 113 (2004) 145–164, hier 157. Vieles spricht indessen dafür, daß es sich tatsächlich um Abzeichnungen handelt, vgl. Kommentar. – Zur Lokalisierung des früheren Rittersaales, der wahrscheinlich mit jener gewölbten Stube im Nordflügel des Schlosses identisch ist, vgl. Arthur Valdenaire, Friedrich Weinbrenner, sein Leben und seine Bauten, 2. Aufl., Karlsruhe 1926 (Ndr. 1976), 177; Kdm. Rastatt 274; Beust, Geschichte Eberstein 67f.
  2. Vgl. Kdm. Rastatt 274; s. a. Kleinmanns, Schloss Neu-Eberstein 130.
  3. Vgl. WLB Stuttgart Cod. hist. 4° 70 Fasz. k, Federzeichnungen, o. S. (hier sind nur Ehepaare wiedergegeben).
  4. Bislang historisch nicht nachweisbar, vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 28.
  5. Fiktive Tochter Kaiser Ottos I., vermutlich im Rückgriff auf den Namen von Ottos Tochter Mathilde, der Äbtissin von Quedlinburg. Zur Sage vgl. Kommentar.
  6. Graf Bertold III. von Eberstein (erw. 1137–58), vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 28.
  7. Gemeint ist die Gemahlin Graf Bertholds III. namens Uta (gest. um 1185), deren Herkunft bislang nicht eindeutig belegt ist, vgl. ebd. Nach unbestätigter Überlieferung soll Uta von Sinzen eine Tochter Graf Gottfrieds von Calw und der Liutgart von Zähringen gewesen sein, vgl. Möller, Stammtafeln, Bd. 1, 10.
  8. Für die Zeit um 1182 anderweitig nicht belegt. Der Straßburger Domherr Bertold (gest. 1258) wird erstmals 1207 erwähnt, vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 28.
  9. Eine Gräfin Agnes von Zollern ist weder als gebürtige noch als verheiratete Gräfin von Eberstein anderweitig nachgewiesen, vgl. ebd. Vermutlich ist diese mit der unbekannten Tochter Graf Bertholds II. von Eberstein identisch, die mit einem unbekannten Grafen von Zollern im 12. Jh. verheiratet war, vgl. Schwennicke, Europ. Stammtafeln NF, Bd. I.1, Taf. 116B.
  10. Aufgrund von Inschrift (F1) offenbar nicht identisch mit Graf Otto I. von Eberstein (gest. 1279); anderweitig nicht bezeugt, vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 28.
  11. Eine Freiin Margareta von Hohenburg ist weder als gebürtige noch als verheiratete Gräfin von Eberstein anderweitig belegt, vgl. ebd und Europ. Stammtafeln NF, Bd. 16, Taf. 52.
  12. Anderweitig nicht nachweisbar, vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 28.
  13. Eine Gräfin Hartmut von Nassau ist weder als gebürtige noch als verheiratete Gräfin von Eberstein belegt, vgl. ebd u. Schwennicke, Europ. Stammtafeln NF, Bd. I.1, Taf. 60/61.
  14. Graf Otto I. von Eberstein (gest. 1279), vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 28.
  15. Gräfin Agnes von Zweibrücken (gest. 1282), geb. Gräfin von Eberstein, war nicht die Gemahlin, sondern die Nichte Graf Ottos I. von Eberstein, vgl. ebd.
  16. Graf Eberhard IV. von Eberstein (gest. 1263), vgl. ebd. Die Jahreszahl 1293 ist offenbar falsch überliefert.
  17. Gräfin Adelheid von Sayn (gest. 1263), verwittwete Gräfin von Sponheim, schloß ihre zweite Ehe mit Graf Eberhard IV. von Eberstein, vgl. ebd.
  18. Graf Heinrich I. von Eberstein (gest. 1322 oder früher), vgl. ebd.
  19. Freiin Klara von Frundsberg (gest. 1327 oder früher), Gemahlin Graf Heinrichs I. von Eberstein, vgl. ebd.
  20. Vermutlich ist Graf Wilhelm I. von Eberstein (gest. 1375) gemeint, vgl. ebd. Die Jahreszahl 1309 wäre dann vermutlich falsch überliefert.
  21. Die Ehefrau Graf Wilhelms I. von Eberstein ist nicht bekannt, vgl. ebd. Eine Margareta von Lichtenberg bzw. von Eberstein ist für die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts anderweitig nicht nachgewiesen, vgl. ebd. sowie Europ. Stammtafeln NF, Bd. 11, Taf. 73.
  22. In Frage kommt dem Namen nach nur Graf Ottmann III. von Eberstein (erw. 1318–63), der jedoch Priester in Calw war, vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 28.
  23. Bisher ist für das 14. Jahrhundert nur jene Markgräfin Irmengard von Baden bezeugt, die mit ihren Schwestern Agnes und Maria dem Konvent des Klosters Lichtenthal angehörten, vgl. Schwennicke, Europ. Stammtafeln NF, Bd. 19, Taf. 266.
  24. Dem Namen nach kommt lediglich Graf Johann von Eberstein, Domherr zu Mainz in Betracht, vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 28.
  25. Für das 14. Jahrhundert läßt sich eine Gräfin Elisabeth von Zweibrücken und Bitsch, die eine gebürtige oder verheiratete Gräfin von Eberstein gewesen wäre, nicht nachweisen, vgl. ebd.
  26. Graf Heinrich II. von Eberstein (gest. 1367 oder früher), vgl. ebd.
  27. Margareta von Oettingen, Gemahlin Graf Heinrichs II. von Eberstein, vgl. ebd.
  28. Graf Wilhelm II. von Eberstein (gest. 1385), vgl. ebd. Die Jahreszahl ist offenbar falsch überliefert.
  29. Margareta Schenkin von Erbach (gest. 1395), Gemahlin Graf Wilhelms II. von Eberstein, vgl. ebd.
  30. Graf Bernhard I. von Eberstein (gest. 1440), vgl. ebd.
  31. Agnes von Vinstingen (gest. 1440 oder später), Gemahlin Graf Bernhards I. von Eberstein, vgl. ebd.
  32. Graf Hans von Eberstein (gest. 1479), vgl. ebd. Taf. 29.
  33. Martha (Maria) von Eppenstein-Königstein, Gemahlin Graf Hans’ von Eberstein, vgl. ebd.
  34. Graf Bernhard III. von Eberstein (gest. 1526), vgl. ebd.
  35. Gräfin Kunigunde von Sonnenberg (gest. 1538), Gemahlin Graf Bernhards III. von Eberstein, vgl. ebd.
  36. Graf Wilhelm IV. von Eberstein (gest. 1562), vgl. ebd. sowie nr. 317.
  37. Gräfin Johanna von Hanau-Lichtenberg (gest. 1572), Gemahlin Graf Wilhelms IV. von Eberstein, vgl. nr. 317 sowie Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 29.
  38. Graf Philipp I. von Eberstein (gest. 1589), vgl. ebd.
  39. Gräfin Katharina von Stolberg und Königstein (gest. 1598), verwitwete Gräfin von Wertheim, zweite Gemahlin Graf Philipps I. von Eberstein, vgl. DI 1 (Badischer Main- und Taubergrund) nr. 276; s. a. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 29 (hier nur zur ersten Ehe Graf Philipps I. von Eberstein).
  40. Sämtliche Wappenangaben nach WLB Stuttgart Cod. hist. 4° 70 Fasz. k, Federzeichnungen, o. S. Den übrigen, nicht bildlich überlieferten Ehepaaren des Wandzyklus waren zweifellos auch entsprechende Wappen beigegeben.
  41. Geviert: 1./4. Alt-Eberstein (eine blaubesamte, rote Rose in Silber), 2./3. Neu-Eberstein (ein auf grünem Boden schreitender, schwarzer Eber in Gold, hier linksgewendet). Auf dem zweiten Helm zwischen mit grünen Lindenstäben besteckten, silbernen Büffelhörnern ein schreitender Eber.
  42. Ein springendes silbernes Pferd in Rot. Vgl. Georg Schnath, Das Sachsenross. Entstehung und Bedeutung des niedersächsischen Landeswappens, 2. Aufl. (Schriftenreihe der Landeszentrale für politische Bildung in Niedersachsen, Reihe B, H. 6), Hannover 1961, passim, insbes. 42–48.
  43. In der Skizze beide Helme angedeutet. Tinkturen nicht bezeichnet.
  44. Silber-rot geschacht.
  45. In der Skizze beide Helme angedeutet, aber nur der hintere mit einer Helmzier (zwei Büffelhörner) versehen.
  46. Geviert: 1./4. unbekannt (ein silberner Strauß in Schwarz, hier linksgewendet), 2./3. Stammwappen (ein schwarzer Sechsberg in Gold).
  47. Mit beiden Helmen; auf dem hinteren zwischen Büffelhörnern eine fünfblättrige Rose.
  48. Hier drei rote Sparren in Silber statt fünfmal weiß-rot gesparrt, vgl. Siebmacher NaA 5 (Taf. 5).
  49. Geviert: 1./4. Sonnenberg (eine goldene Sonne über schwarzem Dreiberg in Blau), 2./3. Waldburg (drei schreitende, schwarze Löwen übereinander in Gold).
  50. Geviert: 1./4. Hanau (hier drei goldene Sparren in Rot), 2./3. Lichtenberg (ein schwarzer Löwe in Silber).
  51. Wie Anm. 41. Die Büffelhörner der hinteren Helmzier hier nicht mit Lindenstäben besteckt.
  52. Geviert: 1./4. Stolberg (ein schwarzer Hirsch in Gold), 2./3. Wernigerode (zwei aufgerichtete rote Fische in Silber).
  53. Vgl. GLA Karlsruhe 110/131, Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms, o. S.; GLA Karlsruhe 110/131, Genealogia Gräfflich Ebersteinischen Stammbaums, o. S.
  54. Vgl. wie Anm. 3. Genannt werden in chronologisch numerierter Reihenfolge: „19. Johann Jacob Grave zu Eberstein (…), Barbara Gravin von falckhenstein, 20. Hans Bernhard (…), Margarethe Grävin zu Dietz (…), 21. Hans Jacob Grave zu Eberstein 1620. Margaretha Gravin von Solms, Laubach, 22. Johann Friedrich. Grave zu Eberstein 1638. Anna Aemilia Geborne Freÿin von Crieching. 23. Casimir Grave zu Eberstein.“ Als Skizze liegen nur die Abbilder Graf Johann Friedrichs, seiner Frau Anna Aemilia und seines Sohnes Casimir bei. Vgl. die Beschreibung der Handschrift in Die historischen Handschriften der Königlichen öffentlichen Bibliothek zu Stuttgart, beschrieben v. Wilhelm v. Heyd, Bd. 2: Die Handschriften in Quarto und Oktavo, Stuttgart 1891, 27f. nr. 70.
  55. Diese Überlegung, die die Skizzen als Abzeichnungen versteht, verdanke ich meinem Heidelberger Kollegen Dr. Harald Drös. Als entscheidendes Argument läßt sich anführen, daß die drei Zeichnungen zu den jüngeren Angehörigen des Ebersteiner Hauses im Stil zwar abweichen, jedoch von derselben Hand mit den detaillierten Anmerkungen zu Farbe und Stoff der Kleidungsstücke versehen wurden. Handelte es sich um einen Entwurf, so hätte der Schreiber wohl sämtliche Zeichnungen selbst angefertigt. Zu der bisherigen Interpretation der Zeichnungen als Entwürfe vgl. Krieg v. Hochfelden, Geschichte 297, zuletzt Joos, Die Rose von Eberstein (wie Anm. 1) 157. Die von Krieg v. Hochfelden postulierte Urheberschaft Baldung Griens bleibt aufgrund der auf die Zeichnungen übertragenen Jahreszahl 1563 (Inschrift S1) auch weiterhin unwahrscheinlich. Allerdings wäre unter der angenommenen Voraussetzung nicht auszuschließen, daß der Wandzyklus von ihm begonnen und von unbekannter Hand vollendet wurde.
  56. Vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 29.
  57. Vgl. zur Eheschließung DI 1 (Badischer Main- und Taubergrund) nr. 276; s. a. Krieg v. Hochfelden, Geschichte 161. Der vorgestellte Datierungsansatz geht freilich davon aus, daß der Wandzyklus als Einheit umgesetzt und nicht sukzessive erweitert worden ist, wofür bisher keinerlei Indizien vorliegen.
  58. Vgl. nrr. 268, 276, 283, 290; s. a. Kdm. Rastatt 272f.; Hoffmann, Schloß Neu-Eberstein 78f.
  59. Vgl. Andermann, Mit des Kaisers holdseligem Töchterlein 456f.
  60. Vgl. ebd. 453. Zu Staindl vgl. Verfasserlexikon, Bd. 9, Sp. 225–229.
  61. Vgl. Andermann (wie Anm. 59) 456f.; Andermann, Markgrafen 102. Den Wortlaut des Einwurfvertrages siehe in Krieg v. Hochfelden, Geschichte 431–442.
  62. Vgl. Andermann (wie Anm. 59) 454f.
  63. Vgl. WLB Stuttgart Cod. hist. 4° 27 Fasz. IV, Verzeignusz, fol. 12r–13v. Die Beschreibung der Hs. siehe in Die historischen Handschriften (wie Anm. 54) 13 nr. 27.

Nachweise

  1. WLB Stuttgart Cod. hist. 4° 70 Fasz. k, Federzeichnungen, o. S. (nur A1/2, G1/2, H1/2, P1/2, Q1/2, R1/2, S1/2).
  2. GLA Karlsruhe 110/131, Genealogi Des Gräfflichen Ebersteinischen Stamms, o. S.
  3. GLA Karlsruhe 110/131, Genealogia Gräfflich Ebersteinischen Stammbaums, o. S.
  4. Krieg v. Hochfelden, Geschichte 295f., o. S. (Abb. zu Q1/2; Abb. zu S1/2).
  5. Steigelmann, Des Herrn Wort, o. S. (Abb. 6 zu R1/2; Abb. 9 zu S1/2).

Zitierhinweis:
DI 78, Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt, Nr. 361† (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di078h017k0036100.