Inschriftenkatalog: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 78: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt (2009)

Nr. 337 Rastatt, Stadtgarten 1571

Beschreibung

Wegkreuz. Vor Beginn des Rastatter Festungsbaues (1844) nahe der Stelle, „wo sich (…) vor dem Kehler Thore die Straßen nach Offenburg und Kehl theilen.“1 In der Mitte des 19. Jahrhunderts „auf neuem Stamme unmittelbar vor dem Kehler Palisadenthore“2 aufgestellt. Heute an der Bundesstraße 3, etwa 200 m südlich des Kehler Tores zwischen der Fahrbahn und einem im Westen parallel dazu angelegten Parkweg. Sandstein. Stamm und Balken des Kleeblattkreuzes haben etwa die gleiche Länge. Das untere Stammende hat einen etwas stärkeren Umfang und ist mit einem längeren Stammabschnitt aus jüngerer Zeit durch zwei Eisenklammern verbunden. Das ehemals halbkugelförmig aus der Erde ragende Fundament ist nur noch unvollständig erhalten. Zwischen den Kreuzarmen rechteckige Winkelstützen. Auf der nach Westen ausgerichteten Seite des Kreuzungsfeldes nebeneinander zwei erhaben ausgearbeitete Wappenschilde. Darüber am oberen Stammende die Jahreszahl (A) zwischen zwei Zeilenlinien. Auf dem Kreuzarm neben dem heraldisch linken Wappen die Richtungsangabe (B). Unterhalb des Kreuzungsfeldes die nur noch unsicher erkennbare Wegzeitangabe (C). Sämtliche Inschriften eingemeißelt. Die letzte Restaurierung wurde 1980 durch Erich Gaiser vorgenommen.3

Maße: H. 290, B. 95, T. 18,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis mit einzelnen Buchstaben der Gotischen Minuskel.

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/3]

  1. A

    1571

  2. B

    StrAS/ḅṿṛg̣

  3. C

    ·a) 8̣ St(unden) ·b)

Wappen:
Stadt Rastatt4, Baden-Sponheim.

Kommentar

Buchstaben und Ziffern weisen eine gleichbleibend schmale und flache Kerbe auf. Das A hat einen beiderseits überstehenden Deck- und einen gebrochenen Mittelbalken. Das S besitzt am Wortanfang zwei breite, querovale Bögen, wobei der obere Abschnitt des oberen Bogens leicht nach unten durchgebogen ist. Das S im Wortinneren entspricht einer offenen 6. Links außen spaltet sich vom Bogen auf halber Zeilenhöhe eine Zierlinie ab, die bis unter die Grundlinie gezogen ist. Die Minuskelbuchstaben sind im Zweilinienschema ausgeführt. Beidemal ist das Bogen-r verwendet worden. Der Schaft der 5 ist rechtsschräg, der Balken linksschräg gestellt, der Schaft der 7 stark nach links durchgebogen. Die 8 scheint eckig zu sein.

Das heraldisch linke Wappen stellt den frühesten Beleg für das Rastatter Stadtwappen außerhalb des Siegelbereiches dar.5 Offenbar stand das Kreuz an der Gemarkungsgrenze der Gemeinde Rastatt, die spätestens seit 1388 zur Markgrafschaft Baden gehörte.6 Ob das Kreuz ursprünglich ein einfaches Sühnekreuz war und im Jahre 1571 lediglich umgearbeitet wurde,7 bleibt ungewiß.

Textkritischer Apparat

  1. Quadrangel auf halber Zeilenhöhe.
  2. Kleiner Kreis auf halber Zeilenhöhe.

Anmerkungen

  1. Vgl. Eisinger, Beiträge 15. S. a. Albert Neininger, Rastatter Wegkreuze und Altäre wanderten, in: Badisches Tageblatt vom 30.9. 1961 (nr. 226), o. S.: „Dieses Kreuz stand vor dem Festungsbau mehr bei der Badener Brücke am alten Lauf der Oosbach.“ Zum Rastatter Festungsbau vgl. Kieser u. a., Kunst- u. Kulturdenkmale RA/BAD 291–294. Der offenbar früheste Beleg für den bezeichneten Standort stammt aus einem Hofprotokoll vom 30.1.1698 über die Anlegung eines Tiergartens: „(…) hernach disseiths der landstraßen ahn Higelheimb herunter biß ahn das steinerne creutz hierher ahn Rastatt (…)“ vgl. Günter Passavant, Studien über Domenico Egidio Rossi und seine baukünstlerische Tätigkeit innerhalb des süddeutschen und österreichischen Barock, Karlsruhe 1967, 159 Anm. 49.
  2. Vgl. Eisinger, Beiträge 15.
  3. Vgl. Sch., Urahn (wie unten) 7; wr., Kreuz wird restauriert (wie unten) o. S.
  4. Rechtsschräg gestellte Weinleiter. Zum Rastatter Wappen vgl. Kreis u. Gemeindewappen 79; Wappenbuch Lkr. Rastatt 53f.; John, Wappen 69.
  5. Vgl. Kreis u. Gemeindewappen 79; John, Wappen 69.
  6. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 377.
  7. Vgl. zu dieser Vermutung Zull (wie unten).

Nachweise

  1. Eisinger, Beiträge 15 (nur A).
  2. Müller, Bestandsaufnahme 174 (nur B; A falsch).
  3. Albert Neininger, Rastatter Wegkreuze und Altäre wanderten, in: Badisches Tageblatt v. 30.9.1961 (nr. 226), o. S. (nur A).
  4. Sch., Urahn der Wegkreuze ist altersschwach, in: Badische Neueste Nachrichten v. 13.10.1980 (nr. 238), 7 (Abb.).
  5. wr., Kreuz wird restauriert. Inschriften sind nur noch mit Mühe zu entziffern, in: Badisches Tageblatt v. 11. 10. 1980 (nr. 237), o. S. (Abb.).
  6. John, Wappen 69 (Abb.).
  7. Kreuz auch Sprachgrenze? Wappen von Rastatt und Sponheim zieren Querbalken, in: Badische Neueste Nachrichten v. 3.12.1986 (nr. 278), o. S. (erw.).
  8. Gertraud Zull, Bildstöcke – Kreuze – Standbilder im Landkreis Rastatt. Ihre Entstehung und ihre Bedeutung in der Heimatgeschichte, in: Scholl, Zeugen der Zeit 6–46, hier 14 (nur A, B).
  9. Scholl, Zeugen der Zeit 318 (Abb. 524).
  10. Kreis- u. Gemeindewappen 79 (erw.).

Zitierhinweis:
DI 78, Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt, Nr. 337 (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di078h017k0033704.