Inschriftenkatalog: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 78: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt (2009)
Nr. 324† Bühl-Kappelwindeck, Burg Altwindeck 1564
Beschreibung
Sonnenuhr. Um 1575 bezeugt: „Oben im Schlosz, vszwendig ane der mauren bei einem Sonnenzeiger volgent wapen, darneben auch ein dhanisch, darbeÿ dise Jarzahl.“1 In der beigefügten Skizze ist nur ein Vollwappen wiedergegeben. Verlustumstände unbekannt.
Inschrift nach FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch.
· 1564 ·a)
Windeck2, Thann3. |
Textkritischer Apparat
- Das Trennzeichen im Ms. paragraphzeichenförmig wiedergegeben.
Anmerkungen
- FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch, fol. 11r.
- Helmzier: ein golden gekrönter Jungfrauenrumpf mit einem blauen und einem silbernen Büffelhorn anstelle der Arme. Auf dem blauen Kleid ein goldener Schrägbalken.
- Im Ms. nicht bildlich wiedergegeben.
- Vgl. nr. 259; Regesten von Windeck 202f. nrr. 745f., 748; Gartner, Die Windecker 32.
- Vgl. nrr. 256, 257.
- Vgl. nr. 325.
- Vgl. nr. 322. Zur Geschichte der Burg Altwindeck allg. vgl. Gartner, Die Windecker 2–5; Karl Bernhard Knappe, Die Burg Alt-Windeck, in: Burgen und Schlösser 150–160.
- Vgl. Kieser u. a., Kunst- u. Kulturdenkmale RA/BAD 138; Karl-Bernhard Knappe, Die Burg Alt-Windeck, in: Burgen und Schlösser 150–160, hier 156 (1561 in Trümmern).
- Vgl. Gartner, Die Windecker 5.
Nachweise
- FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch, fol. 11r.
- GLA Karlsruhe 67/1414, Windecksches Wappenbuch, fol. 13r.
- Gartner, Die Windecker 5.
Zitierhinweis:
DI 78, Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt, Nr. 324† (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di078h017k0032407.
Kommentar
Die Jahresangabe irritiert im Zusammenhang mit den offenbar in unmittelbarer Nähe ausgeführten Eheallianzwappen insofern, als Wolfgang von Windeck und Johanna von Thann bereits im Jahre 1542 verstorben waren.4 Ein solcher erst nachträglich angefertigter heraldischer Beleg ist für die Eheleute jedoch kein Einzelfall.5 Vermutlich bezeugen deshalb Inschrift und Wappen die postume Ausführung einer noch zu ihren Lebzeiten getroffenen Verfügung bzw. Stiftung. Ungewiß bleibt, ob die gleiche Jahreszahl über einem Wappen von Windeck an der Außenwand der großen Hofstuben bzw. einer Stube in der Nähe des Tores mit dieser Überlieferung identisch ist.6
Im bezeichneten Jahr stand die Burg Altwindeck offenbar leer, denn Jakob von Windeck hatte erst 1563 den Bühler Schloßhof bezogen.7 Zu dieser Zeit wird sie bereits als ruinös bezeichnet.8 Umso mehr erstaunt die Anfertigung einer Sonnenuhr. Nach den Einträgen im Hüfflisch-fleckensteinischen Teilbuch von 1595/1618 war die Burg um die Wende zum 17. Jahrhundert unbewohnbar und nicht mehr erhaltenswert.9