Inschriftenkatalog: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 78: Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt (2009)

Nr. 257† Ottersweier, ehem. Pfarrhaus 1544

Beschreibung

„Sommerhaus“. Im Jahre 1575 bezeugt: „Vnnden im Summer Hausz diss volgenndt wapen vnnd Jarzal.“1 Die beigefügte Wappenskizze zeigt ein Vollwappen mit zwei Helmen. Verlustumstände unbekannt, vermutlich während des Dreißigjährigen Krieges mitsamt dem Pfarrhof verbrannt.2

Inschrift nach FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch.

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Wappen:
Windeck.3

Kommentar

Aus dem Begriff „Sommerhaus“ geht nicht eindeutig hervor, ob es sich um ein gesondertes Gartenhaus im Pfarrhof oder um einen größeren Raum im Erdgeschoß des Pfarrhauses handelt.4 Da jedoch die Formulierung „Vnden im Summer Hausz“ im Rahmen der Pfarrhausbeschreibung auf die Lokalisierung eines anderen Wappens „Oben Jnn einer Camern“5 folgt, ist wohl von der zweiten Bedeutungsvariante auszugehen. Offenbar wurde das Gebäude 1544 aufgrund einer erst postum wirksamen Stiftung Wolfgangs von Windeck (gest. 1542) renoviert, der nach der Wiedervereinigung der Alt- und Neu-Windecker Stammeslinien den Schild mit beiden Oberwappen führte.6 In diesem Zusammenhang dürften auch die Fensterscheiben in zwei anderen Stuben angefertigt worden sein.7 Es kann sich allerdings nicht um einen grundlegenden Neubau gehandelt haben, da am Pfarrhaus noch 1575 zweimal die Jahreszahl 1512 nachgewiesen ist.8

Anmerkungen

  1. FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch, fol. 73r.
  2. Vgl. Reinfried, Pfarrei Ottersweier 61.
  3. Nach tingierter Wappenskizze im Ms. Rechte Helmzier: zwischen zwei mit dem Schildbild bezeichneten Fähnchen an roten Stangen mit silbernen Spitzen ein rot bebandetes, goldenes Jagdhorn, dessen Schallöffnung mit einem grünen Hahnenfederbusch besteckt ist. Linke Helmzier: ein golden gekrönter Jungfrauenrumpf mit einem goldenen und einem silbernen Büffelhorn anstelle der Arme. Auf dem blauen Kleid ein goldener Schrägbalken.
  4. Vgl. Grimm/Grimm, Dt. Wörterbuch, Bd. 16, Sp. 1532f. Reinfried identifiziert den Begriff mit einem Gartenhaus, vgl. Reinfried, Inschriften 276 Anm. 1.
  5. FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch, fol. 72r.
  6. Vgl. ebd. fol. 83v; Regesten von Windeck 173 nr. 641. Zu Wolfgang von Windeck vgl. Gartner, Die Windecker 32–34.
  7. Vgl. nr. 258.
  8. Vgl. nr. 172.

Nachweise

  1. FGvAGA Ebnet D 206, Windecksches Wappenbuch, fol. 73r.
  2. GLA Karlsruhe 67/1414, Windecksches Wappenbuch, fol. 63r.
  3. Reinfried, Inschriften 276 (nach GLA Karlsruhe 67/1414, Windecksches Wappenbuch).
  4. Regesten von Windeck 173 nr. 641 (nach Reinfried, Inschriften).

Zitierhinweis:
DI 78, Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt, Nr. 257† (Ilas Bartusch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di078h017k0025701.