Die Inschriften der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt

Hinweis: Diese Einleitung enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Alle Von-Bis-Angaben bei Verweisen auf Katalognummern (z. B. Nr. 71–73) wurden aus Referenzierungsgründen zu kommaseparierten Listen aufgelöst.

2. Historischer Überblick

Das Bearbeitungsgebiet dieses Inschriftenbandes faßt mit dem Landkreis Rastatt und dem darin eingebetteten Stadtkreis Baden-Baden zwei moderne administrative Einheiten zusammen, die nicht nur denselben natürlichen Raum, sondern weitgehend auch eine gemeinsame politische Geschichte teilen. Die im Zuge der Kreisreform von 1973 gezogenen Grenzen schließen im Süden nahezu die Hälfte des ehemaligen Kreises Bühl, westlich davon auch die nördliche Spitze des überwiegend im Ortenaukreis aufgegangenen Landkreises Kehl und im Osten das Gebiet um Loffenau vom Altkreis Calw mit ein.12) Das dadurch beträchtlich angewachsene Verwaltungsgebiet findet im Westen seine natürliche Begrenzung durch den Rhein, der zugleich die Landesgrenze zu Frankreich bzw. zum französischen Département Bas-Rhin im Elsaß bildet. Innerhalb Deutschlands trennt die südliche Kreisgrenze zum Ortenaukreis zusätzlich die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg. Nach Osten und Norden schließen sich die Nachbarkreise Freudenstadt, Calw und Karlsruhe an.

In naturräumlicher Sicht gliedert sich die von beträchtlichen Höhenunterschieden geprägte Region in zwei große Bereiche, das Oberrheinische Tiefland im Westen und den Schwarzwald im Osten.13) Die tiefer gelegenen Gebiete gehören größtenteils zur Nördlichen Oberrheinniederung, die sich von der nördlichen Kreisgrenze entlang des Rheins bis etwa nach Stollhofen erstreckt und bei Rastatt am tiefsten in das Kreisgebiet vordringt. Östlich davon liegen die bereits etwas höheren Hardtebenen, die sich als schmaler Streifen von Durmersheim bis etwa nach Leiberstung im Süden anschließen, im Osten aber nicht über Kuppenheim und Baden-Baden-Oos hinausreichen. Im Südwesten des Bearbeitungsgebietes stößt die Straßburg-Offenburger Rheinebene keilförmig bis an die nördliche Stadtgrenze von Baden-Baden vor und wird im Osten von den Ortenau-Bühler Vorbergen begrenzt. Diese bilden nur einen schmalen Gürtel von ca. fünf Kilometern Breite und gehen im Norden in die Hardtebene über. Den größten Anteil an der Gesamtfläche beider Kreise hat der nördliche Talschwarzwald, in dem östlich von Kuppenheim, Oosscheuern und Bühlertal fast das gesamte Stadtgebiet von Baden-Baden, die Regionen um Gaggenau, Gernsbach und Forbach sowie der Bereich zwischen Bühlertal und Bühlerhöhe liegen. Die Gebirgszüge im Südosten zählen schließlich zum geringer besiedelten Grinden- bzw. Enzhöhenschwarzwald und erreichen am Hohen Ochsenkopf eine Höhe von 1055 m. Die sich nördlich davon anschließenden Schwarzwald-Randplatten tangieren das Kreisgebiet nur geringfügig bei Moosbronn.

Abgesehen vom Rhein, der seit dem 19. Jahrhundert immer stärker reguliert wurde,14) durchfließen das Gebiet mehrere kleinere Flußläufe, von denen der bedeutendeste die Murg ist. Sie legt auf ihrem Weg vom Schliffkopf bei Baiersbronn (Lkr. Freudenstadt) bis zu ihrer Einmündung in den Rhein westlich von Steinmauern eine Strecke mit erheblichem Gefälle zurück und bildete auch aufgrund ihres Wasserreichtums die Voraussetzung für die seit dem Spätmittelalter hier intensiv betriebene Holzflößerei (vgl. Kap. 6 nr. *100). Für die frühe Besiedelung waren jedoch vor allem die fruchtbaren Böden in der häufig überschwemmten Rheinebene ausschlaggebend. Funde bezeugen, daß insbesondere auf den geringen Anhöhen, den sog. Hursten, zwischen dem Flußlauf und der Vorbergzone [Druckseite XIII] bereits seit der Altsteinzeit ununterbrochen Menschen lebten.15) Die höheren Gebiete des Talschwarzwaldes wurden indessen erst im hohen und späten Mittelalter erschlossen. Von großer Bedeutung für die frühe Attraktivität des Landes waren die reichen Thermalwasservorkommen, die im Stadtgebiet von Baden-Baden seit dem Diluvium austreten.16) Obgleich sich ihre Nutzung erst in römischer Zeit nachweisen läßt, steht ihr Einfluß auf die bereits lange zuvor einsetzende Kultivierung des Landes außer Zweifel. Unter Kaiser Vespasian stieß das römische Heer über den Rhein vor und legte in den siebziger Jahren des 1. Jahrhunderts n. Chr. auf dem Rettig ein Militärlager an, das offenbar die Rheintalstraße und das später dichter ausgebaute Wegenetz sichern sollte.17) Aufgrund der warmen Quellen erhielt die der Provinz Obergermanien (Germania superior) zugeordnete Ortschaft den Namen „Aquae“. Sie bildete den Vorort der gleichnamigen römischen Gebietskörperschaft „Civitas Aquensis“, seit der Regierungszeit Caracallas auch „Civitas Aurelia Aquensis“ genannt.18) Die ausgegrabenen Reste antiker Badeanlagen19) nahe der Stiftskirche und des Friedrichsbades zeugen neben zahlreichen anderen Altertümern (vgl. Kap. 6 nr. *85) noch heute von der damaligen Blütezeit. Sie fand ihr Ende, als die Römer unter dem Druck der in der ersten Hälfte des 3. Jahrhunderts anstürmenden Alemannen zur Preisgabe des Limes gezwungen wurden, um 260 auch Aquae verließen und sich hinter den Rhein zurückzogen.20) Aus der nachfolgenden Zeit bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts existieren kaum Funde aus dem Bearbeitungsgebiet, so daß von einem Rückgang der Bevölkerungsdichte auszugehen ist.21) Um 496/497 errangen die Franken bei Zülpich unter König Chlodwig einen bedeutenden Sieg über die Alemannen und drängten sie in das Gebiet südlich des Oosbaches ab.22) Mit der fränkischen Landnahme setzte am Oberrhein im 6. und 7. Jahrhundert der Christianisierungsprozeß ein, der in römischer Zeit noch nicht nachweisbar ist.23) Die jenseits des Rheins bereits seit dem 4. Jahrhundert bestehenden kirchlichen Strukturen wurden nunmehr nach Osten ausgedehnt. Dabei gliederte man das alemannische Siedlungsgebiet in der Mortenau der Diözese Straßburg an und ordnete den nördlich der Oos gelegenen Ufgau dem Sprengel des Bischofs von Speyer zu.24) Erst im 11. Jahrhundert erfolgte eine weitere Aufteilung in die straßburgischen Archidiakonate Ultra Rhenum und Infra Sornam et Matram (Rieddörfer) sowie in die speyerischen Archidiakonate des Propstes von St. German, des Stiftspropstes von Allerheiligen (nördlich von Kaltenbronn) und des Domdekans (Illingen). Nur auf dem Gebiet des letzteren, das bis zum Ende des Alten Reiches den Fürstbischöfen von Speyer gehörte, deckten sich die Grenzen kirchlicher und weltlicher Administration.25) Die übrigen Herrschaftsverhältnisse im Bearbeitungsgebiet lassen sich für die Frühzeit nur aus spärlichen Indizien erschließen. Das Gebiet um die warmen Quellen war unter den Merowingern offenbar Königsgut. Nach einer auf das Jahr 712 datierten Urkunde soll König Dagobert III. die Bäder an der Oos mit allen Zugehörungen dem Kloster Weißenburg (dép. Bas-Rhin, Elsaß) geschenkt haben.26) Obgleich die Echtheit des Dokuments nunmehr widerlegt ist, steht [Druckseite XIV] doch die Weißenburger Grundherrschaft bzw. Lehenshoheit in den nachfolgenden Jahrhunderten für zahlreiche Ortschaften außer Frage.27) Auch der Aufbau der Kirchenstruktur im nördlichen Teil des Bearbeitungsgebietes geht auf das Wirken dieser Abtei zurück.28) Ab dem 10. Jahrhundert zeugen jedoch Schenkungen ottonischer und salischer Könige von bedeutenden Besitzveränderungen.29) So konnte Kaiser Heinrich III. im Jahre 1041 das bedeutende predium Rotenfels und 1046 sein Gut zu Baden dem Hochstift Speyer übertragen.30) Die unter Weißenburger Lehenshoheit verbliebene Grafschaft im Ufgau (bzw. Forchheim) gehörte zwischen 1041 und 1115 den Grafen von Malsch und ihren Vorfahren.31) Zwischenzeitlich fiel das Gebiet an das Hochstift Speyer und um 1100 an Markgraf Hermann II. von Zähringen, der auf dem Battert bei Baden-Baden eine Burg gründete und sich seit 1112 als „marchio de Baduon“ bezeichnete.32) Die Rechte an der Burg und am Ort Baden blieben den Markgrafen von Baden auch dann unbenommen, als die Grafen von Malsch wenige Jahre vor 1115 die Grafschaft im Ufgau noch einmal für kurze Zeit übernahmen.33) Nach Erlöschen ihres Geschlechts kamen die Grafschaftsrechte und die Weißenburger Lehen an die Staufer, während der Allodialbesitz an die Grafen von Eberstein fiel.34) Diese Adelsfamilie, die ihren Ursprung im Gebiet um Sinzheim, Bühl und Ottersweier hat, wird erstmals 1085 erwähnt.35) Ihre Stammburg Alteberstein (Ebersteinburg) zwischen Selbach und Baden-Baden dürfte bereits kurz zuvor errichtet worden sein,36) ihr Grafentitel ist erstmals 1195 bezeugt.37) Im Laufe des 12. Jahrhunderts erlangten die Grafen von Eberstein das predium Rotenfels und das Gebiet um die Murg bis Gernsbach und Loffenau als Lehen des Hochstifts Speyer.38) Den höher gelegenen Bereich beanspruchten sie indessen als Allod. Hierher – auf die Burg Neueberstein – zogen sie sich zurück, nachdem die ältere Linie mit Eberhard V. zwischen 1248 und 1253 im Mannesstamm erloschen war39) und Graf Otto II. die Burg Alteberstein mit allen Zugehörungen 1283 teils an Markgraf Rudolf I. von Baden verkauft, teils als Erbe an dessen Frau, seine Halbschwester Kunigunde, abgetreten hatte.40) Fortan standen die Städte und Dörfer Kuppenheim, Haueneberstein, Rastatt, Bischweier, Freiolsheim, Gaggenau, Oberweier am Eichelberg und Rotenfels unter badischer Herrschaft. Während der Niedergang des Grafengeschlechts hier bereits seinen Anfang nahm, gewannen die Markgrafen von Baden in der Region immer stärker an Einfluß.41)

[Druckseite XV]

Gemeinsam mit den Herzögen von Zähringen stammen sie von Berthold I. Herzog von Kärnten (gest. 1078) ab,42) der als Markgraf von Verona die Reichsgrenze im Etschtal sicherte. Der markgräfliche Titel ging auf seinen Sohn Hermann I. (gest. 1074) und dessen Nachkommenschaft über. Obwohl sich Markgraf Hermann II. (gest. 1122 oder später) bereits nach der von ihm errichteten Burg auf dem Battert bei Baden benannte, lagen die Machtzentren der Familie zu Beginn des 12. Jahrhunderts noch im Breisgau, wo sie die Grafenrechte besaßen, weiterhin am Nordrand der Schwäbischen Alb nahe der Burg Limburg bei Weilheim a. d. Teck (Lkr. Esslingen) und am mittleren Neckar um Backnang (Rems-Murr-Kreis).43) Die Schwerpunktverlagerung an den Oberrhein, die bereits um die Mitte des 12. Jahrhunderts einsetzte, erfuhr unter Markgraf Hermann V. von Baden (gest. 1243) einen neuen Akzent. Als Gefolgsmann Kaiser Friedrichs II. erhielt er im Ausgleich für die 1214 an das Haus Wittelsbach vergebene Pfalzgrafschaft bei Rhein, auf deren Belehnung Hermann aufgrund seiner Ehe mit Pfalzgräfin Irmengard (nrr. 4, 23) vergeblich gehofft hatte, im Jahre 1219 unter anderem die Städte Durlach und Ettlingen.44) Über Irmengard kam auch Pforzheim in seine Hand.45) Daneben ließ die Zerstörung des Stifts und der markgräflichen Grablege zu Backnang im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Friedrich II. und seinem Sohn Heinrich VI. (1235)46) eine stärkere Konzentration auf den Oberrhein ratsam erscheinen. Ein wichtiges Indiz für diese Umorientierung ist die 1245 vollzogene Stiftung des Klosters Lichtenthal (nr. 460) als neue Grablege nahe der Stadt Baden,47) wohin der Leichnam Hermanns V. überführt wurde und wo bis einschließlich Rudolf VI. (gest. 1372) sämtliche regierenden Markgrafen sowie viele Familienangehörige ihre letzte Ruhe fanden (nrr. 4, 8, 9, 10, 11, 17, 18, 19, 23, 25, 40, 48).48) Für das Kloster wurde im umliegenden Beuerner Tal mit Geroldsau und Gaisbach sowie in Winden ein eigener Herrschaftsbezirk eingerichtet.49) Die hohe Gerichtsbarkeit und Landesherrschaft lag hier allerdings beim Markgrafen, der später auch die Aufgaben und Rechte des Erbkastenvogts der Abtei wahrnahm. Die Stadt Baden blieb gleichwohl noch für längere Zeit eine Nebenresidenz. Erst ab der Mitte des 14. Jahrhunderts hielten sich die regierenden Markgrafen überwiegend auf der Burg Hohenbaden auf.50) Dabei spielte der zunehmende Erwerb von Herrschaftsrechten im näheren Umland zweifellos eine bedeutende Rolle. Das gesamte Gebiet des heutigen Stadtkreises Baden-Baden und große Teile in der nördlichen Hälfte des Landkreises Rastatt unterstanden bereits damals badischer Obrigkeit.51) Auch die ortsherrlichen Rechte wurden hier nur noch vereinzelt von anderen Instanzen beansprucht. Besonders deutlich kommt das gestiegene Ansehen der Markgrafen von Baden darin zum Ausdruck, daß Kaiser Karl IV. 1362 die unter Rudolf VI. in einer Hand vereinte Markgrafschaft erstmals ausdrücklich als Fürstentum bezeichnet.52) In diesem Zusammenhang ist offenbar auch die Bezeichnung princeps auf Rudolfs Grabmal zu sehen (nr. 40), die sich in älteren Inschriften der Markgrafen nicht nachweisen läßt. Im Jahre 1387 vergrößerte sich ihr Territorium erneut, als Graf Wolf von Eberstein sich aufgrund zu hoher Schulden gezwungen sah, seinen Anteil an der Grafschaft an Rudolf VII. von Baden zu verkaufen.53) So wurden die Markgrafen Teilhaber am verbliebenen Besitz der Ebersteiner, der den gesamten Südosten des heutigen Landkreises Rastatt von Selbach, Ottenau und Hörden bis hinauf in die Schwarzwaldhöhen einnahm sowie außerdem die Siedlungen Muggensturm und Freiolsheim umfaßte.54) In diesem Bereich bestand fortan ein geteiltes Kondominat beider Adelshäuser. Noch vorteilhafter wurde die Lage für die Markgrafen, als Graf Bernhard III. von Eberstein (nr. 361/Q1) im Bündnis mit Kurpfalz im Landshuter Erbfolgekrieg von 1504/05 unterlag und er aufgrund der über ihn verhängten Reichsacht seine gesamten [Druckseite XVI] Besitzungen an Baden verlor.55) Diese konnte er zwar im Einwurfsvertrag von 1505 wieder auslösen, doch mußte er fortan die Lehenshoheit der Markgrafen und ein ungeteiltes Kondominat mit ihnen akzeptieren.56) Ähnliche Herrschaftsverhältnisse hatten sich zuvor schon im Bereich um Bühl, Kappelwindeck, Bühlertal, Herrenwies und Hundsbach herausgebildet, den die Herren von Windeck im 14. Jahrhundert zunächst als ebersteinisches, ab 1387 als ebersteinisch-badisches Lehen besaßen.57) Nachdem die Markgrafen von Baden bereits 1404 die gesamte Lehenshoheit an sich gebracht hatten, entstand hier im Laufe des 15. Jahrhunderts ein Kondominat zwischen Baden und Windeck.58) Damit waren zu Beginn des 16. Jahrhunderts mehr als drei Viertel des Bearbeitungsgebietes unter badischer Kontrolle.59) Abgesehen von Illingen gab es nur noch im Osten und im Südwesten kleinere Bezirke, die anderen Gewalten unterstanden. Dazu zählte Michelbach, das zwar 1387 zur Hälfte unter badische Lehenshoheit geraten war, sich aber im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts gänzlich im Besitz von Adam von Eberstein befand.60) Sulzbach gehörte seit jeher zur Grundausstattung des unter ebersteinisch-badische Schirmherrschaft gestellten Klosters Frauenalb, dessen Äbtissin hier die niedere Gerichtsbarkeit bis zum Ende des Alten Reiches innehatte.61) Noch heute hängt im Dachreiter der Kirche eine Glocke, die vermutlich aus der Abtei stammt (nr. 102). Loffenau hatten die Grafen von Eberstein 1297 dem Kloster Herrenalb übertragen.62) Dessen Mönche sorgten daher offenbar im dritten Viertel des 15. Jahrhunderts für die Ausmalung der dortigen Pfarrkirche (nr. 98). Aufgrund der späteren Vogteirechte kam der Ort nach der Säkularisierung des Klosters im Jahre 1536 an Württemberg.63) Die Gemarkung Ottersweier gehörte schon früh zum Landgericht Achern (Ortenaukreis) und mithin zu der 1274 von König Rudolf I. eingerichteten Reichslandvogtei in der Ortenau.64) Als Reichspfandschaft stand diese nur 1334 bis 1351 unter badischer Herrschaft und gelangte danach an das Bistum Straßburg, das sich den Besitz zeitweilig mit Kurpfalz und den Grafen von Fürstenberg teilte, bis Habsburg ihn ab 1551 selbst beanspruchte. Die Grenze zu badischem Gebiet wurde 1530 im Ortenauer Herrschaftsvertrag neu festgelegt und versteint (nr. 235). Ganz im Südwesten des Landkreises Rastatt liegen die Ortschaften Lichtenau, Grauelsbaum, Scherzheim und Muckenschopf, die bis 1480 zum rechtsrheinischen Territorium der Herren von Lichtenberg gehörten.65) Danach fiel deren Erbe zur Hälfte und ab 1527 ganz an die Grafen von Hanau, deren Geschlecht 1736 erlosch. Der nördlich davon gelegene Bereich (siehe die Grenzsteine in nrr. 342, 477) zwischen dem Rhein im Westen und Vimbuch, Balzhofen und Oberweier bei Bühl im Osten bildete den Immunitätsbezirk des Reichsklosters Schwarzach, der sich im Norden ursprünglich bis nach Hügelsheim erstreckte.66) Die Herrschaft über Stollhofen, Söllingen und Hügelsheim wurde jedoch bereits 1309 und endgültig 1493 an die Markgrafen von Baden verkauft. Die Vogteirechte lagen bis zum Ende des 15. Jahrhunderts bei den Burggrafen von Nürnberg, die sie an die Herren von Windeck weitergaben (nr. 36).67) Aufgrund einer 1422 getroffenen Verfügung König Sigismunds ging der Schirm des Klosters jedoch [Druckseite XVII] im Laufe des 15. Jahrhunderts an die Markgrafen von Baden über.68) Damit stand ihnen die Landesherrschaft im gesamten Immunitätsbezirk zu, während der Abt hier lediglich die Ortsherrschaft ausübte. Für den inneren Stab des Reichsklosters beanspruchte er jedoch stets die Hoheitsrechte, wodurch es bis zur Aufhebung der Abtei im Jahre 1803 immer wieder zu langwierigen und erbitterten Auseinandersetzungen kam.69)

Doch beruht der Aufstieg der Markgrafen von Baden nur zum Teil auf dem Territorialzuwachs innerhalb des Bearbeitungsgebietes. Zumindest ebenso große Bedeutung kam den Erwerbungen außerhalb der Kernlande zu.70) Nachdem der frühe Tod Markgraf Rudolfs VII. (gest. 1391) verhindert hatte, daß die 1388 vorgenommene Teilung der Markgrafschaft eine Schwächung der badischen Machtpositionen bewirkte,71) war der ältere Bruder Bernhard I. im Jahre 1415 finanzkräftig genug, die Herrschaft Hachberg zu erwerben.72) Schon ein Jahr zuvor bahnte sich durch das Erlöschen der Kreuznacher Linie der Grafen von Sponheim ein weiterer Zugewinn an.73) Der „Beinheimer Entscheid“ von 1425 legte diesbezüglich fest, daß die zu verteilende Vordere Grafschaft Sponheim zu zwei Fünfteln in badischen Besitz übergehen sollte.74) Als 1437 auch die Starkenburger Linie der Grafen von Sponheim in der Hinteren Grafschaft ausstarb, stand sogar die Hälfte dieses Territoriums den Markgrafen von Baden zu.75) Gestärkt durch diese Besitzerweiterungen kam es Bernhard I. darauf an, dem Ort Baden stärker als bisher das Profil einer fürstlichen Residenzstadt zu verleihen. Offenbar geht auf ihn der erste Bau des Neuen Schlosses zurück.76) Bedeutender aber war seine Absicht, der Pfarrkirche ein Kollegiatstift anzugliedern und die markgräfliche Grablege vom Kloster Lichtenthal in das Zentrum der Stadt zu verlegen.77) Obwohl die Umsetzung des Vorhabens erst seinem Sohn Jakob I. im Jahre 1453 gelang, wurden bereits Bernhard I. (gest. 1431) wie auch sein Bruder Rudolf VII. (gest. 1391) im Chor der zukünftigen Stiftskirche beigesetzt (nr. 58, Kap. 6 nr. *60). Hier schlug sich im Bearbeitungsgebiet die Herrschaft über Sponheim erstmals auch heraldisch nieder (nr. 71).78) Das gewachsene Ansehen der Markgrafen spiegelt sich in der Mitte des 15. Jahrhunderts besonders deutlich in der Heirat des Prinzen Karl I. mit Katharina von Österreich (gest. 1493, nr. 119), einer Schwester Kaiser Friedrichs III.79) Die gebürtige Herzogin beteiligte sich danach an der Errichtung und Ausstattung der neuen Stiftskirche (nrr. 61, 71). Die feste Bindung an das Haus Habsburg brachte jedoch auch Rückschläge mit sich. In der „Mainzer Stiftsfehde“ von 146180) schloß sich Karl I. von Baden der kaisertreuen Koalition gegen Kurfürst Friedrich von der Pfalz an und mußte in diesem Bündnis 1462 bei Seckenheim eine schwerwiegende Niederlage hinnehmen.81) Dadurch geriet sein Land auf lange Zeit in pfälzische Abhängigkeit. Für seinen Sohn Christoph I. zahlte sich die Treue zu den Habsburgern insofern wieder aus, als er 1488 das Amt eines Gouverneurs und Generalkapitäns des Herzogtums Luxemburg erhielt und 1492 mit den Herrschaften [Druckseite XVIII] Rodemachern, Useldingen und Hesperingen belehnt wurde.82) Sein Bruder Friedrich (gest. 1517; nr. 213) erhielt 1496 die bischöflichen Weihen in Utrecht, und sein Sohn Jakob (gest. 1511; Kap. 6 nr. *38) konnte 1503 sogar den Trierer Erzbischofsstuhl besteigen. Im gleichen Jahr starben die Markgrafen von Rötteln-Sausenberg aus,83) wodurch das Markgräflerland aufgrund des 1490 geschlossenen Erbvertrages („Röttelner Gemächte“) an die Hauptlinie fiel.84) Damit waren die Einbußen Karls I. mehr als ausgeglichen, zumal es Christoph I. sogar gelang, seinen Sohn Philipp I. mit Pfalzgräfin Elisabeth (gest. 1522; nr. 214) zu vermählen. Die Absicht, ihn als Alleinerben einzusetzen,85) stieß jedoch auf den erbitterten Widerstand der Söhne Bernhard und Ernst, die in der sog. „Pragmatischen Sanktion“ von 1515 eine Landesaufteilung erzwangen.86) Darin wurden Ernst die südlichen Gebiete im Oberland, Philipp die Kernlande um Pforzheim, Durlach sowie Baden und Bernhard die linksrheinischen Besitzungen zugesprochen. Als Philipp I. 1533 ohne männliche Nachkommen starb (nr. 245), teilten dessen Brüder sich 1535 nochmals in den verwaisten Besitz und besiegelten somit eine Landesteilung, die bis 1771 andauern sollte.87) Dabei entschied sich Ernst, der Begründer der Linie Baden-Pforzheim (später B.-Durlach), für die sog. Untere Markgrafschaft mit Pforzheim und Durlach nördlich des Flüßchens Alb, so daß die im Bearbeitungsgebiet liegenden Teile der sog. Oberen Markgrafschaft um die Stadt Baden an Bernhard III. und die aus ihm hervorgegangene Linie Baden-Baden fielen.

Die Trennung des Gesamthauses kommt in der Folgezeit auch in den Konfessionen der jeweiligen Landesherren zum Ausdruck.88) Nachdem Bernhard III. von Baden-Baden 1536 gestorben war (nr. 356), wurden seine Söhne Philibert und Christoph II. unter die Vormundschaft Pfalzgraf Johanns II. von Simmern, Graf Wilhelms IV. von Eberstein sowie Herzog Wilhelms IV. von Bayern gestellt (nr. 253) und katholisch erzogen.89) Als Philibert die Regierung in der Oberen Markgrafschaft antrat, sympathisierte er dennoch stark mit der Neuen Lehre, zögerte aber, sie offiziell einzuführen.90) Immerhin konnten sich unter ihm beide Glaubensrichtungen ungehindert entfalten (vgl. nr. 170). Aufgrund seines frühen Todes in der Schlacht von Moncontour 1569 (nr. 344) erhielt sein Sohn Philipp II. ebenfalls eine katholische Erziehung unter bayerischer Vormundschaft.91) Dieser blieb nach seinem Regierungsantritt 1571 ein überzeugter Anhänger des Alten Glaubens (siehe die Stiftungen an die Abtei Lichtenthal in nrr. 367, 368, 369) und setzte die mit Unterstützung der Jesuiten begonnene Rekatholisierung des Landes energisch fort.92) Sein Engagement griff auch auf die Grafschaft Eberstein aus, wo die Reformation spätestens 1557 eingeführt worden war.93) In Baden-Durlach hatte sich Karl II. hingegen nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 eindeutig für den evangelischen Glauben entschieden und damit die Gegensätzlichkeit der beiden badischen Linien weiter verschärft.94) Das Verhältnis verschlechterte sich noch mehr, als Philipp II. von Baden-Baden im Jahre 1588 kinderlos starb (nr. 484) und Eduard Fortunat aus der Seitenlinie Baden-Rodemachern als dessen Nachfolger eingesetzt wurde.95) Hatte bereits Philipp II. – vor allem durch den Umbau des Neuen Schlosses (nrr. 341, 352, 357, 358, 360, 371) – die finanzielle Belastbarkeit seines Landes über die Maßen strapaziert, gab sich Eduard Fortunat nun noch ungehemmter einem fürstlichen Repräsentations- und Vergnügungsbedürfnis hin, so daß die Sequestration drohte.96) Dies nahm Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach 1594 zum Anlaß, die Obere Markgrafschaft unter Berufung auf [Druckseite XIX] vertragliche Vereinbarungen von 1537 zu besetzen.97) In jener Zeit der Oberbadischen Okkupation stand die Konfession der Oberen Markgrafschaft durchaus wieder in Frage, doch hatte Ernst Friedrich dem Kaiser Rudolf II. zugesichert, keine der Glaubensrichtungen im okkupierten Gebiet zu fördern oder zu behindern.98) Eine dem Kloster Lichtenthal gestiftete Doppelscheuer sollte von seiner Loyalität offenbar Zeugnis ablegen (nr. 402). An das dem Kaiser gegebene Versprechen fühlte sich zunächst auch Georg Friedrich gebunden, der im Gegensatz zu seinem zum reformierten Glauben konvertierten Bruder ein überzeugter Lutheraner blieb.99) Für seinen katholischen Verwandten Philipp II. ließ er in der Stiftskirche sogar ein aufwendiges Grabmal errichten (nr. 484). Nach 1610 wurden die Katholiken jedoch spürbar benachteiligt.100) In dieser Zeit entstanden vor allem im Kloster Lichtenthal mehrere Inschriften, aus denen die Sorge um das Fortbestehen der Abtei indirekt hervorgeht (nrr. 460, 469, 471).

Die Verhältnisse kehrten sich erneut um, als im Dreißigjährigen Krieg der evangelische Landesherr in der Schlacht bei Wimpfen (1622) der katholischen Liga unter General Tilly unterlag.101) Daraufhin setzte Kaiser Ferdinand II. den Sohn Eduard Fortunats, Markgraf Wilhelm I. von Baden-Baden (nrr. 490, 528, 532), in sein Erbe ein und verpflichtete Friedrich V. von Baden-Durlach zu hohen Entschädigungszahlungen, die Verpfändungen baden-durlachischer Gebiete an Baden-Baden nach sich zogen.102) Wilhelm I. forcierte die Rekatholisierung und rief zu diesem Zweck Jesuiten (nr. 347) und Kapuziner in die Stadt Baden.103) Das Vordringen der Schweden in den Südwesten des Reiches ermöglichte es Markgraf Friedrich V., das baden-badische Gebiet 1632 nochmals kurzfristig zu besetzen.104) In dieser Zeit ließ er das um 1625 errichtete Wandgrabmal für Eduard Fortunat (nr. 499) in der Stiftskirche zu Baden abtragen und dessen Grabplatte (nr. 500) schwer beschädigen. Von der Haltung der damals in Baden ansässigen Jesuiten und der von ihnen unterrichteten Söhne Markgraf Wilhelms I. zeugt ein die schwedischen Eroberungen beklagendes Chronodistichon (nr. 516). Nach der Niederlage der Schweden in der Schlacht von Nördlingen (1634) erhielt Markgraf Wilhelm nicht nur seine Obere Markgrafschaft zurück, sondern auch Gebiete seines nach Straßburg und später nach Basel geflohenen Durlacher Verwandten.105) Erst mit dem Westfälischen Frieden wurden die politischen Verhältnisse aus der Zeit vor der Oberbadischen Okkupation offiziell restituiert.106) Die gestärkte Position des baden-badischen Fürstentums im Reich spiegelt sich in der Karriere seines Landesherrn deutlich wider, der 1652 zum Richter am kaiserlichen Kammergericht zu Speyer berufen wurde.107)

Von den seit 1667 aufflammenden Auseinandersetzungen mit Frankreich, dessen Truppen unter Ludwig XIV. mehrfach in das Reich und auch in linksrheinische badische Gebiete eindrangen, blieb das Bearbeitungsgebiet zunächst verschont. Verheerende Auswirkungen hatten allerdings die Eroberungszüge im Orléansschen Erbfolgekrieg, als die Franzosen 1689 auf breiter Front den Rhein überschritten und zahlreiche Ortschaften nahe der oberrheinischen Flußebene verwüsteten.108) Dabei ist die Stadt Baden am 24. August nahezu vollständig in Schutt und Asche gelegt worden.109) Dennoch [Druckseite XX] blieben hier grundlegende urbane Strukturen erhalten, in denen die wichtigsten Gebäude eine Wiederherstellung erfuhren. Hingegen wurde das ebenfalls zerstörte Rastatt, das Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden zur neuen Residenz erhob, durch die Errichtung einer völlig neuen, befestigten Stadtanlage gänzlich überformt. Da der Ort außerdem nach 1841 zur Bundesfestung ausgebaut wurde,110) sind dessen ältere Inschriften bis auf wenige Einzelfällen verloren.111)

Im Jahre 1771 erlosch mit dem Tod Markgraf August Georgs die Linie Baden-Baden. Nach den zuvor getroffenen Vereinbarungen fiel die Obere Markgrafschaft an Baden-Durlach und wurde von nun an von Karlsruhe aus regiert.112) Die Herrschaftsverhältnisse auf dem Gebiet der Kreise Baden-Baden und Rastatt hatten sich vom einsetzenden 16. Jahrhundert bis zu diesem Zeitpunkt nur noch geringfügig geändert.113) Die bedeutendsten Gewinne waren den Markgrafen wiederum von Seiten der Grafen von Eberstein zugefallen. Diese hatten im Rufacher Vertrag von 1624 erhebliche Einbußen an die Freiherren bzw. Grafen von Wolkenstein (nr. 428) und von Gronsfeld hinnehmen müssen.114) Im Besitz der Ebersteiner blieben danach nur noch das Schloß Neueberstein und die halbe Stadt Gernsbach mit den Orten Scheuern und Staufenberg, die nach dem Erlöschen des Grafenhauses 1660 an das Hochstift Speyer als Lehnsherrn zurückfiel.115) Während dieses kleine Gebiet als speyerisch-badisches Kondominat bis zum Ende des Alten Reiches bestehen blieb, vermochten die Markgrafen die gronsfeldischen und wolkensteinischen Besitzungen noch im 17. Jahrhundert an sich zu bringen. Die windeckschen Gebiete um Bühl und Bühlertal, die nach 1592 als Erbe an die Herren von Hüffel und von Fleckenstein gekommen waren, konnten die Markgrafen teils käuflich erwerben (1679), teils als erledigtes Lehen einziehen (1720).116) Die bei den Herren von Bosenstein und von Bach liegende Ortsherrschaft in Leiberstung war schon 1540 an die Obere Markgrafschaft übergegangen.117) Nur das habsburgische Ottersweier, das 1701 Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden als Reichsmannlehen übertragen worden war, fiel 1771 an Österreich heim.118) In Anbetracht der übrigen Territorialgewinne der Markgrafen kommt diesem geringfügigen Verlust jedoch kaum Bedeutung zu.

Infolge der 1789 ausbrechenden französischen Revolution und der sich anschließenden Koalitionskriege verlor Baden zwar seine linksrheinischen Besitzungen, wurde aber bereits 1801 im Frieden von Lunéville bzw. im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 großzügig entschädigt und überdies mit der Kurwürde ausgestattet.119) Weitere Gebietserwerbungen folgten nach dem Frieden von Preßburg (1805). Ein Jahr später trat Baden dem Rheinbund bei und erlangte dadurch den Status eines Großherzogtums.120) Zu diesem Zeitpunkt war – abgesehen vom württembergischen Loffenau und wenigen kleineren Exklaven – das gesamte Bearbeitungsgebiet in badischer Hand.121) Dessen Administration oblag 1807 den Oberämtern Rastatt, Eberstein, Baden, Bühl, Schwarzach und Rhein-Bischofsheim.122) Unter Änderung einzelner Amtszugehörigkeiten hat man diese Verwaltungseinheiten [Druckseite XXI] nach der Reichsgründung von 1870 in die Amtsbezirke Rastatt, Baden, Bühl und Kork sowie 1924 bzw. 1939 in die Landkreise Rastatt, Baden-Baden, Bühl und Kehl überführt. Deren Eigenständigkeit wurde im Zuge der 1973 in Kraft getretenen Kreisreform ebenfalls aufgelöst, so daß seither nur noch der Stadtkreis Baden-Baden und der Landkreis Rastatt existieren.

2.1. Die Geschichte der wichtigsten Standorte im Spiegel ihrer Inschriften

Baden-Baden

Die mittelalterliche Nachfolgesiedlung des antiken Aquae erscheint in einer Schenkungsurkunde Kaiser Ottos III. vom Jahre 987 erstmals unter dem Namen „badon“.123) Damals existierten bereits eine Kirche und mehrere Mühlen; ein Markt bestand spätestens 1046.124) Die Lage des Ortes am Abhang des Florentinerberges steht in engem Zusammenhang mit den hier austretenden heißen Quellen, die sich auf die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung und die Herausbildung städtischer Strukturen maßgeblich ausgewirkt haben. Zumindest seit der Zeit um 1300 wurden sie von den Markgrafen von Baden, die hier ab dem einsetzenden 12. Jahrhundert Herrschaftsrechte besaßen, als Erblehen an verschiedene Badinhaber vergeben.125) Die älteste Residenz der von den Herzögen von Zähringen abstammenden Adelsfamilie entstand indessen etwas abseits auf dem Abhang des östlich gelegenen Battert. Die Geschichte der unter Hermann II. von Baden (gest. 1122 oder später) erbauten und danach mehrfach erweiterten Burg Hohenbaden, die am Ende des 16. Jahrhunderts einem Brand zum Opfer fiel, läßt sich in den Inschriften nicht fassen (siehe lediglich Kap. 6 nrr. *8, *11).126) Gleiches gilt für die älteren Bauphasen des in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts am Nordrand der Stadt errichteten Neuen Schlosses, dessen Grundstein offenbar schon von Markgraf Bernhard I. (gest. 1431) gelegt wurde, das aber erst Markgraf Christoph I. (gest. 1527) zum ständigen Wohnsitz diente.127) Die frühesten Jahreszahlen im Archivturm (nrr. 233, 234) und wohl ehemals auch an der westlichen Toreinfahrt (Kap. 6 nr. *88) verweisen auf um 1530 durchgeführte Baumaßnahmen unter dessen Sohn Philipp I. (gest. 1533). Stärker haben sich die tiefgreifenden Umgestaltungen unter Markgraf Philipp II. (gest. 1588), teils auch unter Markgraf Eduard Fortunat (gest. 1600) in Inschriften niedergeschlagen. Nach Plänen Caspar Weinharts128) entstand in den siebziger und achtziger Jahren des 16. Jahrhunderts im Osten des Schloßareals ein neuer Palas (nrr. 341, 352, 357, 358, 360). Inwieweit der nur durch seine Grabplatte bezeugte fürstliche Baumeister Hans Mandriba (gest. 1574) in diese Baumaßnahmen involviert war, bleibt offen (nr. 347). Den Auftrag zur Ausgestaltung des Fürstensaals erhielten Tobias und Abel Stimmer, die ihre Wand- und Deckenmalereien in zahlreichen Beischriften näher erläuterten (nr. 371).129) Die letzten noch im Berichtszeitraum begonnenen Umbauten erfolgten unter Markgraf Wilhelm I. bzw. seinem Sohn Ferdinand Maximilian und betrafen nach inschriftlichem Zeugnis offenbar nur das Erdgeschoß (nrr. 528, 531, 532).

Während sich aus der westlich des Schlosses gelegenen Vorburg die Oberstadt mit den Häusern der Hofangestellten entwickelte, gruppierten sich die Gebäude der Unterstadt um den Markt und die Pfarrkirche St. Peter und Paul.130) Ihre unteren, romanischen Turmstockwerke stammen noch aus dem 13. Jahrhundert und bilden den ältesten Teil des bestehenden Bauwerks.131) Das Patronat der Kirche lag bis 1245 je zur Hälfte beim Domkapitel zu Speyer und bei den Markgrafen von Baden, die ihren Anteil jedoch in diesem Jahr dem neu gegründeten Kloster Lichtenthal übertrugen.132) Von den ehemaligen Inschriften am oder im Gebäude sind nur wenige aus der Zeit vor der Mitte des 15. Jahrhunderts bekannt (nrr. 43, 46, 49, 58), darunter zwei Fragmente eines Grabmals für Otto und Ottemann von Selbach (nr. 49). Dieses Ministerialengeschlecht hatte im Laufe des 14. Jahrhunderts zahlreiche Bäder der Stadt in seinen Besitz bringen können und an Dietrich von Gemmingen [Druckseite XXII] weitervererbt.133) Zu dessen späteren Nachfahren zählt vermutlich auch eine sonst nicht nachweisbare Lucia Becker, geb. von Gemmingen, die hier 1574 ebenfalls beigesetzt wurde (nr. 348). Aufgrund einer Initiative Markgraf Bernhards I. von Baden konnte der Pfarrkirche unter dessen Sohn Jakob I. 1453 ein weltliches Regularkanonikerstift zu Ehren der Muttergottes, der zwölf Apostel sowie der Heiligen Peter, Paul, Johannes Baptista, Jakob, Georg und Anna angegliedert werden.134) Die Stiftung sah zwölf Kanonikate, darunter zwei Dignitäten (Propst, Dekan) und zwei Offizien (Kustos, Kantor), sowie zehn Vikarien vor, doch ließen sich nicht alle Pfründen von Anfang an finanziell abdecken. Zu den späteren Mitstiftern zählte neben Markgraf Christoph I. und dem Kanzler Johann Hochberg auch Agnes von Blumenberg, die Mutter Hans Adam Röders von Rodeck, der in der vordersten Kapelle des nördlichen Seitenschiffes bestattet wurde und ein besonders hochwertiges Grabmal erhielt (nr. 78). Im Zuge der Einrichtung des Kollegiatstifts vermochten Jakob I. und Karl I. von Baden die von der Abtei Lichtenthal und des Speyerer Domkapitels beanspruchten Rechte an der Kirche zu erwerben, so daß Vogtei, Kirchensatz und Visitationsrecht fortan allein in markgräflicher Hand lagen. Noch bevor der Stiftungsvorgang 1453 abgeschlossen war, hatte man damit begonnen, das Kirchengebäude umzubauen.135) Der damals neu errichtete Chor weist zweimal die inschriftliche Bauzahl 1454 auf (nr. 71) und bezeugt durch den Bindenschild im westlichen Gewölbeschlußstein, daß auch Katharina von Österreich als Gemahlin Markgraf Karls I. einen Teil der Kosten beisteuerte.136) Die Ausstattung ergänzte sie überdies durch einen Abendmahlskelch (nr. 61) und ein großes Altar- bzw. Vortragekreuz (nr. 66). Der Chorbereich, wo sich bereits Rudolf VII.137) und Bernhard I. von Baden (nr. 58) hatten beisetzen lassen, diente nunmehr der landesherrlichen Familie als neue Grablege (nrr. 96, 112, 119, 138, 191, 213, 214, 229, 245, 327, 344, 356, 484, 499, 500, 501) und löste somit die Lichtenthaler Fürstenkapelle in dieser Funktion ab. In den Nebenchören und im Kapellenkranz des ebenfalls um die Mitte des 15. Jahrhunderts neu errichteten Langhauses fanden indessen Stiftsherren bzw. -vikare (nrr. 97, 109, 129, 150, 185, 203, 230, 231, 243, 248, 294) und markgräfliche Amtsträger (nrr. 104, 110, 115, 156, 261, 440) ihre letzte Ruhe. Zu den bedeutendsten Ausstattungsstücken des Kirchenraumes gehören das hohe Sakramentshäuschen (nr. 133), das 1512 von dem Pforzheimer Bildschnitzer Hans Kern geschaffene und heute in der Spitalkirche untergebrachte Chorgestühl (nr. 170) sowie das erst 1967 vom Alten Friedhof in den Stiftschor überführte Kruzifix Nikolaus Gerhaerts’ von Leyden (nr. 84).

Stifter dieses hochbedeutenden Kunstwerkes war der markgräfliche Leibarzt Hans Ulrich (nr. 118), der zur Zunft der Scherer bzw. Bader gehörte. Ihre in der Regel recht wohlhabenden Mitglieder (siehe die Stiftungen in nrr. 117, 158) sorgten für die medizinische Betreuung der Kurgäste, deren Physis vom ständigen Baden stark, mitunter sogar zu stark (nr. 37/B) beansprucht wurde. Außerdem vollzogen sie an ihnen verschiedene Heil- und Reinigungsmaßnahmen (Schröpfen, Aderlaß etc.), die der vollständigen Gesundung förderlich sein sollten.138) Ähnlich gut gestellt waren die Inhaber der Badstuben.139) Inschriftlich bezeugt sind die Herbergen „Zum Ungemach“ (nrr. 388, 394) und „Zum Greifenvogel“ (nr. 308), daneben auch Nikolaus Amlung als ehemaliger Wirt der einzigen noch heute existierenden Unterkunft „Zum Baldreit“ (nr. 169). Diese befindet sich nahe der Büttenquelle (nr. 304) etwas westlich des eigentlichen Thermalbezirks, der sich vom Chor der Stiftskirche bis zum östlichen Abschnitt der Stadtmauer am Gernsbacher Tor erstreckte.140)

Der Ring der Stadtbefestigung entstand vermutlich schon in der Mitte des 13. Jahrhunderts.141) Eingang gewährten vier Haupttore, die im 15. bzw. 16. Jahrhundert überformt (nrr. 111, 279) und zwischen 1815 und 1834 abgebrochen wurden.142) Unmittelbar hinter dem Gernsbacher Tor und nahe am Alten Friedhof lag vor der Stadt das bereits 1351 erwähnte Spital mit der Spitalkirche.143)

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Dieser Bereich erfuhr in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts eine grundlegende Neugestaltung. Davon zeugen die 1453 errichtete Gottesackerkapelle (nr. 70), das ehemals hier aufgestellte Kruzifix Nikolaus Gerhaerts’ von Leyden aus dem Jahre 1467 (nr. 84), das Relief einer vera icon von 1489 (nr. 113) sowie die um 1500 von Wilhelm von Neipperg oder einem seiner Söhne gestiftete Nachbildung der Ölbergszene (nr. 131). Bis 1478 hatte man auch die Spitalkirche selbst neu errichtet. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts bis 1622 stand sie den Protestanten zur Verfügung; danach wurde sie überwiegend von den Jesuiten genutzt.144) In ihr befinden sich noch heute zahlreiche Grabmäler, die vor allem an Angehörige des niederen Adels und des Stadtbürgertums erinnern.145)

Stadtrechte besaß Baden-Baden bereits seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts.146) Den frühesten Hinweis auf die Existenz des ältesten bekannten Rathauses an der Schloßstraße gibt die kopial überlieferte Jahreszahl 1408, die wohl die Errichtung des Gebäudes, zumindest aber die ehemals daran angebrachten eisernen Längenmaße datiert (nr. 51). Im Jahre 1507 gestand Markgraf Christoph I. seiner Residenzstadt zahlreiche Privilegien in einer neuen Stadtordnung verbindlich zu.147) Während von den Vertretern der städtischen Selbstverwaltung nur ein Bürgermeister (?) mit den Namensinitialen FRH (nr. 335) und ein Stadtschreiber namens Wenger (nr. 527) in den ermittelten Inschriften bezeugt sind, finden markgräfliche Amtsträger in ihnen öfter Erwähnung (Kanzler: nr. 110; Landhofmeister / Hofmeister: nrr. 131?, 373; Landschreiber: nrr. 254, 261, 401; Vögte / Schultheißen: nrr. 104, 115?, 228; Schreiber: nr. 440).

Bis zum 17. Jahrhundert existierten innerhalb der Stadtmauern keine Ordensniederlassungen. Erst im Zuge der von Markgraf Wilhelm I. von Baden betriebenen Rekatholisierung kamen Jesuiten in die Stadt, die sich 1627 um den ehemaligen markgräflichen Freithof am Marktplatz etablierten und hier später auch die Grund- und Lateinschule leiteten.148) Vom Geist ihres Unterrichts zur Zeit der schwedischen Besetzung (1632–34) zeugt eine Tafel mit einem lateinischen Chronodistichon (nr. 516). In Anerkennung ihrer Verdienste schenkte Markgraf Wilhelm I. von Baden-Baden den Patres 1648 eine Reiterstandarte, deren Inschrift den Sieg der Muttergottes über die Schlange und den Basilisken verherrlicht (nr. 525). Ab 1631 entstand nordwestlich der Ringmauer außerdem ein Kapuzinerkloster, von dessen inschriftlich bezeichneten Ausstattungsstücken aus dem Berichtszeitraum lediglich ein Altar bekannt ist (nr. 236).149)

Als die Stadt im Jahre 1689 von französischen Truppen in Brand gesteckt wurde, fiel der Zerstörung nahezu der gesamte mittelalterliche und frühneuzeitliche Baubestand zum Opfer.150) Da Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden daraufhin seine Residenz nach Rastatt verlegte, kam der Wiederaufbau nur schleppend voran. Nur die bedeutendsten Bauwerke, darunter die Kirchen und das Neue Schloß, entgingen dem vollständigen Abriß, sondern wurden unter Einbeziehung der älteren Teile neu aufgebaut. Erst mit der 1802 abgeschlossenen Wiederherstellung der markgräflichen Grablege in der Stiftskirche151) war die Katastrophe des Orléansschen Erbfolgekrieges weitgehend überwunden. Wiederum waren es vor allem die heißen Quellen, die der Kurstadt zu einem neuen Aufschwung und internationalem Renommée verhalfen, doch erlangte sie ihre politische Bedeutung als Machtzentrum Badens nie wieder zurück.

Kloster Lichtenthal

Die Anfänge des Klosters Lichtenthal reichen zurück in die vierziger Jahre des 13. Jahrhunderts.152) Seine Existenz ist erstmals in einer Urkunde Bischof Konrads von Speyer vom 9. März 1243 bezeugt.153) Darin verspricht Abt Siegfried von Maulbronn unter anderem, die Paternität über die „devotas virgines“ zu Lichtenthal zu übernehmen. Demnach muß die Einrichtung des Klosters, das mit [Druckseite XXIV] Nonnen aus der Zisterze Wald bei Sigmaringen besiedelt wurde, kurz zuvor in die Wege geleitet worden sein.154) Ihre Gründungsausstattung erhielt die Abtei jedoch erst 1245 durch eine Stiftung der Pfälzgräfin Irmengard bei Rhein, der Witwe Markgraf Hermanns V. von Baden.155) Da die Dotation nicht ausreichte, beteiligten sich auch ihre Söhne Hermann VI. und Rudolf I. daran und fügten im gleichen Jahr unter anderem den Kirchensatz zu Ettlingen und Baden sowie den Zehnten zu Iffezheim hinzu.156) Dieser für das Selbstverständnis des Klosters grundlegende Stiftungsvorgang ist später in einer monumentalen Wandmalerei im Chor der Klosterkirche bildlich dargestellt und inschriftlich erläutert worden (nr. 460). Noch im Jahr 1245 erteilte Papst Innozenz IV. das Privilegium commune Cisterciense157) und übernahm die Schirmherrschaft, die erst 1348 an die Markgrafen von Baden überging.158) Im Juli 1246 bestätigte auch Bischof Heinrich von Speyer, zu dessen Diözese das Kloster gehörte, die Neugründung.159) Die Inkorporierung in den Zisterzienserorden erfolgte 1248.160) Die Paternität war jedoch nicht – wie offenbar zunächst geplant – dem Kloster Maulbronn (Enzkreis), sondern dem Abt von Neuburg (Elsaß, dép. Bas-Rhin) übertragen worden, bei dem sie bis zum Jahre 1622 verblieb.161) Zwischenzeitlich lag sie bei den Äbten der Klöster Maulbronn (M. 15. Jh.–um 1490) und Herrenalb (Lkr. Calw; um 1490–1534), nach 1622 bei denen der Zisterzen Salem (Bodenseekreis), Lützel (Schweiz, Kanton Jura) und Tennenbach (Stadt Emmendingen).

In den ersten Jahren nach der Fundation errichtete man eine einschiffige Klosterkirche mit eingezogenem Rechteckchor, die gemeinsam mit einem vierflügeligen Konventbau 1252 fertiggestellt werden konnte.162) Die Weihe des Hochaltars zu Ehren der Muttergottes wurde bereits 1248 von dem Straßburger Bischof Heinrich von Stahleck vorgenommen, der den zuständigen, jedoch noch nicht geweihten Speyerer Bischof Heinrich von Leiningen vertrat.163) Dabei bestattete man im Hohen Chor den Leichnam Markgraf Hermanns V. von Baden, der dafür vermutlich aus der Stiftskirche zu Backnang (Rems-Murr-Kreis) nach Lichtenthal überführt worden war (siehe Kap. 6 nr. *113).164) Neben ihm erhielt Irmengard ihre Ruhestätte, nachdem sie ihre letzten Lebensjahre im Kloster verbracht hatte und 1260 verstorben war (nr. 4).165) Da sich der Wirkungsbereich der Markgrafen von Baden zunehmend auf den Oberrhein konzentrierte, entschied sich auch Rudolf I. für ein Begräbnis in Lichtenthal. Kurz vor seinem Tod im Jahre 1288 richtete er deshalb für sich eine Jahrzeit im Kloster ein und stiftete dafür eine Begräbniskapelle,166) die der markgräflichen Familie fortan als Grablege diente (nrr. 8, 9, 10, 11, 17, 19, 25, 40, 48).167) Das nördlich der Klosterkirche errichtete Gebäude mit ungewölbtem Schiff und eingezogenem Chor im 5/8-Schluß wurde in der Osterwoche des Jahres 1312 erstmals geweiht.168) Die Erwähnung der erst 1311 gestifteten Jahrzeit für Markgraf Rudolf II. (gest. 1295) auf dessen Grabplatte (nr. 10) läßt darauf schließen, daß diese nicht früher entstanden sein kann. Aufgrund der eng verwandten Schriftformen dürfte dieser Zeitansatz auch für die Grabplatten der Markgrafen Rudolf I. (gest. 1288) und Hermann VII. (gest. 1291) gelten, wenngleich hier mit späteren Überarbeitungen zu rechnen ist (nrr. 8, 9).

Um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert begann man neben der Fürstenkapelle mit dem Neubau der Klosterkirche.169) Um den alten Rechteckchor entstand das heute noch existierende Chorpolygon im 5/8-Schluß mit Sterngewölbe (nr. 6). Auf dem dritten Schlußstein von Osten ist [Druckseite XXV] offenbar einer der Hauptstifter dargestellt,170) der aufgrund des badischen Wappenschildes und der beiden beigefügten Hunde vermutlich mit Markgraf Friedrich II. zu identifizieren ist, der zweimal geheiratet hatte und in der Kirche bestattet wurde (nr. 18).171) Wie aus den Resten der Chorverglasung hervorgeht (nr. 7), haben sich offenbar auch dessen Onkel Rudolf II. (nr. 10) und Rudolf III. (nr. 17) an der Finanzierung beteiligt. An weitere Mitstifter erinnern zwei aufwendige Grabmäler aus dem Chorbereich (nrr. 13, 24). Die neue Klosterkirche wurde nach einer 30 bis 40-jährigen Bauzeit im Jahre 1332 geweiht.172) Etwa ein Jahrzehnt später schuf der in Straßburg tätige Bildhauer Wölflin von Rufach im Auftrag der Abtei ein figürliches Tischgrabmal für die Stifterin Irmengard, das über deren Bestattungsplatz in der Mitte des Presbyteriums aufgestellt wurde (nr. 23). Von der neuen Ausstattung der Kirche mit vasa sacra zeugt ein wertvolles Ziborium, das von der Nonne Greta Pflaumbaum aus Speyer gestiftet wurde (nr. 16).

Zum Ende des 14. Jahrhunderts geriet das Kloster Lichtenthal allmählich in eine Krise, die vor allem auf die Aufnahme zu vieler Nonnen und die daraus resultierende Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse, aber auch auf moralische Verunsicherungen in der Zeit des Großen Kirchenschismas zurückzuführen ist.173) Um der weiteren Auflösung der monastischen Disziplin Einhalt zu gebieten, beschloß das Generalkapitel von Cîteaux 1426, das Kloster zu reformieren, und betraute mit dieser Aufgabe die Äbte zu Lützel, Maulbronn und Herrenalb.174) Damals wurde mit Elisabeth Wiest aus Königsbrück bei Hagenau (Elsaß, dép. Bas-Rhin) erstmals eine Äbtissin (reg. 1444–1459) gewählt, die nicht aus adeligem Hause war (nr. 471/R).175) Unter ihrer Führung nahm die klösterliche Handarbeit einen neuen Aufschwung, der sich vor allem an einer deutlich intensivierten Buchherstellung ablesen läßt.176) Vermutlich begann man unter ihrer Regierung auch mit dem Neubau des Nonnenchores, der verlängert und erhöht wurde.177) Die Weihe fand am 11. Juni 1470 statt.178) Etwa aus dieser Zeit datiert eine filigran verzierte Paxtafel, deren Anschaffung – sofern sie schon ursprünglich für das Kloster bestimmt war – mit diesen Vorgängen im Zusammenhang stehen könnte (nr. 91). Nach Abschluß der Bauarbeiten wurde unter Äbtissin Margareta von Baden (nr. 126) sowohl im Hohen Chor (1489) als auch auf der Nonnenempore (1496) je ein neuer Altar aufgestellt (nrr. 114, 127). Um die Wende zum 16. Jahrhundert erfuhr unter der Nachfolgerin Maria von Baden (nr. 201) auch die Fürstenkapelle eine Umgestaltung.179) Mit der Weihe des 1503 ersetzten Hochaltars erfolgte außerdem ein Patrozinienwechsel zu Ehren der hl. Anna bzw. der hl. Sippe (nr. 153). Noch aus den neunziger Jahren des 15. Jahrhunderts datiert eine Schnitzfigur des sel. Bernhard II. von Baden, die in einer Nische des Chorbereichs steht.180) Wie eine zusätzliche Votivtafel mit einem inschriftlichen Gebet an den 1458 zu Moncalieri im Ruf der Heiligkeit verstorbenen Angehörigen des badischen Hauses erkennen läßt (nr. 155), hat man ihn hier offenbar bereits lange vor seiner Seligsprechung im Jahre 1769 liturgisch verehrt.181)

Da die wirtschaftliche Konsolidierung des Klosters von den Markgrafen von Baden maßgeblich unterstützt wurde, betrachteten diese sich spätestens seit 1453 auch als Kastenvögte der Abtei.182)

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Unter den von ihnen eingesetzten Verwaltern des Klosters läßt sich in den Inschriften bis 1650 lediglich Matthäus Springauff nachweisen, der um die Wende zum 16. Jahrhundert ein Weihrauchfaß stiftete (nrr. 456, 468).183)

Im Zeitalter der Reformation nahmen die Versuche der jeweiligen Landesherren, ihren Einfluß auf das Kloster zu verstärken, weiter zu. So beanspruchte Markgraf Philipp I. die Kontrolle über die Berufung der Beichtväter, aber auch über die Aufnahme der Novizinnen und deren Zulassung zur Profeß.184) Gleichwohl sah sich das Kloster nie ernsthaft in seiner Existenz bedroht, da sich weder Philipp I. noch Philibert entschlossen der neuen Lehre zuwandten und Bernhard III. als Reformationsbefürworter bald nach seiner Regierungsübernahme in der Oberen Markgrafschaft verstarb (1536).185) Allerdings hatten sich Änderungen bezüglich der Paternität ergeben, die um 1490 dem Abt von Herrenalb übertragen worden war und nach 1534 im Zuge der Aufhebung dieses Klosters an die Mutterabtei Neuburg zurückfiel.186) Der Herrenalber Mönch Sebastian Metzger, der seit 1525 die Beichtvaterstelle in Lichtenthal innehatte, wurde deshalb in Lichtenthal eingepfründet und stiftete aus Dankbarkeit ein von Nikolaus Kremer gemaltes Andachtsbild (nr. 239). Die politischen Rahmenbedingungen änderten sich zugunsten Lichtenthals, als die Obere Markgrafschaft unter Markgraf Philipp II. von Baden-Baden bzw. der bayerischen Vormundschaftsregierung rekatholisiert wurde.187) Aus dieser Zeit stammt ein kleiner Altar mit Wismutmalereien, den Äbtissin Barbara Veus (nr. 404), eine Tochter des badischen Kanzlers Hieronymus Veus,188) im Jahre 1580 stiftete (nr. 374). Zu dieser Zeit sah sich Lichtenthal sogar in der Lage, dem aus Stürzelbronn in Lothringen (dép. Moselle) vertriebenen Abt Wolfgang Digel Zuflucht zu gewähren (nr. 387).

Mit der Oberbadischen Okkupation (1594–1622) fand die landesherrliche Förderung des Alten Glaubens ein vorläufiges Ende.189) Zwar hatten die sich zum reformierten bzw. lutherischen Glauben bekennenden Markgrafen Ernst Friedrich und Georg Friedrich von Baden-Durlach dem Kaiser die Zusage gegeben, in die konfessionellen Verhältnisse des von ihnen besetzten Gebietes nicht einzugreifen, doch stand außer Frage, daß ihnen an einer langfristigen Sicherung der Abtei nicht gelegen sein konnte.190) In einem ersten Schritt knüpfte Ernst Friedrich die Bestellung von Beichtvätern und Visitatoren sowie die Aufnahme von Novizinnen an seine Einwilligung.191) Der Umbruch in der landesherrlichen Religionspolitik spiegelt sich auch in den der Abtei dargebrachten Geschenken wider. Während die Markgrafen Philipp II. und Eduard Fortunat der Abtei Meßgewänder bzw. dafür geeignete Stoffe zukommen ließen (nrr. 367–369, 398), überreichte Ernst Friedrich dem Konvent einen profanen Doppelbecher, dessen Inschrift unmißverständlich zu verstehen gab, daß er seine Rechte als PATRONVS ET ADVOCATVS des Klosters in vollem Umfang wahrzunehmen gedenke (nr. 402). Unter Äbtissin Margareta Stülzer (nr. 491) begegnete das Kloster der bedrohlichen Situation mit einer enormen Bautätigkeit (nrr. 397, 419, 436, 470) und einer vermehrten Selbstrepräsentation in Wort und Bild (nrr. 460, 469, 471). Auf höherer Ordensebene wurden diese Anstrengungen von Vereinigungsbestrebungen begleitet, die im Dezember 1618 zur Gründung der Oberdeutschen Ordenskongregation führten, der auch Lichtenthal angehörte.192) Mit dem Ende der Oberbadischen Okkupation (1622) und der Übergabe der Markgrafschaft Baden-Baden an Markgraf Wilhelm I. von Baden-Baden entspannte sich die Lage des Klosters, da der neue Landesherr ein vehementer Verfechter des römisch-katholischen Glaubens war.193)

Vom Dreißigjährigen Krieg blieb das Kloster weitgehend verschont.194) Nur in den Jahren 1643 und 1644 wurde es von weimarischen Truppen unter französischem Oberbefehl geplündert, so daß [Druckseite XXVII] sich der Konvent kurzfristig nach Ettlingen (Lkr. Karlsruhe) zurückziehen mußte.195) Der Hochaltar der Klosterkirche wurde vermutlich deshalb im Jahre 1647 neu geweiht.196) Überdies fanden 1648 kleinere Renovierungsarbeiten ihren Abschluß (nr. 526). Auch den Zerstörungen im Orléansschen Erbfolgekrieg entging die Abtei. Angeblich hatte man man die Dächer abgedeckt und so den 1689 herannahenden Franzosen eine bereits eingetretene Verwahrlosung vorgetäuscht.197) Viele Inschriften, die dadurch erhalten blieben, fielen allerdings den umfassenden Umbaumaßnahmen ab 1723 zum Opfer.198) Damals wurden nach den Plänen Peter Thumbs199) ein neues Abteigebäude errichtet, südlich der Klosterkirche eine moderne Dreiflügelanlage für den Konvent geschaffen und der Nonnenchor nochmals angehoben. Auch der Fußboden der Fürstenkapelle erfuhr eine Erneuerung.200) Dabei ließ Äbtissin Agnes Polentar zahlreiche Grabplatten entfernen und als Baumaterial verwenden.201) Solche Spolien sind heute nur noch an einem Strebepfeiler der Kirche (nr. 38) und vor der Einsiedlerkapelle im Boden (nr. 72) sichtbar.

Mit dem Ende des Alten Reiches und der Säkularisation drohte auch dem Kloster Lichtenthal die Aufhebung. Aufgrund seiner eng mit dem badischen Haus verwobenen Geschichte konnte es jedoch eine Ausnahmeregelung erwirken, die an gemeinnützige Auflagen gebunden war.202) Dazu zählte vor allem die Öffnung der Klosterkirche für den Pfarrgottesdienst und die Übernahme von Lehr- und Erziehungsaufgaben. Die Abtei unterstand fortan der Jurisdiktion des Bischofs von Speyer bzw. des bischöflichen Vikariats in Bruchsal.203) Die neue gesellschaftliche Funktion des Klosters kommt besonders deutlich in der Umgestaltung der Fürstenkapelle unter Großherzog Leopold von Baden zwischen 1829 und 1832 zum Ausdruck. Nach den Vorschlägen Franz Josef Herrs verwandelte er sie in eine Memorialstätte des Hauses Baden und der vaterländischen Geschichte.204) Dafür erhielt der Weisenbacher Steinmetz Johann Belzer den Auftrag, mehrere Gedenktafeln und Grabplatten (siehe Einl. Kap. 6 nrr. *61, *62, *63, *64, *65, *66, *67, *68, *69, *70, *71) im gotischen Stil neu zu schaffen.205) Vermutlich gehen die erkennbaren Überarbeitungen von einzelnen originalen Inschriften ebenfalls auf diese Baumaßnahmen zurück (nrr. 8, 9, 10, 11, 17, 19). Auch die Klosterkirche wurde im 19. und stärker noch im 20. Jahrhundert verändert.206) Besonders einschneidend wirkten sich die auf Schlichtheit und Strenge ausgerichteten Umgestaltungen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (ab 1965) auf ihr Erscheinungsbild aus, als man sogar das Grabmonument der Stifterin (nr. 23) aus dem Raum entfernte.207)

Die erneute Angliederung Lichtenthals an den Zisterzienserorden erfolgte 1925, die Inkorporierung jedoch erst 1993.208) Seither untersteht die Abtei der Aufsicht des Abts von Wettingen-Mehrerau.

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Gernsbach

Gernsbach entstand im Zuge der im 11. Jahrhundert einsetzenden Besiedelung des Murgtales und wird erstmals in einer Urkunde des Jahres 1219 als Besitz der Grafen von Eberstein erwähnt.209) Bereits damals bestand ein Marktdorf auf dem Ausläufer des Schnarrenbergs und ein Kirchdorf südlich des Waldbachs auf dem Gebiet um die heutige Jakobskirche.210) Während die Ebersteiner letzteres zumindest zu Beginn des 15. Jahrhunderts als Allod beanspruchten, trugen sie das Marktdorf als ehemaligen Bestandteil des prediums Rotenfels vom Hochstift Speyer zu Lehen.211) Die Ausbildung städtischer Strukturen war etwa in der Mitte des 13. Jahrhunderts abgeschlossen.212) Zu dieser Zeit hatten bereits einige gräfliche Ministerialen, darunter Schenken, Vögte und Schultheißen, hier ihren Wohnsitz.213) Hingegen treten die städtische Selbstverwaltung und deren Amtsinhaber erst im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts urkundlich in Erscheinung.214) Der strategisch günstig gelegene Ort erlangte auch militärische Bedeutung, als zwischen 1262 und 1272 in unmittelbarer Nähe die Burg Neueberstein errichtet wurde, die nach dem Verkauf von Alteberstein an die Markgrafen von Baden (1283) das Herrschaftszentrum der Grafschaft bildete.215) Vermutlich bestand schon damals der das Marktdorf umschließende Mauerring, doch ist dieser erst seit der Mitte des 14. Jahrhunderts in den Quellen bezeugt.216) Um 1417 legte ein Stadtbrand einen großen Teil der Häuser in Asche.217) Auch darauf dürfte es zurückzuführen sein, daß an älteren Inschriften nur eine einzige erhalten ist (nr. 44). Weitere Zerstörungen mußte das Gemeinwesen am Ende des Dreißigjährigen Krieges, im Orléansschen Erbfolgekrieg (1691) sowie durch die jüngeren Stadtbrände von 1787 und 1798 hinnehmen.

Die Herrschaft über Gernsbach war bereits im 14. Jahrhundert innerhalb des Hauses Eberstein geteilt.218) Als Wolf von Eberstein sich durch Fehden mit den Grafen von Württemberg überschuldet hatte und seine Hälfte an der Grafschaft Eberstein 1387 an Markgraf Rudolf VII. von Baden verkaufte, war davon auch sein Anteil an Gernsbach betroffen.219) Seither stand die Stadt unter einem geteilten Kondominat von Baden und Eberstein.220) Im Einwurfsvertrag von 1505 mußte Bernhard III. von Eberstein schließlich sogar ein ungeteiltes Kondominat mit den Markgrafen akzeptieren.221) Im Bewußtsein der Stadt erinnert an diesen Vorgang der sog. Kondominatsbrunnen von 1511 (nr. 167), obwohl dessen Errichtung damit in keinem ursächlichen Zusammenhang steht. Seither wurde von beiden Condomini ein Gemeinvogt berufen, doch blieb es jeder Partei vorbehalten, einen eigenen Vertreter zu bestellen. Dieser Fall trat zum Beispiel im Zuge der Oberbadischen Okkupation222) ein, als Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach 1597 Johann Fabritius zum badischen Vogt bestellte.223) Von ihm und seiner Familie zeugen die kopial überlieferten Inschriften der ehemals in der Jakobskirche befindlichen Grabmäler (nrr. 508, 509). Doch war das Verhältnis zwischen den Landesherren schon vor Einsetzen der Oberbadischen Okkupation überwiegend von Auseinandersetzungen geprägt, die vor allem auch konfessionelle Hintergründe hatten. Ein Höhepunkt wurde erreicht, als Markgraf Philipp II. von Baden-Baden den Protestanten Stephan Heinrich von Eberstein 1587 gefangensetzte, weil dieser gewaltsam versucht hatte, sich als Nachfolger des katholischen Hauprecht von Eberstein in der von ihm verwalteten Hälfte der Grafschaft zu behaupten.224) [Druckseite XXIX] Der Markgraf stellte daraufhin die ebersteinische Herrschaftshälfte unter badischen Sequester, der erst im „Badischen Abschied“ von 1593 aufgehoben wurde. Als nach dem Tode Graf Philipps I. von Eberstein 1589 (siehe Kap. 6 nr. *32) die Erbstreitigkeiten zwischen seinem Nachfolger Philipp II. einerseits und den Schwiegersöhnen Graf Ottos IV. von Eberstein andererseits einsetzten, lief das Haus Eberstein Gefahr, seinen gesamten Besitz an die Grafen von Gronsfeld und Freiherren von Wolkenstein-Trostburg zu verlieren.225) Im Rufacher Vertrag von 1624 wurde Hans-Jakob II. von Eberstein doch noch ein kleines Restterritorium zugesprochen, zu dem auch die Hälfte der Stadt Gernsbach zählte. Vermutlich haben die Wolkensteiner auch erst dann den nahe der Liebfrauenkirche gelegenen Hof und die zugehörigen großen Kelleranlagen in Besitz genommen, die 1605 noch in anderer Hand bezeugt sind (nr. 428). Als mit dem Tod Graf Kasimirs das Haus Eberstein 1660 im Mannesstamm erlosch, fielen die Rechte an der Stadt an das Hochstift Speyer als Lehensherrn zurück, das sich fortan als neuer Condominus mit Baden in die Herrschaft teilte.226) Im Zuge der Säkularisation (1803) wurde die Stadt schließlich als Ganzes der badischen Hoheit unterstellt.227)

Aufgrund des langjährigen Kondominats gestalteten sich in Gernsbach auch die kirchlichen Verhältnisse recht kompliziert, insbesondere nach der Reformation, als die zwei Landesherren zeitweise unterschiedlichen Glaubens waren. Die Stadt gehörte innerhalb der Speyerer Diözese zum Archidiakonat des Stiftspropst von St. German.228) Die erstmals 1219 erwähnte Jakobskirche wurde bereits im Jahre 1243 dem Rotenfelser Kirchspiel ausgegliedert und zur eigenständigen Pfarrei erhoben.229) Gleichwohl stand ein Teil des Kirchenzehnten weiterhin der Pfarrei Rotenfels zu, der andere dem Domstift Speyer, das deshalb unter anderem eine um 1556/59 neu errichtete Kellerei am linken Murgufer unterhielt (nr. 286).230) Das Patronat über die Gernsbacher Pfarre oblag bis 1505 den Grafen von Eberstein, danach ihnen und den Markgrafen von Baden gemeinschaftlich.231) Von den Grabmälern der bis 1650 hier bepfründeten Priester und Pfarrer ist nur ein einziges erhalten, das aufgrund der fast vollständig abgetretenen Inschrift nicht mehr identifizierbar ist (nr. 227). Wie aus einer eingemeißelten Bauzahl an einem südlichen Chorstrebepfeiler der Jakobskirche hervorgeht, stammt das bestehende Gebäude aus dem Jahre 1467 (nr. 85). Von der damals geschaffenen Ausstattung zeugen ein noch heute im Chor befindliches Sakramentshäuschen, dessen Inschrift später getilgt wurde (nr. 88), sowie eine Glasmalerei aus dem Chorachsenfenster (nr. 89).

Die Reformation wurde in Gernsbach 1556/57 offiziell eingeführt,232) doch hatten Vertreter des Stadtbürgertums schon zuvor offen ihre Sympathien für den Neuen Glauben bekundet (nr. 289). Damals entstand die zeitweilig unterbrochene, jedoch bis heute beibehaltene Tradition, die Jakobskirche der evangelischen und die Liebfrauenkirche der katholischen Gemeinde zu überlassen.233) So ließen sich auch die Grafen von Eberstein je nach Konfession entweder im Gotteshaus des Kirchdorfes oder in dem des Marktdorfes bestatten.234) Dementsprechend befindet sich noch heute das imposante Doppelgrabmal für den evangelischen Grafen Wilhelm IV. und seine Frau in der Jakobskirche (nr. 317), während das Epitaph für Hans Bernhard von Eberstein in der Liebfrauenkirche aufgestellt ist (nr. 345), wo er gemeinsam mit seinem Vater Johann Jakob 1574 nach römisch-katholischem Ritus beigesetzt wurde (nr. 346). Die aus dem Bearbeitungszeitraum bekannten bürgerlichen Grabmäler stammen indessen allesamt aus der Jakobskirche bzw. dem unmittelbar daneben gelegenen evangelischen Friedhof. Das älteste unter ihnen erinnert an den 1456 bezeugten Bürgermeister Klaus Reinbolt (nr. 75). Noch zu seiner Zeit durfte dieses Amt von derselben Person nur für ein Jahr bekleidet werden.235) Längere Amtszeiten und die spätere Wiederwahl sind erst ab 1571 bezeugt, so beispielweise für Hans Weiler, dessen Grabmal auch erhalten ist (nr. 396). Dem Bürgermeister stand das Gericht als beratendes Gremium zur Seite, dessen Schöffen sich nach Einrichtung des Kondominats (1387) aus sechs badischen und sechs ebersteinischen Untertanen zusammensetzte.236) Den [Druckseite XXX] Vorsitz hatten zwei vierteljährlich wechselnde Vormünder. Von den Angehörigen des Gerichts werden der Vogtamtsverweser Christoph Kast d. A. (nr. 399), der Bürgermeister Christoph Kast (nr. 433) und der Schiffer Georg Hainzmann (nr. 521) auch inschriftlich erwähnt. Für letzteren ist außerdem die Ratszugehörigkeit nachgewiesen. Dieses städtische Verwaltungsorgan wird erstmals 1489 bezeugt und setzte sich aus acht Bürgern zusammen, die das Gericht unterstützten und im Bedarfsfalle ergänzten, selbst aber keine judikativen Aufgaben wahrnahmen.237)

Auch die übrigen Grabmäler aus dem Umkreis der Jakobskirche erinnern überwiegend an Schiffer, wie an den häufig ausgeführten Haupt- und Schwartenzeichen abzulesen ist (nrr. 162, 396, 432; s. a. die Tafel der Schifferzeichen). Die Holzflößerei hat seit dem 13. Jahrhundert wie sonst kein anderes Gewerbe die Entwicklung der Stadt mitgeprägt, erreichte aber erst im 16. Jahrhundert ihre volle Blüte.238) Die erste Gemeinschaft der Schiffer ist für 1481 nachweisbar, die erste Murgschifferordnung stammt von 1498. Zu den inschriftlich bezeugten Schifferfamilien zählen die Reinbolt (nrr. 75, 380?), die Weiler (nrr. 396, 515), die Kast (nrr. 353, 380, 399, 407, 432, 433, 466?, 506) und die Hainzmann (nr. 521).239) Unter ihnen brachte es Jakob Kast (nr. 391) zu legendärem Reichtum, als der Alleinvertrieb des Holzhandels am Ende des 16. Jahrhunderts aufgrund gestiegener Zölle Markgraf Philipp II. von Baden-Baden übertragen wurde.240) Dieser ernannte Jakob Kast zum badischen Faktor im Holzgeschäft, der es 1594 als Pächter übernehmen und fortan auf eigene Rechnung arbeiten konnte. Sein Sohn Johann Jakob verwendete einen Teil seines Erbes darauf, im Zentrum der Stadt 1617/18 ein schloßartiges Wohnhaus zu errichten, das später als Rathaus diente (nr. 476).241)

Die Liebfrauenkirche auf dem Abhang des Schnarrenberges diente offenbar zunächst als Wallfahrtskapelle.242) In ihrer noch heute erkennbaren Grundform einer dreischiffigen Pfeilerbasilika wurde sie 1388 von Markgraf Rudolf VII. von Baden und Margareta Schenkin von Erbach, der Witwe Graf Wilhelms II. von Eberstein, errichtet (nr. 44).243) Die Pfleger der Liebfrauenkirche wurden schon seit 1413 von beiden Landesherren gemeinsam bestellt.244) Zunächst bestanden hier nur zwei Kaplaneien zu Ehren der Muttergottes und der hl. Barbara, doch existierten 1582 bereits sieben Altäre.245) Von ihnen sind nur noch wenige Schnitzfiguren erhalten, die um 1500 entstanden (nr. 145).246) Damals wurde die Ausstattung der Kirche außerdem durch zwei Weihwasserbecken ergänzt (nr. 146).247) Neben dem Epitaph für Graf Hans Bernhard von Eberstein verdient das Grabmal für Anna Alexandra von Fleckenstein besondere Beachtung, die hier zur Zeit der Oberbadischen Okkupation als evangelische Adelige bestattet wurde, als die Ausübung des katholischen Gottesdienstes generell untersagt war (nr. 458). Von Baumaßnahmen am Kirchengebäude zeugt ein nach altem Vorbild neu gefertigter Schlußstein im nördlichen Seitenschiff (nr. 504), das nach dem Blitzschlag von 1626 anscheinend auch instandgesetzt werden mußte.248)

Die übrigen Gernsbacher Inschriften verweisen überwiegend auf private (nrr. 271, 272, 282, 289, 302, 306, 314, 353, 380, 407, 415, 428, 466, 480, 486, 506) oder öffentliche (nrr. 167, 247, 269, 281) Baumaßnahmen und deren Urheber. Die meisten davon stammen aus dem zweiten und dritten Viertel des 16. Jahrhunderts, als die Stadt in besonderer Blüte stand.

[Druckseite XXXI]

Kloster Schwarzach

Die Existenz der im Straßburger Diözesansprengel liegenden Benediktinerabtei Schwarzach249) ist am derzeitigen Standort bereits zu Beginn des 9. Jahrhunderts urkundlich belegt.250) Die Wurzeln des schon damals als reichsunmittelbar bezeichneten Klosters scheinen allerdings auf der ehemaligen Rheininsel Arnulfsau bei Drusenheim (Elsaß, dép. Bas-Rhin) zu liegen.251) Dort hatte der alemannische Graf Ruthard 749 ein Kloster gestiftet, das nach ungesicherter Überlieferung bald darauf an das rechte Rheinufer verlegt worden sein soll.252) Tatsächlich stammt auch der früheste durch Grabungen nachgewiesene Kirchenbau in Schwarzach noch aus karolingischer Zeit.253) Eine Erweiterung erfolgte wohl um die Jahrtausendwende und kann als Zeichen einer ersten Blüte interpretiert werden.254) Zu dieser Zeit besaß das Kloster umfangreichen Streubesitz, der sich bis in den Breisgau und die Schwäbische Alb verteilte, bevor er sich später immer mehr auf die Rheinebene konzentrierte.255) Im Jahre 994 räumte Otto III. der Abtei außerdem das Marktrecht in Veltern (villa Vallator; Wüstung bei Bühl) ein.256) Doch schon am Ende der ottonischen Königsdynastie war das Kloster im allmählichen Niedergang begriffen. Heinrich II. übereignete es 1014 Bischof Werner von Straßburg,257) und 1032 übertrug es Konrad II. dem Bistum Speyer, das die Lehnshoheit bis zum Ende des Alten Reiches behielt.258) Gleichwohl lassen königliche Privilegien aus späterer Zeit erkennen, daß mit der Schenkung die Reichsunmittelbarkeit des Klosters offenbar nicht gänzlich aufgehoben worden war.259) Dennoch nahm die Krise im Verlaufe des 11. Jahrhunderts ein solches Ausmaß an, daß Bischof Johannes von Speyer die Abtei in einer Urkunde vom Jahre 1104 als gänzlich zerstört und verwahrlost beschreibt.260) Die Verhältnisse besserten sich erst, als Abt Konrad aus Hirsau (reg. 1144–1154) um die Mitte des 12. Jahrhunderts einen neuen Anfang wagte, der auch in der Errichtung einer neuen Klosterkirche zum Ausdruck kam.261) Der spätestens im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts fertiggestellte Bau erlitt im Jahre 1299 schwere Brandschäden, die an den erhaltenen Kapitellen teilweise noch sichtbar sind.262) Während die unmittelbar anschließenden Instandsetzungsarbeiten aufgrund der Weihe von 1302 recht genau datiert werden können, lassen sich die nachfolgenden spätmittelalterlichen Veränderungen an der Kirche zeitlich kaum näher eingrenzen. So entstand unter anderem bis zum Ende des 15. Jahrhunderts ein hallenartiger Lettner, der das gesamte Langhaus durchzog.263) Weitere Baumaßnahmen unbestimmten Umfangs, die auch das Südportal zum Chor betrafen, dürften nach inschriftlicher Überlieferung in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts unter einem Abt namens Konrad durchgeführt worden sein (nr. 73).

Spätestens seit dem 14. Jahrhundert gewährte der Schwarzacher Konvent nicht nur seinen Äbten (nrr. 33, 34, 108, 178, 265, 328, 329, 483), sondern auch Weltgeistlichen (nr. 14, 39, 270?) und Laien (nrr. 12, 20, 28?, 36, 362) die Bestattung innerhalb der Kirchmauern. Besondere Bedeutung kommt dabei einem zumindest hochmittelalterlichen Sarkophag zu, der an zentraler Stelle vor dem Lettner stand und die Überreste von mindestens drei Personen barg (nr. 180). Wie die auf dem Deckel angebrachte [Druckseite XXXII] Inschrift überliefert, war deren Identität bereits im 15. Jahrhundert in Vergessenheit geraten und konnte auch 1514 im Verlauf einer von Abt Johannes von Schwarzach (reg. 1487–1514; siehe nr. 178) veranlaßten Untersuchung nicht ermittelt werden. Aufgrund des zentralen Bestattungsortes ist jedoch anzunehmen, daß es sich um die Gebeine bedeutender Stifterpersönlichkeiten handelte. Ein anderes verlorenes Doppelgrabmal im nördlichen Seitenschiff erinnerte an den Klostervogt Konrad von Windeck (gest. 1359) und dessen Frau (nr. 36). Die Herren von Windeck hatten die vom Bistum Speyer an die Burggrafen von Nürnberg als Lehen vergebenen Schirmrechte offenbar schon vor 1196 als Afterlehen erworben und behielten sie zumindest bis in das 15. Jahrhundert.264) Zu einer kurzen Unterbrechung kam es, als sie die Vogtei aufgrund finanzieller Nöte 1318 an das Kloster verkauften.265) Doch belegt gerade die inschriftliche Amtsbezeugung innerhalb der Grabschrift für Konrad von Windeck (nr. 36), daß die früheren Verhältnisse wohl schon vor 1359 wiederhergestellt worden waren. Dazu dürfte insbesondere dessen Bruder Reinhard von Windeck beigetragen haben, der dem Konvent über 17 Jahre hinweg bis 1357 vorgestanden hatte (nr. 33).

Da es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den windeckschen Vögten kam, suchten die Äbte schließlich Schutz bei den Markgrafen von Baden.266) Man erreichte, daß Kaiser Sigismund das Kloster im Jahre 1422 unter den Schutz Markgraf Bernhards I. stellte, von dem die Schirmrechte an seine Nachfolger übergingen.267) Dieser zunächst willkommene Wechsel brachte die Abtei jedoch später in noch größere Bedrängnis, da die Markgrafen aus dem kaiserlichen Privileg alsbald Ansprüche auf die Landeshoheit ableiteten. Die erste Gelegenheit zur Durchsetzung ihrer Interessen bot sich ihnen nach den Bauernunruhen von 1525. Die Plünderungen und Brandschatzungen hatten die Abtei in den wirtschaftlichen Ruin getrieben, weshalb Markgraf Philipp I. sie für zwei Jahre unter badische Verwaltung stellte, einen weltlichen Schaffner einsetzte und auch nach Ablauf der Frist das Recht beanspruchte, die Klosterrechnungen abhören zu dürfen.268) Um die Mitte des 16. Jahrhunderts gelang es Abt Martin Schimpfer (nr. 328) trotz der prekären kirchenpolitischen Situation, die Bibliothek wiederherzustellen, das klösterliche Schulwesen zu verbessern und eine Sanierung des Haushalts in die Wege zu leiten.269) Aufgrund seiner Fähigkeiten übertrug ihm Markgraf Philibert 1557 auch die Administration des Klosters Schuttern (Gde. Friesenheim, Ortenaukreis). Wie die von Schimpfers Amtsnachfolger Michael Schwan verfaßte Grabschrift mitteilt (nr. 329), resignierte er dort bereits 1563 und kehrte nach Schwarzach zurück. Mit Schwan erhielt hier erstmals ein Weltgeistlicher die Abtswürde, der überdies evangelisch orientiert war.270) Da dem Konvent zu dieser Zeit ohnehin nur noch zwei Mönche angehörten,271) stand die weitere Existenz des Klosters durchaus in Frage. Als jedoch unter Markgraf Philipp II. von Baden-Baden bzw. der von Bayern eingesetzten Vormundschaftsregierung die reformatorischen Tendenzen im Land mit aller Macht zurückgedrängt wurden, konnten die Bischöfe von Speyer und Straßburg binnen kurzem die Abberufung Schwans durchsetzen.272) Als Nachfolger wurde der Gengenbacher Subprior Johann Kaspar Brunner gewählt, der eine umfangreiche Renovierung der Klosterkirche veranlaßte.273) Davon zeugt eine verstümmelte Bauinschrift von 1573, die allerdings nur den Prior Simon Firnkorn nennt (nr. 343). Der Grund dafür dürfte darin liegen, daß Brunner in der Absicht, die alten Rechte des Klosters wiederherzustellen, sehr bald in Konflikt mit dem Markgrafen geraten war, verleumdet und vom Kloster ferngehalten wurde. Für Philipp II. waren diese Ereignisse insofern willkommen, da er ohnehin den Plan gefaßt hatte, das Kloster aufzuheben und in ein Jesuitenkolleg [Druckseite XXXIII] umzuwandeln.274) Doch scheiterte dieses Vorhaben am Widerstand der Bischöfe von Speyer und Straßburg. Immerhin hatte er Brunner dazu gebracht, ihn als Landesherrn anzuerkennen.

Als der Abt 1588 sein Amt aufgab, beliefen sich die Schulden des Klosters auf 12.000 fl.275) Die Rechnungsführung hatte damals in den Händen der markgräflichen Schaffner Anton Goll (nr. 362) und David Hofmann (nr. 377) gelegen. Nach der Wahl des Konventualen Georg Dölzer zum Abt (1590) schien sich zunächst ein neuer Aufschwung abzuzeichnen.276) Wie an einem 1591 offenbar dem Kloster gestifteten Kelch des Speyerer Generalvikars Beatus Moses abzulesen ist, durfte Dölzer auch mit Sympathien im Domkapitel rechnen (nr. 389). Unter ihm gelang 1607 der Anschluß an die Bursfelder Kongregation, doch war die Mitgliedschaft nur von kurzer Dauer.277) Obwohl Dölzers Bemühen um eine finanzielle Sanierung in zahlreichen Verordnungen durchaus erkennbar wird, wuchsen die Schulden der Abtei weiter auf ca. 60.000 fl. an.278) Vom damals zuständigen Klosterschaffner Nikolaus Häusler zeugt eine 1616 erstellte Inschrift an einem erhaltenen Eckständer seines wohl in diesem Jahr errichteten Wohnhauses (nr. 474). Als der Abt im Jahre 1622 verstarb, war aufgrund des Dreißigjährigen Krieges mit einer wirtschaftlichen Erholung des Klosters nicht mehr zu rechnen. Nach dem Eintritt Frankreichs in die militärischen Auseinandersetzungen, wodurch sich der Oberrhein noch stärker zum Kriegsschauplatz entwickelte, sank die kurzzeitig angestiegene Zahl der Konventualen bis 1638 wieder auf zwei Mönche und den Abt herab.279) Zum Zeitpunkt des Westfälischen Friedens war das Kloster zahlungsunfähig und vollkommen verwüstet. Abt Placidus Rauber (reg. 1649–1660) sah sich zur Begleichung der dringendsten Schulden sogar gezwungen, liturgische Ausstattungsgegenstände und sonstige noch vorhandene Goldschmiedearbeiten zu veräußern.280) Möglicherweise gehörten zu den damals verkauften bzw. verpfändeten Stücken auch zwei inschriftlich bezeichnete Trinkgefäße (nrr. 530, 533), die noch heute in privater Hand sind.

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gelang unter dem aus Kloster Rheinau (Kanton Zürich) stammenden Abt Gallus Wagner ein Neuanfang, der die Abtei in den Stand setzte, die juristischen Kämpfe mit den Markgrafen von Baden(-Baden) um die Reichsunmittelbarkeit wiederaufzunehmen. Die Prozesse zogen sich bis zum Ende des Alten Reiches hin und waren mit der Aufhebung des Klosters 1802/03 im Zuge der Säkularisation noch nicht beendet.281) Der letzte Abt Hieronymus Krieg ging nach Rastatt, wo er 1820 starb.282) Die um 1724/32 nach den Plänen Peter Thumbs grundlegend erneuerten Konventgebäude wurden 1815 verkauft und in der Folgezeit vollständig abgetragen.283) Die Klosterkirche dient seither ausschließlich als Pfarrkirche. Nach der umfassenden Restaurierung unter Josef Durm in den Jahren 1888 bis 1897 wurde sie zwischen 1964 und 1969 unter der Leitung von Arnold Tschira archäologisch ergraben und anschließend in ihren romanischen Zustand zurückversetzt.284)

Bühl und Kappelwindeck

Da die Orte Bühl und Kappelwindeck nach urkundlicher Überlieferung stets denselben Herrschaftsverhältnissen unterworfen waren, läßt sich ihre Geschichte hier im Zusammenhang vorstellen und zu ihren jeweiligen Inschriften in Beziehung setzen.285) Beide Flecken werden im letzten Viertel des [Druckseite XXXIV] 13. Jahrhunderts erstmals zweifelsfrei erwähnt (Bühl 1283; Kappelwindeck 1291).286) Zwischen den Ortschaften fließt die Bühlot, die in Bühl selbst zwei große Siedlungsbereiche voneinander trennt. Deshalb diente der Bach bei der Aufteilung administrativer Zuständigkeiten mehrfach zur Orientierung. Noch heute zählen die Häuser und Höfe nördlich davon zum Ortsteil Unterbrück, während die Einwohner im Süden zu Oberbrück gehören. Diesen Bereich haben die Herren von Windeck, die sich im Hochmittelalter die Herrschaftsrechte über Bühl sichern konnten, offenbar eine Zeitlang als Allod besessen, das sie erst um 1400 dem Reich zu Lehen auftrugen.287) Dagegen besaßen sie den Ortsteil Unterbrück zunächst als ebersteinisches und seit 1404 als markgräflich badisches Lehen. Die Markgrafen begnügten sich jedoch nicht mit der Lehenshoheit, sondern versuchten, nach und nach auch grund- und ortsherrliche Rechte an sich zu bringen. Schon 1347 hatten sie sich die Burg Altwindeck öffnen lassen.288) Wofür die Windecker die dadurch erworbenen Mittel verwendeten, ist nicht überliefert, doch könnte die früheste Bauinschrift der Burg aus dem Jahre 1352 damit durchaus im Zusammenhang stehen (nr. 32). Im Jahre 1432 kaufte Markgraf Jakob I. von Baden den gesamten rechtsrheinischen Besitz der noch unmündigen Anna von Windeck.289) Sie war die Erbtochter Burkarts und die letzte Angehörige der Linie Alt-Windeck, die seit ca. 1300 neben der Linie Neu-Windeck bestanden hatte.290) Im Zuge der 1450 geschlossenen Ehe Annas mit Berchtold von Neu-Windeck (nr. 81) kam es zu einer späten Wiedervereinigung des Hauses, die aber seinen Niedergang nicht mehr aufhalten konnte. Schon 1439 hatte sich Hans Reimbold von Alt-Windeck gezwungen gesehen, Markgraf Jakob I. von Baden an der Herrschaft in seinem Reichslehen zu beteiligen, indem er ihm einen Teil am Gericht, Zoll und Ungeld zu Bühl einräumte.291) Nach dem Erlöschen der Alt-Windecker Linie (1455) wurden die Herrschaftsrechte dann im Jahre 1459 zwischen Karl I. von Baden und den Vertretern des Gesamthauses Windeck, Peters Söhnen Berthold (nr. 81), Kaspar (nrr. 103, 95) und Reinhard, neu fixiert.292) Danach standen dem Markgrafen unter anderem die Hälfte der Einnahmen aus dem Gericht und ein Viertel vom Zoll und Ungeld zu. Der badische Anteil erhöhte sich erneut, als Reinhard d. J. von Windeck 1487 seinen Anteil verkaufte.293) Diese Änderung der Herrschaftsverhältnisse fand ihren Niederschlag in der 1488 erlassenen „Ordnung und Polizei zu Bühel“, die Markgraf Christoph I. von Baden mit Reinhard d. Ä. und Jakob d. Ä. von Windeck vereinbarte.294) Letztere sind in zahlreichen Inschriften bezeugt, die an sie selbst, ihre Ehefrauen oder an ihre Stiftungen und Baumaßnahmen erinnern (siehe nrr. 92, 101, 190 bzw. nrr. 100, 156, 157, 262). Bereits im Jahre 1507 wurde die Bühler Polizeiordnung erneuert.295) Von Windecker Seite unterzeichnete nun Sebastian von Windeck anstelle des noch minderjährigen Wolf von Windeck. Der Vormund hatte die geistliche Laufbahn eingeschlagen und in Ottersweier den Neubau der Kirche finanziert, weshalb sein Name dort inschriftlich mehrfach Erwähnung fand (nrr. 168, 173, 189, 200, 237, 241, 258). In Bühl beteiligte er sich gemeinsam mit seinem Mündel und anderen Wohltätern an der Chorverglasung der neuen Pfarrkirche (nr. 186), die sich bereits 1514 im Bau befand (nr. 181) und wohl unter dem Werkmeister Hans von Maulbronn 1524 fertiggestellt wurde (nr. 220).

Bühl gehörte zunächst zwei verschiedenen Kirchspielen an, die ebenfalls durch die Bühlot voneinander geschieden wurden.296) Während Oberbrück bis in das 19. Jahrhundert nach Ottersweier [Druckseite XXXV] eingepfarrt war, zählte Unterbrück zunächst zur Steinbacher Kirchgemeinde, bildete aber spätestens 1488 eine eigene Pfarrei, der auch Altschweier, Bühlertal, Rittersbach und die Burg Altwindeck angehörten. Das Patronat lag als ebersteinisches, später badisches Lehen bei den Herren von Windeck und wurde nach dem Erlöschen der Familie 1592 von den Markgrafen von Baden übernommen. Der Kirchenzehnt stand mehreren Instanzen zu, zum größten Teil allerdings den Windecker Kirchenpatronen, die ihn im Spätmittelalter an andere Niederadelige weiterverliehen.297) Zur Zeit des Kirchenbaus beanspruchten offenbar auch die Markgrafen von Baden und die Herren von Bach einen bestimmten Anteil, da ihre Wappen an den Chorstrebepfeilern ebenfalls angebracht waren (nr. 181). Die Herren von Bach hatten ihren Sitz auf einem Wasserschloß südwestlich der Kappelwindecker Pfarrkirche.298) Von diesem im 19. Jahrhundert restlos abgebrochenen Anwesen stammt eine Wappentafel, die eine sonst nicht nachgewiesene Eheverbindung Bach/Sickingen heraldisch bezeugt (nr. 64). Die ebenfalls in Kappelwindeck errichtete Bachsche Grabkapelle wurde lange Zeit irrtümlich mit der noch heute erhaltenen St.-Johannes-Nepomuk-Kapelle identifiziert, die jedoch ein gesondertes Beinhaus aus dem Jahre 1502 darstellt (nr. 151).299) Tatsächlich bildete die Grabkapelle einen Teil der Pfarrkirche, die 1763 abgebrochen und durch einen barocken Neubau ersetzt wurde.300)

Eine eigenständige Pfarrei existierte in Kappelwindeck bereits zur Zeit der Ersterwähnung von 1291.301) Auch hier lag der Kirchensatz in den Händen der Herren von Windeck, bis die Kirche 1453 dem Stift Baden inkorporiert wurde.302) Während von den ortsansässigen Herren von Bach kein einziges Grabmal zu Kappelwindeck bezeugt ist, sind zahlreiche windecksche Grabschriften überliefert (nrr. 15, 53, 68, 92, 101, 190, 340). Andere Familienmitglieder wurden in den Pfarrkirchen zu Bühl (nrr. 381), Ottersweier (nrr. 31, 81, 95, 103, 105, 157, 237, 238, 259, 291) oder im Münster zu Schwarzach (nr. 33, 36) bestattet. Von den herrschaftlichen Vögten zu Bühl und deren Angehörigen sind lediglich die auf den Städtischen Friedhof verbrachten Grabplatten für Johann Schlude (nr. 434) und seine Frau Apollonia Tucher (nr. 461) noch vorhanden. Bis zum Aussterben des Windecker Stammes (1592) bestimmten die Condomini stets einen gemeinsamen Vogt bzw. Schultheiß, der mit der Unterstützung von 12 Richtern für die Bürger des gesamten Bühler Bannes, dessen Grenzen 1597 neu versteint wurden (nr. 405),303) Recht sprach.304) Die Anzahl der Schöffen wurde im Verhältnis zu den Herrschaftsanteilen der Markgrafen von Baden bzw. der Herren von Windeck aus der jeweiligen Untertanengruppe gewählt. Schon 1528 hatte sich das Verhältnis so stark zugunsten der Markgrafen verschoben, daß Wolf von Windeck die badische Landeshoheit ausdrücklich anerkennen mußte.305) Nach 1592 fielen die windeckschen Reichslehen, zu denen auch der Anteil am Bühler Gericht zählte, zunächst an den Kaiser zurück.306) Rudolf II. vergab sie danach an Jakob Kurz von Senfftenau, 1602 an Hans Christoph von Hornstein und 1614 an den Speyerer Bischof Philipp Christoph von Sötern, der sie seinem Bruder Johann Reinhard überließ. Als mit Philipp Franz von Sötern der letzte männliche Sproß dieser Familie verstorben war, konnte sich 1686 Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden gegen Ansprüche der Freiherren von Walderdorff durchsetzen. Die übrigen Windecker Lehen waren zunächst an die Herren von Hüffel und von Fleckenstein übergegangen, kamen aber später teils durch Kauf (1679), teils durch Lehensheimfall (1720) auch an die [Druckseite XXXVI] Markgrafen,307) so daß Bühl und Kappelwindeck am Ende des ersten Viertels des 18. Jahrhunderts zur Gänze badisch waren.

Aus der Zeit um die Wende zum 17. Jahrhundert ist mit Johannes Lang ein weiterer markgräflicher Schultheiß überliefert, der als Stifter des Bühler Friedhofkreuzes auch inschriftlich erwähnt wird (nr. 427). Als der ehemalige, um die Bühler Pfarrkirche gelegene Gottesacker um die Mitte des 16. Jahrhunderts zu klein geworden war, richtete man auf Kappelwindecker Gemarkung einen neuen Friedhof ein und nahm nach inschriftlicher Überlieferung im Jahre 1572 die Weihe vor (nr. 427/F).308) Das Kreuz selbst und die ältesten erhaltenen Grabmäler stammen allerdings erst aus dem einsetzenden 17. Jahrhundert. Ihre Inschriften erinnern an Weinbauern309) (nr. 442), Schuster (nr. 493), Schneider (nr. 443) und Wirtshausinhaber (nrr. 422, 450), daneben auch an einen Bürgermeister (nr. 445).310) Obwohl Bühl und Kappelwindeck zu einem Gerichtsstab zählten, existierten doch zwei getrennte Gemeinderatsgremien, die sich aus dem Heimbürgen bzw. Bürgermeister sowie den sog. Viermännern zusammensetzten.311) Ihnen oblag vor allem die Organisation der Frondienste und die Instandhaltung der öffentlichen Verkehrswege. Zu den inschriftlich bezeugten Wirtshäusern in Bühl zählen der „Ochse“ (nr. 450) und das Postwirtshaus „Fortuna“ (nr. 439).312) Das heutige Gasthaus „Zum Badischen Hof“ im Zentrum nahe der Bühlot-Brücke steht indessen an der Stelle des ehemaligen Windecker Schloßhofes, der als neue herrschaftliche Residenz die seit dem 16. Jahrhundert zunehmend vernachlässigte, wenn auch noch nicht vollständig aufgegebene Burg Alt-Windeck (nrr. 256, 262, 324, 325) ersetzte.313) Die am Nachfolgegebäude angebrachte Wappentafel von 1563 datiert offenbar einen grundlegenden Umbau des schon früher bezeugten Anwesens (nr. 322).

Obwohl sich Bühler Bürger sowohl 1514 unter der Führung des Bastian Gugel314) als auch 1525 unter dem Schultheißen Wolf Tucher315) den aufständischen Bauern angeschlossen hatten, erlitt der Ort in diesen sozialen Auseinandersetzungen offenbar keine Zerstörungen. Die in der Folgezeit immer stärker an Einfluß gewinnende Reformation wurde in Bühl von den Herren von Windeck gefördert und von den Markgrafen von Baden zunächst nicht behindert, so daß spätestens ab 1555 auch evangelische Gottesdienste stattfanden.316) Noch zu Beginn des 17. Jahrhunderts gab es eine katholische und eine evangelische Gemeinde. Dies änderte sich nach 1622, als mit Markgraf Wilhelm I. von Baden-Baden und dem Freiherren Johann Reinhard von Sötern beide Condomini katholischen Glaubens waren.317) Als kroatische Soldaten die Stadt 1622 niedergebrannt hatten,318) wurde die Kirche nur für den katholischen Gottesdienst wiederhergestellt. Weder für Bühl noch für Kappelwindeck sind für die anschließende Zeit bis zum Ende des Alten Reiches evangelische Pfarrer bezeugt.319) Für die Selektivität der Inschriftenüberlieferung aus beiden Orten ist bezeichnend, daß die einzige bekannte Grabschrift aus dem Berichtszeitraum, die einem Geistlichen gewidmet ist, an den 1610 verstorbenen Katholiken Georg Kroll erinnert (nr. 457).

[Druckseite XXXVII]

Ottersweier

Obwohl sich Ottersweier erst 1177 urkundlich sicher belegen läßt, reicht seine Geschichte doch bis in die Zeit des fränkischen Landesausbaus zurück.320) Allein das Patrozinium seiner Kirche (St. Johannes der Täufer) deutet auf ein hohes Alter des Ortes hin.321) Die ursprünglichen Herren über die Mark Ottersweier waren vermutlich die Grafen von Eberstein.322) Noch im 13. Jahrhundert besaßen hier die Herren von Windeck als deren Ministerialen Vogtei- und Grundrechte.323) Obgleich die Markgrafen von Baden danach die Herrschaft zeitweise an sich bringen konnten, gehörte Ottersweier dennoch zu den wenigen Gebieten des heutigen Landkreises Rastatt, die sich bis zum Ende des Alten Reiches der badischen Obrigkeit langfristig entziehen konnten. Als nach dem Aussterben der Herzöge von Zähringen und der Staufer die Grafschaft Mortenau in kleinere Herrschaften zerfiel, wurde Ottersweier als Teil des Gerichtsbezirks Achern der 1274 von König Rudolf I. gegründeten Landvogtei Ortenau zugeschlagen.324) Diese kam als Reichspfandschaft 1334 für wenige Jahre unter die Herrschaft der Markgrafen von Baden, ging aber schon 1351 in den Besitz der Bischöfe von Straßburg über, die ihn ab 1405 mit der Kurpfalz und ab 1504 mit den Grafen von Fürstenberg teilten. Nachdem die Habsburger die Pfandschaft 1551 wieder eingelöst hatten, vergabten sie das Gebiet letztmalig 1701 als Reichsmannlehen an Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden. Zuvor hatte Ferdinand II. lediglich das Niedergericht und die Ortsvogtei Ottersweier für mehrere Jahre an die Grafen von Schwarzenberg verpfändet (1630–1680). Mit dem Aussterben der Linie Baden-Baden (1771) fiel die Ortenau nochmals an Österreich zurück und wurde erst nach dem Frieden von Preßburg (1805) dem badischen Staat endgültig einverleibt.

Die zahlreichen Änderungen in der Landes- und Grundherrschaft über Ottersweier haben sich in den überlieferten Inschriften ebenso wenig niedergeschlagen wie die erst im 15. Jahrhundert erkennbaren Strukturen einer Gemeindeverwaltung.325) Allenfalls ist hier auf den Ortenauer Herrschaftsvertrag von 1530 zu verweisen, in dem der Grenzverlauf zwischen der Reichslandvogtei und der Markgrafschaft Baden neu festgelegt wurde.326) Von den damals aufgestellten Steinen, die zugleich den Ottersweierer Bann markierten, ist nur ein einziges Exemplar erhalten geblieben (nr. 235). Weitaus mehr Inschriften lassen sich indessen zu den kirchlichen Verhältnissen in Beziehung setzen. Die reich bepfründete Pfarrei existierte bereits zum Zeitpunkt der Ersterwähnung des Ortes.327) Ihr ursprünglicher Sprengel schloß vor den erst im Spätmittelalter erfolgten Dismembrationen unter anderem Bühl, Kappelwindeck, Altschweier, Bühlertal und Neusatz mit ein. Ottersweier war überdies Sitz eines Landkapitels, das sämtliche Kirchspiele zwischen Rench und Oos in der Diözese Straßburg betreute.328) Das Patronat lag als ebersteinisches bzw. ab 1405 als badisches Lehen bei den Herren von Windeck, die die Kirche als Familiengrablege nutzten. Das älteste bekannte Grabmal datierte bereits vom Jahre 1352, läßt sich jedoch innerhalb des Adelsgeschlechts nicht näher zuordnen (nr. 31). Die nächstjüngeren Begräbnisse stammten aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und erinnerten unter anderem an Reinbold (nr. 81), Berchtold (nr. 81), Kaspar (nr. 103) und Reinhard von Windeck (nr. 105), die überwiegend auch urkundlich in engerem Zusammenhang mit der Pfarrkirche bezeugt sind. Nachdem Reinbold und Kaspar schon 1449 ihre Zustimmung zu der von Heinrich Furer geplanten Stiftung des St.-Michaels-Benefiziums erteilt hatten, befürworteten sie 1460 alle gemeinsam dessen zusätzliche Ausstattung durch Johann Nix von Hoheneck, Bischof von Speyer.329) Die neu errichtete St.-Michaels-Kapelle konnte bereits 1453 [Druckseite XXXVIII] geweiht werden.330) Damals existierten in der Kirche noch vier weitere Altäre: der St.-Johannes-Baptista-Altar im Hohen Chor, der Liebfrauen-Altar auf der linken Seite, vermutlich gegenüber der St.-Nikolaus-Altar sowie der Altar der hl. Maria Magdalena in der Sakristei.331) Wahrscheinlich wurden im Zuge des Kirchenneubaus von 1517 neben dem Hochaltar (nr. 199/I) auch alle anderen Retabel ersetzt. Heute existiert von der mittelalterlichen Ausstattung nur noch eine Glocke von 1436 (nr. 59). Als Stifter des neuen Gotteshauses wird der Kirchherr Sebastian von Windeck mehrfach in Inschriften erwähnt oder durch sein Wappen ausgewiesen (nrr. 189, 198, 199, 200, 237, 241). Noch bevor er das umfangreiche Bauvorhaben in Angriff nahm, ließ er die kleine St.-Barbara-Kapelle auf dem Kirchhof errichten (nr. 168, 173) und das Pfarrhaus instandsetzen (nr. 172). Die ehemalige Chorturmkirche wurde im Zuge des Neubaus an ihrer Nordseite durch ein zusätzliches Schiff mit spätgotischem Chorpolygon erweitert.332) Von der reichen Austattung zeugt unter anderem die noch heute in Teilen vorhandene Chorverglasung von 1518 (nr. 196), die Wolfgang von Windeck (s. a. nrr. 173, 186, 258, 259), Anna von Thann (s. a. nrr. 186, 259), Hans Bock, Ursula von Fleckenstein und Georg von Bach als weitere Stifter abbildet. Eine 1522 erstellte Wandmalerei an der Nordwand des Langhauses zeigte die Auferstehung Christi und davor Philipp von Windeck, der offenbar ebenfalls zur Finanzierung der Innenausgestaltung beigetragen hatte (nr. 216/I). Ein weiterer Bildzyklus an der Südwand, der offenbar noch aus der Mitte des 15. Jahrhunderts stammte, widmete sich den Zehn Geboten (nr. 216/II). Sollten dessen Inschriften erst im Zuge der Überarbeitung von 1522 (?) vorgenommen worden sein, käme als Urheber durchaus der Maler Nikolaus Kremer (nrr. 211, 239, 246, 253) in Betracht, der 1521 das Straßburger Bürgerrecht erworben hatte und 1553 in Ottersweier bestattet wurde (nr. 296).333) Möglicherweise hatte er hier Verwandte; zumindest erinnert noch heute ein anderes Grabmal im Ort an den 1604 verstorbenen Inhaber des nahegelegenen Hubbades namens Anton Kremer (nr. 423).

Als Sebastian von Windeck im Jahre 1531 gestorben war, erhielt er im Chor des neuen Kirchenbaus als dessen Hauptstifter ein ehrenvolles Begräbnis (nr. 237). Der Amtsnachfolger Kaspar Wurz ließ ihm 1534 ein Epitaph setzen, das seine Verdienste ausführlich würdigte (nr. 241). Noch 1544 wurde am Ottersweierer Pfarrhaus eine Fensterscheibe eingesetzt, die den Namen und das Wappen dieses großzügigen Kirchherrn trug (nr. 258). Dabei handelte es sich vermutlich um eine erst postum umgesetzte Verfügung Wolfgangs von Windeck (gest. 1542), der mit seiner Frau Johanna von Thann (nr. 259) ebenfalls in Ottersweier beigesetzt wurde.334) Seine Schwiegertochter Elisabeth von Reinach (gest. 1551?), die Gemahlin Jakobs (nr. 322), war schließlich die letzte aus der Familie, die hier ihre letzte Ruhe fand (nr. 291). Ein Großteil der windeckschen Grabmäler kam wohl schon bei der Erweiterung des Langhauses von 1723/24 abhanden, der Rest ging spätestens mit dem Neubau von 1906 verloren.335) So sind aus dem Bearbeitungszeitraum – abgesehen von zwei Epitaphien (nrr. 157, 296) – insgesamt nur zwei Grabplatten erhalten geblieben (nrr. 292, 293). Sie erinnern an Hans Josef Kirsser, einen Sohn des badischen Kanzlers Jakob Kirsser (gest. 1532), und seine Angehörigen, die im nahegelegenen Schlößchen Waldsteg ihren Wohnsitz hatten.336)

Mit dem Tod Jakobs von Windeck im Jahre 1592 erlosch das Geschlecht im Mannesstamm, und das Patronat über die Ottersweierer Kirche ging nun vollends in die Hände der Markgrafen von Baden-Baden über, nachdem diese schon 1447 die Hälfte des Kirchensatzes erlangt hatten.337) Während sich die Oberbadische Okkupation in den angrenzenden badischen Landesteilen auch auf die konfessionellen Verhältnisse auswirkte, schlug sich die Reformation in Ottersweier lediglich in einer sittlichen Verunsicherung von Priestern und Kirchengemeinde nieder, sie wurde aber aufgrund der habsburgischen Landeshoheit nicht offiziell eingeführt.338) Um die Ordnung nach Altem Glauben wiederherzustellen, versuchte Pfarrektor Johann Heinrich Freiherr von Dienheim um [Druckseite XXXIX] 1597, Jesuiten aus Speyer nach Ottersweier zu holen.339) Aufgrund der häufig wechselnden Besetzung der Kirchherrenstelle und der späteren Belehnung der Benediktinerabtei Schwarzach mit dem Pfarrsatz zu Ottersweier (1612) konnte aber die Societas Jesu damals noch nicht Fuß fassen.340) Dies gelang erst, als nach dem Ende der Oberbadischen Okkupation Markgraf Wilhelm von Baden-Baden das Patronat wieder an sich zog und das Rektorat 1641 den zu Baden ansässigen Jesuiten übertrug.341) Die förmliche Inkorporation erfolgte 1679, so daß der Orden bis zu seiner Auflösung im Jahre 1773 die Pfarrei versorgte und deren Pfründen vergab. Unter seiner Obhut stand in dieser Zeit auch die im Norden des Dorfes gelegene Kapelle Maria Linden, die ein Gnadenbild aus der Zeit um 1330 beherbergt.342) Die damit verbundene Wallfahrt verdankt ihre Entstehung offenbar noch der Zisterzienserabtei Herrenalb, die auf diesem Gebiet Grundbesitz hatte.343) Doch sind in diesem Zusammenhang keinerlei Inschriften aus dem Bearbeitungszeitraum überliefert.

Zitationshinweis:

DI 78, Baden-Baden und Raststatt (Landkreis), Einleitung (Ilas Bartusch), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di078h017e001.

  1. Vgl. die Karte zur Verwaltungseinteilung in Land Baden-Württemberg, Bd. 1, 323. »
  2. Zur naturräumlichen Gliederung des Bearbeitungsgebietes vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 5–8, 28–44; Stadtkreis Baden-Baden 10–52. »
  3. Zur Begradigung des Rheins vgl. Hermann Ebeling, Johann Gottfried Tulla und die Korrektion des Oberrheins, in: Die Ortenau 85 (2005) 495–514; Helmut Beeger, Staustufen, Polder und kein Ende. Die Ausbaumaßnahmen am Oberrhein von Tulla bis heute, in: Mitteilungen der Pollichia. Jahrbuch für Natur und Landschaft 77 (1990) 55–72. »
  4. Zur Vor- und Frühgeschichte der Kreise Rastatt und Baden-Baden vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 67–78; Stadtkreis Baden-Baden 79–104; Hoffmann, Spuren, passim. »
  5. Zu den Thermalquellen allg. vgl. Stadtkreis Baden-Baden 26–37, hier 26. »
  6. Zur römischen Eroberung und Besiedelung der Kreisgebiete Baden-Baden und Rastatt vgl. Stadtkreis Baden-Baden 85–100, hier zum Kastell auf dem Rettig 88; Landkreis Rastatt, Bd. 1, 72–77; s. a. Coenen, Aquae 25–65; Kicherer, Geschichte 11–16; Die Römer in Baden-Württemberg, hg. v. Philipp Filtzinger, Dieter Planck u. Bernhard Cämmerer, 3. Aufl., Stuttgart 1986, 226–235; Haebler, Geschichte, Bd. 1, 21–32; Land Baden-Württemberg, Bd. 1, 126–135; Elke Löhnig / Peter M. Knierriem, Römische Siedlungsspuren auf dem „Rettig“ in Baden-Baden. Ein Vorbericht zu den laufenden Ausgrabungen, in: Die Ortenau 72 (1992) 67–79; Egon Schallmayer, Aquae – das römische Baden-Baden (Führer zu archäologischen Denkmälern in Baden-Württemberg 11), Stuttgart 1989, passim; Sütterlin, Geschichte 44–66. »
  7. Vgl. Stadtkreis Baden-Baden 91, 93. »
  8. Vgl. Coenen, Aquae 41–51; Petra Mayer-Reppert / Britta Rabold, Baden-Baden, Vorort der Civitas Aquae Aureliae. Brennpunkt „Soldatenbäder“ – ein neu gestaltetes museales Kleinod für die Kur- und Bäderstadt, in: Denkmalpflege in Baden-Württemberg 32 (2003) H. 3, 235–244. »
  9. Vgl. Stadtkreis Baden-Baden 98; Land Baden-Württemberg, Bd. 1, 133; s. a. Coenen, Aquae 61f. »
  10. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 77; Kicherer, Geschichte 17 »
  11. Vgl. Land Baden-Württemberg, Bd. 1, 138f.; Stadtkreis Baden-Baden 104f.; siehe dazu Dieter Geuenich, Chlodwigs Alemannenschlacht(en) und Taufe, in: Die Franken und die Alemannen bis zur „Schlacht bei Zülpich“ (496/97), hg. v. Dieter Geuenich (Ergänzungsbände zum Reallexikon der germanischen Altertumskunde 19), Berlin 1998, 423–437. »
  12. Vgl. Land Baden-Württemberg, Bd. 1, 140; s. a. Dieter Geuenich, Alemannien im 6. bis 8. Jahrhundert, in: Mission und Christianisierung am Hoch- und Oberrhein (6.–8. Jahrhundert), hg. v. Walter Berschin, Dieter Geuenich u. Heiko Steuer (Archäologie und Geschichte 10), Stuttgart 2000, 23–34; Sütterlin, Geschichte 95–107. »
  13. Vgl. auch zu den folgenden Angaben die graphische Darstellung in Landkreis Rastatt, Bd. 1, 118. »
  14. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 103, 548. »
  15. Vgl. MGH DD Merov. nr. 162; s. a. Stadtkreis Baden-Baden 110; Kicherer, Geschichte 19. »
  16. Vgl. MGH DD Merov. nr. 162; Theo Kölzer, Kloster Weißenburg und Baden-Baden, in: Forschungen zur Reichs-, Papst- und Landesgeschichte. Peter Herde zum 65. Geburtstag von Freunden, Schülern und Kollegen dargebracht, hg. v. Karl Borchardt u. Enno Bünz, Stuttgart 1998, T. 1, 15–24; Landkreis Rastatt, Bd. 1, 86; Stadtkreis Baden-Baden 110. »
  17. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 86. »
  18. Vgl. Stadtkreis Baden-Baden 110 (987 Schenkung Otto III.); Landkreis Rastatt, Bd. 1, 86 (991 Weißenburger Kirchenraub); s. a. Hansmartin Schwarzmaier, Baden-Baden im frühen Mittelalter. Die älteste schriftliche Überlieferung aus den Klöstern Weißenburg und Selz, Baden-Baden 1988, passim. »
  19. Vgl. MGH DD H III nrr. 81, 172, 174; Stadtkreis Baden-Baden 110; Landkreis Rastatt, Bd. 1, 87, Bd. 2, 41; zur Größe des prediums Rotenfels vgl. Meinrad Schaab, Adlige Herrschaft als Grundlage der Territorialbildung im Uf-, Pfinz- und Enzgau, in: ZGO 143 NF 104 (1995) 1–49, hier 10f. »
  20. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 87; allg. zu den hochmittelalterlichen Herrschafts- und Besitzverhältnissen im Ufgau s. a. Schaab (wie Anm. 30) 7–18. »
  21. Vgl. Stadtkreis Baden-Baden 110; Landkreis Rastatt, Bd. 1, 89; Schwarzmaier, Baden (2005) 57; RMB, Bd. 1, nr. 28; Karl Schmid, Baden-Baden und die Anfänge der Markgrafen von Baden, in: ZGO 140 NF 101 (1992) 1–37, hier 32, 36. »
  22. Vgl. Stadtkreis Baden-Baden 110. »
  23. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 87. »
  24. Vgl. ebd.; allg. zum Grafengeschlecht von Eberstein vgl. Hennl, Gernsbach 10–29 (Lit.); Andermann, Glanz und Niedergang 195–215; Andermann, Markgrafen 96–104; Andermann, Mit des Kaisers holdseligem Töchterlein 453–460; Rainer Hennl, Die Herren bzw. Grafen von Eberstein. Aufstieg eines Adelsgeschlechts aus der Ortenau zwischen 1085 und 1278/79, in: Die Ortenau 77 (1997) 153–172; Krieg v. Hochfelden, Geschichte, passim; Karl Freiherr von Neuenstein, Die Grafen von Eberstein in Schwaben, Bd. 1, Karlsruhe 1897, passim. »
  25. Vgl. Stadtkreis Baden-Baden 147. Zur Burg Alteberstein allg. vgl. Gerhard Hoffmann, Die Burg Alt-Eberstein, in: Burgen und Schlösser 85–89. »
  26. Vgl. Hennl, Gernsbach 14f. »
  27. Vgl. ebd. 13–15. »
  28. Vgl. Europ. Stammtafeln NF, Bd. 12, Taf. 28. »
  29. Vgl. RMB, Bd. 1, nrr. 542, 543; Stadtkreis Baden-Baden 148. Die Markgrafen als Besitzer der Burg Alteberstein sind im Zusammenhang mit Inschrift nr. 29 erstmals auch heraldisch bezeugt. »
  30. Zum Adelsgeschlecht der Markgrafen von Baden vgl. zuletzt Gerhard Fritz, Die Markgrafen von Baden als Machtfaktor im Mittleren Neckarraum im Hoch- und Spätmittelalter. Antworten und offene Fragen zu einem oft diskutierten Thema, in: Backnang. Backnanger Jahrbuch 16 (2008) 44–67; Florian Lamke, Die frühen Markgrafen von Baden, die Hessonen und die Zähringer. Konstellationen südwestdeutscher Adelsfamilien in der Zeit des Investiturstreits, in: ZGO 154 NF 115 (2006) 21–42; Heinz Krieg, Zur Herrschaftsbildung der Markgrafen von Baden im späten Mittelalter, in: Das Land am mittleren Neckar zwischen Baden und Württemberg, hg. v. Hansmartin Schwarzmaier u. a. (Oberrheinische Studien 24), Ostfildern 2005, 162–187; grundlegend zur Geschichte der Markgrafschaft vgl. Schwarzmaier, Baden (2005), passim; ders., Baden 164–246. »
  31. Vgl. Schwennicke, Europ. Stammtafeln NF, Bd. 1.2, Taf. 265. »
  32. Vgl. Kohnle, Geschichte 31. »
  33. Vgl. RMB, Bd. 1, nr. 227; Schwarzmaier, Baden (2005) 71. »
  34. Vgl. Rüdiger Stenzel, Die Städte der Markgrafen von Baden, in: Landesherrliche Städte in Südwestdeutschland, hg. v. Jürgen Treffeisen u. Kurt Andermann (Oberrheinische Studien 12), Sigmaringen 1994, 89–130, hier 92f. Anm. 4; DI 57 (Pforzheim) XVII. »
  35. Vgl. Schwarzmaier, Baden (2005) 79; Die Kunstdenkmäler des Rems-Murr-Kreises, bearb. v. Adolf Schahl (Die Kunstdenkmäler in Baden-Württemberg), München 1983, Bd. 1, 208. »
  36. Vgl. Schwarzmaier, Baden (2005) 83f.; Schindele, Exordium fundationis 45–58; Schwarzmaier, Lichtenthal 23–27; zur Geschichte der Abtei siehe Einl. Kap. 2.1, XXIII–XXVII»
  37. Zur Überführung des Leichnams Hermanns V. von Baden vgl. Schwarzmaier, Baden (2005) 84. »
  38. Vgl. Stadtkreis Baden-Baden 154; Landkreis Rastatt, Bd. 2, 497f. »
  39. Vgl. Kurt Andermann, Baden-Badens Weg zur Residenz, in: ZGO 144 NF 105 (1996) 259–169, hier 261. »
  40. Vgl. hierzu die Ausführungen „Herrschaft und Staat“ zu den jeweiligen Gemeinden in Stadtkreis Baden-Baden, passim bzw. Landkreis Rastatt, Bde. 1/2, passim. »
  41. Vgl. RMB, Bd. 1, nr. 1174; Schoepflinus, Historia, tom. 5, 466–469, hier 467. »
  42. Vgl. RMB, Bd. 1, nrr. 1424f.; siehe dazu Andermann, Glanz und Niedergang 209; Hennl, Gernsbach 88f.  »
  43. Vgl. dazu die Karte „Ortsherrschaft um 1500“ in Landkreis Rastatt, Bd. 1, 101. »
  44. Vgl. Andermann, Glanz und Niedergang 210f.; zum Landshuter Erbfolgekrieg vgl. Schaab, Geschichte der Kurpfalz 213–216. »
  45. Zu den Bestimmungen des Einwurfsvertrages vgl. Hennl, Gernsbach 96–100; Krieg v. Hochfelden, Geschichte 125–135, 431–442; zu Gernsbach als Hauptort der Grafschaft siehe Einl. Kap. 2.1, XXVIII–XXX»
  46. Zu den Herren von Windeck vgl. Andermann, Markgrafen 105–109; Gartner, Die Windecker, passim; Regesten von Windeck, passim; zu Bühl siehe Einl. Kap. 2.1, XXXIII–XXXVI»
  47. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 408–410, 417, 487, 575; Gartner, Die Windecker 25f. »
  48. Vgl. hierzu die Karte zur Ortsherrschaft im Bereich des Landkreises Rastatt um 1500 in Landkreis Rastatt, Bd. 1, 101. »
  49. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 35f. »
  50. Vgl. ebd. 48. Zum Kloster Frauenalb vgl. Frauenalb. Streifzug durch 800 Jahre Geschichte, bearb. v. Bernd Breitkopf, mit Beiträgen v. Herwig John, hg. v. Kreisarchiv Karlsruhe (Beiträge zur Geschichte des Landkreises Karlsruhe 7), Ubstadt-Weiher 2008, passim. »
  51. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 256. »
  52. Vgl. Mitchell L. Arnold, Die Abtei Herrenalb. Wie ihre Verwüstung zur Auflösung führte, Karlsruhe 2004, 95–120. »
  53. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 312; zur Reichslandvogtei Ortenau vgl. Otto Kähni, Die Landvogtei Ortenau, in: Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde, hg. v. Friedrich Metz, mit einem Beitrag v. Franz Quarthal, 4., erw. Aufl., Freiburg i. Br. 2000, 297–303; zu Ottersweier siehe Einl. Kap. 2.1, XXXVII–XXXIX»
  54. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 220, 222–224, 228–230; s. a. Fritz Eyer, Das Territorium der Herren von Lichtenberg 1202–1480. Untersuchungen über den Besitz, die Herrschaft und die Hausmachtpolitik eines oberrheinischen Herrengeschlechts (Schriften der Elsaß-Lothringischen Wissenschaftlichen Gesellschaft zu Straßburg), Straßburg 1938, 124, 126, 240 (Karte); zu den Herren von Lichtenberg allg. vgl. Hermann Ehmer, Geschichte der Herren von Lichtenberg. Zum Übergang von Burg und Herrschaft Lichtenberg an Württemberg vor 650 Jahren, in: Geschichtsblätter aus dem Bottwartal 11 (2008) 146–162. »
  55. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 404–406 (Balzhofen), 424–426 (Moos), 432f. (Oberbruch), 434 (Oberweier), 436 (Vimbuch), Bd. 2, 157 (Hügelsheim), 232f. (Ulm), 440 (Greffern) 444 (Schwarzach), 451 (Söllingen), 453 (Stollhofen). Zum Kloster Schwarzach allg. siehe Einl. Kap. 2.1, XXXI–XXXIII»
  56. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 447; Andermann, Lehnwesen 196; s. a. Suso Gartner, Vogtei, Dinghöfe und Weistümer des Klosters Schwarzach, in: Die Ortenau 71 (1991) 126–137; Benediktinerklöster 580–583. »
  57. Vgl. Gartner, Die Windecker 8–11; Benediktinerklöster 582. »
  58. Vgl. Ludwig Uibel, Die Endphase der Auseinandersetzung der Abtei Schwarzach mit der Markgrafschaft um die Landeshoheit nach den Prozeßschriften des 18. Jahrhunderts, in: Die Ortenau 71 (1991) 206–243; als Prozeßschrift des Klosters vgl. Gerettete Wahrheit, Bde. 1/2. »
  59. Vgl. dazu die Karte Territorialentwicklung Badens bis 1796, bearb. v. Joachim Fischer (Historischer Atlas von Baden-Württemberg VI.1), Stuttgart 1974. »
  60. Zur Teilung von 1388 vgl. RMB, Bd. 1, nr. 1441; Schwarzmaier, „Von der fürsten tailung“ 172; Richard Fester, Der Teilungsvertrag der Markgrafen Bernhard I. und Rudolf VII. von 1388, in: ZGO 42 NF 3 (1888) 104–111. »
  61. Vgl. Schwarzmaier, Baden (2005) 103f.; Richard Fester, Die Erwerbungen der Herrschaften Hachberg und Höhingen durch Markgraf Bernhard I. von Baden, in: ZGO 49 NF 10 (1895) 650–667. »
  62. Zu den Grafen von Sponheim vgl. Carola Fey, Die Begräbnisse der Grafen von Sponheim (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 107), Mainz 2003, 53–61. »
  63. Vgl. Schwarzmaier, Baden 193; Winfried Dotzauer, Die westlichen Gebiete der Markgrafen von Baden von 1402–1803, in: Landeskundliche Vierteljahrsblätter 14 (1968) 31–54, hier 32f. »
  64. Vgl. Klaus Eberhard Wild, Die Hintere Grafschaft Sponheim als pfälzisch-badische Gemeinherrschaft (1437–1776), in: ders., Zur Geschichte der Grafschaften Veldenz und Sponheim der Birkenfelder Linien der pfälzischen Wittelsbacher (Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde im Landkreis Birkenfeld, Sonderheft 43), Birkenfeld 1982, 39–55. »
  65. Vgl. Kdm. Baden-Baden 236. »
  66. Zur Geschichte des Kollegiatstifts siehe Einl. Kap. 2.1, XXIf. »
  67. Zu den frühesten Siegeln mit dem vermehrten Wappen vgl. Das Wappen des Grossherzoglichen Hauses Baden, hier 25f. »
  68. Zur Hochzeit selbst in Pforzheim vgl. Michael Kühler, Die Hochzeit von Markgraf Karl I. von Baden mit der österreichischen Herzogin Katharina 1447 in Pforzheim und andere Fürstenhochzeiten im 15. Jahrhundert, in: Ängste und Auswege. Bilder aus Umbruchszeiten in Pforzheim. Anlässlich des 550. Geburtsjahres von Johannes Reuchlin, hg. v. Claus Kuge, Ubstadt-Weiher 2005, 75–96. »
  69. Zur Mainzer Stiftsfehde vgl. Kai-Michael Sprenger, Die Mainzer Stiftsfehde, in: Lebenswelten Johannes Gutenbergs, hg. v. Michael Matheus, Wiesbaden 2005, 107–141. »
  70. Vgl. Hansjörg Probst, Die Schlacht bei Seckenheim – ein Höhepunkt pfälzischer Geschichte. Historischer Essay, in: Mannheim vor der Stadtgründung, hg. v. Hansjörg Probst, Regensburg 2006, 312–339; Schwarzmaier, Baden 203; ders., Baden (2005) 109. »
  71. Vgl. Weber-Krebs, Markgrafen 168, 178–181, 260, 268. »
  72. Vgl. Schwarzmaier, Baden 209; Schwennicke, Europ. Stammtafeln NF, Bd. 1.2, Taf. 273. »
  73. Vgl. Johannes Staub, Der Erbvertrag zwischen Markgraf Christoph I. von Baden und Markgraf Philipp von Hachberg vom 31. August 1490 (Karlsruhe, Generallandesarchiv, 46/1026). Neuedition des sogenannten „Rötteler Gemächtes“ mit einer einleitenden Würdigung des Vertrags, in: Das Markgräflerland 1991 H. 1, 93–103. »
  74. Vgl. Krimm, Markgraf Christoph I. 205–215. Die ursprünglich von Christoph I. angestrebte Nachfolgeregelung fand in einem Tafelbild Hans Baldung Griens ihren Niederschlag, vgl. nr. 166»
  75. Vgl. Schwarzmaier, „Von der fürsten tailung“ 175–178; Wielandt, Markgraf Christoph I. 552–558. »
  76. Vgl. Schwarzmaier, Baden 214f.; ders., „Von der fürsten tailung“ 177f. »
  77. Zur Konfessionalisierung in den badischen Markgrafschaften vgl. Kohnle, Markgrafschaften 111–129; Bartmann, Kirchenpolitik (1535–1622), passim. »
  78. Vgl. Reinking, Vormundschaften 36–116. »
  79. Vgl. zu Philiberts Kirchenpolitik v. a. Kohnle, Markgrafschaften 119f.; Bartmann, Kirchenpolitik (1535–1622) 39–111; Reinking, Vormundschaften 117–124. »
  80. Vgl. Reinking, Vormundschaften 126–168; Bartmann, Kirchenpolitik (1535–1622) 155f. »
  81. Vgl. Bartmann, Kirchenpolitik (1535–1622) 155–197; Reinking, Vormundschaften 169f. »
  82. Vgl. Hennl, Gernsbach 247–257, hier 251. »
  83. Vgl. Kohnle, Markgrafschaften 121–124; Schwarzmaier, Baden 219–221. »
  84. Vgl. Schwarzmaier (2005) 130; zur Biographie Eduard Fortunats vgl. Muschka, Eduard Fortunat 1–25 (Lit.); Baumann, Ernst Friedrich von Baden-Durlach 64–127 passim. »
  85. Vgl. Baumann, Ernst Friedrich von Baden-Durlach 67f.; Weech, Badische Geschichte 160. »
  86. Zur Oberbadischen Okkupation vgl. Kohnle, Geschichte 111–120; Schwarzmaier, Baden (2005) 131–134; ders., Baden 222–244; Bartmann, Kirchenpolitik (1535–1622) 224–271; Baumann, Ernst Friedrich von Baden-Durlach 64–197 passim; Press, Baden 139–1142; Press, Markgrafen 35–38. »
  87. Vgl. Kohnle, Markgrafschaften 127; Baumann, Ernst Friedrich von Baden-Durlach 110–112. »
  88. Zum reformierten Bekenntnis Markgraf Ernst Friedrichs und zum sog. Stafforter Buch vgl. Volker Leppin, Der Kampf des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden um sein Bekenntnis und der Widerstand aus Pforzheim, in: Reformierte Spuren in Baden 52–67; Bekenntnis Markgraf Ernst Friedrichs. Kurtze und Einfeltige ausser Gottes Wort und der Alten Rechtglaubigen Kirchen gestelte Bekandnuß, in: ebd. 146–169. Zu Georg Friedrich von Baden-Durlach vgl. Felix Berner, „Verteidiger der Wahrheit bis in den Tod“. Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach 1573–1638, in: ders., Gestalten aus 1000 Jahren. 800–1800 (Baden-Württembergische Portraits 1), Stuttgart 1985, 142–145; Bartmann, Kirchenpolitik (1535–1622) 234–288; Karl Obser, Zur Kirchenpolitik des Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Durlach, in: Die Ortenau 8 (1921) 70f. »
  89. Vgl. Bartmann, Kirchenpolitik (1535–1622) 245–248; Kicherer, Geschichte 57f. »
  90. Vgl. Schwarzmaier, Baden 226; ders., Baden (2005) 134. »
  91. Vgl. Walter Mez, Die Restitution der Markgrafen von Baden-Baden nach der Schlacht bei Wimpfen (1622–1630), Freiburg 1912, 67f.; Kohnle, Geschichte 123f.; Press, Markgrafen 38. »
  92. Vgl. Kicherer, Geschichte 59–62. »
  93. Vgl. Kast, Mittelbadische Chronik 31–67; Kohnle, Geschichte 125; Haebler, Geschichte, Bd. 1, 119f.; Press, Markgrafen 38–40. »
  94. Vgl. Press, Markgrafen 40; Kohnle, Geschichte 125. »
  95. Vgl. Press, Markgrafen 41; Kohnle, Geschichte 126f. »
  96. Vgl. Weech, Badische Geschichte 173. »
  97. Zu den Zerstörungen im Orléansschen Erbfolgekrieg vgl. Kurt von Raumer, Die Zerstörung der Pfalz von 1689 im Zusammenhang der französischen Rheinpolitik, Bad Neustadt a. d. Saale 1982 (erweiterter Ndr. von 1930), 166–181, 358 (Karte). »
  98. Vgl. Springer, Zerstörung 41–49. »
  99. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 374–377; Peter Hank, Stadtgründer. Markgraf Ludwig Wilhelm und die „zweite Gründung“ Rastatts, in: Forum Geschichte 2005. 350. Geburtstag des Markgrafen Ludwig Wilhelm. 300 Jahre Residenzstadt Rastatt, hg. v. d. Stadt Rastatt (Stadtgeschichtliche Reihe 9), Heidelberg 2005, 91–109; Rudolf Schott, Rastatt, in: Historische Festungen im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland, hg. v. Hans-Rudolf Neumann, Stuttgart 1995, 81–89; Rudolf Schott, Die Festung Rastatt in den Jahren 1700 bis 1707, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 41/42 (1987) H. 1, 15–36. »
  100. Vgl. die Nachweise in Reg. 1 (Lemma: Rastatt). »
  101. Zur Wiedervereinigung der beiden badischen Länder vgl. Helmut Neuhaus, Die Wiedervereinigung Badens im Jahre 1771, in: Menschen und Strukturen in der Geschichte Alteuropas. Festschrift für Johannes Kunisch zur Vollendung seines 65. Lebensjahres (Historische Forschungen 73), Berlin 2002, 359–378; Schwarzmaier, Baden 239–246. »
  102. Vgl. die Karte zur Ortsherrschaft und Landeshoheit um 1790 in Landkreis Rastatt, Bd. 1, 103. »
  103. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 92; Hennl, Gernsbach 111f.; Kurt Andermann, Vom Eisacktal ins Murgtal. Die Wolkensteiner aus Südtirol als Erben der Grafen von Eberstein in Südwestdeutschland, in: Der weite Blick des Historikers. Einsichten in Kultur-, Landes- und Stadtgeschichte. Peter Johanek zum 65. Geburtstag, hg. v. Wilfried Ehbrecht u. a., Köln 2002, 301–316. »
  104. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 97, 111, 125f. »
  105. Vgl. ebd. Bd. 1, 408, 487. »
  106. Vgl. ebd. Bd. 2, 487. »
  107. Vgl. ebd. 312. »
  108. Vgl. zu den Ereignissen am Ende des Alten Reiches Schwarzmaier, Baden (2005) 162–193; Kohnle, Geschichte 189–197; Hans-Peter Ullmann, Die Entstehung des modernen Baden an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, in: ZGO 140 NF 101 (1992) 287–301; Stiefel, Baden 172–191. »
  109. Vgl. dazu Der Preis der neuen Kronen. Württemberg und Baden als Vasallen Napoleons. Der Rheinbund 1806, bearb. v. Daniel Hohrath u. Christoph Rehm, hg. v. d. Vereinigung der Freunde des Wehrgeschichtlichen Museums Schloß Rastatt e.V. (Studiensammlungen u. Sonderausstellungen im Wehrgeschichtlichen Museum Rastatt 4), Rastatt 2006, 36–39. »
  110. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 145–147. »
  111. Zur administrativen Verwaltung des Bearbeitungsgebietes im 19. und 20. Jahrhundert vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 145–151; Stadtkreis Baden-Baden 281f. »
  112. Vgl. MGH DD O III nr. 39. »
  113. Vgl. MGH DD H III nrr. 172; Kicherer, Geschichte 23. »
  114. Vgl. Ortskernatlas Baden-Baden 21; Stadtkreis Baden-Baden 129; Coenen, Aquae 135f. »
  115. Vgl. zur Baugeschichte der Burg Hohenbaden Coenen, Aquae 85–95; Kdm. Baden-Baden 282–319. »
  116. Vgl. zur Baugeschichte des Neuen Schlosses Coenen, Aquae 95–99, 161–172, 193f.; Kdm. Baden-Baden 232–281. »
  117. Vgl. zur Biographie Caspar Weinharts Coenen, Aquae 162–164. »
  118. Vgl. die Literaturhinweise zu Tobias Stimmer in nr. 371/I Anm. 21, zu Abel Stimmer in nr. 371/II Anm. 21. »
  119. Vgl. zum Bereich der Vorburg Coenen, Aquae 102; Ortskernatlas Baden-Baden 17; Stadtkreis Baden-Baden 106. »
  120. Vgl. zur Baugeschichte der Pfarr- und Stiftskirche Coenen, Aquae 114–128, hier 117; s. a. Kdm. Baden-Baden 70–82; Frank, Stiftskirche, passim. »
  121. Vgl. Stadtkreis Baden-Baden 119; zur Gründung des Klosters siehe einl. Kap. 2.1, XXIIIf»
  122. Vgl. Ortskernatlas Baden-Baden 19; Stadtkreis Baden-Baden 129. »
  123. Vgl. zur Geschichte des Kollegiatstifts Andermann, Urkunden 5–10; Stadtkreis Baden-Baden 121–123; Trenkle, Beiträge (1889) 63–76; GLA Karlsruhe Hfk-Hs nr. 509, Herr, Materialien 1–216. »
  124. Vgl. Kdm. Baden-Baden 77. »
  125. Vgl. ebd. 90. »
  126. Vgl. ebd. 134 nr. 1. »
  127. Zum Aufgabenbereich der Bader vgl. Martin Widman / Christoph Mörgeli, Bader und Wundarzt. Medizinisches Handwerk in vergangenen Tagen, Zürich 1998, passim; Haebler, Geschichte, Bd. 1, 91–95. »
  128. Zu den wichtigsten Badherbergen vgl. Coenen, Aquae 135–138; Haebler, Geschichte, Bd. 1, 96–98; Kdm. Baden-Baden 353, 380f.; Robert Erhard, Die Gasthäuser und Hotels der Stadt Baden-Baden, T. 1 (Beiträge zur Geschichte der Stadt und des Kurortes Baden-Baden), Baden-Baden 1982, passim. »
  129. Zum Quellbezirk vgl. die Karte in Stadtkreis Baden-Baden 27. »
  130. Vgl. Coenen, Aquae 102–105; Ortskernatlas Baden-Baden 18. »
  131. Vgl. Kdm. Baden-Baden 64f.; Coenen, Aquae 105–109; Ortskernatlas Baden-Baden 18; zur Lage der Tore vgl. Kicherer, Geschichte 38. »
  132. Vgl. Kdm. Baden-Baden 195–223; Coenen, Aquae 129–131. »
  133. Vgl. Kdm. Baden-Baden 197; Kicherer, Geschichte 48. »
  134. Vgl. die Verweise auf die entsprechenden Katalognrr. in Reg. 1, Lemma: Baden-Baden, altkath. Pfarrkirche. »
  135. Vgl. Stadtkreis Baden-Baden 105; zur Ersterwähnung Badens als Stadt vgl. RMB, Bd. 1, nr. 576. »
  136. Vgl. Kurt Andermann, „Mit furderung des gemeynen nutz.“ Die Badner Stadtordnung von 1507, in: ZGO 156 NF 117 (2008) 167–178; Unnser forderst und fürnemst statt Baden – 500 Jahre Stadtordnung. Ausstellung vom 24. März 2007 bis 13. Januar 2008, hg. v. Stadtmuseum Baden-Baden, Baden-Baden 2007, passim. »
  137. Vgl. Kicherer, Geschichte 60f.; Stadtkreis Baden-Baden 124; Coenen, Aquae 172–178. »
  138. Vgl. Coenen, Aquae 178–180; Kdm. Baden-Baden 155–165. »
  139. Vgl. zur Zerstörung und Wiederherstellung der Stadt Ortskernatlas Baden-Baden 24–26; Coenen, Aquae 153–160; Springer, Zerstörung; Trenkle, Zerstörung 84–102. »
  140. Vgl. zur Wiederherstellung der Stiftskirche Bartusch, Wiederherstellung 249–300 (im Druck). »
  141. An Gesamtdarstellungen zur Geschichte des Klosters Lichtenthal vgl. Stadtkreis Baden-Baden 155–158; 750 Jahre Lichtenthal, passim; Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 19–166, (1985) 67–248. »
  142. Vgl. WUB, Bd. 6, 462f. Nachtrag nr. XX; RMB, Bd. 1, nr. 384. »
  143. Zu den Anfängen des Klosters Lichtenthal vgl. Exordium fundationis 191f. Siehe dazu Schindele, Exordium fundationis 45–58. »
  144. Vgl. RMB, Bd. 1, nr. 386. »
  145. Vgl. RMB, Bd. 1, nr. 387; Urkundenarchiv Lichtenthal (1855) 442f.; s. a. 750 Jahre Lichtenthal 189f. nr. 11. »
  146. Vgl. Tilmann Schmidt, Die Originale der Papsturkunden in Baden-Württemberg 1198–1417, T. 1: 1198–1341 (Index actorum Romanorum Pontificum 6/1), Città del Vaticano 1993, nrr. 203, 207; Urkundenarchiv Lichtenthal (1855) 444–446; s. a. 750 Jahre Lichtenthal 190 nr. 12. Allg. zum Text des Privilegiums commune Cisterciense vgl. Die päpstlichen Kanzleiordnungen, ges. u. hg. v. Michael Tangl, Innsbruck 1894 (Ndr. Aalen 1959), 232f. nr. 2. »
  147. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 37. »
  148. Vgl. RMB, Bd. 1, nr. 390; Urkundenarchiv Lichtenthal (1855) 446f.; s. a. 750 Jahre Lichtenthal 191 nr. 13. »
  149. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 30f., hier unter Berufung auf Exordium fundationis 191f. »
  150. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 42–46; Stadtkreis Baden-Baden 156. »
  151. Vgl. Coester, Klosterkirche 85. »
  152. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 32. »
  153. Vgl. RMB, Bd. 1, nr. 396; Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 32, hier unter Berufung auf Exordium fundationis 191f. Zur markgräflichen Grablege in Backnang vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis) XVIf»
  154. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 48–50. Zu ihrer Biographie vgl. die Literaturangaben in nr. 4 Anm. 5. »
  155. Vgl. RMB, Bd. 1, nr. 570; Urkundenarchiv Lichtenthal (1856) 218, 359–361. »
  156. Vgl. Schwarzmaier, Lichtenthal 27f. »
  157. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 61; zur Baugeschichte der Fürstenkapelle vgl. Kdm. Baden-Baden 427f.; Krimm, Fürstenkapelle 147–150; Stober, Baugeschichte 96f., 108–114; Stober, Denkmalpflege 116–138. »
  158. Vgl. wie auch zu den folgenden Angaben Coester, Klosterkirche 88–94. »
  159. Vgl. Kdm. Baden-Baden 437 (Abb. 335). »
  160. Vgl. zu diesem Identifizierungsvorschlag Cistercienserinnen-Abtei Lichtenthal 7; Schindele, Frauen 38 (Abb. 4); Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 69f. mit Anm. 238. »
  161. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 69 (Jahreszahl hier falsch abgedruckt); Coester, Klosterkirche 88. Zu den Patrozinien der damals geweihten Altäre vgl. Stadtkreis Baden-Baden 173 Anm. 24. »
  162. Vgl. zur Krise des Klosters allg. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 80–114; Schindele, Abtei Lichtenthal (1978) 405–407; Kurt Andermann, Zur Besitz- und Wirtschaftsgeschichte Lichtenthals während des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit, in: 750 Jahre Lichtenthal 121–127, hier 122. »
  163. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 124f. »
  164. Vgl. ebd. 129–134; zur Abfolge der Äbtissinnen vgl. Stadtkreis Baden-Baden 157f. »
  165. Vgl. Gerhard Stamm, Klosterreform und Buchproduktion. Das Werk der Schreib- und Lesemeisterin Regula, in: 750 Jahre Lichtenthal 63–70; Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 137–144. »
  166. Vgl. Coester, Klosterkirche 94; Stober, Baugeschichte 95f.; Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 136. »
  167. Vgl. Coester, Klosterkirche 94; Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 136. »
  168. Zu den damaligen Renovierungsmaßnahmen vgl. Stober, Denkmalpflege 120f. unter Berufung auf Herr, Kloster Lichtenthal 22f. »
  169. Vgl. Kdm. Baden-Baden 464 nr. 10 (Abb. 368); Abtei Lichtenthal 20 (Abb.); Anna Maria Renner, Markgraf Bernhard II. von Baden. Eine ikonographische Studie über seine Gestalt in Werken der bildenden Kunst, zugleich ein Beitrag zu Hagiographie und Landesgeschichte, Karlsruhe 1953, 18, 163. »
  170. Vgl. zur Verehrung des sel. Bernhard von Baden Krimm, Markgrafen 80–82; Agnes Wolters, Bernhardreliquien im Kloster Lichtenthal, in: Cistercienserchronik 61 (1954) 31–34; Otto Bernhard Roegele, Bernhard von Baden und die Abtei Lichtenthal, Heidelberg 1948, passim; Adolf Dietrich, Lichtenthal in der Verehrung des sel. Bernhard von Baden, in Cistercienserchronik 40 (1928) 186–194. »
  171. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1984) 129, 131–133; Schindele, Abtei Lichtenthal (1978) 407–409; zum ersten Nachweis für das markgräfliche Selbstverständnis als Kastenvogt vgl. das Testament Jakobs I. von Baden vom 11.4.1453 in RMB, Bd. 3, nr. 7496. »
  172. Vgl. die Reihe der urkundlich nachweisbaren Schaffner (Oberschaffner) in Reiss, Studien 251f. mit Anm. 136. »
  173. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1985) 75f. »
  174. Zur badischen Religionspolitik in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts vgl. Kohnle, Markgrafschaften 113–121; Bartmann, Kirchenpolitik 39–111; Kattermann, Markgraf Philipp I., passim; Kattermann, Kirchenpolitik, passim; Richard Fester, Die Religionsmandate des Markgrafen Philipp von Baden 1522–1533, in: Zeitschrift für Kirchengeschichte 11 (1890) 307–329; Reinking, Vormundschaften 18–116. »
  175. Zur Paternität vgl. Stadtkreis Baden-Baden 156; Schindele, Abtei Lichtenthal (1985) 83; zur Aufhebung des Klosters Herrenalb vgl. Mitchell L. Arnold, Die Abtei Herrenalb. Wie ihre Verwüstung zur Auflösung führte, Karlsruhe 2004, 95–120; Kohler, Herrenalb 16 (mit Lit.); Schindele, Abtei Lichtenthal (1985) 80f. »
  176. Vgl. Bartmann, Kirchenpolitik 155–198; Reinking, Vormundschaften 126–173; Press, Baden 137f. »
  177. Vgl. zu Hieronymus Veus vgl. die Literaturangaben in nr. 255 Anm. 9; s. a. nr. 404 Anm. 8. »
  178. Zur Oberbadischen Okkupation vgl. Einl. Kap. 2, XVIIIf»
  179. Zur konfessionellen Haltung der Markgrafen Ernst Friedrich und Georg Friedrich von Baden-Durlach siehe Anm. 99. »
  180. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1985) 111. »
  181. Vgl. ebd. 123. »
  182. Vgl. Köhler, Obrigkeitliche Konfessionsänderung 25–35. »
  183. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1985) 129–136. »
  184. Vgl. ebd. 134f. »
  185. Vgl. KA Lichtenthal o. Sig., Bauer, Baugeschichte 7r. »
  186. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1985) 149 Anm. 1325. »
  187. Zu den Baumaßnahmen ab 1723 vgl. Stober, Baugeschichte 99–107; Stober, Denkmalpflege 110f. »
  188. Vgl. zu Leben und Werk Peter Thumbs Hans Martin Gubler, Der Vorarlberger Barockbaumeister Peter Thumb 1681–1766. Ein Beitrag zur Geschichte der süddeutschen Barockarchitektur (Bodensee-Bibliothek 16), Sigmaringen 1972. »
  189. Vgl. Herr, Kloster Lichtenthal 25; Stober, Denkmalpflege 120; Stober, Baugeschichte 108. »
  190. Vgl. Herr, Kloster Lichtenthal 25. »
  191. Vgl. zu Lichtenthal während der Säkularisation allg. Maria Pia Schindele, Ordenstreue gegen staatliches Reglement. Auswirkungen der Säkularisation und ihre Bewältigung durch die Zisterzienserinnen der Abtei Lichtenthal, in: Alte Klöster – neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803. Große Landesausstellung Baden-Württemberg 2003 in Bad Schussenried vom 12. April bis 5. Oktober 2003, hg. v. Volker Himmelein u. a., Bd. 2.2: Die Mediatisierung. Auswirkung von Säkularisation und Mediatisierung, hg. v. Hans Ulrich Rudolf, Ostfildern 2003, 1053–1062; Johannes Brümmer, „… unter nachstehenden Bedingungen ferner in klösterlicher Communion beysammen bleiben“. Säkularisation und Fortbestand von Kloster Lichtenthal, in: 750 Jahre Lichtenthal 137–145; Hermann Schmid, Die Säkularisation der Klöster in Baden 1802–1811, Überlingen 1980, 195–197; Alfons Staedele, Kloster Lichtental und die Säkularisation. Besitznahme und Organisation des Klosters im Jahre 1803, in: Die Ortenau 37 (1957) 29–33. »
  192. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1985) 184f., 189–193. »
  193. Vgl. zur Geschichte des Umbaus der Fürstenkapelle zu Beginn des 19. Jahrhunderts Stober, Denkmalpflege 116–128; Stober, Baugeschichte 108–111; Krimm, Fürstenkapelle 147–158; zu Franz Josef Herr vgl. Einl. Kap. 3, XLVII–XLIX»
  194. Vgl. den Wortlaut der Inschriften auf den neu geschaffenen Gedenktafeln in Herr, Kloster Lichtenthal 34–59; Bauer, Frauenkloster Lichtenthal 304–325. »
  195. Vgl. Stober, Denkmalpflege 138–151. »
  196. Vgl. ebd. 148–151. Zum Konzil vgl. Kleines Konzilskompendium. Alle Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen des Zweiten Vaticanums in der bischöflich genehmigten Übersetzung, Freiburg i. Br. 1966, passim. »
  197. Vgl. Schindele, Abtei Lichtenthal (1985) 241; dies., Ordenstreue (wie Anm. 202) 1061. »
  198. Vgl. zur Ersterwähnung Krieg v. Hochfelden, Geschichte 361f.; zur Geschichte Gernsbachs allg. vgl. Hennl, Gernsbach, passim, zur Besiedelung des Murgtales 30–33; s. a. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 95–114; Rainer Hennl, Vom Doppeldorf zur Stadt – Die Entstehung der Stadt Gernsbach im Murgtal. Ein Beitrag zur Problematik des Begriffs „Stadtgründung“, in: Protokolle der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein e. V., Protokoll 397 über die Arbeitssitzung v. 19.1.2001, 1–13; Arnold Tschira, Das Stadtbild von Gernsbach, in: Badische Heimat 24 (1937) 361–374; Franz Schneider, Geschichte der Stadt Gernsbach im Murgtal, Gernsbach 1925, passim. »
  199. Zum Markt- und Kirchdorf vgl. Hennl, Gernsbach 33–35. »
  200. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 96. »
  201. Vgl. Hennl, Gernsbach 39; Landkreis Rastatt, Bd. 2, 100. »
  202. Vgl. Hennl, Gernsbach 40. »
  203. Vgl. ebd. 48, 283; zur städtischen Verfassung siehe ebd. 140–187. »
  204. Vgl. ebd. 41. Zur Burg Neueberstein s. a. Kdm. Rastatt 270–295; zum Verkauf der Burg Alteberstein an die Markgrafen von Baden siehe Einl. Kap. 2, XIV»
  205. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 95; zur Stadtbefestigung allg. vgl. Hennl, Gernsbach 61–64; Franz Kappler, Die Gernsbacher Stadtbefestigung, in: Heimatbuch Lkr. Rastatt 2 (1975) 34–38. »
  206. Vgl. auch zu den späteren Zerstörungen Landkreis Rastatt, Bd. 2, 95f. »
  207. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 97; Hennl, Gernsbach 85. »
  208. Vgl. zur Teilung der Stadt Hennl, Gernsbach 88f. »
  209. Zu den Auswirkungen vgl. ebd. 89–95. »
  210. Siehe hierzu Einl. Kap. 2, XVI sowie zu den Einzelbestimmungen Hennl, Gernsbach 95–103. »
  211. Zur Oberbadischen Okkupation siehe Einl. Kap. 2, XVIIIf»
  212. Vgl. Hennl, Gernsbach 110. »
  213. Vgl. ebd. 106–108. »
  214. Vgl. ebd. 111f.; Landkreis Rastatt, Bd. 2, 97. »
  215. Vgl. Hennl, Gernsbach 118, 267. »
  216. Vgl. ebd. 267. »
  217. Vgl. ebd. 234; Landkreis Rastatt, Bd. 2, 103. »
  218. Vgl. Hennl, Gernsbach 42; Landkreis Rastatt, Bd. 2, 103; zur Geschichte der Pfarrei s. a. Trenkle, Beiträge (1881) 179–193; Heinrich Langenbach, Die Gründung der Pfarrei Gernsbach am 1. Mai 1248, Gernsbach 1948, passim. »
  219. Vgl. Hennl, Gernsbach 191. »
  220. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 103. »
  221. Zur Einführung der Reformation in Gernsbach vgl. Hennl, Gernsbach 247–251; Landkreis Rastatt, Bd. 2, 104; Eisenlohr, Kirchliche Geschichte 9–14; Steigelmann, Des Herrn Wort, passim. »
  222. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 104. »
  223. Vgl. Hennl, Gernsbach 237. »
  224. Vgl. ebd. 143f. »
  225. Vgl. ebd. 145–147. »
  226. Vgl. ebd. 147–149. »
  227. Vgl. auch zu den folgenden Angaben Hennl, Gernsbach 196–202. Allg. zur Entstehung der Murgschifferschaft vgl. Scheifele, Murgschifferschaft, passim; Renner, Murgflößerei, passim; Eberhard Gothein, Entstehung und Entwicklung der Murgschifferschaft. Ein Beitrag zur Geschichte des Holzhandels, in: ZGO 43 NF 4 (1889) 400–455. »
  228. Vgl. die Kurzvorstellung aller Gernsbacher Schifferfamilien in Hennl, Gernsbach 220–233. »
  229. Vgl. Hennl, Gernsbach 200; zu Jakob Kast siehe auch Scheifele, Jacob Kast 738–746; ders. Fernholzhandel 145–170. »
  230. Vgl. zur Geschichte des Gebäudes Dessau, Gernsbach, passim. »
  231. Vgl. Hennl, Gernsbach 236–238; allg. zur Liebfrauenkirche vgl. Marbach, Liebfrauenkirche, passim; Kdm. Rastatt 151–167. »
  232. Vgl. Kdm. Rastatt 154. »
  233. Vgl. Hennl, Gernsbach 92. »
  234. Vgl. ebd. 237. »
  235. Vgl. Kdm. Rastatt 162f. »
  236. Vgl. ebd. 162f. (Abb. 94). »
  237. Vgl. ebd. 156f.; Hennl, Gernsbach 237. »
  238. Zur Geschichte der Abtei allg. vgl. Andermann, Lehnwesen 195–197 (mit Lit.); Benediktinerklöster 574–588 (mit Lit.); Landkreis Rastatt, Bd. 2, 446–448; Gartner, Kloster Schwarzach 263–341; ders., Benediktinerabtei Schwarzach 243–273; Reinfried, Geschichte Schwarzach (1889) 141–218, (1892) 41–142. »
  239. Vgl. zu den Ersterwähnungen Benediktinerklöster 574f. »
  240. Vgl. Gartner, Frühgeschichte 139–146; zu der von Twinger von Königshofen überlieferten Lage von Arnulfsau vgl. ebd. 139 mit Anm. 11; Gartner, Benediktinerabtei Schwarzach 244. »
  241. Zu Graf Ruthard vgl. Michael Borgolte, Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie, Sigmaringen 1986, 229–236; zur Stiftung vgl. Urkundenbuch der Stadt Straßburg, bearb. v. Wilhelm Wiegand, Aloys Schulte, Hans Witte, Georg Wolfram u. Johannes Fritz, Bd. 1, Straßburg 1879, nr. 9; zur unsicheren Überlieferung vgl. Benediktinerklöster 575; Paul Zinsmaier, Schwarzacher Urkundenfälschungen, in: ZGO 107 NF 68 (1959) 1–23, hier 8–21. »
  242. Vgl. Marzolff, Baugeschichte 21. »
  243. Vgl. ebd. 23. »
  244. Vgl. Andermann, Lehnwesen 195; s. a. Der Besitz des Klosters Schwarzach von den Anfängen bis zur Säkularisation, Kartenbeilage zu: Landkreis Rastatt. »
  245. Vgl. MGH DD O III nr. 153. »
  246. Vgl. MGH DD H II nr. 277. »
  247. Vgl. MGH DD Ko II nr. 180. »
  248. Vgl. Benediktinerklöster 581. »
  249. Vgl. Remling, Urkundenbuch, Bd. 1, 85f. nr. 78. »
  250. Zur Baugeschichte der romanischen Abteikirche vgl. Marzolff, Baugeschichte 24–27; die Liste der Äbte vgl. in Landkreis Rastatt, Bd. 2, 448. »
  251. Vgl. Marzolff, Baugeschichte 26. Zwei der originalen Kapitelle befinden sich im 2009 neu konzipierten Lapidarium des Schwarzacher Münsters, ein Großteil der figürlich und ornamental geschmückten Bauglieder wird indessen im Badischen Landesmuseum aufbewahrt. »
  252. Vgl. Marzolff, Baugeschichte 26. »
  253. Vgl. Benediktinerklöster 581; Andermann, Lehnwesen 196; Suso Gartner, Vogtei, Dinghöfe und Weistümer des Klosters Schwarzach, in: Die Ortenau 71 (1991) 126–137; Alfons Harbrecht, Die Schwarzacher Klostervögte und die Windecker, in: Bühler Blaue Hefte 5–7 (1960) 56–62. »
  254. Vgl. Benediktinerklöster 582. »
  255. Vgl. ebd. 576. »
  256. Vgl. RMB, Bd. 1, nr. 3440. »
  257. Vgl. Benediktinerklöster 577; zu den Bauernunruhen im Einzelnen vgl. Claudia Ulbrich, Die Huldigung der Petersleute. Zu den Folgen des Bauernkriegs im Kloster Schwarzach, in: Bauer, Reich und Reformation. Festschrift für Günther Franz zum 80. Geburtstag am 23. Mai 1982, hg. v. Peter Blickle, Stuttgart 1982, 74–84, hier 75f.; Gartner, Kloster Schwarzach 304–309; ders., Benediktinerabtei Schwarzach 258–260; Ludwig Lauppe, Der Schwarzacher Haufe 1525, in: Die Ortenau 34 (1954) 94–99; Reinfried, Geschichte Schwarzach (1889) 185–189. »
  258. Vgl. Benediktinerklöster 577; Gartner, Benediktinerabtei Schwarzach 260f. »
  259. Vgl. Benediktinerklöster 577; Gartner, Kloster Schwarzach 311–313. »
  260. Vgl. Benediktinerklöster 577. »
  261. Zur Kirchenpolitik unter Markgraf Philipp II. von Baden-Baden und zur bayerischen Vormundschaftsregierung vgl. Einl. Kap. 2, XVIII»
  262. Vgl. auch zu den folgenden Angaben über Kaspar Brunner Gartner, Benediktinerabtei Schwarzach 261–263. »
  263. Vgl. Benediktinerklöster 578. »
  264. Vgl. ebd. 578. »
  265. Vgl. zu Georg Dölzer die Literaturhinweise in nr. 483 Anm. 6. »
  266. Vgl. Benediktinerklöster 578; s. a. Paulus Volk O.S.B., Die Straßburger Benediktiner-Abteien im Bursfelder Kongregationsverband 1481–1624, in: Archiv für elsässische Kirchengeschichte 10 (1935) 153–293, hier 163. »
  267. Vgl. Benediktinerklöster 579. »
  268. Vgl. Gartner, Benediktinerabtei Schwarzach 264–266. »
  269. Vgl. ebd. 266. »
  270. Vgl. Ludwig Uibel, Die Endphase der Auseinandersetzung der Abtei Schwarzach mit der Markgrafschaft um die Landeshoheit nach den Prozeßschriften des 18. Jahrhunderts, in: Die Ortenau 71 (1991) 206–243; Gerettete Wahrheit, Bde. 1/2, passim. Zur Durchführung der Säkularisation in Schwarzach vgl. Hermann Schmid, Die Säkularisation der Klöster in Baden 1802–1811, Überlingen 1980, 199–202. »
  271. Vgl. Johannes Werner, Der letzte Abt von Schwarzach und sein Ende, in: Die Ortenau 75 (1995) 308–316. »
  272. Zum barocken Neubau der Klosteranlage vgl. Marzolff, Baugeschichte 27–30; s. a. Rüsch, Barockumbau 403–433; zum Abriß vgl. Marzolff, Baugeschichte 30f. »
  273. Vgl. zur Restaurierung unter Josef Durm vgl. Durm, Abteikirche 449–455, 461f.; zu den Grabungsergebnissen von 1969 vgl. Tschira u. a., Benediktinerabtei Schwarzach, passim; zur Restaurierungskritik vgl. Rüsch, Restaurierungen 25–39; Rüsch, Veränderungen 249–258; Rüsch, Barockumbau 403–433; Marzolff, Lebensstationen 351–354. »
  274. Vgl. zu den Herrschaftsverhältnissen beider Orte Landkreis Rastatt, Bd. 1, 408–412, 417–420; Land Baden-Württemberg, Bd. 5, 149–151; allg. zur Geschichte von Bühl s. a. Reinfried, Stadt- und Pfarrgemeinde Bühl 65–144; Reinfried, Geschichte Bühl, passim; zu Kappelwindeck s. a. Gartner/Hall, Kappelwindeck, passim; Michael Rumpf, 700 Jahre Bühl-Kappelwindeck, in: Heimatbuch Lkr. Rastatt 31 (1992) 49–56. »
  275. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 407, 417; s. a. Suso Gartner, Die erste Erwähnung von Bühl, in: Bühler Blaue Hefte 26/27 (1974) 68–71. »
  276. Vgl. auch zu den folgenden Angaben Landkreis Rastatt, Bd. 1, 408. Zu den Herren von Windeck vgl. Andermann, Markgrafen 105–109; Gartner, Die Windecker, passim; Regesten von Windeck, passim. »
  277. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 421; zur Burg Altwindeck allg. vgl. Karl-Bernhard Knappe, Die Burg Alt-Windeck, in: Burgen und Schlösser 150–160; Alfons Harbrecht, Zur Baugeschichte der Windeck, in: Bühler Blaue Hefte 5–7 (1960) 38–43, hier 38–41. »
  278. Vgl. Reinfried, Kondominat 98; Regesten von Windeck, nr. 378; Gartner, Die Windecker 26. »
  279. Vgl. die Stammtafel zum Adelsgeschlecht von Windeck in Gartner, Die Windecker o. S. (Umschlagklappe); s. a. Stammtafel des Rittergeschlechtes von Windeck, aufgestellt v. Ernst Julius Leichtlen, erw. v. Fritz Kober, in: Die Ortenau 43 (1963) 177–186. »
  280. Vgl. Reinfried, Kondominat 98; Regesten von Windeck, nrr. 406, 411, 416; Gartner, Die Windecker 26. »
  281. Vgl. Reinfried, Kondominat 99; Regesten von Windeck, nr. 468; Gartner, Die Windecker 26f. »
  282. Vgl. Reinfried, Kondominat 99; Regesten von Windeck, nr. 559; Gartner, Die Windecker 26f. »
  283. Vgl. Reinfried, Kondominat 99–102, teilweise abgedr. in Franz Joseph Mone, Über die Ortsbehörden in kleinen Städten und Dörfern vom 15. bis 17. Jahrhundert in Baden und Elsaß, in: ZGO 7 (1856) 257–280, hier 267. »
  284. Vgl. Reinfried, Kondominat 102, Regesten von Windeck, nr. 634; Gartner, Die Windecker 29. »
  285. Vgl. auch zu den folgenden Angaben Landkreis Rastatt, Bd. 1, 413; Karl Schleh, Zur Geschichte der Pfarrei St. Peter und Paul, Bühl/München 1977, passim; [Karl Reinfried], Die Pfarreien Bühl und Kappel-Windeck zur Zeit des dreißigjährigen Krieges, in: Freiburger katholisches Kirchenblatt 42 (1898) nr. 11, Sp. 165–169, nr. 12 Sp. 181–185, nr. 13 Sp. 202–205. »
  286. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 414. »
  287. Zu den Herren von Bach vgl. Fischer, Die Herren von Bach, T. 1/2, passim; zum Wasserschloß Bach vgl. Hugo Schneider, Das Wasserschloß Bach in Kappelwindeck, in: Burgen und Schlösser 147–149; Theodor von Glaubitz, Die „Außenwerke“ der Burg Windeck, in: Bühler Blaue Hefte 1 (1957) 59–62, hier 59f.; ders., Das Wasserschloß Bach, in: Die Ortenau 21 (1934) 169–172; Karl Reinfried, Das ehemalige Wasserschloß Bach zu Kappel-Windeck bei Bühl, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften 18 (1902) 132–142. »
  288. Vgl. Rumpf, Bach’sche Grabkapelle 47–64. »
  289. Vgl. ebd. 56; s. a. Brommer, Pfarrkirche 4, 6–8; ders., St. Peter- u. Paulskirche 11–21; Bloedt, Pfarrkirche 18–27. »
  290. Vgl. auch zu den folgenden Angaben Landkreis Rastatt, Bd. 1, 419; Gartner/Hall, Kappelwindeck 20–22; Karl Reinfried, Beiträge zur Geschichte der Pfarrei Kappel-Windeck, in: FDA 40 (1896) 570–574, 583–586. »
  291. Vgl. RMB, Bd. 3, nr. 7494; s. a. Andermann, Urkunden 6. »
  292. Vgl. Beschreybung des Gemeinen Stabs und Bezirkhs des Fleckhens Bühell 1598. Im Original und mit Erläuterungen wiedergegeben von Otto Gartner (ediert nach GLA Karlsruhe 66/1437), in: Bühler Blaue Hefte 1 (1957) 11–31; s. a. Otto Gartner, Die Bühler Imensteine und die Entstehung des Bühler Bannes, in: Bühler Blaue Hefte 26/27 (1974) 62–67. »
  293. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 412; Reinfried, Kondominat 100–102; s. a. Otto Gartner, Gemarkung, Gericht, Schultheißen und Stabhalter der Zwölfer zu Bühl, in: Bühler Blaue Hefte 3 (1959) 20–29. »
  294. Vgl. Reinfried, Kondominat 104f.; Regesten von Windeck, nr. 681; Gartner, Die Windecker 32f. »
  295. Vgl. auch für die folgenden Angaben Reinfried, Kondominat 109–112; s. a. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 408; Suso Gartner, Bühl in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in: Bühler Heimatgeschichte 11 (1997) 54–75. »
  296. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 408. »
  297. Vgl. Reinfried, Kondominat 106; Reinfried, Bühler Friedhof II, o. S. »
  298. Zum Weinbau als Haupterwerbstätigkeit Kappelwindecker Bürger vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 420. »
  299. Zu den windeckschen Untertanen und ihren Berufen um 1580 vgl. Suso Gartner, Ein Streifzug durch die Geschichte von Bühl um 1580, in: Die Ortenau 67 (1987) 130–132. »
  300. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 412f., 419; s. a. Reinfried, Stadt- und Pfarrgemeinde Bühl 85f. »
  301. Zu den Bühler Gasthäusern allg. vgl. Joseph Harbrecht, Gassen und Gaststätten von Alt-Bühl, in: Bühler Blaue Hefte 3 (1959) 43–57. »
  302. Vgl. Theodor von Glaubitz, Die Burgen Alt- und Neuwindeck mit den Bühler Edelhöfen. Eine geschichtliche Studie, in: Bühler Blaue Hefte 5–7 (1960) 22–37, hier 37; Karl Reinfried, Die ehemaligen Edelhöfe im Amtsbezirk Bühl, in: ebd. 79–96, hier 80–82. »
  303. Vgl. Michael Rumpf, Bastian Gugel und der „Arme Konrad“ zu Bühl, Bühl 1988, passim. »
  304. Vgl. Reinfried, Kondominat 104; Reinfried, Religionsänderungen 67–78. »
  305. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 1, 414; Reinfried, Religionsänderungen 78–122; Die Religionsschicksale im Amte Bühl während des 16. und 17. Jahrhunderts und die Pastorationstätigkeit der Jesuiten daselbst, in: Freiburger katholisches Kirchenblatt 16 (1872) nr. 47 Sp. 369f., nr. 48 Sp. 378–379, nr. 49 Sp. 389f., nr. 50 Sp. 394f., nr. 52 Sp. 412f., 17 (1873) nr. 1 Sp. 4f., nr. 4 Sp. 28, nr. 5 Sp. 35f. »
  306. Vgl. Reinfried, Religionsänderungen 116–122. »
  307. Vgl. Franz Ruf, Der Bühler Großbrand vom Jahre 1622, in: Bühler Heimatgeschichte 3 (1989) 27–35. »
  308. Vgl. Pfarrerbuch Baden-Baden 18, 22. »
  309. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 312; allg. zur Geschichte von Ottersweier siehe ebd. 312–317; Land Baden-Württemberg, Bd. 5, 154; Karl Knüttel, 1200 Jahre Ottersweier, in: Heimatbuch Lkr. Rastatt 2 (1975) 39–50; ders., Ottersweier. Ein Gang durch die Jahrhunderte, hg. v. d. Gemeinde Ottersweier, Ottersweier 1975, passim. »
  310. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 315; Reinfried, Pfarrei Ottersweier 46; ders., Zur Gründungsgeschichte der Pfarreien zwischen Oos und Rench, in: FDA 38 NF 11 (1910) 89–126, hier 101, 106 Anm. 1, 113–116. »
  311. Vgl. auch zu den nachfolgenden Angaben bezüglich der Herrschaftsverhältnisse Landkreis Rastatt, Bd. 2, 312; Land Baden-Württemberg, Bd. 5, 154. »
  312. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 314; Reinfried, Pfarrei Ottersweier 36. »
  313. Zur Geschichte der Ortenau vgl. Kähni (wie Anm. 64). »
  314. Vgl. zur kommunalen Verwaltung Landkreis Rastatt, Bd. 2, 314f.; Reinfried, Pfarrei Ottersweier 40f. »
  315. Zum Ortenauer Herrschaftsvertrag vgl. Reinfried, Kondominat 113f.; ders., Pfarrei Ottersweier 38; Landkreis Rastatt, Bd. 2, 312; zur Edition des Vertragstextes vgl. nr. 235 Anm. 15. »
  316. Zu den kirchlichen Verhältnissen in Ottersweier vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 315f.; Reinfried, Pfarrei Ottersweier 45–53. »
  317. Vgl. Karl Reinfried, Die ältesten Statuten des Landkapitels Ottersweier mit Zusätzen aus dem 15. Jahrhundert, in: FDA 23 (1893) 265–286; ders., Die Dekane des Landkapitels Ottersweier, in: Acher und Bühler Bote 4 (1902) 3–5 (= Beilage zum Acherner und Bühler Tageblatt Jg. 36); ders., Geschichtlicher Überblick über das Landkapitel Ottersweier und dessen Pfarreien, in: Oberrheinisches Pastoralblatt 2 (1900) 9–12, 22f., 33–35, 58f., 67–70, 82–84. »
  318. Vgl. Reinfried, Pfarrei Ottersweier 83 Regest nr. 8, 84 Regest nr. 12; zur St.-Michaels-Pfründe vgl. ebd. 63–65. »
  319. Vgl. ebd. 83 Regest nr. 9. »
  320. Vgl. ebd. 58f., 83 Regest nr. 9. »
  321. Zur Baugeschichte der Kirche vgl. Coenen, Baukunst 155–159; ders., Von des Chores Maß und Gerechtigkeit. Der Einfluß der spätgotischen Werkmeisterbücher auf den Ausbau von Chorturmkirchen in der Ortenau am Beispiel der Pfarrkirche St. Johannes der Täufer in Ottersweier, in: Die Ortenau 79 (1999) 372–422; Kirchenführer Ottersweier 1–3; CVMA Dtld. II/1 (Baden/Pfalz) 208; Müller, Ortenau 65. »
  322. Zur Biographie Nikolaus Kremers vgl. die Literaturverweise in nr. 296 Anm. 5. »
  323. Zu Wolfgang von Windeck vgl. Gartner, Die Windecker 32–34. »
  324. Vgl. zu den Bauarbeiten im 18. Jahrhundert Reinfried, Pfarrei Ottersweier 55f.; zum Neubau der Kirche um 1906/09 vgl. Coenen, Baukunst 155–159; Kirchenführer Ottersweier 3–8; Sauer, Kirchliche Denkmalskunde (1909) 298. »
  325. Vgl. Suso Gartner, Schloß Waldsteg im Besitz badischer Kanzler und ihrer Verwandten, in: Die Ortenau 79 (1999) 412–422, hier 414, 418; zu Jakob Kirsser s. a. die Hinweise in nr. 292 Anm. 7. »
  326. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 315. »
  327. Vgl. Reinfried, Pfarrei Ottersweier 51–53; ders., Religionsänderungen 122–124. »
  328. Vgl. Reinfried, Pfarrei Ottersweier 53. »
  329. Vgl. zur Besetzung der Pfarrpfründe Reinfried, Pfarrei Ottersweier 73f.; zur Belehnung des Schwarzacher Abts mit dem Ottersweierer Patronat vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 315f. »
  330. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 316; Reinfried, Pfarrei Ottersweier 53, 75f. Zum Wirken der Jesuiten in Ottersweier s. a. Dieter Kauß, Kolleg und Residenz. Die Jesuiten in Baden-Baden und Ottersweier von 1622 bis 1774, in: Die Klöster der Ortenau 530–544; Otto Bernhard Roegele, Die Jesuiten von Ottersweier und ihre Beziehungen zur alten Diözese Straßburg (1632–1689), in: FDA 72 DF 4 (1952) 123–150; Karl Reinfried, Die ehemalige Jesuiten-Residenz zu Ottersweier, in: FDA 24 (1895) 239–256. »
  331. Zur Wallfahrtskirche Maria Linden vgl. Ulrich Coenen, Die spätgotische Wallfahrtskirche Maria Linden in Ottersweier und ihre Proportionen. Der Einfluß der Werkmeisterbücher auf den Entwurf des Gotteshauses, in: Heimatbuch Lkr. Rastatt 39 (2000) 45–61; Erika Schappeler-Honnef, 500 Jahre Wallfahrtskirche Maria Linden, in: Heimatbuch Lkr. Rastatt 11 (1984) 121–127; P. Adalbert Ehrenfried, Maria Linden bei Ottersweier, Bühl 1974 (mit Lit.); Karl Reinfried, Die Maria-Lindenkirche bei Ottersweier, in: FDA 18 (1886) 1–19. »
  332. Vgl. Landkreis Rastatt, Bd. 2, 313f., 316; s. a. Helmut Pflüger, Die Klostergrundherrschaft der Zisterzienserabtei Herrenalb, in: ZGO 146 NF 107 (1998) 35–158, hier 143f. »