Inschriftenkatalog: Aachen (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 32: Stadt Aachen (1993)

Nr. 68† Rathaus vor 1559

Beschreibung

Wandinschrift (?) in Goldbuchstaben über dem Haupteingang.1) Der Wortlaut der Inschrift wird in einer Sammelhandschrift2), von à Beeck (1620) und Medici (1669) mit einigen sinnverändernden Abweichungen überliefert. Da die Überlieferung bei Medici an den betreffenden Stellen grammatisch und syntaktisch stimmiger ist, wird sie der Edition zugrunde gelegt. Alle drei Quellen lassen jedoch an der Korrektheit ihrer Überlieferung zweifeln.

  1. Karolus insignem reddens hanc condidit urbemQuam libertavit post Romam constituendoa)Quod sit transb) Alpes hic semper Regia sedesUt caput urbs hanc queque colatc) et Gallia totaGaudet Aquisgranum prae cunctis munere clarumQuae prius Imperii legesd) nunc laureat almi.

Übersetzung:

Karl gründete diese Stadt und zeichnete sie aus;

nach Rom stattete er diese mit Freiheiten aus, indem er festlegte,

daß der königliche Sitz jenseits der Alpen immer hier sei,

so daß jede Stadt und ganz Gallien diese (Stadt) als Haupt verehre.

Es freut sich Aachen, berühmt vor den anderen (Städten) durch diesen Gunsterweis;

welche (Stadt) früher die Gesetze des Reiches, nun die des Heiligen3) ehrt.

Versmaß: Leoninische Hexameter (Vers 2 und 4 ungereimt).

Der Text lautet bei à Beeck:

  1. Karolus insignem reddens hanc condidit urbem Quam libertavit post Romam constituendo Quod si trans Alpes hic semper Regia sedes Ut caput urbis cuncta colat hanc et Gallia tota Gaudet Aquisgranum prae cunctis munere clarum Quae prius Imperii Reges nunc laureat almi.

Übersetzung:

Der folgende Übersetzungsversuch verdeutlicht die Probleme, die diese Lesart mit sich bringt4):

„Karl gründete diese Stadt und zeichnete sie aus; nach Rom stattete er diese mit Freiheiten aus, indem er festlegte, daß, wenn also jenseits der Alpen hier immer der königliche Sitz (sei), jede Stadt und ganz Gallien diese verehre. Es freut sich Aachen, berühmt vor anderen durch diesen Gunsterweis; welche (Stadt) früher die Könige des Reiches, nun die des Himmels krönt.“

Das Verständnis der Beeckschen Überlieferung bereitet besonders bezüglich des letzten Verses Probleme.5) Die Lesart reges legt es nahe, das Verb im wörtlichen Sinne als ‚krönen' zu interpretieren. Der Verweis der Königskrönungen in die Vergangenheit wäre aber zu einem Zeitpunkt, als die Aachener Krönungstradition nicht nur noch ungebrochen, sondern auch für das städtische Selbstverständnis von großer Bedeutung war, äußerst unwahrscheinlich.

Nach allen drei Überlieferungen wird im vierten Vers das Metrum verletzt. Der zweite Vers weist keinen Reim auf. Bereits Pick hat darauf hingewiesen und vermutet, daß der Text an dieser Stelle falsch überliefert wurde und statt constituendo ein anderes Wort, etwa magnificavit, den zweiten Vers beendet hat.6) In Anbetracht des Umstandes, daß nach Medici auch der vierte Vers reimlos war und zudem Vers 5 in der Reimqualität (zweisilbig assonierend statt einsilbig rein) abweicht, dürfen solche Überlegungen aber nur mit großer Vorsicht angestellt werden. Veränderungen des ursprünglichen Textes könnten auf eine Überarbeitung der nachgedunkelten Inschrift im Jahre 1559 durch den Maler Kornelius Janson zurückgehen.7) Sie bietet neben der Bauzeit des Rathauses den einzigen sicheren Anhaltspunkt für die zeitliche Eingrenzung der Inschrift. Wenn 1559 bereits eine Wiederherstellung notwendig war, wird der Text wenigstens einige Jahre vorher, wahrscheinlich aber deutlich früher erstmals angebracht worden sein.

Textkritischer Apparat

  1. constituendam Ms. lat. qu. 291.
  2. post Ms. lat. qu. 291.
  3. hanc queque colat] cuncta colat hanc à Beeck, Pick, Bock; cuncta colit hanc Ms. lat. qu. 291.
  4. Reges à Beeck, Ms. lat. qu. 291, Pick, Bock.

Anmerkungen

  1. à Beeck: „ad principalem accessum ingressumque“; Huyskens, Medici: „sopra la porta principale“.
  2. Berlin, Staatsbibl. Preuß. Kulturbesitz Ms. lat. qu. 291, fol. 93v. Der Text der Inschrift ist in einer Hand des 16. Jh. auf der letzten Seite der Handschrift nachgetragen. Voraus geht der Text der Urkundeninschrift am Karlsschrein (vgl. DI Aachen Dom, Nr. 34). Das Ende des fünften Verses ist durch den Leinenfalz verdeckt, die erste Hälfte des letzten Verses durch Wurmfraß teilweise zerstört.
  3. Gemeint ist vielleicht Karl der Große.
  4. Auf die Emendation der Beeckschen Lesart von urbis zu urbs in der vierten Zeile kann für die Erstellung einer sinnvollen Übersetzung nicht verzichtet werden.
  5. Käntzeler übersetzt ihn folgendermaßen: „Welches (scil. Aachen) zuerst jetzt krönt des erhabenen Reiches Beherrscher.“ (Aquisgranum, S. 26).
  6. Pick verweist auf die Verwendung des Wortes magnificare im unechten Karlsdiplom.
  7. Pick, S. 49.

Nachweise

  1. Berlin, Staatsbibl. Preuß. Kulturbesitz, Ms. lat. qu. 291, fol. 93v.
  2. à Beeck, p. 13.
  3. Huyskens, Cosimo von Medici, S. 157.
  4. Bock, Rathhaus, S. 131.
  5. Pick/Laurent, Rathaus, S. 49.

Zitierhinweis:
DI 32, Stadt Aachen, Nr. 68† (Helga Giersiepen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di032d002k0006807.