Inschriftenkatalog: Aachen (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 32: Stadt Aachen (1993)

Nr. 32† St. Paul 1450–1455

Beschreibung

Epitaph (?) des Wilhelm von Horn, an der Evangelienseite des Hochaltars angebracht. Die Tafel wurde um 1800 beseitigt.

Text nach Pompen.

  1. Hanc tabulam fieri necnon depingi fecit / illustris dominus Jacobus primus comes / de Horn, cuius pater illustris quondam / d(omi)n(us) d(ominus) Wilhelmus, d(omi)n(u)s de Horne, / hic sepultus est, qui obiit anno D(omi)ni 1433 / mensis iulii die 21. Anniversarium eius / singulis quatuor temporibus hic suprascriptus / comes notabiliter fundando dotavit / perpetuo celebrandum, quorum Deus misereri / dignetur.

Übersetzung:

Diese Tafel ließ anfertigen und malen der vornehme Herr Jakob, erster Graf von Horn, dessen Vater, der vornehme Herr, Herr Wilhelm, Herr von Horn, hier begraben ist, welcher starb im Jahre des Herrn 1433 am 21. Juli. Sein Jahrgedächtnis, das auf ewig an den einzelnen Quatembertagen gefeiert werden soll, hat der obengenannte Graf hier durch eine bemerkenswerte Gründung dotiert. Gott möge ihnen gnädig sein.

Kommentar

Die Inschrift überliefert den Todestag und die Begräbnisstätte des Wilhelm von Horn sowie die für ihn zu feiernden Memorien. Es dürfte sich um ein (auf Holz ?) gemaltes Epitaph gehandelt haben. Der Verstorbene, Wilhelm VIII.1), war seinem Vater 1415 als Herr von Horn nachgefolgt. Ab 1428 erscheint er nicht mehr in den Quellen, stattdessen bezeichnet sich nun Friedrich von Moers als Herr von Horn. Vielleicht war Wilhelms Rückzug von den Regierungsgeschäften bereits mit seiner Übersiedlung nach Aachen verbunden. Seine enge Verbundenheit mit dem Dominikanerkloster in Aachen kommt darin zum Ausdruck, daß er in Teilen der älteren Literatur irrtümlich als dessen Gründer bezeichnet wird. Thenen nennt die Familie der Grafen von Horn unter den besonderen Wohltätern der Kirche, „quorum praeclara a summae arae lateribus monimenta cernuntur“.2) Der wohl 1426 geborene Jakob aus Wilhelms Ehe mit Johanna von Montigny folgte seinem Vater nicht nur als Herr von Horn nach, sondern erlangte sogar die Erhebung in den Grafenstand.3) Die Verleihung des Grafentitels an ihn am 26. Dezember 1450 ist als Terminus post quem für die Anfertigung der Tafel heranzuziehen. 1455 verzichtete Jakob von Horn auf seine weltlichen Würden und trat in den Franziskanerorden ein.4)

Anmerkungen

  1. Vgl. zu den folgenden Angaben Pompen, S. 17ff.
  2. StA, Thenen, Aquisgranum, f. 593v.
  3. Pompen, S. 63.
  4. FranzA, Tr. 54b, f. 2v.

Nachweise

  1. Pompen, Jacob de Eerste, S. 19.
  2. KDM 10,2, S. 188.

Zitierhinweis:
DI 32, Stadt Aachen, Nr. 32† (Helga Giersiepen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di032d002k0003207.