Inschriftenkatalog: Aachen (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 32: Stadt Aachen (1993)

Nr. 4† †Stadtmauer Ende 12. Jh.?

Beschreibung

Fragment eines Inschriftsteins, von mehreren Rissen durchzogen. Die Slg. Alfter überliefert dazu: „diß ist jenes merckwürdig denckmahl der Erbauung der stattmauren zu Achen, welches daselbst nach dem Acherbrand in der alten stattmauren zum Vorschein kommen...“. Der Stein wurde angeblich von einem Schuster zum Kaminbau verwendet. Verbleib unbekannt. Inschrift zwischen Linien, der Nachzeichnung nach zu urteilen in romanischer Majuskel.

Text nach Slg. Alfter

  1. [........MV / R]VM CVM SVIS TVRI/BVS [...] ANTE / CAE[S]ARIS IN GAL/[LI]AS AD[V]ENT[V]M / CIVITAS [...]AE / FOSI[.......]a)

Übersetzung:

... die Mauer mit ihren Türmen ... vor dem Eintreffen des Kaisers in Gallien ...

Kommentar

Die Inschrift steht vermutlich im Zusammenhang mit dem Bau der ersten Stadtmauer auf Geheiß Friedrichs I. in den siebziger Jahren des 12. Jh. Vor dem überlieferten Text muß mindestens eine Zeile fehlen, die u.a. wohl ein Datum und den Namen des Caesars (Friedrich I.) enthielt. Die Aachener Bürger hatten Friedrich I. im Jahr 1171 das Versprechen gegeben, innerhalb von vier Jahren eine Stadtmauer zu errichten.1) Die Angabe ante caesaris in Gallias adventum2) scheint sich auf die Fertigstellung der Befestigung zu beziehen. Möglicherweise ist damit der Zeitpunkt der Rückkehr Friedrichs I. vom fünften Italienzug (1174–1178), vielleicht aber auch erst das Eintreffen Heinrichs VI. in Deutschland nach seiner Kaiserkrönung 11913) gemeint. Der paläographische Befund – soweit er anhand einer Nachzeichnung erstellt werden kann – widerspricht der Datierung des Steines ins 12. Jh. nicht: Die kapitalen Formen überwiegen, lediglich das E wird ausschließlich unzial verwendet. Unzialbuchstaben, die Ende des 12. Jh. bereits verbreitet waren, wie unziales T und M, fehlen noch. Das kapitale A hat einen breiten Deckstrich, M ein kurzes Mittelteil. So zeigt die Schrift eher konservative Tendenzen, die sich etwa auch für Inschriften an der Mainzer Stadtmauer feststellen lassen.4)

Textkritischer Apparat

  1. Erster Buchstabe möglicherweise falsch gelesen statt P.

Anmerkungen

  1. Ann. Aquenses (MGH SS XXIV, p. 38) ad a. 1172: „Aquenses ab imperatore commoniti iuraverunt, in 4 annis muro et menibus civitatem munire.“ Friedrich I. hielt sich 1172 nicht in Aachen auf. Zeitlich am nächsten liegt sein Besuch im Herbst 1171, der daher am ehesten für den Eid in Frage kommt. Vgl. Einleitung S. XVI.
  2. Zur Verwendung der Bezeichnung Gallia für ‚Deutschland' im 12. Jh. vgl. M. Lugge, „Gallia“ und „Francia“ im Mittelalter (Bonner Histor. Forschungen 15), Bonn 1960, S. 132–140.
  3. Petry weist darauf hin, daß sich der Bau der Stadtmauer bis in die Regierungszeit Heinrichs VI. hingezogen haben kann (M. Petry, Die niederrhein. Stadt als Festung, RhVjbll. 45, 1981, S. 50).
  4. Vgl. DI II (Mainz), Nr. 668.

Nachweise

  1. HAStK, Slg. Alfter Bd. 47, f. 111r.

Zitierhinweis:
DI 32, Stadt Aachen, Nr. 4† (Helga Giersiepen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di032d002k0000403.