Die Inschriften der Stadt Aachen

4. INSCHRIFTEN UND INSCHRIFTENTRÄGER

4.1. Inschriften des Totengedenkens

4.1.1. Überlieferung

54 der 210 im vorliegenden Band behandelten Inschriftenträger überliefern Inschriften des Totengedenkens. Mit gut 25 % liegt der Anteil der Grab- und Gedächtnisinschriften am Aachener Inschriftenmaterial ungewöhnlich niedrig.168) Für eine Untersuchung der künstlerischen Gestaltung der Grabdenkmäler und der Ausführung der Inschriften wird die Materialdecke durch den hohen Anteil verlorener Träger zusätzlich ausgedünnt: Nur zehn von 26 Grabplatten und vier von sieben Epitaphien, deren Inschriften überliefert sind, sind im Original erhalten. Die große Zahl der Verluste läßt sich nicht allein als Folge von Kriegen, Bränden oder der natürlichen Vergänglichkeit des Materials erklären, sondern ist sicher auch auf ein wenig ausgeprägtes Interesse an historischen Quellen dieser Art zurückzuführen. Im 18. und 19. Jahrhundert wurden zahlreiche Grabplatten aus mehreren Aachener Kirchen entfernt, ohne daß ihre Gestaltung und ihre Inschriften zuvor festgehalten wurden.169) Noch im 20. Jahrhundert waren die Totengedächtnismale vergangener Jahrhunderte nicht vor der fahrlässigen oder gar bewußten Zerstörung gefeit. Die Grabplatte des Aachener Bürgermeisters Johann Ruland (†1579) etwa wurde als Standfläche für ein Regenfaß verwendet, bevor sie 1937 in fragmentarischem Zustand zwar wiederentdeckt, wenige Jahre später aber dennoch zu Schotter verarbeitet wurde (Nr. 78). Auch mehrere Grabplatten des 17. Jahrhunderts, die erst 1958 aus einem Kanal geborgen und der Obhut der Stadt übergeben wurden, sind heute nicht mehr auffindbar (vgl. Nr. 200, 201). Die nichtoriginale Überlieferung ist zu dürftig, um die Lücken des original erhaltenen Bestandes wesentlich zu verkleinern, geschweige denn zu schließen.170) Die fehlende Beschäftigung mit den Aachener Grabinschriften, die sich bis in die jüngste Vergangenheit feststellen läßt, mag mit auf die Vielzahl herausragender inschriftlicher Dokumente in der Stadt zurückzuführen sein, die das historische und kunstwissenschaftliche Interesse banden.

Allerdings kann der Befund hinsichtlich Umfang und Zusammensetzung der Inschriften des Totengedenkens nicht ausschließlich auf die ungünstige Überlieferungssituation zurückgeführt werden. Auffällig ist das nahezu völlige Fehlen von Epitaphien des Stadtbürgertums, wie sie in den bislang im Rahmen des Deutschen Inschriftenwerkes bearbeiteten städtischen Gebieten in großer Zahl begegnen. Die einzige Ausnahme bildet das (verlorene) Metallepitaph des Kupfermeisters Peter Amya (Nr. 70), das allerdings der Beschreibung nach zu urteilen keinen repräsentativen Charakter gehabt haben dürfte.171) Die übrigen Epitaphien für Personen aus dem weltlichen Bereich wurden für Zugereiste hergestellt (Nr. 25, 32, 73, 74). Es scheint, daß die Anfertigung von Epitaphien für bürgerliche, ja allgemein für weltliche Verstorbene in Aachen nicht üblich war.

Anders als im alten Aachener Stadtkern und im Bereich der beiden großen Abteien Burtscheid und Kornelimünster stellt sich die Situation in den eingemeindeten Orten am Rande des heutigen Stadtge-[Druckseite XXV]-bietes dar. Auf den Friedhöfen in Eilendorf, Laurensberg, Orsbach und Richterich ist eine größere Zahl von Grabkreuzen aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts172) erhalten, deren Inschriften allerdings in einigen Fällen bereits abgewittert sind. Immerhin sind von 17 Grabkreuzinschriften, die überliefert sind, bis heute 14 am Original überprüfbar. Auffällig ist die relative Häufung von Todesfällen in den Jahren 1633 und 1635,173) die sich vermutlich auf die Verbreitung einer seuchenartigen Krankheit zurückführen läßt.174)

4.1.2. Gestaltung der Grabdenkmäler

Im Aachener Material lassen sich drei, vielleicht vier Formen von Totengedächtnismalen unterscheiden: Grabplatte, Grabkreuz und Epitaph, dazu möglicherweise ein Totenschild (vgl. Nr. 188). Die horizontal über der Grabstätte liegenden Grabplatten175) tragen in der Mehrzahl der Fälle neben der (meist umlaufenden) Inschrift nur das Familien- oder die Ahnenwappen des bzw. der Verstorbenen, entsprechen also dem Typ der Wappengrabplatte. Gelegentlich werden Umschrift und Wappen durch Ornamente, Todessymbole oder – bei zwei Priestergrabplatten (Nr. 21, 194) – durch Kelch und Hostie ergänzt. Darstellungen des Verstorbenen selbst bilden die Ausnahme. Lediglich die Messingplatte, die in die steinerne Grabplatte des Abtes Heribert von Lülsdorf eingelassen war, zeigt eine gravierte Halbfigur des Toten (Nr. 38). Hinzu kommt wahrscheinlich auch ein in Nachzeichnung überliefertes Steinfragment mit Teilen einer Ritzzeichnung, bei dem es sich ebenfalls um eine Grabplatte gehandelt haben dürfte (Nr. 8). Die Seltenheit figürlicher Darstellungen Verstorbener auf Aachener Grabplatten, die auch für den umfangreicheren Bestand an Kanonikergrabplatten im Dom feststellbar ist,176) kann wohl kaum nur auf Überlieferungslücken zurückgeführt werden. Sie dürfte vielmehr als regionale Eigenart zu interpretieren sein, doch kann ein solcher Schluß erst nach einer Untersuchung des Materials in den umliegenden Gebieten, insbesondere im Landkreis Aachen sowie in den angrenzenden Gebieten in Belgien und in den Niederlanden, mit einiger Sicherheit gezogen werden.

Weitgehend einheitlich sind die aufrecht über dem Grab errichteten steinernen Grabkreuze gestaltet, die immer glatte Armenden sowie meist einen sog. Kopfsattel und Viertelzylinder als Winkelstützen haben.

Das Epitaph, das der Sicherung des Gebetsgedenkens dient, unterscheidet sich von der Grabplatte und dem Grabkreuz nicht nur in seiner möglichen räumlichen Trennung vom Grab, sondern vor allem durch „die beliebige Umrißform und Größe, die aufrechte Anbringung an der Wand und die Beliebigkeit des Materials und der technischen Ausführung“.177) Neben der Inschrift trägt es häufig – aber nicht notwendigerweise – eine bildliche Darstellung, die im allgemeinen den Verstorbenen allein oder als Beter in die szenische Gestaltung eines Andachtsbildes eingefügt zeigt.178) Beide Typen sind für Aachen nachweisbar. Das in St. Paul auf den Putz eines Pfeilers gemalte Epitaph der Maria de Froidcour (Nr. 25) zeigt diese als Priantin vor Maria mit dem Kinde kniend, der Gottesmutter vom hl. Sebastian empfohlen. Zur Linken Mariens knien Mann und Kinder der Verstorbenen, begleitet vom hl. Gerhard von Brogne. Diese typische Bildanordnung wird durch eine Darstellung der Zeigung des Marienkleides während der Heiligtumsfahrt ergänzt und enthält somit ein für Aachen spezifisches Element. Ebenfalls gemalt ist das Epitaph des Johannes von Hall (Nr. 145), das ihn betend vor dem gekreuzigten Jesus zeigt.

Besonders bemerkenswert unter den Aachener Stücken sind die Steinepitaphien dreier Äbte von Kornelimünster aus dem 17. Jahrhundert mit überlebensgroßen, vollplastischen Ganzfiguren der Verstorbenen (Nr. 117, 174, 193). Die porträthafte Darstellung, die feine Ausarbeitung aller Details und [Druckseite XXVI] die sorgfältige Schriftgestaltung weisen die Epitaphien als hervorragende Werke der Grabmalkunst aus.

Die überwiegende Zahl der Grabplatten, Epitaphien und Grabkreuze besteht aus Blaustein, einem südlich von Aachen abgebauten, verhältnismäßig verwitterungsresistenten Kalkstein. Auch für die verlorenen Totengedächtnismale, deren Material nicht überliefert ist, wird man in der Mehrzahl der Fälle mit Blaustein zu rechnen haben. Unpoliert wurde er gelegentlich für Grabplatten und regelmäßig für Grabkreuze verwendet. Da der hellgraue, leicht bläuliche Stein durch Witterungseinflüsse stark ausbleicht, weisen die Kreuze heute eine weißgraue Färbung auf. Der annähernd schwarz wirkende polierte Blaustein wurde für die Mehrzahl der Grabplatten und für die erwähnten Abtsepitaphien in Kornelimünster gewählt.179)

Zwei der nicht im Original überlieferten Epitaphien sind aus Metall gefertigt worden (Nr. 70, 160). Eines von ihnen ist das Epitaph des 1564 verstorbenen Kupfermeisters Peter Amya und seiner Frau, das nur wenige Jahre nach den Metalltafeln für die Kanoniker des Marienstifts Johannes Pael und Johannes und Lambert Munten180) angefertigt wurde und möglicherweise aus derselben Werkstatt stammte.

4.1.3. Form und Inhalt der Grabinschriften

Unterscheiden sich Grabplatte und Grabkreuz auch in ihrer äußeren Form, so ist ihnen doch die Funktion gemeinsam, die Grabstätte des Verstorbenen zu kennzeichnen. Ihre Inschriften überliefern daher ähnliche Informationen, nämlich in erster Linie den Namen und das Sterbedatum des Toten, denen meist eine Fürbittformel und – auf Grabkreuzen allerdings nur in Ausnahmefällen – eine Grabbezeugung hinzugefügt wird. Bei Kindergrabplatten (Nr. 89, 97, 186) wird das Alter, in einem Fall auch die Todesstunde angegeben. Bei weiblichen Verstorbenen wird stets der Name des nächsten männlichen Verwandten bzw. des Ehemannes genannt, sofern es sich um Laien handelt. Die Inschriften auf den Grabplatten von Nonnen oder Kanonissen hingegen unterscheiden sich in Aufbau und Wortwahl nicht von den Mönchs- oder Kanonikergrabplatten. Lassen sich zwischen Grabplatten und Grabkreuzen hinsichtlich des Formulars der Inschriften also Übereinstimmungen feststellen, so unterscheiden sie sich deutlich im Anteil deutschsprachiger Inschriften. Während sich die Inschriften auf den Grabplatten im Verhältnis von 3:2 auf die deutsche und die lateinische Sprache verteilen, sind die Kreuzinschriften ausnahmslos in der Volkssprache abgefaßt. Die Erklärung dafür ist einerseits in der unterschiedlichen zeitlichen Verteilung der Inschriftenträger, andererseits in der sozialen Zusammensetzung der Verstorbenen zu suchen. Die Grabkreuze stammen, wie erwähnt, durchweg erst aus dem 17. Jahrhundert, einer Zeit, in der sich die deutsche Sprache als Schrift- und damit auch als Inschriftensprache seit langem fest etabliert hatte.181) Die Verstorbenen, denen die Grabkreuze errichtet worden waren, gehörten weder dem Adel noch dem Stadtbürgertum, sondern der nichtadeligen ländlichen Bevölkerung an. Die Überlieferung von Grabplatten hingegen verteilt sich vermutlich vom 13., sicher vom 14. bis ins 17. Jahrhundert. Die einzige deutschsprachige Grabplatteninschrift, die vor dem 16. Jahrhundert entstand, ist die des Martin Colreportz aus dem Jahre 1400 oder dem (beginnenden?) 15. Jahrhundert (Nr. 21). Seit dem 16. Jahrhundert jedoch dominiert die deutsche Sprache auch auf den Grabplatten deutlich; lediglich Inschriften auf Grabplatten einiger geistlicher Personen und Verstorbener aus dem fremdsprachigen Ausland (Nr. 89) sind noch lateinisch abgefaßt. Damit ist zugleich ein Hinweis auf die soziale Komponente der Sprachwahl gegeben. Nur der Klerus scheint im 16. und 17. Jahrhundert noch das Lateinische, die Sprache der Liturgie und der humanistisch Gebildeten, für seine Grabinschriften gewählt zu haben,182) während das städtische Bürgertum die Volkssprache bevorzugte.

Läßt sich demnach festhalten, daß im Bereich des heutigen Aachener Stadtgebietes sowohl Grabplatten als auch Grabkreuze seit dem 16. Jahrhundert überwiegend deutschsprachige Inschriften tragen, die überdies weitgehende Übereinstimmungen im Formular aufweisen, so sind hinsichtlich der sprachlichen Gestaltung dennoch Unterschiede feststellbar. Sie erstrecken sich vornehmlich auf die Fürbittformel, die auf den Grabkreuzen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, entweder „Gott tröst die Seel“ oder [Druckseite XXVII]Bitt Gott für die Seel“ lautet,183) auf den Platten hingegen variantenreicher formuliert ist: „bid god vor die seele“ (Nr. 72); „Bit got voir syn seil in alle geloifgen selen, amen“ (Nr. 21); „dem Gott gnadich wille sein“ (Nr. 59); „Gott begnad die seel“ (Nr. 59); „d(ie) S(eele) G(ott) b(egnad)“ (Nr. 200); „Gott trost die liebe sele amen“ (Nr. 164); „[Gott] wilt siend seelen [gnedig sien e]nde hem ende ons [ein frohlich] operstantnis gevn“ (Nr. 78); „got gebe inen ein selich Aferstentnus“ (Nr. 79).

Im Unterschied zu den Grabkreuzen und -platten tragen alle Epitaphien mit Ausnahme des Epitaphs des Peter Amya (Nr. 70) lateinische Inschriften. Peter Amya ist allerdings, wie erwähnt, der einzige Bürger der Stadt Aachen, für den ein Epitaph nachweisbar ist; die übrigen Epitaphien sind entweder geistlichen Personen oder zugereisten Flamen und Franzosen gewidmet. Die Sprachverteilung weicht also nicht grundsätzlich von dem Befund ab, der sich aus der Untersuchung der Grabplatten ergab. Auch die Epitaphien überliefern den Namen und das Sterbedatum des Toten, gelegentlich auch sein Alter und – bei geistlichen Personen – die kirchlichen Ämter. Auf den Epitaphien für Äbte und Äbtissinnen wird zudem meist die Dauer der Amtszeit angegeben. Daß die Inschriften nur in wenigen Fällen auch eine Grabbezeugung beinhalten, kann angesichts der nicht an die Grabstätte gebundenen Funktion des Epitaphs nicht verwundern. Umfangreiche, sprachlich anspruchsvolle Texte, wie sie andernorts in großer Zahl und auch im Aachener Dom184) bezeugt sind, fehlen in der Aachener Überlieferung. Lediglich die Inschrift auf dem Epitaph der Äbtissin Anna Raitz von Frentz (Nr. 160) läßt in der Leseranrede und in Anleihen bei antiken Autoren Merkmale eines humanistisch beeinflußten Textes erkennen und bereitet zugleich gewisse Verständnisschwierigkeiten, die allerdings weniger auf den komplizierten Sprachstil als auf die mangelhafte Qualität der kopialen Überlieferung zurückzuführen sind.

Die Inschrift auf dem Epitaph der Äbtissin Anna Raitz von Frentz greift paraphrasierend die weit verbreitete Sentenz „pulvis et umbra sumus185) auf und gehört damit zu den Epitaphtexten, die sich (zumeist in Bibel-und Liturgiezitaten) mit dem Themenkreis Vergänglichkeit – Tod – Jenseits auseinandersetzen.186)

4.2. Kirchenschätze

Eine größere Anzahl von Inschriften befindet sich an den liturgischen Gerätschaften und Gewändern, Reliquiaren und Altargemälden der Aachener Kirchen. Zu den ältesten dieser insgesamt 48 Objekte187) zählen ein Vortragekreuz (Nr. 7) und eine Nikolaus-Ikone in einem silbernen Rahmen (Nr. 6) aus dem ersten Drittel des 13. Jahrhunderts in der ehemaligen Abteikirche St. Johann Baptist in Burtscheid. Beides sind kunsthistorisch hervorragende und paläographisch aufschlußreiche Arbeiten aus der Blütezeit der rhein-maasländischen Goldschmiedekunst, deren gotische Majuskelinschriften in Niellotechnik ausgeführt sind. Von kunstgeschichtlicher Bedeutung sind auch die Korneliusbüste im Schatz der ehemaligen Abteikirche Kornelimünster aus dem dritten Viertel des 14. Jahrhunderts (Nr. 17) sowie mehrere Arbeiten der Aachener Goldschmiede Hans von Reutlingen (vgl. Nr. 63, 64) und Dietrich von Raedt (Nr. 113, 115).

Bei den Inschriften auf den kirchlichen Ausstattungsgegenständen handelt es sich in der Mehrzahl um Tituli, Reliquienangaben oder Stifterinschriften. Die Tituli beschränken sich meist auf eine bloße Namensangabe der dargestellten Heiligen oder biblischen Personen, erläutern aber unter Umständen – so auf dem Rahmen der Nikolaus-Ikone - inhaltsreiche szenische Darstellungen in poetischer Form. Als Titulus im weitesten Sinne ist auch die Inschrift auf der Manschette eines Abtsstabes zu verstehen (Nr. 5), die die gekrümmte Form des Stabes erklärt.

Die Reliquiare tragen eine als Inschrift ausgeführte Reliquienangabe, die aus einer kurzen Benen-[Druckseite XXVIII]-nung oder Aufzählung bestehen oder, wie an einem verlorenen Kreuzreliquiar des Karmeliterklosters (Nr. 16), poetisch gestaltet sein kann.

Während die Mehrzahl der Stifterinschriften nur den Namen des Stifters und das Jahr der Schenkung mitteilt, wird in der Inschrift auf einem Kelch in St. Foillan (Nr. 42) dem Stiftervermerk eine Aufforderung zur Fürbitte vorangestellt: „Orate pro domino Jaspero Reneck de Eschwege ... 1492 me fieri fecit.“ Hier wird der Zusammenhang zwischen einer Schenkung und dem „Anspruch“ auf Fürbitte deutlich.188)

4.3. Glocken

Von den zwanzig inschrifttragenden Glocken, die für das Aachener Stadtgebiet (ohne den Dom) im Bearbeitungszeitraum nachgewiesen sind, sind lediglich sechs erhalten. Der Bestand wurde vor allem durch Brände, insbesondere durch den großen Stadtbrand am 2. Mai 1656 und durch die Feuerschäden infolge der Bombardierung der Stadt 1943 und 1944, stark dezimiert. Unter den Verlusten des Zweiten Weltkrieges befindet sich auch die älteste überlieferte Glocke Aachens, die Jakob von Croisilles wohl 1262 für St. Peter gegossen hat (Nr. 9). Ihre Inschrift erläutert in gebundener Sprache die Funktion der Glocke und fügt in Prosa den Gießernamen und das Gußdatum hinzu. Aus diesen Angaben – Funktion der Glocke, Name des Gießers, Datum des Gusses – setzt sich der typische, ex persona der Glocke formulierte Glockenspruch zusammen, der sich auf der Mehrzahl der Aachener Glocken findet. Er ist sowohl in deutscher als auch in lateinischer Sprache, in Prosa wie in Versform, in knapp formulierter und in poetisch ausgestalteter Form überliefert. Im Mittelpunkt des Glockenspruches steht die apotropäische Wirkung der Glocke, wie sie in der Inschrift der Burtscheider Brida-Glocke deutlich zum Ausdruck kommt: „Grando michi cedit, tonitrus fugit, ignis obedit“ (Nr. 12).189) Da die Glocke an der Heiligkeit ihres Namenspatrons teil hat, wird die unheilabwendende Funktion im Glockenspruch häufig auf konkrete Bedrohungen bezogen, die zum Patron in einer direkten Verbindung stehen.190) So schützt die Sebastianus-Glocke in St. Michael/Burtscheid vor der Pest (Nr. 53), verjagt die Bartholomäus-Glocke in St. Jakob den Teufel (Nr. 52). Die Inschrift der Michaels-Glocke in St. Michael/Burtscheid (Nr. 53) nimmt Bezug auf die Aufgaben des Erzengels als Seelenwäger („die seillen offer ich“) und Bezwinger Luzifers („lucefer ersloch ich“) nach der Apokalypse (Apc. 12,7–9).

Neben der Betonung dieser magischen Schutzfunktion weist der Glockenspruch auf die Aufgabe der Glocke hin, Gottesdienste und kirchliche Feste anzukündigen („Signum dono choro, fleo funera, festa decoro“, Nr. 18), unter Umständen aber auch zu profanen Zwecken zu läuten („dat recht rofen ich, de misdaet beklagen ich“, Nr. 54).

Neben dem Gießer wird auf einer der Aachener Glocken auch der Stifter genannt (Nr. 40). Eine weitere gewährt sogar Einblick in den Entscheidungsprozeß, der ihrer Anschaffung voranging: Der Pfarrer erteilte mit Genehmigung der Gemeindeversammlung den Auftrag zum Guß, der von der Gemeinde finanziert wurde (Nr. 168).

Latein ist die vorherrschende Sprache der Aachener Glockeninschriften. Von den nur vier Glocken, die Inschriften in deutscher Sprache tragen, wurden drei in den Jahren 1502 bzw. 1504 von Gregor I. von Trier gegossen. Unter den lateinischen Inschriften sind einige ganz oder teilweise in Versform abgefaßt. Mehrere Glocken sind mit einer Inschrift versehen, die die Funktion der Glocke in leoninischen Hexametern, das Datum (und in einem Fall den Gießer) aber in ungebundener Sprache nennt.191)

Sprachlich fällt die lange Inschrift auf der 1523 von Johann von Trier gegossenen Laurentius-Glocke in St. Adalbert (Nr. 60) aus dem Rahmen, die durch den anspruchsvollen, humanistisch beeinflußten Sprachstil besticht.

Die Mehrzahl der Aachener Glocken wurde von Mitgliedern der in der Stadt selbst ansässigen Familie von Trier angefertigt, die über Jahrhunderte hinweg zu den führenden rheinischen Glockengießerfamilien gehörte. Als ältestes nachweisbares Mitglied der Familie von Trier galt bislang ein „Petrus de Bey-[Druckseite XXIX]-schen conmorans Treveris“, der 1410 eine Glocke für St. Adalbert in Aachen goß (vgl. Nr. 23) und mit einem 1414 in Hoensbroek/Niederlande bezeugten Gießer Peter von Trier identifiziert wurde.192) Aufgrund der neuesten Untersuchungen Poettgens muß allerdings an der Identität beider Personen gezweifelt werden.193) Peter de Beyschen ist demzufolge vermutlich nicht der Familie von Trier zuzurechnen. Zumindest seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts jedoch haben Mitglieder der Familie mehrere Generationen hindurch in Aachen als Gießer gewirkt. Tatsächlich ist nach der 1451 von Johannes Hoerken de Vechel gegossenen Glocke für St. Michael in Burtscheid (Nr. 30) bis zum Ende des Bearbeitungszeitraumes keine Glocke eines Gießers aus einer anderen Familie überliefert.194) Der erste als Gießer einer Aachener Glocke sicher belegte Meister des Geschlechts war der bereits erwähnte Gregor (I.)195), der etwa zwanzig Jahre vor den drei oben genannten Glocken für St. Jakob (Nr. 52, 1502) und St. Michael in Burtscheid (Nr. 53–54, 1504) bereits eine Glocke für die Abteikirche in Kornelimünster gegossen hatte (Nr. 40, 1484). 1523 fertigte ein Johann von Trier, vermutlich ein Sohn Gregors I., eine Glocke für St. Adalbert an (Nr. 60).196) Bei dem gleichnamigen Gießer einer Glocke für St. Peter aus dem Jahre 1582 (Nr. 81) dürfte es sich um einen Sohn dieses Johann handeln. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erlangte Franz (I.) unter den Gießern der Familie Trier besondere Bedeutung. Er goß 1620 gemeinsam mit seinem Bruder Peter die Bronzeschale des Marktbrunnens (Nr. 118), 1644 zusammen mit seinem Sohn Jakob eine Glocke für St. Jakob (Nr. 168)197) und zwei Jahre später eine weitere für die Hahner Kirche (Nr. 178).

4.4. Gebäudeinschriften

Der Überlieferung zufolge ist bzw. war eine Reihe von kirchlichen, privaten und öffentlichen Gebäuden, Denkmälern oder Befestigungsanlagen mit Inschriften versehen. Es fällt auf, daß sich darunter nur zwei städtische Bürgerhäuser befinden (Nr. 44, 83), während immerhin sieben der insgesamt 40 Inschriften an Gütern und Burgen des heute zum Stadtgebiet gehörigen Aachener Umlandes angebracht waren.198) Dem öffentlichen Bereich sind die Inschriften am Grashaus (Nr. 10), am gotischen Rathaus (Nr. 31, 68, 116), an Linzenshäuschen (Nr. 29) und an der Stadtbefestigung (Nr. 4, 56, 57) sowie am Marktbrunnen zuzurechnen (Nr. 118). Der zahlenmäßige Schwerpunkt jedoch liegt bei den Inschriften an Kirchen und Klostergebäuden. Daß unter diesen insbesondere die Jesuitenkirche St. Michael (mit dem Jesuitengymnasium) und die Gebäude der Abtei Burtscheid reichhaltig mit Inschriften ausgestattet waren, dürfte mit der Entstehungszeit dieser Inschriften zusammenhängen. Während nämlich bis zum 16. Jahrhundert nur zwei Schlußsteininschriften (Nr. 11, 34) und zwei Inschriften am Äußeren von Kirchen- bzw. Klostergebäuden (Nr. 43, 65) überliefert sind, wurden in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts neben der Jesuitenkirche und verschiedenen Gebäuden des Burtscheider Zisterzienserinnenklosters das Dominikaner- und das Klarissenkloster, die Klosterkapelle Marienthal und die Dreifaltigkeitskapelle in Schleckheim mit Inschriften ausgestattet. Eine verstärkte Bautätigkeit fällt also hier offenbar mit einer größeren Neigung zur Anbringung von Inschriften zusammen. Diese Beobachtung wird durch eine Auswertung aller 40 erfaßten Gebäudeinschriften bestätigt, von denen 24 im 17. Jahrhundert angebracht wurden.

[Druckseite XXX] Bei den Inschriften an Gebäuden handelt es sich überwiegend um Bauinschriften, die das Jahr des Baubeginns, der Fertigstellung oder das Erreichen eines bestimmten Baustadiums dokumentieren. Letzteres gilt etwa für die zahlreichen (mit einer Ausnahme verlorenen) Chronogramme, die in den Bau des Jesuitengymnasiums und der Jesuitenkirche St. Michael eingefügt wurden und die es erlauben, den Fortgang der Bauarbeiten von 1615 bis 1619 nachzuvollziehen.199) Gelegentlich wird der Bauherr genannt, sei es in Form einer bloßen Namensangabe (Nr. 44, 76f., 184, 208), sei es in ausführlicher, unter Umständen sogar poetischer Form (Nr. 170, 43). Die aus einer Gartenmauer des Dominikanerkonvents stammende Bauinschrift, die heute in St. Paul aufbewahrt wird (Nr. 43), fügt der Jahresangabe in deutscher Sprache und der Nennung des Bauherrn in einem lateinischen Hexameter ebenfalls in Lateinisch die Erwähnung eines Ereignisses hinzu, das für das Aachener Dominikanerkloster von Bedeutung war: Die Zusammenkunft des Provinzialkapitels der Dominikaner in Aachen.

Neben den Bauinschriften ist für Aachen eine weitere, historisch besonders bemerkenswerte Gruppe von Inschriften an öffentlichen Gebäuden überliefert. Der Kerngedanke dieser Inschriften ist die besondere Stellung Aachens als „sedes regni“, die erstmals in dem vor 1158 gefälschten Privileg Karls des Großen schriftlich formuliert wurde.200) Ihm zufolge war die Marienkirche als Standort der regia sedes, des Königsthrons, Ausgangspunkt dieser Sonderrolle als „caput Galliae trans Alpes“, die sich bald von der Kirche auf die Stadt übertrug. Schon Ende des 12. bzw. zu Beginn des 13. Jahrhunderts war der Karlsschrein mit einer Inschrift versehen worden, die einen Teil der Urkunde zitiert.201) In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde an der Fassade des neu erbauten ersten Aachener Rathauses, des sog. Grashauses, eine Inschrift angebracht, die eine ähnliche Aussage in anderer sprachlicher Form beinhaltet: „Urbs Aquensis, urbs regalis, regni sedes principalis, prima regum curia“ (vgl. Nr. 10). Der Text ist die erste Strophe der Sequenz „De sancto Karolo Imperatore202), die vermutlich in Zusammenhang mit der 1165 erfolgten Heiligsprechung Karls des Großen entstand.203) An der Fassade des Grashauses angebracht, erfüllte der Text keine liturgische Funktion mehr. Seine Aufgabe lag vielmehr darin, die hervorragende Stellung Aachens auszudrücken, und zwar an einem Ort, der profanen Zwecken diente und geradezu Kristallisationspunkt des entstehenden bürgerlichen Selbstbewußtseins war. Während die Karlsschrein-Inschrift – ebenso wie ihre urkundliche Vorlage selbst – die Bedeutung der Marienkirche hervorhebt, wird in der Inschrift am Grashaus der Stadt eine Sonderrolle zugewiesen.204) Denselben Text brachte der Aachener Goldschmied Dietrich von Raedt im Jahre 1624 an einem Tafelaufsatz an, den er in städtischem Auftrag nach dem Vorbild des kurz zuvor errichteten Marktbrunnens anfertigte (Nr. 132). Auch in diesem Zusammenhang ist die Strophe als Städtelob zu verstehen.205)

Die Funktion des Grashauses wurde in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts von dem neuerbauten gotischen Rathaus übernommen. Eine Inschrift über dem Haupteingang erinnerte in leoninischen Hexametern an die angebliche Privilegierung der Stadt durch Karl den Großen, der sie zur regia sedes erwählt und somit allen anderen Städten nördlich der Alpen vorgezogen habe (Nr. 68). Eine weitere Inschrift über einem der Nebeneingänge zitierte sogar wörtlich einen Passus aus der Karlsurkunde (Nr. 116). In diesem Zusammenhang ist auch die Inschrift auf der 1620 gegossenen Bronzeschale des Marktbrunnens zu erwähnen, die ebenfalls an das Karlsprivileg anknüpft.206)

[Druckseite XXXI] Die Bestimmungen des gefälschten Karlsprivilegs haben also über Jahrhunderte hinweg das Selbstverständnis der Stadt bestimmt. Auch zu einer Zeit, als sich die deutschen Herrscher längst nur noch zu seltenen Gelegenheiten in Aachen aufhielten, ja selbst als die Königskrönungen nach 1531 andernorts stattfanden, hielten die Aachener Bürger an der Vorstellung von der Rolle ihrer Stadt als caput regni fest.

Zitationshinweis:

DI 32, Stadt Aachen, Einleitung, 4. Inschriften und Inschriftenträger (Helga Giersiepen), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di032d002e004.

  1. Gleiches läßt sich für den Inschriftenbestand des Aachener Domes feststellen. Vgl. DI 31 (Aachen Dom), S. XXVI und Anm. 188. »
  2. Vgl. oben S. XIII Anm. 8. »
  3. Vgl. oben S. XIIff. »
  4. Zur repräsentativen Funktion von Epitaphien vgl. H. VALENTINITSCH, Grabinschriften und Grabmäler als Ausdruck sozialen Aufstiegs, in: Epigraphik 1988, S. 15–25. »
  5. Das älteste stammt aus dem Jahre 1621 (vgl. Nr. 121). »
  6. Aus diesen beiden Jahren stammen allein sechs der 17 Kreuze. »
  7. Vgl. oben S. XVIII. »
  8. Zum Begriff vgl. A. SEELIGER-ZEISS, Grabstein oder Grabplatte? – Anfrage zur Terminologie des mittelalterlichen Grabmals, in: Epigraphik 1988, S. 289. »
  9. Vgl. DI 31 (Aachen Dom), S. XXVIIIf. Von den 19 Grabplatten, deren Inschriften im Band DI 31 publiziert sind, tragen bzw. trugen drei eine Metallauflage mit Darstellung des Verstorbenen, eine weitere eine Ritzzeichnung in Stein. Dieser Befund wird noch aussagekräftiger, wenn man diejenigen Platten in der Nikolauskapelle berücksichtigt, deren Inschriften völlig abgetreten sind und deshalb nicht in die Edition einbezogen werden konnten und die ebenfalls keine figürlichen Darstellungen tragen. »
  10. A. SEELIGER-ZEISS, wie Anm. 175, S. 286. Zur Problematik des vielschichtigen Begriffs „Epitaph“ vgl. ebd. S. 289f.; G. SCHMIDT, Zur terminologischen Unterscheidung mittelalterlicher Grabmaltypen, in: Epigraphik 1988, S. 293–304 (301f.); unter literaturhistorischem Gesichtspunkt F. RÄDLE, Epitaphium. Zur Geschichte des Begriffs, in: Epigraphik 1988, S. 305–310. »
  11. Vgl. SEELIGER-ZEISS, wie Anm. 175, S. 286. »
  12. Auch die Grabplatten der Kanoniker des Marienstifts wurden größtenteils aus Blaustein gefertigt. Vgl. DI 31 (Aachen Dom), S. XXVIII»
  13. Vgl. DI 31 (Aachen Dom), Nr. 107, 109»
  14. Die Verwendung der (nieder-)deutschen Volkssprache als Schreibsprache ist im Rhein-Maas-Gebiet seit dem 13. Jahrhundert vereinzelt, seit dem 15. Jahrhundert vielfach bezeugt. Vgl. J. GOOSSENS, Zur sprachlichen Teilung des Rhein-Maas-Raumes, RhVjbll. 55, 1991, S. 274–293 (278). Zum Eindringen der Volkssprache in inschriftliche Texte vgl. NEUMÜLLERS-KLAUSER, Schrift und Sprache, S. 74. »
  15. Vgl. die ausschließlich lateinisch abgefaßten Inschriften auf den Grabplatten der Kanoniker am Aachener Marienstift (DI 31 [Aachen Dom], S. XXIX). »
  16. Davon weichen nur Nr. 137 („requiescat“), Nr. 197 („welche Seel Gott begnade“) und Nr. 204 („Got deren Seelen begnade“) ab. »
  17. Vgl. etwa das Epitaph der Kanoniker Johann und Jakob Brecht (DI 31 [Aachen Dom], Nr. 115). »
  18. Vgl. WALTHER, 22889; 39827. »
  19. Vgl. Nr. 70, 117, 145»
  20. Ihr Anteil am Gesamtbestand nähert sich damit dem der Totengedächtnismale an. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die Zahl der Inschriften nicht mit der der Träger identisch ist, da sich häufig mehrere Inschriften am selben Objekt befinden. So tragen die 48 zu verschiedenen Kirchenschätzen gehörigen Träger insgesamt 88 Inschriften. Vgl. zum Problem der Abgrenzung verschiedener Inschriften am selben Träger BAYER, Entwicklung des Reimes, S. 125–132. »
  21. Vgl. R. FAVREAU, Les commanditaires dans les inscriptions, in: Committenti e produzione artistico-letteraria nell'alto medioevo occidentale (Settimane di studio del Centro italiano di studi sull'alto medioevo XXXIX), Spoleto 1992, p. 681–727 (703–707). »
  22. Als unheilabwendend galt auch die Aufzählung der Evangelistennamen, die nur eine der Aachener Glocken trägt (Nr. 14). »
  23. Vgl. dazu E. KIZIK, Die Funktion der Glockeninschriften. Ein Versuch ihrer Einteilung unter methodologischem Aspekt, in: Vom Quellenwert der Inschriften. Tagungsband Esslingen 1990 (im Druck). »
  24. Nr. 9, 12, 18, 22, 60. »
  25. Vgl. BOECKELER, Beiträge, S. 20. »
  26. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden unter dem Titel „Studien zur Geschichte der Glockengießer ‚van Trier'. Die drei ersten Generationen der Aachener Werkstatt von 1483 bis 1593“ voraussichtlich im Jahrbuch für Glockenkunde 5, 1993, erscheinen. Ich danke Herrn POETTGEN sehr herzlich dafür, daß er mir großzügig Einsicht in Teile seines Manuskriptes gewährt hat. »
  27. Unbekannt sind allerdings die Gießer einer Glocke in St. Heinrich in Horbach von 1624 (Nr. 131) sowie einer nicht sicher datierbaren Glocke aus Kornelimünster (Nr. 207). Eine weitere Glocke ohne Gießervermerk dürfte aufgrund der Übereinstimmung des Wortlautes der in Form eines Chronogrammes abgefaßten Inschrift mit einer anderen Glockeninschrift der Werkstatt von Trier zuzuweisen sein (Nr. 177a). »
  28. Die Numerierung orientiert sich an der neuesten Genealogie der Familie, mit der POETTGEN die älteren Darstellungen korrigiert (vgl. Anm. 193). Die Nennung eines Gregor I. von Trier, der bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts gearbeitet haben soll, bei WALTER und DORGELO beruht demnach wahrscheinlich auf der irrigen Lesung einer Jahreszahl auf einer Glocke. Auch im weiteren erfolgt die genealogische Einordnung der Gießer nach den Erkenntnissen POETTGENS. »
  29. Er ist auch der Gießer der beiden 1535 entstandenen großen Glocken des Aachener Domes (vgl. DI 31 [Aachen Dom], Nr. 99f.). »
  30. Beide gossen auch 1659 die neuen Glocken der Aachener Marienkirche, des heutigen Domes, nachdem der Stadtbrand die alten Glocken zerstört hatte. »
  31. Vgl. Nr. 27, 33, 76, 77, 133, 179, 209. »
  32. Vgl. Nr. 102, 103, 107, 109–112, 114. »
  33. Vgl. dazu MEUTHEN, Aachener Urkunden, S. 99–104 und DERS., Karl der Große – Barbarossa – Aachen, S. 57–60. Einen neuen Datierungsansatz bietet M. GROTEN, der die Anfertigung der Fälschung schon zur Zeit der Regierung Heinrichs V. vermutet (Studien zum Aachener Karlssiegel und zum gefälschten Dekret Karls des Großen, in: ZAGV 93, 1986, S. 5–30 [15–30]). »
  34. Vgl. DI 31 (Aachen Dom), Nr. 34. In dieser Inschrift wird der Schwerpunkt ebenfalls auf die Marienkirche gelegt. »
  35. Vgl. Analecta Hymnica 55, S. 225. »
  36. Vgl. dazu R. FOLZ, Études sur le Culte liturgique de Charlemagne dans les églises de l'Empire, Paris 1951, ND Genève 1973, S. 121–124; R. SCHIEFFER, Bleibt der Archipoeta anonym?, in: MIÖG 98, 1990, S. 59–79 (73 mit Anm. 54); Die früheste bekannte Überlieferung des Textes ist in einem Aachener Graduale erhalten, dem sog. Graduale des Arnoldus. Es wurde bislang allgemein in den Beginn des 13. Jahrhunderts datiert (vgl. O. GATZWEILER, Die liturgischen Handschriften des Aachener Münsterstifts, ZAGV 46, 1924, S. 80f.). Nunmehr schlägt jedoch E. EISEN- LOHR vor allem aufgrund der Ergebnisse einer paläographischen Untersuchung vor, die Niederschrift im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts anzusetzen. Vgl. E. EISENLOHR, Die älteste Niederschrift der Sequenz Urbs Aquensis urbs regalis im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts und ihre mögliche Verbindung zum Karlskult Barbarossas, in: ZAGV 96, 1989, S. 35–67. »
  37. So auch schon in dem 1215 von Friedrich II. ausgestellten Privileg für die Stadt (vgl. MEUTHEN, Aachener Urkunden, S. 129–132 Nr. 5). »
  38. Vgl. auch Nr. 199. »
  39. Vgl. Nr. 118: „...per divum Carolum magnum imperatore constituto ut locus hic sit caput et regni sedes trans Alpes...“. Die Schale trägt die Wappen mehrerer Aachener Bürgermeister des frühen 17. Jahrhunderts. »