Die Inschriften der Stadt Worms

Hinweis: Die Zählung der Fußnoten in diesem Kapitel weicht von der Darstellung im Band ab. Die Nummer 369a) im Band entspricht hier der Anmerkung 370) etc.

6. Arbeiten mit Inschriften als Quellen für die Geschichte von Worms

Der Benutzer darf zum Katalog der Inschriften der Stadt Worms eine vorläufige Auswertung erwarten, die ihm über die vorangehenden dringend notwendigen Kapitel der Einleitung hinaus zusätzliche schon ausgewertete Informationen und Anregungen verschafft, in welchem Umfang und für welche Fragenkomplexe er sich die Inschriften von Worms zunutze machen kann. In Ansätzen geht die nachfolgende thematische Aufteilung auf den schon für die Oppenheimer Inschriften in anderem Rahmen [Druckseite LXXIV] unternommenen Versuch zurück, Inschriften eines abgegrenzten Raumes zu verschiedenen Themenbereichen zu befragen.341) Abhängig von ihrer Überlieferung, der allgemeinen Dichte und deren Verteilung nach Kirchen, Zeiten und Gattungen sowie der allgemeinen Geschichte eines Standortes werden Inschriften darin jeweils einen eigenen Stellenwert und eine eigene Wertigkeit bekommen. Es ist nicht möglich, an dieser Stelle in Auswahl und Vertiefung der Themen abschließende Vollständigkeit zu erreichen; beabsichtigt war, den Schwerpunkt der Ausführungen auf Anregung und Zusammenstellung von nützlichen Informationen zu legen.

6. 1. Standort

Inschriftenträger gehören zu den wenigen Quellen mit verbalen Informationen, die anders als Urkunden oder erzählende Quellen immer in der Verklammerung von Text und Aussehen sowie — ganz wichtig — Anbringungssort zu verstehen sind. Als Paradebeispiel mag jene Inschrift an einem Grenzstein der Wormser bischöflichen Immunität (Nr. 588) gelten, auf dem es hieß: hie wendet die Mundat diesses Stiffts; seine Funktion konnte der Stein nur am ursprünglich ihm zugewiesenen Standort erfüllen. Auch wenn eine Inschrift auf einem beweglichen Gegenstand oder an einem Bauteil Namen angibt oder Hoc opus NN. Fecit thematisiert, gar wie in Oppenheim341) DAZ BROT mit Abbildung P(ANIS) und D[I]ZE CAPELLE nennt, an deren Außenwand die Inschrift angebracht ist, dann gilt der Text nur in Verbindung mit dem Objekt und seinem engeren Standort. Daraus geht klar hervor, daß dessen Berücksichtigung, gegebenenfalls seine nachträgliche Ermittlung zu den Voraussetzungen umfassender Interpretation gehört.

Im Bestand Worms befindet sich etwas weniger als ein Drittel aller Inschriftennummern nicht mehr wenigstens in der Nähe des ursprünglichen Standortes und ein noch geringerer Teil am angestammten Platz, denn fast alle Grabplatten, Grabdenkmäler und Epitaphien wurden zwischenzeitlich auch innerhalb ihrer Kirche bewegt. Am Platze sind noch viele Baudaten, Namen als Stifter-, Baumeister- und Grabinschriften, wenige Bildbeischriften wie das Juliana-Relief (Nr. 18), das Christophorusbild (Nr. 30), das Nikolaus-Tympanon (Nr. 39), das Martinssüdportal (Nr. 31) und die Sarkophaginschrift (Nr. 114). Große Veränderungen verursachte die Errichtung des Museums des Altertumsvereines im alten Paulusstift, seit 1928 Museum der Stadt Worms im Andreasstift. Frühe Steinbergungen aus der Färbergasse (Steine aus Mariamünster) und vom Lutherfriedhof, auch die spätere aus Hochheim oder die Umstellungen in Liebfrauen betrafen jedoch Bestände, die ohnehin schon Veränderungen unterworfen gewesen waren oder die sich wie die Fundsituation des Lutherfriedhofes und der Liebfrauenkirche anhand alter Aufzeichnungen weitgehend rekonstruieren lassen.342) Trotzdem gelingt nur mit Mühe und gewissen Unsicherheiten die Scheidung des Museumsbestandes von dem des alten Andreasstiftes; auch weiß man bei an sich eindeutigen Zuordnungen, daß die betreffenden Platten im alten Kreuzgang ursprünglich nicht an derselben Stelle lagen, sondern im Zuge der Museumseinrichtung eine grobe chronologische Reihung erhalten hatten. Eine relativ große Zahl von Fragmenten und beschrifteten Baugliedern, die teils wohl erst im Zuge der Wiederaufbaumaßnahmen nach dem Zweiten Weltkrieg in das Museum oder umgekehrt in Gebäudeteile seiner Umgebung gelangten, entziehen sich einer sicheren Deutung, weil meist auch nicht genügend Text für eine Zuordnung zur Verfügung steht.

Die nachfolgend aufgeführte Verteilung der Wormser Inschriften nach Institutionen, also ihrer ursprünglichen Standorte, schließt daher einen gewissen Unsicherheitsfaktor ein, der allerdings das allgemeine Bild nicht entscheidend verzerrt. Im folgenden ist jeweils für Einzelstandorte in Worms und für die Vororte insgesamt die Anzahl der überlieferten und erhaltenen Inschriften aus dem zuweisbaren Bestand angegeben, nach einem Schrägstrich steht gegebenenfalls die Zahl der außerdem fotografisch überlieferten Inschriften: Gut 160 Inschriftennummern wurden im Stadtmuseum aufgenommen, 39 (8 in Foto, im folgenden durch Schrägstrich abgetrennt) davon wurden in nachfolgender Zählung als nicht zuweisbar behandelt, wenngleich es natürlich jeweils vorgeschlagene Lokalisierungen gibt; mindestens 39 weitere gehörten mit großer Sicherheit zum Bestand des alten Andreasstiftes. Den Schwerpunkt der Inschriftenüberlieferung bildete naturgemäß der Bereich des Domstiftes mit Bischofs- und Klerikergrablege, Inschriften zu Weihe und an Bauskulptur, mit insgesamt etwa 175 Nummern, davon etwas mehr als ein Drittel (ca. 66/4) erhalten, zumeist aus der Zeit des Kreuzgangneubaues; von den 81 Inschriften des Martinsstiftes sind nur noch 13 wenigstens fragmentarisch erhalten, 16 dagegen zusätzlich auf alten Fotos; Lutherischer Friedhof 35/1 aus 45; Liebfrauenstift 28/2 aus 42; Magnuskir-[Druckseite LXXV]-che 16/10 aus 37; Paulusstift 30/1 aus 33; Kloster Mariamünster 12/1 aus 20; Johanniskirche 0 aus 16;343) kleine Kirchen, Bischofshof, Bergkloster, Rathaus 4/1 aus 30; Herrnsheim 36 (33/4) aus 52;344) Hochheim 35/4 aus 42; Neuhausen 0/2 aus 13; Liebenau 2 aus 11; Pfeddersheim 9, alle wenigstens teilweise; Heppenheim 6/1 aus 7; Horchheim 4 aus 5; Abenheim 4, teils nur Fotos bei Jahreszahlen; Pfiffligheim 1 aus 3; Wiesoppenheim 2/1 aus 3; Leiselheim 1/1 aus 2; Weinsheim 1. Frühchristliche Grabsteine, Maße und verstreute Inschriftenträger in Worms 25/1 aus 38. Aus dieser Zusammenstellung gehen nicht nur die Inschriftenschwerpunkte hervor, sie spiegelt auch nochmals die Besonderheiten der Überlieferungssituation wider: In Dom, Martinsstift und Magnuskirche gingen bei großer Dichte viele Inschriften verloren, deren Texte jedoch durch Abschreiber und glückliche Umstände eiliger fotografischer Dokumentation bekannt wurden. Guter Erhaltungsgrad wie in Hochheim oder Herrnsheim ist der geringen Zerstörung zuzuschreiben, während das scheinbar selbe Phänomen für das Paulusstift aus dem Fehlen früher Abschriften resultiert und dort im wesentlichen Inschriften am Gebäude überliefert sind. Außer durch die beiden Konvente Liebenau und Neuhausen trugen die übrigen Vororte zahlenmäßig nur noch wenig zur Überlieferung bei.345)

Für die Wormser Baugeschichte stehen relativ wenige schriftliche Quellen zur Verfügung; daher können Inschriftenträger mittels alter Lokalisierungen oder in ihrer eigenen Aussage weitere Informationen liefern. Von den durch Helwich in der Clemenskapelle des Domes lokalisierten Inschriftendenkmälern wurde das des Kustos Reinbold Beyer von Boppard auch von Hertzog beschrieben; entgegen der vorsichtigen Plazierung der Kapelle am nördlichen Querhaus346) weiß man aus Hertzogs Lokalisierung, daß sie im südlichen Querhaus gelegen haben muß (Vgl. Nr. 145). Weder berichtet eine Inschrift vom Abschluß des Kreuzgangneubaues beim Dom noch geben irgendwelche Akten davon Zeugnis; nur aus der Grundsteininschrift (Nr. 299) und den zwischen 1484 und 1516 entstandenen Schlußsteinen kennt man die wichtigsten Baudaten. Es ist zwar davon auszugehen, daß noch 1520 am Kreuzgang gebaut wurde, weil in jenem Jahr dem Wormser Domkapitel ein Erlaß des Zolles für 300 Ries Steine „pro tectura ambitus ecclesiae suae” in Ehrenfels gewährt wurde;347) doch muß man wegen der Schlußsteine Einwölbung und damit Funktionsfähigkeit des Kreuzganges voraussetzen, da außerdem ein Inschriftenträger mit guten Gründen als kollektives Totengedächtnismal (Nr. 396) für die bei dem Neubau beseitigten Grabmäler gedeutet wird. Dessen ungeachtet bezeugt auch ein freilich nicht sicher gelesener Schlußstein mit einem Marienbild und der Jahreszahl 1519 (Nr. 305) weiter anhaltende Bauarbeiten an unbekannter Stelle im Kreuzgang. Vorausgesetzt, in der Überlieferung der Schlußsteine verbirgt sich nicht ein heute nicht mehr abschätzbarer Bruch, lassen sich in ihrer zeitlichen Verteilung und Aufeinanderderfolge zwei relativ weit voneinander entfernt liegende Bauphasen ausmachen: Nach langsamem Beginn 1484 (Nr. 301) setzte ab 1486 verstärkte Bautätigkeit ein, die bis 1494 mindestens 10 weitere Schlußsteine mit Stifterinschriften hervorbrachte,348) die anders als Wappen- und Evangelistensteine durchgängig die beträchtliche Größe von 80-90 cm Durchmesser aufweisen. Nach 1494 fehlen Nachrichten zur Bautätigkeit; erst 1513 wurden weitere Einwölbungen vorgenommen. Die Unterbrechung mochte zunächst mit dem Reichstag von 1495 zusammenhängen, wurde dann aber durch den Verfassungsstreit der Stadt mit dem Bischof und schließlich durch den Auszug des hohen Klerus zwischen 1499 und 1509 verlängert.

Für die Denkmäler des Kreuzganges macht allein Hertzog nähere Standortangaben; diese dienten dazu, die Verteilung von Denkmälern auf die Flügel zu rekonstruieren und dabei gegebenenfalls anhand datierbarer Denkmäler Rückschlüsse auf die engere Baugeschichte zu ziehen. Hertzog beginnt seine Aufzählung am Südwestportal des Domes, „Uf der rechten hand des Creutzgangs, gleich über der Thür, wann man zum Thumb hinaus gehet”, und nennt dort die Auferstehung von 1488 und Denkmäler von 1517 und 1519 (Nr. 317, 396, 399). Wenn die Zuschreibung des Schlusses, „zur rechten handt des Creutzgangs, wie man außer dem Thumb gehet, nach der Dechanei zu”, zum westlichen [Druckseite LXXVI] Ende des Nordflügels stimmt, dann gehörten zu diesem Flügel auch zwei Schlußsteine von 1488 (Nr. 313f.). Nach „uf der linken handt des Creutzgangs gleich uber der schulthür” folgen Denkmäler des Südflügels, später gotische Grabplatten in den Endjochen, bis auf die Platte des Kanonikers Heinrich von Erenberg von 1515 (Nr. 389) keines aus der Zeit des Baues. Der Ostflügel war die „seitten des Creutzganges, da die Capitelstuben steet”; als letztes Denkmal erwähnt Hertzog dort die Stifterinschrift des Jakob Meintzer für ein Kreuzgangjoch von 1514 (Nr. 388), in dem auch das Relief der Geburt (Nr. 391) stand. Die Reihe muß von Nord nach Süden gerechnet sein, da im Südosteck, zum Johanniskirchhof zu, 1515 die erwähnte Grabplatte Erenberg gelegt wurde und am nördlichen Ende des Ostflügels zur Nikolauskapelle zu die bei Hertzog in dieser Reihe nicht erwähnten Reliefs der Verkündigung und der Wurzel Jesse in einem fertigen Teil standen. Diese Nordostecke könnte leicht der älteste Teil gewesen sein, weil man zunächst wohl den Anschluß an den Baukörper des südlichen Domaußenseite suchte, wie auch datierte Konsolen im östlichen Teil des Nordflügels erweisen (Nr. 305 und 1485). Die Tatsache, daß Hertzog die beiden Reliefs nicht in seinem Kreuzgangkapitel erwähnt,349) wurde als Hinweis gewertet, der betreffende Platz sei die bei Schannat erwähnte Marienkapelle gewesen;350) beide Hypothesen lassen sich miteinander vereinbaren, weil die beiden Reliefs als einzige Maria thematisieren und zwei der ältesten Schlußsteine (Nr. 301, 310) wieder als einzige Maria darstellten. Zur Baufolge läßt sich also mit aller Vorsicht nur wenig feststellen: Beginn wohl im Nordosteck mit raschem Voranschreiten bis zum Nordwesteck und wahrscheinlich darum herum, weil das frühe Relief der Grablegung (Nr. 318) wohl nur schon in einen neuen Teil des Kreuzganges gestellt wurde. In der weiteren Verlängerung nach Süden könnten sich die von Hertzog übergangenen, bei Issel als aus dem abgebrochenen Teil des Kreuzganges stammend erwähnten Schlußsteine von 1492-1494 befunden haben; der genaue Umfang des Baufortschrittes läßt sich nicht erkennen.351)

Die Überlegungen, die sich aus der problematischen Fund- und Überlieferungssituation im Liebfrauenstift ergaben, wurden im betreffenden Abschnitt des Kapitels 2.2. diskutiert.

6. 2. Zeit: Verteilung und Zeitangaben

Ohne eine konkrete Wertabstufung zwischen alten und jungen Inschriften vornehmen zu wollen, geht mit einer größeren Dichte der mittelalterlichen Inschriften eines Bestandes gemeinhin auch eine Höherschätzung ihres Quellenwertes einher. Das rührt gewöhnlich daher, daß eine einzelne Inschrift vor der explosionsartigen Vermehrung schriftlicher Quellen im 15. Jahrhundert oftmals den einzigen Beleg für eine Person, ein Ereignis oder einen Sachverhalt darstellt: In Worms sind das frühe Grabinschriften, Namen als Grab- und Stifterinschriften, die Gedenkinschrift für Bischof Azecho und Baumeister Benzo (Nr. 9) und den Sarkophagfund (Nr. 114), Spruch- und Stifterinschriften (Nr. 20, 29, 30, 32), die Inschriften auf den Maßen (Nr. 49f.), Baudaten in Liebfrauen (Nr. 165, 259); Inschriften dokumentieren die besondere Verehrung des Klosters Maria Himmelskron für den Gründer Dirolf von Hochheim (Nr. 97), bei vielen Grabinschriften nach 1300 geben sie Todesdaten von sonst oft nur einmal urkundlich genannten Personen oder Verwandtschaftsverhältnisse aufgrund der Mehrfachverwendungen. Anders als in vielen anderen Beständen enthalten auch die Grabinschriften der Neuzeit in Worms die Namen einer ganzen Reihe von Personen, die sonst nicht bekannt geworden sind,351) darunter in der Schreckenszeit nach 1620 nicht wenige Exilierte, die in der Stadt Worms Zuflucht gesucht hatten. Die Inschriftenträger des lutherischen Friedhofes sind auch geeignet, die spärlichen Angaben zu Verwandtschaften der Ratsangehörigen aus den Listen von um 1610 zu ergänzen. Darüber hinaus lassen sich die jüngeren Inschriften, wie es viel stärker getan werden müßte, als Corpus interpretieren.352)

Die zeitliche Verteilung von Inschriften in Worms kann in einem ersten Schritt allgemein und übergreifend betrachtet werden, muß freilich auch die besonderen Umstände in der Geschichte einzelner Standorte in Rechnung ziehen. Man hat sich die Frage zu stellen, ab welchem Zeitpunkt an einem kleinräumigen Standort, also etwa einer Kirche, überhaupt die Produktion und in zweiter Linie die Überlieferung von Inschriftenträgern möglich ist.353) Auffällige Verteilungsmuster können gegebenen-[Druckseite LXXVII]-falls mit Ereignissen der Geschichte der Stadt und ihrer Institutionen in Verbindung gebracht werden. In der nachfolgenden Statistik handelt es sich um die allgemeine Angabe von Inschriftennummern; die Zahl der einzelnen Inschriften liegt wesentlich höher, da mehrfach verwendete Totengedächtnismäler und zusammengefaßte Ausstattungsinschriften die Zählung erheblich komplizieren würden. In Klammern ist daher eine weitere hypothetische Zahl im jeweiligen Zeitraum Verstorbener hinzugesetzt, die eigene Inschriften oder Zusätze zu Inschriften erhielten, ohne daß sich das in der Zahl der Inschriftennummern bemerkbar gemacht hätte:354) Sie resultiert aus 27 Mehrfachverwendungen von Inschriftenträgern, ohne daß eine solche vorher durch Einteilung des Trägers als geplant ausgewiesen wäre; hinzu kommen weitere 48 Denkmäler, bei denen Nachbestattung bzw. Mitnennung weiterer Verstorbener von vorneherein beabsichtigt war.355) Die Zahl der Inschriften mit eigener Existenzberechtigung steigt weiter durch Inschriften von Ausstattungsprogrammen, durch inschriftliche Zusätze als Renovierungsvermerke sowie durch zusammengefaßte Bauzahlen.356)

0500-1299 70 (4)
1300-1399 135 (23)
1400-1499 159 (6 / 0 + 4 in 2)
1500-1599 232 (34 / 6 + 25 in 7)
1600-1649 111 (13 / 2 + 33 in 12)
1650-1689 41 (8 / 0 + 9 in 4)

Auch innerhalb der groben Zeitabschnitte ebenso wie nach einzelnen Jahren schwanken die Inschriftenzahlen beträchtlich. In der ersten der genannten Epochen hat naturgemäß das 13. Jahrhundert mit 40 Nummern den größten Anteil; trotz der zahlreichen Inschriften, die im 12. Jahrhundert im Zuge des Domneubaues entstanden, ist dieser Anstieg von 14 auf 40 Nummern nicht ausschließlich eine Folge der Überlieferungssituation, sondern veränderter Zeitumstände, da ab dem 13. Jahrhundert allenthalben eine Zunahme gerade der Grabinschriften auf einen Personenkreis zu verzeichnen ist, dem vorher der Zugang zu inschriftlich bezeichneten Grabplätzen größtenteils verwehrt war. Diese Oberschichten zwischen den Polen Ministerialität und Stadtpatriziat vermehren die Zahl der Inschriften aus dem vorwiegend geistlichen Personenkreis durch Grab- und Stifterinschriften, was insbesondere in den Beständen des Klosters Maria Himmelskron in Hochheim und des Paulusstiftes deutlich wird. Wie sich die Attraktivität eines einzelnen Standortes auf die Zahl der Inschriftenträger bemerkbar machen konnte, läßt sich am Bestand Hochheim gut ablesen: Von den 43 Nummern des ersten Viertels des 14. Jahrhunderts stammen allein 13 aus dem neuen, gut ausgestatteten Kloster, das von den 20 des folgenden Jahrhundertviertels nur noch eine Nummer und überhaupt drei Grabinschriften stellt. Der Gesamtrückgang mag mit der Lebenskrise jener Zeit zusammenhängen;356) für Hochheim machte sich aber vornehmlich das Aussterben der Gründerfamilie Dirolfs bemerkbar, dessen Auswirkungen, was die Förderung des Konventes anbelangt, von den Dirmsteinern und anderen Familien des Umkreises nicht völlig ausgeglichen werden konnte. Die erhöhte Überlieferungsdichte der Hochhei-[Druckseite LXXVIII]-mer Inschriften bis 1321 bewirkte eine in gewisser Weise künstliche Spitze bei 1320, um sich danach auf normalem Niveau einzupendeln.357) Wie sehr gerade besondere Umstände von inschriftenreichen Standorten ein statistisches Bild verfälschen können, zeigt sich auch am Beispiel des Martinsstiftes; die inschriftenträchtige Familie der Kämmerer von Worms trägt vor 1320 und nach 1340 mit jeweils fünf Nummern zum Inschriftenbestand bei. Dazu muß man wissen, daß die signifikante Lücke nicht etwa aus Überlieferungsverlusten oder generell verminderter Inschriftenproduktion zu erklären ist, sondern hauptsächlich aus der Generationsstruktur der Familie, deren Stammbaum zwischen jenen Jahren ohnehin nur wenige Verstorbene aufweist, und zudem wie bei Metza (†1339) solche Familienmitglieder, die nicht in Worms bestattet sind. Bei kleinen Zeitabschnitten und insgesamt geringen Dichten können solche Besonderheiten Zahlenverhältnisse so stark beeinträchtigen, daß ein Rückschluß auf die Verhältnisse der Zeit, also etwa die Frage, wie sich jene allgemeine Krise des 14. Jahrhunderts in Wormser Inschriften bemerkbar machte, nur mit höchster Vorsicht angepackt werden kann. Auch das dritte Viertel ist mit 24 Inschriftennummern, davon 5 Denkmäler und insgesamt 7 Inschriften aus Hochheim, gegenüber dem Jahrhundertanfang unterrepräsentiert, während das letzte Viertel mit 47 Nummern durch die Zusammenfassung undatierter Inschriften einen um etwa 10 zu hoch angesetzten Umfang aufweist. Noch extremer präsentiert sich die zeitliche Verteilung im 15. Jahrhundert, dessen Beginn einen Rückgang von 31 datierbaren Inschriften in den beiden letzten Dekaden des 14. Jahrhunderts auf zunächst 14 und dann 8 verzeichnet; nach einem leichten Anstieg auf 23 bzw. 26 in den Doppeldekaden bis 1479 folgt dann die im ganzen Zeitraum größte Dichte von 62 Inschriften bis zum Jahrhundertende. Der dramatische Abfall in den ersten 40 Jahren geht auf viele Faktoren zurück: Beteiligt sind der Ausfall der durch Umbau zerstörten Domgrablege ebenso wie der Niedergang des Klosters in Hochheim und das kurz bevorstehende Aussterben der mit dem Martinsstift verbundenen Kämmerer-Linien 1463. Danach sind wieder mehr aus Dom und Magnuskirche bekannt, was zeigt, daß es in Worms auch so etwas wie eine geringere Produktivität von Inschriften gegeben haben muß, die sich nicht auf isolierte Faktoren eines Standortes beziehen lassen. Im Jahre 1484 setzt schließlich mit dem Neubau des spätgotischen Domkreuzganges eben ein durch zahlreiche inschriftliche Ausstattungsstücke hervortretendes Bauprogramm ein, das den nur leicht überdurchschnittlichen 28 Grabinschriften noch vier große Reliefs, einen Grundstein und 12 Schlußsteine bis zum Jahrhundertende, in der zweiten Dekade des 16. Jahrhunderts nochmals fünf Schlußsteine und ein Relief beigab; außerdem

[Druckseite LXXIX] wurden anschließend die neuen Grablegen, zunächst nur wenige im Kreuzgang, nicht mehr durch die Baumaßnahmen gestört, so daß sie bis zu den ersten Abschriften erhalten blieben. Ein gleichwertiger Schub von Inschriftenträgern außerhalb des Totengedächtnisses wiederholte sich in Worms nicht mehr.

Lag die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts noch knapp über dem Durchschnitt aller Inschriftengattungen von 28 in zwei Dekaden, so stieg ihre Zahl dann langsam auf einen Wert um 40, weil nach 1540 eine funktionierende Domgrablege und eine bis weit ins 17. Jahrhundert blühende Kämmerergrablege in Herrnsheim die Einbrüche in den Frauenklöstern Liebenau und Maria Himmelskron in Hochheim, im Andreas- und Martinsstift ausglichen. Einen erheblichen Anstieg ab 1580 auf jeweils über 50 in zwei Dekaden bewirkten für die nachfolgenden 60 Jahre insbesondere der seit 1562 (Nr. 482) belegte Lutherfriedhof mit insgesamt über 40 Inschriftenträgern357) und eine mit dem Bettendorffschen Denkmal (Nr. 514) einsetzende Reihe von bischöflichen Denkmälern im Dom. In erstaunlicher Weise hielt sich dieses Gesamtniveau auch über den politischen Zusammenbruch der in Worms bis 1620 präsenten protestantischen Union am Rhein und erst das Jahr 1635 leitete nach einem Spitzenwert von insgesamt 7 Grabdenkmälern358) abrupt in ein totales Absinken der Inschriftenzahl auf acht Exemplare des folgenden Zeitabschnittes über, von denen nur noch die Grabplatte des Pfarrers Fabritius um kunstvolle Sprache und Räsonnement bemüht war. Ein gewisses künstlerisches Niveau ereichen die Denkmäler erst wieder nach 1666359) bei den Platten von Liebfrauen, und eine Belebung der Grabdichtung macht sich nicht vor dem Mantzschen Stein von 1668 (Nr. 719) bemerkbar. Die Relation der Erhaltung, obwohl zunächst von sekundärer Bedeutung, schwankt wohlgemerkt bei Einschluß von fragmentarisch erhaltenen und fotografisch überlieferten Inschriften zwischen 14% (1400-1419) und 83% (1620- 1639); die vier inschriftenreichsten Zeitabschnitte liegen alle über 60% Erhaltung bzw. Abbildung bei einem Gesamtschnitt von etwa 63%. Tendenzielle Abweichungen des Kurvendiagramms gibt es für die ohnehin problematischen Jahre 1420-1439, in denen einem Absinken der bekannten datierbaren Inschriften von 14 auf 8 der Anstieg der erhaltenen/abgebildeten von 2 auf 4 entgegensteht; allein, die Ausgangszahlen weichen schon erheblich vom Durchschnitt nach unten ab, so daß man hier zufälligen Umständen nicht entgehen kann. Trotz Anstiegs der bekannten Inschriften bis 1479 sank der Anteil der erhaltenen geringfügig, umgekehrt war es in den Zeitabschnitten vor 1579 und 1619. Eine erhebliche Abweichung kam danach vor 1639 zustande, als der Anteil der erhaltenen auf 83% hochschnellte. Der relativ hohe Erhaltungsgrad nach 1600, nämlich 70%, ist auch damit zu begründen, daß die umfangreichen Abschriftenwerke Hertzogs und Helwichs davon nur noch einen kleinen Teil berühren und im Domkreuzgang nur noch vier Inschriften überliefert sind; als das Domkapitel 1625 Maßnahmen zur Einschränkung von Bestattungen und Grabdenkmälern beschloß,360) geschah das kaum angesichts eines leeren Raumes und fehlender Nachfrage: Die Inschriften der im 17. Jahrhundert dort Bestatteten fanden vor der Zerstörung keinen Abschreiber mehr!

Wenn die Relationen zwischen bekannten und erhaltenen Inschriften durch die verschiedenen Zeitabschnitte hindurch hier auch teilweise auf die Eigentümlichkeiten der Überlieferung zurückgeführt werden mußten, sind für die Häufigkeit von Inschriften trotzdem in erster Linie Bedarf, Gelegenheit und die äußeren Umstände der Herstellung maßgeblich. Für eine erhöhte Dichte sorgten selbstredend große Baumaßnahmen, wie sich anhand des Dombaues im 12. Jahrhundert und anhand des spätgotischen Kreuzgangneubaues zwischen 1484 und 1517 ablesen läßt, und das umso mehr, als ihre Inschriften bei dem Überwiegen der Grabinschriften, die in Worms etwa 72% ausmachen, erhebliche Schwankungen in einer tendenziellen Zunahme von Inschriften bis zur ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts verursachen können. Es liegt auf der Hand, daß man in Jahren mit einer erhöhten Mortalitätsrate wegen der Faktoren Bedarf und Gelegenheit auch einen Anstieg der Grabinschriften erwarten müßte und umgekehrt geneigt ist, eben aus einer hohe Dichte von Grabinschriften auf höhere Mortalität verursachende Zeitumstände wie Krieg, Hunger und Seuchen zu schließen.361) So wurde das Krisenjahr 1596 in Oppenheim augenfällig durch fünf Grabmäler und außerdem Sterbevermerke für vier Kinder des Pfarrers Valentin Laupaeus;362) wenn man jedoch bedenkt, daß damit 12 der 76 im Kirchenbuch [Druckseite LXXX] verzeichneten Todesfälle auf insgesamt sechs Denkmälern inschriftlich dokumentiert sind und ihr Anteil in anderen Jahren noch wesentlich darunter liegt, wächst das Mißtrauen in die vorbehaltlose Verwendung statistischer Aussagen. In Worms existiert für die betreffende Zeit kein Kirchenbuch mit Angaben zu Todesfällen, um die Zahl der Inschriften mit Mortalitätsraten zu vergleichen; doch anhand des Oppenheimer Materiales konnte gezeigt werden, daß eine erhöhte Sterberate nicht in jedem Fall auch eine höhere Inschriftenproduktion hervorrief, wie besonders das Jahr 1620 beweist.363) Auch wirkten sich großräumige Entwicklungen offenbar bei den benachbarten Städten Worms und Oppenheim nicht unbedingt gleichartig aus, wenn man nur die Dichte von Grabinschriften betrachtet: Lagen in Oppenheim die Krisenjahre 1632 und 1635 mit jeweils vier Inschriftenträgern gleichauf, gab es in Worms einen Anstieg von zwei auf sieben; die Seuchenjahre 1665/66 machten sich in Oppenheim trotz erhöhter Mortalität nach dem Kirchenbuch kaum, in Worms aber durch drei einzelne Denkmäler und sieben Mitnennungen (Nr. 714-716, 718, 719) bemerkbar. Der oben schon genannte Faktor der äußeren Umstände für die Herstellung von Inschriftenträgern, der in Worms für die Jahre 1634/35 und nach 1666 offenbar in dem Funktionieren des Gemeinwesens in materieller und spiritueller Hinsicht bestand, verzerrt zwar die Aussage reiner Statistik, ist jedoch für sich selbst natürlich schon wertvolle Information, denn der dramatische Rückgang der Grabinschriften in Worms nach 1636 ist wohl zum Teil wenigstens umgekehrt auf einen Zusammenbruch all jener organisatorischen Voraussetzungen zurückzuführen, die für die Produktion von Grabdenkmälern jeglicher Art nötig waren. Hierbei ist an viele Umstände zu denken, die aufzuhellen der Lokalforschung aufgetragen sei: Wie stand es um Kaufkraft und Handwerk in der Stadt; wie wirkte sich die Unsicherheit des offenen Landes vor den Mauern auf Steintransport und die Benutzung des lutherischen Friedhofes aus?

Mehrfach verwendete Inschriftenträger wurden möglichst zu dem Zeitpunkt in die chronologische Reihenfolge eingefügt, an dem die Beschriftung entstand; eine ausführliche Begründung dazu findet sich im einleitenden Kapitel der Benutzungshinweise. Zu den meisten Besonderheiten der Datierungen, also zum Vorkommen bestimmter Formeln sind das entsprechende Register und zusätzlich unter „Miscellanea” die Lemmata „Datum”, „Kalender”, „Tagesdatum” und „Uhrzeit” zu konsultieren. Bei den Formeln für die Jahresangabe kommen keine außergewöhnlichen Berechnungen vor: Unter den Aspekten Fleischwerdung, Heil und Erlösung bezog man sich auf die Geburt Jesu. Indiktionszählung und Herrscherjahre gehörten im Hochmittelalter zur gängigen Praxis des Verwaltungsschriftgutes; die Anwendungen bei Weiheinschriften, Urkunde und Hohlmaß entsprechen in ihrem rechtserheblichen Charakter dem jener Quellengattung. Hochgestellter Multiplikationsfaktor 100 zur Anzahl der Jahrhunderte kommt erstmals 1502 sogar in Majuskeln vor und entspricht damit dem sonst üblichen zeitlichen Rahmen. Hinsichtlich der Tagesdatierungen ist auf die Auflösung von Heiligen- oder Festtagen schon innerhalb der Inschrift hinzuweisen, sicher nachweisbar an den erhaltenen Grabplatten des Sigelo von Wattenheim (Nr. 62) und des Johannes Jungler (Nr. 294).364) Römischer und Festkalender wurden bis zum Ende des 14. Jahrhunderts ausschließlich benutzt; es dauert aber im Wormser Bestand wegen der geringen Überlieferung noch bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts, bis sich der neue Brauch moderner Tageszählung im Monat verstärkt belegen läßt.365) Ab dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts verdrängte die moderne Tagesangabe zunehmend die alten Kalender, obwohl noch reichlich Grabinschriften für Katholiken bezeugt sind.366) Erstaunlich ist, daß bei allen dem Bestand des Klosters Mariamünster zugeschriebenen Grabinschriften nur mit Ausnahme der Inschrift der Äbtissin Salome Lasser von 1672 (Nr. 723) der römische Kalender benutzt wurde und zwar von der Mitte des 14. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. In insgesamt vier Fällen mußte die Jahreszahl entgegen der Angabe auf dem Grabdenkmal um ein Jahr zurückgenommen werden, weil der im mittelalterlichen Worms geltende Kalender wie in den meisten Teilen des Reiches das Jahr mit Weihnachten beginnen ließ (Nr. 58, 78, 96, 400). Nur für Nr. 400 von 1519 läßt sich diese Aussage wirklich aus dem zugänglichen Material wahrscheinlich machen; die übrigen Fälle zwischen 1295 und 1317 wurden so gehandhabt nach Maßgabe der Behauptung, im Reich und insbesondere im Bereich der Mainzer Kirchenprovinz sei der Nativitätsstil überwiegend bis ins 15. Jahrhundert angewandt worden. Gegen diese von Bresslau, Gin-[Druckseite LXXXI]-zel und Grotefend in ihren Handbüchern vertretene Ansicht hat sich mittlerweile die Beobachtung durchgesetzt, spätestens schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts habe die Mainzer Kanzlei bis auf wenige von der Reichskanzlei beeinflußte Ausnahmen das Jahr mit dem 1. Januar begonnen.367) Eine durchgängige Handhabung des Circumcisionsstiles ließ sich jedoch mangels ausreichenden Materiales für Worms bisher nicht nachweisen; im 15. Jahrhundert ist wohl nur noch der Jahresbeginn am 1. Januar üblich gewesen, obwohl die Herausgeber von Wormser Materialien, Heinrich Boos und Erwin Schwan, auf diese Frage nicht eingingen.

In einer gemischt konfessionellen Stadt muß die Frage nach der Verwendung von verschiedenen Kalendern nach 1582 erlaubt sein. Man weiß zwar, daß die protestantischen Reichsstände erst im Jahre 1700 den Kalender „novo stilo” oder „stilo correcto” übernahmen und daher auch in Worms zwei Kalender nebeneinander, und zwar bis 1776 galten;368) überprüfen läßt sich das jedoch bei Inschriften nur, wenn eindeutige Angaben zur Konfession einer Person und des Standortes vorliegen. Bei der Magnuskirche, der Herrnsheimer Pfarrkirche und den nicht identifizierten Beständen des Museums, bei denen das nicht der Fall ist, kann dann die seltene Nennung des Wochentages zugleich mit dem angewendeten Kalender auch die Konfession bezeugen.369) Zu neun Belegen dieser Art gesellen sich einmal die Erwähnung des neuen Stils als stylo correcto 1591 (Nr. 546) und ein merkwürdiger Sachverhalt beim Grabstein des Jünglings Johann Jakob Sutor von 1632 (Nr. 681), als dessen Todestag der Festtag des Erzengels Michael angegeben ist, also der 29. September; dem widerspricht, daß die Tageszahl zum vorhandenen Monatsnamen ebensowenig eingehauen wurde wie die genaue Altersangabe. Das Todesdatum der Elisabeth Kämmerer (†1594) wurde auf zwei Denkmälern in verschiedenen Kalendern errechnet (Nr. 477, 558). Bis auf zwei Ausnahmen (Nr. 430 von 1541 u. 472 von 1559) kommen alle detaillierteren Altersangaben, die ab 1541 inschriftlich in Worms bezeugt sind, ausschließlich auf lutherischen Denkmälern vor. Auch die Angabe der Todesstunde in der sogenannten „kleinen Uhr” des „dies naturalis” ist öfter auf lutherischen Denkmälern anzutreffen. Überwiegend in deren Kreis kommen auch jene Denkmäler vor, die durch abseits des Sachtextes angebrachte Jahreszahlen Auskunft über das Herstellungsjahr geben, sei es, daß der Todesfall noch nicht eingetreten war (Nr. 527), sei es, daß mehrere Jahre seither vergangen waren (Nr. 504 Ausnahme, 506, 525, 550, 719, 731) oder die verspätete Schaffung des Denkmales für die Ahnfrau zur Anbringung eigener Todesdaten der Nachkommenschaft genutzt wurde (Nr. 667). Mit Jahreszahl oder Inschrift wurde auch die Herstellungszeit von Denkmälern für mehrere Personen, für ganze Familienzweige, bezeichnet (Nr. 551, 552, 682, 718).

6. 3. Soziale Schichtung der Wormser Inschriften

Wenn eine verhältnismäßig kleine Stadt seit alten Zeiten eine große Zahl von Kirchen beherbergte, man denkt bei Worms an zeitweise über 40 Kirchen und Kapellen, ist es nur natürlich, daß ihr Inschriftenbestand entscheidend von den am Ort residierenden Geistlichen und hier wiederum insbesondere durch den Weltklerus geprägt wurde. Nachfolgend genannte Zahlen von Titeln und Standesbezeichnungen geben nur die Häufigkeit des Vorkommens an, nicht die jeweilige Zahl von Personen, da nicht wenige mehrere Titel führten oder mehrfach auch unter verschiedenen Titeln vorkommen und umgekehrt nicht alle Belege auf konkrete Personen bezogen sind. 54 Inschriften betreffen demnach den Episkopat, als episcopus, praesul, antistes, archiepiscopus, archipraesul, in 77 kommen canonici vor, teilweise sich überschneidend mit 78 Bezeichnungen für höhere Stiftswürden und in 16 weiteren vicarii; Klosterinsassen sind vornehmlich durch über 20 Inschriften für Frauen, nur wenige Mönche und geistliche Funktionsträger vertreten. Etwa 25 Inschriften sind dem Bereich des katholischen Pfarr- oder Niederklerus zuzurechnen, wogegen nur 7 Inschriften aus dem Kreis der protestantischen Geistlichkeit stammen. Da die Mehrzahl der Wormser Domkleriker statutengemäß dem ritterbürtigen Adel entstammte, ergibt sich automatisch eine Vermischung mit dem laikalen Bereich, doch hinsichtlich Formular und [Druckseite LXXXII] Darstellung bilden die Denkmäler der Stiftsgeistlichkeit eine eigene Typengruppe, der im 16. Jahrhundert eine verstärkt ikonographische und symbolträchtige Darstellung eigen war. Wenn man von den frühchristlichen Steinen und Namensinschriften absieht, gehören selbstredend die meisten der zahlreichen Inschriften an kirchlichen Bauteilen und Kirchenausstattungen über ihre Auftraggeber in den geistlichen Bereich.

An etwas mehr als 20 Wormser Inschriften waren Reichsoberhaupt und Hochadel beteiligt oder betroffen, knapp 150 weitere Inschriften gehörten dem ritterbürtigen Adel oder der Ministerialität, wovon allein 60 nur eigene Denkmäler oder separate Inschriften von Frauen waren. Mit etwa 40 Belegen überwiegt in der Frühzeit der Begriff miles, der jedoch wie die meisten anderen, armiger, domicellus, Junker, Ritter, seit der Mitte des 15. Jahrhunderts zurücktrat, vor allem weil ihn die Herrnsheimer Linie der Kämmerer von Worms/Dalberg als die Hauptvertreter dieser Schicht nicht mehr benutzte; ihnen reichte offenbar der Titel camerarius/Kämmerer; das Register „Berufe, Stände, Titel” zeichnet also in dieser Hinsicht ein falsches Bild. Durch den geringen Erhaltungsgrad der Grablege im ehemaligen Martinsstift entzieht sich ein Großteil der ritterschaftlichen Denkmäler vor dem Ende des 15. Jahrhunderts jeder Beurteilung; so kommt es, daß vor der Einrichtung der Kämmerergrablege in Herrnsheim nur eine geringe Zahl von Denkmälern jener Gruppe figürliche Darstellung aufwies, weil eben die potentiell dazu am meisten beitragenden Bestände des Domklerus und der Martinskirche nur fragmentarisch überliefert sind und gelegentliche Angaben von älteren Gewährsleuten die Lücke nicht zuverlässig schließen können.370) In Hochheim war von den Laiendenkmälern nur das des Gründers Dirolf (Nr. 97) früher mit einer Darstellung versehen;371) die nächsten dieser Art waren schon die der Margareta von Bachenstein von 1449 (Nr. 236) und der Margareta Kämmerer von Worms von 1463 (Nr. 256†). Schwerpunkte der Laiendenkmäler aus ritterlich-ministerialischen Familien bestanden in Hochheim und der Martinskirche, dort zuerst die Familie Kämmerer, dann von Flersheim, später auch in Herrnsheim; im 17. Jahrhundert zog auch die Magnuskirche einige protestantische Angehörige des Adels und der hohen Beamtenschaft an, die in Worms Zuflucht gesucht hatten.

Seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert finden sich in Worms Grabinschriften der städtischen Oberschichten, deren Angehörige sich auf den Platten als cives Wormatienses zu bezeichnen pflegten. Ein wirkliches ständisches Schichtenmodell läßt sich an die Begriffe miles und civis nicht anbinden, da beide Gruppen ministerialischer Herkunft waren und das Bürgerrecht der Stadt Worms besaßen, nur die milites hingegen ritterliche Lehnsbeziehungen zum Stadtherrn eingingen; sie unterschieden sich in Interessenlagen und in ihrem durch das Verhältnis zum Stadtherrn geprägten politischen Handeln.372) Eine soziale Gleichrangigkeit belegen aber nicht nur das Konnubium, man vergleiche die Familie Dirolf,373) und Klostergründungen, Hochheim durch Ritter Dirolf, Liebenau durch den Bürger Jakob Engelmann, sondern auch die Gleichwertigkeit der Memorien: Gleichgestaltete Umschriftgrabplatten meist mit Wappenschilden sind für beide Gruppierungen aus Hochheim erhalten. Die angesprochene Differenzierung der Familien in milites und cives im 13. Jahrhundert wirkte sich auf Form und Aussagen der Inschriftendenkmäler in Worms nicht aus. Das liegt natürlich auch daran, daß im Gegensatz zu stärker ritterschaftlich geprägten Beständen eine Differenzierung der Denkmäler etwa durch Mehrwappensteine nur noch in Ansätzen zum Tragen kommt, weil ab dem Beginn des 15. Jahrhunderts erhebliche Überlieferungslücken auftreten und kaum noch gemeinsam genutzte Grablegen miteinander verglichen werden können. Spätestens mit der Etablierung der Dalberger in Herrnsheim wird dann die ritterliche Komponente stärker greifbar, während die ministerialische — und somit vergleichbare — der bürgerlichen Oberschicht mangels Masse zurücktritt, um im 16. Jahrhundert einer neuen ratsfähigen Oberschicht Platz zu machen. Eine kleine Gruppe von leider verlorenen Denkmälern der Dominikanerkirche gehörte Personen der städtischen Oberschicht, die im ausgehenden 15. Jahrhundert, in der Phase des Niederganges der Geschlechter, in Wappen und Begriffen den Anschluß an Gepflogenheiten adliger Grablegen suchten: 1471 wird Eberhard Hildebrand (Nr. 271), der neben dem Wappen der Bonn von Wachenheim eines mit gekreuzten Wolfsangeln oder Mauerhaken führt, dominus genannt, ein Begriff der vorher ausschließlich für Ritteradlige oder geistliche Würdenträger benutzt wurde. 1504 legte sich Wilhelm Bonn (Nr. 371) aus dem Kreise der Wormser Münzerhausgenossen die Epitheta vest und fürsichtig zu, vest auch ein Verwandter(?) Hans Hartlieb gen. Warlsporn im Jahre 1507 (Nr. 378); fest/vest kommt im Bestand Worms sonst nur bei ritterbürtigen Personen ab 1492 (Nr. 298) vor, vorzugsweise bei den Dalbergern und ihren Verwandten, fürsichtig außerdem noch bei Bern-[Druckseite LXXXIII]-hard Schlatt (Nr. 554) und Johann Seidenbänder (Nr. 690), die auch das wiederum früher ritterschaftlich besetzte ehrenfest für sich in Anspruch nahmen und in Ahnenproben (Schlatt) und Beterreihen (beide) dem Repräsentationsbedürfnis adliger Grabdenkmäler kaum nachstanden.374) Mit dem Dreizehnerrat hatte sich in Worms 1522 ein aus lebenslang gewählten Mitgliedern bestehendes oligarchisches Gremium gebildet, das naturgemäß zu einer gewissen Abschließung und einem elitären Bewußtsein neigte.375) Ein Vergleich der Berufsbezeichnungen in der Liste des Gemeinen Rates mit den Angaben der Wahlen zum Dreizehnerrat ergibt, daß die meisten aus der Krämerzunft kamen, also mit Tuch, Wolle, Eisen und Holz Handel trieben, dazu mehrere Goldschmiede. Nicht wenige waren von Tuch oder Pelze verarbeitenden Berufen in den Handel und damit die prestigeträchtige Kaufmannschaft aufgestiegen. Die Differenzierung der Denkmäler lutherischer Standorte nach Angehörigen des Dreizehner und des Gemeinen Rates durch Besonderheiten der Größe und der Darstellung ergab keine eindeutigen Kriterien für die beiden möglichen Gruppen; nur so viel steht fest: Die drei übergroßen Denkmäler (Nr. 534 Meiel, 667 Mantz, 690 Seidenbänder), jeweils mit Beterreihen, waren für Mitglieder des Dreizehner Rates oder Angehörige geschaffen worden; drei der vier übrigen Beterdarstellungen auf Steinen der Ratsverwandtschaft auf dem lutherischen Friedhof gehörten der gleichfalls einflußreichen Familie Schlatt, die mehrere Familienmitglieder in beide Räte entsandte, oder Verwandten (Nr. 506, 535, 554). Andere wie Christoph Reinfart (Nr. 567) und Stephan Birling (Nr. 595) hatten mehr Augenmerk auf die sprachliche Gestaltung gelegt. Erkennbar ist aber keinesfalls eine Tendenz, sich an die Gepflogenheiten adliger Denkmäler eng anzulehnen, wie das für viele Denkmäler etwa der Ehrbarkeit in württembergischen Amts- und Landstädten gilt.376) Für Angehörige des Gemeinen Rates existieren aber auch Denkmäler, die mit den weniger aufwendigen der anderen Personengruppe konkurrieren können. Auffälliger ist da schon, daß nicht sehr viele einheimische Personen auf dem lutherischen Friedhof mit Inschriftendenkmal begraben lagen, die nicht selbst „den Rat besaßen” oder entsprechend ausgewiesenen Familien oder Sippen angehörten. Insgesamt sind es wohl 150 Verstorbene aus den Kreisen des Rates, des Stadtbürgertums und gleichrangiger Auswärtiger, die seit Ende des 13. Jahrhunderts in Worms Grabinschriften erhielten, mit deutlichem Schwerpunkt im 16. Jahrhundert.377)

Fragt man nach der Herkunft von in Worms inschriftlich verewigten Personen, sei es durch Grabmäler oder andere beliebige Inschriftenträger, ergibt sich die erstaunliche Tatsache, daß eine unverhältnismäßig große Zahl von Inschriften Ortsfremden gewidmet war, also solchen, die entweder in Worms seit mehr oder weniger langer Zeit den Mittelpunkt ihres Lebens gefunden hatten, oder solchen, die sich zufällig in Worms zum Zeitpunkt ihres Todes aufhielten. In die erste Gruppe zählen die weitaus meisten Geistlichen des Domstiftes, da in und um Worms das Reservoir Ritterbürtiger für die im 16. Jahrhundert geforderte achtteilige Ahnenprobe zu klein geworden war. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts hatte das hauptsächliche Herkunftsgebiet in den Diözesen Mainz, Worms und Speyer und allgemein im Rhein-Main-Neckar-Raum gelegen;378) nach der Reformation dehnte sich der Nachwuchsmangel, so sieht es nach den Inschriftendenkmälern und Personallisten aus, auch auf die übrigen Stifte aus, die einen erheblichen Anteil ihrer Pfründen mit Personen aus dem Moselgebiet und aus dem niederrheinisch-westfälischen Raum besetzten.379) Die Wirren des Dreißigjährigen Krieges hatten viele Leute von rechts des Rheines Zuflucht im befestigten Worms suchen lassen;380) drei [Druckseite LXXXIV] Soldaten (Nr. 652, 661, 692) fanden in Worms ihr Grab mit Denkmal. Auch die lutherische Geistlichkeit (Nr. 621, (623), 682, 696, 697) stammte nur zum geringsten Teil aus der Umgebung.381) In den Rat gelangten trotz der oben angedeuteten Konzentration auf einige Familien auch Personen, die sich auf ihren Grabdenkmälern immer noch als ehedem Auswärtige zu erkennen gaben.382)

6. 4. Konfession383)

Reformatorische Ideen hatten schon früh Einzug in die Stadt Worms gehalten, deren Bevölkerung in den Turbulenzen des Reichstages eindeutig für Martin Luther Partei genommen hatte. Nach 1521 tat sich Worms als Druckort lutherischer Schriften und reformatorischer Pamphlete hervor,384) nicht wenige Einwohner bekannten sich früh zur neuen Lehre, und auch ein Teil der Geistlichkeit, namentlich der vom Andreasstift für die Magnuskirche abgestellte Pfarrer Ulrich Preu gen. Schlaginhausen, sein Kaplan Johannes Freiherr gen. Rom(anus), Stiftskanoniker Ulrich Sitzinger und der Stiftskantor Nikolaus Maurus, hatte sich von den Vorschriften der alten Kirche abgewandt.385) Da sie ihre Pfründen dem Stift entfremdeten und ab 1527 der Rat in der Magnuskirche durch von ihm bestellte Prediger Gottesdienst halten ließ, kam es zu einem beständigen Streit zwischen Klerus und Stadtgemeinde. Offenbar blieb die ganze Angelegenheit nicht ohne Rückwirkungen auf das Andreasstift selbst, da bei keinem anderen Stift soviele Geistliche ihre Begräbnisse in einer anderen Institution suchten: Bei Philipp M? (†1536), Arnold von Raesfeld (†1573) und Bartholomäus Otto (†1575) (Nr. 426, 502, 510) kann man dieses Verhalten verstehen, weil sie nachweislich noch an Liebfrauen und am Dom bepfründet waren; bei Nikolaus Vorwort (†1552, Nr. 453) liegt die Verbindung zum Liebfrauenstift im Dunkeln, weil die Inschrift gar nichts zu seinen Würden sagt, er betonte aber ausdrücklich seine Orthodoxie als ECCLESIASTES FIDELIS; weder für Gregor Gutmeyer (†1611/1621 o. 1622, Nr. 656a) noch für Gottfried Dünnwald (†1666, Nr. 716) sind die genauen Gründe bekannt, warum sie sich im Karmeliterkloster respektive Liebfrauenstift bestatten ließen.

Bemerkungen in Inschriften, die sich so nur vor dem Hintergrund der konfessionellen Spannungen in einer Stadt verstehen lassen, sind naturgemäß recht selten: So klagte etwa die Oppenheimer Grabinschrift des Lehrers Johannes Fabritius aus Bolland in der Diözese Lüttich (†1578), er sei durch die Angriffe der Feinde und Gegner des Evangeliums völlig erschöpft;386) angebliche Verwandte Reuchlins prangerten die „kimmerischen Finsternisse des Papsttums” an.387) Auf katholischer Seite betonte man in Worms mehrfach die Rechtgläubigkeit, verschlüsselt wie auf dem genannten Stein des Nikolaus Vorwort oder möglicherweise bei der Grablege der Hochheimer Nonnen (Nr. 425 von 1535) oder explizit als in vera religione persistens auf dem Stein des exilierten Schönauer Abtes Wolfgang Cartheiser von 1563 (Nr. 484), als catholica in religione beim Seiblin-Denkmal von 1591 (Nr. 546), als servabatque sui dogmata sancta Dei für Johann Melchior Staudt von 1591 (Nr. 547) oder einfach als IN GOT SELICHLICH UND CATHOLISCH VERSTORBEN wie bei Wilhelm Kling von 1630 (Nr. 672). Weit weniger kämpferisch präsentierten sich das von dem schon genannten Gregor Gutmeyer in den Vordergrund gerückte Glaubensbekenntnis (Nr. 656a) und bei Bischof Hugo Eberhard Cratz von Scharffenstein (Nr. 713 von 1663) die Betonung der sanctissima virgo Maria miraculosa als Fürsprecherin in Leben und Tod. Die protestantische Gegenseite besaß ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ein eindeutiges Übergewicht, weil nun nur noch Lutheraner in den Rat gewählt wurden;388) möglicherweise trug diese Tatsache dazu bei, daß bei Grabinschriften seltener kämpferische Bekenntnisse zum Glauben für nötig gehalten wurden: So betonte das Meielsche Grabmal von 1587 (Nr. 534) zwar noch die fides luttera integra, aber Michael Wenzel (Nr. 682 von 1633) war einfach pastor Lutheranus, Ludwig Seltzer (Nr. 696 von vor 1636) reiner Prediger und pastor evangelicus, Jakob Daniel Fabritius (Nr. 697 von 1638) minister orthodoxus. In letzterer Inschrift wie auch in einer Heppenheimer [Druckseite LXXXV] Kirchenausmalung (Nr. 566) könnten sonst schlecht dokumentierte Simultaneen angezeigt sein, während Unregelmäßigkeiten in der Datierung des Sutorschen Denkmales (Nr. 681) mit konfessionsbedingten Problemen der Kalenderanwendung zusammenhängen mögen. Sehr viel stärker in den Zeitbezug zu stellen sind Anspielungen auf den ziemlich genau 100 Jahre zurückliegenden Thesenanschlag Luthers und die Klage, durch den Glauben vom Herd vertrieben worden zu sein, auf dem Denkmal der Catharina Curtz von 1635 (Nr. 693), der bekenntnishafte und herausfordernde Spruch auf dem Banner einer Straßburger Delegation von 1586 (Nr. 530), in der die Romula bulla verhöhnt wird, und schließlich die fundamentalistische Spruchsammlung der Ausmalung der Magnuskirche von 1614 (Nr. 631-633). Beim Streit um eben diese Magnuskirche prallten die Ansprüche von lutherischem Rat und Andreasstift immer wieder aufeinander, so auch in der Wiederaufbauphase zur Mitte des 18. Jahrhunderts. Bei vergleichbaren Streiten nutzte man etwa im Raume Kirn Grabplattenbeschriftungen, um ältere Konfessionszugehörigkeit zu beweisen, wenn wie beim Denkmal des Pfarrers Valerius Bartholomä (†1596) in Hennweiler seine „reine unverfälschte augsburgische Konfession” hervorgehoben wurde.389)

Die lutherische Ausrichtung des Stadtwormser Protestantismus führte zwar zu nicht wenigen Beschwernissen der katholischen geistlichen Einrichtungen, doch verhinderte die Vertreibung der Wiedertäufer und die Aussperrung des reformierten Bekenntnisses bis ins 18. Jahrhundert bilderstürmerische Exzesse, wie sie Oppenheim und andere pfälzische Orte zu erleiden hatten. Im Schutze der reichsstädtischen Mauern blieben zahlreiche Kirchen und Klöster bis zur Säkularisierung intakt, wenngleich im Streit über die Magnuskirche und das Dominikanerkloster erhebliche Veränderungen eintraten, Augustiner- und Barfüßerkloster nach ihrer Räumung durch die Konventualen vom Rat aufgekauft, Kirschgarten schon 1525 im Aufruhr von Bauern und Bürgern zerstört worden waren; die Schwächung des Katholizismus in der Stadt machte sich vor allem dort bemerkbar, wo nach Niedergang oder Brandschäden des 16. Jahrhunderts ein Wiederaufbau mangels ausreichender Unterstützung unterblieb.390) Ein schweres Schicksal erlitten hingegen die Konvente vor den Mauern der Stadt, deren Öffnung und Profanierung die pfalzgräfliche Verwaltung in Heidelberg erzwang: Das ehrwürdige Stift Neuhausen, die Dominikanerinnenklöster Liebenau und Maria Himmelskron in Hochheim wurden nach vergeblichen Konvertierungsversuchen in eine Fürstenschule und Schaffnereien der pfälzischen Geistlichen Administration umgewandelt, in Neuhausen, nachdem in den Worten Friedrich Zorns „alle Bilder der Kirchen zerschmissen, verbrannt und Altar eingerissen”.391)

Die konfessionelle Entwicklung im weiteren Raum um Worms, insbesondere am Mittelrhein, in pfälzischen, badischen und württembergischen Gebieten sowie am Oberrhein insgesamt hatte zur Folge, daß weite Teile des traditionellen Rekrutierungsgebietes für den adligen wie gelehrten Stiftsklerus verloren gingen. Einen gewissen Ausgleich fand man im Zuzug lothringischer, niederrheinischer und westfälischer Geistlicher, die nur teilweise durch ihre Herkunftsnamen bezeichnet wurden, wie überhaupt die Herkunftsgebiete nur unvollständig aufgearbeitet sind, weil ausführliche Studien zum Wormser Stiftsklerus fehlen. Inschriften von betreffenden Personen sind ab dem Ende des 16. Jahrhunderts in relativer Dichte vorhanden: Pallas Adrian Thomas aus Lüttich (Nr. 471) (bedingt, da Vater in pfälzischen Diensten); Arnold von Raesfeld (Nr. 502); Karl von Wiltberg (Nr. 522); Asuer / Ahasver(?) Munzer? (Nr. 538); Gottfried von Welfeld (Nr. 562); Conrad Schilling von Lahnstein (Nr. 564); Baureste Arnold von Welfeld (Nr. 583) und Raesfeld (Nr. 606); Thomas Print von Horchheim (Nr. 615f.); Wilhelm von Braunsberg (Nr. 638); Bischof Wilhelm von Effern (Nr. 642); Äbtissin Margaretha Lothringhausen aus Köln (Nr. 679); Hermann Heinrich Spieß von Büllesheim zu Motzenborn (Nr. 708); Natalis Thomas aus Malmedy (Nr. 715); Gottfried Dünnwald aus Köln (Nr. 716); Johannes Peter Engels aus Köln (Nr. 729); Heinrich Spormacher aus Köln (Nr. 1684); Johannes Dome aus Lim-[Druckseite LXXXVI]-burg (Nr. 734).392) Hohe Anzahl und zeitweises Überwiegen gegenüber benachbarten Adelsfamilien und Herkunftsorten zeigen zusammen mit der auffälligen Konzentration des erweiterten Rekrutierungsgebietes, daß das Eindringen von ortsfernen Personen in den Klerus der Stadt Worms nicht der üblichen Freizügigkeit des Weltklerus entsprang, wenngleich in der konfessionellen Entwicklung von Stadt und Umgebung nicht die alleinige Ursache dafür zu suchen ist.

Die ersten Bibelzitate auf individuellen Grabmälern stehen zwar als lateinisches auf dem der Domkleriker Pommersfelden und Schaumberg (Nr. 451) von 1550/1551 und in Anklängen an deutschsprachige Bibeltexte auf den Denkmälern Heppenheim (Nr. 470) und Dalberg (Nr. 477), doch die überwiegende Zahl der Zitate findet sich auf lutherischen Denkmälern nach 1565. Die deutsche Sprache dominiert im Verhältnis 19:3; auch schälten sich mit Einschränkungen aussagefähig als beliebteste Sprüche die auch sonst in protestantisch geprägten Beständen häufigen Hiob 19,25393) und Phil. 1,21 heraus.394) Auch in der Wahl der Sterbe- und Segensformeln zeichnen sich ansatzweise und für einen Teil von Inschriftenträgern konfessionell bedingte Vorlieben ab, die im Zusammenhang mit sprachlichen Phänomenen diskutiert werden müssen.395)

In dieselbe Richtung einer Unterscheidbarkeit von Denkmälern nach Konfession der verstorbenen Person weist die Frage, ob und wie sie sich auf die äußere Gestaltung des Inschriftenträgers auswirkte. Es kann vorausgeschickt werden, daß die Besetzung der Stadt durch Truppen der katholischen Liga von 1620 bis 1632 und 1635 bis 1644 nicht zu einer Rekatholisierung geführt hatte; den Aufschwung der katholischen Institutionen begleiteten weder eine Unterdrückung des lutherischen Bekenntnisses noch Veränderungen der Denkmalgestaltung in dem Sinne, daß nun auf dem lutherischen Friedhof Denkmäler standen, die in irgendeiner Weise Präferenzen katholischer Bestände widerspiegeln würden, falls es denn so etwas überhaupt gibt; Andachtsbilder blieben jedenfalls auf Christus beschränkt. Wichtigstes Faktum ist hier, daß es nur einmal einen schleichenden Konfessionswechsel gab, nämlich nach dem Augsburger Religionsfrieden, als sich in den Zuwahlen zum Rat langsam ein rein lutherisches Gremium herauskristallisierte; die führenden städtischen Familien und die Zunftgenossen hatten sich bis auf wenige Ausnahmen dem neuen Glauben zugewandt. Die katholische Machtübernahme in Worms ab 1620 war eine militärische, keine politische unter Ausschaltung des Stadtregimentes; als Reichsstadt blieb Worms von dem in Augsburg festgeschriebenen Konfessionszwang des Landesherrn und daraus resultierender Wechsel verschont. Die lutherische Kontinuität zeigt sich vornehmlich dadurch, daß nach etwa 1570 nur noch wenige Denkmäler aus dem Kreise der katholischen Bevölkerung überliefert sind, die nicht Geistliche, mit bestimmten Kirchen affilierte Adlige oder Amtsträger betrafen. Konfessionelle Wechsel machten sich nur in den Profanierungen der Konvente und den Pfarrkirchen außerhalb der Stadt bemerkbar, ganz augenfällig in Herrnsheim, wo mit dem Aussterben der Philippschen lutherischen Linie 1614 (Nr. 634) auch eine Veränderung in der Gestaltung der Denkmäler eintrat: Ausnahmslos alle Dalberg-Steine der Wolffschen katholischen Linie wurden danach als körpergroße hochrechteckige Umschriftplatten mit Ahnenproben gebildet, während die engere Familie Philipps (†1590, Nr. 541) Platten mit figürlicher Darstellung und bei den Männern Integration der Grabinschriften ihrer Ehefrauen bevorzugt hatte (Nr. 521, 536, 557, 629, 634). Dieses Verteilungsmuster könnte natürlich auch aus Traditionsbildung und Imitation innerhalb der Linien entstanden sein, da die konfessionelle Spaltung zwischen den Ortsherren, die immer wieder von Kurpfalz beeinflußte Pfarrerberufung sowie die auch unter lutherischem Pfarregiment weitergeführte Ursula-Messe kaum ein einheitliches konfessionelles Bild bieten. Die auffällige Zäsur in der äußeren [Druckseite LXXXVII] Form wird freilich auch unterstützt durch die sprachlich sehr einheitlichen bis einfallslosen und bei Grabplatten üblichen Anno domini-Formeln. Da auch aus anderen Zeugnissen bekannt ist, daß die Wolffsche Linie katholisch blieb, liegt nichts näher, als den Wandel zu einer lange stabilen Denkmalform eben mit den konfessionellen Zuordnungen der Verstorbenen zu begründen, obwohl durch den pfälzischen Zugriff über das ehemalige Stift Neuhausen lutherische und katholische Pfarrer wechselten.396)

Man möchte so etwas wie konfessionell bedingte Vorlieben für Denkmalformen feststellen, doch waren diese in erster Linie verursacht durch die Wahl von Grabplätzen; von den meisten Platten katholischer Verstorbener in Herrnsheim weiß man, daß sie ursprünglich vor Altären oder im Boden der Grabkapelle lagen, während man die lutherischen im Boden des Chores, nicht unbedingt die originale Lage, gefunden hatte. Begräbnis vor einem Altar wiederum ist eindeutig katholisch besetzt, so daß zwei Faktoren für die Denkmalgestaltung in Rechnung gezogen werden müssen: Vorliebe für Grabplatten bei katholischen Bestattungen in Kirchenräumen, wenn auf die Nähe zu Altären Wert gelegt wurde; bedingte Verwendung dieser Form auch bei lutherischen Denkmälern, wenn sie wie bei den zahlreichen lutherischen Umschriftplatten der Magnuskirche nicht für den Friedhof, sondern ebenfalls für das Kircheninnere gedacht waren. Äußere Form isoliert für sich betrachtet kann also trotz der gefundenen scheinbaren Gesetzmäßigkeiten in die Irre führen; sie besitzen nur eingeschränkte statistische Aussagekraft, wenngleich zu beobachten war, daß sich die Denkmäler des lutherischen Friedhofes ausnahmslos als aufrecht stehende eigneten und keine einzige Umschriftplatte darunter zu finden ist.

6. 5. Sprache und Formular

Hinsichtlich der sprachlichen Gestaltung der Inschriften sind mehrere Faktoren zu beachten: die allgemeine sprachliche Gestaltung, die Wahl zwischen Latein und Volkssprache, die Abhängigkeit von Sprache und Schriftformen, Sprachniveau und dialektale Formen, Vorlagenermittlung, Zitate und Bildersprache, außerdem die Verteilung und gruppenspezifische Dichte von häufigen Formeln.

Eine umfangreiche sprachliche Analyse der Wormser Inschriften kann hier nicht gegeben werden, zumal sie auch auf andere Textgattungen ausgedehnt werden müßte und zu frühen Zeiten höchst unterschiedliche Anwendungen umfassen würde. So steht dort hexametrische Spruchdichtung neben Urkundenformular, Bibelzitaten und kurzen Texten mit unklassischem mittelalterlichem Satzbau, wenn es heißt RVDEWIN ET VXOR SVA MASVILIA (Nr. 35) oder die konjugierten Verbformen durchweg mitten im Satz plaziert sind.

Von einer Ablösung der gelehrten und bis weit ins Spätmittelalter dominanten Sprache Latein durch das Deutsche kann man in Worms nicht sprechen, da zumindest Grabdenkmäler der hohen und niederen Geistlichkeit, auch der lutherischen, fast ausnahmslos in Latein, ggf. mit griechischen und hebräischen Zusätzen, beschrieben waren; nur in nicht nennenswerten Fällen drang die deutsche Sprache in beigegebene Ausstattungsinschriften wie beim Bettendorff-Denkmal (Nr. 514/I) und in normale Grabinschriften beim verlorenen Denkmal der Priorin Catharina Bornhofer im Bergkloster von 1614 (Nr. 635) ein.396) Tendenziell mit anderen Beständen übereinstimmend verstärkte sich ab dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts die Verwendung der deutschen Sprache, während in eben diesem Zeitraum das Lateinische bei Grabinschriften von Laien langsam ausklingt, um nach 1495 (Nr. 341) für zwei Generationen zu verschwinden,397) bis mit dem Eindringen humanistischer Grabformulare die lateinische Sprache auch auf Denkmälern des lutherischen Friedhofes benutzt wurde (Nr. 494, 503, 505). Beachtenswert, daß auf Seiten der Laien nur noch 1602/1610 ein verlorenes Denkmal der Familie von Oberstein (Nr. 599) und 1616 die gemalte Grabinschrift der Apolonia Brein (Nr. 639) die rein sachliche Sterbeinformation in die lateinische Sprache kleideten.

Abhängigkeiten zwischen Sprache und Schriftgestaltung ließen sich nur unvollkommen in Gesetzmäßigkeiten einordnen. Insbesondere verband man nach 1500 Kapitalis mit lateinischen, Fraktur mit deutschen Texten; dem ist entgegenzuhalten, daß ein früher Kapitalis-Beleg von 1514 (Nr. 385) in [Druckseite LXXXVIII] deutscher Sprache geschrieben ist und die beiden frühen Frakturverwendungen eben in lateinischer, wenngleich die Fraktur später in Worms ausnahmslos für deutsche Inschriften oder wenigstens in deutsch verfaßte Teile verwendet wurde. Kapitalis hielt nach der Mitte des 16. Jahrhunderts verstärkt Einzug auch in deutschsprachige Inschriften von Laien. Eine gewisse Regelhaftigkeit wurde nur dort beachtet, wo zwei Sprachen auf einem Denkmal, entweder für zwei Personen oder für zwei Textteile, vorkamen. Den in Kapitel 5.4. genannten Beispielen der Denkmäler Meiel, Reinfart, Oswald seien noch die aus zwei verschiedenen Textteilen bestehenden Denkmäler Engelmann (Nr. 593) von 1600 und Wambolt von Umstadt (Nr. 727) von 1677 angefügt: Den lateinischen Teil schrieb man in Kapitalis oder humanistischer Minuskel, den deutschen Teil jeweils in Fraktur.

Vom Standard entfernte deutschsprachige Inschriftentexte zeigen oftmals eher eine eigenwillige Rechtschreibung (Nr. 328, 444, 508, 548, 691) als wirklich konsistente dialektale Formen, wie sie vereinzelt in der rheinfränkischen Entrundung von u/ü zu i zu fassen sind (Nr. 444, 685). Das Material wiegt jedoch statistisch gesehen nicht genügend schwer, um Generalisierungen insbesondere hinsichtlich des Sprachstandards vornehmen zu können, wie das jüngst für deutsche Inschriften in Regensburg erfolgreich unternommen wurde. Deutlich weniger lokal gefärbte Sprache stellte die Untersuchung in quasi offiziellen, für Fremde bestimmten Inschriften fest.398) Weder genügt in Worms die Dichte der älteren Inschriften, noch lassen sich außerhalb der Grabinschriften genügend deutschsprachige finden; Inschriften mit einem gewissen Repräsentationsbedürfnis bedienten sich fast ausnahmslos der lateinischen Sprache. Um grammatischen Besonderheiten der spätmittelalterlichen deutschsprachigen Inschriften auf die Spur zu kommen, reichen die weniger als 25 Verwendungen und ihre geringere inhaltliche Abwechslung vor 1500 kaum aus; betrachtet man die Phänomene Präteritumsverlust und Klammerbildung der Perfektkonstruktion, so läßt sich etwa gegenüber Regensburg feststellen, daß in Worms bei insgesamt weniger reichhaltigem Material das Perfekt sogar vor dem Präteritum einsetzt und die frühesten Belege längerer und grammatisch in Deutsch durchgebildeter Inschriften (Nr. 259, 264, 293) schon die Klammer aufweisen etwa in ist NN. Gestorben; die Materialgrundlage reicht aber wohl statistisch nicht für eine solide Bewertung der Beobachtung aus.

Eine Wertung des lateinischen Sprachstandards vorzunehmen, stößt ebenfalls schnell an methodische Grenzen, da über längere Zeiträume eben nur verhältnismäßig kurze Texte miteinander verglichen werden können. Die Anzahl der mittelalterlichen Inschriften mit dem Anspruch künstlerischer Sprachgestaltung ist verhältnismäßig gering, da insbesondere entsprechende Denkmäler aus der Bischofsgrablege nie vorhanden waren. Wegen der oft sehr einförmigen Grabinschriften bleibt sogar die zu Anfang des Kapitels mitgeteilte Beobachtung zur Wortstellung unter signifikanten Mengen.

Um lokale Besonderheiten herauszufinden, wären außerdem alle möglicherweise von Ortsfremden gestalteten Inschriftentexte herauszufiltern und gegen genuin Wormsisches abzusetzen: Weichen die Texte in Sprache und Formular ab oder paßte man sich den lokalen Gegebenheiten an? Da Grabinschriften in der Regel jedoch nur die Person des Verstorbenen und gegebenfalls der Stifter nennen, ist nur selten der Autor des Textes zu ermitteln, am ehesten noch bei den Denkmälern der protestantischen Pfarrer, keinesfalls aber bei den mittelalterlichen Texten. Zweifellos fremden Einfluß verraten die in Formular und Aussage stark vom in Worms Zeitüblichen abweichenden Grabinschriften für drei 1521 verstorbene Höflinge Kaiser Karls V. (Nr. 403-405). Importiert erscheint auch der Spruch OMNIS IN HOC ... auf dem Denkmal Truchseß von Pommersfelden/von Schaumberg (Nr. 451) vom Würzburger Denkmal des Kilian von Bibra (†1494), weil Lorenz Truchseß wie auch andere Schaumberger dort ebenfalls im Kapitel saßen.399)

Der Anteil und die Qualität gebundener Sprache in Inschriften schwankt naturgemäß mit der sozialen Zusammensetzung des inschriftlich sich verewigenden Personenkreises und mit der traditionsbildenden Kraft von Grablegen. Betrachtet man die Anzahl der Wormser Inschriften aus oder mit gebundener Sprache, also die Verwendung von Distichen, Hexametern, Trimetern und anderen Versmaßen der Gebrauchsdichtung ohne Ansehen der jeweiligen Gattungen, ist festzustellen, daß Worms zwar als geistiges Nebenzentrum seinen Platz behauptet, jedoch gegenüber den nur halb so starken Beständen [Druckseite LXXXIX] etwa von Oppenheim wenig und Osnabrück und Hameln stark abfällt, weil sich dort Grablegen mit intensiv gepflegter Grabdichtung ausbildeten und dort die Überlieferungsdichte eben jeweils nach 1550 in einer Zeit ohnehin vermehrter Grabdichtung liegt. Korrigiert wird dieses Bild nicht nur durch die Ansammlung von Väter- und Bibelsprüchen des Schmuckprogrammes in der Magnuskirche; außer den programmatischen Inschriften an Bischofshof und Münze präsentieren sich auch weniger opulente Inschriftendenkmäler der Stadt Worms weniger zitier- als anspielungsfreudig:400) Außer biblischen Sprüchen bemühen Grabinschriften Ovid’s pylische Jahre (Nr. 547) und die Gesta Romanorum (Nr. 514); auf den großen Reliefs des Domkreuzganges befleißigte man sich, vielleicht auch erst in späterer Zutat des 16. Jahrhunderts, gelehrter Zitate zu den jeweiligen Themen; im konfessionellen Spannungsfeld klingen Wort (Nr. 453) und Taten (Nr. 693) Martin Luthers an; Vergleiche zu Judas Maccabaeus (Nr. 97) und Pythagoras (Nr. 616), Anklänge an den Spruch der Toten (Nr. 582, 630) zeigen weitgespannte Lektüre an. In der Anrede des Lesers (Nr. 380, 399, 534, 623, 630, 665, 713, 719, 722, 725, 734), verbunden oft mit der Mahnung, seiner Sterblichkeit zu gedenken, wird die Redesituation antiker Vorbilder aufgenommen.401) Eine ganze Reihe von Denkmälern verewigt in langatmiger und blumenreicher Sprache das Lob des Verstorbenen, nicht ohne es quasi in einem christlichen Humanismus mit Bildern der Auferstehungshoffnung zu verbinden.

Die Diktion und künstlerische Qualität einer Vielzahl deutscher gereimter Grabinschriften ist dem heutigen Zeitgeschmack keine Freude mehr; trotzdem bezeugen die Bilder vom „Hier lieg ich, ein alter Mann”, vom Glaubensöl, vom Ruhebettlein, bei lateinischen vom „Denkmal der Liebe”, von der verwelkenden Blume oder der mahnenden Totenbahre eine oft schlichte und ergreifende Frömmigkeit. Dahinter stehen aber nicht nur Bilder, Stilmittel, die DIRA MORS erträglicher zu gestalten; man erwartet sie nach den Mühen des Lebens, POST INGENTES CVRAS SVAEQUE REPUBLICAE VIGILIAS, SENIO ET VENERABILI ANNORUM SERIE EMCERATUS (Nr. 514) oder laboribus senioque exhaustus (Nr. 546), als Heilsbringer und Erlöser; zur vielbemühten Ruhe bettet sich, wer den Tod sanft, placide in Christo, erfuhr.402) Einerseits erstaunt die Vielfalt der Darstellungen; andererseits verhindert die Begrenztheit des Bestandes, der eben mit umliegenden noch stärker zu vergleichen wäre, eine sichere statistische Grundlage, die auch in den nachfolgend diskutierten Verteilungsmustern von Formeln kaum für alle ausreicht.

Für die Erstellung eines Inschriftenkataloges kann es hilfreich sein, Formulargewohnheiten in einem Bestand zu ermitteln, wenn nicht oder schlecht datierte oder lokalisierbare Inschriften einzuordnen sind. Auch stellt sich generell die Frage, ob Vorlieben für bestimmte Formulargewohnheiten zeitlich, regional, konfessionell oder nach sozialen Gruppierungen etwa in der Unterscheidung Geistlicher von Laien oder innerhalb von Hierarchien anhand eines abgeschlossenen Bestandes nachzuweisen sind. Vor Verallgemeinerungen hüte man sich insbesondere in jenen Fällen, in denen man sehr unterschiedlich strukturierte Bestände vergleichen würde, wie sich sehr deutlich etwa an der Verwendung der Segensformel cuius anima requiescat in pace und ihrer Zusätze beweisen läßt:403) Obwohl in Worms für das 14. Jahrhundert ein relativ dichter Bestand an Grabinschriften vorhanden war, setzt besagte Formel, von zwei nicht überprüfbaren Verwendungen 1332 im Dom abgesehen, in nennenswerter Dichte erst nach 1400 ein;404) ab ungefähr der folgenden Jahrhundertmitte begegnen auffallend häufig Verstümmelungen, bei denen die Verkürzungen auf die Anfangsbuchstaben der Formel offenbar nicht aus-[Druckseite XC]-reichte, um den Platzmangel aufzufangen.405) Auch äquivalente Formeln kommen auf den verbreiteten Umschriftplatten sonst nicht vor. Demgegenüber weisen andere Bestände wesentlich höhere Anteile von Umschriftplatten mit dieser oder sehr ähnlichen Formeln auf: Oppenheim sechs im 14. Jahrhundert ab 1324, im Landkreis Bad Kreuznach verstärkt erst ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, in Mainz regelmäßig bis überwiegend schon ab 1266, ähnlich im Rheingau ab 1269. Bei Geistlichen wurde die Formel mindestens bis zum Ende des 17. Jahrhunderts angewendet.

Deutschsprachige Segensformeln nach der Mitte des 16. Jahrhunderts müssen nach konfessionellen Polarisierungen befragt werden. Nur so etwas wie Bevorzugung bestimmter Themenbereiche schälte sich aus den Zusammenstellungen heraus, nach denen die Thematisierung der Auferstehungshoffnung oder -gewißheit bis auf wenige Ausnahmen nur auf lutherischen Denkmälern vorkommt,406) während die in beiden Lagern verbreitete Formelfamilie d(..) (Seel..) Gott gnad(.) (und barmherzig sei) von etwa 1590 bis 1634 fast ausschließlich auf Denkmälern katholischer Verstorbener und nur zweimal auf einem einzigen wirklich einigermaßen gesichert lutherischen (Nr. 640) begegnet. Allerdings gehörte die resurrectio communis zu öfter erwähnten Antrieben von Stiftern, ein Denkmal erstellen zu lassen.

Bei den Sterbeformel wurde im betreffenden Register eine Unterscheidung zwischen „sterben” und seinen Umschreibungen sowie dem Wortfeld “begraben” getroffen; Vertreter beider Gattungen konnten bei entsprechend ausführlichen Inschriftentexten zusammen vorkommen. Die sprachliche Verteilung insgesamt bewirkte natürlich, daß Denkmäler von Geistlichen und damit auch Katholiken einen erhöhten Anteil von lateinischen Formeln aufweisen. Nicht nur äußerlich waren zahlreiche katholische Denkmäler traditionellen äußeren Formen verhaftet; damit gingen auch einförmigere Grabformulare einher, was sich darin äußert, daß meist isolierte oder nur wenig erweiterte Formeln mit obiit oder obdormivit für Umschriftplatten benutzt wurden.

Gerne würde man der Frage nachgehen, inwieweit sich in der Anwendung der Begriffe für Sterben und der Vota Entwicklungslinien im Verständnis von Sterben, Tod, Jenseits und Zustand der „qui dormient in Christo” (I. Cor. 15,18) verfolgen lassen, welche Überlegungen überhaupt neben der Sterbemitteilung und den notwendigen Daten in den Vordergrund geschoben werden. Dazu reichen die mittelalterlichen Grabinschriften der Stadt Worms weder von ihren Texten noch durch deren bildliche Unterstützung aus. Nur gelegentlich weichen sie nämlich von den kargen Anno Domini-Formeln ab und gehen über die Sachinformationen hinaus. Den eigentlich erst im Hochmittelalter zur Blüte gelangenden Dualismus zwischen Körper und Seele, faßbar sonst in kombinierten Formeln wie hic iacet NN., cuius anima requiescat in pace,407) thematisiert sehr anschaulich der Stein des Aldualuhus/Aldualahus (Nr. 4) mit dem Gegensatzpaar PAVSAT CORPUS - GAUDET ANIMA. Es dauerte aber noch bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts, bis Grabinschriften in Worms Heilserlangung (Nr. 380) und Auferstehung (Nr. 386) räsonnierend oder als Stiftermotiv thematisieren; die inständige Bitte des Johannes von Weinheim, O rex glorie, fac me tecum resurgere (Nr. 317), hängt wohl im wesentlichen ab von der Darstellung eben des Auferstehungsreliefs und gilt ohnehin nicht mehr als seine Grabinschrift. In den Vordergrund war eher der Status der verstorbenen Person getreten, seit der Mitte des 15. Jahrhunderts etwa bei Grabplatten der Äbtissinnen von Mariamünster ergänzt durch Angabe der Amtsdauer, vorher nur selten durch besondere Leistungen wie Legat (Nr. 59) und Altarstiftung (Nr. 99) oder gar Klostergründung (Nr. 97). Das Lob des Verstorbenen beginnt mit religiösen Tugenden, er/sie war devotus/-a, pius/-a, honestus/-a oder amicus ecclesiae, pater bonus, als Geistliche/r auch venerabilis, honorabilis, reverendus/-a; man versah Grabinschriften mit weltlichen Standesepitetha wie strenuus, gestreng, fest. Doch erst ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts läßt sich individuelles Charakter- und Tatenlob in weltlichem wie geistlichem Bereich erkennen. In teils komplizierten Wendungen werden die besonderen Fähigkeiten des Verstorbenen gepriesen.408)

Innerhalb des Wortfeldes “bauen, errichten, stiften” müßte man ebenso eine Unterscheidung treffen, da es zwischen dem Hersteller eines Inschriftenobjektes und dem Auftraggeber zu trennen gilt. Im Falle von Verben des Veranlassens ist das in beiden Sprachen eine leichte Übung. Angeblich weniger eindeutig bezeichnet die Formel NN. Fecit den Künstler und nicht den Besitzer, Stifter oder Auftragge-[Druckseite XCI]-ber.409) Die für den nordalpinen Raum so oft bemühte mittelalterliche Demut des Künstlers, sein Zurücktreten hinter das Werk, ist eine aus dem Gegensatz zur Individualität der Neuzeit und einer geringen Überlieferungsdichte heraus geborene Anschauung, die durchaus der verbreiteten Geisteshaltung entspricht, jedoch mit vielen Belegen relativiert werden kann.410) Bei den Wormser Belegen, qui fecit (Nr. 9), OTTO ME FECIT (Nr. 18), HOC OPVS FECIT (Nr. 29), ECKEHARDVS ME FECIT (Nr. 49), steht die Nennung des Herstellers nicht in Zweifel, da jeweils parallel Bauherr, Auftraggeber oder Umstände der Inschriftentstehung angeben sind. Außer einigen Glocken mit Gießerformeln sind in Worms der für Künstlersignaturen geeigneten Objekte nur wenige erhalten geblieben (Nr. 331, 409, 662) oder wenigstens in eine Zeit mit entsprechenden Interessen für Abschriften gelangt. Ein erheblicher Anteil, knapp 80% aller Stiftervermerke auf Grabmälern, bediente sich der lateinischen Sprache, wiewohl auch die meisten klassische Wendungen wenigstens nachahmten.

Es ist allgemein der Frage nachzugehen, inwieweit sich in der Wahl einzelner Formurlarteile gruppenspezifische Verhaltensweisen bemerkbar machten, wenn man davon ausgeht, daß die edierten Inschriften der Stadt Worms doch so etwas wie eine repräsentative Auswahl darstellen. Für Sterbe- und Segensformeln wurden Ergebnisse angedeutet, die Anbringung von Bibelzitaten auf dem Hintergrund konfessioneller Zuschreibungen diskutiert; mehr Aufschlüsse versprechen lobende Epitheta in Grabinschriften. Sie nicht nur geschlechts- sondern auch standesspezifisch aufzuschlüsseln, gar innerhalb der Hierarchien Differenzierungen festzustellen zu können, gibt es berechtigte Hoffnungen. Sieht man von dem Sonderfall eines NOBILE SEPULCRVM (Nr. 12) einmal ab, ist die Verwendung eines Epitheton in Worms eine spätmittelalterliche Erscheinung, die zweifelsfrei belegt und datiert erst mit dem Denkmal des Klostergründers Dirolf als VIR GNARVS, OPERVM FVLGEDINE CLARVS / FORCIOR / MILES INSIGNIS 1318 begegnet. Dieses Datum liegt recht früh und dürfte durch die besondere Stellung des Denkmales hinreichend erklärt sein.411) Anderwärtige frühe Belege etwa für venerabilis in Würzburg stammen nicht von Gedächtnismälern.412) Eine für Datierungsfragen und die Überprüfung zeitgenössischer Textfassung höchst auffällige Erscheinung ist die jedenfalls für Worms auf Denkmäler von Bischöfen und Weihbischöfen im 15. Jahrhundert beschränkte Verwendung des Epithetons reverendus in Christo pater (et dominus) (vgl. bei Nr. 207), einmal (Nr. 211) variiert in venerabilis pater dominus. Es wäre sicher gut zu wissen, daß für Geistliche vor dem sprachlichen Überschwang in Humanismus und Barock eine offenbar restriktiv gehandhabte Formulargestaltung zu einem recht gut eingrenzbaren Wortschatz der für geistliche Personen als adäquat erachteten Epitheta geführt hatte. Sieht man von den hochadeligen Nonnen des Klosters Liebenau ab, beschränkt sich die Auswahl auf wenige, nämlich auf honorabilis, reverendus, venerabilis. Die Anwendung dieser Begriffe ist in sich so konsistent, die von nobilis andererseits wiederum auf Angehörige mindestens edelfreier und bedeutender, nicht bischöflich-wormsischer ministerialischen Geschlechter zunächst beschränkt, daß Leseschwierigkeiten bei ho’bilis oder no’bilis ähnlichem Buchstabenbestand aus Paläographie und Differenzierung der Epitetha leicht und zweifelsfrei bei einer Äbtissin und einem Vikar (Nr. 250, 344) zu entscheiden waren, und zwar jeweils für honorabilis. In der Renaissance erweitert sich der Kreis der Personen, die für sich das Epitheton nobilis beanspruchen, in Worms nur durch zwei Einzelfälle eines bischöflichen Amtsträgers und eines Ratsherrn (Nr. 546, 646); im übrigen benutzen es häufig die Denkmäler der adligen Domherren. Diese Überlegungen mögen zunächst nur als unbedeutende Hilfsmittel für Datierungen und Identifizierungen angesehen werden; ihre Bedeutung steigt, wenn Bestände wie Worms mit zahlreichen Fragmenten und beschädigten Denkmälern oder wie Würzburg mit vielen später entstandenen Textfassungen aufzuarbeiten sind.

In nennenswerter Dichte setzt der Gebrauch von Epitheta bei Laiendenkmälern erst ab dem Ende des 15. Jahrhunderts ein; vorher wurde nur für Angehörige der Kämmerer-Familie amicus huius ecclesiae (Nr. 138, 147, 150, 155), für andere selten auch nobilis und strenuus benutzt. Später ergibt sich eine nur selten durchbrochene413) Polarisierung in eine adlige edel und ehrenfest-Gruppe mit all ihren [Druckseite XCII] Varianten und eine bürgerliche Epitheta-Familie von ehrbar/sam und tugendreich/sam im deutschsprachigen Bereich. Neben weltlichem Charakterlob und späterem Tatenlob stand das Bekenntis zu vorbildlicher christlicher Lebensführung und Frömmigkeit und zwar bei der Weltgeistlichkeit ebenso wie bei der lutherischen Ratsverwandtschaft in meist wortreichen Wendungen und keinesfalls an adjektivische Konstruktion gebunden, so daß etwa eine dexteritas mirabilis in rebus agendis (Nr. 430) ebenso zu Epitheta gezählt wird wie clarissimus et consultissimus (Nr. 656).

6. 6. Künstlerische Gestaltung, Werkstätten

Im Einleitungskapitel zu Inschriftenträgern und Gattungen (Kap. 4.) wurden die Bezeichnungen für Formen und Funktionen von Denkmälern erörtert; Beobachtungen zur gegenseitigen Wechselwirkung und Angaben zu standort- und konfessionsabhängigen Vorlieben für Typen und Gestaltungsweisen liegen ebenfalls vor (Kap. 6.1, 6.3, 6.4). Im folgenden soll nun versucht werden, herauszuarbeiten, warum und in welchen Bereichen der Bestand der Wormser Inschriftendenkmäler Besonderheiten der Gestaltung aufweist, inwieweit er sich von anderen unterscheidet, schließlich ob und auf welche Weise sich Denkmäler Werkstätten oder gar einzelnen Meistern zuordnen lassen.

Eine der schon angedeuteten Besonderheiten der Wormser Grablege besteht darin, daß die kärglichen Reste und Informationen über die Grablege der Bischöfe zwar einen erheblichen Verlust signalisieren, wenn man vergleichbare Bestände betrachtet; der Mangel betrifft jedoch nicht so sehr einen fühlbaren Schwund, sondern auch eine offenbar erheblich in ihrer künstlerischen Ausgestaltung reduzierte Memorie, deren Lage und Zuschreibungen bei heute verlorenen Platten noch Helwich 1611 wohl nur über Inschriften bekannt geworden waren.414) Durch den Neubau des 12. Jahrhunderts war mit der Existenz von älteren Gräbern ohnehin nicht mehr zu rechnen, doch bleibt auch die spätere Bischofsmemorie durch karge Namensaufschriften des 13. und für ihre Zeit ebenso bescheidene Umschriftplatten des 14. Jahrhunderts hinter den in anderen Bischofsgrablegen realisierten Möglichkeiten zurück; die Mainzer, Trierer und Würzburger übertreffen die Wormser in Textaussagen und Darstellungsweisen um Längen. Ein wirklich repräsentatives Denkmal erhielt sicher nur Bischof Theoderich von Bettendorff (†1580, Nr. 514), und bei Philipp von Rodenstein (†1604) und Wilhelm von Effern (†1616) darf man auf die von ihnen vielleicht als Epitaphaltäre gedachten Denkmäler verweisen. Wenn man sich den aufwendigen Kreuzgangneubau nach 1484 und die dazu gestifteten persönlichen Denkmäler in Erinnerung ruft, kann man jene relative Bescheidenheit, die schließlich für lange Zeit nicht durchbrochen wurde, nicht allein aus der immer wieder zitierten, fast sprichwörtlichen Armut des Wormser Hochstifts erklären; die nur von wenigen Denkmälern, figürlichen Platten des Emerich von Schöneck (†1318, Nr. 98) und des Reinhard von Sickingen (†1482, Nr. 290), aufgelockerte Gleichförmigkeit scheint von noch weiteren äußeren Gegebenheiten verursacht worden zu sein. Man wird der Frage nachgehen müssen, ob und inwieweit die Planung einer Bischofsgrablege im Ostchor die Gestaltung der dortigen Gräber präjudizierte und bei ihrem Einsetzen am Ende des 12. Jahrhunderts eine weitere Vorgehensweise festlegte, die in Zeiten opulenterer Denkmäler nicht mehr geändert werden konnte, bis am Ende des Mittelalters der Platz ausgeschöpft war. Die größere Flexibilität der anschließenden Jahrhunderte kam nicht mehr so richtig zum Tragen, weil sich die Bindung der Bischöfe zu ihrer Kathedrale gelockert hatte und einige Denkmäler teils restlos verschwanden.

Der schon angesprochene Neubau des spätgotischen Kreuzganges unter Bischof Johann III. aus dem Hause Dalberg schuf den äußeren Rahmen für eine reichhaltige Inschriftenüberlieferung auf Schlußsteinen und programmatischen Großreliefs mit lebensgroßen szenischen Darstellungen aus dem Leben Christi. Von den ursprünglich sechs Denkmälern in drei soteriologischen Gruppen fehlt heute nur die Kreuzigung.415) Im Typ sind sich alle ähnlich in zentraler Szene unter einem Bogen, Seitenfiguren und knienden Stiftern, die von einem Heiligen empfohlen werden; die inhaltliche und typologische Zusammengehörigkeit wird dadurch unterstrichen, daß soweit bekannt die Stiftungen ausschließlich aus dem Kreis gelehrter Domherren stammen.416) Die Großplastiken und die in Worms (Dom, Stadtmuseum), Ziegelhausen bei Heidelberg (Abtei Neuburg), Karlsruhe (Badisches Landesmuseum) und ehedem Herrnsheim (Schillerturm) verstreuten Schlußsteine werden heute einhellig oberrheinischen Schulen zugeschrieben und standen in enger Verwandtschaft zu der heute fast völlig verlorenen spätgotischen [Druckseite XCIII] Plastik in Heidelberg und Speyer.417) Genannt werden die Seyfer/Syfer, Konrad Meit, mit Gewißheit die Schule des Nikolaus Gerhaert, mit geringerer Wahrscheinlichkeit Hans Backoffen, Hans Bilger, Hans von Heilbronn.418) Die bis auf wenige Ausnahmen gut datierbaren Denkmäler illustrieren nicht nur den großen künstlerischen Aufwand und den Ehrgeiz der Stifter; sie belegen auch deutliche Zäsuren im Baufortschritt durch eine Lücke von 1494 bis 1513 während der erbitterten Streitigkeiten zwischen Bischof und Klerus einerseits und Stadt andererseits, die unter anderem auch zum Auszug des Klerus (1499-1509) geführt hatten. Nur in wesentlich kleinerem Umfang ließen sich mit Inschriften verbundene Skulpturen und Bauornamentik aus dem romanischen Dombau untereinander vergleichen.

Von den umgebenden Beständen des oberen Mittelrheins unterscheidet sich der Wormser, soweit er erhalten ist, im wesentlichen durch seine soziale Zusammensetzung, die wiederum entscheidenden Einfluß auf die Gestaltung der Denkmäler ausübte. Wie schon ausgeführt, machte sie sich vor allem im Fehlen einer entsprechenden Dichte figürlicher Grabmäler der Geistlichkeit und des ministerialischen Adels bemerkbar, die die Klöster und Kirchen der weiteren Umgebung bis weit ins 15. Jahrhundert füllten. Die Wormser Inschriften werden im Mittelalter nicht wie der alte Wonnegau, der Kraichgau, der Rheingau und das untere Nahegebiet von Ritterdenkmälern geprägt, sondern von den unerwartet wenigen der Geistlichen und der heterogenen städtischen Oberschichten; es dominiert daher die einfache Wappengrabplatte. Einen verhältnismäßig großen Raum nehmen auch Inschriften ein, die als einfache Anbringung von Namen mit seltenen Zusätzen Begräbnis der betreffenden Person nahebei oder Stiftung zum jeweiligen Bauteil anzeigen.

Im 16. Jahrhundert nähert sich der Bestand der Wormser Inschriftendenkmäler in sprachlicher und künstlerischer Gestaltung dem zeitüblichen Durchschnitt, ohne jedoch in mehr als wenigen Ausnahmen ein provinzielles Niveau zu übertreffen; die Namen der Künstler, die im weiteren mit Wormser Denkmälern sicher oder auch nur hypothetisch in Verbindung gebracht werden, belegen das. Außerdem muß man aus den Beschreibungen des Domkreuzganges vermuten, daß die Mehrzahl der sprachlich und ikonographisch aussagefähigen Denkmäler von Hochstiftsgeistlichen meist aus kleinen bemalten Tafeln bestand oder gar durch an die Wand aufgemalte Darstellungen ergänzt wurde. Diese reduzierte Gestaltung der Memorie mochte auch durch eine Überfüllung des Kreuzganges verursacht worden sein, die das Domkapitel 1625 nötigte, strengere Maßstäbe für die Zulassung von Begräbnis und Denkmal im Kreuzgang anzulegen.419) Sieht man von der Herrnsheimer Dalberg-Grablege ab, besticht Worms keineswegs durch die besonders hervortretende Ausgestaltung von Grabdenkmälern, eher schon dadurch, daß in der besonderen Überlieferungssituation eine verhältnismäßig große Zahl von Denkmälern sonst unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen erhalten blieben; das trifft sowohl auf die Grabplatten der städtischen Oberschichten ab dem 13. Jahrhundert wie auf die Denkmäler des lutherischen Friedhofes zu, deren früher Ansatz, Dichte und Darstellungsweisen eine teils zünftige Ratsverwandtschaft erschließen helfen, wie das anderweitig kaum der Fall ist. Hinsichtlich der kirchlichen Gebrauchsgegenstände, der vasa sacra et non sacra, teilt Worms das Schicksal der mittelrheinischen Landschaft, wo konfessionelle und politische Entwicklungen einer Erhaltung abträglich waren und anders als etwa in Trier Abschriften vor den verlustträchtigen Zeiten nicht in größerem Maße angefertigt wurden. Die Besonderheiten des Wormser Bestandes liegen bei Grabmälern aller Art in der frühen dichten Folge schon ab dem Ende des 13. Jahrhunderts, was für die Schriftgeschichte von erheblicher Bedeutung ist, und in außergewöhnlichen Erscheinungsformen von Einzeldenkmälern oder Teilcorpora, die nur wenig mit ihrer künstlerischen Gestaltung, um so mehr aber mit quellenkundlichen Problemen und Fragen nach den Motiven und Gründen für die Entstehung und die Realisierung von Inschriftenträgern in der betreffenden Form zu tun haben.420)

Im Bestand Worms gibt es außer den Skulpturen der Dombauprogramme noch weitere Denkmalgruppen, die auf gemeinsame Merkmale hin untersucht werden müssen; dabei handelt es sich um spätgotische Glocken meist bekannter Meister und Produkte der Goldschmiede- und Holzschnitzkunst sowie auch um regelmäßig nicht signierte Grabplatten oder Denkmäler mit gleicher Schrift und Arrangement, auch um höchst ähnliche Grabsteine der lutherischen Ratsverwandtschaft. Ein Wormser Meister Eckhard, der auch für den Würzburger Dom eine Taufe goß,421) fertigte zwei Hohlmaße für die Finanzverwaltung der Stadt Worms (Nr. 49f.). Die Glocken nach 1482 stammen aus den Speyerer [Druckseite XCIV] Werkstätten des Georg (von Guntheim) zu Speyer (Nr. 291) und des Peter zur Glocken zu Speyer (Nr. 332, 365, 374†).422) Festzustellen sind Ähnlichkeit des Arrangements, der Zierformen, der Ikonographie und der Texte, bei Peter etwa auch 1493 und 1500 die Verwendung des Buchstabentyps des spitzen versalen A in Anno mit schrägem Mittelbalken und Anstrich links unten. Die vier Glocken lassen sich gut in das Gesamtwerk der Gießer einordnen. Von den Werken der Goldschmiedekunst, für die in Worms wie bei den Glocken ein vergleichsweise hoher Verlust angesetzt werden muß, stammen nur die meisten neuzeitlichen aus der Stadt selbst. Votivstatuetten des 12. Jahrhunderts (Nr. 29) wurden laut Meisterbeischrift von Nikolaus von Verdun geschaffen, das Liebenauer Kreuzreliquiar von 1342 (Nr. 119) fertigte eine Werkstatt nahe des habsburgischen Hofes in Wien ausdrücklich für das Wormser Kloster; kleinere Kelche und Ringe ließen sich nicht zuordnen. Die Turmmonstranz von Großostheim (Nr. 409) stammt laut Inschrift von der Hand des Wormser Goldschmiedes Caspar Naysar, während die Monstranzstiftung des Lorenz Truchseß von Pommersfelden (Nr. 417) für das Wormser Domstift von auswärtigen Kräften ausgeführt wurde. Der Münzpokal von 1571 (Nr. 497) wurde in Worms begutachtet. Die erhaltenen liturgischen und privaten Gebrauchsgegenstände des 17. Jahrhunderts stammen aus Wormser Werkstätten, für die allesamt nur wenige Objekte bekannt geworden sind;423) allein vier oder gar fünf waren von der Familie der Grafen von Leiningen in Auftrag gegeben worden (Nr. 602, 675, 578, 709, 710). Ein Taufgeschirr des Augsburger Meisters Heinrich Mannlich (Nr. 717) stiftete Johannes Rühle der lutherischen Gemeinde. Wie bei den Metallobjekten überlebten nur wenige Holzschnitzarbeiten die Zerstörungen, ein schlichtes Zweiergestühl des Flachschnitzers Erhart Falckener aus Abensberg in Herrnsheim (Nr. 308 von 1486) und das Chorgestühl der Liebfrauenkirche von 1625 durch den Speyerer Meister Christoph Franck (Nr. 662); zwei erhaltene Altarpredellen (Nr. 347, 679) und eine lange Reihe verlorener hölzerner Epitaphien lassen sich Werkstätten nicht mehr zuordnen.

Im Bereich der Steinbildwerke sind nur zwei frühe Signaturen bekannt, die der Meister Benzo (Nr. 9) und Otto (Nr. 18), und auch späterhin blieben die weitaus meisten Inschriftenträger unsigniert mit Ausnahme des Friedhofskreuzes vom sonst nicht bekannten Meister Thomas (Nr. 331), des Dalberg-Denkmales von Joseph Schmid von Urach (Nr. 443) und des Bettendorff-Epitaphs von Hans Ruprecht Hoffmann (Nr. 514). Die Meisterdiskussion der spätgotischen Kreuzgangwerke lebt wie oben erwähnt vom Stilvergleich der oberrheinischen Plastik; weitere stilistische Zuschreibungen betrafen den Meister des Domsüdportales (Nr. 100), zwei sehr ähnliche Epitaphien Heppenheim und Dalberg (Nr. 470, 477) wohl durch Endres Wolff, das Rodenstein-Epitaph (Nr. 504) vielleicht aus dem Kreis des Peter Osten aus Mainz. Vorlagen des Hausbuchmeisters sah man zurecht wohl nur bei den Herrnsheimer Stifterscheiben (Nr. 306). Malereien an der Münze (Nr. 333) schuf der in Worms tätige Meister Nikolaus Nivergalt, Johannes Juncker bringt man in Verbindung mit dem Hochaltar Bischof Philipps von Rodenstein (Nr. 608).

Wenn man die Liste der Wormser Meisterzuschreibungen um die der unsicheren verminderte, bliebe nur ein geringer Rest als verwandt erkannter Denkmäler übrig; noch schwieriger gestaltet sich der Vergleich mit Denkmälern des weiteren Umkreises, der nur bei den prominenten Künstlern gelingen kann. Es zeigte sich aber schon bei der Beschreibung der schriftgeschichtlichen Entwicklungen in Worms, daß es so etwas wie Werkstatttraditionen oder -zusammenhänge gegeben haben muß, wie aus unter die Zeile geführten Cauden der gotischen Majuskel in Hochheim, aus der bei hoher Dichte sehr späten Majuskel und einigen verwandten Grabplatten kurz vor der Mitte des 15. Jahrhunderts,424) aus merkwürdig gebildeten Minuskel-a nach 1483, aus schreibschriftlich gestalteter R-Versalie nach 1492 zu entnehmen ist. Das sicherlich oft berechtigte Argument, gleiche Formen resultierten aus der Verwendung gleicher Vorlagen in der Art von Schreibmeisterbüchern oder aus der Imitation an anderem Ort gesehener Formen, mag für das R zutreffen, nicht jedoch für die anderen Beispiele, bei denen durch Institutionen und Familienbande die Voraussetzungen für die Verpflichtung einer Werkstatt gegeben waren. In welch starkem Maße Wormser Besonderheiten der gotischen Majuskel weiterwirken konnten, quasi exportiert oder wie im zweiten Fall während des Exils mitgenommen wurden, zeigt das in Wimpfen425) und Ladenburg426) belegbare und für die Wormser Ausprägung sehr später Majuskeln typische Merkmal sackartiger Bogenschwellungen. Das Stift St. Peter zu Wimpfen lag in der [Druckseite XCV] Diözese Worms und nach dem nahen Ladenburg waren Dom- und Andreasstift während des Exils ausgewichen; beide isolierten Anwendungen empfingen ihre Anregung und Vorlage aus Worms.427) Schriftähnlichkeiten genügen ohne aussagefähige Leitformen nicht allein, um Werkstatt- oder gar Meisteridentität festzustellen; ab dem Ende des 15. Jahrhunderts können schriftgeschichtliche Kriterien durch stilistische, typologische und später gelegentlich durch Steinmetzzeichen und Monogramme ergänzt werden. Zweifelsfrei identische Schriftformen besitzen in Herrnsheim die Denkmäler des Johannes Koler von Andernach (Nr. 287 von 1481), das große Dalberg-Denkmal Philipps und der Barbara (Nr. 297 von 1483) und trotz schlechter Schrifterhaltung das ihres Sohnes Philipp (Nr. 298 von um 1483); unterstützt wird diese Aussage durch die kräftigen, strengen Parallelfalten bei allen dreien und die damit kombinierten dreieckig parallel fallenden Gewandteile der beiden ersten Denkmäler.428) Um die weitere Verwandtschaft dieser Denkmäler kennenzulernen, sollte man nach Oppenheim blicken, wo das Denkmal von Philipps Bruder(!) Wolff Kämmerer von Dalberg (†1476)429) mit exakt derselben Zierminuskel versehen ist, die neben ausgeprägter Sporenbildung der Quadrangeln und verspielten Cauden als selten geltende Schaftspaltung der Oberlängen aufweist, wie eben die drei genannten Herrnsheimer Denkmäler. Obwohl Unterschiede in Ornamentreichtum, Gewanddrapierung der Edelfrau und Bogengestaltung nicht zu übersehen sind, sollten bei weiteren Meisterdiskussionen die identische Schriftform, die Beinahekopie der Ritterfiguren und die statuarische Ruhe der Figuren im Gegensatz zu Lockerheit und Spielbeinen nur wenig späterer Doppelgrabmäler in Oppenheim, Gau-Odernheim, St. Martin, Kronberg, Simmern und Heidelberg-Handschuhsheim430) berücksichtigt werden. Mit denselben Mitteln, Schrifteigentümlichkeiten, Typ und Ornamentformen, ist es möglich, in der einzigen bedeutenden Wormser Familiengrablege weitere Denkmäler zusammenzusehen: Eine solche Gruppe bilden die Denkmäler Dalberg-Rechberg von 1547 (Nr. 435) und Breidbach von 1555 (Nr. 462) sowie die Dalberger Bauinschrift in Abenheim von 1556 (Nr. 464); eine identische Hand verraten neben anderem die absolut gleichgestalteten und mit gleichlautender Inschrift versehenen Giebel der Denkmäler Dalberg von 1561 (Nr. 477) und Heppenheim im Dom von 1559 (Nr. 470); trotz der Beschädigungen lassen sich die erstgenannten Kriterien auch auf die Denkmäler des Philipp Kämmerer (Nr. 541 von 1590) und seiner Tochter Barbara (Nr. 521 von 1583) anwenden. Auch die beiden Holzepitaphien von 1591 (Nr. 551f.) stammen aus einer einzigen Werkstatt und bei den beiden Platten für Wolff (Nr. 644 von 1616) und Wolff Friedrich (Nr. 653 von 1621) liegt das ebenfalls nahe wegen Aufhängung und Arrangement der Wappen und flatternden Beischriftbändern. Gemeinsame Schrift- und Stilmerkmale weisen auf auch die Grabplatten Heimbach, Frankfurt, Jungler (Nr. 232, 234f. von 1448) und Enslingen-Bachenstein (Nr. 236 von 1449) in St. Martin und Magnuskirche, jeweils die Grabplatten Finck und Jungler (Nr. 293f. von 1483) ebenfalls in der Magnuskirche, jeweils die Grabmäler Rühle (Nr. 718 von 1667) und Oswald (Nr. 722 von 1671) sowie die Denkmäler Bemberg (Nr. 726 von 1676) und Lützow (Nr. 731 von 1679) vom lutherischen Friedhof; nur in Arrangement und wenigen Stilmerkmalen sind verwandt die Grabplatten Thomas (Nr. 714) und Dünnwald (Nr. 716) von 1666 in der Liebfrauenkirche. Unter den Schlußsteinen des Domkreuzganges gleichen sich hinsichtlich der Schriftformen besonders die Steine Sander (Nr. 329 von 1492), Pfalz-Simmern-Regensburg (Nr. 335 von 1494) und Mönch von Rosenberg (Nr. 337 von 1492-1494); überhaupt zeichnen sich Schlußsteine nach 1488 durch die Aufnahme neuer Versalien aus. Um Inschriftenträger einem Meister oder einer Werkstatt zuschreiben zu können genügt nicht die allgemeine Ähnlichkeit von Schriftformen; Leitmerkmale und andere Stilkriterien wurden regelmäßig ergänzt durch äußere Umstände wie Familienbande oder gemeinsamer Standort, die die Verpflichtung derselben Werkstatt wahrscheinlich machen und eben die Erklärung der Gemeinsamkeiten aus nur voneinander abhängigen Vorlagen entkräften können. Daß Werkstätten in vielen Bereichen tätig wurden und mit den genannten Kriterien beileibe nicht alle Verwandtschaften kontrolliert werden können, geht aus dem einem Herrnsheimer und einem Denkmal vom lutherischen Friedhof gemeinsamen Meistermonogramm mit Steinmetzzeichen hervor.431) Im Bereich der Denkmäler des lutherischen Friedhofes wurden zusätzlich zu Signaturen weitere vage Ähnlichkeiten in Aufbau und Helmgestaltung festgestellt, die gemeinsame Merkmale bei Schrifteigentümlichkeiten stützen können.432) In einen gewissen Stilzusammenhang paßt auch die Beobachtung ähnlich gestalteter Randprofilierung; um geglättete Inschriftenfelder, Ornamentik und [Druckseite XCVI] Architektur in flachem Relief herauszuarbeiten, spitzte man den bis zur meist rechteckigen Steinform freibleibenden Raum nur grob ab und erreichte damit eine geringe plastische Wirkung bei den Denkmälern Bechtolsheim (Nr. 497a), Schlatt (Nr. 506), Steinberger (Nr. 519) und Grun-Demerten (Nr. 525).

Nach Einsetzen und Dauer stilhistorischer Epochen befragt, gestatten Inschriften und ihre Träger für das Gebiet der heutigen Stadt Worms keinesfalls verläßliche und repräsentative Aussagen. Die gebräuchlichen und praktikablen Bezeichnungen Romanik, Gotik, Humanismus-Renaissance sind nicht in jedem Falle undifferenziert anwendbar und geben schon gar nicht feste, an Jahreszahlen knüpfbare Epochengrenzen an. Um so mehr gilt das, als aus der Sicht der Inschriften erhebliche Interferenzen auftreten können: So wurde dem romanischen Christophorus-Bild (Nr. 30) eine gotische Majuskel beigegeben, wenngleich man den heutigen Schriftbefund nicht als den wirklich ursprünglichen ansehen darf; im noch älteren Nikolaus-Tympanon (Nr. 39) wurde das Buch, das der Heilige in der Hand hält, wohl erst im 13. Jahrhundert mit einer zweifellos stärker gotisierenden Schrift stilisiert, als die stilistische Datierung der Skulptur in das Dombauprogramm nach 1160 erwarten ließ. Das spätromanische Südportal der Martinskirche erhielt einen Stifternamen Heinrich (Nr. 31), dessen mit Abschlußstrich versehenes E zusammen mit beginnenden Bogenschwellungen eben auch schon für gotische Buchstabenformen in Anspruch genommen werden kann. Wie im Nebeneinander gotischer Buchstabenformen und neuer fast reiner Renaissancekapitalis, einer Erscheinung, die in manchen Beständen viel länger als die eineinhalb Generationen in Worms anhält, kommen auch in Ornament und Architekturgliederung der Denkmäler vorhandene Überlappungen von Stilepochen zum Ausdruck. Für Worms konnte nicht nur das Nebeneinander sondern auch die gegenseitige Durchdringung anhand der Schriftentwicklung gezeigt werden, was sich indirekt durch vergleichbare Erscheinungen in der Skulptur bestätigen läßt. Von den großen Kreuzgang-Denkmälern nähern die drei mittleren, nämlich Stammbaum, Auferstehung und Grablegung, ihren Architekturschildbogen einem runden Abschluß beträchtlich an; die Verkündigung besitzt noch einen Eselrückenbogen, die spätere Geburt schon einen vollkommenen Rundbogen. Die drei von um 1488 sind mit gotischem Astwerk verziert, das auch in den meisten Schlußsteinen bis zum letzen von 1516 benutzt wurde, zweimal, beim Stammbaum und beim Gemmingen-Schlußstein von 1515 (Nr. 390) mit Kapitalis kombiniert. Ebensowenig scheint man es als Widerspruch aufgefaßt zu haben, daß die beiden Schlußsteine Dalberg und Meintzer (Nr. 321, 388) mit gotischer Minuskel beschrieben wurden, während die großen Reliefs der beiden Stifter eine Kapitalis erhielten. Die Denkmäler erweisen sich dadurch als wahre Produkte einer Umbruchszeit, deren Denken und Sehen auf diesem Niveau noch keine klare neue Gestalt angenommen hatte. Eine postume gotische Formensprache hielt sich im ländlichen Bereich ohnehin bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts, da Türbögen in Abenheim (Nr. 501 zu 1572 und 1602) und Hochheim (Nr. 622) noch gänzlich dem gotischen Schildbogen verpflichtet waren.

Es gab offenbar späterhin auch keinen Hinderungsgrund, nicht mehrere Schriften, also etwa Kapitalis oder humanistische Minuskel einerseits und Fraktur andererseits in voller Absicht auf einem Denkmal zu kombinieren und abtrennbare Textteile in verschiedenen Sprache und den ihnen als angemessen angesehenen Schriften zu gestalten. Ein Verfahren, das auch als hierarchische Abstufung433) bezeichnet wurde und Bibelspruch in Kapitalis von Sterbevermerke in Fraktur absetzt, wurde trotz reichlicher Schriftvariationen nur einmal (Nr. 515) angewendet, einmal (Nr. 593) wird die Frakturgrabschrift durch einen lateinischen Spruch in Kapitalis ergänzt, und auch der umgekehrte Fall kommt vor, daß der Grabinschrift in Kapitalis ein Spruch in Fraktur beigefügt ist (Nr. 548).

Zitationshinweis:

DI 29, Worms, Einleitung, 6. Arbeiten mit Inschriften als Quellen für die Geschichte von Worms (Rüdiger Fuchs), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di029mz02e005.

  1. DI XXIII (Oppenheim) Nr. 7. »
  2. Vgl. oben Kap. 4. und Kap. 2.2. mit Abbildungen. »
  3. Der Taufstein im Dom, Nr. 307, trägt heute keine authentischen Inschriften mehr. »
  4. Drei der fotografierten wohl noch unter Fußboden. »
  5. Für Paulusstift und Neuhausen ist zu beachten, daß die als Nekrologexzerpte erkannten Sterbetexte bei Hertzog, Beschreibung I 2 fol. 245ff. trotz alledem auf eine größere Grablege hindeuten, wie sie für das Paulusstift immerhin durch jüngere Fragmentfunde ansatzweise bekannt geworden ist. »
  6. So Kautzsch, Geschichte und Würdigung 219. »
  7. Die Protokolle des Mainzer Domkapitels III. Die Protokolle aus der Zeit des Erzbischofs Albrecht von Brandenburg 1514-1545. In Regestenform bearb. und hg. von F. Herrmann (Arbeiten der Historischen Kommission für den Volksstaat Hessen) Paderborn 1932, 186; Illert, Regesten 40. »
  8. Zwei undatierte Steine lassen sich stilistisch und über Eigentümlichkeiten der Schriftformen zu vor 1494 rechnen, Nr. 336f. »
  9. Lokalisiert bei Issel, Bericht in Lohmeyer, Leben 153. »
  10. Schmitt, Bildwerke 297. »
  11. Zum Teil liegt der Grund dafür in dem geringen Umfang der Aufarbeitung städtischer Quellen, weil Akten und Verwaltungsgut zum größten Teil der Zerstörung anheimfielen. »
  12. Bei einzelnen Standorten wurde das ansatzweise versucht. »
  13. Angaben dazu finden sich in Kapitel 2. »
  14. In 21 Fällen wurden bei Mehrfachbenutzungen ohne konkrete Anknüpfung an die Erstverwendung eigene Nummern vergeben. »
  15. Familiendenkmäler wurden nur mit dem Faktor zwei bedacht, obwohl bis zu 9 Mehrfachnennungen vorkommen, da Nachrichten etwa zu verstorbenen Kindern in der Regel zusammengefaßt in einem einzelnen Vorgang behandelt wurden, vgl. die Denkmäler Wenzel (Nr. 682), Rühle (Nr. 718) und Manz (Nr. 719); für demographische Fragestellungen wird man unter den exakten Todesdaten einzelner Personen zählen müssen, da außer der genannten Verfälschung in Worms vergleichsweise häufig Denkmäler mehrere Jahre nach dem ersten darauf bezeugten Todesfall erstellt wurden und dementsprechend mit ihrer Entstehung über einer Zeitgrenze liegen können. »
  16. R. Romano/A. Tenenti, Die Grundlegung der modernen Welt. Spätmittelalter, Renaissance, Reformation (Fischer Weltgeschichte 12) Frankfurt a.M. 1967, Kap. 1 Die “Krise” des 14. Jahrhunderts; B. Tuchmann, A Distant Mirror — The calamitious 14th Century. New York 1978 u.ö.; F. Graus, Pest — Geißler — Judenmorde. Das 14. Jahrhundert als Krisenzeit (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 86) Göttingen 1987, bes. 529ff. Stärker demographisch ausgerichtet N. Bulst, Der Schwarze Tod. Demographische, wirtschafts- und kulturgeschichtliche Aspekte der Pestkatastrophe von 1347-1352. Bilanz der neueren Forschung, in: Saeculum 30 (1979) 45-67. Nach den relativ ausführlichen Nachrichten zum 13.Jh. hat sich dazu in der Wormser Chronistik nur wenig erhalten; erst Zorn, Chronik bei Arnold S. 134 nennt zu 1318(!) „groß sterben” und allgemeine Teuerung, die Pest von 1349ff. fehlt. In Worms mochte zudem das Schisma von 1332 mit Interdikt und Bann des Kapitels einen zusätzlichen inneren Faktor der Destabilisation darstellen. »
  17. 1580-1599 von 55 sogar 15 (27%) vom lutherischen Friedhof. »
  18. Für jeweils 1 Toten, 3 weitere bei Nachträgen und Mitnennungen auf späteren Denkmälern. Weitere Höchstzahlen weisen die Jahre 1590 mit 6 Grabinschriften von 8, 1591 mit 6 Grabinschriften und 1616 mit 5 Grabinschriften von 7 Inschriften insgesamt auf. »
  19. 3 Denkmäler für 3 Tote, 1667 1 Mitnennung und 1 weitere für Januar 1667, 5 Nennungen auf dem Mantzschen Familiendenkmal von 1668 (Nr. 719), das sich ausdrücklich auf die Seuche von 1666 bezieht. »
  20. Kranzbühler, Domkreuzgang 93. »
  21. Skeptisch schon Fuchs, Katharinenkirche 146f. »
  22. DI XXIII (Oppenheim) Nr. 221-225, 227. »
  23. Fuchs, Katharinenkirche 146f. »
  24. Bei den weiteren Belegen, Nr. 289, 465, 562, könnte es sich auch um Zusätze des jeweiligen Gewährsmannes handeln. »
  25. Erstbeleg Nr. 183, sicher Nr. 207 von 1405 u. Nr. 211 von 1410. »
  26. Nach 1575 kommt noch zweimal der römische Kalender, Nr. 510 u. 539, dreimal noch die Datierung nach einem Sonntag, Nr. 533, 558 u. 607, vor; fünf vereinzelte Datierungen nach Heiligentagen beziehen sich auf Apostel, Allerseelen und zwei Marienfeste, Nr. 562, 669; 599; 637, 727»
  27. K.E. Demandt, Zur Frage der Datierung nach dem Mainzer und Trierer Stil, in: Hess. Jb. f. Landesgeschichte 1 (1951) 72-86, hier 79. »
  28. A. Martin, Julianischer und Gregorianischer Kalender in Worms, in: Mitteilungsblatt des Altertumsvereins Worms 1. Folge 6 (1935) 30f. »
  29. In Worms nicht angewendet wurde die sonst gelegentlich geübte Sitte, das Tagesdatum doppelt mit Hilfe eines wie ein Dezimalbruch geschriebenen Ausdrucks anzugeben, vgl. etwa zu Meisenheim G.C. Crollius, Denkmahl Carl August Friedrichs des Einzigen zu den Gedächtnis- und Grabmahlen des Pfalzgrävlichen Hauses der Zweybrückischen, Veldenzischen und Birkenfeldischen Linien hinzugestellt ... Zweibrücken 1784-85, 15 Nr. 1, 3, 8; weitere Beispiele für den Landkreis Bad Kreuznach im künftigen Inschriftenband. »
  30. Trotzdem läßt sich die Behauptung nicht ohne weiteres von der Hand weisen, die Wormser Domgrablege sei in ihrer Ausstattung anderen nicht gleichwertig gewesen. »
  31. Aus dem Jahre 1319 stammt das Halbrelief für die Nonne Lukard von Dirmstein, Nr. 100»
  32. Zotz, Bischöfliche Herrschaft. »
  33. Gensicke, Ritter Dirolf. »
  34. Man vgl. den Beitrag von H. Valentinitsch in Epigraphik 1988, im Druck, zu „Grabinschriften und Grabmäler als Ausdruck sozialen Aufstiegs im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit”. »
  35. Es fehlt leider eine Auswertung von Ratslisten und Grabdenkmälern zu Verwandtschaften von Ratsherren und im Rat dominierenden Familien, allein, durch die Beanspruchung der Amtsgeschäfte war der Auswahl der Kandidaten schon ein Hindernis vorgeschoben, da nur entsprechend Wohlhabende dafür in Frage kamen. »
  36. Vgl. zum Prestigestreben oben Anm. 376 den Beitrag von H. Valentinitsch sowie A. Seeliger-Zeiss, Die Inschriften des Landkreises Ludwigsburg — Ihre Rolle als geschichtliche Quelle und Spiegel der Sozialstruktur der Bevölkerung vergangener Jahrhunderte, in: Ludwigsburger Geschichtsblätter 40 (1987) 73-92, hier 81ff. »
  37. Eine gewisse Problematik wirft hier die Behandlung jener Personen auf, die als Stadtbewohner von Worms und möglicherweise Amtsträger der Stadt durch Konnubium und Wappen doch in der Nähe der Ministerialen standen; als wohlgemerkt nur formales Kriterium galt für die Zählung zum städtischen Bereich die Abwesenheit von Merkmalen wie miles, armiger, dominus/a, da ein Ritter Sigelo von Wattenheim (Nr. 99) Lehnsmann des Bischofs wie auch Ratsmitglied war; Funktionsträger geistlicher Institutionen und Geistliche selbst blieben ebenfalls davon ausgenommen. »
  38. Vgl. Hartmann, Domherren 156-158. »
  39. Vgl. unten Kap. 6.4. »
  40. Vgl. Einleitung Kap. 2.1. »
  41. Diehl, Pfarrer- und Schulmeisterbuch Rheinhessen 424ff. »
  42. Umfassend unterrichtet Reuter, Mehrkonfessionalität. »
  43. H. Haupt, Beiträge zur Reformationsgeschichte der Reichsstadt Worms. Zwei Flugschriften aus den Jahren 1523 und 1524. Gießen 1897. »
  44. Reuter, Mehrkonfessionalität 14f.; allgemein auch Becker, Beiträge 33f. »
  45. DI XXIII (Oppenheim) Nr. 179. »
  46. Ebd. Nr. 198»
  47. Sehr illustrativ die Bemerkungen Zorns zu Gregor Glaser in den Ratslisten bei Kraus, Quellen II 125 u. Nr. 532; wegen des Begräbnisses in der Johanniskirche teile ich die Meinung bei Reuter, Mehrkonfessionalität 22, er sei Lutheraner geworden, nicht. »
  48. Vgl. DI Bad Kreuznach, in Bearbeitung. »
  49. Allgemein Kranzbühler, Verschwundene Wormser Bauten. »
  50. Villinger, Beiträge Neuhausen 101f.; Böcher, Anfang und Ende; Falk, Bilder aus der kurpfälzischen Reformationsperiode. »
  51. Zu ergänzen wäre diese Aufzählung aus sehr rudimentären, weder vollständigen noch umfassend auswertbaren Klerikerlisten: Nach Schannat, Hist. ep. Worm. I 73ff. am Domstift Daun; Effern; Gymnich; Kettler; Metternich; Orsbeck; Raesfeld; Rollingen; Vreden; Walderdorff; Warsberg; Wiede de Amecke; Wiltberg; Welfeld. In Wimpfen, ebd. 118ff.: Beversfort; Effern; Eltz; Hövel; Kettler; Raesfeld. Am Andreasstift, ebd. 132: Beilstein; Metternich; Raesfeld. Am Martinsstift, nach Como 45 alle zu 1681: Beckgers aus Köln; Engel aus Köln; Greven aus Düsseldorf; Kessel aus Köln; Küner aus Köln; Spormacher aus Köln; Staufenberg aus Köln. An Liebfrauen, nach Schannat 145: Hasert aus Köln; Vanderbeck. Nach Hartmann, Domherren 157 gab es in der zweiten Hälfte des 15.Jh.s nur drei ministerialische Domherren aus den Diözesen Münster, Utrecht, Paderborn; freilich existieren nach Eberhardt, Diözese Worms nur wenig Herkunftsangaben zu den nicht-adligen Klerikern in den Listen des Gemeinen Pfennigs, etwa S. 20 Attendoorn an Liebfrauen. »
  52. Hier sei darauf hingewiesen, daß in den Versen Hiob 19,23f. dem Trost der Auferstehung eben der Wunsch nach inschriftlicher Verewigung seines Gebetes vorausgeht. »
  53. Vgl. mit noch deutlicheren Zahlenverhältnissen DI XII (Heidelberg) 408f.; DI XXIII (Oppenheim) 175 u. DI XXV (Ludwigsburg) 454f.; die Vergleichszahlen sind aber insgesamt noch zu gering, um tragfähige allgemeingültige Aussagen zu ermöglichen. »
  54. Vgl. Kap. 6.5. »
  55. Nicht gewertet wurden Anno domini-Beginn bei deutschsprachigen Inschriften und seltene Sprachmischung, wenn sie nur formelhaft war wie ein iuris utriusque doctor oder einleitend DEO OPTIMO MAXIMO SACRUM.  »
  56. Ausnahmen sind die Grabinschriften des Spaniers Philippo Manuel von 1521, Nr. 405, des Hochheimer Schaffners Johann Wolff von 1552, Nr. 452, und der Bericht des Pfarrers Heinrich Kapen über die Ackerrodung 1562 in deutscher Sprache, Nr. 483»
  57. H.-U. Schmid, Die mittelalterlichen deutschen Inschriften in Regensburg. Edition, Untersuchungen zur Sprache, Abbildungen. Mit einem Beitrag von F. Fuchs: Zur kopialen Überlieferung mittelalterlicher Regensburger Inschriften (Regensburger Beiträge zur deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft 40) Frankfurt a.M. 1989; Ansätze zu einer germanistischen Auswertung der Bände des Deutschen Inschriftenwerkes präsentiert ein Beitrag von Ch. Wulf, Versuch einer Typologie der deutschsprachigen Inschriften, in: Epigraphik 1988, im Druck. »
  58. DI XXVII (Würzburg) Nr. 341. »
  59. Die Romula bulla auf der Fahne protestantischer Domherren aus Straßburg, Nr. 530, gehört wohl zu keiner originär Wormser Inschrift. »
  60. U. Ecker, Grabmal und Epigramm. Studien zur frühgriechischen Sepulkraldichtung. (Palingenesia 29) Stuttgart 1990, 168ff; G. Bernt, Das lateinische Epigramm im Übergang von der Spätantike zum frühen Mittelalter, in: Münchner Beiträge zur Renaissance-Forschung 2 (1988) 8-12. »
  61. Es fehlt hier der Raum, anhand der Wormser Grabinschriften die von Philippe Ariès und vielen anderen gefundenen Entwicklungen in den Vorstellungen von Tod, Jenseits, Erlösung und ihrer sprachlichen wie künstlerischen Realisierung in einem abgegrenzten Raum zu überprüfen; vgl. jüngere insbesondere Grabinschriften verwendende Literatur bei Koch, Literaturbericht 1976-1984, 35, 99ff., 107, v.a. die Veröffentlichungen von Braekman, Kajanto, Köfler, Narr; u. Kap. 7. zu Grabkennzeichnungen. »
  62. Die Ausführungen berühren nicht die Entstehungsgeschichte der Formel, vgl. H.J. Rieckenberg, Über die Formel „Requiescat in pace”, in: Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, phil.-hist. Kl. 1966, Nr. 12, S. 449-452 aus dem Mainzer Pontificale Romano-Germanicum (950/60); dagegen das Grab einer Nonne in St. Radegond/Poitiers aus dem Ende des 8.Jh.s mit der Formel requiescat anima eius in pace, vgl. M. Braekman, Croyances et culte funéraires dans les épitaphes du Poitou et de pays charentais, in: Bulletin de la Société des Antiquaires de l’Ouest et de Museés de Poitiers, 4e ser. 16 (1982) 621-648.  »
  63. Stein Nr. 154 hat isoliert nur AMEN»
  64. Nachprüfbar an Original oder Foto: Nr. 221, 232, 234, 235, 250, 266, 294, 312, 350»
  65. Das Denkmal Marchard (Nr. 647) von 1617 schließt mit einer lateinischen Rückübersetzung des verbreiteten dem Gott eine fröhliche Auferstehung verleihen wolle. »
  66. Vgl. J. Kajanto, Classical and Christian. Studies in the Latin Epitaphs of Medieval and Renaissance Rome (Annales Academiae Scientiarum Fennicae, Series B, 203) Helsinki 1980, bes. 57ff. u. weiter mit vielen Einzelthemen; im deutschsprachigen Raum ist die Formel ab dem Hochmittelalter sehr viel weniger präsent. »
  67. Ebd. 82ff. der römische Bestand ausgewertet mit vielen thematischen Facetten und 94ff. Liste mit Epitheta und ihrer Würdigung. »
  68. Claussen, Künstlerinschriften 264. »
  69. Ebd. u. H. Keller, Künstlerstolz und Künstlerdemut im Mittelalter, in: Festschrift der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt a.M. Wiesbaden 1981, S. 191ff. »
  70. Es schließen sich übrigens kurz darauf und bald wieder abrrechend als Epitheta an honesta matrona, (Nr. 102), noster specialis benefactor (Nr. 103), PIA FVNDATRIX (Nr. 104). »
  71. DI XXVII (Würzburg) Nr. 7, 25. Weitere scheinbar frühe Anwendungen von Epitheta sind in jenem Bestand mit Skepsis zu betrachten, da zwar richtig zu Nr. 67 (†1335-1346) angegeben wurde, daß der 1619 eingehauene Wortlaut u.a. gerade wegen REVERENDVS AC NOBILIS DOMINVS nicht aus dem 14.Jh. stammen kann, jedoch auch weitere Texte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in ihrer angeblichen Entstehungszeit verfaßt wurden, bei Nr. 47 kämen dem auch kunsthistorische Bedenken entgegen.  »
  72. Vgl. oben Kap. 6.3. zu Denkmälern der Dominikanerkirche. »
  73. Vgl. Haupt, Gräber im Dom 354ff. u. Kranzbühler, Nachrichten. »
  74. Vgl. Hotz, Wormser Kunst 30. »
  75. Zu beachten ist, daß schon teilweise im 16. Jahrhundert Renovierungen stattfanden, die möglicherweise auch heute verlorene Inschriften erst hinzufügten, und auch daß schon im letzten Jahrhundert mehrfach fehlende Teile aus Gips ergänzt wurden. »
  76. Zimmermann, Bildwerke 246. »
  77. Vgl. unter den einzelnen Katalognummern, insbesondere Nr. 311, 316-318, 391»
  78. Kranzbühler, Domkreuzgang 93 nach Kapitelprotokoll. »
  79. Vgl. auch im anschließenden Kap. 7 zu Monumentalbuchstaben und Grabkennzeichnung, zu nachträglich angefertigten Denkmälern und individuellen, geradezu bekennerhaften Aussagen auf Inschriften. »
  80. DI XXVII (Würzburg) Nr. 35. »
  81. Vgl. Fritzen, Glockenkunst u. Glockenatlas Baden 20. »
  82. Scheffler, Goldschmiede Hessen 759ff. »
  83. Die Verwandtschaft in der Schrift wird unterstützt mit sechsstrahligem Stern am Inschriftanfang, Ordinalzahlen und verkürzten Vota. »
  84. DI IV (Wimpfen) Nr. 71 von 1497. »
  85. DI XVI (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 91 von 1502. »
  86. Vgl. zur Schriftgeschichte oben Kap. 5.2.ff. »
  87. Sogar in der Physiognomie von Kaplan Johannes und Ritter Philipp bestehen Ähnlichkeiten. »
  88. DI XXIII (Oppenheim) Nr. 104, Abb. 35a,b; das Datum der Inschrift von 1502 wurde nachgetragen, wie Schriftunterschiede und Raumaufteilung erweisen. »
  89. Vgl. Abbildungen bei Seeliger-Zeiss, Lorenz Lechler Abb. 93ff. »
  90. Die Denkmäler Barbara Kämmerer, Nr. 521, Grun, Nr. 525, Keberer, Nr. 535»
  91. Vgl. oben Kap. 5.4. »
  92. DI XXV (Ludwigsburg) XLVII. »