Die Inschriften der Stadt Worms

4. Nichtoriginale Überlieferung

In der Geschichte der Stadt Worms und ihrer Umgebung beeinflußte eine ganze Reihe von Ereignissen und Entwicklungen die Erhaltung und Überlieferung von Inschriftenträgern. Außer lokalen, kleinräumigen und eher zufälligen Veränderungen waren es Bauprogramme wie der spätgotische Kreuzgangneubau nach 1484, die Reformation, der Dreißigjährige Krieg und die Niederlegung der Bebauung vor den Mauern, die Zerstörung von 1689 und der sich anschließende Wiederaufbau, napoleonische Kriege und Abbruchversteigerungen nach der Säkularisierung, Stadt- und Dorferneuerungen nach dem wirtschaftlichen Aufschwung des 19. Jahrhunderts sowie die Bombennächte des zweiten Weltkrieges und die Beseitigung ihrer Schäden bis weit nach 1960.164) Die Beachtung des jeweiligenVerlustpotentiales ist wichtig für die Beurteilung sekundärer Überlieferungen, die nicht nur auf ihre eigenen Ziele hin untersucht werden müssen, sondern zusätzlich auch in Relation zu Zeiten verstärkter Abgänge. Zwar wurden schon vor dem Ende des 16. Jahrhunderts Inschriften abgeschrieben, jedoch nicht vornehmlich aus genealogischem oder prosopographischem Interesse; daraus resultiert, wie gesehen, die nur bruchstückhafte Dokumentierung von Grabinschriften aus dem alten romanischen Kreuzgang. Bernhard Hertzog und Georg Helwich, denen die meisten verlorenen Inschriften des neuen spätgotischen Kreuzganges verdankt werden, sahen eben von dem alten nur die nicht von dem Neubau betroffenen Reste, darunter 11 Grabplatten des 14. und 15. Jahrhunderts, eine irreführende Bestandsgröße, wenn man die lange Reihe der Grabinschriften etwa von 40 Speyerer Domstiftsgeistlichen betrachtet, die Helwich dort kurz nach seinem Wormser Aufenthalt abschrieb. Die Entstehungszeit der erhaltenen Abschriften oder wiederum ihrer eigenen Vorlagen gewinnt dadurch an Gewicht für die Erwartung, die man an die Überlieferung stellen darf. Sie ist also für die Frage, welches Inschriftenspektrum man für einen Standort erwarten kann, ebenso wichtig wie das Ziel des Gewährsmannes, der eben oft gar nicht an Inschriften in erster Linie interessiert war. Eine Analyse beider Sachverhalte hilft Aussagen über Eigentümlichkeiten eines Bestandes abzusichern. Wie im weiteren zu zeigen sein wird, hängen der Umfang der sekundären Überlieferung und ihr gattungsspezifischer Einzugsbereich wesentlich von ihrer zeitlichen Relation zu Ereignissen mit Inschriftverlusten ab.

Keineswegs vernachlässigt werden darf darüber die Beobachtung all jener Umstände, die umgekehrt zur Erhaltung von Inschriften beitrugen und für den heutigen Betrachter scheinbar die sekundäre Überlieferung zweitrangig erscheinen lassen. Zu nennen sind in erster Linie die Bemühungen um die Rettung des Domes und der Plastiken aus dem Kreuzgang trotz des Abbruches nach 1818 und die verdienstvollen Aktivitäten des Wormser Altertumsvereines nach 1879. Während man zu Beginn des vorigen Jahrhunderts nur die wertvolleren skulpierten Arbeiten des Kreuzganges, also die sogenannten Weihnachtsreliefs in die Nikolauskapelle und die Schlußsteine in den Dom, durch Verkauf an die Herrnsheimer Türme und nach dem privatisierten Kloster Neuburg/Ziegelhausen bei Heidelberg verbrachte,165) bewirkte das durch den Altertumsverein geförderte Denkmalbewußtsein eine umfangreiche Rettung unter anderem der Denkmäler des lutherischen Friedhofes und der als Kanalabdeckung zweckentfremdeten Grabplatten aus dem Kloster Mariamünster, die zuerst mit anderen im Paulusmuseum, später im Stadtmuseum im Andreasstift untergebracht wurden.166) Noch zum Ende des Jahrhunderts wurden aber freilich auch anscheinend stark zerstörte Steine nicht mehr des Aufhebens wert befunden und weggeworfen,167) ebenso in nicht näher datierten Wiederaufbauphasen beim Stadtmuseum/Andreasstift Steinfragmente in Mauern und Treppen verbaut, teilweise sicher auch zu diesem Zwecke zugeschnitten (Nr. 129, 178, 210, 354, 484, 591). Vergleichsweise wenige Inschriftenträger waren bei den Bodenerneuerungen in Herrnsheim, Liebfrauen und Maria Himmelskron in Hochheim verschwunden, in letzterem Falle dann wenigstens fotografisch überliefert. Vielfach nur den von Helmut Hartmann im Verein mit dem Stadtarchiv erstellten Fotografien verdankt man einigermaßen reichliche Informationen zu den Abgängen nach dem Weltkrieg; meist zeigen die Fotos noch Trümmerlandschaften.168) In eiligen Fotografien und Abschriften wurden die im Martinskindergarten, ehemals der Kreuzgang der Stiftskirche, 1969 gefundenen Grabplatten festgehalten, ehe die meisten aus baulichen und ökonomischen Gründen wieder unter dem neuen Bodenbelag verschwanden.169)

[Druckseite XLIII] Von 748 Inschriftennummern sind 327 zu mehr als der Hälfte erhalten, 77 weitere nur stark fragmentarisch und 10 in Nachzeichnung oder Nachbildung. Aussehen und Schriftform lassen sich für nochmals fast 60, teils auch fragmentarische Inschriften und viele Jahreszahlen anhand von fotografischer Überlieferung feststellen; davon sind nur wenige zum Teil und dann bisher meist ungenügend abgeschrieben worden. Erstmals gelesen und veröffentlicht wurden 112 und fünf weitere zu einem erheblichen Anteil, aus handschriftlichen Aufzeichnungen erstmals gedruckt 179 Inschriften.170) Die Vorlagen für die Edition der verlorenen und die Ergänzungen der fragmentarischen Inschriften werden durch die Stadtzerstörung von 1689 zeitlich in zwei große Gruppen geteilt, inhaltlich durch die verschiedenen Interessen der Abschreiber jedoch in weit mehr. Insbesondere bei älteren Darstellungen zu Stadt- und Institutionengeschichte dienten Inschriftenzitate als Quellenbelege oder Illustrationen für Berichtetes; so geschieht es bei den Bischofschroniken und ihren Benutzern, bei der Stadtchronik Friedrich Zorns und seinen Fortsetzern, bei Johann Friedrich Schannats Bistumsgeschichte und Würdtweins Klostergeschichten. Aus vornehmlich genealogischem oder prosopographischem Interesse sammelten Wormser Inschriften Bernhard Hertzog, Georg Helwich, Johann F. Ockhart und Johann Friedrich Schannat. Mit Inschriftenzitaten reicherte der englische Kontinentreisende Thomas Coryate zu Anfang des 17. Jahrhunderts die Beschreibung seiner Rheinreise an, während später im 17. Jahrhunderts die Bollandisten Gottfried Henschen und Daniel Papebroch Wormser Heiltümer beschrieben und Salomon Reisel Inschriftendenkmäler um ihrer selbst und ihrer Texte willen aufzeichnete. Mehr gezieltes Interesse an mittelalterlichen und neuzeitlichen (Inschriften)-Denkmälern bekundeten die umfangreiche Sammlung des „Thesaurus Palatinus” durch Johann Franz Cappellini, Reichsfreiherr von Wickenburg, und die notariell bestätigten Abschriften von Denkmälern in der Magnuskirche durch Johann Friedrich Reuß, die dann über Franz Josef Mone zu den ersten modernen Inventarwerken durch Ernst Wörner (Kdm.) und Franz Xaver Kraus (Christliche Inschriften) führten. Studien zu einzelnen Standorten, meist Kirchen wie das Domwerk von Rudolf Kautzsch, wurden seither ergänzt durch zielgerichtete Aufnahmen von Inschriftenbeständen für das alte Paulusmuseum durch Ernst Wörner und August Weckerling, für das neue Stadtmuseum durch die Museumsinventare und „Alten Aufzeichnungen”, für die Genealogie der Herrnsheimer Dalberg durch A. Schmitt und Karl Heinz Armknecht, für Liebfrauen und Hochheim durch Joachim Schalk, für St. Martin durch Fritz Reuter, für Pfeddersheim durch Albert Cappel, um nur die wichtigsten zu nennen. Durch Abgänge und Substanzverluste in jüngster Zeit sind eben auch die modernen Abschriften zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel geworden. Im folgenden sollen die wichtigsten sekundären Überlieferungen vorgestellt und hinsichtlich ihrer Verläßlichkeit in Textwiedergabe und gegebenenfalls Vollständigkeit beurteilt werden.

Die nichtoriginale Inschriftenüberlieferung beginnt für Worms heute greifbar in den Abschriften und Übernahmen aus der sogenannten „Jüngeren Bischofschronik”, die zumindest für die ältere Zeit allen späteren Chronisten mittelbar als Informationsquelle diente. Ihre nur bruchstückartige Überlieferung versuchte man zwar aus späteren Benutzern zu ergänzen,171) doch blieb der Charakter und die Wertigkeit der bischöflichen Historiographie in Worms im ganzen bisher unzureichend geklärt. Zwar hat man die “Annales Wormatienses” des 13. Jahrhunderts ediert und untersucht172) und den Komplex als fragmentarische Auszüge aus städtischer und älterer bischöflicher Chronistik erkannt; zwar hat man ebenso den sogenannten Kirschgartener Chronisten, „Chronicon civitatis Wormatiensis per monachum quendam Kirsgartensem” oder hier zitiert nach dem Herausgeber “Chronicon Wormatiense saeculi [Druckseite XLIV] XV” aufgearbeitet,173) doch hinsichtlich der Inschriftenüberlieferung fehlt eine Gesamtbeurteilung der chronikalischen Überlieferungen zu Worms, wie sie sich in den Ableitungen von Bischofschronistik, Bischofskatalog und den Benutzern insbesondere seit Friedrich Zorn ergaben. Trotz fleißiger Benutzung bis ins 16. Jahrhundert kamen alle Rekonstruktionsversuche gerade der „Jüngeren Bischofschronik” und ihrer Quellen nicht über Ansätze hinaus, wenngleich einige Ableitungen aus älterem Material durch die Stammbäume von Heinrich Boos gesichert erscheinen. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang hat der Verläßlichkeit der Inschriftenüberlieferung in der „Jüngeren Bischofschronik” zu gelten, aus der der Kirschgartener Chronist, Brusch, v. Zimmern, Zorn und über ihn seine Fortsetzer schöpften. Es muß an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß hier keinesfalls eine geschlossene Aufarbeitung von Benutzungen und Abhängigkeiten von der Bischofschronik zu einer Rekonstruktion verdichtet werden können, in diesem Rahmen wegen der Fülle nicht einmal eine Filiation der benutzten Handschriften für den beschränkten Zweck möglich war.174)

So viel steht fest: Es existiert weder eine vollständige Handschrift der „Jüngeren Bischofschronik” noch eine direkte und vollständige Abschrift; alle Autoren, die sie oder eine Version von ihr benutzten oder ausschrieben, wählten nach gusto Material aus; daher kommt es, daß die wenigstens teilweise gereimte oder in gebundener Sprache abgefaßte Chronik sehr viel mehr enthalten haben muß, als die heute zugänglichen Abschriften einzeln betrachtet vermuten lassen. Drei Versionen der bis Bischof Reinhard von Sickingen reichenden Kompilation dürfen als dem Autograph vergleichsweise nahe stehend betrachtet werden: Freilich mit Bedenken das „Chronicon quod dicitur Jüngere Bischofschronik”, bis 1509,175) der „Chronicus liber antistitum Wormatiensium”, 1523-1526,176) und der „Catalogus episcoporum Wormatiensium” in München mit den Erweiterungen durch Johannes Bockenrhod.177)

Wichtig wird die Beurteilung der Chronikversionen in erster Linie für die durch die „Wormser Bischofschronik” des Wilhelm Werner Graf von Zimmern, Brusch und Zorn verbreiteten angeblich (oder doch ehedem) existierenden “Epitaphien” der Bischöfe von Worms und einiger weniger Spruchinschriften, die in demselben Kontext überliefert sind. Um es vorwegzunehmen: Aufgrund widersprüchlicher Angaben und der allergeringsten Vergleichsmöglichkeiten war eine Entscheidung über reale Existenz, Fiktion oder Mißverständnis nicht in jedem Falle in zuverlässiger Weise zu geben; gleichwohl zeichnete sich aus dem Vergleich einzelner Versionen ein Faktengerüst ab, das dazu berechtigt, vorgebliche Inschriftenzitate mit allergrößtem Mißtrauen zu betrachten. Die Benutzer der Bischofschronistik lassen einheitlich die Reihe der Wormser Bischöfe mit Victor beginnen, der am Kölner Konzil gegen den Arianer Euphrates teilgenommen habe,178) und teilen vier „vetustissimi versiculi” mit. Selten ausführlicher gehalten bilden meist zwei Distichen das Gerüst eines legendarischen Wormser Bischofskataloges;179) Tatenlob, gelegentlich Sterbenotiz und Segenswunsch werden ganz unterschiedlich eingeleitet und es verwundert nicht, daß zu Crotold in Wimpfen über ein Bild und ein „Epigramma” berichtet wird, das zunächst sehr einleuchtend mit „pone iacet sanctus Crotoldus in [Druckseite XLV] urbe sepultus ...” beginnt.180) Eine entscheidende Wendung tritt ein, wenn die literarischen Ankündigungen dieser „epigramma”, „elogia”, „überschrifften” und „versus/versiculi/verslein” stattdessen Begriffe benutzen, die die Existenz dieser Texte als Inschriften andeuten wollen oder gar explizieren. Für Bischof Bernharius (Nr. 69) geschieht das durch den Kirschgartener Chronisten in der Verbindung von Begräbnis und „epitaphium” sehr suggestiv mit den Worten: „Et sepultus est in monte sancti Andreae in suburbio versus Hocheim cum epitaphio tali, ubi modo sunt sorores poenitentes: Ossibus enervis/et nervis ...”;181) der „Catalogus” und Brusch haben die bei Zorn, der ansonsten dem Kirschgartener Chronisten folgt, nur anschließend mitgeteilten “versus” „Felix qui curae ...”.182) Während im „Catalogus” bei Bischof Guntzo lediglich eine der üblichen „De quo ...”-Formeln steht, machen Brusch und Zorn daraus: „Extant de hoc antiste tales versiculi, tumulo ipsius incisi: ...” und „Auf Guntzonis grab liest man diese vers:...”.183) Für Bischof Adelhelm berichtet Zorn: „wird in dem domstift begraben mit dieser grabschrift:”,184) obwohl Helwich als besserer Beobachter behauptet: „... sepultus nulla tumuli inscriptione”.185) Es lassen sich drei hauptsächliche Versionen jener Ankündigungen unterscheiden, die, das ist wichtig, nicht in allen Überlieferungssträngen eingängig vorhanden sind:

1. Allgemein ist nur das Vorhandensein von Versen, Epigramm, Epitaph, Elogium vermerkt: nach „Catalogus (M)” für alle; nach Brusch und Zorn: für alle von Victor bis Geroldus, Samuel, Anno, Burchard I., Adelger, Arnold, Conrad II., Heinrich I., Lupold, Heinrich II.; nach Brusch: für Ebbo.

2. Alle Formeln ähnlich zu “ist begraben mit diesem Epitaphio”: nach Brusch und Zorn: für Bernharius, Tassilo, Samuel, Hildebold, Franco, Erpho, Razo, Azecho, (Wolfram), Adalbero, Adelbert, Burchard II., Conrad I.; nach Zorn: für Adelhelm (mit dieser grabschrift)”, Dietlach.

3. Ausdrückliche Erwähnung einer Inschrift als „inscriptio” oder „epitaphium incisum” bzw. in deutscher Sprache als „ist die Schrift eingehauen” o.ä.: nach Wormser Bischofschronik: Bernharius, Folcwicus, Samuel ...; nach Zorn und Brusch: für Ludwig d. Frommen, Guntzo, Richowo, Dietmar, Schöneck; nach Brusch: für Samuel „cum tali inscriptione”, Dietlach „tumulo eius incisum est tale epigramma”; nach Zorn: für Volmar-Glocke; nach „Catalogus (W)”: für Ebbo.

Zusammenfassend kann man feststellen, daß unabhängig von Exzerpten aus der Bischofschronistik keiner der Wormser Inschriftensammler eines jener Grabgedichte als inschriftlich existierend nachweisen kann, wenn man von den umstrittenen Fällen der Inschriften Adelberts (Nr. 17) und Emerichs von Schöneck (Nr. 98) absieht; im Gegenteil sind mehrfach, so für Bernharius (Nr. 69), Hildebold (Nr. 8), Conrad II. (Nr. 28) und Heinrich II. (Nr. 33), schlichte Grabinschriften mit reiner Namensnennung des Verstorbenen bekannt, für die die Bischofschronik Grabgedichte überliefert. Nach Heinrich II. (†1234) haben Brusch und die übrigen Benutzer der Chronik nur noch die Inschrift Emerichs von Schöneck, lediglich die Münchener Version des “Catalogus” enthält entsprechende Textteile bis Bischof Reinhard von Sickingen. Für das 14. bis 15. Jahrhundert sind im übrigen mehrfach schlichte Anno domini-Grabplatten verläßlich abgeschrieben; alles deutet also darauf hin, daß die Benutzer jene frühen Grabgedichte als Füllstoff in informationsarmer Zeit verwendeten, sozusagen ihre Kompilation mit Auszügen aus einer wenigstens teilweise gereimten Bischofschronik bereicherten.186) Es besteht zwar die Möglichkeit, daß zu einem ungewissen Zeitpunkt Chronik und Bischofsvierzeiler voneinander unabhängige Texte bildeten,187) wahrscheinlich ist das jedoch nicht, obwohl zugegeben der dichterische Anspruch einzelner “Epitaphia” zwischen reimlosen und leoninisch gereimten Distichen, „versus unisoni, caudati, cruciferi” schwankt. Daß es sich bei den Texten nicht um wirklich existente Grabinschriften gehandelt haben kann, legt trotz all dieser Unterschiede ihre doch reichlich uniforme Bauart durch die Jahrhunderte nahe. Bestärkt wird diese Ansicht von Bedenken im Vergleich mit den anderen Überlieferungen und Textanalysen selbst: Weitaus nicht alle angeblichen Grabtexte lassen sich in Decorum und Sachmitteilung in den Erwartungshorizont jener Gattung einfügen. Nicht nur das [Druckseite XLVI] schon penetrante und über Jahrhunderte gleichförmige Tatenlob im Bild des guten Hirten, das immer wieder die Verdienste um die Stadt Worms hervorhebt, widerspricht dem; auch wird bei keinem einzigen Bischof im Zuge der „Grabschrift” ein Todestag genannt. Die Ausnahme bildet das Epitaph des Bernharius (Nr. 69), dessen Text von Strecker als einziges sprachlich in der betreffenden Epoche angesiedelt wird; die Existenz einer Inschrift ist damit längst nicht bewiesen. In vielen finden sich zudem Informationen, die mit Grabtexten nur zum Teil oder gar nichts zu tun haben,188) teils auch erst im Nachhinein bekannt sein konnten.189)

Entscheidend sind in erster Linie nicht die geringen Textabweichungen, sondern in verschiedenen Überlieferungssträngen voneinander differierende Zusammensetzungen von, und nur so sind sie zu deuten, Versatzstücken aus der Bischofschronik, wie sie zum Komplex des Bischofs Samuel in Neuhausen (Nr. 48), Adelbert (Nr. 17) und bei Bernharius (Nr. 69) beobachtet wurden. Für Samuel sind wie für nahezu alle frühen Wormser Bischöfe auch Sprüche überliefert, die sich wenigstens teilweise als Inschriften ausgeben. Eine bezeichnende Variante klärt die Fiktion als solche: In der Lateinischen Bistumschronik190) sind insgesamt drei Begräbnisnachrichten zu unterschiedlichen Orten und Zeiten mitgeteilt, stereotyp jeweils eingeleitet mit „cum tali epitaphio”; im Zuge von Ausbesserungsarbeiten im Jahre 1479, nach dem Brand von 1460, fand man im Fußboden den Bleisarg mit den Knochen Samuels, die man in allen Ehren wieder beisetzte, und zwar „cum tali epitaphio: Hoc Samuel tumulo placuit dormire secundo / Cum Sathane ecclesiam filius exusserat istam / Alma renudantur Samuelis et ossa levantur / Hic colitur digne quia mansit inustus in igne.” Die erste Zeile fehlt beim Kirschgartener Chronisten und in dem Überlieferungsstrang, aus dem die von Zimmernsche Wormser Bischofschronik, Brusch und Zorn schöpften; letzterer faßte sie mit dem Vers „Dum Laurissa suum pugil exhumat incineratum” zu einem „epitaphium ex tabella” zusammen.191) Die Notiz über Bischof Samuel als Gründer von Neuhausen, „Haec loca fundavit Samuel gratumque paravit / Ipse gregem Christi tumulo qui clauditur isto”, wurde von Helwich als „cum tali inscriptione”, Brusch und Zorn als Inschrift in Lorsch lokalisiert,192) bei Helwich verständlich, da er für Neuhausen ja die schlichte Namensinschrift kannte und die Deckplatte beschrieben hatte; der Kirschgartener Chronist zitiert dieses „Epitaphium” eher beiläufig nach dem Fund des Bleisarges von 1479.193) In ähnlicher Weise wurden Memorialverse für Bischof Bernharius und die angebliche Schenkung und die Gedenkverse für Bischof Adelbert in abweichender Zusammensetzung und Vollständigkeit überliefert (vgl. Nr. 69, 17). Vor diesem Hintergrund verlieren die oben aufgezählten und explizit als Inschriften überlieferten Texte ihre Glaubwürdigkeit, was ihren Charakter als einst real existierende Inschriften betrifft. Die unterschiedlichen Zusammensetzungen und Varianten sind nur aus dem Kombinieren von Versatzteilen aus der alten Bischofschronistik zu erklären und nicht aus der Existenz wirklicher Inschriften. Nur für dieses Verständnis der Texte treffen auch ihre unterschiedlichen Ankündigungsformeln und ihre Widersprüche gegenüber anderer Überlieferung zu, die entweder Fehlen von Inschriften konstatiert oder abweichenden Wortlaut, nämlich vor dem 14. Jahrhundert nur monumentale Namen, angibt. Man muß also in einer vorläufigen Wertung der Chroniküberlieferung davon ausgehen, daß jene Texte zum Tod oder zur Würdigung der Wormser Bischöfe in Geschichtsdarstellungen eingefügt und dort wohl aus einem Mißverständnis heraus zum Teil als Inschriften bezeichnet wurden; gerade die Uneinheitlichkeit der Beobachter legt das nahe, wiewohl auch sprachliche und sachliche Gesichtspunkte mit dieser Interpretation übereinstimmen. Aus der im 15. Jahrhundert üblichen und gar nicht mehr wegzudenkenden Praxis, hochrangigen Verstorbenen Inschriftensteine zu setzen, verstand man geeignete Nachrichten der Bischofschronistik als Inschriftenüberlieferung, die man freilich nicht nachprüfte oder konsequent umsetzte, denn durchaus die meisten Beschreibungen blieben ambivalent, als ob man den Vorlagen doch nicht getraut hätte. Im Umfeld des Bistums dienten die Texte als Propaganda für das der Stadt förderliche Wirken des Stadtherrn und mochten gar im Hinblick auf zeitgenössische Auseinanderset-[Druckseite XLVII]-zungen geschrieben worden sein. Aus den oben genannten Gründen und weil mehrere angebliche Grabinschriften sich an verschiedenen Orten befunden haben sollen, ist als denkbarer Anbringungsort ein übergroßes Denkmal oder Ausmalungsprogramm quasi als kollektive Totenmemorie des Wormser Episkopates auszuschließen.

Eine besondere Brisanz erhält dieses vorläufige Untersuchungsergebnis, wenn man es folgerichtig auch für Inschriftentexte problematisiert, die eben nicht nur Bischofsepitaphien sein wollten, sondern auf alle Inschriften in gebundener Sprache aus diesem Überlieferungskomplex ausdehnt. Trotz gelegentlicher Bedenken wurden nachfolgend aufgezählte Inschriften in den Katalog aufgenommen, und zwar weil sie durchgehend besser und einheitlicher als Inschriften an Objekten beschrieben sind oder wie die Inschrift Bischof Adelberts (Nr. 17) gar als mögliche spätere Fälschung auf den Text der Chronistik nachgebildet wurden. Sowohl für die Sprüche am Domnordportal (Nr. 27) als auch für die Gedenkinschrift für Kaiser Ludwig den Frommen (Nr. 65) und die Neuhausener Sprüche (Nr. 282- 285) ist eine Charakterisierung als Inschriften vorhanden. Da das allein noch wenig besagt, wie ähnliche Fälle für die Bischofsepitaphien erwiesen, ist nach zusätzlichen Informationen Ausschau zu halten; in der Tat sind allen letztgenannten Inschriften Lokalisierungen und teils Kurzbeschreibungen beigegeben, die auf Autopsien, wenn nicht der heutigen Gewährsmänner, so doch ihrer Vorlagen schließen lassen. Weniger sicher gilt das für den zweiten Teil der Glockeninschrift von 1312 (Nr. 91), für die man Zorn vertrauen muß, und für das Vatizinium zum Auszug des Klerus (Nr. 342), das sogar als literarische Fiktion verstanden werden muß. Ein Verdacht des Mißverständnisses läßt sich auch für die Grab- oder Gedenkinschriften der Bischöfe Emerich von Schöneck (Nr. 98) und Reinhard von Sickingen (Nr. 398) nicht leugnen, wenngleich die Beschreibungen bei Hertzog nur aus Autopsie mindestens seiner Vorlagen zu verstehen sind;194) er hat freilich auch die Exzerpte der „Jüngeren Bischofschronik” benutzt, denen zumindest in geringerer Ausführlichkeit solche Vorbemerkungen fiktiver Art zugetraut werden müssen. Denkbar wäre also doch, daß er inschriftlich fixierte Lokalisierung, authentische Grabbeschreibung und literarische Überlieferung dem verführerischen Vorbild der Chronistik folgend verband und dabei eben nicht einen inschriftlich realisierten Text präsentierte.

Um die Abhängigkeiten der einzelnen Benutzer zu ermitteln, wären umfangreichere Textvergleiche notwendig, als im Rahmen der Inschriftenedition möglich waren. Die Informationsunterschiede betreffs Inschriftenzitaten und etwa auch differierende Bischofszählungen legen offen, daß etwa „Chronicus liber” einerseits, von Zimmern, Brusch und Zorn andererseits nicht aus derselben Version der Bischofschronik schöpften. Da es sich jeweils nicht um vollständige Abschriften, sondern lediglic um Benutzung und Exzerpte handelte, ist für die drei letztgenannten nur die Verwandtschaft ihrer Vorlagen festzustellen; so kann etwa die Glockeninschrift von 1312 (Nr. 91) bei Zorn weder aus „Chronicus liber”, der Wormser Bischofschronik von Zimmerns noch Brusch stammen, den er aber ausweislich seiner Materialsammlung mindestens in der deutschen Übersetzung Johann Herolds kannte.195)

Zu den Benutzern der Bischofschronistik gehörte wie gesagt auch Kaspar Brusch(ius) (1518-1557) für seine „Epitomes” der Bistumsgeschichten Deutschlands von 1549, die Chronikauszüge für das Erzbistum Mainz und seine Suffraganbistümer enthalten,196) und zwar wohl über die von Zimmernsche Wormser Bischofschronik.197) Brusch, Poeta laureatus und vielgereister Humanist, sammelte eifrig, aber wenig kritisch „Denkmale der Vergangenheit” in vielfältigster Form; aus Worms waren ihm außer angeblichen Bischofsdenkmälern noch die monumentale Kaiserurkunde und Begräbnisplätze von Äbtissinnen in Mariamünster bekannt, so in seiner 1551 in Ingolstadt publizierten Klostergeschichte Deutschlands. Viel stärker von seinem Auftraggeber abhängig stellte Johann Friedrich Schannat seine Bistumsgeschichte von Worms, „Historia episcopatus Wormatiensis”, zusammen.198) Listen geistlicher Würdenträger, kurze Bischofsbiographien und Institutionengeschichten illustrierte der erst [Druckseite XLVIII] nach der Zerstörung nach Worms gekommene Sammler durch Abbildungen und Zitate von Inschriften; der früh erhobene Vorwurf leichter Ungenauigkeiten hinsichtlich der Kupferstiche römischer Denkmäler besteht zurecht,199) auch sind Abschreibefehler und eigenwillige, eben nicht originalgetreue Gestaltung der Abkürzungen zu beobachten. Wie sich das auf die Nachbildungen der problematischen Denkmäler Bischof Adelberts (Nr. 17) und des Königspaares im Bergkloster (Nr. 223) auswirkte, läßt sich anhand des geringen Vergleichsmateriales nicht zuverlässig herausfinden. Für die Überlieferung der hochstiftischen Grablege, sei es durch Schannat, Hertzog oder Helwich, ist diese geringe Vergleichsbasis das Hauptproblem. Man kann daher eben den Umfang einer ungleichgewichtigen Wiedergabe von Text und weiteren Informationen nur vermuten; der Benutzer sei davor gewarnt, gerade Schannats Vollständigkeit zu vertrauen: Abgesehen davon, daß sich der Sammler gelegentlich auf ältere Gewährsmänner bezieht, ja wegen der Domzerstörung beziehen muß, wenn er eine Grabinschrift ankündigt als „olim legebatur”, fehlen vorwiegend Angaben zum Aussehen; figürliche Darstellungen sind regelmäßig, Wappen oft unterschlagen, wie sich bei den heute noch erhaltenen Denkmälern Beyer von Boppard (Nr. 145) und Wittstatt gen. Hagenbach (Nr. 231) belegen läßt: Aus Schannats Angaben allein wären Grablegen im Dom und auch in den anderen Stiften200) also nur unvollkommen zu beschreiben; bei Wappen kommen die Notizen von Hertzog und Helwich zu Hilfe, nicht jedoch konsequent bei Angaben zu figürlichen Darstellungen. Wenn also behauptet wurde, die Wormser Domgrablege sei eher bescheiden ausgestattet gewesen, mag das für einen Teil der frühen Bischofsgrablege gelten, im 14. und 15. Jahrhundert dürfte aber die Klerikergrablege grundsätzlich kaum vom Zeitüblichen an anderen vergleichbaren Standorten abgewichen sein. Man könnte allenfalls von einer geringeren Dichte entsprechender Denkmäler ausgehen. Bauentwicklung und Perspektive der wichtigsten Gewährsleute vermitteln einen Eindruck, der der spätmittelalterlichen Situation nicht gerecht wird. Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang auch, daß vor der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts keine Inschrift einer Person bekannt geworden ist, die nur Domkanoniker in Worms war; die mit Inschriften angereicherten Amtslisten des Domklerus bei Schannat lassen sich also in keiner Weise mit den Beschreibungen etwa der Würzburger Domgrablege vergleichen. Nennenswerte Abschriften aus Stiften und Klöstern verzeichnet Schannat nur für die Dominikanerinnen in Hochheim und Liebenau und für den Männerkonvent des Ordens in der Stadt, die fast alle auch von Stephan Alexander Würdtwein, Weihbischof in Worms, in seine Klostergeschichte, „Monasticon Wormatiense”, aufgenommen sind. Wie dessen Abweichungen bei Zahlenangaben für die gleichfalls enthaltenen Grabinschriften der Äbtissinnen von Mariamünster zeigen, lagen dem Ortskundigen(!) entweder schlechte Abschriften vor oder ein Teil der Texte, bei denen Lesefehler durch die deutliche Schrift nicht sehr wahrscheinlich sind, entstand durch eine Kontamination von Inschriften und Nekrologexzerpten.

Da das Kloster der Karmeliter von anderen Abschreibern vernachlässigt wurde, ist sehr zu bedauern, daß der Chronist der Karmeliterprovinz, Jakob Milendonk, in seiner Kompilation zahlreicher Klostergeschichten die ausführliche Behandlung des Wormser Konventes nur zweimal nicht sehr zuverlässig mit Inschriften bereichert hat, jedoch bei der recht häufigen Nennung von Stiftern gelegentlich den Grabplatz mit angibt. Texte und Gestaltung möglicher Inschriftenträger, wären sie denn überliefert, beträfen einen Personenkreis, der als Auftraggeber von Inschriftendenkmälern in einem Wormser Kloster nur wenig präsent ist, also nicht zu den Konventualen, Äbtissinnen, Beichtvätern und illustren Mitgliedern der Stifterfamilie (Hochheim), Reichstagsbesuchern (Dominikaner) oder hochadligen Töchteranstalten (Liebenau) gehörte. Bezeichnenderweise hatten anderenorts in Worms Begrabene im Karmeliterkloster Stiftungen, wohl für Anniversarfeiern, getätigt, so aus der Familie der Kämmerer von Worms und zahlreiche Stiftskanoniker.

Außer den Exzerpten aus der Bischofschronistik und einiger Inschriftentexte, die ihm vielleicht doch nur daraus bekannt geworden sind, enthalten die Aufzeichnungen des Wormser Gymnasialrektors Friedrich Zorn (1538-1610)201) und seiner Fortsetzer auch eigene, auf Autopsien beruhende Abschriften von heute meist verschwundenen Inschriften. Zu unterscheiden sind im wesentlichen zwei Fassun-[Druckseite XLIX]-gen der „Chronologia der alten und ehrbaren freihen Reichsstatt Wormbs ...” zu Lebzeiten des Chronisten und die Fortsetzungen von Andreas Wilck (um 1613) und Georg Friedrich Meixner (um 1763). Die wenig sorgfältige und für die Inschriftenüberlieferung nicht sehr ergiebige Erstfassung einer Wormser Stadtchronik, hier Zorn-1, wurde 1570 geschrieben, fünf Jahre nachdem der aus Worms gebürtige Autor von Oppenheim konfessionsbedingt zurückgekehrt war. Vor 1604 muß dann eine zweite wesentlich erweiterte Version und zwar Zorns, hier Zorn-2, selbst entstanden sein,202) die die Frühgeschichte der Stadt hauptsächlich anhand der hochstiftischen Chronistik ausschreibt und erheblich mehr Material bietet.203) Von Heinrich Boos gegen Arnold, Köster und Becker204) angezweifelt und von Hellmuth Gensicke widerlegt,205) ging die ältere Forschung noch von der Autorschaft eines Franz Berthold von Flersheim für die zweite Fassung aus, weil sein Name in zwei Frankfurter Exemplaren genannt ist. Das Wormser Exemplar, Zorn-2, bei Bedarf unten zitiert als Zorn-2 (W), stammt nach Gensicke von der Hand Zorns, die er in den Ratsherrenlisten206) und der Zorn-2 (W) vorgeschalteten Bürgermeisterliste erkannte; dort heißt es zu Valentin Hasloch, er sei 2uxoris meae Margarethae pater”, eben Zorns Schwiegervater. Interessant ist hier die Beobachtung, daß dazu die Hand von Zorn-1 von 1570 wie eine Konzepthand wirkt, daß ferner die deutsche Schrift der in der Chronik entspricht, daß dort die lateinischen Texte in einer besonders klaren und deutlichen Schrift gehalten sind, während die Marginalia etwa zur Urkunde von 1184 und zu Grabinschriften in Hochheim in exakt derselben Hand geschrieben sind wie die nach 1598 fast generell in lateinische Buchstaben wechselnde Schrift der Bürgermeisterliste. Das alles deutet darauf hin, daß die Handschrift Zorn-2 als Autorenexemplar schon vor der Jahrhundertwende geschrieben wurde, Zorn-3 von 1604 eine Abschrift daraus gibt, ohne die Marginalia zu kennen.

Von einer Haupthand, wohl in Zorns Kurrentschrift,207) geschrieben sind zwei sich gegenseitig ergänzende Handschriften;208) letzteres erweist die gegenseitige Lücken schließende Foliierung der annalistisch gegliederten Aufzeichnungen. Nur wenige, aber teils wörtlich übernommene Passagen dieser Notizen des Chronisten fanden Eingang in die Chronikversionen. Es handelt sich also um eine nur teilweise verwertete Materialsammlung, für die der Autor außer antiken Autoren Aventinus, Beatus Rhenanus und Caspar Bruschius als Gewährsleute nennt; teilweise wörtlich stimmen deutsche Übersetzungen von angeblichen Bischofsepitaphien mit jenen in Johann Herolds Rückübersetzung der Bistumsgeschichten Bruschs überein.

Mit der Überlieferung der Wormser Rachtungen, also der Verträge der Stadt mit dem Bischof als Stadtherrn, findet die Chronik, die von diesem Streit mitgeprägt worden war, eine natürliche Zäsur, denn mit der letzten von 1526 wurde ein gewisser Abschluß in der Entwicklung der Stadtverfassung erreicht; eigentümlicherweise dünnen die Nachrichten zur Stadtgeschichte, als sie in die Lebenszeit des Chronisten hineinreicht, erheblich aus. Für die spezielle Geschichte der Stadt Worms, so muß man vermuten, standen ihm alle Unterlagen des Rates, insbesondere die Herrscherurkunden, und eine Version der Bischofschronik zur Verfügung, darüberhinaus für die allgemeine Geschichte antike Autoren wie Caesar und Tacitus, Schedel und Trithemius, Lorscher Handschriften und die Viten Bischof Burchards und Erkenberts.209)

Dem Wormser Exemplar von Zorn-2 sind marginal Hochheimer Grabinschriften vom Anfang des 14. Jahrhunderts hinzugefügt; es verzeichnet außerdem die Inschrift für Azecho und Benzo an der Kilianskirche und die Inschriften am Rathaus-Münze-Komplex. Die vielleicht wichtigste Leistung der Zornschen Chroniken ist noch der von dem Verfasser selbst unternommene Versuch, zwischen den Texten des 1184er Diploms und seiner monumentalen Fassung (Nr. 26) zu unterscheiden.

[Druckseite L] Von der Chronikfortsetzung durch Zorns Zeitgenossen Andreas Wilck (†1616), der ihm als Wormser Pfarrer auch die Leichenrede hielt (vgl. bei Nr. 623) sind ebenfalls mindestens drei Exemplare bekannt geworden, von denen sich allerdings keines der im Taufbuch belegbaren Hand des Kompilators und Autors zweifelsfrei zuordnen läßt.210) Einer Abschrift der zweiten Zornschen Fassung fügte Wilck teils aus eigenem Erleben und eigener Anschauung bekannte Fakten und auch Inschriften hinzu: Anläßlich der Aufhebung des Stiftes Neuhausen verzeichnet er die Spruchinschriften von wahrscheinlich 1479 (Nr. 282-284), es folgen die Devise protestantischer Kleriker im Straßburger Kapitelstreit (Nr. 530), Spruchinschriften der Neugestaltung der Westfassade des Paulusstiftes (Nr. 594) und quasi aus erster Hand die programmatischen Inschriften der Magnuskirche (Nr. 631-633), letztere übrigens nicht im Exemplar des Stadtarchives Worms und im Münchner Exemplar schon ohne die Unregelmäßigkeiten der Frankfurter Handschrift. Das Zitat der Inschrift Nr. 32 findet sich nur im Münchner Exemplar, das somit als letztes entstanden sein dürfte.

Die Fortsetzung der Zornschen Chronik durch Georg Friedrich Meixner (1702-1782) um 1763 verdient besondere Erwähnung wegen der nur hier überlieferten Inschrift für Otto III. am Martinsstift (Nr. 67) und der ab Folio 389v aufgezeichneten Denkmäler des lutherischen Friedhofes bis ins 18. Jahrhundert hinein, denen eine Skizze zur Verteilung auf dem ursprünglichen Gelände vorangestellt ist (siehe S. LI).

Für den Erhebungszeitraum sind davon zwischen 1562 und 1679 40 Inschriftenzitate relevant, von denen immerhin noch 28 durch ganz erhaltene, fragmentarische oder fotografierte Steine zu überprüfen sind. Ein heute im Stadtmuseum aufbewahrtes Fragment stimmt mit einer anderwärtigen Überlieferung zum Grabmal des Friedrich Zorn überein, wird aber bei Meixners Abschrift inmitten der sonst in deutscher Sprache gehaltenen Grabinschrift des Wilhelm Redecker (†1628) (Nr. 665) verzeichnet, vielleicht aufgrund durcheinandergebrachter Denkmalteile. Obwohl durchweg gut bis hervorragend erhalten, notierte Meixner die Inschriften von vier weiteren Denkmälern nicht, die vom lutherischen Friedhof ins Paulusmuseum gebracht worden waren.211) Sie standen offenbar zur Zeit Meixners und Wörners jeweils mit einer anderen Seite dicht an einer Wand, so daß man Rückseitenverwendungen nicht erkennen konnte. Nur beim Stein des Georg Geuder (Nr. 503) ließ sich der Sachverhalt aufklären; seine Rückseite für Johanna von Lützow (Nr. 731) ist wegen des Einbaues in eine Wand heute zugänglich und jene Grabinschrift Lützow wurde von Meixner abgeschrieben. Diesen Sachverhalt darf man nicht als Einzelfall betrachten, denn dazu paßt, daß die anderen betroffenen Steine (Drach, Nr. 494, Steinberger Nr. 519, Keberer Nr. 535) vor 1588 hergestellt wurden und eben ihre viel späteren Wiederverwendungen für Meixner sichtbar gewesen waren; im 19. Jahrhundert drehte man dann die damals und heute besser erhaltenen Seiten nach vorne, ohne es irgendwo zu vermerken! Weder bei den ersten Aufzeichnungen 1887 noch heute sind alle aus Zorn-Meixner bekannten Inschriften des beginnenden 17. und des 18. Jahrhunderts zugänglich gewesen; das mag ein Hinweis darauf sein, daß insbesondere diese späteren etwa nach 1633 auf Rückseiten geschrieben wurden.212) Einmal vermerkt der Gewährsmann das Verfahren sogar selbst an dem Denkmal Leopard-Haffner.213) Im Verdacht, früher ebenfalls nicht sichtbar gewesen zu sein, stehen der Stein des Georg zur Glocken von 1622 (Nr. 656) und ein Fragment (Nr. 703).

Genealogische und prosopographische Interessen führten in der Regel dazu, daß auch Inschriften meist von Grabdenkmälern gesammelt wurden, entweder für einzelne Familien, Adelsregionen oder die geistlichen Institutionen eines bestimmten Bereiches. Obwohl auf eine Zusammenstellung des gesamten rheinischen Ritteradels abzielend, verzeichnete Bernhard Hertzog eigenhändig und wohl in Vorbereitung einer Publikation in drei umfangreichen Bänden gerade für Worms mehr Inschriften als für andere Standorte. Üblicherweise folgt nach Bemerkungen zur Region und ihrer Geschichte eine alphabetische Aufzählung von Adelsfamilien, indem Name und teils kolorierte Wappen an den Anfang eines Bogens geschrieben und chronologisch Informationen für die erreichbaren Familienmitglieder, so unkritisch übernommene Turnierteilnahmen, Heiraten, Kinder, Begräbnisse und denkwürdige Taten angehängt wurden.214) Anders als im ersten Buch für Speyer nahm der Sammler für die Stadt Worms in [Druckseite LI]

Textabbildung Nr. 2 (Skizze aus Zorn-Meixner)

mehreren Kapiteln reihenweise Inschriften oder Begräbnisnachweise auf; diese Abweichung ist um so erstaunlicher, als außerhalb des Domstiftes die Mehrzahl der Verstorbenen gar nicht zu dem Hertzog interessierenden Personenkreis zählte. Auffallen muß in dieser Hinsicht auch, daß in seiner Beschreibung des Wormser Domkreuzganges außer mehreren heute verlorenen Inschriften auf den großen Reliefs eine Reihe von Grabinschriften nur von ihm abgeschrieben wurden,215) während Georg Helwich wohl doch stärker auswählte. In zwei Fällen sind Sterbetexte, die dem Formular von Umschriftplatten entsprachen, in der Reihenfolge des Kalenders aufgezeichnet; es handelt sich hierbei um Abschriften oder Paraphrasen aus Seelbüchern der Stifte St. Paul und St. Cyriakus in Neuhausen.216) Demgegenüber geht aus genauen Lokalisierungen im Dom und in der Johanniskirche hervor, daß Hertzog selbst oder ein Gewährsmann Inschriften an Ort und Stelle abgeschrieben hat.217) Er bemühte sich durchaus um eigene Anschauung von Denkmälern; das ersieht man aus der Notiz über eine von ihm ca. 1570 unternommene Kirchturmbesteigung in Godramstein bei Landau in Begleitung des Astronomen Tilmann Stella.218) Die zusätzlichen Informationen zu Worms kommen nicht von ungefähr, da der aus Weißenburg stammende Bernhard Hertzog (1537-1596?), nach Studien in Straßburg und Heidelberg zuerst Sekretär in Pfalz-Zweibrücken, dann hanau-lichtenbergischer Amtmann in Wörth,219) [Druckseite LII] durch seine Heirat mit Elisabeth Breitenacker aus Weißenburg eine Verbindung nach Worms besaß; aus deren angesehener und einflußreicher Sippe entstammte nämlich auch der zeitgenössische Wormser Ratsherr und Bürgermeister Christoph Reinfart (†1598) (Nr. 567).

Die durch Tintenfraß schwer beschädigte Handschrift gibt besonders sprachlich schwierige Texte der Domstiftsmemorie und der Weihnachtsreliefs in gelegentlich unzuverlässiger Weise wieder; wenn zu entschuldbaren Lese- und Übermittlungsfehlern Lücken (Nr. 547) und Zeilenverstellungen (Nr. 396) in metrischen Inschriften treten, wird deutlich, daß der Kompilator seine Materialien generell nicht philologisch kontrolliert oder wenigstens vor seinem kurz nach dem Abschluß der Handschrift220) anzusetzenden Tod nicht mehr einer kritischen Durchsicht unterzogen hatte. Diese Feststellung paßt zu dem Bild eines fleißigen, aber unkritischen Sammlers, das man sich auch anhand der „Chronica Alsatiae” von 1592 von ihm gemacht hatte.221) Mit dem Vierteljahrhundert vor dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges fehlt in dieser Sammlung eine inschriftenträchtige Epoche, die auch von anderen nur unzureichend abgedeckt wird.

Unter den prosopographischen Arbeiten des Mainzer Vikars und Archivars Georg Helwich (1588- 1632) nimmt das „Syntagma monumentorum” als einen großen Teil des oberen Mittelrheins abdeckende Sammlung einen bedeutenden Platz in der Sekundärüberlieferung für Wormser Inschriften ein.222) Es handelt sich um eine eigenhändige Reinschrift aus den Aufnahmeblättern datierter — heute würde man sagen — Erhebungskampagnen in Sachen Inschriften, die für Worms durch Studien des Sammlers zu Lorsch223) und zum Wormser Episkopat224) zu ergänzen ist. Da nur weniger als ein Viertel der im „Syntagma” für Worms überlieferten, meist kurzen Inschriften anhand erhaltenen und fotografierten Materiales überprüft werden kann, sind die im allgemeinen Vergleich gewonnenen Erkenntnisse vorsichtig zu übertragen: Nicht alle Abschriften geben den Wortlaut einer Inschrift buchstabengetreu wieder, es kommt vor, daß Vota unterschlagen, römische Zahlen überhaupt in arabische umgerechnet und Satzstellung zugunsten regestenartiger Anno Domini-Formulare vereinfacht werden, daß gelegentlich Wappenzeichnungen entgegen der Zweckbestimmung fehlen; alle diese Erscheinungen minderten den Wert der Abschriften nur wenig, wenn sich der Sammler nur ein Inschriftenkompendium für seine in der Hauptsache genealogischen und prosopographischen Studien zulegen wollte, das er sich selbst durch ein Orts- und Familienregister erschloß. Aus dem reichen Material seiner eigenen Sammlungen und der Mainzer geistlichen Archive standen Helwich zusätzliche Informationen zur Verfügung, mit denen er etwa Wappenzuordnungen prüfen und korrigieren konnte; auch überblickte er seine Sammlung so gut, daß ihm Verweise in der Reinschrift möglich waren.225) Einen erheblichen Mangel stellen nicht nur die meist unkontrollierbaren Formularumstellungen, sondern auch Wappenunterschlagungen dar; könnte man Schannats Angaben zum Wiltberg-Denkmal von 1583 (Nr. 522) noch als Interpolation aus Stiftsunterlagen verstehen, so erregt das anscheinende Fehlen von Wappen zu den Grabinschriften Adelsheim (Nr. 372) und Erenberg (Nr. 389) nach 1500 sowohl bei Hertzog als auch bei Helwich den Verdacht, daß zumindest schwer Erkennbares unterschlagen wurde.

In einer heute verlorenen Handschrift, „Epitaphia Dalbergiorum”, vereinte Helwich seine Abschriften von Denkmälern der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg bis 1626. Die Handschrift gelangte aus dem freiherrlich-dalbergischen Familienarchiv über Aschaffenburg ins Staatsarchiv Darmstadt, wo sie 1944 verbrannte.226) Auszugsweise überliefert sind die Inschriften der „Epitaphia” in Ockharts Kämmerergeschichte, in der freilich Zitate auch nach 1626 angeblich den „Epitaphia” entnommen sind, was nur über Nachträge anderer Hände bis mindestens 1776 möglich ist. In einer anderen familiengeschichtlich ausgerichteten Sammlung Helwichs, dem „Opus genealogicum”,227) findet sich ein Zettel zur Herrnsheimer Grabinschrift des Wolf Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (†1527) (Nr. 414), die Ockhart auch aus den „Epitaphia” kannte. Handschrift und Arrangement sind bezeichnenderweise identisch mit denen des “Syntagma”, in dem Herrnsheim eben fehlt; man muß daher annehmen, daß beide Sammlungen überhaupt auf ähnliche Weise zustandekamen, Helwich sein Kapitel [Druckseite LIII] Herrnsheim aus der Handschrift des „Syntagma” praktisch ausgliederte. Außerdem vermerkt Ockhart228) die erwogenen Nachträge einleitend und berichtet auch, daß dem Autograph eine Liste von 23 Orten mit Kämmererinschriften vorgeschaltet sei; das erinnert an Helwichs eigene Register im „Syntagma” und dessen Gliederung nach Standorten, die sich auch aus Ockharts Belegen erschließen läßt: Gemäß den bei Ockhart mitgeteilten Belegstellen stammen die sicher identifizierbaren Denkmäler von folgenden Standorten: bis Seite 12 aus der Wormser Martinskirche, Seite 20 aus dem Wormser Dom, Seite 25 aus Worms-Hochheim, Seite 27-35 aus pfälzischen Standorten, Seite 40-60 aus Worms-Herrnsheim, Seite 62-71 aus Oppenheim, Seite 73 aus Bechtolsheim, danach in dieser Abfolge Mainz, Wallhausen, Disibodenberg, Boppard, Nieder-Olm, Steinheim, Ladenburg, Meisenheim, Lohr a.M.; Ausnahmen wie die im angenommenen Herrnheimer Kapitel auf Seite 48 verzeichnete Anna Kämmerer, verheiratete von Schönburg und begraben in Hattenheim/Rhg., sind durch Zusammenfassung von Familien begründet, sie war nämlich eine Tochter Wolffs d. Schwarzen (Nr. 443).229) Die Angaben Ockharts zu seiner Benutzung Helwichs sind sicher lückenhaft, da jener wohl auch Inschriften verzeichnete, die angeblich nur aus Schannats „Monumenta vetera” genommen sind, doch erlaubt die rekonstruierte Reihenfolge der Standorte die Kontrolle nicht explizit genannter Begräbnisorte. Entscheidende Bedeutung kann diesem Sachverhalt zukommen, wenn widersprüchliche Angaben zu Standorten vorliegen wie im Fall der Elisabeth Vogt von Hunolstein geb. Kämmerer von Worms (†1388), deren Grabinschrift in den „Epitaphia” auf Seite 5 mitten im Kapitel zum Martinsstift verzeichnet ist, für die es aber doch eine weitere im Kloster Disibodenberg fragmentarisch erhaltene Inschrift gegeben haben soll; die Grabinschrift einer dort begrabenen Metza/Mechthild von Steinkallenfels (1339) geb. Kämmerer von Worms verzeichnete Helwich in seinen „Epitaphia Dalbergiorum” jedoch auf Seite 88, nach Mainz und Wallhausen.230) Als gesichert darf gelten, daß Ockhart die mit Gewißheit in Helwichs „Epitaphia” zusätzlich verzeichneten Wappen in keiner Weise kenntlich machte und sich die Freiheit nahm, regelmäßig und ausschließlich die bei Helwich (und Hertzog) nur gelegentlichen verwendeten Umrechnungen in arabische Zahlen anzugeben.

Ein Vergleich der von Helwich und Hertzog abgeschriebenen Inschriften hinsichtlich ihrer Materialauswahl ergibt für das Wormser Domstift folgende Bilanz: 30 Inschriften aus dem Bereich des Totengedächtnisses wurden jeweils von beiden aufgenommen; neun von Schannat und Wickenburg verzeichnete hat keiner der beiden,231) ebenso entgingen ihnen beiden einige Schlußsteine des Kreuzganges (Nr. 301, 310, 313, 321, 329, 335, 336, 394). Mit den Zielen ihrer Abschriften übereinstimmend fehlen bei Helwich 10 Inschriften von Vikaren und eines bischöflichen Amtsträgers des 16. Jahrhunderts, bei Hertzog sechs Grabinschriften von adligen Geistlichen des 15., die jedoch aus rheinfernen Gegenden stammten.

Dasselbe Schicksal wie die “Epitaphia Dalbergiorum” erlitt eine sehr ähnliche Zusammenstellung Johann Friedrich Schannats von 1731, “Monumenta vetera”, die ebenfalls nur bei Johann F. Ockharts „Urkundlicher Darstellung”, einer mit Stammbäumen sowie Urkunden- und Inschriftennachweisen versehenen Familiengeschichte der Kämmerer von Worms und ihrer Dalberglinien, von um 1821, überliefert ist. Nur einige von deren Herrnsheimer Denkmälern, und zwar bis auf zwei von heute noch erhaltenen, wurden in den „Abriß der herrschaftlichen Epitaphien zu Herrnsheim” aufgenommen, der noch aus dem 17. Jahrhundert stammen könnte; darunter befindet sich das höchst merkwürdige einer angeblich 1204 verstorbenen Gertrud von Dalberg (Nr. 363).232) Diesen beiden noch erreichbaren Abschriften zu den Kämmerern und Dalbergern fehlen Wappenzeichnungen; den Verlust der originalen Aufzeichnungen Helwichs, der an Wappen stark interessiert war, können sie daher nicht ausgleichen, zumal bei Ockhart außerdem Zuweisungen zu Standorten sehr problematisch sind. Aus den genealogisch ausgerichteten Abschriften insgesamt stammen mehrere in Existenz, Wortlaut und Standort fragliche Inschriften (Nr. 150, 152, 171, 179, 181, 363), deren klärende Beurteilung der weitgehende Verlust der Kämmerergrablege im Martinsstift verhindert.

Daß die Inschriften der Ausmalungsprogramme am Bischofshof (Nr. 603) und am Gebäudekomplex von Rathaus und Münze in der vorliegenden Ausführlichkeit bekannt geworden sind, ist den Aufzeichnungen eines englischen Kontinentreisenden, Thomas Coryate (ca. 1577-1617), zu verdanken, der im [Druckseite LIV] Jahre 1608 rheinabwärts reiste und bei vielen Gelegenheiten seine Beobachtungen mit Inschriften möglichst außergewöhnlicher Art anreicherte. Der Pfarrerssohn aus Somerset erlangte nach Studien in Oxford Aufnahme in die Umgebung des Kronprinzen Heinrich und galt dort als spleeniger und reisebesessener Zeitgenosse, den es nach 1612 in den Nahen und Fernen Osten verschlug.233) Es gibt keinen konkreten Anhaltspunkt, gerade die recht umfangreichen Wormser Inschriften nicht seinen Notizen vor Ort zuzuschreiben, wenngleich das Werk eine Reihe von anhand anderer Quellen nachgebesserten Passagen enthält wie zum Beispiel die Übersetzung des Bernhardsbriefes von Speyer, den Coryate wohl nur identifizierte, nicht jedoch im Dom abschrieb.234) Für keine der beiden Wormser Inschriftengruppen, auch nicht für die Sibyllensprüche in Anlehnung an Filippo Barbieris Druck von 1481, ließ sich eine Vorlage ermitteln, aus der der Autor seine Inschriften redigiert haben könnte; schon gar nicht gilt das für die individuellen Texte am Rathaus-Münze-Komplex. Beide Textgruppen schrieb der Autor nach eigenem Bekunden selbst ab, bedauerte auch, für die Distichen über den Sibyllen nicht mehr genug Zeit gehabt zu haben. Dieser Sachverhalt wird nicht dadurch entkräftet, daß er wieder nach eigener Aussage andere Literatur oder gegebenfalls lokale Auskünfte benutzte, wenn er etwa zur Bistumserrichtung Sebastian Münster zitiert; Objektbeschreibungen sind von allgemeiner Faktensammlung streng zu trennen und erwiesen sich als weitgehend authentisch und zuverlässig.

Der umfangreichen Sammlung von Denksprüchen, „Teutsche Apophthegmata”, von Julius Wilhelm Zincgref (1591-1636) und Johann Leonhard Weidner wurde aus Worms nur ein Wirtshausspruch (Nr. 587) einverleibt, und das obwohl der Sammler in Heidelberg geboren war, längere Zeit dort lebte, nach mehreren Reisen 1626 gar in Worms heiratete und bis zu seinem Tode in Kreuznach und Alzey als Landschreiber tätig war.235)

Aus vollkommen anderen Antrieben wurden Inschriften seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert abgeschrieben: Die beiden Bollandisten Gotfried Henschen und David Papebroch reisten 1660 rheinaufwärts nach Italien, um Material für die Acta Sanctorum zu beschaffen; in Worms fanden sie einige prächtige Reliquienbehälter, von denen sie aber nur den Thron mit Petrus und Königin Constanze einer ausführlichen Beschreibung mit Zitat der Inschrift für wert hielten (Nr. 29). Salomon Reisel (1625-1701) aus Schlesien, zunächst Stadtarzt in Worms, später Leibarzt am württembergischen Hof, schrieb wohl vor seiner Übersiedlung 1679 Inschriften von Wormser Römersteinen ab und vermerkte auch einige spätere, die ihm in irgendeiner Verbindung zur Römerzeit zu stehen schienen (Nr. 300, 362, 518, 603). Die in der Sammlung Kremer/Lamey im Badischen Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrte Handschrift stellt wohl eine vom Wormser Gymnasialrektor Johann Wendelin Jung besorgte und um ein Gedicht von 1727 erweiterte Abschrift dar, die sich ansonsten um getreue Wiedergabe der Reiselschen Vorlagen zu Inschriften und ihren Trägern bemühte.

Schon sehr viel stärker an großräumigen Inschriftenerhebungen interessiert war Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg gen. Stechinelli (1677-1752), seit 1712 kurpfälzischer geheimer Rat und seit 1738 Präsident des kurpfälzischen geistlichen Administrations-Corpus;236) dieses Amt ermöglichte ihm den Zugang zu den Kirchen in der Pfalz und ihren Denkmälern, die er wohl teilweise von Beauftragten abschreiben ließ. Laut eigener Aussage im Vorwort des „Thesaurus Palatinus” beabsichtigte er, der Lokalgeschichte und Genealogie Material zur Verfügung zu stellen und der Nachwelt die vom Verfall bedrohten Denkmäler zu überliefern. Die nicht sehr zuverlässigen Textwiedergaben237) decken einen wesentlich größeren Raum ab, der mit den Städten Mainz, Worms, Speyer, Aschaffenburg und Trier der Pfalz benachbarte Gebiete umfaßt. Die Handschrift im Geheimen Hausarchiv München überliefert in zwei Bänden auf über 950 Seiten eine Vielzahl von Grab-, Glocken- und Bauinschriften;238) gelegentlich hielt der Sammler wie zum Wormser Paulusstift und zur Domkirche [Druckseite LV] auffälliges Fehlen oder nur geringen Bestand fest. Ein beträchtlicher Teil der Inschriften stammt aus dem 18. Jahrhundert, in Worms Grabinschriften bis zum Jahre 1747. Während für Herrnsheim fast alle Träger noch erhalten oder wenigstens auch anderwärtig bekannt sind, überliefert das Kapitel zu den Kirchen der Stadt Worms gerade zahlreiche heute verlorene und oft auch nicht in anderen Abschriften vorhandene Texte und gleicht so den Totalverlust etwa in der Johanniskirche etwas aus. Mit gewissen Abstrichen kann man aus dem bei Wickenburg fehlenden, bei Hertzog und Helwich im jeweiligen Rahmen überlieferten Bestand das Verlustpotential nach 1689 abzuschätzen versuchen; insgesamt machen die Inschriftenaufnahmen bei Wickenburg jedoch einen mehr zufälligen und in der Dichte unausgewogenen Eindruck, wenn keine 10 Jahre nach der letzten in Worms abgeschriebenen Inschrift 28 ihm offenbar entgangene Inschriften in der Magnuskirche notariell beglaubigt festgehalten wurden. Verwunderlich ist das indes nicht, da man erst 1755 ernsthaft mit dem Wiederaufbau der Magnuskirche begann. Die im Schutt gefundenen Grabdenkmäler ließ der regierende Stättmeister Johann Baumann durch das Notariat Fabricius abzeichnen; der ausführende Kanzlist Johann Friedrich Reuß setzte zusammen mit drei Zeugen seine Unterschrift unter eine heute leider nicht mehr auffindbare Dokumentation. Nur vier der ehemals 27 lesbaren Inschriftsteine sind heute nicht mehr durch Autopsie oder Foto bekannt; ausweislich eines jüngeren Inhaltsverzeichnisses waren die Abschriften hinsichtlich Namen und Daten weitgehend korrekt.239) In den Trümmern der Lambertuskirche schrieb Notar Christian Solms zwei Grabsteine in ebenfalls offizieller Mission und unter Zeugen ab (vgl. Nr. 729, 736).

Der seit dem 19. Jahrhundert Inschriften mit wissenschaftlichem Interesse betrachtenden Literatur ist nur wenig mehr als der in jüngerer Zeit feststellbare Bestand zu entnehmen, da die Mehrzahl der jüngeren Abgänge nicht durch Abschriften, sondern über alte Fotos, die nach den Zerstörungen des zweiten Weltkrieges angefertigt wurden, dokumentiert werden können. Interessant ist in dieser Hinsicht eher, daß Franz-Josef Mone eine heute verlorene Spruchinschrift für gleichzeitig mit der Stifterinschrift des Heinrich von Oppenheim am Martinsstift hielt (Nr. 31f.) und dadurch wenigstens ansatzweise die Anwendung moderner Methoden belegt. Besserer Erhaltungszustand führte nicht notwendigerweise auch zu besseren Lesungen, wie vor allem an Datierungsfehlern im Kunstdenkmalinventar zu zeigen wäre. Eine erhebliche Erweiterung der Kenntnisse von Inschriften in Worms brachten ohnehin erst die Bergungen des Altertumsvereins vom lutherischen Friedhof und in der Stadt, etwa der zu Kanalabdeckplatten profanierten Grabplatten aus Kloster Mariamünster.240) Das Kunstdenkmalinventar des in denkmalpflegerischen Belangen höchst kämpferischen Ernst Wörner241) wurde für die Stadt Worms und Herrnsheim durch die intensivierte Ausgrabungstätigkeit bei Kirchen und Plätzen zwangsläufig schneller überholt, als man selbst bei einem der Pionierbände des großherzoglich-hessen-darm- städtischen Kunstdenkmalwerkes erwarten durfte. Nur in geringem Maße trugen auch die Aufzeichnungen in den Museen (Alte Aufzeichnungen, Aufstellungsplan, Mus.Inv.) zur Vermehrung der Inschriftentexte bei, da kriegsbedingte Verluste im wesentlichen erst nach den ersten Fotosicherungen im Zuge des Wiederaufbaues eintraten.242) Die Aufzeichnungen in den Museumsinventaren zu Grabsteinen sind in Kladden unterteilt nach MG für allgemeine mittelalterliche und neuzeitliche Steine, MGA für Steine aus Mariamünster und MGH für Steine aus Worms-Hochheim, Kloster Maria Himmelskron;243) ergänzt werden sie durch Karteikarten mit zum Teil gleichen Nummern, die aber auch Abschriften von anderen Standorten enthalten.

Von den Bauzahlen an Häusern der Vororte verschwand ein beträchtlicher Teil gegenüber den Fotosammlungen und einer Denkmalliste für den ehemaligen Landkreis von 1910.244)

Zitationshinweis:

DI 29, Worms, Einleitung, 4. Nichtoriginale Überlieferung (Rüdiger Fuchs), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di029mz02e005.

  1. Belege im Kapitel 2.-2.3. zur allgemeinen Stadtgeschichte und der einzelnen Institutionen. »
  2. Vgl. Schmitt, Bildwerke 278ff. »
  3. Wörner, Mittelaltrige Grabmäler 94ff.; Weckerling, Grabdenkmäler 230ff. u. 268ff. »
  4. A. Weckerling, in: QHV NF 1,5 (1892) 123. »
  5. Vor allem zur Vorhalle der Martinskirche und in der Magnuskirche, vgl. oben Kap. 2.2. »
  6. Reuter, Grabsteine. »
  7. Von den bekannten Inschriften bietet der Inschriftenband Worms außerdem 29 erstmalige oder substantielle Lesungen von Original oder Foto, in 70 Fällen wichtige Deutungen, Identifizierungen, neue Ergebnisse sowie 40 neue Datierungen und Einordnungen zuzüglich zur Trennung mehrfach verwendeter Inschriftenträger. »
  8. Boos, Quellen III XXIIff.: Im Literaturverzeichnis unter Chronicon Wormatiense saeculi XV = Kirschgartener Chronist; Chronicon Wormatiense saeculi XIII = ältere Bischofschronik; Jüngere Bischofschronik; Catalogus episcoporum Wormatiensium (M), (W); Chronicus liber antistitum Wormatiensium; Wormser Bischofschronik des Wilhelm Werner Graf von Zimmern (1485-1575); Lateinische Bistumschronik; Brusch; Hertzog; Zorn-Handschriften. »
  9. Annales Wormatienses 1221-1298, hg. von J.F. Böhmer, in: Fontes rerum Germanicarum II. Stuttgart 1845, 158-215; Annales Wormatienses 823-1366, hg. von K. Pertz, in: MGH SS 17. Hannover 1861, 34-73; Boos, Quellen III XXVIIIff. u. 143-162 als „Annales Wormatienses”; 163-199 als “Chronicon Wormatiense saeculi XIII”; Köster, Wormser Annalen. »
  10. Boos, Quellen III 1-95, Einleitung XIXff.; für die in schlechter humanistischer Abschrift eines Friedrich Dien und weiteren auf eine von 1716 zurückgehenden Abschriften vorliegende Chronik benutzte der Autor wenigstens auszugsweise die Jüngere Bischofschronik, von der nur noch Bruchstücke zu rekonstruieren sind, zusätzlich zu eigenen Recherchen. 1472 war er nach Worms gekommen und arbeitete bis zum letzten berichteten Ereignis, dem Provinzialkapitel der Minoriten in Worms am 15. Juni 1501. Identifiziert wird der Autor mit dem noch 1516 bezeugten Prior des nunmehrigen Augustiner-Chorherrenstifts Johannes Heydekin von Sonsbeck (bei Moers). Mit ausführlich begründeter Hypothese H. Gensicke, Johannes Heydekyn von Sonsbeck, der Verfasser der Kirschgartener Chronik, in: Der Wormsgau 3,2 (1952) 79-83. »
  11. Im übrigen ließ sich die Konsultation aller bekannten Handschriften nicht bewerkstelligen. »
  12. Hs. München, Bayer. Staatsbibliothek, clm 24163, fol. 6 - 50, beschrieben in Chronicon Moguntinum, hg. von C. Hegel (MGH SS.rer.Germ. 20) Hannover 1885, Vf. Diese Version benutzte nach eigener Aussage Drucke und Handschriften, nach fol. 9r-v den Kirschgartener Chronisten, siehe hier unter Chronicon Wormatiense saeculi XV; sie enthält nur wenige der Epigramme und besteht teils aus gedankenloser Kopierarbeit, wenn mehrfach Jahreszahlen um 500 zu hoch angegeben werden, bei Bischof Samuel 1355 statt 855. »
  13. Hs. Universitätsbibliothek Würzburg, Hs. 187, Kopie in StA Worms; hier fehlen etwa bei Brusch und Zorn bekannte „Inschriften” für die Bischöfe Heinrich I., Lupold und Heinrich II, so daß diese Version mit Sicherheit nicht eine Vorlage bildete, sondern nur eine Verwandtschaft der Vorlagen erschlossen werden kann. »
  14. Hs. München, Bayer. Staatsbibliothek, clm 1317; andere Versionen in Darmstadt und Worms. »
  15. Vgl. oben Kap. 2.1. Anm. 12. »
  16. Sicher belegt ist nur bezeichnenderweise der darin fehlende(?) Berthulf in der Pariser Synode Clothars, vgl. Heinemeyer, Erzbistum Mainz I 12. »
  17. Brusch, Epitomes I fol. 103v; dagegen aber Catalogus episcoporum Wormatiensium (M) fol. 34v: „de quo habetur tetrastichon:...” u. Zorn, Chronik bei Arnold 21: „von ihme ist noch die Überschrifft vorhanden: ...”. »
  18. Chronicon Wormatiense saeculi XV 15f. »
  19. Catalogus episcoporum Wormatiensium (M) fol. 35r-v; Brusch, Epitomes I fol. 107; Zorn, Chronik bei Arnold 23. »
  20. Catalogus episcoporum Wormatiensium (M) fol. 36v; Brusch, Epitomes I fol. 109; Zorn, Chronik bei Arnold 30. »
  21. Zorn, Chronik bei Arnold 31. »
  22. Helwich, Prodromus 18. »
  23. Gensicke, Kapelle St. Kilian 134 Anm. 13, wie K. Strecker in MGH Poetae V 2. Berlin 1939, 322 generell skeptisch, während Kraus, Christliche Inschriften II 77ff. die Texte für Bernharius, Anno u. Adelbert anders als Strecker 324f. unbeanstandet übernimmt. »
  24. Strecker (wie vorangehende Anm.) 322 mit formaler Bestimmung für das 10.Jh. »
  25. Mindestens bei Geroldus, Burchard I., Arnold, Conrad I., Lupold, Heinrich II.; vgl. Zorn, Chronik bei Arnold 22, 40, 43, 55, 61, 74. »
  26. Mindestens bei Samuel, Franco und Erpho in Rom, Razo in Chur; vgl. ebd. 29, 36f. »
  27. Lateinische Bistumschronik fol. 12v u. 13v; ebenso Schannat, Hist. ep. Worm. I 317. »
  28. Chronicon Wormatiense saeculi XV 24; Wormser Bischofschronik fol. 26v-27; Brusch, Epitomes I fol. 108v; Zorn, Chronik bei Arnold 29. »
  29. Zorn, Chronik bei Arnold 28 u. ders., Wormatiensia fol. 128, aber ders., [Materialsammlung] fol. 49 nahm eine Transferierung der Inschrift von Lorsch nach Neuhausen an. Eine solche fehlerhafte Plazierung kann aus einer unklaren Abfolge in Vorlagen resultieren, wie etwa die Jüngere Bischofschronik fol. 12v schon nach der Begräbnisnachricht für Lorsch die Verse zur Gründung von Neuhausen und dann erst die Translation anführt. »
  30. Helwich, Prodromus 17; Brusch, Epitomes I fol. 108r-v; Zorn, Chronik bei Arnold 28; Chronicon Wormatiense saeculi XV 24. »
  31. Die Münchner Hs. des Catalogus episcoporum Wormatiensium hat fol. 46v zum Schöneckschen Stein die sich von ihren sonstigen stereotypen „De quo versus”-Formeln abhebende Beschreibung: „cum tali epitaphio tumulatus ante summum altare, in scamno sculptum”, folgt Inschrift Nr. 98»
  32. Vgl. unten zu Zorn, [Materialsammlung] u. ders., Wormatiensia u. bei Nr. 91 zu Andreas Wilck als Zorns Gewährsmann. »
  33. A.H. Horawitz, Art. Brusch(ius), in: ADB 3 (1876) 454-455. »
  34. DI XXVII (Würzburg) XIX; Brusch hatte Zugang zum Manuskript wohl über Johann Herold, Mitarbeiter von Zimmerns und Rückübersetzer von Bruschs Bistumsgeschichten 1551, eine leicht veränderte deutsche Fas sung in: Chronick oder kurtz Geschichtbuch ... Frankfurt 1551. Brusch muß noch anderes Material vorgelegen haben, da er Nr. 9 nicht der von Zimmernschen Chronik entnommen haben kann. »
  35. W. Engel, Johann Friedrich Schannat (1683-1739). Leben — Werk — Nachlaß, in: Archivalische ZS 3.F. 11 (1936) 24-103. »
  36. Ph.W. Gercken, Reisen durch Baiern, Schwaben ... III. Stendal 1786, 143. »
  37. Es gibt keinen Grund, an der Existenz von Wappen bei der Grabinschrift des Domkanonikers und Propstes an St. Andreas Johannes Wilch von Alzey zu zweifeln, vgl. Nr. 269»
  38. Biographische Nachrichten bei Becker, Beiträge 78 nach Andreas Wilck in Zorn-8, zusammengefaßt bei Gensicke, Ratsherren-Verzeichnisse 196 Anm. 27: *28. Februar 1538, immatrikuliert 1552 in Heidelberg als Pädagogschüler, 1560-1561 Rektor der Lateinschule in Heidelberg, 1561-1565 Rektor in Oppenheim, 1565 bis zum seinem Tod am 7. Oktober 1610 Rektor der Lateinschule in Worms. »
  39. In Zorn-3 ist die Jahreszahl 1604 genannt, die Hs. Frankfurt, Stadt- und Universitätsbibliothek, Ms. germ. quart. 45 nennt das Jahr 1599; aus Zorn-8 fol. 426 läßt sich das Jahr Jahr 1588 für die zweite Fassung errechnen. »
  40. Wie sich die zweite Fassung nach der Frankfurter Handschrift von der ersten unterscheidet, ist nur mit Mühe aus dem alten Druck bei Arnold herauszufinden; für umfangreiche Textvergleiche genügt die Edition, die nur bis 1526 reicht, nicht. »
  41. Boos, Quellen III S. XIV gegen Zorn, Chronik bei Arnold 6f., Köster, Wormser Annalen 22, Becker, Beiträge 62f. »
  42. Gensicke, Ratsherrenverzeichnisse 196f. Anm. 29. »
  43. Dazu Kraus, Quellen. »
  44. Außer auf paläographische Übereinstimmungen der in jener Zeit freilich sehr variablen Gebrauchshandschriften ist darauf hinzuweisen, daß sich die Schrift nachteilig für die Lesbarkeit verändert und im Jahre 1609, also kurz vor dem Tode des Chronisten, in einer stark verwilderten Form abbricht. »
  45. Zorn, [Materialsammlung] u. ders., Wormatiensia, StA Worms Abt. 200 Nr. 3 und 4. »
  46. Köster, Wormser Annalen 26. »
  47. Gegen Gensicke, Ratsherren-Verzeichnisse 197 Anm. 37, der das Münchner Exemplar als Autograph ansah, u. Fritz Reuter, Vorbemerkung in Handschrift Zorn-Wilck (W). Nach Zorn-Meixner fol. 418v war Wilck Zorns „Gevattermann”. »
  48. So Wörner, Mittelaltrige Grabmäler; auch ein jüngst aufgefundener Stein (Nr. 497a) war Meixner wohl nicht zugänglich gewesen. »
  49. Im Falle von Denkmalbewegungen sollte man die genannten vorrangig auf diese Hypothese hin untersuchen. »
  50. Zorn-Meixner fol. 394v-395 zu 1722. »
  51. Hahn, Handschriftlicher Nachlaß Bernhard Hertzogs. »
  52. Neben zahlreichen Grabinschriften von Klerikern weiß man ausschließlich aus Hertzog von der Montforter Grablege im Dom, Nr. 156, 204, kennt man die Texte auf dem Bild der Hostienmühle im Martinsstift, Nr. 213, auf den Kreuzgangreliefs von Auferstehung und Grablegung, Nr. 317f., und auf einem möglichen kollektiven Totenmal von 1517, Nr. 396»
  53. Zu Neuhausen vgl. Böhn, Totenbuch. »
  54. Eine ganze Reihe von Informationen entnahm er ihm zugänglichen Schriften, auf fol. 14 in Teil I 1 gibt er eine Liste von benutzten „Autoren”, darunter Seelbücher, Bischofskataloge, Brusch, Eisengrein, Münster, Pantaleon. »
  55. Hertzog, Beschreibung I 1 fol. 47, Böhn, Totenbuch 87. »
  56. J. Fuchs, Art. Bernhard Hertzog, in: NDB 8 (1969) 719 u. Hahn, Handschriftlicher Nachlaß Bernhard Hertzogs 12ff. »
  57. Kolophon von 1596. Letzte Wormser Nachricht: Domherren 1596 unter Bischof Philipp von Rodenstein. »
  58. Wegele, Art. Bernhard Hertzog, in: ADB 12 (1880) 251. »
  59. Ausführliche Besprechung von Aussehen, Entstehung und Zweck der Handschrift bei Fuchs, Helwich, passim. Eine auszugsweise Abschrift von 1645, Helwich-Frankenstein, und der Druck bei Scriba wurden nur für Nachträge und beschädigte Stellen des Autographs herangezogen. »
  60. Antiquitates Laurishamenses. »
  61. Wormatiensium annalium prodromus. »
  62. Vgl. Fuchs, Helwich 89. »
  63. Vgl. A. Friese, Ein Beitrag zur Geschichte des Dalbergarchivs, in: Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes 2 (1955) 277-282. »
  64. Bd. I fol. 127. »
  65. Fol. 4v-5v zu Quellen: Schannat, Helwich, Bickart, Zorn, Riehel. »
  66. Eine weitere Ausnahme, hier die Inschrift Nr. 138, ließ sich nicht so oder anders erklären. »
  67. Ockhart fol. 108; vgl. künftig DI Bad Kreuznach zu 1388. »
  68. Es handelt sich u.a. übrigens um drei Inschriften von Geistlichen des 15.Jh.s in der Nikolauskapelle und um drei von Vikaren (Nr. 214, 217, 218, 413, 455, 491). »
  69. Besonders die langen Texte der Familienepitaphien von 1591, Nr. 551f., sind fehlerhaft. Als einziges Zeugnis hielt der „Abriß” alte Standorte fest. »
  70. Giesen, Coryats Eindrücke 41f. »
  71. Coryate, Crudities 238ff. »
  72. Person H. Brucker, Julius Wilhelm Zincgref (1591-1635). Zu seinem 350. Todestag, in: Hunsrücker Heimatbll. 25 (1985) 163-168. Schlußfolgerungen daraus überlasse ich dem geneigten Benutzer. »
  73. Zur Person M. Huffschmid, Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg gen. Stechinelli, in: Mannheimer Geschichtsbll. 12 (1911) 32ff., 54ff. »
  74. Zu offenbar fehlerhaften oder kürzend veränderten Abschriften vgl. Nr. 635 u. 642; das Vergleichsmaterial ist für Worms gering. »
  75. A.v. Oechelhäuser, Der Thesaurus Palatinus in München, in: Mitteilungen des Heidelberger Schlosses 3 (1898) 68ff.; R. Neumüllers-Klauser, Die Inschriftensammlung der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, in: Heidelberger Jbb. 10 (1966) hier 123-125; DI XII (Heidelberg) XVIIf.; anders als für Heidelberg konzentrierte sich der Sammler in Worms auf erhaltenes Material, Benutzung älterer Abschriften ist nicht bekannt. Sonst seltene nicht-inschriftliche Zeugnisse wie Urkundenauszüge fehlen im Kapitel Worms völlig. »
  76. Vgl. Hüther, Geschichte der Magnuskirche 381f. »
  77. Dazu Weckerling, Grabdenkmäler u. Wörner, Mittelaltrige Grabmäler. »
  78. Vgl. A.Ph. Brück, Ernst Wörner (1841-1890) und die hessische Denkmalpflege vor 100 Jahren, in: Kunst und Kultur am Mittelrhein. Festschrift für Fritz Arens zum 70. Geburtstag. Worms 1982, 206-216. »
  79. Diese Fotosicherungsaktionen erfolgten gemäß Negativnummern im Stadtarchiv Worms schon zu Beginn der 50er Jahre noch in den Trümmern. »
  80. Unter Hochheim werden Nr. 162 u. 654 zu Unrecht geführt. »