Die Inschriften der Stadt Wiesbaden

4. INSCHRIFTENTRÄGER UND INSCHRIFTENARTEN

4.1. Grabmal und Grabinschrift

Im Katalog entstammt mit 90 Inschriften der größte Teil der überlieferten Texte dem weitgefächerten Bereich des Totengedenkens. Auf die großen Lücken in der Inschriftenüberlieferung Wiesbadens wurde bereits hingewiesen,236) so daß die hier vorgetragenen Ergebnisse allenfalls skizzenhaft bestimmte Phänomene beleuchten können. So stößt jeder Versuch zu einer Gesamtschau und würdigenden Einordnung des Wiesbadener Inschriftenmaterials angesichts der unwägbaren Verlustraten immer wieder an seine Grenzen. Bei der Betrachtung der inschriftlichen Zeugnisse ist man in sehr hohem Maße auf die Abschriften und Abzeichnungen des 17. Jahrhunderts angewiesen, wenngleich gerade aus der kopialen Überlieferung Georg Helwichs kaum Hinweise auf die Gestaltung der Grabdenkmäler zu gewinnen sind. Aus seinen Aufzeichnungen lassen sich allenfalls Grabplatten, Totenschilde, Tumben und Epitaphien grob unterscheiden. Dors hingegen kommt mit seinen Zeichnungen ein hoher Grad an Abbildungsgenauigkeit der Denkmalsgestaltung zu, so daß seine Zeichnungen ein anschauliches Bild hierzu liefern können. Ein Überblick über Denkmalformen in Wiesbaden muß also auch die bildliche Überlieferung mit einbeziehen.

Der antike Brauch, den Toten durch eine Inschrift und ein Grabmal im Gedächtnis zu bewahren, wurde von der romanisierten Bevölkerung des Mosel- und Rheingebietes fortgesetzt. So nimmt es nicht wunder, daß die ersten christlichen Grabsteine und Grabinschriften an Orten zu finden sind, in denen die Kultur der Römer eine Überlebenschance hatte.237) Die ältesten inschriftlichen Zeugnisse der Totenmemoria im Wiesbadener Bereich stellen die frühchristlichen238) Grabsteine (Nrr. 2-8) im Museum dar.239) Es handelt sich um hochrechteckige, kleine Kalksteinblöcke, die entweder zur Abdeckung des Grabes dienten oder aufrecht den Grabplatz kennzeichneten. In der Regel weisen sie mehrzeilige Beschriftungen mit einfachen Grabbezeugungen auf, denen fast einheitlich Christogramme, Tauben und apokalyptische Buchstaben beigegeben sind. [Druckseite XXXIV]

Weitere Zeugnisse der Totenmemoria sind im Bearbeitungsgebiet bis ins beginnende 14. Jahrhundert nicht zu belegen. Die Gestaltung der Denkmäler hatte in der Zwischenzeit große Veränderungen erfahren: zeilenweise beschriebenen Platten seit nach-merowingischer Zeit folgten ab dem 11. Jahrhundert, seit dem 13. dann vielfach, figürliche Denkmäler für hervorgehobene Personen. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts setzt sich die rechteckige Umschriftplatte als Abdeckung der Gruft durch, deren freies Feld zunächst leer blieb, dann mit Wappen, später auch mit Figuren verschiedenster Ausführung gefüllt wurde. Die Formulare der Inschriften wandelten sich mit den Formen der Träger und reflektierten somit die Veränderungen in der auf die Totenmemoria bezogenen Liturgie.240) Die älteste Grabplatte241) des Bestandes (Nr. 9) war eine hochrechteckige Steinplatte mit Umschrift auf dem Rand zwischen Linien ohne Grabbild. Dieser Typus wurde in der Folgezeit beibehalten, erfuhr aber in der Gestaltung des Bildfeldes Abwandlungen; dabei reichte das Spektrum von Wappengrabplatten bis hin zu figürlichen Grabplatten ohne oder mit Wappen, gegebenenfalls ab dem Ende des ersten Drittels des 14. Jahrhunderts auch unter Beifügung von Architekturrahmen. Als Beispiel für eine frühe figürliche Grabplatte sei die inschriftlose für die Gemahlin König Adolfs, Imagina von Isenburg-Limburg († nach 1313), genannt. Dors fand sie im Kreuzgang und bemerkte dazu: „steht gantz aufrecht“242), Helwich hatte die Lage der Platte wenige Jahre zuvor noch innerhalb der Kirche angegeben. Sie war zu Helwichs Zeiten schon inschriftlos, möglicherweise war die Grabinschrift ursprünglich aufgemalt gewesen. Die Königin, zu deren Füßen ein Löwe kauerte, war als reliefierte Liegefigur mit bequastetem Kissen unter dem Kopf dargestellt; die Hände zum Gebet aneinandergelegt. Die älteste erhaltene figürliche Grabplatte des Bearbeitungsgebietes, die Doppelgrabplatte des Sibodo von Dotzheim (?) oder Wiesbaden und seiner Ehefrau wohl von 1330 (Nr. 11), zeigt im Feld die Darstellung des Ehepaares in Ritzzeichnung, zu dessen Häupten zwei Wappenschilde angebracht waren. Die Grabinschriften für beide Verstorbenen laufen auf dem Plattenrand zwischen Linien um; die des Mannes beginnt nach einem Kreuz links oben, die der Frau etwa in der Mitte der rechten Leiste. Diese in einer Leiste hintereinandergefügten Grabinschriften sind der Normalfall. Mit der gleichfalls erhaltenen und demselben Grundtyp zugehörigen Grabplatte der Elisabeth Herold und ihrer beiden Töchter von 1335 (Nr. 15) werden erstmals flachreliefierte Figuren der Verstorbenen unter eine reich gestaltete Kielbogenarkade gestellt. Seit der Platte der Äbtissin Adelheid (Nr. 14) zeigen die Denkmäler ihrer Nachfolgerinnen die stehende Grabfigur der Nonne, stets im Gebetsgestus; Zeichen der geistlichen Amtsgewalt fehlen.243) Darin entsprechen sie durchweg der Gestaltung zeitnaher figürlicher Grabplatten von Laien.244) Dieser Typus der hochrechteckigen Grabplatte wurde bis zum Ende des Untersuchungszeitraums verwendet. Bedingt durch die seit dem 16. Jahrhundert ausführlicher werdenden Grabinschriften läßt sich dann die Reduktion des schmückenden Beiwerks sowie der Figuren beobachten, sofern nicht andere Denkmalformen gewählt wurden. Spätere Grabplatten zeigen fallweise zur Umschrift hinzutretende oder diese ablösende mehrzeilige Beschriftungen im Feld, dazu allenfalls noch Wappen. Diese Veränderung reflektiert die schlichte Grabplatte des 1637 verstorbenen Kindes Philippa Elisabetha Dulbier (Nr. 102), an deren Grabinschrift aus Umschrift und zeilenweiser Inschrift im Feld ein vierzeiliges Bibelzitat angefügt ist. Da von diesen späten Inschriftenträgern keine am originalen Standort stehen, sind Unterscheidungen zwischen Grabplatten, Epitaphien und Grabsteinen von einem Friedhof nur sehr schwer vorzunehmen.

Gegenüber der Grabplatte stellt das Hochgrab, insbesondere in Form einer Tumba,245) eine höherwertige Realisierung der Memoria dar und blieb daher bevorzugten Personen vorbehalten. In Klarenthal erhielten nur die unmittelbaren Nachkommen der Fundatoren, nämlich Mathilde (Nr. 10) und Gerlach I. (Nr. 21) sowie dessen Sohn Adolf (Nr. 22), Tumbengräber. Nur die Beschriftung der ersten Tumba, eine im Uhrzeigersinn die Figur umlaufende Inschrift, die dann auf zwei Seiten fortgesetzt wird, erinnert noch an die Gestaltungsweise von Grabplatten. Die beiden anderen Tumben wiesen durch ihren Einbau in Nischen nur halbseitige Beschriftungen der Fasen auf. Alle drei Tumben [Druckseite XXXV] zeigten figürliche Darstellungen der Verstorbenen in Adoration. Die königliche Abkunft der Mathilde wird in der Inschrift thematisiert und durch die Krone im Grabbild unterstrichen, während die Ehefrauen der beiden Grafen sehr konventionell dargestellt sind. Die beiden Grafen tragen dem ständischen Selbstbewußtsein und dem Idealbild des Adels entsprechend Ritterrüstungen.246) Dieser Typus des gerüsteten Ritters wurde bis ins 17. Jahrhundert hinein bei Epitaphien weiterverwendet. Daß Gerlach I. in dem altmodisch wirkenden Waffenrock abgebildet ist, mag aus der Nachahmung des Grabmals Eberhards I. von Katzenelnbogen247) in Kloster Eberbach resultieren.

Im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts läßt sich im Untersuchungsgebiet die Verwendung von Epitaphien feststellen. Diese Denkmalsform dient ebenso wie die Grabplatte der Erinnerung an den Verstorbenen, doch ist sie anders als jene nicht an den eigentlichen Begräbnisplatz gebunden.248) Frühe Exemplare sehen oft aus, als habe man eine Grab- oder Tumbendeckplatte aufrecht an die Wand gestellt. Die Leserichtung der Inschrift auf den Leisten kann variieren. Als „aufrecht uf der linken Handt“ beschrieb Heinrich Dors 1632 die Lage des Grabmals für den 1429 verstorbenen Grafen Philipp I. von Nassau-Saarbrücken (Nr. 30) in der Klosterkirche. Aus der Beschreibung Helwichs „in epitaphio ibidem ad murum erecto“ geht die Anbringung an der Wand eindeutig hervor. Die Loslösung des Epitaphs vom Grabplatz zeigen vielfach zusätzlich vorhandene Grabplatten wie hier im Falle Adolfs III. von Nassau-Wiesbaden-Idstein (Nrr. 47, 48) und seiner Ehefrau Margaretha von Hanau-Lichtenberg (Nrr. 44, 45) sowie Philipps III. (Nrr. 71, 72); dieses Phänomen war innerhalb der Familie auch in Idstein zu beobachten,249) für Ritteradlige etwa in Oppenheim250) und Worms-Herrnsheim251). Die Epitaphien für Adolf III. und Margaretha sind den Ewigen Anbetungen der Grafen von Hanau in Babenhausen252) nachgebildet; in ihrem Aufbau sind sie moderner, indem die Verstorbenen kniend in einem Architekturrahmen über einem Sockel mit Inschriftenfeld dargestellt sind. Diese beiden Typen, also stehende Figuren und kniende Adoranten, deren Grabinschriften in einem Inschriftenfeld stehen, werden in den folgenden Jahrhunderten hauptsächlich benutzt. Im Wiesbadener Bestand sind nur wenige bekannt geworden.

Das erste Epitaph mit der Darstellung eines Geistlichen läßt sich um 1500 nachweisen. Das Wanddenkmal des Erbenheimer Pfarrers Peter Habel (Nr. 41) zeigt ein geteiltes Feld. Im oberen Teil ist das flachreliefierte Abbild des verstorbenen Priesters im Ornat mit dem Kelch vor der Brust zu sehen, darunter die ehemals wohl sechszeilige Grabinschrift. Älterer Tradition entspricht noch die Anbringung einer auf dem Plattenrand umlaufenden Inschrift, in diesem Fall handelt es sich aber um ein Bibelzitat, das auf der oberen und rechten Randleiste zu Häupten der Figur eingehauen ist. So läßt sich das Epitaph Habels typologisch beispielsweise mit den kleineren Epitaphien des 1451 verstorbenen Kiedricher Geistlichen Hermann Kirchenmeister253) und des 1509 verstorbenen Neunkirchener Pfarrers Johannes Ruder254) vergleichen. Die Entwicklung der Epitaphienformen für die niedere Geistlichkeit verlief, wie auch aus anderen Beständen zu ersehen ist, nicht parallel zu jenen der hohen Geistlichkeit und des Adels, deren in Architekturrahmen eingebundene Standfiguren nicht vorkommen.255) Anregungen für Epitaphien der niederen Geistlichkeit wird man im Bereich der Gelehrtenbilder suchen müssen.256)

Im Bereich der adligen Grablegen entwickelt sich ein erweiterter Typ des Epitaphs im Sinne einer Anbetung, bei der die knienden Figuren einer Person oder einer Familie dem Kruzifix, selten anderen Szenarien, zugeordnet werden.257) Dieser Typ könnte aus dem geistlichen Bereich, Epitaphien wie auch Stifterbildern, angeregt worden sein, wenn man beobachten kann, daß etwa im denkmalreichen Rheingau das früheste erhaltene Denkmal dieser Art dem Eltviller Pfarrer Leonhard Mengois [Druckseite XXXVI] gewidmet war und das Wandtabernakel des Adolf von Breithardt die knienden Figuren seiner verstorbenen Verwandten zeigt.258) In die bürgerliche Memoria fand dieser Typ in stark reduzierter Form Eingang: Vielfach wurde die Architektur vereinfacht, statt des adligen Ehepaares dann regelmäßig das bürgerliche Elternpaar mit Kinderschar inklusive Wickelkindern abgebildet,259) was auch für die protestantische Pfarrerschaft gelten kann. Das Epitaph des Breckenheimer Unterschultheißen Johann Wilhelm Keim von 1668 (Nr. 109) greift diesen älteren Typus auf, wie er andernorts bereits seit dem 16. Jahrhundert in zahlreichen Varianten vorkommt.260) Gegen Ende des 17. Jahrhunderts tritt die bildliche Darstellung zugunsten größerer Textpartien zurück, wie etwa bei den Epitaphien der Biebricher Pfarrer Wittig (Nr. 119) und Weinrich (Nr. 126).

Schon vorher existieren Denkmäler, die auf bildliche Darstellungen und Zierwerk überhaupt zugunsten längerer Grabinschriften verzichten. Es handelt sich um fast quadratische oder hochrechteckige, schmucklose Steintafeln, die mit zeilenweise angeordnetem Text beschriftet sind (Nrr. 94, 97, 98, 102). Während bei dem Epitaph des Zacharias Palthenius (Nr. 94) eine ausführliche Grabinschrift Hinweise zu Ausbildung und Lebenslauf, zur Kinderzahl sowie zum Sterbeort gibt und ein Bibelzitat am Textende steht, bleibt die Inschrift für die Eheleute Johann Anton und Maria Scheffer und ihre Familie (Nr. 97) auf Namen, Geburts- und Sterbejahre der Kinder beschränkt. Beim Epitaph für Johann Daniel Knefel und dessen Kinder von 1623 (Nr. 98) werden die ausführlichen Geburts- und Sterbedaten der Kinder um ein Bibelzitat erweitert. Sehr ähnlich zu diesen Wiesbadener Denkmälern sind zeitnahe Epitaphien im Idsteiner Raum.261) Hier wie dort handelt es sich um Denkmäler von Familien lutherischer Konfession. Vor allem das schmale Epitaph des Landbereiters Hans Reichard von 1664 (Nr. 107), das in Form einer hochrechteckigen Steinplatte mit zwei Wappen im Giebel ausgebildet ist und eine 19zeilige Grabinschrift mit ausführlichem Totenlob trägt, könnte vom Typ her auch ein Grabstein von einem Friedhof sein.

Aus der nichtoriginalen Überlieferung sind auch Inschriften auf Totenschilden262) bekannt, und zwar sowohl zusätzlich zu einer Grabplatte für einen Verstorbenen (Nrr. 36f., 50f., 69f., 92f.) oder einem Epitaph (Nr. 66f.) als auch als einziges Memorialzeugnis (Nr. 46). Totenschilde wurden also nicht dazu verwendet, andernorts begrabenen Personen eine zusätzliche Memoria in einer Wiesbadener Kirche zu errichten.

Der Typ des Grabkreuzes ist im Bearbeitungsgebiet zweimal vertreten: Das ältere Exemplar von 1382 (Nr. 23) ist ein Sühnekreuz und zeigt die bildliche Darstellung des Mordopfers. Das schlichte Grabkreuz von 1587 (Nr. 80) ist nur mit einer zehnzeiligen deutschen Grabinschrift versehen.

Hinsichtlich Sprache und Formular kann nur der Bestand charakterisiert werden, Erkenntnisse zu Früh- oder Spätbelegen bzw. zu Paradigmenwechseln sind aus dem lückenhaften Material kaum zu gewinnen. Latein war die übliche Sprache der mittelalterlichen Grabinschriften. Die deutsche Sprache begegnet im sepulkralen Zusammenhang im Wiesbadener Bestand erstmals in der Grabinschrift der 1504 verstorbenen Margaretha von Hanau-Lichtenberg (Nrr. 44, 45), auf Glocken aber bereits in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Schierstein (Nr. 16) und 1456 in Wiesbaden-Igstadt (Nr. 35), 1488 in der Grundsteinlegungsinschrift der Mauritiuskirche (Nr. 38) und 1498 in der großen Rechtsinschrift in Mainz-Kastel (Nr. 39). Im Vergleich zu benachbarten Gebieten263) läßt sich die Verwendung der deutschen Sprache im Wiesbadener Bestand erst spät belegen. Im Laufe des 16. Jahrhunderts wurde Deutsch dann zur bevorzugten Sprache sowohl in Grabinschriften als auch in anderen Texttypen. Daß das Lateinische trotzdem nicht gänzlich aufgegeben wurde, zeigen die beiden Epitaphien für Graf Adolf III. von Nassau (Nr. 48) und Zacharias Palthenius (Nr. 94), in Wiesbaden die einzigen der Renaissance verpflichteten Grabinschriften, sowie die Schrifttafeln des Rathauses (Nr. 91) 1609/10. Im beginnenden Barock nehmen das kurze lateinisch abgefaßte Totenlob in der sonst deutschsprachigen Grabinschrift des Johann Benjamin Hennequin von 1689 (Nr. 116), die Grabinschrift des Pfarrers Samuel Karcher von 1692 (Nr. 118) und verschiedene Bauinschriften (Nrr. 120, 121, 125) gelehrte Diktion auf. Der Wiesbadener Bestand ist im Mittelalter von den lateinischen [Druckseite XXXVII] Grabinschriften des Klosters Klarenthal geprägt, danach von deutschsprachigen Texten des Adels und weniger Bürger, neben denen die wenigen Renaissance-Texte und einfach strukturierten lateinischen Texte weit zurücktreten.

Die Inschriften der frühchristlichen Grabsteine Wiesbadens sind nach einfachstem Muster abgefaßt und fügen an die Grabbezeugung durch HIC QVIESCIT (Nrr. 2-6, 8) oder HIC IACET (Nr. 7) den Namen und das Lebensalter an (Nr. 2, 4-8).264) Dieser Formularaufbau kehrt im 17. Jahrhundert wieder, ohne daß man aus den Formulierungen hie lieget begraben und ruhet der Leichnam (Nr. 102) oder hier ruhet in Gott (Nr. 115) eine direkte Verbindung ziehen sollte. Die Nennung des Grabplatzes in einer (fremden) Kirche bleibt auf das Epitaph des 1533 in Erbenheim verstorbenen und begrabenen Bernhard von Wallbrunn und seiner 1536 verstorbenen und in Mainz bestatteten Ehefrau beschränkt (Nr. 59).

Seit dem 13. Jahrhundert bewirkten Veränderungen in den Jenseitsvorstellungen, namentlich der Gedanke vom individuellen Gericht bei Thomas von Aquin und die Infernalisierung des Fegefeuers, eine gesteigerte Vorsorge für das Seelenheil in Form von Stiftungen. In der äußeren Gestaltung der Memoria machte sich diese Entwicklung in einer größeren Dichte und einer größeren sozialen Bandbreite der Denkmäler bemerkbar. Die hochrechteckige Gruftplatte, deren umlaufende Inschrift im wesentlichen nur die Vitaldaten enthielt, wurde schnell zum bevorzugten Denkmaltyp, da mit ihr das Auffinden des Grabes für die „visitatio sepulchri“ während der Totenliturgie erleichtert wurde. Durch die Zunahme von Pfarrkirchen und die Öffnung von Klöstern und Stiften für Begräbnisse stand zunächst genügend Raum für diese Form der Memoria zur Verfügung.265) An der Wende zum 14. Jahrhundert hatte sich die hochrechteckige Gruftplatte mit dem Anno domini-Formular durchgesetzt. Dieses vermerkt üblicherweise nach Jahr, Tag und Sterbeformel, gewöhnlich obiit, Namen und Stand des oder der Verstorbenen; daran schließt sich bald eine Fürbittformel für den Seelenfrieden an.266) Die Grabinschriften des Untersuchungsgebietes lassen die Verhältnisse vor dieser Entwicklung nicht erkennen. Nach der großen Lücke zwischen Frühmittelalter und Gründung des Klosters Klarenthal 1298 begegnet 1311 (Nr. 9) schon gleich dieses Formular und wird mehrheitlich mit Erweiterungen und in Umsetzung ins Deutsche bis nach 1600 beibehalten. Die Erweiterungen betreffen die Verstorbenen hinsichtlich ihrer Person, ihres Standes, ihrer Abstammung und Tätigkeiten und gegebenenfalls die Stifter. Dieses Formular bleibt dann nicht mehr auf Grabplatten beschränkt und wird in verschiedenster Weise umgestellt, ohne daß die Substanz des Textes merklich verändert wird: So bietet die Inschrift des Epitaphs für Graf Philipp III. von Nassau (Nr. 72) die traditionellen Teile nur in anderer Reihenfolge. Die Grabinschriften werden seit dem 16. Jahrhundert ausführlicher, bleiben aber vorerst formulartreu, indem sie nach dem Todesdatum und Namen des Verstorbenen allenfalls dessen Amt nennen, wie dies bei einigen Geistlichen (Nrr. 43, 53) oder Wiesbadener Amtmännern (Nrr. 46, 50, 55, 57, 66, 67, 83, 85, 92) der Fall ist. Zu den wenigen Ausnahmen zählen deutsche Grabgedichte von 1568 (Nr. 73) und 1664 (Nr. 107), Renaissancetexte mit dativischer Widmung an den Verstorbenen (Nrr. 48, 94), lateinische (Nr. 97) und deutsche (Nr. 102, 110, 115) Grabbezeugungen einfachster Art, Familiengräber (Nrr. 97, 98) und stark auf Lebenslauf bzw. cursus honorum zugeschnittene, aber schlicht formulierte Texte (Nrr. 99, 109, 119, 126). Abgesehen von den Anklängen an Bibel- und liturgische Texte beim Epitaph des Pfarrers Peter Habel (Nr. 41) werden die gerade im Protestantismus beliebten, an Grabinschriften angehängten Bibelzitate erst im 17. Jahrhundert greifbar (Nrr. 94, 98, 102 und öfter), also später als in den meisten anderen Beständen.

Mehrheitlich verwendete man als Sterbeformel in lateinischen Grabinschriften bis ins 17. Jahrhundert hinein obiit, in den deutschsprachigen starb, doch sind Varianten zu belegen: 1540 begegnet erstmals die Formulierung ist mit Tod verschieden (Nr. 60), später folgen Formulierungen wie mit Tod abgegangen (Nr. 69, 70), in Gott verschieden (Nr. 71, 72), selig aus dieser Welt abgeschieden (Nr. 101), einfach selig (in Gott) entschlafen (Nrr. 102, 115) oder gar in die ewige Freud genommen (Nr. 85). Mitteilungen über die Todesumstände sind im Bearbeitungsgebiet nur bei den längeren Texten ab dem späten 16. Jahrhundert nachzuweisen – mit einer Ausnahme: Auf einen gewaltsamen oder jähen Tod verweist [Druckseite XXXVIII] bereits die lateinisch abgefaßte Grabinschrift der Meckil (Nr. 23) von 1382, in der die Getötete selbst von ihrem gewaltsamen Ende berichtet (interfecta sum) und den Namen des Mörders nennt. Der grausam-unvorbereitete Tod in der Schlacht tritt in der Inschrift des Johann Benjamin Hennequin (Nr. 116) von 1689 entgegen, der beim Sturm auf Mainz mit einer Musquetenkugel durchs Hertz erschossen wurde. Über das Sterbeverhalten Georgs von Sternenfels (Nr. 77) berichtet dessen Inschrift von 1585 hingegen, daß er in wahrer Erkandnuß Gottes und christlichem Glauben auch groser Gedult verstarb. Während seines Kuraufenthaltes in Wiesbaden (hic in thermis defuncto) starb 1615 der Frankfurter Buchhändler Zacharias Palthenius (Nr. 94) im Alter von 45 Jahren. 1624 wird die Pest einmal als Todesursache genannt267) (Nr. 99); aus den kurz aufeinanderfolgenden Todesdaten mehrerer Kinder der Familien Scheffer (Nr. 97) und Knefel (Nr. 98) von 1622/23 ist eine Epidemie, der die Kinder zum Opfer fielen, hingegen nur zu erschließen. Hierin ergeben sich neben den stilistischen auch inhaltliche Verbindungen zu zeitnahen Idsteiner Grabtexten, aus deren Formular, nämlich der Reihung von Namen mit Todesdaten, die Auswirkung von Seuchen erkannt wurde.268) In seltenen Fällen werden die Autoren von Grabinschriften greifbar. In den Grabinschriften der jung verstorbenen Kinder des Wiesbadener Amtmannes Johann Friedrich von Stockheim von 1596 (Nr. 85), 1603 bzw. 1610 (Nr. 88) nannte sich der Vater als Verfasser, vermerkte die Geburtsstunde der Säuglinge, schilderte die Umstände ihrer Taufe und ihres Todes und schloß mit einer ausführlichen Fürbitte.

Den Namen der Verstorbenen wurden seit dem Frühmittelalter Standesbezeichnungen hinzugefügt, statt des lange üblichen und oft ausführlichen Totenlobes seit dem 14. Jahrhundert zunehmend auch Epitheta. So nennt die Grabinschrift der Klarenthaler Äbtissin Richardis (Nr. 9) diese zwar nur schlicht soror ohne Beifügung eines Epithetons, zugleich aber erinnert sie an die königliche Abkunft der Verstorbenen als germana regis. Auch ihre Nachfolgerin Äbtissin Adelheid (Nr. 14) wird allein mit ihrer Amtsbezeichnung und dem Zusatz regis filia versehen. Von dieser Formulierung abzugrenzen sind die Grabinschriften der späteren Äbtissinnen (Nrr. 33, 34, 49), die entsprechend ihrer edelfreien Herkunft als illustris domina abbatissa soror bezeichnet werden, während die letzte Äbtissin Anna Brendel von Homburg (Nr. 63) nur VENERANDA ET NOBILIS DOMINA SOROR ... ABBATISSA genannt wurde. Bei Adligen ist die Standesabkunft in den lateinischen Grabinschriften gekennzeichnet mit domicellus, dominus/a, ducissa, miles, mehrfach auch in Verbindung mit Epitheta wie illustris, illustrissimus/a, nobilis, nobilissimus/a, serenissimus/a; Geistliche sind honorandus oder honorabilis dominus, plebanus, pastor oder altarista. Das meist diesem Personenkreis vorbehaltene Epitheton venerabilis begegnet 1431 bei Gräfin Elisabeth von Hanau (Nr. 31), die dem Kloster Klarenthal eng verbunden war und deren Rückzug von der Welt wahrscheinlich mit diesem Epitheton dokumentiert werden sollte. Laien erhielten ihrem Namen beigefügte Berufsbezeichnungen (meyster, typographus, bibliopola) oder akademische Titel (doctor). Die deutschsprachigen Inschriften übernahmen die Struktur der lateinischen Grabinschriften und kennzeichneten Adlige mit Epitheta wie edel und ehrenfest, edel und fest, ehrenfest, gestreng, (hoch-)wohlgeboren und Frauen mit edel und tugendhaft, edel und tugendsam, edel, ehren- und tugendreich. Geistliche waren wohlerwürdig und gelehrt. Die Wahl des Epithetons war abhängig von der exakten ständischen Position der verstorbenen Person und änderte sich im Laufe der Zeit. Memorialzeugnisse für Bürgerliche setzen spät ein und zeigen wenigstens ansatzweise Steigerungen und Vermehrungen der Epitheta (Nrr. 80, 87, 89, 107, 109, 116), wie in Beständen mit höherer Inschriftendichte für Adlige und Bürgerliche schon zu beobachten war.269)

Datierungen folgen durchweg der Inkarnationszählung und den beiden Kalendern, nämlich zunächst dem Römischen, dann dem Festkalender erstmals um 1328 (Nr. 10). Einen besonderen Fall stellt das Denkmal der Elisabeth Herold und ihrer Kinder von 1335 (Nr. 13) dar, in welchem die Sterbedaten der Töchter vom Sterbejahr der Mutter aus berechnet werden. Die früheste moderne Tageszählung mit die mensis ist erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts nachzuweisen (Nr. 42). Mehrfach stehen zwei Zählungsweisen nebeneinander; bei der Grabplatte der Anna Brendel (Nr. 63) wurden letztmalig Formelteile des Römischen Kalenders – jedoch mißverstanden – eingefügt.

4.2. Glocken

Wie bei Aussagen zu Memorialzeugnissen wird man auch für Glocken den stark fragmentierten Bestand des Bearbeitungsgebietes zu berücksichtigen haben. Für den Bereich der Stadt Wiesbaden und der ihr angeschlossenen Ortschaften sind nur sieben Glockeninschriften aus der Zeit bis 1700 überliefert, von denen zwei erhalten sind. Die beiden ältesten Glocken sind für die 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts nachzuweisen: Es handelt sich um zwei Exemplare in Schierstein, die offenbar beide von dem Gießer Johann von Mainz gegossen wurden. Die Evangelistenglocke ist verloren, ihre Inschrift beschränkte sich vermutlich allein auf die Namen der Evangelisten (Nr. 24). Die erhaltene, kleinste Glocke des ehemaligen, in der Nachkriegszeit wieder ergänzten Schiersteiner Dreiergeläutes ist schmucklos und trägt in deutscher Sprache nur den Namen des Gießers und den Herstellungsvermerk (Nr. 16). Mit diesem Gießer, Johann von Mainz, lassen sich auch einige Glocken im näheren Umkreis Wiesbadens verbinden, etwa im Rheingau die in Hallgarten, Rüdesheim und Eibingen270) sowie einige an anderen mittelrheinischen Orten. Die erste datierte Glocke befindet sich in der Ev. Kirche in Wiesbaden-Igstadt (Nr. 35). Sie trägt eine in deutschen Reimversen abgefaßte Inschrift, die sie als Werk eines auswärtigen Gießers, wohl des Straßburger Meisters Jost Vetter, ausweist, und das Gußjahr 1456. Die Inschrift folgt dabei einem auch anderswo nachgewiesenen stereotyp verwendeten Formular271) aus Namensansage (sunte anna heis ich), Meisternennung (jost vetter gos mich) und Gußjahr. Da weitere Glockeninschriften in Wiesbaden bis 1548 auch nicht abschriftlich überliefert sind, fehlen Beobachtungen zum Formular der spätgotischen Glocken und dem Übergang zur Renaissance. Diese Lücke in der Überlieferung ist sicherlich auch auf den Stadtbrand von 1547 zurückzuführen, dem die drei Glocken der Mauritiuskirche zum Opfer fielen.272) 1548/49 liegen Nachrichten über Glockenneugüsse für diese Kirche vor; die Inschriften der neuen Glocken sind unbekannt, allein aus anderen Quellen läßt sich als ihr Gießer Pallas von Bingen erschließen.273) Die auf 1548 datierte neue Wacht- und Feuerglocke des Uhrturms (Nr. 62) folgte dem Schema der spätgotischen Glocken, ergänzt um die Funktionsansage (ein auerglock heis ich, wisbaden din ich). Als Gießer wird Paul Fischer genannt, von dem u.a. auch Glocken in Oberwesel stammen.274) Nur mit dem Gießernamen bezeichnet wird die nächste Glocke, die sich für das Jahr 1651 in Medenbach nachweisen läßt (Nr. 105). Sie ist seit 1880 verloren. Ihr Gießer entstammte der Mainzer Gießerfamilie Klapperbach275). 1661 ist für Wiesbaden-Igstadt eine Glocke von Petrus Speck belegt,276) über Aussehen und Formular schweigen jedoch die Quellen. Dies gilt auch für die 1670 von dem Heidelberger Gießer Jakob Notemann für die Sonnenberger Gemeinde gegossene Glocke (Nr. 105) und für die 1678 von Kaspar Roth angefertigte Glocke in der Biebricher Hauptkirche.277) Dort befand sich auch die letzte Glocke (Nr. 124) des Bestandes, die 1697 von Johann Schneidewind in Frankfurt hergestellt worden war und offenbar im Ersten Weltkrieg abgeliefert und eingeschmolzen wurde. Ihre Inschrift weicht von dem oben skizzierten Schema kaum ab, ist aber durch den Zusatz DVRCH DAS FEVER FLOS ICH und SOLI DEO TRIVNI erweitert.

Die schlechte Überlieferungssituation erlaubt keine weiterführenden Aussagen über Schwerpunkte und Tätigkeiten der Glockengießer; anhand der dünnen Materialdecke läßt sich allenfalls allgemein feststellen, daß die Wiesbadener Glocken im 16. und 17. Jahrhundert durchweg von Gießern der näheren Umgebung, aus Mainz, Bingen, Frankfurt und Heidelberg, gegossen wurden; nur einmal wird mit Jost Vetter ein entfernterer auswärtiger Gießer greifbar.

4.3. Sonstige Inschriftenträger und Inschriftenarten

Die aus dem 14. Jahrhundert im Bearbeitungsgebiet belegten Wand- und Glasmalereien gehörten zur mittelalterlichen Ausstattung der Klarenthaler Klosterkirche. Das Stifterbild (Nr. 20) dokumentierte die Gründung des Klosters durch König Adolf von Nassau und seine Gemahlin Imagina und versinnbildlichte den Rechtsvorgang dieser Stiftung. Indem es die Fundatoren und Familienangehörigen darstellte, diente es deren kollektiver Memoria. Als Rest der ursprünglichen Verglasung haben die gleichfalls der Memoria dienenden Stifterscheiben zu gelten, die außer König Adolf die jung verstorbenen Königssöhne Adolf und Walram sowie Graf Gerlach I. und seine Gemahlin Agnes zeigten (Nr. 19). Die für die Pfarrkirchen in Frauenstein und Delkenheim belegten Glasmalereien (Nrr. 29, 40) lassen sich durch ihre knappen, offenbar auf den Stifternamen beschränkten Angaben und die beigefügten Wappen zu den Stifterverewigungen zählen. Auch die Igstadter Wappenscheibe von 1524 (Nr. 56) beinhaltet allein Namen, Rang und Wappen des Stifters. Die Chorverglasung der Mauritiuskirche (Nr. 65) von 1556 ist als großangelegte, anschauliche Ahnenprobe vor dem Hintergrund einer Familiengenealogie und Familienmemoria des Hauses Nassau bzw. der Stifter der Glasgemälde zu verstehen. Sie stand zugleich in Zusammenhang mit der um die Mitte des 16. Jahrhunderts noch lebendigen Rückbesinnung des Grafenhauses auf einen königlichen Ahnherrn und dokumentierte somit auf besondere Weise adliges Selbstverständnis und ständisches Selbstbewußtsein.278) Eine ausführliche Stifterinschrift war in deutschen Reimversen auf der 1592 errichteten Kanzel (Nr. 83) in der Mauritiuskirche zu lesen. Die wohl achtzeilige Inschrift stand auf einem der acht Felder des Korbes, der in weiteren Feldern biblische Szenen trug. Sie verband die mit Da man ... zelt beginnende Jahresnennung mit Namen und Amt des bereits verstorbenen Stifters, worauf die Dauer seiner Amtszeit und eine abschließende Fürbitte folgten.

Neben Glocken (s. oben Kap. 4.2) und vasa sacra sind auch andere kirchliche Ausstattungsstücke beschriftet worden. Von dem ursprünglich sicherlich reichen Bestand haben sich nur drei Taufsteine erhalten, die alle aus der Mitte des 17. Jahrhunderts stammen. Auf zweien (Nrr. 103, 106) stehen Jahreszahlen und die Namen der Stifter. Demgegenüber wurde auf den Beckenrand des undatierten Taufsteins aus Klarenthal (Nr. 104) ein lateinisches Bibelzitat geschrieben.

Aus Schierstein ist ein Kelch von 1690 bekannt geworden, der die Namensinschriften und Wappen des Frankfurter Stifterpaares Rasor/Burckhardt trägt (Nr. 117). Gleichfalls aus Frankfurt stammte die Stifterin des Biebricher Hostienkästchens von 1678 (Nr. 112), in dessen reicher Beschriftung eine längere, auf das Abendmahl Bezug nehmende Bibelparaphrase mit Stifter- und Namensinschriften verbunden ist.

Seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts sind Inschriften zu belegen, die sich mit Gebäuden und deren Erbauung befassen oder als Bauinschriften Bezug zu einem Stiftungsvorgang nehmen. Der in der Literatur bislang falsch als Grenzstein bezeichnete Brunnenstock von 1409 (Nr. 27), dessen Herkunft aus dem Badehaus am Schützenhof jetzt wahrscheinlich gemacht werden konnte, enthält in seiner hier erstmals korrekt wiedergegebenen Inschrift die Nachricht über die Fassung der Schützenhofquelle durch den Mainzer Erzbischof Johann von Nassau. Der Grundstein der Mauritiuskirche von 1488 (Nr. 38) reiht sich mit seiner deutschsprachigen Inschrift in die seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert belegten Bauinschriften ein, die gleichfalls in Reimversen ausgeführt waren wie etwa die Inschrift des 1491 errichteten Assmannshäuser Wachttores279). Die verlorene Inschrift am Kasteler Amtshaus von 1615 (Nr. 95) gedenkt des Baus der Rheinbrücke unter Kaiser Karl d. Gr.

Die beschrifteten Holztafeln des ehemaligen Alten Rathauses (Nr. 91) enthalten neben einer Bauinschrift auch Spruch- und Namenbeischriften (Tituli). Als Ehreninschrift auf den Stadtherrn ist die Schilderung der Grundstücksübertragung formuliert; anschließend folgt die Bauinschrift der Stadt, in der diese sich selbst als Bauherrn bezeichnet. Die in Einzelmedaillons dargestellten Allegorien versinnbildlichen die christlichen und bürgerlichen Tugenden,280) denen sich die Stadt mit [Druckseite XLI] ihren Verwaltungsorganen verpflichtet sah.281) Am Halseisen (Pranger) des Rathauses fand die Zurschaustellung der Verbrecher statt; mit der einst dort angebrachten Inschrift Guter Geselle du kommst zu spat sonst hätt ich gefolget deinem Rat wandte sich ein fiktiver Delinquent mahnend an den Vorübergehenden.

In der deutschsprachigen Rechts- bzw. Urkundeninschrift von 1498 in Mainz-Kastel (Nr. 39) werden Pfarrer und Kirchengeschworene auf ewig verpflichtet, eine Karfreitagspredigt zu halten bzw. halten zu lassen. Wie andere Inschriften zur Verbesserung von Gottesdienst und Verhaltensweisen seiner Besucher entstand die Kasteler Inschrift im Zuge spätmittelalterlicher Reformbemühungen.

Gebietsabgrenzungen und deren Markierung dienten Flurdenkmäler282) mit Wappen, Beischriften und Jahreszahlen (Nrr. 74, 127, 130). Das in der Kostheimer Gemarkung stehende Flurkreuz, das sogenannte „Fähnches-Kreuz“ (Nr. 123), verbindet mehrere Inschriften miteinander, die frommes Gedenken, eine Glaubensaussage mit einem Stiftungshinweis bzw. eine Danksagung beinhalten.

4.4. Künstler und Werkstätten

Der Versuch, den im vorliegenden Band präsentierten Inschriftenbestand in einen größeren kunsthistorischen Rahmen zu stellen und Meisterzuschreibungen bzw. Werkstattzusammenhänge nachzuweisen, kann durch die Lückenhaftigkeit des Materials und die Zufälligkeit in der Überlieferung nur ansatzweise unternommen werden. Die Frage nach Auftraggebern, Textherstellern und ausführenden Künstlern oder Werkstätten läßt sich allein bei gut dokumentierten Aufträgen klären wie etwa bei der Herstellung des Epitaphs für Graf Philipp III. von Nassau (Nr. 72). Über den Auftrag an den Künstler gibt eine Urkunde Auskunft, die den „Accord des Grafen Balthasar (...) mit dem Bildhauer Christoffel von Andernach“ zum Gegenstand hat.283) Der Bruder des Verstorbenen, Graf Balthasar, hatte in diesem auf den 24. März 1566 datierten Schriftstück den Auftrag zur Herstellung der Grabplatte und des Epitaphs erteilt, ferner ihre Gestaltung mit figürlichen Grabbildern, Wappen und Architekturwerk vorgeschrieben und den Transport der Grabmäler per Schiff nach Eltville, dann auf dem Landwege nach Klarenthal festgelegt. Für die Ausführung der Arbeiten erhielt Christoffel aus Andernach, der wohl identisch war mit dem Bildhauer Christoph Goldsmit284), 60 Taler, sein Assistent, Meister Hans Schonpfeffer285), zwei Kleider und acht Taler. Das Epitaph des Grafen ähnelt im übrigen sehr demjenigen seiner Eltern, Graf Philipps II. und Adrianas von Bergen, das sich in der Idsteiner Unionskirche befindet286) und das Roth und Heubach dem Meister Christoffel zuschrieben.287)

Auch das Wirken bestimmter Meister am Wiesbadener Rathausbau von 1609/10 (Nr. 91) ist aus Akten gesichert: Architekt war Stadtbaumeister Valerius Baussendorff, Baumeister Johann Anton Schöffer, Schnitzer der Straßburger Meister Hans-Jakob Schütterlin und Steinmetz Cyriakus Flügel aus Mainz.288) Nicht überliefert ist jedoch, wer für die gesamte Fassadenkonzeption und das inhaltliche Programm des Gebäudes verantwortlich war.289)

Allenfalls aufgrund von Stil- und Schriftvergleichen können weitere Werke des Bestandes bestimmten Werkstätten zugewiesen werden. So läßt sich das Nischenbild über der Klarenthaler Tumba des Grafen Adolf I. von Nassau (Nr. 25) in Zusammenhang bringen mit Werken des unbekannten „Meisters des Eltviller Jüngsten Gerichts“290), wozu neben den Ausmalungen in Eltville und Klarenthal noch solche in Lorsch und Heppenheim291) gehören. Daniel Hess schloß den Eltviller Wandmalereien die zeichnerisch überlieferten Klarenthaler Wand- und Glasmalereien aufgrund gemeinsamer [Druckseite XLII] genealogischer und stilistischer Grundlagen an292) und stellte das Klarenthaler Stifterbild (Nr. 20) aufgrund seiner Architektur- und Maßwerkformen in einen Kontext mit der Langhausverglasung der Oppenheimer Katharinenkirche.293) Auf die Vorbildwirkung von Katzenelnbogener Grabmälern in der Abtei Eberbach für die Klarenthaler Tumbenbilder der Nassauer Grafen Gerlach und Adolf (Nrr. 21, 22) kann nur hingewiesen werden. Die Ähnlichkeiten sind mehr als zufällig und offenbar auch nicht allein auf die zeichnerische Wiedergabe von Dors zurückzuführen. Eine stilistische und kompositorische Übereinstimmung der figürlichen Grabplatte des Grafen Adolf III. in der Mauritiuskirche (Nr. 47) von 1511 besteht zum zeitgleichen Epitaph des Wigand von Heinsberg in der Eberbacher Klosterkirche. Das Eberbacher Werk, früher dem Oeuvre des Hans Backoffen zugeschrieben,294) dürfte eher einer nicht namentlich greifbaren Mainzer Werkstatt zuzuweisen sein, die nach 1505/10 im Mainzer Raum tätig war.295)

Vornehmlich anhand der Schriftgestaltung, aber auch aufgrund von stilistischen Details der Denkmalgestaltung lassen sich die beiden 1500 bzw. 1513 entstandenen Grabmäler der Erbenheimer und Breckenheimer Geistlichen Habel (Nr. 41) und Textor (Nr. 52) in einen engeren Kontext stellen, der eine gemeinsame Werkstatt vermuten läßt.

Schriftmerkmale und kompositorische Details der Grabplatte der Klarenthaler Äbtissin Anna Brendel von Homburg (Nr. 63) von 1553 lassen den Vergleich mit zeitnahen Objekten im Umkreis des Mainzer Bildhauers Dietrich Schro zu; etwa solchen in Eltville und Erbach.296)

Die 1524 entstandene Igstadter Wappenscheibe (Nr. 56) wurde in Technik und Stil einer älteren Tradition des ausgehenden 15. Jahrhunderts folgend und als „künstlerisch nicht überragende Arbeit“297) einer regionalen Werkstatt eingeordnet, allerdings ist sie mit einer vergleichsweise modern wirkenden Renaissancekapitalis beschrieben.

Anhand von Material, Komposition und Schrifteigentümlichkeiten läßt sich das Epitaph der Familie Knefel (Nr. 98) von 1623 mit den zeitnahen Wörsdorfer Epitaphien für Sebastian Spangenberg298) und Tobias Fort299) zusammenbringen. Weitere Fragmente von Idsteiner Denkmälern gehören ebenso wie das Wiesbadener Grabmal des Johann Philipp Fell (Nr. 99) zu dieser Gruppe, die sich einer regional tätigen, namentlich nicht fixierbaren Werkstatt zuweisen läßt. Nach Aufbau, Schriftform und Material dürften auch die späten Biebricher Epitaphien der beiden Pfarrer Christoph Wittig (Nr. 119) und Gottfried Martin Weinrich (Nr. 126) aus einer Werkstatt stammen.

Zitationshinweis:

DI 51, Wiesbaden, Einleitung, 4. Inschriftenträger und Inschriftenarten (Yvonne Monsees), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di051mz05e001.

  1. Vgl. oben Kap. 3. »
  2. Die ältesten Grabinschriften kommen nicht von ungefähr aus ehemaligen Provinzhauptstädten: Aus Trier (Belgica I), Köln (Germania II) und Mainz (Germania I), vgl. u.a. Heinen, Frühchristliches Trier; Schmitz, Grabinschriften; Staab, Heidentum. »
  3. Mit frühchristlich pflegt man in der Forschung, wie Walburg Boppert, Die frühchristl. Grabinschriften 121 zusammenfassend bemerkte, solche Grabmäler in den gallisch-germanischen Provinzen zu bezeichnen, die „frühestens gegen Ende des 4. Jhs. und vor der sog. Karolingischen Renaissance um 800 entstanden sind“. »
  4. Vgl. Boppert, Die frühchristl. Inschriften 141-152. »
  5. Vgl. Scholz, Totengedenken mit weiterführender Literatur. »
  6. Zur terminologischen Bezeichnung vgl. Seeliger-Zeiss, Grabstein 285. »
  7. Dors, Genealogia ed. Hauck/Laufer 94 Nr. 5 mit Abb. 17. »
  8. So muß man aus den zwei bildlich überlieferten Grabplatten (Nrr. 14, 63) und der typologischen Einförmigkeit anderer Abts- bzw. Äbtissinnengrablegen schließen. »
  9. Vgl. beispielsweise entsprechende Grabplatten von Frauen im Kloster Eberbach, s. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 50, 58, 77, 84, 119»
  10. Vgl. Körner, Grabmonumente 20ff., 29ff. auch mit älterer Literatur. »
  11. Vgl. zu vorwiegend österreichischem Material Valentinitsch, Aussage 278-288.; vgl. auch Horst, Rittergrabmäler. »
  12. Vgl. dazu DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 21»
  13. Vgl. Schoenen, Epitaph 872-921. »
  14. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 448-450, 471, 472»
  15. Vgl. DI 23 (Oppenheim) Nr. 104. »
  16. Vgl. DI 29 (Worms) Nrr. 296f., 328, 461, 475, 477»
  17. Vgl. DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) Nrr. 64-67»
  18. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 209»
  19. Vgl. DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) Nr. 125»
  20. Eine Ausnahme besonderer Art bildet das Epitaph des Peter Battenberg in Kiedrich, vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 392, das eine Ganzfigur unter Architektur zeigt, aber wie eine Grabplatte gestaltet ist. »
  21. Zu jenen vgl. Schmid/Stolpe, Grabdenkmal Lant. »
  22. Vgl. dazu u.a. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 376, 424, 478, 555, 583»
  23. Vgl. ebd. Nrr. 248, 278»
  24. Ebd. Nrr. 477, 489, 501»
  25. Vgl. ebd. XLVIIf. »
  26. Vgl. hierzu ebd. Nrr. 549, 557, 586. »
  27. Vgl. hierzu DI 2 (Mainz) 37; DI 25 (Lkr. Ludwigsburg) XXXII»
  28. Vgl. DI 23 (Oppenheim) Nr. 50 von 1410; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Lf.; DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) XXIXf. »
  29. Vgl. zu Formularuntersuchungen Boppert, Die frühchristl. Inschriften; Recueil I 37-59. »
  30. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXVIII u. Scholz, Totengedenken 51. »
  31. Vgl. auch DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Lff. »
  32. Jonas, Seuchen 7 fand keinen anderen Beleg für die Pest zum Jahr 1624. »
  33. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 590»
  34. Vgl. u.a. DI 41 (Lkr. Göppingen) XXXVI»
  35. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 69, 72, mit lateinischer Inschrift ebd. Nr. 68 (Eibingen). »
  36. Vgl. etwa DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) Nr. 90; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 146, 231, 232, 237, 253, 266 u.a.m. »
  37. Zu verschonten Glocken vgl. oben Anm. 98. »
  38. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 175 mit Anm. 289, Quellen sind vornehmlich die Bürgermeister- und Kirchenmeisterrechnungen. Diese Glocken gingen vermutlich im Dreißigjährigen Krieg unter, 1761 wurde das kleine Betglöckchen, 1768 die zersprungene Schröterglocke umgegossen, 1831 das Geläute von Rincker neu angefertigt, vgl. Rossel, Kirchl. Alterthümer 13. Auch dieses Geläute ging zugrunde. »
  39. Vgl. Fritzen, Glockengießer I 74. »
  40. Vgl. ebd. 86-88; Schrohe, Aufsätze 190-195. »
  41. Vgl. Luthmer, Bau- und Kunstdenkmäler (1921) 160; zu Peter Speck vgl. Schrohe, Aufsätze 196. »
  42. Vgl. Lotz, Baudenkmäler 330, vgl. zu Kaspar Roth Schrohe, Aufsätze 197. »
  43. Solches läßt sich auch andernorts durch Ahnenproben belegen, z.B. in Wandmalereien wie der zeitnahen Wappendecke im Rüdesheimer Brömserhof, vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 453, oder in Wappenteppichen wie im verlorenen Wirkteppich des Franz Konrad von Sickingen von 1569, vgl. ebd. Nr. 474»
  44. Vgl. zu diesem DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 281»
  45. Ähnlichem Hintergrund dürfte die Darstellung der Justitia mit den allegorischen Nebenfiguren Caritas, Temperantia und Spes auf dem Frankfurter Römerbrunnen von 1543/1611 entstammen. »
  46. Vgl. Kleineberg, Holztafeln 9, 12. »
  47. Vgl. die entsprechenden Kriterien in DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXVII»
  48. Vgl. Kleineberg, Grabstein 7. »
  49. Dieser fertigte 1556/7 ausweislich eines Kontraktes mit der Stadt Andernach u.a. das Stadtwappen am dortigen alten Kran, vgl. ebd. 8. »
  50. Dieser läßt sich in den 1570er Jahren als einziger bedeutender Bildhauer in Andernach nachweisen; offenbar erhielt er sogar von der Witwe des Grafen Balthasar von Nassau-Wiesbaden-Idstein den Auftrag für dessen Epitaph, vgl. ebd. »
  51. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 450»
  52. Roth, Geschichte Wiesbaden 118; Heubach, Renaissanceplastik 43. »
  53. Vgl. Kleineberg, Holztafeln 8ff. »
  54. Ebd. 9. »
  55. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 139, 156»
  56. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 39»
  57. Hess, Mittelalterliche Glasmalereien 51. »
  58. Ebd. 46; zur Oppenheimer Langhausverglasung vgl. Rauch, Memoria und Macht 55ff. »
  59. Vgl. Kautzsch, Backoffen 44; Goeltzer, Backoffen 2, 35-39 schloß es aus dem Werkbestand Backoffens aus und wies es einer unbekannten Meisterhand zu, vgl. ebd. 39. »
  60. Vgl. Wilhelmy, Backoffen (im Druck). »
  61. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 424, 438, 450, unten Kap. 5. »
  62. Hess, Mittelalterliche Glasmalereien 309. »
  63. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 587»
  64. Ebd. Nr. 590»