Die Inschriften der Stadt Wiesbaden

3. DIE QUELLEN DER NICHT-ORIGINALEN ÜBERLIEFERUNG

Von den insgesamt hier edierten 130 Einzelinschriften der Stadt Wiesbaden und ihrer Vororte sind 55 Inschriftenträger erhalten, der größere Teil wird nach kopialer Überlieferung ediert. Es gibt mehrere Ursachen für die geringe Inschriftendichte: Das einzige Kloster Klarenthal war größtenteils der Sepultur von Mitgliedern des Hauses Nassau vorbehalten und wurde bereits um die Mitte des 16. Jahrhunderts aufgelöst. Die Mauritiuskirche war die einzige größere Stadtkirche, die als Grablege und damit als Inschriftenstandort in Frage kam; sie erlitt Schäden im Stadtbrand von 1547, wurde umgebaut und ging im großen Brand von 1850 zugrunde, aus dem nur Weniges gerettet werden konnte. Die beiden Friedhöfe, der an der Mauritiuskirche und der „Bürgerfriedhof an der Heidenmauer“,188) wurden zerstört bzw. überbaut, bevor sie dokumentiert werden konnten. Die alte Stadt war selbst nie Sitz von Klöstern oder Stiften, die durch Grablegen und Ausstattungen gewöhnlich eine große Zahl von Inschriften aufweisen. Das gilt auch für alle Vororte, in denen nur wenige und [Druckseite XXVII] dann meist jüngere Inschriften erhalten geblieben sind. Durch Kriegseinwirkungen, Brände, Befestigungen und nicht zuletzt durch die Zerstörungen seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts im Zuge der rasanten städtebaulichen Entwicklung189) wurden historische Zeugnisse und Denkmäler unwiederbringlich zerstört, ohne daß sie durch Abschriften in größerem Maße dokumentiert worden wären. Fremde Inschriftensammler wie Helwich und Dors interessierten sich nur für die von ihren Fragestellungen bzw. Aufträgen betroffenen Teilcorpora; eine stadteigene Inschriftenüberlieferung, die sich einer geschlossenen Dokumentation gewidmet hätte, kam nur ansatzweise, und dann im wesentlichen auf römische Relikte bezogen, zustande. Daher bietet die Edition ein sehr unvollständiges Bild des ursprünglichen Bestandes, dessen Lücken weder im Umfang noch in ihrer zeitlichen und inhaltlichen Verteilung abzuschätzen sind. Nicht auszuschließen ist die Überlegung, daß in der Wiesbadener Hauptkirche, der 1543 lutherisch reformierten Mauritiuskirche, der Beginn der bürgerlichen Grablege erst verspätet einsetzte, weil das bis 1566 hier bestattende Grafenhaus und seine Amtsträger die Kirche für andere blockierten und der chronisch überbelegte Friedhof für die Aufnahme von Inschriftendenkmälern, also Grabsteinen, wenig geeignet war.

Immerhin liegen zwei gleichzeitig entstandene umfangreiche Inschriftensammlungen vor, in denen Teile des Wiesbadener Materials enthalten sind. Die ältere Quelle stellt die Sammlung „Syntagma monumentorum et epitaphiorum“ aus der Feder des Vikars an St. Alban und am Dom zu Mainz, Georg Helwich (1588-1632), dar. Die Reinschrift, in den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts entstanden,190) beruht auf der Autopsie des Autors, der 68 Orte im Mainzer Erzstift bereiste und insgesamt knapp 1100 mehrheitlich aus dem Bereich des Totengedächtniswesens stammende Inschriften überlieferte.191) Helwich war von seinem Interesse an den geistlichen Institutionen des Mainzer Erzbistums und dessen Personengeschichte geleitet, weshalb er auf die Überlieferung nicht zu diesem Kreis gehörender Inschriften zumeist verzichtete. Er besuchte Wiesbaden am 15. und 16. Mai 1614192) und verzeichnete 23 Inschriften aus der Mauritiuskirche, den Text ihres Grundsteins von 1488 (Nr. 38) sowie die Mahninschrift am Beinhaus (Nr. 84); den Text der 1592 gestifteten Kanzel (Nr. 83) hingegen überlieferte er nicht. Am 15. Mai schrieb er in Klarenthal193) 20 Inschriften ab und verzeichnete zusätzlich die beiden Wandmalereien im Kircheninnern (Nrr. 20, 25). Am 17. November 1614 hielt er sich in Schierstein auf,194) wo er neun Inschriften auf Grabdenkmälern und Totenschilden abschrieb, und am 23. Januar 1615 nahm er in Erbenheim195) zwei Epitaphien derer von Wallbrunn (Nrr. 59, 73) auf; das noch erhaltene Epitaph des Pfarrers Habel (Nr. 41) hingegen erwähnte Helwich nicht. Sein Besuch in dem zu seiner Zeit zum Rheingau zählenden Ort Frauenstein datierte vom 21. Oktober 1615196) und erbrachte die Überlieferung zweier Epitaphien (Nrr. 85, 86) und eines Glasfensters (Nr. 29). Unter den von Helwich kopial zusammengetragenen 60 Wiesbadener Inschriften sind heute nur noch der erwähnte Grundstein von 1488 und die Klarenthaler Grabplatte der Äbtissin Anna Brendel von Homburg (Nr. 63) erhalten. Die Übertragungsgenauigkeit Helwichs läßt sich also für Wiesbaden kaum durch Vergleiche mit erhaltenem Material bestimmen, wie dies etwa im benachbarten Rheingau, vor allem bei der Abtei Eberbach, der Fall ist.197) Die dort gemachten Erfahrungen lassen sich aber mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf das Wiesbadener Material übertragen. So ist Helwich insgesamt eine hohe Zuverlässigkeit bei der Wiedergabe der Textinhalte und bei den Nachzeichnungen der Wappen, nicht des Wortlautes, zu unterstellen. Freilich sind Fehler nicht auszuschließen; so konnte er fallweise einzelne Wappen nicht genau erkennen oder verwechselte sie mit ihm bekannten Wappenbildern (u.a. Nrr. 31, 33), in die Textwiedergaben schlichen sich mitunter Verschreibungen bzw. Lese- oder Übertragungsfehler ein (u.a. Nrr. 10, 34).

Zur Beschreibung von Helwichs Ordnung der Inschriften sei sein Rundgang durch die Klarenthaler Klosterkirche198) herangezogen. Er begann mit dem Stifterbild (Nr. 20) im Chor der Kirche. Helwich erwähnte das Stifterpaar König Adolf und Imagina und schloß die Namenbeischriften der [Druckseite XXVIII] im Bild ebenfalls sichtbaren Familienangehörigen an. Sodann notierte er die im Chor der Klosterkirche befindlichen Grabinschriften, indem er von einem Grab zum nächstliegenden schritt. Die von ihm verwendeten unterschiedlichen Lageangaben „a dextris“ bzw. „a sinistris“ lassen sich aufgrund der von ihm auch andernorts gewählten Blickrichtung vom Langhaus zum Hochaltar als Süd- bzw. Nordseite der Kirche erschließen. Helwich vermerkte die Lage des Grabes des 1370 verstorbenen Grafen Adolf (Nr. 22) mit „ante maius altare a dextris“ und fügte hinzu „in monumento elevato“. Aus diesen beiden Angaben vermag man die Lage des Grabmals zu rekonstruieren. Das erhöhte Grabmonument, eine Tumba, befand sich auf der rechten Seite, also der Südseite des Chores. Über dieser Tumba war ein Kreuzigungsbild mit den engsten Familienangehörigen des Verstorbenen und ihren Namenbeischriften zu sehen, die Helwich in geordneter und numerierter Reihenfolge wiedergab: Auf der Seite des Grafen notierte er die Söhne, auf der Seite der Gräfin die Töchter – den beiden letzten Figuren jeder Reihe konnte der Gewährsmann keinen Namen zuordnen und deutete Textverlust durch „N“ und Punkte an.199) Zu dem Epitaph des 1429 verstorbenen Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken (Nr. 30) vermerkte Helwich, daß es an der Wand aufgerichtet war („ad murum elevato“), während er die Tumba der 1328 verstorbenen Gräfin Mathilde von Nassau (Nr. 10) als „monumentum elevatum“ bezeichnete. Als Pendant zur Tumba des Grafen Adolf I. befand sich die Grabmalsanlage für dessen Eltern (Nr. 21) in einer Nische an der nördlichen Chorseite vor dem Hochaltar („in sinistris [chori] ante altare maius in monumento elevato“)200). Von den Tumben und Epitaphien unterschied Helwich die mit Umschriften versehenen Grabplatten, die er mit der Bezeichnung „inscriptio tumuli“ als solche erkennbar werden ließ.201) Am Ende seines Rundganges durch die Kirche verzeichnete Helwich die Grabinschrift der Äbtissin Adelheid von Nassau (Nr. 14) im sogenannten „Jungfrauenchor“ („in choro virginum“). Danach schloß er die Grabmäler der Äbtissinnen im Kreuzgang an; am Ende seiner Aufzeichnungen steht die Grabinschrift des 1359 verstorbenen Siegfried von Lindau (Nr. 18) in dessen außerhalb der Kirche gelegenen Kapelle. Auch bei seinem Rundgang durch die Mauritiuskirche folgte Helwich seinem gewohnten Schema. Helwich unterschied die einzelnen Inschriftenträger voneinander, indem er bei Grabplatten und Epitaphien den Zusatz „inscriptio tumuli“ oder „epitaphium“ verwendete. Bei den in der Kirche vorhandenen Totenschilden fügte er die beschreibende Formulierung „in insignibus rotundis“ oder die kürzere Version „in signibus“ bzw. „insignia“ der Textabschrift hinzu.

Die zweite wesentliche Grundlage für das Wiesbadener Inschriftenmaterial stellt die Auftragsarbeit des seit 1629 in nassauischen Diensten stehenden Altweilnauer Malers Heinrich Dors202) von 1632 dar. Seine „Genealogia oder Stammregister der durchläuchtigsten hoch- und wohlgeborenen Fürsten, Grafen und Herren des uhralten hochlöblichen Hauses Nassau samt etlichen konterfeilichen Epitaphien“ enthält Abzeichnungen von Denkmälern des Grafenhauses in verschiedenen Kirchen wie denen von Eberbach, Idstein, Klarenthal, Saarbrücken, Wiesbaden und Weilburg. Die Initiative für dieses Sammelwerk dürfte von Graf Wilhelm Ludwig von Nassau-Saarbrücken (1627-40) ausgegangen sein, dem an der Herstellung einer umfassenden Familiengenealogie mit offenbar auf Autopsie beruhenden, dokumentierenden Epitaphienbildern gelegen war.203) Durch die Wirren des Dreißigjährigen Krieges kamen die Arbeiten an dem Epitaphienbuch nicht recht voran und konnten nicht in allen projektierten Schritten fertiggestellt werden. Das Epitaphienbuch „Genealogia“ enthält 214 Blätter, wovon nur knapp die Hälfte, etwa 100 Blätter, beschrieben und mit Zeichnungen versehen sind.204) 68 nassauische Grabdenkmäler wurden erfaßt, dazu sechs Glas- und drei Wandmalereien. Die Dorssche Sammlung bietet Material in mindestens drei Stufen der Fertigstellung, ohne daß diese für ein Objekt alle vorhanden wären: Einige Aufnahmen befinden sich im Stadium der Skizze, die meisten in Reinzeichnungen, von den zwölf auf Pergament ausgeführten Endfassungen205) haben sich bisher nur vier in den Genealogienbüchern des Hofadministrators Johann Andreae nachweisen lassen. [Druckseite XXIX] Drei Pergamente zeigen Weilburger Denkmäler, das vierte das Klarenthaler Nischenbild mit der Tumba des Grafen Adolf und seiner Gemahlin (Nrr. 22, 25), zweifellos die Endfassung für das geplante Dorssche Genealogienbuch. Aus der näheren Untersuchung dieser vier Pergamentstücke206) ergibt sich die Absicht des Malers, keine einfache Epitaphiensammlung, sondern ein großangelegtes, aufwendiges Genealogienbuch in künstlerisch ansprechender Form zusammenstellen zu wollen. Zum eigentlichen Epitaphienbuch wurde Dors’ Sammlung nur aufgrund der Tatsache, daß er die Arbeit nicht (mehr) vollenden konnte.

Instruktiv für Dors’ Arbeitsweise und die Betrachtung des Epitaphienbuches sind beispielsweise die Skizzen, die er unter dem Titel „Zu Wißbaden in den Chorfenstern“ von zwei Fenstern der 1556 datierten Chorverglasung der Mauritiuskirche anfertigte (Nr. 65).207) Der Maler zeichnete vom Original zunächst nur die Wappenbilder ab, vermerkte deren Tingierung, fallweise die dazugehörige Helmzier und die Anordnung im Fenster, zu deren Kennzeichnung er die einzelnen Wappen mit Großbuchstaben in alphabetischer Reihenfolge versah. In einer erhaltenen Zeichnung setzte er diese Einzelbeschreibungen und Wappenbilder zu Gesamtansichten der Fenster zusammen: Das zweibahnige Nordfenster enthielt Ahnenwappen und Engel als Wappenhalter; das dreibahnige Mittelfenster zeigt König Adolf mit flankierenden Löwen als Standartenhalter, zwei Erzbischofsfiguren und Engeln als Wappenhalter. In seinen Vorstudien hatte er zwar noch die Wappen des ehemaligen Südfensters notiert, dessen zeichnerische Ausführung aber aus unbekannten Gründen unterlassen. In die Zeichnungen der Wandgemälde und Glasfenster fügte Dors Farbbezeichnungen ein. Dabei ist nicht zweifelsfrei zu entscheiden, ob er hier die ursprüngliche Farbigkeit des Originals wiedergab oder ob es sich um von ihm eher willkürlich oder von Zeitgeschmack bestimmte Farbangaben für die geplante Reproduktion auf Pergament handelte. Möglicherweise waren auch andersfarbige Flickstücke darunter. Auffällig ist nämlich, daß er bei den teilweise durch Einzelbuchstaben bezeichneten Farben der Klarenthaler Stifterscheiben wohl die Farbe Grün aussparte und im Einzelfall, etwa bei den Glasscheiben des Grafen Gerlach I. und der jung verstorbenen Söhne Walram und Adolf (Nr. 19), die in der Malerei mögliche, in der Glasmalerei jedoch wenig vorstellbare Kombination von roten Gewändern vor karminroten Hintergründen wählte.208)

Bei genauer Analyse der Zeichnungen des Epitaphienbuches und der daraus möglicherweise ablesbaren Übertragungsgenauigkeit ist zu beachten, daß die verschiedenen Qualitätsstufen der Zeichnungen offenbar dem Fortgang der Arbeiten an Dors’ geplantem großen Genealogienbuch entsprachen. Beispielsweise wirken die Zeichnungen der Klarenthaler Stifterscheiben (Nr. 19) umrißhaft und in der Abbildung der Figuren schematisch, allein die beigefügte gotische Majuskel ist detailreich charakterisiert. Diese Skizzen ebenso wie das oben erwähnte Stifterbild wurden in der Forschung jedoch als offenbar zuverlässige Wiedergaben des ehemaligen Zustandes interpretiert und sogar zur Grundlage von Datierungen gemacht,209) obwohl die Zeichnungen aufgrund ihrer Skizzenhaftigkeit nur mit großer Vorsicht zu Datierungszwecken herangezogen werden dürfen. Die von Dors bei einzelnen Grabmälern hingegen sorgfältig gezeichneten Grabfiguren, insbesondere deren Kostümdetails wie auch die der Architektur, die von ihm angegebene Proportion und Verteilung des Textes auf der Umschriftplatte und seine durchweg akzentuierte Schriftwiedergabe verlassen den Status der Vorstudien und stellen eine fortgeschrittene Arbeitsstufe, bei einzelnen Umschriftplatten offenbar sogar eine Endfassung dar. Bei den Klarenthaler Tumbenanlagen versuchte Dors die plastischen Akzente der reliefierten Deckplatten mit den Grabbildern der Verstorbenen durch Schattierungen hervorzuheben, während er bei Ritzzeichnungen auf solche Schattenzonen verzichtete.

Die Dorssche Schriftbehandlung weist ebenfalls Unterschiede auf: Bei seinen Vorzeichnungen und Skizzen verzichtete er grundsätzlich auf eine dem Original entsprechende Schriftwiedergabe und notierte die Texte in Kurrentschrift; in Zeichnungen, besonders von Grabplatten, aber auch von einigen Glasfenstern, bemühte sich Dors um eine Imitation zeitgenössischer Formen, ohne jedoch in allen Einzelheiten deren Formensprache zu treffen.210) Stereotype Formeln wie den mittelalterlichen Fürbittext „cuius anima requiescat in pace“ mit seinen Varianten pflegte er ebenso abzukürzen wie [Druckseite XXX] sein Vorgänger Helwich. In der Frage nach der Authentizität der Zeichnungen bleibt jedoch stets zu berücksichtigen, inwieweit Dors tatsächlich stilgetreu abzeichnete oder dem Zeitgeschmack bzw. seiner eigenen Rückschau entsprechende korrigierende Überarbeitungen vornahm; insgesamt dürfte der Grad des dem Kopisten eigenen Stilempfindens und Mittelalterverständnisses gerade bei der Schriftwiedergabe zu berücksichtigen sein. Die Untersuchung der Übertragungsgenauigkeit eines Gewährsmannes kann also nur im Vergleich der Zeichnung mit einem vorhandenen Original überprüft werden. Das Wiesbadener Material ist für solche Vergleiche aufgrund der hohen Verlustrate kaum geeignet. Als eines der wenigen Beispiele kann das Epitaph des 1566 verstorbenen Grafen Philipp III. von Nassau (Nr. 72) herangezogen werden. Dors fertigte davon eine schwarze Federzeichnung mit erkennbarer Bleistiftvorzeichnung an. Er überlieferte das Denkmal mit heute verlorenen Architekturdetails und Wappen. Die Grabinschrift im Sockel des Epitaphs ist gleichfalls beschädigt. Dors überlieferte die Inschrift zwar grundsätzlich richtig in Kapitalis, wich aber in der Zeileneinteilung, der Schreibweise und der Buchstabenbildung vom Original ab. So gab Dors z. B. eine Reihe von Nexus litterarum wieder, die der Originalinschrift fehlen. Der Blick in das benachbarte Idstein zeigt etwa beim Fragment des Epitaphs für Graf Johann Ludwig I. von Nassau-Wiesbaden-Idstein und seine Ehefrau Maria,211) daß Dors zwar wiederum bei der Wiedergabe von Architekturdetails, Figuren und Wappen große Sorgfalt walten ließ. Bei der Inschrift wich er aber auch in diesem Fall vom Original ab: Die Kapitalis der ausgeführten Grabinschrift deutete er bei der Textwiedergabe von Marias Inschrift nur in den ersten vier Zeilen an und gab den Rest des Grabtextes schreibschriftlich unter Beibehaltung der originalen Zeilenumbrüche wieder. Vermutlich dienten die ersten Kapitaliszeilen nur als Hinweis auf die tatsächliche Ausführung der Gesamtinschrift am Original. Ein weiteres Wiesbadener Beispiel sei angefügt: Dors hielt das Epitaph des 1511 verstorbenen Grafen Adolf III. von Nassau-Wiesbaden-Idstein (Nr. 48) in einer Tuschfederzeichnung fest; das Denkmal wurde ein Opfer des Kirchenbrandes von 1850. Nur ein kleiner Rest der Schrifttafel gelangte ins Museum, SNA. Es ist davon auszugehen, daß Dors den Aufbau und die Komposition des Epitaphs originalgetreu wiedergab. Die Sorgfalt, die Dors hierbei walten ließ, gilt jedoch wiederum nicht für den Inschrifttext, den Dors auch dieses Mal in Schreibschrift umsetzte. Das Original weist aber eine sorgfältig gehauene Kapitalis auf. Offenbar verhinderte auch hier die Länge des Textes die Wiedergabe der Schriftform. Immerhin zeigt der Vergleich des Fragmentes mit der Zeichnung erneut die weitgehende Zeilentreue der Dorsschen Textabschrift. Insgesamt ist Dors hinsichtlich der Positionierung der Inschrift auf dem jeweiligen Träger eine am Original orientierte, hohe Genauigkeit zu unterstellen.

Jeder Zeichnung im Epitaphienbuch sind eine Ortsangabe und ein genealogischer Hinweis auf den Verstorbenen vorgeschaltet. Anhand der Ortsangabe läßt sich feststellen, daß Dors’ Blickrichtung jeweils vom Hochaltar zum Kirchenschiff ging, also genau umgekehrt wie die von Helwich. So erklären sich die abweichenden Angaben von rechts und links bei den beiden Gewährsmännern: Meinte Helwich mit „a sinistris“ die Nordseite der Kirche, so ist bei Dors mit „links“ die Südseite gemeint, während er die Nordseite mit „rechte Seite“ bezeichnete. Dors hielt bei der Wiedergabe der Denkmäler und deren Anordnung in seinem Epitaphienbuch offenbar keine topographische, sondern eine genealogisch-chronologische Ordnung ein,212) wozu er mehrere Nummern- und Buchstabensysteme verwendete: So trägt die Grabplatte für die 1288 in Mainz verstorbene und dort in Reichklara beigesetzte Gemahlin des Stammvaters Walram II., Adelheid, den Buchstaben A, die Grabplatte ihrer Tochter Richardis, der ersten Klostervorsteherin Klarenthals (Nr. 9), ein B, die in Klarenthal beigesetzte Königin Imagina, von der keine Inschrift überliefert ist, ein C, Adelheid von Nassau (Nr. 14), 1338 als zweite Klarenthaler Äbtissin gestorben, ein D und so fort. Der vergleichende Blick auf die von Dors mit 923 Wappen und entsprechender Numerierung versehene Stammtafel der nassauischen Linien213) zeigt, daß der Maler in seinem Epitaphienbuch genau den beiden walramischen Hauptlinien, Nassau-Wiesbaden-Idstein und Nassau-Saarbrücken-Weilburg, folgte. [Druckseite XXXI]

Johann Andreae214) war 1596 von Graf Wilhelm Ludwig mit der Ordnung des Archivs und der Sammlung aller verfügbaren genealogischen Akten, Stammtafeln, Anniversarien und Verträge beauftragt worden; für diese Aufgabe erhielt er auch eine Mappe mit Zeichnungen von Heinrich Dors.215) In Andreaes 2. Genealogienbuch sind einzelne Klarenthaler Inschriften in grob schematischen Zeichnungen mit schreibschriftlich eingetragenen Inschriften wiedergegeben. Der unbekannte Zeichner notierte unter der Überschrift „Epitaphia so im Closter Clarenthal vorhanden“216) an erster Stelle die Inschrift des Stifterbildes (Nr. 20), das er in extremer Verkürzung darbot: Er zeichnete unter den Text der Spruchinschrift ein vereinfachtes Kirchenmodell, begleitet von zwei kleinen Händen, denen er die Namen „Imagina Regina“ und „Adolfus comes de Nassau“ beifügte. Unter den Namen der Königin setzte er die Namen der drei Töchter Adelheid, Imagina und Mechthild und den des Sohnes Walram, darunter die Namen der beiden jung verstorbenen Grafensöhne Walram und Adolf (Nr. 19). Auf der Seite König Adolfs ließ der Gewährsmann dann die Namen der vier Söhne Heinrich, Rupert, Gerlach und Adolf folgen. Jede weiterführende Beschreibung des Wandgemäldes fehlt. Bei Grabplatten und Epitaphien fügte er in schlichte Rechtecke schreibschriftliche Inschriftenabschriften, darunter die bei Dors fehlende Grabplatte der Greda Hut von Sonnenberg (Nr. 26). Offenbar handelte es sich bei den Zeichnungen um aus Autopsie gewonnene und zusammengefaßte Informationen, also um eine Art Gedächtnisstütze für die bildliche Wiedergabe der Inschriftenträger.

Außer offenbar direkten Kopien aus Dors enthalten Andreaes Genealogienbücher weitere Zeichnungen sowie Notizen und Berichte. Dabei kann fallweise eine Unterscheidung zwischen den eigenständigen Arbeiten von Dors und Andreae schwierig sein, denn es gibt darin auch Zeichnungen zu Denkmälern, die in der Dorsschen „Genealogia“ in leicht abgewandelter Form enthalten sind. Bei der Beschäftigung mit dem Dorsschen Epitaphienbuch sind demnach Andreaes Genealogienbücher stets mit zu berücksichtigen. Bei einzelnen Denkmälern lassen sich die Arbeiten von Dors und Andreae recht gut unterscheiden, so etwa bei den Klarenthaler Tumbenanlagen für Graf Gerlach von Nassau und seine Gemahlin Agnes von Hessen (Nr. 21) sowie für deren Sohn Adolf und dessen Ehefrau Margarethe (Nr. 22). Die beiden Blätter217) zeigen nicht nur eine unterschiedliche Positionierung der Grabfiguren des liegenden Paares, sondern differieren auch in der Anordnung und Wiedergabe der Grabinschriften sowie in etlichen weiteren Details. Die Buchstaben bei Dors suggerieren immerhin eine Minuskel mit zeitüblichen Kürzungen und Worttrennern,218) während Andreaes Schriftwiedergabe mit dem Original nicht übereingestimmt haben dürfte. Vergleichbares ist von der Grabmalsanlage für Gerlachs Sohn Adolf von Nassau (Nr. 22) zu sagen. Auch in diesem Fall geben beide Blätter unterschiedliche Positionen der Grabfiguren und der Inschriften an. Dors gab die Tumbendeckplatte ebenfalls in Aufsicht wieder,219) der Graf lag außen, zum Kirchenschiff hin, die Gräfin an der Wand – bei Andreae ist dies genau umgekehrt. Dort tragen die freistehenden Seiten des Sarkophags Blendarkaden, Andreae lokalisierte zudem die Grabinschrift des Grafen auf der Seite seiner Gattin. Bei Dors lief die Grabinschrift hingegen auf Seiten des Grafen zweiseitig um, beginnend zu Füßen der Grabfigur. Auf der abgeschrägten Langseite der Deckplatte fügte er einen Text (als Nachtrag?) hinzu. Der Unterbau ist nicht wiedergegeben.

Das Epitaphienbuch des Heinrich Dors war zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Fremdbesitz gelangt.220) 1728 fielen die linksrheinischen Teile der nassau-walramischen Lande Idstein und damit auch alle Archivalien, die im Schloß Idstein untergebracht waren, an das Haus Nassau-Usingen. Die Regentin Gräfin Charlotte Amalie von Nassau-Usingen beauftragte 1729 Johann Georg Hagelgans221) (1687-1762), Theologe, Diplomat und Schriftsteller aus Lauterbach, mit der Sichtung und Ordnung dieser verstreuten Archivalien. Ziel der Fürstin war die Schaffung eines zentralen Hauptarchivs in Idstein [Druckseite XXXII] für die vereinigten Linien Idstein, Saarbrücken, Usingen und Ottweiler. Bei dem Aufbau des Idsteiner Archivs bemühte sich Hagelgans nicht nur um die Zusammenführung der Andreaeschen Zeichnungen und Genealogienbücher, sondern erlangte auch die Rückgabe des Dorsschen Epitaphienbuches. Seine 1753 erschienene „Nassauische Geschlechtstafel“ profitierte deutlich von Dors’ Arbeiten. Hagelgans ist auch die erste gedruckte Wiedergabe des Klarenthaler Stifterbildes König Adolfs zu verdanken, die der Mainzer Kupferstecher Friedrich Anton Krebs222) zum Druck vorbereitet hatte.

Nach Hagelgans’ Tod 1762 wurde sein langjähriger Sekretär Ferdinand von St. George Nachfolger als Idsteiner Archivar. Er fertigte 1768 eine komplette Kopie des Dorsschen Epitaphienbuchs an. Diese Kopie befindet sich heute in der Hessischen Landesbibliothek in Wiesbaden. Der Kopist führte zwar keine korrigierende Überprüfung oder Ergänzung der Dorsschen Zeichnungen an erhaltenen Originalen durch, fügte aber der Kopie einzelne spätere Grabmäler, vor allem aus der Idsteiner Unionskirche, hinzu.

Bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts fehlt eine historische Würdigung der Stadtgeschichte mit Ausnahme der 1617 erschienenen Monographie des Idsteiner Hofarztes Philipp Weber223) (um 1570–um 1634) mit dem Titel „Thermarum Wisbadensium Discriptio“. In diesem Werk befaßte sich der Autor nicht nur mit den heißen Quellen, sondern auch am Rande mit den „Alterthümern“ Wiesbadens und versuchte sich in Deutungen des Stadtnamens. Webers Monographie stellte den Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit der Geschichte der Stadt dar. Lange danach, erst 1736, legte Gottfried Anton Schenck224) (1698-1779) mit seinen „Memorabilia Urbis Wisbadenae oder Merkwürdigkeiten der Stadt Wiesbaden“ eine Stadtgeschichte vor. Sein Werk, das 1758 unter dem Titel „Geschicht-Beschreibung“ in einer erweiterten Fassung nochmals erschien, ist der Reiseliteratur dieser Zeit zuzurechnen, den sogenannten „Lexikographisch-topographischen Reisebeschreibungen“,225) deren Beliebtheit seit den 1730er Jahren zunahm. Schenck reihte Nachrichten über das römische Wiesbaden und andere historische Details an geographische und geologische Beschreibungen und verband damit außerdem eine Beschreibung des Stadtbildes mit herausragenden Gebäuden. Hinzu kommen Schilderungen von Kuriositäten, Naturereignissen, Kriegsgreueln, Wundern und Details aus dem städtischen Leben. Seine Schilderungen erwuchsen aus seiner genauen Lokalkenntnis, was sein Werk, das bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die einzige Darstellung dieser Art für Wiesbaden blieb, zu einer für die Stadtgeschichte unerläßlichen Quelle macht. Seinem Fundbericht ist u.a. die Lokalisierung der Brunneninschrift von 1409 (Nr. 27) zu verdanken, außerdem die Kenntnis des sonst nicht abschriftlich überlieferten Epitaphs für den gelehrten, 1615 verstorbenen und in der Mauritiuskirche beigesetzten Buchdrucker Zacharias Palthenius (Nr. 94).

1861 veröffentlichte Johann Heinrich Karl Rossel226) (1815-1872), Sekretär des Vereins für Nassauische Altertumskunde und seit 1858 auch Sekretär am Wiesbadener Museum,227) seinen ersten historischen Beitrag zum Stadtwappen, dem die Beschreibung des historischen Rathauses von 1609/10 (Nr. 91) samt dessen Inschriften eingefügt ist. Rossels weitere archäologische und ortsgeschichtliche Veröffentlichungen enthalten zahlreiche Hinweise auf die Topographie der römischen und mittelalterlichen Stadt.

1877 erschien aus der Feder des Wiesbadener Gymnasiallehrers, Historikers und Altphilologen Friedrich Heinrich Otto228) (1826-1902) die „Geschichte der Stadt Wiesbaden“ mit einer übersichtsartig-knappen Schilderung des bisherigen Kenntnisstandes zur Stadtgeschichte. Inschriften überlieferte Otto nicht. Ihm sind vielmehr Ersteditionen zur Geschichte des Gerichtswesens229) zu verdanken sowie Erkenntnisse zur Geschichte des Klosters Klarenthal.230) Dabei stützte er sich im wesentlichen auf die Quellen aus Helwichs Feder und fügte die Ergebnisse eigener Archivstudien hinzu. [Druckseite XXXIII]

Ein Schüler Friedrich Ottos war Ferdinand Wilhelm Emil Roth231) (1853-1924), der in seine „Geschichte der Stadt Wiesbaden“ die für die Mauritiuskirche gültigen Passagen aus Helwichs „Syntagma“ übernahm und diese durch Mitteilungen zu einzelnen Personen ergänzte, die er anderen Archivalien, freilich ohne deren Kennzeichnung, entnommen hatte. Sein allgemein unkritischer und laienhafter Umgang mit historischen Quellen führte zu Lesefehlern und Fehlinterpretationen, so daß der Nutzwert seiner Wiesbadener Geschichtsschilderung extrem reduziert ist.232) Roth benutzte ferner nicht das Dorssche Epitaphienbuch im Original, sondern die Kopie von Ferdinand von St. George für seine 1891 veröffentlichte Edition.233)

Wissenschaftliche Publikationen über die Ausgrabungen des 19. und vornehmlich des 20. Jahrhunderts sind für Wiesbaden selten; planmäßige Untersuchungen der frühmittelalterlichen Denkmäler der Stadt wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durchgeführt, die ersten sorgfältigen wissenschaftlichen Ausgrabungen fanden sogar erst 1972 statt.234) In allen 45 Fundstellen235) im erweiterten Stadtbereich wurden keine innerhalb der hier eingehaltenen Zeitgrenzen entstandenen beschrifteten Denkmäler zutage gefördert, sondern allein römer- und völkerwanderungszeitliche Objekte.

Zitationshinweis:

DI 51, Wiesbaden, Einleitung, 3. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung (Yvonne Monsees), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di051mz05e001.

  1. Vgl. Schenck, Geschicht-Beschreibung 344; Buschmann, Nordfriedhof 13ff. »
  2. Vgl. oben Kap. 2. »
  3. Vgl. Einleitung zu DI 2 (Mainz) 18f.; Fuchs, Georg Helwich passim. »
  4. Fuchs, ebd. 77. »
  5. Helwich, Syntagma 136. »
  6. Ebd. 127. »
  7. Ebd. 329. »
  8. Ebd. 371. »
  9. Ebd. 436. »
  10. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) XXXIVf. zu Helwich und seiner Vorgehensweise. »
  11. Vgl. Otto, Clarenthaler Studien II 40f. »
  12. Helwich, Syntagma 128. »
  13. Ebd. 129. »
  14. Aus diesem Grund werden sie im Katalog als Grabplatten bezeichnet, nicht als Grabinschriften, wie noch in DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis). »
  15. Vgl. zu seiner Biografie ausführlich Hauck/Laufer in: Dors, Genealogia 20-30. »
  16. Unter den Editoren der Dorsschen Genealogia war die Frage nach dem Auftraggeber zunächst strittig, vgl. Hauck/Laufer ebd. 24f. und Anm. 43. »
  17. Ebd. 58ff. »
  18. Ebd. 58. »
  19. Vgl. ebd. 33f. »
  20. Vgl. Dors, Genealogia, bearb. Hauck/Laufer 91 Abb. 16 und Andreae, 2. Genealogienbuch fol. 74r, 74v. »
  21. Freundl. Hinweis Gepa Spitzner, Mainz. Zu prüfen wäre generell, ob die Abkürzungen der Farbangaben so aufzulösen sind oder ob es andere Interpretationen gibt. »
  22. Vgl. Hess, Mittelalterliche Glasmalereien 339f. »
  23. Vgl. Kapitel 5, insbesondere 5.2 zur gotischen Majuskel. »
  24. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 516»
  25. Otto, Clarenthaler Studien II 41 verwies auf die offenbar ungeordnete Vorgehensweise von Dors bei der Anfertigung seiner Aufzeichnungen bzw. vermutete, daß dieser im Epitaphienbuch die Einzelabbildungen in einem Band vereinigt hatte, „ohne dass man auf die Stellung in der Kirche Rücksicht nahm und auch die zeitliche Abfolge nicht genau beachtete“. »
  26. Vgl. Hauck/Laufer in: Dors, Genealogia 22f. »
  27. Vgl. Renkhoff, Nassauische Biographie 14 Nr. 70. »
  28. Hauck/Laufer in: Dors, Genealogia 18. »
  29. Andreae, 2. Genealogienbuch fol. 77r-78r, auch zum Folgenden. »
  30. Dors, Genealogia fol. 21r und Andreae, 1. Genealogienbuch, zw. S. 84 u. 85. »
  31. Bei Grabplatten mit Majuskelschrift gab Dors zwar ebenfalls kleine Quadrangeln statt Punkte als Worttrenner wieder, dies dürfte aber allein auf der Verwendung der Schreibfeder beruhen, die durch die Strichführung die Wiedergabe von Punkten nicht ermöglichte. »
  32. Vgl. Dors, Genealogia fol. 27r. »
  33. Vgl. Hauck/Laufer in: Genealogia 62. »
  34. Vgl. ausführlich Renkhoff, Hagelgans passim. »
  35. Zu ihm vgl. Schrohe, Aufsätze 140-146, hier 146 Nr. 2. »
  36. Vgl. Renkhoff, Nass. Biographie 850 Nr. 4638. »
  37. Ebd. 691 Nr. 3784. »
  38. Vgl. Bleymehl-Eiler, Stadt 20. »
  39. Vgl. Renkhoff, Nass. Biographie 659 Nr. 3609; Herrmann, Gräber 39f. »
  40. Vgl. Bleymehl-Eiler, Stadt 21 mit Anm. 163. »
  41. Vgl. Renkhoff, Nass. Biographie 593 Nr. 3254; Herrmann, Gräber 355. »
  42. Otto, Merkerbuch; Otto, Gerichtsbuch. »
  43. Vgl. Otto, Clarenthaler Studien passim. »
  44. Vgl. Duchhardt, Roth; Renkhoff, Nass. Biographie 659 Nr. 3610. »
  45. Im Katalog wurde Roths Edition nur aus Nachweisgründen angefügt. »
  46. Vgl. Roth, Epitaphienbuch passim. Im Katalog wurde nur die Originalkopie St. Georges zitiert. »
  47. Vgl. Buchinger, Frühmittelalterliche Grabfunde 13. »
  48. Ebd. 14. »