Der epigraphische Tipp

Folge 16: Was sind Urkundeninschriften und Rechtsinschriften?

Urkunden (auch: Diplome) sind mit Feder und Tinte auf Pergament (oder Papier) niedergeschriebene Schriftstücke, die rechtliche Sachverhalte festhalten und dabei bestimmten formalen Vorgaben folgen: Im Mittelalter wurden besondere Schriften gewählt; die Abfolge verschiedener formelhafter Teile, die Art der Unterschrift und der Besiegelung waren genau festgelegt.

Von einzelnen Urkunden wurden seit dem frühen Mittelalter auch inschriftliche Versionen angefertigt, die den Vorteil hatten, dass sie in der Öffentlichkeit präsent waren und dadurch Betrachtern und Lesern immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden konnten. Solche urkundlichen Inschriften treten seit dem 6. Jh. in Italien auf. Im Deutschen Reich sind urkundliche Inschriften seit dem 12. Jh. bekannt. Dabei handelt es sich vor allem um Kaiser- und Königsurkunden. Charakteristische Empfänger sind Städte (DIO 1 [Mainz], Nr. 12) oder bestimmte Personengruppen des städtischen Lebens wie Kaufleute oder Juden (siehe Kölner Privileg von 1266). Auch Klöster und Kirchen treten als Empfänger von Privilegien auf. Meist werden darin bestimmte Rechte, Befreiungen von Verpflichtungen und Zahlungen sowie Schenkungen schriftlich fixiert.

Es ist davon auszugehen, dass Monumentalurkunden sekundär, das heißt auf der Basis einer Pergamenturkunde entstanden. Oder anders: Hinter jeder Urkundeninschrift stand ursprünglich eine handschriftliche Urkunde, aber nur von wenigen Urkunden wurden auch inschriftliche Exemplare angefertigt. Obwohl die besiegelten Diplome also die eigentlich rechtserheblichen, beweiskräftigen Dokumente waren, wurde auch Monumentalurkunden in einigen Fällen nachweisbar rechtliche Beweiskraft beigemessen.

Neben den auf das Mittelalter beschränkten und insgesamt seltenen Urkundeninschriften gibt es zahlreiche inschriftliche Zeugnisse auch aus späteren Jahrhunderten, die im weiteren Sinn rechtliche Sachverhalte festhalten, zum Beispiel Normmaße für den Handel mit Tuch (DI 45 [Goslar] Nr. 19) oder Getreide (DI 60 [Rh.-Hunsr.], Nr. 23-25). Besitzernamen finden sich an Wohnhäusern (DI 56 [Braunschweig], Nr. 432) ebenso wie auf Messkelchen (DI 66 [Lk. Göttingen], Nr. 134). Rechtliche Bedeutung im kirchlichen Bereich haben auch Weiheinschriften für Altäre (DI 50 [Bonn], Nr. 21) oder ganze Kapellen (DI 77 [Greifswald], Nr. 100) sowie Stiftungs- und Schenkungsinschriften (DIO 1 [Mainz], Nr. 16). Ablassinschriften (DIO 3 [Anima], Nr. 6) stellen den Erlass einer bestimmten Anzahl von Tagen im Fegefeuer in Aussicht. Eine eigene, nach wie vor aktuelle Kategorie sind Inschriften in Rathäusern, in denen die Stadtoberen zu Gerechtigkeit und Unparteilichkeit gegenüber jedermann aufgefordert werden (DI 45 [Goslar], Nr. 59, Inschrift A13).

Nachfolgend ein Beispiel aus Bonn:

DI 50: Bonn (2000)

Nr. 21 Schwarzrheindorf, St. Maria und St. Clemens

Beschreibung

Steinplatte mit Weiheinschrift, in die östliche Apsiswand der Unterkirche unterhalb des Fensters eingelassen. Kalkstein. Riß schräg durch die linke Plattenhälfte; zahlreiche weitere Beschädigungen sowie Verfärbungen der Oberfläche, überwiegend durch Feuchtigkeit. 1976/77 restauriert.1) Sechzehnzeilige Inschrift zwischen schwach vorgezogenen Linien, die nur noch an einigen Stellen erkennbar sind.

Maße: H. 114, B. 202, Bu. 5 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

  1. + · ANNO · D(OMI)NICE · I(N)CA[R]N[ATIONISa) M]CLIob) · VIIIo [.]c) MA[Id) IND ... ONE .... C]ATAe) · E(ST) HAE[C]f) / CAPELLA · Ag) VEN(ER)ABILIh) · MISSINENSIV(M) · EP(ISCOP)O · ALB(ER)TOi) C[OO]P(ER)A[NTE]k) VEN[(ER)]ABILI · LEO/DIENSIV(M) · EP(ISCOP)O HEINRICO · I(N) HONORE · BEATI[SS]IM[I]l) [CLEMEN]TI[Sm)n) · M(ARTY)R]IS · (ET)o) PAPAE / BEATIm) · PET(RI)p) · P(RI)NCIPISn)p) · AP(OSTO)LOR(VM) · SVCCESSORISn); ALTARE · V(ERO)q) · [S]IN[I]STRV(M) · I(N) HONORE · BEATI · / LAVRENTIIr) · M(ARTY)RIS · (ET)o) OM(N)IV(M) · C(ON)FESSOR(VM)l) · ALTARE · V(ER)Oq) · DE[XTR]V[(M)] · I(N) HO[N]OR[E BE]ATIm) · STEPHANI · / P(RO)THOM(ARTY)RIS (ET)o) OM(N)IV(M) [·] M(A)R(TYR)V(M)s) [·] ALTARE · V(ER)Oq) · MEDIV(M)t) · I(N) HONORE · AP(OSTO)LOR(VM) · PET[RI ET PAVLI]u) SVP(ER)IORIS · AVT(EM) / CAPELLAEf) · ALTARE · I(N) HONORE · BEATISSIMAEv) · MAT(RI)Sn)p) · D(OMI)NI · SE(M)P(ER) · VIRGI[NISw) MA]RITAEx) · (ET)o) · IOHANNISn) / EWANG(E)L(IST)AEy) · A VENERABILI · FRISINGENSIV(M) · EP(ISCOP)O · OTONE · DO(M)[INIz) CONRA]DI · ROMANOR(VM) · [RE]/GISn) · AVGVSTIm) · FR(ATR)E · IPSOaa) · EODE(M) · REGE · P(RAE)SENTE · NECN(ON) · ARNOLDO · PIE · [RE]CORD[A]TIONI[Sm)n) · FV]NDA/ TORE · T(VN)C · COLONIENSIS · AECCL(ESI)AEf) · ELECTO · P(RAE)SENTE · Q(VOQVE)bb) VENERABILIcc) · CORBEIGENSIV(M) [·] DO(MI)[N]O · / WIBALDO · ABB(AT)E · (ET)o) STABVLENSIdd) · WALTERO · MAIORISn) AECCL(ESI)AEf) · I(N) COLONIA · [DE]C[AN]O [BVNNE]N/ [S]I · [P(RAE)P(OSIT)]O · [(ET)]ee) ARCHIDIACONOff) · GERHARDO · VEN(ER)ABILIcc) · Q(VOQVE)bb) · SIGEB(ER)GENS[I]V(M) · ABB(AT)E · NI[COLAO MVLT]I[S · / P(RAETER)EAgg) PERSONI]Shh) · (ET)o)ee) PLVRIMIS · TA(M) · NOBILIB(VS) · Q(V)[A]Mii) · MINIST(ER)IALIB[(VS)]kk) · DO]TAT[A · Q(VOQVE EST · AB EODE(M) FVN]/D[ATORE · (ET)o) A]ll) F(RAT)RE · SVO · BVRCHARDO · DEmm) WITHE · (ET)o) SO[RORE · SVA HATHEWIGA · ASN]I/[DENSI · GER]G[ISHE]IMENSInn) · ABB(ATISS)A · (ET)o) SORORE · S[VA · HICECHA ABB(ATISS)A DE WILE/CA · P(RE)DI]Ooo) · I(N) RV[LI]S[T]O[RF]pp)3) CV(M) OM(N)IB(VS) · [S]VIS · APPENDICIISqq) [A]G[RIS]n) · VINEISn) DO[- - -]rr)

Übersetzung:

Im Jahre [der Fleischwerdung] des Herrn 1151 [...] 8. [...] Mai [in der 14. Indiktion] ist diese Kapelle [geweiht] worden durch den hochwürdigen Bischof Albert von Meißen unter Mitwirkung des hochwürdigen Bischofs Heinrich von Lüttich zu Ehren des allerseligsten Clemens, des Märtyrers und Papstes und Nachfolgers des seligen Apostelfürsten Petrus. Der linke Altar aber ist zu Ehren des seligen Märtyrers Laurentius und aller Bekenner geweiht worden, der rechte Altar aber zu Ehren des seligen Protomärtyrers Stephan und aller Märtyrer, der mittlere Altar aber zu Ehren der Apostel Petrus [und Paulus], der Altar der oberen Kapelle aber zu Ehren der seligsten Muttergottes, der ewigen Jungfrau Maria, und des Evangelisten Johannes durch den hochwürdigen Bischof Otto von Freising, den Bruder des Herrn Konrad, des Rex augustus4) der Römer, in Anwesenheit ebendieses Königs und des Gründers Arnold frommen Angedenkens, damals Elekt der Kölner Kirche, auch in Anwesenheit des hochwürdigen Herrn Abts Wibald von Corvey und Stablo, Walters, des Dekans der Domkirche in Köln, des Bonner [Propstes und] Archidiakons Gerhard und auch des hochwürdigen Abts Nikolaus von Siegburg und vieler weiterer Personen adeliger und ministerialer Herkunft. Sie (die Kapelle) wurde auch von [demselben Gründer und] von seinem Bruder Burchard von Wied und seiner Schwester [Hadwig, Äbtissin von Essen und] Gerresheim, und von seiner Schwester [Hizeka, Äbtissin von Vilich, mit einem Eigengut] in Rülsdorf mit allem Zubehör, Äckern, Weingärten, dotiert ...

Kommentar

Die Schrift ist eine sehr qualitätvolle romanische Majuskel, die sowohl hinsichtlich der Platzaufteilung als auch bezüglich der einzelnen Buchstaben sorgfältig gestaltet ist. Die Buchstaben sind schmal, aber wohlproportioniert, die Schäfte und freien Bogenenden laufen in Sporen aus. Konservative Buchstabenformen herrschen vor. Den kapital bzw. spitz gestalteten A, E, M, N, T und V stehen lediglich das unziale H (mit nach außen umgebogenem und leicht eingerolltem Bogenende) und das eingerollte G als runde Grundformen gegenüber. Für die Neigung zur Aufnahme runder Formen steht jedoch auch das R: Seine geschwungene Cauda verläuft vom Bogen ausgehend steil nach unten, das Ende ist nach außen umgebogen und eingerollt. Daneben kommt auch eine nach links durchgebogene, über der Grundlinie endende Cauda (bei BVRCHARDO) vor, und an anderer Stelle (bei HEINRICO, Z. 3) berühren sich Bogen und Cauda des R nicht. Das M hat gerade Außenhasten, der Mittelteil reicht bis zur Zeilenmitte. W ist verschränkt, das A leicht trapezförmig. Mehrfach wird das sog. proklitische A verwendet, ein unziales A, das durch Ligatur mit einem nachfolgenden E verbunden wird, hier aber zu einer caudaförmigen Fortsetzung des mittleren Balkens des E reduziert ist. Das Schriftbild wird durch zahlreiche Ligaturen geprägt, bei denen nicht nur Schäfte verschiedener Buchstaben, sondern zuweilen (so bei der verbreiteten OR- und bei der weniger häufigen VS-Ligatur) auch Schäfte und Bögen miteinander verschmelzen. Regelmäßig wird die tironische et-Kürzung verwendet. Ungewöhnlich ist der Wechsel in der Gestaltung der Worttrenner in der zweiten Zeile. Bis zum Beginn der zweiten Zeile (Trennzeichen hinter CAPELLA) erfolgt die Worttrennung durch Dreispitze, von da an durch halbkugelig vertiefte Punkte. Nach den kurzen Wörtern A, DE, IN und tironischem ET wird (mit einer Ausnahme in Z. 7 zwischen ET und IOHANNIS) stets auf Worttrenner verzichtet. Vor der Aufzählung der Altarpatrozinien wird ein Strichpunkt als Interpunktionszeichen verwendet (Z. 4). Auffällig sind die Korrekturen, bei denen an drei Stellen vorgeritzte Buchstaben in der Endausführung verbessert wurden. In einem Fall wurde M zu A korrigiert, in einem anderen R zu P, schließlich A zu E.

Der von Nouë bereits 1860 geäußerte und von Ilgen einige Jahrzehnte später wieder aufgegriffene Verdacht, daß es sich bei der Inschrift um eine Fälschung handele,5) kann bereits seit Aldenkirchens Veröffentlichung, vor allem aber seit den Ausführungen Schrörs‘ und Clemens als hinreichend widerlegt betrachtet werden.6) Die Schrift steht in keinerlei Widerspruch zu einer Entstehung in der zweiten Hälfte des 12. Jh., und auch inhaltlich sind keine Unstimmigkeiten feststellbar. Am 3. April 1151 war der Kölner Erzbischof Arnold I. gestorben und nur wenige Tage später Dompropst Arnold von Wied zu seinem Nachfolger gewählt worden. Nachdem König Konrad III. über dessen Wahl informiert worden war, reiste er von Boppard aus rheinabwärts, traf mit dem aus Köln kommenden Arnold in Cochem zusammen und begab sich mit ihm nach Schwarzrheindorf.7) Nicht nur die Schilderung des Baus als „capella operosa“ durch den Augenzeugen Otto von Freising, sondern ebenso die Tatsache, daß am selben Tag auch der Altar der Oberkirche geweiht wurde, weist darauf hin, daß die Kapelle zum Zeitpunkt der Weihe ganz oder zumindest weitgehend fertiggestellt war. Die Weihe der Kirche durch die Bischöfe Albert von Meißen und Otto von Freising ist auch in den Gesta Friderici des Letztgenannten überliefert.8) Der unter den dabei Anwesenden genannte Domdekan Walter trat wenig später die Nachfolge Arnolds als Kölner Dompropst an.9) Er gehörte ebenso wie der Bonner Propst Gerhard von Are10) und Abt Nikolaus von Siegburg11) dem Kölner Priorenkolleg an, also dem zur Wahl des Erzbischofs berechtigten Gremium. Sie dürften in ihrer Funktion als Wähler Arnolds mit diesem nach Schwarzrheindorf gereist sein. Die erwähnten Geschwister Arnolds von Wied sind aus anderen Quellen bekannt.12) Hadwig, in der Inschrift mit ihren Titeln als Äbtissin von Essen und Gerresheim genannt, wurde die erste Äbtissin des nach Arnolds Tod in Schwarzrheindorf begründeten Frauenkonvents.13) Ihre Schwester Hizeka ist seit 1144 als Äbtissin des benachbarten Benediktinerinnenklosters Vilich bezeugt.14)

Da der Stifter der Kirche und nachmalige Kölner Erzbischof Arnold (II.) von Wied im Text als verstorben bezeichnet wird (PIE RECORDATIONIS), kann die Inschrift erst nach seinem Tod am 14. Mai 1156, also frühestens einige Jahre nach der Weihe, ausgeführt worden sein. Die äußeren Merkmale der Inschrift geben allerdings keinen Anlaß anzunehmen, daß der zeitliche Abstand zu Arnolds Tod beträchtlich war. Aus paläographischen Gründen wird man die Inschrift jedenfalls noch ins 12. Jh. datieren.

Das Tagesdatum der Weihe wird aufgrund der Beschädigung des Steins an der entsprechenden Stelle insbesondere in der älteren Literatur unterschiedlich wiedergegeben.15) Die römische Ziffer VIII ist durch das über die letzte Haste gesetzte o als Ordinalzahl gekennzeichnet und mithin klar abgegrenzt, die Lesung als VII kann zweifelsfrei zurückgewiesen werden. Der Abstand zwischen der Ziffer und dem Monatsnamen ist so klein, daß dort eine der römischen Tagesbezeichnungen in ihrer üblichen Abkürzungsform ( KL, ID)16) keinen Platz finden konnte. Lediglich ein schmaler Buchstabe ist an dieser Stelle denkbar, Spuren von Balken, Bögen oder Schräghasten (etwa eines K) fehlen. Nimmt man aber an, daß die schadhafte Stelle von Beginn an nicht beschriftet war, ergibt sich mit dem 8. Mai eine Datumslesung, die bereits Kraus aufgrund des Itinerars Konrads III. korrigiert hat. Der König reiste von Schwarzrheindorf aus nach Köln weiter, wo er Arnold feierlich investierte17) und wenigstens ein Hofgerichtsurteil verkündete.18) Das Ausstellungsdatum der von Konrad III. im fraglichen Zeitraum ausgestellten Urkunden ist allerdings ausnahmslos nicht überliefert. Erst für den 17. Mai ist Konrads Anwesenheit in Nimwegen urkundlich gesichert.19) Kann man auf der Basis dieser Quellenlage auch nicht ausschließen, daß die Weihe der Schwarzrheindorfer Kapelle am 8. Mai stattgefunden hat, so ergäbe sich daraus jedoch ein sehr gedrängter Zeitplan des Königs im Mai, dem ein ungewöhnlich langer Aufenthalt am Rhein im April und Anfang Mai gegenüber stünde. Da eine Quelle des 14. Jh. die Feier des Kirchweihfestes „crastino Georgii proximo“, also am 24. April, bestätigt,20) wird man davon ausgehen können, daß dieser Tag, also der achte Tag vor den Kalenden des Mai, tatsächlich der Tag der Kirchweihe war. Ob die Kalendenangabe in ungewöhnlicher gekürzter Form vorhanden oder irrtümlich vergessen worden war, ist nicht mehr zu entscheiden. Auffällig ist, daß die Weihe an einem Dienstag erfolgte, obwohl ein Kirchweihakt nach Möglichkeit an einem Sonntag oder einem hohen Feiertag stattfinden sollte.21) Der Tag mag als Vortag des Festes des Evangelisten Marcus und der Feier der Litania maior, der großen Prozession, gewählt worden sein. Vielleicht aber erklärt sich die Terminwahl daraus, daß die Anwesenheit des Königs und seines Gefolges in Schwarzrheindorf für die Weihe genutzt werden sollte.22)

Textkritischer Apparat

  1. Wohl gekürzt oder ligiert, da der Platz sonst nicht ausreicht. Endbuchstabe hochgestellt.
  2. Es ist nicht mehr feststellbar, ob die Haste des L durchstrichen oder zu beiden Seiten von einem Punkt begleitet war.
  3. An dieser Stelle ist ein Loch im Stein. Der Platz reicht nur für einen Buchstaben, nicht aber für die üblichen Abkürzungen der römischen Tagesbezeichnungen KL oder ID, die in der Literatur ergänzt wurden.
  4. VIIIo [.] MA[I]] 6 cal. aprilis Gelenius.
  5. Ergänzung nach Kraus (Abklatsch). MAI IND[ICTI]ONE [XIV. DEDI]CATA Kraus, Clemen, Funken. Die Ergänzung der Indiktion wurde aus der Jahresangabe erschlossen. ONE[....C]ATA] consecrata Gelenius.
  6. Ligatur durch proklitisches A.
  7. Buchstabe als M vorgeritzt, als A ausgeführt.
  8. Heute ist – wohl als Folge der Restaurierung – der Balken des L nicht mehr vorhanden.
  9. Kürzungszeichen nicht erkennbar. Arnoldo Gelenius.
  10. Ergänzung nach Clemen. Vom P ist nur noch der Bogen sichtbar, ebenso aber der Querstrich durch die Haste als Kürzungszeichen; auch die letzten drei Buchstaben sind in Teilen erkennbar. Die Überlieferung bei Kraus ( [...]PA IT(EM) [A]) kann daher zweifelsfrei zurückgewiesen werden.
  11. Beide S kleiner und hochgestellt.
  12. I kleiner unter den Balken des T gestellt.
  13. Endbuchstabe hochgestellt.
  14. Tironisch.
  15. Kürzung durch hochgestelltes I.
  16. Kürzung durch übergeschriebenes o.
  17. Erstes i kleiner unter den Balken des T gestellt.
  18. M und R ligiert, darüber ein Kompendienstrich. Rechte Schräghaste des V waagerecht durchstrichen.
  19. I in D eingestellt.
  20. Ergänzung nach Clemen und Kraus. PET[RI] ET PA[VLI] Kraus. PETRI ET PA[VLI] Clemen. Die Lücke bietet Platz für etwa fünf Buchstaben. Die Namen waren daher vermutlich gekürzt.
  21. Beide S kleiner und hochgestellt. Ligatur von M, proklitischem A und E.
  22. I ins V eingestellt, V und R ligiert.
  23. Sic! Ligatur von T, proklitischem A und E. Der obere Balken des E wurde sicher irrtümlich nach links zu einer deutlich sichtbaren T-E-Ligatur verlängert.
  24. Ligatur durch proklitisches A. Schaft des L durchstrichen.
  25. Erstes I mit dem N verschränkt, zweites I hochgestellt.
  26. Zweiter Buchstabe als R vorgeritzt, als P ausgeführt.
  27. Kürzung durch übergeschriebenes o und hakenförmigen Bogen hinter dem Q.
  28. Letztes I kleiner über den Balken des L gestellt.
  29. Stabulensium Gelenius.
  30. Fehlt bei Gelenius.
  31. Zweites I in D enklaviert.
  32. MVLTIS PRAETEREA] multisque etiam Gelenius.
  33. Ergänzung nach Kraus.
  34. Kürzung durch übergeschriebenes A über dem Q.
  35. Erstes S klein und hochgestellt.
  36. Ergänzung nach Kraus, Tf. XXXI.
  37. Zweiter Buchstabe als A vorgeritzt, als E ausgeführt.
  38. Ergänzung nach Kraus. Über dem zweiten I in GERGISHEIMENSI ein überflüssiger Kürzungsstrich.
  39. Ergänzung nach Kraus. Die ersten fünf Buchstaben in der Klammer sind noch zu erahnen.
  40. Ergänzung nach Kraus, I kleiner über den Balken des L gestellt.
  41. Erstes I ins D, zweites ins C eingestellt; Endbuchstabe hochgestellt.
  42. O hochgestellt, danach Fehlstelle von ca. 15 Buchstaben. domibus Gelenius; DOMIB(VS) FELICIT Aldenkirchen; DOMIBVS [FELICITER AMEN] Clemen.

Anmerkungen

  1. Zu dieser Restaurierung, bei der die Platte in über 70 Teile zerfiel und aufwendig behandelt werden mußte, siehe den Bericht im JRD 37, 1996, S. 193ff.
  2. RBA, Nr. 39212.
  3. Bei dem in der Inschrift genannten Rulistorf handelt es sich um eine untergegangene Siedlung im Süden des heutigen Bonn-Beuel. Siehe zuletzt R. Schieffer, Zur frühen Besitzentwicklung des Klosters Schwarzrheindorf, in: Bonn und das Rheinland, S. 19–29 (21).
  4. Zur Entstehung des Titels „Romanorum rex augustus“ im 11. Jh. siehe H. Beumann, Der deutsche König als „Romanorum rex“, Sitzungsberichte der Wiss. Ges. an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Bd. XVIII, Nr. 2, Wiesbaden 1981, S. 71f.
  5. Ilgen bezeichnet sie gar als „ziemlich plumpe Fälschung“ (S. 35).
  6. Eine Wiederholung der im Zuge der ausführlichen Debatte um die Echtheit ausgetauschten Argumente ist an dieser Stelle überflüssig.
  7. Siehe dazu H. Wolter, Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln (Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins 32), Köln 1973, S. 48–51.
  8. Ottonis et Rahewini Gesta Friderici I. imp. III c. 68, MGH SS rer. Germ. in usum schol. [46], ed. G. Waitz, Hannover/Leipzig 31912, S. 96: „Conradus rex ... examen laturus inferiores Rheni partes adiit, habens secum ex Baioaria Ottonem Frisingensem et [ex] Saxonia Albertum Misinensem episcopos .... Ibi prenominatum Coloniensem electum excipiens cum eoque ad inferiora descendens capellam operosam, quam ille non longe a Colonia in proprio fundo construxerat, a predictis, quos secum duxerat, episcopis consecrari fecit.“
  9. M. Groten, Priorenkolleg und Domkapitel von Köln im Hohen Mittelalter. Zur Geschichte des kölnischen Erzstifts und Herzogtums (Rheinisches Archiv 109), Bonn 1980, S. 141.
  10. Ebd., S. 68ff.
  11. Ebd., S. 82 und Wisplinghoff, Siegburg, S. 158f.
  12. Zu Burchard siehe L. Wirtz, Die Grafen von Wied, Nassauische Annalen 48, 1927, S. 65–83; H. Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes, Wiesbaden 1958, S. 250ff.
  13. Frizen, Schwarzrheindorf, S. 25–28.
  14. Giersiepen, Vilich, S. 229.
  15. Siehe zu den ältesten Datierungsvorschlägen W. Bernhardi, Konrad III. (Jahrbücher der Deutschen Geschichte), Teil 2, Leipzig 1883, S. 872, Anm. 19. Bernhardi liest VII. Cal. Maii (25. April). Kraus liest in Übereinstimmung mit Aldenkirchen VIII. Mai, korrigiert aber, anders als dieser, aufgrund des Itinerars Konrads III. zu VIII. Kl. Mai = 24. April. Dieses Weihedatum wird in der jüngeren Literatur nicht mehr in Frage gestellt. Vgl. etwa Funken, Bauinschriften; Frizen, Schwarzrheindorf, S. 22.
  16. Die Nonen kommen hier nicht in Frage, da von ihnen aus bis zu den Kalenden nur sechs Tage zurückgezählt wurden.
  17. Gesta Friderici (wie Anm. 8), S. 97.
  18. MGH DD K III 247.
  19. MGH DD K III 251.
  20. HStAD, Stift Schwarzrheindorf, Urk. 19.
  21. G. Catalani, Pontificale Romanum in tres partes distributum II, Paris 21851, S. 59f.
  22. Siehe dazu K. J. Benz, Untersuchungen zur politischen Bedeutung der Kirchweihe unter Teilnahme der deutschen Herrscher im hohen Mittelalter (Regensburger historische Forschungen 4), Kallmünz 1975, S. 127.

Nachweise

  1. HStAK, Farrag. Gelenii XXX, S. 19f.
  2. Hundeshagen, Stadt und Universität, S. 185f.
  3. A. de Nouë, Examen de l’inscription inaugurale de l‘église de Schwarzrheindorf, BJbb. 29/30, 1860, S. 186–192.
  4. Aldenkirchen, Die Echtheit der Weihe-Inschrift in der Doppelkirche zu Schwarzrheindorf, BJbb. 67, 1879, S. 87–99 u. Tf. VII, 1.
  5. Kraus II, Nr. 513 u. Tf. XXXI, 4.
  6. Th. Ilgen, Die Weiheinschrift vom Jahre 1151 in der ehemaligen Stiftskirche zu Schwarzrheindorf, Westdt. Zs. 24, 1905, S. 34–59.
  7. H. Schrörs/P. Clemen, Die Weiheinschrift von Schwarzrheindorf, AHVN 81, 1906, S. 73f.
  8. Clemen, KDM, S. 344ff.
  9. Kunisch, Konrad III., S. 83, 85 u. Abb. 5.
  10. Funken, Bauinschriften, S. 122f.

Zitierhinweis:
DI 50, Bonn, Nr. 21 (Helga Giersiepen), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di050d004k0002102.