Die Inschriften der Stadt Lüneburg

2. Die kopiale Überlieferung der Inschriften

Von den 1012 hier als Katalogartikel erfassten Lüneburger Inschriften sind 640, also knapp zwei Drittel aller Inschriften, nicht mehr im Original erhalten, sondern ganz oder teilweise nur durch ältere Aufzeichnungen tradiert. Das gilt besonders für die Grabinschriften, da der Großteil der Grabdenkmäler schon im 18. und 19. Jahrhundert aus den Kirchen und von den Friedhöfen entfernt wurde. Der kopialen Überlieferung in Lüneburg kommt damit eine große Bedeutung zu. Sie [Druckseite 12] soll deshalb im Folgenden näher charakterisiert werden. Zu unterscheiden sind zunächst verschiedene Arten von Überlieferungen:

  • die gezielten, zumeist nach Standorten angelegten Inschriftensammlungen in Handschriften (Rikemann; Büttner, Inscriptiones; Schecke),
  • die zahlreichen, häufig auch untereinander eng zusammenhängenden Chronik-Handschriften zur Geschichte des Stadt Lüneburg, die auf der Schomaker-Chronik aufbauen und in denen Inschriften nur gelegentlich in den Text eingestreut sind (Reinbeck, Dithmers, Michelsen, Bellmann),
  • verschiedene gedruckte und handschriftliche Werke und Sammlungen zur Geschichte Lüneburgs, in denen auch Inschriften erfasst sind (Sagittarius; Büttner, Genealogiae; Gebhardi),
  • Archivalien, in denen Inschriften aufgezeichnet sind, um die Inschriftenträger (vor allem Kelche und Glocken) identifizieren zu können.
  • Einen Sonderfall der kopialen Überlieferung bilden die von dem Lüneburger Autor Lucas Lossius selbst verfassten und aufgezeichneten Inschriften, die handschriftlich oder im Druck seiner Werke publiziert sind und sich als ausgeführte Inschriften nachweisen lassen.

Da die Lüneburger Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts (z. B. die Kunstdenkmäler von Mithoff und Krüger/Reinecke) dort, wo verlorene Inschriften zitiert werden, in der Regel auf die genannten Überlieferungen zurückgreift, können diese Publikationen im Kapitel Überlieferung unberücksichtigt bleiben.

Für alle im Folgenden vorgestellten Sammler von Grabinschriften gilt, dass diese in erster Linie an den in den Inschriften enthaltenen Lebensdaten interessiert waren. Das hat zur Folge, dass überwiegend nur die Sterbevermerke – vielleicht noch samt der knappen angefügten Fürbitte – bzw. die biographischen Grabinschriften oder die Versepitaphien aufgezeichnet wurden, nur sehr selten aber die spätestens seit der Mitte des 16. Jahrhunderts ebenfalls auf den Grabdenkmälern stehenden Bibelzitate oder Sentenzen. Bei dem großen Bestand an ausschließlich kopial überlieferten Inschriften von Grabdenkmälern ergibt sich aus der Überlieferung ein verfälschtes Bild, wenn man dies nicht berücksichtigt.

Allgemeingültige Regeln für die Umsetzung der kopial überlieferten Inschriften in die Textedition der Katalogartikel können nur bedingt angegeben werden, da die Arten der Überlieferung von der Detailzeichnung eines Inschriftenträgers bis hin zur normalisierten Wiedergabe des Inschriftentextes schwanken können, auch innerhalb einer Überlieferung. Den größten Teil der kopialen Inschriftenüberlieferung machen allerdings handschriftliche Aufzeichnungen, aber auch Drucke des 16. bis 18. Jahrhunderts aus, in denen die Inschriftentexte in unterschiedlicher Weise normalisiert wiedergegeben sind. Ganz besonders zeigt sich das im Fall der ehemals mit Sicherheit in Kapitalis mit durchgängiger V-Schreibung ausgeführten Inschriften aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, die von vielen Überlieferern in normalisierter Form in Groß- und Kleinbuchstaben und mit wechselnder u/v-Schreibung oder nach ihrem Lautwert wiedergegeben sind, weil es ihnen nur um den Inhalt, nicht jedoch um die äußere Form der Inschrift ging. Die große Menge an kopialer Überlieferung erlaubt eine recht sichere Beurteilung der einzelnen Überlieferer.

Die handschriftlich überlieferten oder gedruckten Texte sind daher, sofern es sich nicht um Zeichnungen der Inschriften oder in anderer Weise bewusst die Gestaltung des Originals bewahrende Überlieferung handelt, für die hier vorliegende Edition nach folgenden Prinzipien normalisiert. Die in den Handschriften wie auch in einem Teil der Drucke zur Beschleunigung und Platzersparnis verwendeten Standard-Kürzungen für -us und -que, die nichts mit den Kürzungen in den Inschriften zu tun haben, werden in der Edition grundsätzlich ohne weitere Kennzeichnung aufgelöst. Es wurde außerdem darauf verzichtet, ae-Ligaturen aus den handschriftlichen wie gedruckten kopialen Vorlagen zu übernehmen, deren inschriftliche Ausführung nicht belegt ist, ebenso die Interpunktion der Überlieferungen, da diese von jedem Überlieferer anders gehandhabt wird und häufig nicht mit der Interpunktion auf dem Inschriftenträger übereinstimmt. Dasselbe gilt auch für die vor und nach Ziffern gesetzten Punkte, die in den einzelnen Überlieferungen – sowohl in den gedruckten als auch in den handschriftlichen Texten – auch innerhalb einer Inschrift uneinheitlich gesetzt oder ausgelassen werden, ganz gleich ob es sich dabei um Kardinalzahlen oder um Ordinalzahlen handelt. [Druckseite 13] Mit der Ausführung auf dem Inschriftenträger zeigt diese Punktsetzung z. B. bei Rikemann und Büttner nur gelegentliche bzw. eher zufällige Übereinstimmungen, wie erhaltene Inschriften belegen. Daher sind auch diese Punkte nicht wiedergegeben. Auch die Diakritika in den wenigen griechischen Inschriften wurden, soweit überhaupt vorhanden, nicht übernommen.

Aufgrund der komplizierten und unübersichtlichen Überlieferungslage finden sich die für die einzelnen Überlieferungen geltenden Angaben zur Edition noch einmal im Folgenden mit einer Erläuterung der editorischen Entscheidungen. Das gilt insbesondere für die Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert, die hier für den größten Teil der handschriftlich überlieferten Inschriften durchgeführt wurde. Im Gegensatz dazu wurde die u/v-Schreibung der im Druck überlieferten Inschriften übernommen, um nicht eine zweite, veränderte Druckfassung zu schaffen.

2.1. Jakob Rikemann – Libellus, Beschrivinge und Epitaphia

Jakob Rikemann wurde im Jahr 1558 geboren und starb am 23. August 1626. Er heiratete 1587 Anna Blancke, fungierte seit dem 7. März 1585 als Vikar des Stifts Bardowick am Altar Omnium Apostolorum und ist seit dem 19. Juni 1611 als Provisor des Bardowicker Heilig-Geist-Stifts nachzuweisen.5) In Bardowick fungierte er auch als Notar des Kapitels.6) Ein Studium Rikemanns an einer der einschlägigen Universitäten ließ sich anhand der Matrikeln nicht nachweisen. Von Rikemann stammen verschiedene Aufzeichnungen zur Geschichte der Stadt Lüneburg;7) sein Hauptinteresse scheint jedoch der Sammlung von Grabinschriften gegolten zu haben. Die unverwechselbare, nicht immer ganz einfach zu lesende Handschrift Rikemanns macht es leicht, die von ihm selbst verfassten Handschriften zu identifizieren.

2.1.1. Rikemann – Libellus

Die für die Lüneburger Grabinschriften bedeutendste Inschriftensammlung ist eine als Autograph erhaltene Sammlung Rikemanns, die von ihm selbst als Libellus omnium Epitaphiorum Luneburgensium überschrieben wurde.8) Auf einem zweiten Blatt findet sich der auf den älteren Teil des Libellus bezogene Titel LIBELLVS Inscriptionum MONUMENTORVM SEPVLCRALIVM, ET EPITAPHIORUM LVNEBVRGICORVM Quae IN OMNIBVS TEMPLIS ET COEMETERIIS VISVNTVR ET LEGVNTVR [CAETERIS DETRITIS ET VETVSTATE CONSVMPTIS, QVAE LEGI NON POSSVNT PLANE OMISSIS] PARATVS ANNO DOMINI 1587. A IACOBO RIKEMANNO LVNEBVRGENSI, ET ECCLESIAE BARDEWICENSIS VICARIO.9) Der in diesen Titeln enthaltene Anspruch auf Vollständigkeit der Sammlung – ausgenommen [Druckseite 14] lediglich die durch Verwitterung und Abnutzung unleserlichen Inschriften – dürfte ursprünglich wohl Gültigkeit gehabt haben. Die heutige Abfolge der zusammengehefteten Blätter stimmt jedoch ganz sicher nicht mit der ursprünglichen Abfolge überein, und ins Leere führende Verweise zeigen, dass ein Teil der ursprünglichen Sammlung verlorengegangen ist. Die eingangs auf 1587 datierte Handschrift ist offensichtlich in mehreren Phasen verfasst. Als ältester, 1587 angelegter Teil können die eher als Reinschrift wirkenden Blätter fol. 1–4, 7–11, 14, 16–19r, 49–51 und 57 gelten. Die Inschriften sind dort in einen Rahmen gesetzt, die verschiedenen Inschriften durch Doppellinien voneinander getrennt. Auf den später hinzugefügten, deutlich weniger sorgfältig geschriebenen Blättern hat Rikemann zwei zu Lebzeiten gesetzte Grabplatten mit freigelassenen Sterbedaten mit dem Vermerk vivit/vivunt adhuc 1610 (Nr. 807 u. 808) versehen, die jüngsten hier verzeichneten Inschriften stammen aus dem Jahr 1614. Damit lassen sich die jüngeren Bestandteile der Handschrift insgesamt auf die Zeit vor 1615 datieren.

Die durchgehende Blattzählung des Libellus ist zwar dem Duktus nach alt, kann aber nicht der ursprünglichen Reihenfolge entsprechen, da eindeutig zusammengehörige Blätter weit auseinanderliegen. Daher finden sich zu St. Michaelis gehörende Inschriften im selben Zusammenhang wie Inschriften von St. Johannis, und die Friedhofsinschriften von St. Johannis sind mit denen aus dem Kirchenraum vermischt, während die ursprüngliche Reihenfolge von Rikemann in der Art eines Rundgangs angelegt war. Die heutige Anordnung belegt, dass die Blätter vor der Anbringung der Zählung falsch zusammengelegt und geheftet worden sind. Das Fehlen von Blättern zeigt sich an verschiedenen Verweisen wie dem auf fol. 38v stehenden Randvermerk ad caput Henrici Rodewolt, dessen Grabinschrift sich aber nicht im Libellus findet. Ebenso gehen die Randvermerke auf fol. 40v ad latus Albert Schroders und Ursule Beckers und ad latus Henrik Warmes ins Leere. Die zitierten Verweise zeigen schon, dass Rikemann bemüht war, für die von ihm notierten Inschriften genaue Lokalisierungen anzugeben, z. B. beneuen der scholen an der kercken (fol. 12r) oder Achter der kercken beneuen dem Kalands hofe zwischen der kerckhovesmuren und dem fußstige indt norden (fol. 20v). Dabei galt sein Hauptaugenmerk – zumindest in den erhaltenen Teilen des Libellus – den in den Kirchen und auf den Friedhöfen liegenden Grabplatten, nicht so sehr den Epitaphien, die er an anderer Stelle sammelte.

Im Gegensatz zu den anderen Inschriftensammlungen Rikemanns (Beschrivinge und Epitaphia, s. u.), die zumindest teilweise Abschriften aus Werken anderer Autoren enthalten, zeichnet sich der Libellus durch die Eigenständigkeit der Inschriftenüberlieferung aus, die mit Sicherheit darauf schließen lässt, dass Rikemann die Inschriften selbst an den Denkmälern transkribiert hat, die er auch jeweils in den Kirchen oder auf den Friedhöfen lokalisiert. Seine Transkriptionen scheinen im Allgemeinen sehr zuverlässig, auch wenn sie sich nicht exakt an die Schreibungen der Vorlage halten. Offenbar verfügte Rikemann über gute Lateinkenntnisse und weist gegenüber anderen Überlieferern häufiger die grammatisch oder metrisch korrekte Version auf. Kapitalisinschriften sind von ihm in Kursive umgesetzt, römische Ziffern in arabische Ziffern übertragen. Am Beispiel der erhaltenen Grabplatte des Joachim von Gule (Nr. 393) lässt sich gut demonstrieren, wie Rikemann mit der Umsetzung des Inschriftentextes verfuhr. Der Text auf der Grabplatte: ANNO DOMINI MDLIX DES FREITAGES NA BARTOLOMEI IS DE ERBAR VND ERENTVESTE IOCHIM VAN GVLE HAVPTMAN ERSCHOSSEN SINS OLDERS IM IARE XXXV DEM GODT GENEDICH SI lautet bei Rikemann: ANNO Domini. 1559 des Freidages na Bartholomei. is der Erbar und erentfeste Joachim uan Gule hauptman erschoßen seines alters im iare .35. dem Gott gnedich sie. Das Beispiel zeigt wie andere auch, dass Rikemann die Inschriften nicht buchstabengetreu, aber wortgetreu transkribiert hat. Zugleich demonstrieren die beiden unterschiedlichen Texte, dass die Punktsetzung bei Rikemann nichts mit dem Original gemeinsam hat.

Bei der Edition der von Rikemann in seiner charakteristischen Handschrift überlieferten Inschriften haben sich verschiedene Normalisierungen als sinnvoll erwiesen. Die Interpunktion ist – wie meistens bei kopialer Überlieferung – weggelassen, weil sie in der Regel nichts mit der Ausführung auf dem Grabdenkmal zu tun hat und uneinheitlich gehandhabt wird. Das gilt auch für die Punktsetzung vor oder hinter Kardinal- oder Ordinalzahlen. Rikemann schreibt grundsätzlich ÿ für ii/ij/y; dies wurde so beibehalten. Für u und v benutzt Rikemann im Wortinneren denselben sehr [Druckseite 15] charakteristischen Buchstaben, am Wortanfang bei lateinischen Wörtern immer v (vxor), am Beginn deutscher Wörter u (und). Da dies nichts mit dem ursprünglichen Inschriftenbefund zu tun hat, werden u und v in der Edition der von Rikemann überlieferten Inschriften immer nach dem Lautwert ediert. Die sehr häufig verwendeten einfachen que- und us-Kürzel sind grundsätzlich ohne besondere Klammersetzung aufgelöst, sofern es sich nicht um mehrfache Kürzungen innerhalb eines Wortes handelt (z. B. d(omi)n(us)), die bewahrt werden, weil sie auf entsprechende Kürzungen in der Inschrift deuten könnten. Auf den reinschriftlichen Seiten beginnt Rikemann jede Inschrift mit einem oder zwei Wörtern in Großbuchstaben – zumeist ANNO DOMINI –, die in der Edition analog zu den anderen Seiten vereinheitlicht werden, also z. B. Anno Domini, um keinen falschen Eindruck der im Original verwendeten Schriftart zu vermitteln.

Neben einigen Inschriften sind in der Randleiste Kreuze gesetzt, deren Bedeutung nicht zu klären ist. Möglicherweise stammen sie von einer späteren Bestandsaufnahme und sollten die Grabdenkmäler markieren, die inzwischen entfernt oder verlegt worden waren. Grabplatten, die Rikemann noch als in der Kirche liegend beschreibt, waren zu Büttners Zeit (vor 1704) schon auf den Kirchhof von St. Johannis verlegt worden (Nr. 33, 71, 113; zur Verlegung von Grabplatten vgl. a. Kap. 3.3.5.). Die Rikemannsche Sammlung im Libellus umfasst die Inschriften von 270 Grabdenkmälern, die in dieser Edition erfasst sind, weitere zwölf ältere Grabinschriften aus St. Michaelis sind nach der Überlieferung von Rikemann in dem Band DI 24 aufgenommen worden. Darüber hinaus überliefert Rikemann weitere Grabinschriften aus Bardowick.

Der Libellus Rikemanns war den anderen Lüneburger Inschriftensammlern wie Sagittarius, Büttner und Gebhardi, die sonst gerne Material aus bereits vorhandenen Sammlungen übernahmen, offensichtlich nicht bekannt. Dies lässt darauf schließen, dass sich der Libellus unter den privaten Papieren Rikemanns befand und von ihm nicht weiter publik gemacht wurde.

2.1.2. Rikemann – Beschrivinge

Rikemanns Beschriuinge Der Kercken in Lunenborg darin Gottes wort Rein und klar van Anno 1530 gelert und geprediget wert bet up dussen hutigen dach gibt es in mehreren Abschriften, die alle in Sammelhandschriften eingebunden sind. Bei dem Exemplar der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover, MS XXIII 846 handelt es sich offensichtlich um die mit zahlreichen Korrekturen versehene Urschrift von der Hand Rikemanns (das Exemplar in MS XXIII 844g hier nicht berücksichtigt), die den entsprechenden Texteditionen dieses Bandes zugrundegelegt ist und denselben Editionsprinzipien unterliegt wie der Libellus. Das Exemplar der Lüneburger Ratsbücherei MS Lune A 4° 2 stellt eine nicht besonders sorgfältige Abschrift dar, deren Schreiber gelegentlich Probleme mit Rikemanns Handschrift hatte. Das Hannoversche Exemplar bietet sehr viel Zusatztext, der vermutlich später auf freigelassenen Seiten und auch auf den Rändern von Rikemann selbst nachgetragen wurde. Überschneidungen mit den im Libellus verzeichneten Inschriften gibt es kaum, da bei den hier überlieferten 50 Inschriften besonders die Epitaphien und Totenschilde berücksichtigt sind, die im Libellus fehlen. Daher sind in der Beschrivinge auch mehr Inschriften verzeichnet, deren Grabdenkmäler noch im Original erhalten sind. Bei den Inschriften der Epitaphien dürfte Rikemann einiges aus den gedruckten Epitaphien des Lucas Lossius übernommen haben (s. u.). Eine weitere Abschrift, die teils Übereinstimmungen mit dem Lüneburger Exemplar, teils Übereinstimmungen mit dem Hannoverschen Exemplar aufweist, findet sich in der Universitätsbibliothek Göttingen (4° Cod. Ms. Hist. 353).

Anders als der Titel vermuten lässt, enthält die Beschrivinge nur sehr knappe Angaben zu den einzelnen Kirchen; der Schwerpunkt ist auf die Wiedergabe der Inschriften gelegt. Den größten Raum nimmt naturgemäß St. Johannis mit seinen zahlreichen Grabdenkmälern ein, es folgen St. Lamberti, St. Marien, St. Nicolai, St. Michaelis und schließlich die Hospitäler zum Heiligen Geist und der Gral. Auch wenn der Libellus aufgrund seiner Unvollständigkeit nur bedingt herangezogen werden kann, ergibt sich in Kombination mit der Beschrivinge doch der sichere Eindruck, dass die übrigen [Druckseite 16] Lüneburger Kirchen gegenüber St. Johannis eine eher untergeordnete Rolle spielten, wenn es um Begräbnisse ging.

2.1.3. Rikemann – Epitaphiorum et Inscriptionum Tumulorum Sepulcralium Tomus III/IV

Ebenfalls von der Hand Rikemanns, hier aber in Reinschrift, stammt die Sammlung Epitaphiorum et Inscriptionum Tumulorum Sepulcralium Tomus I–IV ... ex omnium temporum omnis generis autoribus monumentis marmoreis et erectis vel humi collacatis lapidibusque collectus bono studio et opera a Iacobo Rikemanno, Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Guelf 28.6–9 Aug. fol. Hierbei handelt es sich um eine insgesamt aus vier Bänden bestehende Inschriftensammlung, die Rikemann weitgehend aus zeitgenössischen Drucken zusammengetragen haben dürfte. Sie umfasst Grabinschriften von Kaisern und Päpsten ebenso wie die Grabinschriften der Kirche St. Maria dell’ Anima in Rom, zahlreicher anderer italienischer und deutscher Kirchen und in Bd. III und IV eine größere Anzahl von Lüneburger Inschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei ganz eindeutig auf Versgrabschriften. Bei vielen Inschriften ist darunter das Todesdatum und der Begräbnisplatz angegeben bzw. Platz für den Nachtrag dieser Angaben markiert. Nicht immer handelt es sich jedoch um inschriftlich ausgeführte Epitaphien, da auch bei literarischen Epitaphien der Platz des Begräbnisses vermerkt sein kann. Soweit er ihm bekannt war, hat Rikemann auch jeweils den Autor der Versgrabschrift angegeben. Wenn es keinerlei Hinweis auf die inschriftliche Ausführung eines Epitaphs gibt, ist der Text nur in Anhang 2 als literarische Grabschrift verzeichnet. Für diese Inschriftensammlung gelten dieselben Editionsprinzipien wie für die anderen von Rikemann notierten Inschriften.

2.2. Lucas Lossius – Epitaphia aliquot virorum und Epitaphia Principum Ducum Nobilium et praecipuorum Ecclesiae

Zur Person und Biographie des bedeutendsten Lüneburger Inschriftenverfassers Lucas Lossius kann auf den Katalogartikel zu seinem Epitaph Nr. 541 verwiesen werden, dessen Inschriften er selbst entworfen hat. Zu den Werken Lossius’ gehören zwei Inschriftensammlungen, die hier zu charakterisieren sind. Die Handschrift Epitaphia aliquot virorum (Ratsbücherei Lüneburg, MS Miscell. D 2° 4), enthält im Wesentlichen literarische Versgrabschriften bzw. auch Gedichte zu festlichen Anlässen aus der Feder des Lucas Lossius. Sie ist damit – ganz gegen den äußeren Anschein – für diese Inschriftenedition kaum von Bedeutung. Nur wenige der hier aufgezeichneten Versgrabschriften sind oder waren auf Grabdenkmälern ausgeführt, was andere Überlieferungen belegen. Wenn es für die Ausführung der Versgrabschriften auf einem Grabdenkmal keinen Beleg gibt, sind die betreffenden Inschriften lediglich in Anhang 2, der Tabelle der literarischen Versgrabschriften, verzeichnet. Für diejenigen Inschriften bei Lossius, die Rikemann, Büttner oder Sagittarius ebenfalls als Inschrift eines Grabdenkmals wiedergeben, ist der Edition deren Version zugrundegelegt, die eher der Ausführung auf dem Grabdenkmal entspricht als die literarische Version bei Lossius, die länger sein kann oder eine andere Abfolge der Verse enthalten kann.

Bedeutsamer für den Katalog der Lüneburger Inschriften ist die 1580 gedruckte Sammlung Epitaphia Principum Ducum Nobilium et praecipuorum Ecclesiae ... aliorumque Virorum in Saxonia inferiore illustrium. Sie präsentiert eine recht willkürlich zusammengestellte Sammlung von Versinschriften, die nur zum Teil aus der Feder von Lossius selbst stammen. Diese kennzeichnet der Autor mit A. oder A. F. Unter der Kirche St. Michaelis finden sich Versinschriften für Mitglieder von Adelsfamilien, z. B. für Levin von Meding (Nr. 470, Ausführung durch Rikemann bezeugt), Anton von Holle (Nr. 472, Ausführung durch Rikemann bezeugt), aber auch für Adolph und Hilmar von Münchhausen (beerdigt in Nienburg) sowie Katharina von Heimburg (deren Grabdenkmal mit der Inschrift in Wunstorf, St. Cosmas und Damian). Sicher inschriftlich ausgeführt sind bzw. waren die unter dem Titel EPITAPHIA ERECTA IN TEMPLO S. IOHANNIS (ab S. 55) verzeichneten Inschriften aus St. Johannis, bei denen sich Lossius ausdrücklich auf die dort angebrachten Grabdenkmäler [Druckseite 17] bezieht.10) Im Gegensatz zu den so bezeichneten EPITAPHIA ERECTA stehen die darauf folgenden EPITAPHIA SCRIPTA (ab S. 64), die alle von Lossius selbst verfasst sind und auch in den Epitaphia aliquot virorum verzeichnet sind. Zumeist handelt es sich hierbei um literarische Grabschriften. Es gibt nur wenige – als solche in den Katalognummern gekennzeichnete – Grenzfälle, in denen diese Inschriften in die Edition aufgenommen wurden, weil die inschriftliche Ausführung wenigstens zu vermuten ist. Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Inschriftenkatalog war aber, dass sich die Texte nicht nur bei Lossius, sondern parallel auch bei Rikemann und/oder Sagittarius (vgl. Nr. 444 u. 513) finden. Bei der Edition der Inschriften nach diesem Druck gilt wie für die anderen Drucke auch, dass die u/v-Schreibung sowie die Groß- und Kleinschreibung der Vorlage bewahrt bleiben. Die hier drucktechnisch bedingten Kürzungen für -us und -que sowie die ae-Ligaturen werden hingegen ohne Kennzeichnung aufgelöst, die Interpunktion ist weggelassen.

2.3. Heinrich Witzendorff – Wegweiser

Zu dem am 28. September 1625 im Alter von nur 19 Jahren ertrunkenen Heinrich Witzendorff, einem Sohn des Lüneburger Bürgermeisters Franz Witzendorff, vgl. Nr. 928. Heinrich Witzendorffs noch 1625 angelegter Wegweiser Etzlicher fürnehmen strassen durch Deutschlandt undt anderswo mit einem Register (Ratsbücherei Lüneburg, MS Lune A 4° 13) enthält Reiseaufzeichnungen aus verschiedenen norddeutschen Städten, aber auch eine Beschreibung der Kirchen seiner Heimatstadt Lüneburg (p. 94–108). Es dürfte sich dabei um Aufzeichnungen im Rahmen einer 1623 begonnenen Bildungsreise gehandelt haben. Ein besonderes Augenmerk des Verfassers galt den in den Kirchen vorhandenen Ausstattungsstücken und deren Inschriften, in Lüneburg ganz besonders der Witzendorffschen Familienkapelle und deren Denkmälern, die im Wegweiser genau beschrieben werden. Als Quelle für die Lüneburger Inschriftenüberlieferung ist Witzendorff weniger wichtig, da 13 der von ihm aufgezeichneten 16 Lüneburger Inschriften auch anderweitig überliefert sind; über die Gestaltung der Witzendorffschen Familienkapelle und deren näherer Umgebung in St. Johannis zu Beginn des 17. Jahrhunderts geben seine Aufzeichnungen aber aufschlussreiche Auskünfte. Die Edition erfolgt – wie bei den bisher genannten Handschriften – unter Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert und unter Weglassung der eher willkürlichen Interpunktion, ohne Wiedergabe der ae-Ligaturen und unter stillschweigender Auflösung der einfachen Kürzungen von -us und -que.

2.4. Caspar Sagittarius – Historia Urbis Luneburgi

Caspar Sagittarius wurde 1643 in Lüneburg als Sohn des gleichnamigen Schulrektors an St. Johannis geboren und starb 1694 in Jena. Er bezeichnete sich selbst als Urenkel von Lucas Lossius,11) lehrte an verschiedenen Universitäten und war vor allem auch als Historiograph tätig.12)

Die Historia Urbis Luneburgi des Caspar Sagittarius, eine in der Grundstruktur auf der Schomaker-Chronik13) beruhende, nach Jahren unterteilte Stadtgeschichte Lüneburgs, gibt es in mehreren voneinander abweichenden Handschriften. Die Urschrift gehört zum Bestand der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (Cod. Guelf. 34 Blankenburg, ca. 1687). Hierbei handelt es sich um einen Entwurf der Chronik mit zahlreichen Korrekturen und einem Anhang, in dem zu den einzelnen im vorderen Teil behandelten Jahren Inschriften aus der Stadt Lüneburg – zum überwiegenden Teil Grabinschriften – verzeichnet sind. Darüber hinaus finden sich auch im Hauptteil weitere Inschriften; [Druckseite 18] insgesamt überliefert Sagittarius 69 Inschriften der Stadt Lüneburg bis zum Jahr 1650. Dem Wolfenbütteler Entwurf entspricht im Aufbau die in Reinschrift ausgeführte Handschrift der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen 4° Cod. Ms. Hist. 354, die ebenfalls einen Addenda-Teil mit Inschriften enthält. Sie ist, soweit nicht anders vermerkt, den Katalogartikeln zugrundegelegt. Zwei weitere Exemplare der Historia finden sich in der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover. Die Handschrift MS XXIII Hann 904 ist eine verkürzende Abschrift ohne die Addenda und enthält nur die Inschriften des Hauptteils. Bei der Handschrift MS XXIII Hann. 915 handelt es sich dagegen um eine vollständige Reinschrift samt Addenda; hier findet sich eine Kapitelunterteilung mit durchnummerierten Paragraphen, die in dem Wolfenbütteler und Göttinger Exemplar erst vorläufig durch Paragraphenzeichen ohne Nummern angedeutet ist. Die Inschriften der Addenda sind in den laufenden Text eingefügt, so dass sich eine andere Abfolge der Inschriften ergibt.

Wieviele Inschriften Sagittarius, der häufig Lossius zitiert, anderen Sammlungen entnommen hat bzw. inwieweit seiner Überlieferung auch Transkriptionen am Original zugrundeliegen, lässt sich nicht sicher beurteilen. Zumindest den Eindruck der Nähe zum Original erwecken die bei Sagittarius durchgängig in Großbuchstaben mit durchgehender V-Schreibung wiedergegebenen (Kapitalis)-Inschriften, die in der Edition daher so bewahrt bleiben.14) Die Edition der übrigen von Sagittarius in Groß- und Kleinschreibung wiedergegebenen Texte erfolgt – wie bei den bisher genannten Handschriften – unter Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert und Weglassung der eher willkürlichen Interpunktion bzw. Punktsetzung, ohne Wiedergabe der ae-Ligaturen und unter Auflösung der einfachen Kürzungen von -us und -que.

2.5. Johann Heinrich Büttner – Inscriptiones Luneburgicae und Genealogiae

Die von dem Lüneburger Historiker, Genealogen und Sammler Johann Heinrich Büttner († 1745) angelegte Blattsammlung der Inscriptiones Luneburgicae im Nachlass Büttners im Lüneburger Stadtarchiv (ND Büttner 19) sind eine bislang offenbar völlig unbeachtete Quelle, deren große Bedeutung darin liegt, dass hier das komplette Inschriftenprogramm festgehalten ist, mit dem sich das Lüneburger Rathaus bis zu seiner Umgestaltung um 1720 nach außen präsentierte. Büttner dürfte diese handschriftliche Sammlung um 1710 abgefasst haben. Das zeigt eine Liste der dort ebenfalls verzeichneten Ratsherren, die mit zwei offenbar nachgetragenen Todesdaten 1708 und 1713 endet. Neben den Inschriftenprogrammen des Rathauses (vgl. dazu Kap. 3.3.7.), zu denen auch die zu Büttners Zeit offenbar noch besser lesbaren Inschriften in den Fenstern der Gerichtslaube gehörten (Nr. 69), überliefern die Inscriptiones etliche Hausinschriften, Inschriften von Stadttoren und Grabinschriften aus dem Kloster Lüne. Da die Inscriptiones in vielen Fällen die einzige Überlieferung darstellen, zu der es keine Parallelüberlieferung gibt, ist davon auszugehen, dass Büttner die Inschriften zumindest zu einem großen Teil am Original transkribiert hat. Die Art der Wiedergabe erweckt den Anschein, als habe er die häufig in Kapitalis ausgeführten Inschriftentexte bei der Aufzeichnung nicht nur in Groß- und Kleinbuchstaben umgesetzt, sondern auch die Schreibung normalisiert. Die Edition dieser Texte erfolgt daher – wie bei den bisher genannten Handschriften – unter Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert, der Weglassung der eher willkürlichen Interpunktion und der Punktsetzung bei Ziffern, ohne Wiedergabe der ae-Ligaturen und unter Auflösung der einfachen Kürzungen von -us und -que ohne besondere Kennzeichnung.

Die in Büttners 1704 gedruckten Genealogiae oder Stamm- und Geschlecht-Register der vornehmsten Lüneburgischen Adelichen Patrizien-Geschlechter aufgenommenen Inschriften, bei denen es sich bis auf wenige Ausnahmen um Grabinschriften für Mitglieder der von ihm behandelten Lüneburger Patriziergeschlechter handelt, scheinen in etlichen Fällen am Original notiert worden zu sein. Büttner gibt in den Genealogiae sowohl literarische wie auch inschriftlich ausgeführte Grabschriften wieder, kennzeichnet dies aber meistens durch eine Standortangabe bei den ausgeführten Inschriften bzw. durch Angabe des Autors bei den literarischen Inschriften, so dass sich hier eindeutig differenzieren lässt.

[Druckseite 19]

Büttner verwendet in den Genealogiae bei den zumeist in die Stammtafeln eingefügten Sterbevermerken oft Abkürzungen; er kürzt und vereinfacht gelegentlich die Texte und variiert die Schriftarten unabhängig vom Original, um besonders die Personennamen hervorzuheben. Solche in Großbuchstaben gesetzten Namen sind in der Edition in Groß- und Kleinbuchstaben umgesetzt, ebenso das Zeichen & für et, dessen Verwendung bei Büttner keine Aussage über die inschriftliche Ausführung – möglicherweise als tironisches et – zulässt. Bei der Edition der Inschriften nach diesem Druck gilt wie für die anderen Drucke auch, dass die u/v-Schreibung sowie die Groß- und Kleinschreibung der Vorlage bewahrt bleiben. Die hier drucktechnisch bedingten einfachen Kürzungen für -us und -que sowie die ae-Ligaturen sind hingegen ohne Kennzeichnung aufgelöst. Außerdem setzt Büttner Satzzeichen und Worttrennpunkte, deren inschriftliche Umsetzung zwar bei vielen Inschriften wahrscheinlich ist (z. B. Nr. 18) und die daher bei den spätmittelalterlichen Inschriften bewahrt sind, die im Original besonders der jüngeren Inschriften aber wohl vielfach ganz anders gehandhabt waren. Die abweichende Interpunktion Büttners veranschaulicht das Beispiel der Grabschrift auf dem im Original erhaltenen Epitaph des Georg von Dassel (Nr. 900): GEORGIUS A DASSELL IOHANNIS P. M. FILIUS, AO. CHRISTI 1554 · DIE CATHARINAE, IN HANC LUCEM EDITUS; ANNO 1592 SENATOR DESIGNATUS; AO. 1610 CONSUL REIPUB: PATRIAE SALUTATUS, ... lautet bei Büttner: GEORGIUS A DASSEL. Johannis P. M. filius Anno Christi 1554. die Catharinae in hanc lucem editus Anno 1592. Senator designatus An. 1610. Consul Reip. patriae salutatus ... . Daher sind – wie bei Rikemann – weder die Interpunktionszeichen noch die die Ziffern begleitenden Punkte in die Edition übernommen worden.

Die in der älteren Literatur immer wieder als Chronik Büttners zitierte Handschrift im Stadtarchiv Lüneburg, AB 1135 ist ganz eindeutig eine Abschrift der Chronik des H. Dithmers (s. u.) und stammt nicht von Johann Heinrich Büttner.

2.6. Ludwig Albrecht Gebhardi – Collectanea

Ludwig Albrecht Gebhardi (1735–1802) stammte aus Lüneburg, war als Lehrer an der Ritterakademie von St. Michaelis in Lüneburg tätig und betätigte sich auch als Bibliothekar, Archivar und Historiker, ganz besonders aber als Sammler von Informationen zu diversen historischen Themen, die er in 15 Bänden seiner etwa in der Zeit von 1760 bis 1800 entstandenen Collectanea (Bd. 1–15: Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover, MS XXIII, 848–862) vereinigte. Ein deutlicher Schwerpunkt dieser Sammlung liegt auf der Geschichte des Klosters St. Michaelis, aber auch die anderen Lüneburger Kirchen werden von Gebhardi behandelt. Die Auswertung der Collectanea im Hinblick auf die darin enthaltenen Inschriften wird dadurch erschwert, dass die Bände inhaltlich kaum nach Standorten sortiert sind und sich die Inschriftenüberlieferung somit über nahezu alle Bände verteilt, auch wenn es gewisse Schwerpunkte gibt. Eine Orientierung über den Inhalt aller 15 Bände gibt ein im 19. Jahrhundert von Burchard Christian Spilcker angelegtes Verzeichnis (MS XXIII, 862a). Für seine Collectanea hat Gebhardi sowohl Archivalien, Handschriften als auch gedruckte Literatur ausgewertet, wobei nicht immer deutlich wird, aus welcher Quelle seine Informationen stammen. In einigen Fällen lassen sich bei Gebhardi als Quelle angegebene Autoren oder Titel nicht verifizieren. So ist die von ihm genannte Beschreibung der Canonen und Mörser 1747, nach der er Geschützinschriften zitiert (Bd. 3, p. 121f.), ebenso wenig auffindbar wie das von ihm benutzte Exemplar der Reinbeckschen Chronik (s. u.), das bezüglich der Überlieferung von Inschriften offenbar nicht mit dem Exemplar des Stadtarchivs übereinstimmte.

Über die Auswertung von Quellen und Literatur hinaus hat Gebhardi aber auch selbst in den Kirchenräumen Aufzeichnungen angelegt wie z. B. die Beschreibung der Innenausstattung von St. Johannis (Bd. 1, p. 495–500) oder den Lageplan mit den eingezeichneten Denkmälern von St. Michaelis vor der radikalen Umgestaltung des Kirchenraums (Bd. 6, p. 381). Diese Notizen sind besonders wichtig, weil sie als einzige Quellen einen Eindruck von dem Zustand der Gebäude am Ende des 18. Jahrhunderts geben. Ebenfalls von besonderer Bedeutung sind die in die Gebhardische Sammlung aufgenommenen Zeichnungen von heute nicht mehr im Original vorhandenen Denkmälern, im Wesentlichen Grabdenkmäler aus St. Michaelis, aber auch verschiedene andere Denkmäler der Stadt Lüneburg. Viele dieser Zeichnungen sind sehr detailliert bzw. sind mit zusätzlichen [Druckseite 20] Detailzeichnungen versehen, die einen genauen Eindruck von dem Inschriftenträger und den Inschriften geben.

Für die Zuverlässigkeit der Inschriftenüberlieferung stellt es ein gewisses Problem dar, dass Gebhardis Lateinkenntnisse eher begrenzt gewesen zu sein scheinen, ebenso seine Lesefähigkeiten in Bezug auf ältere Inschriften sowie sein Verständnis der mittelalterlichen Ikonographie. Streckenweise komische Züge nimmt dies z. B. bei seiner Beschreibung der Benedikt-Tafeln aus St. Michaelis an (Nr. 169), die Gebhardi in Unkenntnis der Benediktvita nur nach dem beschrieb, was er zu erkennen glaubte. Der häufigen Abqualifizierung von Ausstattungsstücken als schlechte Gemählde, schlechtes hölzernes Epitaphium oder elende Statuen stehen immerhin auch positive Bewertungen wie sehr fleißig gemacht oder ziemlich guth gerathen gegenüber (alle fünf willkürlich ausgewählten Beispiele Bd. 1, p. 498). Dass Gebhardi die den Propheten in den Fenstern der Gerichtslaube des Rathauses (Nr. 70) zugeordneten Inschriften für moralisch übel gefast hielt, mag daran liegen, dass die Inschriften für ihn auch schwer zu lesen waren und er dies deshalb nicht versuchte. Ebenso mit Vorsicht zu bewerten wie seine recht subjektiven Qualitätsurteile sind seine Datierungen mittelalterlicher Stücke, bei denen es sich häufig um sehr grobe Schätzungen handelt. Die höchst unterschiedlichen Überlieferungsarten bei Gebhardi, die von der Detailzeichnung bis zu einem aus der Überlieferung entnommenen normalisierten Inschriftentext reichen, machen es unmöglich, hier generelle Editionsprinzipien anzugeben.

2.7. Friedrich Schecke – Hausinschriften

Im Nachlass Wilhelm Reineckes im Stadtarchiv Lüneburg findet sich eine Blattsammlung aus dem Ende des 19. Jahrhunderts mit Lüneburger Hausinschriften unter dem Titel Ein Gang durch Lüneburg. Einige Inschriften welche sich an verschiedenen Häusern Lüneburg’s in Holz und Stein befinden. Gesammelt von J. H. L. Friedrich Schecke in Lüneburg. Abgesehen von wenigen Glockeninschriften gilt das Interesse Scheckes den an den Lüneburger Bürgerhäusern angebrachten Inschriften, die er zusammen mit den Hausmarken bzw. Wappen aufzeichnet. Insgesamt enthält seine Sammlung 30 Inschriften aus der Bearbeitungszeit sowie 18 Baudaten (Anhang 1). Neben den Kunstdenkmälern von Mithoff und Krüger/Reinecke stellt Scheckes Sammlung die einzige ältere Überlieferung von Hausinschriften dar. Die Wiedergabe der Inschriften bei Schecke bietet eine normalisierte Fassung.

2.8. Die Inschriftenüberlieferung in den Lüneburger Chroniken

Eine sehr verstreute Überlieferung von Inschriften findet sich in den zahlreichen Chroniken zur Geschichte der Stadt Lüneburg. Sie sind im Einzelfall als Quelle zitiert, aber nicht gesondert beschrieben. Hier als etwas ergiebigere Überlieferung zu behandeln ist lediglich eine Gruppe von Chroniken aus dem 18. Jahrhundert, die untereinander zusammenhängen und aufeinander aufbauen. Allen liegt – wie bei Sagittarius – das Prinzip der Schomaker-Chronik zugrunde, die in chronikalischer Abfolge die Ereignisse Jahr für Jahr aneinanderreiht, selbst aber keine Inschriften berücksichtigt hat.15) Die älteste dieser Chroniken ist die bis 1712 geführte Chronik des Franz Andreas Reinbeck (hier benutztes Exemplar Stadtarchiv Lüneburg, AB 1134a), die auf 1073 Seiten insgesamt 63 Inschriften aus dem Bearbeitungszeitraum überliefert. Es handelt sich dabei sowohl um Grabinschriften als auch um Inschriften auf Ausstattungsgegenständen der Kirchen, besonders auch der Glocken. Nach einem Vermerk Reinbecks (p. 622) hat er Handschriften von Schomaker, Lossius und Sagittarius für seine Aufzeichnungen abgeglichen und ineinander gearbeitet.

Bis zum Jahr 1740 geführt ist die in mehreren Abschriften überlieferte Chronik des H. Dithmers, die in der Literatur häufig, aber irrtümlich als Chronik Büttner zitiert wird (Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, 4° Cod. Ms. Hist. 355; auch Stadtarchiv Lüneburg AB 1134 u. 1135 sowie mit Fortsetzung bis 1765 Dithmers/Nörlinger, Ratsbücherei Lüneburg Ms. Lune, A 2° 20). Auch Gebhardi hat die Chronik Dithmers bereits benutzt und Inschriften nach ihr zitiert, wie an Bindefehlern zu erweisen ist (vgl. Nr. 89 u. 165). Anders als Reinbeck hat Dithmers sich bei der [Druckseite 21] Wiedergabe von Inschriften besonders auf Glocken und Geschütze sowie vereinzelt auf Bauwerke konzentriert; Grabinschriften finden hier kaum Berücksichtigung. In einigen Fällen stellt Dithmers die bislang älteste bekannte Überlieferung der Inschriften dar. Insgesamt sind hier 36 Inschriften bis zum Jahr 1650 überliefert. Am Anfang der Chronik Dithmers finden sich lange Personenlisten der verschiedenen Lüneburger Amtsträger. Auf die Chronik Dithmers bauen die späteren Chroniken von Franz Michelsen (geführt bis 1748, Ratsbücherei Lüneburg, A 2° 17) und Georg Ludolph Bellmann (geführt bis 1751, Ratsbücherei Lüneburg, A 2° 21) auf, deren Inschriftenrepertoire weitgehend übereinstimmt und mit 25 bzw. 20 Nummern aus dem Bearbeitungszeitraum vergleichsweise überschaubar bleibt.

Die Edition der in den Chroniken enthaltenen Inschriften, die zumeist in einer auch im übrigen Text praktizierten Groß- und Kleinschreibung aufgezeichnet sind, erfolgt – wie bei den bisher genannten Handschriften – unter Normalisierung der u/v-Schreibung nach dem Lautwert und Weglassung der eher willkürlichen Interpunktion, ohne Wiedergabe der ae-Ligaturen und unter Auflösung der einfachen Kürzungen von -us und -que.

2.9. Die Inschriftenüberlieferung in den Akten des Stadtarchivs

Gelegentlich enthalten auch die Akten des Lüneburger Stadtarchivs die Aufzeichnung einzelner Inschriften. Sie finden sich in Nachlassinventaren, Akten zu Rechtsstreitigkeiten, in denen Inschriften zum Beweis von Besitzverhältnissen herangezogen werden, oder auch in den Glockenakten, wo Inschriften besonders vor der Veräußerung von Glocken (so Stadtarchiv Lüneburg, AA E1d24, St. Nicolai, Abnahme der Glocken vom Turm 1830/31) noch einmal aufgezeichnet worden sind. Eine systematische Suche nach dieser Art der Inschriftenüberlieferung ist in den reichen Lüneburger Archivbeständen nicht durchführbar, so dass es sich hierbei – abgesehen von den Bauakten – eher um Zufallsfunde handelt.

Auf eine ganz besondere Art der Inschriftenüberlieferung ist hier noch hinzuweisen. Es handelt sich dabei um zwei Register der zu den Vikarien in den Lüneburger Kirchen gehörenden Ausstattungsgegenstände (Stadtarchiv Lüneburg, Präpositurregister, 1532, AB 460 u. Verzeichnis der Klenodia, nach 1505, AB 774) und um ein Register (Calices beneficiorum, AA P3a1 Nr. 57), in dem alle im Zuge der Reformation an die Stadt abgelieferten Kelche dieser Vikarien verzeichnet wurden. Zur Identifizierung der Gegenstände, ganz besonders der Kelche, sind auch die auf ihnen angebrachten Inschriften zitiert, die sich häufig parallel in allen drei Verzeichnissen finden. Das letztgenannte Registrum Calices beneficiorum wurde in den Jahren von 1540 bis 1562 geführt. Neben zahlreichen Kelchen, bei denen zu ihrer Beschreibung nur die darauf befindlichen Wappen genannt sind, werden für 36 Kelche auch Inschriften wiedergegeben zusammen mit Vermerken darüber, zu welchem Altar bzw. welcher Vikarie die Kelche gehörten und wer sie abgegeben hatte. Von diesen Kelchen ist keiner mehr im Original erhalten. Die Edition der hier verzeichneten Inschriften erfolgt nach den für die übrige handschriftliche Überlieferung aufgestellten Regeln.

Zitationshinweis:

DI 100, Lüneburg (Stadt), Einleitung, 2. Die kopiale Überlieferung der Inschriften (Sabine Wehking), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di100g019e009.

  1. Die Lebensdaten nach StA Lüneburg, St. Bard. 896 (o. p.) u. St. Bard. 922 (o. p.) sowie KBA Lüneburg, Kirchenbuch St. Johannis 1, fol. 27v (Heirat). Vgl. a. Schlöpke, Stifft Bardewick, S. 381, 384, 438 u. 441. Im Stadtarchiv Lüneburg findet sich ein von Rikemann angelegtes Rechnungsbuch des Heilig-Geist-Stifts in Bardowick (StA Lüneburg, St. Bard. 896) sowie ein ebenfalls von ihm angelegtes Register über Einnahmen und Ausgaben für das Weißbrot der Vikare am Dom zu Bardowick (StA Lüneburg, St. Bard. 922). In letzterem ist das Todesdatum Rikemanns als 23. August 1625 eingetragen, in dem Rechnungsbuch St. Bard. Nr. 896 der 24. August, bei Droste (Schreiben, S.315) ist der 27. August angegeben. Eine Lücke in der Buchführung des Brot-Registers zwischen 1510 und 1555 beklagt Rikemann, indem er den mangelnden Eifer seiner Vorgänger tadelt und mit den Worten kommentiert: aber hin ist hin, und was einmahl wegk, kompt nimmer wieder. Offenbar handelte es sich um eine Art resignative Maxime des ausdrücklich um die Erhaltung des historischen Erbes für die Nachwelt bemühten Chronisten, die er auch in dem Rechnungsbuch St. Bard. 896 wiederholte. Als sein Symbolum notiert er dort eingangs: Bene vive, bene crede et beatus eris. – Leb woll, gleub woll, du wirst selig woll. »
  2. Schlöpke, Stifft Bardewick, S. 438. »
  3. Dazu Droste, Schreiben, S. 315–318. »
  4. Jakob Rikemann, Libellus omnium Epitaphiorum Luneburgensium. Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 219 Extrav. »
  5. Ebd. fol. 2r. Der eingeklammerte Text ist gestrichen. »
  6. Noch im Original vorhanden sind: Nr. 314, 321, 377, 378, 404, 489. Nicht erhalten sind Nr. 332, 342, 382, 512. Sicherlich nur literarisch ist die von Lossius, S. 60f. eingeschobene Inschrift für Margaretha Stöterogge samt Kindern. »
  7. Sagittarius, Historia, Ex. Göttingen, p. 319. »
  8. ADB, Bd. 30, S. 171. »
  9. Gedr.: Die Lüneburger Chronik des Propstes Jakob Schomaker, hg. v. Theodor Meyer. Lüneburg 1904. Zu Jakob Schomaker vgl. Nr. 409. Seine Chronik ist nicht im Original, aber in zahlreichen Abschriften, bearbeiteten Versionen und Fortführungen erhalten. Zur Schomaker-Chronik vgl. Droste, Schreiben, S. 272–276. »
  10. Nr. 512, 535, 536, 570, 601, 602»
  11. Vgl. Anm. 13. »