Der Band umfaßt 395 Katalognummern mit den mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Stadt Darmstadt und der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau bis zum Jahr 1650. Aufgenommen wurden sowohl die im Original erhaltenen Inschriften als auch jene, die nur noch in Abschriften oder Photographien vorliegen. Der Band enthält 108 Ersteditionen.

Die frühesten sicher datierbaren Inschriften stammen bereits aus dem 13. Jahrhundert, doch konzentriert sich die Überlieferung vor allem auf die Zeit von 1400 bis 1650. Den Schwerpunkt des Bestandes bilden die Grabinschriften mit 172 Nummern. Unter diesen gehören die Bronzegrabplatten und die Ewigen Anbetungen für Graf Philipp I. von Hanau-Lichtenberg und seine Familie in der Kirche von Babenhausen sowie die Fürstengrabmäler in der Stadtkirche von Darmstadt zu den interessantesten Denkmälern. Neben den Grabdenkmälern sind die Glocken und die Bauinschriften am stärksten vertreten. Außerdem enthält der Band u.a. Bildbeischriften, Gedenk- und Stifterinschriften sowie Mahn- und Spruchinschriften. Sie alle spiegeln die Entwicklung der Region in den verschiedensten Lebensbereichen wider.

Die Einleitung stellt Bezüge zwischen dem Inschriftenbestand und der Geschichte der wichtigsten Standorte her. Zudem werden die Inschriften u.a. hinsichtlich ihres Formulars, der Sprache und der Schrift ausgewertet. Der Katalogteil enthält eine genaue Wiedergabe der Texte unter Auflösung der Kürzungen. Lateinische Texte werden übersetzt. Die Beschreibung des jeweiligen Inschriftenträgers vermittelt einen Eindruck von dem Zusammenhang, in dem die Inschrift steht. Im Kommentar werden historische, kunsthistorische, philologische oder schriftgeschichtliche Fragen erörtert, die für die Inschrift oder ihren Träger von Bedeutung sind. Zehn Register erschließen dem Benutzer das vielschichtige Material. Ein ausführlicher Tafelteil ergänzt die Edition.

1. Geleitwort, Vorbemerkung und Benutzungshinweise

Geleitwort

Einer Quellenedition nicht nur die Einleitung des Editors mit allerlei Vorbemerkungen und Benutzungshinweisen sowie historischen Darlegungen über die Fundorte der Quellen und ihre Beschaffenheit, sondern auch ein Geleitwort aus ganz anderer Feder voranzustellen, ist ein alter Brauch und hat seinen guten Sinn. Häufig neigt ja der Editor trotz berechtigten Stolzes auf sein Werk doch dazu, bescheiden dessen allgemeine Bedeutung zu bezweifeln. Dem aber muß hier ganz entschieden widersprochen werden.

Mit dem nun vorliegenden Inschriftenband wird dem Land Hessen der vierte Editionsband seiner epigraphischen Schätze geschenkt. Einige wichtige Regionen des Landes sind damit erfaßt und ihre epigraphischen Quellen können als Grundlage weiterer Forschungen dienen. Der Editionsband widmet sich einem relativ großen und heterogenen Gebiet, in dem sich die historische Entwicklung in vielen Bereichen wie der Regional- und Personengeschichte oder der Kunst- und Schriftgeschichte oft nur schwer nachzeichnen läßt. Gerade darum gebührt dem Bearbeiter allergrößter Dank für seine entsagungsvolle und exakte Arbeit, bei der er weder die mühevolle Sammlung der Inschriften, noch ihre schwierige Entzifferung oder die oft zeitaufwendige Auseinandersetzung mit den Texten gescheut hat. Welchen Gewinn man aus der Edition ziehen kann, muß der Benutzer jeweils für seinen Bereich feststellen.

In den Dank an den Bearbeiter und Editor muß der Photograph der Mainzer Arbeitstelle, Herr Thomas G. Tempel, für die Herstellung der Photos und die Bearbeitung des Abbildungsteils ebenso eingeschlossen werden wie die Herren Dr. Rüdiger Fuchs und Dr. Eberhard J. Nikitsch für ihre kollegiale Mithilfe. Nicht minder gebührt der Druckerei und dem Verlag geziemender Dank, nicht zuletzt dem Bund und dem Land Hessen als Geldgeber und der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, als jener Institution, die auch diesem Groß- und Langzeitunternehmen der Inschriftenedition für die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ihre Protektion angedeihen läßt.

Mainz, im Juni 1999

Harald Zimmermann

Vorsitzender der Mainzer Inschriften-Kommission

Vorwort

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Stadt Darmstadt und der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau bis zum Jahr 1650. Er wurde in den Jahren 1995 bis 1999 im Auftrag der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz erstellt. Dabei konnte für Groß-Umstadt auf das Material einer 1992 durchgeführten Sicherheitsverfilmung zurückgegriffen werden. Die Sammlung des Materials erwies sich als schwierig, da für den alten Landkreis Darmstadt kein Kunstdenkmalinventar und für den Landkreis Groß-Gerau weder eine Denkmaltopographie noch ein Kunstdenkmalinventar vorliegen. Bei der geringen Dichte an Vorarbeiten ist es nicht verwunderlich, daß der Katalog mit 108 Ersteditionen eine Fülle bislang unbekannten Materials bieten kann.

Ein Band, in dem sich so viele Probleme und Fragestellungen kristallisieren, kann nicht ohne vielfältige Unterstützung und Hilfe erarbeitet werden. Es ist mir deshalb eine überaus angenehme Pflicht, den zahlreichen Förderern, die hier oder an entsprechender Stelle im Katalog genannt werden, zu danken. Stellvertretend für die Institutionen und Einzelpersonen, die mir nach Kräften geholfen haben, möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen an alle Pfarrer, Pfarrsekretärinnen und Küster, die mir geduldig immer wieder auch zu unpassenden Zeiten ihre Kirchen öffneten, an das Hessische Staatsarchiv Darmstadt, an den Leiter des Stadtarchivs Darmstadt, Dr. Peter Engels, sowie an die Herren Hans Dörr (Dieburg), Dr. Volker Ilgen (Schloßmuseum Darmstadt), Rudolf Kunz † (Jugenheim) und Jörg Poettgen (Overath). Herr Prof. Dr. Friedrich Karl Azzola hat mir einmal mehr wertvolle Hilfe bei der Identifizierung von Handwerkszeichen sowie beim Aufspüren schwer auffindbarer Inschriftenträger geleistet. Prof. Dr. Falk Krebs (Darmstadt) fertigte in bewährter Qualität die Tafeln der Steinmetz- und Meisterzeichen.

Herr Dr. Harald Drös von der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften war immer wieder Ansprechpartner bei kniffligen Wappenproblemen. Er sah zudem das ganze Manuskript sorgfältig durch und steuerte wichtige Korrekturen, Ergänzungen und Anregungen bei.

Frau Christine Göhring, der Lektorin der Mainzer Akademie, danke ich für ihre Hilfe bei der technischen Herstellung.

Zu besonderem Dank bin ich den Kollegen der Mainzer Arbeitsstelle verpflichtet. Herr Thomas G. Tempel sorgte nicht nur in bewährter Weise für hervorragende Photos, sondern ihm sind auch die digitale Bearbeitung und das Layout des Abbildungsteils zu verdanken. Frau Gepa Spitzner las das ganze Manuskript akribisch Korrektur und war zudem unermüdliche Ratgeberin bei kunsthistorischen Fragen. Herr Dr. Eberhard J. Nikitsch stand zu jeder Zeit als Ansprechpartner für die unterschiedlichsten Probleme zur Verfügung und las das Manuskript Korrektur. Seine Verbesserungsvorschläge und Anregungen flossen in vielfältiger Weise in den Band ein. Die größten Verdienste um dieses Buch erwarb sich jedoch Dr. Rüdiger Fuchs. Er betreute seinen ganzen Werdegang, setzte sich immer wieder zeitintensiv mit vielen Problemen auseinander und unterzog die einzelnen Lesungen sowie das ganze Manuskript einer kritischen Überprüfung. Viele der hier präsentierten Ergebnisse wären ohne seine Hilfe und ohne unsere intensiven Diskussionen nicht denkbar.

Der abschließende Dank gebührt Herrn Prof. Dr. h. c. Dr. Dr. Harald Zimmermann (Tübingen) als Vorsitzendem der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur • Mainz. Durch seinen stetigen Einsatz für die Belange der Arbeitsstelle und sein förderndes Interesse an ihrer Arbeit schuf er die besten Bedingungen für die Entstehung dieses Bandes.

Mainz, im Juni 1999

Sebastian Scholz

VORBEMERKUNGEN UND BENUTZUNGSHINWEISE

Die Inschriften der Stadt Darmstadt und der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau wurden nach den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften bearbeitet. Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Stadt Darmstadt und der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau in ihren heutigen Grenzen bis zum Jahr 1650. Diese für das Inschriften-Unternehmen allgemein vorgegebene Zeitgrenze erschien insofern sinnvoll, als die Inschriftenproduktion im Bearbeitungsgebiet, soweit sich dies nach der oft unbefriedigenden Überlieferungssituation feststellen ließ, aufgrund der Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges etwa ab der Mitte des 17. Jahrhunderts bis um 1680 stark eingeschränkt war. Inschriften aus der Zeit vor 1650, deren Träger nachweislich erst später in das Bearbeitungsgebiet gelangten, wurden nicht berücksichtigt.

Aufgenommen wurden alle zugänglichen erhaltenen Inschriften mit ihren Trägern. Nur noch in Abschriften, in Nachzeichnungen, in Drucken oder auf Photos überlieferte Inschriften, die heute verschollen oder verloren sind, wurden ebenfalls ediert.1)

Die Edition beschränkt sich auf jene Inschriften, die nicht Gegenstand von Spezialdisziplinen wie z. B. der Sphragistik und der Numismatik sind.2) Außerdem wurde auf die Aufnahme von Inschriften verzichtet, deren Buchstaben aufgrund ihres mangelhaften Erhaltungszustandes nicht mehr eindeutig bestimmt werden konnten.3)

Ausgeschlossen blieben nach wie vor die Inschriften aus dem jüdischen Kulturkreis sowie Runen, Steinmetz- und Meisterzeichen, Hausmarken, Goldschmiede- und Beschauzeichen, Monogramme und Einzelbuchstaben, sofern sie nicht in Verbindung zu einer Inschrift stehen. Singulär vorkommende Jahreszahlen wurden nur unter bestimmten Bedingungen aufgenommen.4) Wenn mehrere Jahreszahlen an einem Standort vorhanden waren, wurden sie in einer Sammelnummer zusammengefaßt und unter der frühesten Jahreszahl im Katalog eingeordnet. Die Grenz- und Gütersteine wurden ebenfalls in einer Sammelnummer zusammengefaßt und außerhalb der chronologischen Reihenfolge am Ende des Katalogs plaziert.

Der Katalog ist chronologisch aufgebaut. Seine Artikel gliedern sich in der Regel nach folgendem Schema:

In der Mitte der Kopfzeile steht der Standort der Inschrift. Bei erhaltenen Inschriften wird immer der letztbekannte Standort angegeben.

1 Links in der Kopfzeile steht die fortlaufend gezählte Katalognummer.
Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet die nichtoriginal überlieferten Inschriften.
(†) Befinden sich innerhalb einer Nummer erhaltene und nichterhaltene Inschriften, steht das Kreuz in Klammern.
1400 Die Datierung am rechten Rand der Kopfzeile gibt, sofern feststellbar, das Entstehungsjahr der Inschrift an, das nicht immer mit dem Entstehungsjahr des Trägers identisch sein muß. Bei Grabinschriften wird von einer Herstellung im Todesjahr ausgegangen, falls keine Hinweise auf eine andere Datierung vorliegen. Entstanden die Inschriften eines Trägers zu [Druckseite XII] unterschiedlichen Zeiten, so werden die Entstehungsjahre in chronologischer Reihenfolge und durch Kommata getrennt angegeben.
Bei einer zufälligen Wiederverwendung des Trägers werden die Inschriften getrennt und unter Verweis auf den Träger unter dem jeweiligen Entstehungsjahr eingeordnet, bei einer bewußt konzipierten Wiederverwendung werden sie gemeinsam unter der frühesten Inschrift ediert. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften wurde durch paläographische Untersuchungen der Schrift, durch die Heranziehung historischer Zeugnisse oder mit Hilfe stilistischer Merkmale des Trägers so genau wie möglich bestimmt. Diese Inschriften sind jeweils am Ende des in Frage kommenden Zeitraums eingeordnet.
1400? Unsichere Datierungen sind mit einem Fragezeichen versehen.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz beginnt mit der Benennung von Inschriftenart und Inschriftenträger. Er gibt Informationen zum Material, zum Erhaltungszustand, zur Ikonographie, zur Position der Inschriften am Träger und zu ihrer Ausführung. Außer bei der Blasonierung der Wappen erfolgen die Beschreibungen immer vom Blickpunkt des Betrachters aus.

Bei nichtoriginal überlieferten Inschriften wird die Quelle der Textwiedergabe genannt. Am Schluß des Abschnitts stehen die Maßangaben (in cm) des Inschriftenträgers und der Buchstaben (wenn möglich am klein- bzw. großgeschriebenen N gemessen) und die genaue Schriftbezeichnung. Am Rand steht die zugehörige Nummer der im Tafelteil wiedergegebenen Abbildung.

Bei der Wiedergabe der Inschriftentexte werden folgende Zeichen verwendet:

A, B, C Mehrere Inschriften an demselben Träger werden durch Großbuchstaben unterschieden.
A† Ein Kreuz hinter dem Buchstaben kennzeichnet die nichtoriginal überlieferten Inschriften. wenn sich innerhalb einer Nummer erhaltene und nichterhaltene Inschriften befinden.
/ Ein Schrägstrich markiert das reale Zeilenende auf dem Träger. Die Texte werden fortlaufend wiedergegeben, wenn es sich nicht um metrische Inschriften handelt. Diese sind versweise angeordnet.
// Doppelte Schrägstriche kennzeichnen den Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld.
( ) Abkürzungen werden unter Auslassung des Kürzungszeichens in runden Klammern aufgelöst.
NE Unter die Zeile gesetzte Bögen kennzeichnen Ligaturen. Andere Buchstabenverbindungen sind nicht am Text gekennzeichnet. Sie werden in der Schriftbeschreibung erläutert.
[ ] Eckige Klammern machen Textverlust, nicht mehr sicher lesbare Stellen, Konjekturen des Bearbeiters und Ergänzungen aus nichtoriginaler Überlieferung kenntlich.
[....] Ist bei Textverlust eine Ergänzung nicht möglich, stehen in den Klammern Punkte auf der Zeile. Sie zeigen bei geringen Verlusten in etwa den Umfang des verlorenen Teils an.
[. . .] Ist die Länge einer Fehlstelle ungewiß, werden stets nur drei durch Spatien getrennte Punkte gesetzt.
<. . .> Bei der Herstellung der Inschrift absichtlich freigelassene Stellen – etwa für später nachzutragende Sterbedaten – sind mit spitzen Klammern kenntlich gemacht, die entweder Punkte oder den tatsächlichen Nachtrag enthalten.
= Worttrennstriche an Zeilenenden und -anfängen originaler Inschriften sind durch Doppelstriche wiedergegeben.
Änderung in der Onlineversion

Nicht Bögen, sondern Striche unter der Zeile (Unterstreichungen) bezeichnen Buchstabenligaturen.

Bei erhaltenen Inschriften wird der erkennbare Buchstabenbestand wiedergegeben. Nichtoriginale Überlieferung wird nur dann buchstabengetreu mit Kennzeichnung der Kürzungen ediert, wenn dem Gewährsmann eine textgetreue Übernahme zuzutrauen ist. Andernfalls werden in lateinischen Texten die Worte nach Wörterbuch normalisiert und die Eigennamen groß geschrieben. Deutsche Texte werden der Vorlage entsprechend übernommen. In beiden Fällen werden eventuell vorhandene Kürzungen nicht vermerkt.

Dem Text der Inschrift folgen gegebenenfalls eine Übersetzung, die Auflösung des Datums, die Nennung der am Träger befindlichen Wappen und die Angabe des Versmaßes oder der Reimform. Um die Abstammungslinien deutlicher zu machen, wird bei der Anordnung der Wappen folgendermaßen verfahren: Zunächst wird das Hauptwappen genannt, dann werden jeweils durch einen Strichpunkt getrennt die Wappen der linken, dann die der rechten Seite aufgeführt. In der Literatur nicht nachweisbare oder nur selten vorkommende Wappen werden in den Anmerkungen blasoniert.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zum paläographischen Befund, zu philologischen Besonderheiten, zu den genannten Personen, zu historischen Hintergründen und unter Umständen zur [Druckseite XIII] kunsthistorischen Einordnung des Trägers. Die Schriftbeschreibungen richten sich nach der „Terminologie zur Schriftbeschreibung”.5)

Der Anmerkungsapparat ist in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen unterteilt. Die Buchstabenanmerkungen enthalten textkritische Angaben wie etwa Textvarianten in der Parallelüberlieferung, orthographische Besonderheiten und unsichere Lesarten. Die Ziffernanmerkungen umfassen Zitat- und Literaturnachweise sowie ergänzende Bemerkungen zum Kommentar.

Das Literaturverzeichnis am Schluß der Katalognummern nennt die wichtigsten Überlieferungen des Inschriftentextes in chronologischer Reihenfolge.

2. KURZER HISTORISCHER ÜBERBLICK

Die im Süden Hessens gelegenen Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau umfassen Teile des Odenwaldes, der Bergstraße, des Rieds und des Gerauerlandes. Entgegen älteren Forschungen läßt sich die Besiedlung dieses Gebietes erst ab der Jungsteinzeit vor etwa 7000 Jahren nachweisen.6) Nach den spärlichen Grabungsfunden zu urteilen, scheinen die frühesten Siedlungsgebiete in den ausgedehnten Lößgebieten des nordwestlichen und nördlichen Odenwaldrandes sowie bei Groß-Gerau und Goddelau gelegen zu haben.7)

Die römische Phase der Region begann mit ihrer Eroberung durch Kaiser Domitian in den Jahren 83 bis 85 nach Christus. In der folgenden Zeit entstanden römische Siedlungen in den Kreisgebieten, von denen die wichtigste Dieburg war.8) Nach dem Alemanneneinfall von 259/260 setzte der Rückzug der Römer auf die linke Rheinseite ein, und die Alemannen konnten sich in dem frei gewordenen Gebiet festsetzen. Nach ihren Niederlagen gegen die Franken 496/97 und 506 wurden die Alemannen jedoch aus dem Gebiet verdrängt, das nun in das fränkische Reich eingegliedert wurde.9)

Eine verstärkte Einbindung der rechtsrheinischen Gebiete in das fränkische Reich erfolgte in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts. Sie spiegelt sich unter anderem in der Übertragung der Klöster Fulda, Hersfeld und Lorsch an Karl den Großen wider, der sie mit umfangreichem Landbesitz ausstattete, sie aber auch für verschiedene Aufgaben in Dienst nahm.10) Während Umstadt schon 766 durch König Pippin an die Abtei Fulda geschenkt worden war,11) erhielt das Kloster Lorsch ab 772 durch Schenkungen erheblichen Landbesitz im Bearbeitungsgebiet.

Die oft undurchsichtige Entwicklung der Territorialverhältnisse kann hier nicht im einzelnen nachgezeichnet werden.12) Von erheblicher Bedeutung für die weitere Entwicklung der Region ist, daß die Herren von Katzenelnbogen seit dem 11. Jahrhundert weite Gebiete in ihre Hand brachten, die später die katzenelnbogische Obergrafschaft bildeten. Als die Grafen von Katzenelnbogen 1479 ausstarben, gingen diese Gebiete an die Landgrafen von Hessen über.13) Bei der Teilung Hessens nach dem Tode Landgraf Philipps des Großmütigen 1567 bildete die Obergrafschaft dann den Kern des Territoriums Hessen-Darmstadt.14)

Neben den Grafen von Katzenelnbogen bzw. den Landgrafen von Hessen verfügte auch das Mainzer Erzstift über ausgedehnten Grundbesitz in den beiden heutigen Landkreisen. Durch die Übertragung des Klosters Lorsch durch Kaiser Friedrich II. an Erzbischof Siegfried III. 1232 fiel der noch verbliebene Rest der Lorscher Besitzungen an das Erzstift Mainz. Zudem erwarb das Erzstift 1310 die Stadt Dieburg.15) Der nordöstliche Teil des Gebiets mit dem Mittelpunkt Babenhausen war bis 1255 im Besitz der Herren von Münzenberg, von denen er dann auf die Herren von Hanau überging.16) [Druckseite XIV]

Nach der Teilung von 1458 befand sich das Gebiet dann im Besitz der Linie Hanau-Lichtenberg.17) Als weiterer wichtiger Territorialherr erscheint noch die Kurpfalz. Pfalzgraf Ruprecht II. erwarb 1390 von der Abtei Fulda die Hälfte von Umstadt zusammen mit Hering und der Burg Otzberg.18) Außerdem befanden sich in der Region noch eine Reihe kleinerer Herrschaftsgebiete ritteradliger Familien wie etwa der Herren von Frankenstein.19) Die Geschichte vieler dieser Familien ist allerdings noch nicht aufgearbeitet. So fehlen grundlegende Arbeiten zu den Grafen von Hanau-Lichtenberg, zu den Ulner von Dieburg oder den Wambolt von Umstadt. Ein umfassender Überblick über die Entwicklung der einzelnen Territorien bis 1650 ist deshalb nicht möglich.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Voraussetzungen für die Entstehung der heutigen Landkreise geschaffen. Im Jahr 1832 wurden die elf Landratsbezirke der Provinz Starkenburg aufgelöst. An ihre Stelle traten sechs Kreise, darunter die Kreise Dieburg und Groß- Gerau.20) Nachdem im Juli 1848 die Kreise zunächst wieder aufgehoben worden waren, entstanden sie 1852 in veränderter Form neu.21) Aus dem Gebiet des Kreises Dieburg gliederte man 1938 Darmstadt aus, das nun kreisfreie Stadt wurde. Weitere 11 Gemeinden des Kreises Dieburg wurden dem Kreis Darmstadt zugeschlagen. Bei der Gebietsreform 1972 legte man die Kreise Darmstadt und Dieburg zusammen. Dabei wurden aus dem neu entstandenen Kreis die Orte Fränkisch-Crumbach, Nieder- und Ober-Roden ausgegliedert und ihm dafür die Orte Alsbach-Hähnlein, Bickenbach und Seeheim-Jugenheim hinzugefügt.22) Die Grenzen des Kreises Groß-Gerau wurden 1874 neu festgelegt. Durch die Gebietsreform von 1977 erhielt der Kreis seine heutige Gestalt.23)

2.1. Geschichte und Beschreibung der wichtigsten Standorte

Die Inschriften der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau verteilen sich auf zahlreiche Orte, deren Geschichte hier nicht im einzelnen behandelt werden kann. Eine ausführliche Würdigung aller Standorte käme einer Geschichte der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau gleich. Die historische Einleitung beschränkt sich deshalb auf die fünf wichtigsten Standorte, in denen sich knapp die Hälfte aller Inschriften befindet.

Babenhausen

Die Burg Babenhausen wird urkundlich zum erstenmal 1236 erwähnt und war 1239 im Besitz der Familie von Münzenberg. Als diese 1255 ausstarb, kam Babenhausen durch die mit Reinhard I. von Hanau verheiratete Erbtochter Adelheid von Münzenberg an die Herren von Hanau. Diese konnten sich aber erst im Verlauf eines langen Erbstreites den Besitz von Babenhausen sichern. Im Jahr 1295 verlieh König Adolf auf Bitten Ulrichs von Hanau Babenhausen die Stadtrechte.24) Im Laufe der Zeit entwickelte sich Babenhausen neben Hanau zum wichtigsten Zentrum der Grafschaft Hanau.25)

Inschriftlich sind die Grafen von Hanau in Babenhausen zum erstenmal 1445 in zwei Bauinschriften faßbar, die Graf Reinhard II. bei der Erneuerung der Stadtmauer anbringen ließ (Nrr. 36 f.). Die später von den Grafen von Hanau in Babenhausen gesetzten Inschriften geben nicht nur Auskunft über die Entwicklung der Stadt, sondern sie sind auch Zeugen einer tiefgreifenden Veränderung der Grafschaft.

Reinhard II., der 1429 in den Reichsgrafenstand erhoben worden war, hatte seinen ältesten Sohn Reinhard III. im Alter von 24 Jahren mit der erst vierjährigen Fürstentochter Margarethe von Pfalz-Mosbach verheiratet, so daß er 10 Jahre warten mußte, bevor die Ehe 1446 vollzogen werden konnte. Da Nachkommen zunächst ausblieben, erhielt der zweite Sohn Philipp die Rolle eines „Ersatzregenten”, um so die Herrschaftsfolge notfalls über den Zweitgeborenen sichern zu können. Philipp [Druckseite XV] erhielt einen Anteil an dem Territorium zur selbständigen Herrschaftsausübung, mußte aber zunächst ein striktes Heiratsverbot hinnehmen, und auch der Gebrauch des Hanauischen Vollsiegels wurde ihm verwehrt.26) Philipps Rolle als „Ersatzregent” schien jedoch schon bald darauf überflüssig zu werden, da Reinhard III. 1449 endlich der lange ersehnte Sohn geboren wurde, der ebenfalls den Namen Philipp (der Jüngere) erhielt.

Als 1451 zunächst Reinhard II. und 1452 Reinhard III. starben, ruhten alle Hoffnungen des Geschlechts auf dem etwas schwächlichen zweijährigen Philipp dem Jüngeren. Da man die Gefahr des Aussterbens der Familie offenbar als gegeben ansah und fürchtete, die Grafschaft könne unter landfremden Erben aufgeteilt werden, ergriff das Land selbst die Initiative. Die Städte Hanau, Babenhausen, Windecken und Steina sowie die Lehnsmannen und die Burgmannschaften wandten sich als Vertreter der Grafschaft 1456 an Herzog Otto von Pfalz-Mosbach, den Großvater Philipps des Jüngeren, und forderten eine Teilung zugunsten Philipps des Älteren, um das Fortbestehen der Grafschaft Hanau zu sichern. Im Jahr 1458 wurde die Teilung besiegelt. Philipp der Ältere erhielt ein Drittel der Grafschaft Hanau mit der Stadt und der Burg Babenhausen. Außerdem wurde ihm die Heiratserlaubnis erteilt, von der er noch in demselben Jahr Gebrauch machte. Er heiratete die Erbtochter Anna von Lichtenberg, die ihm 1471 bzw. 1480 die halbe Herrschaft Lichtenberg zubrachte.27)

Da Philipp der Jüngere bei der Teilung der Grafschaft die alte Residenz in Hanau erhalten hatte, lag es für Philipp den Älteren nahe, Babenhausen zu seiner Residenz auszubauen. Der Baubeginn am Schloß wurde 1460 durch eine Inschrift verkündet (Nr. 43), die gleichzeitig die neue Stellung Philipps in aller Öffentlichkeit demonstrierte, da sie ihn als den Herren der Burg und damit auch als den neuen Territorialherrn zeigte. Unterstrichen wird seine neue Stellung noch durch die Nennung der ihm unterstehenden Amtsträger Amtmann und Keller.

Diese Bauinschrift macht ein Phänomen sichtbar, das sich im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit immer wieder bei der Entstehung einer neuen Herrschaft beobachten läßt, vor allem, wenn sie durch die Teilung einer alten Herrschaft herbeigeführt wurde. Die neuen Herren waren meist bemüht, ihre Residenz auszubauen und gleichzeitig eine traditionsbildende Grablege zu schaffen. Damit sollte der Herrschaftsanspruch untermauert und die Legitimität der neuen Linie dargestellt werden.28) Dies geschah nun auch in Babenhausen. Neben dem Umbau der Burg geht möglicherweise auch der 1464 begonnene Neubau des schon 1357 erwähnten Spitals (Nr. 47) auf die Initiative Philipps zurück. Zudem nahm er den Neubau des Langhauses der Kirche in Angriff, deren Patronatsherren die von Hanau seit 1262 waren.29) Die Kirche sollte in der Größe der neuen Bedeutung des Ortes angepaßt werden. Da der Chor der Kirche bereits 1383 erneuert worden war (Nr. 12), wurde nun das Langhaus entsprechend vergrößert.

Zwei Jahreszahlen an der Westfassade der Kirche (Nr. 54) belegen die Fertigstellung des Langhausneubaus im Jahr 1472. Ebenfalls in der Westfassade befindet sich ein stark verwitterter Stein mit einem Jesusmonogramm und zwei Handwerkerzeichen, die von Friedrich Karl Azzola als eine Tuchschere und eine Zimmermannsaxt gedeutet wurden. Azzola interpretiert sie als Beleg für Stiftungen durch die Zünfte der Tuchmacher und der Zimmerleute für den Kirchenbau.30) Die Beteiligung von Zünften und gerade der Zunft der Tuchmacher an Kirchenbauten und ihre Verewigung durch Handwerkszeichen ist nicht ungewöhnlich, wie Beispiele in Bingen, Göttingen und Marburg belegen.31) Sollte Azzolas Interpretation zutreffen, so wäre dies ein Beleg für die Einbindung der städtischen Korporationen beim Residenzausbau durch Philipp den Älteren.

Die Einrichtung einer Familiengrablege in der Babenhausener Kirche begann 1473, als Philipps 1460 geborener Sohn Johannes starb (Nr. 59). Philipps Vater Reinhard II. hatte sich als erster der Familie im Chor der Marienkirche in Hanau bestatten lassen. Seine nicht mehr erhaltene Grabplatte trug ein Wappen aus Metall. Die Platte der ebenfalls im Chor der Kirche bestatteten Frau Reinhards III., Margarethe von Pfalz-Mosbach, trug neben dem Metallwappen auch Inschriftenleisten aus [Druckseite XVI] Metall.32) Philipp der Ältere nahm diese Anregungen auf, bestimmte den Chor der Babenhausener Kirche zur Grablege seiner Familie und ließ für Johannes eine Grabplatte mit Schriftleisten und einem Wappen aus Metall fertigen. In derselben Weise sind alle noch vorhandenen Grabplatten der gräflichen Familie ausgeführt worden mit Ausnahme jener des Diether von Hanau-Lichtenberg. Da in Babenhausen 1474 ein Halbstift mit sechs Geistlichen bestand,33) hielt Philipp offenbar auch das Gebetsgedenken für seine Familie für ausreichend gesichert.

Die Grabplatte Philipps des Älteren (Nr. 72) spiegelt einen weiteren Schritt in der Entwicklung des Territoriums Hanau-Lichtenberg wider. Kurz vor seinem Tode am 10. Mai 1480 hatte Philipp endlich das Erbe der halben Herrschaft Lichtenberg antreten können, die ihm durch seine Frau Anna von Lichtenberg zugefallen war.34) Dieser Übergang der Herrschaft Lichtenberg in hanauischen Besitz ist auch in der Grabinschrift Philipps durch seine Bezeichnung als Graf zu Hanau und Herr zu Lichtenberg dokumentiert. Betont wird dieser Aspekt noch durch die Erwähnung des Todesortes Ingweiler, der zu dem neuen Herrschaftsgebiet gehörte. Auch das Wappen brachte die neuen Herrschaftsrechte zum Ausdruck, da Philipps Platte nicht mehr das herkömmliche Hanauer Wappen, sondern das Wappen Hanau-Lichtenberg erhielt.

Mit der Bestattung Philipps III. 1538 (Nr. 168) bricht die Benutzung des Chors der Babenhausener Kirche als Familiengrablege der Grafen von Hanau-Lichtenberg zunächst ab.35) Philipp III. hatte den Herrschaftsschwerpunkt zunehmend in das lichtenbergische Territorium verlegt, und unter seinem Sohn und Nachfolger Philipp IV. setzte sich diese Entwicklung fort.36) Bezeichnenderweise wurden Philipp IV. († 1590) und ebenso sein Sohn Philipp V. († 1599) in Lichtenberg beigesetzt.37) Die Verlagerung des Herrschaftsschwerpunktes dürfte auch ein Grund dafür sein, daß die Familie der Grafen von Hanau-Lichtenberg im 16. und 17. Jahrhundert außer in den Grabinschriften nur noch in einer weiteren Inschrift faßbar ist. Der sieben Jahre in Babenhausen residierende Philipp V. ließ sich zusammen mit seiner Frau Katharina von Wied in einer Portalinschrift (Nr. 239) im Südflügel des Schlosses verewigen, das zu dieser Zeit erweitert wurde.38)

Während der Chor der Babenhausener Kirche ab 1473 den Grafen von Hanau-Lichtenberg als Bestattungsort vorbehalten blieb, diente das Langhaus bereits im 14. Jahrhundert als Bestattungsort des ortsansässigen Adels. Die älteste erhaltene Grabplatte ist die des 1334 verstorbenen Conrad von Wasen (Nr. 7). Allerdings ist sie die einzige Grabplatte im Langhaus aus der Zeit vor 1480, was seinen Grund im Langhausneubau von 1472 haben dürfte. Im 16. und 17. Jahrhundert lassen sich vor allem Bestattungen von Amtsträgern der Grafen von Hanau-Lichtenberg im Langhaus nachweisen. Die Bestattung von Priestern des Halbstifts in der Kirche ist nur durch die Grabplatte des 1515 verstorbenen Conrad Springenkle (Nr. 132) belegt. Die protestantischen Pfarrer, die seit der Einführung der Reformation 154539) den Gottesdienst in Babenhausen hielten, wurden möglicherweise stets auf dem Kirchhof bestattet, da Steiner die Grabinschriften eines Pfarrers (Nr. 285) und einer Pfarrersfrau (Nr. 286) vom Kirchhof mitteilt.

Die Bedeutung Babenhausens als Amtssitz spiegeln aber nicht nur die Grablege in der Kirche, sondern auch die Adelshöfe und die Burgmannenhäuser wider. Über ihre Baugeschichte geben verschiedentlich Jahreszahlen Auskunft (Nr. 176), und ihre Besitzer sind teilweise in Inschriften genannt.40) Diese Häuser sind auch ein Zeugnis des Wohlstandes, der mit dem Dreißigjährigen Krieg ein vorläufiges Ende fand. Zwar entging Babenhausen der Brandschatzung, unter der viele kleinere Orte der Umgebung wie Schaafheim oder Kleestadt zu leiden hatten, aber es hatte mehrfach Einquartierungen und Belagerungen zu erdulden.41) Als 1642 die Linien Hanau-Lichtenberg und Hanau-Münzenberg wieder vereinigt wurden, wirkte sich dies zusätzlich nachteilig für Babenhausen aus, da [Druckseite XVII] der Amtssitz nach Hanau verlegt wurde. Daraufhin verließ auch ein Teil der in den Diensten der Grafen von Hanau stehenden Adelsfamilien Babenhausen.42) Infolgedessen sind aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts kaum noch Grabplatten oder Epitaphien in der Babenhausener Kirche vorhanden.

Darmstadt

Für Darmstadt und seine heutigen Ortsteile Arheilgen, Bessungen, Eberstadt und Wixhausen sind verhältnismäßig wenig Inschriften überliefert. Dies liegt an der Zerstörung älterer kirchlicher Ausstattungsgegenstände im Dreißigjährigen Krieg, an Umbaumaßnahmen späterer Jahrhunderte sowie an den erheblichen Schäden, die im Zweiten Weltkrieg in der Stadt verursacht wurden.43) Ein weiterer Grund für die schlechte Überlieferungssituation liegt darin, daß frühere Abschreiber mit wenigen Ausnahmen nur die heute noch vorhandenen Grabdenkmäler der Stadtkirche abgeschrieben haben.

Darmstadt und die genannten Ortsteile dürften ihren Ursprung in fränkischen Siedlungen haben.44) Die älteste Kirche ist vermutlich die Eberstädter Laurentiuskirche, die heutige Dreifaltigkeitskirche, die möglicherweise auf eine Eigenkirchengründung in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts zurückgeht.45) Als Pfarrkirche läßt sie sich allerdings erst 1379 nachweisen.46) Zu dieser Zeit gehörte die Laurentiuskirche wie die übrigen alten Kirchen des heutigen Stadtgebietes von Darmstadt zum Archidiakonat von St. Viktor in Mainz. Während jedoch die Kirchen von Arheilgen, Bessungen, Darmstadt und Wixhausen dem Landkapitel Groß-Gerau zugeordnet waren, zählte Eberstadt zum Landkapitel Bensheim.47) Zudem lag Eberstadt in der Herrschaft der Familie von Frankenstein, die auch das Patronatsrecht ausübte, während das Patronatsrecht für die übrigen genannten Kirchen den Grafen von Katzenelnbogen und nach deren Aussterben 1479 den Landgrafen von Hessen zustand.48)

Die Bedeutung der Herren von Frankenstein für Eberstadt läßt sich auch an den heute noch vorhandenen Inschriften ablesen. Neben der Kirche von Nieder-Beerbach diente die Eberstädter Kirche als Grablege der Herren von Frankenstein, wovon heute noch die Grabplatte des 1401 verstorbenen Johann von Frankenstein (Nr. 20) zeugt. Von den übrigen ehemals in der Eberstädter Kirche befindlichen Grabdenkmälern der Herren von Frankenstein wurden zwei in die Kapelle der Burg Frankenstein verbracht (Nrr. 166, 310) und der Rest wurde 1912 zerstört.49) Auch Stiftungen und Baumaßnahmen der Herren von Frankenstein sind durch Inschriften belegt (Nrr. 119, 151). Besondere Bedeutung kommt dabei der Bauinschrift von 1604 zu (Nr. 305). Die Hohe Gerichtsbarkeit sowie die Zollhoheit übten in Eberstadt die Landgrafen von Hessen aus, während die Niedere Gerichtsbarkeit bei den Herren von Frankenstein lag. Die sich aus dieser Konstellation immer wieder ergebenden Konflikte zwischen beiden Parteien fanden ihre Fortsetzung im Streit um die Besetzung der Pfarrstelle in Eberstadt und um die Ausübung der Patrimonialrechte.50) Bereits 1526 führte Landgraf Philipp der Großmütige in Darmstadt die Reformation ein,51) während die Herren von Frankenstein katholisch blieben. Trotzdem forderte Landgraf Philipp 1536 von Hans von Frankenstein, er solle seinen Priestern und Kaplänen befehlen, sich an die neue Kirchenordnung zu halten. Zwar mußte Hans sich 1541 dieser Forderung beugen, doch hielten er und seine Nachfolger an ihren Rechten gegenüber der Eberstädter Kirche fest. So kam es in dieser Frage auch immer wieder zu Spannungen mit Landgraf Georg I.52) Den Umbau der Kirche im Jahr 1604 nutzten Ludwig und Johann Eustachius von Frankenstein dann, um ihre Rechte an der Eberstädter Kirche in der Bauinschrift sichtbar zu dokumentieren.

Der Aufstieg Darmstadts gegenüber den benachbarten Siedlungen nahm im 13. Jahrhundert seinen Anfang, als die Grafen von Katzenelnbogen dort eine Wasserburg bauten. Im Jahr 1330 erhielt Darmstadt [Druckseite XVIII] von Kaiser Ludwig dem Bayern die Stadtrechte, und im Laufe des 14. Jahrhunderts wurde die Burg zur Residenz der Grafen von Katzenelnbogen ausgebaut.53) Im Rahmen dieser Entwicklung wurde auch die heutige Darmstädter Stadtkirche, die zunächst eine Filialkirche der Peterskirche in Bessungen war, 1369 zur Pfarrkirche erhoben.54) Seit dieser Zeit erfreute sich die Kirche der besonderen Förderung der Grafen von Katzenelnbogen. Nachdem bereits 1380 und 1396 zwei neue Altäre für die Kirche gestiftet worden waren, stifteten Graf Johann IV. und seine Frau Anna von 1419 bis 1436 drei weitere Altäre mit entsprechenden Altaristenstellen. Durch diese Maßnahmen sollte offenbar ihre Memoria in Darmstadt gesichert werden.55) In diesen Zusammenhang gehört wohl auch die problematische, bei Winkelmann überlieferte Grabinschrift Annas von Katzenelnbogen in Darmstadt, die sich möglicherweise dort auf einem Kenotaph befand (Nr. 35).

Außer dieser Inschrift sind für das 15. Jahrhundert keine weiteren Inschriften für Darmstadt überliefert. Erst aus der Zeit nach 1567 sind eine ganze Reihe inschriftlicher Zeugnisse erhalten geblieben. Im Jahr 1567 wurde Hessen nach dem Tode Landgraf Philipps des Großmütigen unter seinen Söhnen aufgeteilt. Der jüngste Sohn Georg erhielt die Obergrafschaft Katzenelnbogen, die nach dem Aussterben der Grafen von Katzenelnbogen 1479 an die Landgrafen von Hessen gefallen war. Georg machte Darmstadt zu seiner Residenz und begann, die Obergrafschaft zu einem eigenständigen Territorium auszubauen, obwohl Hessen nach den Testamenten Philipps von 1562 und 1566 und den Verträgen seiner Söhne untereinander einen einheitlichen Lehensverband bilden sollte.56) Von dem Willen Georgs, ein eigenständiges Territorium zu begründen, zeugen nicht nur seine Maßnahmen zum Aufbau einer eigenen Verwaltung,57) sondern auch der Ausbau des Schlosses58) und vor allem die Wahl der Stadtkirche als Familiengrablege. Mit der Einrichtung einer eigenen Grablege in der neuen Residenz Darmstadt untermauerte Georg seinen Herrschaftsanspruch und stellte sich bewußt in die Nachfolge seines Vaters, der in der Martinskirche in Kassel eine neue Grablege für die Landgrafen geschaffen hatte. Für die Bestattung seiner Familie ließ Georg die Fürstengruft unter dem Chor der Stadtkirche anlegen, während der Chor selbst die Epitaphien der landgräflichen Familie aufnehmen sollte. Das erste Epitaph wurde 1576 für Georgs ersten Sohn Philipp Wilhelm errichtet, der nur wenige Monate nach seiner Geburt gestorben war (Nr. 228). Das aufwendige Denkmal läßt die großen Hoffnungen erkennen, die das Fürstenpaar an die Geburt des ersten Sohnes geknüpft hatte. Mit ihm wäre im Falle seines Überlebens das Fortbestehen der neuen Linie Hessen-Darmstadt gesichert gewesen.

Von besonderer Bedeutung ist das Epitaph, das Georg anläßlich des Todes seiner ersten Frau Magdalena zur Lippe 1587 in Auftrag gab (Nr. 263). Georg ließ das Grabmal als gemeinsames Denkmal für seine Frau und sich selbst konzipieren und machte es zu einem Monument der Selbstdarstellung. Das Epitaph wurde im Chor an der Stelle des Hauptaltars errichtet und demonstrierte herrscherliches Selbstbewußtsein und die neue Aufgabe, die der Landesherr gegenüber der Kirche einnahm. Der Ersatz des Hochaltars durch das Grabmal des Landesherrn zeigte in aller Deutlichkeit, wer jetzt für die Kirche verantwortlich war. Es wurde damit gleichsam ein Patrozinienwechsel symbolisiert: nicht mehr die Heiligen, deren Reliquien in den Altar eingeschlossen waren, schützten die Kirche, sondern der Landesherr. Die Schutzfunktion des Fürsten für die Kirche und die verantwortungsvolle Regierung Georgs werden auch in den Inschriften der linken Seite des Epitaphs thematisiert, die im Auftrag von Georgs Sohn und Nachfolger Ludwig V. entstanden. Diesem war die Bedeutung der Grabdenkmäler und ihrer Inschriften für die Memoria und die Selbstdarstellung durchaus bewußt. Das zeigt sich auch in seinen eigenen Maßnahmen. Er ließ nicht nur die Inschriften am Grabmal Magdalenas und Georgs vollenden. sondern verewigte seinen Vater noch einmal zusammen mit seiner zweiten Frau Eleonora von Württemberg in einem weiteren Epitaph (Nr. 296).

Im Jahr 1615 begann Ludwig, die von seinem Vater Georg angelegte Fürstengruft mit aufwendigen bildlichen Darstellungen und Wappen in Stuck sowie einem Epitaph (Nr. 334) auszuschmücken. Seine Intention für diese Ausschmückung der Gruft ist in der Inschrift (B) des Epitaphs überliefert: [Druckseite XIX]

Die Angehörigen seiner fürstlichen Familie sollten in angemessenem Rahmen die Auferstehung erwarten. Eine weitere Inschrift (C) behandelt die Leistungen des Herrscherpaars für ihr Land, die gerechte Regierung, die Bemühungen um die Bildung und das Wohlergehen des Volkes. Zudem wird die Frömmigkeit des Herrscherpaars hervorgehoben, das sie auch dem Volk vermittelte. Diese Frömmigkeit bewirkt laut der Inschrift die Gnade Gottes, deren unmittelbare Folge der Fortbestand des Hauses durch die zahlreichen Kinder ist.

Nach dem Tod seiner Frau Magdalena von Brandenburg 1616 (Nr. 334 f.) ließ Ludwig noch weitere Inschriften an dem Epitaph in der Fürstengruft anbringen. Sie dienen nicht nur als Grabinschrift für Magdalena, sondern betonen noch einmal die alte und vornehme Herkunft der Landgrafen. Die Inhalte der Inschriften und die Ausgestaltung der Fürstengruft mit bildlichen Darstellungen und Wappen zeigen, daß Ludwig die Gruft zum Repräsentationsraum machen wollte. Durch ihre Ausstattung sollte sie zum Symbol fürstlicher Frömmigkeit, fürstlichen Ansehens und des Fortbestandes der neuen Linie werden.

Auch Ludwigs Sohn und Nachfolger Georg II. maß den Grabdenkmälern und ihren Inschriften für die Herrschaftsrepräsentation eine ebensogroße Bedeutung zu wie seine beiden Vorgänger. Nach dem Tode Ludwigs V. 1626 ließ Georg II. für seine Eltern in der Pfarrkirche St. Marien in Marburg ein Epitaph neben dem Grab Landgraf Ludwigs IV. von Hessen-Marburg errichten. Er dokumentierte damit in Marburg den Anspruch auf den Besitz dieser Stadt und der Territorien der Linie Hessen-Marburg, um die Ludwig V. seit dem Tode Ludwigs IV. 1604 jahrelang erfolgreich gegen Moritz von Hessen-Kassel gekämpft hatte.59) Der Erwerb Marburgs war der Lohn für Ludwigs Treue zum Kaiser zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges. Allerdings hatte Darmstadt vorher seinen Preis bezahlt, denn 1622 wurde es von den Truppen des Grafen Ernst von Mansfeld eingenommen, der in den Diensten Friedrichs von der Pfalz stand. Mansfeld ließ den Landgrafen festnehmen und die Vorräte des Schlosses und der Stadt plündern.60) Nach 1625 ist allerdings eine gewisse Erholung von diesem Einfall zu erkennen, da wieder an verschiedenen Stellen der Stadt gebaut wurde.61) Unter anderem erhielt 1627 das Schloß mit dem neuen Torgebäude über der Nordzufahrt einen weiteren repräsentativen Zugang mit einer Inschrift, in der sich Georg II. mit seiner Frau Sophie Eleonore von Sachsen verewigen ließ (Nr. 363). Als ein weiterer wichtiger Bau wurde 1629 das Pädagog als landgräfliche Lateinschule fertiggestellt (Nr. 369). In dieser nach Marburger Vorbild errichteten Schule sollten sich die Schüler für den Besuch der Universität qualifizieren können.62)

Mit dem Jahr 1630 bricht die inschriftliche Überlieferung für Darmstadt ab. Ein Grund dafür dürfte der Dreißigjährige Krieg sein, unter dessen Folgen Darmstadt ab 1631 zu leiden hatte. Bereits 1630 verlegte Landgraf Georg II. seine Residenz aus Sicherheitsgründen von Darmstadt nach Gießen. Darmstadt selbst wurde durch Kontributionen, Einquartierungen, Hungersnöte und mehrere Pestwellen hart getroffen. Erst nach 1648 begann sich das Leben dort wieder zu normalisieren.63)

Dieburg

Bereits in römischer Zeit befand sich in Dieburg eine größere Siedlung.64) Die Burg wird 1169 zum erstenmal erwähnt,65) und aus einer Urkunde von 1218 geht hervor, daß der Ort zu diesem Zeitpunkt schon Stadtrechte besaß.66) Nach einer wechselvollen Besitzgeschichte im 13. Jahrhundert befand sich Dieburg ab 1310 im vollständigen Besitz des Erzstiftes Mainz.67) Dieser Umstand verhinderte später die Einführung der Reformation in Dieburg, das dadurch eine katholische Enklave in einem überwiegend protestantischen Gebiet bildet. Die Bindung Dieburgs an das Erzstift Mainz macht sich in den Inschriften allerdings erst im 16. Jahrhundert bemerkbar. Das Erzstift ist sowohl durch Wappensteine mit Jahreszahlen (Nr. 190) als auch durch Bauinschriften präsent, in denen sich die Amtsträger [Druckseite XX] verewigten. Im Jahr 1583 führte der Rentmeister Jakob Ovenstein die Bauaufsicht bei der Errichtung der über die Gersprenz zum Schloß führenden Brücke (Nr. 249), und 1592 werden die Rentmeister Hans Brucher und Hans Libert auf einem Bildstock genannt (Nr. 267). Erzbischof Albrecht von Brandenburg hatte 1527 die Bürgermeister in Dieburg abgeschafft und an ihrer Stelle die Rentmeister eingesetzt, die auch für die Führung der Stadtrechnung zuständig waren.68) Die übrigen in Dieburg tätigen Amtsträger des Erzstiftes, Amtmann, Keller und Faut,69) sind im Unterschied zu Babenhausen und Groß-Umstadt in den Inschriften nicht faßbar. Dies hat seinen Grund vermutlich in dem barocken Umbau der heutigen Wallfahrtskirche St. Maria (ehem. Pfarrkirche) in der Zeit von 1697 bis 171570) und dem Abbruch und Neubau der Pfarrkirche (ehem. Minoritenkirche) in den Jahren 1890 bis 1893.71) Bei diesen Um- und Neubauten dürften eine ganze Reihe von Grabdenkmälern vernichtet worden sein, denn Georg Helwich sah noch am Anfang des 17. Jahrhunderts mehrere Grabdenkmäler der Familie Ulner von Dieburg in der Pfarrkirche, die heute verloren sind.72) Man kann davon ausgehen, daß andere Grabdenkmäler ihr Schicksal teilten.

Die älteste aus der Pfarrkirche überlieferte Grabplatte ist jene des 1395 verstorbenen Rupertus Ulner von Dieburg (Nr. 14). Die Pfarrkirche war ursprünglich die Kirche der Minoriten, die sich zum erstenmal 1291 in Dieburg urkundlich nachweisen lassen.73) Die Aufzeichnungen Helwichs und zwei erhaltene Grabdenkmäler belegen, daß die Minoritenkirche seit dem 14. Jahrhundert als Familiengrablege der Ulner von Dieburg diente.74) Auch eine Grabplatte der Familie Groschlag von Dieburg von 1474 (Nr. 63) hat sich aus der Minoritenkirche erhalten.75)

Infolge der Reformation löste sich die Ordensniederlassung in Dieburg allerdings auf, und 1569 starb der letzte Guardian des Konvents, Wendelin Roth (Nr. 214). Daraufhin übertrug der Mainzer Erzbischof Daniel Brendel von Homburg noch in demselben Jahr die Kirche und ihre Einkünfte der Stadt Dieburg (Nr. 215). Die Minoritenkirche wurde nun zur Stadtpfarrkirche und löste die heutige Wallfahrtskirche St. Maria in dieser Funktion ab. Auch als Pfarrkirche blieb die ehemalige Minoritenkirche weiterhin Bestattungsort für die Familie Ulner von Dieburg (Nr. 382). Dies zeigt sich besonders eindrucksvoll an dem Epitaphaltar, den Anna Ulner von Dieburg 1604 für ihren Mann Hartmann sowie dessen Bruder Philipp und seine Frau Anna Maria errichten ließ (Nr. 304). Durch die inschriftliche Verewigung der Verstorbenen an dem heute in der Wallfahrtskirche aufgestellten Altar,76) an dem vermutlich auch die Totenmessen für sie gelesen wurden, sollte ihre Memoria dauerhaft gesichert werden.

Die heutige Wallfahrtskirche und frühere Pfarrkirche gehörte zum Archidiakonat St. Peter und Alexander in Aschaffenburg und zum Landkapitel Montat. Die Kirche und ein Pfarrer werden erstmals 1222 erwähnt, und für 1284 ist das Vorhandensein einer eigenen Pfarrei urkundlich belegt.77) Das Präsentationsrecht lag bis 1360 beim Erzstift Mainz, dann bis 1474 beim Mainzer Domkapitel und ab 1474 beim Mariengredenstift zu Mainz.78)

Aus der Frühzeit der Kirche sind keine Grabdenkmäler erhalten geblieben. Die Glocken aus dem 14. und 15. Jahrhundert wurden 1929 zerstört (Nrr. 18, 69). Erst aus dem 16. Jahrhundert sind zwei Grabdenkmäler der Familie Groschlag von Dieburg vorhanden (Nrr. 183, 208). Vermutlich befanden sich sehr viel mehr Grabdenkmäler der Familie Groschlag von Dieburg in der Wallfahrtskirche, da viele Familienangehörige nachweislich in Dieburg bestattet wurden.79) Allerdings ist aus der Überlieferung nicht klar zu ersehen, welche der nicht erhaltenen Grabdenkmäler sich in der Wallfahrtskirche befanden. Von dem die Wallfahrtskirche umgebenden Kirchhof ist innerhalb des Bearbeitungszeitraumes nur eine Grabinschrift überliefert (Nr. 379).

Gernsheim

Der Ort Gernsheim geht auf eine römische Ansiedlung zurück, die sich bei dem dort gelegenen Kastell entwickelte. Für 795 ist in Gernsheim ein Königshof belegt, der 895 durch Kaiser Arnulf an Bischof Adalbero von Augsburg geschenkt wurde. Zwei Jahre später schenkte Adalbero den Besitz dem Kloster Lorsch. Durch die Übertragung Lorschs an Erzbischof Siegfried III. durch Kaiser Friedrich II. fiel Gernsheim 1232 an das Erzstift Mainz.80) Im Jahr 1689 wurde Gernsheim auf Befehl des Generals Melac eingeäschert, wodurch die mittelalterliche und frühneuzeitliche Bausubstanz des Ortes größtenteils zerstört wurde. Bei dieser Katastrophe gingen auch die profanen Inschriften aus der Zeit vor 1689 zugrunde, von denen keine abschriftliche Überlieferung existiert.81)

Anders ist dies im Falle der Gernsheimer Pfarrkirche, deren Inschriftenüberlieferung innerhalb des Bestandes eine Besonderheit darstellt. Während die nichtoriginale Überlieferung in den übrigen Standorten meist nur gering ist, verdanken wir die Kenntnis der Gernsheimer Inschriften ausschließlich den Abschriften Georg Helwichs sowie der 1765 von Stephan Alexander Würdtwein angeregten Inschriftensammlung.82) Ein Teil der Inschriften verschwand beim Abbruch und Neubau der Pfarrkirche in den Jahren 1750 bis 1753.83) Ein weiterer Teil wurde möglicherweise bei der Erweiterung der Kirche 1880 vernichtet.84) Eine Kirche wird für Gernsheim bereits 908 erwähnt, und für 1250 ist ein eigener Pfarrer belegt. Zu dieser Zeit gehörte die Kirche zum Archidiakonat St. Viktor in Mainz und zum Landkapitel Bensheim. Das Präsentationsrecht besaß vor 908 ein Graf Liutfried, von dem es an das Kloster Lorsch überging. Durch die schon erwähnte Übertragung Lorschs an Erzbischof Siegfried III. fiel das Präsentationsrecht 1232 an das Erzstift Mainz. Im Jahr 1326 wurde die Gernsheimer Kirche dem Mainzer Domkapitel inkorporiert.85)

Die Baugeschichte und das Aussehen der Gernsheimer Kirche sind nur sehr schlecht dokumentiert.86) Allerdings vermögen die Inschriften einen gewissen Eindruck von der Ausstattung der gotischen Kirche zu vermitteln. Laut einer von Helwich überlieferten Weiheinschrift weihte der Wormser Bischof Reinhard von Rüppurr 1511 im Auftrag des Mainzer Erzbischofs Uriel von Gemmingen einen Elogiusaltar (Nr. 128). Im Jahr 1521 wurden das Dach und das Gewölbe der Gernsheimer Pfarrkirche erneuert. Dabei ließen der Mainzer Erzbischof und die Dignitäre des Domkapitels ihre Namen im Gewölbe verewigen, die damit stellvertretend für den Patronatsherrn standen (Nr. 147). Zu derselben Zeit ist möglicherweise auch die Gebetsinschrift über der Sakristeitür angebracht worden, in der die Erlösungstat Christi und das Wunder der Wandlung thematisiert wurden (Nr. 330).

Als Bestattungsort diente die Kirche schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts. Die älteste überlieferte Grabplatte ist die des 1415 verstorbenen Kanonikers Goswin von Edichenstein (Nr. 24). Aus dem 16. Jahrhundert sind zwei Grabinschriften für in Gernsheim tätige Amtmänner des Mainzer Erzbischofs bekannt (Nrr. 152, 202). Auch aus dem 17. Jahrhundert sind weitere Grabinschriften überliefert.87)

Aus der vermutlich zwischen 1493 und 1499 über einem älteren Vorgängerbau errichteten Wallfahrtskapelle Maria Einsiedel88) ist lediglich die 1516 von Steffan von Frankfurt gegossene Glocke erhalten geblieben (Nr. 135). Zwei Grabsteine wurden 1875 vernichtet, und die bei den Renovierungsarbeiten 1912 freigelegten Wandmalereien wurden ebenfalls zerstört.89) Sie sind nur in einer mangelhaften Abschrift des damaligen Pfarrers Blum überliefert (Nr. 294).

Groß-Umstadt

Im Jahr 822 stellte Kaiser Ludwig der Fromme für Bischof Vulgarius von Würzburg eine Urkunde aus, mit der er Urkunden Karlmanns und Karls des Großen für Würzburg bestätigte, die heute beide [Druckseite XXII] nicht mehr erhalten sind.90) Laut der Urkunde Ludwigs hatte Karlmann vermutlich 743 dem neu gegründeten Bistum Würzburg unter anderem 25 Kirchen geschenkt, unter denen sich auch „die Kirche in der Villa, die Autmundisstat (Umstadt) genannt wird” befand. Die Kirche von Umstadt bestand also schon im 8. Jahrhundert, doch haben sich aus ihrer Frühzeit keinerlei inschriftliche Zeugnisse erhalten. Dies gilt auch für die Ansiedlung, die König Pippin im Juli 766 mit allem Zubehör und allen Rechten an das Kloster Fulda schenkte.91) Während sich jedoch die Geschichte der Umstädter Kirche mit den spärlichen Quellen, die bis zum 14. Jahrhundert zur Verfügung stehen, kaum erhellen läßt,92) ist die Entwicklung der Herrschaftsverhältnisse etwas besser dokumentiert. Um 1263 wurde Umstadt zur Stadt erhoben.93) Für seine weitere Entwicklung war es bedeutsam, daß die Herren von Hanau wohl seit 1287 im Besitz der halben Stadt waren und 1374 von der Abtei Fulda die andere Hälfte als Pfand erwerben konnten.94) Allerdings verkaufte Abt Friedrich I. von Fulda die verpfändete Hälfte 1390 zusammen mit Hering und der Burg Otzberg an Pfalzgraf Ruprecht II.95) Im Jahr 1427 löste der Pfalzgraf das Pfand ein, so daß nun der Pfalzgraf und die Herren von Hanau Umstadt gemeinsam besaßen.96)

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Inschriften wider. Im Jahr 1465 ließ Graf Philipp I. von Hanau-Lichtenberg sein Schloß in Umstadt erweitern, wovon ein Baudatum mit dem hanauischen und dem lichtenbergischen Wappen zeugt (Nr. 49).97) Im Jahr 1485 wurde der Keller Hans Lupolt in der Kirche zu Umstadt begraben, dessen Grabplatte ausdrücklich vermerkt, er sei Keller des Pfalzgrafen gewesen (Nr. 84).

Auch die weitere Entwicklung der Stadt läßt sich zumindest in groben Zügen an den Inschriften nachvollziehen. Die Umstädter Kirche diente offenbar schon im 14. Jahrhundert als Grablege des regionalen Adels. Allerdings ist aus dieser Zeit nur die Grabplatte des 1376 verstorbenen Eberhard Schelm von Bergen (Nr. 11) erhalten geblieben, die bis 1482 der einzige Beleg für Bestattungen in der Umstädter Kirche ist. Die schlechte Überlieferungssituation dürfte ihren Grund in dem zwischen 1460 und 1470 erfolgten Neubau des Chors (Nr. 51) und dem 1496 vollendeten Umbau des Langhauses (Nr. 96) haben. Aus der Zeit nach 1482 haben sich jedoch zahlreiche Grabdenkmäler erhalten. Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts handelt es sich vor allem um Grabdenkmäler des regionalen Adels, und aus der Zeit danach sind hauptsächlich Grabdenkmäler der Amtmänner, Keller und Schultheißen vorhanden. Unter ihnen befindet sich die Grabplatte des 1553 verstorbenen Otto von Boineburg (Nr. 193), der bereits 1535 als hessischer Amtmann für Umstadt belegt ist und dessen 1540 in Umstadt erbautes Haus ebenfalls noch vorhanden ist (Nr. 170).

Das Auftreten hessischer Amtleute in Umstadt ist eine Folge des bayerisch-pfälzischen Erbfolgekrieges im Jahr 1504. Der Krieg wurde ausgelöst, als Ruprecht, der Sohn des Pfalzgrafen und Kurfürsten Philipp, nach dem Tod seines Schwiegervaters Herzog Georgs von Bayern-Landshut versuchte, sich sein Erbe gegen die Ansprüche der Linie Bayern-München mit Waffengewalt zu sichern. Ruprecht und sein Vater, der ihn unterstützte, wurden von Kaiser Maximilian mit der Reichsacht belegt. Sie sahen sich bald einer starken Koalition gegenüber, zu der auch Landgraf Wilhelm von Hessen gehörte. Dieser ging gegen Umstadt vor und besetzte sowohl die Stadt als auch die Feste Otzberg.98) Auf diese Weise verloren die mit den Pfalzgrafen verbündeten Grafen von Hanau-Lichtenberg ihren Besitz in Umstadt. Dem pfälzischen Kurfürsten Ludwig V. gelang es dagegen, 1521 seinen Anteil an Umstadt und die Feste Otzberg wieder zurückzuerhalten.99) Von 1547 bis 1570 wurde Kurpfalz durch Pfandbesitz sogar alleiniger Herr von Umstadt.100)

Der gemeinsame Besitz der Stadt durch Hessen und Kurpfalz läßt sich auch an den Grabdenkmälern in der Umstädter Kirche nachvollziehen. Beide Herren ernannten für Umstadt je einen Amtmann und einen Keller, die in der Regel auch in Umstadt bestattet wurden. Dadurch sind aus [Druckseite XXIII] der Zeit zwischen 1550 und 1616 insgesamt acht Grabdenkmäler erhalten geblieben, die das Nebeneinander von hessischen und kurpfälzischen Amtsträgern dokumentieren.101) Ein weiteres Denkmal dieser Zeit ist das 1606 vollendete Rathaus, an dem sowohl das hessische als auch das kurpfälzische Wappen angebracht sind (Nr. 288). Im Jahr 1623 konnte sich allerdings Landgraf Ludwig V. von Hessen in den Besitz von ganz Umstadt bringen. Vor dem Hintergrund des Dreißigjährigen Krieges erhielt er die pfälzische Hälfte durch den Kaiser als Entschädigung für die Schäden der Kriegsereignisse in den Jahren 1620 bis 1623.102) Erst im Zuge der Friedensverhandlungen von 1648 erhielt Kurpfalz seinen Anteil an Umstadt wieder zurück.103)

Neben den Grabdenkmälern des Adels und der verschiedenen Amtsträger sind auch einige Grabplatten der in Umstadt tätigen Geistlichen überliefert. Zwei Grabplatten stammen aus vorreformatorischer Zeit (Nrr. 93 f.), drei weitere aus dem 17. Jahrhundert. Obwohl es schon in den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts reformatorische Bestrebungen in Umstadt gab, wurde die Reformation erst spät eingeführt, da das Patronatsrecht bis 1560 beim Archidiakonat St. Peter und Alexander in Aschaffenburg lag.104) Der letzte katholische Pfarrer wurde 1550 eingesetzt, der sich jedoch bald dem Protestantismus zuwandte. Im Jahr 1560 verkaufte das Archidiakonat sein Patronatsrecht schließlich an die Grafen von Hanau, die es 1562 an Kurpfalz weiterverkauften.105)

Die Bedeutung Umstadts wird aber nicht nur durch die Grablege in der Kirche sichtbar, sondern auch durch die heute noch vorhandenen Adelshöfe und ansehnlichen Bürgerhäuser. Bei vielen von ihnen sind die Baugeschichte und die früheren Besitzer durch Jahreszahlen, Wappen und Namensinschriften verewigt worden.106) Diese Häuser sind ebenso wie in Babenhausen auch ein Zeugnis des Wohlstandes, der mit dem Dreißigjährigen Krieg zunächst ein Ende fand. In dieser Zeit wurde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Umstadts durch Kontributionen und Einquartierungen bis zur Erschöpfung strapaziert, wovon sich die Stadt nur langsam wieder erholte.107)

3. DIE QUELLEN DER NICHTORIGINALEN ÜBERLIEFERUNG

Unter den insgesamt 395 Nummern des Kataloges befinden sich lediglich 76 Nummern, in denen verlorene Inschriften nach einer nichtoriginalen Überlieferung ediert werden. Dieser Mangel an nichtoriginaler Überlieferung hat mehrere Ursachen. Das gesamte Bearbeitungsgebiet weist kein bedeutendes historisches Zentrum auf, das schon früh die Aufmerksamkeit von Inschriftensammlern auf sich ziehen oder selbst der Ausgangspunkt entsprechender Aktivitäten sein konnte. Außerdem war das Gebiet in mehrere Herrschaftsbereiche zersplittert, wodurch die Aktivität der Inschriftensammler behindert wurde. So bereiste der Mainzer Domvikar Georg Helwich keine im Besitz der Landgrafen von Hessen befindlichen Orte, Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg, sammelte im Bearbeitungsgebiet nur Inschriften im kurpfälzischen Umstadt, und die 1765 von Stephan Alexander Würdtwein veranlaßte Inschriftensammlung betraf nur das Gebiet des Erzstifts Mainz. Die übrigen Gewährsmänner, denen die Überlieferung von Inschriften zu verdanken ist, legten nicht wie Helwich, Wickenburg und Würdtwein systematische Inschriftensammlungen an, sondern nahmen Inschriften nur punktuell in ihre Werke auf, wenn diese für sie von besonderem historischen Interesse waren. In bezug auf die Wiedergabe der Inschriften bei den genannten Überlieferern ist festzuhalten, daß es ihnen nicht um den exakten Buchstabenbestand und das Aussehen der Inschriften, sondern vor allem um den Inhalt ging.

Die ältesten Quellen der nichtoriginalen Überlieferung sind für das Bearbeitungsgebiet das „Syntagma monumentorum et epitaphiorum” sowie das „Opus genealogicum” des Mainzer Domvikars Georg Helwich (1588–1632). Seine Inschriftensammlung war vom Interesse an den geistlichen Institutionen des Erzbistums Mainz und seiner Personalgeschichte bestimmt.108) Da Helwich nur in den [Druckseite XXIV] zum Mainzer Erzstift gehörenden Orten des Bearbeitungsgebiets Inschriften sammelte, beschränken sich seine Aufzeichnungen auf eine Inschrift aus Dieburg und sechs Inschriften aus Gernsheim. Von diesen ist heute keine mehr erhalten, so daß sich der Wert von Helwichs Überlieferung nicht durch Vergleiche mit erhaltenen Inschriften einschätzen läßt. Erfahrungen aus anderen Beständen zeigen aber, daß die von Helwich angefertigten Abschriften der Texte und die Nachzeichnungen der Wappen in der Regel zuverlässig sind, wenn man von einigen Verschreibungen bei den Inschriften und gelegentlichen Auslassungen bei den Wappen absieht.109)

Ebenfalls im 17. Jahrhundert arbeitete der 1620 in Gießen geborene oldenburgische und bremische Rat Johann Justus Winkelmann († 1699),110) der in seiner 1697 gedruckten Beschreibung der Fürstentümer Hessen und Hersfeld Inschriften mitteilt, die für ihn von historischem Interesse waren. Die Qualität seiner Abschriften ist schwer zu beurteilen, da im Bearbeitungsgebiet nur zwei der von ihm überlieferten Inschriften erhalten geblieben sind, die er allerdings zuverlässig wiedergibt.111)

In den Jahren 1738 und 1739 veröffentlichte Johann Friedrich Conrad Retter seine Sammlung „Hessische Nachrichten”. Die Angaben zur Geschichte einzelner Orte und Bauwerke ergänzte Retter in einigen Fällen durch die Wiedergabe von Inschriften, die er vermutlich selbst abgeschrieben hat. Der Vergleich seiner Abschriften mit den heute noch erhaltenen Inschriften zeigt, daß Retter den Wortlaut in der Regel zuverlässig wiedergibt.112)

Zwischen 1717 und 1723 legte der hessen-darmstädtische Archivrat Johann August Buchner eine Sammlung der Inschriften der Darmstädter Stadtkirche an, die er seiner „Sammlung von Chroniken und zugehörigen Aktenstücken zur Geschichte der Landgrafschaft Hessen” beifügte. Zwar ist diese Inschriftensammlung keineswegs vollständig, aber sie verzeichnet heute verlorene Inschriften und darf als zuverlässig gelten.

Sieben Inschriften für Groß-Umstadt sind in der 1744 von Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg genannt Stechinelli (1677–1751) angelegten Inschriftensammlung „Thesaurus Palatinus” überliefert.113) Die Inschriften dieser Sammlung hat Wickenburg vermutlich nicht alle selbst abgeschrieben, sondern zum Teil von verschiedenen Personen abschreiben lassen. Daraus erklärt sich das sehr unterschiedliche Überlieferungsniveau. Während die von Wickenburg für die Bergstraße mitgeteilten Inschriften häufig Ungenauigkeiten enthalten,114) erweisen sich seine Abschriften für Groß-Umstadt als zuverlässige Überlieferung.

Für die bis 1803 zum Mainzer Erzstift gehörenden Orte Dieburg, Gernsheim und Mosbach sind Inschriften in einer Sammlung überliefert, die im 18. Jahrhundert auf Initiative von Stephan Alexander Würdtwein (1722–1796) angelegt wurde. Der Theologe Würdtwein, der 1783 Weihbischof von Worms wurde, befaßte sich intensiv mit Kirchengeschichte, Kirchenrecht und den historischen Hilfswissenschaften. Wohl auf seine Veranlassung hin ließ der Mainzer Erzbischof 1765 durch das Generalvikariat in Mainz einen Aufruf veröffentlichen, in dem allen Vorstehern von Kirchen und Klöstern im Erzstift befohlen wurde, die in oder bei ihren Kirchen vorhandenen Epitaphien und Grabsteine mit ihren Wappen und Inschriften aufzunehmen und abzuzeichnen und diese Aufzeichnungen dann an das Generalvikariat in Mainz zu schicken. Diese Sammlung befand sich später im Besitz Würdtweins, der daraus einen 394 Seiten umfassenden Auszug anfertigte, das sogenannte Würdtweinsche Epitaphienbuch, das sich heute im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden befindet.115) Bei der Anfertigung des Epitaphienbuches übernahm Würdtwein nicht immer den exakten Wortlaut seiner Vorlagen und hielt sich auch nicht an deren Schreibweise, so daß aus seinen Schreibweisen keine Rückschlüsse auf den Buchstabenbestand des Originals gezogen werden können.116)

Im Gegensatz dazu dürfen die Abschriften des hessen-darmstädtischen Topographen und Historikers Johann Wilhelm Christian Steiner (1785–1870), von einigen Verschreibungen vor allem bei den Jahreszahlen abgesehen, als zuverlässig gelten. Der eigentlich als Advokat in Seligenstadt tätige Steiner legte in der Zeit von 1821 bis 1829 die drei Bände seiner Geschichte des Bachgaus vor, deren Entstehung [Druckseite XXV] durch den Großherzog Ludwig I. von Hessen gefördert wurde.117) Bei der Auswahl der von ihm mitgeteilten Inschriften ließ sich Steiner von seinem jeweiligen historischen Interesse leiten.

Von der neueren Literatur sind für die Inschriftenüberlieferung vor allem die drei Kunstdenkmalinventarbände für den Kreis Bensheim, den Landkreis Dieburg sowie die Stadt Darmstadt relevant. Der von Walter H. Dammann bearbeitete Band „Die Kunstdenkmäler des Kreises Bensheim” erschien bereits 1914. Die von ihm erfaßten Inschriften edierte Dammann in der Regel buchstabengetreu ohne sinnentstellende Fehler. Anders ist dies im Fall des von Max Herchenröder in den Jahren 1936 bis 1939 bearbeiteten und 1941 erschienenen Bandes „Die Kunstdenkmäler des Kreises Dieburg”. Zwar bemühte sich auch Herchenröder um eine buchstabengetreue Wiedergabe der Inschriften, doch unterliefen ihm vor allem bei Inschriften in gotischer Minuskel und bei Jahreszahlen schwerwiegende Lesefehler, die in den einzelnen Katalognummern vermerkt sind.

Das Inventar der „Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Darmstadt” wurde von Georg Haupt bereits 1944 im wesentlichen abgeschlossen, konnte aber erst in den Jahren 1952 und 1954 erscheinen. Die Qualität der von Haupt erstellten Lesungen läßt sich kaum beurteilen, da fast alle von ihm wiedergegebenen Inschriften bereits in älteren, zuverlässigen und ihm bekannten Abschriften vorlagen.118) Es ist zwar unzweifelhaft, daß Haupt die Denkmäler selbst autopsierte, doch bleibt fraglich, wieweit er seine Lesungen mit Hilfe der älteren Literatur korrigierte.

Zum Schluß sei noch die Inschriftenüberlieferung in der heimatkundlichen Literatur erwähnt, deren Qualität sich aufgrund der geringen Überlieferungsdichte kaum beurteilen läßt. Eine Ausnahme bilden hier der Beitrag von Friedrich Mössinger über die Starkenburger Hausinschriften sowie die Beiträge von Wilhelm Sturmfels in „Die liebe Heimat”, deren Inschriftenwiedergabe als zuverlässig angesehen werden kann.

4. DIE INSCHRIFTENTRÄGER

4.1. Grabdenkmal, Grabinschrift und Formular

Die Zeugnisse des Totengedenkens bilden im Katalog mit 154 Nummern die größte Gruppe der Inschriftenträger. Da aber aus dem 14. Jahrhundert lediglich acht und aus dem 15. Jahrhundert 41 Grabdenkmäler überliefert sind, wird deutlich, wie groß die Lücken in der Überlieferung sind. Die Untersuchung der Gestaltung der Denkmäler sowie der Form und des Inhalts ihrer Inschriften kann deshalb keine detaillierte Entwicklung sichtbar machen, sondern nur bestimmte Phänomene in einem größeren Rahmen aufzeigen.

Die Aufforderung zum Totengedenken blieb bis zum Beginn der Reformation sicherlich die wichtigste Aufgabe der Grabdenkmäler, wenn sie auch gleichzeitig Monumente für Rechte und Privilegien, Mahnung an schuldige geistliche Pflichten und Mittel zur Selbstdarstellung sein konnten. Vermittler dieser verschiedenen Funktionen waren vor allem die Grabinschriften, aber auch die Wappen und die figürlichen Darstellungen, bei denen natürlich der Aspekt der Selbstdarstellung besonderes Gewicht besaß.119)

Bei den ältesten Grabdenkmälern des Bearbeitungsgebiets handelt es sich stets um Grabplatten, mit denen die Gräber im Kirchenboden abgedeckt wurden.120) Ihre Inschriften sind bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts stets umlaufend auf dem Rand der Platte angebracht. Eine Fortsetzung der Umschrift im Plattenfeld läßt sich zum erstenmal auf der Grabplatte für Margareta von Cleen und ihren Mann Philipp Groschlag von Dieburg (Nr. 63) beobachten, die von vornherein für zwei Grabinschriften konzipiert war. Als Philipp 1493 fast 19 Jahre nach seiner Frau starb, wurde seine Inschrift nachgetragen, doch reichte der Platz auf den Leisten der Platte nicht aus, so daß der Text im Feld fortgesetzt werden mußte. Die erste für das Plattenfeld konzipierte Inschrift befindet auf der Grabplatte der 1506 verstorbenen Margareta von Babenhausen (Nr. 118). Offenbar hielt man es bei ihrem [Druckseite XXVI] Tode oder kurze Zeit später für nötig, die Memoria des bereits 1246 verschiedenen Friedrich von Babenhausen durch eine Inschrift zu sichern, und ließ diese im Feld der Platte Margaretas anbringen. Die erste Grabinschrift im Feld einer Platte, bei der keine Doppelverwendung vorliegt, ist für 1507 gesichert (Nr. 120). Von nun an läßt sich diese Anbringungsart regelmäßig neben der umlaufenden Anbringung feststellen.121) Bei letzterer werden die Inschriften jetzt auch häufiger im Feld fortgesetzt, da der Umfang der Texte sowohl durch die zunehmende Verwendung von Epitheta als auch durch die Verwendung ausführlicherer Fürbitten und längerer Titel wuchs.122) Das bisher der Anbringung von Wappen und Figuren vorbehaltene Feld erhielt damit eine weitere Funktion als Inschriftenträger, die sich besonders ab dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts bemerkbar macht. Neben der auf dem Rand umlaufenden Grabinschrift werden jetzt im Feld weitere Texte wie Bibelzitate, Devisen, Grabgedichte und Spruchinschriften angebracht.123) Gleichzeitig ist der fast vollständige Verzicht auf figürliche Darstellungen zu konstatieren.124) Dies ist auch dadurch bedingt, daß der Personenkreis, der bisher figürliche Grabplatten hatte anfertigen lassen, nun Epitaphien bevorzugte.

Bevor das Plattenfeld fast ausschließlich als Inschriftenträger Verwendung fand, wurde es je nach sozialem Rang des Verstorbenen unterschiedlich gestaltet. Die Grabplatten für Adelige sind entweder mit figürlichen Darstellungen und Wappen oder nur mit Wappen versehen. Auf den Platten der Geistlichen fehlen die Wappen dagegen zunächst. Sie sind entweder mit einer Figur, oder mit einem Kelch geschmückt, über dem eine segnende Hand oder eine Hostie dargestellt ist.125) Erst die Platte des 1561 verstorbenen Johanniters Johannes Hertel weist ein Wappen auf. Ab dem Ende des 16. Jahrhunderts sind die Platten protestantischer Pfarrer dann oft mit einem oder zwei Wappen versehen.126) Auch auf den Grabplatten Bürgerlicher fehlen Wappen bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts.127)

Auf den nur mit Wappen geschmückten Grabplatten für Adelige sind bis in die 40er Jahre des 16. Jahrhunderts in der Regel ein oder zwei Wappen oder Vollwappen angebracht. Eine Ausnahme bildet die ehemals in der Dieburger Pfarrkirche vorhandene, nicht erhaltene Grabplatte des 1395 verstorbenen Rupertus Ulner von Dieburg (Nr. 14), die eine Ahnenprobe mit vier Wappen aufwies. Die nächste Ausnahme stammt von demselben Standort und gehört in dieselbe Familie. Die Grabplatte des 1442 verstorbenen Hartmann III. Ulner von Dieburg (Nr. 34) besitzt in der Mitte des eingetieften Feldes ein quadriertes Vollwappen mit der Ahnenprobe Hartmanns, während in den vier Ecken des Feldes die Wappen mit der Ahnenprobe seiner Frau angebracht sind. Zwei Metallgrabplatten im Chor der Babenhausener Kirche für Sibylla von Baden († 1518, Nr. 142) und ihren Mann Philipp III. von Hanau-Lichtenberg († 1538, Nr. 168) weisen fünf Wappen auf, doch werden etwa ab der Mitte des 16. Jahrhunderts vier bis sechs Wappen die Regel. Bei den Platten mit sechs Wappen bilden mit einer Ausnahme die vier Wappen in den Ecken des Feldes die Ahnenprobe, während im Feld die Ehewappen angebracht sind.128) Die Grabplatten für Pfarrer und Nichtadelige weisen nie mehr als zwei Wappen auf.

Aufgrund der im Bearbeitungsgebiet erst spät einsetzenden Überlieferung lassen sich von Anfang an neben den Grabplatten mit Inschrift und Wappen auch Grabplatten mit Inschrift, Wappen und figürlicher Darstellung für die Bestattung Adeliger feststellen. Bereits die älteste Platte des Bearbeitungsgebiets, die in der Evangelischen Kirche von Wolfskehlen aufgestellte Grabplatte der 1330 verstorbenen Elisabeth von Wolfskehlen (Nr. 6), zeigt im Feld die eingeritzte Darstellung der Verstorbenen, die unter einem Spitzbogen steht und in beiden Händen je einen Wappenschild hält. Die erste erhaltene reliefierte figürliche Grabplatte ist jene des 1401 verstorbenen Johann von Frankenstein in der Evangelischen Dreifaltigkeitskirche in Darmstadt-Eberstadt (Nr. 20). Im eingetieften Feld steht unter einem krabbenbesetzten Kielbogen die Figur des Ritters in Rüstung ohne Helm auf einem Hund. Die übrigen vier reliefierten figürlichen Adelsgrabplatten des 15. Jahrhunderts im [Druckseite XXVII] Bearbeitungsgebiet129) weisen keine rahmende Architektur auf, sondern die Figur steht einfach im eingetieften Feld. Gemeinsam ist diesen Platten auch die Verwendung von einem oder zwei reliefierten Wappen oder Vollwappen. Die um 1450 entstandene Grabplatte des Ritters Philipp II. von Frankenstein in der Evangelischen Kirche zu Nieder-Beerbach (Nr. 39) zeigt allerdings drei Wappen und ist auch in der gesamten, altertümlich wirkenden Darstellungsweise ungewöhnlich. Der vollgerüstete Ritter steht in Halbrelief im Feld und hält mit beiden Händen einen Schild mit dem Wappen vor seinen Beinen. Neben ihm ist rechts in Ritzzeichnung ein Schwert dargestellt und links in einer Eintiefung eine reliefierte Lanze. Im 16. Jahrhundert lassen sich nur noch drei figürliche Grabplatten für Adelige nachweisen, die aus den Jahren 1517, 1518 und 1527 stammen.130) Sie zeigen jeweils vier Wappen und nehmen somit die später bei den Wappengrabplatten und Epitaphien zu beobachtende Entwicklung vorweg. Bei den beiden Grabplatten von 1518 und 1527 aus der Evangelischen Kirche zu Ernsthofen ist auch in der Darstellung eine deutliche Nähe zu den Epitaphien zu erkennen. In beiden Fällen befinden sich die Figuren, deren Oberkörper sehr plastisch gearbeitet sind, auf dem ebenen Feld, und ihre Füße ruhen auf einem reliefierten Boden.

Die erste figürliche Grabplatte für einen Priester läßt sich 1456 nachweisen. Die Platte des Pfarrers Eckhard Spar in Bischofsheim (Nr. 42a) zeigt in Ritzzeichnung den Priester in liturgischem Gewand, der den Kelch mit der Linken vor der Brust hält und die Rechte im Segensgestus erhoben hat. Außer dieser Platte haben sich nur noch drei weitere figürliche Platten für Geistliche erhalten, von denen eine aus dem Jahr 1480 (Nr. 73) ebenfalls in Ritzzeichnung ausgeführt ist, während bei den beiden anderen Platten aus dem Jahr 1491 die Figuren in flachem Relief im eingetieften Feld stehen.131)

Für Bürgerliche sind nur zwei figürliche Grabplatten aus dem Bearbeitungsgebiet überliefert. Die Platte für die 1480 verstorbene Elisabeth von Oberkeim aus dem Kloster auf dem Heiligenberg bei Jugenheim (Nr. 74) zeigt im Feld die Figur der Verstorbenen in Ritzzeichnung. Bei der zweiten Platte handelt es sich um die einzige Kindergrabplatte im Bearbeitungsgebiet, die das Grab des zwischen 1628 und 1635 verstorbenen Philipp Daniel Mylius deckte. Im Feld steht in einer Rundbogennische die reliefierte Figur des Kindes in der zeitüblichen Tracht eines Erwachsenen.132)

Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts läßt sich im Bearbeitungsgebiet die Verwendung von Epitaphien feststellen. Wie die Grabplatte dient diese Denkmalform der Erinnerung an den Verstorbenen, doch ist sie nicht zwingend an den Begräbnisplatz gebunden.133) Deshalb kann sie auch in den unterschiedlichsten Formen und Materialien ausgeführt sein. Bis 1547 sind allerdings nur figürliche Epitaphien erhalten, bei denen trotz der insgesamt geringen Zahl ab 1533 eine deutliche Zunahme festzustellen ist, während sich gleichzeitig keine figürlichen Grabplatten mehr nachweisen lassen. Einige dieser Epitaphien wurden als hochrechteckige Steindenkmäler mit reliefierter Figur im Feld und auf den Leisten angebrachter Inschrift ausgeführt und sind damit kaum von den figürlichen Grabplatten zu unterscheiden.134) Trotzdem ergeben sich Unterscheidungsprobleme zwischen Grabplatte und Epitaph, wie sie in anderen Beständen zu beobachten sind,135) hier nur selten. Dies hat seine Gründe sowohl in der oft eindeutigen Form der Denkmäler als auch in der teilweise recht guten Information über die ursprüngliche Anbringung der Denkmäler. So liegen etwa in der an Inschriftenträgern reichen Kirche von Babenhausen die Grabplatten noch im Boden der Kirche, in Groß-Umstadt kam ein Teil der Grabplatten 1883 und ein weiterer Teil erst zwischen 1967 und 1969 zutage,136) und in Goddelau sind alle heute im Innern der Kirche stehenden Grabplatten erst bei der Kirchenrenovierung 1978/79 im Boden der Kirche gefunden worden. Auch bei den ältesten erhaltenen Epitaphien des Bearbeitungsgebietes, die in Form von Grabplatten mit umlaufender Inschrift gestaltet sind, ergibt sich kein Unterscheidungsproblem, da sich die Denkmäler noch in situ befinden und zudem die Grabplatten der verewigten Personen ebenfalls vorhanden sind. Es handelt sich bei diesen Epitaphien um vier „Ewige Anbetungen”, die Graf Philipp I. von Hanau-Lichtenberg 1475 in der Babenhausener Stadtkirche aufstellen ließ (Nrr. 6467). Die in plastischem Relief gearbeiteten [Druckseite XXVIII] Figuren knien jeweils im leicht eingetieften Feld, in dessen Ecken oben der Wappenschild sowie der Helm mit seiner Zier angebracht sind. Eine Besonderheit bei dem Bildprogramm137) ist, daß Philipp alle Figuren ohne die üblichen Attribute ihres Standes darstellen ließ und sich damit eindeutig über die Schranken der damaligen Konventionen hinwegsetzte. Den Gepflogenheiten des 15. Jahrhunderts hätte eine Darstellung mit Rüstung und Waffen bei den Männern und kostbaren Kleidern bei den Frauen entsprochen.138) Stattdessen ist die gräfliche Familie in unauffälligen Kleidern dargestellt, was mit Sicherheit auf eine entsprechende Anweisung Philipps zurückgeht, der inschriftlich (Nr. 64) als Auftraggeber genannt ist.

Einen anderen Typus der „Ewigen Anbetung” vertritt das heute in der Kapelle der Burg Frankenstein aufgestellte Epitaph für Irmel von Cleen und ihren Mann Hans IV. von Frankenstein (Nr. 166), das nach dem Tode Irmels 1533 für die Kirche in Darmstadt-Eberstadt geschaffen wurde. Die beiden Verstorbenen knien vom Betrachter aus gesehen nach rechts gewendet in zwei Muschelnischen und sind in zeittypischer Weise gekleidet. Die beiden Figuren waren in ihrer ursprünglichen Aufstellung vermutlich auf den Hauptaltar oder auf das Sakramentshaus ausgerichtet. Daraus erklärt sich auch die ungewöhnliche Anordnung, bei der sich die Frau auf der vom Betrachter aus gesehen linken Seite des Denkmals befindet, die üblicherweise dem Mann vorbehalten ist. In diesem Fall hatte die Anordnung ihren Grund darin, daß der Mann näher zum Altar und zum Sakramentshaus hin plaziert werden sollte. Die jetzt über den Figuren angebrachten Inschriftentafeln befanden sich ursprünglich in der Sockelzone des Denkmals.

Während das Denkmal für Irmel von Cleen und ihren Mann eindeutig als Epitaph zu erkennen ist, fällt die Entscheidung in bezug auf das Epitaph für den 1509 verstorbenen Neunkirchener Pfarrer Johannes Ruder (Nr. 125) schwerer, zumal es im 17. Jahrhundert als Grabplatte Verwendung fand. Die hochrechteckige Platte zeigt im eingetieften Feld unter einem runden Astwerkbogen das reliefierte Brustbild eines Priesters, unter dem eine Spruchinschrift steht. Die Anbringung der Inschrift im Feld ist zu dieser Zeit auch bei einer Grabplatte denkbar, doch ist es auffällig, daß der Text zwar den Namen, aber nicht die auf Grabplatten üblichen und wichtigen Angaben des Todesjahrs und des Todestages enthält.139) Allerdings könnten sich diese Angaben auf einer früher möglicherweise vorhandenen Metalltafel befunden haben, denn in der Mitte der Platte sind zwei Dübellöcher vorhanden. Gegen eine ursprüngliche Verwendung als Grabplatte sprechen jedoch die relativ geringen Abmessungen und das Fehlen von Abtretungsspuren. Bis 1547 weisen noch zwei figürliche Epitaphien (Nrr. 162, 180) Inschriften auf, die wie bei einer Grabplatte auf den Leisten angebracht sind. Da in beiden Fällen die untere Leiste jedoch frei blieb, kann man davon ausgehen, daß beide als Standdenkmäler konzipiert waren. Bei den übrigen figürlichen Epitaphien des Adels ist ab 1533 die Inschrift in der Regel im Aufsatz oder im Sockel des Denkmals zeilenweise in einem gesonderten Schriftfeld ausgeführt, wodurch eine bessere Lesbarkeit gewährleistet wurde. Die Figur befindet sich entweder im Feld oder in der Nische des Denkmals, wenn es in Form einer Ädikula gestaltet ist.140) Dies gilt auch für das doppelfigurige Epitaph des 1606 verstorbenen Ludwig von Frankenstein und seiner Frau Katharina von Rodenstein (Nr. 310), deren vollplastische Figuren einander zugewandt vor einer Rechtecknische im Hauptgeschoß der zweigeschossigen Ädikula knien. Der Gegenstand ihrer Verehrung ist heute nicht mehr vorhanden, doch handelte es sich vermutlich um ein Kreuz. Die Inschriftentafeln befinden sich im Sockel.

Während bei den meisten Epitaphien die Figur schon aufgrund ihrer Anbringung in der Mittelachse des Denkmals gegenüber den Inschriften in den Vordergrund tritt, weisen drei Epitaphien der Landgrafen von Hessen in der Stadtkirche von Darmstadt ein anderes Verhältnis von Figur und Text auf. Beim Epitaph für Philipp Wilhelm, den 1576 verstorbenen ersten Sohn Magdalenas und Georgs von Hessen, steht die reliefierte Figur des Kindes zwar auch in der Mittelachse (Nr. 228), aber der Gesamteindruck wird stark von den großen Inschriftentafeln geprägt. Sie sind nicht mehr auf den Aufsatz oder den Sockel beschränkt, sondern umrahmen die Figur von allen Seiten. Bei dem 1589 entstandenen, in der Art eines monumentalen Altarretabels aufgebauten Epitaph der Gräfin Magdalena zur Lippe und ihres Mannes Landgraf Georgs I. von Hessen (Nr. 263) nehmen die Figuren der [Druckseite XXIX] Verstorbenen nicht mehr den Mittelpunkt des Denkmals ein. Sie stehen nach dem Vorbild des Epitaphs Philipps des Großmütigen in der Martinskirche zu Kassel in den zurückgesetzten Nischen des fünfachsigen Hauptgeschosses. Dominiert wird der Eindruck des Epitaphs von den beiden figürlichen Reliefs in der Mitte des Denkmals sowie von den zahlreichen Inschriftentafeln. Eine eindeutig dominante Rolle besitzen die Inschriften auch bei dem 1615 für Landgraf Ludwig V. und seine Familie in der Fürstengruft der Darmstädter Stadtkirche (Nr. 334) errichteten Epitaph. In der Mitte der Ädikula steht ein Kreuz, dessen Stamm in den Sockel hinabreicht. Die rechteckigen Seitenfelder werden von großen Schrifttafeln aus Kupfer gefüllt. Die figürlichen Darstellungen sind auf kleinere, bemalte Kupfertafeln im Sockel des Denkmals beschränkt.

Eine Besonderheit im Bearbeitungsgebiet stellt der Epitaphaltar für die Familien von Philipp und Hartmann Ulner dar (Nr. 304), der 1604 in der Dieburger Pfarrkirche errichtet wurde und heute in der Wallfahrtskirche St. Maria steht. Der Schrein des ädikulaförmig aufgebauten Altars zeigt in einem rechteckigen Relief die Anbetung der Hirten. Die kleinen vollplastischen Figuren der beiden Familien knien vor den Seitenteilen, die auch die Wappen tragen. Die Inschriftenkartuschen befinden sich im Sockel. Die Ausnahmestellung dieses Denkmals im Bearbeitungsgebiet erklärt sich daraus, daß hier nur wenige adelige Familien am katholischen Glauben festhielten und die Aufstellung eines solchen Denkmals nur dort möglich war, wo wie in Dieburg der Landesherr und dadurch auch die Kirchen katholisch geblieben waren.

Ab 1547 sind aus dem Bearbeitungsgebiet zahlreiche Epitaphien ohne figürliche Darstellung überliefert, die in unterschiedlichster Weise z. B. als hochrechteckige Platte oder in Form einer Ädikula gestaltet sind. Das Epitaph des 1547 verstorbenen Philipp von Wallbrunn (Nr. 182) ist wie eine Grabplatte mit umlaufender Inschrift ausgeführt, doch ist das Feld wesentlich aufwendiger gearbeitet als bei der ebenfalls vorhandenen Grabplatte Philipps (Nr. 181). Auch beim Epitaph für den 1550 verstorbenen Groß-Umstädter Keller Philipp Breunle ist die Abgrenzung zu einer Grabplatte schwierig, da das Denkmal aus einer hochrechteckigen Platte besteht, die im Feld die zeilenweise angebrachte Inschrift und ein reliefiertes Vollwappen trägt. Gegen eine Verwendung als Grabplatte spricht jedoch das völlige Fehlen von Abtretungsspuren. Bei diesem Denkmal handelt es sich um das erste Epitaph für einen Nichtadeligen. Es läßt sich feststellen, daß ab 1550 die große Masse der Epitaphien für bürgerliche Amtsträger und ihre Angehörigen oder für Pfarrer und ihre Angehörigen geschaffen wurde. Bei diesen Denkmälern steht der Text klar im Mittelpunkt, während die Bedeutung der Wappen oft zurücktritt.

Bei der Überlieferung der Epitaphien zeigen sich auffällige Unterschiede innerhalb des Bearbeitungsgebiets. So blieben in Babenhausen zwar zahlreiche Grabplatten erhalten, aber außer den vier „Ewigen Anbetungen” der Grafen von Hanau-Lichtenberg sind nur drei weitere Epitaphien vorhanden.141) In Groß-Umstadt läßt sich dagegen die Reihe der Epitaphien von 1550 bis ins 18. Jahrhundert verfolgen.142) Die sekundäre Überlieferung durch Steiner und Wickenburg verändert den Befund kaum. Ein Grund für die unterschiedliche Überlieferungssituation könnte darin liegen, daß in Groß-Umstadt im Gegensatz zu Babenhausen ein Teil des alten Kirchhofs erhalten blieb. Auf ihm befinden sich heute noch mehrere Epitaphien, die unmittelbar an den Außenwänden der Kirche stehen und in der Mehrzahl vermutlich von Anfang an dort aufgestellt waren. Bei einigen von ihnen könnte es sich auch um Grabsteine handeln, die den Grabplatz auf dem Kirchhof markierten. Eine endgültige Entscheidung ist hier aber kaum möglich, da Grabsteine im 16. und 17. Jahrhundert eine den Epitaphien vergleichbare Form haben können.143) An anderen Standorten wurden entsprechende Denkmäler bei der Beseitigung der Kirchhöfe abgebrochen. Angesichts dieses Befundes stellt sich auch die Frage, wieweit man bei nicht aus Stein gefertigten Epitaphien mit Verlusten zu rechnen hat. Im gesamten Bearbeitungsgebiet haben sich nur zwei bemalte Holzepitaphien erhalten (Nrr. 191, 200), so daß man hier ebenfalls von einem erheblichen Verlust ausgehen muß.144)

Nach diesem Blick auf die Entwicklung der Grabdenkmäler sollen die Formular- und Textgewohnheiten betrachtet werden. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts sind die Grabinschriften im Bearbeitungsgebiet vorwiegend in Latein abgefaßt. Der früheste Beleg für eine deutschsprachige [Druckseite XXX] Inschrift stammt von 1401 (Nr. 20). Während sich die lateinischen und deutschen Inschriften in den ersten 20 Jahren des 16. Jahrhunderts noch etwa die Waage halten, dominieren danach die deutschen Inschriften, die nicht nur vom Adel, sondern auch von katholischen und evangelischen Geistlichen verwendet werden. Ausnahmen bilden hier das Grabgedicht auf dem Epitaph des 1566 verstorbenen Johannes Fleischbein (Nr. 213) sowie die Grabinschriften für den 1569 verstorbenen Franziskanerguardian Wendelin Roth (Nr. 214) und für Graf Philipp VI. von Waldeck, der sowohl auf seiner Grabplatte (Nr. 241) als auch auf seinem Epitaph (Nr. 247) eine lateinische Inschrift erhielt. Eine weitere Ausnahme bilden die Tafeln auf den Särgen der Landgrafen von Hessen in der Fürstengruft der Darmstädter Stadtkirche. Sie tragen sowohl deutsche als auch lateinische Texte, obwohl die Landgrafen bis 1616 auf ihren Epitaphien nur deutsche Texte verwendeten. Mit der Grabplatte der 1599 verstorbenen Maria Vietor beginnt wieder eine Reihe lateinischer Grabinschriften, die sich vorwiegend auf den Grabdenkmälern von Pfarrern und ihren Angehörigen,145) aber auch auf den Grabdenkmälern von Adeligen und Amtmännern nachweisen lassen.146) Zu diesen Grabinschriften treten verschiedentlich noch Grabgedichte, Bibelzitate oder Mahninschriften hinzu. Die Kombination einer lateinischen Grabinschrift mit deutschen Inschriften läßt sich jedoch außer bei den schon erwähnten Särgen der Landgrafen von Hessen nur in zwei Fällen belegen (Nrr. 303, 391), während die Verbindung deutscher Grabinschriften mit lateinischen Texten in sechs Fällen nachweisbar ist.147)

Die Inschriften der Grabplatten werden häufig von den Worten Anno domini eingeleitet, weshalb das Formular im Folgenden als Anno domini-Formular bezeichnet wird. Dieses Formular, das sich seit dem 13. Jahrhundert in allen Regionen Deutschlands nachweisen läßt, umfaßt stets dieselben Grundinformationen, nämlich Sterbejahr und -tag sowie Namen und Stand des Verstorbenen. Abgesehen vom Anfang kann die Reihung der einzelnen Bestandteile unterschiedlich sein, wenn sie sich auch meist an das eben genannte Schema hält. Sinn dieses Formulars war es, den exakten liturgischen Vollzug der Memoria zu sichern.148) Es enthielt alle wichtigen Daten, um das Grab einer bestimmten Person schnell auffinden zu können. In Kirchen, die oft zahlreiche Grabplatten enthielten, mußten die Gräber exakt identifiziert werden können. Dies war deshalb wichtig, weil der Besuch des Grabes im Anschluß an die Totengedenkmesse und an bestimmte Gebete offenbar zum festen Bestandteil der Liturgie wurde. Das in übersichtlicher Form angebrachte Formular mit Todesjahr und Todestag sowie dem Namen und dem Titel erleichterte die Auffindung des richtigen Grabes, an dem wichtige weitere Handlungen der Totenmemoria vollzogen wurden wie z. B. die Bedeckung des Grabes mit einem Grab- oder Anniversartuch oder das Anzünden von Anniversarkerzen.149) Unterblieben diese Handlungen oder führte man sie am falschen Grab aus, befürchtete man negative Auswirkungen für das Seelenheil des Verstorbenen. Seine Seele mußte nun möglicherweise länger im Fegefeuer verweilen, da ihr die erlösende Wirkung des Gebets der Lebenden nicht zuteil wurde.150)

Das Anno domini-Formular beeinflußte die Gestaltung von Grabinschriften über Jahrhunderte, da es nicht auf Grabplatten beschränkt blieb, sondern auch auf Epitaphien verwendet wurde. Zudem wurde es für deutschsprachige Inschriften übernommen. Allerdings sind die frühesten deutschen Grabinschriften des Bearbeitungsgebiets zwar inhaltlich nach dem Anno domini-Formular aufgebaut, doch stehen statt Anno domini andere Wendungen wie in dem iare als man zalt nach crist geburt (Nr. 20), In dem Iar nach der gepvrt cristi vnser hern da man zalt (Nrr. 64, 65) oder nur Anno (Nr. 39). Im 15. Jahrhundert bietet diese Inschrift den einzigen Beleg für die Auslassung von domini, die sich jedoch ab dem Anfang des 16. Jahrhunderts häufiger beobachten läßt und im 17. Jahrhundert noch zunimmt.151) Ab dem Anfang des 16. Jahrhunderts läßt sich in deutschen Inschriften auch die Wendung im iar feststellen, die vor oder nach der Tagesangabe stehen kann.152) Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts wird dann die Wendung Anno domini verschiedentlich durch Anno Christi ersetzt.153) Die Erweiterung der vorhandenen sowie die Aufnahme neuer Elemente in die Grabinschriften führten ab der zweiten [Druckseite XXXI] Hälfte des 16. Jahrhunderts dazu, daß sich zunächst die Texte auf den Epitaphien von der Vorgabe des Anno domini-Formulars zu lösen begannen. Ab dem 17. Jahrhundert läßt sich dies auch bei den Grabplatten beobachten. Da diese in den protestantischen Gebieten keine Funktion innerhalb der Liturgie mehr hatten, war auch das Festhalten an einem übersichtlichen Formular nicht mehr notwendig. Die Jahresangabe steht jetzt oft in der Mitte oder am Ende der Inschrift.

Am Anfang des 16. Jahrhunderts kommt die Verwendung von Multiplikatoren auf, die sich zuerst auf der Grabplatte der 1500 verstorbenen Lucia von Merlau (Nr. 100) und zuletzt 1533 auf der Grabplatte des Heilmann von Bommersheim-Praunheim (Nr. 165) nachweisen läßt. Die Reduzierung der Jahreszahl auf Zehner- und Einerstellen (Minderzahl) läßt sich nur in einem Fall bei einem nachgetragenen Todesdatum beobachten (Nr. 166).

Der Todestag wird im 14. und 15. Jahrhundert in der Regel nach dem christlichen Fest- und Heiligenkalender angegeben. Die Verwendung der römischen Tagesdatierung läßt sich nur bei zwei Inschriften aus dem 14. Jahrhundert (Nrr. 6, 9), einer Inschrift von 1521 (Nr. 148)154) und einer Inschrift von 1582 (Nr. 247) belegen. Die Angabe des fortlaufend gezählten Monatstages läßt sich zum erstenmal 1456 (Nr. 42a) nachweisen.155) Sie kommt ab dem Anfang des 16. Jahrhunderts regelmäßig neben der Festdatierung vor, und in zwei Fällen gibt es auf Grabplatten sogar Doppeldatierungen nach beiden Bräuchen (Nrr. 142, 150). Erst ab der Mitte des 16. Jahrhunderts verdrängt die Angabe des Monatstages die Festdatierung fast völlig, die sich nur noch in drei Inschriften belegen läßt.156)

Eine Erweiterung des Namens durch die Hinzufügung einer Standesbezeichnung wie armiger, comes, miles, Graf bei Adeligen oder canonicus, pastor, plebanus, primissarius bei Klerikern läßt sich ab 1376 regelmäßig feststellen. Allerdings wird der Stand lediglich bei den Geistlichen und beim Hochadel immer angegeben. Beim Niederadel dagegen fehlen ab 1480 die Standesbezeichnungen verschiedentlich wieder und werden ab 1517 immer seltener.157) Bei Amtleuten wird nun häufiger das ausgeübte Amt wie Keller oder Amtmann genannt.158) Grabinschriften für Bürger sind nur in geringer Anzahl überliefert, doch wird in den drei Belegen aus dem 16. und 17. Jahrhundert der Stand stets genannt.159)

Eine weitere wichtige Veränderung des Formulars betrifft die standesspezifischen Epitheta. Abgesehen von der frühen und ungewöhnlichen Verwendung von nobilis auf der Grabplatte des Conrad von Weinsberg (Nr. 10), kommen Epitheta bis 1482 nur in Grabinschriften für Geistliche und für Hochadelige vor. Dies ist sicher auch dem Zufall der Inschriftenüberlieferung anzulasten, da für das ganze 15. Jahrhundert nur wenige Grabplatten des Niederadels im Bearbeitungsgebiet überliefert sind. Bei den katholischen Geistlichen wird stets das Epitheton honorabilis verwendet,160) das bei den evangelischen Pfarrern durch die Epitheta reverendus beziehungsweise ehrwürdig abgelöst wird, die noch mit weiteren Epitheta wie egregius oder wohlgeboren verbunden sein können.161) Die Grafen von Hanau-Lichtenberg werden zwischen 1473 und 1538 als nobilis, generosus, edel, wohlgeboren und hochgeboren bezeichnet.162) Während der 1579 verstorbene Graf Philipp VI. von Waldeck in seinen Grabinschriften (Nrr. 241, 247) das Epitheton generosus erhält, werden die Landgrafen von Hessen durch die den Fürstengeschlechtern vorbehaltenen Epitheta illustrissima, illustrissimus und deren deutsche Entsprechung durchleuchtig sowie die Verbindungen durchleuchtig hochgeboren und illustrissimus ac celsissimus gekennzeichnet.163) Ab 1482 läßt sich auch beim Niederadel allgemein der Gebrauch von Epitheta nachweisen. Die Männer werden als fest, ehrenfest, streng und fest und edel und ehrenfest,164) die Frauen als honesta [Druckseite XXXII], ehrentugendhaftig und edel und tugendhaft oder edel und ehrbar bezeichnet.165) Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts sind eine Reihe von Grabinschriften für Amtsträger bürglicher Herkunft vorhanden, in denen die Epitheta ehrenhaft (Nrr. 207, 251) ehrenhaft und vornehm (Nrr. 185, 301), ehrenhaft und vorachtbar (Nr. 230) oder ehrenhaft und fürgeacht (Nr. 308) vorkommen, zu denen dann noch die Bezeichnungen wohlachtbar (Nr. 211) und vir spectatissimus (Nr. 321) treten. Die Übernahme des vom Niederadel verwendeten ehrenfest läßt sich nur in einem Fall nachweisen (Nr. 253). Bei den Bürgern findet man die Epitheta ehrbar (Nr. 203), ehrbar und achtbar und vornehm (Nr. 261) sowie ehrenhaft und achtbar (Nr. 354).

Die Verbindung lateinischer Grabinschriften mit der Fürbitte cuius anima requiescat in pace läßt sich bereits im 14. Jahrhundert nachweisen (Nrr. 9, 11, 15). Sie kommt im 15. Jahrhundert und noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts regelmäßig vor, doch verschwindet sie in den 1520er Jahren zusammen mit den lateinischen Grabinschriften. Die Formel wird jedoch später beim Wiederaufleben lateinischer Grabinschriften in der verkürzten Form requiescat in pace weiterverwendet.166) Die Beifügung einer deutschen Fürbitte läßt sich zuerst 1473 mit den Worten Gott gnade belegen und bleibt dann in der Form der/dem Gott gnade stets in Gebrauch. Fast gleichzeitig läßt sich ein erweitertes deutsches Fürbittformular feststellen, das Formeln wie der Seele Gott gnädig und barmherzig sein wolle, Amen (Nr. 61), dessen Seele der allmächtige Gott barmherzig sei (Nr. 72), dessen Seele der Allmächtige Gnade und Barmherzigkeit erzeigen wolle (Nr. 114) umfaßt. Ohne Parallele im Bearbeitungsgebiet sind die Formulierungen Gott mein Schöfer bist gnädig mir (Nrr. 64 f.) und Gott bist mir gnädig (Nr. 66) auf drei 1475 in Babenhausen durch Graf Philipp I. von Hanau-Lichtenberg errichteten „Ewigen Anbetungen”. Die Auferstehungshoffnung wird in den Fürbitten zum erstenmal 1570 (Nr. 216) faßbar und schlägt sich in den verschiedensten Wendungen wie etwa Gott wolle ihm und uns allen eine fröhliche Auferstehung verleihen (Nr. 256) nieder.

Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts werden die Grabinschriften um verschiedene Angaben erweitert. Die Angabe der Todeszeit läßt sich zum erstenmal 1547 (Nr. 183) belegen, die erste Altersangabe enthält ein Epitaph von 1560 (Nr. 203). Ein Epitaph von 1564 nennt erstmals die Ehedauer, und die Angabe der Kinderzahl ist zum erstenmal für 1576 (Nr. 230) gesichert. Die Angabe der Amtszeit läßt sich ab 1585 (Nrr. 251, 253) regelmäßig nachweisen. Der Geburtstag ist zum erstenmal 1576 auf dem Epitaph Philipp Wilhelms von Hessen in der Darmstädter Stadtkirche (Nr. 228) verzeichnet. Auch in der folgenden Zeit bleibt die Nennung des Geburtstages mit drei Ausnahmen (Nrr. 336, 348, 386) auf die Grabmäler der Landgrafen beschränkt, während auf anderen Grabdenkmälern in der Regel nur das Geburtsjahr angegeben wird. Ausführlichere biographische Angaben werden meist als Grabgedichte gestaltet und lassen sich in Prosa nur in drei Grabinschriften des 17. Jahrhunderts belegen.167) Auch das Totenlob bleibt mit einer Ausnahme (Nr. 368) den Grabgedichten vorbehalten. Der erste Beleg für ein entsprechendes Gedicht stammt aus der Zeit um 1566 (Nr. 213).

4.2. Glocken

Im Bearbeitungsgebiet sind 38 Glocken aus der Zeit bis 1650 überliefert, von denen 27 erhalten sind. Die Funktion der Glocken ging im Mittelalter weit über das Läuten zum Gottesdienst und die Angabe der Tages- und bestimmter Gebetszeiten hinaus. Der Kanonist und Liturgiker Guillelmus Duranti, Bischof von Mende, widmete in seinem vor 1291 verfaßten, weit verbreiteten „Rationale divinorum officiorum” den Glocken ein eigenes Kapitel. Darin schreibt er, die Weihe und das Läuten der Glocken dienten dazu, bei den Gläubigen durch den Glockenklang die Frömmigkeit des Glaubens wachsen zu lassen und die Früchte sowie den Geist und den Körper der Gläubigen zu bewahren. Das Glockenläuten vertreibe aber auch feindliche Heere, mäßige das Krachen des Hagels, das Toben der Stürme, die Gewalt der Unwetter und Blitze, hemme die bedrohlichen Donner und das Verderben der Stürme und werfe die Geister der Winde und die Mächte der Lüfte nieder.168) „Und auch dies ist ein Grund,” so Duranti, „weshalb die Kirche die Glocken läutet, wenn sie sieht, daß ein Unwetter entsteht, damit nämlich die Dämonen, die die Posaunen des ewigen Königs, also die Glocken, hören, erschrocken fliehen und von der Entfachung des Unwetters ablassen und damit [Druckseite XXXIII] die Gläubigen beim Schlagen der Glocke ermahnt und ermuntert werden, bei der gegenwärtigen Gefahr im Gebet zu verharren”.169)

Diese Vorstellungen haben sich auch in den Friedensbitten, der Anrufung von Heiligen oder Evangelisten gegen Unwetter oder in den Wettersprüchen der Glockeninschriften niedergeschlagen. So trägt die älteste Glocke des Bearbeitungsgebietes aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts (Nr. 2) den verbreiteten Glockenspruch O rex glorie veni cum pace, der hier mit dem Zusatz Deus homo factus est versehen ist. Ohne diesen Zusatz ist der Spruch auch auf einer Pfungstädter Glocke aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 16) und einer Babenhausener Glocke von 1437 (Nr. 31) vorhanden. Der ebenfalls für Glockeninschriften häufig verwendete Beginn des Ave Maria läßt sich zuerst auf der Reinheimer Glocke aus dem letzten Drittel des 13. Jahrhunderts (Nr. 3) und dann auf drei Glocken des 15. Jahrhunderts nachweisen.170) Eine Babenhausener Glocke aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 8) trägt die in dieser Zeit beliebte hexametrische Marienanrufung Me resonante pia populi memor esto Maria. Die sonst häufig auf Glocken anzutreffenden Namen der vier Evangelisten lassen sich im Bearbeitungsgebiet nur auf einer Dieburger Glocke aus dem 14. Jahrhundert (Nr. 18) sowie auf einer Glocke von 1435 aus Darmstadt-Bessungen (Nr. 30) nachweisen. Während in Dieburg jedem Namen ein S(ANCTVS) beigefügt ist, steht in Darmstadt-Bessungen s(anctvs) nur vor dem ersten Namen, und die Inschrift ist um die Fürbitte sankt Iohan bitten fir vns erweitert.

Ungewöhnlich ist die Inschrift einer Treburer Glocke aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 17), die keine der in dieser Zeit üblichen Inschriften, sondern nur den Namen des Gießers und den Herstellungsvermerk trägt. Dabei handelt es sich um die erste Nennung eines Gießers im Bearbeitungsgebiet. Die erste datierte Glocke, auf der auch zum erstenmal der Glockenname (Namensansage) genannt ist, wurde 1402 für Nieder-Beerbach gegossen (Nr. 21). Danach sind mit einer Ausnahme (Nr. 107) alle Glocken datiert. Gegossen wurde die Nieder-Beerbacher Glocke von Gerlach von Frankfurt, der sich auf zwei weiteren, im Wortlaut einander ähnlichen Glocken auch als Gießer nennt (Nrr. 22, 25). Danach findet sich bis 1483 eine Gießernennung nur noch auf der 1448 von Tilman von Hachenburg für Büttelborn gegossenen Glocke (Nr. 38). Sie weist zudem den auf Tilmans Glocken häufigen Wetterbann alle bisen widder vor driben ich auf, der sich sonst nicht im Bearbeitungsgebiet belegen läßt.

Erst die Glocken, die Jörg zu Speyer 1483 für Jugenheim und Seeheim (Nrr. 81 f.) sowie 1488 für Eschollbrücken goß (Nr. 90), tragen wieder den Gießernamen, der von da an bis zum 17. Jahrhundert regelmäßig Bestandteil der Glockeninschriften ist. Auf den Glocken Jörgs läßt sich auch zum erstenmal ein stereotypes Formular nachweisen, das nach dem folgenden Schema gestaltet ist: osanna heis ich meister yorg zv spier gos mich anno domini m cccc lxxxviii iar (vgl. Nr. 90). Dieses aus der Namensansage sowie der Meister- und Herstellungsinschrift mit dem Gußjahr bestehende Formular kommt auch auf zwei Glocken des Speyerer Gießers Peter zur Glocken von 1489 (Nr. 91) und 1517 (Nr. 123), auf einer Glocke des Gießers Hans von Frankfurt von 1512 (Nr. 129) und auf drei Glocken des Gießers Steffan von Frankfurt aus den Jahren 1513 (Nr. 130), 1519 (Nr. 144) und 1520 (Nr. 145) vor. Die 1500 von Conrad von Westerburg für Klein-Bieberau gegossene Glocke (Nr. 101) trägt noch eine zusätzliche Spruchinschrift. Die 1516 von Steffan von Frankfurt für Gernsheim gegossene Glocke (Nr. 135) weicht dagegen völlig von dem genannten Schema ab. Steffan übernahm hier den Glockenspruch laudo deum verum sathanam fugo convoco clerum, der sich in fast identischer Form zwischen 1410 und 1460 in der Umgebung von Trier auf mehr als zwanzig Glocken nachweisen läßt171) und in mehreren Varianten weite Verbreitung fand.

Die Anrufung Marias oder anderer Heiliger läßt sich im 16. Jahrhundert nicht mehr belegen. Ab 1541 tragen die Glocken auch keine Namensansagen mehr. Die Glocken der Frankfurter Gießer Conrad Göbel (1541, Nr. 173) und Nikolaus Göbel (1570, Nr. 218) sowie die 1590 gegossene Glocke des Mainzer Gießers Christian Klapperbach (Nr. 264) weisen nur noch eine Meister- und Herstellungsinschrift mit dem Gußjahr auf. Bei einer weiteren Glocke Christian Klapperbachs von 1594 (Nr. 275) und einer Glocke des Frankfurter Gießers Hans Kerle aus dem Jahr 1599 (Nr. 292) ist das [Druckseite XXXIV] Formular um den Zusatz Aus dem Feuer floß ich erweitert. Für eine ebenfalls 1599 von dem Mainzer Gießer Johann Klapperbach für Rüsselsheim gegossene Glocke ist der zusätzliche Spruch Im Namen Jesu floß ich (Nr. 292) überliefert.

Auf der 1572 von Gregor von Trier für Nieder-Ramstadt gegossenen Glocke läßt sich zum erstenmal neben der Meister- und Herstellungsinschrift die Nennung der Auftraggeber nachweisen. Auch auf einer heute verlorenen Darmstädter Glocke, die Hieronymus Hack 1586 für die Stadtkirche goß (Nr. 257), wurden die Auftraggeber genannt. Auf zwei Bickenbacher Glocken von 1628 (Nr. 365) und 1631 (Nr. 372) sind die Texte als Stifterinschriften formuliert. Die Glocke von 1628 nennt den Landgrafen Georg II. als Stifter und daneben noch den Pfarrer und den Schultheißen als Vertreter der Gemeinde, während auf der nicht mehr erhaltenen Glocke von 1631 nur der Schultheiß und seine Frau als Stifter genannt wurden. Bei beiden Glocken fehlen die sonst üblichen Meister- und Herstellungsinschriften.

Geht man von den 25 Glocken aus, deren Gießer sich identifizieren lassen,172) so zeigt sich, daß die meisten Glocken in den nahe am Bearbeitungsgebiet gelegenen Zentren Frankfurt, Mainz und Speyer gegossen wurden. Nur drei Glocken stammen von Gießern aus weiter entfernten Regionen, nämlich von Tilman von Hachenburg aus Montabaur (Nr. 38), von Gregor von Trier aus Lüttich (Nr. 224) sowie von dem lothringischen Gießer Thomas Simon (Nr. 365). Die 12 nachweislich in Frankfurt für das Bearbeitungsgebiet gegossenen Glocken unterstreichen einmal mehr die Bedeutung Frankfurts als Glockengießerstadt.173) Die Konzentration der fünf in Speyer gegossenen Glocken auf die Zeit von 1483 bis 1507 deckt sich mit dem Ergebnis von Hans Fritzen, der ebenfalls für diese Zeit eine erhöhte Tätigkeit der Speyerer Glockengießer ermittelte.174) Überraschen mag die geringe Zahl von nur vier in Mainz gegossenen Glocken, doch läßt sich anhand der noch erhaltenen und sicher den Mainzer Gießern zuweisbaren Glocken des 14. bis 16. Jahrhunderts erkennen, daß der Odenwald und die Bergstraße in dieser Zeit nicht zu den üblichen Tätigkeitsgebieten der Mainzer Glockengießer gehörten.175)

4.3. Sonstige Inschriftenarten und Inschriftenträger

Neben den Inschriften auf Grabdenkmälern und Glocken bilden die Bauinschriften die größte Inschriftengattung im Bearbeitungsgebiet. Sie sind vor allem an Kirchen, Burgen und Schlössern, Stadtmauern sowie Wohnhäusern angebracht. Die älteste Bauinschrift stammt von 1383 und befindet sich im Chor der Babenhausener Kirche (Nr. 12). Ihr Formular anno m ccc lxxxiii in vigilia annunciacionis marie inceptus est chorus ist typisch für die Bauinschriften des 14. und 15. Jahrhunderts und läßt sich im Bearbeitungsgebiet bis 1517 nachweisen.176) Statt eines auf den konkreten Bauteil bezogenen Ausdrucks wie chorus steht allerdings häufig die allgemeine Bezeichnung opus.177) Zudem wird bei zwei Inschriften von 1507 (Nr. 121) und 1517 (Nr. 138) das Formular im Gegensatz zu den früheren Inschriften in deutscher Sprache verwendet.

Die Bauinschriften enthalten häufig auch die Namen der Auftraggeber oder der mit der Bauaufsicht beauftragten Personen, die meist am Anfang oder am Ende des Formulars stehen.178) Ein um die Namen der Heiligen, zu deren Ehren der Bau errichtet wird, erweitertes Formular ist zum Jahr 1483 für die Kirche von Neunkirchen (Nr. 83) überliefert. Für diese Kirche ist auch die einzige Inschrift bezeugt, die den Geldwert von Wein und Getreide im Baujahr nennt (Nr. 89). Zudem befindet sich am Turm der Neunkirchener Kirche die einzige in Hexametern verfaßte Bauinschrift des Bearbeitungsgebiets (1487, Nr. 87). Zwischen 1517 und 1570 läßt sich nur eine Bauinschrift aus dem Jahr 1541 (Nr. 172) nachweisen. In ihr wird zum erstenmal der Handwerker genannt, der den Bau ausführte. Weitere Erwähnungen der ausführenden Handwerker bleiben in der folgenden Zeit auf wenige Belege beschränkt.179) Ab 1570 ist wieder eine größere Zahl von Bauinschriften vorhanden, [Druckseite XXXV] die ein ähnliches Formular aufweisen.180) Im Gegensatz zu den älteren Bauinschriften, die meist den Baubeginn (inceptum est) zu einem bestimmten Tag im Jahr verzeichnen, wird nun nur noch das Baujahr genannt.181) Das Bauobjekt (Kirche, Schule, Mauer) ist jetzt im Gegensatz zu früher meist konkret bezeichnet. Daneben werden in der Regel die Namen der Auftraggeber und der für die Baufinanzierung und -überwachung zuständigen Personen mitgeteilt. Fast alle dieser Inschriften sind in Deutsch abgefaßt.182)

In Versform verfaßte Bauinschriften lassen sich im 16. und 17. Jahrhundert nur in Darmstadt am Marktbrunnen (Nr. 242) sowie am Hospital (Nr. 322) nachweisen.183) Dazu kommen noch zwei an Häusern angebrachte versifizierte Bauinschriften, die mit Spruchinschriften zum Thema „Haus” verbunden sind.184) Die übrigen Haussprüche nehmen auf den Bauvorgang keinen Bezug, doch sind sie in der Regel mit Jahreszahlen verbunden, die das Erbauungsjahr dokumentieren.185)

Kirchliche Ausstattungsgegenstände und Geräte sind im Bearbeitungsgebiet nur in relativ geringer Zahl überliefert, da sie durch den Bildersturm der Reformation, die Plünderungen des Dreißigjährigen Krieges und die zahlreichen Kirchenneubauten des 18. Jahrhunderts dezimiert wurden. So haben sich lediglich vier mit Inschriften versehene Altarretabel aus dem Bearbeitungszeitraum erhalten. Bei den drei aus vorreformatorischer Zeit stammenden Altären aus Leeheim (Nr. 111), Wolfskehlen (Nr. 117) und Babenhausen (Nr. 154) sind die Bibelzitate, Namens- und Spruchinschriften in typischer Weise in den Nimben oder auf Spruchbändern angebracht. Die auf dem Babenhausener Altar auf den Außenseiten der Flügel zeilenweise aufgemalten Bibelzitate stammen erst aus nachreformatorischer Zeit. Ein anderes Bild zeigt das Retabel des Dieburger Epitaphaltars von 1604 (Nr. 304). In der Mitte seines Sockels ist eine Herstellungsinschrift angebracht, neben der sich links und rechts auf Kartuschen die Grabinschriften befinden. Die Seitenteile des Schreins tragen zudem Medaillons mit Vollwappen und Beischriften.

In Groß-Umstadt hat sich ein Teil des spätgotischen Chorgestühls erhalten, das eine Mahninschrift an die Priester trägt (Nr. 110). Vermutlich gab es in den Kirchen auf unterschiedlichen Trägern erheblich mehr solcher Mahnungen und andere Inschriften religiösen Inhalts,186) die aber verloren gegangen sind. Lediglich für Leeheim ist ein wohl ebenfalls aus der Zeit um 1500 stammendes Lehrgedicht überliefert, das verschiedene Inhalte der Meßfeier erläutert (Nr. 112).

Von den aus dem Bearbeitungszeitraum erhaltenen Taufsteinen sind vier inschriftlich bezeichnet. Während der Taufstein in Babenhausen aus dem 15. Jahrhundert (Nr. 106) nur eine nicht deutbare Buchstabenfolge trägt und der Seeheimer Taufstein von 1580 (Nr. 245) nur eine Jahreszahl aufweist, sind die Taufsteine aus Radheim (1580, Nr. 244) und aus Alsbach (1614, Nr. 327) mit ausführlichen Stifterinschriften versehen.

In Klein-Umstadt, Babenhausen und Groß-Umstadt haben sich Kanzeln erhalten, die mit Inschriften versehenen sind. Während die älteste, noch aus vorreformatorischer Zeit stammende Kanzel in Klein-Umstadt nur eine Jahreszahl trägt (Nr. 133), weisen die Kanzeln in Babenhausen (Nr. 276) und Groß-Umstadt (Nr. 393) Bibelzitate auf, die auf die Funktion der Kanzel als Ort der Predigt Bezug nehmen.

Von den Inschriften auf Glasscheiben ist nur eine Stifterinschrift von 1497 erhalten geblieben (Nr. 98), während bei einer zweiten noch erhaltenen Scheibe die ursprünglich darunter angebrachte Namensinschrift im Zweiten Weltkrieg verlorenging (Nr. 167).

An inschriftlich bezeichneten liturgischen Geräten sind aus dem Bearbeitungszeitraum lediglich noch vier Kelche, eine Hostiendose sowie eine Abendmahlskanne vorhanden. Für eine weitere verlorene Hostiendose ist die Inschrift überliefert. Zwei der Kelche tragen Marienanrufungen (Nrr. 108, 155), und auf den beiden anderen Kelchen werden die Stifter genannt (Nrr. 119, 385). Auch die beiden Hostiendosen aus dem 17. Jahrhundert weisen Stifterinschriften auf (Nrr. 333, 383).

5. DIE SCHRIFTFORMEN

Die folgenden Kapitel über die im Bearbeitungsgebiet verwendeten Schriftarten können keine Schriftgeschichte der Region bieten, sondern nur einen Überblick über die zeitliche Ausdehnung der Verwendung einzelner Schriften, die Besonderheiten des Bestandes und die eingesetzten Stilmittel geben und damit datierungsrelevante Phänomene beschreiben. Diese Einschränkungen ergeben sich zum einen aus dem späten Einsetzen der inschriftlichen Zeugnisse und dem inhomogenen Bestand, zum anderen aus dem Fehlen eines kulturellen Zentrums, das die Schriftentwicklung nachhaltig hätte prägen können. Zwar lassen sich für Glocken und vereinzelt auch für andere Werke im Bearbeitungsgebiet Künstler und Werkstätten aus den benachbarten Zentren Frankfurt, Mainz und Speyer oder auch aus weiter entfernten Städten wie Montabaur oder Lüttich nachweisen oder vermuten,187) doch gingen von ihnen keine konkret faßbaren Impulse für die Schriftentwicklung aus. Insgesamt zeigen die in der Region verwendeten Schriften ähnlich wie in der benachbarten Bergstraße eine uneinheitliche Ausprägung mit teilweise retardierenden Elementen.

5.1. Romanische und gotische Majuskel

Die romanische Majuskel ist im Bearbeitungsgebiet nur durch die Wandmalereiinschrift in Altheim (Nr. 5) mit einem geringen Buchstabenbestand vertreten, der stark überarbeitet und somit wenig aussagekräftig ist. Für den Übergang von der romanischen zur gotischen Majuskel fehlen Belege im Bearbeitungsgebiet. Die frühesten Inschriften in gotischer Majuskel befinden sich auf der Babenhausener Friedhofsglocke (Nr. 2), die in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gegossen wurde, und auf der Glocke des Reinheimer Martin Luther-Hauses (Nr. 3), die aus dem letzten Drittel des 13. Jahrhunderts stammt. Die Schrift der Babenhausener Glocke ist in konturierten Majuskeln ausgeführt. Die Buchstaben weisen mit Ausnahme des unzialen E ausschließlich kapitale Formen auf. Die Bogenschwellungen sind deutlich ausgeprägt, und die freien Buchstabenenden sind keilförmig verbreitert. Eine Abschließung der Buchstaben ist aber nur bei E und X vorhanden. Die Reinheimer Glocke besitzt ebenfalls ein von kapitalen Buchstaben geprägtes Schriftbild. Der einzige Unzialbuchstabe ist ein spiegelverkehrt gebildetes E, das auch als einziger Buchstabe durch einen Abschlußstrich geschlossen ist.

Ein völlig anderes Schriftbild bietet die Grabinschrift der 1330 verstorbenen Elisabeth von Wolfskehlen (Nr. 6). Das A ist pseudounzial, E, M und N erscheinen in unzialer bzw. runder Form, C, E und M sind durch Abschlußstriche geschlossen, und der Balkensporn des L ist bis über die halbe Höhe der Haste hinaufgezogen. Ein ebenfalls von Unzialbuchstaben beherrschtes Schriftbild zeigt die Grabplatte des 1334 verstorbenen Conrad von Wasen (Nr. 7). Die Buchstaben weisen einen bemerkenswerten Wechsel zwischen breiten und sehr dünnen Hasten und Hastenteilen auf. Infolgedessen sind aufgrund der starken Abtretung die dünnen Buchstabenteile ebenso wie die Abschlußstriche oft nicht mehr zu erkennen. Ebenfalls in die 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts kann eine weitere Glocke aus Babenhausen (Nr. 8) eingeordnet werden. Ihr Schriftbild wird von relativ breiten Unzialbuchstaben geprägt, von denen E und M geschlossen sind.

Eine weitere Entwicklungsstufe der gotischen Majuskel zeigt die Grabplatte des 1368 verstorbenen Conrad von Weinsberg, die sich auf dem Heiligenberg bei Jugenheim befindet (Nr. 10). Die Bögen von B, G, N, O und T sind in ihrem Scheitel dreiecksförmig verdickt. Das pseudounziale A weist zweimal eine verdoppelte linke Haste auf. Während C, E, M, U und X durch Abschlußstriche geschlossen sind, wird die Abschließung beim eingerollten G durch die weit nach oben gezogene Cauda erreicht, und auch der weit nach oben gezogene Balkensporn des L vermittelt eine deutliche Abschließungstendenz. Ein vergleichbares Bild bietet die letzte datierte gotische Majuskel in der Grabinschrift für den 1383 verstorbenen Goddelauer Frühmesner Johannes (Nr. 13), doch fehlt hier die dreiecksförmige Verdickung der Bogenscheitel. Diese fehlt auch bei den Buchstaben der ältesten Pfungstädter Glocke, denen aber eine ähnlich starke Tendenz zur Buchstabenabschließung mit den beiden vorangehenden Beispielen gemeinsam ist. Die Glocke kann deshalb ebenfalls in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts eingeordnet werden. In dieselbe Zeit gehört auch die Glocke im Treburer [Druckseite XXXVII] Rathaus (Nr. 17), deren Buchstaben wiederum eine starke Tendenz zur Abschließung aufweisen. Zudem zeigen sie wie die Inschrift von 1368 (Nr. 10) spitz ausgezogene Bogenschwellungen.

5.2. Frühhumanistische Kapitalis

Die frühhumanistische Kapitalis, die ab der Mitte des 15. Jahrhunderts sporadisch und ab dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts vermehrt als epigraphische Schrift Verwendung fand, entwickelte sich aus Elementen der klassischen Kapitalis und der vorgotischen Majuskelschriften unter Einbeziehung griechisch-byzantinischer Schrifteigenarten.188) Gelegentlich lassen sich auch Einflüsse der gotischen Majuskel wie Hastenverbreiterungen und Bogenschwellungen feststellen.189) Im Bearbeitungsgebiet kommen Buchstaben der frühhumanistischen Kapitalis ab 1480 regelmäßig als Versalien in Minuskelinschriften vor,190) doch bleibt ihre Verwendung als eigentliche Textschrift auf fünf Inschriften beschränkt, die in verschiedenen Materialien ausgeführt sind. Hinzu kommt noch eine Inschrift in Stein von 1496 (Nr. 96), die nur aus einem A mit breitem Deck- und gebrochenem Mittelbalken, der links und rechts über die Hasten hinaus verlängert ist, sowie einem offenen unzialen D besteht. Die erste eigentliche Inschrift in frühhumanistischer Kapitalis befindet sich auf dem um 1500 entstandenen Leeheimer Altar (Nr. 111), wo die Schrift aufgrund ihrer dekorativen Formen eingesetzt wurde, wie es auch in anderen Werken der Tafelmalerei zu beobachten ist. Da aber der Entstehungsort des Leeheimer Altars nicht geklärt ist, können seine Inschriften nicht für Aussagen zur epigraphischen Entwicklung im Bearbeitungsgebiet herangezogen werden.191) Die Verwendung der frühhumanistischen Kapitalis auf dem im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts in Darmstadt gefertigten Kelch diente ebenfalls einem dekorativen Zweck, und derselbe Grund dürfte auch einen letzten Rückgriff auf die nicht mehr zeitgemäße Schriftform in der geschnitzten Wixhausener Bauinschrift von 1541 (Nr. 172) veranlaßt haben. Die Verwendung der frühhumanistischen Kapitalis paßt allerdings zu der in der Inschrift benutzten konservativen Minuskel, die im Zweilinienschema ausgeführt ist und in ihrer Ausprägung noch ganz in der Tradition des 15. Jahrhunderts steht. Neben dekorativen Zwecken konnte die frühhumanistische Kapitalis aber auch die Funktion haben, einen altertümlichen Schrifteindruck zu erwecken.192) Dies ist bei der um 1506 entstandenen Grabinschrift für den 1246 verstorbenen Friedrich von Babenhausen (Nr. 118) der Fall, welche die Memoria des Stammvaters des Geschlechts sichern sollte. Der altertümliche Eindruck der Schrift wurde hier durch die Aufnahme gotisierender Elemente wie Hastenverbreiterungen und Bogenschwellungen noch verstärkt.

Späte Wiederaufnahmen der frühhumanistischen Kapitalis, wie sie im angrenzenden Landkreis Bergstraße zu beobachten sind, fehlen im Bearbeitungsgebiet.193) Lediglich einzelne Buchstabenformen werden in der Kapitalis als dekorative Elemente wiederaufgegriffen.194)

5.3. Kapitalis

Die frühesten Inschriften des Bearbeitungsgebiets, die in Kapitalis ausgeführt sind,195) befinden sich auf vier Glocken, die Steffan von Frankfurt zwischen 1513 und 1520 für die Kirchen von Spachbrücken (Nr. 130), Gernsheim (Nr. 135), Wixhausen (Nr. 144) und Gundernhausen (Nr. 145) goß. Die Inschrift der Spachbrückener Glocke von 1513 zeigt eine enge Anlehnung an Vorbilder der klassischen römischen Kapitalis, während sich die Inschriften der späteren Glocken Steffans immer mehr von diesen Vorbildern entfernen.196) Diese Inschriften, die von Frankfurt in das Bearbeitungsgebiet hineinkamen, haben sich dort jedoch nicht auf die Schriftentwicklung ausgewirkt. Eine Ausnahmestellung nimmt auch die geschnitzte Kapitalisinschrift des vermutlich noch vor 1520 geschaffenen [Druckseite XXXVIII] Babenhausener Altars (Nr. 154) ein, der ebenfalls außerhalb des Bearbeitungsgebiets entstand.197)

Ein Schlußstein von 1523 in der Kirche von Darmstadt-Eberstadt zeigt zwar bereits zwei Kapitalisinitialen, aber die regelmäßige Verwendung der Kapitalis für Inschriftentexte setzt im Bearbeitungsgebiet erst mit der Grabplatte des 1538 verstorbenen Grafen Philipp III. von Hanau-Lichtenberg in Babenhausen (Nr. 168) ein. Die Platte trägt eine in Metall ausgeführte Inschrift, deren Orientierung an klassischen antiken Vorbildern an den Linksschrägen- und Bogenverstärkungen, dem E mit leicht verkürztem Mittelbalken, dem M mit einem bis auf die Grundlinie gezogenen Mittelteil, dem mit Schattenachsen gebildeten O und dem R mit einer stachelförmigen Cauda erkennbar ist. Eine Abweichung zu den klassischen Vorbildern macht sich aber in der unterschiedlichen Proportionierung der Buchstaben bemerkbar. Vermutlich handelt es sich bei dieser Inschrift um das Werk eines Gießers aus dem Rhein-Main-Gebiet, da sich vergleichbare Schriftformen auf Nürnberger Arbeiten dieser Zeit nicht finden.198) Auch in diesem Falle wäre die Inschrift also von einem Meister geschaffen worden, der nicht aus dem Bearbeitungsgebiet stammte. Allerdings scheint die Wahl des Schrifttyps vom Auftraggeber beeinflußt worden zu sein, denn die Inschrift des wohl gleichzeitig gefertigten Totenschilds für Philipp III. (Nr. 169) ist ebenfalls in einer Kapitalis ausgeführt worden, die eine ähnliche Orientierung an klassischen Vorbildern erkennen läßt.

Eine andere Gestaltung zeigen die möglicherweise zwischen 1520 und 1540 entstandenen Namensbeischriften zu den Evangelistensymbolen im Chorgewölbe der Kleestädter Kirche (Nr. 40). Ihre Buchstaben zeichnen sich durch deutliche Strichstärkenunterschiede aus und haben nicht die klassische capitalis quadrata zum Vorbild. Dasselbe gilt für die geschnitzte Spruchinschrift von 1544 an einem Babenhausener Haus (Nr. 175), in die auch Elemente der frühhumanistischen Kapitalis und der Fraktur einflossen. Ab 1545 wird die Verwendung der Kapitalis immer häufiger, die nun die gotische Minuskel ablöst und ab 1560 bei den in Stein ausgeführten Inschriften völlig dominiert. Ebenso wie im angrenzenden Landkreis Bergstraße zeigen die Inschriften vielfältige Buchstabenformen, die erkennen lassen, daß man eher mit dem vorhandenen Formenschatz spielte als versuchte, ein bestimmtes Vorbild zu erreichen.199) Schon relativ früh läßt sich eine Verfremdung der Kapitalis durch die Wiederaufnahme von Formen der frühhumanistischen Kapitalis feststellen. Die Grabplatte des 1561 verstorbenen Johanniters Johannes Hertel (Nr. 204) zeigt A mit Deckbalken und gebrochenem Mittelbalken sowie spitzovales O. In der Bauinschrift von 1570 an der ehemaligen Schaafheimer Friedhofskapelle (Nr. 219) ist das H mit einer Ausbuchtung nach oben gebildet. Entsprechende Formen des H mit Ausbuchtung nach oben oder nach unten kommen noch in einer Reihe weiterer Inschriften vor.200) Die 1571 innen an der Nordwand der Schloßkapelle im Schloß Lichtenberg angebrachte Devise (Nr. 221) enthält offenes D, I mit Nodus und ein M mit kurzem Mittelteil und weit ausgestellten Hasten. Die Verwendung von offenem D läßt sich auch in mehreren anderen Inschriften feststellen.201) Daneben werden auch A mit gebrochenem Mittelbalken202) und zweibogiges E mehrfach verwendet.203)

Eine andere, ungewöhnliche Lösung zur Auflockerung des Schriftbildes wählte man in der Radheimer Bauinschrift von 1577 (Nr. 234). Neben den Kapitalisbuchstaben weist die Inschrift bei E, H und N stets Formen der humanistischen Minuskel auf. Da diese jedoch stets dieselbe Größe wie die Kapitalisbuchstaben besitzen, wurden sie offenbar nicht als Minuskeln aufgefaßt, sondern dienten nur dekorativen Zwecken.

Etwas später als im benachbarten Landkreis Bergstraße setzt im Bearbeitungsgebiet die Verwendung von U für V ein. Während sich dieses Phänomen in der Bergstraße bereits 1595 nachweisen läßt,204) ist es im Bearbeitungsgebiet erstmals 1606 zu beobachten und läßt sich dann vereinzelt immer [Druckseite XXXIX] wieder feststellen.205) Zunächst kommt das U in Steininschriften vor und wird erst 1616 in Metall auf dem Sarg der Magdalena von Brandenburg (Nr. 335) verwendet.

Die Eigentümlichkeiten einiger Inschriften ermöglichen ihre Zuweisung an bestimmte Werkstätten oder Künstler. So sprechen bei dem Babenhausener Epitaph für den 1566 verstorbenen hanau-lichtenbergischen Rat Johannes Fleischbein (Nr. 213) neben Besonderheiten der Darstellung auch die schlanken, noch am Vorbild der klassischen römischen Monumentalkapitalis orientierten Kapitalisbuchstaben für eine Zuweisung an die Werkstatt des Endres Wolff aus Heilbronn.

Das Epitaph für Wilhelm und Simon Peter Kremer in Seeheim (Nr. 261) zeigt Schriftbesonderheiten, die sich auch in den beiden Zwingenberger Epitaphien für Peter Weber und Methusalem Arnold und seine Familie finden.206) Das A ist mit einer geschwungenen linken Haste gebildet, und die Cauda des R ist häufig unter die Grundlinie verlängert. In einzelnen Wörtern werden b und h als Minuskelbuchstaben verwendet. Da die drei Epitaphien zudem in ähnlicher Art gestaltete Ornamente und Brustbilder aufweisen, kann man davon ausgehen, daß sie von derselben Werkstatt gefertigt wurden.

Ebenfalls aus einer Werkstatt dürften das Epitaph des Georg Gans (Nr. 301) und das mit AF signierte Epitaph des Bernhard Magsam (Nr. 308) in Groß-Umstadt stammen. Charakteristisch für die Kapitalis sind die überhöhten Anfangsbuchstaben, das offene D, das E mit einem am Ende angeschrägten unteren Balken und das M mit kurzem Mittelteil. Auch die auf beiden Denkmälern verwendete humanistische Minuskel zeigt dieselben Besonderheiten.

Keine eindeutige Aussage läßt sich hinsichtlich der aus Metall gefertigten Inschriftentäfelchen auf den Särgen in der Fürstengruft der Darmstädter Stadtkirche machen. Allen Tafeln gemeinsam ist die Verwendung überhöhter Buchstaben, die oft in Kontur ausgeführt sind. Besonders häufig kommen die Konturbuchstaben in den Inschriften für Magdalena zur Lippe (Nr. 258), Georg I. (Nr. 283), seinen Sohn Heinrich (Nr. 298), Maria von Braunschweig (Nr. 319) und Eleonora von Württemberg (Nr. 341) vor.207) Die ersten vier der genannten Tafeln zeigen Gemeinsamkeiten beim konturierten H mit Ausbuchtung nach unten, beim konturierten N mit geschwungenem Schrägbalken und dem G mit abgeflachtem oberen Bogenabschnitt. Weitere aussagekräftige Übereinstimmungen in der Schriftausführung lassen sich aufgrund der materialbedingten Ausführungsschwankungen nicht erkennen. Da die Tafeln aber zudem Parallelen in der Gestaltung der Rahmenverzierungen und anderer Ornamente aufweisen, ist ihre Fertigung in einer Werkstatt naheliegend.

Einen völlig anderen Duktus zeigen die Inschriften der beiden Haupttafeln des Epitaphs für Ludwig V. und seine Familie (Nr. 334) in der Fürstengruft. Die Inschriften sind in einer gut proportionierten Kapitalis mit Linksschrägenverstärkung bei A, M, N und V sowie Bogenverstärkungen bei C, D und G geschrieben, was den Einfluß klassizierender Vorlagen verrät. Das Schriftbild wird jedoch durch Verfremdungen aufgelockert, indem beim N der Schrägbalken mehrfach über die rechte Haste hinaus zu einer bogenförmigen Zierlinie ausgezogen und ebenso wie die Cauda des R unter die Grundlinie geführt wird. Auch der untere Balken des Z ist häufig zu einem Zierstrich ausgezogen.

5.4. Gotische Minuskel

Die gotische Minuskel ist eine Monumentalschrift, die der seit dem 11. Jahrhundert aus der karolingischen Minuskel entwickelten Textura verwandt ist. Ihre wesentlichen Merkmale sind die Auflösung der Bögen in Hasten und Brechungen sowie die meist als Quadrangel ausgeformte Brechung der Hasten auf der Grundlinie. Die Verwendung der gotischen Minuskel setzt in Deutschland im 14. Jahrhundert zu unterschiedlichen Zeiten in fast allen Regionen ein.208) Im Bearbeitungsgebiet läßt sie sich erst im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts nachweisen, während im benachbarten Mainz die ersten Minuskelinschriften in Stein bereits aus der Mitte der 30er Jahre des 14. Jahrhunderts stammen.209) Im Kloster Eberbach läßt sich die Verwendung der gotischen Minuskel bereits 1341 und 1346 und dann [Druckseite XL] regelmäßig ab 1351 belegen,210) und im an das Bearbeitungsgebiet angrenzenden Landkreis Bergstraße sind Inschriften in gotischer Minuskel ab 1361 die Regel. Dagegen kommt die gotische Minuskel in Oppenheim erst spät in Gebrauch. Hier stammt der Erstbeleg aus dem Jahr 1397.211) Ab 1400 hat die gotische Minuskel im Bearbeitungsgebiet die gotische Majuskel völlig verdrängt. Sie bleibt bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts die vorherrschende epigraphische Schrift und wird dann von der Kapitalis und der Fraktur abgelöst. Die älteste erhaltene Inschrift in gotischer Minuskel befindet sich auf der Grabplatte Eberhards I. Schelm von Bergen in Groß-Umstadt (Nr. 11). Die Minuskeln stehen unregelmäßig in der Zeile, wodurch Buchstaben ohne Oberlängen oft in den Oberlängenbereich verschoben sind. Die eigentlichen Oberlängen sind nur schwach ausgeprägt, und bei den Unterlängen ist lediglich die des g deutlich unter die Grundlinie gezogen. Besser ausgeprägte Oberlängen zeigt die Babenhausener Bauinschrift von 1383 (Nr. 12) in ihrem ersten Teil, während die Oberlängen im zweiten Teil aufgrund der unregelmäßig gearbeiteten Buchstaben kaum zu erkennen sind. Die Babenhausener Weihenotiz von 1401 (Nr. 19) und die Grabinschrift des in demselben Jahr verstorbenen Johann von Frankenstein (Nr. 20) sind zwar mit deutlichen Oberlängen, aber ohne Unterlängen ausgeführt worden. Ab 1433 (Nr. 29) ist dann bei den Steininschriften die regelmäßige Ausarbeitung von Ober- und Unterlängen zu beobachten, ohne daß jedoch eine gleichmäßige Entwicklung ihrer Ausprägung festzustellen wäre. Allerdings lassen sich im 16. Jahrhundert auch im Zweilinienschema gearbeitete Minuskeln feststellen. In Stein kommen sie auf der Grabplatte des 1530 in Babenhausen bestatteten Ottphilipp von Düdelsheim (Nr. 159), auf der Grabplatte des 1547 zu Ernsthofen verstorbenen Philipp von Wallbrunn (Nr. 181) sowie auf der Grabplatte der Lucia Landschad von Steinach († 1554) (Nr. 197) vor und in Holz in der Bauinschrift von 1541 in der evangelischen Kirche in Darmstadt-Wixhausen (Nr. 172).

Im Vergleich mit den Steininschriften ergibt sich bei den fünf ältesten Glocken mit Minuskelinschriften ein abweichendes Bild. Diese zwischen 1402 und 1437 entstandenen Glocken weisen im Zweilinienschema ausgeführte Minuskeln auf.212) Erst die 1448 von Tilman von Hachenburg für Büttelborn gegossene Glocke (Nr. 38) zeigt eine im Vierlinienschema ausgeführte Inschrift, deren Ober- und Unterlängen aber nur schwach ausgeprägt sind. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, daß alle Glocken, deren Gießer bekannt sind, außerhalb des Bearbeitungsgebiets entstanden.213)

Ebenso wie bei den Ober- und Unterlängen läßt sich auch bei der Verwendung von Zierformen keine einheitliche Entwicklung erkennen. Die Spaltung der oberen Hastenenden ist zum erstenmal auf der Grabplatte des 1456 verstorbenen Pfarrers Johannes Spar in Bischofsheim (Nr. 42a) zu beobachten. Dasselbe Phänomen weisen auch die aus Metall gearbeiteten Minuskeln der Grabplatte des 1480 verstorbenen Grafen Philipp von Hanau-Lichtenberg (Nr. 72) in Babenhausen auf. Bei den in demselben Jahr entstandenen vier Inschriften für Elisabeth Pfot und ihre Familie, die sich auf dem Heiligenberg bei Jugenheim befinden, sind dann zum erstenmal nicht nur die Oberlängen, sondern auch die Unterlängen der Hasten gespalten.214) Die sich daraus ergebenden typischen Buchstabenformen bei den Minuskeln und die Übereinstimmungen bei den verwendeten Versalien lassen es zu, die vier Inschriften einer Werkstatt zuzuweisen. Von dieser Zeit an kommt die Hastenspaltung bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts zwar immer wieder vor, doch bleibt sie mit nur neun weiteren Belegen selten.215)

Auch im 16. Jahrhundert ist die Ausprägung der Minuskeln insgesamt eher konservativ. Erst ab 1540 machen sich Einflüsse aus der Schreibschrift und aus der Fraktur bemerkbar. Eine materialbedingte Ausnahme bildet der in Darmstadt-Eberstadt befindliche Kelch von 1506 (Nr. 119), dessen flach eingeritzte Minuskelschrift eine Mischung aus gebrochenen und kursiven Elementen zeigt und eindeutig von der schreibschriftlichen Bastarda beeinflußt ist. Bei den in Stein ausgeführten Inschriften lassen sich schreibschriftliche Einflüsse nur bei der Groß-Umstädter Bauinschrift am Haus des Otto von Boineburg von 1540 (Nr. 170) feststellen. Häufiger sind hingegen Fraktureinflüsse zu beobachten, die sich vor allem in der Auflösung von Brechungen zu Rundungen bemerkbar machen. Dieses Phänomen zeigt sich aber nur bei sehr späten Minuskeln, und zwar bei der Namensinschrift [Druckseite XLI] des Achatius Forstmeister von Gelnhausen in Dieburg von 1545 (Nr. 177), auf dem Epitaph des Heinrich Groschlag von Dieburg von 1547 (Nr. 183), auf der Grabplatte des 1553 verstorbenen Otto von Boineburg (Nr. 193) und auf dem Epitaph des Hans Wambolt von Umstadt von 1558 (Nr. 200). Mit dieser Inschrift endet die Verwendung der gotischen Minuskel abgesehen von zwei „Nachzüglern”. Auf der 1572 von Gregor von Trier für Nieder-Ramstadt gegossenen Glocke (Nr. 224) ist die Namensinschrift im Nimbus der Maria in gotischer Minuskel ausgeführt, während alle anderen Inschriften in Kapitalis geschrieben sind. Möglicherweise wurde für die Darstellung Marias mit dem Kind ein älterer Model verwendet. Die endgültig letzte gotische Minuskel weist das Epitaph für den 1606 verstorbenen Ludwig von Frankenstein (Nr. 310) auf. Hier wurde für die Wappenbeischriften, von denen nur eine erhalten ist, noch einmal auf die gotische Minuskel zurückgegriffen.

Der Gebrauch von Versalien läßt sich in den Minuskelinschriften des Bearbeitungsgebiets bereits ab dem Ende des 14. Jahrhunderts feststellen. Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts kommen Versalien allerdings selten vor und werden nur einmal, höchstens zweimal in einer Inschrift benutzt.216) In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nimmt die Verwendung der Versalien zu und steigt in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts weiter an. Die Versalbuchstaben wurden verschiedenen Alphabeten entnommen. Die Buchstaben der gotischen Majuskel dienten vom Beginn des 15. bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts regelmäßig als Versalien,217) und vor allem das pseudounziale A fand in Anno häufig Verwendung. Nur gelegentlich wurde dabei mit dem Formenmaterial der gotischen Majuskel gespielt, wodurch ungewöhnliche Ausprägungen einzelner Buchstaben entstanden.218) Dieses Phänomen ist aber nicht mit der Verbindung von Formelementen der gotischen Majuskel und der gotischen Minuskel in einem Buchstaben zu verwechseln, die sich im Bearbeitungsgebiet schon früh beobachten läßt. So zeigt der erste Beleg für die Verwendung eines Versals aus dem Jahr 1383 (Nr. 12) ein vom runden F der gotischen Majuskel abgeleitetes F, dessen Bogen oben jedoch gebrochen und somit wie bei einem Minuskel-f gestaltet ist. Diese Annäherung von Buchstaben der gotischen Majuskel an Formen der gotischen Minuskel durch Brechungen einzelner Buchstabenteile, während gleichzeitig bei anderen Buchstabenteilen die typische Gestalt der Majuskel erhalten bleibt, läßt sich in zahlreichen Fällen bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts feststellen.219) Ähnlich häufig kommen die aus den Buchschriften und Schreibmeisterbüchern übernommenen Versalien der gotischen Minuskel vor, deren Verwendung kurz nach der Mitte des 15. Jahrhunderts einsetzt (Nr. 42a, 1456) und dann bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts fortdauert.220) Diese Versalien weisen Grundformen der Majuskel auf, die durch Brechungen, Knickungen und Bogenverdoppelungen umgeformt wurden. Allerdings ist in einzelnen Fällen zu erkennen, daß die Bildung dieser Versalien nicht immer regelhaft geschah, sondern durch andere Einflüsse überlagert wurde. Bei dem Epitaph des 1547 verstorbenen Heinrich Groschlag von Dieburg (Nr. 183) fehlen die Bogenverdoppelungen, während sich gleichzeitig bei A, B und G Anklänge an Kapitalisformen und bei der schwungvollen Bogenbildung des H sowie bei der Verwendung eines Anschwunges beim B Fraktureinflüsse bemerkbar machen. Es läßt sich in diesen Fällen nicht entscheiden, ob die Steinmetze bewußt mit dem Formenmaterial spielten oder ob das Material unbewußt aufgrund eines mangelnden Verständnisses für die Schrift verfremdet wurde.

Die Benutzung eines übergroßen Minuskelbuchstabens als Versal kommt im Bearbeitungsgebiet nur einmal auf der Grabplatte der 1527 verstorbenen Barbara von Wallbrunn (Nr. 157) vor. Ab 1480 lassen sich Versalien feststellen, die aus der frühhumanistischen Kapitalis stammen, aber stark verfremdet sind. In zwei Stiftungsinschriften aus Jugenheim (Nrr. 75, 102) sind die Hasten des trapezförmig, mit beidseitig überstehendem Deckbalken gebildeten A in der Mitte mit dreieckig aufgesetzten Schwellungen versehen. Ein ähnliches A weist auch das 1486 entstandene Epitaph des Neunkirchener Pfarrers Johannes Ruder (Nr. 86) auf. Diese Inschrift enthält noch ein weiteres versales A, das so verfremdet ist, daß sich seine Herleitung kaum noch exakt bestimmen läßt. Daneben wird noch ein unziales D der frühhumanistischen Kapitalis verwendet, das mit einer deutlichen Schwellung des rechten Bogenabschnitts gebildet und mit beidseitig angesetzten Dreiecken verziert ist. Ein gewöhnliches A der frühhumanistischen Kapitalis erscheint zuerst auf der 1489 gegossenen Glocke in Nieder-Beerbach [Druckseite XLII] (Nr. 91). Ab 1500 wurden Versalien der frühhumanistischen Kapitalis regelmäßig bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts benutzt.221)

Die ersten Frakturversalien kommen bereits 1518 und 1522 in den qualitativ hochrangigen Metallinschriften der Grabplatten für Sibylla von Baden (Nr. 142) und Anna von Isenburg (Nr. 150) in Babenhausen vor.222) Die beiden Platten sind im Bearbeitungsgebiet eine absolute Ausnahmeerscheinung, denn die nächsten Frakturversalien lassen sich erst 1541 in der Wixhausener Bauinschrift (Nr. 172) und 1547 auf der Grabplatte Eberhards von Babenhausen (Nr. 184) nachweisen.

Ab 1480 kommen in den Inschriften Versalien verschiedener Schriftformen nebeneinander vor, doch werden, von zwei Ausnahmen abgesehen (Nrr. 184, 200), immer nur Versalienformen von zwei verschiedenen Schriftarten miteinander verbunden. Zunächst lassen sich sowohl Kombinationen von Versalien der gotischen Majuskel mit Versalien der gotischen Minuskel223) als auch Verbindungen dieser beiden Versalientypen mit solchen der frühhumanistischen Kapitalis feststellen.224) Die im Bearbeitungsgebiet in Minuskelinschriften ohnehin seltenen Frakturversalien werden ab 1541 stets in Verbindung mit anderen Versalientypen verwendet.225)

Abschließend sei noch angemerkt, daß sich auch die Funktion der Versalien im Laufe der Zeit verändert. Während sie zunächst nur für Namen, für das M der Jahreszahl und für das erste Wort einer Inschrift verwendet werden, kennzeichnet man mit ihnen ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auch den Beginn von Versen und Sinnabschnitten.226) Zudem werden jetzt in einzelnen Fällen Wörter innerhalb des Textes mit Versalien begonnen.227) Diese Tendenz verstärkt sich in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Von dieser Zeit an werden auch Epitheta wie Honorabilis oder Edel und Erbar durch Versalien hervorgehoben.

5.5. Humanistische Minuskel

Die humanistische Minuskel entstand gegen Ende des 14. Jahrhunderts als Buchschrift durch den bewußten Rückgriff der Humanisten auf die karolingische Minuskel.228) Neben der reinen Nachahmung der karolingischen Minuskel entstand durch ihre Verbindung mit Rotunda-Formen sowie mit gotischen Kursiven und Halbkursiven eine Reihe von Mischschriften, die auch im Buchdruck Verwendung fanden.229) Aus dem Buchdruck wurden diese Schriftformen für die Inschriften je nach Region zu verschiedenen Zeiten und mit sehr unterschiedlicher Intensität übernommen.230) Während im angrenzenden Landkreis Bergstraße nur eine Inschrift in humanistischer Minuskel nachweisbar ist,231) haben sich im Bearbeitungsgebiet fünf Inschriften in humanistischer Minuskel erhalten. Inschriften in gotisch-humanistischen Mischschriften fehlen dagegen wie schon in der Bergstraße. Zuerst läßt sich die humanistische Minuskel auf einem Familienbild in Öl auf Holz von 1576 nachweisen, das den Landgrafen Georg mit seinem Sohn Philipp Wilhelm und seiner Frau Magdalena zeigt (Nr. 229). Die Inschriften weisen hier allerdings schreibschriftliche Einflüsse auf, so daß sie nicht der im Druck verwendeten humanistischen Minuskel (Antiqua) entsprechen. Charakteristisch sind die Rechtsneigung der Buchstaben, das einstöckige a sowie die deutlich unter die Grundlinie reichenden Hasten von f und langem s. Stärker nach dem Vorbild der Druck-Antiqua sind hingegen die beiden Groß-Umstädter Epitaphien des Georg Gans (1603, Nr. 301) und des Bernhard Magsam (1605, Nr. 308) gearbeitet. Bei den beiden wohl aus derselben Werkstatt stammenden Epitaphien fällt aber das zweistöckige a mit seinem weit nach oben gezogenen unteren Bogen auf, das in dieser Form in Drucken unüblich ist. Noch näher an das Schriftbild der Antiqua-Drucktypen kommt die Inschrift auf dem Epitaph des 1611 verstorbenen Mörfeldener Pfarrers Christoph Comenzius (Nr. 320) heran, die durch kräftige Schattenstriche und das Streben nach möglichst runden Bögen geprägt ist. Die [Druckseite XLIII] Gedenkinschrift von 1622 im Deckel der Abendmahlskanne aus der Darmstädter Stadtkirche (Nr. 349) besitzt nur einen geringen Buchstabenbestand, der einstöckiges a und langes, unter die Grundlinie reichendes i beinhaltet.

Die humanistische Minuskel wird fast immer mit anderen Schrifttypen kombiniert. Die einzigen vollständig in humanistischer Minuskel ausgeführten Inschriften befinden sich auf dem Familienbild Landgraf Georgs von 1576 (Nr. 229). Die beiden Groß-Umstädter Epitaphien des Georg Gans (Nr. 301) und des Bernhard Magsam (Nr. 308) weisen zusätzlich Inschriften in Kapitalis auf, auf dem Epitaph des Christoph Comenzius (Nr. 320) und in der Gedenkinschrift im Deckel der Abendmahlskanne (Nr. 349) sind Wörter in Kapitalis eingefügt, auf dem Epitaph der Herzogin Maria von Braunschweig-Lüneburg von 1614 in der Darmstädter Stadtkirche (Nr. 328) ist in den Frakturtext nur ein Wort in humanistischer Minuskel eingefügt, und in den völlig überarbeiteten Wandmalereiinschriften im Mittelschiff der Babenhausener Kirche (Nr. 377) sind wohl nach dem Vorbild des Originals die Bibelstellen in humanistischer Minuskel angegeben.

5.6. Fraktur

Die Fraktur wurde im frühen 16. Jahrhundert aus kalligraphisch gestalteten spätgotischen Kanzleischriften entwickelt und in ausgestalteter Form zuerst in Prachtdrucken Kaiser Maximilians I. (Gebetbuch 1513, „Theuerdank” 1517) verwendet.232) Durch ihre Rezeption als Druckschrift fand die Fraktur rasch Verbreitung, doch wurde sie im Bearbeitungsgebiet und in den angrenzenden Regionen erst ab der Mitte des 16. Jahrhunderts als monumentale Textschrift verwendet.233) Um so bemerkenswerter ist es, daß die ersten Frakturversalien bereits 1518 und 1522 in sehr schöner Ausprägung auf den qualitativ hochrangigen Metallinschriften der Grabplatten für Sibylla von Baden (Nr. 142) und Anna von Isenburg (Nr. 150) in Babenhausen vorkommen. Die Fertigung durch einen Nürnberger Gießer scheidet wohl aus,234) und der im Bearbeitungsgebiet durch seine Glocken gut vertretene Steffan von Frankfurt goß die Inschriften seiner Glocken nicht mehr in gotischer Minuskel, sondern in Kapitalis und hätte diese innovative Schrift vermutlich auch für eine Grabplatte verwendet.235) Zudem starb er 1521 und kommt somit als Gießer für die Platte Annas nicht mehr in Frage, die aber sicher aus derselben Werkstatt wie die Platte für Sibylla stammt.236) Der unbekannte Meister dieser Grabplatten muß auf jeden Fall mit den sich in Süddeutschland entwickelnden Frakturformen vertraut gewesen sein. Seine Versalbuchstaben erinnern an die Frakturversalien des Johann Neudörffer, der bereits 1519 ein Schreiblehrwerk verfaßte und etwa um dieselbe Zeit Proben von Frakturschriften entwarf, die in stählerne Punzen geschnitten wurden.237) Es bleibt jedoch unklar, ob der Meister der Babenhausener Platte frühere Arbeiten Neudörffers kannte oder ob ihre Schriften nur auf eine gemeinsame Wurzel zurückgehen. Man könnte allerdings vermuten, daß die Grabplatte für Sibylla von Baden erst Jahre nach ihrem Tod im Juli 1518 entstand, doch ist dies unwahrscheinlich, da die Inschrift für die vier Jahre später im Juli 1522 verstorbene Anna von Isenburg noch entwickeltere Frakturversalien zeigt, und man hier ebenfalls eine deutlich spätere Entstehung annehmen müßte. Sicher lag zwischen dem Todesdatum und dem Fertigstellungstermin der Grabplatte ein Zeitraum von mehreren Monaten, aber für die Annahme eines weit darüber hinausgehenden Zeitraumes fehlt jeder Anhaltspunkt.

Als Textschrift für Inschriften wurde die Fraktur im Bearbeitungsgebiet ähnlich wie im angrenzenden Landkreis Bergstraße nur spärlich verwendet, doch dominiert sie bei den gemalten Inschriften. Zu diesen gehört auch die um 1550 entstandene Stiftungsinschrift des Hospitals Hofheim (Nr. 189), bei der es sich um die früheste Frakturinschrift des Bearbeitungsgebiets handelt. Allerdings wurde sie vermutlich zusammen mit den Stiftungsinschriften für die drei anderen durch Philipp den Großmütigen gegründeten Hospitäler in einer Werkstatt außerhalb des Bearbeitungsgebiets geschaffen, und ihre Schrift ist zudem stark überarbeitet. Das Holzepitaph für die 1551 verstorbene Anna Gayling von Altheim (Nr. 191), das sich früher in der Babenhausener Kirche befand, zeigt in der [Druckseite XLIV] ebenfalls gemalten Inschrift Versalien, die nicht den Frakturformen entsprechen, sondern den Grundformen der Kapitalis nachgebildet sind. Die Kleinbuchstaben weisen hingegen die typischen Merkmale der Fraktur auf. Sie sind mit Schwellzügen gebildet, das a ist einstöckig, die Unterlänge des g ist schlingenförmig, und f und langes s sind unter die Grundlinie gezogen. Im Gegensatz dazu lassen die Kleinbuchstaben der 1579 in Holz geschnitzten Bauinschrift am Groß-Gerauer Rathaus (Nr. 238) noch deutliche Anklänge an die Formen der gotischen Minuskel erkennen. Dies macht sich in der Beibehaltung der Hastenbrechungen etwa bei e und o sowie im weitgehenden Verzicht auf Schwellschäfte und Schwellzüge bemerkbar. Die Gegenüberstellung der beiden genannten Inschriften läßt ein typisches Phänomen deutlich werden, das bei der Übernahme der Fraktur für Inschriften eintritt. Obwohl die Fraktur für die Inschriften als voll entwickelte Schrift übernommen werden konnte und hier keine Schriftentwicklung im eigentlichen Sinn mehr feststellbar ist, ist die jeweilige Ausformung und Umsetzung der Schrift sehr unterschiedlich und von den verwendeten Vorlagen und der Geschicklichkeit der ausführenden Handwerker abhängig.

Eine Zuweisung von Inschriften an bestimmte Werkstätten oder Künstler war in drei Fällen möglich. Das Epitaph des 1586 verstorbenen Caspar Spengler (Nr. 256) zeigt die gleiche Form und die gleiche Schrift wie das bereits 1583 für seine Kinder errichtete Epitaph, so daß man von einer Fertigung beider Denkmäler durch dieselbe Werkstatt ausgehen kann. Die Inschriften am Epitaph der Gräfin Magdalena zur Lippe und ihres Mannes Landgraf Georgs I. von Hessen-Darmstadt in der Stadtkirche zu Darmstadt (Nr. 263) wurden 1597 durch Johannes Lösch aus Saalfeld gefertigt. Sie sind auf Kupfertafeln ausgeführt, wobei die Buchstaben aus dem Kupfer getrieben und dann mit Goldfarbe bemalt wurden. Auffällig sind hier vor allem die teilweise bis zur Unkenntlichkeit verzierten Versalien und die Zierformen der Gemeinen, bei denen die Balken, Fahnen oder Verbindungsbögen extrem verlängert wurden, um dadurch Lücken in den Zeilen zu vermeiden. Das 1614 von Nikolaus Dickhart ausgeführte Epitaph für Maria von Braunschweig (Nr. 328), das sich ebenfalls in der Stadtkirche zu Darmstadt befindet, zeigt dagegen eine gekonnt ausgeführte Fraktur, die aber keine besonderen Auffälligkeiten aufweist.

6. NICHT AUFGENOMMENE INSCHRIFTEN

Nicht alle vor 1650 entstandenen Inschriften des Bearbeitungsgebiets wurden aufgenommen. Grundsätzlich ausgeschlossen blieben reproduzierte Inschriften, etwa auf Siegeln, Medaillons, Bucheinbänden und Ofenplatten, die definitionsgemäß nicht unter die aufzunehmenden Inschriften fallen.238) Nicht erfaßt wurden zudem alle Inschriften, die in Kapitel 1. dieser Einleitung benannt sind.239)

Extrem zerstörte Inschriften, deren Vorhandensein zwar noch festgestellt, deren Buchstabenreste aber nicht mehr gedeutet werden konnten, wurden ebenfalls nicht aufgenommen. Hier ist die wohl aus dem 15. Jahrhundert stammende Wandmalereiinschrift auf der Langhausnordwand der Babenhausener Kirche zu nennen. Rechts neben der Kreuzigungsdarstellung sind eine aufgespannte Kuhhaut, ein Priester auf der Kanzel sowie mehrere unaufmerksame Frauen zu sehen, von denen eine vom Teufel geholt wird.240) Auf der Kuhhaut befindet sich eine Inschrift in gotischen Minuskeln, die bis zur Unkenntlichkeit verblaßt sind. Die Inschrift dürfte die Vergehen der Frauen festgehalten haben, wie es bei diesen Darstellungen üblich ist.241)

In der Evangelischen Kirche zu Seeheim ist auf der Chornordwand die Darstellung eines Heiligen angebracht, der ein Schriftband hält.242) Die vermutlich aus dem 15. Jahrhundert stammende Inschrift in gotischen Minuskeln läßt sich heute nicht mehr entziffern. [Druckseite XLV]

Ein besonderes Problem bildet eine Inschrift in der Evangelischen Kirche von Groß-Umstadt, die sich über der Tür zur Sakristei befindet.243) Die in gotischer Majuskel ausgeführte Inschrift EGO SVM ALPHA befindet sich auf später aufgetragenem Putz und ist möglicherweise die Zutat einer Restaurierung.

Nicht aufgenommen wurde zudem ein angeblicher Grenzstein, der sich bis vor kurzem als Leihgabe des Museums Wiesbaden (Sammlung Nassauischer Altertümer, Inv.-Nr. 2986) im Museum Rüsselsheim befand, und mittlerweile nach Wiesbaden zurückgegeben wurde. Nach der Lesung von Heubach handelte es sich um einen Grenzstein aus dem Jahr 1360, der eine zwischen Kronberg und Mainz strittige Grenze bei Rüsselsheim festlegte.244) Die Autopsie durch den Bearbeiter ergab jedoch, daß es sich um die Bauinschrift für einen Brunnen handelt, den der Mainzer Erzbischof Johann von Nassau 1409 anlegen ließ.245)

Bei undatierten Inschriften wurde grundsätzlich geprüft, ob sie noch in den Bearbeitungszeitraum gehören. Über die nicht aufgenommenen undatierten Inschriften wird ein kurzer Überblick (6.1.) gegeben, um dem Benutzer anzuzeigen, daß der Bearbeiter sie bewußt ausgeschlossen hat. Eine Vollständigkeit der Liste wurde nicht angestrebt. Auch ausschließlich nichtoriginal überlieferte Jahreszahlen blieben von der Aufnahme in den Katalog ausgeschlossen. Sie wurden aber in der Regel in den Fußnoten der Sammelnummern für Jahreszahlen vermerkt. Die Jahreszahlen, die dort nicht berücksichtigt werden konnten, sind im Kapitel 6.2. verzeichnet.

6.1. Inschriften außerhalb des Bearbeitungszeitraums

In der Evangelischen Kirche von Babenhausen liegt im nördlichen Seitenschiff die stark abgetretene Platte der 1698 verstorbenen Walburg Sophie von Schlewitz. Die Platte kann durch den Vergleich der erhaltenen Textreste mit der bei Steiner246) überlieferten Grabinschrift eindeutig zugeordnet werden. Ebenfalls im nördlichen Seitenschiff befindet sich die Grabplatte des Johann Reinhard von Kuck.247) Das Datum ist durch die starke Abtretung der Platte unkenntlich geworden. Während die verwendete Kapitalis im ganzen 17. Jahrhundert möglich ist, spricht die Rahmung der Inschriftentafel für ihre Entstehung in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.248)

An der Wand des südlichen Seitenschiffs befand sich unter einer Pieta die heute verlorene Inschrift SPES SERVAT, die laut Herchenröder „in Antiquamajuskeln” ausgeführt war.249) Herchenröder verwendet diesen Ausdruck stets für Kapitalisinschriften. Die Inschrift wurde also auf jeden Fall wesentlich später als die vermutlich um 1480 entstandene Wandmalerei ausgeführt. Vermutlich handelt es sich um eine Zutat aus dem späten 17. oder dem 18. Jahrhundert.

Im Bauhof der Stadt Babenhausen liegt das Fragment der Grabplatte einer unbekannten Frau, das vermutlich aus der Babenhausener Kirche stammt. Das Fragment ist von einem Blattfries eingefaßt, dessen Form eine Entstehung im späten 17. oder im 18. Jahrhundert nahelegt.250)

In der Evangelischen Kirche von Nieder-Ramstadt ist an der Chornordwand ein Denkmal mit einer stark verwitterten Inschrift angebracht, die vermutlich aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammt. Das Denkmal zeigt den Gekreuzigten, über dem sich ein geflügelter Puttenkopf und Fruchtgehänge befinden. [Druckseite XLVI]

In Rodau hängt im Turm des Feuerwehrhauses (Hauptstraße 20) eine Glocke, die sich früher im Dachreiter des Schulhauses befand und laut Max Herchenröder von 1516 stammt.251) Bei der Autopsie der Glocke wurde jedoch festgestellt, daß die Jahreszahl 1659 lautet.252)

Im Evangelischen Pfarramt Schaafheim wird ein Kelch aufbewahrt, der auf der Unterseite des Fußes die Stiftungsinschrift ANNA VON RIEDERN 1507 trägt. Die Inschrift stammt aber von 1726, da ihre Buchstabenformen mit jenen der ebenfalls auf der Unterseite des Fußes vorhandenen Renovierungsinschrift von 1726 identisch sind.253)

In Trebur sind drei Fragmente einer Grabplatte aus der Pfarrkirche in der Südostecke der Kirchhofsmauer verbaut. Zusammengefügt ergeben die Steine den Text von Psalm 103, 15 f.254) Die verwendeten Buchstabenformen weisen auf eine Entstehung der Inschrift in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hin.

6.2. Jahreszahlen

Jahreszahlen und Jahreszahlen mit Initialen, die nicht in Verbindung zu einer Inschrift stehen, wurden nur aufgenommen, wenn sie autopsiert werden konnten. Ausschließlich nichtoriginal überlieferte Jahreszahlen wurden grundsätzlich nicht aufgenommen. Bei dem Vergleich erhaltener Jahreszahlen mit der nichtoriginalen Überlieferung zeigte sich nämlich, daß die Angaben der Gewährsmänner häufig unzuverlässig sind.255) Derselbe Befund hatte sich auch bei der Bearbeitung des Landkreises Bergstraße ergeben. Im folgenden sind jene nichtoriginal überlieferten Jahreszahlen verzeichnet, die verloren oder nicht autopsierbar sind und die nicht in die Anmerkungen der Sammelnummern für Jahreszahlen im Katalog aufgenommen werden konnten:

In Alsbach waren am Haus Kirchgasse 31 die Jahreszahl 1611 sowie die Jahreszahl 1611 mit den in einem Schild befindlichen Initialen JB VA PZ A angebracht.256)

In Groß-Bieberau trug das heutige Anwesen Marktstraße 33 die Inschrift A(NN)O 1632 und das Haus Lichtenberger Str. 2 die Jahreszahl 1618.257)

Im Chor der Darmstädter Stadtkirche befand sich ein Schlußstein mit dem hessischen Wappen, der nach Winkelmann die Jahreszahl mcccccxii,258) nach Buchner und Strecker die Jahreszahl mccccxii259) und nach Walther die Zahl mccccc trug.260) Im Jahr 1822 konnte Zehfuß von der in gotischer Minuskel geschriebenen Zahl nur noch acht Hasten erkennen und wollte sich deshalb auf keine Lesung festlegen.261) Denselben Zustand sah auch Haupt, der die sichtbaren Hasten als mccccx deutete. Er ging jedoch davon aus, daß ursprünglich wohl die von Winkelmann gelesene Jahreszahl auf dem Stein gestanden habe, die durch Übermalungen verändert worden sei.262)

Für die Stadt Darmstadt ist am Haus Kleine Kaplaneigasse 4 BS 1559, am Haus Schloßgasse 12 1595 und im Schlußstein der Durchfahrt des Anwesens Kirchstraße 5 IMD 1616 MD überliefert.263) Ferner befand sich im Stadtmuseum ein Portalgewände mit 1612 ITC, das vom Haus Schustergasse [Druckseite XLVII] 7 stammte. Am Alten Fürstenhof war an der Marktfront ein Medaillon mit der Jahreszahl 1621 angebracht, das Haus Langgasse 29 trug die Jahreszahl 1623, und in der Mauerstraße 17 befand sich am sogenannten Achteckigen Haus die Jahreszahl 1636 im Türsturz.264)

In Ernsthofen soll im Herrenhaus der ehemaligen Wasserburg die Jahreszahl 1592 angebracht sein, doch war das Haus dem Bearbeiter nicht zugänglich.265)

In Groß-Gerau war ein Gewölbeschlußstein der Evangelischen Kirche mit der Jahreszahl 1490 versehen.266)

In Jugenheim befand sich am Kellerhals der ehemaligen Erbachischen Kellerei die heute nicht mehr vorhandene Jahreszahl 1584.267)

Der Schrautenbachsche Hof in Rodau trug die Jahreszahl 1620.268)

In Schaafheim war im Anwesen Mühlgasse 11 am Stallgebäude das Scheitelstück eines Bogens mit Wappen und der Jahreszahl M • VcX (d. h. 1510) vermauert. In der Gartenmauer eines weiteren Anwesens (ehem. Hofreite Nr. 113) war im Scheitel der Spitzbogentür die Jahreszahl A(NNO) 1545 angebracht.269)

Zitationshinweis:

DI 49, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Einleitung (Sebastian Scholz), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di049mz06e001.

  1. Flurdenkmäler, insbesondere Grenzsteine, wurden aufgrund ihrer oft problematischen Standorte nur dann berücksichtigt, wenn sie entweder in situ angetroffen wurden oder auf Karteikarten verzeichnet oder in der Literatur behandelt worden waren. »
  2. Vgl. Kloos, Einführung 2. »
  3. Vgl. dazu Einleitung Kap. 6. »
  4. Vgl. Einleitung Kap. 6. 2. »
  5. DI Terminologie passim. »
  6. Vgl. Prüssing, Groß-Umstadt 27; Endres, Jungsteinzeitliche Siedlungsspuren 44–46. »
  7. Endres, Jungsteinzeitliche Siedlungsspuren 44. »
  8. Boß, Dieburg 36–40; Prüssing, Groß-Umstadt 34 f. »
  9. Heinemeyer, Hessen 126–128; Prüssing, Groß-Umstadt 38–42. »
  10. Heinemeyer, Hessen 151. »
  11. Schopp, Umstadt 71. »
  12. Vgl. zum Folgenden auch Herchenröder, Kdm. XXf.; Schneider/Skala, Kreis Groß-Gerau 21–22; Kulturdenkmäler Darmstadt-Dieburg 9 f. »
  13. Heinemeyer, Zeitalter der Reformation 226. »
  14. Vgl. dazu unten bei Anm. 56. »
  15. Herchenröder, Kdm. 52. »
  16. Herchenröder, Kdm. 11. »
  17. Vgl. dazu unten bei Anm. 27. »
  18. Schopp, Umstadt 77 f. »
  19. Vgl. dazu unten bei Anm. 48 f. »
  20. Schneider/Skala, Kreis Groß-Gerau 24 f.; Kulturdenkmäler Darmstadt-Dieburg 8. »
  21. Schneider/Skala, Kreis Groß-Gerau 25. »
  22. Kulturdenkmäler Darmstadt-Dieburg 8. »
  23. Schneider/Skala, Kreis Groß-Gerau 26 und 31. »
  24. Vgl. Steiner, Bachgau II 186–193; Herchenröder, Kdm. 11. »
  25. Spieß, Familie 220. »
  26. Spieß, Familie 221 f. »
  27. Spieß, Familie 222 f. »
  28. Es sei hier nur auf die Entwicklung in den verschiedenen hessischen Territorien nach der Teilung durch Philipp den Großmütigen hingewiesen, vgl. dazu unten bei Anm. 58. »
  29. Demandt, Kirchenorganisation 93, Nr. 9; die zum erstenmal 1262 erwähnte Babenhausener Kirche gehörte zum Landkapitel Montat des Archidiakonats St. Peter und Alexander in Aschaffenburg, vgl. ebd. »
  30. Azzola, Relief 27 f. »
  31. Ebd.; Azzola, Schlußstein in der Göttinger Marienkirche 39–58; Azzola, Spätmittelalterlicher Schlußstein 189–191; Azzola, Spätmittelalterlicher Schlußstein mit einem Armbrustschützen 192, jeweils mit weiterer Literatur. »
  32. Suchier, Grabmäler 5–7. »
  33. Wagner, Stifte I 365–368; Herchenröder, Kdm. 12. »
  34. Vgl. Eyer, Territorium 43 und 108; Spieß, Familie 103 f. und 223 mit Anm. 110 und 111. »
  35. Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurden dort wieder Angehörige der gräflichen Familie beigesetzt, und zwar die 1669 verstorbene Susanne Margareta von Anhalt-Dessau. Frau Johann Philipps von Hanau, sowie die 1693 verstorbene Anna Magdalena Pfalzgräfin zu Bischweiler, Frau Johann Reinhards II., vgl. Mohrhardt, Hanau 56. »
  36. Mohrhardt, Hanau 27 ff. »
  37. Mohrhardt, Hanau 32 und 38. »
  38. Eine weitere Inschrift (Nr. 390) im bei Babenhausen gelegenen Schaafheim erinnert an die Wiedererrichtung der Schaafheimer Kirche durch Graf Friedrich Casimir im Jahr 1650. »
  39. Vgl. dazu Steiner, Bachgau II 259–278; Müller, Einführung der Reformation 29 ff. »
  40. Nrr. 175, 192, 231»
  41. Vgl. dazu Steiner, Bachgau II 279–292; Müller, Schicksale passim. »
  42. Müller, Schicksale 70 f. »
  43. Vgl. etwa Haupt, Kdm. 9 f., 124, 295, 305, 308, 312. »
  44. Battenberg, Von den Anfängen 22. »
  45. Battenberg, Von den Anfängen 24. »
  46. Demandt, Kirchenorganisation 104, Nr. 47. »
  47. Battenberg, Von den Anfängen 24 f. »
  48. Demandt, Kirchenorganisation 92, Nr. 6; 95, Nr. 16; 100, Nr. 34; 104, Nr. 47; 159, Nr. 267; Battenberg, Von den Anfängen 25. »
  49. Haupt, Kdm. 308. »
  50. Vgl. Battenberg, Von den Anfängen 72 f. und 117–122. »
  51. Battenberg, Von den Anfängen 53. »
  52. Vgl. Nr. 305 und Noack, Georg I. 117 f. »
  53. Battenberg, Von den Anfängen 26–34. »
  54. Demandt, Kirchenorganisation 100, Nr. 34; Battenberg, Von den Anfängen 35. »
  55. Vgl. Nr. 35 und Battenberg, Von den Anfängen 35 f. »
  56. Vgl. Noack, Georg I. 25 ff.; Battenberg, Von den Anfängen 74 ff. »
  57. Vgl. Noack, Georg I. 113 ff. und 135 f., der die Bedeutung der Zentralbehörden für Gesamthessen jedoch überschätzt; vgl. dazu Battenberg, Von den Anfängen 74 f.; Press, Hessen 286 f. »
  58. Battenberg, Von den Anfängen 86 f. und Nr. 282»
  59. Vgl. Nr. 359 und dazu Wolf, Zwei Jahrhunderte 142 f.; Press, Hessen 291–304; Heck, Landgräfliche Grabmonumente 198. »
  60. Wolf, Zwei Jahrhunderte 139 f. »
  61. Wolf, Zwei Jahrhunderte 146 f. »
  62. Wolf, Zwei Jahrhunderte 142 f. und 149 f. »
  63. Wolf, Zwei Jahrhunderte 152–175. »
  64. Boß, Dieburg 32 ff. »
  65. Herchenröder, Kdm. 78. »
  66. Herchenröder, Kdm. 52; Boß, Dieburg 47. »
  67. Herchenröder, Kdm. 52. »
  68. Karst, Vorstädte 57. »
  69. Vgl. dazu Karst, Verfassung 52 f. »
  70. Herchenröder, Kdm. 61. »
  71. Herchenröder, Kdm. 57. »
  72. Helwich, Opus genealogicum 194; Helwich nennt zwar die Namen der Verstorbenen, teilt aber nur in einem Fall die vollständige Inschrift mit (Nr. 14). »
  73. Würdtwein, Dioecesis Moguntina I 562; Demandt, Kirchenorganisation 101, Nr. 37. »
  74. Helwich, Opus genealogicum 194 und Nrr. 34, 42»
  75. Die Angabe bei Münkler, Dieburg 76, die fragliche Platte befinde sich in der Wallfahrtskirche, beruht offenbar auf einem Irrtum, da Münkler 36 sie selbst unter den in der Außenwand der Pfarrkirche eingemauerten Platten nennt; zur Bedeutung der Bettelordenskirchen als Begräbnisstätten vgl. Scholz, Totengedenken bei Anm. 67. »
  76. Vgl. zur Verbringung des Altars Münkler, Dieburg 68. »
  77. Demandt, Kirchenorganisation 100, Nr. 36. »
  78. Demandt, Kirchenorganisation 101, Nr. 36. »
  79. Biedermann, Geschlechtsreg. Ottenwald Taf. CCCXXIIIf. »
  80. Müller, Ortsnamenbuch 221 f.; Schuchert, Gernsheim (I) 100–102. »
  81. Schuchert, Gernsheim (I) 103. »
  82. Vgl. dazu unten Kap. 3. »
  83. Zu dem Neubau vgl. Handbuch der Diözese Mainz 267; Schuchert, Gernsheim (I) 104. »
  84. Zur Erweiterung vgl. Handbuch der Diözese Mainz 267. »
  85. Demandt, Kirchenorganisation 109, Nr. 68. »
  86. Schuchert, Gernsheim (I) 103 f. »
  87. Nrr. 332, 350, 354, 381»
  88. Schuchert, Gernsheim (II) 100. »
  89. Schuchert, Gernsheim (II) 114. »
  90. Schopp, Umstadt 69. »
  91. Schopp, Umstadt 71. »
  92. Vgl. Volp, Groß-Umstadt 5. »
  93. Schopp, Umstadt 80. »
  94. Schopp, Umstadt 75 f. »
  95. Schopp, Umstadt 77 f. »
  96. Schopp, Umstadt 80 f. und 85. »
  97. Zu Philipp vgl. Einleitung Kap. 2. 1. zu Babenhausen sowie Nr. 72»
  98. Vgl. Schaab, Kurpfalz I 213–216 und II 15 f. »
  99. Henkelmann, Geschichte 246; Schaab, Kurpfalz II 15 f. und Nr. 23»
  100. Schopp, Umstadt im 17. Jahrhundert 97. »
  101. Nrr. 185, 193, 198, 253, 308, 321, 326, 336»
  102. Vgl. Schopp, Umstadt im 17. Jahrhundert 102 und oben bei Anm. 60. »
  103. Schopp, Umstadt im 17. Jahrhundert 118–120. »
  104. Demandt, Kirchenorganisation 114, Nr. 83: Schopp, Umstadt im 17. Jahrhundert 98 f.; Volp, Groß-Umstadt 10. »
  105. Schopp, Umstadt im 17. Jahrhundert 98 f. »
  106. Vgl. Nrr. 49, 137, 170, 235»
  107. Schopp, Umstadt im 17. Jahrhundert 100–129. »
  108. Zu Helwich vgl. Fuchs, Helwich passim. »
  109. Fuchs, Helwich 76 f. und 81–83; DI 29 (Worms) LIIf.; DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXII f.; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) XXXIV f. »
  110. Bonnet, Männer 107. »
  111. Vgl. Nrr. 247, 328»
  112. Vgl. etwa Nrr. 86, 157, 180, 181, 182, 216»
  113. Zur Person vgl. Huffschmid, Johann Franz Capellini 32 ff. »
  114. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXII. »
  115. Vgl. Arens in DI 2 (Mainz) 23 f. und Brück, Stephan Alexander Würdtwein 193–216. »
  116. Vgl. Monsees in DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) XXXVIII. »
  117. Vgl. zur Person G. Winter, Steiner: Johann Wilhelm Christian, in: Allgemeine Deutsche Biographie 35 (1893) 703–705. »
  118. Lediglich Teile von Nr. 334 und Nr. 369 sind nur bei Haupt überliefert. »
  119. Valentinitsch, Aussage 283. »
  120. Zur Terminologie vgl. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte 285; die Grabplatten sind heute häufig aus den Kirchenböden herausgenommen und an den Wänden aufgestellt worden. »
  121. Nrr. 132, 184, 211, 222, 278, 279, 284, 348, 389, 391»
  122. Nrr. 114, 124, 159, 193, 194, 351, 355; zu den Epitheta vgl. unten nach Anm. 159. »
  123. Nrr. 241, 271, 339, 344, 351, 355, 364, 366, 380, 388; die Anbringung einer Spruchinschrift auf dem Rand, während sich die Grabinschrift im Feld befindet, läßt sich nur in einem Fall nachweisen, vgl. Nr. 348»
  124. Vgl. dazu unten nach Anm. 132. »
  125. Nrr. 13, 73, 93, 94, 125, 131, 132»
  126. Nrr. 271, 339, 351, 366, 380»
  127. Die Grabplatten Nrr. 74, 76, 77, 109 weisen keine Wappen auf; sie lassen sich zuerst auf den Platten Nr. 211 und Nr. 252 feststellen. »
  128. Vgl. etwa Nrr. 174, 184, 193, 197; eine Ahnenprobe mit sechs Wappen zeigt nur Nr. 241»
  129. Nrr. 32, 33, 39, 100»
  130. Nrr. 139, 141, 157»
  131. Nrr. 73, 93, 94»
  132. Vgl. zu diesem Phänomen Seeliger-Zeiss, Grabmal 264 f. und 268 f. »
  133. Zum Epitaph vgl. P. Schoenen, Epitaph, in: RDK V (1967) 872–921 und dazu Fuchs in DI 29 (Worms). »
  134. Vgl. Nrr. 64, 65, 66, 67, 162, 180»
  135. Vgl. etwa DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXXIII; DI 41 (Lkr. Göppingen) XXXI»
  136. Keller, Gross-Umstadt 86; Brenner, Grabplatten 42. »
  137. Zur Funktion der Denkmalgruppe vgl. Nr. 64»
  138. Valentinitsch, Aussage 281–283. »
  139. Vgl. dazu unten bei Anm. 148. »
  140. Nrr. 166, 179, 183, 198, 212, 216, 247, 255, 299»
  141. Nrr. 191, 213, 216»
  142. Vgl. dazu Scholz, Inschriften passim. »
  143. Vgl. Fuchs in DI 29 (Worms) XXXVII f. »
  144. In anderen Gebieten ist die Überlieferungssituation für Holzepitaphien erheblich besser, vgl. DI 41 (Lkr. Göppingen) XXXII»
  145. Nrr. 290, 303, 307, 320, 348, 351, 370, 378, 380»
  146. Nrr. 321, 326, 334, 336, 368, 382»
  147. Nrr. 271, 299, 339, 344, 362, 384»
  148. Vgl. hierzu und zum folgenden Scholz, Totengedenken bei Anm. 75 ff. »
  149. Kroos, Grabbräuche 310–328. »
  150. Zum theologischen Hintergrund vgl. Scholz, Grab passim und Scholz, Totengedenken bei Anm. 60 ff. »
  151. Vgl. als Erstbelege Nrr. 131, 148, 157, 166, 188»
  152. Nrr. 139, 183, 204, 208, 223»
  153. Nrr. 198, 241, 300, 321, 348, 355»
  154. Bei dieser neuangefertigten Grabplatte für den 1399 verstorbenen Johanniterkomtur Helfrich von Rüdigheim könnte die Datierung nach römischem Kalender von der Inschrift der Vorgängerplatte übernommen worden sein. Gegen eine wortgetreue Übernahme des gesamten älteren Textes auf die neue Platte spricht allerdings das Fehlen von domini nach Anno»
  155. Die nächsten Belege sind Nr. 63 (1474), Nr. 84 (1485), Nr. 85 (1486) und Nr. 93 (1491). »
  156. Nrr. 285, 348, 362; in Nr. 348 ist der Geburtstag nach Festdatierung, der Todestag jedoch nach Monatstagen angegeben. »
  157. Nrr. 79, 140, 159, 160, 162, 165 f., 180183»
  158. Nrr. 84, 156, 184, 185, 198, 207»
  159. Nrr. 203, 261, 354»
  160. Nrr. 42a, 132; die Belege können hier und im Folgenden nicht immer vollständig aufgezählt werden, vgl. dazu Register 4. »
  161. Nrr. 351, 370 und 362, 375»
  162. Vgl. etwa Nrr. 59, 67, 72, 142, 168»
  163. Nrr. 258, 263, 335, 359»
  164. Nrr. 79, 63 (Inschrift von 1493), 99, 152, 159 ff. »
  165. Nrr. 118, 124, 139, 157; auffälligerweise wird Lucia von Merlau (Nr. 100) ebenfalls als fest bezeichnet. »
  166. Nrr. 310, 354»
  167. Nrr. 307, 321, 348»
  168. Guillelmi Duranti rationale divinorum officiorum I, IV,2 (Dauril/Thibodeau 52). »
  169. Guillelmi Duranti rationale divinorum officiorum I, IV,15 (Dauril/Thibodeau 57): Et hec etiam est causa quare ecclesia videns concitari tempestatem campanas pulsat, ut scilicet demones, tubas eterni regis id est campanas, audientes, territi fugiant et a tempestatis concitatione quiescant, et ut ad campane pulsationem fideles admoneantur et provocentur pro instanti periculo orationi insistere. »
  170. Nrr. 46, 60, 107»
  171. Poettgen, Trierer Glockengießer 80. »
  172. Nur der Gießer Enselin Erenberg der Treburer Glocke aus der zweiten Hälfte des 14. Jh. (Nr. 17) ließ sich nicht identifizieren. »
  173. Vgl. auch Fritzen, Glockengießer 82; Bund, Glockengießer 154. »
  174. Fritzen, Glockengießer 82. »
  175. Vgl. den Überblick bei Fritzen, Glockengießer 83 ff.; auch im heutigen Landkreis Bergstraße lassen sich keine Glocken Mainzer Gießer nachweisen, vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Register 8., Glocke. »
  176. Davon zu unterscheiden sind die reinen Baudaten, die nur Jahr und Tag angeben, vgl. etwa Nrr. 45, 49, 70»
  177. Nrr. 29, 36, 43, 47, 78, 83, 87, 121; ungewöhnlich ist die Formulierung ist deser qvader stheyn vol angefangen in Nr. 138»
  178. Nrr. 29, 36, 37, 43, 83»
  179. Nrr. 238, 246, 311, 315, 325»
  180. Nrr. 219, 220, 234, 238, 262, 289, 305, 311, 312, 315, 331, 338, 356, 369, 390»
  181. Ein Verb, das den Bauvorgang bezeichnet, fehlt nur selten, vgl. Nrr. 227, 337»
  182. Ausnahmen sind Nr. 262, bei der die Titel der Personen in Latein angegeben werden, sowie Nr. 312 und Nr. 390. Eine weitere lateinische Bauinschrift von 1605 aus Schneppenhausen (Nr. 309) ist nicht nach dem genannten Schema gestaltet. »
  183. Ungewöhnlich ist die Verbindung einer Bauinschrift mit einem Fürstenlob im Epitaph Ludwigs V. (Nr. 334), das die Ausschmückung der Fürstengruft in der Stadtkirche dokumentiert. »
  184. Nrr. 325, 342»
  185. Nrr. 232, 280, 316, 317, 371, 373»
  186. Vgl. dazu auch DI 41 (Lkr. Göppingen) XLI; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXI. »
  187. Zu den Glockengießern vgl. oben Kap. 4. 2.; bei den Epitaphien wären die auswärtigen Meister Endres Wolff (Nr. 213), Nikolaus Bergner (Nr. 247), Johannes Lösch (Nr. 263) und Nikolaus Dickhart (Nrr. 296, 328) zu nennen. »
  188. Vgl. Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften 315–328; Koch, Frühhumanistische Kapitalis 337–345. »
  189. Fuchs, Übergangsschriften 334 f.; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXVIII und Nr. 349»
  190. Vgl. dazu unten Kap. 5. 4. »
  191. Letzteres gilt auch für die einzige Glocke mit frühhumanistischer Kapitalis, die 1512 für die Kirche von Darmstadt-Eberstadt von Hans von Frankfurt gegossen wurde, vgl. Nr. 129»
  192. Vgl. Koch, Frühhumanistische Kapitalis 344. »
  193. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XLIII»
  194. Vgl. dazu unten bei Anm. 200. »
  195. Vgl. zur Entwicklung der Kapitalis Steinmann, Humanistische Schrift 381 und 387; Kloos, Einführung 153–160; Bornschlegel, Renaissance-Kapitalis 218 f. »
  196. Vgl. Nrr. 130, 135, 144, 145»
  197. Die Werkstatt ist unbekannt und wird im Umkreis verschiedener Künstler wie Grünewald, Riemenschneider und Backoffen gesucht, vgl. Herchenröder/Rock, Führer 35–44. »
  198. Vgl. dazu ausführlich bei Nr. 168»
  199. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XLIII f. »
  200. Nrr. 227, 231, 258, 283, 298, 319, 356 sowie auf der 1573 von Gregor von Trier für Nieder-Ramstadt gegossenen Glocke (Nr. 224). »
  201. Nrr. 276, 301, 308, 315, 325»
  202. Neben der schon erwähnten Nr. 204 sind hier noch die Nrr. 271, 280, 311, 312, 325 und 351 zu nennen. »
  203. Nrr. 311, 312, 321»
  204. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XLIV»
  205. Nrr. 311, 312, 320, 335, 341, 348, 349, 351, 375, 378»
  206. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 179 und Nr. 200»
  207. Auf dem Sarg für Ludwig V. (Nr. 359) ist dagegen nur ein einziger Buchstabe in Kontur ausgeführt. »
  208. Neumüllers-Klauser, Schrift 63–66. »
  209. DI 2 (Mainz) Nrr. 33, 37; zur Datierung der Denkmäler vgl. Kessel, Sepulkralpolitik 17–19. »
  210. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 56; 66; 78 ff. »
  211. DI 23 (Oppenheim) Nr. 43. »
  212. Vgl. Nrr. 21, 22, 25, 30, 31»
  213. Vgl. dazu oben bei Anm. 172. »
  214. Vgl. Nrr. 7477»
  215. Nrr. 100, 116, 163, 165, 166, 181, 184, 185, 186»
  216. Nrr. 12, 22, 30, 39, 41»
  217. Die frühesten Belege sind Nrr. 22, 39, 41, 44, 46, 49, die letzten Belege sind Nrr. 118, 139, 160»
  218. Vgl. etwa Nrr. 47, 75, 102»
  219. Vgl. als früheste Belege Nrr. 12, 30, 50 und als letzte Belege Nrr. 184186, 193, 194, 200»
  220. Vgl. als weitere frühe Belege Nrr. 47, 59, 61 und als letzte Belege Nrr. 166, 177, 200»
  221. Die letzten Belege sind die Nrr. 172, 174, 184, 186»
  222. Vgl. dazu unten bei Anm. 233. »
  223. Nrr. 73, 132, 139, 148, 166»
  224. Nrr. 102, 124, 138»
  225. Nrr. 172, 184, 193, 200»
  226. Vgl. etwa Nrr. 44, 73, 75, 86, 87»
  227. Nrr. 47, 64, 65, 100»
  228. Steinmann, Humanistische Schrift 382–384. »
  229. Ullman, Origin passim; Steinmann, Humanistische Schrift passim Taf. I-XXXII; Kloos, Einführung 143–153. »
  230. Vgl. etwa DI 12 (Heidelberg) XXII; DI 41 (Lkr. Göppingen) LIV-LVI und LVIII; DI 46 (Minden) XXVI»
  231. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 248»
  232. Fichtenau, Lehrbücher 25–28; Zahn, Beiträge 10–14. »
  233. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XLVII und ergänzend dazu DI 41 (Lkr. Göppingen) LVII»
  234. Vgl. dazu bei Nr. 142»
  235. Vgl. zu ihm Nr. 130 mit weiteren Verweisen sowie Bund, Glockengießer 177. »
  236. Der Nachfolger Steffans von Frankfurt war sein Stiefsohn Simon Göbel, von dem nur wenige Arbeiten bekannt sind, deren Inschriften ebenfalls in Kapitalis ausgeführt sind, vgl. Bund, Glockengießer 182 f. »
  237. Vgl. Zahn, Beiträge 21 f. »
  238. Vgl. Kloos, Einführung 2 f.; hierzu gehört auch die auf einem Bartmannkrug im Museum Rüsselsheim vorhandene Spruchinschrift: HAF GOT FVR DEINEN AVGENDEN HAF GOT FVR DEINEN AVGENDEN, die sich in dieser Form auf zahlreichen gleichartigen Krügen findet. »
  239. Für die Inschriften aus der zweiten Hälfte des 17. und des 18. Jahrhunderts sei hier auf die Editionen in den Kunstdenkmalinventaren verwiesen. Für Groß-Umstadt sind die Inschriften der evangelischen Kirche für diesen Zeitraum ediert bei Scholz, Inschriften passim. Für die Kirche von Altheim sei auf die reich bebilderte Arbeit von Bender, Der alte Kirchhof 47–105 verwiesen. »
  240. Die Identifizierung der Szene verdanke ich Frau Susanne Kern, Bodenheim; Herchenröder, Kdm. 19 sah hier die Meerfahrt der hl. Magdalena. »
  241. Vgl. etwa Lanc, Mittelalterliche Wandmalereien 274; DI 37 (Rems-Murr-Kreis) Nr. 11; vgl. auch Boockmann, Stadt 202 f., Nr. 314 sowie allgemein Gebet, schlechtes, in LCI 2 (1970) 84 f. »
  242. Vgl. Kunz, Seeheim 16 f. mit Abb. »
  243. Sommer, Vom späten 15. zum 20. Jahrhundert 41, Abb. »
  244. Heubach, Grenzstein 51 f. »
  245. Die teilweise stark zerstörte Inschrift lautet: anno d(omi)ni / m [cc]cc ix [.. / .] Reue(ren)d(us) [. . .] / in chr(ist)o / et d(omi)n(u)s d(omi)n(u)s / iohanes de / Nassaw / arch(i)ep(iscopu)s / moguntin(ensis) / fontem / pute(u)m / [m]o(n)zmari / fec(i)t; entscheidende Hinweise zur Lesung verdanke ich Herrn Dr. Rüdiger Fuchs, Mainz; die Lesung des vorletzten Wortes ist nicht eindeutig; eine kritische Edition des Textes erfolgt demnächst im DI Wiesbaden (in Vorbereitung). »
  246. Steiner, Bachgau III 203. »
  247. Der Text lautet: ANNO D[OMINI . . . S]TARB ZW/ISCH[EN . . .]TRENG HERR IOH/AN REINHARD VON KVCK SEINES ALTERS / 50 IAHR VND 6 WOCHEN GOTT SEY IHM G[NE]DIG AME[N]; möglicherweise ist der Verstorbene mit dem im Kirchenbuch genannten Johann Reinhard Kuck identisch, dem um 1651 eine Tochter geboren wurde, freundlicher Hinweis von Frau Ria Fischer, Babenhausen. »
  248. Eine vergleichbare Rahmung zeigen die Grabplatte der 1667 verstorbenen Elisabeth Reinfort an der Kirche in Lengfeld sowie zwei Platten in Goddelau von 1666 und 1702. »
  249. Herchenröder, Kdm. 20; Herchenröder/Rock, Führer 22. »
  250. Zu lesen ist lediglich noch: A[VC]H WARD HIER B[EGRABEN . . .] / DIE[.......]EV HOCHW[. . .] / FR[. . . / . . .] / SIE [....] GE[. . .] / IHR TOD E[. . .]»
  251. Herchenröder, Kdm. 262. »
  252. Auf der Schulter steht: EX HOC NVNC ET VSQVE IN SECVL(VM) SIT NOMEN DOMINI BENEDICTVM // 1659. Der Text lautet übersetzt: Von jetzt an bis in Ewigkeit sei der Name des Herrn gepriesen. Es handelt sich um eine Paraphrase von Ps 71,17, vgl. auch Tob 2,23. Auf der Flanke befindet sich eine weitere Inschrift: D I GOTH KONIG P M / L L STVDI V ASSENH / M G FINK L P / I C WAGN SCH»
  253. Vgl. auch Herchenröder, Kdm. 271; ob es sich bei der Inschrift um die Wiederholung einer alten Inschrift handelt, ließ sich nicht klären. »
  254. Der Text lautet: PSALM CIII / V(ERSUS) 15 16 / [EIN] MENSCH IST IN SE[I]/NEM LE[BEN] WIE GRA[S] / ER BLUH[ET WIE EINE] / BLUME AUF [DEM FELDE] / WANN DER W[IND DARUBER] / GEHET SO [. . .]. Die Kenntnis des Steins verdanke ich dem freundlichen Hinweis von Herrn Prof. Dr. Friedrich Karl Azzola, Trebur. »
  255. Vgl. dazu z. B. Nrr. 23, 97, 113, 137, Anm. 5, Nr. 190»
  256. Dammann, Kdm. 22. »
  257. Herchenröder, Kdm. 112. »
  258. Winkelmann, Beschreibung 103. »
  259. Vgl. dazu Haupt, Kdm. 125. »
  260. Walther, Darmstadt 247 f., Anm. »
  261. Zehfuß, Alterthümlichkeiten 137: „Da aber ausser den drei Strichen, die denn von den anderen ziemlich abgeteilt sind, und wahrscheinlich M oder mille bedeuten sollen, die folgenden fünf beinahe ebenso perpendiculär herunterlaufen, so muß ich offen gestehen, daß es mir schwerhält, (wenn ich anders richtig gesehen habe) weder die Jahreszahl 1412 noch 1512 darin zu erkennen”. »
  262. Haupt, Kdm. 125 mit Abb. 212. »
  263. Haupt, Kdm. 49, 56, 51. »
  264. Haupt, Kdm. 58, 230, 52, 280. »
  265. Dehio, Hessen 215. »
  266. Dehio, Hessen 358. »
  267. Dammann, Kdm. 157. »
  268. Herchenröder, Kdm. 262. »
  269. Herchenröder, Kdm. 270. »