Der vorliegende Teilband enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Städte Boppard, Oberwesel und St. Goar und ihrer Stadtteile bis 1689, dem Jahr der Verwüstung weiter Teile des Mittelrheintals im Pfälzischen Erbfolgekrieg. Das Bearbeitungsgebiet umfaßt große Bereiche des ehemaligen Landkreises St. Goar und bildet heute den östlichen Teil des 1969 neu entstandenen Rhein-Hunsrück-Kreises.

Aufgenommen wurden alle zugänglichen erhaltenen Inschriften des Bearbeitungsgebietes mit ihren Trägern. Ebenso wurden nach außerhalb verbrachte Inschriften berücksichtigt, deren Herkunft aus dem Bearbeitungsgebiet nachgewiesen werden konnte. Ediert wurden auch alle nur noch in Abschrift, im Druck, in Nachzeichnung oder auf Fotos überlieferten Inschriften, die heute verschollen oder ganz verloren sind.

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1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Teilband enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Städte Boppard, Oberwesel und St. Goar und ihrer Stadtteile1) bis 1689, dem Jahr der Verwüstung weiter Teile des Mittelrheintals im Pfälzischen Erbfolgekrieg2). Das Bearbeitungsgebiet umfaßt große Bereiche des ehemaligen Landkreises St. Goar und bildet heute den östlichen Teil des 1969 neu entstandenen Rhein-Hunsrück-Kreises3).

Aufgenommen wurden alle zugänglichen erhaltenen Inschriften des Bearbeitungsgebietes mit ihren Trägern. Ebenso wurden nach außerhalb verbrachte Inschriften berücksichtigt, deren Herkunft aus dem Bearbeitungsgebiet nachgewiesen werden konnte. Ediert wurden auch alle nur noch in Abschrift, im Druck, in Nachzeichnung oder auf Fotos überlieferten Inschriften, die heute verschollen oder ganz verloren sind. Vollständigkeit der Erfassung wurde angestrebt4), dürfte aber angesichts der erst ansatzweise aufgearbeiteten Archivalien der zahlreichen Kirchen, Klöster und Stifte des Bearbeitungsgebietes im kopialen Bereich nicht erreicht worden sein.

Die Bearbeitung der Inschriften folgt den für das Inschriftenunternehmen der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geltenden Richtlinien5). Da Inschriften in der Regel Unikate darstellen, werden reproduzierbare Texte – wie sie etwa auf Medaillen, Münzen, Siegeln bzw. auf Ofen- und Takenplatten zu finden sind – nicht berücksichtigt; zudem sind diese Quellen Gegenstand eigener Fachdisziplinen. Von der Edition ausgeschlossen bleiben nach wie vor auch Runen und (Haus-)Marken, Steinmetz-, Meister-, Goldschmiede- und Beschauzeichen sowie Monogramme und Einzelbuchstaben, sofern sie nicht in Verbindung mit einer Inschrift auftreten. Singuläre Jahreszahlen eines Standortes werden in der Regel in einer Sammelnummer zusammengefaßt und unter der frühesten Jahreszahl im Katalog eingeordnet.

Die Reihenfolge der Inschriften im Katalogteil ist chronologisch bestimmt. Die einzelnen Artikel gliedern sich nach folgendem Schema.

In der Mitte der Kopfzeile steht der heutige Standort der Inschrift, eventuell ergänzt durch die in runden Klammern gesetzte Angabe des (bzw. eines) früheren Standortes. Bei verlorenen Inschriften wird der letzte bekannte Standort angegeben. Kirchen und Klöster sind in der Regel mit ihrer gegenwärtigen Bezeichnung benannt.

1 Links in der Kopfzeile steht die fortlaufend gezählte Katalognummer.
1† Ein lateinisches Kreuz signalisiert, daß die Inschrift nicht mehr vorhanden ist. [Druckseite XIV]
1(†) Steht das Kreuz zwischen runden Klammern, weist dies entweder auf erhaltene und verlorene Inschriften innerhalb einer Katalognummer hin oder auf stark überarbeitete bzw. modern ausgeführte Inschriften auf originalen Trägern.
1400 Am rechten Rand der Kopfzeile steht das Entstehungsjahr bzw. der erschlossene Entstehungszeitraum der Inschrift. Die Datierung ist in der Regel der Inschrift entnommen, falls nicht eindeutige Anzeichen auf frühere oder spätere Herstellung vorliegen. Todesdaten nach dem Trierer Stil werden umgerechnet6). Undatierte Inschriften werden am Ende des ermittelten Zeitraumes eingefügt. Bei einer zufälligen Wiederverwendung des Inschriftenträgers werden die Inschriften getrennt und unter Verweis auf den Träger unter dem jeweiligen Entstehungsjahr eingeordnet, dagegen bei einer offensichtlich bewußt konzipierten Wiederverwendung – etwa im familiären Bereich – gemeinsam unter der ältesten Inschrift. Sind auf einem Träger zahlreiche eigenständige Inschriften aus verschiedenen Entstehungsjahren angebracht, werden entsprechend mehrere Datierungen – durch Komma getrennt – in die Kopfzeile gesetzt; die älteste Inschrift bestimmt dabei die Einordnung in den Katalog.
1400? Unsichere Datierungen erhalten ein Fragezeichen.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz nennt zunächst den Inschriftenträger (bzw. die Inschriftenart) und gibt möglichst präzise Informationen zu seinem Standort bzw. seiner Herkunft. Es folgt eine kurze Beschreibung des Trägers mit Bemerkungen zum Material, zur Anbringung und Herstellungstechnik der Inschrift und zum Erhaltungszustand. Mehrere eigenständige Inschriften innerhalb eines Trägers sind mit A, B, C (usw.) bezeichnet, mehrere eigenständige Inschriftenträger innerhalb eines Standortes mit I, II, III (usw.). Außer bei der Blasonierung von Wappen erfolgt die Beschreibung immer vom Blickpunkt des Betrachters aus.

Bei verlorenen Inschriften endet dieser Absatz mit der Nennung der für die Textwiedergabe maßgeblichen Quelle. Sonst folgen die Maßangaben des Inschriftenträgers und der Buchstaben (in cm, gemessen an n/N) sowie die genaue Bezeichnung der Schriftart. Außerhalb des Satzspiegels steht die zugehörige Nummer der im Tafelteil wiedergegebenen Abbildung.

Die Texte der Inschriften werden fortlaufend aufgeführt, dabei beidseitig eingerückt. Nur Inschriften in gebundener Sprache sind versweise abgesetzt. Bei der Wiedergabe der Inschriften werden folgende Zeichen verwendet:

/ Ein Schrägstrich markiert das reale Zeilenende auf dem Träger, bei Grabplatten mit Umschrift die Ecken, bei Schriftbändern einen markanten Knick im Band.
// Ein doppelter Schrägstrich kennzeichnet den Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld, innerhalb der Zeile die Unterbrechung der Schrift durch eine Darstellung.
= Worttrennstriche am Zeilenende originaler Inschriften sind durch Doppelstrich wiedergegeben.
() Abkürzungen werden unter Wegfall des Kürzungszeichens zwischen runden Klammern aufgelöst. Auch wenn die Kürzungszeichen aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes der Inschrift nicht mehr zu erkennen sein sollten, werden dennoch runde Klammern verwendet. Bei Kürzungen ohne Kürzungszeichen wird ebenso verfahren und der Befund in der Regel vermerkt.
[] Eckige Klammern kennzeichnen Textverlust, nicht mehr lesbare Stellen, Ergänzung aus nichtoriginaler Überlieferung sowie Zusätze des Bearbeiters.
[...] Ist bei Textverlust eine Ergänzung nicht möglich, zeigen in eckige Klammern gesetzte Punkte in etwa den Umfang des verlorenen Teils an.
[- - -] Ist die Länge einer Fehlstelle ungewiß, werden stets nur drei durch Spatien getrennte Bindestriche gesetzt. [Druckseite XV]
<...> Bei der Entstehung der Inschrift absichtlich freigelassene Stellen – etwa für später nachzutragende Sterbedaten – sind mit spitzen Klammern kenntlich gemacht, die entweder Auslassungszeichen oder den tatsächlichen Nachtrag enthalten.
NE Unter die Buchstaben gesetzte Bögen bezeichnen Nexus litterarum, Bogenverschmelzungen oder Ligaturen. Andere Formen von Buchstabenverbindungen (Enklaven, Verschränkungen) werden in den Anmerkungen erläutert.

Bei erhaltenen Inschriften wird der erkennbare Buchstabenbestand wiedergegeben. Nichtoriginale Inschriften werden nur dann buchstabengetreu ediert, wenn der Quelle eine textgetreue Übernahme zuzutrauen ist. Andernfalls werden lateinische Texte normalisiert und die Eigennamen groß geschrieben. Deutsche Texte folgen der Vorlage. In beiden Fällen werden eventuell vorhandene Kürzungen nicht vermerkt.

Im Anschluß an einen fremdsprachigen Inschriftentext folgt in der Regel die Übersetzung, die Auflösung des Datums, die Angabe der Reimform oder des Versmaßes sowie die Nennung der am Träger befindlichen Wappen oder Marken. Bei Ahnenproben wird die Anordnung der Wappen durch Spaltendruck kenntlich gemacht. In der Literatur nicht nachweisbare, nicht identifizierte sowie zusammengesetzte Wappen werden beim ersten Vorkommen in den Anmerkungen blasoniert.

Der anschließende Kommentarteil enthält Bemerkungen zum epigraphischen Befund, zu Sprache und Formular, zu den genannten Personen, zum historischen Hintergrund und gegebenenfalls zur kunsthistorischen Einordnung des Trägers. Die in der Schriftbeschreibung verwendeten Ausdrücke orientieren sich an der von den Mitarbeitern der Akademien erarbeiteten "Terminologie".

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen. Die Buchstabenanmerkungen enthalten textkritische Angaben wie etwa Textvarianten, unsichere Lesarten, orthographische und paläographische Besonderheiten. Die Ziffernanmerkungen umfassen Zitat- und Literaturnachweise und geben ergänzende Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar.

Das abschließende, chronologisch geordnete Literaturverzeichnis verzeichnet die erreichbaren ungedruckten und gedruckten Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift auf.

Am Ende des Katalogteils führt das Literaturverzeichnis die benützte, in den Katalognummern stets mit Kurztiteln zitierte Literatur auf. Das Register bereitet das Inschriftenmaterial nach verschiedensten Gesichtspunkten auf; die Inschriften sind dort nach der jeweiligen Katalognummer zitiert. Der Abbildungsteil, die Tafel der Marken und Steinmetzzeichen sowie die Karte des Bearbeitungsgebietes beschließen den Inschriftenband.

2. Kurzer Historischer Überblick7)

Die linksrheinisch zwischen Bingen und Koblenz im oberen Mittelrheintal gelegenen Städte Boppard, Oberwesel und St. Goar mit den ihnen zugehörigen Orten weisen nicht nur naturräumliche, sondern in weiten Bereichen auch historische Gemeinsamkeiten auf. So lassen sich in den Seitentälern des Rheins – den tief in das Rheinische Schiefergebirge eingesenkten Tallandschaften – die ältesten, seit der vorrömischen Eisenzeit vermutlich von Fischern und Fährleuten dauerhaft besiedelten Plätze nachweisen. Da seit der Eroberung Galliens durch die Römer eine militärische Sicherung der am linken Rheinufer verlaufenden Fernstraße erforderlich war und sich in diesem Zusammenhang auch Römer im Rheintal niederließen, konnten durch sie Namen von Siedlungen offenbar keltischer Treverer überliefert werden – mit Sicherheit Bodobrica (Boppard) und Vosolvia (Oberwesel). Die topographisch zwar bekannten, aber noch nicht ergrabenen "villae rusticae" des Mittelrheintals, die frühen römischen Militär- und Zivilsiedlungen in Boppard und Oberwesel8), das Mitte des 4. Jahrhunderts in Boppard errichtete römische Steinkastell mit der dort durch frühchristliche Grabsteine (Nrr. 1-12, 6a) und eine frühmittelalterliche Kirche belegten gallo-romanischen bzw. fränkischen Gemeinde sowie die frühe klosterartige Ansiedlung des 6./7. Jahrhunderts in St. Goar zeugen von der zentralen Bedeutung dieser Gegend in spätantiker und frühmittelalterlicher Zeit. [Druckseite XVI]

Ohne näher auf die komplizierten Fragen nach den Siedlungs-, Rechts- und Wirtschaftsstrukturen in nachrömischer Zeit eingehen zu wollen9), läßt sich zumindest soviel feststellen10), daß das Mittelrheingebiet in früh- und hochmittelalterlicher Zeit eine außerordentlich bedeutende Kernlandschaft des Reiches war, über die Könige und Kaiser jahrhundertelang als Kron- und Fiskalgut (Fiskus) verfügen konnten: Dies belegen auch die bis etwa Mitte des 12. Jahrhunderts – allerdings verhältnismäßig zurückhaltend – getätigten Schenkungen aus Reichsbesitz an Kirchen, Stifte und Klöster, an Adelige und Ministerialen. Nur nebenbei sei angemerkt, daß Kaiser Otto I. den Wirtschaftshof Oberwesel im Jahr 966 dem Benediktinerkloster und späteren Erzstift St. Mauritius in Magdeburg schenkte11) und daß der Fiskus Boppard sowohl der Gemahlin Kaiser Ottos II. als auch später der Gemahlin Kaiser Heinrichs II. als Heiratsgut zugesprochen war. Während in und um St. Goar bereits seit dem 8. Jahrhundert die Benediktinerabtei Prüm in der Eifel und seit dem Ende des 11. Jahrhunderts die Herren und späteren Grafen von Katzenelnbogen die Herrschaft ausübten (vgl. Nrr. 26, 40), faßten die Staufer Boppard und Oberwesel als eigenständig agierende Reichsstädte (vgl. Nrr. 13, 14) zu einer Prokuration zusammen und versuchten durch den Rückerwerb früherer Schenkungen oder veräußerter Rechte das Gebiet als nördlichen Eckpunkt ihres Reichsgutkomplexes im Rhein-Main-Gebiet zu etablieren.

Mit dem Ende der Staufer begann auch der Niedergang der reichsstädtischen Freiheiten: Während sich Rudolf von Habsburg noch mit der Verpfändung verschiedener Einzelrechte beider Städte begnügte, verfügte der 1309 neugewählte König Heinrich VII. die Einsetzung seines Bruders Balduin, Kurfürst und Erzbischof von Trier, als Vogt und Gubernator der Städte Boppard und Oberwesel und verpfändete ihm schließlich – rechtlich umstritten – beide Städte für 12000 Mark Heller. Mit der Erhöhung der Pfandsumme auf 26000 Mark Heller im Jahr 1314 durch dessen Nachfolger König Ludwig den Bayern war eine bis dahin immer noch mögliche Rückkehr zu reichsstädtischen Verhältnissen faktisch ausgeschlossen; Boppard und Oberwesel verloren ihren besonderen Status und wurden letztlich – trotz des Widerstandes ihrer Bürger (vgl. Nrr. 25, 27) – zu kurtrierischen Amtsstädten. Mit dem verlorenen (Ober-)Weseler Krieg von 1390/91 und dem Scheitern des letzten großen Aufbegehrens Bopparder Bürger und Adeliger gegen diese Verhältnisse im Bopparder Krieg von 149712) (vgl. Nrr. 117, 118) verblieb das katholische Kurtrier in beiden Städten bis zum Ende des Alten Reiches die bestimmende Macht. Die durch zahlreiche Klosterhöfe, Adelshöfe und Bürgerhäuser geprägte urbane Struktur in Boppard und Oberwesel spiegelt sich – inschriftlich gesehen – fast ausschließlich in Jahreszahlen (vgl. Nrr. 82, 199, 210, 274, 279, 338 sowie die Sammelnrr. 112 und 202), die Errichtung oder Umbau dieser Häuser dokumentieren. In beiden Städten haben frühe herausragende Einzelereignisse spätere inschriftliche Spuren hinterlassen: so etwa die Auffindung vermeintlicher Märtyrergräber im Jahre 1280 in Boppard (Nr. 160) oder die mutmaßliche rituelle Ermordung des Knaben Werner von Oberwesel durch Juden im Jahre 1287 (Nr. 218).

Dagegen nahm die Geschichte des mittlerweile katzenelnbogisch gewordenen St. Goar mit dem Ausbau der 1245 errichteten Burg Rheinfels zur (zeitweiligen) Residenz der reichsweit bedeutenden Grafen von Katzenelnbogen eine andere Richtung. Mit dem 1479 erfolgten Tod des in vielerlei Hinsicht herausragenden Grafen Philipp des Älteren starb das territorial- wie reichspolitisch höchst erfolgreiche Geschlecht im Mannesstamm aus, und der umfangreiche Besitz ging über die Ehe dessen einzig überlebender Tochter Anna mit Heinrich III. an die Landgrafen von Hessen (vgl. Nr. 114). Da diese unter Landgraf Philipp dem Großmütigen in ihren Ländern früh für die Einführung der Reformation sorgten, kam es bereits Ende 1527 zur Visitation der nun hessischen Niedergrafschaft Katzenelnbogen und am 1. Januar 1528 zur ersten evangelischen Predigt in der Stiftskirche zu St. Goar. Aufgrund der wechselnden Besitzverhältnisse innerhalb der verschiedenen Linien der Landgrafen von Hessen, unter denen Landgraf Philipp der Jüngere von Hessen-Rheinfels (vgl. Nr. 261) in der 2. Hälfte des 16. und der zum katholischen Glauben konvertierte Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels-Rotenburg (vgl. Nrr. 419, 421, 446) in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts St. Goar mit Schloß Rheinfels zu ihrer Residenz bestimmten, blieb die Stadt bis zum Ende des Alten Reiches stets hessisch und überwiegend evangelisch. [Druckseite XVII]

Nachdem im Jahr 1794 die französischen Revolutionstruppen das Rheintal eingenommen hatten, geriet das Gebiet zwischen Mosel und Rhein unter vorläufige französische Verwaltung, die sich durch die endgültige Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich im Jahr 1801 und der Einrichtung des Département de Rhin-et-Moselle mit Sitz in Koblenz für längere Zeit etablieren konnte. Da in den 1815 verabschiedeten Beschlüssen des Wiener Kongresses die Abtrennung der Rheinlande von Frankreich beschlossen und die Gebiete zwischen Rhein, Mosel und Nahe dem Königreich Preußen zugeschlagen worden waren, kam es 1816 auch in der späteren preußischen Rheinprovinz zur Bildung von Regierungsbezirken und Landkreisen, wobei Boppard, Oberwesel und St. Goar mit den ihnen zugehörigen Gemeinden und zusammen mit Bacharach den neuen Landkreis St. Goar mit Kreissitz in St. Goar bildeten. 1968 entstand aus großen Teilen der aufgelösten Kreise St. Goar und Simmern im Hunsrück der heutige Rhein-Hunsrück-Kreis.

2.1 Beschreibung und Geschichte der wichtigsten Standorte

Die folgenden Kapitel dienen lediglich als Überblick über die oft kompliziert verlaufene Geschichte der einzelnen Standorte und sollen in erster Linie deren Zusammenhang mit den im Katalogteil edierten Inschriften veranschaulichen.

2.1.1 Boppard, katholische Pfarrkirche St. Severus13)
Bild zur Einleitung 2.1.1: Katholische Pfarrkirche St. Severus BoppardDr. Eberhard J. Nikitsch (ADW) | Katholische Pfarrkirche St. Severus

Die heutige katholische Pfarrkirche und ehemalige Stiftskirche wurde im 12. und 13. Jahrhundert als dreischiffige Emporenbasilika mit zwei flankierenden Chortürmen neu erbaut; an gleicher Stelle im Bereich des spätrömischen Kastells konnten in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts mindestens zwei, vielleicht auch drei Vorgängerkirchen archäologisch nachgewiesen werden: ein frühmittelalterlicher Rechteckbau mit eingezogener Apsis, der in karolingischer Zeit zumindest eine Umgestaltung erfuhr, und eine ottonische Saalkirche. Vermutlich sind sechs bzw. sieben frühchristliche Grabsteine (Nrr. 1-6a) mit einem noch früheren, bisher unbekannten Sakralbau, die restlichen sechs fränkischen Grabsteine (Nrr. 7-12) mit der ergrabenen ersten Kirche in Verbindung zu bringen14). Der ottonische Bau wird zunächst in einer 975 ausgestellten Schenkungsurkunde Kaiser Ottos II. als Petruskirche erwähnt, als (Kollegiat-)Stift erst im Jahr 1000. Im Jahr 1179 ist erstmals Severus als Mitpatron bezeugt, der sich dann bis spätestens 1225 als Hauptpatron durchgesetzt haben dürfte. Die Stiftsgeistlichkeit bestand seit dem Ende des 12. Jahrhunderts aus einem Propst (zeitweise einem Kustos) und fünf Kanonikern, die zu Residenz, täglichem Chordienst, aber auch zur Seelsorge in dem ausgedehnten Bopparder Großpfarrbezirk zu beiden Seiten des Rheins verpflichtet waren. Folglich lag auch das Begräbnisrecht für Boppard grundsätzlich bei St. Severus.

Von der frühen Ausstattung der wohl 1237 neu geweihten Kirche haben sich Teile eines Reliefs mit der Darstellung der Geburt Christi (Nr. 15), das Triumphkreuz (mit wesentlich später hinzugefügter Inschrift; vgl. Nr. 143) und die Severus-Glocke von 1249 (Nr. 17) erhalten, dazu – allerdings nur in Überlieferung – wenige Reste einer Inschrift von den ehemals großflächigen Wandmalereien mit der Vita des hl. Severus (Nr. 16). Inschriftliche Reflexe der seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts nachweisbaren Zugehörigkeit der Bopparder Propstei zum Stift St. Martin in Worms zeigen sich durch die vor 1379 erfolgte Stiftung eines Kelches durch den für Boppard zuständigen Wormser Propst und Kardinalbischof Johannes (Nr. 51) für die sechs Kanoniker sowie durch eine verlorene Gedenkinschrift an dem ehemaligen Propsteigebäude (Nr. 94); inwieweit die beiden 1379 für St. Severus gegossenen Glocken (Nrr. 49, 50) mit dieser Kelchstiftung zusammenhängen, bleibt allerdings offen. Im Jahr 1437 stiftet ein bürgerliches Ehepaar eine Ölberggruppe (Nr. 69) für den angrenzenden Friedhof und zwei Jahre später wird die Kirche mit einer zusätzlichen Glocke (Nr. 70) ausgestattet; zudem dürfte sie im Verlauf des 15. Jahrhunderts mit kleineren Wandmalereien (Nr. 127) geschmückt worden sein. Gegen Ende des Jahrhunderts erhält die Kirche einen weiteren kostbaren Kelch (Nr. 142; vgl. auch Nr. 266) und hll. Ölgefäße (Nr. 146) sowie eine Kreuzigungsgruppe (Nr. 161) für den Pfarrfriedhof. Die einzige bekannte Bauzahl (Nr. 375) für St. Severus bezieht sich wohl auf eine [Druckseite XVIII] Renovierungsmaßnahme Mitte des 17. Jahrhunderts. Jüngst in Privatbesitz nachgewiesene silberne Beschläge eines 1662 erworbenen Missales (Nr. 403) geben einen kleinen Eindruck von den nahezu vollständig verlorenen liturgischen Schriften des Stiftes. Der ehemalige Hochaltar der Kirche (vgl. Nr. 422) befindet sich heute in der Bopparder Karmeliterkirche. Die Inkorporation der Propstei St. Martin in Worms – und damit auch der Bopparder Propstei – in die Tafelgüter des Erzstiftes Trier im Jahr 1521 blieb ebenso wie die zu Beginn des 17. Jahrhunderts erfolgte faktische Umwandlung des Stiftes in eine Pfarrei ohne inschriftliche Resonanz.

Auffallenderweise haben sich – bis auf ein Fragment der Grabplatte eines unbekannten Geistlichen des 17. Jahrhunderts (Nr. 457) – mittelalterliche und frühneuzeitliche Grabdenkmäler der Stiftsgeistlichkeit, die sich im Laufe des 14. Jahrhunderts durch Vikare ergänzte und im 17. Jahrhundert aus Präbendaten, Dezimatoren und Pfarrern bestand, nicht erhalten. Möglicherweise stammt eine im ehemaligen Schaafschen Haus verbaute Grabplatte des 14. Jahrhunderts (Nr. 59) aus St. Severus. Erst ab der Mitte des 16. Jahrhunderts lassen sich einige wenige, heute noch in St. Severus befindliche Grabdenkmäler Bopparder Bürger nachweisen15). Abgesehen von der nur abschriftlich überlieferten Inschrift für den humanistisch geprägten, 1547 verstorbenen Zollschreiber und Amtmann Christoph Eschenfelder (Nr. 194) haben sich nur noch fragmentarische Grabplatten für Maria Fenger (Nr. 221), für eine weitere Bopparder Bürgerin (Nr. 297) und zwei unbekannte Bopparder Schöffen (Nrr. 314, 355) erhalten. Lediglich zwei qualitätvoll gearbeitete Denkmäler für Angehörige Bopparder Ratsfamilien – ein Epitaph (Nr. 316) bzw. ein Andachtsbild (Nr. 332) – geben noch einen kleinen Eindruck von der sepulkralen Ausstattung der Kirche in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

Der Grund für diesen erstaunlichen Mangel liegt in der unter der Leitung des Kreisbaumeisters Stratmann durchgeführten, schon von einigen Zeitgenossen als mißlungen empfundenen "Wiederherstellung"16) der seit 1804 als katholische Pfarrkirche genutzten Kirche in den Jahren 1840 und 1841, die auch zur Entfernung zahlreicher, damals offensichtlich noch im Boden der Kirche liegenden Grabplatten führte. Möglicherweise erfolgte bei dieser Gelegenheit die auffällige Durchnumerierung der Grabplatten mit auf dem Kopf stehenden Zahlen17). Die ausgebauten Grabplatten wurden zunächst neben der Kirche gelagert, dann 1851 auf den damals neuen, heute sogenannten Alten Friedhof (und späteren Sportplatz) verlegt und schließlich "auf der Terrasse neben dem Leichenhause aufgestellt"18). Dort verblieben sie bis ins Jahr 1931, als sie im Zuge der Neugestaltung des Städtischen Museums im Hof der Kurfürstlichen Burg an dessen vier Wänden angebracht wurden19). Ob es sich bei den damals bewegten "etwa ein Dutzend mächtiger Steinepitaphien"20) um den gesamten noch vorhandenen Bestand gehandelt hat, muß bezweifelt werden21). Die Grabplatten dürften dann bei den Baumaßnahmen der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts22) wiederum versetzt und nun zusammen mit einigen zwischenzeitlich entdeckten Stücken in der heutigen Anordnung aufgestellt worden sein. Zusammen mit den inzwischen neu aufgefundenen Fragmenten handelt es sich dabei um knapp zwanzig im Original erhaltene Grabplatten mit meist figürlichen Darstellungen Bopparder Bürger und ihrer Angehöriger (Nrr. 238, 254, 280, 319, 321, 335, 349 u.ö.), städtischer Amtsinhaber wie Rats- und Gerichtsschöffen (Nrr. 228, 253, 312, 328, 348, 351) und kurfürstlich-trierischer Amtspersonen wie etwa Zollschreiber (Nrr. 230, 251). Aufgrund dieses Befundes kann kein Zweifel daran bestehen, daß sich die in St. Severus in zahlreichen Bruderschaften organisierte Bopparder Bürgerschaft zumindest im 16. und 17. Jahrhundert auch dort bevorzugt begraben ließ. Da gegenwärtig intensiv [Druckseite XIX] über eine neue Nutzung der Kurfürstlichen Burg nachgedacht wird, sollte das weitere Schicksal dieser für die Bopparder Stadtgeschichte wichtigen, in ungewöhnlich dichter Reihe erhaltenen bürgerlichen Grabplatten besonders aufmerksam verfolgt werden.

2.1.2 Boppard, ehemaliges Benediktinerinnen-Kloster Marienberg23)
Bild zur Einleitung 2.1.2: ehemaliges Benediktinerinnen-Kloster Marienberg BoppardInstitut für Geschichtliche Landeskunde | Ehemaliges Benediktinerinnen-Kloster Marienberg

Die im März 1738 weitgehend abgebrannte, aber in den folgenden Jahren in barocken Formen wieder aufgebaute Klosteranlage24) liegt südöstlich im Hang oberhalb der mittelalterlichen Stadtmauer Boppards. Sie bestand im Kern aus einem vierflügeligen Komplex mit einer im Norden gelegenen einschiffigen Kirche mit fünfseitigem Chorschluß und daran nördlich anschließender St.-Anna-Kapelle25). Neuesten Untersuchungen26) zufolge handelt es sich bei dem bislang als 'Gründungsurkunde' des Klosters betrachteten undatierten Diplom Heinrichs V., das in den Jahren 1122-1125 entstanden sein soll, zwar um eine Fälschung, jedoch um eine mit historischem Kern: Kaiser Heinrich bestätigt das von Bopparder Bürgern an der Stelle einer Marienkapelle gestiftete Kloster und unterstellt es der Abtei St. Eucharius (St. Matthias) bei Trier. Die bereits 1147 als im Besitz dieses Klosters befindlich erwähnte "cella", die erstmals 1212 mit Sicherheit als Frauenkloster bezeichnet wird, wurde sowohl von Bopparder Bürgern, den dort ansässigen Ministerialen als auch von dem rheinischen Hochadel materiell wie finanziell reich beschenkt27). Ebenso verfuhren die deutschen Kaiser und Könige, die in ihren Urkunden stets die hervorgehobene reichsunmittelbare Stellung des Klosters betonten: Marienberg sollte bei einer etwaigen Verlehnung oder Verpfändung der Stadt Boppard stets Reichskloster bleiben. Die späteren Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbischof von Trier und dem Abt von St. Matthias um den bestimmenden Einfluß auf das Kloster ist inschriftlich ohne erkennbare Resonanz geblieben.

Wenn auch bereits in den Jahren 1225 und 1262 erste Begräbnisse von Adeligen erwähnt werden, setzt die inschriftliche Überlieferung von Grabdenkmälern erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts mit zwei verschollenen Inschriften für den 1303 verstorbenen, sonst nicht bezeugten Klostergeistlichen und Beichtvater Gerlach (Nrr. 20, 21) ein: wohl ein Zeugnis für die seelsorgerische Tätigkeit des für Marienberg zuständigen Trierer Benediktiner-Klosters St. Matthias. Erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts sind weitere Grabdenkmäler von Personen überliefert, die dem Kloster entweder als Klostergeistliche dienten – wie Petrus Fankell (Nr. 417), Adolf Stuedger (Nr. 436) und Maternus Kutthaeus (Nr. 441), oder die als Keller oder Schaffner fungierten – wie Anton Roisbach (Nr. 285; vgl. auch Nr. 256) und Petrus Gras (Nrr. 406, 407).

Die älteste erhaltene Grabplatte gehört einer offensichtlich hochrangigen, 1336 verstorbenen Adeligen (Nr. 28), deren Identität nicht befriedigend geklärt werden konnte. Mit der vor 1355 hergestellten figürlichen Grabplatte für den Ritter Heinrich (gen. der Alte) Beyer von Boppard (Nr. 43) tritt bereits eine der führenden adeligen Bopparder Familien ins Licht, die sich Kloster Marienberg zur Grablege ihres Geschlechts erwählt hatte. Großzügig bedacht wurde das Kloster sowohl von dessen 1376 verstorbenem Enkel Heinrich (dem Jungen) Beyer von Boppard und seiner 1399 verstorbenen Frau Lisa von Pyrmont (Nr. 56) sowie deren gemeinsamen Sohn Conrad und seiner Frau Merga von Parroye (Nr. 65). Obwohl sich die Nachkommen dieses Ehepaars bereits dauerhaft in Lothringen niedergelassen hatten, wurden im Kloster Marienberg weiterhin Mitglieder der Großfamilie begraben (Nrr. 67, 92), die – wie Maria Beyer von Boppard (Nr. 200) – gelegentlich auch als Nonnen nachweisbar sind. Sogar der 1598 bei der gewaltsamen Einnahme von Budapest ums Leben gekommene Georg Freiherr Beyer von Boppard, der letzte männliche Vertreter seines Geschlechts, erhielt in der Begräbniskirche seiner Vorfahren mit einem Epitaphaltar ein aufwendiges Grabdenkmal (Nr. 258).

Weitere Grabinschriften für männliche adelige Laien sind nicht bekannt, dagegen eine Reihe von Grabdenkmälern für weibliche Laien wie Gertrud Spay (Nr. 303), die als praebendaria im Kloster lebte, [Druckseite XX] oder wie Amalia Troscana aus Simmern (Nr. 224), Margarethe Bornhof(en) (Nr. 302), Maria Martha von Büchel (Nr. 342) und Felicitas von Breitbach (Nr. 353), deren Funktion bzw. deren Beziehung zum Kloster allerdings nicht immer klar ersichtlich ist – vielleicht handelte es sich bei ihnen um Mitglieder der sonst schwer faßbaren Gruppe der Laienschwestern.

Die lange Reihe der zum Teil erhaltenen, zum Teil von dem Marienberger Keller Konrad d'Hame28) im 18. Jahrhundert abschriftlich bzw. in Nachzeichnung überlieferten Grabdenkmäler der Nonnen setzt erst im 15. Jahrhundert mit der Grabplatte der 1469 verstorbenen magistra Isengart von Greiffenclau zu Vollrads (Nr. 87) ein, die nach der von ihr 1437 mit durchgeführten Klosterreform den Titel ‘abbatissa‘ führen durfte. Dagegen verbessert sich die Überlieferung im 16. und 17. Jahrhundert erheblich: Bekannt sind die Inschriften für die Äbtissinnen Anna Apollonia Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (Nr. 176), Amalia Zandt von Merl (Nr. 340), Maria Margaretha Zandt von Merl (Nr. 390) und Eva von Greiffenclau zu Vollrads (Nr. 449), für die Priorinnen Guda Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (Nr. 164), Veronika Neuer von Montabaur (Nr. 292), Eva Margaretha von der Leyen (Nr. 415), für die Kellerinnen Anna Apollonia von Büchel (Nr. 357) und Catharina Elisabetha von Greiffenclau zu Vollrads (Nr. 399), für die Sangmeisterinnen Amelia von der Leyen (Nr. 377) und Eva Cordula von der Leyen (Nr. 435), sowie für die Nonnen Anna, Johanna und Margaretha aus der Familie der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken (Nrr. 167, 170, 175), Odilia und Maria aus der Familie der Herzöge von Pfalz-Simmern (Nrr. 201, 223), Gertrud Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (Nr. 168), Maria Barbara Wentz von Niederlahnstein (Nr. 200), Anna von Disteling (Nrr. 298, 299), Magdalena, Maria Elisabetha und Maria Regina aus der Familie der Greiffenclau zu Vollrads (Nrr. 301, 405, 445), Anna von Blanckard (Nr. 336), Gertrud von der Fels (Nr. 347) und Maria Magdalena von Frankenstein (Nr. 437). Unklar bleibt, wie die abschriftlich überlieferte Inschrift einer sonst nicht nachweisbaren, als religiosa virgo bezeichneten Rheingräfin Beatrix (Nr. 291) zu werten ist.

Obwohl die Zahl der erhaltenen wie überlieferten, sich auf die Konventualinnen beziehenden Inschriften hoch erscheint, muß dennoch bedacht werden, daß sich zur Blütezeit des Klosters in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis zu 150 Chor- und Laienschwestern gleichzeitig in ihm aufhielten. Aus den oben angeführten Grabinschriften und den sonst bekannten Personallisten geht klar hervor, daß das Kloster in der Hauptsache zur Versorgung der ledigen Töchter und gelegentlich wohl auch der Witwen des rheinischen Adels diente. Der Begräbnisplatz für alle Schwestern befand sich ursprünglich innerhalb des Kreuzgangs. Wegen Überbelegung durften ab 1475 dort nur noch die Chorschwestern begraben werden, den Laienschwestern wurde eine offene Stelle im Kreuzgarten – das sogenannte Nonnengras – zugewiesen. Als im Verlauf des späten 16. Jahrhunderts die Zahl der Chorschwestern erheblich abnahm, wurden sie spätestens ab 1624 in der Klosterkirche29), die Laienschwestern dagegen wieder im Kreuzgang beigesetzt. Unverändert blieb der Begräbnisplatz für die "Dienstleute" des Klosters; sie wurden "von jeher bis in die letzte Zeit" auf dem "Gottesacker vor der ursprünglichen Kirchenthüre" begraben30).

Von der mit Inschriften versehenen Ausstattung des Klosters im Berichtszeitraum ist – abgesehen von den Grabdenkmälern – nichts erhalten geblieben: Verschollen sind der 1493 von dem Trierer Erzbischof Johann II. von Baden konsekrierte Tragaltar (Nr. 113), das 1538 von Graf Reinhard I. zu Leiningen-Westerburg gestiftete Kreuzreliquiar (Nr. 190), der 1617 von der Äbtissin Amalia Zandt von Merl aufwendig erneuerte Kreuzaltar (Nr. 324) sowie der 1666 von zwei Nonnen aus der Familie von der Leyen errichtete Marienaltar (Nr. 412) und schließlich alle zwölf um 1665 gestifteten Glasfenster der nach dem 30jährigen Krieg restaurierten Klosterkirche mit ihren zahlreichen Stifterinschriften, Wappen und figürlichen Darstellungen (Nr. 410).

Kloster Marienberg31) wurde 1802 aufgehoben und an einen Fabrikanten verkauft, der die Kirche umgehend abreißen und in der verbliebenen Anlage eine Baumwollspinnerei und eine Strumpfweberei betreiben ließ. Diesen Maßnahmen dürften wohl die meisten der von d'Hame überlieferten [Druckseite XXI] Grabdenkmäler zum Opfer gefallen sein32). 1824 wurde eine christliche Erziehungsanstalt in den Räumen des ehemaligen Klosters eingerichtet, die ab 1838 zu einer später weithin bekannten Kaltwasserkuranstalt umgebaut wurde. Vermutlich zur Unterhaltung der Kurgäste dürften in dieser Zeit einige der erhalten gebliebenen Grabdenkmäler im Bereich des ehemaligen Kreuzgangs aufgestellt worden sein. Zumindest wurden wohl damals die drei oben erwähnten figürlichen Grabplatten der Beyer von Boppard (Nrr. 43, 56, 65) aus dem ehemaligen Kapitelsaal geholt und an der Wand der südlichen Vorhalle des Kreuzgangs befestigt. Dort scheinen sie die Aufmerksamkeit des Wiesbadener Kunstagenten Louis Reinhard erregt zu haben33), der sie am 5. Januar 1914 dem damaligen Kaiser-Friedrich Museum zu Berlin für "20,000 Mark mit Provision"34) zum Kauf anbot. Nach einigen Verhandlungen, bei denen es hauptsächlich um die Provisionsforderungen des Agenten ging, machte Emil Emmel, der damalige Direktor des Kurhauses, dem Berliner Museum ein Verkaufsangebot von 15000 Mark35), nicht ohne darauf hinzuweisen, daß das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg sowie ein ungenannter Antiquar ebenfalls stark an den drei Steinen interessiert seien. Nachdem das Berliner Museum das Angebot zu diesem Preis akzeptiert hatte36), wurden die drei Grabplatten vom 16. bis 20. April 1914 ausgebaut, am 21. April mit der Bahn nach Berlin transportiert37) (unter AE 363-365 im Inventar der Ausstattungsstücke eingetragen) und erst einmal im Magazin untergebracht. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges dürfte die geplante Verwendung der Grabplatten als Ausstellungsobjekte verhindert haben38). In Boppard gab es unterdessen unerwarteten Ärger. Noch während der Ausbaumaßnahmen war die weitgehend geheimgehaltene Aktion in der Stadt bekannt geworden und in der Bevölkerung entstand ein "großer Jam[m]er darüber, daß diese für die Geschichte Boppards so interessanten Steine (...) wegkämen"39). Bereits am 18. April hatte die Bopparder Zeitung von diesem Vorgang berichtet und am 20. April den Verkauf als "schreiende Verletzung der Bestrebungen für Heimatschutz"40) gebrandmarkt, auch mit dem Hinweis, daß dieser Vorgang den gerade laufenden Planungen für ein städtisches Museum vehement entgegenstände. Dieser großes Aufsehen erregende, von der Kölnischen Volkszeitung und zahlreichen anderen Blättern nachgedruckte Bericht wurde von Direktor Emmel letztlich mit der Bemerkung kommentiert, daß er sich trotz aller Anfeindungen darüber freue, "daß die 3 Grabsteine dem deutschen Vaterlande erhalten worden sind"41).

Im Jahr 1918 wurde Marienberg vom Orden der Ursulinen übernommen und in den folgenden Jahrzehnten als Internatsschule betrieben. Nach deren Schließung 1981 gelangte die Klosteranlage über Umwege schließlich in Privatbesitz. Ihr weiteres Schicksal und damit auch das der wenigen im ehemaligen Kreuzgang und im Bereich der Wirtschaftsgebäude noch verbliebenen Grabdenkmäler ist ungewiß.

2.1.3 Boppard, kath. Kirche (ehemalige Karmeliter-Klosterkirche)41)
Bild zur Einleitung 2.1.3: Katholische Kirche (ehemalige Karmeliter-Klosterkirche) BoppardDr. Eberhard J. Nikitsch (ADW) | Katholische Kirche (ehemalige Karmeliter-Klosterkirche)

Die Kirche des 1262 erstmals als Niederlassung erwähnten Karmeliterklosters wurde ab dem frühen 14. Jahrhundert als einschiffiger Bau mit fünfseitigem Chorschluß errichtet, an den Mitte des 15. Jahrhunderts ein nördliches Seitenschiff angefügt wurde (Nr. 72 VI und VII). Die im Rahmen eines Bibelzitats [Druckseite XXII] überlieferte Jahreszahl 1633 (Nr. 358) am ehemaligen Windfang des Westportals des Seitenschiffes bezieht sich nur auf denselben. Die Konventsgebäude des ursprünglich außerhalb der Stadtmauer gelegenen Klosters wurden 1728 wegen Baufälligkeit abgerissen und in barocken Formen neu aufgeführt.

Offensichtlich stammt die erste erhaltene Grabplatte eines wohl 1293 ums Leben gekommenen (Karmeliter?-)Mönches Heinrich (Nr. 18) noch aus einem nicht näher bekannten Vorgängerbau. Außer dieser frühen, vieldiskutierten Platte (vgl. Nr. 278) haben sich nur noch zwei Grabplatten der Mitglieder des Konvents erhalten, nämlich die vermutlich noch in situ im Boden des Chors liegenden figürlichen Grabplatten zweier Klostervorsteher, des 1359 verstorbenen Priors Sybert von Troisdorf (Nr. 44) und des 1480 verstorbenen Priors Dr. Matthias Emich (Nr. 95), die zudem als Weihbischöfe von Trier bzw. von Mainz amtierten. Von dem Prior Nicolaus de Spica ist lediglich die Ortsangabe "ante summum altare" bekannt42), wo er 1433 begraben wurde. Die Grabinschrift für den 1526 verstorbenen Prior Cornelius Castenholtz (Nr. 187) ist nur noch abschriftlich überliefert.

Dagegen ist die Kirche reich an Grabdenkmälern des in Boppard sitzenden Adels, daneben finden sich – aus späterer Zeit – auch solche von Vertretern des Bürgertums43). Von der frühen Bedeutung des Geschlechts derer von Schöneck zeugt die abschriftlich überlieferte Grabplatte eines Ehepaars (Nr. 45), das sich 1364 mitten im Chor der Kirche bestatten ließ und dessen Nachkommen 1407 die Kirche mit Wandmalereien (Nr. 63) versahen. Bekannt sind weiterhin figürlich gearbeitete Grabdenkmäler einiger für Boppard wichtiger Familien wie der Kolb von Boppard (Nr. 55), der Peltz von Boppard (Nr. 91), der von Schwalbach bzw. der von Leyen (Nrr. 97, 117), der von Eltz bzw. der von Breitbach (Nrr. 166, 196) und der von Scharfenstein gen. Pfeil (Nr. 313). Einigen dieser Grabdenkmäler waren Totenschilde zugeordnet, von denen sich drei ebenfalls erhalten haben (Nrr. 96, 116, 195). Gelegentlich erscheinen die Totenschilde aber auch ohne zugehöriges Grabdenkmal, etwa für Angehörige der Familien von Eltz (Nr. 212), von Flersheim (Nr. 219), Boos von Waldeck bzw. Zandt von Merl (Nr. 220 und 272). Die bürgerlichen Grabdenkmäler repäsentieren Vertreter unterschiedlichster Berufe: etwa den 1595 verstorbenen Bäcker Weirich Krai (Nr. 244), dann im 17. Jahrhundert den Wirtschaftsverwalter des Eberbacher Klosterhofes Michel Morsdorf (Nr. 333), die SCHVLTISIN Anna Schutz(in) von Zollferin (Nr. 346) und den Ratsherrn und Gerichtsschöffen Johannes Mertloch (Nr. 368), der für sich und seine Familie (Nrr. 378, 386) im westlichen Seitenschiff sogar eine Art Grablege eingerichtet hatte. Nicht mehr zuordnen läßt sich die fragmentarische Grabplatte eines Kindes (Nr. 458). Die Wirren des 30jährigen Krieges werden durch die Begräbnisse zweier 1636 verstorbener, in kaiserlichen Diensten stehender hochrangiger Soldaten illustriert, eines Oberst-Wachtmeisters (Nr. 363) und eines Oberst-Leutnants (Nr. 364).

Neben der oben genannten Wandmalerei von 1407 war die Kirche mit weiteren, heute nur noch fragmentarisch erhaltenen Malereien geschmückt (Nrr. 119, 126); zudem wurden die sieben Fenster des zwischen 1440 und 1446 angebauten Seitenschiffs mit Glasmalereien versehen, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts verkauft wurden und von denen sich heute zahlreiche Scheiben in amerikanischen und europäischen Museen bewundern lassen (Nr. 72 I-VII). An sonstigen beschrifteten Ausstattungsstücken haben sich ein Kruzifix mit der Kopie einer erstmals 1465 ausgeführten Weihe- und Ablaßinschrift (Nr. 263) sowie eine 1502 gegossene Glocke des Meisters Heinrich von Prüm (Nr. 148) erhalten, zudem ein Flügel eines in das dritte Drittel des 14. Jahrhunderts datierten Altarretabels (Nr. 57) sowie ein vollständiges dreiflügeliges Altarretabel aus dem Jahr 1491 (Nr. 110). Die von dem Prior Cornelius Castenholz 1521 gestiftete Vertäfelung des Kapitelsaals (Nr. 173) dürfte dem Abriß der Konventsgebäude zum Opfer gefallen sein. Über der oben erwähnten Gruft der Familie Mertloch errichteten die Nachkommen 1652 einen Altar (Nr. 387). Im Jahr 1673 stifteten Unbekannte ein Ölbild (Nr. 422), und 1685 tätigte die Freifrau Antonetta von Landsberg eine Meßstiftung (Nr. 443). [Druckseite XXIII]

Das im Jahr 1802 aufgehobene Kloster wurde der Stadt Boppard zugewiesen und diente in den folgenden Jahren als Lateinschule, später als Gymnasium. Für große Aufregung sorgte in der Stadt der Verkauf der oben erwähnten spätmittelalterlichen Glasfenster des Seitenschiffs (Nr. 72 I-VII) an Graf Hermann von Pückler-Muskau im Jahr 1818. Im Tausch gegen die ehemalige Franziskanerkirche gelangte die Karmeliterkirche 1856 in den Besitz der katholischen Kirchengemeinde. Nach starken Beschädigungen im Zweiten Weltkrieg wurde die zeitweise geschlossene Kirche mehrfach wiederhergestellt und 1987 wiedereröffnet. In den renovierten Klostergebäuden befindet sich gegenwärtig die Stadtverwaltung. Der Grund, daß heutzutage nur noch eine verhältnismäßig geringe Zahl an Grabplatten in der Kirche vorzufinden sind, könnte darin zu suchen sein, daß die einst zahlreichen, den Boden der Kirche deckenden Grabplatten offenbar gegen Ende des 19. Jahrhunderts "in verständnisloser Weise herausgerissen und vertan"44) wurden. Wie in St. Severus (s. d.) waren auch hier einige Grabplatten mit Nummern versehen45).

2.1.4 Boppard, ehemaliges Franziskanerinnen-Kloster St. Martin45)
Bild zur Einleitung 2.1.4: ehemaliges Franziskanerinnen-Kloster St. Martin BoppardInstitut für Geschichtliche Landeskunde | Ehemaliges Franziskanerinnen-Kloster St. Martin

Die weit vor der östlichen Bopparder Oberstadt gelegene Klosteranlage wurde nach einigen vorhergehenden Renovierungsmaßnahmen im Jahr 1765 endgültig niedergelegt und in den folgenden Jahren als zweigeschossiger Barockbau neu errichtet. Der Vorläufer der mittelalterlichen Anlage ist bereits 911 als Martinskapelle bezeugt, die ihren Aufschwung der 1280 erfolgten Aufdeckung von vermeintlich christlichen Märtyrergräbern verdankte. Dies führte zunächst zu einer Wallfahrt, dann zur Errichtung einer Beginenklause, aus der sich nach 1425 ein kleines Franziskanerinnen-Kloster entwickelte. Der Tätigkeit des gelehrten Bopparder Priesters und Humanisten Johannes Flaming, der dort zu Beginn des 16. Jahrhunderts als Klostergeistlicher wirkte, ist ein kleiner, aber hochinteressanter Komplex von in Distichen verfaßten Inschriften zu verdanken: Sie schildern einmal in religiös-humanistischer Diktion die Auffindung der verehrten Gebeine, überliefern auch an ihnen angebrachte Inschriften (Nr. 160), bringen dann eine zum Teil in griechisch verfaßte Inschrift einer von ihm gestifteten Tafelmalerei (Nr. 188) und schließlich ein von ihm verfaßtes Grabgedicht (Nr. 189) auf sich selbst. Von der sonstigen Ausstattung des Klosters hat sich kaum etwas erhalten, Ausnahmen bilden ein 1612 datiertes Grabkreuz für Maria Elbert (Nr. 305) und die 1680 entstandene Grabplatte für die beiden Töchter des katholischen Landgrafen Wilhelm von Hessen-Rheinfels-Rotenburg (Nr. 434), der dem Institut als Gönner verbunden war.

Das 1802 aufgehobene und zunächst zu einem "Wirtshaus und Bierbrauerei"46) umfunktionierte Kloster dient heute der Zentralverwaltung der evangelischen Stiftung Bethseda-St. Martin und als Sitz der Evangelischen Archivstelle Boppard.

2.1.5 Boppard-Bad Salzig, katholische Pfarrkirche St. Ägidius46)
Bild zur Einleitung 2.1.5: Katholische Pfarrkirche St. Ägidius Boppard-Bad SalzigInstitut für Geschichtliche Landeskunde | Katholische Pfarrkirche St. Ägidius

Die erstmals Ende des 10. Jahrhunderts genannte Kapelle des 922 als "Salzachu" sicher bezeugten Ortes gehörte zusammen mit der Propstei des Stiftes St. Severus in Boppard (s. d.) dem Martinsstift in Worms. Von der kleinen, auf einer Anhöhe südwestlich des alten Dorfkerns gelegenen spätgotischen Kirche haben sich Chor und Westturm erhalten, die in den 1899-1902 errichteten Neubau miteinbezogen wurden. Eine überlieferte Bauzahl aus dem Jahr 1611 (Nr. 295) dürfte sich auf eine nicht weiter bekannte Restaurierungsmaßnahme beziehen. Bis auf die 1471 gegossene Marienglocke (Nr. 90) des Meisters Paul von Üdersdorf hat sich von der ehemaligen Ausstattung der Kirche kein weiterer Inschriftenträger erhalten. Um so bemerkenswerter sind daher die 19 Grabkreuze des 16. und 17. Jahrhunderts47), die aus dem auch heute noch die Kirche umgebenden Friedhof stammen und gegenwärtig an der langen, zum Hauptportal der Kirche führenden Treppe aufgestellt sind. Mit ihren knappen Inschriften und ihrer sparsamen Ausführung geben sie einen guten Eindruck von der Art [Druckseite XXIV] und Weise wieder, wie sich in jener Zeit die meist aus Bauern und Handwerkern bestehende Einwohnerschaft des kleinen Dorfes bestatten ließ. So finden wir einerseits nur Initialen und Todesjahre aufweisende Grabkreuze (Nrr. 203, 216, 307, 308, 309, 315 u.ö), die jedoch durch die stets beigefügte Marke wenigstens einer bestimmten Familie zuzuordnen waren, andererseits aber auch ausführlichere Formulare mit vollständigen (zum Teil heute noch in Salzig nachweisbaren) Namen wie Nürenberg, Moskop(f), Kemp(en), Fickus, Spitz, Breder, Bach und Neyer (Nrr. 354, 366, 374, 420, 427, 432, 447, 448, 450). Besonders hervorzuheben ist dabei das aufwendig gestaltete Grabkreuz (Nr. 206) für den 1566 verstorbenen Antonius Hufschmidt (HOFSCHMEIT) mit einer neunzeiligen Sterbeinschrift auf der einen und einer aus seinen Arbeitswerkzeugen zusammengesetzten, menschenähnlichen Figur auf der anderen Seite.

2.1.6 Boppard-Hirzenach, katholische Pfarrkirche St. Bartholomäus48)
Bild zur Einleitung 2.1.6: Katholische Pfarrkirche St. Bartholomäus Boppard-HirzenachDr. Eberhard J. Nikitsch (ADW) | Katholische Pfarrkirche St. Bartholomäus

Die heutige katholische Pfarrkirche und ehemalige Kirche der Benediktinerpropstei wurde in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts als dreischiffige Pfeilerbasilika mit eingezogenem Westturm erbaut, wobei die romanische Apsis um die Mitte des 13. Jahrhunderts durch den heutigen fünfseitig geschlossenen Chor ersetzt wurde. Bauherr war die Benediktinerabtei Siegburg (Rhein-Sieg-Kreis), die durch die Errichtung dieser Außenstation die Verwaltung ihrer umfangreichen Güter an Rhein und Mosel gesichert haben wollte. Geleitet wurde die mit sechs bis zwölf Mönchen besetzte Zelle von stets ortsfremden, meist zuvor in der Mutterabtei tätigen Pröpsten, die sich offensichtlich in der Kirche bestatten ließen. Während durch die 1968-70 durchgeführten Ausgrabungen im Inneren der Kirche vierzehn zum Teil in den Fels gehauene Gräber nachgewiesen konnten, haben sich oberirdisch nur noch sechs der zugehörigen Grabplatten erhalten, davon vier aus dem Berichtszeitraum: Sie beginnen mit der figürlichen Grabplatte für den 1390 verstorbenen Johann (Lutter) von Kobern (Nr. 54), setzen sich fort mit der ebenfalls figürlichen Platte für den 1574 verstorbenen Roland von Waldenburg gen. Schenkern (Nr. 225) und enden mit den jetzt nur noch wappengeschmückten Grabplatten für den 1635 verstorbenen Adam von Lintzenich (Nr. 359) und seinen 1658 verstorbenen Nachfolger Johann Georg von Lieser (Nr. 394). Offenbar war es in Hirzenach üblich, daß jeweils der neue Propst für die Herstellung und Anbringung des Grabdenkmals seines Vorgängers verantwortlich war (vgl. Nrr. 225, 359). Die einzige, wenn auch stark fragmentarisch erhaltene Grabplatte eines Nicht-Geistlichen dürfte einem Mitglied der Familie von Lieser (Nr. 369) zuzurechnen sein. Die Pröpste traten auch als Bauherren hervor: So wurde 1569 unter Roland von Waldenburg eine Brunnenanlage (Nr. 214) errichtet und unter Bertram von Bellinghausen 1664 ein unbekanntes Gebäude (Nr. 409). An Grabdenkmalen für die Mönche der Propstei hat sich lediglich ein Grabkreuz mit Kelch und Initialen (Nr. 233) erhalten, das einem 1584 verstorbenen Priester gesetzt wurde.

Daß die Propsteikirche spätestens im 16. Jahrhundert alle Funktionen der benachbarten, vermutlich etwas älteren Pfarrkirche St. Bartholomäus übernommen hatte, zeigen die zahlreichen Grabkreuze des 16. und 17. Jahrhunderts, die – wie in Bad Salzig – heute noch im Bereich des um die Kirche gelegenen Friedhofs vorhanden sind. Allerdings finden wir hier nur ein Grabkreuz mit Initialen und Todesjahr (Nr. 215), ansonsten herrschen die Kreuze mit ausführlichem Formular vor wie das für den 1600 verstorbenen BVRGER IN HIRTZNACH Johannes Gerart (Nr. 268), die aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts stammenden für Angehörige der Familien Scherin (Nrr. 275, 310) und Rühl (Nrr. 294, 320) sowie die für die aus Lorch im Rheingau stammende Elisabeth Huter (Nr. 300) und den 1622 verstorbenen Reichard Mallmann (Nr. 334). Mit den einfachen Grabkreuzen für Petrus Kron von 1667 (Nr. 414) und einer Margaretha von 1675 (Nr. 424) sowie dem aufwendig gearbeiteten, mit der Darstellung der Kreuzigung und dem Abbild des davor knienden Verstorbenen geschmückten Grabkreuz von 1676 (Nr. 428) endet die Reihe dieser Denkmäler.

Die Hirzenacher Propstei wurde 1802 aufgehoben, die Kirche dient heute als katholische Pfarrkirche.

2.1.7 Oberwesel, katholische Pfarrkirche Unserer Lieben Frau (ehem. Stiftskirche, sogen. Liebfrauenkirche)49)
Bild zur Einleitung 2.1.7: Katholische Pfarrkirche Unserer Lieben Frau (ehem. Stiftskirche, sogen. Liebfrauenkirche) OberweselDr. Eberhard J, Nikitsch (ADW) | Katholische Pfarrkirche Unserer Lieben Frau (ehem. Stiftskirche, sogen. Liebfrauenkirche)

Die heutige katholische Pfarrkirche und ehemalige Stiftskirche wurde in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts als dreischiffige querhauslose Basilika mit fünfseitigem Chorschluß und eingezogenem Westturm erbaut. Von der damals außerhalb der Stadtmauer gelegenen, 1213 erstmals als Pfarrkirche erwähnten Vorgängerkirche "ecclesie s. Marie" haben sich nur wenige Ausstattungsgegenstände erhalten, von den beschrifteten nur eine kleine Marienglocke mit aus Wachsfäden hergestellter Inschrift (Nr. 19). Die offensichtlich erfolgreiche, 1258 unter Beteiligung adeliger Familien der damaligen Reichsstadt – etwa der von Milwalt (vgl. Nr. 31) – vorgenommene Gründung eines Kollegiatstiftes mit einem Dekan und sechs Kanonikern50) führte ab 1308 (Nr. 27) zum Bau der neuen Kirche, die im Jahr 1331 geweiht wurde und um die Jahrhundertmitte fertiggestellt worden sein dürfte. Aus diesem Zeitraum stammen die vier mit Inschriften versehenen Standbilder der Evangelisten (Nr. 37) im Lettner, die Glocke des Johann von Mainz (Nr. 39) sowie die 1354 gegossene Glocke (Nr. 42) eines unbekannten Meisters. Im Jahr 1404 kamen zwei weitere Glocken (Nrr. 61, 62) zur Ergänzung des bis dahin dreiteiligen Geläuts hinzu. Weithin bekannt ist die Liebfrauenkirche für ihren Reichtum an erhaltenen Tafelmalereien, die zum Teil mit umfangreichen Inschriften versehen sind: Sie beginnen um 1450 mit dem von einem unbekannten Oberweseler Ehepaar gestifteten Heiligenretabel (Nr. 77) bzw. dem von einem Kanoniker gestifteten Retabel mit dem Marienleben (Nr. 78), setzen sich fort mit einem wohl als Antependium verwendeten Gemälde der Hl. Sippe (Nr. 123) und erreichen ihren Höhepunkt in drei von Petrus Lutern, Kanoniker an Liebfrauen und Propst von St. Martin gestifteten Retabeln – einem von 1503 mit den Darstellung des Gastmahls Christi bei Martha und Maria (Nr. 151) und einem von 1506 mit der Nikolauslegende (Nr. 153) sowie der vor 1515 entstandenen Lehrtafel mit den Zeichen der letzten 15 Tage vor dem Jüngsten Gericht (Nr. 157). Zudem hat sich aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein vollständiges Altarretabel mit Szenen aus der Passion (Nr. 383) mit zugehöriger Predella (Nr. 384) erhalten. Weitere Ausstattungsgegenstände verdankt die Kirche sowohl dem 1524 zum Dekan des Stiftes ernannten Valentin Schonangel, der wohl aus diesem Anlaß ein Bild der Muttergottes (Nr. 177) herstellen ließ, als auch unbekannten Bürgern, die 1602 eine hölzerne Renaissance-Kanzel (Nr. 277) in Auftrag gaben, bzw. der Fabrikbruderschaft von Liebfrauen, die 1625 die Anschaffung eines zehn Meter hohen Altaraufsatzes (Nr. 343) für den gotischen Goldaltar im Hauptchor ermöglichte. Die heute vorhandene (stark überarbeitete) Ausmalung des Kirchengewölbes mit Evangelistensymbolen (Nr. 131) und musizierenden Engeln (Nr. 132) stammt aus dem 15. Jahrhundert, die Bemalung der Wände mit Heiligen (Nrr. 138, 139, 141, 180, 182, 197) und biblischen Figuren (Nrr. 181, 183, 184, 185) bzw. mit Darstellungen der Länge Christi (Nr. 140) oder auch einer Wallfahrt (Nr. 179) wurde in mehreren Etappen in den folgenden Jahrzehnten ausgeführt. Auch hier trat der Kanoniker und Propst Petrus Lutern als Stifter in Erscheinung (Nr. 158).

Die erhaltene Deckplatte des 1336 verstorbenen Dekans Johannes (Nr. 29) eröffnet eine interessante Reihe figürlicher Grabdenkmäler der Oberweseler Stiftsgeistlichkeit, die wohl keinen besonderen Begräbnisplatz hatte51). Abgesehen von der Fremdbestattung des Speyerer Domdekans Hartmann von Landsberg (Nr. 33) im Jahr 1340 hat sich aus der Gründungsphase noch die Grabplatte eines unbekannten Kanonikers (Nr. 30) erhalten. Bei dem 1410 verstorbenen pastor und canonicus Eberhard von Reichenberg (Nr. 64) handelt es sich vermutlich um einen illegitimen Sohn eines Grafen von Katzenelnbogen. Der für Oberwesel bedeutenden Familie der Frey von Pfaffenau, die auch als Patrone von Liebfrauen in Erscheinung traten, gehört der 1430 verstorbene Kanoniker Friedrich (Nr. 68) an. Die Identität eines 1451 verstorbenen Stiftsherrn (Nr. 81) kann nicht mehr geklärt werden. Offen bleibt ebenso, ob die zahlreichen Fragmente von Schiefer- und Sandsteinplatten des 15. Jahrhunderts (Nrr. 73, 120, 128, 129, 130, 144) in jedem Fall Kanonikern zuzuordnen sind. Eine weitere bisher unidentifizierte Grabplatte aus dem Jahr 1500 kann dem Stiftsherrn Petrus Winkel (Nr. 135) zugewiesen werden. Mit dem hervorragend gearbeiteten Epitaph für Petrus Lutern (Nr. 159), dem 1515 verstorbenen Propst von St. Martin in Oberwesel und Kanoniker von [Druckseite XXVI] Liebfrauen, dessen bereits 1492 verstorbene Mutter ebenfalls in Liebfrauen begraben liegt (Nr. 111), bricht die Reihe der figürlichen Grabdenkmäler des Oberweseler Stiftsklerus ab. So erhält der 1558 verstorbene Kantor und Dekan Petrus Pellifex nur noch eine schlichte Schrifttafel (Nr. 207) als Epitaph – möglicherweise bereits eine Reaktion auf die finanziell angespannte Lage des Stiftes in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts, die 1576 zur einer durchgreifenden Stiftsreform führt. Da seit dieser Zeit der Dekan den Titel "pastor primarius" trägt, kann eine neu entdeckte fragmentarische, vor 1623 hergestellte Grabplatte (Nr. 339) den beiden kurz nacheinander verstorbenen Dekanen Heinrich Löhr und Heinrich Fuchs zugewiesen werden.

Neben diesen Bestattungen der Geistlichkeit lassen sich bereits früh Begräbnisse adeliger Laien nachweisen (Nr. 32; vgl. auch Nrr. 35, 36). Eine besondere Rolle spielen dabei die unweit der Kirche auf der Schönburg residierenden Herren von Schönburg auf Wesel, die sich die Liebfrauenkirche als Grablege wählten und sich im Chor des nördlichen Seitenschiffs in einer (vermutlich 1842 zugeschütteten) Gruft bestatten ließen. Die Reihe erhaltener Grabdenkmäler dieser als bedeutende Förderer von Liebfrauen nachweisbaren Familie beginnt mit dem neu entdeckten Fragment für den 1340 verstorbenen Ritter Humbert von Schönburg auf Wesel (Nr. 34) und setzt sich in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts mit der Grabplatte des Ritters Lamprecht (Nr. 46), der Doppelgrabplatte des Johann Schmidtburg von Schönburg auf Wesel und seiner Frau Gertrud Marschall von Waldeck (Nr. 52) sowie der Grabplatte für Friedrich den Alten (Nr. 86) fort. Offensichtlich war die Anziehungskraft dieser Grablege so stark, daß sich dort im 15. Jahrhundert gelegentlich auch eingeheiratete Schwiegersöhne (Nr. 75) bzw. Schwiegertöchter (Nr. 84) bestatten ließen. Auch während des 16. und 17. Jahrhunderts diente Liebfrauen als Grablege – manchmal auch eingeheirateter Mitglieder – dieser Familie, so im Jahr 1518 für Agnes von Dienheim (Nr. 163), die mit dem 1550 verstorbenen Friedrich dem Älteren (Nr. 204) verheiratet war. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts lassen sich wieder die Grabdenkmäler für Angehörigen dieses Geschlechts nachweisen: Kurz hintereinander sterben im Jahr 1605 Johann Friedrich (Nr. 283), 1606 Heinrich Eberhard (Nr. 284), vor 1608 Peter Ernst (Nr. 289) und im Jahr 1608 Simon Rudolf von Schönburg auf Wesel (Nr. 290). Für ihn und seine 1627 verstorbene Frau Magdalena von Naves hat sich eine gemeinsame Grab- bzw. Gruftplatte (Nr. 345) erhalten.

Neben dieser ungewöhnlich hohen Zahl an Begräbnissen der Familie von Schönburg auf Wesel finden sich ganz vereinzelt auch Bestattungen anderer Adelsfamilien, so im Jahr 1520 die Ludwigs von Ottenstein mit seiner Ehefrau Elisabeth Freifrau von Schwarzenberg (Nr. 169) oder die eines unbekannten Ehepaars (Nr. 171). Etwa vom letzten Drittel des 16. Jahrhunderts an bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts häufen sich auffallenderweise Grabdenkmäler aus der bürgerlichen Schicht Oberwesels, so 1572 für Catharina Pinter (Nr. 217), 1579 für einen Unbekannten (Nr. 229), 1583 für die Kinder der Familie Pletz (Nr. 231) sowie für einen Winrich (Nr. 232), weit vor 1593 für Klaus und Franz Klockenhencker (Nrr. 241, 242), 1597 für Hans Wendel Weiman (Nr. 252), 1598 für das Ehepaar Hieronymus und Agatha Becker (Nr. 257), 1599 für den Ratsherrn Conradt Torner und seine 1633 verstorbene Frau Gertrudt Laudert (Nr. 260) und für einen Unbekannten (Nr. 264), im Jahr 1601 sowohl für den Ratsherrn Theobald Richard (Nr. 270) als auch für Wilhelma Lorbecher (Nr. 273) sowie 1609 für ein unbekanntes Wickelkind (Nr. 293). Aus der Folgezeit lassen sich nur noch wenige Grabdenkmäler für Angehörige dieser Schicht nachweisen (vgl. Nr. 461), so für zwei kurfürstlich-trierische Stadtschultheißen, den 1632 verstorbenen Michael Stahl (Nr. 356) und den 1662 verstorbenen Ludwig Vogt (Nr. 401).

Von den Grabdenkmälern des im Süden und Westen der Liebfrauenkirche gelegenen (heute noch genutzten) Pfarrfriedhofs52) haben sich einige aus Basalt hergestellte Grabkreuze erhalten53): aus dem Jahr 1617 für Severus Horter (Nr. 317), 1623 für Leonhart und Nilges Nasteen (Nr. 337), 1635 für Gertrud Volmar (Nr. 362), aus der Zeit um 1640 für Adam Leyendecker (Nr. 371) und aus dem Jahr 1677 für eine Angehörige der Familie Murmeling (Nr. 430) sowie für einen Unbekannten (Nr. 464).

Das Stift wurde 1802 aufgelöst und die Kirche zur katholischen Pfarrkirche für Oberwesel bestimmt. Ebenso wie in Boppard erregte die purifizierende Restaurierung der Kirche unter Kreisbaumeister [Druckseite XXVII] Stratmann in den Jahren 1842 bis 1845 einiges Aufsehen54): So wurden nicht nur die als Fortsetzung des Lettners dienenden "aus reichgegliedertem und durchbrochenem Steinwerk"55) bestehenden Abschlußgitter der beiden Seitenchöre abgerissen, sondern auch die zahlreichen Grabplatten aus dem Inneren der Kirche56) entfernt und in den Boden des Kreuzgangsüdflügels verlegt57) bzw. an dessen Wand angebracht. Einige der dort stehenden Platten wurden dann 1987/88 innen an der Wand der Liebfrauen benachbarten Michaelskapelle aufgestellt bzw. 1990/91 im neu errichteten Nordflügel des Kreuzgangs aufgestellt.

2.1.8 Oberwesel, katholische Pfarrkirche St. Martin (ehem. Stiftskirche)57)
Bild zur Einleitung 2.1.8: Katholische Pfarrkirche St. Martin (ehem. Stiftskirche) OberweselDr. Eberhard J. Nikitsch (ADW) | Katholische Pfarrkirche St. Martin (ehem. Stiftskirche)

Die beherrschend im Nordwesten über der Stadt gelegene heutige katholische Pfarrkirche und ehemalige Stiftskirche St. Martin wurde nach neuen bauhistorischen Untersuchungen in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts an der Stelle einer wesentlich älteren, jedoch erst ab 1219 bezeugten Vorgängerkirche erbaut. Von der nachweislich dreischiffig geplanten, querschifflosen Basilika konnte zunächst nur das Mittelschiff mit fünfseitigem Chorschluß und eingezogenem Westturm ausgeführt werden, an das erst im 15. oder zu Beginn des 16. Jahrhunderts das nördliche Seitenschiff angefügt wurde. Aus der im Jahr 1303 zum Kollegiatstift mit Propst, Dekan und fünf Kanonikern58) erhobenen Kirche hat sich lediglich die zweitverwendete Grabplatte (Nr. 38) von einem der in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts amtierenden Pröpste oder Dekane erhalten. Weitere Grabdenkmäler der Stiftsgeistlichkeit, deren genaue Begräbnisstätte nicht bekannt ist, lassen sich nur noch vereinzelt nachweisen: So die Grabplatte des 1470 verstorbenen Propstes Dr. Johannes Fluck (Nr. 88) und die des 1655 verstorbenen Propstes Philipp Saxler (Nr. 392); die Grabinschrift des Dekans und Pfarrers Friedrich Bettingen (Nr. 341) von 1624 ist dagegen nur noch abschriftlich überliefert. Die kleine Zahl erhaltener bzw. überlieferter Inschriften für diesen Personenkreis mag auch damit zusammenhängen, daß die Geistlichkeit durch ein 1576 erlassenes Reformdekret des Trierer Erzbischofs von fünf auf zwei Kanoniker reduziert und das Amt des Dekans mit der Funktion des Hauptpfarrers zusammengelegt wurde.

Daß die Martinskirche im Gegensatz zu Liebfrauen offenbar eher von Bürgerlichen als von Adeligen als Begräbnisstätte bevorzugt wurde, zeigen auch die noch vorhandenen Grabdenkmäler59), bei denen es sich durchweg um solche bürgerlicher Laien handelt. Während die älteste, vor 1509 entstandene Platte wahrscheinlich mit der eines gelehrten Bürgers (Nr. 156) zu identifizieren ist, ist die bislang als Äbtissinnengrabplatte mißverstande Platte für die 1522 verstorbene Katharina Feyst (Nr. 174) eindeutig dem Bürgertum zuzurechnen. Aus dem Jahr 1607 stammt ein schmuckloses Epitaph für Eva Dreys und ihre Kinder (Nr. 286), aus dem gleichen Jahr ein dagegen aufwendig gestaltetes für die mit ihnen als Paten verbundenen Reichmann Reichardt und dessen Frau Dorothea Schragen (Nr. 287). Bei den Grabkreuzen für einen 1597 verstorbenen unbekannten Bürger (Nr. 249) und für den Ratsherrn Nikolas Lohrum von 1680 (Nr. 433) dürfte es sich sicherlich allein um einen kleinen Rest dieser Denkmälergruppe aus dem heute noch an der Kirche gelegenen Friedhofes handeln.

Da die Herren von Schönburg auf Wesel das Patronatsrecht über das Stift innehatten, traten sie früh als Stifter verschiedener Ausstattungsgegenstände in Erscheinung. So finden wir ihre Wappen an einem in die Mitte des 14. Jahrhunderts datierten Reliquienschrein (Nr. 41) ebenso wie im Gewölbe des im 3. Viertel des 14. Jahrhunderts mit Evangelistensymbolen (Nr. 48) ausgemalten Chors. Die in [Druckseite XXVIII] der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Verbindung mit einer Jahreszahl über dem inneren Westportal aufgemalten Wappen (Nr. 115) weisen auf die Vollendung des Mittelschiffs hin. Möglicherweise ist den Herren von Schönburg auf Wesel auch die kurz nach 1400 entstandene, erst vor wenigen Jahrzehnten bewußt zerstörte Wandmalerei mit acht paarweise zusammengestellten Propheten (Nr. 60) zu verdanken. Weitere Wandmalereien des 15. bis 17. Jahrhunderts mit unterschiedlichen Darstellungen befinden sich auf einem Sakramentshäuschen (Nr. 79), vor allem aber an den Turmpfeilern (Nrr. 125, 137, 379, 397).

An mit Inschriften versehener Tafelmalerei haben sich drei interessante Stücke erhalten: einmal eine um 1380/90 entstandene, sogenannte volkreiche Kreuzigungsdarstellung (Nr. 53; vgl. auch Nr. 370), ein Mariengruß auf einem Reliquienschrein (Nr. 122) und schließlich Szenen aus dem Leben Jesu (Nr. 124), die letzten beiden aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. Aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammen die beiden der Martinskirche verbliebenen mittelalterlichen Glocken. Während bei der 1458 von Tilmann von Hachenburg gegossenen Glocke (Nr. 83) aufgrund des ungewöhnlichen Formulars noch eine Mitwirkung der Stiftsherren angenommen werden kann, dürfte die andere, von dem Frankfurter Meister Martin Moller gegossene Glocke (Nr. 93) 1477 im Auftrag der Stadt hergestellt worden sein. In St. Martin wird das einzige noch vorhandene spätmittelalterliche Meßgewand (Nr. 76) Oberwesels verwahrt; offen bleibt allerdings, aus welcher der Oberweseler Kirchen es ursprünglich stammt. Ein weiteres Unikat stellt der im Mittelalter als "Fürhang" bezeichnete Altarbehang mit Mariengruß (Nr. 147) dar, eine Seidenstickerei aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts. Die 1617/18 von drei Oberweseler Familien in Auftrag gegebene Kanzel (Nr. 327) wurde 1967/68 abgebaut und befindet sich heute in der Michaelskapelle bei Liebfrauen. Im Jahr 1682 wurde durch die Eheleute Martin Eschweiler und Margareta Uhler ein neuer Hochaltar (Nr. 438) gestiftet. Mit Inschriften versehene vasa sacra haben sich nicht erhalten60).

Während das geplante südliche Seitenschiff der Kirche unausgeführt blieb, wurde das nördliche Seitenschiff 1689 durch französische Truppen zerstört und anschließend in spätbarocken Formen wieder aufgebaut. Im Zuge der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse wurde das Stift 1802 aufgelöst und nachdem St. Martin zugleich der Rang einer Pfarrkirche aberkannt worden war, wurde die Kirche 1803 zum Annex der zur Pfarrkirche für Oberwesel erhobenen Liebfrauenkirche. Obwohl dieser rechtliche Zustand bis heute gilt, führt die Pfarrei den Titel Liebfrauen und St. Martin.

2.1.9 St. Goar, evangelische Stiftskirche60)
Bild zur Einleitung 2.1.9: Evangelische Stiftskirche St. GoarDr. Eberhard J. Nikitsch (ADW) | Evangelische Stiftskirche

Zwischen einer in merowingischer Zeit an der Wirkungsstätte des hl. Goar (vgl. Nr. 85) erbauten kleinen Marienkirche und einer seine Gebeine verwahrenden Goars-Kapelle entstand um die Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert an der Stelle einer karolingischen Kirche als dritter sakraler Bau die Stiftskirche St. Goar, die heutige evangelische Kirche. Aus dieser Zeit stammen die dreischiffige Krypta der Stiftskirche und Teile des aufgehenden Mauerwerks im Bereich des um die Mitte des 13. Jahrhunderts errichteten Chors mit seinen beiden ihn flankierenden Türmen. Die bei der Zelle lebende Klerikergemeinschaft wurde in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts von der Abtei Prüm in der Eifel übernommen, als Vögte fungierten zunächst die Grafen von Arnstein, dann deren Erben, die Grafen von Katzenelnbogen. Aus dieser Entwicklung erklärt sich die Existenz der ältesten noch vorhandenen Denkmäler der Kirche – offenbar beabsichtigten die zunächst in der neben der Kirche gelegenen Talburg61), dann auf Burg Rheinfels residierenden Katzenelnbogener sich in der St. Goarer Stiftskirche und nicht in Mainz oder im Zisterzienser-Kloster Eberbach im Rheingau begraben zu lassen. Vermutlich sollte die ebenerdige Kapelle im südlichen Chorflankenturm als Begräbnisort dienen: Dort liegt die schlichte Grabplatte der 1329 verstorbenen Gräfin Elisabeth von Katzenelnbogen (Nr. 26) wohl noch in situ im Boden vor dem ehemaligen Altar Johannes des Evangelisten, dessen zu [Druckseite XXIX] dieser Zeit gemaltes Wandbild (Nr. 22) sich ebenfalls erhalten hat. Auch die figürliche Grabplatte ihres 1350 verstorbenen Sohnes Diether von Katzenelnbogen (Nr. 40), Abt des für St. Goar zuständigen Benediktinerklosters Prüm in der Eifel, ist noch vorhanden. Diese Denkmäler haben zusammen mit zwei weiteren, allerdings inschriftlosen Grabdenkmälern – dem Epitaph für Elisabeth von Katzenelnbogen und der Tumbendeckplatte des hl. Goar (vgl. Nr. 395) 62) – den vor 1444 erfolgten Abbruch des Kirchenschiffs überstanden.

Der Erneuerung des Langhauses ab 1444 durch den Vogt und inzwischen auch Patronatsherrn Graf Philipp von Katzenelnbogen wird durch eine in deutscher Sprache gereimte Bauinschrift (Nr. 71) gut dokumentiert. Die neue dreischiffige Emporenhalle erhielt in der Zeit nach ihrer vorläufigen Fertigstellung 1469 (vgl. Nrr. 380, 381) bis 1489 eine nahezu komplette, oft von Inschriften begleitete Ausmalung, die sich – wenn auch in stark restaurierter Form63) – weitgehend erhalten hat: Neben einer Apostelreihe mit Texten aus dem Apostolischen Glaubensbekenntnis (Nr. 99 A-L) finden sich biblische Szenen (Nrr. 100, 102, 103, 105, 108, 109) ebenso wie Ausschnitte aus Heiligenviten (Nrr. 101, 104, 106, 108). Oft sind die jeweiligen Stifter der Malereien dargestellt, die der Geistlichkeit (Nrr. 99, 101, 106), gelegentlich dem Adel (Nrr. 102, 105) oder auch dem Bürgertum (Nr. 104) angehören. Als Stifter von Malereien treten auch Bruderschaften (Nr. 107 A-B) in Erscheinung, in denen sich weltliche und geistliche Mitglieder organisierten. Von den mit Inschriften versehenen Glasmalereien des Mittelschiffs ist nur noch eine jüngst entdeckte Scheibe (Nr. 79) mit der Darstellung des Mariengrußes vorhanden. Der endgültige Abschluß der Bauarbeiten dürfte durch die Jahreszahl 1517 (Nr. 162) dokumentiert sein.

Die erhaltenen Grabdenkmäler der aus zwölf Kanonikern und neun Vikaren bestehenden Stiftsgeistlichkeit (darin einbegriffen Dekan, Kustos und Kantor), die auch den Pfarrbezirk St. Goar seelsorgerisch zu betreuen hatte, setzen ebenfalls mit der Fertigstellung des Mittelschiffs nach 1469 ein. Sie umfassen die Grabplatte eines unbekannten Kanonikers (Nr. 145), des Kanonikers Daniel Placzfus (Nr. 165), des Vikars Nicolaus Wel(le) (Nr. 89 A), des Kustoden Johannes Welle (Nr. 89 B) und (vermutlich) des Dekans Johannes Riet (Nr. 98). Daneben diente die Kirche bereits vor der Reformation dem Bürgertum bzw. den seit 1479 in landgräflich-hessischen Diensten stehenden Beamten als Begräbnisstätte – so einem 1503 verstorbenen unbekannten Bürgerlichen (Nr. 150), dem kurz danach verstorbenen Amtmann Johann von Breidenbach gen. Breidenstein (Nr. 152), der 1521 verstorbenen Liebmut von Arscheid (Nr. 172), Mutter des damaligen St. Goarer Dekans, sowie des St. Goarer Schultheißen Johann Thebis (Nr. 186). Zur Ausstattung der Vorreformationszeit gehören die um 1460 entstandene Steinkanzel (Nr. 85) und die beiden 1506 durch den Meister Wilhelm von Rode gegossenen Glocken (Nrr. 154, 155), auf denen sich ein nur hier nachweisbares Pilgerzeichen der Wallfahrt zum hl. Goar befindet.

Die auffallende Armut an Inschriften im zweiten und dritten Viertel des 16. Jahrhunderts läßt sich vermutlich mit der allgemeinen Ungewißheit während der von den Landgrafen von Hessen verantworteten (allmählichen) Umwandlung des Kollegiat-Stifts in eine evangelische (Stifts-)Kirche ab 1528 erklären. Ein deutliches Zeichen der neuen Verhältnisse zeigt sich in der 1578 getätigten Kelchstiftung (Nr. 227) des Landgrafen Georg von Hessen-Darmstadt, eines Bruders des zu dieser Zeit in St. Goar residierenden Philipp von Hessen-Rheinfels. Daß sich auch die neue evangelische Geistlichkeit in der Kirche begraben ließ, beweist die kürzlich entdeckte Grabplatte des 1587 verstorbenen Pfarrers Johannes Erlenbach (Nr. 234), der sich bereits zuvor auf einem Dachschiefer seiner Kirche (Nr. 198 B) und durch eine Hausinschrift verewigt hatte (Nr. 209). Ein nur noch fragmentarisch erhaltenes Epitaph (Nr. 248) für den 1597 verstorbenen St. Goarer Schulmeister und späteren Pfarrer bzw. Superintendenten Melchior Schott dokumentiert das bewegte Leben eines evangelischen Geistlichen in dieser Zeit. Schott dürfte wie seine im gleichen Jahr verstorbene Enkelin Anna Maria (Nr. 255) der damals im Rheintal grassierenden Pest zum Opfer gefallen sein. Offen bleibt, ob eine neu aufgefundene, um 1600 zu datierende Grabplatte (Nr. 344) einem Lehrer oder ebenfalls einem Geistlichen zuzurechnen ist.

Wohl im Zusammenhang mit dem Regierungsantritt des Landgrafen Philipp von Hessen-Rheinfels im Jahr 1569 (vgl. Nrr. 213, 261) setzen im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts die Grabdenkmäler der Angehörigen der landgräflich-hessischen Verwaltung ein, die einen guten Einblick in die soziale [Druckseite XXX] Struktur dieser Zeit sowie in die Funktionen der Verstorbenen und deren verschiedene Ämter erlauben. So war eine Tochter der wohl aus St. Goar stammenden Margarete Wigand (Nr. 245) und des 1589 verstorbenen hohen Finanzbeamten Otto Heusner (Nr. 236) mit dem landgräflich-hessischen Kammerschreiber Ludwig Zöllner von Speckswinkel (Nr. 259; vgl. auch Nr. 262) verheiratet, eine zweite Tochter Elisabeth mit dem in St. Goar tätigen Juristen Dr. Johannes Röder (vgl. Nr. 269 A). Röder setzte nicht nur seinen drei zwischen 1597 und 1600 verstorbenen Kindern ein gemeinsames Epitaph (Nr. 269), sondern auch seinen Schwiegereltern und deren 1602 verstorbenem Sohn (Nr. 276). Da die Ehe des auf Rheinfels residierenden, 1583 verstorbenen Landgrafen Philipp mit der erst 1609 verstorbenen Anna Elisabeth von Pfalz-Simmern ohne Nachkommen blieb, beschränken sich die landgräflichen Grabdenkmäler in St. Goar auf ein Kenotaph (Nr. 262) bzw. ein inschriftloses Epitaph, die in der eigens dafür konzipierten Gruftkapelle im nördlichen Seitenschiff der Kirche aufgestellt wurden. Ein hervorragend gearbeitetes Renaissance-Epitaph (Nr. 247) illustriert den hohen Rang des aus Kassel stammenden, 1597 verstorbenen Kanzlers Dr. Friedrich Nordeck, dessen Nachkommen sich in St. Goar niederließen, Häuser und Höfe besaßen, ein Gasthaus führten und im 17. und 18. Jahrhundert etwa als Bürgermeister, Amtmänner und Zollschreiber fungierten (vgl. Nrr. 352, 400). Der 1601 verstorbene Oberamtmann Johann Heugel (Nr. 271) erhielt ein ebenso qualitätvolles Grabdenkmal wie der im gleichen Jahr an Blattern verstorbene Kammerdiener Johann Conrad von Dermbach (Nr. 272). Mit dem Epitaph für den Zollschreiber Caspar Dryander von 1612 (Nr. 304) liegt ein Zeugnis für den ranghöchsten Beamten der landgräflich-hessischen Zollverwaltung vor, der auch einem seiner zuvor verstorbenen Kinder ein Denkmal (Nr. 296) setzen ließ. Weitere, in den folgenden Jahren des 17. Jahrhunderts entstandene Denkmäler gehören Kunigunde Sonnenschmidt (Nr. 318), Frau eines Oberamtsschreibers, dem Oberamtmann Otto Wilhelm von Berlepsch (Nr. 323), dem Schultheißen Conrad von Hael gen. Schütz (Nr. 352), dem Oberamtmann Dominik Pors und seiner Frau (Nrr. 372, 373), dem Zollbeseher Welcker (Nr. 393), dem Reservaten-Kommissar Johann Conrad Nordeck (Nr. 400) sowie den Zöllnern Martin Fischbach (Nr. 408) und Jakob Fabricius (Nr. 413). Die 1635 errichteten Grabdenkmäler für das Ehepaar von Grorodt (Nrr. 360, 361) dokumentieren den Versuch, sich während der Pestzeit von Wiesbaden in das vermeintlich sichere St. Goar zu flüchten.

Die Gründe für die ungewöhnlich vielen nur noch als Fragmente erhaltenen Grabdenkmäler dürften sowohl in den bekannten Maßnahmen während der Reformation, als auch in den purifizierenden Restaurierungen der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts zu suchen sein. Offenbar wurden dabei einige Denkmäler beseitigt64) bzw. beiseite geschafft, andere aber auch nur durch die damals vorgenommene Erhöhung des Fußbodens verdeckt. Etliche dieser Grabdenkmäler kamen während der Wiederherstellung des Fußbodens im Jahr 1966 bzw. während des Einbaus einer Fußbodenheizung im Sommer 200065) wieder zum Vorschein, darunter auch mehrere bislang unbekannte. Zudem konnten Teile der im Februar 1896 von der evangelischen Gemeinde an das damalige Provinzialmuseum nach Bonn geschenkten Gruppe "trefflich gearbeiteter Stücke von Grabmälern hessischer Beamten"66) vom Bearbeiter im Magazin des heutigen Rheinischen Landesmuseums Bonn wiederaufgefunden werden (vgl. Nrr. 246, 304, 325).

2.1.10 St. Goar, Burg, Schloß und Festung Rheinfels67)
Bild zur Einleitung 2.1.10: Burg, Schloß und Festung RheinfelsInstitut für Geschichtliche Landeskunde | Burg, Schloß und Festung Rheinfels

Die nach 1245 von den Grafen von Katzenelnbogen über St. Goar neu erbaute Burg diente ihnen bis zu ihrem Aussterben 1479 als Residenz. Wenn auch davon ausgegangen werden muß, daß dieses "reichste und bedeutendste mittelalterliche Grafengeschlecht am Rhein"68) zahllose inschriftenrelevante Gegenstände besessen haben muß – wie etwa das nur noch in Resten erhaltene Prunkgeschirr des berühmten Katzenelnbogener Silberschatzes69) – haben sich inschriftliche Zeugnissse aus diesem Zeitraum nicht erhalten. Zentrale Ereignisse aus der Geschichte der Grafen von Katzenelnbogen fanden [Druckseite XXXI] dennoch auf einer heute verschollenen Tafel (Nr. 114) inschriftlichen Niederschlag, die von den sie beerbenden Landgrafen von Hessen zwischen 1479 und 1493 angefertigt wurde und auf Rheinfels öffentlich zu sehen war. Aus der frühen landgräflich-hessischen Zeit, als Burg und Herrschaft von Amtsleuten verwaltet wurden, sind ebenfalls keine Inschriften bekannt. Dies änderte sich erst mit dem 1569 realisierten Entschluß Landgraf Philipps d. J., Sohn des Reformationslandgrafen Philipps des Großmütigen, die Burg zur Residenz der von ihm begründeten Seitenlinie Hessen-Rheinfels auszubauen. Wenn auch aus der Zeit bis zu seinem Tod 1583 (vgl. Nr. 269) nur zwei mit den Initialen seiner Frau Anna Elisabeth bezeichnete Schmuckstücke (Nr. 213) überliefert sind, so geben doch die erhaltenen Inventare einen geradezu überwältigenden Eindruck von dem wieder, was einmal an persönlichen Besitztümern und Ausstattungsgegenständen vorhanden gewesen sein muß und mit Inschriften versehen war bzw. gewesen sein könnte70): So befanden sich 1567 neben zahlreichen mit Wappen geschmückten Becher, Kannen und Pokalen unter anderem auch folgende Gegenstände im Besitz des Landgrafen Philipp: "zwei silberne Halsbänder, eins mit den Namensbuchstaben des Vaters" sowie "drei Anrichteplatten (...) die Landgraf Wilhelm an Stelle der zehn, auf denen sein Name steht, von den 31 neuen Silberstücken eingetauscht hat". 1583 wird in dem damals aufgestellten eigenen Inventar seines Silberschatzes ein "silbernes Halsband für den Affen mit Namen und Wappen" Philipps erwähnt. Daß sich auf den zahlreichen Geschützen, den fast 100 Gemälden und sonstigen Ausstattungsgegenständen der Burg Rheinfels, wie etwa den über zwei Dutzend Wandbehängen, die z. B. "mit der Schilderung des Lebens und der Taten von Julius Caesar" versehen waren, weitere im Wortlaut nicht überlieferte Inschriften befunden haben dürften, versteht sich von selbst.

Der einzige große Komplex an teilweise sogar erhaltenen Inschriften auf Rheinfels ist der Regierungszeit des Landgrafen Ernst von Hessen-Rotenburg-Rheinfels zu verdanken, der nach 1649 ebenfalls eine eigene Linie begründete und Rheinfels zur "stärksten und modernsten Festung des Reiches"71) ausbaute. Der 1652 zum katholischen Glauben konvertierte Landgraf ließ die Burgkapelle mit religiösen Sprüchen und entsprechender Wandmalerei ausschmücken (Nrr. 388, 389) und errichtete zudem nach 1654 eine neue katholische Kirche am Rand der Stadt, die er 1658 mit einer St.-Goars-Glocke (Nr. 396) und dem aus der Krypta der evangelischen (Stifts-)Kirche herbeigeschafften Grabdenkmal des hl. Goar (Nr. 395) ausstatten ließ. Aus dem Jahr 1660 hat sich mit einem beschrifteten Wappenstein (Nr. 398) ein erstes Zeugnis seiner Bautätigkeit erhalten, zwei weitere beziehen sich auf den Bau von Fort Scharfeneck (Nr. 419) und auf die Vollendung der gewaltigen, als Zentrum der Festungswerke dienenden und nach ihm benannten Ernst-Schanze (Nr. 446). Daß sich auch er – wie seine Vorgänger – der langen Geschichte von Rheinfels bewußt war, zeigt die 1672 über der innersten Zugbrücke angebrachte Tafel mit einer ausführlichen chronikalischen Inschrift in lateinischer Sprache (Nr. 421), die zunächst noch einmal die wichtigsten Geschehnisse aus der katzenelnbogischen und frühen hessischen Geschichte Revue passieren läßt, dann aber in einem zweiten Teil auf die wesentlichsten Ereignisse seiner eigenen Zeit eingeht. Landgraf Ernst trat 1683 auch noch als Stifter des sogenannten dritten Hansenbechers (Nr. 440) in Erscheinung, der – wie seine beiden älteren Pendants (Nrr. 239, 240) – dem "seit undenkbaren Zeiten" in St. Goar agierenden "Hanss=, Bursch= oder Halsband=Orden" zur Absolvierung seiner Aufnahmezeremonien diente.

Zerstört wurde die Festung Rheinfels erst im Jahr 1796, nachdem sie den französischen Revolutionstruppen kampflos übergeben worden war.

3. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung

Von den über 500 im vorliegenden Band (in 465 Katalognummern) erfaßten Inschriften72) haben sich über 400 im Original erhalten, lediglich etwa 10073) verschollene wurden zum großen Teil durch die [Druckseite XXXII] im Folgenden vorzustellenden Gewährsleute kopial überliefert. Angesichts der bedeutenden Inschriftenstandorte des Bearbeitungsgebietes läßt sich diese auffallend kleine Zahl nur durch das Fehlen von frühen Inschriftensammlungen erklären. Dies macht sich vor allem bei den traditionell inschriftenreichen Standorten wie Kirchen und Klöstern74) bemerkbar, besonders schmerzlich dann, wenn sich dort nur wenige oder keine beschrifteten Träger erhalten haben: So sind von dem Mitte des 13. Jahrhunderts gegründeten und 1802 aufgelösten Minoritenkloster in Oberwesel zwar noch beeindruckende Ruinen vorhanden75); trotz einiger Anniversar-Stiftungen und Begräbnisnachrichten konnten bislang für dieses Kloster jedoch weder erhaltene noch kopial überlieferte Inschriften nachgewiesen werden. Auch von den Bewohnerinnen der mittelalterlichen Beginenklause bzw. des späteren Franziskanerinnen-Klosters St. Martin in Boppard ist bislang keine einzige Grabinschrift bekannt geworden. Nicht viel besser steht es mit dem in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gegründeten und 1802 aufgehobenen Zisterzienserinnen-Kloster Allerheiligen in Oberwesel76), wo sich außer der Grabplatte einer 1637 verstorbenen Äbtissin (Nr. 367) nichts inschriftlich Verwertbares erhalten hat. Auch aus dem Mitte des 12. Jahrhunderts gegründeten, aber bereits Mitte des 16. Jahrhunderts aufgegebenen Augustiner-Klosters Peternach77) bei Boppard ist außer der Jahreszahl eines späteren Umbaus von 1601 (Nr. 274) nichts derartiges bekannt.

Der Beginn der kopialen Überlieferung setzt mit zwei sonst nicht bekannten Inschriften (Nrr. 21, 189) zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein und ist dem historischen Interesse des (Früh-)Humanismus zu verdanken. Daß auch an unerwarteter Stelle Inschriften weitergegeben werden, zeigt das um 1600 verfaßte "Urbarium oder Zinß-buch" des Liebfrauenstiftes in Oberwesel mit ebenfalls zwei bislang unbekannten Grabinschriften (Nrr. 241, 142). Einiges an inschriftlicher Überlieferung ist in Reisetagebüchern und Reisebeschreibungen der späteren Jahrhunderte (Nrr. 218, 388, 389, 395) enthalten.

Da die Standorte des Bearbeitungsgebietes seit mittelalterlicher Zeit zum Gebiet des Erzbistums Trier zählen, liegen von dem sonst so aktiven Mainzer Domarchivar und Inschriftensammler Georg Helwich (1588-1632)78) naturgemäß keine entsprechenden Sammlungen vor. Gleichwohl stellte Helwich 1626 in den "Epitaphia Dalbergiorum" Abschriften von Inschriften der Grabdenkmäler der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg zusammen, die allerdings 1944 verbrannten. Da aber bereits 1821 aus dieser Handschrift Auszüge mitgeteilt wurden, haben wir dadurch Kenntnis von nur dort mitgeteilten Grabinschriften zweier Dalberger Nonnen in Kloster Marienberg zu Boppard (Nrr. 164, 168).

Die um 1640 von Pater Pius Bodenheim, dem Beichtvater des Franziskanerinnen-Klosters St. Martin79), begonnene Klosterchronik überliefert zwar keine Grabinschriften der Nonnen, dafür aber zwei sonst unbekannte, die Bopparder Kloster- bzw. Stadtgeschichte betreffende Inschriften (Nrr. 94, 118) und die zum Teil ins Deutsche übersetzten, mit der Tätigkeit des Frühhumanisten Johannes Flaming zusammenhängenden Texte (Nrr. 160, 188, 189).

Die früheste Niederschrift der beiden für das Bopparder Karmeliterkloster zentralen Inschriften für den 1293 verstorbenen Mönch Heinrich (Nrr. 18, 278) findet sich in den 1648 geschriebenen, sonst aber keine weiteren Inschriften enthaltenden historischen Notizen des dortigen Konventualen Petrus Libler80).

Bis 1675 verfaßte der Bopparder Karmelitermönch Jakob Milendunck seine vielbändige "Historia provinciae Carmelitorum", wobei er im fünften Band ausführlich sein eigenes Kloster behandelte. Historisch-chronologisch vorgehend, überliefert Milendunck dabei hauptsächlich die für ihn wichtigen Inschriften der zu seiner Zeit noch vorhandenen Grabdenkmäler, die sich weitgehend bis heute [Druckseite XXXIII] erhalten haben. Dennoch stellt er für einige inzwischen verschollene Inschriften (Nrr. 45, 173, 187, 387) die einzige und wohl auch verläßliche Quelle dar. Der am 20. März 1682 im Alter von 71 Jahren im Karmeliterkloster verstorbene Milendunck, der "bedeutendste Geschichtsschreiber der Niederdeutschen Provinz im 17. Jahrhundert"81), wurde auch dort begraben, ohne daß jedoch seine Grabinschrift überliefert worden wäre.

Der oldenburgische und bremische Rat Johann-Just Winkelmann (1620-1699)82) veröffentlichte in seiner 1697 gedruckten hessischen Geschichte neben einer sonst unbekannten Inschrift aus St. Goar (Nr. 209) auch zahlreiche die Grafen von Katzenelnbogen betreffende Inschriften, darunter die fünf prosopographisch-chronikalischen Inschriften auf der ehemals auf Burg Rheinfels verwahrten Tafel (Nr. 114) aus dem Ende des 15. Jahrhunderts.

Der aus St. Goar gebürtige "Hochfürstlich Leiningen Westerburgische Archiv Rath" Johann Ludwig Knoch verfaßte 1752 eine handschriftliche "Historisch-Topographische Beschreibung der Alterthümer" seiner Vaterstadt, in die er gelegentlich auch Inschriften einfließen ließ, so die des inzwischen verschollenen sogenannten ersten Hansenbechers (Nr. 239).

Der Konvent des bei Boppard gelegenen Benediktinerinnen-Klosters Marienberg ließ zwischen dem großen Klosterbrand von 1738 und 1768 mehrere gleichartige Gedenksteine für einige Nonnen anfertigen, die wohl deren offenbar zerstörte Grabsteine ersetzen sollten. Es handelte sich um zum Teil heute noch vorhandene, große hochrechteckige Platten aus rotem Sandstein in Form eines gedrungenen Kreuzes mit nur andeutungsweise ausgeführten Kreuzarmen83). Oben im Feld ist ein von Lorbeerkränzen oder Palmwedeln umgebenes Wappen angebracht, darunter die jeweilige, in einer barocken Mischschrift ausgeführte Gedächtnisinschrift. Da sich das verwendete Formular offenbar nur mit geringen textlichen Abweichungen an den Vorbildern orientierte, konnten – mit aller Vorsicht – zwei dieser Gedächtnissteine (Nrr. 201, 223) ebenfalls als Inschriftenüberlieferer in Anspruch genommen werden. Abgesehen von dem unten ausführlich behandelten Bereich der Wand- und Tafelmalerei gilt Ähnliches für eine kleine Gruppe unterschiedlicher Inschriften, die auf dem originalen Träger in moderner Ausführung wiedergegeben wurden (Nrr. 85, 263, 380).

Im Jahr 1768 bereisten "auf höchsten Churfürstlichen Befehl (...) Gerichtsrath Kremer und der Secretarius Acad(emiae Lamey)"84) Teile der an die Kurpfalz grenzenden Gebiete und notierten bei dieser Gelegenheit auch die inzwischen zum Teil verlorenen Inschriften der in Kloster Marienberg begrabenen Nonnen aus dem Haus der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken bzw. Pfalz-Simmern (Nrr. 170, 175; vgl. auch 291). Wie ein Vergleich mit noch erhaltenen Inschriften (Nr. 167) eindeutig zeigt, überliefern Kremer/Lamey textlich recht zuverlässig und geben sogar Buchstabenformen mit Kürzungszeichen korrekt wieder. Vergleichbare andere, in den "Acta Academiae" der kurpfälzischen Akademie zu Mannheim gedruckten Berichte teilen gelegentlich sonst nicht bekannte Inschriften mit (Nrr. 190, 196 B).

Bild zur Katalognummer 20: Nachzeichnung von d'Hame der Grabplatte des Geistlichen Gerlach aus der Klosterkirche Marienbergd'Hame, Confluvium | Grabplatte des Gerlach (nach d'Hame) | Nr. 20, Abb. 1

Eine ganz außergewöhnliche und noch längst nicht erschöpfend behandelte Quelle für die Geschichte des Benediktinerinnen-Klosters Marienberg85) liegt in der vier umfangreiche Bände umfassendenen Handschrift "Confluvium historicum monasterii B. M. V. prope Boppardiam"86) vor. Das von dem seit 1758 zunächst als Cellerar, dann ab 1762 als Propst und Beichtvater des Klosters tätigen Konrad d'Hame87) (1729-1782) in den Jahren 1772 bis 1773 niedergeschriebene Kompendium enthält (u. a.) nicht nur Abschriften sonst unbekannter Inschriften aus unterschiedlichen Bereichen des klösterlichen Lebens – wie die eines Tragaltars (Nr. 113), zweier Altarstiftungen (Nrr. 324, 412) oder der Barockverglasung der Kirche (Nr. 410), sondern auch detailgenaue Nachzeichnungen zahlreicher Grabdenkmäler von Angehörigen der Marienberger Klosterfamilie. In diesem Zusammenhang stellt d'Hame für viele inzwischen untergegangene Denkmäler den ersten abschriftlichen Nachweis (Nrr. 91, 194, 200, 224, 298, 303, 324, 363, 364, 407) bzw. den ersten durch Nachzeichnung (Nrr. 20, 176, 258, 285, 299, [Druckseite XXXIV] 301, 302, 336, 340, 342, 347, 353, 357, 390, 399, 405, 406, 415, 435, 436, 445, 449) erbrachten Beleg dar. Da einige der von d'Hame überlieferten Denkmäler erhalten geblieben sind, wird seine durchaus verschiedenartige Arbeitsweise erkennbar. Zwar versucht er in einigen wenigen Fällen bei der Nachzeichnung des jeweiligen Grabdenkmals nicht nur den Inhalt der Inschrift wiederzugeben, sondern auch die originale Form der Buchstaben nachzuahmen (Nrr. 28, 176, 258), in der Regel bleibt es aber bei der einigermaßen verläßlichen textlichen Wiedergabe. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Original und Überlieferung lassen sich gut an der unlängst wiederaufgefundenen Grabplatte der 1682 verstorbenen Nonne Maria Magdalena von Frankenstein (Nr. 437) illustrieren: Von der äußeren Form her gesehen, stimmt die Nachzeichnung der Grabplatte mit Umschrift zwischen Linien, dem von einem Lorbeerkranz umgebenem Vollwappen der Verstorbenen und den vier Ahnenwappen in den Ecken mit dem Original überein, allerdings sind die Wappenbeischriften bei d'Hame abweichend in auf der Grabplatte nicht vorhandene Schriftbänder gesetzt. Auch die von ihm für die Wiedergabe der Inschrift verwendete Schriftform unterscheidet sich deutlich vom Original: hier durchgehend mit Kürzungen versehene Kapitalis, dort der von d'Hame aufgelöste Text, geschrieben in einer Art humanistischer Minuskel mit kapitalen Versalien. Die textlichen Abweichungen der Inschrift sind zwar vom Inhaltlichen her gesehen vernachlässigbar, im Einzelnen doch erheblich: Anno 1682. Die 27ma Decembris bei d'Hame statt AN(N)O D(OMI)NI 1682 DIE 27 DECE(M)P(RIS) im Original, weiterhin & statt AC, sowie de Frankckenstein statt V(ON) V(ND) ZV FRANCKANSTEIN. d'Hame versucht also offenbar, ihm auffallende Fehler teilweise zu verbessern, was ihn aber nicht daran hindert, seiner Abschrift im Original nicht Vorhandenes hinzuzufügen, so etwa das Amen der Fürbitte.

Im 19. Jahrhundert setzt die Inschriftenüberlieferung verhältnismäßig spät mit der zwischen 1854 und 1876 von Wilhelm Schlad88) "mühsam gesammelt(en) und freudig bearbeitet(en)" Chronik der Stadt Boppard ein; in dieser mehr als 300 Seiten starken Handschrift finden sich neben vielen anderen interessanten Beobachtungen auch zwei sonst nicht bekannte Grabinschriften (Nrr. 333, 368) aus der Karmeliterkirche. Auf Schlad gehen zudem die inschriftenreichen Kapitel über die Stadt Boppard und ihre Kirchen sowie über das Kloster Marienberg zurück, die einen nicht unwesentlichen Teil des 1856 gedruckten 5. Bandes des Rheinischen Antiquarius ausmachen. Seinem 1868 verstorbenen Bruder Nikolaus Schlad89) verdanken wir neben zahlreichen Federzeichnungen des Bopparder Stadtbildes auch eine vor 1854 angefertigte Nachzeichnung von Wandmalereien aus der Bopparder Karmeliterkirche (Nr. 63).

Durch die zeichnerische Dokumentation der 1868 in Boppard gemachten Ausgrabungsfunde, sind zwei inzwischen verschollene frühchristliche Grabsteine (Nrr. 9, 11) in Nachzeichnung überliefert worden.

Paul Lehfeldt verzeichnete in seinen 1886 erschienen Bau- und Kunstdenkmälern der Rheinprovinz neben zahlreichen erhalten gebliebenen Denkmälern auch zwei nicht mehr vorhandene Inschriften (Nrr. 110 C, 444) sowie die Inschriften zweier eingeschmolzener Glocken (Nrr. 47, 149).

Nicht nur dem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts tätigen Pfarrer und Gelehrten Johann Nick90) verdanken wir wesentliche historische Arbeiten, sondern auch seinem zwischen den dreißiger und fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts in Boppard agierenden Neffen Jean Nick, der die Grabkreuze in Bad Salzig (s. d.) sowie auch einen verschollenen frühchristlichen Grabstein (Nr. 6) in Boppard zeichnerisch überlieferte.

Gelegentlich sind Denkmäler mit ihren Inschriften auf Karteikarten in Museen verzeichnet bzw. durch hand- oder maschinenschriftliche Inventare überliefert: So ein nach 1327 in Boppard gefertigter Sömmer (Nr. 25), ein um 1500 datierter Bopparder Kelch (Nr. 142) sowie Schmuckstücke aus dem Besitz Anna Elisabeths von Hessen-Rheinfels (Nr. 213). Schließlich können auch Nachzeichnungen, fotografische Aufnahmen, Repliken oder Abschriften aus jüngerer Zeit als letzte Zeugen verschollener Inschriften (Nrr. 60, 129, 198, 249, 261 D, 279 A, 293, 317, 322, 331, 350, 358, 362, 371, 424, 429, 440, 460) dienen.

Ergänzend ist noch anzumerken, daß in der vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Rhein-Romantik stark angewachsenden Reiseliteratur91) erstaunlich wenig [Druckseite XXXV] Inschriften überliefert worden sind (Nr. 389); in der Regel beließ man es bei Hinweisen auf aufzusuchende Orte und deren meist allgemein gehaltenen Beschreibungen.

4. Die Inschriftenträger

4.1 Denkmäler des Totengedächtnisses92)

Wie in fast allen bisher publizierten Inschriftenbänden bilden auch im Bearbeitungsgebiet die Denkmäler des Totengedenkens die weitaus größte Gruppe. Daher sollen sie im Folgenden hinsichtlich ihrer formalen wie inhaltlichen Entwicklung ausführlich gewürdigt werden. Den 13 frühchristlichen Grabsteinen ist aufgrund ihrer singulären Stellung und ihrer außergewöhnlichen Bedeutung ein eigenes Kapitel gewidmet.

4.1.1 Die frühchristlichen Grabsteine aus Boppard: Gestaltung, Inschrift und Datierung
Bild zur Katalognummer 1: Grabstein des Knaben ArmentariusThomas G. Tempel (ADW) | Grabstein des Armentarius | Nr. 1, Abb. 1

Ebenso wie in anderen Ortschaften des römischen Germaniens wurden auch von der auf dem Gebiet des späteren Boppard siedelnden römischen93), dann gallo-romanischen bzw. fränkischen Bevölkerung Grabdenkmäler unterschiedlicher Art zum Gedenken an die Verstorbenen errichtet. Die im Gegensatz zu den römischen Brandgräbern meist in Reihengräbern bestatteten Toten94) der gallo-romanischen bzw. fränkischen Gemeinde wurden in der Regel in von Stein- oder Schieferplatten umstellten und abgedeckten körpergroßen Gräbern, seltener in Trockenmauergräbern oder schmucklosen Sarkophagen beigesetzt. Wie durch die zum Teil noch in situ aufgefundenen Gräber in Boppard nachgewiesen werden konnte, waren sie gelegentlich durch kleine beschriftete Grabsteine bezeichnet, die wohl oberidisch und damit sichtbar am Kopfende des Grabes plaziert waren95). Aus dem Stadtgebiet Boppards sind seit 186896) – als während der Anlage eines Kanalgrabens zufällig ein Feld mit Reihengräbern angeschnitten wurde – bis heute dreizehn mit Inschriften versehene frühchristliche Grabsteine97) dieser Art bekannt geworden (Nrr. 1-12, 6a). Aber nur ein Teil der Bopparder Steine stammt mit Sicherheit aus diesem großen, in der Gemarkung "Im Proffen" liegenden Gräberfeld98). Weitere dort aufgefundene Steine waren bereits zweitverwendete Spolien, gleiches gilt für die übrigen Funde aus dem heutigen Stadtbereich99). Bisher konnten in Boppard insgesamt 18 größere und kleinere Fundstätten100) nachgewiesen werden. Abgesehen von der wohl nicht mehr zu beantwortenden Frage nach der tatsächlichen Herkunft der zweitverwendeten Grabsteine, ergibt sich ein weiteres Problem aus dem Umstand, daß bei den fast 190 in Boppard mehr oder weniger gut dokumentierten frühchristlichen Gräbern101) offensichtlich nur ein kleiner Teil durch mit Inschriften versehene Grabsteine gekennzeichnet war. Da aber beschriftete Grabsteine eigentlich die Voraussetzung für den christlichen Akt des Totengedenkens bilden, bleibt zu fragen, ob es möglicherweise entsprechend beschriftete Denkmäler aus Holz gab, wie sie zumindest als hölzerne Grabmale [Druckseite XXXVI] bzw. Pfeiler etwa auf den benachbarten Friedhöfen von Mayen und der Pellenz nachgewiesen wurden102).

Um zu einer einigermaßen gesicherten zeitlichen Einordnung der ausnahmslos undatierten bzw. ohne Todesjahr ausgeführten frühchristlichen Grabsteine im Rheinland zu gelangen, ist die Beachtung der Fundumstände, die vergleichende Analyse des Namensmaterials und des Formulars sowie der Schreibweisen und Schriftformen unumgänglich103). Hinzu kommt im Falle Boppards die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der archäologischen Forschung, der neben der (meist eher zufälligen) Entdeckung von frühchristlichen Gräbern und Grabsteinen auch der aufsehenerregende Nachweis einer frühen Kirche aus vorkarolingischer Zeit gelang: Die 1963 bis 1968 von Eiden durchgeführte (bislang aber nur teilweise publizierte) Ausgrabung104) im Bereich des Marktplatzes und der heutigen spätromanischen Kirche St. Severus belegte eine Saalkirche105) mit um Mauerstärke eingezogener Apsis, die mit einem leicht erhöhten Chorraum (ohne Priesterbank und festem Altar), einem fünf Meter langen Gang (solea) mit dreiviertelrunder Altar-Kanzel (bema/ambo) sowie – durch eine Schranke getrennt – einen westlich anschließendem Taufraum (baptisterium) mit begehbarem Taufbecken (piscina) ausgestattet war. Wurde dieser – im Einklang mit den zeitgenössischen Bestattungsvorschriften106) – eindeutig als Gemeinde- und Taufkirche konzipierte Sakralbau von Eiden aufgrund des Grabungsbefundes und formaler Indizien, aber auch mit Hinweis auf den schon länger bekannten Grabstein des Armentarius (Nr. 1)107) in das 5. bzw. in die zweite Hälfte des 5. Jahrhunderts108) datiert, so führt die unlängst von Ristow vorgelegte Neudatierung seiner liturgischen Einbauten109) eher zu der Annahme, daß diese frühe Kirche erst im 6. Jahrhundert erbaut wurde, vielleicht sogar erst nach 567110). Wenn auch mit diesem späteren Datierungsansatz wieder neue, noch zu diskutierende Fragen aufgeworfen werden, so bietet er doch den Vorteil, aus aktuellen Fragestellungen gewonnene Erkenntnisse zu berücksichtigen: Da es sich bei der Auf- und Neubearbeitung älterer Kirchengrabungen immer wieder gezeigt hat, daß die früher oft mit leichter Hand vorgenommenen Frühdatierungen christlicher Kirchen im Rheinland vom archäologischen und kunsthistorischen Standpunkt her kaum bestätigt werden konnten111), hat es offenbar – so das überraschende Resümee – "eine nennenswerte christliche Kirchbautätigkeit des 5. Jahrhunderts im Rheinland (...) nicht gegeben"112).

Da die Entdeckung der frühchristlichen Kirche in Boppard von der Forschung stets mit der Existenz einer christlichen Gemeinde und ihren Grabsteinen in Verbindung gebracht wurde, ergibt sich durch diese neuen Überlegungen ein grundsätzliches Problem für die zeitliche Einordnung eines Teils der beschrifteten, bislang von der Mitte des 5. bis ins 8. Jahrhundert datierten Bopparder Grabsteine113). Bevor dazu ein Lösungsvorschlag unterbreitet werden kann, soll zunächst untersucht [Druckseite XXXVII] werden, ob sich aus den äußeren und inneren Merkmalen dieser Bopparder Grabsteine Gruppen bilden lassen, die zumindest ansatzweise zu einer relativen Chronologie führen.

Bereits ein kurzer vergleichender Blick auf die zehn erhaltenen und drei in Nachzeichnung bzw. als Foto überlieferten Grabsteine legt die Einteilung in zwei Gruppen nahe. Trotz vieler Gemeinsamkeiten, etwa in der verwendeten Schrift (Kapitalis) und Sprache (Vulgärlatein) sowie im Formular (Eingangsformel mit dem Namen des Verstorbenen, Lebenszeit- und Altersangabe, Todesdatum nach dem römischen Kalender), ergeben sich bei näherer Betrachtung dennoch auffällige Unterschiede.

In der ersten Gruppe lassen sich mit den Grabsteinen für Armentarius, Besontio, Eusebia, Nomidia, Saturnalis, dem Dies-Fragment (Nrr. 1-6) und für Achifracius (Nr. 6a) sieben Denkmäler zusammenfassen, von denen die erhaltenen – mit Ausnahme des Besontio- und Achifracius-Steins – als plastisch gerahmte Tafeln aus Kalkstein mit zeilenweise eingehauener Inschrift zwischen Linien ausgeführt sind. Vier dieser Grabsteine sind mit christlichen Symbolen geschmückt: Christogramm und Tauben bei Armentarius und Besontio, lateinische Kreuze bei Besontio und Nomidia, ein Palmzweig bei dem Dies-Fragment. Abgesehen von dem durch eine metrische Inschrift hervorgehobenen Stein der Nomidia und dem eine Sonderstellung einnehmenden Achifracius-Stein beginnen die Inschriften der anderen Tafeln stets mit der Eingangsformel HIC (IN PACE) QVIESCIT bzw. QVIESCVNT. Noch ganz in der Tradition paganer römischer Grabsteine stehen die Mitteilung der Inschriftsetzung und die namentliche Nennung der Dedikanten: Bei Armentarius werden als Stifter des TITOLVM Vater und Mutter, bei Nomidia wird die Schwester aufgeführt. Weiterhin können nahezu alle auf den Grabsteinen vorkommenden Namen wie Agripina, Armentarius, Besontio, Berancio, Eu(c)haria, Eusebia, Justiciola, Nomidia und Saturnalis auf gallo-romanische Formen114) zurückgeführt werden. Die entscheidende Übereinstimmung zeigt sich aber bei allen Grabsteinen dieser Gruppe in dem Gebrauch der gleichen Schriftvariante der Kapitalis, der sogenannten spätrömisch-christlichen Schrift115), die sich durch die Aufnahme unklassischer Elemente deutlich von der römischen Monumentalschrift abhebt.

Die zweite Gruppe wird durch die Grabsteine für Audulpia, Bilefridus, Chrodebertus, Fredoara, Nonnus, und (...)dis (Nrr. 7-12) gebildet, die – bis auf den Audulpia-Stein – aus kleinen hochrechteckigen Quadern aus Kalkstein mit zeilenweise eingehauener Inschrift zwischen Linien bestehen. Ihre Inschriften beginnen stets mit der Eingangsformel HIC REQVIESCIT IN PACE116), weisen (außer NONNVS) germanische Namensformen auf und verzichten durchgehend auf die Formel der Inschriftsetzung, die Nennung der Stifter sowie auf christliche Symbole. Und auch hier besteht die auffälligste Gemeinsamkeit in dem Gebrauch einer neuen Schriftvariante der Kapitalis, der hauptsächlich durch Schaftverlängerung und eckige Buchstaben charakterisierten fränkischen Schrift117). Die sonst für Grabsteine dieser Art typische Verzierung mit Zick-Zack-Linien läßt sich allerdings nur auf dem Audulpia-Stein nachweisen.

Eine interessante Zwischenstellung nimmt der erst unlängst aufgefundene Achifracius-Stein (Nr. 6a)118) ein. Zwar ist er aufgrund seines charakteristischen Schriftbildes – trotz Abweichungen, die wohl auf das Unvermögen des Herstellers zurückzuführen sind – eindeutig der ersten Gruppe zuzurechnen, erfüllt aber ansonsten vom Format, Formular und germanischer Namensform her gesehen gleichermaßen die Kriterien der zweiten Gruppe.

Bewertet man nun alle Merkmale im Hinblick auf eine relative Chronologie, so kann kein Zweifel daran bestehen, daß es sich bei den Inschriften der ersten Gruppe um die früheren, bei denen der zweiten Gruppe um die späteren Grabsteine handeln muß. Unterstützt wird diese Einordnung durch die folgenden aus frühchristlichem Inschriftenmaterial der weströmischen Provinzen gewonnenen [Druckseite XXXVIII] Datierungskriterien119): Die Verwendung des Christogramms mit Kreis und Tauben als christliches Symbol ist etwa zwischen der Mitte des 4. und der Mitte des 6. Jahrhunderts belegt, ohne Kreis Anfang des 5. bis nach der Mitte des 6. Jahrhunderts; der Palmzweig Mitte des 5. bis Ende des 6. Jahrhunderts, in Trier hauptsächlich im 5. Jahrhundert; der Formularteil HIC IN PACE QVIESCIT ist hauptsächlich vom Ende des 4. bis Mitte des 6. Jahrhunderts nachzuweisen120); FAMVLVS DEI (beim Armentarius-Stein) ist in Gallien in der 2. Hälfte des 5. und der 1. Hälfte des 6. Jahrhunderts bezeugt; die namentliche Nennung der Dedikanten (bei Armentarius und Nomidia) spricht noch für eine Datierung ins 5. Jahrhundert. Die – wenn auch singuläre – Verwendung des griechischen Namens EVSEBIA weist ebenfalls in die Zeit vor 600121). Der einzige problematische Formularteil besteht in der Mitteilung des Todestages nach dem römischen Kalender, was nach Le Blant für eine grundsätzliche Datierung nach 550 spricht und als Phänomen außer in Boppard nur noch in Trier und Andernach122), nicht aber in den sonstigen frühchristlichen Inschriften des Rheinlands nachzuweisen ist123). Da jedoch in Boppard Inschriften aus beiden Gruppen dieses Merkmal tragen, kann es als Datierungskriterium nicht wirklich berücksichtigt werden124) – möglicherweise handelt es sich hier um eine Bopparder Besonderheit125).

Kombiniert man nun abschließend die aus den Schrift-, Namens- und Formularvergleichen gewonnenen Ergebnisse mit den Erkenntnissen aus der archäologischen Forschung, so kann es keinen Zweifel daran geben, daß die vornehmlich durch die spätrömisch-christliche Schrift und die gallo-romanischen Namensformen charakterisierten Grabsteine der ersten Gruppe im 5. bzw. in der 1. Hälfte des 6. Jahrhunderts entstanden sind. Obwohl am Mittelrhein mit einer allmählichen Durchdringung des Christentums126) bereits während des 4. Jahrhunderts gerechnet werden kann, dürfte sich die christliche Gemeinde in Boppard in größerem Umfang erst mit der Aufgabe des römischen Vicus und der nachfolgenden Besiedelung127) des Mitte des 4. Jahrhunderts mit 28 Türmen erbauten und bereits Anfang des 5. Jahrhunderts wieder aufgegebenen Steinkastells entwickelt haben. Da aber die Nennung eines priesterliche Funktionen ausübenden Diakons auf dem Grabstein des Besontio bereits eine entsprechend christlich strukturierte Gemeinde voraussetzt128), muß es im Bereich des Kastells einen frühen christlichen Kultraum129) gegeben haben, der als kirchlicher Versammlungsort diente. Da auffallenderweise alle Grabsteine dieser noch gallo-romanisch geprägten Zivilgemeinde als Spolien verbaut aufgefunden wurden, können über deren Herkunft und die eigentliche Lage des Begräbnisplatzes nur Vermutungen angestellt werden: Möglicherweise lag dieser im Bereich des ehemaligen Städtischen Friedhofes130), in südlicher Hanglage zwischen dem römischen Vicus und dem späteren Kastell. [Druckseite XXXIX]

Im Verlauf der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts dürfte der inzwischen wohl mit zugewanderten Franken durchsetzten Gemeinde ihr bislang unbekannter kirchlicher Versammlungsraum zu klein geworden sein, so daß sie sich in der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts im Bereich des durch Brand zerstörten Kastellbades eine neue große Tauf- und Gemeindekirche131) erbaute. Da die durch fränkische Schrift und Namen gekennzeichneten Grabsteine dieser zweiten Gruppe ausschließlich im Bereich des Gräberfeldes "Im Proffen" aufgefunden wurden und dieses Gräberfeld aufgrund seiner prominenten Hanglage etwa 150 Meter südlich der Kirche direkt hinter der römischen Kastellmauer in seiner jüngeren Belegung vermutlich im Zusammenhang mit eben dieser Kirche aus der 2. Hälfte des 6. Jahrhunderts entstanden sein dürfte, ergibt sich für diese Gruppe aus archäologischer Sicht eine Datierung etwa in die 2. Hälfte des 6. Jahrhunderts bzw. ins 7. Jahrhundert. Die oben beschriebenen Eigentümlichkeiten der Schriftgestaltung sowie die Formular- und Namensformen unterstützen diese Einordnung. Daß der terminus ante quem nach oben hin offen bleiben muß, versteht sich bei der Unsicherheit der Datierungskriterien von selbst. Doch spätestens mit der Aufgabe von Bestattungen in Reihengräbern im Verlauf des 7. Jahrhunderts zugunsten von Friedhöfen neben den Kirchen132) und der durch die karolingische Renaissance Anfang des 9. Jahrhunderts ausgelösten Orientierung der epigraphischen Schrift an der klassisch-römischen Monumentalschrift war die Zeit dieser fränkischen Grabsteine vorbei. Vermutlich auch in Zusammenhang mit einer veränderten Liturgie wurden in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts Kanzel und Taufbecken der frühchristlichen Kirche Boppards abgerissen und der Fußboden verfüllt133), um den Nachfolgebauten in ottonischer und staufischer Zeit Platz zu machen.

4.1.2 Die äußere Gestaltung der Grabdenkmäler
Bild zur Katalognummer 33: Grabplatte des Speyrer Domdekans Hartmann von LandsbergThomas G. Tempel (ADW) | Grabplatte des Hartmann von Landsberg | Nr. 33, Abb. 1

Trotz der archäologisch wie historisch nachgewiesenen Kontinuität in der Nutzung der Kapellen und Kirchen in Boppard, Oberwesel und St. Goar haben sich im Bearbeitungsgebiet (spät)mittelalterliche Grabdenkmäler133) erst aus der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert134) erhalten. Allerdings liegt bereits mit dem ältesten Grabdenkmal – der Grabplatte des 1293 verstorbenen Mönches Heinrich (Nr. 18) – die Grundform des für das 14. und 15. Jahrhundert charakteristischen Grabmals vor: Eine große hochrechteckige Platte mit Umschrift zwischen (Ritz-)Linien, die sich hier einzeilig im Feld fortsetzt und in dem der Verstorbene unter einer wimpergbekrönten Spitzbogenarkade in Ritzzeichnung figürlich dargestellt ist. Denkmäler dieser Art waren waagerecht im Boden eingelassen und dienten zur Abdeckung und Kennzeichnung der jeweiligen Begräbnisstätte135). Daß die in dieser Art gestaltete Grabplatte des Mönches Heinrich nur eine von vielen Möglichkeiten darstellt, versteht sich von selbst: In der Regel tragen die Grabplatten für Männer, Frauen oder Ehepaare im 14. und 15. Jahrhundert ein oder mehrere Wappen und sind mit figürlichen Darstellungen wie etwa Hunden, Löwen, Drachen oder auch Engeln geschmückt (Nrr. 20, 28, 29, 30, 31, 33 u. ö.). Gleichzeitig kann das Feld einer Grabplatte aber auch leer bleiben (Nr. 26) oder nur Wappen (Nrr. 32, 34, 68, 75, 92) bzw. Wappen und Symbole (Nrr. 68, 89) als Hinweis auf Stand oder Herkunft des (oder der) Verstorbenen enthalten. Hierbei sind im 14. Jahrhundert die mit einem oder zwei Wappen versehenen Grabdenkmäler die Regel: Die erste Ahnenprobe mit vier Wappen für ein Ehepaar stammt aus dem Jahr 1385 (Nr. 52), für eine Einzelperson aber erst aus dem 2. Viertel des 15. Jahrhunderts (Nr. 75); die erste Ahnenprobe mit acht Wappen für eine Einzelperson aus dem Jahr 1519 (Nr. 166).

Eine interessante Alternative zur üblicherweise einheitlichen Gestaltung der Figuren ist in Oberwesel seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts zu beobachten (Nrr. 52, 64, 81)136): Während der Körper [Druckseite XL] in Ritzzeichnung ausgeführt wurde, erscheint die Kopfpartie als Relief und erhält dadurch eine auffällig individuelle Note.

Die funktionelle Veränderung einer Grabplatte zur Deckplatte eines Hochgrabes137) läßt sich vor allem an der abweichenden Gestaltung der Randleisten erkennen. Sie werden in der Regel stark nach außen abgeschrägt138) und nehmen die durch den früher wohl vorhandenen Unterbau erhöht liegende und gut zu lesende Inschrift auf. Dieses Phänomen zeigt sich erstmals auf der Platte des 1336 verstorbenen Stiftsdekans Johannes (Nr. 29), dann um 1340 bei dem Denkmal eines höherrangigen Adeligen (Nr. 35), im 15. Jahrhundert auf der Platte des 1470 verstorbenen Propstes Dr. Johannes Fluck (Nr. 88) und auch noch 1483 bei dem Ehepaar Wilhelm von Schwalbach und Anna von Leyen (Nr. 97).

Grundsätzlich ist festzustellen, daß im 14. und 15. Jahrhundert alle möglichen Kombinationen der bisher geschilderten Elemente hinsichtlich der Gestaltung einer Grabplatte denkbar sind – daher kann von einer an sich naheliegenden allmählichen Entwicklung etwa von der einfach zur komplex gestalteten Grabplatte nicht gesprochen werden. Auch im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts werden weiterhin Grabplatten in verschiedensten Ausprägungen (Nrr. 163, 167, 170, 171, 174, 176, 186) zur Kennzeichnung des Grabes verwendet – darunter auch ein Sonderfall mit einer auf der Figur des Verstorbenen plazierten Inschriftentafel (Nr. 165). Nach einer Unterbrechung von etwa 50 Jahren lassen sich bis zum Ende des Bearbeitungszeitraumes abermals Grabplatten mit Umschrift zwischen Linien nachweisen, die nun eine auffällige Neuheit aufweisen: Jetzt wird das Feld nicht nur für meist von einem (Lorbeer-)Kranz umgebene Wappen oder Marken genutzt (Nrr. 217, 238, 251, 292, 297, 336 u. ö.), sondern auch für zusätzliche zeilenweise ausgeführte Inschriften, die sich häufig in mit Roll- bzw. Beschlagwerk gerahmten Tafeln befinden (Nrr. 221, 225, 228, 231, 234, 236 u. ö.). Die Grabplatten konnten aber auch streng zweigeteilt und unterschiedlich ausgefüllt werden: etwa oben mit der Halbfigur des Verstorbenen, darunter mit dem Wappen (Nrr. 209, 302, 321) oder oben unter einer Arkade mit dem väterlichen, darunter mit dem mütterlichen Wappen, letzteres umgeben von der Umschrift (Nrr. 299, 301). Bei den wenigen Grabplatten, die im Feld nur ein Datum bzw. Namen und Datum aufweisen (Nrr. 229, 319), könnte es sich um Platten gehandelt haben, die zum Verschluß einer Familiengruft dienten (vgl. auch Nr. 345). Eine darüber hinausgehende Neuerung besteht bei figürlichen Grabplatten – die im 16. und 17. Jahrhundert immer noch konventionell ausgeführt sein können (Nrr. 244, 293, 367) – gelegentlich im Verzicht auf die Umschrift, die dann als mehrzeilige Inschrift unter die (Halb-)Figur des Verstorbenen gesetzt werden kann (Nrr. 208, 230, 402). Ähnliches gilt für die seit den dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts auftretenden Grabplatten mit unbeschrifteten Leisten (Nrr. 351, 359, 369, 372, 373, 401, 413, 426) bzw. für umschriftlose Grabplatten (Nrr. 393, 394, 434), bei denen sich die Inschriften auf Tafeln im Feld oder auch direkt im Feld befinden.

Bild zur Katalognummer 203: Grabkreuz mit Jahreszahlen und Marke einer unbekannten FamilieDr. Eberhard J. Nikitsch (ADW) | Grabkreuz | Nr. 203, Abb. 1

Wie auch sonst im Rheinland sind im Bearbeitungsgebiet etwa ab der Mitte des 16. Jahrhunderts datierte Grabkreuze aus Basalt nachzuweisen139), die anstelle der für das Begräbnis in der Kirche vorgesehenen Grabplatten für die Bestattungen auf den Friedhöfen dienten und in der Regel für Nicht-Adelige gesetzt wurden. In einem Fall (Nr. 233) verweist das Symbol des Priesterkelchs auf das Begräbnis eines Geistlichen außerhalb seiner Kirche. Die meisten Exemplare sind als einfache, oft einseitig beschriftete Kreuze mit kurzen Kreuzarmen und leicht verbreitertem Kreuzfuß gestaltet (Nrr. 203, 206, 208, 215, 216, 235 u. ö.), wobei die Kreuzarme die Inschrift und die Kreuzvierung das Wappen oder die Marke des Verstorbenen aufnehmen. Ein etwas veränderter Typ des Grabkreuzes mit rund oder eckig gefüllten Kreuzwinkeln ist ab 1640 nachzuweisen (Nrr. 371, 414, 427, 428, 432, 433, 442, 448). Gelegentlich lassen sich auch Grabkreuze beobachten (Nrr. 206, 268, 275, 317, 334, 371, 408, 420, 448, 450), bei denen die Inschrift eine Seite vollständig bedeckt bzw. von dem Wappen oder der Marke des Verstorbenen abgeschlossen wird. Zweiseitig beschriftete Grabkreuze sind eher selten und verdanken ihre Existenz außergewöhnlichen Details (Nr. 206), nachgetragenen Inschriften innerhalb einer Familie (Nr. 326), der offensichtlichen Unzufriedenheit des Auftraggebers (Nr. 362) oder auch sonstigen Gründen (Nrr. 337, 447). [Druckseite XLI]

Neben den Grabplatten ist bereits seit Beginn des 14. Jahrhunderts im Bearbeitungsgebiet eine zweite Grundform von Grabdenkmälern nachzuweisen, die zusätzlich zu der das jeweilige Grab deckenden Platte angefertigt und vermutlich in der Nähe der Begräbnisstätte an der Wand angebracht wurden. Diese sogenannten Epitaphien140) liegen ihrerseits in zwei Typen vor: einmal als Tafel mit zeilenweise ausgeführter Inschrift141) (Nr. 21), zum andern als von vornherein für die senkrechte Aufstellung konzipiertes, meist figürlich ausgearbeitetes Grabdenkmal, das – wie am Epitaph der Gräfin Elisabeth von Katzenelnbogen zu sehen ist142) – im Falle einer vorhandenen Grabplatte auch ohne Inschrift auskommen kann. Eine Zwischenstellung zwischen liegender und stehender Konzeption nimmt das figürliche Grabdenkmal für den 1393 verstorbenen Edelknecht Conrad Kolb von Boppard (Nr. 55) ein, bei dem die untere Zone bereits wie eine Standfläche gearbeitet ist143) und daher an dieser Stelle keine Inschrift aufweist. Ohne daß sich das gewohnte Formular der Inschrift (s. u.) verändert hätte, läßt sich mit dem Grabdenkmal für die 1425 verstorbene Adelheid von Ippelborn (Nr. 67) erstmals im Bearbeitungsgebiet ein erhaltenes Exemplar vom Typ tafelförmiges Epitaph144) nachweisen, hier in Form einer kleinen querrechteckigen Platte mit zeilenweise gegliederter Inschrift und zwei Wappen in den Ecken.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts nimmt die Zahl der Epitaphien allmählich zu. Ist das Epitaph der 1492 verstorbene Hilla von Lutern (Nr. 111) mit seiner fast quadratischen, profilierten Tafel und zeilenweise ausgeführter Inschrift noch dem eben beschriebenen Typ zuzurechnen, so liegt mit dem Epitaph für den Ritter Siegfried von Schwalbach von 1497 (Nr. 117) zweifellos die oben besprochene zweite Variante vor. Es handelt sich nach wie vor um eine Platte mit Umschrift auf breiter Leiste, allerdings bleibt die untere Randleiste inschriftenlos: Sie ragt leicht abgeschrägt nach vorne und dient so eindeutig als Standfläche für die reliefiert ausgeführte Figur des Verstorbenen. Durch dessen auffällige Ausrichtung zum Sakramentshaus bzw. zu einem Altar der Kirche ist dieses Epitaph – wie auch das Epitaph der 1521 verstorbenen Liebmut von Arscheid (Nr. 172) – der im Spätmittelalter öfters nachweisbaren Gruppe vom Typ der "Ewigen Anbetung"145) zuzurechnen.

Bild zur Katalognummer 159: Epitaph des Stiftsherrn und Propstes Petrus LuternHeinz Straeter (GDKE Denkmalpflege) | Epitaph des Petrus Lutern | Nr. 159, Abb. 1

Der zu Beginn des 16. Jahrhunderts abgeschlossene Wandel vom ursprünglich liegenden zum von vornherein zur Aufstellung konzipierten Grabdenkmal wird durch das Epitaph des 1515 verstorbenen Propstes Petrus Lutern (Nr. 159) in Oberwesel eindrucksvoll dokumentiert146). Neben Merkmalen wie die zur vertikalen Ansicht gearbeitete Zierarchitektur mit darunter stehender Standfigur und in Nischen gesetzten Assistenzfiguren zeigt das Denkmal auch das wohl deutlichste Charakteristikum eines Epitaphs: eine in der Sockelzone angebrachte, von Putten gehaltene Tafel, auf der die Inschrift nun zeilenweise zu lesen ist. Gleiches gilt für das Epitaph für Ludwig und Elisabeth von Ottenstein von 1520 (Nr. 169), das erstmals ein ritterliches Ehepaar als Standfiguren zeigt, sowie für das im Jahr zuvor angefertigte Epitaph für Margarethe von Eltz (Nr. 166), die gemeinsam mit ihrem Sohn vor dem die Dreifaltigkeit symbolisierenden Gnadenstuhl kniet.

Dieses um 1430 in der Gegend um Tournai erstmals nachweisbare147) und im Verlauf des ersten Drittels des 16. Jahrhunderts weiterentwickelte Motiv des betend vor einem Andachtsbild knienden Verstorbenen148) wird in veränderter Form auch in dem 1548 fertiggestellten, als dreiachsige Ädikula [Druckseite XLII] konzipierten Epitaph für das Ehepaar Johann von Eltz und Maria von Breitbach (Nr. 196) aufgegriffen, dann wieder 1598 bei dem Epitaphaltar für den vor einem Kruzifix knienden Georg Beyer von Boppard (Nr. 258) sowie bei dem gemalten Epitaph der 1612 verstorbenen Nonne Anna von Disteling (Nr. 298) und dem Epitaph des 1613 ermordeten Arnold von Scharfenstein gen. Pfeil (Nr. 313). Eine weitere Ausprägung dieses Typs zeigt sich mit dem Epitaph für die 1601 verstorbene Wilhelma Lorbecher (Nr. 273), die gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihren Kindern vor einem Andachtsbild als Reihe kniender Beter dargestellt ist; gleiches gilt für das Epitaph des Ehepaars Reichmann Reichart und Dorothea Schragen von 1607 (Nr. 287) und für das 1614 für das Ehepaar Jakob Adenau und Margaretha Brant errichtete Epitaph (Nr. 316). Neben diesen Varianten läßt sich in der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts gelegentlich der Typ des mitunter auch mehrachsig bzw. mehrgeschossig ausgeführten Standfigurenepitaphs nachweisen, mit über bzw. unter der Figur des Verstorbenen angebrachten Inschriften-Tafeln (Nrr. 204, 261, 290). Eine weitere Variante zeigt sich in der nach 1600 zweimal nachweisbaren Darstellung des Verstorbenen in Form eines nahezu vollplastischen Hüftbildes (Nrr. 283, 284).

Nach der Mitte des 16. Jahrhunderts und verstärkt um die Wende zum 17. Jahrhundert lassen sich wieder tafelförmige, hoch- oder querrechteckige Epitaphien mit zeilenweise angeordneten Inschriften beobachten (Nrr. 194, 207, 246, 248, 252, 269 u. ö.), im Gegensatz zu den älteren Exemplaren nun mit fundamental verändertem Formular (s. u.). Obwohl sich von diesen Epitaphien meist nur noch die bloße Schrifttafel erhalten hat, ist davon auszugehen, daß sie – wie noch vorhandene Exemplare zeigen (Nrr. 247, 255, 323) – ursprünglich mit Wappen und einer architektonischen Rahmung ausgestattet waren.

Ab dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts läßt sich im Bearbeitungsgebiet eine dritte Grundform von Epitaphien nachweisen, die offenbar nur von Adeligen in Anspruch genommen  wurde: Es handelt sich um die stets mit Wappen, oft auch mit Inschriften versehenen Totenschilde149), die vermutlich dem Leichenzug vorangetragen wurden und später über dem Grabdenkmal des Verstorbenen bzw. an einem beliebigen Ort in der Kirche aufgehängt werden konnten. In der Karmeliterkirche zu Boppard haben sich 15 dieser farbig bemalten Holzschilde erhalten150), davon sieben beschriftete. Während die Totenschilde für zwei 1483 und 1497 verstorbene Angehörige derer von Schwalbach noch als hochrechteckige Schilde mit oben vorkragendener, beschrifteter Randleiste gestaltet sind (Nrr. 96, 116), zeigen die Schilde aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundert (Nrr. 195, 212, 219, 220) die normale runde Form mit umlaufender Inschrift; eine Ausnahme bildet der achteckige Totenschild des 1575 verstorbenen Johann Boos von Waldeck (Nr. 222).

4.1.3 Form und Inhalt der Grabinschrift

Ähnliches wie für die äußere Gestaltung der Grabdenkmäler gilt auch im 14. und 15. Jahrhundert für die Entwicklung der in der Regel in lateinischer Sprache abgefaßten Grabinschriften. Wenn auch das für diesen Zeitraum charakteristische Anno-domini-Formular151) mit der bekannten, mehr oder weniger konsequent durchgehaltenen formelhaften Abfolge von Todesjahr, Todestag, Sterbevermerk obiit, Namen des Verstorbenen (ggf. mit Epitheta, Stand oder Funktion) und der Fürbitte cuius anima requiescat in pace (amen) – mit einer frühen Ausnahme ora pro me (Nr. 26) – von Anfang an nachweisbar ist (Nrr. 20, 29, 30, 31, 32, 33 u. ö.), so zeigen doch die hexametrisch gereimten Inschriften für den Mönch Heinrich (Nr. 18) von 1293, für den Kleriker Gerlach von 1303 (Nr. 21), für die 1336 verstorbene Adelige Lucia (Nr. 28), für den Abt Diether von Katzenelnbogen von 1350 (Nr. 40), für einen 1446 verstorbenen Kleriker (Nr. 73) und für die Äbtissin Isengart von Greiffenclau zu Vollrads von 1469 (Nr. 87) ebenfalls von Anfang an gewichtige Ausnahmen von dieser Regel. Die Inschriften dieser offensichtlich nur hervorgehobenen Persönlichkeiten152) errichteten Denkmäler weichen vom Anno-domini-Formular völlig ab und thematisieren in leoninischen Hexametern die Verdienste des Verstorbenen, schildern die Umstände seines Lebens und Todes und bitten um die Fürbitte des Lesers. [Druckseite XLIII]

Die Angabe des Todestages nach der römischen Datierungsweise durch Iden, Nonen und Kalenden (Nrr. 20, 29, 30, 34, 44, 52 u. ö.) geht in etwa gleichzeitig einher mit der Datierung nach dem kirchlichen Festkalender (Nrr. 26, 28, 31, 32, 33, 43, 45 u. ö.). Die heute geläufige Datierung nach Tagen und Monaten setzt zwar erst um die Wende zum 15. Jahrhundert ein (Nrr. 54, 55, 64), wird aber dann im 15. Jahrhundert (Nrr. 65, 69, 81, 84, 86 u. ö.) gleichberechtigt mit den anderen beiden Datierungsweisen verwendet. Ab der Mitte des 15. Jahrhunderts bieten einige nicht gereimte Grabinschriften eine zusätzliche Variante, indem das Todesjahr in lateinischen Zahlworten wiedergegeben wird (Nrr. 75, 86, 135). Eine Präzisierung des Sterbedatums durch die Angabe der Todesstunde ist erstmals im Jahr 1600 (Nr. 269) festzustellen, dann erst wieder 1612 (Nr. 304) und 1615 (Nr. 318) – diese andernorts oft nachzuweisende Variante konnte sich im Bearbeitungsgebiet offensichtlich nicht durchsetzen.

Hinsichtlich der Verwendung von Standesbezeichnungen und Epitheta in den nicht-gereimten Inschriften des 13. bis 15. Jahrhunderts läßt sich eine ähnliche Entwicklung wie in den angrenzenden Bearbeitungsgebieten153) feststellen: Adelige (armiger, comitissa, domicella, miles, patronus, relicta, uxor, vidua), Geistliche (abbas, canonicus, clericus, custos, decanus, episcopus, magistra, monachus, pastor, pater, praepositus, vicarius) und Laien (magister operis, meyster, mulier, werkmeister) erhalten zunächst nur ihre Standes-, Berufs- oder Funktionsbezeichnungen, oft auch in Verbindung mit der vor den Namen gesetzten ehrenden Bezeichnung dominus/domina154) (Nrr. 20, 31, 43, 45 u. ö.) bzw. mit dem den Adel kennzeichnenden de (Nrr. 26, 31, 33 u. ö.) oder gelegentlich auch mit dem eine bürgerliche Herkunft anzeigenden von bzw. de in Verbindung mit einer eindeutigen Ortsangabe (Nrr. 39, 111). Um die Mitte des 14. Jahrhunderts werden mit strenuus vir erstmals Epitheta für einen Adeligen aus der bedeutenden Familie der Beyer von Boppard (Nr. 43) bzw. mit venerabilis in christo für einen hohen Geistlichen (Nr. 44) verwendet. Im weiteren Verlauf des Jahrhunderts wird noch ein Adeliger vereinzelt als strenuus (Nr. 45) bezeichnet und erst 1399 bzw. 1421 erhalten weitere Mitglieder der Beyer von Boppard (Nrr. 56, 65) das zu dieser Zeit eigentlich dem Hochadel vorbehaltene Epitheton nobilis – wie es in der deutschen Form edel im Jahr 1444 für Graf Philipp von Katzenelnbogen verwendet wurde. Eine weitere Ausnahme bildet das eigentlich dem geistlichen Stand zustehende Epitheton honorabilis155) für ein im Jahr 1437 als Stifter agierendes bürgerliches Ehepaar aus Boppard (Nr. 69). Erstaunlicherweise setzt sich der allgemeine Gebrauch von Epitheta erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts durch und wird in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts beibehalten, nun zum Teil mit den entsprechenden deutschen Begriffen. Hochadelige werden jetzt als illustris, Adelige als nobilis, gegen Ende des Jahrhunderts als vest, dann als edel, edel und fromm, ehrbar bezeichnet, Geistliche und Nonnen als honorabilis, religiosa, reverendus/reverendissimus, venerabilis – im Einzelfall auch als vir integer – und Bürgerliche lange Zeit als honestus bzw. ehrsam. Eine gewisse Wandlung in der Verwendung der Epitheta tritt im Verlauf der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ein. Hochadelige erhalten nun die Bezeichnung illustrissimus, Adelige nobilis, generosus bzw. edel (meist in Kombination mit) ehrenfest, ehrentugendhaft, ehrentugendreich, gestreng, tugendreich. Geistliche behalten ihre Epithetha, die aber in entsprechenden Fällen etwa mit doctissimus ergänzt werden können. Bürgerliche sind ehrbar, ehrenhaft, ehrsam, tugendhaft, tugendsam, tugendreich; die Inschriften der für einfache Bürger gesetzten Grabkreuze weisen – mit einer Ausnahme (Nr. 317) – keine Epitheta auf. War bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine gewisse Epithetahäufung zu beobachten, so setzt sich diese Tendenz im 17. Jahrhundert bei allen Ständen unvermindert fort. Hochadelige erhalten zwar nach wie vor das Epitheton illustrissimus, in der 2. Hälfte des Jahrhunderts aber auch serenissimus. Adelige werden als nobilis/nobilissimus, nobilis et eximiaeque virtutis; nobilissima et pientissima; nobilissimus et strenuus; praenobilis; praenobilis et strenuus; bzw. edel, gestreng und fest; edel und gestreng; hochwohlgebohren; wohledel gestreng bezeichnet; Geistliche erhalten neben den gewohnten Epitheta nun auch admodum reverendus, pereruditus, ehrwürdig und Bürgerliche je nach Stellung clarissimus et doctissimus; honestissima; ehrengeacht und vornehm; ehrenfest; ehrenhaft und achtbar; ehrenfest und mannhaft; ehrenvoll; hochachtbar und wohlgelehrt; gestreng und ehrenfest; ehrentugendsam; ehrentugendreich; viel ehren und tugendreich; wohlehrenfest und hochachtbar.

Bild zur Katalognummer 23: sogenannter Bopparder SömmerThomas G. Tempel (GDKE Denkmalpflege) | sogenannter Bopparder Sömmer | Nr. 23, Abb. 1

[Druckseite XLIV] Deutsch als Inschriftensprache wird in Grabinschriften erst verhältnismäßig spät eingeführt; die frühen Texte finden sich anderswo: Während das erste deutsche Wort colwri (zollfrei) bereits in einer Rechtsinschrift aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts verwendet wurde (Nr. 13), lassen sich die beiden ersten vollständigen deutschsprachigen Inschriften auf zwei vor 1327 hergestellten Maßgefäßen (Nrr. 23, 24) nachweisen. Weiterhin sind im 14. Jahrhundert Glocken (Nrr. 39, 49, 50, 74, 90, 93), Wandmalerei (Nrr. 63, 107, 140) und Glasmalerei (Nr. 72) Träger deutscher Inschriften. Auch die zum Teil gereimte Bauinschrift der Stiftskirche in St. Goar von 1444 (Nr. 71) wurde auf deutsch verfaßt. Deutsch als Inschriftensprache wird erst seit dem Ende des 15. Jahrhunderts in den Grabinschriften der Adeligen verwendet, dann aber von ihnen während des 16. und 17. Jahrhunderts – mit einer Ausnahme (Nr. 313) – durchgehend beibehalten. Nur die Grabinschriften der in der Liebfrauenkirche zu Oberwesel bestatteten Herren von Schönburg auf Wesel sind sowohl in Deutsch als auch in Latein abgefaßt. In die Grabinschriften des Bürgertums findet die Volkssprache dagegen nur zögernd Eingang156): Erstmals 1520 und 1522 (Nrr. 171, 174) vereinzelt nachgewiesen, läßt sie sich erst wieder auf den nach 1556 (Nr. 206) einsetzenden Grabkreuzen und dann verstärkt ab 1572 auch wieder auf Grabplatten (Nrr. 217, 221, 228, 230, 238 u. ö.) beobachten. Interessanterweise werden um die Wende zum 17. Jahrhundert auf Grabdenkmälern des Adels und des Bürgertums vielfältige Formen gemischtsprachiger Inschriften verwendet: So kann auf ein und demselben Denkmal die Sterbeinschrift in Deutsch und ein anderer zugehöriger Text wie eine Stifterinschrift (Nr. 231), ein Grabgedicht (Nrr. 234, 236) oder ein Bibelspruch (Nrr. 255, 273, 283, 356) in Latein abgefaßt sein. In einem Fall (Nr. 247) liegen sogar alle Arten von Grabinschriften in Latein und nur der zugehörige Bibelspruch in Deutsch vor. Spätestens seit dem Ende des 16. Jahrhunderts bevorzugte das (ratsfähige) städtische Bürgertum – mit einigen Ausnahmen (Nrr. 287, 316, 404, 426) – deutschsprachige Grabinschriften; in St. Goar trifft diese Beobachtung auch etwa für die Hälfte der in der Stiftskirche begrabenen landgräflich-hessischen Beamten zu. Ebenso sind die Inschriften auf dem vor 1599 hergestellten Kenotaph der Landgräfin Anna Elisabeth von Hessen-Rheinfels (Nr. 261) in St. Goar durchgehend deutschsprachig.

Insgesamt gesehen konnte die Volkssprache das Latein in den Grabinschriften des 17. Jahrhunderts nicht verdrängen, dazu dürfte zumindest in Boppard und Oberwesel der Einfluß der katholischen Stiftsgeistlichkeit und der dortigen Klöster zu stark gewesen sein. Die Grabinschriften dieses großen und heterogenen Personenkreises wurden mit nur wenigen Ausnahmen (Nrr. 302, 353, 367) nach wie vor in Latein verfaßt, ebenso die zahlreicher höherrangiger Amtsträger und landesherrlicher Beamter, desgleichen die der protestantischen Geistlichkeit in St. Goar. Auch Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels ließ in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts alle unter seinem Einfluß entstandenen Inschriften in lateinischer Sprache abfassen – vielleicht genauso ein Reflex auf seinen 1652 vollzogenen Konfessionswechsel hin zur katholischen Kirche. Die 1680 von seinem Sohn Wilhelm für zwei frühverstorbene Töchter in Auftrag gegebene Grabplatte (Nr. 434) aus dem Franziskanerinnen-Kloster in Boppard trägt ebenfalls eine lateinische Inschrift.

Wie auch sonst nachgewiesen werden kann157), ändert sich mit dem Ende des 15. Jahrhunderts einsetzenden Gebrauch des Deutschen in Grabinschriften ein bestimmter Teil des ansonsten unverändert beibehaltenen Formulars: cuius anima requiescat in pace wird nicht etwa wortgetreu übersetzt, sondern stets mit dem/der Gott gnad (und Varianten) wiedergegeben. Diese Formulierung erscheint erstmals auf dem Totenschild (Nr. 116) bzw. dem Epitaph (Nr. 117) des 1497 verstorbenen Siegfried von Schwalbach, dann auf einem um 1500 zu datierenden Grabplattenfragment (Nr. 144) und auf der Grabplatte des nach 1503 verstorbenen landgräflich-hessischen Amtmannes Johann von Breidenbach (Nr. 152). Neu sind auch die der Fürbitte dem Gott gnad angeschlossenen Zusätze wie und allen Gläubigen bzw. gegen Ende des 16. Jahrhunderts auch ganz neue Fürbitten wie etwa deren Seelen Gott um Christi willen eine fröhliche Auferstehung verleihen wolle. Der letztlich nur um diesen vielfältig variierenden Formularteil veränderte  Gebrauch des alten Anno-domini-Formulars läßt sich auf vielen Grabplatten bis zum Ende des Bearbeitungszeitraumes beobachten.

4.2 Malerei158)

Inschriften in Verbindung mit Wand-, Glas- und Tafelmalereien haben sich im Bearbeitungsgebiet zwar in ungewöhnlich hoher Zahl erhalten, stellen aber aufgrund früherer und heutiger Restaurierungsmaßnahmen grundsätzlich ein editorisches Problem dar. Vor allem bei den im Lauf der Zeit zunächst überstrichenen und dann wieder freigelegtenWandmalereien und auch bei den Glasmalereien muß aufgrund jüngster Untersuchungen davon ausgegangen werden159), daß sie spätestens im 19. und dann zu Beginn des 20. Jahrhunderts erheblich überarbeitet worden sind und daher nur sehr eingeschränkt für kunsthistorische wie paläographische Fragestellungen herangezogen werden können.

4.2.1 Wandmalerei
Bild zur Katalognummer 22: Wandmalerei des Johannes Evangelist mit Namensbeischrift in St. GoarThomas G. Tempel (ADW) | Wandmalerei des Johannes Evangelist | Nr. 22, Abb. 1

Bei den ältesten, in Verbindung mit Wandmalereien stehenden Inschriften des Bearbeitungsgebietes, die im 2. Viertel des 13. Jahrhunderts in St. Severus zu Boppard entstanden sind, handelte es sich offensichtlich um Bildbeischriften zu Darstellungen aus den Viten des hl. Severus und des hl. Ägidius, sowie aus der Legende der Zehntausend Märtyrer. Diese zu unbekanntem Zeitpunkt überstrichenen Malereien wurden nach ihrer Aufdeckung Ende des 19. Jahrhunderts vollständig entfernt, um einer kompletten Neuausmalung Platz zu machen – abschriftlich überliefert wurde lediglich ein kleiner Rest einer Bildbeischrift aus der Severus-Vita (Nr. 16). Da sich aber nur das damals neu gemalte Bildprogramm, nicht aber die dafür konzipierten inschriftlichen Texte an dem ursprünglichen Zustand orientierten, konnten die heute in St. Severus vorhandenen Inschriften für die vorliegende Edition nicht berücksichtigt werden. Dagegen dürfte die Namensbeischrift über der Anfang des 14. Jahrhunderts in der Stiftskirche zu St. Goar gemalten Figur des hl. Johannes Evangelist (Nr. 22) trotz Restaurierungen noch weitgehend den originalen Bestand bewahrt haben – eine seltene Ausnahme. Aus dem 3. Viertel des 14. Jahrhunderts stammen die ältesten Wandmalereien in Oberwesel, die im Chor von St. Martin Evangelistensymbole und die zugehörigen, in gotischer Majuskel wie gotischer Minuskel ausgeführten Namensbeischriften zeigen (Nr. 48). Nur wenig später entstand das komplexe Bildprogramm der Kapelle in der kurfürstlich-trierischen Burg zu Boppard. Es zeigt im Altarbereich neben den durch Namensbeischriften bezeichneten vier Evangelisten, Aposteln und verschiedenen Heiligen auch den stiftenden Trierer Erzbischof mit seinem Wappen.

Vermutlich zu Beginn des 15. Jahrhunderts wurde in St. Martin zu Oberwesel das westliche Chorjoch mit acht paarweise zusammengestellten Propheten ausgemalt (Nr. 60), denen nicht nur die üblichen Namensbeischriften beigegeben waren, sondern auch Schriftrollen mit Bibelsprüchen, die in Visionen und Weissagungen auf den kommenden Christus hinweisen. Bedauerlicherweise fiel dieses ganz ungewöhnliche Programm den Restaurierungen der Jahre 1965/66 zum Opfer und wurde durch die Rekonstruktion einer offensichtlich älteren Ausmalung mit Sonne, Mond und Sternen ersetzt. In den beiden Jochen des Hauptchors von Liebfrauen in Oberwesel läßt sich eine ähnliche Konstellation beobachten (Nr. 132): Acht paarweise gruppierte Engel tragen jeweils Spruchbänder, deren Inschriften in diesem Fall – nacheinander gelesen – den Beginn eines bekannten Marienliedes ergeben. Auch die gegen Ende des 15. Jahrhunderts entstandene Darstellung des Martyriums des Achatius und der Zehntausend Märtyrer in St. Martin in Oberwesel ist inschriftlich mit dem Beginn eines Kirchenliedes versehen (Nr. 125). Eine interessante (nur noch teilweise erhaltene) Kombination von Darstellungen aus der Vita des heiligen Alexius, zweier namentlich bezeichneter Heiliger sowie einer Stifterdarstellung mit auf 1407 datierter Herstellungsinschrift bietet die Südwand der Karmeliterkirche in Boppard (Nr. 63). Aus der Mitte des 15. Jahrhunderts stammen zwei ganz unterschiedliche Malereien: einmal Szenen aus dem Marienleben mit dem Mariengruß und der Fürbitte des dargestellten Stifters (Nr. 78; vgl. auch Nr. 119) in Liebfrauen sowie eine Kreuzigung mit Titulus auf dem Sakramentshaus von St. Martin (Nr. 79; vgl. auch Nr. 127). Aus dem Ende des 15. Jahrhunderts sind in Boppard zwei als Wandmalerei ausgeführte historische Inschriften überliefert, die zum einen Kaiser Otto III. als Gründer des Wormser Stiftes St. Martin rühmen (Nr. 94) und zum andern den [Druckseite XLVI] zwischen der Stadt Boppard und dem Erzbischof von Trier geführten Krieg des Jahres 1497 betreffen (Nr. 118). Die von Wappen begleitete Jahreszahl 1495 (Nr. 115) gibt einen Hinweis auf das damalige Patronat der Herren von Schönburg auf Wesel in St. Martin zu Oberwesel. Im gleichen Zeitraum finden sich namentlich bezeichnete Evangelistensymbole in St. Goar (Nr. 121) und Oberwesel (Nr. 131). Auf ein wiederum ganz ungewöhnliches Programm weisen die wenigen Inschriftenreste im Chor der Bopparder Karmeliterkirche hin (Nr. 126), die sich offensichtlich auf das Sakramentshaus und die darin verwahrten Hostien bezogen haben. Im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts erhielt das neuerbaute Schiff der Stiftskirche in St. Goar eine nahezu vollständige Ausmalung, von der weite Teile noch vorhanden sind (Nrr. 99-109). Darunter befinden sich die Darstellung der Apostel mit ihnen beigegebenen Texten aus dem Apostolischen Glaubensbekenntnis (Nr. 99), zwei inschriftlich benannte Bruderschaften und außerdem mit Tituli versehene Kreuzigungsdarstellungen (Nrr. 100, 109), Stifter mit an Heilige gerichteten Fürbitten (Nrr. 101, 102, 106) sowie Heilige und biblische Figuren, die mit Bibelzitaten, Namensbeischriften und Fürbitten versehen sind (Nrr. 103, 104, 105, 108). Singulär ist eine nur noch fragmentarisch erhaltene, in schwarzer Farbe handschriftlich ausgeführte Spruchinschrift in der Taufkapelle der Stiftskirche (Nr. 133), die offensichtlich als eine Art Mahnung an die Kirchenbesucher gerichtet war.

In der Zeit um 1500 entstanden in Oberwesel mehrere Heiligendarstellungen mit Namensbeischriften (Nrr. 137, 138, 139), darunter auch die des hl. Martin mit einer Fürbitte (Nr. 141). Dort findet sich auch die Darstellung des Schmerzensmannes (Nr. 140) mit dem außergewöhnlichen inschriftlichen Hinweis auf die Länge Christi als Bildbeischrift. Möglicherweise ist dem als Stifter dargestellten Kanoniker und Propst Petrus Lutern (Nr. 158) auch die Ausmalung von Liebfrauen im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts zu verdanken, die vornehmlich namentlich bezeichnete Heilige (Nrr. 180, 181, 182, 183; vgl. auch Nr. 197) und Kreuzigungsdarstellungen (Nrr. 184, 185) zeigt. Dagegen dürfte die Wandmalerei mit der Fürbittinschrift an den hl. Jakobus (Nr. 179) von den als Pilger dargestellten Oberweseler Bürgern selbst in Auftrag gegeben worden sein.

Im 17. Jahrhundert lassen sich in Oberwesel nur noch vereinzelt mit Inschriften versehene Wandmalereien nachweisen, so drei Stifter- bzw. Renovierungsinschriften (Nrr. 379, 431, 451) und eine gereimte Spruchinschrift (Nr. 397). Wohl in Zusammenhang mit der Einführung des reformierten Bekenntnisses in St. Goar erhielt Meister Michel Wolff im Sommer 1603 den Auftrag, die evangelische Stiftskirche komplett weiß zu streichen und an den Bogen und Architekturteilen eine rote Quaderung anzubringen; besonders sollte er darauf achten, daß „die farben sonderlich ahn denen orttenn, da die gemalten Bilder stehen“ so beschaffen seien, daß „sie nit abfalle, sondern bestandt habe, vnndt man die gemälte nit dardurch erkennen könne“160). Dagegen ließ der zum katholischen Glauben konvertierte Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels nach 1652 die ehemalige Kapelle auf Schloß Rheinfels bildlich ausschmücken und mit religiösen Sprüchen, Devisen sowie mit Namensbeischriften Heiliger (Nrr. 388, 389) versehen.

4.2.2 Glasmalerei

Von dem ehemals reichen Bestand an mittelalterlicher Glasmalerei in den Kirchen und Kapellen des Bearbeitungsgebietes sind an Ort und Stelle nur noch einzelne Scheiben erhalten geblieben, darunter nur wenige mit Inschriften versehene Stücke. So war es besonders erfreulich, daß der Bearbeiter in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des CVMA im Jahr 1995 die längst verschollen geglaubte Bauinschrift in den Chorfenstern der Liebfrauenkirche zu Oberwesel wiederentdecken konnte. Diese um 1331 entstandene Bauinschrift (Nr. 27) teilt nicht nur als einzige Quelle den Beginn der Bauarbeiten an Liebfrauen im Jahr 1308 mit, sondern erlaubt auch (spekulative) Einblicke in die damaligen politischen Auseinandersetzungen um die Reichsfreiheit Oberwesels.

Die Mehrzahl der im Jahr 1818 verkauften, insgesamt wohl weit über 200 Einzelscheiben der sieben monumentalen spätgotischen Glasfenster (Nr. 72 I-VII) aus dem Seitenschiff der Bopparder Karmeliterkirche hat sich erfreulicherweise erhalten und befindet sich heute in amerikanischen und europäischen Museen bzw. in Privatsammlungen. Die zugehörigen Inschriften bieten ein breites inhaltliches [Druckseite XLVII] Spektrum und variieren je nach dem gewählten Thema des einzelnen Fensters: Es handelt sich um erklärende Bildbeischriften etwa zu Darstellungen der Tugenden, um Namensbeischriften von Heiligen und Propheten, um Fürbitten dargestellter Stifter oder sogar um Zitate aus dem Ambrosianischen Lobgesang bzw. um die Texte der Zehn Gebote. Nicht zu vergessen sind die nur auf diesen Scheiben mitgeteilten Daten zu Beginn und Fertigstellung der Bopparder Fenster und ihrer Verglasung. Weitere mit Inschriften versehene Glasmalereien aus Boppard haben sich – bis auf eine Ausnahme – nicht erhalten: Eher zufällig ist eine in London verwahrte, mit dem Namen des Jörg Beyer von Boppard bezeichnete Einzelscheibe aus dem Jahr 1546 (Nr. 193) bekannt geworden.

Im Gegensatz zu den Glasmalereien der Karmeliterkirche haben die Fenster der Kirche des Benediktinerinnen-Klosters Marienberg ein doppelt unglückliches Schicksal erfahren: Während ihre mittelalterliche Verglasung bereits im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges untergegangen sein dürfte, fielen die in den sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts von den Familien der damaligen Äbtissin Eva Greiffenclau zu Vollrads und ihrer Priorin Eva Margaretha von der Leyen gestifteten zwölf Fenster dem Abbruch der Kirche im Jahr 1802 zum Opfer. Nur der 1773 erfolgten genauen Beschreibung des Klosterschaffners Konrad d'Hame (s. o.) ist es zu verdanken, daß das bildliche Programm mit den zugehörigen Inschriften überliefert ist (Nr. 410 I-XII): Es handelte sich hauptsächlich um mit Adelswappen geschmückte Fenster, die mit Namen und Stand der Stifter und der entsprechenden Jahreszahl versehen waren; nur auf einem Fenster war die Priorin kniend vor der Muttergottes dargestellt.

Von der ehemaligen spätgotischen Verglasung der Stiftskirche zu St. Goar haben sich außer drei isolierten inschriftenlosen Feldern nur noch geringe Reste in situ erhalten – allein das Maßwerk einer der Seitenkapellen bewahrt unter anderem eine mit dem Mariengruß beschriftete, erst vor wenigen Jahren entdeckte Verkündigungsszene (Nr. 80).

4.2.3 Tafelmalerei

Zur Tafelmalerei zählen nicht nur die mit meist mehrteiligen Altarretabeln zusammenhängenden Stücke, sondern ebenso die von vornherein als Einzeltafeln konzipierte Werke, die oft einen kontemplativen oder auch lehrhaften Charakter161) aufweisen.

Die dort verwendeten Inschriftenarten ähneln zunächst stark den bei Wand- und Glasmalerei verwendeten. Je nach Bildprogramm finden wir seit der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts auf den Tafeln in Oberwesel und Boppard ebenso Bibelzitate, Kreuztituli und Namensbeischriften (Nrr. 41, 53) sowie Fürbitten in Verbindung mit dem dargestellten Stifter (Nr. 57). Die Vielfältigkeit der Möglichkeiten lassen die Inschriften auf dem um 1450 hergestellten dreiteiligen Altarretabel in Oberwesel (Nr. 77) erkennen: Die Mitteltafel zeigt die Muttergottes in einer Flußlandschaft umgeben von zahlreichen, in den Nimben namentlich bezeichneten Heiligen. Interessant wird die Szene durch drei über den Figuren flatternde Spruchbänder, deren zum Teil metrische Inschriften die Szene kommentieren, interpretieren bzw. eine Fürbitte äußern. Auf der Innenseite des linken Flügels erscheint die namentlich bezeichnete hl. Ursula als Schutzmantelheilige, die auch das reich gekleidete Stifterehepaar unter ihren Mantel nimmt; auf der des rechten Flügels ist das Martyrium des hl. Achatius und der Zehntausend Märtyrer dargestellt, über der Szene schwebt Gottvater mit einem Spruchband, in dem der Beginn einer zum Magnificat gehörenden Antiphon zu lesen ist. Aus dem Ende des 15. Jahrhunderts haben sich weitere Tafelmalereien erhalten (Nrr. 110, 122, 124), die wiederum Spruchinschriften, Tituli, Bibelzitate und Namensbeischriften, gelegentlich auch Jahreszahlen und Stifterbilder enthalten. Diese Inschriftenarten finden sich ferner auf den beiden von dem Kanoniker und Propst Petrus Lutern gestifteten dreiflügeligen Altarretabeln mit der Darstellung des Gastmahls Christi bei Martha und Maria (Nr. 151) aus dem Jahr 1503 bzw. mit Szenen aus der Nikolauslegende aus dem Jahr 1506 (Nr. 153); zudem lassen sich hier als Besonderheit vermutlich als Zier gedachte Buchstabeninschriften an den Gewändern beobachten.

Dem oben erwähnten Typus des Andachtsbildes dürfte die Ende des 15. Jahrhunderts in Oberwesel entstandene Tafelmalerei mit der Darstellung der Heiligen Sippe (Nr. 123) zuzurechnen sein. Neben den in Schriftbändern ausgeführten Namensbeischriften der Verwandtschaft Jesu findet sich [Druckseite XLVIII] als Eigentümlichkeit ein kleines Schrifttäfelchen, auf dem in winziger Schrift die Buchstaben des Alphabets aufgemalt sind. Als eine gelehrte Variante des Andachtsbildes könnte man auch die vor 1532 entstandene, heute verlorene Tafelmalerei (Nr. 188) im Franziskanerinnen-Kloster in Boppard betrachten, die den Hausgeistlichen und Humanisten Johannes Flaming kniend vor zwei Heiligen zeigte, die in einem von ihm verfaßten, lateinisch-griechischen Distichon verherrlicht werden. Auch von dem Typus der Lehrtafel hat sich in Oberwesel mit der Darstellung der Zeichen der letzten 15 Tage vor dem Jüngsten Gericht (Nr. 157) ein besonders anschauliches Beispiel erhalten. Die das Geschehen schildernden fünfzehn Einzelbilder sind mit erklärenden Inschriften versehen, die wohl der um 1270 von Jakobus de Voragine zusammengestellten Sammlung "Legenda Aurea" entnommen sein dürften. Begonnen wird die Bilderfolge allerdings mit der Darstellung des hl. Hieronymus und einer Inschrift, die ihn als Quelle für das Folgende angibt, und beschlossen mit der Darstellung des Stifters und einer ihm beigegebenen hexametrisch gereimten Fürbitte.

Aus dem Beginn des 17. Jahrhundert ist noch auf eine verlorene, als Epitaph einer Marienberger Nonne ausgeführte Tafelmalerei (Nr. 298) hinzuweisen; dann auf den 1625 für den Goldaltar in Liebfrauen zu Oberwesel angefertigten Altaraufsatz mit Spruchinschrift, Bauinschrift und einem Marienhymnus (Nr. 343) sowie auf das dortige dreiflügelige Altarretabel (Nr. 383) mit zahlreichen Szenen aus der Passion und der Verherrlichung Christi, die durch Bibelzitate des Alten wie Neuen Testaments kommentiert werden. Mit einem zwölfeckigen Ölbild (Nr. 422) im Auszug des Nebenaltars der Karmeliterkirche in Boppard mit Jahreszahl und Initialen der Stifter endet die lange Reihe dieses im Mittelrheingebiet kunstgeschichtlich noch längst nicht befriedigend gewürdigten Genres.

4.3 Glocken162)

Von den 23 bislang bekannt gewordenen und mit Inschriften versehenen Glocken des Bearbeitungsgebietes haben sich noch 20 im Original erhalten; die drei verlorenen sind lediglich in Abschrift überliefert. Daß sich in den Glockenstühlen und Dachreitern der zahlreichen Kirchen und Kapellen sowie in den entsprechenden Türmchen in öffentlichen und privaten Bauten weitaus mehr Glocken befunden haben müssen, liegt auf der Hand. Im Laufe der Zeit dürften einige Glocken kriegerischen Maßnahmen, Feuersbrünsten163) oder auch zu Beginn des 19. Jahrhunderts der Säkularisation zum Opfer gefallen sein. Vergleichsweise gering war dagegen der Verlust in den beiden Weltkriegen: Wie auch andernorts nachweisbar, wurden vor allem während des Zweiten Weltkrieges zwar viele mittelalterliche und frühneuzeitliche Glocken als kriegswichtige Metallreserve beschlagnahmt und in Sammellager überführt, sie kehrten aber in der Regel nach Kriegsende wieder an ihre ursprünglichen Standorte zurück164).

Bild zur Katalognummer 39: Glocke des Meisters Johann von MainzHeinz Straeter (GDKE Denkmalpflege) | Glocke | Nr. 39, Abb. 1

Bei der 1249 gegossenen ältesten noch erhaltenen Glocke aus St. Severus in Boppard (Nr. 17) handelt es sich gleichzeitig um die älteste datierte Glocke im Rheinland. Ihre offenbar bereits aus Modeln gewonnenen Buchstaben sind in gotischen Majuskeln ausgeführt und befinden sich zwischen doppelten Rundstegen an der für Inschriften typischen Stelle im Schulterbereich der Glocke. Die außergewöhnliche Inschrift, eine in leoninischen Hexametern gereimte Kombination von Herstellungs- und Weiheinschrift, ist sicher dem Einfluß der Stiftsgeistlichkeit von St. Severus zuzuschreiben. Die Inschrift der Majuskel-Glocke aus dem 4. Viertel des 13. Jahrhunderts (Nr. 19) aus Oberwesel ist dagegen noch in der altertümlichen Technik handgefertigter Wachsfäden ausgeführt und besteht lediglich aus einem als Anrufung gedachten Ave-Maria. Der unbekannte Gießer, dem zwei weitere Glocken im Taunus zugeschrieben werden können, fügte als Glockenzier zu Beginn, in der Mitte und am Ende des kurzen Textes Münzen ein. Während eine weitere, sonst schmucklose Oberweseler Glocke von 1354 in lateinischer Sprache den nun vollständigen Mariengruß mit der Datierung verbindet (Nr. 42), bringt die dritte Glocke aus Oberwesel (Nr. 39) erstmals eine Meisterinschrift in deutscher Sprache, die aufgrund der Namensnennung des auch sonst als Glockengießer gut bezeugten Meisters Johann von Mainz in die 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts datiert werden kann. Als Glockenzier dienen hier vier unter den Text gesetzte Rosettenmedaillons. [Druckseite XLIX]

Vermutlich mit der verlorenen Glocke aus Boppard-Herschwiesen von 1374 (Nr. 47) setzen im Bearbeitungsgebiet früh die in gotischer Minuskel ausgeführten Glockeninschriften ein165); hier in Form einer in drei leoninischen Hexametern gereimten Kombination aus Datierung in lateinischen Zahlworten, Widmungs- und Herstellungsinschrift; auch in diesem Fall dürfte der Text unter dem Einfluß der für die Kirche zuständigen Geistlichkeit entstanden sein. Die beiden 1379 von dem im Rhein-Main-Gebiet tätigen Meister Johann von Frankfurt für St. Severus in Boppard gegossenen Glocken (Nrr. 49, 50) zeigen dagegen erstmals deutschsprachige Spruchinschriften und apotropäische Evangelistennamen sowie mit der Namensansage maria heysen ich den Beginn des später oft verwendeten stereotypen Formulars "NN. heiße ich, zu NN. Ehren läute ich, NN. goß mich" mit anschließender Jahreszahl. Da auf beiden Glocken neben dem Jahr auch noch der jeweilige Tag ihres Gusses angegeben ist, erlauben sie zudem einen interessanten Einblick in die zeitlichen Abläufe des mittelalterlichen Glockengusses. Als Glockenzier dienen Kreuzigungsreliefs, die von dem Gießer zur Kennzeichnung des Textbeginns eingesetzt wurden.

Die beiden im Jahr 1404 für Liebfrauen in Oberwesel gegossenen Glocken (Nrr. 61, 62) sind unter den Inschriften mit schmückenden Kruzifixen versehen und enthalten mit dem Mariengruß und der Bitte um Frieden o rex glorie christe veni cum pace zu dieser Zeit auf Glocken bereits weit verbreitete Texte. Aufgrund der verwendeten Schrift und der identischen Glockenzier können beide dem gleichen, bislang noch unbekannten Meister zugeschrieben werden. Die erste, 1422 für Oberwesel-Urbar gegossene Glocke (Nr. 66) läßt sich aufgrund des Muttergottes-Reliefs, das als Markierung des Beginns der Widmungsinschrift eingesetzt wurde, dem Umfeld des Meisters Gerlach von Frankfurt zuschreiben; die zweite aus dem Jahr 1449 (Nr. 74) stammt dagegen aus der Hand des berühmten Glockengießers Tilmann von Hachenburg und zeigt neben einem Blumenkreuz als Kennzeichnung des Textbeginns eine gereimte Kombination aus Namensansage, Wetterbann, Meisterinschrift und Datierung. Auf der dem Andernacher Meister Heinrich Klockengießer zugeschriebenen Meßglocke in Boppard von 1439 (Nr. 70), die lediglich das beliebte Ave-Maria mit Datumsangabe als Inschrift führt, wird neben einem Relief der stehenden Muttergottes erstmals auch ein vegetabiler Fries als Glockenzier eingesetzt. Die zweite, 1458 für St. Martin in Oberwesel gegossene Glocke Tilmanns von Hachenburg (Nr. 83) trägt auffallenderweise nicht das auch von ihm oft verwendete "NN. heißen ich"-Formular, sondern eine offenbar von der Stiftsgeistlichkeit konzipierte, aus zwei lateinischen Bibelzitaten zusammengesetzte Inschrift. Zudem ist die Glocke mit einem zu beiden Seiten der Inschrift angeordneten Maßwerkfries versehen und weist zum ersten Mal im Bearbeitungsgebiet Wallfahrts- bzw. Pilgerzeichen auf: das von Liebfrauen zu Hadamar und das von Liebfrauen zu Worms. Eine 1477 von dem Frankfurter Meister Martin Moller für St. Martin in Oberwesel gegossene Glocke (Nr. 93) trägt wiederum das "NN. heißen ich"-Formular; eine unsignierte, etwas früher gegossene Glocke aus Boppard-Bad Salzig (Nr. 90) mit ähnlichem Formular kann aufgrund von Schrifteigentümlichkeiten erstmals Paulus von Üdersdorf, einem Werkstattgenossen Tilmanns von Hachenburg zugeschrieben werden. Diese sonst schmucklose Glocke trägt ebenfalls ein Pilgerzeichen – jetzt von der Wallfahrt zum hl. Servatius in Maastricht.

Zwei im Jahr 1502 gegossene Glocken zeigen die ganze Bandbreite unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten zur gleichen Zeit. Während die verlorene Glocke aus St. Goar (Nr. 149) offenbar nur mit einer Jahreszahl versehen war, weist die erhaltene Glocke aus der Karmeliterkirche zu Boppard (Nr. 148) eine komplizierte zweizeilige Inschrift auf: Sie beginnt nach einer floral verzierten Raute in lateinischer Sprache mit dem Ave-Maria-Gebet, dann folgt in deutscher Sprache das bekannte "NN. heißen ich"-Formular mit der Nennung des gut bezeugten Glockengießers Heinrich von Prüm, und sie endet mit der Namensinschrift der hl. Anna. Der Mantel der Glocke ist – im Unterschied zu den bisher besprochenen – mit auffällig vielen figurenreichen Reliefs geschmückt, die in der Art der im Rhein-Main-Gebiet im 15. Jahrhundert entwickelten Auflagen-Reliefs (Intaglien) hergestellt wurden. Eine noch reichere Glockenzier (insgesamt 18 Reliefs) gepaart mit eigenwilligen Inschriften findet sich auf den beiden 1506 von dem sonst eher im nordtrierischen Raum tätigen Meister Wilhelm von Rode für St. Goar gegossenen Glocken. Während die eine Glocke (Nr. 154) [Druckseite L] eine lateinische Inschrift aufweist, die in drei Hexametern (darunter ein leoninisch gereimter) den Kirchenpatron anruft, die apotropäische Funktion des Glockenklangs beschwört, den ausführenden Meister, die Widmung der Glocke und das Gußjahr nennt, bietet die zweite Glocke (Nr. 155) eine Variante des "NN. heißen ich"-Formulars, das nun die Namensnennung der Glocke, die Fürbitte, die Nennung des Kirchenpatrons, den Wetterbann, den Namen des Gießers und das Jahr des Gusses enthält. Hervorzuheben ist bei der ersten Glocke das hier zum ersten und bislang auch einzigen Mal nachweisbare Wallfahrtszeichen des hl. Goar, der unter einem Spitzbogen-Baldachin dargestellt ist, seine Attribute in den Händen und den Höllendrachen zu Füßen.

Zwei schlichte, im Jahr 1541 von dem Binger Meister Paul Fischer gegossene Glocken für die katholische Kirche in Oberwesel-Langscheid (Nrr. 191, 192) dokumentieren nicht nur den inzwischen vollzogenen Wechsel von der gotischen Minuskel zur zeitgemäßen Kapitalis, sondern auch eine nachreformatorisch beeinflußte Textvariante des immer noch verwendeten "NN. heißen ich"-Formulars: Zwar werden der Name der Glocke und der des Gießers immer noch genannt, die Funktion der Glocke besteht jetzt aber nur noch darin ZV GOTES DINST zu rufen bzw. ZV GOTES LOB zu läuten.

Auffällig ist das völlige Fehlen von Glocken in der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Offenbar waren alle Kirchen und Kapellen zu dieser Zeit gut versorgt und es bestand kein größerer Bedarf an neuen Glocken. So wird es verständlich, daß die 1658 von dem Kölner Meister Nikolaus von Unckel gegossene Glocke (Nr. 396) auf die von dem konvertierten Landgraf Philipp neu gegründete katholische Kirche in St. Goar zurückzuführen ist und daß sie in ihrer lateinischen Inschrift den hl. Goar und die hl. Elisabeth um Fürbitte anruft. Provenienz und Ausführung des verlorenen, nur mit der Jahreszahl 1677 versehenen Glöckchens aus Boppard (Nr. 429) sind unbekannt.

Ein abschließender Blick auf die sprachliche und formale Entwicklung der Glockeninschriften im Bearbeitungsgebiet ergibt ein erstaunlich disparates Bild: Abgesehen von den beiden Glocken des 13. Jahrhunderts läßt sich seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums die gleichzeitige Verwendung lateinischer wie deutschsprachiger Inschriften beobachten, erstaunlicherweise sowohl in Prosa als auch in gereimter Form. Während das erstmals 1379 nachweisbare, dann in der Folgezeit überaus häufig verwendete deutschsprachige "NN. heißen ich"-Formular nicht nur im Bearbeitungsgebiet, sondern offenbar auch sonst für das Rheinland als geradezu typische Glockeninschrift bezeichnet werden kann166), sind die meist gereimten lateinischen Inschriften textlich ungewöhnlich, entstammen daher nicht dem Inschriften-Repertoire der Glockengießer, sondern sind sicherlich unter dem Einfluß der jeweils zuständigen (Stifts-)Geistlichkeit entstanden. Die mit dem Guß der Glocken beauftragten Gießer stammen etwa bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts aus dem Rhein-Main-Gebiet mit Schwerpunkt Frankfurt, in der zweiten Hälfte des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts eher aus dem Rhein-Mosel-Gebiet167) mit Standorten in Andernach und Trier.

4.4 Bauwerke, kirchliche Ausstattungsstücke und sonstige Inschriftenträger

Bild zur Katalognummer 376: Bauinschrift am ehemaligen Gasthaus "Zum Goldenen Stern"Dr. Eberhard J. Nikitsch (ADW) | Bauinschrift | Nr. 376, Abb. 1

Die einfachsten Bauinschriften sind die im Bearbeitungsgebiet reichlich vorhandenen Jahreszahlen (Sammel-Nrr. 112, 178, 202), die oft in Verbindung mit Wappen, Initialen oder Namen (Nrr. 331, 376, 409, 452) Beginn, Dauer oder Ende einer Baumaßnahme bezeugen. Sie befinden sich meist in schlichter Ausführung in den Scheitelsteinen der Portale von Hof-, Haus- oder Kellereingängen oder auf den Holzbalken der Fachwerkhäuser; manchmal aber auch auf einer Bauskulptur (Nr. 82) oder auf den betreffenden Objekten wie an einer Brunnenanlage (Nr. 214), an Brunnentrögen (Nrr. 281, 282), an einem Postament (Nr. 305), am Kirchengestühl (Nr. 311), an Treppen (Nr. 338) oder an einem Altarbild (Nr. 422). Sie können aber auch als kleine Kunstwerke erhaben in Stein (Nr. 162), in Eisen (Nr. 205) oder in Holz (Nrr. 277, 279, 327, 338) gearbeitet sein.

Die älteste erhaltene, um 1331 entstandene Bauinschrift mit längerem Text ist als Glasmalerei ausgeführt (Nr. 23) und befindet sich in den Chorfenstern der Liebfrauenkirche zu Oberwesel. Sie teilt dort in monumentalen Buchstaben das Jahr des sonst nicht bekannten Baubeginns der Kirche mit; [Druckseite LI] verwendet wird dazu das auch sonst gelegentlich nachweisbare Formular INCHOATA FVIT. Ebenfalls in einem Kirchenfenster findet sich eine frühe deutschsprachige Bauinschrift (Nr. 72 VII), die mit dem Jahr 1440 vermutlich den Baubeginn des Seitenschiffs der Karmeliterkirche in Boppard, mit dem Jahr 1446 mit Sicherheit die Fertigstellung von dessen Verglasung angibt. Nur wenige Jahre zuvor wurde in St. Goar eine mehrzeilige Bauinschrift in den östlichen Strebepfeiler der Stiftskirche eingehauen (Nr. 71). Diese älteste deutschsprachige Bauinschrift des Bearbeitungsgebietes bezieht sich – zum Teil in Reimversen – auf den nur hier bezeugten Baubeginn des neuen Langhauses und nennt zum ersten Mal in einer Bauinschrift mit dem Dekan Heinrich Mulner, dem Patron Graf Philipp von Katzenelnbogen und dem Baumeister Hans Wynt die verantwortlich am Bau beteiligten Personen. Weitere Baumaßnahmen im Innern der Stiftskirche werden durch zwei lange gereimte Bauinschriften dokumentiert (Nrr. 380, 381), die in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter Beachtung älterer Texte innen an die Turmpfeiler gemalt wurden. Daß auch ganz unterschiedliche Bauvorgänge in Inschriften thematisiert werden können, zeigen Beispiele aus dem 16. und 17. Jahrhundert: So läßt sich zu Beginn des Jahrhunderts erstmals eine Bauinschrift nachweisen, die über die durchgeführte Renovierung einer Kirche berichtet (Nr. 158; vgl. auch Nr. 431), in der Mitte des Jahrhunderts ist erstmals eine Bauinschrift überliefert, die mit der durch den Humanismus wieder in Gebrauch gekommenen Formel fieri curavit den Umbau eines Adelshofes mitteilt (Nr. 199), zum Jahr 1564 berichtet eine gereimte deutsch/lateinische Inschrift vom Brand und Wiederaufbau eines Pfarrhauses (Nr. 209), gegen Ende des Jahrhunderts erfahren wir von der Grundsteinlegung eines zu Kloster Marienberg gehörenden Kelterhauses (Nrr. 256), und 1633 bezeichnet eine Jahreszahl in Verbindung mit einem Bibelzitat (Nr. 358) eine unbekannte Baumaßnahme am Westportal der Bopparder Karmeliterkirche. Von den anzunehmenden zahlreichen Inschriften im Inneren der Häuser hat sich lediglich eine gereimte, schwer zu deutende Spruchinschrift (Nr. 210) erhalten.

Ein eigener Komplex lateinischsprachiger Bauinschriften entstand mit dem Ausbau von Burg bzw. Schloß Rheinfels zu einer barocken Festung durch Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels ab 1657. In Texten unterschiedlicher Länge wird die Fertigstellung einzelner Forts oder Schanzen mitgeteilt (Nrr. 398, 419, 446), stets begleitet durch Sinnsprüche und Bibelzitate. Zusammenfassend gewürdigt werden die Tätigkeiten des Bauherrn auf einer eigenen Tafel als Schluß einer chronikalischen Inschrift (Nr. 421), nicht ohne deutlichen Hinweis darauf, daß Landgraf Ernst für den Ausbau – ohne Geld der Untertanen zu verwenden – hunderttausend Reichstaler aus eigenem Vermögen ausgegeben habe.

Wie bereits die beiden ältesten mittelalterlichen Inschriften des Bearbeitungsgebietes (Nrr. 13, 14) dokumentieren, können Mitteilungen über bauhistorische Vorgänge auch in anderen als reinen Bauinschriften enthalten sein. So regeln die beiden Bopparder Rechtsinschriften die Zuständigkeiten von Stadtfremden für zwei Bopparder Stadttürme und gewähren ihnen dafür Zollfreiheit. Ähnliches gilt für die deutschsprachigen Rechtsinschriften der beiden vor 1327 hergestellten Bopparder Maßgefäße (Nrr. 24, 25), in denen letztlich der Grund für ihre Herstellung thematisiert wird, und schließlich auch für chronikalische Texte (Nrr. 114, 421), in denen ebenfalls Baunachrichten enthalten sein können.

An inschriftlich bezeichneten kirchlichen Ausstattungsgegenständen haben sich neben den schon besprochenen Inschriftenträgern wie Glocken und Altarretabeln aus dem Bereich der liturgischen Geräte nur einige wenige Kelche erhalten167). In der Regel tragen diese meist silbervergoldeten Gefäße den Kreuztitulus bzw. Gottes- und Marienanrufungen, die durch die Initialen, den Namen oder das Wappen des Stifters und die Jahreszahl ergänzt werden können (Nrr. 142, 227, 266, 444). Eine gewichtige Ausnahme bildet der Bopparder Kelch von 1379 (Nr. 51) mit der Stifterinschrift des Kardinalbischofs und Wormser Propstes Johannes de Blandiaco, in der er die Schenkung dieses Kelches an die ihm unterstellten sechs Bopparder Kanoniker von St. Severus mitteilt. Ohne weitere Vergleichsbeipiele [Druckseite LII] im Bearbeitungsgebiet sind der eine hexametrische Weiheinschrift aufweisende Tragaltar von 1493 aus Kloster Marienberg (Nr. 113), die beiden um 1500 hergestellten Gefäße aus St. Severus, markiert mit den Anfangsbuchstaben der darin enthaltenen liturgischen Öle (Nr. 146), zwei vermeintliche Märtyrer-Reliquien mit zugehörigen Beischriften aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts (Nr. 160), ein verschollenes Kreuzreliquiar aus Kloster Marienberg von 1538 (Nr. 190), dessen Inschrift Graf Reinhard zu Leiningen als Stifter ausweist, ein ebenfalls verschollenes Reliquiar der Märtyrersäule des (hl.) Werner mit zugehörigen Gedächtnisinschriften (Nr. 218), die Predella des heutigen Martha-Altars in Liebfrauen mit einer paraliturgischen Gebetsinschrift (Nr. 384) und schließlich die silbernen Buchbeschläge eines Missale aus St. Severus mit Namensinschrift und Fürbitte (Nr. 403). An beschrifteten Paramenten hat sich lediglich eine spätgotische Kasel in Oberwesel erhalten (Nr. 76), die mit dem Kreuztitulus sowie Jesus- und Marienanrufungen versehen ist, an sonstigen Textilien ein als Altarbehang dienender sogenannter Fürleger mit dem Mariengruß (Nr. 147).

Zur Ausstattung einer Kirche gehören auch figürliche Darstellungen biblischer und heiliger Personen, die als Einzel- oder Figurengruppen nicht nur in Wand-, Glas- und Tafelmalerei sondern auch als eigenständige Reliefs ausgeführt werden konnten. Die zugehörigen Beischriften beschränken sich in der Regel auf die erklärende Namensnennung der dargestellten Personen (Nr. 37), bei Kreuzigungsdarstellungen meist auf den Titulus (Nrr. 134, 161), gelegentlich ergänzt um die Evangelistennamen (Nr. 143). Sie können aber auch – wie im Falle des um 1300 entstandenen Reliefs mit der Darstellung der Geburt Christi (Nr. 15) – theologisch reflektierte Erkenntnisse wiedergeben oder – wie bei der Ölbergruppe von 1437 (Nr. 69) und bei dem Votivbild der Muttergottes (Nr. 177) – mit Stifterinschrift und Fürbitte versehen sein. Als außergewöhnlich ist die zu einem wundertätigen Kreuz in der Bopparder Karmeliterkirche gehörige Weihe- und Ablaßinschrift (Nr. 263) zu werten, ebenso die 1658 angefertigte Translationsinschrift über dem anepigraphen Grabdenkmal des hl. Goar (Nr. 395) und letztlich auch die Inschrift SDAT BOPPARD an einem hölzernen Prozessionskreuz (Nr. 462) aus dem Ende des 17. Jahrhunderts.

Während die spätgotische Steinkanzel in St. Goar (Nr. 85) noch hauptsächlich mit Namensbeischriften der sie schmückenden Figuren des hl. Goar und der vier Evangelisten versehen war, erhielt die 1602 hergestellte Kanzel aus Liebfrauen in Oberwesel (Nr. 277) neben Jahreszahl, Initialen und Wappen der Stifter auch ein Bibelzitat, das in großformatigen Buchstaben auf die von Gott verliehene Kraft der das Evangelium verkündenden Prediger hinweist. Ähnliche Inschriften und das gleiche Zitat weist die 1618/19 für St. Martin in Oberwesel geschaffene Kanzel auf (Nr. 327), jetzt aber vermehrt um ein weiteres Bibelzitat und eine separate Herstellungs- bzw. Widmungsinschrift.

Auch anläßlich der Stiftung, Erneuerung oder sogar der Neukonzeption von Altären wurden entsprechende Stifter-, Widmungs- und Herstellungsinschriften angebracht, so 1617 am Heilig-Kreuz-Altar in Kloster Marienberg (Nr. 324), 1625 am Goldaltar in Liebfrauen (Nr. 343), hier ergänzt mit einer Spruchinschrift und einem Marienhymnus, an einem 1652 neu errichteten Altar in der Bopparder Karmeliterkirche (Nr. 387), an dem 1666 gestifteten Marienaltar (Nr. 412) im Kloster Marienberg und an dem 1682 tiefgreifend veränderten Hochaltar von St. Martin in Oberwesel (Nr. 438). An dem bereits bestehenden Marienaltar in der Bopparder Karmeliterkirche wurde 1685 eine ewige Messe gestiftet und dies inschriftlich festgehalten (Nr. 443).

Der einzige beschriftete Taufstein im Bearbeitungszeitraum ist lediglich mit der Jahreszahl 1670 (Nr. 418) versehen.

Auftraggeber und Hersteller der 1521 angefertigten Vertäfelung des Kapitelsaals im Karmeliterkloster zu Boppard haben sich in einer diesbezüglichen Inschrift (Nr. 173) ebenso verewigt wie spätere Kirchenbesucher mit Initialen und Jahreszahlen an Grabdenkmälern (Nrr. 204, 207, 217, 257, 286), Fensterlaibungen (Nr. 329), Kirchenbänken (Nr. 311) und an der Lettnerbrüstung von Liebfrauen zu Oberwesel (Nr. 423).

Die zum Teil schon erwähnten chronikalischen Inschriften befanden sich zum einen als Wandmalerei an der Mauer des Propsteihofes bzw. in der kurfürstlich-trierischen Burg zu Boppard, zum andern auf Tafeln aus Holz bzw. Stein, die auf Burg Rheinfels ausgestellt waren. Während die eine Bopparder Inschrift einen mit der Gründungsgeschichte des Stiftes St. Martin in Worms zusammenhängenden Text (Nr. 94) enthält und die andere den Verlauf des zwischen der Stadt Boppard und dem Trierer Erzbischof geführten Bopparder Krieges von 1497 aus Trierer Sicht zusammenfaßt (Nr. 118), handelt es sich bei der zwischen 1479 und 1493 entstandenen Rheinfelser Tafel (Nr. 114) um fünf die Grafen von Katzenelnbogen betreffende Texte, die zentrale Ereignisse aus der Geschichte der Grafen von Katzenelnbogen zum Inhalt haben. Wohl in Kenntnis dieser Quelle ließ viele Jahre später Landgraf [Druckseite LIII] Ernst von Hessen-Rheinfels eine ähnliche Tafel anfertigen (Nr. 421), in der er in einer ausführlichen lateinischen Inschrift zunächst die Bedeutung dieses Ortes für die Landgrafen von Hessen würdigen ließ, um dann in einem zweiten Teil auf die Ereignisse seiner Zeit und auf seine eigenen Leistungen einzugehen. Eine weitere verlorene Tafel aus dem Franziskanerinnen-Kloster St. Martin in Boppard (Nr. 160) enthielt in acht Distichen die Gedenkinschrift über die Auffindung von vermeintlichen Märtyrergräbern im Jahr 1280.

Als außergewöhnliche Inschriftenträger sind die drei (teilweise verschollenen) zu unterschiedlichen Zeiten angefertigten Silberbecher (Nrr. 239, 240, 440) zu bezeichnen, deren Stiftungs-, Gedenk-, Widmungs- und Herstellungsinschriften in Verbindung mit Jahreszahlen, Wappen, Devisen, Namen und Initialen eine wichtige Quelle zur Geschichte des "seit undenkbaren Zeiten" in St. Goar tätigen Hansen-Ordens darstellen. Daß auch ein Glasgefäß (Nr. 453) oder schließlich Schmuckstücke Träger von Inschriften sein können, zeigen die beiden unterschiedlichen, mit den Initialen der Anna Elisabeth von Pfalz-Simmern versehenen Exemplare (Nr. 213).

Abgesehen von dem 1620 am Bopparder Rheinufer errichteten Wegekreuz mit Titulus, Initialen und Jahreszahl (Nr. 330) und dem im Freien aufgestellten Kreuz für den 1630 verstorbenen Matthias Ramsch (Nr. 350) sind an inschriftlich bezeichneten Flurdenkmälern lediglich einige wenige translozierte Grenz- und Gütersteine bekannt geworden (Nrr. 211, 288, 322, 416, 439, 454), deren ursprüngliche Standorte an den jeweiligen Gemarkungsgrenzen in keinem Fall sicher zu rekonstruieren waren. Es handelt sich dabei meist um Basaltquader mit flachem oder gerundetem Kopf, die auf einer, manchmal auch auf beiden Seiten mit Jahreszahlen, Initialen und Wappen versehen sind.

Wie einer zuverlässigen zeichnerischen Überlieferung zu entnehmen ist, dienten sogar Dachschiefer als Träger von Inschriften (Nr. 198) der Verbreitung interessanter prosopographisch verwertbarer Informationen.

4.5 Meister und Werkstätten

Bereits in der ältesten mittelalterlichen Inschrift des Bearbeitungsgebietes, der in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstandenen Bopparder Zollbefreiungsinschrift für Oberwesel (Nr. 14), wird ein sonst nicht bezeugter MAGISTER OPERIS Heinrich genannt, der wohl für die Durchführung der Bauarbeiten an einem Turm der Bopparder Stadtmauer verantwortlich war. Meisternennungen zu dieser frühen Zeit sind selten168), sie lassen sich im Bearbeitungsgebiet in der Regel erst auf Glocken des 14. Jahrhunderts nachweisen (vgl. Kap. 4.3).

Sowohl durch die Übereinstimmungen in der Form als auch durch spezielle historische Überlegungen zur politischen Situation in Boppard im Jahr 1327 konnten zwei Bopparder Bronze-Sömmer (Nrr. 23, 24) erstmals dem schwer faßbaren Kannengießer (CANTIFEX) Meister Johann von Koblenz zugeschrieben werden, von dem bislang lediglich ein undatiertes, aber signiertes drittes Maßgefäß (Nr. 25) überliefert war.

Als Hersteller der Glasfenster und damit der um 1331 angefertigten Bauinschrift der Liebfrauenkirche in Oberwesel (Nr. 27) dürfte eine in Mainz ansässige Werkstatt in Frage kommen, die zwischen 1320 und 1340 auch in Bacharach, Mainz und Oppenheim tätig war. Weiterhin entstanden im Zusammenhang mit dem Neubau der Liebfrauenkirche in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts einige bedeutende Ausstattungsgegenstände und Grabdenkmäler, die unlängst von kunsthistorischer Seite zu einer Gruppe zusammengefaßt169) und den unter König bzw. Kaiser Ludwig dem Bayern arbeitenden sogenannten "Rheinpfälzischen Werkstätten" zugeschrieben wurden. Dazu sollen hauptsächlich die mit Namensbeischriften versehenen Statuen der vier Evangelisten in Oberwesel (Nr. 37) gehören, sowie zwei anepigraphe Grabdenkmäler in St. Goar: zum einen die um 1330 angefertigte Tumbendeckplatte für den hl. Goar (vgl. Nr. 395), zum andern das Epitaph der Gräfin [Druckseite LIV] Adelheid von Katzenelnbogen (vgl. Nr. 26). Nachfolger dieser vornehmlich im süddeutschen Raum arbeitenden Werkstatt sollen zudem die Grabdenkmäler der in Oberwesel begrabenen Dekane Johannes (Nr. 29) und Hartmann (Nr. 33) geschaffen haben. Auch die Grabplatte für den 1350 verstorbenen Abt Diether von Katzenelnbogen (Nr. 40) in St. Goar gilt noch als später Ausläufer dieser Werkstatt. Inwieweit diese Zuschreibungen170) schlüssig sind und ob nicht auch das Wirken unabhängiger oder nur am Rande beeinflußter lokaler und regionaler Werkstätten angenommen werden kann, bedarf noch der weiteren Diskussion.

Nicht mehr als der im Jahr 1444 inschriftlich dokumentierte Name Hans wynt und die Funktion als werkmeister (Nr. 71) sind von dem für die praktische Durchführung des Neubaus der Stiftskirche in St. Goar Verantwortlichen überliefert. Die um 1460 eingebaute Steinkanzel (Nr. 85) der Kirche wird dem von 1454 bis 1488 in Koblenz nachweisbaren Meister Hermann Sander zugeschrieben, der sich möglicherweise in einem kleinen figürlichen Relief selbst dargestellt hat.

Von zwei unterschiedlichen Werkstätten wurden zwischen 1440 und 1446 für das neuerbaute Seitenschiff der Bopparder Karmeliterkirche sieben monumentale Glasfenster angefertigt (Nr. 72 I-VII). Aufgrund der kunsthistorischen Analyse der Glasmalereien konnten für die eine, eher konservativ arbeitende und noch dem Weichen Stil verpflichtete Werkstatt Kölner Einflüsse geltend gemacht werden, für die zweite Werkstatt mit ihrer typischen "knittrigen, hart und eckig gebrochenen"171) Faltengebung eher Einflüsse des moderneren oberrheinischen Kunststils. Der epigraphische Befund unterstützt diese Einteilung.

Einer sonst nicht weiter in Erscheinung getretenen mittelrheinischen Werkstatt wird von kunsthistorischer Seite das um 1450 gemalte dreiteilige Altarretabel mit der von Heiligen umgebenen Muttergottes (Nr. 77) zugeschrieben, ein 1491 datiertes Retabel mit der Kreuzigungsdarstellung (Nr. 110) dagegen dem Umkreis des jüngeren Kölner Sippenmeisters.

Das im Jahr 1515 unter Verwendung spätgotischer und renaissancezeitlicher Formen mit großer Meisterschaft hergestellte Epitaph des Oberweseler Kanonikers und Propstes Petrus Lutern (Nr. 159) galt lange Zeit als eigenhändiges Werk des bekannten Mainzer Bildhauers Hans Backoffen, wird aber heute aus stilgeschichtlichen Gründen einem seiner unbekannten, später in Oberschwaben tätigen Schüler zugewiesen. Das ähnlich konzipierte, kurz nach dem Tod Backoffens entstandene Ottenstein-Epitaph in Oberwesel (Nr. 169) dürfte ebenso in der Nachfolge Backoffens hergestellt worden sein wie noch 1524 das dortige Votivbild der Muttergottes (Nr. 177). Ob die 1516 geschaffene Kreuzigungsgruppe (Nr. 161) vom ehemaligen Friedhof von St. Severus in Boppard tatsächlich einer sonst unbekannten niederrheinischen Werkstatt oder vielleicht auch der Backoffen-Werkstatt zuzurechnen ist, müßte von kunsthistorischer Seite noch geklärt werden.

Eine bemerkenswerte Ausnahmestellung nimmt das signierte, 1519 für Margarethe von Eltz gefertigte Epitaph (Nr. 166) des Eichstädter Bildhauers Loy Hering in der Bopparder Karmeliterkirche ein, dessen Darstellung des Gnadenstuhls einen Holzschnitt Albrecht Dürers variiert. Die Vielfalt künstlerischer Betätigung dokumentiert die 1521 erfolgte Neuvertäfelung des dortigen Kapitelsaals (Nr. 173) durch den ortsansässigen Meister Heinrich Tabularius. Daß größere Schreiner- und Holzbildhauerarbeiten auch nach auswärts vergeben werden konnten, zeigt die Bestellung des monumentalen Altaraufsatzes (Nr. 343) für den Goldaltar in Liebfrauen zu Oberwesel bei dem Freiburger Meister Matthäus Heller.

Mit dem 1548 datierten Epitaph für das Ehepaar Johannes und Maria von Eltz in Boppard (Nr. 196) und dem 1555 datierten Epitaph für Friedrich von Schönburg auf Wesel in Oberwesel (Nr. 204) haben sich zwei unsignierte Grabdenkmäler erhalten, die aufgrund epigraphischer, dekorativer und figürlicher Details dem sonst hauptsächlich in Trier arbeitenden Meister Hieronymus Bildhauer zuzuschreiben sind. Ebenfalls nach Trier weist das Fragment einer Bopparder Inschriftentafel (Nr. 226), die aufgrund der charakteristischen Schriftformen zwischen 1570 und 1600 in der Werkstatt des gut bekannten Trierer Bildhauers Hans Ruprecht Hoffmann hergestellt worden ist. [Druckseite LV]

Daß die Landgrafen von Hessen bei der Auftragsvergabe die in ihrem Einflußbereich tätigen Künstler und Meister bevorzugten, zeigen sowohl der von dem St. Goarer Goldschmied Wilhelm Reinhart 1591 angefertigte Hansenbecher (Nr. 240) als auch die beiden Grabdenkmäler in der Stiftskirche zu St. Goar (Nr. 261): Das Epitaph des 1583 verstorbenen Landgrafen Philipp von Hessen-Rheinfels wurde von dem Architekten und Bildhauer Wilhelm Vernuiken ausgeführt, das später entstandene Kenotaph für seine Gattin Anna Elisabeth hingegen von dem Mainzer Bildhauer Gerhard Wolff; beide Bildhauer sind auch sonst in landgräflich-hessischen Diensten nachweisbar. Wolff dürfte überdies auch noch das Epitaph für die 1601 verstorbene Wilhelma Lorbecher (Nr. 273) in Oberwesel hergestellt haben.

Ab dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts lassen sich in Oberwesel, in St. Goar und in Boppard bislang unbeachtete lokale Werkstätten nachweisen, denen aufgrund besonderer Merkmale in der formalen Ausführung und in der Schriftgestaltung jeweils einige Grabdenkmäler zugewiesen werden können. Ungeklärt bleibt jedoch, ob und wie diese Werkstätten miteinander in Verbindung standen. Die Reihe beginnt in Oberwesel mit zwei 1572 und 1583 entstandenen Grabplatten (Nrr. 217, 231) der dortigen Werkstatt I und setzt sich mit den beiden 1597 und 1598 angefertigten Grabdenkmälern (Nrr. 252, 257) der Werkstatt II fort. Zwischen 1600 und 1602 stellte eine Werkstatt in St. Goar drei Epitaphien für Familienmitglieder der landgräflich-hessischen Beamtenschaft her (Nrr. 269, 272, 276), und etwa zur selben Zeit fertigte eine andere Werkstatt in Oberwesel figürliche Epitaphien für das Geschlecht der Herren von Schönburg auf Wesel (Nrr. 283, 284, 290). Aufgrund der Schrifteigentümlichkeiten könnten in dieser Werkstatt in den Jahren 1612 und 1615 auch zwei Epitaphien für St. Goar (Nr. 304, 318) entstanden sein. Zwei nahezu identische Grabplatten von 1641 und 1642 (Nrr. 372, 373) entstammen mit Sicherheit wieder einer lokalen Werkstatt in St. Goar.

Aufgrund der Ähnlichkeit im formalen Aufbau, vor allem wegen der nahezu identischen Schrift ist auch bei dem Epitaph für das Ehepaar Jakob Adenau und Margaretha Brant von 1614 (Nr. 316) und einem 1621 hergestellten Andachtsbild (Nr. 332) in St. Severus von einer gemeinsamen Bopparder Werkstatt auszugehen. Noch ungeklärt ist die Frage, ob auch die zahlreichen frühneuzeitlichen Basalt-Grabplatten des Bopparder Bürgertums aus dieser Werkstatt stammen. Aufgrund der Beobachtung, daß einige dieser oft sehr ähnlich konzipierten Grabplatten zwar für Inschriften vorgesehene Tafeln aufweisen, die aber keine Inschriften tragen (Nrr. 280, 312, 328, 347, 382, 463), muß zumindest davon ausgegangen werden, daß sich um 1600  und später in Boppard eine Werkstatt befunden haben muß, die diese Grabplatten sozusagen auf Vorrat fertigte.

5. Die Schriftformen

Da es sich bei den in einigen Kirchen des Bearbeitungsgebietes in großer Zahl anzutreffenden mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Wandmalereien in der Regel nicht mehr um originale, vielmehr meist zu Beginn des 20. Jahrhunderts (und später) stark überarbeitete Kunstwerke172) handelt, bei denen der originale Schriftbefund kaum mehr zuverlässig zu rekonstruieren ist, können im Folgenden nur wenige aussagefähige Einzelbeispiele aus diesem Bereich für schriftgeschichtlich relevante Aussagen herangezogen werden.

5.1 Vorkarolingische Kapitalis

Die ältesten und sämtlich undatierten Inschriften des Bearbeitungsgebietes (Nrr. 1-12; 6a) stammen aus dem Bereich des frühchristlichen Boppard und sind in der Regel in einer in scriptura continua gehaltenen Kapitalis173) gestaltet. Trotz dieses gemeinsamen Merkmals lassen sie sich bei genauerer Betrachtung in zwei von den Schriftformen her deutlich voneinander unterscheidbare Gruppen einteilen.

Bild zur Katalognummer 5: Grabsteinfragment des SaturnalisThomas G. Tempel (ADW) | Grabstein des Saturnalis | Nr. 5, Abb. 1

Die Inschriften der ersten Gruppe mit den Grabsteinen für Armentarius, Besontio, Nomidia, Eusebia, Saturnalis und dem Dies-Fragment (Nrr. 1-6) sind fast durchgehend in einer einheitlichen, feinstrichigen [Druckseite LVI] Kapitalis ausgeführt und können aus den oben dargelegten Gründen in das 5. bis in die erste Hälfte des 6. Jahrhunderts datiert werden174). Aufgrund seiner Schriftformen ist auch der jüngst entdeckte Achifracius-Stein (Nr. 6a) dieser Gruppe zuzuweisen, selbst wenn er wegen einiger abweichenden Merkmale etwas später ins 6. Jahrhundert datiert werden muß. Die Schreibung der Buchstaben dieser Gruppe orientiert sich zwar noch spürbar an den Grundformen der capitalis quadrata, der klassisch-römischen Monumentalschrift175), weist aber gleichzeitig durch graduelle wie fundamentale Abweichungen in der Gestaltung einzelner Buchstabenelemente fremde Einflüsse auf. Es sei zumindest darauf hingewiesen, daß neben den in klassischen Formen ausgeführten stets auch weit weniger qualitätvolle Inschriften angefertigt wurden, bei denen einige der unten erwähnten Abweichungen – wie etwa schräggestellte Schäfte bei M, kleingeschriebenes O oder offenes R – nachweisbar sind176). Überhaupt ist bei der Inschriftenproduktion der römischen Spätzeit grundsätzlich von einer geringeren Fertigkeit der Steinmetze und von einem Verlust der Kenntnisse von Schreibregeln auszugehen.

Abweichend von den Standardformen der Monumentalis werden bei den verschiedenen Inschriften innerhalb der ersten Gruppe verwendet: spitzes A mit links- wie rechtsschrägem bzw. mit geknicktem Mittelbalken und nach oben verlängerten, sich daher überschneidenden Schrägschäften, halbunziales B, F mit Schrägrechtsbalken oben und rechts angesetztem Balken am unteren Schaftende, G mit linksschräger Cauda, K mit direkt am Schaft ansetzendem, verkürztem unteren Schrägbalken, L mit schräggestelltem Balken, M mit eingezogenem Mittelteil bzw. stark schräggestellten Schäften, nicht kreisrundes bzw. kleingeschriebenes O, unziales Q, offenes R, S mit zu einem rechtsschrägen Schaft umgeformten unteren Bogen, T mit nach oben hin in spitzem Winkel geknickten Deckbalken und X mit leicht geschwungenem rechten Schrägschaft. Die variantenreiche Buchstabenbildung dieser Grabsteine, die sich in reicher Zahl in Mainz177) und vor allem in Trier178) nachweisen lassen, entspricht im großen und ganzen auch den Buchstaben der in das 5. bis 6. Jahrhundert datierten Wormser und Wiesbadener Grabsteine179) sowie denen der meisten frühchristlichen Grabsteine aus dem weiteren Mittelrheingebiet180).

Bild zur Katalognummer 8: beschädigter Grabstein des BilefridusReproduktion: Spätantike und frühes Mittelalter, S. 68 | Grabstein des Bilefridus | Nr. 8, Abb. 1

Die zweite Gruppe setzt sich aus den Inschriften für Audulpia, Fredoara, Chrodebertus, Nonnus, Bilefridus und (...)dis zusammen (Nrr. 7-12) und kann aus den oben dargelegten Gründen (vgl. Kap. 4.1.1) in die 2. Hälfte des 6. bis ins 7. Jahrhundert datiert werden. Bezüglich der Schriftformen unterscheidet sie sich von der ersten Gruppe grundsätzlich durch die eigentümliche Schaftverlängerung (etwa bei B, C, D, E, F, L, N, P, R) sowie durch auffällige eckige Formen, wie etwa eckiges C und rautenförmiges O. Hierbei markiert das Phänomen des runden C mit zusätzlichem Schaft am äußeren Bogenabschnitt eine Übergangsphase zum eckigen, zum Teil sogar mit Schaftverlängerung versehenen C. Weitere eigentümliche Buchstabenformen zeigen sich bei dem innen offenen B, bei G mit unverbunden um den unteren Bogenabschnitt halbkreisförmig gelegter Cauda, K mit verlängertem unteren Schrägbalken, konischem M mit halbhohem Mittelteil, N mit eingezogenem Schrägschaft, unzialem Q mit offenem Bogen und unverbunden nach rechts unten weisender Cauda und bei T mit schrägrechtem Balken. Geradezu kennzeichnend für die zweite Gruppe der Bopparder Grabinschriften sind die weiten Winkel bei A und V sowie die auffallende Konstruktionweise des S, dessen Bögen an einen geraden bzw. linksschräg gestellten und beidseitig verlängerten Schaft angesetzt sind. Der dadurch entstandene, völlig neue X-ähnliche Buchstabe konnte außerhalb Boppards bislang nur einmal in England und kürzlich auch auf einer Ende des 7./Anfang des 8. Jahrhunderts beschrifteten, bei St. Irminen in Trier aufgefundenen Tonscherbe nachgewiesen werden180). Diese [Druckseite LVII] grundlegende Veränderung der Schrift hängt wohl mit der allmählichen Durchdringung der germanischen und gallischen Provinzen des Römischen Reiches durch fränkische Stämme seit dem Ende des 5. Jahrhunderts zusammen und läßt sich als "eigenartige germanische Lapidarschrift"181) im 6. und 7. Jahrhundert vom Rhein bis ins westgotische Spanien nachweisen.

Die Benennung der beiden Schriftformen als spätrömisch-christlich (vorkarolingische Kapitalis 1) für die zeitlich frühere bzw. als fränkisch (vorkarolingische Kapitalis 2) für die spätere Gruppe folgt den von Konrad F. Bauer anhand des vorwiegend Mainzer Materials entwickelten Termini182).

5.2. Romanische und gotische Majuskel

Trotz der nachweisbaren kontinuierlichen Besiedlung Boppards, Oberwesels und St. Goars in karolingischer und ottonischer Zeit182) haben sich dort keine Inschriftenträger aus diesem Zeitraum erhalten. Im Zuge der Schriftreform unter Karl dem Großen wurde bei Monumentalschriften wieder auf den oben beschriebenen Typ der römischen Kapitalschrift zurückgegriffen und als sogenannte karolingische Kapitalis183) mehr oder weniger unverändert weiterbenutzt. Doch bereits Ende des 9. Jahrhunderts und verstärkt im 10. Jahrhundert werden Ansätze einer neuen Entwicklung bemerkbar: Die Buchstaben strecken sich und werden schmal, neben den (zum Teil auch eckigen) kapitalen erscheinen vereinzelt auch schon unziale bzw. runde Formen, die im 11. Jahrhundert verstärkt Ligaturen und Enklaven ausbilden und dann als romanische Majuskelschrift bezeichnet werden184).

Bild zur Katalognummer 13: Quader mit Rechtsinschrift aus einem Turm der römisch-mittelalterlichen Stadtmauer BoppardsThomas G. Tempel (GDKE Denkmalpflege) | Rechtsinschrift der Stadtmauer | Nr. 13, Abb. 1

Die drei ältesten mittelalterlichen Inschriften des Bearbeitungsgebietes sind in dieser linear konzipierten Majuskelschrift ausgeführt und können auch aufgrund ihrer charakteristischen Mischung aus eckigen und runden Buchstabenformen problemlos dieser Schriftform zugerechnet werden. Die beiden undatierten, im Katalog aus epigraphischen Erwägungen (spitzes A, fast vollrundes O, gerade Cauda bei R) erstmals in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts datierten Bopparder Rechtsinschriften (Nrr. 13, 14) zeigen kapitale und unziale Varianten von D, E und H sowie kapitale und runde Varianten von F, N und T. Die Verwendung von sowohl spitzem als auch trapezförmigem A mit beidseitig bzw. nach links überstehendem Deckbalken, links geschlossenem unzialem M, N mit eingezogenem Schrägschaft und verschränktem bzw. aus zwei aneinandergesetzten V konstruiertem W vermitteln einen guten Eindruck von der Formenvielfalt dieser Schrift. Eine gewisse Weiterentwicklung läßt sich bei dem Ende 12./Anfang 13. Jahrhundert datierten Relief mit der Darstellung der Geburt Christi (Nr. 15) feststellen: Die kurze Inschrift verzichtet auf konservatives spitzes A, weist neben trapezförmigem A mit geknicktem Mittelbalken auch unziales A auf, neben kapitalem auch gebogenes L, durchgehend unziales E sowie R mit geschwungener Cauda. Zudem sind die Sporen an den Buchstabenenden ausgesprochen stark ausgebildet.

Die offenbar bereits aus Modeln hergestellten Buchstaben der 1249 gegossenen Bopparder Mittagsglocke (Nr. 17) sind mit leichter Bogenschwellung, kräftiger Schaftverbreiterung sowie mit keilförmig verbreiterten Buchstabenenden ausgeführt und zeigen damit typische Kennzeichen der sich entwickelnden gotischen Majuskel185); dazu gehört auch der auffällige, übergroße Bogen des P. Die variantenreiche, kapitale wie runde bzw. unziale Buchstaben verwendende Schrift weist aber im Einklang mit ihrer Herstellungszeit noch keine eindeutigen Abschlußstriche auf, die hier so wirkenden Formen bei unzialem E und rundem F sind auf die Berührung der verbreiterten Buchstabenenden zurückzuführen. Wie unterschiedliche Herstellungstechniken erheblich abweichende Formen derselben Schriftart hervorbringen können, zeigen die wenigen Buchstaben der undatierten Marienglocke aus Oberwesel (Nr. 19). Im Gegensatz zu der Herstellung aus Modeln erlauben die von Hand aus Wachsfäden gerollten, durchgehend mit gerundeter Oberfläche versehenen Buchstaben eine weitaus feinere Ausführung der einzelnen Buchstabenelemente mit unterschiedlichsten Zierformen. So ist jeder Buchstabe verschieden; besonders auffallend sind die beiden A in MARIA gebildet: zum einen mit eingerollten Schaftenden, doppelt gebogenem Mittelbalken und zwei begleitenden, beidseitig eingerollten Zierlinien [Druckseite LVIII] am gerundeten Scheitel, zum andern mit dreiecksförmigen Schaftenden, einem Mittelbalken aus zwei sich kreuzenden Linien und zwei kleinen hakenförmig gekrümmten Zierlinien am Scheitel. Die Datierung der Glocke in das 4. Viertel des 13. Jahrhunderts orientiert sich an dem eindeutig geschlossenen unzialen E. Dabei handelt es sich um ein zentrales, hier erstmals im Bearbeitungsgebiet nachweisbares Merkmal der gotischen Majuskel, die durch die Tendenz zur allmählichen Schließung der Buchstaben mittels eines Abschlußstriches gekennzeichnet ist.

Weitere Stufen dieser Entwicklung vermittelt die Inschrift der wohl 1293 angefertigten Grabplatte des Mönches Heinrich aus Boppard (Nr. 18). Die sehr schlanken, nur mit leichten Schwellungen versehenen Buchstaben sind mit stark keilförmig verbreiterten Enden versehen, dabei laufen Bögen vereinzelt in umgebogene Zierlinien aus. Neben Varianten wie flachgedecktem trapezförmigem A mit geschwungenem linken Schaft, G mit stark eingerollter Cauda, symmetrisch unzialem M und R mit untereinander getrennt am Schaft ansetzendem Bogen und Cauda wird nun fast durchgehend geschlossenes E und meist auch geschlossenes C eingesetzt. Daß sich diese deutliche Tendenz zur Abschließung der Buchstaben jedoch nicht überall zwangsläufig fortsetzen muß, zeigt die noch stark kapital geprägte Schrift auf der aus prosopographischen Gründen in die 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts datierten Glocke des Meisters Johann von Mainz in Oberwesel (Nr. 39), bei der bis auf das E alle anderen Buchstaben eben noch nicht geschlossen sind.

Bild zur Katalognummer 22: Wandmalerei des Johannes Evangelist mit Namensbeischrift in St. GoarThomas G. Tempel (ADW) | Wandmalerei des Johannes Evangelist | Nr. 22, Abb. 1

Flächigkeit als weiteres Element der ausgebildeten gotischen Majuskel läßt sich erstmals in der als Wandmalerei ausgeführten, in den Anfang des 14. Jahrhunderts datierten Namensbeischrift des hl. Johannes Evangelist in St. Goar (Nr. 22) beobachten. Die Inschriften der drei um 1327 in der Technik des Glockengusses hergestellten Maßgefäße aus Boppard (Nrr. 23-25) zeigen eine auffallend variantenarm geformte Majuskel, die zwar noch eher verhalten ausgebildete Schwellungen, sonst aber ein deutliches Streben zur Abschließung einzelner Buchstaben mit kräftigen Abschlußstrichen (bei C, E und M) erkennen lassen. Fast quadratische Proportionen besitzt die für die Entstehungszeit bemerkenswert feinstrichig ausgeführte gotische Majuskel auf der Grabplatte der 1329 verstorbenen Adelheid von Katzenelnbogen in St. Goar (Nr. 26). Auffallend ist die dort vorgenommene variable Gestaltung der Buchstabenenden: An Stelle der sonst verwendeten Dreieckssporen bleibt beim unzialen E der Ansatzpunkt des Abschlußstriches am Bogen dünnstrichig, ebenso wie gelegentlich bei G und S nur ein feiner Strich statt des Dreiecksporns angesetzt ist. Ausgeprägte Bogenschwellungen finden sich erstmals bei der um 1331 auf Glas ausgeführten Oberweseler Bauinschrift (Nr. 27), ab diesem Zeitpunkt aber in reicher Zahl auf den Grabdenkmälern der folgenden Jahre.

Bei einigen dieser Grabdenkmäler ist auf eine schon mehrmals beobachtete Besonderheit in der Schriftgestaltung aufmerksam zu machen. Sie weisen oft breit angelegte Buchstaben auf, die aus dem Stein nur flach mit aufgerauhten Untergrund ausgehauen wurden, offensichtlich um eine bessere Haftung einer aufzubringenden kontrastierenden Füllmasse186) zu gewährleisten. Erfreulicherweise haben sich auf den Grabplatten der 1336 verstorbenen Lucia (Nr. 28) im Kloster Marienberg, des ebenfalls 1336 verstorbenen Dekans Johannes in Oberwesel (Nr. 29), eines dortigen Kanonikers aus dem Folgejahr (Nr. 30) und des 1340 ebenfalls in Oberwesel verstorbenen Speyerer Domdekans Hartmann von Landsberg (Nr. 33) noch beträchtliche Reste dieser glattgestrichenen schwärzlichen Masse187) erhalten. Auch durch den so erzielten Kontrast mit dem meist roten Sandstein erhalten die derart behandelten Buchstaben einen äußerst dekorativen Charakter, der die sonst wenig variantenreich gestalteten Buchstaben deutlich aufwertet. Aber auch die konventionell ausgeführten Inschriften dieser Zeit weisen Besonderheiten in der Formensprache auf: So zeigt etwa die schlanke Majuskel auf der Grabplatte der 1337 verstorbenen Lucardis von Milwalt in St. Goar-Werlau (Nr. 31) gegen den Duktus breites P mit weit unter die Schaftmitte gezogenem Bogen und außerdem X mit zwei nach unten durchgebogenen, also nicht geschwungenen Schrägschäften. Auf anderen Grabplatten laufen Buchstabenenden gelegentlich in umgebogene Zierlinien aus (Nrr. 34 und 43). Hinsichtlich der Proportionierung der gotischen Majuskel ergibt sich für die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts eindeutig ein Nebeneinander von schlanken, gestreckten und breiten, gedrungenen [Druckseite LIX] Buchstabenformen188). Somit entfällt – zumindest im Bearbeitungsgebiet – Proportion als isoliertes Datierungskriterium189).

Nur auf der Oberweseler Marienglocke von 1354 (Nr. 42) ist auch die anderweitig festgestellte, für das dritte Viertel des 14. Jahrhunderts typische Schriftvariante mit spitz ausgezogenen Bogenschwellungen190) nachzuweisen. Der so entstehende unruhige Eindruck wird auf der Oberweseler Glocke noch verstärkt, indem die in der Größe stark variierenden Buchstaben eine den Konturen folgende Zierlinie erhalten, die ihrerseits zum Teil an den Bogeninnenseiten von Punkten oder Dreiecken begleitet wird. Zudem variieren einige Buchstaben und sind auch sonst höchst eigenwillig gestaltet: So erscheint A sowohl in vollrund pseudounzialer Form ohne gebogenen Deckbalken als auch spitz zulaufend mit weit überstehendem Deck- und geknicktem Mittelbalken. Daneben steht symmetrisch unziales, unten gerade geschlossenes M mit spitz zulaufendem Oberteil und mit Punkten verziertem Mittelschaft sowie O mit spitz ausgezogener Bogenschwellung und ovaler, mit zwei senkrecht angeordneten Zierpunkten geschmückter Innenkontur. Die letzte nachweisbare gotische Majuskel auf der Grabplatte des 1364 verstorbenen Lamprecht von Schönburg auf Wesel (Nr. 46) besitzt dieses Merkmal nicht, dafür aber schon relativ früh unziales E mit Ausrundung der Winkel an Bogen und Balken191). Der ungewöhnliche Umstand, daß im Bearbeitungsgebiet nach 1364 keine Majuskel mehr belegt ist, resultiert aus der offensichtlich lückenhaften Überlieferung, denn bis zum Jahr 1385 (Nr. 52) haben sich nur wenige Inschriften und keine Grabplatten erhalten.

5.3. Frühhumanistische Kapitalis

Ende des 15. Jahrhunderts wird im Bearbeitungsgebiet ganz vereinzelt eine neue kapitale Schriftart192) verwendet, die ihre Ursprünge im humanistisch geprägten Italien hatte und sich ab Mitte des Jahrhunderts von Süddeutschland aus verbreitete. Vermittelt über Musteralphabete, Zeichnungen und unterschiedliche Objekte ist sie als dekorative Auszeichnungsschrift – wie andernorts auch – meist auf Spruchbändern, Nimben oder Gewandsäumen zu finden. Merkmale dieser in klarer Linearität konzipierten Schrift sind Buchstaben, die sowohl Formen der klassisch-römischen Antike und des 13./14. Jahrhunderts aufnehmen, wie auch Elemente der griechisch-byzantinischen Schrift rezipieren; häufig nachweisbar sind etwa das zweibogige E, H mit halbrunder Ausbuchtung am Balken, I mit Nodus und das byzantinische M.

Die früheste datierte Inschrift mit Formen dieser Schriftart findet sich im Bearbeitungsgebiet auf einem wohl 1491 entstandenen Bopparder Retabel (Nr. 110). Hier sind die beiden I des gemalten Titulus mit winzigen Halbnodi geschmückt, und das N wird durch einen hauchdünnen rechten Schrägschaft zur spiegelverkehrten Variante. Auch bei den wohl als Zier gedachten Buchstaben auf den Gewandsäumen zweier Figuren des 1506 gefertigten Nikolaus-Retabels in Oberwesel (Nr. 153) lassen sich bei der in sehr kleinen Buchstaben aufgemalten Kapitalis mit spitzem A, unzialem D, M mit hochgezogenem Mittelteil und R mit kleinem Bogen und gestreckter Cauda frühhumanistische Elemente beobachten. Aber erst auf der Grabplatte der 1520 verstorbenen Pfalzgräfin Anna in Kloster Marienberg (Nr. 167) zeigt sich zum einzigen Mal das reiche Formenrepertoire dieser Schriftart: Oben gerundetes pseudounziales A steht neben spitzem A mit beidseitig bzw. nur links überstehendem Deckbalken, B ist mit einander nicht berührenden Bögen ausgeführt, D unzial wie kapital, E zweibogig und kapital, I mit Nodus, M mit hochgezogenem Mittelteil, N mit Nodus am Schrägschaft, O spitzoval, P mit offenem, weit unter die Schaftmitte gezogenem Bogen, R mit kleinem Bogen und gestreckter Cauda, S spiegelverkehrt, T mit nach rechts ansetzendem Balken am unteren Schaftende und X mit gerade gestelltem Linksschrägschaft. Zudem unterstützen die auffallend dünn ausgeführten Schrägschäfte bei M und N zusätzlich den dekorativen Charakter dieser an Nexus litterarum reichen Schrift.

5.4. Kapitalis

Im Unterschied zur frühhumanistischen Kapitalis orientierte sich die in den beiden letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts im Mittelrheingebiet auftretende Kapitalis193) wiederum voll und ganz an den Formen der antiken klassisch-römischen Monumentalschrift. Vermittelnde Zentren bildeten dabei die rheinischen Bischofsstädte Mainz und Worms sowie die kurpfälzische Universitätsstadt Heidelberg.

Bild zur Katalognummer 159: Sockel mit Inschrifttafel des Epitaphs des Stiftsherrn und Propstes Petrus LuternHeinz Straeter (GDKE Denkmalpflege) | Epitaph des Petrus Lutern | Nr. 159, Abb. 2

Abgesehen von einigen um 1500 entstandenen Inschriften (Nrr. 136, 146, 153), die noch mit Elementen der gotischen Majuskel bzw. der frühhumanistischen Kapitalis experimentieren, dürften die ohne Ausbildung von Sonderformen in unauffälliger Kapitalis aufgemalten Inschriften der Tituli auf dem Martha-Retabel von 1503 bzw. dem Nikolaus-Retabel von 1506 in Oberwesel (Nrr. 151, 153) die frühesten, wenn auch noch an unscheinbarer Stelle eingesetzten Vertreter dieser Schriftart darstellen. Etwa zehn Jahre später läßt sich diese Schrift erstmals auf dem Epitaph des 1515 verstorbenen Kanonikers und Propstes Petrus Lutern in Oberwesel (Nr. 159) monumental in Stein gehauen nachweisen. Der klare Bezug zur klassischen römischen Kapitalis wird durch die ausgewogenen Proportionen der sorgfältig gearbeiteten Buchstaben hergestellt, die Serifenbildung zeigen und mit deutlicher Linksschrägenverstärkung und leichter Bogenverstärkung versehen sind. Sogar R weist die ideale (später nur noch selten erreichte) stachelförmige Cauda auf. Die Proportion und Drängung der Buchstaben, auch die größeren Längenunterschiede der Balken des E, der etwas gedrückte Bogen des G, das durchgehend geschlossene P und die an der unteren Bogenmitte des Buchstabens ansetzende, kurze hakenförmige Cauda des Q verweisen auf die renaissancezeitliche Entstehung dieser Inschrift. Ähnlich gut ausgeführte Buchstaben mit vergleichbaren Merkmalen finden sich auf der Grabplatte des St. Goarer Kanonikers Daniel Platzfuß von 1519 (Nr. 165) und in der Meisterinschrift des Loy Hering auf dem Epitaph der Margarethe von Eltz in Boppard aus dem gleichen Jahr (Nr. 166) – letztere weist allerdings unklassische Punkte über I und Y auf. Bei der ansonsten gut proportionierten Inschrift des 1524 gestifteten Votivbildes in Oberwesel (Nr. 177) sind durch den Einsatz erhöhter Anfangsbuchstaben und die Gestaltung des M mit stark schräggestellten Schäften und auf die Buchstabenmitte hochgezogenem Mittelteil weitere Abweichungen vom antiken Ideal zu beobachten. Bei den aufgrund ihrer besonderen Herstellungsart ein breites, flaches Profil aufweisenden Buchstaben der beiden 1541 gegossenen Glocken in Oberwesel-Langscheid (Nrr. 191, 192) sind nur gelegentlich die Ausbildung der Bogen- und Schaftenden mit Sporen, außerdem keilförmig gestaltete Balken zu beobachten. Dieses Phänomen zeigt sich auch bei den erhaben ausgeführten Inschriften auf dem Eltz/Breitbach-Epitaph von 1548 in Boppard (Nr. 196). Während die Bogenenden der Buchstaben regelmäßig in Sporen auslaufen, sind Schaft- und Balkenenden zumeist nur keilförmig gestaltet. Außerdem weist die aufgrund des breiten flachen Profils recht kompakt wirkende Kapitalis I durchgehend mit Punkt und R mit leicht geschwungener Cauda auf.

Für die Entwicklung der Kapitalis ab dem 2. Viertel des 16. Jahrhunderts sind zwei Themenbereiche in den Blick zu nehmen: erstens die eher regellosen, stark vom Kanon abweichenden Produktionen und zweitens neue werkstattimmanente Schriftkonzeptionen. Etwa ab der Mitte des 16. Jahrhunderts entfernt sich die Kapitalis im Bearbeitungsgebiet deutlich von ihrem klassischen Vorbild und bildet Ansätze einer neuen Formensprache aus. Wie zunächst bei den frühen Grabkreuzen (Nrr. 206, 208, 215, 216) zu beobachten ist, wird die Linksschrägenverstärkung meist zugunsten gleichstrichig ausgeführter Schrift aufgegeben. Daneben kommt es in der Folgezeit zum verstärkten Einsatz von M mit hochgezogenem Mittelteil und von spiegelverkehrtem N. Weiterhin erscheinen offenes kapitales D, R mit gerader, am Schaft ansetzender Cauda und S mit waagerecht ausgeführten Bogenabschnitten (Nr. 210) sowie E mit stark verkürztem Mittelbalken (Nr. 217) bzw. mit stark verlängertem unteren Balken (Nr. 221) oder auch mit nahezu gleich langen oberen und unteren Balken (Nr. 236). C und G mit überstehendem oberen Bogenabschnitt sowie spitzovales O lassen sich erstmals auf der Grabplatte eines 1574 verstorbenen Propstes in Hirzenach (Nr. 225) nachweisen. Weitere Besonderheiten zeigen die Inschriften zweier Grabplatten von 1583 (Nrr. 230, 231): spitzes A mit nach links überstehendem Deckbalken, B mit sich nicht berührenden Bögen und R mit weit außen am Bogen [Druckseite LXI] ansetzender Cauda. Auf einem Hirzenacher Grabkreuz des Folgejahres (Nr. 233) findet sich erstmals H mit nach oben ausgebuchtetem Mittelbalken sowie offenes D mit nach rechts geknicktem Schaft, zudem oben spitzes zweistöckiges Z in der Grabinschrift für die 1591 verstorbene Judith Weller in Boppard (Nr. 238).

Bild zur Katalognummer 226: Fragment der Inschriftentafel des Epitaphaltars für Margaretha NN.Dr. Eberhard J. Nikitsch (ADW) | Fragment der Inschriftentafel für Margaretha NN. | Nr. 226, Abb. 2

Daß in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts neben der eben skizzierten Entwicklung auch die erwähnte eigenständige Ausprägung bzw. "werkstattimmanente Individualisierung"194) in der Schriftgestaltung feststellbar ist, zeigt die Inschrift des zwischen 1573 und 1578 entstandenen Epitaphaltars in Boppard (Nr. 226). Die schlanke, stark nach rechts geneigte Kapitalis nimmt wieder die klassische Linksschrägenverstärkung auf und hat als Besonderheit weit überstehende Serifen an den Buchstabenenden. Aufgrund charakteristischer Buchstabenformen wie spitzes A mit langer, exakt gearbeiteter Spitze, C mit spitz auslaufendem unteren Bogenende, R mit leicht geschwungener, spitz unter die Grundlinie laufender Cauda sowie S mit steil stehendem Mittelteil und kleinerem oberen Bogen konnte die Inschriftentafel der Werkstatt des gut bekannten Trierer Bildhauers Hans Ruprecht Hoffmann zugewiesen werden. Auch die Inschrift auf der neu entdeckten Grabplatte des Bopparder Pfarrers Johannes Erlenbach von 1587 (Nr. 234) weist wenigstens teilweise noch klassizierende Formen wie Linksschrägen- und Bogenverstärkung auf, zudem M mit bis zur Grundlinie reichendem Mittelteil. Gleiches gilt für die sorgfältig ausgeführte Kapitalis auf dem Epitaph des landgräflich-hessischen Kanzlers Friedrich von Nordeck in St. Goar (Nr. 247; vgl. auch Nrr. 276, 277).

Um die Wende zum 17. Jahrhundert lassen sich – neben unauffälligen – verstärkt an Nexus litterarum reiche Inschriften mit zeittypischen, oft auch eigenwilligen Formen feststellen (Nrr. 246, 252, 257, 283, 284): A mit verlängertem rechten Schaft und rundbogigem Anschluß des linken, G mit eingestellter Cauda, K sowohl mit fast geradem, als auch mit geschwungenem, unter die Grundlinie gezogenem unteren Schrägbalken, M mit schräggestellten äußeren Schäften und kurzen, nach oben gebogenen Schäften des Mittelteils, N mit nach rechts unter die Grundlinie verlängertem, spitz zulaufendem Schrägschaft, O mit linksschräger Achse, R mit weit ausgestellter und unter die Grundlinie reichender Cauda sowie S mit geschwollenem Mittelteil. Insgesamt dürfte das Phänomen der Schaft- und Bogenverlängerungen verbunden mit der Tendenz zur Ausbildung dreiecksförmiger Sporen an den Buchstabenenden charakteristisch für das letzte Drittel des 16. Jahrhunderts sein.

Abgesehen von mehr oder weniger stark ausgeprägten Varianten dieser Schriftformen sind im 17. Jahrhundert nur noch wenige fundamentale Veränderungen zu konstatieren. So läßt sich geschwungener Schrägschaft bei N erstmals 1627 nachweisen (Nr. 345) sowie 1631 zweibogiges E, J als eigenständiger Buchstabe und vor allem die Verwendung des runden U statt V (Nr. 352). Insgesamt scheint in der zweiten Jahrhunderthälfte die Tendenz zu breiteren Proportionen vorzuherrschen.

5.5. Gotische Minuskel; Versalien

Im Verlauf des 11. Jahrhunderts entwickelt sich aus der karolingischen Minuskel in Nordfrankreich und Belgien eine neue Buchschrift195) (Textura) mit dem auffälligen Merkmal der Brechung von Bögen und Schäften der auf der Zeile stehenden Kleinbuchstaben (Gemeine). In der gleichen Region beginnt die Verwendung dieser Buchschrift als epigraphische – als gotische Minuskel196) bezeichnete – Schrift: Sie erscheint erstmals 1261 auf einer Grabplatte des nordfranzösischen Klosters Ourscamp. Im deutschen Sprachraum zunächst sehr verhalten rezipiert, wird sie – stets in Konkurrenz zur gotischen Majuskel – in den zwanziger und dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts vornehmlich in Werken der Wand- und Glasmalerei bzw. von Glockengießern und Goldschmieden verwendet. Im weiteren Mittelrheingebiet läßt sie sich als Lapidarschrift erstmals auf den wohl vor 1340 angefertigten Tumbendeckplatten der Mainzer Erzbischöfe Peter von Aspelt (#1320) und Matthias von Bucheck (#1328)197) im Dom zu Mainz nachweisen, dann 1341 und 1346 auf Grabplatten des Zisterzienser-Klosters Eberbach im Rheingau198). Erstaunlicherweise scheint zwischen den Inschriften auf den Mainzer Grabdenkmälern und der ersten erhaltenen Minuskel im Bearbeitungsgebiet auf der [Druckseite LXII] Grabplatte des 1350 verstorbenen Abtes Diether von Katzenelnbogen (Nr. 40) in St. Goar eine Verbindung zu bestehen. Obwohl es sich im Gegensatz zu Mainz hier um eine schmucklose, noch etwas unsicher ausgeführte gotische Minuskel ohne Einsatz von Versalien handelt, sind die Übereinstimmungen hinsichtlich ungewöhnlicher Formen nicht zu verkennen: Das Ende des oberen Bogens des a ist gerade verlaufend zum Schaft zurückgebogen und berührt den unteren Bogen, der obere Bogenabschnitt des c ist waagerecht umgebogen und verhältnismäßig lang, der Bogen des h reicht weit nach links gebogen bzw. abgeknickt unter die Grundlinie, im oberen Schaftdrittel des langen s ist links ein Sporn angesetzt, der Balken des t ist sehr breit, das v spitz zulaufend.

Bild zur Katalognummer 49: Glocke des Meisters Johann von Frankfurt, sogenannte Ave-Maria- bzw. Zehn-Uhr-GlockeThomas G. Tempel (ADW) | Marienglocke | Nr. 49, Abb. 1

Offensichtlich fand diese neue Schriftform im Mittelrheingebiet zunächst nur wenig Nachahmung, da sie – abgesehen von der textlich sehr reduzierten Verwendung auf einem gemalten Altarretabel (Nr. 41) bzw. als Wandmalerei (Nr. 48) – als Monumentalschrift erst auf zwei 1379 gegossenen Bopparder Glocken (Nrr. 49, 50) erneut nachweisbar ist. Auffällig ist hier der Abschluß der oberen Schaftenden der Buchstaben mit Oberlänge (b, h, k, l) mit einem sonst ungebräuchlichen Querstrich, zudem weist y keine Unterlänge auf. Neben der Verwendung als erhaben ausgearbeitete Inschrift auf einem Kelch für St. Severus in Boppard (Nr. 51) begegnet uns die gotische Minuskel als ausgebildete Lapidarschrift erst das nächste Mal auf der 1385 hergestellten Grabplatte für ein ritterliches Ehepaar (Nr. 52) in Oberwesel. Als Besonderheit kann hier der erstmalige Einsatz von Versalien bezeichnet werden, die – mangels eigener Großbuchstaben – sowohl Formen der gotischen Majuskel als auch Formen handschriftlicher Auszeichnungsschriften adaptieren (vgl. auch Nrr. 55, 56, 60, 65, 67 sowie den letzten Absatz dieses Kapitels). Vermutlich auf die abweichende Herstellungstechnik zurückzuführen ist die der gotischen Minuskel wesensfremde runde Ausführung des unteren Bogens des s mit nach innen gezogenem Ende auf einer 1380/90 entstandenen Tafelmalerei in Oberwesel (Nr. 53).

Ende des 14. Jahrhunderts (Nrr. 56 und 57) treten mit Zierhäkchen und Zierstrichen erste schmückende Elemente bei den Buchstabenenden der Gemeinen auf. 1421 sind auf der Grabplatte eines adeligen Ehepaars in Kloster Marienberg (Nr. 65) lange, rechts am Balken des t angesetzte Zierstriche sowie v mit nach links oben verlängertem linken Schaft zu beobachten ebenso erstmals g mit leicht durchgebogenem rechten Schaft. Diese Tendenz zur untypischen Rundung einzelner Buchstabenteile läßt sich bei einem der zwischen 1440 und 1446 hergestellten Glasfenster der Bopparder Karmeliterkirche (Nr. 72 VI.) bei dem durchgebogenen unteren Bogen des g, dem runden Schrägschaft des zweistöckigen z und dem durchgebogenen rechten Schrägschaft des y (als Ersatz für i bzw. j) weiterverfolgen; zudem wird hier erstmals mit der später üblich gewordenen Schaftspaltung der Oberlängen experimentiert. Die gemalte Inschrift eines um 1450 entstandenen Altarretabels in Oberwesel (Nr. 77) bietet weitere Spielarten dieser Entwicklung: zum Teil beidseitige Zierstriche an den Buchstabenenden, p mit Schaftspaltung der Unterlänge sowie l und langes s mit Schaftverdickung. Andere Zierformen wie einseitig gezackte Gemeine finden sich auf der Grabplatte einer 1469 verstorbenen Äbtissin im Kloster Marienberg (Nr. 87). Weitere Besonderheiten zeigen sich mit als i-longa gestaltetem i bei d(omi)ni auf der Grabplatte eines St. Goarer Bürgerlichen von 1503 (Nr. 150) und mit flachgedecktem g auf dem Oberweseler Martha-Altar (Nr. 151); hier finden sich auch fast schon als Buchstabenverbindungen zu bezeichnende Kombinationen ch, ci, ct und cu, die durch die Berührung des waagrecht umgebogenen oberen Bogenabschnitts des jeweiligen c mit dem nachfolgenden Buchstaben entstehen. Der Wechsel von Bogen- und Schaft-r sowie das Schaft-r mit (weit) abgesetzter Fahne in Form einer zum Teil mit Zierstrichen geschmückten Quadrangel (Nrr. 156, 157) lassen sich als besondere Gestaltungsmittel auf zwei vor 1515 entstandenen Inschriftenträgern nachweisen. Wenn auch vermehrte Bogenrundung als typisches Merkmal der späten Minuskel zu werten ist (Nr. 163), finden sich zu Beginn der zwanziger Jahre des 16. Jahrhunderts nach wie vor exzellent ausgeführte, im Grunde immer noch kanonisch konzipierte Schriften, die dann allerdings meist spezielle Sonderformen ausbilden (Nrr. 166, 169, 171, 172, 174). Mit diesen sicher datierten Grabdenkmälern endet die Verwendung der gotischen Minuskel im Bearbeitungsgebiet, die letzten Beispiele sind auf in das 1. Viertel des 16. Jahrhunderts datierten Wandmalereien zu finden (Nrr. 179-184) sowie auf der fragmentarischen Grabplatte eines St. Goarer Schultheißen (Nr. 186).

Die Ablösung der gotischen Minuskel durch die Kapitalis setzt also – wie etwa in den benachbarten Bearbeitungsgebieten Landkreis Bad Kreuznach und Rheingau-Taunus-Kreis199) – verhältnismäßig früh ein; die noch gebrochen ausgeführten Gemeinen auf dem 1598 entstandenen Grabdenkmal [Druckseite LXIII] für Hieronymus und Agatha Becker in Oberwesel (Nr. 257) dürfte nur mehr als Spielart aufzufassen sein.

Bild zur Katalognummer 67: architekturloses Epitaph der Adelheid von Ippelborn, geb. Beyer von BoppardDr. Eberhard J. Nikitsch (ADW) | Epitaph der Adelheid von Ippelborn | Nr. 67, Abb. 1

Da der gotischen Minuskel kein eigenes Alphabet mit Großbuchstaben zur Verfügung steht, konnte bei Bedarf (Textbeginn, Zahlzeichen, Anfangsbuchstabe bei Personennamen) grundsätzlich auf Formen der gleichzeitigen gotischen Majuskel zurückgegriffen werden. Allerdings zeigt schon die früheste Verwendung von Versalien auf einer 1385 entstandenen Grabplatte (Nr. 52), daß man von Anfang an auch mit Formen handschriftlicher Gebrauchs- und Auszeichnungsschriften experimentierte (vgl. auch Nrr. 56, 67): So entspricht das A bei ANNO einem pseudounzialen Majuskel-A mit der besonderen Zierform eines feinstrichigen, als schräg verlaufender Doppelstrich ausgeführten Mittelbalkens, I erscheint als I-longa mit einseitig gezacktem Schaft und G in einer leicht eingerollten, oben fast geschlossenen Form mit nach außen umgebogenem oberen Bogenabschnitt. Obwohl bereits Ende des 14. Jahrhunderts wohl von der Minuskel beeinflußte Brechungen einzelner Elemente von Großbuchstaben zu beobachten sind (Nr. 55), wird erstmals auf einer Stifterinschrift von 1437 (Nr. 69) die Absicht spürbar, durch Vergrößerung oder Umformung der gotischen Minuskel selbst eigene Großbuchstaben zu schaffen (vgl. auch Nrr. 71, 84). Gleichzeitig werden aber auch mehr oder weniger direkt übernommene Versalien der gotischen Majuskel eingesetzt (Nrr. 72, 75, 78, 85, 97 u. ö.). Kurz nach der Mitte des 15. Jahrhunderts lassen sich erstmals Majuskel-Versalien nachweisen (Nr. 84), die an durch Brechungen, Knickungen und Bogenverdoppelungen gekennzeichnete Versalien aus Druckschriften und Schreibmeisterbüchern erinnern (vgl. auch Nr. 121). Gegen Ende des Jahrhunderts sind Anklänge an mit Zierformen versehene Kapitalisschriften spürbar, so bei dem mit Zierhäkchen versehenem spitzen A mit weit überstehendem Deckbalken, leicht nach außen gezogenen Schaftenden und gebrochenem, durch einen angefügten kleinen Schaft erweiterten Mittelbalken und fast kreisrundes O (Nr. 111; vgl. auch Nrr. 116, 117). Die gemalten Versalien auf der Ende des 15. Jahrhunderts entstandenen Oberweseler Sippentafel (Nr. 123) lassen die ganze Vielfalt der Möglichkeiten der Versaliengestaltung in der Spätzeit der gotischen Minuskel erkennen: Die Anfangsbuchstaben der Namen werden teils durch konturierte, teils durch mit gerundeten Schäften ausgeführte Gemeine hervorgehoben, aber auch durch der zeitgenössischen Schreib- oder Druckschrift bzw. immer noch der gotischen Majuskel entlehnte Versalien (vgl. auch Nr. 150). Stärker kapitale Elemente lassen sich erstmals auf der Grabplatte eines nach 1503 verstorbenen Amtmannes in St. Goar ausmachen (Nr. 152), wenig später bereits frakturähnliche auf einem 1506 hergestellten Alltarretabel in Oberwesel (Nr. 153). Deutliche Anregungen aus Majuskel, Minuskel und Schreibschrift nehmen die sehr eigenwilligen Versalien einer vor 1515 gemalten Lehrtafel in Oberwesel (Nr. 157) auf, daneben zeigen sich hier und auch später verstärkt frakturähnliche Einflüsse (Nrr. 163, 174, 186). Nachweislich aus Schreibmeisterbüchern und typographischen Schriften stammen die Großbuchstaben des von Loy Hering gearbeiteten Eltz-Epitaphs in Boppard (Nr. 166). Mit der Kombination runder und gebrochener Formen auf zwei zu Beginn der zwanziger Jahre in Oberwesel entstandenen Epitaphien (Nrr. 169, 172) endet der Einsatz von Versalien aus der gotischen Minuskel.

5.6. Fraktur

Charakteristische Merkmale dieser Groß- und Kleinbuchstaben aufweisenden neuen Schriftart200) sind Schwellzüge und Schwellschäfte, bei Großbuchstaben die Tendenz zu S-förmigen Anschwüngen und zur (zum Teil gebrochenen) Verdoppelung von Schäften und Bögen; bei Kleinbuchstaben an- und abschwellende Linien, spitzoval geschlossene Bögen und nicht stumpfe, sondern meist gespaltene Enden der Oberlängen. Im Gegensatz zur gotischen Minuskel ist das a meist einstöckig, reichen f und langes s unter die Grundlinie, zudem sind bei den Gemeinen die Unterlängen oft faden- oder schlingenförmig ausgebildet. Obwohl das 1513 gedruckte Gebetbuch Kaiser Maximilians und sein 1517 erschienener Theuerdank als bestimmende Vorbilder dieser Schrift bezeichnet werden können, läßt sich Fraktur als epigraphische Schrift im Bearbeitungsgebiet erst 1547 und 1575 auf bemalten Totenschilden nachweisen (Nrr. 195, 222). Zuvor sind – wie oben erwähnt – lediglich frakturähnliche Elemente in Versalien der gotischen Minuskel zu beobachten.

Bild zur Katalognummer 273: Schrifttafel des Epitaphs der Wilhelma LorbecherThomas G. Tempel (ADW) | Epitaph der Wilhelma Lorbecher  | Nr. 273, Abb. 2

Ganz im Gegensatz zu den benachbarten Bearbeitungsgebieten, in denen Fraktur in der Regel ab der Mitte des 16. Jahrhunderts verstärkt nachzuweisen ist, konzentriert sich die Verwendung dieser [Druckseite LXIV] Schrift im Mittelrheintal in dem engen Zeitraum der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert. Eingesetzt wurde sie auf knapp einem Dutzend Grabdenkmäler meist bei deutschsprachigen Grabinschriften (Nrr. 245, 255, 260, 267, 269, 273), bei Bibeltexten (Nrr. 247, 261, 269, 271), gelegentlich aber auch bei Grabgedichten (Nr. 250) und als Textverbesserung (Nr. 257). Ohne daß sich eine wesentliche Veränderung in der Formensprache ergeben hätte, ist erst viele Jahre später eine Wiederaufnahme dieser Schriftart festzustellen, jetzt aber mit beliebigen Texten auf unterschiedlichen Inschriftenträgern: singulär auf einem Grabkreuz für einen um 1640 verstorbenen Oberweseler Dachdecker (Nr. 371), auf drei nur noch fragmentarisch erhaltenen Wandmalereien (Nrr. 379, 431, 451) bzw. fragmentarischen Grabplatten (Nrr. 385, 461) sowie noch 1682 als gut ausgeführte Stifterinschrift auf dem Hochaltar von St. Martin in Oberwesel (Nr. 438).

5.7. Humanistische Minuskel

Möglicherweise ist die verhältnismäßig sparsame Verwendung der Fraktur darauf zurückzuführen, daß im 16. Jahrhundert neben der Kapitalis auch noch die humanistische Minuskel201) als epigraphische Schrift zur Verfügung stand. Entstanden als Buchschrift Ende des 14. Jahrhunderts durch den bewußten Rückgriff der Humanisten auf die karolingische Minuskel, wurde sie vom Buchdruck rezipiert und ist seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vermehrt auch als Inschriftenschrift nachweisbar202). Charakteristische Merkmale der humanistischen Minuskel sind neben runden Bögen vor allem ohne Brechung auf der Grundlinie endende Schäfte. Bei der gelegentlich auftretenden schrägliegenden, nach rechts geneigten Variante können allerdings die Schäfte von f und langem s auch unter die Grundlinie reichen; zudem erhält i stets einen überschriebenen Punkt, und bei allen Buchstaben ist verstärkte Serifenbildung zu beobachten. Bei der Verwendung von Versalien wird in der Regel auf das Formengut der Kapitalis zurückgegriffen. Im Gegensatz zu den benachbarten Bearbeitungsgebieten203) hat sich im Mittelrheintal in dieser Schriftart eine vergleichsweise hohe Anzahl Grabdenkmäler mit meist hervorragend ausgeführten lateinischen Inschriften erhalten.

Bild zur Katalognummer 207: Epitaph des Dekans Petrus Pellifex, 14zeiligHeinz Straeter (GDKE Denkmalpflege) | Epitaph des Petrus Pellifex | Nr. 207, Abb. 1

Die beiden frühesten Beispiele der bereits voll ausgeprägten humanistischen Minuskel sind in Oberwesel zu finden, einmal auf dem 1555 errichteten Epitaph des Friedrich von Schönburg auf Wesel (Nr. 204), zum andern auf dem drei Jahre später gestifteten Epitaph des Dekans Petrus Pellifex (Nr. 207). Ein Vergleich der Buchstabenformen zeigt eindeutig, daß beide Inschriften trotz zeitlicher und räumlicher Nähe von verschiedenen Händen ausgeführt worden sind204). Zudem zeigt die erste Inschrift als Besonderheit kapitales K als Kleinbuchstabe, die zweite Inschrift eine ungewöhnliche Zierform durch den langen geschwungenen Anstrich am oberen Schaftende des t. Erst um die Wende zum 17. Jahrhundert läßt sich wieder – ähnlich wie bei der Fraktur – eine auffallende Häufung im Gebrauch der humanistischen Minuskel feststellen, die dann gelegentlich Sonderformen ausbildet. So fallen etwa auf dem Epitaph eines 1597 verstorbenen St. Goarer Superintendenten (Nr. 248) die zahlreichen Versalien auf, die nicht immer von vergrößerten Kleinbuchstaben der humanistischen Minuskel zu unterscheiden sind (vgl. auch Nr. 272). Bei dem 1601 errichteten Epitaph eines Oberweseler Ratsherrn (Nr. 270) kommen als i-Punkte gesetzte Quadrangel und frakturähnliche Zierschleifen beim zweibogigen E hinzu. Zudem sind dort die oberen Schaftenden bei b, d, h, und l sowie die unteren Schaftenden bei p und q nach rechts abgeschrägt. Die nach rechts geneigte Variante der Schrift läßt sich erstmals auf dem Epitaph eines im gleichen Jahr verstorbenen hessischen Beamten in St. Goar (Nr. 272) beobachten, sie diente dort zur Kenntlichmachung des Stifters und des Todesdatums. Auf dem 1602 errichteten Epitaph eines St. Goarer Ehepaars (Nr. 276) wird sie dagegen zur Hervorhebung von gereimten Grabsprüchen eingesetzt. Mit dem Epitaph für ein Ehepaar aus Oberwesel von 1607 (Nr. 287) endet die Verwendung dieser Schriftart auf Grabdenkmälern; [Druckseite LXV] merkwürdigerweise wird sie in den Folgejahren nur noch auf Altären (Nrr. 313, 343, 383, 438, 443) verwendet.

Die in humanistischer Minuskel abgefaßten Inschriften geben in der Regel Texte in lateinischer Sprache wieder und beschränken sich zunächst auf Grabdenkmäler bedeutender Adeliger (Nrr. 204, 258, 313), hoher Kleriker (Nrr. 207, 248; vgl. auch Nr. 255), Ratsherren (Nrr. 270, 287) oder hochrangiger Landesbeamter (Nrr. 259, 269, 272, 276) und deren Nachkommen. Generell handelt es sich dabei um Grabinschriften, gelegentlich auch um Bibelzitate (Nrr. 255, 269) oder gereimte Grabsprüche (Nr. 276). Erst später wird die humanistische Minuskel auch für unterschiedliche Inschriften auf Altären (s. o.) verwendet, zuletzt als – ausnahmsweise in deutscher Sprache ausgeführte – Inschrift einer Bopparder Meßstiftung (Nr. 443).

5.8. Sonderformen

Bild zur Katalognummer 133: Spruchinschrift, zweizeilig in etwa 220 cm Höhe innen auf die Südwand der ebenerdigen Kapelle (ehemalige Taufkapelle) des südlichen Chorflankenturms der evangelischen Stiftskirche St. Goar geschrieben.Thomas G. Tempel (ADW) | Spruchinschrift | Nr. 133, Abb. 1

Gemessen am Bestand der erhaltenen Inschriften des Bearbeitungsgebietes lassen sich nur wenige Beispiele nachweisen, die in außergewöhnlichen Schriftformen abgefaßt wurden. Es handelt sich in der Regel um schreibschriftlich geprägte Kursiven, wie sie etwa im 15. Jahrhundert als gotische Schreibschrift für eine aufgemalte Spruchinschrift in der Turmkapelle der Stiftskirche zu St. Goar (Nr. 133) verwendet wurde. Ab der Mitte des 16. Jahrhundert finden wir auf den nur noch in Nachzeichnung überlieferten Dachschiefern (Nr. 198) der gleichen Kirche zahlreiche Namensinschriften in zeitgenössischer Kursive, ebenso auch einmal einen nachträglich eingeritzten Namen auf einem Epitaph (Nr. 207 C). Singulär ist die gravierte Barock-Kursive auf dem Buchbeschlag eines 1662 geschriebenen Missale aus St. Severus in Boppard (Nr. 403).

5.9. Worttrenner und Satzzeichen

Wie Schriftformen sind auch die auf nahezu allen Inschriftenträgern verwendeten Worttrenner und Satzzeichen einer gewissen Entwicklung unterworfen und können ebenfalls – vor allem bei Fragmenten – zur Klärung von Datierungsfragen herangezogen werden.

Da die frühchristlichen Inschriften im Bearbeitungsgebiet durchgehend in scriptura continua abgefaßt sind, werden dort – im Gegensatz zur römischen Praxis mit den gelegentlich verwendeten Efeublättern oder dreiecksförmigen Worttrennern – keine epigraphischen Zeichen dieser Art benötigt. Worttrenner lassen sich daher erstmals auf den beiden Bopparder Rechtsinschriften aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts (Nrr. 13, 14) nachweisen: Es handelt sich hier um (halbkugelig vertiefte) Punkte, die sich – wie auch anderorts mehrfach beobachtet205) – auf allen frühen Inschriftenträgern wiederfinden lassen und weit bis ins 14. Jahrhundert hinein verwendet werden; letztmals auf der Grabplatte eines 1364 verstorbenen Ritters (Nr. 46). Variationen finden sich auf der Oberweseler Marienglocke aus dem letzten Viertel des 13. Jahrhunderts (Nr. 19) mit drei erhabenen übereinander gesetzten Punkte bzw. mit Einzelpunkten auf den drei um 1327 gegossenen Bopparder Maßgefäßen (Nrr. 23-25).

Im Unterschied zu den benachbarten Kreisen werden im Bearbeitungsgebiet bereits weit vor der Mitte des 14. Jahrhunderts neue Zeichen als Worttrenner eingesetzt. Dies beginnt 1329 mit der singulären Verwendung von kleinen Kreisen auf der Grabplatte der Gräfin Adelheid von Katzenelnbogen in St. Goar (Nr. 26) und setzt sich fort mit den auffällig großformatigen Quadrangeln auf der Deckplatte des Hochgrabes des 1336 verstorbenen Stiftsdekans Johannes in Oberwesel (Nr. 29). Die nächsten Jahrzehnte sind von einem Nebeneinander von Punkten und Quadrangeln geprägt, wobei der Gebrauch der Punkte gleichzeitig mit der gotischen Majuskel verschwindet (letztmals Nr. 46 von 1364), die Quadrangel jedoch als Worttrenner der gotischen Minuskel weiterbenützt werden. Eine Sonderstellung nimmt die in die 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts datierte Glocke des Meisters Johann von Mainz (Nr. 39) ein, der zwar seinen Namen noch zwischen erhabene Punkte setzt, für den Rest der in gotischer Majuskel ausgeführten Inschrift aber Sternchen verwendet. Auch diese Zeichen werden ins Repertoire der gotischen Minuskel aufgenommen und in der Regel auf Glocken als Worttrenner verwendet, so 1379 in Boppard (Nrr. 49, 50); hier sogar im Wechsel mit Quadrangeln, die mit vier Zierhäkchen geschmückt sind. Auch ein vor 1379 für Boppard gestifteter Kelch (Nr. 51) bietet mit dem Wechsel von erhabenen Punkten und Rosetten ein ähnliches Bild. In der Folgezeit bestimmen dann zweifellos Quadrangel unterschiedlicher [Druckseite LXVI] Größe das Bild; sie lassen sich oft als an den Ecken mit zwei oder auch vier Zierhäkchen geschmückte Worttrenner bis weit ins 16. Jahrhundert hinein nachweisen, von verstreuten späteren abgesehen letztmals – jetzt mit Ranken verziert und wohl nicht zufällig in Verbindung mit gotischer Minuskel – auf der Grabplatte der 1522 verstorbenen Katharina Feyst (Nr. 174).

Bei den Inschriften auf Glocken bietet sich ein wesentlich variantenreicheres Bild: Hier findet sich eine Vielzahl unterschiedlichster Zeichen wie Sternchen im punktierten Kreis (Nr. 61 von 1404), Rosetten (Nr. 70 von 1439), Rauten (Nr. 74 von 1449) und Tatzenkreuze (Nr. 154 von 1506). Einen singulären Befund bietet eine vor 1515 angefertigte Tafelmalerei aus Oberwesel (Nr. 157) mit der gleichzeitigen Verwendung von Punkten, Quadrangeln, punktierten Rauten, Blüten und Sternchen.

Mit dem Aufkommen der Kapitalis Anfang des 16. Jahrhundert findet das Dreieck, ein im Bearbeitungsgebiet seit der klassisch-römischen Antike nicht mehr gebräuchliches Zeichen, Eingang in das epigraphische Instrumentarium: Erstmals auf dem Epitaph des 1515 verstorbenen Kanonikers und Propstes Petrus Lutern in Oberwesel (Nr. 159) nachgewiesen, setzt es sich rasch durch und wird der bestimmende Worttrenner in den Kapitalisinschriften des 16. und 17. Jahrhunderts. Daneben wird aber auch vereinzelt auf bereits bekannte Formen zurückgegriffen, so um die Mitte des 16. Jahrhunderts auf halbkugelig vertiefte Punkte (Nr. 196 I, gelegentlich auch später; vgl. Nrr. 227 von 1578 bzw. 243 von 1593).

Etwa zur gleichen Zeit läßt sich jedoch mit dem erstmaligen Auftreten von Satzzeichen anstelle von Worttrennern der Beginn einer grundlegenden Veränderung feststellen, die auf lange Sicht zum allmählichen Verschwinden der Worttrenner aus der epigraphischen Schrift führt. Bezeichnenderweise findet sich der erste Beleg für bewußt gesetzte Kommata in der 1555 in humanistischer Minuskel ausgeführten Inschrift des Friedrich von Schönburg auf Wesel (Nr. 204); gleiches gilt für die Inschrift des 1558 verstorbenen Dekans Petrus Pellifex in Oberwesel (Nr. 207). Erstmals 1572 ist auf der Grabplatte der Catharina Pinter (Nr. 217) die gleichzeitige Verwendung von kleinen Dreiecken und Quadrangeln zu beobachten, ein Jahr später die von Punkten und Quadrangeln (Nr. 220). Die Wahl von winzigen Kreisen und Punkten als Worttrenner der zwischen 1591 und 1696 angebrachten Inschriften auf dem silbernen Hansenbecher aus St. Goar (Nr. 240) dürfte sicherlich mit dem dafür geeigneten Material zusammenhängen. Eine interessante Variante bietet eine in Kapitalis ausgeführte Inschrift in St. Goar von 1596 (Nr. 246), in der gelegentlich Kommata gesetzt und Worttrennungen am Zeilenende konsequent durch Doppelstriche angezeigt werden. Die früheren Worttrenner in Form von mit Häkchen verzierten Quadrangeln erscheinen hier in ihrer eigentlichen Funktion nur noch bei dem Nachweis eines Bibelzitates, sonst dienen sie als Kennzeichen des Textendes. Die Ende des 16. Jahrhunderts spürbare Unsicherheit spiegelt sich auch in der Inschrift für den 1597 verstorbenen Kanzler Dr. Friedrich Nordeck in St. Goar wieder (Nr. 247, vgl. auch Nr. 248), in der neben Quadrangel als Worttrenner auch Kommata, Doppelpunkte und Doppelstriche sowie Punkte (als Zeichen des Satzendes) zur Gliederung des Textes eingesetzt werden. Die offensichtliche Tendenz zum ausschließlichen Gebrauch von Satzzeichen läßt sich vor allem bei der humanistischen Minuskel, aber auch bei der Fraktur beobachten (Nrr. 255 von 1597, 261 von vor 1599, 269 von 1600, sowie 270, 272 und 273 von 1601 u. ö.). Das 17. Jahrhundert bietet keine wesentlichen Neuerungen.

Ohne Worttrenner ausgeführte Inschriften lassen sich zunächst vereinzelt, dann verstärkt im gesamten Bearbeitungszeitraum nachweisen, wobei eine deutliche Konzentration für die Zeit nach 1600 festzustellen ist.

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Der folgende, keinesfalls vollständige Überblick soll abschließend über diejenigen Inschriften des Bearbeitungsgebietes informieren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in den Katalogteil aufgenommen werden konnten.

Das kunsthistorisch um 1480 datierte Mittelbild des Hochaltars der katholischen Pfarrkirche in St. Goar mit der als Tafelmalerei ausgeführten Darstellung der Kreuzigung und einem ansatzweise in Kapitalis ausgeführten Titulus wurde erst 1890/91 erworben und soll aus einer Kirche in oder bei Neustadt an der Haardt206) bzw. aus der Frankfurter Peterskirche207) stammen. Die kunsthistorisch um [Druckseite LXVII] 1510/15 datierten Holzfiguren208) des neugotischen Flügelaltars am vierten Pfeiler der Karmeliterkirche in Boppard wurden 1846 über den Kunsthandel aus der Wallfahrtskapelle Hagnau am Bodensee erworben und zuerst in der Kreuzbergkapelle, dann am heutigen Standort aufgestellt. Unter den Figuren der in der Werkstatt des Ulmer Meisters Nikolaus Weckmann hergestellten Kreuzigungsgruppe befindet sich auch Johannes mit einer in erhabener Kapitalis geschnitzten Buchstabenfolge am Mantelsaum.

Ein bislang unbeachteter, im ehemaligen Stadtmuseum Oberwesel (künftig Kulturstiftung Hütte, Oberwesel) verwahrter Zinnpokal (Inv.-Nr. 14,1) unbekannter Provenienz wurde ausweislich der in einer Barock-Kursive ausgeführten Inschrift am 7. April 1637 Dem Zunftmeister Joh(ann) Peter Schunk von den Bader=Meistern zu Merseburg zu Ehr gestift und müßte daher einschließlich der zehn folgenden Meisternamen in einem Nachtrag zu DI 11 (Stadt Merseburg) ediert werden.

Die zwanzig, meist mit Inschriften versehenen Ölgemälde des 17. und 18. Jahrhunderts209), die sich heute zum Teil in der Wallfahrtskapelle zur Schwarzen Muttergottes in Herschwiesen-Windhausen, zum Teil im Pfarrarchiv Herschwiesen befinden, stammen aus der Sammlung religiöser Malerei des Koblenzers Philipp Wilhelm Burret, die ursprünglich für die Ausstattung der Schloßkapelle der von ihm 1805 erworbenen (zu Herschwiesen gehörenden) Burg Schöneck vorgesehen war. Da die Herkunft der von ihm zu Beginn des 19. Jahrhunderts aus dem Bestand aufgelöster Kirchen und Klöster erworbenen Gemälde nicht mehr feststellbar ist, konnten sie im vorliegenden Katalog nicht berücksichtigt werden.

An zahlreichen Häusern des Bearbeitungsgebietes befinden sich offensichtlich modern ausgeführte Jahreszahlen, die ihre Existenz einem wie auch immer gearteten historischen Bewußtsein der Eigentümer verdanken. Diese Jahreszahlen wurden in der Regel nicht in den Katalog aufgenommen, es sei denn, es handelte sich um eine nachweisbare kopiale Überlieferung einer originalen Inschrift.

Offensichtlich ließ der Konvent des Benediktinerinnen-Klosters Marienberg nach dem Klosterbrand von 1738 Ersatzdenkmäler für untergegangene Grabplatten herstellen (vgl. dazu Kap. 3); außerdem auch Denkmäler für die 1546 verstorbene Äbtissin Maria von Sonnenberg und die 1576 verstorbene Äbtissin Barbara Gräfin von Leiningen, die vermutlich zur Komplettierung der Äbtissinnenreihe dienen sollten. Wegen der äußeren Form, der verwendeten Schrift und des Formulars können diese Platten nicht als Wiederholung von älteren, anläßlich des Todes beider Äbtissinnen hergestellten angesehen werden210).

Das von Kdm. in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts datierte Ölgemälde in der Propstei zu Hirzenach mit der S. ANNO bezeichneten Darstellung des von Engeln umgebenen Heiligen211) wurde nach der am unteren linken Bildrand aufgemalten Signatur im Jahr 1732 hergestellt.

Von den zehn gemalten Bildern mit Darstellungen der Leiden Christi, mit denen die Äbtissin des Benediktinerinnen-Klosters Marienberg vor 1513 die Wände des Kreuzganges schmücken ließ, waren Ende des 19. Jahrhunderts nur noch zwei vorhanden212). Ob sie mit Inschriften versehen waren, ist nicht überliefert.

Die von Lehfeldt 1886 im Boden des Mittelschiffs der Karmeliterkirche zu Boppard ohne Mitteilung der Inschriften genannten Grabplatten für den 1620 verstorbenen Achatius Engel und die 1658 verstorbene Anna Eva Boos von Waldeck213) dürften der Erneuerung des Fußbodens Ende des 19. Jahrhunderts zum Opfer gefallen sein (vgl. Kap. 2.1.3).

Bei den Grabplatten, die laut Kdm. im unteren Drittel des Westturms von St. Martin zu Oberwesel als Treppenstufen wiederverwendet wurden214), ließen sich mit Sicherheit nur auf der 13. und 15. Stufe von unten Buchstabenreste in gotischer Majuskel feststellen, die aber aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustandes keinen edierbaren Text erlaubten. Das Gleiche gilt für eine als Treppenstufe zur Sakristei zweitverwendete Grabplatte in der Stiftskirche zu St. Goar, die nur noch wenige Reste der zwischen Linien ausgeführten Inschrift in gotischer Minuskel erkennen ließ. [Druckseite LXVIII]

Im Fußboden des Kellers des früheren evangelischen Schulhauses und heutigen Finanzamtes sollen sich um 1925 noch Grabplatten aus der gegenüberliegenden Stiftskirche St. Goar befunden haben215); bedauerlicherweise führte die Überprüfung dieser Angaben zu dem Befund, daß der Kellerboden dieses Gebäudes Mitte der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts mit einer Betondecke versiegelt wurde.

Unter den im 19. Jahrhundert aus St. Severus in Boppard entfernten Grabsteinen (vgl. Kap. 2.1.1) soll sich auch einer "angeblich aus dem Jahre 1217"216) befunden haben; hier dürfte es sich um eine Verlesung der Datumsangabe gehandelt haben.

Ein im Innenhof des Rathauses zu Oberwesel verwahrter Grenzstein unbekannter Provenienz mit dem namentlich bezeichneten Wappen S(ANK)T GOAR auf der einen und dem der Stadt Boppard auf der anderen stammt aufgrund der ST-Kürzung wohl aus dem 18. Jahrhundert. Gleiches gilt für den (abgearbeiteten) Grenzstein mit Wappen und Inschrift, der in die Wand des Hauses Heerstr. 102 in St. Goar eingelassen ist und auch für einige neben dem Museum auf Rheinfels aufgestellten Exemplare.

Innen links neben dem Eingang zum südlichen Treppenturm von Liebfrauen zu Oberwesel sind in einen Quader aus rotem Sandstein drei 5 bis 7 cm hohe, kapitale W eingehauen, die aufgrund ihrer Ausführung vermutlich erst im 18. Jahrhundert entstanden sind.

Eine bislang falsch zugeordnete verlorene, die stiftende Tätigkeit Kaiser Ottos III. rühmende Inschrift war nicht etwa über dem Kircheneingang des Bopparder Franziskanerinnen-Klosters angebracht217), sondern befand sich zweifellos an der Kirche des Martinsstiftes zu Worms218).

  1. Stadt Boppard mit den Stadtteilen Bad Salzig, Buchenau, Buchholz, Herschwiesen mit Ortsteil Windhausen und Burg Schöneck, Hirzenach, Holzfeld, Oppenhausen mit Ortsteil Hübingen, Rheinbay, Udenhausen und Weiler mit Ortsteil Fleckertshöhe; Stadt Oberwesel mit den Stadtteilen Boppard (Weiler), Dellhofen, Engehöll, Langscheid und Urbar; Stadt St. Goar mit den Stadtteilen Biebernheim und Werlau. »
  2. Während Boppard einigermaßen verschont blieb und sich in St. Goar – bis auf die Zerstörung der Festung Rheinfels – die Verluste in Grenzen hielten, waren in Oberwesel die durch die Truppen des französischen König Ludwigs XIV. verursachten Kriegsschäden erheblich: Die Schönburg wurde gesprengt, das Seitenschiff von St. Martin zerstört ebenso die Katharinen- und die Wernerkapelle, das städtische Hospital, Türme und Pforten der Stadtmauer, beide Rathäuser, zwei Adelshöfe und insgesamt 115 Bürgerhäuser; vgl. dazu Grebel, St. Goar 133 und Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 98, 445 und 723f. sowie im Überblick Euskirchen, Reformation 124ff. »
  3. Vgl. dazu Wagner, Neugliederung pass. – Der neue Landkreis umfaßt hauptsächlich die Gemeinden der aufgelösten Landkreise Simmern und St. Goar (mit Ausnahme der Stadt Bacharach); Kreissitz wurde die Stadt Simmern. »
  4. Davon ausgenommen ist die Aufnahme von Flurdenkmälern, insbesondere von Grenzsteinen, die aufgrund ihrer problematischen Standorte nur dann berücksichtigt werden konnten, wenn sie in situ angetroffen oder bereits in der Literatur behandelt worden waren. »
  5. Bis zur geplanten Veröffentlichung kann eine maschinenschriftliche Ausfertigung in der Mainzer Arbeitsstelle eingesehen werden. Im Druck erschienen sind die etwas modifizierten Richtlinien für die 'Wiener Reihe'; vgl. dazu Koch, Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze pass. »
  6. Da in der Erzdiözese Trier abweichend zu den anderen Bistümern des deutschen Sprachraums seit dem 12. Jahrhundert zunächst vereinzelt, dann regelmäßig ab den dreißiger Jahren des 13. Jahrhunderts in Urkunden der Annunziationsstil mit Jahresbeginn 25. März verwendet wurde (vgl. dazu ausführlich Schmidt, Mos Treverensis pass. und Fuchs, Mos Treverensis 105ff.), wurden in der Regel alle zwischen Weihnachten/Neujahr und diesem Datum liegenden Todesdaten auf Grabplatten entsprechend umgerechnet (Nrr. 20, 28, 33, 92, 97, 163, 187, 207, 217). Da die Berechnung nach diesem Stil etwa seit dem 2. Viertel des 17. Jahrhunderts aus den Trierer Urkunden verschwindet, wurden die Todesdaten auf den Grabplatten des 17. Jahrhunderts – mit einer Ausnahme (Nr. 368) – unverändert beibehalten. Offen bleibt, warum die Rechnung nach dem Trierer Stil auf den Grabplatten des Bearbeitungsgebiets nur einmal im Jahr 1548 (Nr. 196) thematisiert wird. »
  7. Vgl. zum Folgenden die viele Einzelaspekte behandelnden Beiträge in dem von F.-J. Heyen 1966 hg. Sammelband 'Der Kreis St. Goar', die fundierten Einleitungen zu den 1988 und 1997 publizierten Kunstdenkmalinventarbänden Boppard und Oberwesel sowie die beiden umfangreichen Bände 'Das Rheintal von Bingen und Rüdesheim bis Koblenz', die im Vorfeld der Aufnahme des Mittelrheintals im Sommer 2002 in die Liste des Weltkultur- und Naturerbes der UNESCO erarbeitet worden sind. – Vgl. zu diesem Vorgang Schüler-Beigang, Mittelrheintal pass. »
  8. Vgl. dazu Heinzelmann, Vosolvia pass. »
  9. Vgl. dazu ausführlich Volk, Wirtschaft und Gesellschaft pass. »
  10. Vgl. zum Folgenden Heyen, Reich pass., ders. Reichsgut pass. und zur räumlichen Ausdehnung Heinzelmann, Trigorium 57f. mit Karte S. 53. »
  11. Hauptgrund dürfte die Versorgung des Klosters mit Rheinwein gewesen sein; vgl. Heinzelmann, Magdeburg am Rhein 8ff. »
  12. Vgl. dazu ausführlich Volk, Bopparder Krieg pass. »
  13. Vgl. zum Folgenden Pauly, Stifte 1ff. und Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 195ff. »
  14. Vgl. dazu ausführlich unten Kap. 4.1.1. »
  15. Zu den zahlreichen nach außerhalb verbrachten Grabplatten siehe weiter unten. »
  16. So Schubert, Regierung 205f. – Vgl. dagegen eher positiv referierend Rhein. Antiquarius II 5, 483ff. »
  17. Insgesamt konnten bislang 15 mit Ziffern markierte Grabplatten aus St. Severus ausfindig gemacht werden, dabei ist die niederste Zahl die 3 (Nr. 348), die höchste die 58 (Nr. 254). Allerdings sind diese Beobachtungen nur hinsichtlich der Gesamtzahl einigermaßen aussagefähig, da einige Fragmente und die ebenfalls mit Ziffern gekennzeichneten Grabplatten der Zeit nach 1689 nicht berücksichtigt werden konnten. Zudem gibt es vereinzelt auch Grabplatten mit doppelter Markierung (Nr. 365) bzw. ohne Markierung (Nrr. 230, 280, 319). »
  18. Vgl. dazu Rhein. Antiquarius II 5, 489f. sowie 477 (Zitat) mit Hinweis auf "einen Stein von der damals gewiß achtbaren und vornehmen Familie Adenau herrührend" (ebd.), bei dem es sich um die noch erhaltene Grabplatte des Johann von Adenau (Nr. 351) gehandelt haben dürfte. »
  19. Vgl. dazu und zum Folgenden Schüller, Heimatmuseum pass. – Nicht nachvollziehbar ist die auf Kubach/Verbeek fußende Angabe bei Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 422, die Grabplatten im Burghof seien erst 1860 aus der Kirche entfernt und an die Mauer des damals neuen Friedhofs versetzt worden. »
  20. So Schüller, Heimatmuseum 26. »
  21. So ist etwa die bei Rhein. Antiquarius II 5, 477 erwähnte Grabplatte einer Familie Philips nicht mehr nachweisbar. »
  22. Vgl. dazu den Hinweis bei Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 405. »
  23. Vgl. zum Folgenden Rupp, Beiträge pass., Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 270–296 und Jaeschke, Marienberg pass. »
  24. Vgl. dazu Antiquarius II 5, 308–314. »
  25. Vgl. dazu die zeichnerische Darstellung des Klosters vor dem Brand bei d'Hame, Confluvium I 2, nach S. 816. »
  26. Vgl. zum Folgenden Jaeschke, Marienberg 79f. »
  27. Vgl. dazu im Überblick, Nick, Regesten pass. »
  28. Vgl. zu ihm unten Kap. 3. »
  29. Anläßlich der Schließung der Arkaden des Kreuzgangs im Jahr 1736 wurde dort eine heute noch vorhandene Erinnerungstafel angebracht, die Namen und Todesdaten von zwölf von 1519 bis 1624 dort begrabenen Klosterschwestern enthält; vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 289 mit Abb. 180. »
  30. So Rhein. Antiquarius II 5, 342. »
  31. Vgl. zum Folgenden ausführlich Rhein. Antiquarius II 5, 365ff. und zusammenfassend Hoestermann, Marienberg 26ff. »
  32. Zwei der verschollenen Grabplatten konnten in Boppard wiederaufgefunden werden (vgl. Nrr. 377 und 437), gleiches gilt für die in der Vorhalle des Klosters aufgestellte Grabplatte der 1780 verstorbenen Äbtissin Maria Philippina von Lobenthal; vgl. dazu Bopparder Zeitung 7 (1900) (freundlicher Hinweis von Herrn Viktor Knoll, Boppard) und Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 284 mit Abb. 179. »
  33. Der hier nur kurz skizzierte, in seinen Einzelheiten bislang unbeachtete Vorgang läßt sich aus den Beständen des Zentralarchivs der Staatlichen Museen Berlin nahezu lückenlos rekonstruieren. – Meiner Kollegin Frau Dr. Luise Hallof, Berlin-Wilhelmsruh, danke ich herzlich für die sorgfältige mühevolle Transkription der im Folgenden ausgewerteten Archivalien. »
  34. Acta F 55/1914. »
  35. Acta F 451/1914. »
  36. Acta F 726/1914. »
  37. Acta F 1101/1914. »
  38. Offen bleibt, wie die Mitteilung des damaligen Deutschen Museums Berlin aus dem Jahr 1933 an das Bürgermeisteramt Boppard zu werten ist, die drei Bopparder Grabsteine hätten im Museum "einen hervorragenden Platz" gefunden; vgl. dazu Koelges, Altertumssammlung 66. »
  39. Acta F 1101/1914. »
  40. Acta F 1271/1914. »
  41. Vgl. zum Folgenden Milendunck, Historia pass.; Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 329ff. und Kreuzberg, Bopparder Karmel pass. »
  42. So Libler, Notabilia Historica fol. 58. »
  43. Da das Begräbnisrecht für Boppard grundsätzlich bei der Pfarr- und Stiftskirche St. Severus lag, schlichtete erst eine 1369 ausgestellte Urkunde des Trierer Erzbischofs einen schon länger währenden Streit (vgl. dazu Pauly, Stifte 71f.): Jeder Verstorbene, der bei den Karmelitern begraben zu werden wünschte, mußte zunächst nach St. Severus gebracht werden, wo der erste Trauergottesdienst gehalten wurde; erst dann konnte der Sarg – unter Begleitung des Stiftsklerus – in die Karmeliterkirche zum Begräbnis gebracht werden. Zudem hatten die Karmeliten den Stiftsherrn eine einmalige Abfindung von 53 Goldgulden zu zahlen, außerdem noch einen bestimmten Anteil aus ihren Einnahmen von jedem ersten Trauergottesdienst in ihrer Kirche. »
  44. So Kreuzberg, Bopparder Karmel 63. »
  45. Vgl. zum Folgenden die um 1640 verfaßte Chronik St. Martin des Paters Pius Bodenheim, sowie Pauly, St. Severus 125ff. und Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 319ff. »
  46. Vgl. zum Folgenden Stein, Bad Salzig pass. und Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 703ff. »
  47. Drei weitere Grabkreuze aus den Jahren 1705, 1744 und 1776 haben sich ebenfalls erhalten. »
  48. Vgl. zum Folgenden Wisplinghoff, Siegburg 82-84 und 194-196, Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 831ff. und Schoebel, Hirzenach pass. »
  49. Vgl. zum Folgenden Pauly, Stifte 267ff. und Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 102ff. »
  50. Der von der Stiftsgeistlichkeit zu betreuende Pfarrbezirk von Liebfrauen umfaßte den südlichen Teil Oberwesels mit den Filialen Boppard (Weiler), Dellhofen, Engehöll, Langscheid und Perscheid. »
  51. Vgl. dazu Pauly, Stifte 313. »
  52. Eine von Caspar Scheuren um 1850 angefertigte Bleistiftzeichnung vgl. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, Abb. 246) zeigt den damaligen Zustand des mit zahlreichen Grabkreuzen bestückten Friedhofes. »
  53. Da keines der Grabkreuze in Oberwesel am ursprünglichen Ort aufgefunden wurde, ist allerdings damit zu rechnen, daß sie auch von den Friedhöfen von von St. Martin (s. d.) sowie des Minoriten- und Zisterzienerinnen-Klosters stammen können. »
  54. Vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 115 mit weiterführender Literatur. »
  55. So die Beschreibung bei NN., Liebfrauenkirche 6. »
  56. Ein von L. Lange gezeichneter und von J. Richter hergestellter Stahlstich der "Innere(n) Ansicht der Kirche zu Oberwesel" (im Besitz des Bearbeiters) zeigt noch die im Boden liegenden Grabplatten. »
  57. Vgl. zum Folgenden Pauly, Stifte 415ff. und Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 433ff. »
  58. Da das Amt des Propstes weder Residenz noch Präsenz erforderte, lag die Verpflichtung zu gemeinsamen Chorgebet und der Seelsorge im Pfarrbezirk von St. Martin (nördliches Stadtgebiet mit den Filialen Damscheid, Niederburg, Wiebelsheim und Urbar) bei dem Dekan und den Kanonikern. »
  59. Die Herren von Schönburg auf Wesel waren zwar die Patronatsherren von St. Martin, hatten ihr Erbbegräbnis aber in Liebfrauen (s. d.). – Der im Unterschied zur Liebfrauenkirche auffallende Mangel an erhaltenen Grabplatten könnte auch darauf zurückzuführen sein, daß in der Martinskirche anscheinend früh mit deren Wiederverwendung begonnen wurde: So bestehen die Treppenstufen im Westturm im unteren Drittel aus entsprechend zugeschnittenen Grabplatten (vgl. dazu den Hinweis bei Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 441), die allerdings so stark abgetreten sind, daß von ihren Inschriften nicht mehr als einzelne Buchstaben zu entziffern sind. »
  60. Vgl. zum Folgenden Pauly, Topographie 66-75 und ders. Stifte 147ff. »
  61. Zu Beginn der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts konnten "umfangreiche Baureste" dieser durch den Bahnbau des 19. Jahrhunderts zerstört geglaubten Burg wiederaufgefunden werden; vgl. dazu Denkmalpflege in Rheinland-Pfalz 44-46 (1989-1991) 256. »
  62. Vgl. zu beiden Denkmälern Kessel, Grabmäler pass. (mit Abb.). »
  63. Vgl. dazu unten Kap. 4.3. »
  64. Vgl. dazu Grebel, St. Goar 35, Berichte 1 (1896) 52 sowie unten Kap. 6. »
  65. Vgl. dazu Hachemer, Grabkammer pass. sowie ausführlich Nikitsch, Inschriften 42f. »
  66. So der Hinweis in Berichte 1 (1896) 64. »
  67. Vgl. zum Folgenden Demandt, Rheinfels pass. und Caspary, Rheinfels 82ff. »
  68. So Demandt, Rheinfels, Vorwort IX. »
  69. Vgl. dazu Demandt, Rheinfels 27f. und 40. »
  70. Vgl. zum Folgenden Demandt, Rheinfels 233ff. und 301. »
  71. So Fischer, Rheinfels 5. »
  72. Die Diskrepanz zwischen Katalogzählung und tatsächlicher Anzahl der Inschriften erklärt sich dadurch, daß in einigen Katalognummern mehrere Inschriften zusammengefaßt bzw. einige Inschriftenträger zu unterschiedlichen Zeiten mit Inschriften versehen wurden. »
  73. Da durch die unterschiedlichen Restaurierungsstufen vor allem bei Wand-, Glas- und Tafelmalerei eine eindeutige Festlegung zwischen original erhalten, (stark) überarbeitet und neu ausgeführt nur selten getroffen werden kann, sollen die Zahlenangaben nur einen ungefähren Eindruck von dem gegenseitigen Verhältnis vermitteln. »
  74. In den städtischen Kirchen und auf den sie umgebenden Friedhöfen des Bearbeitungsgebietes waren Begräbnisse in der Regel bis zum Jahr 1778 möglich; dann ordnete die von dem Trierer Erzbischof Clemens Wenceslaus erlassene Trauerordnung aus hygienischen Gründen die Verlegung aller Friedhöfe vom Stadtinnern nach draußen an; vgl. dazu Stollenwerk, Kurfürst pass. »
  75. Vgl. dazu und zum Folgenden Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 630ff. »
  76. Vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 699ff. »
  77. Vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 698ff. »
  78. Vgl. zu ihm Fuchs, Helwich pass. und die entsprechenden Passagen in den Einleitungen zu DI 29 (Stadt Worms), DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach), DI 38 (Lkrs. Bergstraße), DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis), DI 49 (Stadt Darmstadt und Lkrse. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) und DI 51 (Stadt Wiesbaden). »
  79. Er übte diese Funktion in den Jahren 1637 bis 1640 aus, wurde dann versetzt und starb am 3. Mai 1662 als Beichtvater des Annunziatinnen-Klosters in Aachen; vgl. dazu Rhein. Antiquarius II 5, 446. »
  80. Die Kenntnis dieser Quelle verdanke ich einem freundlichen Hinweis von Frau Gepa Spitzner, Mainz. »
  81. So Koch, Karmelitenklöster 36. »
  82. Vgl. zu ihm Bonnet, Nassau 107. »
  83. Vgl. dazu die Abb. 177 und 178 in Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 288. »
  84. Vgl. Kremer/Lamey, Varia fol. 1. »
  85. Vgl. dazu die Auswertungen bei Rupp, Beiträge pass. (mit Beschreibung der Handschrift S. 4ff.), Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 270ff. und Jaeschke, Marienberg pass. »
  86. Eine handschriftliche deutsche Übersetzung der Chronik in fünf Bänden aus dem Jahr 1778 befindet sich in der Privatsammlung Heinrich Nick, Boppard. »
  87. Vgl. zu ihm Becker, Benediktinerabtei 769f. »
  88. Vgl. zu ihm Das alte Boppard 94-96 sowie Stollenwerk, Christian von Stramberg pass. »
  89. Vgl. zu ihm Das alte Boppard 92f. »
  90. Vgl. zu ihm Schüller, Nick pass. »
  91. Vgl. dazu Blum, Kunstwerke pass. und Schmitt, Rhein-Beschreibungen pass. »
  92. Vgl. zur ihrer Terminologie Seeliger-Zeiss, Grabstein pass. »
  93. Der erste Siedlungsplatz der Römer, ein unbefestigter, auf keltische Ursprünge zurückgehender Straßenvicus, lag etwa einen Kilometer rheinabwärts vom heutigen Stadtkern im Mündungsbereich des Mühltales direkt am Rhein. Durch Funde ist eine kontinuierliche Belegung dieses "Fischer- und Händlerdorfes" (Wegner, Ur- und Frühgeschichte 31) für das 1. bis 3. nachchristliche Jahrhundert gesichert, so Eiden, Militärbad 81. »
  94. Vgl. zum Folgenden den Überblick bei Neumayer, Grabfunde 7ff. »
  95. Vgl. dazu besonders Nrr. 9 und 11 sowie zur ähnlichen Grabmarkierung in spätrömischer Zeit Kaufmann, Epigraphik 17ff. und Haffner, Gräber 41. »
  96. Vgl. zum Folgenden den Ausgrabungsbericht von Bendermacher, Grabstätten pass. und den Stand aus heutiger Sicht bei Neumayer 166ff. »
  97. Vgl. zur Definition Boppert, Andernach 121, wonach als frühchristlich diejenigen Grabinschriften in den gallisch-germanischen Provinzen bezeichnet werden, die frühestens gegen Ende des 4. Jahrhunderts und vor der sogenannten karolingischen Renaissance um 800 entstanden sind. – Neben einem Grabstein mit runenähnlichen Zeichen fanden sich auch einige wenige mit Kreuzen, geometrischen Mustern und einfachen Ritzungen. »
  98. Vgl. zu diesem letztmals 1978 (im Bereich Säuerling) archäologisch untersuchten Gräberfeld Wegner, Denkmäler 759. »
  99. Noch 1995 und 2003 wurden in Boppard zwei als Spolien verbaute Inschriftensteine (Nr. 10 und 6a) entdeckt; mit weiteren (Zufalls-)Funden ist zu rechnen. »
  100. Vgl. zu den Fundstellen Neumayer, Grabfunde 166-176 mit Karte 1. »
  101. Vgl. dazu die Übersicht bei Volk, Boppard 68 und 166ff. »
  102. Vgl. dazu die Hinweise bei Böhner, Grabmäler 660 und 666 sowie Neumayer, Grabfunde 11. »
  103. Vgl. etwa die entsprechende Behandlung der frühchristlichen Inschriften Andernachs bei Boppert, Andernach pass. und Wiesbadens in DI 51 (Wiesbaden) Nrr. 2-6»
  104. Vgl. dazu und zum Folgenden Eiden, Militärbad 91ff. und ders., Ausgrabungen pass. »
  105. Vgl. dazu den zeichnerischen Rekonstruktionsversuch bei Eiden, Ausgrabungen Abb. 7. – Diese Kirche war ihrerseits in die zum gleichen Zeitpunkt ausgegrabene Thermenanlage des um die Mitte des 4. Jahrhunderts errichteten römischen Steinkastells Bodobrica eingebaut. »
  106. Vgl. dazu ausführlich Scholz, Grab pass. »
  107. Eiden, Frühzeit 30 bezeichnet ihn – allerdings ohne nähere Begründung – als Beweis für eine bereits seit dem 4. bzw. 5. Jahrhundert existierende christliche Gemeinde in Boppard. »
  108. Die neueren Publikationen haben sich diesen Datierungen in der Regel diskussionslos angeschlossen; vgl. etwa Vorromanische Kirchenbauten 400f.; Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 204; Wegner, Ur- und Frühgeschichte 47 und ders., Denkmäler 757. Im Katalog Spätantike und Frühes Mittelalter 65 wird als Erbauungszeit das ausgehende 5. bzw. das frühe 6. Jahrhundert angegeben. »
  109. Vgl. zum Folgenden ausführlich Ristow, Einordnung pass. und ihm folgend Polfer, Kirchenbauten 76f. und Weber, Zeugnisse 508. – Bereits Gauthier, L' Évangélisation 239 und Engemann, Epigraphik 36 haben darauf hingewiesen, daß die Kirche in Boppard aufgrund ihrer liturgischen Einbauten, vor allem aufgrund der schlüssellochförmigen Amboanlage wohl nicht vor dem 6. Jahrhundert erbaut wurde. »
  110. Da der erhöhte Chorbereich offensichtlich durch eine Schrankenanlage vom eigentlichen Kirchenraum abgetrennt war, könnte dieser Befund – so Ristow – als ein Reflex auf die Beschlüsse der Synode von Tours 567 gewertet werden, in denen eine sichtbare Trennung zwischen Presbyterium und Laienraum gefordert wurde. »
  111. Vgl. dazu den Hinweis bei Ristow, Einordnung 255 und insgesamt die grundlegenden Ausführungen von Engemann, Epigraphik pass., der zahlreiche überzeugende Belege für den politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Niedergang des Rheinlands im 5. Jahrhundert zusammengetragen hat. »
  112. So Engemann, Epigraphik 28. »
  113. Vgl. dazu Boppert, Inschriften 125-139 mit der Edition von sechs Grabsteinen und Neumayer, Grabfunde 166-176 unter Berücksichtigung fünf weiterer Inschriftensteine. »
  114. Vgl. dazu die umfangreiche Liste galloromanischer Namen bei Haubrichs, Romanen 386ff. »
  115. Vgl. dazu und zum Folgenden unten Kap. 5.1. »
  116. Boppert, Andernach 124 und 130 hat für die dortigen frühchristlichen Inschriften das gleiche Phänomen des späteren Gebrauchs dieser Formel festgestellt, die sie ins 6./7. Jahrhundert datiert. In die gleiche Richtung deutet auch das Wiesbadener (vgl. DI 51, Stadt Wiesbaden, Nr. 2) und sogar das Trierer Material mit 101 Nachweisen für quiescit und lediglich 21 meist späteren für requiescit; vgl. dazu Gauthier, Recueil 38. »
  117. Vgl. zur Definition Bauer, Epigraphik 12ff. und Boppert, Inschriften 5. »
  118. Der Anfang Juni 2003 entdeckte Grabstein wurde durch den Bearbeiter in einem am 17. Juli 2003 in Mainz gehaltenen Vortrag erstmals öffentlich vorgestellt; vgl. dazu die Zusammenfassung des Vortrages von G. K., Grabinschriften. »
  119. Vgl. zum Folgenden auch Anm. 129 sowie die entsprechenden Kapitel bei Le Blant, Manuel; Bauer, Epigraphik; Boppert, Inschriften; Krämer, Grabinschriften und Gauthier, Recueil. »
  120. Einzelne Belege sind aber von der Mitte des 4. bis ins 8. Jahrhundert bezeugt; vgl. dazu ausführlich Krämer, Grabinschriften 21ff. »
  121. Vgl. dazu die entsprechenden Beispiele bei Gauthier, Recueil I 49f. »
  122. Vgl. dazu ebd. 48, Boppert, Andernach 131 und die Zusammenstellung bei Vogel, Funde (Liste 2: Tabelle der Inschriftenformulare, 2. Teil). – Auffällig ist in den Beständen von Andernach, Boppard und Trier der überwiegende Gebrauch des Akkusatives statt des (dann im Mittelalter verbreiteten) Genitives bei der Zählung nach Kalenden bzw. Nonen; hier handelt es sich um ein signifikantes Beispiel für die Bewahrung der klassischen Latinität. »
  123. Diese geben in der Regel nur die Dauer der Lebenszeit an. »
  124. Die von Le Blant und anderen anhand der frühchristlichen Inschriften aus den spanischen, gallischen und germanischen Provinzen aufgestellten Datierungskriterien sind stets mit Vorsicht zu benutzen, da sie sich nicht ohne weiteres auf rheinische Verhältnisse übertragen lassen. So läßt sich etwa in dem umfangreichen Trierer Material (etwa 1000 christliche Grabsteine und Fragmente) die sonst für die Spätzeit charakteristische fränkische Schrift nur ganz vereinzelt nachweisen. Wie für die anderen rheinischen Bestände auch können daher die von Gose, Katalog pass.; Krämer, Grabinschriften pass.; Gauthier, Recueil pass. und zuletzt von Merten, Inschriften pass. anhand des Trierer Materials erarbeiteten Richtlinien für die chronologische Einordnung der Inschriften nur als "Orientierungshilfe" (so Boppert, Andernach 124) dienen. Sehr zu begrüßen wäre daher eine Neubearbeitung aller rheinischen frühchristlichen Inschriften, wie sie von W. Boppert seit längerem angekündigt wird. »
  125. Vgl. dazu Vogel, Funde pass. mit Hinweis auf die Tendenz zur regionalen Ausprägung der Formulare rheinischer Inschriftenstandorte. »
  126. Vgl. dazu Pfeiffer, Mission 204ff. sowie Pauly, St. Severus 19-26. »
  127. Durch archäologische Funde ist nach Wegner, Vor- und Frühgeschichte 40 eine Besiedelung des Kastells in "fränkischer und mittelalterlicher Zeit (5.-9. Jahrhundert)" nachweisbar. »
  128. Vgl. dazu Binsfeld, Geschichte 48. »
  129. Wobei es sich nicht um eine Kirche im heutigen Sinne gehandelt haben muß, eher um einen sakral genutzten Raum eines Zivilhauses; vgl. dazu Brenk, Spätantike 18ff. »
  130. Vgl. dazu Neumayer, Grabfunde 111. »
  131. Sowohl die Größe der Kirche mit fast 32 Metern Länge und 9 Metern Breite als auch ihre außergewöhnlichen liturgischen Einbauten dürften als Zeichen ihrer überregionalen Bedeutung verstanden werden. »
  132. Vgl. dazu Koch/Wieczorek, Totenruhe 1021. »
  133. Vgl. zur Entwicklung der Grabdenkmäler in den vorhergehenden Jahrhunderten den anregenden Überblick von Meier, Königsgrab 212ff. »
  134. Im Kloster Disibodenberg lassen sich immerhin drei erhaltene Grabdenkmäler aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts nachweisen; vgl. DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) Nrr. 1, 5, 6 und im Kloster Eberbach noch eine Grabplatte aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts; vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 15»
  135. Vgl. dazu Seeliger-Zeiss, Grabstein 285f. »
  136. In der Zeit zwischen 1392 und 1407 läßt sich bei drei Grabplatten in Kloster Eberbach das gleiche Phänomen nachweisen; vgl. dazu DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Taf. 25. »
  137. Vgl. dazu Seeliger-Zeiss, Grabstein 286. »
  138. Andernorts festgestellte Deckplatten mit nach innen abgeschrägten Leisten ließen sich im Bearbeitungsgebiet nicht nachweisen; vgl. dazu DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XXX und Fey, Begräbnisse 286ff. »
  139. Vgl. dazu den Hinweis bei Müller-Veltin, Grabkreuze 149. – Für den Stadtbereich Bonn ist das erste datierte Grabkreuz 1564 nachgewiesen; vgl. dazu DI 50 (Stadt Bonn) XXV»
  140. Vgl. dazu Seeliger-Zeiss, Grabstein 286f. »
  141. Gattungsgeschichtlich bestehen Verbindungen zu den kleinformatigen, tafelförmigen Epitaphien ("Memoriensteine") des 8. bis 12. Jahrhunderts mit zeilenweisen Inschriften; vgl. dazu die niederrheinischen Beispiele bei Binding, Grabsteine pass. und Nisters-Weisbecker, Grabsteine Nrr. 91-120 sowie DI 50 (Stadt Bonn) XXXIff. »
  142. Vgl. Nr. 26 mit Anm. 2. »
  143. Dieses Phänomen läßt sich im Kloster Eberbach bereits im Jahr 1330 nachweisen, vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) XLVI; im Kreuznacher Karmeliterkloster dagegen erstmals 1422, vgl. DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XXXI»
  144. Ähnliche an der Kirchenwand befestigte Tafeln des 15. Jahrhunderts für Kleriker oder auch weniger bedeutende Adelige haben sich in Oppenheim und im Rheingau erhalten; vgl. dazu DI 23 (Oppenheim) XXXIX und DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) XLVII. »
  145. Eine ähnliche Entwicklung läßt sich für die benachbarten Bearbeitungsgebiete feststellen: 1496/1513 in Hirschhorn (DI 38, Lkrs. Bergstraße, Nr. 77), 1512 in Kloster Eberbach (DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 352), 1521 in St. Johannisberg bei Kirn (DI 34, Lkrs. Bad Kreuznach, Nr. 257). »
  146. In Deutschland ist dieses Motiv fast gleichzeitig bei einem von Hans Multscher angefertigten Modell für das (nicht ausgeführte) Grabdenkmal Herzog Ludwigs des Gebarteten von Bayern-Ingolstadt verwendet worden, vgl. dazu Kahsnitz, Modell pass. »
  147. Vgl. dazu Seeliger-Zeiss, Inschriften pass. mit Hinweis auf die im katholischen Süddeutschland stattgefundene Entwicklung dieses Typs; dagegen Dölling, Eigenarten 189 mit Hinweis auf dessen Entstehung "in unmittelbarer Umgebung Luthers" durch die Cranach-Schule. »
  148. Vgl. dazu Seeliger-Zeiss, Grabstein 287. »
  149. Vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 386-389. »
  150. Vgl. dazu Scholz, Totengedenken 51ff. sowie DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LI mit den aus dem 13. und 14. Jahrhundert stammenden Erstbelegen der benachbarten Bearbeitungsgebiete. »
  151. Vgl. dazu DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) L mit der gleichen Beobachtung. »
  152. Vgl. dazu DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XXXIff. und DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LIIIff. »
  153. Im Gegensatz zu dem dem Vornamen nachgestellten dominus, das den edelfreien Inhaber einer Herrschaft bezeichnet; vgl. dazu Spieß, Ständische Abgrenzung 203f. »
  154. Vgl. dazu DI 29 (Stadt Worms) XCI, DI 38 (Bergstraße) XXX und DI 49 (Stadt Darmstadt, Lkrse. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XXXI. – Gelegentlich läßt sich das Epitheton auch im weltlichen Bereich nachweisen, dann aber für Vertreter des Adels bzw. Hochadels; vgl. dazu DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 167 und 198 sowie den Hinweis bei Fuchs, Adel und Nicht-Adel 399. »
  155. Daher kann die von Wulf, Typologie 133 vertretene Beobachtung, im 15. Jahrhundert sei davon auszugehen, "daß Latein und Deutsch in Inschriften weitgehend gleichberechtigt waren", für das Bearbeitungsgebiet nicht bestätigt werden. »
  156. Vgl. dazu Wulf, Typologie 135f. »
  157. Ausführliche Angaben zur Aufdeckungs- bzw. Restaurierungsgeschichte der jeweiligen Malerei sowie zu den daraus resultierenden Schrifteigentümlichkeiten finden sich in der entsprechenden Katalognummer. »
  158. Vgl. dazu künftig die beiden (auch) das Mittelrheingebiet behandelnden grundlegenden Dissertationen von Kern, Wandmalerei und Spitzner, Glasmalerei. »
  159. Evang. Archivstelle Boppard, Pfarrarchiv St. Goar, Nr. 71-2,1 (Kasten 17). – Die Kenntnis dieser bislang unbeachteten Quelle verdanke ich Herrn Alexander Ritter M.A. mit Hinweis auf seine in Vorbereitung befindliche Dissertation. »
  160. Vgl. zu diesem in jüngster Zeit näher erforschten Typus Boockmann, Belehrung pass. und Slenczka, Bildtafeln pass. »
  161. Vgl. zum Folgenden die grundsätzlichen Bemerkungen in DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XXXIXf. »
  162. Durch das 1738 im Benediktinerinnen-Kloster Marienberg ausgebrochene Feuer wurden insgesamt fünf Glocken vernichtet; von den an ihrer Stelle noch im gleichen Jahr neugegossenen hat sich eine Glocke erhalten; vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 262 und 275. »
  163. Vgl. dazu Pauly, St. Severus Abb. S. 166 und Kahl, Rückführung pass. »
  164. In den benachbarten Bearbeitungsgebieten sind Minuskel-Glocken erst in späteren Jahren nachweisbar: 1401 in Geisenheim, vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 159; 1402 in Nieder-Beerbach, vgl. DI 49 (Stadt Darmstadt und Lkrse. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nr. 21; 1408 in Unter-Schönmattenwag, vgl. DI 38 (Lkrs. Bergstraße) Nr. 41; 1428 in Hennweiler, vgl. DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) Nr. 113. Für Mainz und Worms sind keine frühen Minuskelglocken überliefert. »
  165. Vgl. dazu Poettgen, Trierer Glockengießer 75f. »
  166. Neben dem bekannten Schwund an vasa sacra im Zusammenhang mit der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts sind auch frühere Verluste nachzuweisen: So verkaufte etwa der Oberweseler Stadtrat im Jahr 1794 einen erheblichen Bestand des Kirchenschatzes von Liebfrauen, St. Martin und des Minoritenklosters, um französische Kontributionen zu befriedigen; vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.2, 341, 560 und 636. – In St. Goar sorgte die Einführung der Reformation in den Jahren nach 1528 für einen erheblichen Verlust an kirchlichen Gerätschaften, die bereits 1525 in einem Inventar des Stifts erfaßt worden waren; darunter befanden sich ein silbernes Hand- und ein silbernes Kopfreliquiar des hl. Goar; vgl. dazu Struck, Inventar 274f. – Aus dem Verkauf von vasa sacra im Jahr 1533/34 erzielte man einen Erlös von 920 Talern; freundlicher Hinweis von Herrn Alexander Ritter, Mainz. »
  167. Vgl. dazu Gerstenberg, Baumeisterbildnisse 6ff. »
  168. Vgl. dazu ausführlich Kessel, Grabmäler pass. und Suckale, Hofkunst pass. – Während Kessel hauptsächlich auf die interessanten historischen und kunsthistorischen Zusammenhänge zwischen den Grabdenkmälern für Adelheid von Katzenelnbogen und den hl. St. Goar eingeht und lediglich auf die stilistische Nähe zu anderen Grabdenkmälern und Kunstwerken in Lich, Oberwesel, Kloster Eberbach und Mainz verweist, berücksichtigt Suckale einen weitaus größeren Kreis von Denkmälern in Bayern, Schwaben und Tirol, die er diesen von ihm unter dem Notnamen "Rheinpfälzische Werkstätten" in die Forschung eingeführten, namentlich unbekannten Künstlern und ihren Nachfolgern zuweist. »
  169. Nach Suckale, Hofkunst 103ff. findet sich speziell der Stil der Oberweseler Bildhauer an folgenden Grabdenkmälern wieder: An der Deckplatte des um 1330 entstandenen Hochgrabes für Graf Eberhard I. von Katzenelnbogen in Kloster Eberbach, vgl. zu seiner fragmentarischen Grabplatte DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 21 von 1311; an dem Grabdenkmal des 1330 verstorbenen Mainzer Domkantors Eberhard von Oberstein (vgl. ebd. Nr. 41) und an der Deckplatte des Hochgrabes für Kuno von Falkenstein (# 1333) und Anna von Hessen (# 1329) in Lich (Wetterau-Kreis). »
  170. So Wentzel, Glasmalerei-Scheibe 177. »
  171. Vgl. dazu ausführlich oben Kap. 4.2. »
  172. Bei der Beschreibung der Buchstabenformen der frühchristlichen Grabsteine ist stets zu bedenken, daß die in der Regel moderne, meist mit roter Farbe vorgenommene Ausmalung der oft schlecht erhaltenen Inschriften zu irreführenden Beobachtungen verleiten kann; vgl. dazu Nr. 2 und auch DI 51 (Stadt Wiesbaden) Nr. 2»
  173. Vgl. dazu oben Kap. 4.1.1. »
  174. Im Idealfall sollte eine völlige Ausgeglichenheit der einzelnen, in Keilschnitt ausgeführten Buchstaben erreicht werden, möglichst mit exakt senkrecht und waagerecht geführten Linien, die Rundungen als genaue Kreissegmente gezogen "und die ganzen Buchstaben so gestaltet, daß sie nach Möglichkeit ein Quadrat füllen", so die Charakterisierung von Meyer, Epigraphik 38. – Angestrebt wurden zudem eine Verstärkung der linksschrägen Schäfte, leichte Bogenverstärkung, Serifenbildung und (als Einzelphänomen) die stachelförmig ausgebildete Cauda des R; vgl. dazu grundsätzlich Muess, Alphabet pass. und im Überblick Terminologie 26. »
  175. Vgl. dazu die schriftvergleichenden Tabellen bei Kaufmann, Epigraphik 453ff. und die Mainzer Beispiele bei Selzer, Steindenkmäler Abb. 46, 83, 91 und 102. »
  176. Vgl. dazu immer noch Boppert, Inschriften 13ff. »
  177. Vgl. dazu Krämer, Grabinschriften pass. sowie die Editionen von Gauthier, Recueil pass. und Merten, Katalog pass. »
  178. Vgl. dazu DI 29 (Stadt Worms) Nrr. 1-3 und DI 51 (Stadt Wiesbaden) Nrr. 1-7»
  179. Vgl. dazu Okasha, Hand-List Nr. 23 (Carlisle I) und Clemens, Graffito pass. mit Abb. 1; freundliche Hinweise meines Kollegen Dr. Rüdiger Fuchs. »
  180. So Bauer, Epigraphik 12. »
  181. Vgl. dazu Heyen, Gebiet 304ff. »
  182. Vgl. dazu DI 38 (Lkrs. Bergstraße) XXXIXff. »
  183. Vgl. dazu Kloos, Epigraphik 123-128 und die knappe Charakterisierung in Terminologie 28. – Über den Weg von der "romanischen" zur "gotischen" Majuskel und die Benennung der Schriftarten wird derzeit diskutiert; vgl. dazu die grundsätzlichen Überlegungen von Koch, Anmerkungen pass. und Bayer, Versuch pass. »
  184. Vgl. dazu grundsätzlich Kloos, Epigraphik 129-134 und Terminologie 28. »
  185. Vgl. dazu ausführlich DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XLVI mit Anm. 152. »
  186. Laut einer mikroanalytischen Untersuchung, die an neu aufgefundenen Grabplattenfragmenten aus St. Kastor in Koblenz mit vermutlich entsprechender Füllung durchgeführt wurde, handelt es sich bei dieser mit farblosen Partikeln durchsetzten Masse um mit Pflanzenschwarz pigmentiertes Kolophonium (Harz); vgl. dazu Nikitsch, Grabdenkmäler 347f. mit Anm. 16. »
  187. Vgl. dazu zuletzt die Ausführungen in DI 51 (Stadt Wiesbaden) XLIIIf. »
  188. Vgl. dazu Kloos, Epigraphik 132. »
  189. Vgl. dazu DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XLVI, DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXVII, DI 49 (Stadt Darmstadt, Lkrse. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XXXVI und DI 54 (Ehem. Lkrs. Mergentheim) LII. »
  190. Vgl. zu diesem Datierungskriterium der späten gotischen Majuskel DI 29 (Stadt Worms) LXII»
  191. Vgl. dazu immer noch Neumüllers-Klauser, Schriften pass. sowie Fuchs, Übergangsschriften pass. und Koch, Frühhumanistische Kapitalis pass. »
  192. Vgl. dazu und zum Folgenden den Überblick bei Fuchs, Schrift/Typographik Sp. 1094ff. sowie zum regionalen Aspekt DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) XLVIIf., DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXVIIIf. und DI 51 (Stadt Wiesbaden) XLIVf. »
  193. Vgl. dazu DI 49 (Stadt Darmstadt, Lkrse. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XXXIX und DI 51 (Stadt Wiesbaden) XLIV (Zitat). »
  194. Vgl. dazu und zum Folgenden Bischoff, Paläographie 163ff. und Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache 64f. »
  195. Vgl. dazu Terminologie 46f. »
  196. Vgl. dazu die neue Datierung bei Kessel, Sepulkralpolitik 16ff. »
  197. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 65 und 66»
  198. Vgl. dazu DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXXII. »
  199. Vgl. zum Folgenden immer noch Kautzsch, Frakturschrift pass. und Zahn, Beiträge pass., sowie Terminologe 48. »
  200. Vgl. zum Folgenden Steinmann, Humanistische Schrift 382ff., Kloos, Epigraphik 143ff. sowie Terminologie 48. »
  201. Nicht aber die zwischen gotischer und humanistischer Minuskel stehende Gotico-Antiqua, die als epigraphische Schrift nahezu ausschließlich im süd(west)deutschen Bereich verwendet wurde; vgl. dazu Epp, Gotico-Antiqua pass. »
  202. DI 2 (Stadt Mainz) mit nur zwei Frühbelegen von 1484 bzw. 1485 und einem singulären Beleg von 1531 (Nr. 1164a); DI 29 (Stadt Worms) mit 11 Belegen meist aus der 2. H. 17. Jahrhunderts; DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) kein Beleg; DI 38 (Lkrs. Bergstraße) mit 1 Beleg von 1640; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) mit 2 Belegen kurz vor 1650; DI 49 (Stadt Darmstadt, Lkrse. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) mit 7 Belegen zwischen 1576 und 1622; DI 51 (Stadt Wiesbaden) mit 4 Belegen zwischen 1575 und 1600. »
  203. Ein sicheres Indiz für zugehörige bzw. unterschiedliche Ausführungen stellt die Formenanalyse des meist höchst individuell gestalteten Buchstabens g dar. »
  204. Vgl. dazu und zum Folgenden DI 34 (Lkrs. Bad Kreuznach) LIIIff. und DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXXIIIf. »
  205. So Spennemann-Weber-Haupt, St. Goar 14. »
  206. So Dehio Rheinland-Pfalz 915. »
  207. Vgl. zum Folgenden Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 347f. und 394f. mit Abb. 225. »
  208. Vgl. zum Folgenden Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 794f. und 817f. mit zahlreichen Abb. »
  209. Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 287f. mit Abb. 174 und 178 suggeriert sogar eine durch den Tod unmittelbar veranlaßte Herstellung. »
  210. Vgl. dazu Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 868 mit Abb. 721. »
  211. So Nick, Regesten 35f., ohne mögliche Inschriften mitzuteilen. »
  212. Vgl. Lehfeldt, Bau- und Kunstdenkmäler 571. »
  213. Vgl. dazu den Hinweis bei Kdm. 2.2, 441. »
  214. So Knab, St. Goar 236. »
  215. Vgl. dazu NN., Veränderungen pass. mit Hinweis auf eine entsprechende Nachricht aus der Bopparder Zeitung vom 10. November 1875. »
  216. So Rutsch, Boppard 74 und ihm folgend Kdm. Rhein-Hunsrück 2.1, 328. »
  217. Vgl. dazu Nr. 94 mit Anm. 5. »