Die Inschriften des Odenwaldkreises

4. Die Inschriftenträger

4.1. Denkmäler des Totengedenkens

Die Zeugnisse des Totengedenkens bilden im Katalog mit 160 Nummern die größte Gruppe der Inschriftenträger. Aus dem 12. Jahrhundert sind allerdings nur fünf, aus dem 13. Jahrhundert drei, aus dem 14. Jahrhundert 16 und aus dem 15. Jahrhundert 22 Grabdenkmäler überliefert. In diesen Zahlen spiegeln sich die großen Lücken in der Überlieferung wider. Es ist deshalb bei der folgenden Untersuchung zur Gestaltung und Form der Denkmäler sowie zum Inhalt ihrer Inschriften nur möglich, bestimmte Phänomene in einem größeren Rahmen aufzeigen.

Die Aufforderung zum Totengedenken blieb bis zum Beginn der Reformation sicherlich die wichtigste Aufgabe der Grabdenkmäler, wenngleich sie auch Monumente für Rechte und Privilegien, Mahnung an schuldige geistliche Pflichten und Mittel zur Selbstdarstellung sein konnten.222) Vermittler dieser verschiedenen Funktionen waren vor allem die Grabinschriften, aber auch die Wappen und Figuren, bei denen natürlich der Aspekt der Selbstdarstellung besonderes Gewicht besaß.223)

4.1.2 Die Gestaltung der Grabdenkmäler

Eine Besonderheit im Denkmälerbestand des Bearbeitungsgebiets stellt das aufwendige Nischengrab für den Michelstädter Propst Libelinus dar, das aus der Zeit zwischen 1119 und 1135 stammt (Nr. 2). Die kastenförmige, durch eine Platte verschlossene Tumba steht in einer Rundbogennische, deren Bogen auf zwei Säulen ruht, welche die Tumba flankieren. Über dem Bogen befindet sich ein profiliertes Abschlußgesims, das die einzeilige Inschrift trägt. Die in Deutschland seltenen Nischengräber wurden zur Bestattung von Königen und von Personen genutzt, die in besonderer Weise mit der betreffenden Kirche verbunden waren.224) Libelinus wurde möglicherweise in dieser besonderen Weise verewigt, weil er energisch für die Wahrung der Rechte seiner Propstei eingetreten war.225) Auch die auf einer trapezförmigen Sarkophagdeckplatte vorhandene Grabinschrift für den Laien Osbirn (Nr. 3) aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts ist ohne Parallele im Bearbeitungsgebiet. Die Inschrift ist in ungewöhnlicher Weise in einer Zeile auf der linken Leiste des Mittelfeldes angebracht, doch ist dabei zu bedenken, daß die Anbringung der Grabinschriften auf den unterschiedlichen Trägern bis in das 13. Jahrhundert keiner festen Konvention folgte.226)

Bei den übrigen frühen Grabdenkmälern des Bearbeitungsgebiets handelt es sich um Grabplatten, mit denen die Gräber im Kirchenboden abgedeckt wurden.227) Die älteste erhaltene Grabplatte ist jene für den 1119 verstorbenen Lorscher Abt Benno (Nr. 1). Bei ihr ist die Inschrift waagerecht in einem durch Linien abgeschlossenen Schriftfeld angebracht. Eine vergleichbare zeilenweise Anbringung der Schrift läßt sich in dieser Zeit auf den Platten des Bearbeitungsgebiets zwar nicht beobachten, doch zeigen zwei Hildesheimer Platten aus dem 11. Jahrhundert eine ähnliche Anbringungsweise.228) Die aus dem zweiten Drittel des 12. Jahrhunderts stammende Grabplatte der Judda (Nr. 4) besitzt bereits eine auf dem Rand der Platte umlaufende Inschrift. Diese Anbringungsweise setzte sich [Druckseite XXXII] im Laufe des 13. Jahrhunderts allgemein bei den Grabplatten durch und herrschte bis in das 16. Jahrhundert vor.229) Eine Fortsetzung der Umschrift im Plattenfeld läßt sich zum erstenmal auf der Grabplatte für die 1477 verstorbene Lukardis Schenkin von Erbach (Nr. 47) beobachten, deren ungewöhnliches Formular für die Randleisten zu lang war. In der folgenden Zeit ist die im 16. und 17. Jahrhundert in anderen Regionen häufiger zu beobachtende Fortsetzung der Inschriften im Feld230) nur noch zweimal belegt (Nrr. 71, 234). Dies hat seinen Grund einerseits in den kurzen Texten, die nur in geringem Maße durch die zunehmende Verwendung von Epitheta, ausführlicheren Fürbitten sowie längeren Titeln wuchsen. Andererseits befinden sich ab der Mitte des 16. Jahrhunderts bei dem überwiegenden Teil der Grabplatten die Grabinschriften im Feld.231) Diese Gestaltungsweise, die sich zum erstenmal an der Grabplatte des 1539 verstorbenen Eberhard XI. von Erbach (Nr. 131) beobachten läßt, herrscht ab der Mitte des 16. Jahrhunderts im Bearbeitungsgebiet vor und dominiert vor allem im wichtigsten Grabplattenbestand, der Grablege der Grafen von Erbach in Michelstadt. Dadurch erklärt es sich auch, daß sich die Kombination umlaufender Grabinschriften mit einem im Feld angebrachten Bibelzitat nur fünfmal belegen läßt.232)

Indem das zuvor den Wappen und Figuren vorbehaltene Feld nun auch für die Grabinschriften verwendet wurde, erhielt es eine weitere Funktion als Inschriftenträger. Die sonst regelmäßig zu beobachtende Anbringung von Bibelzitaten, Devisen, Grabgedichten und Spruchinschriften im Feld bleibt aber im Bearbeitungsgebiet die absolute Ausnahme. Lediglich in drei Fällen steht neben der Grabinschrift auch ein Bibelzitat im Feld,233) und in fünf Fällen nimmt das Bibelzitat den umlaufenden Rand ein.234) Auch Verbindungen mit anderen Inschriftenarten sind auf den Grabplatten sehr selten. So lassen sich jeweils nur einmal ein Grabgedicht (Nr. 291), eine Mahninschrift (Nr. 291) sowie eine Spruchinschrift (Nr. 282) nachweisen.

Bevor das Plattenfeld ab der Mitte des 16. Jahrhunderts wieder als Inschriftenträger Verwendung fand, wurde es je nach sozialem Rang des Verstorbenen unterschiedlich gestaltet. Bei der nur einzeilig beschriebenen Platte für Abt Benno von Lorsch aus dem Jahr 1119 (Nr. 1) ist unter der Inschrift ein Abtsstab dargestellt. Bei den beiden Umschriftplatten des 12. Jahrhunderts (Nrr. 4, 5) blieben die Felder leer. Allerdings lassen sich Grabplatten mit Wappen auch erst im späten 12. Jahrhundert nachweisen.235) Ab dem späten 13. Jahrhundert sind die Grabplatten für Adelige entweder mit figürlichen Darstellungen und Wappen oder nur mit Wappen versehen. Bei den Geistlichen zeigen die Platten für den Dekan Crafto von 1336 (Nr. 15) und für die 1345 verstorbene Meisterin Ida von Erbach (Nr. 16) sowohl figürliche Darstellungen in Ritzzeichnung als auch jeweils zwei Wappen. Die Platte der 1512 verstorbenen Äbtissin Elisabeth Lochinger von Archshofen (Nr. 98) trägt eine reliefierte Figur und vier Wappen. Die aufwendige Gestaltung dieser Platten hängt mit der hohen Position der Verstorbenen als Dekan, Meisterin und Äbtissin zusammen. Grabplatten für Pfarrer fehlen fast ganz. Erhalten blieb lediglich das Fragment der Grabplatte des 1512 verstorbenen Kaplans Michael (Nr. 99), die einen Kelch und darüber eine Hostie zeigt, sowie die Platte des Johannes Würtzburger von 1587 (Nr. 207), die nur die Inschrift trägt. Für Bürgerliche sind bis 1500 nur zwei Grabplatten überliefert, die beide ein Wappen zeigen. Bei dem 1462 verstorbenen Nikolaus Woltz (Nr. 40) ist nicht bekannt, welche Stellung er innehatte, doch könnten die beiden Sterne in seinem Wappen ein Hinweis darauf sein, daß er ein Amtsträger der Schenken von Erbach war, die drei Sterne in ihrem Wappen führen. Das Wappen auf der Platte des in den 1490er Jahren verstorbenen erbachischen Kellers in Reichenberg, Hans Rauschensteig (Nr. 69), zeigt ebenfalls einen Stern und zudem einen Sparren. Die Grabplatte des 1504 verstorbenen Schmiedes Dibold Ysenhauwer trägt dagegen kein Wappen (Nr. 92), während die Grabplatte des Hen Hut von 1516 (Nr. 108) wieder mit einem Wappen versehen ist. Von den übrigen fünf bürgerlichen Grabplatten, die aus der Zeit zwischen 1578 und 1635 stammen, ist eine Platte (Nr. 294) ohne Wappen, drei Platten weisen ein und lediglich eine zwei Wappen auf.236) [Druckseite XXXIII]

Auf den nur mit Wappen geschmückten Grabplatten für Adelige ist bis 1564 nur ein Wappenschild oder ein Vollwappen angebracht.237) Die einzige Ausnahme bildet die ehemals in der Kirche von Höchst vorhandene, nicht erhaltene Grabplatte eines 1361 verstorbenen Unbekannten (Nr. 20), die ein Vollwappen und zwei Wappen aufwies. Ab 1568 sind dann vier bis sechs Wappen die Regel, wobei häufig Platten mit fünf Wappen vorkommen.238) Lediglich die Grabplatte des 1618 verstorbenen Friedrich Magnus von Erbach (Nr. 261) zeigt sieben Wappen. Bei den Platten mit sechs Wappen bilden in der Regel die vier Wappen in den Ecken des Feldes die Ahnenprobe, während im Feld die Ehewappen angebracht sind.

Sehr früh lassen sich im Bearbeitungsgebiet Grabplatten mit Inschrift, Wappen und figürlicher Darstellung für die Bestattung Adeliger feststellen. Gerade die figürlichen Grabdenkmäler zielten in besonderem Maße auf Erinnerung und Selbstdarstellung ab. Beim Adel dienten die Denkmäler und Bilder im Verbund mit den im Zuge der liturgischen Memoria entstandenen Institutionen und Ritualen auch der Legitimation und der Herrschaftsrepräsentation.239) Dies wird besonders bei den aus der Zeit zwischen 1279 und 1304 stammenden Grabdenkmälern für Konrad II. Schenk von Erbach und seine Frau Gertrud von Ziegenhain (Nr. 6), für Eberhard V. Schenk von Erbach (Nr. 7) und seine Frau Agnes von Breuberg (Nr. 11) sowie für Johannes I. Schenk von Erbach (Nr. 8) deutlich.240) Bei allen vier Denkmälern handelt es sich um Tumbenplatten, in deren kastenförmig eingetieftem Feld eine reliefierte Figur steht. Diese Form der Darstellung ist in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zwar häufiger bei Bischöfen zu beobachten, bei Laien ist sie aber selten. Bei diesen herrschten einfache Grabplatten mit umlaufender Inschrift vor. Figürliche Tumbenplatten lassen sich vor allem beim fürstlichen Hochadel und bei Grafen nachweisen. In seltenen Fällen kommen solche Platten aber auch bei weniger hochstehenden Familien vor, wie etwa bei dem kaiserlichen Vogt Giselbert von Goslar, der zwischen 1253 und 1256 starb.241) Er dürfte diese besondere Form für sein Grabdenkmal gewählt haben, um seine Bedeutung und seinen Reichtum sichtbar zu machen. Auch die Schenken von Erbach wollten mit dieser Darstellungsform ihre Bedeutung zum Ausdruck bringen und sich als eine dem Hochadel gleichrangige Familie darstellen.242)

In gleicher Weise wie die Tumbenplatten der Erbacher ist auch die Grabplatte für den 1310 verstorbenen Grafen Otto von Waldeck (Nr. 12) in Höchst gestaltet. Während die Denkmäler für den 1279 verstorbenen Konrad II. Schenk von Erbach und seine Frau Gertrud (Nr. 6) sowie für die 1304 verstorbene Agnes von Breuberg (Nr. 11) keine Wappen aufweisen, zeigen die drei anderen Denkmäler jeweils einen Wappenschild, der vor den Beinen der Figuren steht. Erst die mit einer figürlichen Darstellung in Ritzzeichnung versehene Grabplatte des Dekans Crafto von 1336 (Nr. 15) weist zwei Wappenschilde auf, was von da an die Regel ist.

Eine Architekturrahmung der Figur läßt sich zum erstenmal in Höchst auf der Grabplatte der Ida von Erbach aus dem Jahr 1345 (Nr. 16) beobachten. Die in Ritzzeichnung wiedergegebene Figur der Verstorbenen steht hier unter einer ebenfalls geritzten Spitzbogenarkade. Die aus Steinbach stammende Grabplatte der 1357 verstorbenen Kunigunde Schenkin von Erbach (Nr. 19) weist dann erstmals eine in flachem Relief ausgeführte Architekturrahmung der Figur auf. Insgesamt bleiben die Grabplatten mit Figur und rahmender Architektur jedoch auf sechs Belege beschränkt.243) Auffällig ist dabei die Gestaltung der aus derselben Werkstatt stammenden Platten für Heinrich I. Schenk von Erbach (Nr. 25) und Konrad Schenk von Erbach genannt Rauch (Nr. 26) von 1387 und 1393. Hier steht die Figur unter einer nischenförmig eingetieften Kielbogenarkade, deren nur geritzter Bogenrücken von zwei kleinen Nischenreliefs flankiert wird, welche die Verkündigung an Maria zeigen.

Die frühen figürlichen Grabplatten stammen vor allem aus der Grablege der Schenken von Erbach im Kloster Steinbach. In Höchst blieben lediglich drei entsprechende Denkmäler aus dem 14. Jahrhundert erhalten und für Michelstadt ist nur eine figürliche Grabplatte aus der Zeit vor 1400 belegt (Nr. 25). Im 15. Jahrhundert ändert sich der Befund jedoch deutlich. Nun lassen sich nur noch in der Stadtkirche zu Michelstadt figürliche Grabplatten nachweisen. Sie gehören vorwiegend Angehörigen [Druckseite XXXIV] der Familie von Erbach,244) doch in zwei Fällen (Nrr. 34, 65) wurden auch Angehörige erbachischer Dienstmannen mit solchen Grabplatten verewigt. Aufgrund der Schriftanalyse lassen sich die Figurenplatten aus der Zeit zwischen 1468 und 1501 zwei verschiedenen Werkstätten zuweisen. Die Platten für Otto (Nr. 43), Johann IV. (Nr. 55) und Magdalena von Erbach (Nr. 61) sowie für Jutta von Erlenbach (Nr. 65) wurden von einer Werkstatt gefertigt, als deren Hauptmeister Hans von Amorbach vermutet wurde, ohne daß sich dies konkret belegen ließe.245) Die qualitätvollen Figuren stehen hier stets in Halbrelief im Feld, das keinen architektonischen Schmuck besitzt. Dieselbe Werkstatt schuf auch die Epitaphien für Philipp I. und Georg I. (Nr. 53) in Michelstadt sowie für Hans III. von Rodenstein in Fränkisch-Crumbach (Nr. 71). Die Platten für Lukardis (Nr. 47) und Cordula von Erbach (Nr. 84) sowie das Epitaph für das Ehepaar Cyrologus (Nr. 54) wurden nach dem Ergebnis der Schriftanalyse und der stilistische Merkmale von einer zweiten Werkstatt gefertigt.

Im 16. Jahrhundert bricht die Reihe der figürlichen Grabplatten in der Michelstädter Stadtkirche mit den Platten des 1531 verstorbenen Valentin I. Schenk von Erbach (Nr. 124) und der 1535 verstorbenen Brigitta von Erbach (Nr. 126) ab. In der folgenden Zeit wurden Grabplatten verwendet, deren Feld mit Wappen und Inschriften versehen waren. Dazu traten in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts noch Epitaphien, die ebenfalls auf figürliche Darstellungen verzichteten. Erst im 17. Jahrhundert ließen die Grafen von Erbach große, mit Figuren geschmückte Epitaphien anfertigen. Auch außerhalb Michelstadts läßt sich für das 16. Jahrhundert nur noch für die 1512 verstorbene Äbtissin von Steinbach, Elisabeth Lochinger von Archshofen (Nr. 98), eine figurengeschmückte Platte nachweisen.246) Erst im 17. Jahrhundert sind in Fränkisch-Crumbach für Angehörige der Familie von Rodenstein nochmals vier figürliche Grabplatten aus der Zeit zwischen 1609 und 1628 vorhanden.247) Sie zeigen mit einer Ausnahme (Nr. 268) recht einfach gehaltene Darstellungen von geringer Qualität. Der Rückgriff auf diese Denkmäler könnte durch die schwierige wirtschaftliche Situation der Familie von Rodenstein in dieser Zeit veranlaßt worden sein, denn im 16. Jahrhundert wurde die Grablege der Rodensteiner in Fränkisch-Crumbach von repräsentativen figürlichen Epitaphien bestimmt, die im 17. Jahrhundert keine Nachfolger mehr fanden.

Schon 1396 läßt sich im Bearbeitungsgebiet das erste Epitaph nachweisen. Wie die Grabplatte diente diese Denkmalform der Erinnerung an den Verstorbenen, doch tritt bei ihr der Gedanke der Repräsentation stärker in den Vordergrund. Dies war möglich, weil die Epitaphien nicht an den Begräbnisplatz gebunden waren und deshalb in den unterschiedlichsten Formen und Materialien ausgeführt sein konnten.248) Das Epitaph für die 1396 verstorbene Margareta Schenkin von Erbach (Nr. 27) ist als hochrechteckige Platte mit reliefierter Figur im Feld und auf den Leisten angebrachter Inschrift ausgeführt und damit kaum von einer figürlichen Grabplatte zu unterscheiden. Da sich aber in Würzburg im Kloster Himmelspforten ein gleichartiges, von derselben Werkstatt geschaffenes Epitaph für die 1383 verstorbene Elisabeth Schenkin von Erbach befindet, für die zudem die Grabplatte erhalten blieb,249) muß es sich auch bei dem Denkmal für Margareta um ein Epitaph handeln. Dies frühe Verwendung eines Epitaphs zur Verewigung der Verstorbenen blieb aber im Bearbeitungsgebiet ein Einzelfall. Erst 1461 läßt sich wieder ein figürliches Epitaph für Philipp I. Schenk von Erbach in Michelstadt nachweisen (Nr. 38), das jedoch nicht erhalten ist. Laut der Beschreibung von Daniel Schneider handelte es sich um eine Platte mit einer Figur in flachem Relief und war somit einer Grabplatte sehr ähnlich. Um so beeindruckender war das zweite Epitaph, das Philipp 20 Jahre später zusammen mit seinem Sohn Georg erhielt (Nr. 53). Das Denkmal wurde für die Aufstellung an einem Pfeiler des Kirchenschiffs geschaffen und in ungewöhnlicher Weise in polygonaler Brechung über drei Seiten des Pfeilers angebracht. Unter einem gemeinsamen Baldachin stehen Philipp und Georg in fast identischer Haltung als vollgerüstete Ritter auf Löwen. Trotz der innovativen Gestaltung des Denkmals verraten die umlaufenden und dadurch im oberen Teil für den Betrachter nicht mehr lesbaren Inschriften noch die Orientierung an den figürlichen Grabplatten. Geschaffen wurde das Denkmal von jener Werkstatt, als deren Hauptmeister man Hans von Amorbach vermutet [Druckseite XXXV] und die in Michelstadt vier figürliche Grabplatten schuf.250) Dieselbe Werkstatt fertigte auch das Epitaph für Hans III. von Rodenstein in Fränkisch-Crumbach, der im Jahr 1500 seine letzte Ruhe in Rom gefunden hatte (Nr. 71). Das Denkmal zeigt das Bemühen um eine lesbare Anbringung der Inschrift. Die linke und die rechte Leiste tragen immer noch die Inschrift, doch die untere und die bei der senkrechten Aufstellung unlesbare obere Leiste blieben leer. Statt dessen wurden die letzten Worte der Inschrift links und rechts neben dem Kopf der Figur angebracht. Hingegen zeigen die Epitaphien für den Sohn Hans' III., Hans IV. von Rodenstein (Nr. 121) und seine Frau Anna Bayer von Boppard (Nr. 123) wieder Inschriften, die von der linken über die obere Leiste verlaufen und unten auf der rechten Leiste enden. Die beiden Denkmäler sind die letzten Vertreter des Epitaphtyps, dessen Inschriftenanbringung noch an den Grabplatten orientiert ist.

Eine ganz andere Form, die zugleich eine bessere Lesbarkeit der Inschrift gewährleistete, weist bereits das Epitaph für das Ehepaar Cyrologus von 1484 (Nr. 54) in Michelstadt auf. Die hochrechteckige Platte mit giebelförmiger Oberkante trägt im oberen Teil die Halbfiguren der beiden Verstorbenen und darunter die achtzeilige Grabinschrift. Das Denkmal ist das erste Epitaph für Bürgerliche im Bearbeitungsgebiet.

Bei den Adelsepitaphien zeigt erst das 1559 wohl von Peter Dell geschaffene Epitaph Graf Michaels III. von Wertheim in Sandbach (Nr. 152) eine vergleichbare Lösung bei der Anbringung der Inschrift. Die stehende Figur des Verstorbenen ist nun in eine architektonische Form eingebunden und die Inschriften befinden sich in eigenen Feldern über und unter der Figur. Außer in Sandbach läßt sich diese für die deutsche Renaissance typische Darstellungsform allerdings nur in Fränkisch-Crumbach belegen, wo zwischen 1580 und 1585 vier entsprechende Epitaphien entstanden.251) Das Epitaph für Philipp von Rodenstein (Nr. 198) ist dabei auf drei Figuren erweitert, da es auch die beiden Frauen Philipps zeigt. Einen anderen Typus des figürlichen Epitaphs vertritt das Denkmal für den 1580 verstorbenen Hans V. von Rodenstein (Nr. 193), bei dem die Figur in der Architekturrahmung kniet.

Erwähnt sei hier noch das um 1596 geschaffene Holzepitaph des Hans Georg von Rodenstein und seiner Familie in Fränkisch-Crumbach. Das noch zu seinen Lebzeiten entstandene Epitaph nutzte Hans Georg, um auf dem gemalten Bild in der Nische des Hauptgeschosses seine ganze Familie verewigen zu lassen (Nr. 228). Im Vordergrund links knien Hans Georg und seine Söhne, rechts knien seine Frau Sibylla und die Töchter. Die Kinder halten Schriftbänder mit ihren Namen in den gefalteten Händen, während unter dem Bild die Inschriften für Hans Georg und Sibylla angebracht sind. Diese einfachere Form des Epitaphs bot eine gute Möglichkeit, der ganzen Familie ein andauerndes Gedächtnis zu schaffen, was bei einem vergleichbaren Epitaph mit Figuren aus Stein einen erheblichen Aufwand bedeutet hätte. Aufgrund des Materials sind entsprechende Epitaphien nicht nur im Odenwald, sondern auch in den angrenzenden Regionen selten erhalten geblieben. Ein weiteres Denkmal dieser Art ist das 1613 in Auftrag gegebene Epitaph für die Familien des Michael Scherffer von Scherffenstein und des Heinrich Liveherr in Michelstadt (Nr. 252).

Viel stärker als bei den bisher erwähnten Denkmälern tritt der repräsentative Charakter bei den drei großen, zwischen 1611 und 1627 entstandenen Epitaphien für die Grafen Georg III., Friedrich Magnus und Johann Casimir von Erbach hervor, die sich in der Michelstädter Stadtkirche befinden. Die 1611 und 1620 unter Verwendung von Alabaster gefertigten Monumente für Georg III. (Nr. 250) und Friedrich Magnus von Erbach (Nr. 267) bestehen jeweils aus einer Tumba, auf der die sorgfältig gearbeitete Figur des Verstorbenen ruht, die mit einem Wandaufbau verbunden ist. Bei dem wohl von Erhard Barg geschaffenen Epitaph Georgs wirkt die Liegefigur vor dem großen, mit Motiven des Neuen Testaments, christlichen Symbolen und Wappen geschmückten Aufbau zurückgenommen. Sehr deutlich werden in dem ikonographischen Programm die christliche Haltung und der Auferstehungsglaube Georgs zum Ausdruck gebracht. Die Inschriften sind sowohl in den Aufbau als auch in den Unterbau der Tumba eingebunden. Die Wappen treten allerdings hinter den anderen Elementen zurück. Bei dem von Michael Kern ausgeführten Denkmal für Friedrich Magnus (Nr. 267) ist der Aufbau wesentlich kleiner, so daß die Figur stärker zur Geltung kommt. Der Aufbau wird von den Inschriften und von den Wappen dominiert. Letztere nehmen auch auf der Tumba einen hervorgehobenen Platz ein, da die Figur von fünf wappenhaltenden Engeln umgeben ist. [Druckseite XXXVI]

Eine andere Darstellungsform wählte Michael Kern für das Epitaph Graf Johann Casimirs von Erbach (Nr. 279). Hier sitzt die lebensgroße Figur des Verstorbenen in der Mittelnische des ädikulaförmigen Denkmals. Die Ikonographie des Monuments sowie die Inschrift nehmen auf die militärische Laufbahn Johann Casimirs Bezug. Diese drei aufwendigen Denkmäler lassen eine Neuorientierung in der Michelstädter Grablege der Grafen von Erbach erkennen, denn im 16. Jahrhundert hatten sie aus konfessionellen Gründen bei den Epitaphien auf eine Darstellung der Verstorbenen verzichtet und außer beim Epitaph für Eberhard XI. von Erbach auch jeden figürlichen Schmuck unterlassen.252) Sein Monument ist das erste Epitaph des 16. Jahrhunderts im Bearbeitungsgebiet und wurde von Eberhards Frau Maria um 1542 als Wanddenkmal in Auftrag gegeben (Nr. 136). Während die vier wappenhaltenden Figuren deutlich hervortreten, bleiben die Inschriften trotz der Größe des Denkmals auf zwei kleine Schiefertafeln beschränkt, die erst zwischen 1564 und 1567 von Johann von Trarbach geschaffen wurden. Der Kontakt zu diesem Meister wurde wohl über den kurpfälzischen Hof hergestellt,253) an dem sowohl Georg II. als auch Eberhard XII. von Erbach wichtige Ämter innehatten.254) Georg beauftragte Trarbach 1564, die Tumba für seine Frau Elisabeth und ihn selbst zu schaffen (Nr. 160). Das aus Alabaster und Schiefertafeln gefertigte Denkmal fällt vor allem durch seine ungewöhnliche Kastenform auf. Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 165), eine Tochter Graf Eberhards XII. von Erbach und dieser selbst (Nr. 166) erhielten dann 1567 ebenfalls von Johann von Trarbach zwei relativ schmucklose Wandepitaphien. Bei allen drei Epitaphien wird das Erscheinungsbild wesentlich durch die acht beziehungsweise 10 Wappen und durch die in die Schiefertafeln eingegrabenen und mit Goldfarbe ausgemalten Inschriften bestimmt, die sich von den aus Alabaster und hellem Sandstein gefertigten Rahmen abheben. Der Text der Inschriften bleibt jedoch im üblichen Rahmen und nennt nur die Todesdaten sowie das Alter, die Ehedauer, die Kinderzahl und die Regierungszeit.255) Die monumentalen Michelstädter Denkmäler des 17. Jahrhunderts bieten auch hier mehr, da sie gezielt einzelne Taten der Verstorbenen würdigen. Das gesteigerte Repräsentationsbedürfnis zeigt sich also nicht nur in der Gestaltung der Epitaphien, sondern auch in ihren Texten.

Aber nicht nur die Epitaphien der Erbacher in Michelstadt, sondern auch die übrigen Epitaphien des Bearbeitungsgebiets verzichteten im 16. Jahrhundert mit Ausnahme der schon erwähnten Epitaphien der Herrn von Rodenstein und des Epitaphs für den 1569 verstorbenen Pfarrer Johannes Scherpf (Nr. 169) auf figürliche Darstellungen. Diese Ausnahme verdient jedoch Beachtung, da sie den Typus des Humanistendenkmals aufgreift. Die hochrechteckige Platte zeigt das Brustbild des verstorbenen Pfarrers, der ein Predigerbirett und einen Talar trägt. Darunter befindet sich die quergelagerte Inschriftentafel, auf der Scherpf als würdig und gelehrt bezeichnet wird. Den ersten Beleg für diesen Grabmaltypus stellt das Sterbebild des Konrad Celtis dar, der den Holzschnitt 1507 bei Hans Burgkmair in Auftrag gab. Das Bild stand damit am Anfang einer Reihe ihm folgender Humanisten-, Dichter- und Gelehrtenporträts.256)

Bei den übrigen meist sehr einfach gestalteten Epitaphien des Bearbeitungsgebiets aus dem 16. Jahrhundert stehen die Inschriften im Mittelpunkt. Lediglich das Denkmal für die 1595 verstorbene Martha Scherffer von Scherffenstein (Nr. 222) hebt sich durch die plastische Gestaltung des Wappens von den anderen Denkmälern ab. Es handelt sich hierbei um das einzige Adelsepitaph, das nicht für die Familien Erbach oder Rodenstein geschaffen wurde. Sonst sind vor allem Epitaphien für Pfarrer oder deren Angehörige erhalten geblieben.257) Daneben sind nur zwei Epitaphien für Bürgerliche vorhanden (Nrr. 162, 215).

Dieser Befund verändert sich in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts nur geringfügig. Außer dem deutlich aufwendiger gestalteten Epitaph für die adelige Margretha Gans (Nr. 251) sind die übrigen Denkmäler eher bescheiden. Der Anteil der erhaltenen Epitaphien für Bürgerliche steigt dabei etwas an. Für sie sind nun sechs Denkmäler überliefert,258) von denen drei für Amtsträger oder Bedienstete [Druckseite XXXVII] des Hauses Erbach gesetzt wurden.259) Für Pfarrer und ihre Angehörigen blieben aus dieser Zeit nur drei Epitaphien erhalten.260)

4.1.3 Form und Inhalt der Grabinschriften

Nach diesem Blick auf die Entwicklung der Grabdenkmäler sollen die Formular- und Textgewohnheiten betrachtet werden. Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts sind die Grabinschriften im Bearbeitungsgebiet ausschließlich in Latein abgefaßt. Die beiden frühesten deutschsprachigen Inschriften weisen das verlorene Epitaph für Philipp Schenk von Erbach aus dem Jahr 1461 (Nr. 38) und die Grabplatte des 1468 verstorbenen Otto Schenk von Erbach (Nr. 43) auf. Bis 1500 halten sich dann deutsche und lateinische Grabinschriften in etwa die Waage. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind die Grabinschriften vorwiegend in deutscher Sprache abgefaßt. Lateinische Inschriften lassen sich nur bei zwei Geistlichen und einem Schmied aus dem Kloster Schönau feststellen.261) Trotz einer größeren Zahl an überlieferten Inschriften ändert sich dieser Befund auch für die 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts nicht. Die lateinischen Inschriften bleiben auf das Epitaph für Graf Michael III. von Wertheim (Nr. 152), die Denkmäler für die Pfarrer Theodor Flick (Nr. 201) und Johannes Würtzburger (Nrr. 207, 208) sowie für den Sekretär des Grafen von Manderscheid, Daniel Würtzburger (Nr. 215), beschränkt. Im übrigen verwenden Adel, Geistliche und Bürger die deutsche Sprache. Auch in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bleiben lateinische Grabinschriften auf die Denkmäler weniger Pfarrer und ihrer Angehörigen sowie auf die Grabplatten eines löwensteinisch-wertheimischen Amtmannes und des Grafen Albrecht I. von Erbach beschränkt.262) Hinzu kommen noch die Inschriften auf dem Epitaph für den erbachischen Amtmann Johannes Onuphrius Hinderhofen und auf dem Sarg für Graf Ludwig von Erbach (Nrr. 297, 298).

Zu den Grabinschriften treten ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts häufiger Bibelzitate und in wenigen Fällen Grabgedichte,263) Mahninschriften (Nrr. 171, 210, 291) oder Stifterinschriften und -nennungen264) hinzu. Die Kombination einer lateinischen Grabinschrift (Grabgedicht) mit einer deutschen Inschrift läßt sich nur beim Epitaph des 1619 verstorbenen Pfarrers Justus Thilo (Nr. 263) belegen, während die Verbindung deutscher Grabinschriften mit lateinischen Texten in fünf Fällen nachweisbar ist.265) Im Falle des 1589 verstorbenen Pfarrers Georg Geier (Nr. 210) tritt sogar ein griechisches Memento mori hinzu.

Die Inschriften der Grabplatten werden häufig von den Worten Anno domini eingeleitet, weshalb das Formular im Folgenden als Anno domini-Formular bezeichnet wird. Dieses Formular, das sich seit dem 13. Jahrhundert in allen Regionen Deutschlands nachweisen läßt, umfaßt stets dieselben Grundinformationen, nämlich Sterbejahr und -tag sowie Namen und Stand des Verstorbenen. Abgesehen vom Anfang kann die Reihung der einzelnen Bestandteile unterschiedlich sein, wenn sie sich auch meist an das eben genannte Schema hält. Sinn dieses Formulars war es, den exakten liturgischen Vollzug der Memoria zu sichern.266) Es enthielt alle wichtigen Daten, um das Grab einer bestimmten Person schnell auffinden zu können. In Kirchen, die oft zahlreiche Grabplatten enthielten, mußten die Gräber exakt identifiziert werden können. Dies war deshalb wichtig, weil der Besuch des Grabes im Anschluß an die Totengedenkmesse und an bestimmte Gebete offenbar zum festen Bestandteil der Liturgie wurde. Das in übersichtlicher Form angebrachte Formular mit Todesjahr und Todestag sowie dem Namen und dem Titel erleichterte die Auffindung des richtigen Grabes, an dem wichtige weitere Handlungen der Totenmemoria vollzogen wurden wie z.B. die Bedeckung des Grabes mit einem Grab- oder Anniversartuch oder das Anzünden von Anniversarkerzen.267) Unterblieben diese Handlungen oder führte man sie am falschen Grab aus, befürchtete man negative Auswirkungen für [Druckseite XXXVIII] das Seelenheil des Verstorbenen. Seine Seele mußte nun möglicherweise länger im Fegefeuer verweilen, da ihr die erlösende Wirkung des Gebets der Lebenden nicht zuteil wurde.268)

Das Anno domini-Formular beeinflußte die Gestaltung von Grabinschriften über Jahrhunderte, da es nicht auf Grabplatten beschränkt blieb, sondern auch auf Epitaphien verwendet wurde. Zudem wurde es für deutschsprachige Inschriften übernommen. Bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts sind auch die deutschen Grabinschriften des Bearbeitungsgebiets nach dem Anno domini-Formular aufgebaut, und bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts beginnen sie auch mit der lateinischen Wendung Anno domini. Erst ab 1529 erscheinen daneben andere Wendungen wie im Jahr Christi (Nr. 117), im Jahr (Nr. 124) oder in dem Jahr als man zalt (Nrr. 138, 139). Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts wird dann die Wendung Anno domini häufig einfach durch Anno, durch Anno Christi oder durch die deutschen Entsprechungen im Jahr und im Jahr Christi ersetzt. Die Erweiterung der vorhandenen sowie die Aufnahme neuer Elemente in die Grabinschriften führten ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts dazu, daß sich die Texte sowohl auf den Grabplatten als auch auf den Epitaphien von der Vorgabe des Anno domini-Formulars zu lösen begannen. Da die Grabplatten in den protestantischen Gebieten keine Funktion innerhalb der Liturgie mehr hatten, war auch das Festhalten an einem übersichtlichen Formular nicht mehr notwendig. Die Jahresangabe steht jetzt oft in der Mitte oder am Ende der Inschrift.

Der Todestag wird im 12. und 13. Jahrhundert stets nach der römischen Tagesdatierung angegeben. Erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts läßt sich daneben auch die Verwendung des christlichen Fest- und Heiligenkalenders feststellen,269) der die römische Tagesdatierung in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts verdrängt.270) Diese läßt sich im 15. Jahrhundert nur noch zweimal, im 16. Jahrhundert dreimal und im 17. Jahrhundert einmal belegen.271) Ungewöhnlich ist die doppelte Angabe des Todestages nach dem Festkalender und dem römischen Kalender auf der Grabplatte des 1387 verstorbenen Heinrich I. Schenk von Erbach (Nr. 25). Die Angabe des fortlaufend gezählten Monatstages läßt sich zum erstenmal 1484 (Nr. 54) nachweisen.272) Sie kommt ab dem Anfang des 16. Jahrhunderts regelmäßig neben der Festdatierung vor, und verdrängt sie ab der Mitte des 16. Jahrhunderts mit einer Ausnahme (Nr. 251) völlig.

Die Erweiterung des Namens durch die Hinzufügung einer Standesbezeichnung wie armiger, miles oder comes bei Adeligen läßt sich vom 13. bis zum 15. Jahrhundert im Bearbeitungsgebiet nur selten belegen.273) Die Schenken von Erbach, deren vom Amt des königlichen Schenken hergeleiteter Titel pincerna (Schenk) im 13. Jahrhundert zum Namensbestandteil geworden war,274) haben außer in einem, allerdings unsicheren Fall (Nr. 13), auf eine Bezeichnung als armiger oder miles verzichtet. Dies dürfte an ihrem sozialen Aufstieg im 13. Jahrhundert liegen, der den Männern die Heirat mit Töchtern aus gräflichen Familien ermöglichte und zu einem Selbstverständnis führte, das die Erbacher deutlich von den ritterlichen Familien abhob.275) Etwa ab der Mitte des 14. Jahrhunderts läßt sich dann bei den Frauen der Erbacher der Titel domina und ab 1387 bei den Männern der Titel dominus nachweisen. Er ist zunächst dem Namen vorangestellt (Nr. 19, 25), was im Bereich der Urkunden eine ehrende Anrede und keinen Standestitel bedeutet.276) Doch noch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wechselt der Titel seine Stellung. Bereits 1370 erscheint Anna als pincerna domina de erpach (Nr. 23) und 1393 heißt es auf der Grabplatte für Konrad genannt Rauch: dominus conraddus pincerna senior dominus de erpach (Nr. 26).277) In der Verbindung conradus dominus de erpach ist dominus in den Urkunden keine Anrede mehr, sondern bezeichnet den, eigentlich edelfreien, Inhaber einer Herrschaft.278) Es ist auffällig, daß in den Urkunden ab etwa 1360 sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdbezeichnungen [Druckseite XXXIX] die Wendung „dominus de Erpach“ oder „here von Erpach“ zur Regel wird.279) Die Inschriften folgen darin mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung.280)

Bei den Epitheta wird jedoch ein deutlicher Unterschied zwischen dem Sprachgebrauch in den Urkunden und den Inschriften sichtbar. Während die Erbacher in den Urkunden schon seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts das eigentlich zur Kennzeichnung Edelfreier dienende Epitheton „nobilis vir“ erhalten,281) kommt nobilis in den Inschriften nur auf den Grabplatten für Heinrich I. (1387, Nr. 25), Konrad VII. (1423, Nr. 30) und Philipp I. Schenk von Erbach (1461, Nr. 37) sowie auf den Platten für die 1363 und 1477 verstorbenen und im Kloster Schönau bestatteten Schenken Konrad und Philipp282) vor. Ab 1461 erscheint dann regelmäßig die Bezeichnung edel und wohlgeboren,283) während die Schenken von Erbach in den Urkunden in der Regel weiterhin als die „edelen Schenken“ bezeichnet werden.284) Tatsächlich wird edel und wohlgeboren (nobilis et generosus) oder auch wohlgeboren (generosus) in den Inschriften der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts sonst in der Regel für Grafen verwendet.285) Nach ihrer Erhebung in den Reichsgrafenstand durch Kaiser Karl V. im Jahr 1532 enthalten die Grabinschriften der Erbacher die Formulierung starb der wohlgeborene Herr N.N., Graf zu Erbach beziehungsweise starb die wohlgeborene Frau N.N., Gräfin zu Erbach.286) Der Schenkentitel erscheint nicht mehr. Die bei den Grafen von Wertheim schon ab 1530 nachweisbare Formel starb der wohlgeborene Herr, Herr N.N., Graf zu Wertheim, bei der Herr als Anrede und Standestitel verdoppelt wird,287) läßt sich bei den Erbachern erst im 17. Jahrhundert regelmäßig nachweisen.288) In dieser Zeit wird dann auch das Epitheton wohlgeboren zu hochwohlgeboren verändert.289)

Läßt sich bei den Erbachern anhand der Titel und Epitheta ihr sozialer Aufstieg beobachten, so kann umgekehrt bei den Herren von Rodenstein der soziale Abstieg verfolgt werden. Während die ursprünglich edelfreien Herren von Rodenstein in den frühen Urkunden noch entsprechend als „nobiles viri“ erscheinen,290) läßt sich im 15. Jahrhundert bei ihnen ein Schwanken zwischen den Standesbezeichnungen „Herr“ und „Ritter“ feststellen.291) In den Grabinschriften lassen sich die Rodensteiner erst ab 1470 fassen. Hier trägt Engelhard von Rodenstein noch die standesgemäße Bezeichnung nobilis Engelhardus dominus in Rodensteyn (Nr. 45), und im Jahr 1500 wird Hans III. als der edel iuncker hans her zu rodenstein (Nr. 71) bezeichnet. Aber bei seinem Sohn Hans IV. von Rodenstein fehlt bereits der Standestitel Herr. Er erscheint in seiner Grabinschrift von 1531 als der edel ernfest ivncker Hans zv Rodenstein (Nr. 121).292) Parallel zu den Urkunden293) läßt sich der Herrentitel bei den Rodensteinern nun auch in den Inschriften nicht mehr feststellen. Zudem verwendeten sie mit edel und ehrenfest eine Wendung, die sich bereits in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch beim Ritteradel feststellen läßt.294) Die Rodensteiner hatten sich damit auch im Sprachgebrauch aus dem Herrenstand verabschiedet und sich dem Ritteradel angenähert.

Grabinschriften für Geistliche aus der Zeit vor der Reformation fehlen fast ganz. Eine dichtere Überlieferung setzt erst ab 1565 ein. Die Grabinschriften der Pfarrer nennen stets das Amt. In den deutschen Inschriften werden die Epitheta würdig oder ehrwürdig295) sowie würdig und gelehrt (Nr. 169) [Druckseite XL] oder ehrwürdig und wohlgelehrt (Nr. 210) verwendet. Die lateinischen Inschriften verzichten hingegen auf Epitheta.296) Eine Ausnahme bildet das Epitaph für Hieronymus Würtzburger, der als vir reverendus et clarissimus erscheint (Nr. 248).

Bei den Bürgerlichen werden die Ämter wie Keller, Schultheiß oder Zentgraf stets genannt.297) Als Epitheta treten honestus beziehungsweise die deutschen Entsprechungen ehrbar und ehrsam hinzu.298) Auffällig ist die Bezeichnung des Hans Adam Cyrologus als discretus vir in seinem Epitaph von 1484. Im 17. Jahrhundert ist dann zu erkennen, daß die bürgerlichen Amtsträger Epitheta übernehmen, die ursprünglich dem Ritteradel vorbehalten waren. So erscheint 1628 der Keller Ulrich Scheuffelin als ehrenfest Herr (Nr. 284) und der Keller Johann Ambrosius Schlagmüller wird 1635 als ehrenfest und vorgeacht Herr (Nr. 291) bezeichnet. Bei den Frauen wechseln die Epitheta von ehrbar (1566, Nr. 162) zu ehren- und tugendsam (Nrr. 223, 286, 1596, 1630), honestissima (1606, Nr. 236) sowie viel ehren- und tugendreich (1628, Nr. 284).

Die Verbindung von Grabinschrift und Fürbitte läßt sich bereits im 12. Jahrhundert feststellen. Auf der Grabplatte eines Unbekannten aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts (Nr. 5) heißt es: iubeas evadere cuncta mortis supplicia sanctis et vivere presta. Die ab dem 14. Jahrhundert in den Grabinschriften üblich werdende Fürbitte cuius anima requiescat in pace ist in verkürzter Form zum erstenmal 1345 (Nr. 16) vorhanden und kommt dann relativ regelmäßig bis 1512 vor.299) Danach ist sie nicht mehr nachweisbar.

Die Beifügung einer deutschen Fürbitte läßt sich zuerst 1461 mit den Worten dem Gott gnade belegen und bleibt dann in dieser Form stets in Gebrauch. Im Jahr 1484 erscheint zum erstenmal die Formulierung dessen Seele Gott gnade (Nr. 55). Ab 1500 wurden dann erweiterte deutsche Fürbittformulare verwendet, die Formeln wie dessen Seele Gott gnädig und barmherzig sei (Nr. 71), deren Seelen Gott gnade und uns allen, Amen (Nr. 159) oder dessen Seele der allmächtige Gott zu seinen Gnaden nehmen und pflegen (wolle), Amen (Nr. 193) enthalten. Die Auferstehungshoffnung wird in den Fürbitten zum erstenmal 1596 (Nr. 224) faßbar und schlägt sich in den verschiedensten Wendungen nieder wie etwa der allmächtige Gott verleihe ihm und allen Christgläubigen am Jüngsten Tag eine fröhliche und selige Auferstehung, Amen (Nr. 250).

Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts werden die Grabinschriften um verschiedene Angaben erweitert. Die Angabe der Todesstunde läßt sich zum erstenmal 1565 (Nr. 160) belegen. Die erste Altersangabe ist schon 1529 (Nr. 117) nachweisbar, doch folgt der nächste Beleg erst 1553 (Nr. 146). Die erste Angabe der Ehedauer weist das Epitaph für Graf Georg II. von Erbach und seine Frau Elisabeth im Jahr 1565 auf (Nr. 160), das auch zum erstenmal die Regierungsdauer nennt. Die Kinderzahl wird dann in dem 1567 fertiggestellten Epitaph für Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 165) genannt.300) Die Angabe des Geburtstages ist ab 1591 (Nr. 213) häufiger zu beobachten.

Texte mit einem ausführlicheren Totenlob oder mit einer Kombination aus Lebenslauf und Totenlob sind im Bearbeitungsgebiet selten. Erwähnenswert ist die ungewöhnliche Grabinschrift für die 1477 verstorbene Lukardis Schenkin von Erbach (Nr. 47), in der die Güte der Verstorbenen gegenüber ihren Untergebenen und ihre besondere Achtung des Glaubens hervorgehoben wird. Die Inschrift weicht damit deutlich von dem zu dieser Zeit üblichen Formular ab. Bemerkenswert ist auch das Grabgedicht für Graf Michael III. von Wertheim (Nr. 152), in dem die reformatorische Gesinnung Michaels hervorgehoben und die kaiserlich-päpstliche Position scharf zurückgewiesen wird.

Im 16. und 17. Jahrhundert weisen einige Denkmäler für Adelige und Pfarrer ein breiteres Totenlob oder einen Lebenslauf auf.301) Daneben sind die Epitaphien für zwei Bürgerliche zu erwähnen. Bei Daniel Würtzburger (Nr. 215) wird seine Bildung besonders hervorgehoben, und bei Johann Leonhart Widerholt (Nr. 285) werden seine Treue gegenüber seinem Dienstherrn sowie sein Mut und seine Tapferkeit besonders gerühmt.

4.2. Glocken

Im Bearbeitungsgebiet sind 21 Glocken mit Inschriften überliefert, von denen 12 erhalten sind. Die Überlieferung erfaßt die Zeit vom Ende des 13. Jahrhunderts bis 1542, während aus der folgenden Zeit bis 1650 keine Glockeninschriften nachgewiesen werden konnten. Die Funktion der Glocken ging im Mittelalter weit über das Läuten zum Gottesdienst und die Angabe der Tages- und bestimmter Gebetszeiten hinaus. Der Kanonist und Liturgiker Guillelmus Durantus, Bischof von Mende, schrieb in seinem vor 1291 verfaßten, weit verbreiteten „Rationale divinorum officiorum“, das Läuten der Glocken diene dazu, bei den Gläubigen die Frömmigkeit des Glaubens wachsen zu lassen. Zudem vertreibe es auch feindliche Heere, mäßige das Krachen des Hagels, das Toben der Stürme sowie die Gewalt der Unwetter und Blitze.302) Diese Vorstellung spiegelt sich auch in dem Kryptogramm auf der ältesten Glocke des Bearbeitungsgebiets aus dem dritten Drittel des 13. Jahrhunderts wider (Nr. 9). Die 34 auf der Glocke angebrachten Buchstaben sollten ihre unheilabwehrende Kraft beim Läuten der Glocke entfalten. Ebenso sind der Glockenspruch o rex glorie veni cvm pace, der hier mit dem ungewöhnlichen Zusatz maria hilf vns in dein reich verbunden ist (Nr. 36), oder auch die Anrufung der vier Evangelisten303) oder anderer Heiliger304) in Verbindung mit dem vor Unheil schützenden Glockenläuten zu sehen. Am häufigsten wird auf den Glocken des Bearbeitungsgebiets der auch sonst in Deutschland als Glockeninschrift sehr beliebte Beginn des Ave Maria verwendet. Zum erstenmal ist er auf der 1357 ursprünglich für das Kloster Schönau und damit für einen Standort außerhalb des Bearbeitungsgebiets gegossenen Glocke vorhanden, bei der er in auffälliger Weise auf den sechs Bügeln der Krone angebracht ist (Nr. 18). Ab 1446 läßt sich das Ave Maria dann regelmäßig auf den Glocken des Odenwaldkreises belegen.305)

Gießernamen sind auf den Glocken nur selten vermerkt. Abgesehen von der erst 1563 aus dem Kloster Schönau nach Erbach verbrachten Glocke (Nr. 18), auf welcher der Priestermönch Nikolaus Snitz als Gießer genannt wird, weisen nur drei Glocken einen Gießernamen auf. Ungewöhnlich ist dabei die Gießernennung auf der im 15. Jahrhundert für Reichelsheim gegossenen Glocke, da der Gießer Peter Wisenlig nur mit seinem Namen ohne Gießerbezeichnung genannt wird. Im übrigen erscheinen nur noch die Gießernamen Michel Kandengießer auf der 1513 für Erbach gegossenen Glocke (Nr. 100) und Lorenz Lechler (Nr. 135) auf der 1542 für Michelstadt gegossenen Glocke. Beide Glocken wurden also von Meistern aus dem nahe dem Bearbeitungsgebiet gelegenen Heidelberg gegossen.

Erwähnenswert ist schließlich noch, daß auf den jeweils 1529 für Erbach (Nr. 118) und Reichelsheim (Nr. 119) gegossenen Glocken Schenk Valentin I. von Erbach sowie auf der 1542 für Michelstadt gegossene Glocke (Nr. 135) Graf Georg II. von Erbach als Stifter genannt werden. Die beiden Glocken für Erbach und Reichelsheim weisen außer dem Stifternamen und der Jahreszahl keine weitere Inschrift auf. Vergleichbar frühe Stifternennungen lassen sich auf den Glocken der angrenzenden Gebiete nur selten nachweisen. Einen außergewöhnlich frühen Beleg bietet die 1502 von Peter zu Glocken aus Speyer für St. Gallus in Ladenburg gegossene Glocke, auf welcher der Wormser Bischof Johann von Dalberg als Stifter genannt wird.306)

4.3. Bauinschriften

Neben den Inschriften auf Grabdenkmälern bilden die Bauinschriften die größte Inschriftengattung im Bearbeitungsgebiet. Sie sind vor allem an Kirchen sowie Burgen und Schlössern angebracht. Die älteste Bauinschrift stammt von 1445 und befindet sich an der Burg (Kellerei) in Michelstadt (Nr. 31). Sie bietet zugleich den frühesten Beleg für eine Inschrift in deutscher Sprache. Ihr Text enthält die Jahreszahl und den Namen des Bauherrn, doch fehlen die Bezeichnung des Baus und ein Verb, das sich auf die Baumaßnahme bezieht. Vergleichbare verkürzte Bauinschriften lassen sich im Bearbeitungsgebiet mehrfach nachweisen.307) Die nächste Bauinschrift, die sich am nordöstlichen Chorstrebepfeiler [Druckseite XLII] der Stadtkirche in Michelstadt befindet, enthält dagegen das vollständige Formular einer Bauinschrift: anno domini M cccc lxi den ersten stein diesz chors hat geleit Schenck adalarius herre von Erpach (Nr. 39). In der lateinischen Bauinschrift von 1475 an der Westfassade derselben Kirche ist das Formular abgewandelt und erweitert (Nr. 46). Nun wird ausdrücklich der Baubeginn (incepta est) vermerkt, und die Schenken von Erbach erscheinen nicht mehr als Bauherrn, sondern in der Formulierung sub pincernis gemeinsam mit dem damals amtierenden Pfarrer als zusätzliches Datierungselement. Auffällig ist die Wendung dominis terre in et de Erppach, mit der die drei genannten Schenken in ungewöhnlich deutlicher Weise als Herren der Herrschaft Erbach charakterisiert werden. Eine vergleichbare Formulierung läßt sich weder in den Urkunden noch in den übrigen Inschriften nachweisen.

Knapper ist dagegen die Bauinschrift an der Kirche von Bad König, in der die Errichtung des Turms unter Georg Schenk von Erbach 1479 festgehalten ist (Nr. 48). Georg trägt hier den Titel baro (Freiherr), den die Erbacher auch noch in den Bauinschriften für die Kirche von Beerfelden (Nr. 72) und für den Turm der Michelstädter Kirche (Nr. 94) führen.308) Diese beiden Texte sind wesentlich länger als die Bauinschrift in Bad König. Am Beginn des Formulars stehen Gott und die Namen der Heiligen, zu deren Ehren der Bau errichtet wurde. Dann wird der Bauvorgang genannt und es folgen als Herrschaftsdatierung die Namen des Papstes, des Königs, des Mainzer Erzbischofs, der beteiligten Schenken von Erbach und des Pfarrers.

Die Titulatur baro und die Formulierung dominis terre in et de Erppach machen ebenso wie die Verwendung der Epitheta edel und wohlgeboren in den Grabinschriften deutlich, daß die Erbacher, die sich als edelfreie Herren des Reiches sahen, ihr Selbstverständnis mit Hilfe von Inschriften öffentlich machten. Allerdings wurde die Zugehörigkeit der Erbacher zum Herrenstand in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nicht mehr angezweifelt. Trotzdem scheinen die Schenken gerade in dieser Zeit verstärkt das Bedürfnis gehabt zu haben, ihre gehobene soziale Stellung zu artikulieren. Zudem zeugen die Bauinschriften von einer intensiven Bautätigkeit der Schenken von Erbach in ihrem Herrschaftsgebiet. Diese Bautätigkeit betraf aber nicht nur die Kirchen von Michelstadt, Bad König und Beerfelden, sondern auch die Burgen Fürstenau und Erbach (Nrr. 66, 68), deren Inschriften jedoch keine ungewöhnlichen Formulierungen aufweisen.

Im 16. und 17. Jahrhundert werden Bautätigkeiten der Erbacher inschriftlich am Erbacher Schloß sowie auf der Burg Breuberg und der Mühle in Neustadt bezeugt. Diese Inschriften bestehen jedoch stets nur aus dem Namen des Bauherrn und der Jahreszahl.309) Die einzige ausführlichere Inschrift bezieht sich auf den Umbau der alten Klosterkirche in Höchst im Jahr 1566 (Nr. 163). Der in Deutsch abgefaßte Text nennt als Herrschaftsdatierung die Namen der Grafen Ludwig von Stolberg-Königstein und Georg von Erbach, die beide als Herren zu Breuberg bezeichnet werden, um dadurch ihren gemeinsamen Besitz des Klosters Höchst deutlich zu machen. Zum erstenmal läßt sich hier bei den Erbachern die Verdoppelung von Herr als Anrede und Standestitel beobachten, die in den Grabinschriften erst 25 Jahre später vorkommt.

Während die Bautätigkeit der Schenken von Erbach sich auf verschiedene Orte ihrer Herrschaft verteilte, konzentrierte sich die durch Inschriften nachweisbare Bautätigkeit der Grafen von Wertheim vor allem auf die Burg Breuberg.310) Hier sind neben einer Reihe von Baudaten (Nr. 86) drei Bauinschriften aus der Zeit zwischen 1499 und 1528 überliefert, die den Ausbau der Burg unter Graf Michael II. von Wertheim dokumentieren.311) In der Inschrift von 1528 (Nr. 115) wird zum erstenmal der Meister genannt, der den Bau ausführte. Der Name des Auftraggebers fehlt dagegen. Weitere Erwähnungen der ausführenden Meister oder Handwerker bleiben in der folgenden Zeit auf drei Belege beschränkt.312) In Versform verfaßte Bauinschriften lassen sich im 16. und 17. Jahrhundert nur in Fränkisch-Crumbach am ehemaligen Rodensteiner Hof (Nr. 183), an einem Haus in Wersau (Nr. 257) sowie an der Lauerbacher Friedhofskapelle (Nr. 260) nachweisen. Die beiden Inschriften in Fränkisch-Crumbach und Wersau sind zugleich die beiden einzigen erhaltenen Bauinschriften, die sich an Häusern befinden.

4.4. Sonstige Inschriftenarten und Inschriftenträger

Kirchliche Ausstattungsgegenstände und Geräte sind im Bearbeitungsgebiet nur in relativ geringer Zahl überliefert. Zu nennen sind hier vor allem acht heute im Erbacher Schloß aufbewahrte Wappenscheiben mit Stifterinschriften aus den Kirchen in Beerfelden und Michelstadt, da sie eine unmittelbare Verbindung zu den Bauinschriften der Kirchen aufweisen. Auf den beiden Beerfeldener Scheiben aus dem Jahr 1500 (Nr. 73) werden Elisabeth von Werdenberg und ihr Mann Erasmus von Erbach genannt, der auch in der Beerfeldener Bauinschrift aus demselben Jahr (Nr. 72) erscheint. Die sechs Scheiben aus Michelstadt, die aus dem Jahr 1543 stammen, tragen die Namen und Wappen Graf Eberhards XI. von Erbach, seiner beiden Söhne Georg und Eberhard sowie der drei Ehefrauen (Nr. 137). Zwar wird von ihnen nur Eberhard XI. auch in der Michelstädter Bauinschrift von 1507 (Nr. 94) genannt, doch waren seine Söhne an der endgültigen Fertigstellung der Michelstädter Kirche im Jahr 1543 beteiligt. Die Stifterinschriften sind bei allen Scheiben auf die Namen und die Jahreszahl reduziert. Ein Verb des Stiftens fehlt. Das gilt auch für die Stifterinschriften auf der Sakramentsnische in Fränkisch-Crumbach von 1486, auf dem Steinkreuz in Güttersbach von 1503 (Nr. 88), auf dem Taufstein in Höchst aus dem Jahr 1611 (Nr. 249), sowie auf dem Kelch in Wersau aus dem Jahr 1597 (Nr. 229). Dieser Kelch ist zudem noch mit einem Titulus und einem Gedicht versehen und hebt sich damit deutlich von den beiden anderen Kelchen (Nrr. 83, 145) ab, die jeweils den Namen Jesu und einmal den Namen Marias tragen.

Von den älteren Kanzeln im Bearbeitungsgebiet trägt nur jene in Brensbach Inschriften, und zwar die Jahreszahl 1526 sowie eine Devise.313) Auffällig ist hier, daß sich neben den Wappen der Patronatsherren Hessen und Erbach auch das Wappen des Steinmetzen am Kanzelkorb befindet (Nr. 114). Für die Altäre der Region ist nur eine einzige Inschrift nachgewiesen. Es handelt sich um einen Engelsgruß, der auf der linken Flügelaußenseite des zwischen 1518 und 1537 entstandenen Altarretabels in Kirch-Brombach angebracht war und wohl im 19. Jahrhundert zerstört wurde (Nr. 130). Derselbe Engelsgruß ist auch bei einer Verkündigungsdarstellung auf der Nordwand des Chors der Michelstädter Kirche zu sehen (Nr. 41). In Verbindung mit derselben Darstellung ist er zudem für das Kloster Höchst nachgewiesen (Nr. 95a). Zwei weitere Wandmalereien in Ober-Mossau (Nr. 77) und in Kirch-Brombach (Nr. 307) zeigen die Evangelistensymbole mit den zugehörigen Namensinschriften.

Zitationshinweis:

DI 63, Odenwaldkreis, Einleitung, 4. Die Inschriftenträger (Sebastian Scholz), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di063mz09e004.

  1. Kroos, Grabbräuche-Grabbilder 286; Scholz, Totengedenken passim. »
  2. Valentinitsch, Aussage 283; Spieß, Liturgische Memoria und Herrschaftsrepräsentation 103-108 und 116-118. »
  3. Bickel, Bedeutung des mittelalterlichen Nischengrabes 117f. »
  4. Vgl. dazu jetzt Scholz, Lorsch 790. »
  5. Vgl. dazu die Belege bei Nisters-Weisbecker, Grabsteine 265-295; DI 29 (Worms) Nr. 12 mit Abb. 4; DI 50 (Bonn) Nrr. 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 14, 16, 16a mit Abb. 1-14; DI 58 (Hildesheim) Nrr. 8, 11, 12, 23 mit Abb. 17f. und 21f. »
  6. Zur Terminologie vgl. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte 285; die Grabplatten sind heute häufig aus den Kirchenböden herausgenommen und an den Wänden aufgestellt worden. »
  7. DI 58 (Hildesheim) Nr. 8 mit Abb. 21, Nr. 23 mit Abb. 22. »
  8. Scholz, Totengedenken 51f. »
  9. Vgl. z.B. DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nrr. 114, 124, 159, 193, 194, 351, 355»
  10. Nrr. 146, 156, 172, 180, 185, 188, 196, 206, 207, 213, 214, 216, 224, 233, 261, 262, 270, 271, 274, 281, 289, 290, 293, 294, 296, 299, 300, 303, 305»
  11. Nrr. 223, 234, 276, 282, 291»
  12. Nrr. 290, 299, 303»
  13. Nrr. 270, 289, 290, 293, 296»
  14. Drös, Heraldik fränkischer Adelsgrabmäler 64. »
  15. Nrr. 188, 196, 291; zwei Wappen trägt Nr. 223. »
  16. Nrr. 10, 13, 14, 29, 37, 45, 63, 131, 146, 156, 157»
  17. Nrr. 167, 182, 199, 209, 213, 214, 221, 233, 274, 278, 281, 299, 300, 303, 305»
  18. Vgl. Spieß, Liturgische Memoria und Herrschaftsrepräsentation 103-108 mit ausführlicher Literatur. »
  19. Vgl. dazu oben bei Anm. 168. »
  20. DI 45 (Goslar) Nr. 10»
  21. Vgl. dazu oben bei Anm. 168 und Scholz, Schenken von Erbach 42f. »
  22. Nrr. 16, 19, 25, 26, 30, 126»
  23. Nrr. 30, 43, 47, 55, 61, 84»
  24. Meisinger, Meister 10f. und 75-79; Albert, Eseler von Alzey 162-168; Hotz, Konrad von Mosbach 73. »
  25. Die nur abschriftlich überlieferten Grabplatten der Grafen von Wertheim in Sandbach scheinen keine Figuren besessen zu haben. »
  26. Nrr. 245, 268, 272, 283»
  27. Zum Epitaph vgl. P. Schoenen, Epitaph, in: RDK V (1967) 872-921 und dazu Fuchs in DI 29 (Worms) XXXIX»
  28. Vgl. DI 27 (Würzburg) Nrr. 108f. mit Abb. 48 und Abb. 59. »
  29. Vgl. oben bei Anm. 245. »
  30. Nrr. 192, 198, 204; hinzu kommt das Denkmal für den 1583 verstorbenen Georg von Rodenstein, dessen Inschrift verloren ist, weshalb das Epitaph nicht in den Katalog aufgenommen wurde, vgl. dazu Herchenröder, Kdm. 102. »
  31. Zu den konfessionellen Hintergründen vgl. oben bei Anm. 140. »
  32. Ernst-Hofmann, Grabdenkmäler der Grafen von Hohenlohe 78f. »
  33. Press, Grafen von Erbach 663-671. »
  34. Das Epitaph für Margarete Schenkin von Limpurg (Nr. 165) erwähnt allerdings auch die Krankheit des Vaters als Grund für ihre Reise nach Michelstadt. »
  35. Vgl. dazu Merkel, Jenseits-Sicherung 57f.; ein frühes Rezeptionsbeispiel von 1509 zeigt das Epitaph des Neunkirchener Pfarrers Johannes Ruder, DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nr. 125 mit Abb. 74. »
  36. Nrr. 159, 175, 194, 208, 210»
  37. Nrr. 243, 269, 280, 284, 285, 286»
  38. Nrr. 243, 284 und 285; hinzu kommt noch das nicht erhaltene Epitaph für den erbachischen Amtmann Johannes Onuphrius Hinderhofen, Nr. 297»
  39. Nrr. 236, 244, 263; sekundär überliefert sind noch zwei weitere Epitaphien für Pfarrer, Nrr. 238, 248»
  40. Nrr. 92, 98, 99»
  41. Nrr. 236, 238, 248, 263, 294, 300»
  42. Nrr. 152, 169, 291»
  43. Nrr. 194, 208, 215, 236, 297»
  44. Nrr. 166, 171, 175, 210, 291»
  45. Vgl. hierzu und zum folgenden Scholz, Totengedenken 50-52. »
  46. Kroos, Grabbräuche 310-328. »
  47. Zum theologischen Hintergrund vgl. Scholz, Grab passim und Scholz, Totengedenken 47f. »
  48. Nrr. 10, 12, 13»
  49. Vgl. hierzu und zum Folgenden Glaser/Bornschlegel, Datierungen 541-546. »
  50. Nrr. 47, 71, 152, 208, 215, 263»
  51. Die nächsten Belege sind Nr. 35 (B) (1489), Nr. 69 (1490-99), Nr. 98 (1512), Nr. 99 (1512) und 117 (1529). »
  52. Nrr. 6, 10, 12, 13, 34, 71»
  53. Vgl. dazu Scholz, Schenken von Erbach 39f. »
  54. Vgl. Scholz, Schenken von Erbach 41-43. »
  55. Vgl. dazu Spieß, Ständische Abgrenzung 203. »
  56. Vgl. auch Nrr. 24, 29, 30»
  57. Spieß, Ständische Abgrenzung 203f. »
  58. Simon, Geschichte Urk. Nrr. LXIX, LXX, LXXI, LXXV, LXXVIIff. »
  59. Auf den Platten aus dem Kloster Schönau läßt sich die Nachstellung des Herrentitels nur einmal 1427 nachweisen, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nr. 86; die übrigen Inschriften behielten dominus oder Herr vor dem Namen bei, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 52, 84, 100, 108, 122 und Drös, Mittelalterliche Grabplatten 636, 641, 643. »
  60. Vgl. etwa Schneider, Historie Urk. Nrr. IX-XI, 49-52; Simon, Geschichte Urk. Nrr. XIII, XVI, XVII, XVIII; zu „nobilis“ vgl. Spieß, Ständische Abgrenzung 199-201. »
  61. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 52, 122; Beeh, Grabsteine 132, Nr. 13. »
  62. Nrr. 38, 43, 53»
  63. Eine Ausnahme stellt Simon, Geschichte Urk. Nr. CCXLII dar. »
  64. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nrr. 145, 150, 173; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 241; DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XXXI»
  65. Erste Belege Nrr. 126, 131, 136, 146»
  66. Vgl. Nrr. 120, 122, 148»
  67. Für das 16. Jahrhundert liegt nur ein Beleg von 1591 (Nr. 213) vor; die nächsten Belege folgen ab 1611, vgl. Nrr. 250, 267, 274, 277, 279, 299, 300, 301, 302; in den Bauinschriften läßt sich die Verdoppelung allerdings schon 1566 (Nr. 163) nachweisen. »
  68. Erster Beleg 1618, Nr. 261»
  69. Kleberger, Territorialgeschichte 104f. »
  70. Spieß, Familie 401 mit Anm. 10. »
  71. Vgl. entsprechend auch die späteren Grabinschriften Nrr. 193, 228, 268, 276, 282»
  72. Vgl. Kleberger, Territorialgeschichte 115. »
  73. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 121; DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) Nrr. 179-184»
  74. Nrr. 159, 175, 194»
  75. Nrr. 201, 207, 208, 238, 263»
  76. Nrr. 69, 188, 196, 243, 284, 291»
  77. Nrr. 69, 92, 108, 171, 188, 196»
  78. Vgl. zunächst Nrr. 20, 26, 30, 34 und zuletzt Nrr. 92, 98»
  79. Ehedauer, Regierungsdauer und Kinderzahl werden auch im Epitaph für Graf Eberhard XI. von Erbach und seine Frau Maria (Nr. 136) genannt, dessen Inschrift zwischen 1564 und 1567 entstand. »
  80. Vgl. Nrr. 152, 222, 250, 263, 279»
  81. Durantus, Rationale divinorum officiorum I, IV,2 (Dauril/Thibodeau 52); vgl. auch DI 49 (Darmstadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau) XXXIIf. »
  82. Nrr. 28, 76, 80»
  83. Nrr. 60, 80, 100»
  84. Nrr. 32, 78, 79, 81, 102, 104, 109, 128, 129»
  85. DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis II) Nr. 93. »
  86. Nrr. 50, 70, 96, 133, 140, 173, 220, 226, 253, 273»
  87. In den Grabinschriften erscheint er dagegen nur einmal 1477, Nr. 47»
  88. Nrr. 133, 173, 220, 253, 273»
  89. Daneben ist noch die Bauinschrift von 1480 am Turm der Kirche in Neustadt zu nennen, Nr. 50»
  90. Nrr. 70, 85, 115»
  91. Nrr. 205, 226, 257»
  92. Der Kanzelfuß in Neustadt (Nr. 170) trägt nur die Jahreszahl 1570. »