Der Band enthält die kommentierte Edition von 211 Inschriften der Stadt Minden in ihren alten Grenzen bis zum Jahr 1650 sowie weitere 46 Jahreszahlen und Initialen. Aufgenommen sind nicht nur die im Original erhaltenen Inschriften, sondern auch diejenigen, die nur noch in älteren Abschriften oder Photographien vorliegen.

Die ältesten Mindener Inschriften stammen noch aus dem 10. Jahrhundert; aus der Zeit bis zum Ende des 12. Jahrhunderts hat der in seiner Gesamtheit verhältnismäßig kleine Bestand immerhin 14 Inschriften aufzuweisen. Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts dominieren – wie in einer Bischofsstadt nicht anders zu erwarten – Inschriften aus dem Dom und dem Domschatz, zu denen nach und nach Stücke aus den Stifts- und Pfarrkirchen sowie aus den Klöstern hinzukommen. Der Klerus der Mindener Kirchen spielt im gesamten Erfassungszeitraum in den Inschriften eine wesentliche Rolle. Seit dem 15. Jahrhundert sind die ortsansässigen Adligen in den Inschriften genannt, im 16. und im 17. Jahrhundert vor allem auch die Angehörigen des gehobenen Bürgertums. Die drei genannten Personenkreise dokumentieren ihr Selbstverständnis besonders in den Grabdenkmälern. Eine weitere größere Gruppe innerhalb des Mindener Inschriftenbestandes bilden die Bildbeischriften zu den zumeist nur fragmentarisch erhaltenen Figurenprogrammen an den ehemaligen Steinhäusern der Weserrenaissance.

Die Einleitung des Bandes stellt Bezüge zwischen dem Inschriftenbestand und der Stadtgeschichte her und wertet die Inschriften in unterschiedlicher Hinsicht aus. Der daran anschließende Katalogteil bietet eine genaue Wiedergabe der Texte unter Auflösung der Abkürzungen. Lateinische Texte werden übersetzt. Eine Beschreibung des jeweiligen Inschriftenträgers vermittelt einen Eindruck von dem Zusammenhang, in dem die Inschrift steht. Im Kommentar werden wichtige die Inschrift oder den Inschriftenträger betreffende Fragestellungen erörtert. Zehn Register erschließen dem Leser das Material unter verschiedenen Gesichtspunkten. Ein ausführlicher Tafelteil ergänzt die Edition.

1. Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Edition umfaßt die Inschriften der Stadt Minden in den Grenzen von 1650. Die in den Inschriftenbänden üblicherweise eingehaltene Zeitgrenze von 1650 erweist sich auch für die Stadt Minden als sinnvoll, die nach den Friedensverhandlungen des Dreißigjährigen Krieges an das Kurfürstentum Brandenburg fiel und damit in ihrer städtischen Selbständigkeit stark eingeschränkt wurde.

Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften in den Band gilt das Provenienzprinzip, d. h. berücksichtigt wurden nur solche Stücke, die sich vor 1650 in Minden befunden haben. Aufgenommen wurden sowohl original als auch kopial überlieferte Inschriften. Dabei ist Vollständigkeit angestrebt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß sich nach Abschluß der Arbeiten noch die eine oder andere original oder kopial überlieferte Inschrift findet – zumal auch während der Bearbeitungszeit einige neue Inschriften zutage kamen und man in Minden noch mit einem größeren Bestand an vermauerten Spolien rechnen kann.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften. Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die nicht Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik und Numismatik sind.

Jahreszahlen und Initialen, die nicht mit anderen Inschriften in Verbindung stehen, sind in Anhang 1 chronologisch aufgeführt. Unberücksichtigt blieben grundsätzlich Hausmarken und Meisterzeichen, es sei denn, sie erscheinen in Verbindung mit Inschriften. In diesem Fall sind sie in Anhang 3 (Marken) wiedergegeben.

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums vorgenommen. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Katalogartikel vor oder nach dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Mehrere Inschriften mit gleicher Datierung sind nach alphabetischer Abfolge der Standorte wiedergegeben. Dieses Prinzip ist nur im Fall der zahlreichen auf die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts zu datierenden Brüstungstafeln vernachlässigt worden, da es sich als sinnvoll erwiesen hat, diese nach thematischen Schwerpunkten hintereinanderzustellen.

Der Aufbau der Katalogartikel

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die Kopfzeile enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en).

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist.
†? Ungeklärter Verbleib des Inschriftenträgers.
(†) Nur ein Teil der Inschriften ist noch im Original erhalten.
17. Jh.? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Der beschreibende Teil eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers. Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Betrachters aus. Handelt es sich um mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger, so werden diese mit A, B, C bezeichnet. [Druckseite XII] Sind die Inschriften im Original überliefert, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Sind die Inschriften nur kopial überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert wird, genannt.

Der Inschriftentext ist eingerückt. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger sind entsprechend der Beschreibung mit A, B, C bezeichnet. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern nur bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original den Text fortlaufend wiedergibt.

[...] Eckige Klammern bezeichnen Textverlust, der nicht ergänzt werden kann. Läßt sich die Länge des verlorenen Textes feststellen, markiert ein Punkt jeweils einen ausgefallenen Buchstaben. Ist dies nicht der Fall, stehen drei durch Spatien voneinander getrennte Punkte. Ergänzter Text steht ebenfalls in eckigen Klammern.
( ) Kürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U- oder V-Schreibung. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte nach Abkürzungen auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte werden nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Die Abkürzung einer Bibelstellenangabe innerhalb einer Inschrift wird nicht aufgelöst, die Abkürzung des Wortes sanctus zur Bezeichnung eines oder einer Heiligen nur in besonderen Fällen.
<...> In spitzen Klammern stehen der spätere Nachtrag einer Inschrift oder für Nachträge freigelassene Stellen.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Zwei Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes.
AE Die Unterstreichung zweier Buchstaben bezeichnet eine Ligatur.

Wappenbeischriften werden im Anschluß an die übrigen Inschriften wiedergegeben. Fußnoten verweisen auf den Anmerkungsapparat, in dem die Blasonierungen und Wappennachweise zu finden sind.

Einer lateinischen Inschrift schließt sich die Übersetzung an.

Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des Versmaßes.

Soweit sich auf dem Inschriftenträger Wappen ohne Beischriften befinden, werden die Namen in einer der Anordnung auf dem Inschriftenträger soweit wie möglich entsprechenden Form wiedergegeben. Fußnoten verweisen auf den Anmerkungsapparat, in dem die Blasonierungen und Wappennachweise zu finden sind.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragestellungen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Quellenangaben.

Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin.

Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.

Die am Schluß des Artikels angeführten Quellenangaben beziehen sich auf die wichtigsten kopialen Überlieferungen der Inschrift und geben Abbildungsnachweise. Enthält eine Publikation lediglich eine Abbildung und keine Textwiedergabe der Inschrift, so ist dies durch den Zusatz (Abb.) gekennzeichnet. Vollständigkeit ist bei den Quellennachweisen nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich kopial überliefert, steht an erster Stelle diejenige Quelle, nach der die Inschrift zitiert wird.

2. Die Mindener Inschriften – Zeugen der Stadtgeschichte?

Das an einer Weserfurt und am Knotenpunkt verschiedener Fern- und Heereswege gelegene Minden wird erstmalig im Jahr 798 als Platz einer Heeresversammlung in den fränkischen Reichsannalen erwähnt. Bald darauf erhielt der von dem Kloster Fulda aus betreute Missionsbezirk an der mittleren Weser mit der Begründung einer Bischofskirche in Minden einen festen Sitz. Als erster Bischof von Minden läßt sich der Fuldaer Mönch Erchanbert nachweisen, der bereits Ende des 8. Jahrhunderts Bischof des Missionsbezirks war.1) Als Überreste der ältesten Mindener Bischofskirche konnten nach der Zerstörung des Domes im Zweiten Weltkrieg Fundamentreste eines rechteckigen, zum wahrscheinlich einschiffigen Langhaus hin abgeschnürten Chorraumes ergraben werden.2) Diese Fundamente werden auf den Beginn des 9. Jahrhunderts datiert. Das älteste Patrozinium des Domes war das Petruspatrozinium; die Reliquien des späteren Patrons Gorgonius gelangten vermutlich erst nach dem Dombrand im Jahr 947 nach Minden (vgl. Nr. 1).

Als ältester Siedlungskern Mindens wird die an der Weser gelegene Fischerstadt angesehen, deren Anfänge noch vor die Zeit der Bistumsgründung zurückgehen dürften.3) Die eigentliche Stadtentwicklung des späteren, südlich der Fischerstadt gelegenen Stadtkerns setzte vermutlich erst gegen Ende des 10. Jahrhunderts ein, gefördert durch die Verleihung des Markt-, Münz- und Zollrechts durch Kaiser Otto II. an Bischof Milo im Jahr 977. Aus dieser Zeit lassen sich Siedlungsspuren an der unteren Bäckerstraße nachweisen. Im 11. bis 13. Jahrhundert entwickelten sich in der an der Weser gelegenen Unterstadt und der westlich davon und deutlich höher gelegenen Oberstadt die üblichen städtischen Strukturen mit Rathaus, Markt, Kirchen und Klöstern.

Als älteste Mindener Pfarrkirche gilt St. Aegidien im Brühl, die Pfarrkirche der Fischerstadt, die bereits im 13. Jahrhundert in eine Kapelle umgewandelt und der Stiftskirche St. Johannis inkorporiert wurde. Spuren dieser Kirche haben sich bislang nicht gefunden, so daß sie nicht genauer lokalisiert werden kann. Um das Jahr 1000 wurde ein am Wittekindsberg gelegenes Benediktinerinnenkloster in die Oberstadt verlegt und die Klosterkirche St. Marien begründet. Etwa 25 Jahre später entstand – ebenfalls in der Oberstadt – das Chorherrenstift St. Martini. Als älteste Pfarrkirche der Stadt wurde in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts die am Markt gelegene, schon Anfang des 16. Jahrhunderts aufgehobene Kirche St. Johannis Baptistae erbaut. Im Jahr 1042 begründete Bischof Bruno auf dem Werder, einer Weserinsel, das Benediktinerkloster St. Mauritii, das aufgrund der unsicheren Lage und häufiger Überschwemmungen im Jahr 1434 in die Stadt an die Anfang des 13. Jahrhunderts gegründete Pfarrkirche St. Simeonis verlegt wurde. Um das Jahr 1200 wurde das Kollegiatstift St. Johannis Evangelistae eingerichtet. Mitte des 13. Jahrhunderts ließen sich die Dominikaner in Minden nieder und begründeten das Kloster St. Pauli. Daneben entstand eine ganze Anzahl von Kapellen, die keine Spuren im Stadtbild hinterlassen haben. Der Dombezirk mit den dort gelegenen Domkurien wurde im 11. oder 12. Jahrhundert mit einer Mauer umgeben und dadurch von der übrigen Stadt abgeteilt.

Das Rathaus stammte in seinem ältesten Teil aus der Zeit um 1200; es handelte sich dabei um einen einfachen Saalbau. Südlich davon wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein neuer Trakt errichtet, dessen Laubengang heute noch erhalten ist. Beide Teile waren durch einen Ostflügel miteinander verbunden.3) Im 13. Jahrhundert erfolgte der Bau einer die ganze Stadt umgebenden Mauer, mit der die bis ins 19. Jahrhundert hinein gültigen Grenzen der Stadt Minden festgelegt wurden – sieht man einmal von der außerhalb dieses Mauerrings liegenden Fischerstadt ab. Deren Einwohner nahmen zwar eine gewisse Sonderstellung innerhalb der Stadt ein, die sich in der Existenz eines eigenen Rates und der Führung eines eigenen Siegels ausdrückte, ansonsten hatten sie [Druckseite XIV] jedoch dieselben Bürgerrechte und -pflichten wie die innerhalb der Mauern Ansässigen.4) Eine Besonderheit stellt die ebenfalls im 13. Jahrhundert errichtete, bis zu acht Metern hohe Stützmauer zwischen Ober- und Unterstadt dar, für deren Erbauung der Schräghang zwischen dem oberen und unteren Plateau zum Teil abgetragen wurde. Diese Mauer hatte keinerlei militärische Befestigungsfunktionen und war auch nicht als trennendes Element zwischen Ober- und Unterstadt gedacht, die von vornherein eine verwaltungsmäßige Einheit bildeten. Für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von besonderer Bedeutung war die Weserbrücke, die der Überlieferung zufolge in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts auch für Wagengespanne befahrbar gemacht wurde.

Der Bau der Stadtbefestigung und die Erweiterung des Rathauses sind Indizien dafür, daß Minden im 13. Jahrhundert dieselbe Entwicklung erfuhr wie andere wirtschaftlich erstarkende Städte auch. Die Macht des Bischofs als Stadtherr und seiner weltlichen Vertreter, des Vogtes und des Wichgrafen, wurde nach und nach durch das Anwachsen der bürgerlichen Bevölkerung und den Ausbau der bürgerlichen Selbstverwaltung zurückgedrängt. Kennzeichnend hierfür ist auch die im Jahr 1306 erfolgte Verlegung der bischöflichen Residenz nach Petershagen. Seit Beginn des 14. Jahrhunderts läßt sich ein Ratswahlkollegium, der Vierziger-Ausschuß, nachweisen. Aus ihm rekrutierten sich die Wahlmänner, die den zwölfköpfigen Rat mit dem Bürgermeister an der Spitze bestimmten.5) Der Ausbau der bürgerlichen Selbstverwaltung dokumentierte sich auch in der vom Mindener Rat betriebenen Außenpolitik, beispielsweise in dem Abschluß von Städtebündnissen zur Sicherung des Landfriedens. Minden gehörte nicht zum engeren Kreis der Hansestädte, beteiligte sich aber an der Beschickung von Hansetagen.6) Als es im Jahr 1405 zu inneren Unruhen, der sogenannten ‚Mindener Schicht’, kam, wurden die Städte Lübeck, Hamburg und Lüneburg vom Hansetag als Schiedsrichter bestimmt, um den in zwei verfeindete Parteien gespaltenen Rat zu versöhnen.7)

Die Verbindung der Stadt zur Hanse zeigte sich auch in der bürgerlichen Bebauung. Die bürgerliche Siedlung des 12. und 13. Jahrhunderts bestand nach den Befunden der archäologischen Untersuchungen überwiegend aus Holzbauten, an die Steinwerke angebaut sein konnten.7) Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurden neben den auch weiterhin gebauten Fachwerkhäusern zunehmend Ziegelbauten errichtet. Die Existenz einer städtischen Ziegelei, die das Material lieferte, läßt sich seit dem Jahr 1353 belegen.8) In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurden in Minden etliche Bürgerhäuser aus Backstein errichtet, die dem Vorbild großer Hansestädte wie Lüneburg folgend mit Treppengiebeln versehen waren.9) Einen Eindruck von dem Aussehen dieser Häuser kann – abgesehen von Photographien der im 19. Jahrhundert abgerissenen oder im Zweiten Weltkrieg zerstörten Häuser – heute nur noch das Gebäude Papenmarkt 2 geben. Zu den Backsteinbauten traten in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Steinbauten der Weserrenaissance hinzu, die die Besonderheit des Mindener Stadtbildes ausmachten, auch wenn man heute aufgrund der starken baulichen Überformung im 19. Jahrhundert nur noch spärliche Überreste dieser Gebäude vorfindet. Die zahlreichen überlieferten Fragmente dokumentieren ebenso wie die erhaltenen Häuser Hohnstr. 29 (heute Scharn 17, Kaufhaus Hagemeyer) und Bäckerstr. 45 einen gewissen Wohlstand der Mindener Oberschicht.

Parallel zu der Entwicklung der städtischen Bevölkerung und des bürgerlichen Wohnbaus verlief die Erweiterung der Mindener Kirchen. Der Dom, der im 10. Jahrhundert als Pfeilerbasilika mit dreitürmigem Westwerk errichtet worden war, erhielt nach einem Stadtbrand im Jahr 1062, von dem er schwer betroffen war, ein Querhaus und einen dreiseitig abgeschlossenen Chor. Mitte des 12. Jahrhunderts erhielt das Westwerk seine heutige Gestalt. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurden das Querhaus und der Chor erweitert, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts das heutige Langhaus errichtet. Die Stiftskirche St. Johannis wurde im späten Mittelalter durch den [Druckseite XV] Abbruch der Seitenschiffe in einen Saalbau umgewandelt. Die Martinikirche und die Marienkirche wurden im 14. Jahrhundert zu Hallenkirchen umgebaut. Die Simeonskirche erfuhr nach einem Brand im Jahr 1305 bauliche Veränderungen und wurde im Jahr 1434 um einen großen Chor erweitert, der der im selben Jahr von dem Werder an die Simeonskirche umgesiedelten Klostergemeinschaft St. Mauritii als Klosterkirche dienen sollte.9) Westlich der Simeonskirche entstand das neue Klosterareal. Im Jahr 1465 erteilte Bischof Albert von Minden dem Kloster St. Mauritii die Genehmigung zur Errichtung eines eigenen Oratoriums neben der Pfarrkirche St. Simeonis,10) das in der Folgezeit als die heute noch stehende Halle mit Seitenschiff auf der Nordseite und langgestrecktem Chor errichtet wurde.

Zur Zeit der Verlegung des Klosters St. Mauritii in die Stadt gab es hier – wie in anderen Klöstern auch – Mißstände, denen man mit einer Reformierung zu begegnen versuchte. Der Bursfelder Abt Johannes Hagen bemühte sich seit dem Jahr 1446 darum, die Mönche von St. Mauritii zur strengeren Beachtung der Benediktinerregel und zur Einhaltung der Vita communis zu veranlassen. Aber erst im Jahr 1451 gelang es ihm zusammen mit dem Kardinallegaten Nicolaus von Kues, der sich für kurze Zeit in Minden aufhielt, die Ämter des Abtes, des Priors sowie des Predigers und Beichtvaters neu zu besetzen. Wegen der Amtsenthebungen kam es zu einem Aufruhr innerhalb des Klosters (vgl. Nr. 53), der erst im Jahr 1457 beigelegt werden konnte. 1458 trat das Kloster der Bursfelder Kongregation bei. Inwieweit die Bursfelder Reform tatsächlich eine Rückbesinnung auf die Benediktinerregel bei den Mönchen von St. Mauritii bewirkte, läßt sich nicht beurteilen. Im Jahr 1529, dem Jahr, in dem sich die Reformation in Minden durchsetzte, wurden alle Mönche des Klosters vertrieben; sie konnten erst 1547 nach Minden zurückkehren.11)

Über die Anfänge der Reformation in der Stadt Minden ist nur wenig bekannt.11) Einer der ersten Geistlichen, die sich das lutherische Gedankengut zu eigen machten, war der Pfarrer an St. Marien, Albert Nisius (Nr. 84), der sich bereits 1526 für seine lutherische Überzeugung vor dem Administrator des Bistums Minden, Franz von Braunschweig-Wolfenbüttel, zu verantworten hatte. Auch der zweite Geistliche an St. Marien, Johann Marienking, war der lutherischen Lehre zugeneigt. Trotzdem traten die beiden Geistlichen bei der Durchsetzung der Reformation in Minden nicht als Protagonisten hervor. Wie in anderen Städten auch fand das reformatorische Gedankengut zunächst vor allem bei den Angehörigen der kleineren Ämter und der bürgerlichen Unterschicht Anklang. Den Anstoß zum Handeln gab die Gefangennahme des Predigers von St. Simeonis, Heinrich Traphagen, der 1529 wegen seines Bekenntnisses zur lutherischen Lehre vom Rat gefangengesetzt worden war. Er wurde von der Bürgerschaft befreit und wieder in sein Amt eingesetzt. Die Mindener Bürger wählten einen 36köpfigen Aussschuß, der den Hofprediger der Grafen von Hoya, Nicolaus Krage, als Reformator nach Minden holte. Die von Krage verfaßte Kirchenordnung trat im Februar 1530 in Kraft. Damit waren die drei Pfarrkirchen St. Martini, St. Marien und St. Simeonis lutherisch. Die Mönche von St. Mauritii, die am alten Glauben festhielten, waren bereits 1529 aus der Stadt vertrieben worden; das Dominikanerkloster St. Pauli wurde geschlossen und in eine Lateinschule umgewandelt. Die Kanoniker der Stifte St. Johannis und des Domkapitels sowie ein Teil der Stiftsherren an St. Martini weigerten sich ebenfalls, die neue Lehre zu übernehmen. Sie konnten mit Einverständnis des Rates auch weiterhin die katholische Glaubensausübung praktizieren. Im Jahr 1535 schloß der Mindener Rat mit dem Bischof Franz von Waldeck einen Vertrag, wonach dem Domkapitel die ungehinderte Feier des katholischen Gottesdienstes im Dom zugesichert wurde.

Mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurden diese kirchlichen Verhältnisse festgeschrieben, die bis zum Ende des 18. Jahrhunderts – zum Teil bis heute – Gültigkeit behielten. Nur während des Dreißigjährigen Krieges kamen die drei Pfarrkirchen in den Jahren 1629 bis 1634 vorübergehend wieder in die Hand des katholischen Klerus, als der Koadjutor Franz Wilhelm von [Druckseite XVI] Wartenberg mit Unterstützung der kaiserlichen Partei den Versuch einer Gegenreformation im Bistum Minden unternahm. Nach der Einnahme der Stadt Minden durch die Schweden wurden alle drei Kirchen wieder evangelisch.12) Der Westfälische Frieden bedeutete das Ende des Fürstbistums Minden, dessen Territorium säkularisiert und dem Kurfürsten von Brandenburg zugesprochen wurde. Die durch den Dreißigjährigen Krieg verarmte Stadt, die die Familien der Oberschicht schon während des Krieges verlassen hatten,13) wurde in ihrer Selbstverwaltung stark eingeschränkt. Der brandenburgische Kurfürst richtete in Minden eine Garnison ein. Im Jahr 1669 wurde der Sitz der brandenburgischen Regierung vom Schloß Petershagen in die Stadt Minden verlegt; die Regierungsbehörden brachte man in dem ehemaligen bischöflichen Hof unter. Minden wurde damit für die folgenden Jahrhunderte zu einer preußischen Festung und zu einem preußischen Verwaltungssitz. Die Stadt verlor dadurch ihren spezifischen Charakter als eine sich selbst verwaltende Kommune mit einer selbstbewußten städtischen Oberschicht, deren Bauten im 16. Jahrhundert das Bild Mindens als Stadt der Weserrenaissance geprägt hatten. Diese Zeugen bürgerlichen Selbstbewußtseins und Repräsentationsbedürfnisses verschwanden durch Umbau oder Abriß nach und nach aus dem Stadtbild und machten einer eher nüchternen und sparsameren Bauweise Platz, die letztlich noch heute das äußere Erscheinungsbild Mindens bestimmt. Daß in einer Stadt, in der nun – in der Mehrzahl von außerhalb kommende – preußische Beamte und Militärs die neue Oberschicht bildeten, kaum noch ein Interesse an der Bewahrung des lokalen Kulturguts vergangener Zeiten vorhanden war, mag zwar erklärlich sein, hat aber nicht nur im Hinblick auf den Umfang dieses Inschriftenbandes fatale Folgen.

* * *

Ein Bestand von 211 bis zum Jahr 1650 überlieferten Inschriften ist für eine in karolingischer Zeit gegründete Bischofsstadt auffallend gering.13) Die bereits angedeuteten Gründe hierfür werden im folgenden Kapitel, das sich mit der Inschriftenüberlieferung befaßt, noch eingehend behandelt. Zunächst geht es um die Frage, inwieweit 211 zufällig im Original erhaltene oder abschriftlich überlieferte Inschriften repräsentative Zeugen der Stadtgeschichte sein können. Dabei kommen für unterschiedliche Kapitel der Stadtgeschichte verschiedene Typen von Inschriften in Betracht. So können im Idealfall Bauinschriften über die Errichtung öffentlicher Gebäude und Kirchen Auskunft geben, Hausinschriften über die Erbauung von Bürgerhäusern und über deren Besitzer. Grabinschriften können von dem Klerus und der bürgerlichen Oberschicht einer Stadt erzählen und einen Eindruck von den eine Stadt dominierenden Personenkreisen geben.

In Entsprechung zur Stadtgeschichte bilden den Anfang der Mindener Inschriftenüberlieferung Stücke aus dem Dom und dem Domschatz, im wesentlichen Gegenstände der Kirchenausstattung, unter denen vor allem das Mindener Bronzekruzifix (Nr. 8) und ein – nicht mehr im Original erhaltener – Bildteppich (Nr. 10) zu den inhaltlichen Schwerpunkten dieses Bandes gehören. Zu den Inschriften aus dem Dom treten bis zum Ende des 12. Jahrhunderts drei Grabplatten (Nr. 9, Nr. 11 u. Nr. 14) hinzu, mit denen die Stiftskirche St. Martini und das Kloster St. Mauritii in den Blick der Inschriften kommen. Von besonderer Bedeutung sind die beiden Stücke Nr. 11 und Nr. 14, weil es sich um Stiftergrabdenkmäler handelt, die an die Bischöfe Eilbert und Sigebert als Gründer von St. Martini sowie Bruno als Gründer des Klosters St. Mauritii erinnern sollten. Als einzige der Mindener Kirchen hat St. Martini eine – aus dem Jahr 1338 stammende – Bauinschrift (Nr. 25) aufzuweisen, die den Beginn des Umbaus zur dreischiffigen Hallenkirche dokumentiert. Die Inschrift ist das einzige schriftliche Zeugnis, aufgrund dessen der Umbau der Kirche datiert werden kann. Die Mindener Inschriften des 13. und 14. Jahrhunderts stehen – abgesehen von dieser Bauinschrift – auf kirchlichen Ausstattungsgegenständen oder Grabdenkmälern für Bischöfe, Kanoniker oder Angehörige eines Klosters und entstammen damit alle dem geistlichen Bereich. Lediglich zwei Ausnahmen sind hier zu nennen: Die Grabplatte für den Adligen Wedekind von dem Berge und seine Ehefrau Lisa von Solms (Nr. 28), Eltern zweier Mindener Bischöfe, aus dem Dom und die im Jahr 1964 auf dem Grundstück Bäckerstr. 31/33 bei Ausgrabungen gefundene Bronzeschale (Nr. 21), die zur Gruppe der sogenannten Hanseschalen gehört. Auch wenn die [Druckseite XVII] Funktion dieser Schalen nicht eindeutig geklärt ist, so ist wohl – auch aufgrund des Fundorts – davon auszugehen, daß sich dieses Exemplar im Besitz eines gehobenen Bürgerhaushalts, möglicherweise einer Kaufmannsfamilie, befand. Daher kann man die Inschriften der Hanseschale als die ältesten Mindener Inschriften aus dem bürgerlichen Bereich ansehen, auch wenn sie thematisch nur allgemeines Bildungsgut der Zeit zum Gegenstand haben und die Schale in der Ausführung der Darstellungen und Inschriften in die Nähe von Massenware zu rücken ist.

Kurz vor dem Ende des 14. Jahrhunderts wird in einer Stiftungsinschrift (Nr. 39, Kelch im Domschatz) mit Jutta von Münchhausen eine Angehörige einer in der Stadt über lange Zeit ansässigen Adelsfamilie inschriftlich erwähnt. Die spärlichen und daher äußerst zufällig überlieferten Grabinschriften des 15. Jahrhunderts sind zwar zum größeren Teil noch der Geistlichkeit vorbehalten, sie enthalten aber erstmalig auch Namen Mindener Bürger (Nr. 42, Nr. 47, Nr. 60); auf einer Grabplatte aus dem Jahr 1473 (Nr. 56) finden sich die Namen mehrerer Angehöriger der Ratsfamilie von Leteln. Im Jahr 1487 nennt sich der Mindener Goldschmied Reineke van dem Dresche, Mitglied eines der vornehmsten Handwerksämter, in einer Künstlerinschrift auf der Chormantelschließe (Nr. 59), die von einem hier ebenfalls inschriftlich genannten Domherrn aus der Familie von Leteln in Auftrag gegeben wurde. Alle diese Personen können repräsentativ für die sozialen Gruppen der Stadt stehen, denen normalerweise im Mittelalter und in der frühen Neuzeit eine Erwähnung in Inschriften vorbehalten bleibt.

Trotz des vergleichsweise dürftigen überlieferten Inschriftenbestandes läßt sich die Geschichte des Klosters St. Mauritii anhand der Inschriften recht gut verfolgen. Auf die Gründung verweist die Grabschrift für einen der ersten Mönche, den aus Magdeburg stammenden Ricbert (Nr. 9), und die Grabschrift für den Stifter des Klosters, Bischof Bruno (Nr. 14). Die Geschichte der Bruno-Grabplatte veranschaulicht Umbaumaßnahmen der Klosterkirche auf dem Werder ebenso wie die Verlegung des Klosters in die Stadt. Letzteres findet auch Erwähnung in der Grabschrift für den 1439 verstorbenen Mönch Eckhard Merler, der inschriftlich als der erste nach dem Umzug in die Stadt verstorbene Mönch bezeichnet wird (Nr. 49). Bei dem Epitaph für Merler handelt es sich um die einzige im Original überlieferte Inschrift für das Kloster St. Mauritii. Durch die im Rahmen der Bursfelder Reform vorgenommene Umstrukturierung des Klosters wurde Johannes Cassin als Abt eingesetzt, für den eine ausdrücklich auf die Reform verweisende Grabschrift überliefert ist (Nr. 53). Welche Bedeutung der Bursfelder Reform für das Kloster St. Mauritii zugemessen wurde, zeigt sich auch darin, daß der 1501 verstorbene Abt Konrad Pürtick in seiner Grabschrift (Nr. 68) als vierter Abt nach der Klosterreform bezeichnet wurde, d. h. mit Cassin begann die Zählung einer neuen Abtsreihe. Johannes de Prato, dem nach seinem Tod im Jahr 1571 ein Grabdenkmal mit Inschrift gesetzt wurde (Nr. 94), wurde nach der Einführung der Reformation in Minden und der Vertreibung der Mönche aus der Stadt im Exil zum Abt des Klosters gewählt; er übte dieses Amt nach der 1547 erfolgten Rückkehr der Mönche in die Stadt Minden noch bis zu seinem Tode aus.

Das Kloster St. Mauritii ist die einzige Institution der Stadt Minden, deren Geschichte sich in der Inschriftenüberlieferung widerspiegelt. Trotz des im 16. und 17. Jahrhundert dichter werdenden Inschriftenbestandes kristallisiert sich für Minden anhand der Inschriften kein deutliches Bild der Stadt, ihrer Bewohner und ihrer Strukturen heraus, wie dies in anderen norddeutschen Städten der Fall ist.14) Dies ist nicht nur auf die ungünstige Überlieferungssituation zurückzuführen, sondern wohl vor allem auch auf eine städtebauliche Besonderheit der Stadt Minden. Während in Städten wie Hannover, Hameln oder Osnabrück im 16. und 17. Jahrhundert der Fachwerkbau und dessen ornamentale und inschriftliche Verzierungen eine beherrschende Rolle im Stadtbild spielten, handelte es sich bei den anspruchsvolleren Mindener Bürgerhäusern um Steinbauten der Weserrenaissance, bei denen – anders als an den Fachwerkbauten – Inschriften als Schmuckelement generell eine eher nachgeordnete Rolle spielten. So stehen auf den Brüstungstafeln der Mindener Utluchten und Erker oder den Fragmenten, die von diesen übrig geblieben sind, zwar zahlreiche – sich mit dem Bildprogramm wiederholende – Namensbeischriften der dargestellten Figuren; Bauinschriften, die über die Bewohner des Hauses Auskunft geben (vgl. Nr. 71, Nr. 93, Nr. 95), oder Sprüche und Bibelzitate, die Rückschlüsse auf die Mentalität der Erbauer erlauben (vgl. Nr. 72, Nr. 73, Nr. 86, Nr. 188), sind jedoch eher die Ausnahme. Die Errichtung eines Hauses findet inschriftlich zumeist nur durch die Anbringung einer Jahreszahl mit Initialen und Wappen Ausdruck (vgl. Anhang 1). Religiöse Sprüche und allgemeine Lebensweisheiten, wie sie sich andernorts vor allem an Fachwerkhäusern finden, sind in Minden an einer Stelle zu einem Inschriftenprogramm zusammengefaßt [Druckseite XVIII] worden: Auf den Querbalken der Holzbalkendecke im Haus Simeonsstr. 19 aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (Nr. 199) standen ursprünglich etwa 28 gereimte Zweizeiler, von denen sich jedoch nur die ersten Zeilen von sechs Sprüchen sowie weitere Bruchstücke erhalten haben. Bemerkenswert ist die Kombination dieses Inschriftenprogramms mit auf die gemalten Sternkreiszeichen bezogenen Monatsinschriften.

Auch für die öffentlichen Bauten Mindens sind kaum Inschriften überliefert. Eine Ausnahme bildet das Hospital St. Nicolai, auf dessen Gründung im Jahr 1396 durch den Bürgermeister Giseler eine Gedenktafel von 1612 verweist (Nr. 154); Renovierungsmaßnahmen im Jahr 1638 sind ebenfalls durch eine Bauinschrift belegt (Nr. 187). Sonst ist in diesem Zusammenhang nur noch eine Inschriftentafel zu nennen, die die Ausbesserung einer zum städtischen Ziegelhof auf dem Werder führenden Brücke dokumentiert (Nr. 159). Die einzigen allgemeinen Ereignisse der Stadtgeschichte, an die überlieferte Inschriften erinnern, waren die Überschwemmungen durch Weserhochwasser in den Jahren 1552 und 1643 (Nr. 82 u. Nr. 83). Die Kontrolle des Rates über den innerhalb der Mauern betriebenen Handel kommt in verschiedenen Inschriften auf städtischen Hohlmaßen zum Ausdruck, die um das Jahr 1630 entstanden sind (Nr. 172178 u. Nr. 180183).

Anklänge an die Einführung der Reformation in der Stadt finden sich nur in den personenbezogenen Inschriften des 16. Jahrhunderts, z. B. in der Grabschrift für den Pastor Albert Nisius (Nr. 84), der als erster lutherischer Geistlicher in Minden gilt und in seiner Grabschrift als DOCTRINAE FIDEI PROPAGATOR bezeichnet wird, oder in der Grabschrift des Pastors Wilhelm Nisius (Nr. 90). Zwei Inschriften aus dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts nehmen Bezug auf Personen, die erst durch die Ereignisse des Dreißigjährigen Krieges nach Minden gekommen sind (Nr. 184 u. Nr. 193).

Die vor allem aus Grabschriften bestehenden personenbezogenen Inschriften der Stadt Minden bleiben – wie in anderen Städten – auch im 16. und 17. Jahrhundert auf den Kreis der Geistlichkeit und der städtischen Oberschicht beschränkt. Die biographischen Angaben der Grabschriften sind zumeist recht knapp gehalten, so daß den Inschriften nur selten über die Lebensdaten, den Familienstand und die Funktion hinausgehende Informationen über die Verstorbenen zu entnehmen sind. Eine Ausnahme hiervon hat der Mindener Inschriftenbestand indessen aufzuweisen, die auch innerhalb eines weiter gesteckten Untersuchungsgebietes als exzeptionell gelten kann: die in 32 Distichen gekleidete Grabschrift auf dem Epitaph des Georg von Holle in der Marienkirche (Nr. 97). Die Inschrift, in der detailliert das Leben des Söldnerführers geschildert wird, bietet das anschauliche Bild einer Militärkarriere in der Mitte des 16. Jahrhunderts und gibt einen Eindruck von den zahlreichen Kriegsschauplätzen der damaligen Zeit.

Insgesamt gesehen kann von einem Quellenwert des Mindener Inschriftenbestandes für die Stadtgeschichte nur eingeschränkt die Rede sein. Dies liegt vor allem daran, daß vergleichsweise wenige Inschriften die Zeiten überdauert haben oder abschriftlich überliefert sind. Trotzdem kann aber, wie im Voraufgehenden gezeigt worden ist, auch ein solcher reduzierter Inschriftenbestand zumindest punktuell und zugleich in seiner Gesamtheit Auskunft zu verschiedenen Aspekten der Stadtgeschichte geben.

3. Inschriften, Inschriftenträger und Überlieferung

Den Umstand, daß ein im Jahr 1377 auf Veranlassung Kaiser Karls IV. zur Erinnerung an den Chronisten Heinrich von Herford in der Klosterkirche St. Pauli gesetztes Grabdenkmal zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht mehr aufzufinden war, kommentierte Leopold von Ledebur im Jahr 1825 mit der auf die gesamte Stadt Minden bezogenen Bemerkung: „Mit den Leichensteinen ist man überhaupt entsetzlich umgegangen: als Straßenpflaster, an Häusern und auf Feldmarken, als Brücken über Gräben und als Grenzsteine findet man Bruchstücke von Leichensteinen, nicht selten mit Inschriften aus dem 14. und 15. Jahrhundert. Diese Zerstörung ist ein doppelter Verlust für die Geschichte: denn nicht bloß die Vernichtung der Denkmäler ist zu beklagen, sondern unendliche Verwirrungen müssen entstehen, durch diese Translationen, die unsere späteren Nachkommen nicht werden deuten können, und darauf vielleicht Hypothesen bauen werden, die das schon dunkle Geschäft der Geschichte noch mehr verfinstern werden.“15) [Druckseite XIX]

Ledeburs Beurteilung des Umgangs der Mindener mit ihren historischen Zeugnissen, die wohl auch unter dem Eindruck der Zerschlagung der Bruno-Grabplatte (Nr. 14) im Jahr 1821 stand, wäre sicherlich noch schärfer ausgefallen, wenn er geahnt hätte, daß kurz darauf die Grabplatte des Bischofs Otto von dem Berge aus dem Jahr 1398 (Nr. 38), die er als „vorzüglich der Erhaltung wert“16) beschrieben hatte, aus dem Domchor entfernt, abgemeißelt, in Stücke gehauen und als Treppenstufen verbaut wurde.17) Bei der im Jahr 1832 durchgeführten Renovierung des Dominneren wurde nicht nur die Bischofsgrabplatte zerstört, sondern mit ihr zusammen noch weitere Grabplatten in Stücke gehauen und als Baumaterial wiederverwendet. Auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht, ordnete die Berliner Regierung im selben Jahr eine Untersuchung an. Der Kirchenvorstand des Domes erklärte daraufhin, man habe die Grabplatten zu Treppenstufen verarbeiten lassen, um Kosten zu sparen, da „die in dem Dome befindlich gewesenen Leichensteine weder einen historischen noch einen Kunstwerth hatten“. Der Mindener Regierungsrat Zieren unterstützte den Kirchenvorstand durch seine Stellungnahme: „Sollte auch der eine oder andere der verbrauchten Leichensteine einem künftigen Alterthumsforscher oder Genealogen einen Aufschluß bei seinen Forschungen haben geben können, was noch zu bezweifeln steht, so dürfte dieser Verlust weit aufgewogen werden durch die Vortheile, welche die jetzige Einrichtung der Kirche den Theilnehmern am Gottesdienste gewährt. Es hätten sich vielleicht beide Zwecke vereinen lassen, wenn die Leichensteine, welche historisch merkwürdig gewesen, auf angemessene Weise anderweitig aufgestellt worden wären, aber abgesehen davon, daß diese Aufstellung mit Kosten verbunden gewesen wäre, ist die Bestimmung, was künftig für den Geschichtsforscher von Nutzen oder nicht von Nutzen seyn werde, schwer und fast unmöglich, da sich dieses meist nur erst aus individuellen Ansichten und Zielen ergibt. Eurem etc. Ermessen geben wir daher Ehrerbietigst anheim, diese Sache auf sich beruhen zu lassen.“

Angesichts einer solchen Einschätzung ist es nicht weiter verwunderlich, daß um dieselbe Zeit auch die Grabplatten aus der Martini- und der Marienkirche als Baumaterial veräußert wurden.18) Einem aus dem Jahr 1705 stammenden Verzeichnis der Begräbnisse in der Marienkirche ist zu entnehmen, daß sich zu diesem Zeitpunkt noch genau 100 Grabstellen in der Kirche befanden, die aus dem Berichtszeitraum stammten und wohl zum größten Teil mit Inschriften tragenden Grabplatten bedeckt waren.19) Von den verzeichneten Grabplatten, unter denen sich sechs für Äbtissinnen des Marienstifts befanden, sind heute nur noch zwei (Nr. 88 u. Nr. 90) erhalten. Ein Beispiel dafür, was mit diesen Steinen geschah, gibt die zu Treppenstufen des Turmaufgangs zugehauene Grabplatte Nr. 27. Einem ähnlichen Schicksal entging nur mit knapper Not die einzige heute noch erhaltene Mindener Bischofsgrabplatte für den 1352 verstorbenen Gerhard von Holstein-Schaumburg (Nr. 29). Der Mindener Kaufmann und Privatgelehrte Ernst Friedrich Mooyer verwendete sich im Jahr 1854 bei der Regierung erfolgreich für die Aufstellung des Steins im Domkreuzgang, wo er auch heute noch zu finden ist.20)

Die Stadt Minden bildet, was den Umgang mit Denkmälern im 19. Jahrhundert betrifft, keine Ausnahme. Auch andernorts läßt sich beobachten, daß die Kirchenrenovierungen des 19. Jahrhunderts – wenn auch wohl nicht in derselben Rigorosität – unter den Inschriftenträgern erheblich mehr Schaden angerichtet haben als die Bombenangriffe des Zweiten Weltkriegs. Im Falle Mindens trägt aber noch ein anderer Umstand dazu bei, daß nur so wenige Inschriften überliefert sind: Hier gibt es keinerlei gezielte kopiale Inschriftenüberlieferung. Während an anderen Orten im 18. und 19. Jahrhundert geschichtlich oder genealogisch interessierte Sammler daran gingen, Inschriften, besonders Grabinschriften, abzuschreiben oder in Zeichnungen festzuhalten, werden Inschriften auf Mindener Denkmälern höchstens beiläufig notiert. Dies läßt sich schon daran sehen, daß von den insgesamt 210 Mindener Inschriften 155 ganz oder teilweise im Original erhalten sind, während [Druckseite XX] 55 Inschriften lediglich in abschriftlicher Überlieferung vorliegen; für das 16. und die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts sind insgesamt nur 17 an ganz unterschiedlichen Stellen abschriftlich oder in Photographie festgehaltene Inschriften zu verzeichnen. In dem voraufgegangenen Zeitraum ist das Verhältnis zwischen kopialer und originaler Überlieferung nur deswegen ein etwas anderes, weil die Mindener Bischofschroniken etliche Inschriftentexte enthalten, vor allem natürlich Grabschriften der Mindener Bischöfe. Besondere Bedeutung kommt aber auch den in der Jüngeren Bischofschronik überlieferten Inschriften für drei Teppiche aus dem Mindener Dom (Nr. 10, Nr. 12 u. Nr. 13) zu.

Als Inschriftenüberlieferungen sind die Bischofschronik des Hermann von Lerbeck und die Jüngere Bischofschronik des Heinrich Tribbe allerdings nicht ganz unproblematisch. Dies liegt daran, daß die zur Auflockerung des Textes gerne verwendeten Versinschriften nur im Ausnahmefall als auf einem Inschriftenträger stehend gekennzeichnet werden. In der Regel sind sie mit einer Einleitung wie versus: oder de quo extant versus: versehen oder ganz ohne Überleitung in den Text gesetzt. Demzufolge ist es kaum zu unterscheiden, ob man es im Einzelfall mit einem inschriftlich ausgeführten Text oder mit Versen rein literarischen Charakters zu tun hat. In den Inschriftenkatalog aufgenommen wurden daher nur diejenigen Verse, bei denen zumindest ein begründeter Verdacht besteht, daß sie inschriftlich ausgeführt waren. Daß die in den Chroniken überlieferten Verse jedoch auch dann einer Inschrift entnommen sein können, wenn sie vom Text her eher einen rein literarischen Eindruck machen, zeigt die Inschrift auf der Grabplatte für die Bischöfe Eilbert und Sigebert in St. Martini (Nr. 11), die ohne das Vorhandensein der halben Platte im Original niemals in den Inschriftenkatalog aufgenommen worden wäre. Aus dieser Erkenntnis heraus sind alle diejenigen Verse in den beiden Bischofschroniken, die möglicherweise von Bischofsgrabdenkmälern in den Mindener Kirchen stammen könnten, in Anhang 2 in chronologischer Abfolge unter Beschränkung auf den bloßen Text und den Nachweis der Quelle wiedergegeben.

Generell können die kopial überlieferten Inschriften nur inhaltlich als Texte ausgewertet werden, da keine der Mindener Überlieferungen die Majuskel- und Minuskelschreibungen der Inschrift zuverlässig beibehält. Es handelt sich bei den kopial überlieferten Inschriften um Texte, die nicht unbedingt buchstabengetreu wiedergegeben sind und deren Groß- und Kleinschreibung ebenso wie die U/V-Schreibung und AE/E- Schreibung normalisiert sein kann. Die Interpunktion, die – vor allem im Fall der Bischofschroniken – vom Herausgeber nach modernen Regeln in die Texte eingefügt worden ist, bleibt hier unberücksichtigt, da keine Rückschlüsse auf die Interpunktion des jeweiligen Originals möglich sind. Dagegen bleibt die Zeichensetzung der original überlieferten Inschriften auch dann gewahrt, wenn sie nach den heutigen Regeln wenig sinnvoll erscheint.

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Den größten Bestand unter den 211 Mindener Inschriften, zu denen noch 46 Jahreszahlen und Initialen hinzukommen, machen die Grabinschriften mit 75 Nummern aus, die zweitgrößte Gruppe mit 55 Nummern die unterschiedlichsten Gegenstände der Kirchenausstattung, darunter sieben Glocken und zehn Kelche. Bau- und Hausinschriften sowie allgemein Inschriften auf Baugliedern umfassen 50 Nummern des Gesamtbestandes; daran haben die Beischriften zu den bildlichen Darstellungen auf den steinernen Erker- und Utluchtbrüstungen den weitaus größten Anteil. Eine übergreifende Auswertung der beiden letztgenannten Gruppen erscheint aufgrund der Verschiedenheit der zu ihnen gehörenden Inschriftenträger und der damit in Zusammenhang stehenden Vielfalt der Inschrifteninhalte kaum sinnvoll; hier kann es vielmehr nur darum gehen, den Einzelfall – wie in den Inschriftenartikeln geschehen – zu kommentieren. Dagegen erlauben die überlieferten Grabinschriften und die im Original erhaltenen Grabdenkmäler durchaus eine allgemeine Auswertung im Hinblick auf ihre Entwicklung im Berichtszeitraum, auch wenn sich nur ein Bruchteil des ehemals in den Kirchen vorhandenen Bestands erhalten hat. Der aufgrund des Verzeichnisses der Marienkirche aus dem Jahr 1705 zu errechnende Bestand von 100 Grabdenkmälern bis zum Jahr 1650 dürfte sich auch auf die anderen Mindener Kirchen – vor allem auf die Martinikirche und den Dom – übertragen lassen.

Besonders interessant und zugleich in ihrer Verschiedenheit repräsentativ für die Zeit des hohen Mittelalters sind die ältesten Grabinschriften Mindens. Die nur bruchstückhaft kopial überlieferte Inschrift der Grabplatte des 1097 verstorbenen Bischofs Odalricus (Nr. 7) enthielt offenbar neben der Tagesdatierung auch die Angabe des Todesjahres, während die Inschrift auf der Grabplatte eines der ersten Mönche des Mauritiusklosters aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts (Nr. 9) [Druckseite XXI] außer dem Namen des Verstorbenen und seiner Herkunft lediglich den Todestag angab. In beiden Fällen handelt es sich um knappe Sterbevermerke in Prosa. Die Inschriften zweier Stiftergrabplatten für die Bischöfe Eilbert und Sigebert aus der Zeit nach 1165 in St. Martini (Nr. 11) sowie für den Gründer des Mauritiusklosters, Bischof Bruno, aus dem 12. Jahrhundert (Nr. 14) sind dagegen in Versen abgefaßt. Damit sind die beiden Arten von Grabschriften im Mindener Inschriftenbestand schon früh vertreten, die bis zum Ende des Berichtszeitraums auf Grabdenkmälern unterschiedlichster Gestaltung vorkommen.

Anhand des Mindener Inschriftencorpus läßt sich eine Beobachtung bestätigen, die sich schon aus der Auswertung der Osnabrücker Inschriften ergeben hat.21) Während andernorts lateinische Versgrabschriften erst im 16. Jahrhundert unter dem Einfluß des Humanismus üblich werden, kann man in den Bischofsstädten eine kontinuierliche Verwendung von in Hexametern oder elegischen Distichen abgefaßten Versinschriften auf Grabdenkmälern nachweisen, die in Anknüpfung an die Papstepitaphien und damit auch in Anknüpfung an antike Traditionen zunächst für die Bischöfe als die höchsten Würdenträger bestimmt waren.22) Bis zum 15. Jahrhundert sind die Versgrabschriften – ebenso wie die in Hexametern oder elegischen Distichen abgefaßten Inschriften auf anderen Trägern – zumeist einsilbig oder zweisilbig leoninisch gereimt. Seit dem 16. Jahrhundert kommen keine gereimten lateinischen Versinschriften mehr vor. Die Versgrabschriften blieben nicht lange nur den Mindener Bischöfen vorbehalten; seit dem 14. Jahrhundert wurden sie zunächst von höhergestellten Klerikern, spätestens seit dem 16. Jahrhundert auch vom Adel und vom Bürgertum übernommen. Allerdings bietet die lückenhafte Mindener Überlieferung die frühesten Beispiele von Versgrabschriften für die beiden letzteren Bevölkerungsgruppen erst aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Nr. 87 u. Nr. 89). Die ältesten Versgrabschriften für Kleriker stammen aus den Jahren 1373 (Nr. 34) und 1416 (Nr. 45). Für den 1373 verstorbenen Prior des Klosters St. Pauli, Johann von Ovenstede, ist eine auf den Ort der Grabplatte innerhalb des Klausurbereichs Bezug nehmende Versinschrift überliefert, die ausdrücklich den vorübergehenden Klosterbruder anspricht und zum Gedenken auffordert. Ebenfalls eine Besonderheit stellt die Versinschrift für den 1398 verstorbenen Bischof Otto von dem Berge (Nr. 38) dar. Hier ist es nicht der Inhalt, sondern der Umfang der Inschrift, der ungewöhnlich ist. Die kopial überlieferte Grabschrift besteht aus 19 Hexametern, von denen sicher bezeugt ist, daß sie auf der um 1832 zerstörten Bischofsgrabplatte ausgeführt waren. Was die Länge der Inschrift betrifft, so nimmt sich diese Bischofsgrabschrift gegenüber der 32 Distichen umfassenden Inschrift auf dem Epitaph des 1576 verstorbenen Söldnerführers Georg von Holle und seiner Ehefrau (Nr. 97) allerdings eher bescheiden aus. Auch wenn die Versgrabschriften im Laufe der Zeit beredter werden und einen größeren Umfang annehmen, finden sich derart lange Grabgedichte sonst höchstens auf Fürstengräbern, nicht jedoch auf Grabdenkmälern für den niederen Adel, auch wenn der Verstorbene eine bedeutende Persönlichkeit war.

Insgesamt bestehen die Versgrabschriften – ebenso wie die Prosagrabschriften in Form von Sterbevermerken – größtenteils aus formelhaften Versatzstücken, die sich in allen Inschriftenbeständen wiederholen, und sind nur selten speziell auf die Individualität des oder der Verstorbenen hin konzipiert. Der Platz des Begräbnisses wird mit Formeln wie hic iacet (Nr. 38), hic est tumulatus (Nr. 48) oder hic corpus tegitur (Nr. 81) bezeichnet, der Verstorbene mit schmückenden Epitheta versehen und am Schluß der Inschrift oft die Aufnahme der Seele in das Himmelreich konstatiert oder als Fürbitte formuliert durch Wendungen wie mens videt ipsa deum (Nr. 89) oder spiritus astra tenet (Nr. 81). Nur selten kommen in den Grabschriften individuellere Formulierungen vor, wie etwa in der Grabschrift des Dompropstes Thomas von Halle (Nr. 81), die die jahrelange Gefangenschaft des Verstorbenen thematisiert, oder in der – nur noch bruchstückhaft erhaltenen – Versinschrift für den 1578 ermordeten Mindener Ratsherrn Albert Ludeking (Nr. 99), in der die hinterbliebene Witwe getröstet wird.

Zu den Versgrabschriften können kurze Prosainschriften hinzutreten, die den Todestag, den Namen und eventuell das Amt des Verstorbenen enthalten. Diese Sterbevermerke kommen auch allein auf Grabplatten oder Epitaphien vor, die den Mindener Bischöfen ebenso wie den Angehörigen des Klerus, des Adels und des Bürgertums gesetzt wurden. Auf Grabplatten verlaufen sie in den meisten Fällen auf einer Rahmenleiste um den Stein. Das Formular dieses Inschriftentyps erweitert sich im Laufe der Zeit, und zu dem Namen – eventuell mit dem Zusatz dominus, der [Druckseite XXII] Herkunftsbezeichnung oder dem Titel – und dem Sterbedatum treten weitere Angaben hinzu. So wird der 1352 verstorbene Bischof Gerhard von Holstein-Schaumburg in seiner Grabinschrift (Nr. 29) als comparator Castri Rodensis bezeichnet und damit auf die für das Bistum Minden wichtigste Handlung seiner Amtszeit, den Erwerb der Burg Rahden, verwiesen. Um eine Fürbitte wird der Sterbevermerk erstmals auf der Grabplatte des 1371 verstorbenen Johannes Hope erweitert (Nr. 33); allerdings läßt sich nicht ausschließen, daß auch ältere Grabinschriften, die lediglich in kopialer Überlieferung vorliegen, eine Fürbitte enthielten, die nur nicht aufgezeichnet wurde. Es fällt jedoch auf, daß sich auf den drei für das 14. Jahrhundert vollständig im Original überlieferten Grabdenkmälern (Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31) keine Fürbitte findet. Im 16. Jahrhundert wird es üblich, den Verstorbenen auch in den kürzeren Prosagrabschriften durch schmückende Epitheta zu rühmen, die in den Versgrabschriften schon von Beginn an Verwendung fanden. So wird der Abt des Mauritiusklosters Johannes Pürtick (Nr. 68) als venerabilis pater bezeichnet, der Dompropst Thomas von Halle (Nr. 81) als vir magnificus und Joachim von Glabeck (Nr. 87 u. Nr. 88) als erbar unde erntfest.

Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts sind die Grabinschriften ausnahmslos in lateinischer Sprache abgefaßt; dies dürfte allerdings auf die Überlieferungssituation zurückzuführen sein, da im allgemeinen Grabinschriften in deutscher Sprache schon im 15. Jahrhundert üblich werden. Im 16. Jahrhundert variieren die auf den Grabdenkmälern kombinierten Texttypen; Versinschriften stehen auf demselben Inschriftenträger neben teilweise zu Kurzbiographien erweiterten Sterbevermerken in Prosa, Fürbitten oder Bibelzitaten. Ein lateinisches Bibelzitat findet sich erstmalig auf dem Epitaph des Dompropstes Thomas von Halle aus dem Jahr 1551 (Nr. 81), ein deutsches Bibelzitat auf dem Epitaph des Thönnies Borries und seiner Ehefrau aus dem Jahr 1580 (Nr. 103). Verschiedene Texttypen sind auf dem Epitaph des 1564 verstorbenen Joachim von Glabeck (Nr. 87) vereint, auf dem erstmalig auch ein deutschsprachiger Sterbevermerk steht. Mit ihm kombiniert sind zwei deutsche Fürbitten und ein kurzer lateinischer Gebetstext sowie eine in Distichen abgefaßte lateinische Versinschrift. Auch der Sterbevermerk auf der Grabplatte des Joachim von Glabeck (Nr. 88) ist in deutscher Sprache abgefaßt und entspricht weitgehend dem des Epitaphs.

Die größere Vielfalt der Texte steht im Zusammenhang mit einem größeren Formenreichtum der Grabdenkmäler. Für die Zeit bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts sind vor allem Grabplatten überliefert, deren Funktion in der Abdeckung des Grabes bestand. Sie weisen in der Regel eine umlaufende Inschrift und eine Ritzzeichnung – zumeist eine Darstellung des Verstorbenen – im Innenfeld auf. Eine Ausnahme bildet die Grabplatte der Brüder von der Beke (Nr. 30), die eine Darstellung der Verstorbenen als Assistenzfiguren eines Bischofs und eine oben über den Stein verlaufende Inschrift zeigt. Um eine Darstellung des Verstorbenen im Relief handelte es sich möglicherweise bei der Grabplatte des Bischofs Bruno aus dem 12. Jahrhundert (Nr. 14); sicher bezeugt ist dagegen, daß sich auf der Grabplatte des Bischofs Otto von dem Berge eine Darstellung des Bischofs im Halbrelief befand (Nr. 38). Grabplatten dieser Art sind bis zum Ende des Berichtszeitraums überliefert. Die Grabplatte des 1625 verstorbenen Bernhard von Quernheim (Nr. 165), die den Domherrn im Halbrelief in einer Nische darstellt, könnte aufgrund ihrer außergewöhnlichen Größe auch als Epitaph an der Wand angebracht gewesen sein; dagegen spricht jedoch der Umstand, daß die Platte auf der linken Seite stark abgetreten ist. Bei dieser Platte handelt es sich um das einzige für die Stadt Minden überlieferte Beispiel eines Steins, der mit – heute nicht mehr erhaltenen – Messingeinlagen verziert war. Die in den Ecken eingehauenen runden Felder lassen darauf schließen, daß hier Medaillons mit Wappenschilden oder Evangelistensymbolen eingesetzt waren.

Neben den Grabplatten gibt es im 14. und 15. Jahrhundert in den Mindener Kirchen auch bereits Epitaphien, von denen sich zwar nur zwei (Nr. 31 u. Nr. 49) im Original erhalten haben, die aber ursprünglich in größerer Anzahl vorhanden gewesen sein dürften (vgl. a. Nr. 33). Bei dem Epitaph des 1367 verstorbenen Kanonikers an St. Martini, Degenhardt von Ellerbeck, handelt es sich um eine einfache querrechteckige Steintafel mit Grabschrift, bei dem Epitaph des 1439 verstorbenen Mönchs des Klosters St. Mauritii, Eckhard Merler, dagegen um einen kleinen Stein mit einem Kreuzigungsrelief im oberen und einer Grabschrift im unteren Teil. Beiden Epitaphien gemeinsam ist ihre Funktion; unabhängig vom Begräbnisplatz dienten sie lediglich der Erinnerung an den Verstorbenen. Dieselbe Funktion haben auch die aufwendigeren Epitaphien des 16. und 17. Jahrhunderts. Ihre Erscheinungsform ist vielfältig und reicht von einem hochrechteckigen Stein mit einer Darstellung des Verstorbenen unter dem Kreuz bis hin zu großen Denkmälern mit mehrteiligem Bild- und Inschriftenprogramm. Die erhaltenen Epitaphien sind mit zwei Ausnahmen aus [Druckseite XXIII] Stein. Nur das Grabdenkmal für den 1598 verstorbenen Johann Korver und seine Familie in der Simeonskirche (Nr. 120) ist aus Holz. Ein Epitaph für die Familie Sobbe in der Martinikirche aus dem Jahr 1610 ist in Form eines Ölgemäldes gestaltet (Nr. 153), das vier Generationen der Familie zeigt. Außerdem sind unter den dem Totengedächtnis dienenden Denkmälern noch zwei 1622 entstandene Altäre im Dom zu nennen, die durch die an zentraler Stelle angebrachten Schrifttafeln die Funktion von Epitaphien erhalten (Nr. 160 u. 161).

Die steinernen Epitaphien aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zeigen im Mittelteil ein Relief mit der Darstellung des oder der Verstorbenen unter dem Kruzifix, in einem Fall (Nr. 89) auch zu beiden Seiten des auferstehenden Christus. Zu diesem Hauptbestandteil der Epitaphien können verschieden gestaltete Aufsätze, Kartuschen und Schrifttafeln hinzutreten. Die Figuren des verstorbenen Ehepaars sind im Epitaph des Georg von Holle und seiner Ehefrau (Nr. 97) aus dem Kreuzigungsrelief herausgenommen und als vollplastische Beterfiguren auf den unterhalb des Reliefs vorspringenden Sockel gestellt. Dieses bereits aufgrund seines umfangreichen Inschriftenprogramms als Ausnahmefall charakterisierte Grabdenkmal, das die Südwand des Chores der Marienkirche dominiert, nimmt auch wegen seiner Größe und Vielteiligkeit sowie der 16teiligen Ahnenproben für beide Eheleute eine Sonderstellung unter den Mindener Epitaphien ein. Bei den aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts überlieferten Epitaphien handelt es sich überwiegend um große Grabdenkmäler mit mehrteiligem Bild- und Figurenprogramm. Hier sind die Verstorbenen wie im Holle-Epitaph zumeist als vollplastische Beterfiguren dargestellt, die vor den Mittelteil des Epitaphs gerückt sind. Der Domherr Eberhard von Mallinckroth ist unterhalb des Kreuzigungsreliefs im Mittelteil seines Epitaphs (Nr. 157) als vollplastische Liegefigur mit zum Gebet gefalteten Händen dargestellt. Auf zwei der mehrteiligen Epitaphien, die sich beide in St. Martini befinden (Nr. 152 u. Nr. 163), tritt eine Inschriftentafel an die Stelle einer biblischen Szene oder der Abbildung der Verstorbenen im Mittelteil des Epitaphs, wodurch dem Text der Grabschrift besondere Bedeutung zukommt. Vier der großen mehrteiligen Steinepitaphien (Nr. 157, Nr. 158, Nr. 166, Nr. 171) sowie ein kleines Fragment eines Epitaphs (Nr. 197) lassen sich aufgrund ihrer Gestaltung, besonders aufgrund des Figurenstils und der reichlich verwendeten dekorativen Elemente, mit einiger Sicherheit demselben Bildhauer, dem aus Osnabrück stammenden Adam Stenelt, zuweisen. Das Epitaph für den Domherrn Hieronymus von Grapendorf aus dem Jahr 1629 (Nr. 171) ist von Stenelt signiert.

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Etwa zwei Drittel der Mindener Inschriften sind in lateinischer Sprache abgefaßt, ein Drittel in deutscher Sprache. In fünf Fällen stehen lateinische und deutsche Inschriften nebeneinander auf demselben Träger. Das deutliche Überwiegen der lateinischen Sprache in den Mindener Inschriften läßt sich nicht allein dadurch erklären, daß der Bestand stark klerikal geprägt ist und dies auch auf den Bereich der bürgerlichen Inschriften abfärbte. Ein erstes deutschsprachiges Element findet sich – verglichen mit anderen Inschriftenbeständen sehr spät – in der Künstlerinschrift auf der von Reineke van dem Dresche gefertigten Chormantelschließe, die aus dem Jahr 1487 oder der Zeit davor stammen kann (Nr. 59). Der Künstler bezeichnet sich hier als gholtsmed. Die beiden ersten in deutscher, genauer in niederdeutscher Sprache abgefaßten Inschriften des Bestandes sind zwei Hausinschriften aus den Jahren 1528 und 1529, von denen eine den Bauherrn und das Jahr der Erbauung nennt, die andere aus dem als Hausinschrift oft verwendeten Sprichwort ‚Wer Gott vertraut, hat wohlgebaut’ besteht. In beiden Fällen handelte es sich um auf Schwellbalken an Fachwerkhäusern angebrachte Inschriften, die in Minden die Ausnahme bilden. Daß jedoch auch an dem eher als ‚volkstümlich’ geltenden Fachwerkhaus anspruchsvolle lateinische Texte angebracht wurden, wenn der Erbauer über einen entsprechenden Bildungsstand verfügte, zeigt die Inschrift an der Kurie des Johannisstifts, Johanniskirchhof 2 (Nr. 86), die im ersten Teil aus einem Hesiod-Zitat besteht und ein elegisches Distichon bildet. Auch wenn die Auswahl des Zitats, das den Erwerb eines Hauses, einer Gefährtin und eines Ochsens als wichtigste Lebensziele nahelegt, im Hinblick auf den Stand des Erbauers als katholischer Stiftsherr von St. Johannis nicht ganz unbedenklich erscheint, sollte die Inschrift doch dessen Gelehrsamkeit für alle sichtbar dokumentieren.

Trotz dieses zuletzt genannten Beispiels läßt sich allgemein beobachten, daß an Fachwerkhäusern überwiegend deutsche Inschriften angebracht wurden.23) Für das Zahlenverhältnis von deutschen [Druckseite XXIV] und lateinischen Inschriften innerhalb des Mindener Bestandes ist der Umstand von Bedeutung, daß es den repräsentativen Fachwerkbau des 16. und 17. Jahrhunderts, der in Städten wie Hameln und Hannover volle Ausprägung in großen, mehrfach vorkragenden und reich verzierten Bürgerhäusern fand, in Minden nicht gab. An seiner Stelle errichtete man hier repräsentative Steinhäuser, deren von der Renaissance geprägter Stil und an klassischen Themen orientierte Bildelemente eher die Verwendung der lateinischen Sprache für die Inschriften nahelegten, soweit überhaupt Inschriften an Steinhäusern angebracht wurden. Als Beispiel für Bauinschriften in lateinischer Sprache an Bürgerhäusern können die Inschriften auf einem Wappenstein vom Haus Hohe Straße 4/6 aus dem Jahr 1570 (Nr. 93) und auf einem steinernen Sturz aus dem Jahr 1571 (Nr. 95) angeführt werden. Auch innerhalb der Bürgerhäuser wurden lateinische Inschriften angebracht, die den Bildungsstand des Hausherrn vor Augen führen sollten, wie die Inschriften auf einem Kaminsturz aus dem Haus Simeonsstr. 32 (Nr. 110) und aus dem Haus Königstraße 28 (Nr. 207) zeigen. Daß die an der Druckgraphik der Renaissance orientierten Figurenprogramme, die die Häuser schmückten, ebenso wie ihre zweidimensionalen Vorbilder mit Beischriften in lateinischer Sprache versehen wurden, liegt auf der Hand. So sind die Tugenden, Helden und Perserkönige auf den Brüstungstafeln mit lateinischen Namen bezeichnet; eine etwas halbherzige Ausnahme bildet lediglich MARCVS VALERIVS MIT ZVNAMEN CORVINVS GENANNT (Nr. 129).

Auch in den Grabinschriften des 16. und 17. Jahrhunderts dominiert die lateinische Sprache. Sie findet nicht nur auf den Grabdenkmälern der Kleriker Verwendung, sondern ebenso auf den Epitaphien der Bürger (vgl. u. a. Nr. 87, Nr. 89, Nr. 99, Nr. 163), die sich für diese anspruchsvoll gestalteten Grabdenkmäler an dem Vorbild der Grabdenkmäler der Geistlichkeit und des Adels orientierten und überwiegend die lateinische Sprache wählten. Wie bereits erwähnt, findet sich die deutsche Sprache innerhalb der Grabinschriften erstmals auf dem Epitaph und der Grabplatte des Joachim von Glabeck (Nr. 87 u. Nr. 88) und ist hier für den Sterbevermerk verwendet worden. Dies bleibt für die Folgezeit charakteristisch. Abgesehen von den Grabplatten für Geistliche, deren kurze Prosagrabschrift auch weiterhin in lateinischer Sprache formuliert wird (vgl. Nr. 94, Nr. 141, Nr. 165), findet seither für die um die Grabplatte verlaufende Prosagrabschrift allgemein die deutsche Sprache Verwendung (vgl. u. a. Nr. 101, Nr. 106, Nr. 116). Auf den wenigen erhaltenen kirchlichen Ausstattungsgegenständen aus nachreformatorischer Zeit überwiegen die deutschsprachigen Inschriften ebenso wie auf den Gebrauchsgegenständen aus dem bürgerlichen Bereich.

Die deutschen Inschriften des Mindener Bestandes weisen zunächst noch durchgehend niederdeutsche Sprachmerkmale auf (Nr. 71, Nr. 72, Nr. 87, Nr. 88). In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts treten dann erstmals Inschriften mit durchgängig oder zum überwiegenden Teil hochdeutschen Formen auf (Nr. 101, Nr. 108). Es gibt aber auch in dieser Zeit noch rein niederdeutsche Inschriften (Nr. 103, Nr. 111, Nr. 117, Nr. 119). Im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts kommen ebenfalls noch stark niederdeutsch geprägte Inschriften vor. Dabei fällt auf, daß die niederdeutsche Sprache in reiner Form noch in den Bibelzitaten auf der Kanzel von St. Martini aus dem Jahr 1608 und auf der Bronzetaufe von St. Simeonis aus dem Jahr 1609 (Nr. 150 u. Nr. 151) verwendet wird, während Inschriften aus anderen Bereichen wie beispielsweise die Gedenktafel für den Bürgermeister Giseler aus dem Jahr 1612 (Nr. 154) oder die Inschrift eines Wappensteins aus dem Jahr 1616 (Nr. 156) in hochdeutschen Reimversen formuliert sind. Auch in den 30er Jahren des 17. Jahrhunderts finden sich noch niederdeutsche Elemente in den Mindener Inschriften, z. B. auf den städtischen Hohlmaßen (Nr. 172178 u. Nr. 180183). Daß die deutschsprachigen Inschriften des Bestandes nach dem Jahr 1631 keine niederdeutschen Formen mehr aufweisen, mag auf den Zufall der Überlieferung zurückgehen.

4. Die Schriftformen

Die beherrschende Schriftform innerhalb des Mindener Bestandes ist – bei einer Stadt der Weserrenaissance naheliegend – die Renaissance-Kapitalis. Aber auch alle anderen im Berichtszeitraum üblichen Typen der Monumentalschrift sind in Minden zumindest mit einem Beispiel vertreten. Allerdings erlaubt die eher zufällige Überlieferung mit Ausnahme der Renaissance-Kapitalis keine kontinuierliche, sondern nur eine punktuelle schriftgeschichtliche Auswertung. Dies gilt besonders für die mittelalterlichen Majuskelschriften. Die späteren Minuskelschriften, Fraktur und humanistische Minuskel, haben in Minden neben der dominierenden Kapitalis kaum eine Rolle gespielt.

4.1. Romanische und gotische Majuskelschriften

Der Mindener Inschriftenbestand hat lediglich zwei Stücke mit Inschriften in alter Kapitalis und ein Stück mit einer Inschrift in romanischer Majuskel aufzuweisen. Der Petrischrein (Nr. 6) des Domschatzes zeigt zwei sehr unterschiedliche, auf das zweite oder dritte Viertel des 11. Jahrhunderts zu datierende Inschriften in Kapitalis. Die Inschrift auf der Schmalseite läßt trotz des schlechten Erhaltungszustands noch erkennen, daß es sich um eine Kapitalis mit sehr ausgewogenen, an klassischen Formen orientierten Proportionen mit kreisrundem O und breiten Buchstabenformen handelte. Ganz anders dagegen die Inschrift auf der Bodenplatte, die in einer Art ‚Gebrauchsschrift’ ohne Bemühen um durchgestaltete Buchstabenformen oder ein einheitliches Schriftbild eingraviert ist, aber trotzdem charakteristische Merkmale wie die kleinen Sporen an den Hasten- und Bogenenden und das oben spitz zulaufende D zeigt.

Die vom Gesamteindruck ebenfalls der Kapitalis zuzuordnenden Inschriften des Mindener Bronzekruzifixes aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts (Nr. 8) enthalten bereits vereinzelte Buchstabenformen, in denen sich die Entwicklung zur romanischen Majuskel ankündigt. Neben kapitalem E steht hier auch unziales E, die C kommen in runder und in eckiger Form vor. Auch das X mit leicht geschwungenen Schräghasten sowie eingerolltes G und Z mit geschwungenen Balken weichen von den Formen der Kapitalis ab, ergeben aber zusammen mit den überwiegenden Kapitalisbuchstaben ein harmonisches Schriftbild. Die Hasten-, Balken- und Bogenenden der Buchstaben sind verbreitert und weisen dünn ausgezogene Sporen auf. In voller Ausprägung kommt die romanische Majuskel auf der Stiftergrabplatte der Bischöfe Eilbert und Sigebert in St. Martini (Nr. 11) vor, die auf die Zeit nach 1165 zu datieren ist. Hier überwiegen unziale E, die Inschrift enthält ein unziales H und eingerollte G, daneben allerdings durchgehend V; die Cauda des R ist zur Haste zurückgebogen. Die Hasten-, Balken- und Bogenenden sind keilförmig verbreitert oder gekerbt.

Die gotische Majuskel kommt vor allem auf Glocken und in Stein ausgeführt vor. Daneben ist sie auf der aus dem 13. Jahrhundert stammenden Hanseschale (Nr. 21) verwendet, in den Beischriften einer Wandmalerei des Domes aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts und auf einem Kelch aus der Zeit vor 1400 (Nr. 39) für die Nodusinschrift IHESUS. Die drei ältesten Beispiele einer gotischen Majuskel befanden sich auf Glocken des Domgeläuts aus den Jahren 1251 und 1270 (Nr. 1618), die im Zweiten Weltkrieg zerstört wurden. Sie sind nur noch in Umzeichnungen der Inschriften überliefert, die aber einige Aufschlüsse über die Gestaltung der Buchstaben geben. Diese wiesen die für die gotische Majuskel charakteristischen Bogenschwellungen und Hastenverbreiterungen auf. Die Glocke von 1251 hatte noch offene C und E, während diese Buchstaben auf den beiden anderen Glocken von 1270 durch einen Abschlußstrich geschlossen waren. Den drei Inschriften gemeinsam war der in allen Fällen gebrochene Querbalken und der weit überstehende Deckbalken des durchgehend verwendeten trapezförmigen A. In der Inschrift von 1251 kam daneben ein pseudounziales A vor. Rundes N stand in allen Inschriften neben kapitalem N, M kam auf allen drei Glocken in links geschlossener unzialer Form vor, auf der Glocke von 1251 daneben auch als offenes unziales M mit nach außen umgebogenen Bogenenden und als kapitales M. Diese Glocke wies von den drei genannten Stücken offenbar die meisten Zierformen auf, die als Nodi und in die Bogenschwellungen eingesetzte kleine Ornamente oder doppelte Zierstriche gestaltet waren.

Die älteste in Stein gehauene gotische Majuskel in Minden steht auf einer Tafel mit einer Bauinschrift an St. Martini aus dem Jahr 1338 (Nr. 25). Hier sind für die Buchstaben E, H, M, N und U ausnahmslos die runden Formen verwendet worden. Auffällig ist der große Bogen des P, der erst kurz über dem unteren Hastenende ansetzt. Die Worttrenner haben die Form von Kreisen. Als Spätform der gotischen Majuskel mit besonders interessanten Einzelformen der Buchstaben und Kürzungszeichen ist hier noch die Steintafel mit der Grabschrift für Degenhard von Ellerbeck anzuführen (Nr. 31). O ist spitzoval, L besteht aus einer Haste und einem großen, fast bis zur Oberlinie reichenden Balkensporn, B ist innen offen; die Kürzungszeichen sind als unterschiedlich gestaltetete Zierornamente ausgeführt.

4.2. Gotische Minuskel

Als älteste Inschrift in gotischer Minuskel ist die – allerdings nur mit Vorsicht auf das zweite Viertel des 14. Jahrhunderts zu datierende – gemalte Schrifttafel an einem der Vierungspfeiler im Mindener Dom anzusehen (Nr. 26). Die zeitliche Einordnung ergibt sich lediglich aus dem Umstand, daß dies [Druckseite XXVI] der nach allgemeinen Erkenntnissen frühestmögliche Termin für das Auftreten der gotischen Minuskel im deutschen Raum ist und die in denselben Kontext gehörende Wandmalerei unter kunsthistorischen Gesichtspunkten noch auf das Ende des 13. Jahrhunderts datiert worden ist. Da der Text so stark zerstört ist, daß zwar noch eine große Anzahl von Buchstabenbestandteilen zu erkennen ist, aber nicht ein einziges Wort mehr zweifelsfrei gelesen werden kann, gibt es keine inhaltlichen Anhaltspunkte für die Datierung.

Die erste sicher zu datierende gotische Minuskel findet sich auf einem Kelch des Domschatzes aus der Zeit vor 1399 (Nr. 39) in der auf einem Band um den Fuß verlaufenden Inschrift. Es handelt sich hierbei um eine auf Goldschmiedearbeiten häufig zu findende und auch im Mindener Bestand mehrfach vertretene Schrift, die vor schraffiertem Hintergrund gestaltet ist, wodurch die glatten, breit ausgeführten Buchstabenbestandteile optisch hervortreten. Ein besonders schönes Beispiel dieser Art stellt der Kelch Nr. 54 aus dem Jahr 1464 dar; hier wird das umlaufende Schriftband auf dem Fuß durch seine Höhe zum vorherrschenden Schmuckelement des Kelches. Die Höhe der Buchstaben wird noch dadurch betont, daß die Ober- und Unterlängen über das schraffierte Band hinausragen. Einzelne für diese Schriftform oft verwendete Elemente heben die ornamentale Funktion der Inschrift hervor, so der durch den Schaft des t und die Schräghaste des x gesteckte Balken und der an der als Quadrangel ausgeführten Fahne des r ansetzende Zierstrich, der bis zur Grundlinie herabgeführt und eingerollt ist. Nicht in Material und Technik, aber im äußeren Erscheinungsbild und in den Schmuckelementen entspricht diesen Goldschmiedeinschriften die gotische Minuskel auf den Rahmenleisten des ehemals im Dom befindlichen Marienaltars (Nr. 46).

Die früheste gotische Minuskel in Stein ist in Minden erst aus einer Zeit überliefert, als diese Schriftart schon ein Jahrhundert lang im deutschen Raum in Gebrauch war. Die gotische Minuskel auf der Grabplatte für das Ehepaar Bevermann in St. Martini (Nr. 47) aus der Zeit um 1430 zeigt ebenso wie andere aus dem 15. Jahrhundert stammende Beispiele dieser Schrift auf Grabplatten (Nr. 42, Nr. 56, Nr. 60) kaum besondere Merkmale. In allen Fällen sind die Buchstaben in ein Zweilinienschema gestellt, über das die Ober- und Unterlängen – wenn überhaupt – nur minimal herausragen. Auch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts kommen noch vereinzelt Inschriften in gotischer Minuskel auf verschiedenem Material vor (Nr. 69, Nr. 71, Nr. 75). Die in Stein gehauene Inschrift Nr. 75 weist allerdings bereits ein gerundetes s und Zierformen wie die weit gegabelten und ausgezogenen Oberlängen auf, die eine Entwicklung zur Fraktur hin andeuten.

4.3. Fraktur und humanistische Minuskel

Die wenigen im Mindener Bestand vorkommenden Inschriften in Fraktur sind mit Ausnahme einer Künstlerinschrift auf einem steinernen Epitaph (Nr. 155) alle gemalt. Unter ihnen sind die Inschriften auf der Altarpredella in der Simeonskirche aus dem Jahr 1587 hervorzuheben, die nicht nur die typischen Zierformen der Fraktur wie schlingen- und schleifenförmige Verlängerungen der Ober- und Unterlängen, die sogenannten ‚Elefantenrüssel’, aufzuweisen haben, sondern auch besonders aufwendig gestaltete Frakturversalien mit Ornamentfüllungen.

Die humanistische Minuskel findet sich gemalt auf dem Porträt des Hermann Huddaeus aus dem Jahr 1568 (Nr. 92) und in Stein auf zwei Epitaphien im Dom aus den Jahren 1622 und 1628 (Nr. 161, Nr. 168). Die gleichartige Ausführung der Schrift auf beiden Epitaphien spricht ebenso wie die übereinstimmende Einfassung der Kartuschen durch ein charakteristisches, etwas teigig wirkendes Volutenornament für die Entstehung beider Stücke in derselben Werkstatt. Die hier verwendete humanistische Minuskel läßt sich in ihrem klaren Schriftbild mit der Antiqua des Buchdrucks vergleichen. Beiden Epitaphien sind die folgenden Merkmale der Schrift gemeinsam: Die Hasten von i, m, n und r sowie h, Schaft-s und f enden stumpf auf der Grundlinie, dagegen sind die Hasten von d, b und t auf der Grundlinie umgebogen; die runden g haben eine links angesetzte, gerundete und fast geschlossene Unterlänge; die o sind kreisrund. Auffällig sind auch die auf beiden Epitaphien auftretenden p mit rechts abgeschrägter Unterlänge und die Kennzeichnung des u durch darübergesetzte Häkchen.

4.4. Renaissance-Kapitalis

Die Kapitalis ist die im 16. und 17. Jahrhundert in den Mindener Inschriften vorherrschende Schriftart. Ihr Vorläufer, die frühhumanistische Kapitalis, findet sich lediglich auf vier Stücken, von denen die drei in Stein ausgeführten aufgrund der gleichen Schriftmerkmale aus der gleichen Werkstatt stammen könnten (Nr. 73, Nr. 76, Nr. 80). Zwei der Reliefs sind datiert; sie stammen aus den [Druckseite XXVII] Jahren 1530 und 1543. Bei dem vierten Inschriftenträger handelt es sich um die Bodenplatte eines Reliquiars des Domschatzes (Nr. 66), die aufgrund der Schrift auf die Zeit um 1500 zu datieren ist. In der Inschrift findet sich durchgehend epsilonförmiges E und oben offenes P und D, in einem Fall besteht das offene D nur aus dem Bogen; O ist spitzoval, A hat immer einen gebrochenen Querbalken und einen breiten Deckbalken; die Enden der Buchstaben sind gegabelt.

Den Übergang zur Renaissance-Kapitalis bezeichnen vier Inschriften, in denen nur vereinzelte Elemente der frühhumanistischen Kapitalis vorkommen (Nr. 67, Nr. 72, Nr. 78, Nr. 79). Auch in den Inschriften des Halle-Epitaphs aus dem Jahr 1551 (Nr. 81) finden sich noch Anklänge an die frühhumanistische Kapitalis wie leicht spitzoval geformtes O und der ausgebuchtete Querbalken des H. In reiner Kapitalis sind die Inschriften auf dem Schwellbalken des Hauses Johanniskirchhof 2 aus dem Jahr 1561 (Nr. 86) und auf dem steinernen Epitaph und der Grabplatte des Joachim von Glabeck (Nr. 87 u. Nr. 88) ausgeführt. Mit ihnen beginnt eine dichte Abfolge von Kapitalisinschriften bis zum Ende des Berichtszeitraums. Dem Vorbild der klassischen Kapitalis entsprechen diese Schriften nicht. Die Buchstaben sind eher schlank und nur im kleineren Teil der Fälle regelmäßig proportioniert ausgeführt.

Als Beispiel einer sehr ausgewogen proportionierten und sorgfältig gehauenen Kapitalis sind die Inschriften auf dem Epitaph des Rudolf Vogt in St. Simeonis (Nr. 89) anzuführen. Dabei läßt sich auf der Schrifttafel mit der Grabschrift ein Wechsel der Schriftgestaltung beobachten: während die den Prosa-Sterbevermerk enthaltenden beiden ersten Zeilen in einer an der Senkrechten ausgerichteten Kapitalis gestaltet sind, weisen die nachfolgenden Zeilen, die die Versinschrift enthalten, eine leichte Rechtsneigung der Buchstaben auf. Offenbar aus derselben Werkstatt stammt die in der gleichen Sorgfalt ausgeführte und ebenfalls leicht schräg geneigte Inschrift auf einem steinernen Sturz aus dem Jahr 1571 (Nr. 95), die die gleichen Merkmale zeigt wie die Inschrift des Vogt-Epitaphs. Charakteristisch sind die keilförmigen Balken des E, die feine Schräghaste des N, der kleine Balken des A und die wechselnde Strichstärke des O. Ein Werkstattzusammenhang aufgrund der gleichen Schriftmerkmale läßt sich auch bei der Kanzel der Marienkirche (Nr. 147) aus dem Jahr 1605 und einer Grabplatte von 1606 (Nr. 149) feststellen.

Eine Entwicklung innerhalb der Kapitalisinschriften läßt sich am Mindener Bestand nicht beobachten. Als Merkmale, die eventuell zu einer Datierung herangezogen werden können, kommen auch hier – wie schon bei dem Inschriftenbestand Hannover24) – lediglich die Buchstaben M und U/V in Betracht. Entgegen den Beobachtungen an dem hannoverschen Inschriftenmaterial läßt sich in Minden keine Entwicklung von einem konischen M hin zu einem M mit parallelen Hasten beobachten. Vielmehr weist der Mindener Bestand in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bereits zahlreiche Beispiele für M mit parallelen Hasten auf. Der Mittelteil endet in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts immer in Höhe der Mittellinie, während sich in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts in den Kapitalisinschriften auch M mit fast oder ganz auf die Grundlinie herabgezogenem Mittelteil finden. Dagegen entspricht die am Inschriftenmaterial Hannovers beobachtete Verwendung von U und V für vokalisches u dem Mindener Befund. Auch hier zeigen die Inschriften des 16. Jahrhunderts ausnahmslos V-Schreibung. Durchgehend verwendetes U findet sich erstmalig auf dem Epitaph des Thomas von Kampen aus dem Jahr 1610 und auf dem Sobbe-Epitaph aus demselben Jahr (Nr. 152 u. Nr. 153). In der Folgezeit steht die Verwendung von U- und V-Schreibung gleichberechtigt nebeneinander, manchmal auch auf demselben Inschriftenträger und innerhalb derselben Inschrift.

Zitationshinweis:

DI 46, Minden, Einleitung (Sabine Wehking), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di046d003e008.

  1. Zur Entstehung des Missionsbezirks und zur Gründung des Bistums Minden vgl. Eckhard Freise, Die Sachsenmission Karls des Großen und die Anfänge des Bistums Minden. In: An Weser und Wiehen – Beiträge zur Geschichte und Kultur einer Landschaft, Festschrift für Wilhelm Brepohl, hg. v. Hans Nordsiek. Minden 1983 (Mindener Beiträge 20), S. 57–100. »
  2. Vgl. Hans Gelderblom, Die Grabungen und Funde im Mindener Dom. In: Mindener Beiträge 10, 1964, S. 11–72. »
  3. Ebd., S. 26f. »
  4. Hierzu Martin Krieg, Die alte Fischerstadt von Minden. In: MHB 24, 1952, S. 1–6. »
  5. Vgl. Martin Krieg, Kleine Chronik der Stadt Minden. 2. Aufl. Minden 1950, S. 40f. »
  6. Hierzu: Leopold Kulke, Minden und die Hanse. In: MHB 42, 1970, S. 1–50. »
  7. Nordsiek, Topographie, S. 35. »
  8. Ebd., S. 47f. »
  9. Vgl. Paul Hülsmann, Die St. Simeon-Kirche in Minden – Eine baugeschichtliche Betrachtung. In: MHB 49, 1977, S. 94–120. »
  10. StA Münster, Minden, St. Mauritz und Simeon, Urkunden, Nr. 283. »
  11. Hierzu: Hans Nordsiek, Glaube und Politik – Beiträge zur Geschichte der Reformation im Fürstbistum Minden. Minden 1985, S. 9–18. »
  12. Vgl. hierzu: Hans Nordsiek, Vom Fürstbistum zum Fürstentum Minden. In: Westfälische Zeitschrift 140, 1990, S. 251–274. »
  13. Zum Vergleich sei hier Osnabrück genannt, das trotz einer nicht eben idealen Überlieferungssituation immerhin einen Bestand von 320 Inschriften aufzuweisen hat (DI 26). »
  14. Vgl. u. a. DI 26 (Stadt Osnabrück), DI 28 (Hameln), DI 36 (Stadt Hannover). »
  15. Minden-Ravensberg – Denkmäler der Geschichte, der Kunst und des Altertums, hg. v. Gustav Heinrich Griese nach der im Jahre 1825 verfaßten Handschrift ‘Das Fürstentum Minden und die Grafschaft Ravensberg in Beziehung auf Denkmäler der Geschichte, der Kunst und des Altertums’ von Leopold von Ledebur. Bünde 1934, S. 24. »
  16. Ebd., S. 7. »
  17. Mit diesem Vorgang beschäftigt sich die Akte StA Detmold, M 1 II A, Nr. 2095. »
  18. Ebd. »
  19. Wilhelm Vieth, Verzeichnis der Begräbnisse in der St. Marienkirche zu Minden. In: MJB 9, 1938, S. 139–143. Die Suche nach dem Original des im Mindener Jahrbuch wiedergegebenen Verzeichnisses blieb leider ergebnislos. Es läßt sich daher nicht feststellen, ob das Verzeichnis der Begräbnisse auch Grabinschriften enthalten hat. »
  20. StA Detmold, M 1 II A, Nr. 2095. »
  21. DI 26 (Osnabrück), S. XVIIIf. »
  22. Dieselbe Beobachtung läßt sich auch am Hildesheimer Inschriftenmaterial machen. Vgl. Sammlung Hildesheim, Arbeitsstelle Göttingen. »
  23. Vgl. DI 28 (Hameln), S. XXVIII, u. DI 36 (Stadt Hannover), S. XXI»
  24. DI 36 (Stadt Hannover), S. XXIX»