Die Inschriften der Lüneburger Klöster Ebstorf, Isenhagen, Lüne, Medingen, Walsrode, Wienhausen

1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

1.1. Vorwort

Der vorliegende Band entstand in der Zeit vom September 2006 bis zum September 2009 im Auftrag der Inschriftenkommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, gefördert durch die Klosterkammer Hannover und die VGH-Stiftung. Er umfaßt die Inschriften der sechs unter dem Oberbegriff ‚Lüneburger Klöster‘ vereinigten Klöster Ebstorf, Isenhagen, Lüne, Medingen, Walsrode und Wienhausen, die heute noch als evangelische Frauenklöster juristisch selbständig sind und von der Klosterkammer Hannover unterhalten werden. Die Anregung, die Inschriften der Lüneburger Klöster zusammen in einem separaten Band zu edieren, ging von der Klosterkammer Hannover aus, die das Projekt über die finanzielle Förderung hinaus auch ideell und tatkräftig bei den laufenden Arbeiten unterstützt hat. Finanziell gefördert wurde das Projekt auch durch die VGH-Stiftung Hannover. Beiden Institutionen gilt ein ganz besonderer Dank.

Erste Projektplanungen in den einzelnen Klöstern wurden von den Äbtissinnen in außerordentlich freundlicher Weise unterstützt, die übereinstimmend eine Erweiterung der sonst für die Bearbeitung der Inschriften in der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ üblichen Zeitgrenze 1650 auf das Ende des 17. Jahrhunderts vorschlugen. Die in diesem Band edierten Inschriften aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zeigen, wie sinnvoll dieses Vorgehen war, dokumentieren sie doch in besonderer Weise die Erneuerung von Frömmigkeit in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg. Nicht in diesem Band enthalten sind – abgesehen von wenigen Nachträgen – die Lüner Inschriften bis zum Jahr 1550, da sie bereits in dem Inschriftenband DI 24 (Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne) von Eckhard Michael ediert sind. Um sie jedoch auch in diesen Band mit einzubeziehen, stehen im Katalogteil Verweise an chronologisch entsprechender Stelle. Bei der Arbeit in den Klöstern hat es sich gezeigt, daß die Grenzen zwischen Gemeindekirche und Kloster im Hinblick auf die Inschriftenträger nicht präzise zu ziehen sind. Daher wurden sämtliche Inschriften der in den Bauzusammenhang der Klöster gehörenden Gemeindekirchen hier mit aufgenommen.

Die Fertigstellung dieses Bandes wäre ohne die große Unterstützung, die ich von seiten der Klöster und der Klosterkammer erhalten habe, nicht möglich gewesen. Mein ganz herzlicher Dank gilt den Äbtissinnen Frau Erika Krüger (Ebstorf), Frau Barbara Möhring (Isenhagen), Frau Reinhild von der Goltz (Lüne), Frau Monika von Kleist (Medingen), Frau Thea Busse (Walsrode) und Frau Renate von Randow (Wienhausen), außerdem in Lüne der Priorin Frau Renate Krüger und in Walsrode der Archivarin Frau Henrike Anders, die die Aufnahmephase begleitet haben. Auch die Hausmeister der Klöster haben mir geholfen, wo sie nur konnten, und angesichts immer neuer Ansinnen nicht die Geduld verloren; ebenso die Mitarbeiter der Klosterkammer, die Bauleiter und Konservatoren, die sich sehr darum bemüht haben, auch die verstecktesten Inschriftenträger aus den Ecken der Klöster zusammenzusuchen und mir die Unterlagen der Klosterkammer zu den Objekten zur Verfügung zu stellen. Ganz besonders zu nennen sind in diesem Zusammenhang Herr Max von Boeselager, Frau Corinna Lohse, Herr Thorsten Nobbmann und Frau Kirsten Schröder, sowie die Restauratorinnen der Lüner Textilwerkstatt Frau Wiebke Haase und Frau Tanja Weißgraf. Der Klosterarchivar Herr Wolfgang Brandis hat meine Arbeit in allen Phasen begleitet und mir die Archive der Klöster zugänglich gemacht. Ohne seine Hilfe und seinen Spürsinn wäre vieles unentdeckt geblieben, was sich als besonders wesentlich für diesen Band herausgestellt hat.

Als Glücksfall für diesen Bestand hat es sich erwiesen, daß während meiner Arbeiten an dem Projekt die Lüner Äbtissinnengruft restauriert wurde; dem Archäologen Herrn Andreas Ströbl (Göttingen) danke ich ganz herzlich dafür, daß er mir die von ihm und seiner Kollegin Dana Vick erarbeitete Dokumentation über die Gruft zur Verfügung gestellt hat, die eine außerordentlich wichtige Ergänzung zur eigenen – in der engen Gruft schwierigen – Autopsie darstellt. Den Hinweis auf den ältesten in diesem Band erfaßten Inschriftenträger, der glücklicherweise rechtzeitig vor Fertigstellung dieses Buches entdeckt wurde, habe ich dem Glockensachverständigen der Landeskirche [Druckseite 8] Hannovers Herrn Andreas Philipp (Göttingen) zu verdanken, der mir auch sonst bezüglich der Glocken in den Klöstern wichtige Hinweise gegeben hat. Im Auftrag des Museums August Kestner Hannover hat mir Herr Thorsten Henke freundlicherweise detailliertes Bildmaterial und Informationen zu den dort aufbewahrten Textilien aus den Klöstern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus danke ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover und Pattensen.

Bei den Außenarbeiten haben mich Frau Dr. Andrea Hofmeister (Göttingen) und Herr Dr. Jens-Uwe Brinkmann (Lüneburg) sowie Frau Mareike Brosenne (Göttingen) tatkräftig unterstützt. Letztere hat auch die Registerkontrollen am Manuskript durchgeführt. Für die Hilfestellung bei der Übersetzung kniffliger lateinischer Inschriften danke ich Herrn Prof. Dr. Fidel Rädle (Göttingen), der auch sämtliche Übersetzungen der lateinischen Texte geprüft hat. Frau Inga Finck M. A. (Göttingen), Frau Dr. Meike Willing (Sebexen) und Herr Dr. Jens-Uwe Brinkmann (Lüneburg) haben sich freundlicherweise als kritische Korrekturleser zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende der Göttinger Inschriftenkommission Prof. Dr. Ulrich Schindel hat das Projekt in jeder Phase unterstützt, befördert und mit großem Interesse verfolgt. Ihm gilt mein ganz besonderer Dank. Wie immer am Ende eines von mir verfaßten Inschriftenband-Vorworts ist hier Frau Dr. Christine Wulf (Inschriftenkommission Göttingen) ausdrücklich hervorzuheben, die auch diesmal wieder das Entstehen des Bandes von der Projektplanung bis hin zum letzten Korrekturdurchgang begleitet hat.

Ganz zum Schluß möchte ich noch festhalten, daß dieses Inschriftenprojekt ein ganz besonderes war. Die Atmosphäre ungebrochener Tradition, die die Klöster und ihre Konventualinnen heute noch vermitteln, überträgt sich unmittelbar auf denjenigen, der dort – wenn auch nur vorübergehend – arbeiten darf, und die herzliche und warme Aufnahme in allen Klöstern ließ völlig vergessen, daß es in den alten Gemäuern nicht nur in der Herbst- und Winterzeit sehr kalt und klamm sein kann.

Göttingen im Herbst 2009

Sabine Wehking

1.2. Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Edition umfaßt die Inschriften der Lüneburger Klöster bis zum Jahr 1700. Vollständigkeit wurde zwar angestrebt, ist aber nicht mit letzter Sicherheit zu erreichen, da sich während der Bearbeitung gezeigt hat, daß an bislang verborgenen Stellen in den Klöstern immer wieder Inschriften zum Vorschein kamen. Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften gilt das Provenienzprinzip, d. h. es wurden nur solche Stücke berücksichtigt, die sich vor 1700 in den Klöstern befunden haben. Aufgenommen wurden sowohl original erhaltene als auch kopial überlieferte Inschriften. Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften. Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die auf dauerhaftem Material ausgeführt und nicht mit Feder auf Papier oder Pergament geschrieben, in Serienproduktion erstellt oder Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik und Numismatik sind. An dieser Stelle ausdrücklich zu betonen ist, daß die Ebstorfer Weltkarte hier nicht berücksichtigt ist, da sie auf Pergament ausgeführt und damit streng genommen kein Inschriftenträger im eigentlichen Sinne war. Auch wenn man sie als zu diskutierenden Grenzfall ansehen könnte, hätte die Aufnahme ihrer in der Literatur bereits ausführlich behandelten Texte den Rahmen dieser Edition gesprengt. Kurzinschriften wie Jahreszahlen und Kreuzestituli, die nicht mit anderen Inschriften in Verbindung stehen, sind im Anhang chronologisch aufgeführt.

Der K a t a l o g t e i l
Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums angestrebt. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Katalogartikel vor oder nach dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Mehrere Inschriften mit gleicher Datierung sind nach alphabetischer Abfolge der Standorte und Inschriftenträger wiedergegeben.

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die K o p f z e i l e enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en).

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist.
†? Ungeklärter Verbleib des Inschriftenträgers.
(†) Von mehreren Inschriften auf einem Inschriftenträger ist noch ein Teil im Original erhalten, ein wesentlicher Teil jedoch nur kopial überliefert.
17. Jh.? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Für die bereits in dem Band DI 24 (Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne) edierten Inschriften des Klosters Lüne bis zum Jahr 1550 sind hier Kopfzeilen mit Standort und Datierung eingefügt, denen ein Verweis auf den jeweiligen Inschriftenträger im Band DI 24 folgt.

Der b e s c h r e i b e n d e Teil eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers. Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Betrachters aus. Handelt es sich um mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger, so werden diese mit A, B, C ... bezeichnet. [Druckseite 10]

Sind die Inschriften im Original überliefert, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Sind die Inschriften nur kopial überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert wird, genannt.

Der I n s c h r i f t e n t e x t ist eingerückt. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger sind entsprechend der Beschreibung mit A, B, C ... bezeichnet. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern nur bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original den Text fortlaufend wiedergibt.

Befinden sich mehrere mit A, B, C ... bezeichnete Inschriften auf einem Inschriftenträger, markiert ein Kreuz hinter dem jeweiligen Buchstaben eine im Unterschied zu anderen Inschriften desselben Trägers nicht erhaltene Inschrift.
[...] Eckige Klammern mit Punkten darin bezeichnen Textverlust, bei dem sich die Zahl der ausgefallenen Buchstaben einigermaßen genau bestimmen läßt. Ein Punkt steht jeweils für einen ausgefallenen Buchstaben. Nach kopialer Überlieferung ergänzter Text und nur noch schemenhaft erkennbare Buchstaben stehen ebenfalls in eckigen Klammern.
[– – –] Eckige Klammern mit Strichen darin stehen für Textverlust, dessen Umfang sich nicht bestimmen läßt.
( ) Kürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U- oder V-Schreibung. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte nach Abkürzungen werden nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Die Abkürzung einer Bibelstellenangabe innerhalb einer Inschrift wird nicht aufgelöst, die Abkürzung des Wortes sanctus/sancta zur Bezeichnung eines oder einer Heiligen nur in besonderen Fällen.
〈...〉 In spitzen Klammern stehen spätere Nachträge in Inschriften oder für Nachträge freigelassene Stellen. Später auf dem Inschriftenträger hinzugefügte Inschriften sind mit einem zusätzlichen Datum in der Kopfzeile verzeichnet.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Zwei Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes.
AE Die Unterstreichung zweier Buchstaben bezeichnet eine Ligatur.

W a p p e n b e i s c h r i f t e n werden im Zusammenhang der übrigen Inschriften wiedergegeben. Bei Ahnenproben wird dabei soweit möglich die Anordnung der Wappen beibehalten. Fußnoten können auf den Anmerkungsapparat verweisen, in dem die Blasonierungen und Wappennachweise zu finden sind, sofern die Wappen nicht noch zusätzlich in der Wappenzeile aufgeführt sind.

Einer lateinischen oder niederdeutschen Inschrift schließt sich die Ü b e r s e t z u n g an. Ein besonderes Problem betrifft die Übersetzung der Wendung aetatis suae, in der deutschen Entsprechung seines/ihres Alters. Der Braunschweiger Inschriftenbestand hat an zahlreichen Beispielen gezeigt, daß sich ohne Angabe von Geburts- und Todesjahr in der Inschrift keine Klärung darüber herbeiführen läßt, ob damit ‚im Alter von ..‘ (Kardinalzahl) oder ‚im .. Lebensjahr‘ (Ordinalzahl) gemeint ist.1) Um mit der Übersetzung nicht eine Entscheidung vorzugeben, wurde in den Zweifelsfällen die deutsche Formel ‚seines/ihres Alters‘ gewählt, die ebenso wie die lateinische Formel für beide Möglichkeiten steht und eine wörtliche Übersetzung darstellt.

Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des V e r s m a ß e s und der R e i m f o r m.

Soweit sich auf dem Inschriftenträger W a p p e n befinden, werden die Namen in einer der Anordnung auf dem Inschriftenträger oder der früheren Anordnung soweit wie möglich entsprechenden Form wiedergegeben. In Fällen, in denen dies bereits durch die Wiedergabe der Wappenbeischriften geleistet wird, kann hierauf verzichtet werden, die Wappenzeile entfällt dann. Die zugehörigen Blasonierungen und Wappennachweise finden sich nur dann im Anmerkungsapparat, wenn die [Druckseite 11] Wappen nicht in den Wappenbüchern von Siebmacher/Hefner und Spießen verzeichnet sind.2) Wappen, die in der kopialen Überlieferung nur namentlich bezeichnet sind, werden auch dann nicht blasoniert, wenn der Wappeninhalt bekannt ist.

Der K o m m e n t a r t e i l enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragestellungen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der A p p a r a t gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Inschriftenüberlieferung.

Die B u c h s t a be n a n m e r k u n g e n beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin.

Die Z i f f e r n a n m e r k un g e n enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.

Der am Schluß des Artikels folgende Absatz bezieht sich – so vorhanden – auf die wichtigsten kopialen Überlieferungen der Inschrift und gibt Abbildungsnachweise. Vollständigkeit ist bei den Quellennachweisen nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich kopial überliefert, steht an erster Stelle diejenige Quelle, nach der die Inschrift zitiert wird.

Zitationshinweis:

DI 76, Lüneburger Klöster, Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung (Sabine Wehking), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di076g013e004.

  1. DI 56 (Stadt Braunschweig 2), S. XIIIf. »
  2. Johann Siebmachers großes und allgemeines Wappenbuch in Verbindung mit Mehreren neu herausgegeben und mit historischen, genealogischen und heraldischen Notizen begleitet von Otto Titan von Hefner u. a. Bd. 1–7, Nürnberg 1854–1967. Max von Spießen, Wappenbuch des westfälischen Adels. 2 Bde., Görlitz 1901–1903. »