Die Inschriften des Landkreises Weissenfels

2. Historischer Überblick

Der Landkreis Weißenfels liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, im gemeinsamen Grenzgebiet der mitteldeutschen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Er umschließt eine wellige, nach Norden abflachende Ebene, in die sich sowohl kleine Wasserläufe (Greißelbach, Rippach) als auch die Saale tief eingesenkt haben. Die Saale durchzieht den Landkreis von Südwesten nach Norden und trennt das im Westen gelegene Fünftel des Kreisgebiets ab. Die Ebene wird seit Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt; von der ursprünglichen Bewaldung sind nur noch geringe Reste zumeist in Hanglagen erhalten.

Der Landkreis Weißenfels war seit der Herausbildung des meißnisch-obersächsischen Kulturraumes in diesen eingeschlossen und teilte dessen Geschichte. Er wurde erst 1815 aus dem Königreich Sachsen herausgelöst und der preußischen Provinz Sachsen zugeschlagen, die 1947 größtenteils im Land Sachsen-Anhalt aufging. Die Darstellung der Kreisgeschichte bis 1650 gibt deshalb einen Ausschnitt der sächsischen Geschichte und nicht, wie zu erwarten gewesen wäre, der Geschichte Sachsen-Anhalts wieder. Der folgende kurze landesgeschichtliche Abriß verfolgt die wichtigsten Entwicklungslinien und setzt dort Schwerpunkte, wo die Kenntnis der Regional- und Lokalgeschichte, der Verfassungs- oder Verwaltungsgeschichte zum Verständnis der epigraphischen Überlieferung notwendig ist.

Die Entstehung der mitteldeutschen Marken und Bistümer im Zuge der Ostkolonisation

Die mehrtausendjährige Siedlungsgeschichte des Landkreises Weißenfels gewinnt für die vorliegende Inschriftenedition erst im frühen Mittelalter an Bedeutung.3) Die Kolonisation, Christianisierung und Germanisierung der ehemals slawischen Siedlungsgebiete östlich der Saale prägte die Landschaft in einer Weise, die zwar nicht vordergründig hervortritt, aber doch mittelbar über den ganzen Bearbeitungszeitraum wirksam war.

Nach der Zerschlagung des westlich der Saale gelegenen Thüringer Reiches 531 und der Niederwerfung der östlich der Saale lebenden germanischen Warnen durch die Franken 595 zogen seit der zweiten Hälfte bzw. seit Ende des 6. Jh. slawische (sorbische) Stämme von Osten her in die Gebiete rechts der Saale. Obwohl sie auch den Fluß überschritten und sich in den anliegenden germanischen Altsiedelgebieten niederließen, wurde doch die Saale für Jahrhunderte zur Grenze zwischen den bald durchgängig slawisch besiedelten Gebieten östlich und den überwiegend germanisch bzw. deutsch besiedelten Gebieten westlich des Flusses.4)

Nach der Herausbildung eines deutschen Königreiches und der Übernahme der Königsherrschaft durch das sächsische Fürstengeschlecht der Liudolfinger 919, deren Besitzungen die slawischen Siedlungsgebiete berührten, wurde das Land östlich der Saale erneut zum Zielgebiet territorialer Expansion. Durch mehrere militärische Vorstöße gelang es bis zum Ende des 10. Jh., die slawischen (sorbischen) Stämme östlich der Saale dauerhaft an das deutsche Reich zu binden. Die slawischen Gaue – durch natürliche Grenzen gegliederte Siedlungslandschaften unterschiedlicher Größe5) – wurden in Marken zusammengefaßt und Markgrafen unterstellt. Die Markgrafen amtierten als Vertreter des Königs, der Eigentümer des Markenlandes war.6) Die 968 erstmals erwähnten Markgrafschaften Merseburg, Zeitz und Meißen7) waren jedoch keine feststrukturierten Gebilde, sondern wurden mehrmals nach politischen Erfordernissen neu aufgeteilt. Das heutige Kreisgebiet nördlich von *Treben8) und *Taucha gehörte einschließlich dieser Orte zu dem großen slawischen Gau Chutizi, der in der Mark Merseburg aufging. Der Südteil des Landkreises mit *Teuchern und *Krössuln gehörte größtenteils zum Gau Ducharin (oder Tucharin). Dieser grenzte im Südwesten an den Weta-Gau und im Osten an den Gau Pounzowa, in dem *Grunau lag, und kam mit diesen beiden Gauen zur Mark Zeitz.9) Unter Markgraf Gunther wurden 981/82 die Marken Zeitz und Merseburg mit der Mark Meißen vereinigt. Trotz zeitweiliger Ausgliederung einzelner Gebiete blieb es auch unter den nachfolgenden Markgrafen dabei, so daß die Eigenständigkeit der Marken [Druckseite XIV] Zeitz und Merseburg schon vor Ende des 10. Jh. wieder verlorenging. Sie standen fortan unter der Herrschaft der Markgrafen von Meißen.10)

Die Untergliederung der Marken in Burgwardbezirke hatte längeren Bestand.11) Die im 10. Jh. errichtete, beide Ufer der Saale einbeziehende deutsche Burgwardordnung knüpfte im Altsiedelgebiet an alte fränkisch-deutsche Burgbezirke wie *Burgwerben und *Goseck und im Slawenland an slawische Siedlungszentren an. Slawische Burgen wie *Treben oder *Teuchern (Mittelpunkt des Gaues Tucharin) wurden zu Zentren neuer Burgwardbezirke; in der Nähe alter slawischer Burgen wie Bosau (Mittelpunkt des Gaues Puonzowa) entstanden neue Burgwardzentren (Zeitz im Gau Puonzowa).12) Die politische Herrschaft lag in den Händen deutscher Adliger und Ministerialen, die auch den Landausbau betrieben.13)

Bald nach Beginn der Missionierung der ostsaalischen Gebiete durch den Regensburger Mönch Boso (gestorben 970)14) stiftete Kaiser Otto der Große 968 Missionsbistümer an den Orten Merseburg, Zeitz und Meißen und ordnete die Bistumsterritorien den gleichnamigen Marken zu, wohl um den jungen kirchlichen Institutionen den nötigen militärischen und verwaltungsmäßigen Rückhalt zu geben.15) Die unsicheren Verhältnisse im Slawengebiet mögen hinreichend Anlaß gewesen sein, den Bischofssitz von Zeitz schon 1028 nach Naumburg an der Saale, d. h. an die Grenze des Altsiedelgebiets zu verlegen. 1285 kehrte der Bischof nach Zeitz zurück, wobei Naumburg aber sein offizieller Sitz und der Sitz des Domkapitels blieb. Seither wurde das Bistum mal nach Naumburg, mal nach Zeitz benannt oder trug den Doppelnamen Naumburg-Zeitz.16)

Entsprechend der alten Markengliederung kam der Norden des heutigen Kreises Weißenfels bis zur Linie *Dehlitz–*Großgöhren–*Muschwitz–*Grunau zur Diözese Merseburg und der Süden zur Diözese Zeitz. Bei der Restituierung des 981 aufgelösten Bistums Merseburg im Jahre 1004 – ein Vorgang, auf den hier nicht näher eingegangen werden kann – erhielt dieses vom Bistum Zeitz noch die Sprengel *Treben, Pörsten und *Poserna.

Das heutige Kreisgebiet westlich der Saale lag bis auf die Pfarreien *Großkorbetha und *Wengelsdorf, die zum Bistum Merseburg gehörten, in der schon zu Anfang des 9. Jh. gegründeten Diözese Halberstadt.17) Zu den ältesten, oft mehr als ein Dutzend Dörfer umfassenden Pfarrsprengeln gehörten außer *Großkorbetha (schon Ende des 9. Jh. nachweisbar) und *Teuchern (976 genannt)18) auch *Hohenmölsen (oder das benachbarte *Wählitz) und *Treben. Letztere konnten als Urpfarreien erschlossen werden.19)

Trotz stabiler staats- und kirchenrechtlicher Verhältnisse hatten die Erschließung und Christianisierung des Slawenlandes wohl nur geringe Fortschritte gemacht, bis um 1100 eine neue Kolonisierungsbewegung das Land östlich der Saale erfaßte. Ein starker Zuzug sächsischer, fränkischer, schwäbischer und flämischer Siedler festigte die deutsche Herrschaft und ließ den deutschen Bevölkerungsanteil rasch anwachsen.20) Im 12. Jh. kam es zur ethnischen Durchmischung von Deutschen und Slawen unter zunehmender Dominanz der deutschen Sprache, wie an der Übernahme deutscher Personennamen durch Slawen ersichtlich ist.21) Die Slawen selbst finden bei Einsetzen der epigraphischen Überlieferung in der 2. Hälfte des 12. Jh. nur einmal in einer lateinischen Inschrift Erwähnung, die des ersten Zeitzer Bischofs Hugo als Slawenmissionars gedenkt (DI 52, Zeitz, Nr. 3). Ein bleibendes Zeugnis slawischer Siedlungstätigkeit sind aber die slawisch-sorbischen Ortsnamen sowohl im links- als auch – und dort überwiegend – im rechtssaalischen Teil des Kreises. Sie wurden von den deutschen [Druckseite XV] Herren als Geschlechternamen angenommen und sind auch in Inschriften anzutreffen (z. B. Görschen, d. i. *Groß- oder *Kleingörschen; Posern, d. i. *Poserna; Röhlitz, heute *Markröhlitz).22) Außer Orts-, Flur- und Gewässernamen sind fast keine (alt-)sorbischen Sprachzeugnisse im mittleren Saalegebiet überliefert.23) Infolge eines stetig wachsenden, durch Verbote verstärkten Assimilierungsdrucks ist die sorbische Sprache und Kultur in den Gebieten unmittelbar östlich der Saale schon im späten Mittelalter untergegangen.24)

Die Geschichte der Klöster zu Goseck, Beuditz, Langendorf und Weißenfels

Für die Missionierung und den Aufbau der regionalen Kirchenorganisation hatten die ersten, allesamt dem Benediktinerorden angehörenden Klöster an der mittleren Saale nur eine geringe Bedeutung.25) Diese Klöster waren St. Peter bei Merseburg, gegründet unter dem Merseburger Bischof Werner (1063–1093), St. Georg bei Naumburg, gegründet wohl noch von den Markgrafen von Meißen aus der 1046 ausgestorbenen Familie der Ekkehardinger,26) und das Kloster der Heiligen Maria und Michael in *Goseck am linken Ufer der Saale. Dieses innerhalb des heutigen Kreisgebiets liegende Kloster wurde 1041 von den sächsischen Pfalzgrafen aus dem Hause Goseck bei ihrer Stammburg gegründet und von Benediktinern besiedelt. Die ersten Äbte von Goseck waren vornehmlich süddeutscher Herkunft. Einige von ihnen amtierten zuvor oder zugleich als Äbte des Georgsklosters bei Naumburg, zu dem offenbar engere Beziehungen bestanden. 1134 schloß sich das Kloster Goseck der Hirsauer Reformbewegung an. Die Klostervogtei lag zuerst in den Händen der Klostergründer, der Pfalzgrafen von Sachsen, kam im 12. Jh. an die Landgrafen von Thüringen27) und ging vermutlich im Erbgang 1247 an die Markgrafen von Meißen über. Nach der Mitte des 13. Jh. hatte das Kloster wohl seinen Höhepunkt überschritten;28) aus der Klosterzeit sind nur kleinere Inschriften des 15. und 16. Jh. erhalten (Nr. 39, 104, 120).

Im Zuge einer großen, das ganze Reich durchdringenden Frömmmigkeitsbewegung der Frauen, die sich in zahlreichen Klostergründungen niederschlug, wurden im 13. Jh. auch in *Weißenfels sowie in den nahegelegenen Dörfern Beuditz (heute ein Stadtteil von *Weißenfels) und *(Ober-)Greißlau bzw. *Langendorf Nonnenklöster gegründet. Alle drei Klöster wurden nicht nur von ministerialischen und edelfreien Familien, sondern auch – freilich in unterschiedlichem Maße – von den Bischöfen von Naumburg und Merseburg und den Markgrafen aus wettinischem Hause begünstigt. Für *Weißenfels und *Langendorf sind epigraphische Zeugnisse des mittelalterlichen Klosterlebens überliefert (Nr. 2, 8, 9, 11, 43, 74, 83, 107).

Das 1232 in Beuditz bezeugte, vielleicht älteste, aber auch kleinste der drei Klöster war aus einem 1218 in Prittitz (bei *Plennschütz) gestifteten Hospital hervorgegangen. Es diente auch als Hauskloster der Stifterfamilie, der edelfreien Herren von (Burg-)Werben. Die Geschichte des Klosters und seines Konvents, der wohl nach den Zisterziensergewohnheiten lebte, ist kaum erforscht.29) Die bekannteste, im Kloster tätige Persönlichkeit war sicherlich der 1519/20 zeitweilig angestellte Seelsorger Thomas Müntzer, der als radikaler Kirchenreformer und Führer eines thüringischen Bauernheeres 1525 hingerichtet wurde.30) Unter dem Einfluß reformatorischer Ideen verließen schon 1523 acht Nonnen das Kloster;31) die übrigen wurden bei Reformierung der Klöster im Herzogtum Sachsen 1540 nach *Langendorf umgesiedelt. Die aufgegebene Klosteranlage hat man 1544 verkauft.

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Die Gründer des 1230 erstmals bezeugten, erst in *Obergreißlau und wohl seit den achtziger Jahren des 13. Jh. im benachbarten *Langendorf ansässigen Nonnenklosters sind unbekannt. Der Konvent wurde sowohl dem Zisterzienserorden als auch dem Benediktinerorden zugerechnet und befolgte wahrscheinlich wie andere Nonnenklöster „die Benediktinerregel in Verbindung mit Zisterziensergewohnheiten“ (Walter Schlesinger). Aus den letzten Jahrzehnten des Konvents ist ein Klosterstatut überliefert.32) 1540 lebten in *Langendorf 15 Nonnen und 5 Laienschwestern, darunter auffällig viele dem Leipziger Bürgertum entstammende Frauen. 1559 war das Kloster verlassen.33)

Sehr gut bezeugt sind Gründung und frühe Geschichte des Klarissenkonvents in *Weißenfels, über die eine in der Mitte des 14. Jh. verfaßte Klosterchronik berichtet. Das Kloster wurde 1284 von Markgraf Dietrich von Landsberg auf Betreiben seiner Tochter Sophia gestiftet, 1285 an der vorstädtischen Nikolaikirche eingerichtet und 1301 in eine neue, in der Stadt erbaute Klosteranlage verlegt. Zur Festigung der Ordensgewohnheiten siedelten Nonnen aus dem älteren Klarissenkloster in Seußlitz an der Elbe (heute Diesbar-Seußlitz) nach *Weißenfels über. Das Kloster in *Weißenfels wurde in den ersten Jahrzehnten seines Bestehens von der Gründerfamilie und deren Verwandten gefördert und von mehreren Töchtern hochadliger Familien, u. a. von Sophia von Landsberg und Margaretha, der Tochter des Markgrafen Heinrich von Brandenburg, bezogen. Es war offensichtlich auch als fürstliche Grablege vorgesehen, denn schon in der Nikolaikirche wurden Angehörige verschiedener wettinischer Linien beigesetzt (Nr. 2, 200). 1304 wurden die Gebeine des Sohnes des Klostergründers, des ebenfalls als Fundator verehrten Markgrafen Friedrich Tuta, in die neue Klosterkirche umgebettet, wo schon Friedrichs Mutter Helena ihre Ruhestätte gefunden hatte. Wenige Jahrzehnte nach dem frühzeitigen Erlöschen der Gründerfamilie 1291 verlor das Kloster seine herausragende Stellung. Klosterstatuten sind aus dem Jahr 1513 überliefert. Bei der evangelischen Visitation 1540 lebten in *Weißenfels 19 überwiegend dem westsächsisch-thüringischen Landadel entstammende Nonnen und eine Laienschwester.34) Nach der Herkunft der Nonnen zu urteilen, hatte das Kloster in *Weißenfels einen vornehmeren Status als das in *Langendorf. Die Zahl der Klosterinsassen entsprach etwa der mittelgroßer meißnischer Nonnenklöster wie Seußlitz.35) Mit dem Tod der letzten Äbtissin Margaretha von Watzdorf 1570 erlosch die Klostergemeinschaft endgültig.

Entstehung und Ausbau der wettinischen Landesherrschaft an der mittleren Saale

Die Herrschaftsverhältnisse und die Kirchenorganisation des frühen Mittelalters haben in den epigraphischen Zeugnissen des Bearbeitungsgebietes keinen unmittelbaren Niederschlag gefunden. Viel stärkere und nachhaltige Wirkung auf die epigraphische Überlieferung im Landkreis Weißenfels hatte die wettinische Territorialherrschaft, die Ende des 11. Jh. begründet und über den gesamten Bearbeitungszeitraum ausgebaut wurde. 1089 hat Kaiser Heinrich IV. den aus dem Haus Wettin stammenden Markgrafen der Ostmark, Heinrich von Eilenburg, mit der Mark Meißen belehnt. Heinrich begründete die Herrschaft der Wettiner in den mitteldeutschen Marken, die trotz mehrmaligen Lehnsentzugs (1123, 1195, 1291) immer wieder in den Besitz der Familie zurückgeführt werden konnten.36)

Wettinisches Eigengut konzentrierte sich u. a. in dem Gebiet zwischen *Weißenfels und den in Nordthüringen gelegenen Burgplätzen Camburg und Eisenberg und bildete die wichtigste Grundlage der wettinischen Territorialherrschaft an der mittleren Saale. Die Konzentration wettinischer Güter um *Weißenfels ergibt sich aus dem gehäuften Nachweis wettinischer Vasallen in der Umgebung von Weißenfels (u. a. in *Ober- oder *Untergreißlau, *Ober- oder *Unternessa und in *Weißenfels [Druckseite XVII] selbst),37) aus der kurzzeitigen Existenz einer Grafschaft Weißenfels gegen Ende des 12. Jh. und später noch aus reichen Schenkungen der Wettiner an das Klarissenkloster in *Weißenfels.38) Leider sind aber Zeitpunkt und Umstände der Erwerbung der Burg Weißenfels, die nach vorherrschender Annahme in den achtziger Jahren des 12. Jh. von Markgraf Otto dem Reichen in Besitz genommen wurde, bislang nicht hinreichend geklärt.39)

Als 1190 Otto der Reiche starb, hinterließ er seinem älteren Sohn Albrecht die Mark und seinem jüngeren Sohn Dietrich ein Gebiet um *Weißenfels, in dem dieser zwischen 1195 und 1197 als Graf in Erscheinung trat.40) Aus heute nicht mehr ersichtlichen Gründen versuchte Albrecht, seinen Bruder aus diesem Gebiet zu verdrängen, und führte während seiner kurzen Herrschaft zwei Heerzüge gegen Dietrich. Dieser konnte sich zunächst nur mit Hilfe des thüringischen Landgrafen Hermann (I.) behaupten,41) gewann aber nach dem Tod seines Bruders 1195 und dem Tod Kaiser Heinrichs VI. 1197 die gesamte Mark Meißen (Belehnung 1199).

Der wettinische Familienkonflikt gab Landgraf Hermann Gelegenheit, Einfluß auf die Machtverhältnisse an der mittleren Saale zu nehmen, wie es schon sein Bruder und Vorgänger, Landgraf Ludwig III., in den Jahrzehnten zuvor versucht hatte.42) Der älteste Sohn Hermanns, Ludwig IV., schien sogar eine große Erweiterung der landgräflichen Territorialherrschaft in Aussicht zu haben, als er beim Tode des Markgrafen Dietrich 1221 zum Vormund für dessen minderjährigen Sohn Heinrich bestellt wurde und schließlich sogar die Lehnsanwartschaft auf die Mark Meißen erhielt.43) Doch das Schicksal begünstigte die Wettiner: Die landgräfliche Familie der Ludowinger erlosch 1247, und Dietrichs Sohn Heinrich, genannt der Erlauchte, erbte deren thüringische Eigengüter und Lehen und vereinigte sie mit seinen Besitzungen zu dem größten Herrschaftskomplex, der bis dahin in Mitteldeutschland geschaffen worden war.44)

Die Ausbildung und Festigung der wettinischen Landesherrschaft im Gebiet der mittleren Saale war durch das frühe Aussterben anderer hier ansässiger oder begüterter hochadliger Geschlechter bis Mitte des 13. Jh. offensichtlich begünstigt worden. Die im Gebiet der mittleren Saale liegenden Güter der Ekkehardinger (der Vorgänger der Wettiner als Markgrafen von Meißen), der sächsischen Pfalzgrafen von Goseck und der Landgrafen von Thüringen waren – sofern sie nicht der Kirche übereignet wurden – größtenteils in wettinischen Besitz übergegangen, so daß sie keinem mit den Wettinern konkurrierenden Herrschaftsträger zugute kamen.45) Leider hat aber auch keine der früh erloschenen Familien epigraphische Zeugnisse im Bearbeitungsgebiet hinterlassen.

Als nun wiederum Heinrich der Erlauchte daranging, seinen Herrschaftsbereich zwischen sich und seinen Söhnen und Enkeln aufzuteilen,46) übereignete er 1261/62 dem mittleren seiner drei Söhne, Dietrich, genannt der Weise, ein relativ großes und einträgliches Herrschaftsgebiet, das außer der Mark Landsberg47) mit Burg und Stadt Landsberg und anderen, zwischen Saale und Weißer Elster gelegenen Gütern die Städte Delitzsch, Leipzig, Groitzsch, *Weißenfels und *Hohenmölsen umfaßte.48) Der bevorzugte Aufenthaltsort Dietrichs des Weisen, der 1261 erstmals auf einem Siegel als Markgraf von Landsberg erscheint,49) war *Weißenfels. 1285 beerbte ihn sein noch junger Sohn Friedrich Tuta, dem es in der kurzen Regierungszeit, die ihm beschieden war, gelang, den größten Teil der Mark Meißen mit den Städten Dresden und Meißen zu erwerben.50) Mit seinem frühen erbenlosen Tod [Druckseite XVIII] 1291 erlosch die Familie der Markgrafen von Landsberg wieder; die Hinterlassenschaft Friedrich Tutas teilten dessen wettinische Verwandte untereinander auf.

Die Herrschaftsverhältnisse in den beiden folgenden, politisch bewegten Jahrzehnten sind schwer zu durchschauen, da durch Interventionen der deutschen Könige und Vorstöße benachbarter Fürsten große Teile des wettinischen Herrschaftsgebietes zeitweilig in andere Hände gelangten. König Adolf von Nassau (1292–1298) zog die Mark Meißen, die vom Reich zu Lehen ging, an sich und setzte einen Statthalter ein, der wohl auch im Weißenfelser Gebiet Herrschaftsrechte ausübte.51) Nach der Niederlage eines königlichen Heeres bei dem östlich von Zeitz gelegenen Marktflecken Lucka 1307 und dem Tod König Albrechts von Habsburg 1308 gelang es schließlich Friedrich dem Freidigen, einem Vetter Friedrich Tutas und Erben aller wettinischen Allode und Lehen, den jahrzehntelangen Kampf um dieses Erbe zu seinen Gunsten zu entscheiden.52) Er vereinigte fast alle ehemals wettinischen Herrschaftsgebiete in seiner Hand und leitete eine lange Phase territorialpolitischer Konsolidierung ein, in der die wettinischen Herrschaftsansprüche in Mitteldeutschland weder vom deutschen König noch von einem anderen Territorialherren mehr angefochten wurden.

Landesherrliche Gerechtsame unterschiedlichster Art werden durch landesherrliche Wappen an Grenzsteinen, Stadttoren, öffentlichen und auch privaten Gebäuden (Nr. 136, 139, 140, 178, 184; Anhang I, Nr. 12, 27, 28) angezeigt; die Verwaltungsstruktur der wettinischen Landesherrschaft wird in Grabschriften und anderen Inschriften landesherrlicher Amtsträger (Nr. 186, 187, 215, 226, 238, 244, 245, 262, 270, 272) sichtbar. Deshalb gehört zur geschichtlichen Darstellung ein kurzer Abriß der Amtsverwaltung, wie sie sich vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges ausbildete.

Die Grundlage landesherrlicher Gewalt waren Lehnsrechte, die schon 1349/50 in „districtus“ genannten Gerichts- oder Amtsbezirken zusammengefaßt wurden.53) Der „districtus“ Weißenfels war eines der größten und – wie zumindest für die Jahre zwischen 1488 und 1537 erwiesen ist – ertragreichsten Ämter im Herzogtum Sachsen.54) 1378 gliederte sich das „Wizzinvels castrum cum attinenciis“ in die „sedes“ (Gerichtsbezirke), *Burgwerben, *Großkorbetha, *Hohenmölsen, *Markwerben, *Poserna und Stößen (heute im Burgenlandkreis), von denen unmittelbar vor der Reformation noch die Gerichtsstühle *Burgwerben, *Hohenmölsen und Stößen bestanden.55) Es ist erkennbar, daß Orte, die als Burgwarde (*Burgwerben) oder Urpfarreien (*Großkorbetha, *Hohenmölsen/ *Wählitz) schon früh in die Geschichte eingetreten waren, bis in das späte Mittelalter eine Vorrangstellung behielten und sich auch in der frühen Neuzeit durch Wirtschaftskraft und Größe von anderen Orten abhoben.

Das im nordöstlichen Teil des Bearbeitungsgebiets eingeschlossene Amt Lützen war nicht wettinisch, sondern Eigentum des Merseburger Domstifts. Im letzten Drittel des 13. Jh. gebildet, umfaßte es im wesentlichen die Gerichtsstühle zu Eisdorf, Lützen und Markranstädt sowie Stadt und Burg Zwenkau – Orte, die bis auf *Lützen heute alle im Freistaat Sachsen liegen.56) Teile des Amtes Lützen wurden nach dem Wiener Kongreß 1815 dem Kreis Merseburg einverleibt und 1952 zum Landkreis Weißenfels gezogen.57) Der Weißenfelser Kreis umfaßte außerdem bis zur Umbildung der Kreise 1952 noch Orte, die heute im Burgenlandkreis (Osterfeld, Stößen) oder gar im Freistaat Thüringen liegen (Schkölen).

Im Amtsbezirk vertrat ein Amtmann, später Amtshauptmann genannt, den Landesherrn als Grund- und Gerichtsherrn.58) Namen von Weißenfelser Amtsleuten sind seit dem frühen 14. Jh. überliefert; seit etwa 1420/30 sind die Amtsleute bzw. Amtshauptleute zu Weißenfels mit zunehmender Häufigkeit bezeugt. Sie gehörten durchweg dem Adel an.59) Schon seit Ende des 15. Jh. wurden aber die [Druckseite XIX] Amtsgeschäfte tatsächlich kaum noch von den Amtsinhabern wahrgenommen. Denn es handelte sich zumeist um Adlige wie den Weißenfelser Amtshauptmann Johann von Wolffersdorff auf *Dehlitz (1549–1610), die in unterschiedlichen und gelegentlich mehreren Funktionen häufig oder ständig am Hof des Landesherrn tätig waren und die das Amt bzw. die Amtseinnahmen wohl als Teil ihrer Besoldung vom Landesherrn zugesprochen bekamen (vgl. Nr. 238). Sie nahmen seit der Mitte des 16. Jh. nur noch Aufsichtsfunktionen in einem Amt oder auch in mehreren Ämtern wahr. Die Amtsverwaltung selbst ging an die seit dem 15. Jh. nachweisbaren Amtsschösser über, die anfänglich nur als Finanzverwalter eingesetzt wurden. Die Amtsschösser, meist bürgerliche Juristen wie der unter Johann von Wolffersdorff in *Weißenfels tätige Johann Repscher (1557–1609), nannten sich auch Amtsverweser oder Amtsvögte (vgl. Nr. 226). Neben ihnen sind seit der Mitte des 16. Jh. bürgerliche Amtsschreiber belegbar. Diese übernahmen allmählich die Finanzverwaltung der Ämter und rückten damit an die Stelle in der Amtsverwaltung, die durch den Aufstieg der Amtsschösser freigeworden war.60) Zu den unteren Amtsleuten, die gelegentlich auch Ämter leiteten, gehörte im Bearbeitungszeitraum noch der Geleitsmann, der hauptsächlich für die Sicherheit der Straßen verantwortlich war.61) Diese Personalstruktur der Amtsverwaltung ist bis zum Ende des Bearbeitungszeitraumes im wesentlichen unverändert geblieben.

Die Reformation im albertinischen Sachsen und im Gebiet des Hochstifts Merseburg und der Aufbau einer neuen Kirchenverwaltung

Die politische Geschichte des Spätmittelalters ist durch epigraphische Denkmale nicht unmittelbar bezeugt. Auch die älteste, historische Ereignisse betreffende Inschrift – sie berichtet von den Judenverfolgungen und den Geißlerzügen 1349/50 (Nr. 45) – ist wohl erst ein Jahrhundert später entstanden. Deshalb sollen Ereignisse des 15. und frühen 16. Jh., die ohnehin keine nachhaltigen Auswirkungen auf das Bearbeitungsgebiet und dessen epigraphische Überlieferung hatten, nur gestreift werden. Vom Hussiteneinfall 1429/30 berichten nur jüngere Autoren;62) der Sächsische Bruderkrieg verwüstete 1447 das Weißenfelser Umland;63) der Bauernkrieg versetzte die Bauern 1525 in der Umgebung von Droyßig (heute Burgenlandkreis) in Aufruhr, berührte aber kaum das übrige Amtsgebiet.64) Die stärksten und nachhaltigsten Auswirkungen auf Geschichte und Kultur – mithin auch auf die epigraphische Überlieferung – des Bearbeitungsgebiets hatten die sogenannte Leipziger Teilung der wettinischen Erblande zwischen den Brüdern Ernst und Albrecht 1485, die das Amt Weißenfels dauerhaft der albertinischen Linie verband, und die kirchliche Reformation 1539/40. Ließen die politischen Ereignisse des 15. Jh. die religiösen Überzeugungen und kirchlichen Institutionen noch weitgehend unberührt, so führte hingegen die Reformation zu einer über den kirchlichen Bereich hinauswirkenden Umwälzung. Es kam zu einer so engen Verknüpfung von Landes- und Kirchenpolitik, daß in der weiteren Darstellung die Kirchengeschichte als politische Geschichte behandelt werden kann. Die Reformation veränderte nicht nur die Liturgie und das kirchliche Brauchtum, sondern auch die kirchlichen Institutionen und die Kirchenorganisation.

Die Klöster und Stifte waren zunächst am stärksten betroffen. Das Benediktinerkloster Goseck und die Nonnenklöster Beuditz, Langendorf und Weißenfels dienten wie viele andere Klöster und Stifte im ausgehenden Mittelalter der lebenslangen Versorgung adliger und zunehmend auch bürgerlicher Nachkommen. Die Äbtissinnen, Äbte und Pröpste der Klöster kamen im späten Mittelalter zumeist aus dem einheimischen Niederadel (u. a. aus den Familien von Bünau, Burkersroda, Posern, Schenk von Wiedebach).65) Die Domkapitel zu Merseburg und Naumburg hingegen waren nichtadligen Klerikern nur eingeschränkt zugänglich. Sie besaßen nur wenige Präbenden, die sich seit dem 15. Jh. ein vergleichsweise kleiner Kreis adliger Familien vorzubehalten wußte. Unter diesen nahm wiederum die Familie von Bünau mit ihren verschiedenen Linien (darunter die auf *Teuchern) eine herausragende Stellung ein (vgl. Nr. 132).66)

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Die Klöster und Stifte waren in unterschiedlichem Umfang mit Grundbesitz67) und Einkünften aller Art ausgestattet. Zu den Einkünften der Klöster und Stifte gehörten auch die Einnahmen inkorporierter Pfarrkirchen, so z. B. die von *Weißenfels, die dem Weißenfelser Klarissenkloster, oder die von *Burgwerben, die dem Georgsstift in Altenburg (Thüringen), die von *Hohenmölsen, die dem Naumburger Moritzstift, oder die von *Zorbau, die dem Benediktinerkloster St. Georg bei Naumburg zukamen. Meßdienst und Seelsorge waren oft Stifts- oder Klostergeistlichen übertragen, die zudem – üblicherweise – mehrere Präbenden dieser Art in Besitz hatten.68) Einzelne Mess- oder Altarstiftungen dienten oft auch der Versorgung von Angehörigen der Stifterfamilien wie die der Herren von Könneritz in der Klosterkirche zu *Langendorf. Ein Nutznießer dieser Stiftung, der inschriftlich mehrfach bezeugte Naumburger Domherr und Langendorfer Klosterverwalter Andreas von Könneritz (gestorben 1493), gibt ein typisches Beispiel für die Pfründenkumulation in der Hand eines einzelnen Klerikers (Nr. 43).

Aus der Häufung von Präbenden erwuchsen vielfältige Verpflichtungen zu Messdienst und Seelsorge, denen die Pfründeninhaber oft nicht mehr in dem geforderten Umfang nachkommen konnten. Diese und andere kirchliche Mißstände, die hier nicht näher dargestellt werden sollen, versuchte Herzog Georg, seit 1500 Herr des albertinischen Sachsen, durch eine reformorientierte Kirchenpolitik und eine Klostervisitation von 1535 bis 1538 abzustellen, er scheiterte aber an vielfältigen Widerständen. Der lutherischen Reformation, wie sie im ernestinischen Sachsen durchgeführt wurde, widersetzte er sich jedoch mit Nachdruck.69) Nach seinem Tod 1539 übernahm sein Bruder Heinrich der Fromme (gestorben 1541) die Herrschaft und führte die Reformation nach dem Vorbild seiner ernestinischen Vettern durch,70) wobei das Merseburger Stiftsgebiet um *Lützen ausgenommen blieb.

Visitatoren und Sequestratoren besuchten 1539/40 alle Klöster und Stifte im albertinischen Sachsen, untersagten ihnen Neuaufnahmen und stellten das Kloster- bzw. Stiftsvermögen unter treuhänderische Verwaltung. Die Klosterinsassen, die das Kloster verlassen wollten, erhielten eine Entschädigung, den übrigen – wie z. B. den letzten Mönchen in *Goseck 154471) – wurden das Wohnrecht und eine Versorgung im Kloster auf Lebenszeit zugestanden.72) Widerstand leisteten die Nonnenklöster, die als Versorgungsanstalten adliger Töchter eine nicht zu unterschätzende Bedeutung besaßen.73) Die Domstifte zu Merseburg und Naumburg blieben als privilegierte Adelskollegien erhalten, wenn sich auch die Zahl ihrer Präbenden im Lauf der folgenden Jahrzehnte ständig verkleinerte.74) 1543 begannen aber auch Verkauf und Verpachtung von Klostervermögen und Klosteranlagen zugunsten des Fiskus.75) Ein erheblicher Teil der Verkaufserlöse und bei der Sequestrierung angefallene überschüssige Vermögenswerte wurden der Neueinstellung und Besoldung von Pfarrern und Lehrern und der Armenversorgung zur Verfügung gestellt.

Das Schulwesen der städtischen Lateinschulen und der deutschen Schulen in Städten und Dörfern wurde umgestaltet, erheblich vermehrt und vereinheitlicht und generell der Aufsicht kirchlicher Amtsträger unterstellt. Stadt- und Dorfgemeinden wurden in unterschiedlicher Weise verpflichtet, für die Unterhaltung der Schulen zu sorgen.76)

Zeitweilig wurde das sequestrierte Kirchenvermögen auch zur Versorgung von Angehörigen der landesherrlichen Familie herangezogen, wie die Einrichtung der Merseburger Bistumsadministratur 1544, die allein der standesgemäßen und haushaltsschonenden Versorgung des jüngeren Bruders des Kurfürsten Moritz dienen sollte, und die Übertragung des ehemaligen Weißenfelser Klarissenklosters zum Nießbrauch an Moritz' Schwester Sidonie (1573–1575) zeigen (Nr. 165).

Im Merseburger Stiftsgebiet konnte die Reformation wegen des Widerstands der Bischöfe erst in den 40er Jahren durchgeführt werden. Seit 1519 versuchte der Merseburger Bischof Adolf von Anhalt (1514–1526) den Einfluß der Wittenberger Reformatoren in seinem Bistum zurückzudrängen und die herkömmliche Kirchenordnung aufrechtzuerhalten. Seine Amtsnachfolger Vinzenz von Schleinitz (1526–1535) und Sigismund von Lindenau (1535–1544) führten seine antireformatorische Politik [Druckseite XXI] fort, vermochten den katholischen Ritus aber nur in Teilen des Stiftsgebiets zu erhalten.77) Nach dem Tod Sigismunds setzte der seit 1541 regierende Herzog Moritz von Sachsen, ein bekennender Lutheraner, die Wahl seines Bruders August zum weltlichen Administrator des Bistums durch. Während der Administratur Herzog Augusts wurde nun auch das Merseburger Stiftsgebiet reformiert.78) 1548 mußte August jedoch das Amt wieder aufgeben und seine Hofhaltung nach *Weißenfels verlegen. Die zeitweilige Wiedereinsetzung eines katholischen Bischofs in Merseburg vermochte das evangelische Bekenntnis der Stiftsuntertanen aber nicht mehr zu erschüttern, obwohl mit Michael Helding (Bischof von 1549/50 bis 1561) einer der engagiertesten Vertreter der vortridentinischen katholischen Kirchenreform berufen wurde.79) Nach dem Tod Heldings stellte der seit 1553 als Kurfürst regierende August die Administratur des Hochstifts Merseburg als Apanage für die albertinischen Erbprinzen wieder her und gewährte sie seinem ältesten Sohn Alexander (1561–1565).80) Es blieb fortan bei dieser Einrichtung, bis der Stiftsbesitz 1657 schließlich sogar zur Ausstattung des albertinischen Sekundogenitur-Herzogtums von Sachsen-Merseburg verwendet wurde.

Die Reformation bewirkte nicht nur tiefgreifende, hier nicht näher darzustellende Veränderungen im Kultus,81) sondern brachte auch eine neue kirchliche Organisation hervor. Diese knüpfte im albertinischen Sachsen nicht an die vorreformatorische, in die frühe Zeit der Christianisierung zurückreichende Kirchenorganisation (Archidiakonate, Dekanate) an. Hat man die alte Parochialgliederung insgesamt nur wenig verändert, so wurden doch die mittlere und die obere Ebene der Kirchenhierarchie völlig neugestaltet. Die Pfarreien wurden in Superintendenturen zusammengefaßt, deren Umfang sich an den Amtsbezirken orientierte. Wie im Fall von *Weißenfels war die Amtsstadt oft auch Sitz des Superintendenten. Zwischen 1543 und 1546 wurde mit den Kirchenkonsistorien von Merseburg, Leipzig und Meißen die obere Ebene der Hierarchie geschaffen, die sich zwar an den vorreformatorischen Bistumsgrenzen orientierte, aber eine neue Form der Kirchenführung darstellte. Das später nach Dresden verlegte Meißner Konsistorium wurde allen anderen kursächsischen Konsistorien übergeordnet.82) Die Ausbildung der evangelischen Landeskirche fand unter dem Herzog bzw. Kurfürsten Moritz von Sachsen (1541–1553) ihren vorläufigen Abschluß.

Die Anordnung der Reformation nach landesherrlichem Beschluß, ihre Durchführung durch landesherrliche Beauftragte, die enge Verflechtung von Kirchenorganisation und Landesverwaltung und die Kontrolle des Landesherrn über die sequestrierten Kirchengüter oder gar deren Aneignung führten zu einer außerordentlichen Stärkung des albertinischen Staatswesens,83) gaben aber auch der jungen evangelischen Kirche politischen Rückhalt.

Landesherrschaft und Landeskirche im albertinischen Sachsen vom Schmalkaldischen Krieg 1546/47 bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges

Obwohl sich Herzog Moritz beständig zur evangelischen Konfession bekannte, stellte er sich doch aus erbrechtlichen und machtpolitischen Erwägungen in den Dienst der Reichspolitik Kaiser Karls V.84) Im Schmalkaldischen Krieg 1546/47 stand Moritz an der Seite des Kaisers und kämpfte gegen seine protestantischen Verwandten aus ernestinischer Linie. Nach dem Sieg der kaiserlichen Partei erhielt er als Entlohnung einen Teil der 1485 den Ernestinern zugefallenen Gebiete mit dem Kurkreis und der Stadt Wittenberg und damit schließlich die sächsische Kurwürde (offizielle Belehnung 1548).85) Obwohl Moritz 1551 in das protestantische Lager wechselte und als Führer des erfolgreichen Fürstenaufstands 1552 den Fortbestand des Protestantismus in Deutschland sicherte, verweigerte er doch die Rückgabe der ihm aus ernestinischem Besitz übereigneten Besitzungen und Standesprivilegien. Der Gebietszuwachs veranlaßte Moritz zu einer verwaltungsmäßigen Neugliederung seiner Territorien, die das neue Kurfürstentum Sachsen für Jahrhunderte prägen sollte. 1547 wurden alle albertinischen [Druckseite XXII] Ämter fünf Kreisen zugeteilt, denen Oberhauptleute vorstanden.86) Das Amt Weißenfels gehörte fortan zum Thüringischen Kreis.

Moritz' Bruder und Nachfolger, Kurfürst August (1553–1586), übernahm dessen Führungsposition unter den protestantischen Fürsten, war aber außenpolitisch weniger aktiv als Moritz. Der Augsburger Reichstag 1555 verkündete einen allgemeinen Landfrieden, gewährte die endgültige reichsrechtliche Anerkennung der Reformation und förderte so eine jahrzehntelange friedliche Entwicklung des albertinischen Sachsen. August bemühte sich mit Erfolg um die wirtschaftliche Konsolidierung, den inneren Ausbau seines Landes und die Modernisierung des Rechts- und Finanzwesens. Als 1564 der letzte katholische Bischof von Naumburg, Julius von Pflug, gestorben war, erhielt Augusts Sohn Alexander auch die neugeschaffene Administratur des Hochstifts Naumburg.87)

Die unter August gefestigte evangelische Landeskirche des albertinischen Sachsen wurde unter Christian I. (1586–1591) einer schweren Prüfung ausgesetzt, als der Kurfürst in der sogenannten Zweiten Reformation versuchte, die letzten Reste der katholischen Liturgie und den Exorzismus bei der Taufe mit landesherrlicher Gewalt abzuschaffen. Das setzte ihn und seine Räte dem Verdacht aus, heimliche Anhänger des Calvinismus zu sein, und führte zu scharfen Konflikten mit der evangelischen Geistlichkeit (vgl. Nr. 194) und dem Adel.88) Doch brach nach Christians frühem Tod die Zweite Reformation schnell zusammen.

Die größte Gefährdung für Kirche und Staat brachte der Dreißigjährige Krieg mit sich. Kurfürst Johann Georg I. (1611–1656) verhielt sich zunächst neutral, sah sich aber nach dem kaiserlichen Restitutionsedikt von 1629, das die Wiederherstellung der katholischen Bistümer und die Rückgabe der Kloster- und Stiftsvermögen vorsah, zu politischer Stellungnahme gezwungen. Die Umsetzung dieses Edikts hätte ihn u. a. der merseburgischen und naumburgischen Stiftsgüter beraubt. Deshalb koalierte Johann Georg 1631 mit dem protestantischen König von Schweden, Gustav II. Adolf, und setzte damit das Kurfürstentum, vor allem dessen westliche Landesteile mit dem Amt Weißenfels, den Angriffen des kaiserlichen Heeres aus (1632 Schlacht bei *Lützen). 1635 schloß er mit dem Kaiser einen Friedensvertrag, der u. a. eine Aussetzung des Restitutionsedikts für vierzig Jahre vorsah – und machte sich damit seine ehemaligen Verbündeten zu Gegnern. Die folgenden anhaltenden Auseinandersetzungen mit den Schweden beendete erst ein 1645 abgeschlossener Waffenstillstand. Bei Kriegsende 1648 waren große Teile des Kurfürstentums verheert, der Status quo von 1618 jedoch gefestigt. Der Friedensschluß zu Münster brachte den protestantischen Stiftskapiteln, darunter denen von Merseburg und Naumburg, auch die dauerhafte reichsrechtliche Anerkennung.

Die Städte im Landkreis Weißenfels

Außer einigen Dorfkirchen mit einem vergleichsweise großen, zum Teil aber aus verschiedenen Kirchen zusammengetragenen Inschriftenbestand (*Goseck, *Kistritz, *Markröhlitz, *Untergreißlau, *Wengelsdorf) bewahrten vor allem die Stadt *Weißenfels und die Kirchen der anderen Städte des Landkreises zahlreiche Inschriftenträger. Deshalb sei die Geschichte der Städte gesondert behandelt.

Zum heutigen Landkreis Weißenfels gehören die Städte *Weißenfels, *Hohenmölsen, *Lützen und *Teuchern. Ihre mittelalterliche und frühneuzeitliche Geschichte ist in ganz unterschiedlichem Maße erforscht und dokumentiert. Die für den Zeitraum bis Anfang bzw. Mitte des 14. Jh. stadtgeschichtlich ergiebigen Quellen sind vergleichsweise gut publiziert, während die Quellen für die nachfolgenden anderthalb Jahrhunderte bisher nur partiell erschlossen wurden. Deshalb bleibt die Stadtgeschichtsschreibung für das 14. und das 15. Jh. auch auf die ältere, in unterschiedlichem Maße verläßliche lokalgeschichtliche Literatur angewiesen. Zur Stadtgeschichte der Frühen Neuzeit vermag die weitverzweigte reformationsgeschichtliche Forschung manches beizutragen.

Die besten Voraussetzungen für eine stadtgeschichtliche Darstellung bietet die Literatur zu *Weißenfels. Erste lokalhistorische Druckschriften liegen hier schon aus dem 17. Jh. vor. Deren älteste, die „SINGULARIA WEISSENFELSENSIA“ des Simon Erfurth, gibt jedoch lediglich eine stark schematisierte topographisch-statistische Beschreibung der Stadt. Dagegen bemüht sich Johannes Vulpius in seinen 1674 erschienenen „Sonderbahren Nützlichen Gedächtnissen“, einen sowohl auf ungeprüft [Druckseite XXIII] tradierten als auch auf belegbaren Fakten basierenden chronologischen Geschichtsabriß zu geben.89) Beide Werke enthalten immerhin so viele Informationen sowohl zur Stadtgeschichte als auch zum historiographischen Horizont ihrer Entstehungszeit, daß das Fehlen vergleichbarer Werke über die anderen Städte des Bearbeitungsgebiets nur zu bedauern ist.

Eine wichtige Hilfe bei der prosopographischen Bearbeitung der Inschriften sind die von Lokalforschern des 20. Jh. zusammengestellten Listen der Ratsverwandten und Amtsleute von *Weißenfels. Es handelt sich um die Exzerpte von Paul Frenzel, Max und Siegfried Thielitz – auszugsweise publiziert 1935 bzw. 1988 – und Gustav Thierbach. Die Autoren benutzten erklärtermaßen unterschiedliche Quellen, doch erwähnt Thierbach als eine seiner Quellen eine von dem (auch inschriftlich bezeugten) Weißenfelser Bürgermeister Peter Horn (vgl. Nr. 213) im Jahr 1616 erstellte Liste der Bürgermeister, die möglicherweise auch den anderen Autoren vorgelegen hat.90) Sie ist leider z. Z. im Stadtarchiv nicht auffindbar. Ein Vergleich der Personallisten untereinander und mit der epigraphischen Überlieferung macht erfreulicherweise deutlich, daß die Autoren weitgehend übereinstimmende Daten erhoben und daß diese nur selten von den inschriftlich bezeugten Fakten abweichen. Deshalb konnten insbesondere die umfangreichen Aufzeichnungen von Thielitz als verläßliche Arbeitsgrundlagen genutzt werden.

*Weißenfels ist die größte Stadt im Bearbeitungsgebiet.91) Aus dem mittelalterlichen Weißenfels und seinen Vorstädten stammt etwa ein Viertel der edierten Inschriften. Die Burg auf dem weißen Felsen an der Saale, die der Stadt den Namen gab, war wohl eine slawische Gründung, die nach Errichtung der deutschen Herrschaft östlich der Saale mehrere Besitzerwechsel erlebte, bis sie von Markgraf Otto von Meißen (1156–1190), genannt der Reiche, erworben wurde.92) Die Burg war umgeben von slawischen Siedlungen, deren (eingedeutschte) Ortsnamen überliefert sind. Es handelt sich um Tauchlitz, einst im Bereich der Naumburger Straße gelegen, um Horklitz, das wohl mit der Siedlung auf dem Georgenberg identifiziert werden kann, und um Klengow, das dem Klingentor und der Klingenvorstadt (Leipziger Straße, Hohe Straße) die Namen gegeben hat.93) Über die Ansiedlung der Deutschen und die planmäßige Anlegung einer Stadt zwischen den älteren Siedlungen liegen keine verläßlichen Zeugnisse vor.94) Nach heutigem Kenntnisstand erscheint der Name der zukünftigen Stadt erstmals 1192 als Herrschaftstitel eines „Theodoricus de Wizenvels“. Das ist der spätere Markgraf von Meißen, Dietrich der Bedrängte (1197–1221), ein Sohn Ottos des Reichen, der sich zeitweilig auch Graf von Weißenfels nannte.95) Dietrich gilt als bedeutender Förderer des sächsisch-meißnischen Städtewesens, der Stadtgründungen als Mittel zum Ausbau der markgräflichen Herrschaft nutzte. Vielleicht ist die regelmäßige Stadtanlage mit der Pfarrkirche St. Mariae auf ihn zurückzuführen.96)

Wichtigste Voraussetzung für die Stadtgründung war außer der Nähe der Burg die verkehrsgünstige Lage an der Via regia, Königsstraße, die Frankfurt am Main und Leipzig verband und von Leipzig aus über Breslau weiter nach Osteuropa führte. Im künftigen Stadtgebiet kreuzte die Königsstraße oder Hohe Straße einen wichtigen, von Halle an der Saale ausgehenden, die Saale überquerenden und weiter durch Mitteldeutschland nach Böhmen führenden Handelsweg.97) Die nachweislich hohen Geleiteinnahmen im späten Mittelalter belegen die wirtschaftliche Bedeutung dieser Straßen.98)

Die älteste Niederlassung der Deutschen ist vermutlich in oder bei der Siedlung Tauchlitz zu suchen, die noch im 19. Jh. als „Altstadt“ bezeichnet wurde. In der „Altstadt“ gab es eine 1268 erstmals erwähnte St.-Nicolai-Kirche, die wahrscheinlich die erste Pfarrkirche im heutigen Stadtgebiet gewesen [Druckseite XXIV] war, bis 1301 aber die Parochialrechte verloren hatte.99) Sie war vermutlich eine Stiftung deutscher Kaufleute, die sich wohl in der ersten Hälfte des 12. Jh. in Tauchlitz niedergelassen und die Kirche dem Schutzheiligen ihres Standes geweiht hatten. Mit der Entstehung einer Kaufmannssiedlung konstituierte sich eine eigenständige Gemeinde freier Personen, deren Rechtsstatus auch bei der folgenden Stadtgründung Geltung behalten sollte. Als dann die Stadt *Weißenfels angelegt und mit eigenem Recht privilegiert wurde, verließen die Kaufleute die „Altstadt“ (später auch Nikolaivorstadt genannt) und siedelten in die neue Stadt über. Dieser Vorgang ist durch Schriftquellen nicht belegbar, läßt sich aber anhand der gesicherten Fakten – die Existenz einer „Altstadt“ mit einer ehemaligen Pfarrkirche St. Nicolai, die bei der planmäßigen Stadtgründung ausgegrenzt wurde – und in Analogie zu ähnlichen Stadtgründungen rekonstruieren.100)

Den rechtlichen Status der Neugründung „Wizenvelz“ bestätigt die erstmalige Erwähnung eines „civis de Wizenvelzensi“ 1233.101) Pfarrkirche der neuen Stadt und der alten Siedlungen Tauchlitz, Horklitz und Klengow wurde nun die neue, erstmals 1268 erwähnte Marienkirche am Markt.102) Als frühester Beleg für die Weißenfelser Marienkirche galt lange Zeit irrtümlich eine Urkunde Friedrichs I. Barbarossa von 1158,103) die als Insert eines Weißenfelser Diploms aus dem 15. Jh. überliefert ist, tatsächlich aber für die Kirche der Hll. Maria und Michael in Lissa bei Delitzsch (Sachsen) ausgestellt wurde. Durch die Übereignung des Patronats der Lissaer Kirche an das Klarissenkloster zu *Weißenfels Anfang des 14. Jh. gelangte diese Urkunde in die Weißenfelser Tradition.104) Ob der erste nachweisbare Pfarrer von *Weißenfels, der zwischen 1212/15 und 1232 mehrfach als Zeuge genannte „Hermannus plebanus de Wizenuels“, schon der neuen Pfarrkirche vorstand, ist ungewiß.105)

Der Ausbau der Stadt und ihres Marktes machten wohl, insbesondere gegen Ende des 13. Jh., rasche Fortschritte. „Villicus“ (1250), Schultheiß (1290) und „advocatus“ (1297) regierten in Vertretung des markgräflichen Stadtherrn;106) sie wurden vielleicht schon im 13., spätestens aber im 14. Jh. wie in anderen mitteldeutschen Städten durch die 1290 erstmals erwähnten „consules“,107) Bürgermeister oder Stadträte, abgelöst. 1255 wird ein Weißenfelser Getreidemaß erwähnt,108) das auf einen umfangreichen und geregelten Warenumschlag am Ort schließen läßt. Die wirtschaftliche Bedeutung der in *Weißenfels ansässigen Kaufleute beweisen Privilegien Albrechts des Entarteten und Friedrichs des Freidigen, die diesen 1291 die Zoll- und Geleitsfreiheit in allen wettinischen Landen zusicherten. Dieses Privileg ist bis in die Neuzeit hinein immer wieder erneuert worden.109)

Die Vorteile eines wichtigen Verkehrsknotens und die schon erörterte, zentrale Lage inmitten wettinischer Besitzungen110) machten *Weißenfels seit dem frühen 13. Jh. zu einem bevorzugten Aufenthalts- und Beurkundungsort der Markgrafen von Meißen.111) So nimmt es nicht wunder, daß die 1238 erstmals urkundlich erwähnte Burg112) zum Hauptsitz des seit 1261/62 selbständig herrschenden Markgrafen von Landsberg, Dietrichs des Weisen, gewählt wurde und bald darauf auch auf der Burg und in der Stadt die Ämter und Institutionen urkundlich in Erscheinung treten, die zu einer zeitgemäßen landesherrlichen Hofhaltung gehörten.113) Markgraf Dietrich forcierte den Ausbau der Stadt als Herrschaftssitz und Vorort der Region, indem er bis 1272 (Ersterwähnung) eine Münzstätte einrichtete114) und das erste in (bzw. bei) *Weißenfels nachweisbare Hospital stiftete.

Das St.-Mariae-Hospital wurde 1269/74 durch den Markgrafen Dietrich und seine Gemahlin Helena vor der Saalebrücke, am linken Ufer der Saale, gegründet und 1310 durch Friedrich den Freidigen von allen Abgaben befreit. 1404 soll es einen Ablaßbrief vom Merseburger Bischof Otto von Honstein [Druckseite XXV] erhalten haben.115) 1571–1574 wurde das Hospital um- oder neugebaut, 1877/78 verkauft, schließlich abgebrochen und durch einen Neubau an anderer Stelle ersetzt.116) Unbekannt ist aber, seit wann es dem hl. Laurentius geweiht war, der spätestens seit Einführung der Reformation als Patron erscheint. Daß es sich aber um eine kirchliche Einrichtung in der Nachfolge des im 13. Jh. gegründeten Marienspitals handelt, steht allein schon wegen ihres historischen Standorts außer Frage.

Wohl durch Alter und Tradition begünstigt, war das Hospital St. Mariae bzw. St. Laurentii das reichste der drei Weißenfelser Hospitäler, wie es sich schon in seinem volkstümlichen Namen „Reiches Spittel“ ausdrückt. Daneben gab es die jüngeren Hospitäler St. Nicolai an der Naumburger Straße und St. Jacobi, vor dem Nikolaitor am Greißelbach gelegen. Das Patrozinium läßt vermuten, daß das Jakobihospital als Pilgerhospiz gegründet worden war. Noch in der frühen Neuzeit stand es – wohl in ursprünglicher Tradition – Fremden offen. Das Jacobihospital, dessen beschränkte Vermögensverhältnisse ihm den Namen „Armes Spittel“ eintrugen, wurde 1669 geschlossen und ein Jahr später abgerissen.117)

Das Nikolaihospital nutzte wahrscheinlich die Gebäude des zuerst an der Nikolaikirche angesiedelten und 1301 verlegten Klarissenklosters und ist schon 1328 bezeugt. Nach mehrmaliger baulicher und institutioneller Umgestaltung wurde es 1839 in ein Krankenhaus umgewandelt und in einen Neubau an anderer Stelle verlegt.118)

Große Bedeutung für das religiöse Leben der Stadt hatte das 1284 gestiftete und seit 1301 in der befestigten Stadt ansässige Klarissenkloster, dem schon seit 1285 die Stadtpfarrkirche St. Mariae inkorporiert war.119) Außerdem existierten in Weißenfels eine Terminei der Leipziger Dominikaner, eine Kalandbruderschaft sowie andere geistliche Einrichtungen, Kapellen und Bruderschaften, deren Geschichte aber zumeist noch der wissenschaftlichen Aufarbeitung bedarf.120)

Nach dem Tod Friedrich Tutas und der Auflösung der Markgrafschaft Landsberg 1291 wurde *Weißenfels Objekt widerstreitender Herrschaftsansprüche. Wohl stellten noch Onkel und Vetter Friedrich Tutas, Albrecht der Entartete und dessen Sohn Friedrich der Freidige, für und in *Weißenfels Urkunden aus, doch fand ihre Herrschaft über die Stadt und den zugehörigen Gerichtsbezirk mit den Feldzügen König Adolfs von Nassau (1292–1298) ein vorläufiges Ende. Überliefert ist ein Besuch Adolfs im Klarissenkloster,121) der vermutlich während eines Feldzugs (1294/95 oder 1295/96) stattfand. Die Stadt (und die Burg?) *Weißenfels soll von Adolfs Nachfolger, König Albrecht von Habsburg (1298–1308), den Bischöfen von Merseburg verpfändet und durch Diezmann, einem anderen Sohn Albrechts des Entarteten und Markgrafen der Ostmark, 1303 gegen *Burgwerben eingetauscht worden sein.122)

Wegen ihrer verkehrsgünstigen Lage im Grenzgebiet alter Kulturlandschaften war die Stadt *Weißenfels zumeist auch von Kriegszügen,123) Pestepidemien und anderen Unglücksfällen betroffen, die Mitteldeutschland im 14. und 15. Jh. heimsuchten. Deren langfristige Auswirkungen lassen sich beim gegenwärtigen Stand der lokalhistorischen Forschung kaum abschätzen. Am allgemeinen Aufschwung der mitteldeutschen Städte im 15. Jh. hatte *Weißenfels durch die Weichbildverleihung 1454 und die Verleihung fast aller Gerichte 1483 Anteil.124) Am Ausgang des Mittelalters war *Weißenfels schriftsässig und besaß Sitz und Stimme im albertinischen Landtag.125) Bauliche Zeugnisse städtischer Prosperität waren die Erneuerung der Stadtbefestigung in der zweiten Hälfte des 15. Jh.126) und der in mehreren Phasen um 1430 bzw. ab 1465 errichtete Neubau der Stadtpfarrkirche (Nr. 32, 44, 108).

[Druckseite XXVI]

Voraussetzung für die umfangreiche Bautätigkeit war eine wirtschaftliche Entwicklung, die *Weißenfels zwischen 1485 und 1539 zu einer der ertragreichsten Städte des Herzogtums Sachsen machte.127) Große und bis in die Neuzeit anhaltende Bedeutung besaß das Schuhmacherhandwerk, dessen Gesellen 1486 eine Innung gründeten.128) Die herausragende Stellung der Schuhmacher im städtischen Wirtschaftsleben äußerte sich vor der Reformation auch in kirchlichen Stiftungen (Nr. 61, 108) und nach der Reformation (zumindest von 1567 bis 1607) in der zeitweiligen Bestellung der Kirchen- und Schulkustodie. In welcher Beziehung die Schuhmacher zu dem mit einem aufwendigen, auf 1554 datierten Portal versehenen Haus Jüdenstraße 19 standen, ist nicht bekannt. Das Portal zieren Schilde mit dem Gewerkezeichen der Schuhmacher und dem Wappen des Herzogtums Sachsen (Nr. 140). Außerdem spielte die wirtschaftliche Nutzung der Saale, d. h. die durch weitreichende Privilegien begünstigte Flußfischerei und seit Mitte des 16. Jh. auch die Flößerei, eine bedeutende Rolle.129) Im 15. und 16. Jh. erwarb die Stadt mehrere Rittergüter in der Umgebung von *Weißenfels (*Markwerben, *Uichteritz)130) und die ehemaligen Klostergüter zu Beuditz (1556) und *Langendorf (1570).131) Die hohen Einkünfte der Stadt und des Amtes ließen die Burg bzw. das Schloß zu *Weißenfels zwischen dem 13. und dem 16. Jh. mehrfach als Leibgedinge und Wittum wettinischer Fürstinnen geeignet erscheinen.132)

Wann sich Juden in *Weißenfels niederließen, ist bislang nicht bekannt. Sollte sich aber die an der Kirche angebrachte Inschrift, die von einem Judenpogrom im Jahre 1350 berichtet, auf *Weißenfels beziehen, gäbe sie den terminus ante quem (Nr. 45). In der zweiten Hälfte des 14. Jh. ist jedenfalls jüdisches Leben in *Weißenfels mehrfach bezeugt. 1384 soll hier sogar ein „Judenturnier“ stattgefunden haben, vermutlich eine Versammlung von Vertretern verschiedener jüdischer Gemeinden. In der Nähe des Marktes, an der Südseite der Leipziger Straße, befanden sich die Häuser der Juden und die 1402 bezeugte Synagoge. Nach der endgültigen Vertreibung der Juden 1425 wurde das ehemalige jüdische Quartier verkauft und gänzlich umgestaltet.133) Noch in der zweiten Hälfte des 19. Jh. war als letztes Zeugnis der mittelalterlichen Judengemeinde ein Stein mit einer hebräischen Inschrift erhalten, der vermutlich aus der untergegangenen Synagoge stammte.134)

Bis zum Ausgang des Mittelalters hatte sich die Struktur der Stadtverwaltung ausgebildet, wie sie noch mehr als ein Jahrhundert fortbestehen sollte. 1485 (?) werden erstmals der Bürgermeister, der Stadtrichter, zwei Kämmerer und vier Ratsherren als amtierender Stadtrat bezeugt.135) Sie stellten ein Drittel der Ratsverwandten, die nach einem Jahr von dem nächsten Drittel abgelöst wurden. Nachdem das dritte Drittel wiederum ein Jahr amtiert hatte, gingen die Amtsgeschäfte an diejenigen Ratsverwandten über, die sie letztmals drei Jahre zuvor übernommen hatten. Nach Aufnahme in den Rat konnten die „Ratsverwandten“ in alle Ämter gewählt werden, mußten aber i. d. R. erst ein niederes Amt versehen haben (Kämmerer bzw. Stadtrichter), um das nächsthöhere wahrnehmen zu können (Stadtrichter bzw. Bürgermeister). In allen Ämtern war offensichtlich eine Wiederwahl in unbegrenzter Häufigkeit möglich. Der Ratswechsel fand im Laufe des Kalenderjahres statt,136) so daß sich eine Verschiebung der Amtsjahre gegenüber den Kalenderjahren ergab. Daraus lassen sich die immer wieder feststellbaren, um ein Jahr differierenden Angaben der historisch überlieferten Amtszeiten der Ratsverwandten erklären. Den Rat unterstützten angestellte Ratsschreiber, die in Zusammenhang mit vorliegender Arbeit erst in der zweiten Hälfte des 16. Jh. in Erscheinung treten (Nr. 179).

1619 trat eine neue Ratsverfassung in Kraft, die die Zahl der Kämmerer auf einen reduzierte. Das Amt [Druckseite XXVII] des Stadtrichters sollte vom jährlichen Ratswechsel ausgenommen und über einen längeren Zeitraum mit derselben Person besetzt werden.137) Landesherrliche Eingriffe in die städtische Selbstverwaltung waren selten, aber keineswegs ungewöhnlich, blieb doch die kommunale Autonomie der landesherrlichen Stadt *Weißenfels stets herrscherlicher Willkür unterworfen. In Vertretung des Landesherrn konnte auch, wie mitunter geschehen, der Amtshauptmann in die Stadtverwaltung eingreifen (Nr. 139).

Hatte die Stadt *Weißenfels schon vor der Reformation die wirtschaftliche und politische Struktur entwickelt, die bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums Bestand haben sollte, so führte die Reformation eine Umwälzung herbei, deren Auswirkungen noch über Jahrzehnte hinaus zu spüren waren. Am 3. Juni 1539 hielt der Vikar Thomas Hoffmann in der Marienkirche die erste evangelische Predigt und reichte das Abendmahl in beiderlei Gestalt. Die ersten, auf Befehl Herzog Heinrichs von Sachsen im September 1539 tätigen Visitatoren schafften die Privatmessen ab und schlossen alle Kapellen, sofern sie nicht mit Hospitälern verbunden waren.138) Die fortan ungenutzten Nebenaltäre der Pfarrkirche St. Mariae wurden erst 1583 abgebrochen, die Altarretabel aber weiterhin in der Kirche belassen (vgl. Nr. 102, 126).139) Sie gingen erst in den folgenden Jahrhunderten verloren.

Die Kirche des 1540 geschlossenen Klarissenklosters wurde 1546 teilweise abgebrochen, 1560/61 auf Betreiben der noch im ehemaligen Klostergebäude lebenden letzten Äbtissin Margaretha von Watzdorf wiederhergestellt und fortan bis zum Ende des 18. Jh. als Predigtkirche und Grabstätte für hochgestellte Persönlichkeiten der Stadt und des Amtes genutzt.140) 1632 wurden hier die Innereien (ohne das Herz) des auf dem Schlachtfeld bei *Lützen gefallenen schwedischen Königs Gustav Adolf beigesetzt. Sie waren entnommen worden, als ein Weißenfelser Arzt den Leichnam für die Überführung nach Schweden präparierte.141) Drei auf der Nonnenempore aufbewahrte Altarretabel hat man 1592, 1593 und 1619 verkauft bzw. verschenkt.142)

Bei Einführung der Reformation wurde außer der gottesdienstlichen Ordnung auch das öffentliche Schulwesen reformiert und 1540 eine Lateinschule für Knaben eingerichtet. Zu den Schulbediensteten gehörten u. a. der Schulmeister (Rektor), ein Kantor und ein Organist, der mitunter auch das Amt des Küsters (Kustos) versah.143) Die Schulämter genossen offensichtlich ein hohes Ansehen, denn sie ermöglichten einigen Bürgern den Aufstieg in den Stadtrat: so den ersten drei Rektoren Johannes Meiner, Peter Horn und Johannes Caesar und den Organisten und Küstern Heinrich Colander und Blasius Theuring (Nr. 179, 189, 213, 232). Im Jahre 1540 wurden auch die Aufgaben der Hospitäler enger gefaßt: das Nicolaihospital sollte allein Frauen und das Jacobihospital Fremden und Sterbenskranken vorbehalten sein.144)

Während des Schmalkaldischen Krieges, zu Anfang des Jahres 1547, besetzten die Truppen Kurfürst Johann Friedrichs die zum albertinischen Sachsen gehörende Stadt *Weißenfels und andere Orte der Umgebung. Sie wurden aber bald darauf von dem albertinischen Amtshauptmann Christoph von Ebeleben und dem Feldhauptmann Georg von Altensee genannt Wachtmeister für Herzog Moritz von Sachsen zurückgewonnen.145) Für seine vielfältigen militärischen Verdienste erhielt Georg von Altensee 1548 von Moritz das Klostergut *Goseck als Entgelt übereignet (vgl. Nr. 149).

Im Zuge der politischen Neugestaltung des mitteldeutschen Raumes nach dem Schmalkaldischen Krieg wurde *Weißenfels zeitweilig wieder wettinische Residenz. Herzog August, Moritz' Bruder, beschloß, seinen eigenen Hofstaat auf dem Schloß einzurichten, das ihm sein Bruder mit Stadt und Amt 1548 überlassen hatte. Moritz entschädigte August damit für den Verlust der Administratur des Bistums Merseburg. Bedrängt von Kaiser Karl V., der Merseburg als katholischen Bischofssitz zu erhalten wünschte, und vom altgläubigen Merseburger Stiftskapitel, das wegen Augusts bevorstehender Verehelichung mit Anna von Dänemark dessen Amtsverzicht forderte, mußte August 1548 die Administratur aufgeben. Sofern er nicht in politischem Auftrage seines Bruders unterwegs war, residierte er bis zum Tode Moritz' 1553 in *Weißenfels.146) In diesen wenigen Jahren begann in der Stadt eine rege [Druckseite XXVIII] Bautätigkeit, die noch heute am Denkmalsbestand ablesbar ist. Die Errichtung neuer, massiver Gebäude wurde gefördert durch einen Erlaß Augusts von 1550 (oder 1551), der anordnete, daß die Häuser mit steinernen Giebeln und Brandmauern zu versehen, mit Ziegeln zu decken und Gewölben auszustatten seien, daß die feuergefährdeten Scheunen aus der Stadt verlegt und eine Feuerordnung eingeführt werden müsse.147) Hofbeamte errichteten anspruchsvolle, mit Inschriften ausgezeichnete Bauten, von denen einige gänzlich, andere nur noch teilweise erhalten sind. So ließ der herzogliche Kanzler Hieronymus von Kiesewetter das spätere Geleitshaus (Große Burgstraße 22; vgl. Nr. 136) und der herzogliche Kammersekretär Simon Rost das heutige „Schütz-Haus“ (Nikolaistraße 13; vgl. Nr. 137) erbauen.148) August selbst veranlaßte 1551 den Neubau der Brückenmühle am linken Saaleufer, des zwischen Saale und Stadtmauer gelegenen Kuttel- oder Schlachthofs und der durch die Stadtmauer dahin führenden Kuttelpforte149) und unterstützte wohl auch die Errichtung der 1553 vollendeten Stadtschule (Nr. 139).150)

Der Regierungsantritt Augusts als Kurfürst von Sachsen im Jahre 1553 eröffnete eine lange Periode politischer Stabilität und kontinuierlicher wirtschaftlicher Entwicklung, die erst mit dem wirtschaftlichen Niedergang am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges endete. Vor allem die Jahre zwischen 1590 und 1610 zeichneten sich durch verstärkte, auch epigraphisch belegbare Bautätigkeit aus (Nr. 187, 189, 213, 225). Zwischen 1616 und 1621 jedoch sah sich die Stadt schuldenhalber zum Verkauf zweier Mühlen, der in städtischem Besitz befindlichen Güter in *Uichteritz und *Langendorf u. a. m. gezwungen.151) Die durch Hochwasser 1622 schwer beschädigte Saalebrücke mußte die Stadt an den Kurfürsten übereignen, da ihr die Mittel zu deren Wiederherstellung fehlten.152) Nach dem Kriegseintritt des Kurfürstentums Sachsen wurde auch *Weißenfels von den Kriegsfolgen getroffen. Von 1631 bis 1647 erlitt die Stadt fast jährlich – mitunter sogar mehrmals im Jahr – Truppendurchmärsche, Plünderungen, Einquartierungen, Requirierungen und Kontributionsforderungen kaiserlicher, schwedischer und kursächsischer Truppen.153) Nichts veranschaulicht das Elend jener Jahre mehr als die durch schwedische Truppen 1636 zerstörte Saalebrücke, die trotz ihres hohen wirtschaftlichen Wertes erst Jahre nach Kriegsende (1654–1657) wiederhergestellt werden konnte.154) Das Schloß wurde 1632 durch kaiserliche Söldner in Brand gesteckt und von Dezember 1644 bis Januar 1645 durch die Schweden demoliert, teilweise entfestigt und gesprengt.155) In Anbetracht der desolaten Verhältnisse resignierte der Amtshauptmann von Weißenfels, Rudolf von Dieskau, 1640. Nach seinem Rücktritt blieb das Amt zwölf Jahre vakant.156)

Das „oppidum“ *Hohenmölsen liegt am Rand einer Hochfläche östlich des Rippach. Der 1236 erstmals urkundlich erwähnte Marktflecken ist vermutlich aus einer frühmittelalterlichen Siedlung hervorgegangen. Stadtherren waren die Wettiner, die den Ort 1284 dem Klarissenkloster in *Weißenfels übereigneten. Die Schenkung vollzog Markgraf Dietrich von Landsberg, der aber eine Nutzung der Gerechtsame seiner Gemahlin Helena (gestorben 1304) auf Lebenszeit vorbehielt. Obwohl das Kloster mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich die Stadtherrschaft übernommen hatte, trat es als Stadtherr kaum in Erscheinung.157) 1457 erwarb der Stadtrat das Niedergericht und 1611 (oder 1619) pachtweise das Obergericht.158) Der amtierende Stadtrat bestand aus Bürgermeister, Stadtrichter, Kämmerer und zwei weiteren Ratsverwandten.159) Das seit dem 14. Jh. bezeugte Landgericht (der [Druckseite XXIX] „Stuhl“) zu *Hohenmölsen verlor in der Neuzeit mehr und mehr zugunsten des Weißenfelser Gerichts an Bedeutung.160)

Die Stadtpfarrkirche St. Petri wurde 1236 dem Augustinerchorherrenstift St. Moritz in Naumburg inkorporiert.161) Seit der evangelischen Visitation 1540 war die Hohenmölsener Kirche nachweislich eine Filialkirche der Pfarrei im benachbarten *Wählitz.162) Ein Unterstellungsverhältnis hatte vielleicht schon – zumindest zeitweilig – vor der Reformation bestanden, denn die Kirche von *Wählitz war um 1300 ebenfalls unter das Patronat des Naumburger Moritzstifts gekommen und beschäftigte drei (!) Priester, was auf eine sehr große Parochie schließen läßt.163) 1612 bekam *Hohenmölsen wieder einen eigenen Pfarrer, mußte aber das Kirchenpatronat, das vermutlich nach der Reformation der Stadt zugefallen war, an den Kurfürsten abgeben (vgl. Nr. 185).164)

Die Stadt blieb von Kriegszügen, Seuchen und Bränden nicht verschont, wurde aber besonders nachhaltig durch den bei Plünderungen ausgelösten, großen Stadtbrand von 1639 geschädigt.165)

Die in einer fruchtbaren Ebene liegende Stadt *Lützen wurde planmäßig in einer ursprünglich dichter besiedelten Landschaft angelegt. In unmittelbarer Umgebung der heutigen Stadt gab es mehrere Dörfer, die aber wüst fielen und deren Fluren in der Lützener Stadtflur aufgingen.166) Die namensgebende Vorgängersiedlung *Lützens war slawischen Ursprungs;167) der Stadtgründer ist unbekannt. *Lützen war offenbar Königsgut, bis es 1282 im Tausch den Bischöfen von Merseburg übereignet wurde, die aber schon eher, nachweislich 1269, den Ort besaßen.168) Ansprüche der Wettiner auf den Markt *Lützen und das territorialpolitisch bedeutende Landgericht zu *Lützen, die nach dem Aussterben des Landsberger Zweiges der Familie 1291 erhoben wurden, konnte Bischof Heinrich von Ammendorf (1284–1301) wohl nur mit großem diplomatischem Geschick abwehren.169) 1290 erscheint *Lützen als „villa forensis“, Marktflecken, und 1297 als „oppidum“.170) Die Entwicklung der Stadt und ihres Marktes, der allerdings nie überregionale Bedeutung gewann, wurde durch die Lage an der von Frankfurt (Main) nach Leipzig führenden Hohen Straße begünstigt. Das hier ansässige Geleit brachte dem bischöflichen Geleitsherrn hohe Einnahmen.171) Die wirtschaftliche Bedeutung des Ortes, aber auch die Gefährdung des mühsam verteidigten Besitzes mag Heinrich von Ammendorf veranlaßt haben, die Stadt mit einer Burg zu sichern, wie die Merseburger Bischofschronik überliefert.172) Seit der zweiten Hälfte des 13. Jh. wurden verstärkt Beamte zu Sicherung und Ausbau des bischöflichen Territoriums eingesetzt.173) In der ersten Hälfte des 14. Jh. erscheinen bischöfliche Vögte („advocati in Lutzin“),174) die sicherlich als Vorgänger der frühneuzeitlichen Amtshauptleute anzusehen sind.

1330 sah sich der Merseburger Bischof Gebhard von Schraplau gezwungen, Landgericht, Amt, Burg, Stadt und Marktzoll von *Lützen („castrum Lutzin et oppidum ibidem ecclesie nostre cum thelonio et ducatu ac iurisdicione ibidem“) an den Naumburger Bischof zu verpfänden.175) Die Nennung der einzelnen Gerechtsame bzw. Rechtsbezirke (Amt, Burg, Stadt) erweist eine differenzierte Herrschaftsstruktur im Gebiet des Hochstifts Merseburg. All das war sicherlich in den Besitz der Bischöfe [Druckseite XXX] von Merseburg zurückgekehrt, als *Lützen 1355 von Bischof Heinrich von Stolberg wieder „oppidum nostrum“ genannt wurde.176)

In derselben Urkunde wird auch erstmals eine Stadtbefestigung erwähnt. Sie war an Nord- und Südende der Hauptstraße mit zwei großen Toren (Leipziger und Hospitaltor) und daneben mit drei kleineren Toren bzw. Pforten versehen. Ihre frühneuzeitliche Gestalt ging vermutlich auf den Merseburger Bischof Vinzenz von Schleinitz (1526–1535) zurück, der wie sein Amtsnachfolger Sigismund von Lindenau (1535–1544) hier und an anderen Orten und Schlössern des Stiftsgebiets Bauarbeiten ausführen ließ (Nr. 113, 114, 184).177)

Stadt und Markt behielten im wesentlichen die Größe bei, die ihnen bei ihrer Anlegung im 13. Jh. (oder früher?) gegeben worden war. Diese bot bis weit in die Neuzeit hinein der Stadt genügend Ausbaufläche. *Lützen besaß zwar eher noch als *Hohenmölsen und *Teuchern urbanen Charakter, konnte sich aber ebensowenig wie die anderen Städte neben dem günstiger gelegenen Markt von *Weißenfels oder gar neben den Messestädten Naumburg und Leipzig entfalten. Ein Stadtrat mit Bürgermeister, Stadtrichter, Kämmerer und Stadtschreiber ist seit dem frühen 16. Jh. bezeugt, hat aber sicherlich schon eher bestanden.178) Die Ausübung von Hoch- und Niedergericht in der frühen Neuzeit war eine der Grundlagen städtischer Autonomie.179)

Mit dem Tod Sigismunds von Lindenau, der schon seit 1542 lutherischen Gottesdienst in *Lützen dulden mußte,180) und der Einführung der Reformation 1544 erlosch de facto die Herrschaft des Merseburger Hochstifts über *Lützen. Die von 1544 bis 1548 und von 1561 bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums herrschenden evangelischen Stiftsadministratoren aus wettinisch-albertinischem Haus nahmen auch die stadtherrlichen Rechte wahr.181)

Höhepunkte in der ruhig verlaufenden Stadtgeschichte waren wohl die Einsetzungen neuer Administratoren, die auch bauliche Veränderungen am alten Wasserschloß vornahmen. Das Schloß, das die Bischöfe nach chronikalischen und inschriftlichen Zeugnissen zwischen dem 13. und dem 16. Jh. mehrfach umbauten (Nr. 184), wurde offensichtlich trotz seiner geringen Größe auch von den Administratoren, ja sogar noch von den 1657 inthronisierten Herzögen von Sachsen-Merseburg häufig aufgesucht und den sich verändernden Bedürfnissen angepaßt. Der über lange Zeit prägende Umbau des 16. Jh. mit Eckerkern, hohen Zwerchhäusern und repräsentativen Inschriften über dem Tor ist leider im 19. Jh. größtenteils beseitigt worden.182)

Einen großen Einschnitt in die Stadtgeschichte brachte der Dreißigjährige Krieg mit sich, der besonders in den dreißiger Jahren die Stadt schwer zeichnete. *Lützen wurde 1630 von der Pest heimgesucht, 1631 durch kaiserliche Truppen geplündert und 1632 während der Schlacht des schwedischen Königs Gustav Adolf gegen die Kaiserlichen unter Wallenstein durch letztere in Brand gesetzt. Nach einer neuerlichen Pestepidemie 1636 war die Einwohnerschaft schließlich auf die Hälfte reduziert.183)

Die Stadt *Teuchern besteht aus einem unregelmäßigen Straßennetz, das sich – den Markt und ein Rittergut einschließend – teils in einer Senke südlich des Rippachs, teils am flachen Nordhang des Rippachtals erstreckt. Von Südosten her schiebt sich ein steiler Bergsporn in die Stadt hinein, der die Stadtpfarrkirche St. Georgii und eine wüste Burgstatt trägt. Die Namensgleichheit des Ortes mit dem frühmittelalterlichen slawischen Gau läßt vermuten, daß hier das Gauzentrum lag. Die „in pago Ducharin“ gelegene „basilica“, deren Pfarrgut 4 Dörfer und deren Parochie noch bei Einführung der Reformation 16 (!) Dörfer umfaßte, ist zweifellos als Urpfarrei des Gaues anzusehen. Die Kirche wurde 976 dem Hochstift Zeitz übereignet.184) Die zu einem unbekannten Zeitpunkt vollzogene Übertragung des 1042 erstmals erwähnten „burcwardus Thvchorin“ an den Bischof von Naumburg begründete vermutlich dessen Herrschaftsrechte an dem Ort,185) die erst in der frühen Neuzeit auf den ortsansässigen Adel übergingen. Die zentrale Stellung *Teucherns innerhalb einer alten Siedlungslandschaft [Druckseite XXXI] und die günstige Verkehrslage am Schnittpunkt alter, die Märkte Zeitz, Naumburg und *Weißenfels verbindender Straßen wird wohl den Bischof von Naumburg bewogen haben, auch hier einen Markt anzulegen oder zu privilegieren. Die Existenz und die herausgehobene Stellung des Marktes bezeugt eine Urkunde von 1135, die dem Neuwerksstift bei Halle (Saale) die Zollfreiheit auf den namentlich genannten Märkten von Naumburg, Zeitz und *Teuchern sowie auf allen übrigen in bischöflich-naumburgischem Besitz befindlichen, aber nicht namentlich genannten Märkten gewährt.186) Der Markt von *Teuchern war im 12. Jh. offensichtlich bedeutender als die Märkte von *Weißenfels und *Lützen, die erst im 13. Jh. faßbar sind.

Es ist aber ungewiß, ob die Marktsiedlung mit der „villa Tucherin“, deren Vogtei 1140 dem Markgrafen von Meißen und Vogt des Naumburger Hochstifts, Konrad dem Großen, zugesprochen wurde,187) identisch ist, denn der Ort war seit jeher, d. h. vermutlich schon seit der Marktgründung vor 1135, und über den gesamten Bearbeitungszeitraum in zwei Rechtsbezirke geteilt. 22 Höfe am Markt und an den zum Markt führenden Straßen bildeten zusammen die sogenannte Kapitelsgemeinde mit eigenem Schultheißen (später Bürgermeister), dem in der Neuzeit ein Kämmerer zur Seite stand, und eigenem Gericht. Gerichtsherr der Kapitelsgemeinde war in der frühen Neuzeit das Naumburger Domkapitel, das vermutlich nach der Reformation die Rechtsnachfolge des Bischofs angetreten hatte. Die Kapitelsgemeinde war dem Domkapitel zinspflichtig, ansonsten aber von Fron und Abgaben befreit.188) Die Rechtsform der Kapitelsgemeinde ist noch nicht wissenschaftlich untersucht, doch kann allein aufgrund der bisher bekannt gewordenen Schriftquellen angenommen werden, daß sie eine weit in das Mittelalter zurückreichende Tradition hat. Der andere Rechtsbezirk umfaßte den nördlichen, jenseits des Rippachs gelegenen Teil der Stadt, die Propstei- oder Gassenvorstadt, auch Kleinteuchern genannt. Er hatte keine kommunale Selbstverwaltung und unterstand 1553 der Gerichtsbarkeit des Zeitzer Stiftspropstes. Beide Ortsteile wurden erst 1834 vereinigt.189)

Die erstaunlich lange Geltungsdauer einer vielleicht schon im Hochmittelalter geschaffenen Gemeindeverfassung zeigt an, daß die Triebkräfte einer städtischen Entwicklung in *Teuchern nicht zu voller Entfaltung kamen. Anders als die Marktsiedlungen von Naumburg und Zeitz hat die Markt- oder Kapitelsgemeinde sich nicht aus der unmittelbaren Abhängigkeit vom bischöflichen Stadtherren lösen und zu einer rechtlich eigenständigen und räumlich geschlossenen Kommune heranwachsen können. Die Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges bewirkten sogar, daß die ohnehin schwach entwickelte Selbstverwaltung der Kapitelsgemeinde gänzlich aussetzte. Zwischen 1639 und 1648 fanden keine Gemeindeversammlungen mehr statt.190)

Es ist wohl der nachgeordneten Stellung des Marktfleckens geschuldet, daß die Stadtgemeinde in keiner und die Kirchgemeinde nur in einer Inschrift Erwähnung findet. Die epigraphischen Denkmale Teucherns sind beinahe ausschließlich historische Zeugnisse des ortsansässigen Adels der frühen Neuzeit. Die erstmals in einer vor 1171 ausgestellten Urkunde bezeugten bischöflichen Vasallen von Teuchern und ihre Nachkommen, die sich nach dem einst bei *Teuchern gelegenen und heute wüsten Ort Lichtenhayn nannten, haben noch keine Inschriften hinterlassen. In der Mitte des 14. Jh. ließen sich die Herren von Bünau auf dem im Rippachtal zwischen Markt und Kleinteuchern gelegenen Rittergut nieder und saßen hier bis 1588.191) Die seit 1598 auf *Teuchern ansässige Familie von Berlepsch erwarb 1609 das Kirchenpatronat. Die von Bünau und die von Berlepsch haben die jüngere Stadtgeschichte und die inschriftliche Überlieferung in besonderem Maße geprägt.

Zitationshinweis:

DI 62, Landkreis Weißenfels, Einleitung, 2. Historischer Überblick (Franz Jäger), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001e009.

  1. Grundlegend zur Geschichte der Region: Schlesinger 1941, Kötzschke/Kretzschmar 1965, Schwineköper 1987, Czok 1989, Blaschke 1990, Schlesinger 1990. »
  2. Herrmann 1985, S. 26 f., 32–37; Bahn 1999, S. 140, 144, 151. »
  3. Heßler 1957, S. 9–12. »
  4. LexMa 6, 1993, Sp. 300–304. »
  5. UB Naumburg 1, Nr. 5; UB Merseburg 1, Nr. 4. »
  6. Alle mit diesem Zeichen *markierten Orte sind auf der beigegebenen Karte (Tafel LXX) eingetragen. »
  7. Heßler 1957, S. 116 f., 147, 153 und Karte. »
  8. Lüpke 1937, S. 9, 12 f., 23, 95 f.; LexMa 6, 1993, Sp. 545 (Merseburg) und 9, 1998, Sp. 517 (Zeitz). »
  9. LexMa 2, 1983, Sp. 1101–1103. »
  10. Schlesinger 1953, S. 3, 9; Billig 1989, S. 15 f.; Bahn 1999, S. 149 (Abb. 80), 155 (Abb. 84), 158 (Abb. 86), 161, 170. Zu den slawischen Burgen und deutschen Burgwarden s. a. Grimm 1958, S. 240 (Teuchern), 307 f. (Burgwerben, Goseck, Treben). »
  11. Schlesinger 1953, S. 36; Herrmann 1985, S. 371. »
  12. Schlesinger 1, 1962, S. 23–25. »
  13. Sie wurden zugleich zu Suffraganbistümern des in demselben Jahr gegründeten Erzbistums Magdeburg. »
  14. Wießner 1, 1997, S. 123–126, 137 f. »
  15. Blaschke/Haupt/Wießner 1969, S. 34 f., 42, 44; Karte 1, 2. »
  16. Dobenecker 1, Nr. 287 (Großkorbetha), UB Naumburg 1, Nr. 7 (Teuchern). »
  17. Schlesinger 1, 1962, S. 174–177. Die enge kirchenrechtliche Verbindung von Hohenmölsen und Wählitz in vorreformatorischer Zeit scheint gesichert, denn spätestens seit Durchführung der Reformation war Hohenmölsen nach Wählitz eingepfarrt. Der ursprüngliche Vorrang eines der beiden Orte ist bislang nicht zu entscheiden (vgl. Keitel 1939, S. 65 f. und Nr. 185). Zu Treben vgl. Keitel 1939, S. 48–50. »
  18. Bischoff 1967, S. 79–82; Bahn 1999, S. 170, 186. Gelegentlich wurden die Slawen auch gewaltsam aus ihren Siedlungsgebieten verdrängt (Bischoff 1967, S. 66). »
  19. Schlesinger 1953, S. 36; Bischoff 1967, S. 79. »
  20. Zu den Ortsnamen vgl. Eichler/Walther 1984, S. 152 f., 252, 271 f.; zu den Adelsfamilien vgl. Nr. 5, 157, 211»
  21. Walther 1956, S. 237 f.; Bischoff 1967, S. 69, 89; Herrmann 1985, S. 373; Bahn 1999, S. 156 (Abb. 85). »
  22. Eichler/Walther 1984, S. 14–16. »
  23. Keitel 1939, S. 119–122. »
  24. Schlesinger 2, 1962, S. 176 f., 180–182. Der Status des ebenfalls von den Ekkehardingern gegründeten Frauenkonvents St. Moritz bei Naumburg ist unsicher; es könnte sich um ein Kanonissenstift gehandelt haben. Schon vor 1119 wurde die Stiftung in ein Augustinerchorherrenstift umgewandelt (Schlesinger 2, 1962, S. 182, 195). »
  25. Schamelius 1732; Sturm 1844; BKD Prov. Sachsen 27, S. 118–120; Schlesinger 2, 1962, S. 180–184; Ahlfeldt 1968; Schwineköper 1987, S. 143 f.; Schmitt 1999 (mit ausführlichem Literaturverzeichnis). Die Herkunft der ersten Mönche aus Corvey ist nur in einer jüngeren Quelle überliefert (vgl. Sturm 1844, S. 25, 40). Neuere Forschungen zur Klostergeschichte liegen leider nicht vor. »
  26. So stellt eine tiefgreifende Umgestaltung der Klosterkirche in der ersten Hälfte des 13. Jh., von der heute allein noch der untere Teil des Südwestturms erhalten ist (Dehio 1999, S. 217–219), vermutlich die letzte bedeutende Baumaßnahme an der Kirche dar. »
  27. Lepsius 2, 1854, S. 272 f. (Nr. 13); Hermann 1871, S. 86 f.; Thieme 1911, S. 54–56; Schlesinger 2, 1962, S. 276 f.; Schlegel 1998, S. 178 f. »
  28. NDB 18, 1997, S. 547–550. »
  29. Wießner 1, 1997, S. 160. »
  30. Gerhardt 1914, S. 14–20. »
  31. Vgl. a. Nr. 8. Ansonsten: Hermann 1871, S. 120 f.; Thieme 1910; Gerhardt 1914; Trübenbach 1928, S. 12–23; Schlesinger 2, 1962, S. 174, 278 f.; Köhler, Langendorf 1994; Schlegel 1998, S. 336–338. Die widersprüchlichen Angaben der verwendeten Literatur konnten im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht geklärt werden. Die erste Ansiedlung des Konvents in Obergreißlau und die nach dessen Umsiedlung fortdauernde Patronatsherrschaft über die Obergreißlauer Kirche läßt sich anhand der bisher veröffentlichten Quellen bzw. Quellenauszüge nicht mit letzter Sicherheit erschließen, da der Ort Obergreißlau ebenso wie die benachbarte Gemeinde Untergreißlau zumeist nur als „Grizlawe“ bezeichnet wird und die Langendorfer Nonnen in beiden Orten Besitz hatten. Einen wichtigen Hinweis auf die alte kirchenrechtliche Verbindung gibt aber die seit der Reformation bestehende Pfarrordnung: Langendorf war bis 1758 nach Obergreißlau eingepfarrt; der Pfarrer wohnte bis 1611 im ehemaligen Kloster (Heydenreich 1840, S. 349 f., 357, 367, 369). »
  32. Vgl. a. Nr. 74, 148, 154. Außerdem: Lepsius 2, 1854, S. 231–275; Opel 1867; Schröter 1909; Doelle 1914; Schieckel 1957; Schlesinger 2, 1962, S. 327–329; Teichmann 1995, S. 227 f.; Jäger 2001; Säckl 2001. Bei dem Klarissenkloster lebten mehrere Franziskanermönche, die die geistliche Fürsorge und die weltliche Verwaltung des Klosters übernommen hatten. Sie bildeten keinen eigenständigen Konvent, wie in der älteren Literatur immer wieder behauptet wird. »
  33. Vgl. Kühn 1966, S. 61–65, 67 (Anm. 48). »
  34. LexMa 6, 1993, Sp. 476 f.; Posse 1994, Taf. 1, 4. »
  35. Schieckel 1956, S. 102, 106 f., 111, 117 f., 122 f., 129. »
  36. Dobenecker 4, Nr. 2323, 2806; Schieckel 1957. »
  37. Otto 1796, S. 25; Sturm 1846, S. 44–46; Schlesinger 1953, S. 21; Schieckel 1956, S. 3 f., 51, 65; Posse 1994, Taf. 1. »
  38. Dobenecker 2, Nr. 975, 996, 1010, 1020, 1030, 1035. »
  39. Wenck 1882, S. 201–212; Patze 1962, S. 245–247. »
  40. Ludwig III. eroberte 1174 *Burgwerben und nahm 1183 Markgraf Otto den Reichen gefangen (Patze 1962, S. 230 f., 245). »
  41. Patze 1962, S. 263–267, 270. »
  42. Zu Heinrich dem Erlauchten vgl. Lutz 1977; zu dessen Anerkennung als Landgraf von Thüringen vgl. Kunde/Tebruck/Wittmann 2000. »
  43. Vgl. Ahlfeldt 1955 (Pfalzgrafen von Goseck); Patze 1962, S. 106–124 (Ekkehardinger), 143–299 (Landgrafen von Thüringen). »
  44. Giese 1918, S. 40 f.; Lutz 1977, S. 321–347; Haferstroh 1998, S. 165. »
  45. Die Mark Landsberg erscheint erstmals 1177 als Herrschaftstitel des in der Ostmark herrschenden Wettiners Dietrich, eines Bruders Ottos des Reichen. Seit dieser Zeit hat sich für die zwischen Saale und Mulde um den Vorort Landsberg gelegenen wettinischen Besitzungen, die Teil der Ostmark waren, der Name „Mark Landsberg“ erhalten (Giese 1918, S. 6–16). »
  46. Giese 1918, S. 106–135. Zu Hohenmölsen und Weißenfels vgl. Einleitung, S. XXIII–XXIX. »
  47. Lutz 1977, S. 325. »
  48. Schlesinger 1971, S. 104. »
  49. Wegele 1870, S. 197 f., 228 f.; Wagenführer 1936, S. 42 und Anm. 60; Patze/Schlesinger 1974, S. 60, 62 f. »
  50. Posern-Klett 1863, S. 79–102. Zu Friedrich dem Freidigen vgl. Wegele 1870 und Wagenführer 1936. »
  51. Lippert/Beschorner 1909, insbes. S. 89–103 („districtus Wyszenvelz“); Blaschke 1954, S. 77 f.; Schlesinger 1971, S. 119 f. »
  52. Goerlitz 1928, S. 566–568. Diese verallgemeinernde Aussage darf sicherlich gewagt werden, auch wenn die von Goerlitz eruierten Zahlen nicht ohne weiteres vergleichbar sind (ebd., S. 22). »
  53. Goerlitz 1928, S. 163; Beschorner 1933, S. 143–159. Zur Entstehung landesherrlicher Ämter in Kursachsen vgl. Blaschke 1954, S. 76–78, 81 f.; zur kursächsischen Amtsverfassung vgl. Jeserich/Pohl/von Unruh 1983, S. 828–831. »
  54. Schlesinger 2, 1962, S. 556 f. Von den im Bearbeitungsgebiet liegenden Orten gehörten um 1800 zum Amt Lützen: Dehlitz a. d. Saale, Großgöhren, Groß- und Kleingörschen, Lützen, Meuchen, Muschwitz, Pobles, Röcken, Starsiedel (Zeutsch 1791, S. 53, 188, 258, 334, 351, 430, 472, 546; Kobuch/Scheibner 1961, S. 14 f.). »
  55. Schmekel 1858, S. 2 f. »
  56. Zedler 1, 1732, Sp. 1814; DRW 1, 1932, Sp. 577 f.; Goerlitz 1928, S. 104–107; Blaschke 1956, S. 345–349; Jeserich/ Pohl/von Unruh 1983, S. 85, 99–101, 829. Zum Landgericht vgl. Lück 1997, S. 161. »
  57. Thielitz, Amtshauptleute, o. S.; Goerlitz 1928, S. 85–87. »
  58. DRW 1, 1932, Sp. 594; Goerlitz 1928, S. 104 f.; Blaschke 1954, S. 82; Blaschke 1956, S. 349–351; Jeserich/Pohl/von Unruh 1983, S. 828. »
  59. Goerlitz 1928, S. 106 f. »
  60. Sturm 1846, S. 133; Thieme 1928, S. 19, 21. »
  61. Koch 1910, S. 73, 81–83. »
  62. Franz 1942, S. 555 f., 563 f., 655. »
  63. Otto 1796, S. 178, 189; Sturm 1844, S. 51–53. »
  64. Heckel 1924, S. 85, 93 f., 104; Streich 1988, S. 65–69; Schirmer 1997, S. 63 f. Bürgerliche konnten in Merseburg und Naumburg als Kapitulare aufgenommen werden, wenn sie die Doktorwürde besaßen (Heckel 1924, S. 104, 106). »
  65. Im Bearbeitungsgebiet befanden sich u. a. Güter des Naumburger Benediktinerklosters St. Georg (Beschorner 1933, S. 155), des Weißenfelser Klarissenklosters (Schieckel 1957) und des Naumburger Domstifts (Wießner 2, 1998, Abb. 4 a). »
  66. Schlesinger 1, 1962, S. 175 (Hohenmölsen); Schlesinger 2, 1962, S. 431 (Zorbau); Streich 1989, S. 98 (Burgwerben); Jäger 2001, S. 9, 11 (Weißenfels). »
  67. Junghans 1989, S. 61–64; Smolinsky 1993, S. 11–17. »
  68. Kühn 1966, S. 49 f.; Hoyer 1989, S. 187–191; Junghans 1989, S. 67–75. »
  69. Sturm 1844, S. 53 f. »
  70. Mönche erhielten mitunter auch eine Anstellung als Pfarrer, Prediger oder Schulmeister (Wießner 1, 1997, S. 165 f.). »
  71. Kühn 1966, S. 67; Wartenberg 1989, S. 69, 74. »
  72. Heckel 1924, S. 85, 95–97; Endres 1976, S. 235; Held 1996, S. 62–64. Vgl. Nr. 249»
  73. Pallas 1924, S. 41; Kühn 1966, S. 35–39, 53, 56, 60, 97–99, 104, 108; Beyer 1989, S. 106–108. »
  74. Vgl. Thomas 1989. »
  75. Fraustadt 1843, S. 78–140; Kühn 1966, S. 92 f.; Hoyer 1989, S. 185 f.; Junghans 1989, S. 46 f. Zu Adolf von Anhalt, Vinzenz von Schleinitz und Sigismund von Lindenau vgl. Gatz 1996, S. 3 f., 428 f., 640 f. »
  76. Fraustadt 1843, S. 153–180; Wartenberg 1989, S. 81. Zur Administratur vgl. Rademacher 1942, S. 97–100. »
  77. Gatz 1996, S. 277–280. »
  78. Smolinsky 1993, S. 21, 24. »
  79. Die nötigen Ausführungen dazu S. XXVII, XXXIV. »
  80. Blaschke 1954, S. 92 f.; Jeserich/Pohl/von Unruh 1983, S. 813; Junghans 1989, S. 75. 1550 wurde das Merseburger Konsistorium mit dem Leipziger vereinigt. »
  81. Kühn 1966, S. 60, 97 f. »
  82. Kühn 1966, S. 83, 86 f.; Wartenberg 1989, S. 78–82. »
  83. Vgl. Kühn 1966, S. 86 (Anm. 33). »
  84. Hoyer 1989, S. 195; Wartenberg 1989, S. 80; Smolinsky 1993, S. 24. Ansätze zur Bildung beständiger Oberkreise gab es schon im späten Mittelalter. »
  85. Dietrich 1980, S. 194; Kirchner 1987, S. 95 f.; Wartenberg 1989, S. 88 f.; Smolinsky 1993, S. 24–26. Zu Julius von Pflug vgl. Gatz 1996, S. 528–531. »
  86. Koch 2000, S. 269–271. »
  87. Vgl. Erfurth [o. J.], Vulpius 1674. Die Arbeit Erfurths muß eher erschienen sein, da sie von Vulpius mehrfach zitiert wird. »
  88. Nach Frenzel 1935, o. S. schon 1605 erstellt. »
  89. Zur Stadtgeschichte vgl. Otto 1796; Sturm 1846; Gerhardt 1907; Thieme 1928; Keyser 1941, S. 722–725; Bach 1981; Schwineköper 1987, S. 487–490; Säckl 1994; Jäger 2001. »
  90. Sturm 1846, S. 44, 46; Schieckel 1956, S. 51, 65; Säckl 1994, S. 11–13. Das Gebiet der späteren Stadt Weißenfels gilt der Forschung seit jeher als altes wettinisches Eigengut; vgl. Giese 1918, S. 133; Kötzschke 1924, S. 11; Wiemann 1940, S. 55. »
  91. Keyser 1941, S. 722. Für Klengow waren verschiedene Schreibweisen üblich (Klengowe, Klenkow, Klengau u. a.). Die drei zu Vorstädten gewandelten Siedlungen wurden erst 1833 (!) eingemeindet (Bach 1981, S. 8 f.). »
  92. Die bei Dobenecker 1, Nr. 347, 787, 927 verzeichneten Urkunden sind Fälschungen jüngerer Zeit. »
  93. Dobenecker 2, Nr. 898; Posse 1994, Taf. 4 und S. 52, 55 f. »
  94. Kötzschke 1924; Schlesinger 2, 1962, S. 26 f. Zur Stadtanlage vgl. Keyser 1941, S. 722; Dehio 1999, S. 848 f. »
  95. Reißig 1938, beiliegende Karte; Blaschke 1973, S. 379 (Abb. 10); Blaschke 1991, S, 244. Allgemein für die meißnischen Städte: Blaschke 1973, S. 375. »
  96. Reißig 1938, S. 69–71, 79–84. »
  97. UB Merseburg 1, Nr. 343 (Urkunde von 1268); Schlesinger 2, 1962, S. 414, 642 (Urkunde von 1301). »
  98. Blaschke 1967, passim, insbesondere S. 310 f., 325; Blaschke 1987, S. 48–52. »
  99. UB Naumburg 2, Nr. 117. »
  100. UB Merseburg 1, Nr. 343. »
  101. So z. B. bei Dobenecker 2, Nr. 185. »
  102. MGH DF I, Nr. 233. Der richtige historische Zusammenhang schon bei Cimutta 1929 angedeutet. »
  103. UB Merseburg 1, Nr. 166; UB Naumburg 2, Nr. 33, 93, 109; Dobenecker 2, Nr. 1641, 1837, 1849, 1886, 2024; Dobenecker 3, Nr. 96, 281. »
  104. UB Naumburg 2, Nr. 243 (villicus), 753 (advocatus); Schieckel 1960, Nr. 1644 (Schultheiß). »
  105. Schieckel 1960, Nr. 1644. »
  106. UB Naumburg 2, Nr. 263. »
  107. Sturm 1846, S. 144 f.; Gerhardt 1907, S. 46, 68 f.; Bach 1980, S. 11, 20. »
  108. Vgl. Einleitung, S. XVI f. »
  109. Streich 1989, S. 329–331. »
  110. Dobenecker 3, Nr. 766. Das 1235 erwähnte „calefactorium nostrum“ des Markgrafen Heinrich (Dobenecker 3, Nr. 579) hat wohl auf der Burg gelegen. »
  111. Jäger 2001, S. 7. »
  112. Dobenecker 4, Nr. 794. »
  113. UB Merseburg 1, Nr. 386; Otto 1796, S. 139 (Ablaß); Gerhardt 1907, S. 54 (Abgabenbefreiung). Die Urkunde des 13. Jh. widerlegt die in der älteren Chronistik überlieferte Nachricht, daß das Hospital erst später von einem Laurentius (Lorenz) von Jaucha gegründet worden sei (so bei Otto 1796, S. 138 f.; Heydenreich 1840, S. 157). »
  114. Thieme 1928. Vgl. a. Nr. 163»
  115. Vgl. Nr. 55. Otto 1796, S. 297–299. Die volkstümlichen Namen des Laurentii- und des Jacobihospitals werden noch durch Erfurth [o. J.], o. S. für das frühe 17. Jh. bezeugt. »
  116. UB Vögte 1, Nr. 634; Otto 1796, S. 126, 301 f.; Gerhardt 1907, S. 55; Thielitz 1956, S. 157–159. Vgl. a. Nr. 2 (Anm. 2). »
  117. UB Naumburg 2, Nr. 540, 692, 693. Vgl. a. S. XVI. »
  118. Heydenreich 1840, S. 17 (Terminei); Wießner 1, 1997, S. 418 f. (Kalandbruderschaft). »
  119. Opel 1867, S. 408. »
  120. Vulpius 1674, S. 13 v.; Otto 1796, S. 28 f.; Sturm 1846, S. 93. »
  121. Belagerungen durch die Hussiten 1429 oder 1430 und 1436 und durch Kurfürst Friedrich den Sanftmütigen im Sächsischen Bruderkrieg 1449 (Otto 1796, S. 101; Sturm 1846, S. 133, 147; Schroeter 1911, S. 63). »
  122. Sturm 1846, S. 152; Gerhardt 1907, S. 97, 103–109; Bach 1980, S. 16; Lück 1997, S. 83 (Anm. 378). »
  123. Otto 1796, S. 45. »
  124. Akte bei der UDB Weißenfels (Weißenfels-Stadtbefestigung); Thieme 1929; Schäfer 1937; Sachse 1997. Die Angaben der einzelnen Autoren sind mitunter widersprüchlich und ihre Quellen nicht immer erkennbar. Die Quelle der bei Sachse 1997, S. 106 vermerkten Ersterwähnung der Stadtbefestigung 1282 war nicht zu verifizieren. »
  125. Goerlitz 1928, S. 563–565. »
  126. Heydenreich 1840, S. 196; Schäfer 1921, S. 3, 5. Nach Sturm 1846, S. 162 und Bach 1980, S. 15 Gründung der Schuhmacherinnung 1489. »
  127. Zur Fischerei: UB Halle 1, Nr. 12 = Dobenecker 1, Nr. 927 (Fälschung, die aber die hohe Bedeutung dieses Gewerbezweigs deutlich macht); Erfurth [o. J.], o. S.; Sander 1837, S. 31. Zur Flößerei: Keyser 1941, S. 724. »
  128. Schäfer 1927/28, o. S. »
  129. Bach 1980, S. 19–21. »
  130. Otto 1796, S. 29 f.; Sturm 1846, S. 58, 111, 116; Gerhardt 1907, S. 57 f., 71, 131; Bach 1980, S. 13. »
  131. Büttner, Teil 2, S. 131–135; Otto 1796, S. 84–86; Heydenreich 1840, S. 162 f; Sturm 1846 S. 119 f.; Gerhardt 1907, S. 88; Keyser 1941, S. 725; Bach 1980, S. 14; Germania Judaica III, 2, 1995, S. 1574–1576. »
  132. Die Inschrift wird bei allen Autoren erwähnt, die über die jüdische Gemeinde schreiben (vgl. Anm. 48), aber nur bei Schieferdecker 1703, S. 14 f. abgebildet. Die Inschrift ist zuletzt bezeugt im Weißenfelser Kreisblatt 1873, o. S. Ein weiteres epigraphisches Zeugnis jüdischer Kultur des 14. Jh., ein beschrifteter Hochzeitsring, wurde mit dem Weißenfelser Schatzfund überliefert (zum Schatzfund: Nr. 6). »
  133. So bei Thielitz, Bürgermeister, o. S. mitgeteilt. Der Chronist selbst schreibt aber an anderer Stelle, daß diese Ratsstruktur erst 1513 auf Befehl Herzog Georgs eingeführt worden sei. Gerhardt 1907, S. 164 gibt als Jahr der Änderung der Ratsverfassung 1509 an. »
  134. Thielitz, Bürgermeister, o. S.; Frenzel 1935, o. S. »
  135. Gerhardt 1907, S. 170–172; Schäfer 1938, S. 27–29. »
  136. Heydenreich 1840, S. 13 f. »
  137. Otto 1796, S. 56. »
  138. Otto 1796, S. 171 f.; Seyfried 2001, S. 23; Sachse 2001. »
  139. Otto 1796, S. 56. Die Leichenöffnung fand im Geleitshaus (Große Burgstraße 22) statt. »
  140. Otto 1796, S. 60 f. Eines davon blieb in der Kirche von Treben erhalten (vgl. Nr. 107); ein viertes Retabel wird heute im Stadtmuseum aufbewahrt (vgl. Nr. 83). »
  141. Sturm 1846, S. 194. »
  142. Heydenreich 1840, S. 26. »
  143. Krottenschmidt 1891, S. 93 f.; Braun 1927, S. 294. »
  144. Joël 1898, insbesondere S. 251–269. Eine detaillierte Darstellung der zwischen 1544 und 1550 mehrfach neu verhandelten Besitzverhältnisse Herzog Augusts bei Schöttgen/Kreysig 11, 1733, S. 18–27. »
  145. Otto 1796, S. 44 f.; Schroeter 1911, S. 63 (nach Büttner). »
  146. Vom Haus des herzoglichen Rates Christoph von Werthern (Markt 5) blieb wohl nur das Erdgeschoß mit dem Portal erhalten (Nr. 138). Außerdem entstanden 1554 weitere Häuser mit Inschriften in der Jüdenstraße 19 und am Markt (Nr. 140, 141). »
  147. Otto 1796, S. 131 f., 136; Sturm 1846, S. 200. »
  148. Sturm 1846, S. 203. »
  149. Otto 1796, S. 98 f.; Sturm 1846, S. 209, 238 f.; Bach 1980, S. 22. »
  150. Otto 1796, S. 97 f.; Sturm 1846, S. 252 f. »
  151. Sturm 1846, S. 256 f., 274–302; abweichende Angaben bei Bach 1980, S. 23 f. »
  152. Otto 1796, S. 98; Sturm 1846, S. 305. »
  153. Otto 1796, S. 31; Sturm 1846, S. 263, 297 f. »
  154. Thielitz, Amtshauptleute, o. S. »
  155. Opel 1867, S. 414 f.; Dobenecker 4, Nr. 2323. Mit demselben Rechtsakt wurde dem Kloster der Marktflecken (Mark-) Ranstädt bei Leipzig übereignet, den das Kloster 1354 aber an Rudolf von Bünau auf Teuchern verkaufte (UB Merseburg 1, Nr. 1050). Damit scheint indirekt auch die Stadtherrschaft des Klosters über Hohenmölsen bestätigt zu sein. Zur Stadtgeschichte vgl. a. Keyser 1941, S. 550; Schwineköper 1987, S. 216 f. »
  156. Otto 1796, S. 230 und Zergiebel 1, 1896, S. 465 mit widersprüchlichen Angaben. »
  157. Otto 1796, S. 230. »
  158. Zergiebel 1, 1896, S. 465; Goerlitz 1928, S. 163. »
  159. UB Naumburg 1, Nr. 148, 152. »
  160. Heydenreich 1840, S. 283. »
  161. Heydenreich 1840, S. 377; Schlesinger 2, 1962, S. 196, 433. »
  162. Heydenreich 1840, S. 277. »
  163. Otto 1796, S. 233; Zergiebel 1, 1896, S. 465. »
  164. Küstermann 1889, S. 385 f. »
  165. Vgl. Eichler/Walther 1984, S. 214. Zur Stadtgeschichte vgl. a. Keyser 1941, S. 590–592; Schwineköper 1987, S. 286 f. »
  166. 1269 belehnte Bischof Friedrich von Torgau den Edelfreien Hoyer von Friedeburg mit Lützen (UB Merseburg 1, Nr. 354). Walter Schlesinger vermutet, daß entweder Rudolph von Habsburg 1282 (UB Merseburg 1, Nr. 453) nur auf das königliche Marktrecht an dem schon lange in bischöflichem Besitz befindlichen Ort verzichtet oder daß die entsprechende Urkunde sich gar nicht auf Lützen, sondern auf Lausen bei Leipzig bezieht (Schlesinger 2, 1962, S. 158, 556). »
  167. UB Merseburg 1, Nr. 558–561, 564, 568–570; Küstermann 1889, S. 378; vgl. Schlesinger 2, 1962, S. 160–163, 556. Vgl. a. Einleitung, S. XVIII. »
  168. UB Merseburg 1, Nr. 550, 593. »
  169. Küstermann 1889, S. 379. »
  170. Ebd. »
  171. Schlesinger 2, 1962, S. 558. »
  172. UB Merseburg 1, Nr. 835, 991. »
  173. UB Merseburg 1, Nr. 835, 842. »
  174. UB Merseburg 1, Nr. 1060. »
  175. Schmekel 1858, S. 190; Kröber 1924, S. 13. »
  176. Bürger, Teil 1, S. 373–381. »
  177. Fuchs 1910, S. 28. Nach Keyser 1941, S. 591 besaß die Stadt nur die Niedergerichte, die sie nach Bürger, Teil 1, S. 384 f. schon 1275 erhalten haben soll. »
  178. Fraustadt 1843, S. 112–114. »
  179. Vgl. S. XX f. »
  180. BKD Prov. Sachsen 8, S. 84 f. »
  181. Schmekel 1858, S. 269; Fuchs 1910, S. 25. »
  182. UB Naumburg 1, Nr. 7; Keitel 1939, S. 44 f. »
  183. Grimm 1958, S. 240 (Nr. 272); Wießner 1, 1997, S. 647. »
  184. UB Naumburg 1, Nr. 133. »
  185. UB Naumburg 1, Nr. 153. Zur Stadtgeschichte vgl. a. Keyser 1941, S. 705 f.; Schlesinger 2, 1962, S. 554 f.; Schwineköper 1987, S. 460 f. »
  186. Voigt 1878, S. 32–37; Neumann 1909; Langenkamp 1942, S. 67–69. »
  187. Zergiebel 1, 1896, S. 491–493; Langenkamp 1942, S. 50. Die Angaben der Autoren, die die Schriftquellen nur selektiv berücksichtigen, sind z. T. widersprüchlich und ungenau. »
  188. Langenkamp 1942, S. 73. »
  189. UB Naumburg 1, Nr. 279; Helbig 1980, S. 166–168; Wießner 1, 1997, S. 647 f. Die Herren von Lichtenhayn sind später wahrscheinlich der markgräflich-meißnischen Ministerialität zuzurechnen. »