Die Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau

5. Die Inschriftenträger bzw. Inschriftenarten

Totengedächtnismale

Über die Ausführung und Gestaltung der ältesten für das Bearbeitungsgebiet überlieferten Texte zum Totengedächtnis lassen sich keine Aussagen machen. Leopolder überliefert für das Kloster Wessobrunn ein Lobgedicht auf die Welfin Wulfhildis (nach 1180, Nr. 2†) und eine Grabschrift für den 1199 verstorbenen Abt Sigibald (Nr. 3†).

Das älteste im Original erhaltene Grabmal des Landkreises befindet sich in Steingaden in der Vorhalle zur Klosterkirche St. Johannes der Täufer. Die aufrecht an der Wand angebrachte Grabplatte des im Jahre 1324 verstorbenen Hermann von Haldenberg (Nr. 12) ist eine sog. Scheibenkreuzplatte307), denn sie wird oben von einem Scheibenkreuz beherrscht. Unten ziert sie eine von einem Ring umschlossene Rose. Mittig ist ein Wappenschild dargestellt. Die Namensinschrift in Gotischer Majuskel läuft kreisförmig zwischen zwei Randstäben um das Kreuz in der Mitte der Scheibe. Eine ähnliche Form zeigen die in der Brunnenkapelle des Kreuzgangs von Steingaden aufbewahrten Fragmente, die Grabplatte für die Pröpste Dietrich und Ulrich († 1337, Nr. 13) und das Bruchstück einer Grabplatte für einen Hermann (Nr. 15). Auch hier verlaufen die Inschriften kreisförmig zwischen Randstäben.

Die frühesten Beispiele figuraler Grabplatten mit Umschrift im Bearbeitungsgebiet sind Denkmäler für Angehörige des Klerus. Sie zeigen zunächst im Feld in Relief den Verstorbenen in Ganzfigur, meist in liturgischer Kleidung, einen Kelch in Händen, meist ihn segnend. Eigentlich diesem Typ verpflichtet, doch mit einer individuellen Gestaltung präsentiert sich das älteste erhaltene dieser Grabmäler für den Pollinger Propst Konrad Schondorfer († 1382, Nr. 19). Der Geistliche trägt kein liturgisches Gewand, sondern ein Superpelliceum. Das Untergewand zeigt auffällig geknöpfte Ärmel. In Händen hält er einen Gegenstand, der sich nicht genauer identifizieren läßt, entweder ein Kirchenmodell oder ein Reliquiar. Der oben beschriebene Grabmaltypus findet sowohl für Pfarrer der Landkirchen als auch für Kanoniker und Pröpste Verwendung, solange diese nicht über die Pontifikalien verfügen (vgl. z.B. Nr. 21 (für einen Propst), 61, 65, 125, 128 (für Pfarrer), 96 (für einen Pfarrer und Kanoniker)). Für die Pröpste von Polling, die bis 1688 keine Pontifikalien führten, bildet sich ein eigener Typus der figuralen Grabplatte heraus, in dem der Verstorbene stets ein Standkreuz, wohl als Zeichen für das Pollinger Kreuz, in Händen hält (Nr. 57 und 184). Die Grabplatten der Äbte und Pröpste, die Pontifikalien führten, zeigen stets den Typus der Darstellung in liturgischem Vollornat mit Mitra und Stab (vgl. z.B. Nr. 81, 87, 136). Wie wichtig die Pontifikalien für die Klostervorsteher waren, zeigt das Denkmal für den Rottenbucher Propst Georg Neumair (Nr. 33). Er erhielt die Pontifikalien erst, als seine Grabplatte bereits gefertigt war. Die Darstellung wurde daraufhin durch die Einfügung von Mitra, Stab (heute verloren) und Handschuhrose überarbeitet. Dem Denkmal wurde eine gemalte Inschrift (heute ebenfalls verloren) beigefügt, die auf die in der Inschrift der Platte nicht erwähnte Verleihung der Pontifikalien extra hinwies (Nr. 255†).

Einen Sonderfall stellt die Grabplatte des Propstes Johannes Mairhofer († 1454, Nr. 37) in der Klosterkirche von Polling dar. In vertieftem Feld, das oben der Kreuzform folgt, zeigt die Platte ein geästetes Kreuz, das auf einem Wappenschild steht. Im Schnittpunkt der Kreuzbalken ist in einem runden Medaillon ein Kelch dargestellt. Über der Darstellung befindet sich die Inschrift.

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Auf der Grabplatte für den im Jahre 1543 verstorbenen Priester Hypolit Gossenhoffer (Nr. 124) weicht erstmals die Gestaltung des Grabmales für einen Geistlichen von der bisherigen Form ab. Die Randschrift, die nur den oberen Teil der Grabplatte umfaßt, wird von einer lateinischen Gebetsanrufung ausgefüllt. Die eigentliche Grabinschrift mit Angaben zur Person und Sterbedatum, das ebenfalls vom üblichen Formular bei der Jahresangabe abweicht, wird in waagrechten Zeilen unter der Halbfigur des Verstorbenen in sechs Zeilen gebracht.

Aus Polling stammen vier gleich große, ungefähr quadratische Tafeln mit einheitlichem Formular. Alle beginnen mit obiit, nennen dann Namen und Titel des Verstorbenen und enden mit der Angabe des Todesdatums. Drei davon sind für Pröpste (Nr. 101, 115, 185), eine weitere für einen Konventualen (Nr. 95). Die genaue Funktion dieser Tafeln ist unbekannt. Vielleicht handelt es sich um Verschlußplatten der ehemaligen Pollinger Prälatengruft.

Die einzige figurale Grabplatte für einen Laien ist das heute im Vorraum der Betbergkirche in Weilheim befindliche Grabmal für den Weilheimer Bürgermeister Caspar Mair († 1569, Nr. 148). Sie zeigt den Verstorbenen in zeitgenössischer modischer Kleidung, zu seinen Füßen ein auffälliger, ungewöhnlicher Rundschild. Das Denkmal stammt aus einer Zeit, in der die figurale Grabplatte bereits weitestgehend durch das Epitaph abgelöst war und stellt zudem für einen Angehörigen des Bürgertums eine ungewöhnliche Denkmalform dar.

Die Grabplatten für weltliche Personen zeigen bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts in der Mitte das Wappen des Begrabenen, vielfach zusätzlich das Wappen der Ehefrau oder der Mutter. Als Wappengrabplatten ausgeführt sind die Denkmäler für Mitglieder der Familien der Seefelder (Nr. 20), Halder (Nr. 24, Nr. 44†), Heseloher (Nr. 38), Schondorfer (Nr. 43†) und Englschalk (Nr. 50). Bei dem Grabmal für die Seefelder (Nr. 20) reichte der vorhandene Platz für die umfangreiche Umschrift nicht aus, sodaß die Inschrift auf den Innenraum der Grabplatte selbst ausgedehnt werden mußte.

Die dominierende Rolle des Wappens wird auf der Grabplatte für den Weilheimer Umgelter Sigmund Eisenreich (2. V. 16. Jh., Nr. 127) durch ein großes Kreuz ersetzt. Das Wappen wird an den Fuß des Kreuzstammes verdrängt. Ähnlich gestaltet ist die Platte für die Familie Tuchsenhauser von 1512 (Nr. 93). Auch hier tritt zwischen die beiden Wappen der Verstorbenen ein Kruzifixus. Darunter befindet sich eine in Zeilen angeordnete Inschrift.

Das älteste Beispiel für eine Wappengrabplatte mit zeilenweise gestalteter Grabschrift ober- und unterhalb des Wappens ist die Platte für Hans Vogel und seine Ehefrau (1. Jz. 16. Jh., Nr. 89). Dieser Typus der Wappengrabplatte bleibt im Bearbeitungsgebiet bis ins 17. Jahrhundert hinein sehr präsent und wird nicht – wie in vielen anderen Gegenden – vom Epitaph verdrängt. Letzter Beleg ist die Grabplatte für die Wessobrunner Klosterwirtin Maria Reiter von 1643 (Nr. 325).

Der Typus wird vielfach variiert und reicher ausgestaltet, z.B. durch die Beifügung von Memento mori-Elementen, wie einem liegenden Putto mit Stundenglas und Totenkopf auf der Wappengrabplatte für Wolf Georg Präntl († 1582, Nr. 164) oder einem Großengel mit Totenkopf auf der Platte für die Söhne des Heinrich von Berndorff, Caspar Bernhard († 1620) und Hans Sigmund (Nr. 271). Ebenso stellt die Wahl des Querformats – wie auf der Platte für Urban Morhart und seine Ehefrau Sabina von 1642 (Nr. 322) – eine Variante des üblichen Typus dar. Immer noch als Wappengrabplatte anzusprechen, aber durch Elemente des Epitaphs ergänzt, ist das Denkmal für Michael Staiger und seine Familie von 1627 in der Friedhofskirche in Schongau (Nr. 296), bei dem über dem zentralen, reich geschmückten Wappenmedaillon die Darstellung der Familie unter dem Kruzifixus das obere Drittel des Denkmals einnimmt, die Inschrift auf einem querelliptischen Schriftfeld darunter angebracht ist.

Das Epitaph stellt einen völlig anderen Typus des Totengedächtnismals dar. Laut Renate Kohn umfaßt ein Epitaph in seiner engsten Definition ein Andachtsbild, vor dem der oder die Verstorbene kniet, und eine Totengedächtnisinschrift. Es ist weder in den Maßen noch in der Form genormt, ist an der Wand angebracht und muß nicht unbedingt die Grabstätte kennzeichnen, sondern kann auch davon entfernt aufgestellt sein. Vielfach ist aber auch in bzw. unter dem Andachtsbild die gesamte Familie dargestellt, links die männlichen, rechts die weiblichen Mitglieder308). Ab Mitte des 16. Jahrhunderts ist dies eine beliebte Form der Totengedächtnismale.

Das älteste Beispiel im Bearbeitungsgebiet ist das Epitaph für Friedrich von Oberau und seine Gemahlin Ursula von 1542 in Wessobrunn (Nr. 123). Es zeigt unter einem schwebenden Rundbogen einen Gnadenstuhl, der von zwei Engeln mit Leidenswerkzeugen flankiert wird. Darunter, auf Betschemeln, befindet sich ein sich gegenüber kniendes Ehepaar, der Mann im Harnisch, die Frau mit Rosenkranz in den Händen, zwischen ihnen ist ein Allianzwappen, darunter die erhabene Inschrift [Druckseite LIX] angebracht. Eine interessante Darstellung weist das Epitaph für den Forstmeister Wolf Pranperger und seine Frau Dorothea in Habach auf (Nr. 205). Es zeigt den Verstorbenen in Amtstracht vor einem Kruzifixus. Die Darstellung ist so angeordnet, daß ein räumlicher Eindruck entsteht. Ebenfalls in Habach befindet sich das späteste Beispiel für ein Steinepitaph im Bearbeitungsgebiet. Das Epitaph für den Chorherren Christoph Dietz von 1645 (Nr. 327) präsentiert sich als klassisches Klerikerepitaph mit dem Verstorbenen vor dem Kruzifix. Ein besonders interessantes Stück stellt das Epitaph für den Pfarrer Balthasar Fridl in Pähl dar (Nr. 324). Das Stück aus den 40er Jahren des 17. Jahrhunderts zeigt eigentlich ein klassisches Klerikerepitaph. Aus unbekannten Gründen ist jedoch die Darstellung des Kreuzes in späterer Zeit abgearbeitet worden.

Im Bearbeitungsgebiet sind sechs Gemäldeepitaphien vorhanden. Das älteste im Original erhaltene gemalte Epitaph ist das für Mathias Widemann, Augustin Stattmiller und seine zweite Ehefrau Barbara Weichsner in der Schongauer Friedhofskirche von 1558 (Nr. 161). Es zeigt Christus am Ölberg, vor ihm die schlafenden Jünger, im Hintergrund die Gefangennahme. In einem Register darunter befindet sich eine gemalte Rollwerktafel mit Gebet. Links und rechts der Tafel sind die Stifter auf Schemeln kniend mit ihren Vollwappen zu sehen. Darunter, in einem den ganzen unteren Rand einnehmenden Schriftfeld, stehen Sterbejahre und Namen der Stifter.

Ursprünglich zur Ausstattung der Spenesberger’schen Begräbnishalle auf dem Weilheimer Betberg gehören die heute in der Friedhofskirche St.  Salvator und St.  Sebastian befindlichen Gemäldeepitaphien für die Weilheimer Brauerfamilie Mair (um 1600, Nr. 214) und für Anton Thumberger (Nr. 265). Das Epitaph Mair ist wahrscheinlich von Elias Greither d. Ä. um 1600 gemalt und zeigt in gekonnter perspektivischer Anordnung links acht kniende männliche und rechts ebenfalls acht weibliche Mitglieder der Familie. Dazwischen ist ein Gedicht mit der Hoffnung auf die Auferstehung durch die Gnade Gottes aufgemalt. Elias Greither d. Ä. hat noch mehrere Epitaphien gemalt, u.a. für seine erste Frau Anna (Nr. 289); es zeigt ein aufwendiges eschatologisches Bildprogramm.

Unikate im Bearbeitungsgebiet stellen die Metalltafeln für das Ehepaar Barbara und Peter Schravogel aus den 80er Jahren des 16. Jahrhunderts dar (Nr. 160, 167). Metallgrabtafeln sind sonst besonders in Franken üblich (vgl. DI 13 und 68 (Nürnberg Friedhöfe)).

Glocken

Von den insgesamt 340 vorhandenen Inschriften entfallen 49 auf Glockeninschriften, wobei jedoch nur 21 Glocken noch tatsächlich vorhanden sind, während die übrigen Glockeninschriften nur in nicht originaler Form überliefert sind. Aufgrund der baulichen Gestaltung der Kirchtürme sind viele Glocken nur unter großen Schwierigkeiten zugänglich oder gänzlich unzugänglich, sodaß bei Wiedergabe der Glockeninschriften mehrfach auf vorhandene Beschreibungen zurückgegriffen werden mußte (Nr. 68, 69, https://www.inschriften.net/di084/0210/210, 245, 260, 269).

Die wohl älteste noch im Original vorhandene Glocke befindet sich auf dem Turm der Pfarrkirche St. Michael in Prem (Nr. 20a). Sie stammt vermutlich noch aus dem 14. Jahrhundert. Die Umschrift in Gotischer Majuskel ist spiegelverkehrt angebracht. Die zweitälteste Originalglocke dürfte die in der Filialkirche St. Jakob d. Ä. von Erbenschwang sein (Nr. 36). Der Gießer dieser Glocke aus dem 15. Jahrhundert ist nicht bekannt. Die Glocke, die nicht datiert ist, entspricht nach den Angaben im Deutschen Glockenatlas nach Schrift, Text, Worttrennung und formaler Gestaltung der Rathausglocke von 1448 im Kaufbeurer Heimatmuseum309). Sie weiche aber mit einer gedrungeneren Form und bei der Kronenbildung ab. Die Erbenschwanger Glocke trägt in Gotischer Majuskel eine Gebetsanrufung.

Im kleinen Glockenturm der Kapelle Hl. Kreuz in Weilheim hingen zwei Glocken, von denen eine heute ausgeliehen ist. Beide sind durch die Inschriften auf das Jahr 1499 datiert, wobei die Inschrift auf der größeren Glocke den Münchner Gießer Ulrich von der Rosen angibt (Nr. 68). Die kleinere weist als Inschrift einen Lobspruch auf Maria und den Namen Peter Laminger auf. Dieser dürfte mit dem Innsbrucker Glockengießer Peter Löffler identisch sein (Nr. 69). Für Ulrich von der Rosen ist noch eine Glocke für Wessobrunn überliefert (siehe unten, Nr. 60†).

In Urspring finden sich zwei undatierte Glocken (Nr. 79, 80). Sie geben keinen Hinweis auf den Schöpfer der Glocken. Aufgrund der ähnlichen Gestaltung und der Schriftformen dieser beiden Urspringer Glocken kann aber davon ausgegangen werden, daß sie vom gleichen Glockengießer zu Anfang des 16. Jahrhunderts gegossen worden sind. Sie tragen beide Inschriften in Frühhumanistischer Kapitalis.

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Diese Schrift wird auch auf einer Gruppe von Glocken verwendet, die in der Werkstatt der Augsburger Glockengießer Sebolt Schönmacher d. Ä. und d. J. entstanden sind (Nr. 78, 105, 107 und 112), darunter drei Glocken für das Kloster Steingaden.

Die übrigen noch im Original vorhandenen Glocken stammen aus der Zeit von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts. Nur auf einer dieser Glocken ist der Gießer nicht genannt, nämlich auf der Glocke der Kapelle des Weilers Arnried bei Eberfing aus dem Jahre 1600 (Nr. 210).

In der Filialkirche St. Georg auf dem Auerberg hat sich eine Glocke von dem Innsbrucker Glockengießer Gregor Löffler und seiner beider Söhne Elias und Hans Christoph aus dem Jahre 1556 erhalten (Nr. 138). Neben einer Datierung trägt die Glocke eine Gießerinschrift in Kombination mit dem Wappen und einem Emblem des Auftraggebers, des Augsburger Bischofs Otto Truchsess von Waldburg (1543–1573). Von einer zweiten, ähnlichen Glocke, die für dieselbe Kirche geschaffen wurde, werden heute nur noch die Reliefs im Bayerischen Nationalmuseum aufbewahrt. Interessant ist, daß Abgüsse dieser Reliefs für einen Neuguß 1953 als Modeln verwendet wurden (Nr. 138a(†)).

Im Turm der erwähnten Urspringer Filialkirche St. Maria Magdalena ist auf der kleinsten der insgesamt drei Glocken in Kapitalis der Glockengießermeister Sixtus Steger aus München sowie die Jahreszahl 1597 angegeben (Nr. 203). Aus dieser Glockengießerfamilie stammt wohl auch der Schöpfer der Glocke, die sich im Turm der Töllernkirche in Weilheim befand, denn für diese 1582 gegossene Glocke wird nach der kopial überlieferten Inschrift (Nr. 165†) ein Gießer W(olfgang) Steger genannt. Weitere Glocken der Familie Steger finden sich in Bernried (Nr. 97) und in Steingaden (Nr. 196).

In Hohenfurch, im Turm der Kapelle St. Ursula, befindet sich eine Glocke von einem Bartholomäus Riederer aus dem Jahre 1617. Über diesen Glockengießer ist nicht viel bekannt. Möglicherweise stammte er aus Mindelheim (Nr. 260).

Die Glockengießer der Glocken auf dem Turm der Friedhofskirche St. Salvator und St. Sebastian in Weilheim können benannt werden. Die kleinere der zwei Glocken (Nr. 269) wurde laut Inschrift im Jahre 1619 von Caspar Schütz gegossen. Ein Glockengießer Kaspar Schütz ist in München für die Jahre 1610 bis 1635 als Glockengießermeister nachgewiesen310). Die größere Glocke ist laut Inschrift ursprünglich im Jahre 1081 gegossen, dann im Jahre 1481 erneuert und schließlich durch Thomas Stickl im Jahre 1584 neu gegossen worden (Nr. 168). Von diesem Glockengießermeister sind noch zwei weitere Glocken im Bearbeitungsgebiet erhalten, nämlich eine Glocke in der Kirche von Hohenberg, Gemeinde Seeshaupt (Nr. 245), und in der Frauenkirche von Obersöchering (Nr. 211). Außerdem sind die Inschriften von zwei Glocken von Thomas Stickl aus Untereglfing (Nr. 176†) und Magnetsried (Nr. 204†) kopial überliefert. Auf der Untereglfinger Glocke war angegeben, daß Thomas Stickl aus Weilheim die Glocke gegossen hat. Es ist also anzunehmen, daß die Werkstatt Stickls in Weilheim war, wofür auch spricht, daß sämtliche Glocken Stickls sich in der näheren Umgebung Weilheims befinden bzw. befunden haben.

Die älteste kopial überlieferte Glockeninschrift betrifft eine Glocke der Pfarrkirche St.  Martin von Dürnhausen (Nr. 7†). Anhand der Beschreibung Schmidtners handelte es sich bei der Schrift mutmaßlich um Gotische Majuskel. Er datiert die Glocke in die Mitte des 13. Jahrhunderts. Somit würde es sich hier um die älteste Glocke des Bearbeitungsgebietes handeln. Zwei weitere relativ alte, undatierte Glocken überliefert Franz Sales Gailler für Etting. Dort hingen auf dem Kirchturm der Pfarrkirche St. Michael zwei Glocken, die nach Gailler im 14. oder 15. Jahrhundert gegossen worden sind (Nr. 72†, 77†).

Im Jahre 1831 wurden vom Turm der Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Weilheim drei Glocken entfernt und zum Einschmelzen nach München gebracht311). Darunter befand sich nach den Aufzeichnungen des damaligen Stadtpfarrers eine Glocke mit der Jahreszahl 1414 mit der Angabe des Gießers Maister Oot (Nr. 25†). Dieser Meister Oot soll in Töllern in Weilheim seine Werkstätte gehabt haben. Er könnte aber auch mit einem Glockengießer Meister Ott, der für 1416 belegt ist, identisch sein.

Im Turm der ehemaligen Spitalkirche befanden sich zwei Glocken. Die größere undatierte wies die Namen der vier Evangelisten auf (Nr. 49†). Die kleinere wurde von einem Meister Ma gegossen (Nr. 48†), der jedoch nicht identifiziert werden konnte.

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In Polling auf dem Turm der ehemaligen Augustinerchorherren-Stiftskirche und heutigen Pfarrkirche befanden sich ursprünglich sechs Glocken, wovon jedoch nur drei die Säkularisationswirren überlebten, heute jedoch ebenfalls verloren sind (Nr. 26†, Nr. 47†, Nr. 213†).

In der für den Gottesdienst der Kirchengemeinde vorgesehenen Liebfrauenkirche in Polling hingen bis zu deren Abbruch nach der Säkularisation drei Glocken, die gemäß den Inschriften im Jahre 1586 durch Angehörige des bayerischen Herzogshauses gestiftet worden waren (Nr. 170†, Nr. 171†, Nr. 172†). Auf keiner der Glocken ist der Gießer angegeben. Auf der mittleren Glocke wurde angeblich berichtet, daß der Propst Jakob Schwarz (1571–1591) den Turm der Frauenkirche hat errichten lassen (Nr. 171†).

Aus dem Kloster Rottenbuch sind ebenfalls drei Glockeninschriften in kopialer Form überliefert (Nr. 45†, 63† und 117†). Die älteste dieser Glocken wurde demnach von einem Meister Hans aus München gegossen, der entweder mit Hans Zinngießer oder mit Hans von der Rosen identisch sein dürfte (Nr. 45†). Im Jahre 1495 goß Peter Gereis aus Augsburg eine Glocke für das nach der Säkularisation abgetragene Altenmünster in Rottenbuch (Nr. 63†).

Eine Glocke aus dem Jahre 1535 (Nr. 117†), die von einem Glockengießer Hans Bamberger aus München gegossen worden war, hing bis zum Jahre 1898 in der Stiftskirche Mariae Geburt. Sie wurde im gleichen Jahr eingeschmolzen312).

Zwei Glocken des Klosters Wessobrunn aus den Jahren 1455 (Nr. 40†) und 1491 (Nr. 60†) haben dieselbe Gebetsanrufung als Inschrift. Die angegebenen Schöpfer der Glocken sind aber unterschiedliche Personen, nämlich für die ältere Glocke ein Meister Pauls, für die jüngere Ulrich von der Rosen.

Aus dem Kloster Steingaden – wo ein Großteil der Originalglocken noch erhalten ist (Nr. 105, 107, 112 und 196) – gelangte nach der Säkularisation eine Glocke zunächst auf den Turm der Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Schongau und wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeschmolzen. Die Inschrift nannte den Auftraggeber, Abt Gallus Theininger (1580–1606), und den Ingolstädter Glockengießer Caspar Dietrich (Nr. 177†).

Von dem Glockengießer Bernhard Ernst aus München, der in München für die Zeit von 1619–1681 nachgewiesen ist313), ist die Inschrift einer Glocke aus Böbing (Nr. 314†) überliefert. Diese Inschrift ist weit schlichter als die vom gleichen Münchner Glockengießer geschaffene Glocke für die Frauenkirche in Obersöchering (Nr. 334).

Von den Glocken im Bearbeitungsgebiet wurden die meisten – soweit die Gießer überhaupt bekannt sind – von Münchner Glockengießern geschaffen314). Ein etwas geringerer Teil stammt von Augsburger Meistern315). Daneben sind Glocken von Innsbrucker und Ingolstädter Gießern belegt316). Neben diesen auswärtigen Werken sind die Glocken von Weilheimer Glockengießern zu nennen. Eine relativ alte Glocke von 1414 stammte möglicherweise von einem Weilheimer Gießer Oot, der jedoch nicht gesichert ist (Nr. 25†). Aus der Zeit von 1584 bis 1610 sind einige Glocken des Weilheimer Gießers Thomas Stickl überliefert (Nr. 168, 176†, 204†, 211 und 245). Wo er seine Werkstatt hatte, ist unbekannt.

Kirchliche Ausstattung

Nur kopial überliefert sind die ältesten Inschriften auf kirchlichen Ausstattungstücken aus dem Kloster Wessobrunn. Es handelt sich zum einen um die bleierne Tafel eines Reliquienbehälters (Nr. 4†) zum anderen um die einmaligen Bildbeischriften zu zwei Wandteppichen, die im Kloster Wessobrunn in der ehemaligen Klosterkirche St. Petrus hingen. Die Wandteppiche317) (Nr. 5†, Nr. 6†) stellten die Apokalypse und die Taten der Apostel Petrus und Paulus dar. Den Bildern waren erläuternde Texte in lateinischen Hexametern beigefügt.

Das älteste noch im Original vorhandene kirchliche Ausstattungsstück aus dem Bearbeitungsgebiet ist der mit 1377 datierte Taufstein mit seiner am oberen Rand umlaufenden Inschrift in der Peißenberger [Druckseite LXII] Kirche St. Johannes d. Täufer (Nr. 18). Ein ähnlicher, ebenfalls aus einem Block gearbeiteter Taufstein in der Kirche St. Walburga in Schwabbruck, ist genau ein Jahrhundert jünger (1477; Nr. 51).

Nicht mehr in Polling, sondern in der Münchner Alten Pinakothek sowie im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg befinden sich die Altäre aus dem Kloster Polling, die 1444 bzw. um 1455 geschaffen wurden. Das Pollinger Kreuzretabel zeigt u.a. die Gründungslegende des Augustinerchorherren-Stifts Polling. Die Darstellung wird durch Inschriften auf Schriftbändern und Schriftfeldern erläutert (Nr. 41). Das sog. Pollinger Retabel (Marienaltar) stellt u.a. auf mehreren Tafeln die Verkündigung an Maria, die Geburt und die Darbringung Christi im Tempel dar (Nr. 34).

In Bernrieds Pfarrkirche St. Martin, der ehemaligen Augustinerchorherren- Stiftskirche, ist an der Südwand unter der Empore ein gotischer Flügelaltar aufgestellt. Der sog. Heilige-Sippe-Altar dürfte um 1510 in einer Münchener Werkstatt geschaffen worden sein. Auf dem Mittelteil und den beiden Flügelinnenseiten sind die Angehörigen der Heiligen Familie dargestellt, wobei sie alle mit einem Nimbus versehen sind, auf dem der Name des jeweils Dargestellten aufgemalt ist (Nr. 91).

Der etwa ein halbes Jahrhundert später geschaffene spätgotische Flügelaltar in der Kirche St. Georg auf dem Auerberg bei Bernbeuren zeigt die Vierzehn Nothelfer, die jeweils durch Beischriften bezeichnet sind (Nr. 133).

Das Altarbild der Kapelle St. Eligius in Burggen von 1613 präsentiert neben einem Gnadenstuhl, der Muttergottes und dem Hl. Eligius den Stifter, den Pfarrer Gallus Thomae (Nr. 252). Interessant ist, daß die Darstellung Thomae mutmaßlich als Mitglied der karmelitanischen Skapulierbruderschaft ausweist.

In Hohenpeißenberg wurde die Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt durch Propst Georg Siesmair von Rottenbuch (1611–1619) im Jahre 1619 – wie die Bauinschrift mitteilt – mit aufwendig gestalteten Emporenbrüstungen und eine im gleichen Stil gehaltene Kanzel ausgestattet. Der an der Nordseite befindliche Teil wurde nach der Säkularisation abgebrochen und ein kleiner Teil davon in die Westwand eingefügt (Nr. 266268(†)).

In der Friedhofskirche St. Salvator und St. Sebastian findet sich ein Weihwasserbehälter mit Initialen sowie Jahreszahl (1618, Nr. 264).

Inschriften an Gebäuden, Wandmalereien, Bildfenster

Viele Bauten, seien es kirchliche oder profane, sind durch die Bauherren oder auch die Stifter der Bauten mit Gedenksteinen versehen worden. Propst Georg Neumair von Rottenbuch (1431–1472), der einer der großen Bauherren des Klosters war, hat an einigen Bauten durch Inschriften seine Bauherrenschaft dokumentieren lassen. Der von ihm wieder errichtete, freistehende Turm zur Stiftskirche weist eine entsprechende Inschriftentafel auf (Nr. 32). Auch an einer der Eingangspforten des von ihm errichteten Maierhofs (Fohlenhof) ließ er eine Inschrift anbringen (Nr. 39).

Ein anderer großer Bauherr unter den Pröpsten Rottenbuchs, Propst Wolfgang Perkhofer (1582–1611), ließ viele seiner Baumaßnahmen, seien es Neubauten oder Renovierungen, durch eine Bauinschrift oder zumindest durch Initialen als von ihm veranlaßt kennzeichnen. Das von ihm errichtete Kirchlein St. Rochus am Pestfriedhof ließ er über dem Eingang mit einer Tafel schmücken, auf der mit lateinischen Versen seine Bauherreneigenschaft unter Herzog Maximilian dokumentiert wurde (Nr. 212†). Das bei seinem Amtsantritt baufällige Altenmünster renovierte er im Jahre 1608, wie eine an der Empore des Langhauses angebrachte Gedenkinschrift anzeigte, wobei auch die neue Weihe der Altäre durch den Freisinger Weihbischof dokumentiert wurde (Nr. 236†). Der Turm des Altenmünsters wurde mit einer kupfernen Kuppel versehen, die mit den vergoldeten Initialen des Propstes geschmückt wurde (Nr. 242†).

Auch die Abschlußkugel am Kirchturm der Weilheimer Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt ist mit den Namen der Stifter und einer Jahreszahl versehen (Nr. 152).

Auch andere Äbte bzw. Pröpste wollten ihre Leistungen für ihr Kloster durch Bauinschriften dokumentiert sehen. In Polling wurde der durch Propst Johannes Zinngießer (1499–1523) neu errichteten Klostermauer eine Tafel eingefügt, mit welcher diese Bauleistung gewürdigt wurde (Nr. 94).

Im Kloster Wessobrunn wurde die Errichtung des Brunnenhauses durch den Abt Benedikt Schwarz (1589–1598) sogar durch zwei schlichte kleine steinerne Tafeln der Nachwelt kundgetan (Nr. 179), während die Errichtung der Kapelle auf dem Kreuzberg durch denselben Bauherrn durch eine aufwendig gestaltete Tafel im Innern der Kapelle festgehalten ist (Nr. 201).

Im Kloster Steingaden erinnert eine Tafel über dem Eingangsportal an der Vorhalle an Abt Caspar Suiter, der diese im Jahre 1491 errichten ließ (Nr. 58). Abt Gallus Theininger (1580–1606) ließ zur Erinnerung an die Erbauung des Torhauses, das einst den Zugang zum Klosterbereich abriegelte, eine nur mit seinen Initialen und der Jahreszahl versehene Inschriftentafel anbringen (Nr. 178).

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Inschriften, die nur aus Initialen und einer Jahresangabe bestehen, finden sich in Weilheim mehrfach, so am Turm der Kirche St. Johannes der Täufer in Töllern (Nr. 166) und am Finanzamtsgebäude in der Hofstraße (Nr. 195).

Die im Bearbeitungsgebiet einzigartige hölzerne Bautafel der Friedhofskirche St.  Salvator und St.  Sebastian, welche die Verlegung des Friedhofs der Stadt Weilheim auf den Betberg im Jahre 1521 dokumentierte, ist leider seit dem Ende des 20. Jahrhunderts verschollen (Nr. 100†).

Auch außerhalb der klösterlichen oder städtischen Zentren geben einzelne Bauinschriften an, wer Gebäude errichten ließ. So findet sich an einem Getreidekasten in Eberfing eine Inschrift, die in die Bearbeitungszeit fällt (1553, Nr. 135). In Habach erinnert eine Bauinschrift an einen nicht geistlichen Bauherrn (Nr. 291), während in Obersöchering eine schlichte steinerne Tafel an die Errichtung des Pfarrhauses durch den damaligen Pfarrer Lorenz Trieb erinnert (Nr. 318).

Stifterinschriften an Bauten finden sich im Bearbeitungsgebiet insbesondere ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Kirchen. Zu nennen sind hier auch die Inschriften unter den Fresken in der Weilheimer Friedhofskirche St.  Salvator und St.  Sebastian (siehe unten). Die dort genannten Personen übernahmen wohl die Kosten für das jeweilige Gemälde (Nr. 192). Andere Personen stifteten ganze Kapellen, wie z.B. die Kapelle St. Maria in Hub in Penzberg (Nr. 308) oder die Kapelle St. Eligius in Burggen (Nr. 306).

Im Dachstuhl der Weilheimer Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt finden sich am Gebälk Graffiti, die wohl von den Zimmerern stammen, welche den Dachstuhl der Kirche im Jahre 1626 aufrichteten. Die Inschriften zeigen u.a. das Christusmonogramm, diverse Buchstaben in Kapitalisschrift, aber auch kursive Schriftelemente (Nr. 295).

Eine Besonderheit unter den Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau ist die kopial überlieferte Inschrift des Grundsteins, den Kurfürst Maximilian I. von Bayern im Jahre 1640 persönlich für das Franziskanerkloster gesetzt hat (Nr. 319†).

Die ältesten Wandmalereien im Bearbeitungsgebiet finden sich in der Kapelle St.  Georg in Peißenberg (Nr. 22). Der Bilderzyklus mit insgesamt 18 Einzeldarstellungen aus der Zeit um 1400/1410 zeigt das Martyrium des Hl.  Georg. Ein ähnlicher Bilderzyklus in der Brunnenkapelle am Kreuzgang in Steingaden, der ebenfalls aus dem 15. Jahrhundert stammt, umfaßt Szenen aus der Legende des Hl.  Silvester (Nr. 75).

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts begann in Weilheim durch die Stiftung vermögender Bürger die Ausmalung der Friedhofskirche St.  Salvator und St.  Sebastian durch Elias Greither d. Ä. (Nr. 186†–192). Dargestellt sind u.a. ein Apostelzyklus am Gewölbe des Chores und die Passion Christi, deren Einzelszenen besonders die Gewölbefelder des Zentralraumes ausfüllen.

Auch die Filialkirche St. Johannes der Täufer in Töllern wurde durch Elias Greither d. Ä. um das Jahr 1620 mit Malereien ausgeschmückt (Nr. 274, 275). Die Darstellungen umfassen u.a. Christus als Weltenrichter und den Hl. Christophorus.

In der Vorhalle der ehemaligen Stiftskirche in Steingaden hat sich ein gemalter Bilderzyklus aus der Zeit des Abtes Gallus Theininger (1580–1606) erhalten, die sog. Welfengenealogie. Hier werden nicht nur die Klosterstifter, Welf VI. und sein Sohn Welf VII., sondern auch deren Vorfahren in Einzelbildern mit leider größtenteils verlorenen Beischriften dargestellt (Nr. 234).

In Rottenbuch gab es in der ehemaligen Augustinerchorherren-Stiftskirche Mariä Geburt einen gemalten Pröpstezyklus. Die Inschriften der unter Propst Georg Siesmair (1611–1619) in der Stiftskirche im südlichen Querhaus angebrachten Pröpsteporträts sind überliefert (Nr. 254†). Diese Pröpstereihe reichte bis zu Gilbert Gast (1690–1700), sie wurden demnach also nach der Anlage unter Siesmair weitergeführt. Unter dem Nachfolger Gasts, Propst Oswald Prasser (1700–1740), sind die Pröpsteporträts übertüncht worden, um die Umgestaltung der Stiftskirche im Rokokostil zu ermöglichen.

In der ehemaligen Stiftskirche in Polling finden sich als Wandmalereien ausgeführte Votivbilder an den Pilastern des Kirchenschiffes aus der Zeit um 1623/1624 (Nr. 286). Sie dokumentieren diverse Gebetserhörungen im Rahmen der Pollinger Wallfahrt zum Hl. Kreuz (siehe auch unten).

Das älteste bekannte Bildfenster im Erfassungsgebiet ist leider nur noch kopial überliefert. Es handelte sich um eine Stifterinschrift – möglicherweise in Verbindung mit einem Wappen – von 1497 in der Kapelle St. Georg in Peißenberg (Nr. 66†).

Die heute ebenfalls leider verlorenen beiden Glasfenster aus der Kapelle zum Hl.  Kreuz in Weilheim vom Jahre 1499 bildeten eine Einheit, da die gleich großen und gleich gestalteten runden Glasbilder ursprünglich wohl nebeneinander an der Ostseite hinter dem Altar eingefügt waren und erst 1839 in zwei sich gegenüberliegenden Seitenfenstern eingelassen wurden (Nr. 70†). Auch sie zeigten Wappen mit einer jeweiligen Stifterinschrift.

Die acht kopial überlieferten Bildfenster, die sich in der ehemaligen Liebfrauenkirche von Polling befanden, bildeten ein Ensemble, das in dem verhältnismäßig kurzen Zeitraum von 1526 bis 1530, [Druckseite LXIV] also kurz nach der Errichtung der Kirche, entstanden ist (Nr. 114†). Auch sie umfaßten in erster Linie Stifternennungen mit Wappen.

Die beiden in der Kapelle St. Petrus von Dornau (Stadt Schongau) befindlichen Bildfenster von 1520 (Nr. 90) und 1526 (Nr. 106) stellen die einzig im Original erhaltenen Glasbilder dar. Auch hier sind jeweils die Wappen der erwähnten Stifterpersonen eingefügt.

Besondere Inschriftenträger

An der alten Straße von Peiting nach Rottenbuch wurde im Jahre 1506 eine Säule errichtet, welche die Gerichtsgrenzen zwischen der Hofmark Rottenbuch und dem für die Hochgerichtsbarkeit zuständigen herzoglich-bayerischen Landgericht in Landsberg markierte (Nr. 83). Auf dieser Grenzsäule befinden sich neben der Jahresangabe und Initialen eine Zeile mit pseudohebräischen Zeichen und die Wappen der angrenzenden Gerichtsgebiete. Auch die in Seeshaupt am Seeufer stehende sog. „Seegerichtssäule“ markiert mutmaßlich eine Gerichtsgrenze (Nr. 102).

Im Weilheimer Stadtmuseum befindet sich ein Kokosnußpokal, dessen Cupa aus einer Kokosnuß besteht, während der Fuß und das Mundstück aus vergoldetem Silber gearbeitet sind. In den Rand des Mundstücks ist der Name Casparus Hueber und die Jahreszahl eingraviert (Nr. 169). Auf dem Rand der Unterseite des Fußes ist in kursiver Schrift die Gewichtsangabe eingraviert. Am Fußrand ist die Meistermarke WG (Wolfgang Glaner) sowie das Wappen der Stadt Weilheim einpunziert.

Eine kunstvolle Intarsienarbeit stellt die im Stadtmuseum Schongau aufbewahrte Tischplatte (Nr. 197) aus dem Jahr 1594 dar, die dem Steinmetz und Kistler Paul Reichel zugeschrieben wird. Die inschriftliche Komponente bei dieser feinen Intarsienarbeit besteht zwar nur aus der Jahreszahl und den Initialen der Stadt Schongau, die links und rechts dem Schongauer Wappen beigefügt sind, jedoch ist diese Intarsienarbeit ein Beweis für die großen Fertigkeiten der Kistler bzw. Schreiner im Landkreis Weilheim-Schongau.

Unsicher ist, wann die kleine, fast quadratische Steinplatte mit den Fußabdrücken Christi (Nr. 340) in die Pollinger Kirche Hl. Kreuz, die ehemalige Augustinerchorherren-Stiftskirche, gelangte.

Im Weilheimer Stadtmuseum finden sich heute drei Steinätzplatten aus der Zeit um 1562. Steinätzplatten wurden i. d. R. aus Solnhofer Kalk gefertigt. Bearbeitet wurden sie durch Aufbringen einer Beschriftung und bildlichen Darstellung in Deckfirniss und das anschließende Behandeln der Platte mit einem Verzehrungsmittel, das die nicht abgedeckten Flächen der Steinplatte wegätzte318). Von den drei erhaltenen Ätzplatten ist eine eine Stiftung des Rottenbucher Propstes Urban Schwaiger (1558–1582) (Nr. 142). Zwei dürften Ausstattungsgegenstände von städtischen Gebäuden in Weilheim gewesen sein (Nr. 143, 145). Alle drei sind in Reliefätztechnik gefertigt, das heißt die Inschriften und bildlichen bzw. ornamentalen Darstellungen sind erhaben. Die Platte Schwaigers zeigt dabei eine andere Gestaltung als die beiden Weilheimer Stücke. Zum einen trägt sie eine bildliche Darstellung, zum anderen ist der Ornamentrahmen mit floralem Rankenwerk ausgeführt, wogegen die anderen beiden Platten Gitterelemente aus dem Repertoire der Schreibmeister zeigen, die für die Steinätzplatten typisch sind. Die Gebotetafel und Ratstafel (Nr. 143, 145) tragen die Künstlersignatur des Straubinger Steinätzers Sixtus Löblein319). Von ihm ist überliefert, daß er ungefragt Ätztafeln identischen Textes an Städte sandte, um dafür Ehrengeschenke zu erhalten (Nr. 143, Anm. 3). Obwohl durchaus farbig gefaßte Steinätzplatten aus dem 16. Jahrhundert bekannt sind, ist davon auszugehen, daß die nicht sehr sorgfältig ausgeführte Farbfassung der Weilheimer Ratstafel aus späterer Zeit stammt (Nr. 143).

Eine Besonderheit des Weilheim-Schongauer Denkmälerbestandes stellt die große Zahl an aus dem 17. Jahrhundert erhaltenen Votivbildern dar. Die älteste in diesem Zusammenhang zu benennende Denkmalgruppe ist der in den Jahren 1623/24 vom Weilheimer Maler Elias Greither d. Ä. an den Pilastern der Pollinger Klosterkirche geschaffene Zyklus von Wandbildern mit Darstellungen von Gebetserhörungen durch das Hl. Kreuz (Nr. 286). Die hochelliptischen, mit Perlstab eingefaßten Felder zeigen oben jeweils eine bildliche Darstellung, darunter ein Schriftfeld mit Inschrift in einer Rahmenleiste. Ob die Grundlage für diesen Zyklus ältere Votivbilder waren, die in dieser Weise optisch vereinheitlicht werden sollten, oder ob ein Mirakelbuch zu Grunde lag, war nicht festzustellen. Auffällig an den als Tafelbild oder Gemälde erhaltenen Inschriften ist der meist ausführliche Text mit Schilderung des dem Gebet und seiner Erhörung vorausgehenden Unglücks wie im Fall des Unfalls [Druckseite LXV] eines Mädchens in einer Lohmühle aus der Wallfahrtskirche in Ilgen (Nr. 332), der Errettung des Schongauer Bürgers Nikolaus Minsinger aus der Schwedengefahr (Nr. 337) oder dem Votivbild des Steingadener Konventes anläßlich der Brandschatzung durch die Schweden (Nr. 329), ebenfalls aus der Ilgener Wallfahrtskirche. Immer nimmt die bildliche Darstellung den oberen Teil des Bildes ein, wogegen der ausführliche Text in einem Schriftfeld darunter angebracht ist.

Ähnlich den Votivbildern ebenfalls dem Bereich der Volkskunst zuzuordnen sind die drei im Bearbeitungsgebiet vorhandenen Legendenbilder. Während die beiden die Legende von den Jakobsbrüdern schildernden Bilder aus Peiting (Nr. 208) und Wildsteig (Nr. 216) in mehreren Reihen angeordnete, jeweils durch Texte kommentierte Einzelbilder enthalten, wird die Wendelinslegende (Nr. 151 (†)) in einem großen Tafelbild erzählt, in das mehrere Szenen aus der Legende integriert sind.

Gedenkinschriften

Mit Gedenkinschriften werden Inschriftentexte bezeichnet, mit denen an ein bestimmtes Ereignis, sei es ein kriegerisches oder ein sonst aus dem üblichen Lebensablauf fallendes Ereignis, erinnert werden soll. Hierzu zählt als ältestes Beispiel die Inschrift über den tragischen Tod des Bernrieder Propstes Ulrich Masterlein (Nr. 31†), der im Jahre 1433 durch eine herabstürzende Christusstatue erschlagen wurde. Dieses Ereignis wurde durch eine Inschrift auf einem im Boden eingesetzten Stein der Nachwelt angezeigt.

Die freundliche Aufnahme, die der Ingolstädter Professor Dr. Johannes Eck während der herrschenden Pestzeit in Polling erfahren hat, wurde durch eine Gedenktafel belegt, die durch eine Abzeichnung des 18. Jahrhunderts überliefert ist (Nr. 99†).

In der ehemaligen Schießstätte in Weilheim befand sich eine Inschrift, die an einen Jagdaufenthalt des bayerischen Herzogs Ferdinand (1550–1608) in Weilheim erinnerte (Nr. 183†).

Zu den Gedenkinschriften ist auch der Text zu zählen, mit dem ein Dießener Bürger an sein erstes Ehegelöbnis erinnert (Nr. 181†).

5.1 Die Wessobrunner Wandteppiche

von Tanja Kohwagner-Nikolai

Die Inventare des hohen Mittelalters aus Bischofs-, Kloster- und Stiftskirchen nennen teilweise in sehr großer Anzahl tapetia, dorsalia, sca(m)pnalia und scamnalia. Für den Augsburger Dom sind in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts 20 Rücklaken und 11 Behänge belegt320), die an Wänden oder zwischen Pfeilern bzw. Säulen frei gehängt wurden. Auch für das Kloster Wessobrunn sind kopial zwei Bildteppiche aus der Zeit zwischen 1200 und 1220 belegt. In welcher Technik sie gearbeitet waren, läßt sich nur vermuten. In Frage kommen im abendländischen Raum für großformatige Behänge vor allem die Wirkerei und die Wollstickerei. Die frühesten erhaltenen monumentalen Bildwirkereien befinden sich im Halberstädter Dom. Um 1150 entstand der Michaelsteppich321). Der als Gegenstück anzunehmende Gabrielsteppich ist nur anhand einer Ölkopie des 18. Jahrhunderts zu rekonstruieren. Die Szenen stehen nebeneinander in einem Register und sind nur ansatzweise durch Bäume, die meist in die Darstellung der einzelnen Bilder eingebunden sind, voneinander getrennt. Ein Schriftband, das zumeist an der Oberkante verläuft, zeigt eine lateinische Inschrift in Gotischer Majuskel. Beim um 1170 bis 1175 gewirkten Apostelteppich halten die sich einander paarweise zugewandten Apostel jeweils ein senkrecht verlaufendes Schriftband mit ihrem Namen in Händen322). Die dritte erhaltene Wirkerei im Halberstädter Domschatz ist der in den 30er Jahren des 13. Jahrhunderts hergestellte Karlsteppich323). Hier rahmt – jeweils mit Gotischer Majuskel – ein Schriftband das hochrechteckige Bildfeld, ein weiteres die zentrale Raute mit Karl dem Großen. Die vier Zwickelfiguren halten jeweils ein geschwungenes Schriftband mit lateinischem Text. Die Tituli sind in den Hintergrund eingefügt.

Dank ihrer technischen und künstlerischen hervorragenden Qualität sind die Halberstädter Wirkereien nicht als Einzelstücke, sondern im Kontext einer textilen Tradition zu sehen, von der leider keine weiteren Stücke erhalten sind. Die Kette aller mittelalterlichen Wirkereien des deutschen [Druckseite LXVI] Sprachraums besteht aus Leinen, manchmal Hanf. Die Schußfäden sind zum überwiegenden Teil aus Wolle, teils aus Leinen, selten aus Seide.

Zeitgleich zu den Halberstädter Wirkereien, d.h. im späten 12. und frühen 13. Jahrhundert – wurden in Quedlinburg – wohl unter Äbtissin Agnes – auch Knüpfteppiche hergestellt, von denen Fragmente dreier Teppiche in Quedlinburg und Halberstadt erhalten sind. Die figurenreichen Szenen des Quedlinburger Hochzeitsteppichs sind in 5 Zeilen geordnet.

Ob es sich um einen Zufall der Überlieferung handelt, der Textilien einem großen Maß an Verschleiß aussetzt, oder, ob die um die Mitte des 11. Jahrhunderts auftretenden Stickereien im Klosterstich die Wirkerei ablösten, kann nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden. Tatsache ist nach derzeitigem Forschungsstand, daß nach den Halberstädter Wirkereien etwa ein Jahrhundert lang keine gewirkten Bildteppiche aus abendländischen Werkstätten erhalten sind. Im niederdeutschen Sprachraum haben sich dagegen gestickte Wandbehänge in der Technik des Klosterstichs in größerer Anzahl erhalten. Bei dieser Objektgruppe ist auffällig, daß alle Behänge entweder in engem zeitlichen Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen infolge wirtschaftlicher Blüte innerhalb der Klöster stehen, in denen sie hergestellt worden sind, oder im Kontext von Regeländerungen oder Reformbestrebungen324). Die frühen Behänge aus Kloster Wienhausen stammen aus der Zeit kurz nach 1300, wobei zu betonen ist, daß zwischen dem braunschweig-lüneburgischen Herzogshaus und dem „Hauskloster der Welfen“ gerade zu dieser Zeit sehr enge Verbindungen bestanden, da zwei Töchter des Herzogs Äbtissinnen in Wienhausen waren325). Auffällig ist, daß beide Behänge aus Kloster Wessobrunn während der Blütezeit unter Abt A(da)lbertus entstanden. Dies korrespondiert mit der Entstehungsgeschichte vergleichbarer vom Klostervorstand in Auftrag gegebener Behänge, die häufig in engem zeitlichen Zusammenhang mit Baumaßnahmen und/oder Regeländerungen innerhalb der Konvente entstanden sind. Als Beispiel sei hier neben den bereits angesprochenen Teppichen aus Kloster Wienhausen nur der 1583 gewirkte Fischbecker Gründungsteppich (Abb. a) genannt. Er geht auf ein niedersächsisches Vorgängermodell im Klosterstich aus der Zeit um 1300 zurück. Dieser erste Behang entstand in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Übernahme der Augustinerregel. Mit der historisch nicht korrekten Zuschreibung des Empfangs der Augustinerregel an die Stifterin im ersten Medaillon, erfolgt eine Legitimation als Augustiner-Chorfrauenstift. Der heute erhaltene Behang wurde in Zusammenhang mit einer monastischen Erneuerung, dem Übertritt zum evangelischen Bekenntnis, hergestellt326).

Unabhängig von der Technik zeigen die frühen Wandbehänge zum überwiegenden Teil biblische Themen, Heiligen- oder Gründerlegenden in mehreren Szenen. Die Szenen stehen mehr oder weniger deutlich voneinander getrennt in Bildstreifen nebeneinander (vgl. Abb. a, vgl. aber auch das Fragment eines gestickten Wandbehangs, Niedersachen um 1160–70, im Kunstgewerbemuseum SMPK Berlin (Inv. Nr. 88.470)). Die Bildstreifen liegen zum Teil in mehreren Registern übereinander und werden durch horizontal verlaufende Schriftbänder voneinander geschieden. Eine weitere Gestaltungsvariante sind von Inschriften gerahmte Medaillonfriese (vgl. Abb. b).

In keinem einzigen Behang vor 1450 finden sich Künstlersignaturen. Äbte und Äbtissinnen werden – soweit es sich nachweisen läßt – als Initiatoren und/oder Stifter genannt. Die Vermutung Hagers, daß es sich bei dem auf dem Wessobrunner Apokalypsenteppich genannten Sibot Chennich de Hohemos, um einen Nachkommen des in Höhenmoos in der Nähe des Chiemsees um 1150 urkundlich erwähnten Fridericus tapifex handelt, lässt sich durch nichts belegen, zumal eine Künstlersignatur zu dieser Zeit höchst ungewöhnlich wäre. Tatsache jedoch ist, daß besagter Friedrich in mehreren Urkunden als Zeuge genannt wird, häufig an der Spitze der Zeugen der Klosterfamilie von Herrenchiemsee327). Auch in den Monumenta Weihenstephanensia (MB 9, 473) wird ein Aschwin Tapeciarius unter den Zeugen genannt. Dies alles spricht dafür, daß in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts und um 1200 in Süddeutschland mehrere Wirker tätig waren. Da es andererseits keine Hinweise auf Klostersticharbeiten gibt, spricht vieles dafür, daß die beiden Wessobrunner Teppiche gewirkt waren. Unter Hinzunahme der überlieferten Teppiche bestand damit die Kette aus Leinen, die Schußeinträge zum überwiegenden Teil aus Wolle.

Kloster Wienhausen | DI 76, Nr. 28 - Wienhausen, Kloster Wienhausen - 4. V. 14. Jh. | Nr. 28, Abb. 1

(Abb. a Detail aus dem Thomasteppich, Wollstickerei im Klosterstich, 205 x 446 cm, Kloster Wienhausen, um 1380 (Inv.Nr. WIEN Ha 5))

Eine Reproduktion des Teppichs (Abb. b) finden Sie hier.

(Abb. b Fischbecker Gründungsteppich, Wirkerei nach einem niedersächsischen Vorgängermodell im Klosterstich um 1300, 246 x 339 cm, 1583, Stift Fischbeck)

Zitationshinweis:

DI 84, Landkreis Weilheim-Schongau, Einleitung, 5. Die Inschriftenträger bzw. Inschriftenarten (Manfred Merk), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di084m015e003.

  1. Azzola, Wappenzeichen 83. »
  2. Kohn in DI 48 (Wiener Neustadt) LIV. »
  3. Deutscher Glockenatlas Bayerisch-Schwaben 331, Nr. 988. »
  4. Ernst, Beiträge 79. »
  5. StpfA MH/WM I/62. »
  6. Mois, Stiftskirche 15. »
  7. Ernst, Beiträge 79. »
  8. Zu nennen sind besonders die Gießer Hans und Ulrich von der Rosen (Nr. 45†, 60† und 68), Wolfgang d. Ä., Wolfgang d. J. und Sixtus Steger (Nr. 97, 165†, 196 und 203), Hans Bamberger (Nr. 117†), Martin Frey (Nr. 213†), Caspar Schütz (Nr. 269) und Bernhard Ernst (Nr. 314† und 334). »
  9. Peter Gereis (Nr. 62†, 63†) und Sebolt d. Ä. und Sebolt d. J. Schönmacher (Nr. 78, 105, 107 und 112). »
  10. Für Innsbruck: Peter Laminger (Löffler, Nr. 69) und Elias, Gregor und Hans Christoff Löffler (Nr. 138, 138a(†)); für Ingolstadt: Kaspar und Nicolaus Dietrich (Nr. 177†). »
  11. Leopolder, BHStA KL Wessobrunn 3a, p. 117, bezeichnet sie als tapetia sive vela»
  12. Vgl. dazu Trautmann, Kunst und Kunstgewerbe 1ff. »
  13. Zu Löblein vgl. Keim, Steinätzer 35f. und Kieslinger, Hans Ostermair 87f. »
  14. Wilckens, Textile Künste 262. »
  15. Vgl. DI 75 (Halberstadt) Nr. 10, Abb. 15–17. »
  16. Vgl. DI 75 (Halberstadt) Nr. 14, Abb. 20. »
  17. Vgl. DI 75 (Halberstadt) Nr. 23, Abb. 38. »
  18. Kohwagner-Nikolai, per manus passim. »
  19. Vgl. zu Wienhausen DI 76 (Lüneburger Klöster), Nr. 5, Abb. 7, Nr. 16, Abb. 23–25, Nr. 21, Abb. 26–27, Nr. 23, Abb. 30–31 »
  20. Wehking/Wulf, Inschriften des Stifts Fischbeck 51–82; Kohwagner-Nikolai, per manus 398–401. »
  21. Für die Auskunft gilt herzlicher Dank Frau Dr. Birgit Gilcher (Birgit Gilcher, Edition des Traditionsbuches von Herrenchiemsee. Im Druck.). »