Die Inschriften des Landkreises Holzminden

Hinweis: Diese Einleitung enthält Abweichungen gegenüber der Druckfassung. Alle Von-Bis-Angaben bei Verweisen auf Katalognummern (z. B. Nr. 71–73) wurden aus Referenzierungsgründen zu kommaseparierten Listen aufgelöst.

2. Der Landkreis Holzminden – Territoriale Gestalt und Historische Voraussetzungen der Inschriftenproduktion

Die Entwicklung des Kreisgebietes

Der heutige Kreis Holzminden geht in seinem Kernbestand auf eine bis in das 15. Jahrhundert zurückreichende Einheit zurück, die die am weitesten westlich gelegenen Ämter und Gerichte des welfischen Teilherzogtums zusammenfaßte, das später als Fürstentum Braunschweig bzw. Wolfenbüttel bezeichnet wurde und bis 1946 in dem Herzogtum (Land) Braunschweig fortexistierte. Seit dem 16. Jahrhundert als Weserkreis (1539), Weserquartier und schließlich Weserdistrikt bezeichnet, entstand aus diesem losen Zusammenhang 1832 der Kreis Holzminden, der in seiner äußeren Gestalt nur 1941 und 1973/74 nennenswerten Veränderungen unterworfen war. 1941 wurde durch das Salzgitter-Gesetz die jahrhundertelange staatliche und kirchliche Zugehörigkeit zum Land Braunschweig beendet; gleichzeitig wurde die erst calenbergische, dann hannoversche und schließlich preußische Enklave Bodenwerder-Pegestorf dem Kreis angeschlossen. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1973/74 schieden die entlang des Iths einen schmalen, nach Norden ausgreifenden Ausläufer bildenden Gemeinden aus dem Kreisgebiet aus; dafür kamen im Westen die früher calenbergischen Ortschaften Vahlbruch, Meiborssen, Brevörde, Polle und Heinsen sowie im Süden Lauenförde hinzu. Im Osten schied eine Gemeinde aus, Ammensen und Delligsen kamen hinzu.2)

Bevor die Herzöge von Braunschweig in der dargestellten Weise einheitsstiftend tätig wurden, war die Region von widerstreitenden geistlichen und weltlichen Interessenlinien durchschnitten. Die um die Jahrtausendwende verfestigte Diözesaneinteilung zerschnitt das heutige Kreisgebiet, an dem vier Bistümer (und damit zwei Kirchenprovinzen, Köln und Mainz) Anteile hatten. Der Nordwesten bis einschließlich Warbsen, Golmbach, Kirchbrak und Dielmissen zählte zum Bistum Minden und unterstand im Spätmittelalter dem Archidiakonat Kirchohsen, der Südwesten bis Stadtoldendorf und bis zur Homburg gehörte, einschließlich Holzminden, zum Bistum Paderborn (Archidiakonat Höxter). Der gesamte östliche Teil des Kreises unterstand dem Bischof von Hildesheim (Archidiakonat Wallensen); dabei ragte westlich von Eschershausen ein bis Holenberg und Negenborn reichender Zipfel hildesheimischen Gebietes zwischen die Diözesen Paderborn und Minden, in dem mit dem Kloster Amelungsborn um 1130 die bedeutendste kirchliche Institution des heutigen Kreisgebietes entstand. Eine Gemeinde, Vorwohle, gehörte zum Erzbistum Mainz.3) Alle Archidiakonatssitze lagen damit außerhalb der Region.

In der Grenzregion, in der sich die drei ersteren Diözesen berührten, entstanden, westlich und östlich von Amelungsborn und zeitlich ungefähr parallel zur Klostergründung, seit dem dritten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts die Burg Everstein und die Homburg, deren Inhabern in den beiden darauffolgenden Jahrhunderten der Aufbau von Landesherrschaften gelang. Die Grafen von Everstein haben in enger Verbindung mit den Staufern versucht, ausgehend von dem nordhessisch-westfälischen Grenzraum um Warburg, entlang der Weser ein sich bis Hameln erstreckendes Herrschaftsgebiet aufzubauen. Der Höhepunkt ihrer Machtstellung war im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts erreicht. Entscheidend für den anschließend einsetzenden Rückschlag war die Gegnerschaft der Welfen, die 1257 in Gieselwerder und 1260 in Hameln an der Weser Fuß faßten und damit sowie mit der Schutzherrschaft (Stadtvogtei) über Höxter (1265) die Eversteiner im Norden und Süden einschnürten. Hinzu kam die Konkurrenz der Edelherren von Homburg, seit 1152 Lehnsleute der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, die weiter östlich, im Tal der Lenne (und über Ith und Hils nach Nordosten über das heutige Kreisgebiet hinaus ausgreifend), ein eigenes [Druckseite 12] Territorium ausbauten und 1245 mit Bodenwerder ebenfalls die Weser erreichten. 1284 ging die Burg Everstein selbst an die Herzöge von Braunschweig-Grubenhagen verloren, so daß den Grafen, mit Ausnahme eines Anteils an ihrer Stadtgründung Holzminden, nur noch die westlich der Weser gelegenen Besitzungen mit den Burgen Polle und Ottenstein (sowie, weiter nördlich, Ohsen und Aerzen) blieben. Auch ihre Versuche, durch Lehnsauftragung von Besitz an den Erzbischof von Köln (Holzminden 1285) ihre Position zu festigen, scheiterten.4) Ihre Verbindung zum Kloster Amelungsborn blieb allerdings bestehen, wie das – leider inschriftenlose – Hochgrab des Grafen Hermann von Everstein (gest. 1350/51) und seiner Frau Adelheid von Lippe zeigt, das heute im südlichen Chorseitenschiff der Klosterkirche steht.5) Erfolgreicher waren die Edelherren von Homburg, die mit Bodenwerder und Stadtoldendorf zwei Städte im heutigen Kreisgebiet gründeten. Im 14. Jahrhundert residierten die Homburger überwiegend in Bodenwerder, wo sie am südlichen Stadtende ein festes Haus (slot ) besaßen.6) Im Zuge ihrer Expansion drängten sie auch den Einfluß der Bischöfe von Hildesheim, die ebenfalls an dem Ausbau ihres weltlichen Herrschaftsbereiches arbeiteten, bis zur Leine zurück.

Die Kinder Siegfried von Homburgs (gest. 1380), des vorletzten regierenden Edelherrn, stifteten in der Kirche des Bodenwerder benachbarten Benediktinerinnenklosters Kemnade eine Grabkapelle, die vermutlich als Familiengrablege gedacht war. Die prächtige Tumba des Siegfried von Homburg zeigt zugleich, daß die Rivalität zwischen den Eversteinern und Homburgern im 14. Jahrhundert zu einem gewissen Stillstand gekommen war, was Eheverbindungen zwischen den beiden Familien möglich machte (vgl. Nr. 14).

Zwischen 1404 und 1409 gelang es den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg zu verhindern, daß das Erbe der Eversteiner und Homburger an Konkurrenten fiel.7) Damit brachen alle Ansätze zu einer eigenständigen Herrschaftsbildung im heutigen Kreisgebiet ab. Infolgedessen bildeten sich auch keine Residenzen mit ihren besonderen Bauten und Repräsentationsformen aus. Die drei Städte blieben Kleinstädte, die unter 2000 Einwohner aufwiesen.8) Die einzige inschriftliche Erinnerung an die Eversteiner Grafen entstand nach 1409 und ist heute im Kloster Wienhausen zu finden. Die spät geborene Tochter des letzten Grafen Hermann, Elisabeth (1404/06–1468), war im Zug der Vereinbarungen von 1408/09 mit dem späteren Herzog Otto IV. von Braunschweig-Lüneburg (gest. 1446) verlobt und später verheiratet worden. Als Witwe stiftete sie vermutlich kurz vor ihrem Tod dem Kloster einen Kelch, auf dem sie sich an erster Stelle als elisabeth van eversten bezeichnete.9)

Mehrere Erbteilungen, die die Welfen im 15. Jahrhundert unternahmen, führten dazu, daß sich schrittweise die Einheit des späteren Weserdistriktes herausbildete. Fiel das gesamte Eversteiner und Homburger Erbe 1409 noch an Braunschweig, so wurden 1428 die nördlichen und östlichen Teile der beiden Herrschaften abgetrennt und zunächst Lüneburg, 1432 aber dem damals neu gebildeten „Land zwischen Deister und Leine“, dem späteren Fürstentum Calenberg, zugeteilt. 1495 wurde die Teilung erneuert; von dem früheren Fürstentum Göttingen kam nun im Süden das Anfang des 14. Jahrhunderts erworbene Amt Fürstenberg hinzu, während Lauenförde calenbergisch blieb. Mit der Übertragung des Amtes Ottenstein und der Stadt Holzminden von Calenberg an Braunschweig-Wolfenbüttel wurde schließlich 1516/19 der Besitzstand des Weserdistriktes erreicht. Dagegen blieben die nunmehrige Enklave Bodenwerder/Pegestorf und im Westen das Amt Polle calenbergisch.10)

Grundsätzlich war um 1400 in der Herrschaft Homburg (weniger in der Grafschaft Everstein) bereits eine Ämterstruktur ausgebildet, die von den Welfen übernommen wurde. Während die Burgen Polle und Ottenstein sowie Fürstenberg bis ins 19. Jahrhundert Amtssitze blieben, wurden anstelle der aufgegebenen Burgen Everstein und Homburg mit Forst (1493) bzw. Wickensen (1535) neue Amtssitze mit Wirtschaftshöfen in der Ebene errichtet, was teilweise auch inschriftlich (Nr. [Druckseite 13] 52, 53, 71, 75 u. 78) Niederschlag fand. Die Zugehörigkeit einzelner Dörfer zu den Ämtern verschob sich allerdings noch mehrmals. Auch die Entstehung des Amtes Allersheim aus einer in der Mitte des 16. Jahrhunderts von Herzog Heinrich d. J. (1489–1568) vom Kloster Amelungsborn eingetauschten Domäne war erst hundert Jahre später abgeschlossen (vgl. Nr. 41, 56 u. 213). Dagegen wurden seit der Mitte des 16. Jahrhunderts die Grenzen zum Fürstentum Calenberg wie auch zum Stift Corvey vertraglich festgelegt und u. a. durch Grenzsteine markiert (vgl. Nr. 58, 59, 60, 61, 62, 107 u. 245).

Das 16. und die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts

Die inneren Entwicklungen des Landes gewinnen im heutigen Kreis Holzminden erst seit dem 16. Jahrhundert an Bedeutung für die Produktion von Inschriften. Kern der Geschichte dieser Zeit war der Ausbau des Territorialstaates, in dem eine Zentral- und eine Lokalverwaltung entstanden, der Steuern erhob und das römische Recht schrittweise einführte. Die Ämter erhielten dabei über das Ökonomische hinaus rechtliche Aufgaben. Diese Intensivierung der staatlichen Tätigkeit rief Konflikte hervor, unter denen die der Herrscher mit dem Adel im Vordergrund stehen (vgl. Nr. 97). Anders als mit dem selbstbewußten Braunschweig ist von Auseinandersetzungen mit den kleinen Landstädten im Weserdistrikt nichts zu sehen.11) Drei bedeutende Herzöge von Heinrich d. J. bis zu seinem Enkel Heinrich Julius hatten in den einhundert Jahren von 1514 bis 1613 einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung. Sie traten in den westlichen Gebieten des Herzogtums inschriftlich in Erscheinung als Bauherren, als Initiatoren von Grenzfestlegungen oder als Stifter; in anderen Fällen finden sie ehrende Erwähnung in Inschriften (vgl. bes. Nr. 172).

Der genannte Zeitraum zerfällt in zwei deutlich voneinander geschiedene Hälften. Die erste, kürzere Periode war von Streit und Kämpfen bestimmt. Nach der Hildesheimer Stiftsfehde (1519–1523) war die Ursache dafür vor allem die Reformation, die früh in den größeren Städten, in Braunschweig seit 1528, Fuß faßte, der sich Herzog Heinrich d. J. (1514–1568) aber zeitlebens widersetzte. Höhepunkt der Auseinandersetzung war die Eroberung und Besetzung des Landes durch die im Schmalkaldischen Bund zusammengeschlossenen evangelischen Fürsten von 1542 bis 1547. Herzog Heinrichs Rückkehr in sein Land und an die Regierung wurde 1547 ermöglicht durch seinen Anschluß an Kaiser Karl V. und dessen Sieg bei Mühlberg. Das Ende der Kriegsphase war mit der Schlacht von Sievershausen 1553 und dem Augsburger Religionsfrieden 1555 erreicht, der für das Reich und für Norddeutschland über fünfzig Jahre Frieden sicherte und die Entwicklung eines gewissen Wohlstands ermöglichte. Sievershausen, eine der blutigsten Schlachten des 16. Jahrhunderts, hatte für das Herzogtum in zweierlei Hinsicht Bedeutung: Zum einen fielen in der Schlacht die zwei älteren Söhne des Herzogs, der daraufhin seinen ungeliebten dritten Sohn, den späteren Herzog Julius, als Nachfolger akzeptieren mußte, was erst nach längeren Kämpfen um 1560 der Fall war. Zum anderen sind etwa 250 Angehörige des landsässigen Adels gestorben, was eine Folge des vermehrten Schußwaffengebrauchs war, der langfristig auch die militärische Bedeutung des Adelsaufgebots in den Hintergrund treten ließ.12) Eine direktere Folge war das Aussterben von mehreren Adelsfamilien. Dies ermöglichte es den Herzögen, heimgefallene Lehen neu auszugeben. So ist nach dem Aussterben der von Frenke Fritz von der Schulenburg, der als „Kriegsunternehmer“ reich geworden und zu Einfluß gekommen war, 1558 in den Besitz von Hehlen gelangt (vgl. Nr. 67).

Nach der Einigung mit seinem Sohn setzte die innere Beruhigung des Landes bereits in den letzten Lebensjahren Heinrichs d. J. ein, dessen Herrschaft für die Wesergegenden noch aus einem anderen Grund folgenreich war. Es lag gerade dort ein Schwerpunkt der Siedlungspolitik des Herzogs, der die Wiedererstehung mehrerer im Spätmittelalter wüst gefallener Ortschaften zu verdanken ist;13) in einem Fall nimmt eine spätere Hausinschrift darauf Bezug (Nr. 121). Auch der Neubau oder die Wiedererrichtung von Kirchen in diesem Zusammenhang ist inschriftlich dokumentiert (Nr. 83 u. 84). In Deensen waren die von Campe den Bestrebungen des Herzogs bereits Ende des 15. Jahrhunderts vorangegangen (vgl. Nr. 44 u. 45).

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Die Reformation, die Herzog Julius (1568–1589) kurz nach seinem Regierungsantritt einführte, zog einen Schlußstrich unter eine bereits eingetretene Entwicklung; jedenfalls ist von neuen Konflikten nichts zu sehen, und auch im Kloster Amelungsborn schloß sich die Mehrheit der Mönche zusammen mit ihrem Abt den neuen Verhältnissen an. Herzog Julius, der sich in besonderem Maß als Landesvater mit Fürsorgefunktion für seine Untertanen verstand, entfaltete eine breit angelegte Förderung des Landes. Den Klöstern wies er neue Aufgaben in der Bildung zu; in Amelungsborn entstand eine Klosterschule.14) Die Gründung der Universität Helmstedt 1576 sollte den wachsenden Bedarf an Pastoren und Juristen aus dem Land selbst decken. Ihre Absolventen sind als Pfarrer in Amelungsborn und anderen Orten des Kreises seit dem Ende des 16. Jahrhunderts anzutreffen; lateinische Inschriften auf Grabdenkmälern von Geistlichen dokumentieren ihren Bildungsstand.

Nachdem durch die Vereinigung mit der Grafschaft Hoya (1582/84) und dem Fürstentum Calenberg (1584) der Machtbereich der Wolfenbütteler Herzöge bereits zur Zeit von Herzog Julius erheblich angewachsen war, erreichte er unter dessen Sohn Heinrich Julius (1589–1613), der seit dem Säuglingsalter auch Bischof von Halberstadt war (vgl. Nr. 125), den Höhepunkt territorialer Ausdehnung durch den Anfall von Grubenhagen 1596 und von Blankenburg/Regenstein 1599.15) In Calenberg kam es bald nach 1584 zu einem Konflikt mit einer Adelsgruppierung um drei Brüder von Saldern, der in den 1590er Jahren mit einer Niederlage für die Adeligen endete (vgl. Nr. 86). Der Bau von Schloß Hehlen, den ihre Schwester Ilse von Saldern vorantrieb, läßt auch etwas vom Selbstbehauptungswillen dieser Familie erkennen.16) Mit dem Landtag von Salzdahlum 1597 kam etwa gleichzeitig eine, von der Adelsminderheit bekämpfte, Bauernschutzpolitik der Herzöge zu einem Abschluß, die das ursprüngliche Pachtverhältnis der bäuerlichen Meier wesentlich verbesserte und den bäuerlichen Besitz faktisch vererbbar machte.17) Die Bauern, die seit dem Ende des Jahrhunderts ihre Namen in Inschriften an Häusern anbrachten (zuerst Nr. 106, 1588) und als Kirchenvorsteher auf Glocken und kirchlichen Ausstattungsstücken neben Pastoren und Amtmännern inschriftlich erscheinen, trugen damit ein gehöriges Selbstbewußtsein zur Schau.

Um die Jahrhundertwende setzte allerdings ein Rückgang an finanzieller Solidität ein, vor allem seitdem sich Herzog Heinrich Julius ab 1602 hauptsächlich am Hof Kaiser Rudolfs II. in Prag aufhielt.18) Rudolf II. ist der einzige Kaiser, der in Inschriften des Kreisgebietes erwähnt wird (Nr. 83, 174 u. 181). Die eigentliche ökonomische Verschlechterung setzte aber erst unter der Herrschaft von Herzog Friedrich Ulrich (1613–1634) ein, der die Regierung einer kleinen Adelsgruppe, den sogenannten „ungetreuen Landdrosten“, überließ. Die von ihnen verursachte Münzverschlechterung, die sogenannte „Kipper- und Wipperzeit“, zu deren Ausführung im Land mehrere neue Münzstätten entstanden, darunter auch eine im Kloster Amelungsborn, störte den Kreislauf von Geld und Kredit nachhaltig.19) Diese Störung besiegelte auch das Schicksal des erfolgreichsten Unternehmers aus dem Adel, Statius von Münchhausen (1555–1633), der seit den 1580er Jahren zahlreiche Wirtschaftsbetriebe, Grundbesitz und Schlösser erworben hatte – darunter Meinbrexen und Bevern –, die er mit seinem Konkurs 1619 wieder verlor. Schloß Bevern, das er von 1603 bis 1612 zum prachtvollen Repräsentationsobjekt ausgebaut hatte, blieb ihm dank der Fürsprache seiner Frau bei Herzog Friedrich Ulrich zwar erhalten; diese mußte das Schloß nach seinem Tod, von Gläubigern und Gefolgsleuten des neuen Herzogs August bedrängt, 1651/52 schließlich doch noch aufgeben.20)

In den Dreißigjährigen Krieg wurde Braunschweig-Wolfenbüttel hineingezogen durch den Ehrgeiz und das Ungestüm des Bruders von Herzog Friedrich Ulrich, Christian von Halberstadt, der als einer der militärischen Führer der Protestanten agierte. Nachdem er 1621/22 das Bistum Paderborn verheert hatte, überschritt er im Juli 1623, verfolgt von dem Feldherrn der katholischen Liga, Tilly, bei Bodenwerder erneut die Weser nach Westen. Seit dem Frühjahr 1625 wurde die Region noch intensiver in den Krieg hineingezogen. Während die Wolfenbütteler Seite den Versuch unternahm, [Druckseite 15] die Weserübergänge und Straßenverbindungen nach Osten bei Lauenförde, Meinbrexen, Fürstenberg, Boffzen und Holzminden zu sichern, griff Tilly am 26. Juli 1625 Bodenwerder an; im Amt Wickensen und in den benachbarten Ämtern wurde geplündert, Holzminden, Stadtoldendorf (vgl. Nr. 231) und andere Ortschaften besetzt. Die schwerste Belastung für die Einwohner waren die erzwungenen Lieferungen von Lebensmitteln sowie Plünderungen. Mit dem Sieg Tillys bei Lutter am Barenberge über den König von Dänemark und Herzog Christian am 27. August 1626 richtete sich das Heer der katholischen Liga dauerhaft an der Oberweser und in den südlichen welfischen Gebieten ein. Der Friede von Lübeck vom 2. Juni 1629 ratifizierte die Niederlage der welfischen Herzöge gegenüber dem Kaiser. Gravierender für den Weserdistrikt aber war das kaiserliche Restitutionsedikt vom März 1629, in Folge dessen die ehemaligen Klöster Amelungsborn und Kemnade in katholische Hand kamen. Den erneuten Umschwung brachte das Eingreifen Schwedens unter König Gustav Adolf II. im Jahr 1631. Der Sieg von Hessisch Oldendorf im Juni 1633 hatte den Rückzug der katholischen Kräfte zur Folge; dafür wurden die umherziehenden Schweden im Land in den folgenden Jahren zu einer wachsenden Belastung. 1640 wurden Fürstenberg und Bevern noch einmal durch kaiserliche Einheiten besetzt. Bei diesem Vorstoß kam es zum Brand Holzmindens, der fast die gesamte Stadt zerstörte.21)

Mit dem Tod von Herzog Friedrich Ulrich starb im August 1634 die Wolfenbütteler Linie der Welfen aus. Über die Nachfolge kam es zu einem Konflikt zwischen der Celler und der Dannenberger Linie des Hauses, der erst im Dezember 1635 mit der Trennung der seit 1584 verbundenen Fürstentümer Calenberg und Wolfenbüttel endete. Im Fürstentum Wolfenbüttel trat Herzog August der Jüngere aus der Dannenberger Linie (reg. bis 1666) die Nachfolge an. Der in Goslar 1642/43 mit dem Kaiser geschlossene Frieden beinhaltete den Verzicht auf das 1523 erworbene „Große Stift“ Hildesheim, der das Fürstentum Wolfenbüttel weiter verkleinerte. Eine Folge war, daß mit dem Verlust von Alfeld der Sitz der Generalsuperintendentur, die seit der Organisation der Kirchenverwaltung unter Herzog Julius für den Weserdistrikt zuständig war, verloren ging und eine neue in Holzminden eingerichtet wurde.22)

Wenn auch die direkten Bevölkerungsverluste durch den Krieg vermutlich geringer waren, als vielfach angenommen, so sind doch regional erhebliche Rückgänge zu verzeichnen. Dafür sind vor allem Seuchenzüge verantwortlich, die auf eine geschwächte Bevölkerung trafen; so wütete 1625/26 und 1636 die Pest, was in einzelnen Dörfern 30–40% Bevölkerungsverluste zur Folge hatte. Die wichtigste Begleiterscheinung des Kriegs aber waren die Plünderungen, die auch vor den Kirchen nicht Halt machten, wie das Beispiel Amelungsborn zeigt. Neue Stiftungen von Kirchenausstattungen wurden daher nötig, erfolgten aber erst allmählich. Auch der Wiederaufbau des 1640 fast vollständig abgebrannten Holzminden begann nur zögerlich. Dies schließt nicht aus, daß einzelne Orte oder Regionen, wie die niemals eroberte Stadt Braunschweig, durch Handel sogar von den Kriegsereignissen profitierten.23)

Die Inschriftenproduktion

Aus dem Mittelalter haben sich bis zum Jahr 1500 im Landkreis Holzminden nur 34 Inschriften erhalten; auch wenn man bis zum Einsetzen der hier genau zwei Jahrzehnte umfassenden „reformatorischen Lücke“ geht, so sind es nur 51 Nummern; die letzte datierte Inschrift stammt aus dem Jahr 1529 (Nr. 46), danach folgen im Katalogteil noch fünf undatierte Inschriften aus dem ersten Drittel des 16. Jahrhunderts.

Die frühesten Inschriften stammen aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Sie finden sich auf einer Wandmalerei in Kirchbrak (Nr. 1) und einem Taufstein in Hohe (Nr. 2). In dem zwischen 1129 und 1135 gegründeten Zisterzienserkloster Amelungsborn haben sich nur elf Inschriftenträger [Druckseite 16] aus dem mittelalterlichen Bestand erhalten. Das früheste Stück aus Amelungsborn ist eine Piscine (liturgisches Waschbecken) aus der Mitte des 13. Jahrhunderts (Nr. 3), die im 19. Jahrhundert im Schutt des Kirchenraums aufgefunden wurde. Von der Ausstattung des um 960 gegründete Benediktinerinnenklosters Kemnade hat sich, mit Ausnahme der bereits erwähnten, um 1400 entstandenen Grabkapelle der Homburger (Nr. 14, 15, 16), kein Inschriftenträger erhalten.

Aus den Dorf- und Stadtkirchen liegen, nach den Nummern 1 und 2, inschriftentragende Stücke erst ab der Mitte des 15. Jahrhunderts vor. Dabei handelt es sich vor allem um Glocken, ein Altarretabel (Nr. 32) und acht Kelche, die aber, anders als der kunsthistorisch bedeutende Kelch aus Amelungsborn von 1478 (Nr. 29), nicht sicher zu datieren sind. Ein besonderer Bestand sind die neun Kreuz- und Gedenksteine aus der zweiten Hälfte des 14. und der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts.

Zahlenmäßig liegt der Schwerpunkt des Inschriftenbestandes auf den einhundert Jahren zwischen 1549 und 1650. Nach einem stockenden Beginn in den ersten zwölf Jahren dieses Zeitraums, aus dem elf Inschriften erhalten oder überliefert sind (davon allein fünf Grenzsteine), steigert sich die Anzahl zur Jahrhundertwende hin. Nach jeweils 13 Nummern in den beiden darauffolgenden Jahrzehnten (wobei in die erste Hälfte der 1570er Jahre nur die Nr. 78 aus dem Jahr 1571 fällt) steigt die Zahl zwischen 1581 und 1590 sprunghaft auf 27 Stück, um in der anschließenden Dekade mit 33 Nummern den Höhepunkt zu erreichen. Dem folgt ein langsamer Abstieg mit jeweils 31, 27 und 20 Inschriften in den ersten drei Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts. Dabei fällt auf, daß die Inschriftenproduktion nach 1624 radikal zurückgeht; gibt es aus diesem Jahr noch fünf Nummern, so sind es 1626 lediglich drei, aus 1627 und 1628 liegt nur noch jeweils eine Inschrift vor, die Jahre 1629 und 1630 fallen ganz aus. Dies ist auf die Durchzüge des Dreißigjährigen Krieges zurückzuführen, die weder Zeit noch Geld für Bauten und Anschaffungen übrigließen. Aus den beiden folgenden Jahrzehnten liegen 13 bzw. 17 Stück vor, was eine gewisse Beruhigung, aber noch keinen Aufschwung anzeigt, auch wenn die 1640er Jahre bereits wieder erste Hausinschriften – aus dem 1640 durch einen Brand fast vollständig zerstörten Holzminden – aufweisen. Es gibt weiterhin Jahre ohne erhaltene Inschriften (1635, 1637 und 1641); auffallend ist der relativ hohe Anteil von Grabdenkmälern des Adels, die in Rückzugsorten wie Meinbrexen (Nr. 233, 234, 235 u. 259) oder dem verkehrstechnisch abgelegenen Kirchbrak (Nr. 241) entstanden. Der Höhepunkt der Inschriftenproduktion liegt aber eindeutig in den Jahren zwischen 1575 und 1624; in diesen Zeitraum fallen auch die beiden Jahre mit der höchsten Anzahl von Inschriften: 1588 mit sieben bzw. neun und 1610 mit acht, was aber im Einzelfall sicher auf Zufällen der Überlieferung beruht.

Fragt man nach den Ursachen für diesen Höhepunkt in den Jahrzehnten um 1600, so wird in erster Linie auf die seit dem Regierungsantritt des Herzogs Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel (1568–1589) nach langer Unsicherheit geklärte konfessionelle Situation zu verweisen sein, die mit einem wirtschaftlichen Aufschwung einherging, der auch unter der Herrschaft seines Sohnes Heinrich Julius (1589–1613) anhielt. Dies schuf die Voraussetzungen für einen gewissen Wohlstand, der Neubauten von weltlichen und kirchlichen Gebäuden sowie die Stiftung von Kirchenausstattungen zuließ.

Damit ist aber noch nichts über die Triebkräfte hinter der Inschriftenproduktion gesagt. Blickt man zunächst auf den Adel, so tritt hier das Repräsentationsbedürfnis hervor, das eng mit dem Kampf um die Bewahrung bzw. den Neuaufbau einer Stellung im frühneuzeitlichen Fürstenstaat zusammenhängt.24) Nachdem Herzog Heinrich der Jüngere 1529 im öffentlichen Landgericht dem landsässigen Adel den Anspruch auf die Kriminalgerichtsbarkeit aberkannt hatte, gelang es diesem seit etwa 1560 andererseits, seine „Häuser“ zu von den Ämtern unabhängigen adeligen Gerichten auszubauen. Dies galt für eingesessene wie für neu belehnte Familien. Ihr Vermögen hatten die letzteren, wie Fritz von der Schulenburg in Hehlen und der Vater des Statius von Münchhausen, Hilmar, oftmals als „Kriegsunternehmer“ erworben.25) Andere Adelige gelangten als Pfandinhaber für ein, zwei oder drei Generationen in den Besitz eines Amtes bzw. Gerichtes.26) Erblichen und Pfandbesitz nutzte der Adel gleichermaßen als Mittel der Statuserhöhung oder -konservierung. [Druckseite 17] Durch Bauten, durch Grabdenkmäler und die Ausstattung von Kirchen stellten sie sich repräsentativ dar. Kirchen wurden dadurch ein Zentrum des Gedenkens und der Selbstdarstellung einer Adelsfamilie.27) Pfandbesitzer, die in dieser Weise agieren, sind die Wrede und ihre Angehörigen in Polle (vgl. Nr. 55, 57 u. 77) und Lauenförde (vgl. Nr. 92 u. 120) sowie die Steinberg (Nr. 98, 99, 100) und Landsberg (Nr. 160 u. Anhang 1, 1607) in Ottenstein. Dies gilt aber auch für die erblich ansässigen Campe in Stadtoldendorf (Nr. 118 u. 211) und Deensen (Nr. 97),28) sowie für die Grone in Kirchbrak.29) Durch Grabdenkmale erfahren wir auch etwas über die von den Adeligen eingesetzten bürgerlichen Amtmänner (Nr. 146, 194 u. 200), die kaum Spuren in den Akten hinterlassen haben.

Die bedeutendsten Zeichen für adeliges Repräsentationsstreben stellen die Schloßbauten mit ihren Wirtschaftsgebäuden in Hehlen (Nr. 67, 88, 115, 143, 144, 145) und Bevern (Anhang 1, 1591) dar.30) Während in Hehlen der Repräsentationswille in Form von Standbildern, Epitaphien und Inschriften noch vollständig gegenwärtig ist, so sind in dem bedeutendsten Bauwerk der Weserrenaissance im Kreisgebiet, Schloß Bevern, alle inschriftlichen Spuren, die zweifellos auf den Bauherrn Statius von Münchhausen verwiesen haben, mit der Ausnahme einer Glocke (Nr. 195) getilgt worden; dies ist offenbar im Zusammenhang der Umwandlung des Schlosses in die Residenz der Wolfenbütteler Nebenlinie Braunschweig-Bevern ab 1667 geschehen.31)

Einen interessanten Sonderfall bildet das Benediktinerinnenkloster Kemnade, das König Konrad III. 1147 dem Kloster Corvey geschenkt hatte. Während noch im frühen 16. Jahrhundert der Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel und der Abt von Corvey bei der Einführung der Bursfelder Reform in Kemnade zusammenwirkten (vgl. Nr. 37), wurde ab 1555 Corvey durch seinen Abt Rainer von Bocholtz zum wichtigsten Verteidiger der Selbständigkeit des Klosters und des Katholizismus seiner Insassen. Nachdem Corvey seit 1561/62 zunächst einen katholischen Nonnenkonvent in Kemnade wiederbegründet hatte (zwischen 1542 und 1547 war dieser durch die schmalkaldische Herrschaft weitgehend eingegangen), versuchte Herzog Julius 1579 gewaltsam die Umwandlung in einen lutherischen Konvent zu erzwingen. 1584 scheiterte er damit an den Rechten Corveys, die dessen Äbte am Reichskammergericht geltend zu machen verstanden. Der erst 1593 mit Julius’ Nachfolger Heinrich Julius zustande gekommene Kompromiß beinhaltete die Rückgabe des Klosters und seiner Besitzungen, unter Wolfenbütteler Landeshoheit, an Corvey, das zugleich ausdrücklich darauf verzichtete, den Konvent wieder ins Leben zu rufen. Von nun an setzte der Abt lediglich einen Propst und Verwalter ein. 1617 erhielt der aus dem Herzogtum Westfalen stammende Christoph Friedrich von Esleben die Propstei. Da ihm die Abtei Corvey eine beträchtliche Summe Geldes schuldete, betrachtete sich Esleben in Kemnade bald als Pfandinhaber. Seine Position sicherte er ab, indem er sich dem Schutz des Herzogs von Braunschweig-Wolfenbüttel unterstellte. 1627 durch Tilly aus Kemnade vertrieben, setzte ihn der Herzog 1633 wieder in Kemnade ein. 1639 bestimmte von Esleben, der keinen männlichen Nachkommen hatte, den Herzog zum Erben des Klosters. Der Erbfall trat nach seinem Tod 1646 und dem seiner Frau 1656 ein. Da im „Normaljahr“ 1624 Kemnade nicht im Besitz Corveys gewesen war, konnte die Abtei, trotz eines anderslautenden Urteils des Reichskammergerichts von 1621, ihre Ansprüche auch im Westfälischen Frieden nicht durchsetzen.32) Der Übergang in herzoglichen Besitz, verwaltet vom Amtmann in Wickensen, war für die Bewahrung der Überreste des Klosters wie der Repräsentationsobjekte seines letzten Besitzers nicht günstig.

Bei Bürgern und Bauern bestimmten Selbstdarstellung und die Zurschaustellung von Frömmigkeit die von ihnen auf Häusern, Grabdenkmälern, und kirchlichen Ausstattungsstücken angebrachten Inschriften. Das Nähere ergibt sich aus dem zu einzelnen Inschriftentypen Gesagten.

Zitationshinweis:

DI 83, Landkreis Holzminden, Einleitung, 2. Der Landkreis Holzminden – Territoriale Gestalt und historische Voraussetzungen der Inschriftenproduktion (Jörg H. Lampe und Meike Willing), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di083g015e003.

  1. Zur Entwicklung des Kreisgebiets vgl. zuletzt Pischke, Von Gauen zum Landkreis, hier S. 1f. u. 23–28. »
  2. Vgl. ebd., S. 5. Tacke, Landkreis, S. 15 u. Abb. 2. Geschichtlicher Handatlas Niedersachsen, Karte 32. »
  3. Vgl. Schnath, Herrschaften, S. 9–29. Tacke, Landkreis, S. 15–17. »
  4. Vgl. Kdm. Holzminden, S. 139f. »
  5. Vgl. Gehrmann, „slot“, bes. S. 14f. u. 19. »
  6. Vgl. Schubert, Geschichte Niedersachsens, S. 789–791. Huismann, Eversteinsche Fehde, passim. »
  7. Zu Holzminden vgl. Kdm. Holzminden, S. 55–61; zu Stadtoldendorf ebd., S. 199–203. Zu Bodenwerder vgl. Kdm. Bodenwerder/Pegestorf, S. 5–8. »
  8. Vgl. DI 76 (Lüneburger Klöster), Nr. 48»
  9. Vgl. Pischke, Von Gauen zum Landkreis, S. 6f. u. 24. Tacke, Landkreis, S. 17. Geschichtlicher Handatlas Niedersachsen, Karte 26, 35a–c u. 36. »
  10. Vgl. Brüdermann, Glaubensspaltung, S. 441. »
  11. Vgl. ebd., S. 445–451. »
  12. Vgl. Tacke, Landkreis, S. 102f. Kerschbaumer, Wiederbesiedlungen, bes. S. 76f. »
  13. Vgl. bes. Mahrenholz, Abtsliste II, S. 106–139. Kieckbusch, Lateinschule, passim. »
  14. Zum Vorstehenden vgl. insgesamt Brüdermann, Glaubensspaltung, S. 451–473. »
  15. Vgl. bes. Neukirch, Adelskultur, S. 135–153. »
  16. Vgl. Kraschewski, Wirtschaft und Gesellschaft, S. 488f. Neukirch, Adelskultur, S. 140f. »
  17. Vgl. Brüdermann, Glaubensspaltung, S. 454 u. 457f. »
  18. Vgl. ebd., S. 473f. Kraschewski, Wirtschaft und Gesellschaft, S. 509. Neukirch, Adelskultur, S. 213f. »
  19. Vgl. Zadach-Buchmeier, Merians Beschreibung; ders., Statius von Münchhausen. Krämer, Bau-Herr, jeweils passim. Neukirch, Adelskultur, S. 182–218. Uhden/Sander, Bevern, S. 443–460. »
  20. Vgl. Jarck, Dreißigjähriger Krieg, S. 514–528. Eine Übersicht der regionalen und lokalen Ereignisse im Weserdistrikt und in Holzminden gibt Kieckbusch, Bürgerleben, S. 236–302 u. 336–346. Vgl. auch Rauls, Stadtoldendorf, S. 79f. Eggeling, Chronik, S. 219f »
  21. Vgl. Jarck, Dreißigjähriger Krieg, S. 525. Römer, Hochabsolutismus, S. 535–540. Geschichtlicher Handatlas Niedersachsen, Karte 33. »
  22. Vgl. Jarck, Dreißigjähriger Krieg, S. 528–532. Kieckbusch, Bürgerleben, bes. S. 241–335. Zu Amelungsborn vgl. Mahrenholz, Abtsliste IV, S. 142–168. »
  23. Vgl. Borggrefe, „Die vom Adel“. Hufschmidt, „Von uraltem Adel“; dies., „Sehliglich entschlafen“, jeweils passim. Zadach-Buchmeier, Statius von Münchhausen, S. 34–38. Neukirch, Adelskultur, S. 53ff. »
  24. Vgl. Angermann, Kriegshandwerk, passim. Neukirch, Adelskultur, S. 91–119. »
  25. Vgl. Lippelt, Hoheitsträger, S. 35–55. Samse, Zentralverwaltung, S. 25–30 u. 145ff. »
  26. Vgl. Hufschmidt, „Sehliglich entschlafen“, bes. S. 262. »
  27. Vgl. Nr. 151, 161, 169, 236, 244 u. Anhang 1, 1613 Deensen»
  28. Vgl. Nr. 93, 105, 117, 129, 168, 182, 204 u. 241»
  29. Zur Bedeutung der Wirtschaftsgebäude vgl. Borggrefe, „Die vom Adel“, S. 7–10 u. 16. Hufschmidt, Obristen, S. 198–200. »
  30. Vgl. Krämer, Bau-Herr, S. 29f. Zadach-Buchmeier, Merians Beschreibung, S. 21f. Sander, Schloß Bevern, S. 30f. u. 34ff. Uhden/Sander, Bevern, S. 461–471. Vgl. Nr. 237»