Der Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Landkreises Göppingen bis zum Jahr 1650. Erfaßt sind sowohl die erhaltenen als auch die nur mehr abschriftlich überlieferten Texte.

Wichtige Inschriftenstandorte sind die württembergische Amtsstadt Göppingen und Geislingen, das Verwaltungszentrum der Unteren Herrschaft der Reichsstadt Ulm. Die Ritterschaft als dritter politischer Faktor ist mit zahlreichen Inschriften repräsentiert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die weit verzweigte Familie von Rechberg mit ihrem umfangreichen Besitz im Norden des Landkreises. Die Donzdorfer Pfarrkirche erscheint durch die vor allem aus der reichen Kopialüberlieferung gewonnenen Inschriften in ganz neuem Licht als die zentrale Grablege mehrerer Linien des Geschlechts ab dem späten 14. Jahrhundert. In Wiesensteig zeugen etliche Inschriften von der Herrschaft der 1627 ausgestorbenen Grafen von Helfenstein. Das Prämonstratenserkloster Adelberg hat nur wenige, gleichwohl kunsthistorisch und historisch bedeutende Inschriftenträger bewahrt.

Von der großen Attraktivität der seit dem Spätmittelalter florierenden Heilbäder in Göppingen, Jebenhausen und Überkingen künden über 200 Wappentafeln, die die zufriedenen Badegäste zur Erinnerung an ihren Kuraufenthalt gestiftet haben. Die Inschriften dieser Tafeln werden hier erstmals wissenschaftlich ediert und somit für personengeschichtliche Forschungen erschlossen.

Nahezu die Hälfte der Texte in diesem Band sind Inschriften des Totengedenkens. Daneben sind Glockeninschriften in ungewöhnlich hoher Zahl vertreten. Das Spektrum der Inschriften, die mit beschrifteten Gürtelteilen aus einem Alamannengrab des 7. Jahrhunderts einsetzen, reicht ferner von aussagekräftigen Bau-, Weihe- und Stiftungsinschriften – darunter die älteste nach der christlichen Aeren-Rechnung datierte Bauinschrift Deutschlands von 984 in der Gingener Pfarrkirche – über Wandmalereien bis hin zu Inschriften auf Gemälden, kirchlichen Ausstattungsstücken und liturgischen Geräten.

Die Aufzeichnungen des Pfarrers Markus Wollaib aus dem frühen 18. Jahrhunderts geben einen Eindruck von der heute fast ausnahmslos verlorengegangenen Ausstattung der Kirchen im ulmischen Herrschaftsgebiet in nachreformatorischer Zeit mit ihren zahlreichen an die Kirchenwände gemalten Bibelsprüchen, Gebeten und religiösen Mahnsprüchen. Die konfessionellen Auseinandersetzungen des 16. und 17. Jahrhunderts drücken sich in vielen der Inschriftentexte aus.

Der chronologisch angeordnete Katalogteil umfaßt insgesamt 501 lateinische und deutschsprachige Inschriften. Etwa 190 Texte werden hier erstmals veröffentlicht. Jedes Inschriftendenkmal wird beschrieben, die Texte werden kritisch ediert und gegebenenfalls übersetzt. Ein knapper Kommentar geht jeweils auf schriftkundliche und sprachliche Fragen ein und rückt die Inschrift in den historischen Kontext. Der Katalog wird durch zahlreiche Abbildungen, Stammtafeln und Pläne ergänzt und durch zehn ausführliche Einzelregister erschlossen.

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VORWORT

Die vorliegende Sammlung der Inschriften des Landkreises Göppingen ist in den Jahren 1990/91 und 1993 bis 1996 entstanden.

Angefangen von den Aufnahmearbeiten vor Ort über die Quellenstudien in Archiven und Bibliotheken bis hin zur Fertigstellung des Buchs bin ich in dieser Zeit von zahlreichen Personen und Institutionen bereitwillig unterstützt worden. Es ist mir eine angenehme Pflicht, an dieser Stelle dafür meinen herzlichen Dank abzustatten. Für ihre freundlich gewährte Hilfe danke ich den Pfarrern und Mesnern der evangelischen und katholischen Kirchen im Landkreis Göppingen; Dr. Karl-Heinz Rueß und Jürgen Kettenmann, Stadtarchiv und Städtisches Museum im „Storchen“ Göppingen; Hartmut Gruber M. A., Heimatmuseum Geislingen; Christine Exler, Staatliche Museen Berlin (Bode-Museum); Dr. Elsbeth Wiemann und Dr. Stefan Heinlein, Staatsgalerie Stuttgart; Dr. Brigitte Reinhardt, Ulmer Museum. Wertvolle Hilfe gewährten ferner das Dominikanermuseum Rottweil, das Württembergische Landesmuseum Stuttgart und das Landesdenkmalamt Stuttgart. Etliche Inschriftenträger, die sich in Privatbesitz befinden, wurden mir von den Besitzern in uneigennütziger Weise zugänglich gemacht. Stellvertretend auch für die, die hier nicht genannt werden wollen, möchte ich mich bedanken bei Dr. Flaßbeck und Frau Flaßbeck-von Liebenstein (Göppingen-Jebenhausen), bei der Leitung des Badhotels Bad Überkingen, bei Priv. Doz. Dr. Burkhard Krauß (Fachkrankenhaus Christophsbad Göppingen) und bei Paul Kaisser (Wäschenbeuren).

Bei den Archivstudien im Hauptstaatsarchiv und in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart, im Staatsarchiv Ludwigsburg, im Stadtarchiv Ulm sowie im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart erfuhr ich sachkundige Betreuung. Durch das freundliche Entgegenkommen von Gottfried Graf von Degenfeld-Schonburg durfte ich Archivalien des Archivs der Grafen von Degenfeld-Schonburg in Geislingen-Eybach einsehen; S. E. Albert Germanus Graf von Rechberg und Rothenlöwen und Bernhard Graf von Rechberg und Rothenlöwen gestatteten mir dankenswerterweise die Benutzung des Gräflich Rechberg’schen Archivs in Donzdorf.

Kreisarchivar Walter Ziegler hat meine Arbeit von Beginn an mit Interesse verfolgt und nach Kräften unterstützt und angespornt. Er sorgte nicht nur zusammen mit seinen Mitarbeitern Rolf Jente und Ursula Kirchner stets für beste Arbeitsbedingungen im Kreisarchiv auf Schloß Filseck, er half vielmehr auch durch seine profunde und umfassende Denkmäler- und Literaturkenntnis bei der Ermittlung etlicher bislang unveröffentlichter Inschriften. Der vorliegende Band verdankt ihm weit mehr, als aus den kargen Fußnoten des Inschriftenkatalogs hervorgeht.

Prof. Dr. Fidel Rädle (Göttingen), der sich mittlerweile einen Stammplatz in den Dankworten der Inschriftenbände verdient hat, hat auch mich durch entscheidende Übersetzungshilfen vor Fehlern bewahrt. Für freundschaftliche Unterstützung, fachliche Ratschläge und fruchtbaren Gedankenaustausch bedanke ich mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der befreundeten Arbeitsstellen der Akademien der Wissenschaften in Deutschland und Österreich. Dr. Eberhard J. Nikitsch und Dr. Sebastian Scholz (beide Mainz) haben das Manuskript gründlich durchgesehen und es in vielen Fällen durch Korrekturen, nützliche Anregungen und Ergänzungen bereichert. In kniffligen Fragen durfte ich mich ferner stets auf die kompetente Hilfe von Dr. Sabine Wehking, Dr. Christine Wulf (beide Göttingen) und Dr. Rüdiger Fuchs (Mainz) verlassen. Den Kollegen der eigenen Arbeitsstelle schließlich gilt mein Dank für vielfältige Unterstützung: der Arbeitsstellenleiterin Dr. Anneliese Seeliger-Zeiss für viele anregende und klärende Gespräche und Hilfe auf kunsthistorischem Gebiet sowie bei den Korrekturen und dem Fotografen Axel Schmider für die fotografische Dokumentation des Inschriftenbestands der Göppinger Oberhofenkirche und der Geislinger Stadtkirche sowie und vor allem für die hervorragende Laborarbeit. Rüdiger Kern M. A. und mein Vater, Jürgen Drös, haben dankenswerterweise die mühevolle Arbeit der Registerkorrekturen mit mir geteilt.

Dem kommissarischen Vorsitzenden der Heidelberger Inschriftenkommission, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Géza Alföldy, und den Kommissionsmitgliedern Prof. Dr. Renate Neumüllers-Klauser, Prof. Dr. Hermann Jakobs und Prof. Dr. Meinrad Schaab danke ich für eine kritische Durchsicht des Typoskripts. Bei Frau Neumüllers möchte ich mich nicht nur deshalb bedanken, sondern auch [Druckseite VIII] dafür, daß sie mich zunächst als den Studenten an der Universität Heidelberg in die wissenschaftliche Inschriftenarbeit eingeführt und mir dann als ihrem Nachfolger in der Arbeitsstelle der Heidelberger Akademie mit ihrem fachkundigen Rat viele Wege geebnet und so den Einstieg erleichtert hat.

Harald Drös

Heidelberg, im März 1997

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften aus dem Gebiet des heutigen Landkreises Göppingen bis zum Jahre 1650. Mit berücksichtigt sind Objekte aus öffentlichen und privaten Sammlungen, auch in Orten außerhalb des Kreisgebiets, deren Provenienz aus dem Bearbeitungsgebiet nachgewiesen oder wahrscheinlich gemacht werden kann. Neben den original erhaltenen Inschriften sind auch die nur mehr in ungedruckten oder gedruckten Quellen, in Fotos oder Abgüssen überlieferten epigraphischen Texte aufgenommen. Vollständigkeit der Erfassung wurde angestrebt, ist gleichwohl bei der unübersichtlichen Streuung der nichtoriginalen Überlieferung kaum zu erreichen. Entsprechend den Bearbeitungsrichtlinien, die für das Inschriften-Unternehmen der deutschen Akademien und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gelten, blieben konsequent die Inschriften auf Siegeln, Münzen, Medaillen und Bucheinbänden ausgeklammert, da diese Gegenstand eigener Fachdisziplinen (Sphragistik, Numismatik, Einbandkunde) sind. Auch fanden die von auswärtigen Beckenschlägern in Serienproduktion unter Verwendung von Schriftmodeln hergestellten und folglich für den Inschriftenbestand des Bearbeitungsgebiets nicht spezifischen Messingschüsseln keine Berücksichtigung. Ferner wurde, wie bereits in den letzten Bänden der Heidelberger Reihe, auf die Aufnahme von bloßen Jahreszahlen, Initialen, Monogrammen sowie von Haus- und Meisterzeichen verzichtet, sofern sie nicht im Verbund mit weiteren Inschriften stehen1).

Die Inschriften sind im Katalogteil chronologisch und nach einem einheitlichen Schema angeordnet:

Die Kopfzeile enthält links die laufende Nummer der Inschrift2). Gelegentlich sind gleichartige Inschriftenträger, die sich am selben Standort befinden, zweckmäßigerweise in einer Sammelnummer zusammengefaßt. Ein lateinisches Kreuz hinter der laufenden Nummer signalisiert, daß die Inschrift im Original verloren ist. Steht das Kreuz zwischen runden Klammern, bedeutet dies entweder, daß der Inschriftenträger zwar erhalten, die gesamte Inschrift aber im Original verloren und nur mehr kopial überliefert ist, oder bei Sammelnummern, daß ein Teil der dort zusammengefaßten Inschriftenträger verloren ist.

In der Mitte der Kopfzeile steht die Angabe des derzeitigen oder des letzten erschließbaren Standorts. Die Ansetzung erfolgt unter dem alten, vor der 1974 abgeschlossenen Gebietsreform gültigen historischen Ortsnamen, die jetzige Gemeindezugehörigkeit ist in Klammern beigefügt3). Kirchen sind im Normalfall unter ihrer heutigen Bezeichnung angesetzt, den evangelischen Kirchen ist das jeweilige ehemalige Patrozinium in Klammern hinzugefügt, unter dem sie in den Quellen erscheinen4).

Die Datierung am rechten Rand der Kopfzeile ist in der Regel der Inschrift entnommen5), falls nicht eindeutige Hinweise auf frühere oder spätere Entstehung vorliegen. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften ist so eng wie möglich eingegrenzt anhand historischer Belege, paläographischer und philologischer Befunde oder stilistischer Merkmale der Inschriftenträger. Diese Inschriften sind jeweils am Ende des so erschlossenen Zeitraums nach den sicher datierten und datierbaren eingereiht. Unsichere Zeitansätze sind mit Fragezeichen versehen, aus anderen Quellen – d. h. nicht aus der Inschrift selbst – erhobene genaue Datierungen stehen in runden Klammern. Sind auf einem [Druckseite X] Inschriftenträger Inschriften aus verschiedenen Entstehungsjahren angebracht, werden entsprechend mehrere Datierungen in die Kopfzeile gesetzt; die früheste Inschrift bestimmt dabei die Einordnung in den Katalog. Auch bei Sammelnummern erfolgt die Einreihung in den Katalog unter dem Datum der jeweils ältesten Inschrift.

Im ersten Absatz des Artikels finden sich die Benennung des Inschriftenträgers6), die (wichtigsten) in der Inschrift genannten Personen, eine präzisierte Standortangabe, gegebenenfalls auch Hinweise zu früheren Standorten und zu Verlustumständen sowie eine Kurzbeschreibung des Inschriftenträgers mit Bemerkungen zu Material, zu Anbringung und Herstellungstechnik der Inschrift(en) und zum Erhaltungszustand7). Die Beschreibung erfolgt vom Betrachter aus, nur für Wappenbeschreibungen ist nach den Regeln der Heraldik umgekehrt verfahren. Mehrere Inschriften auf einem Träger werden mit A, B, C usw. bezeichnet. In Sammelnummern sind die einzelnen Inschriftenträger mit römischen Zahlen, bei den besonders umfangreichen Nummern 258 † und 259 † der Zweckmäßigkeit halber mit arabischen Zahlen durchnumeriert.

Bei nur kopial überlieferten Inschriften ist die für die Textedition maßgebliche Vorlage angegeben.

Es folgen Maßangaben (in cm) von Inschriftenträger, Buchstaben und gegebenenfalls Ziffern sowie die Bestimmung der Schriftart. Die Schrifthöhe orientiert sich am Normalwert des Buchstabens N/n, erhebliche Schwankungen werden durch Angabe der Extremwerte vermerkt.

Eine Abbildungsnummer am Rand außerhalb des Satzspiegels weist auf die Abbildung der betreffenden Inschrift im Tafelteil hin.

Zur Wiedergabe des Inschriftentextes:

Die Texte sind eingerückt. Sie werden fortlaufend wiedergegeben, nur metrische Inschriften sind versweise abgesetzt.

Ein Schrägstrich kennzeichnet das Zeilenende auf dem Inschriftenträger oder – bei Schriftbändern – einen Knick im Band.

Ein doppelter Schrägstrich gibt den Übergang auf eine andere Beschriftungsfläche an; innerhalb einer Zeile markiert er die Unterbrechung der Schrift durch eine Darstellung.

Worttrennstriche an Zeilenenden und -anfängen originaler Inschriften sind durch Doppelstrich (=) wiedergegeben.

Bögen unter der Zeile bezeichnen Buchstabenligaturen. Die Verschmelzung zweier i bzw. I (mit Lautwert ii) zur Y-Form wird nicht als Y, sondern – je nach Erscheinungsbild – als ij-, II- oder IJ-Ligatur dargestellt.

Änderung in der Onlineversion

Nicht Bögen, sondern Striche unter der Zeile (Unterstreichungen) bezeichnen Buchstabenligaturen.

Abkürzungen werden unter Wegfall der Kürzungszeichen zwischen runden Klammern aufgelöst. Der häufig vorkommende Kreuztitulus I(esus) N(azarenus) R(ex) I(udeorum)8) wird als feststehendes ikonographisch verwendetes Zeichen unaufgelöst wiedergegeben. Ebenso bleibt die allgemein geläufige Abkürzung S· in der Regel stehen, vor allem dann, wenn nicht zu entscheiden ist, ob lateinisch S(anctus) oder deutsch S(ankt) zu lesen ist.

Eckige Klammern schließen Ergänzungen ein. Textverlust, der nicht ergänzt werden kann, ist durch leere eckige Klammern angedeutet. Die Größe der Lücke wird durch eine den fehlenden Buchstaben schätzungsweise entsprechende Zahl von Punkten angegeben. Ist die Länge einer Fehlstelle am Beginn oder am Ende der Inschrift ungewiß, so werden drei Punkte gesetzt und bleibt die Klammer offen.

Erhaltene Buchstaben, deren Lesung unsicher ist, sind durch daruntergesetzte Punkte markiert. Ursprünglich freigelassene Stellen – wie z. B. ausgesparte Sterbedaten – wie auch deren nachträgliche Ausfüllung werden zwischen spitze Klammern eingeschlossen.

Lateinische und andere fremdsprachige Inschriften werden übersetzt. Bei metrischen Inschriften ist das Versmaß vermerkt. Datierungen nach den römischen Fixdaten der Kalenden, Nonen und Iden und nach dem Festkalender werden aufgelöst. Alle auf dem Inschriftenträger vorkommenden Wappen werden nachgewiesen. Etwaige Wappenbeischriften sind hier, nicht im Textteil wiedergegeben.

[Druckseite XI]

Unbekannte Wappen werden blasoniert, ebenso solche Wappen, die bislang nicht oder nur an abgelegener Stelle publiziert sind oder die von der üblichen Darstellung abweichen. Bei Ahnenproben gibt das Druckbild die Anordnung der Wappen wieder.

Der anschließende Kommentar enthält Bemerkungen zum paläographischen Befund, zu Sprache und Formular, zum historischen Umfeld der Inschrift, zu Problemen der Datierung sowie gegebenenfalls Überlegungen zur kunsthistorischen Einordnung des Inschriftenträgers.

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen. Die Buchstabenanmerkungen sind textkritischen Fragen gewidmet (Textvarianten, problematische Lesungen, orthographische und paläographische Besonderheiten oder Fehler im Text), die Ziffernanmerkungen weisen Zitate und Literatur nach und geben zusätzliche Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar.

Das abschließende Literaturverzeichnis listet in chronologischer Folge die wichtigsten kopialen –ungedruckten und gedruckten – Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift auf. Dabei ist auch Literatur nachgewiesen, die den Inschriftentext nur teilweise wiedergibt.

Das Register schlüsselt das Inschriftenmaterial nach den verschiedensten Gesichtspunkten auf. Die Inschriften sind nach ihrer laufenden Nummer zitiert. Bei umfangreichen Sammelnummern sind die Unternummern (in Petitsatz) zur besseren Erschließung einzeln ins Register aufgenommen. Zur Anlage der einzelnen Register sind die dort gegebenen kurzen Vorbemerkungen zu vergleichen.

Den Abbildungen liegt kein einheitlicher Maßstab zugrunde. Die fotografischen Vorlagen wurden zum größten Teil in den Jahren 1990–91 und 1994–96 am Standort neu angefertigt. Die Reihenfolge der Abbildungen weicht gelegentlich von der der Inschriften im Katalog ab, wenn sachliche Gründe (Zuordnung gleichartiger Inschriftenträger) das zweckmäßig erscheinen ließen. Die auf den behandelten Inschriftenträgern registrierten Steinmetzzeichen sind auf einer Tafel zusammengestellt.

2. Historischer Überblick

Der Landkreis Göppingen ist im Zuge der württembergischen Verwaltungsreform von 1938 gebildet worden9). Der Zusammenschluß der Oberämter Göppingen und Geislingen und einige Gebietsabrundungen im Norden, Westen und Südosten legten seine Grenzen fest. Anders als die meisten übrigen Kreise Baden-Württembergs, wurde der Landkreis in diesen Grenzen bei der jüngsten Verwaltungsreform von 1973 nur geringfügig verändert. Dagegen wandelten sich die inneren Strukturen des Kreises zum Teil einschneidend durch Zusammenlegung von Gemeinden und Eingemeindungen, die das Ziel hatten, größere Verwaltungseinheiten zu schaffen. So wurden die historisch gewachsenen Ortschaften Weißenstein und Nenningen unter dem Kunstnamen „Lauterstein“ zusammengefaßt, die Städte Göppingen, Geislingen, Ebersbach und Donzdorf durch zum Teil umfangreiche Eingemeindungen bislang selbständiger Gemeinden erheblich vergrößert. Nach der Stadterhebung von Süßen 1995 besitzt der Landkreis nunmehr acht Städte.

Naturräumlich gliedert sich das Kreisgebiet in drei Zonen10): Im Nordosten hat es Anteil am Schurwald, der Süden und Osten gehört zur Schwäbischen Alb, und dazwischen erstreckt sich das breite Band des Albvorlands. Der Schurwald mit seinen engen Tälern und schmalen Höhenzügen bietet keine günstigen Siedlungsvoraussetzungen, er ist heute noch zum größten Teil bewaldet. Das Albvorland nimmt etwas weniger als die Hälfte des Kreisgebiets ein. Zu unterscheiden sind im Westen die schon früh besiedelte flachwellige Hochfläche, die in Ost-West-Richtung vom Filstal und in Nord-Süd-Richtung von den flachen Tälern der Zuflüsse durchzogen ist, und die dem Steilabfall des Albtraufs vorgelagerte schmale Vorbergstufe, die sich im Norden zwischen Hohenstaufen und Lauter zum Hügelland des Rehgebirges erweitert. In dieser durch Bachläufe tief durchschnittenen Hügellandschaft erfolgte die Besiedlung durch Einzelhöfe im wesentlichen im Hochmittelalter. Der Albtrauf bildet mit seinem rund 300 m steilen Anstieg gegenüber dem Vorland eine markante Geländestufe. Die Randhöhenzone der „Filsalb“ ist geprägt durch die tiefen Taleinschnitte der Fils und ihrer Zuflüsse. Ihre frühe Besiedlung in der Landnahmezeit und im Frühmittelalter erfaßte ausschließlich die Täler. Im äußersten Süden und Südosten des Landkreises erstreckt sich die Albhochfläche mit den Dörfern Hohenstadt und Aufhausen, den Nordosten des Kreisgebiets nimmt die mit [Druckseite XII] unfruchtbaren Böden ausgestattete und daher fast unbesiedelte Hochfläche des Albuch ein. Die Hauptlandschaften des Kreises werden verbunden durch die Fils, die in seinem südwestlichen Winkel entspringt, parallel zum Albtrauf die Filsalb bis Geislingen-Altenstadt durchzieht, dort nach Zufluß der Eyb fast rechtwinklig nach Nordwesten abbiegt, die Alb verläßt, das Albvorland durchfließt und schließlich bei Plochingen in den Neckar einmündet. Wichtigster Zufluß im Kreisgebiet ist die Lauter, die aus ihrem Tal zwischen Alb und Rehgebirge bei Süßen in die Fils mündet.

Zahlreiche Mineralquellen ließen seit dem 15. Jahrhundert zum Teil bedeutende Heilbrunnen und Bäder entstehen, die zu Bade- und Trinkkuren aufgesucht wurden. Im oberen Filstal sind die Säuerlinge von Ditzenbach und Überkingen, im unteren Filstal die von Göppingen, Jebenhausen und Faurndau zu nennen, ferner das Schwefelbad von Boll.

Vor- und frühgeschichtliche Besiedlung des Kreisgebiets sind mangels ausreichender archäologischer Untersuchungen nur unzureichend dokumentiert11). Erste Siedlungsspuren reichen in die späte Jungsteinzeit zurück. Der geschichtsträchtige Hohenstaufen war vielleicht schon in der Hallstattzeit, jedenfalls aber in der Latènezeit besiedelt. Bald nachdem die Römer um 85 n. Chr. die Neckarlinie erreicht und die Grenze zum Neckar-Alb-Limes vorgeschoben hatten12), entstand zwischen Eislingen und Salach ein Kastell zum Schutz der Rhein-Donau-Straße zwischen Cannstatt und Urspring13). Ein weiteres Kleinkastell konnte bei Deggingen nachgewiesen werden14). Spuren römischer Besiedlung – wenn auch spärliche – finden sich fast im gesamten Kreisgebiet.

Als die Alamannen 259/60 den Limes überrannten, fand die Römerherrschaft im rechtsrheinischen Obergermanien und in der Raetia nördlich der Donau ihr Ende. Außer unbedeutenden Einzelfunden in Göppingen und Türkheim hat die frühe Alamannenzeit im Kreisgebiet keine archäologischen Spuren hinterlassen15). Nach ihrer Unterwerfung durch die Franken Ende des 5. Jahrhunderts wurden die Alamannen in das merowingische Großreich eingebunden. Ab dem 5. Jahrhundert bis um 700 sind im ganzen Kreisgebiet, aber vornehmlich im Filstal, zahlreiche Reihengräberfriedhöfe angelegt worden. Zugehörige Siedlungen konnten freilich bislang archäologisch kaum nachgewiesen werden. Sie lassen sich durch die Ortsnamenforschung aber vielfach erschließen16). Die älteste Siedlungsschicht der Orte auf -ingen und -heim (5./6. Jahrhundert) findet sich vor allem im Filstal und den Seitentälern sowie auf der Albhochfläche. Das Albvorland südlich der unteren Fils und das oberste Filstal wurde durch den frühen Landesausbau des 7.–9. Jahrhunderts erschlossen (Orte auf -hausen, -hofen, -stetten); in diese Periode gehören auch Boll, Faurndau, Gingen und Wiesensteig. In den Reihengräberfriedhöfen fanden sich reichere Bestattungen in Donzdorf, Gruibingen, Eislingen und Geislingen-Altenstadt. Die Donzdorfer Funde, vorweg die hohe Zahl von mit Langschwertern ausgestatteten Kriegergräbern des 7. Jahrhunderts, dürfen als Hinweis darauf gewertet werden, daß Donzdorf (vielleicht der „Waldenbühl“?) damals der Sitz eines Adeligen mit kriegerischem Gefolge war17). In einem der Kriegergräber fand sich eine Gürtelgarnitur mit beschrifteten Riemenzungen (nr. 1). Die Inschrift bezeugt zusammen mit weiteren Grabfunden der Zeit die zumindest teilweise Christianisierung des alamannischen Stammesgebiets.

Kirchlich gehörte fast das gesamte Kreisgebiet zum Bistum Konstanz18), näherhin zu dessen Archidiakonat circa Alpes. Nur die ursprünglich zur Pfarrei Lorch gehörenden Orte Hundsholz (Adelberg-Dorf, vgl. nr. 169), Birenbach, Wäschenbeuren und Maitis im Norden zählten zur Augsburger Diözese. Zu den ältesten Pfarrkirchen gehören ihrem Patrozinium nach die Martinskirchen in Donzdorf, Göppingen-Oberhofen, Gruibingen und Zell, die Michaelskirchen in Geislingen-Altenstadt und Heiningen und die Marienkirchen in Eislingen, Eybach und Faurndau.

861 stifteten die Adeligen Rudolf und Erich das Cyriakuskloster in Wiesensteig und dotierten es reich. Die ersten Mönche kamen wahrscheinlich aus dem Kloster Lorsch an der Bergstraße. Um 950 [Druckseite XIII] erscheint Wiesensteig als Eigenkloster des Hochstifts Augsburg, 1130 wurde es dann in ein weltliches Chorherrenstift umgewandelt. Als Kleinkloster (monasteriolum) begegnet 875 Faurndau in einer Schenkung König Ludwigs des Deutschen an seinen Kaplan Liutprand, welcher es an St. Gallen weiterschenkte. Auch Faurndau erfuhr die Umwandlung in ein Kollegiatstift (vor 1228). Lorsch hatte im Kreisgebiet noch weiteren Besitz, unter anderem erhielt es durch eine Schenkung der Königin Kunigunde im Jahre 915 den Ort Gingen (bis 1147), wo Abt Salmann 984 eine Kirche errichten und weihen ließ. Bau und Weiheakt wurden inschriftlich festgehalten (nr. 2). Möglicherweise auf ein älteres Kloster läßt sich den Baubefunden nach die Cyriakuskirche in Boll zurückführen, die urkundlich 1155 als Chorherrenstift erscheint. Als Stifterin gilt die legendenumwobene Berta von Boll (vgl. nrr. 170, 230). Wesentlich jünger ist das Göppinger Oberhofenstift, das erst 1448 von Graf Ulrich von Württemberg errichtet und dem 1464 das Boller Stift inkorporiert wurde. 1178 gründete Volknand von Staufen/Ebersberg, vielleicht ein Verwandter des staufischen Königshauses19), mit dem Prämonstratenserkloster Adelberg auf dem Schurwald das einzige Kloster des Kreisgebiets, das einige Bedeutung erlangte. Es konnte eine ausgedehnte Grundherrschaft ausbilden und zahlreiche Güter und Patronatsrechte im und außerhalb des Landkreises an sich bringen. Eine unbedeutende Franziskanerinnenklause in Geislingen (1355) war die einzige Niederlassung der Bettelorden im Kreisgebiet. Auswärtige Klöster, die außer Lorsch zu verschiedenen Zeiten Besitz im Landkreis hatten, waren vor allem das Kirchheimer Frauenkloster, Kaisheim, Ursberg und Ellwangen, dem seit 1291 Eybach gehörte.

Die weltlichen Herrschaftsverhältnisse im Frühmittelalter bleiben weitgehend im dunkeln. Der Westrand des Kreisgebiets war Teil des Neckargaus. Die Grenze zum östlich benachbarten Filsgau, über den 998 ein Graf Walter gebot, könnte sich in der kirchlichen Grenze zwischen den Dekanaten Kirchheim und Göppingen bewahrt haben. Der Gau Pleonungotal umfaßte vermutlich das obere Filstal. Die Gründer von Wiesensteig, mit denen erstmals eine Adelsfamilie im Kreisgebiet aufscheint, gehörten der Sippe der Alaholfinger an, die wohl vorwiegend im Neckargau begütert waren, aber auch im Filsgau und an der oberen Fils Besitzungen hatten. Derselben Sippe entstammt Kunigunde, die, wie erwähnt, Gingen an das Kloster Lorsch schenkte. Als Rechtsnachfolger der Alaholfinger finden sich in wesentlichen Positionen im Süden und Westen des Landkreises im 11. Jahrhundert die Zähringer, ohne daß der Erbgang im Einzelnen sicher rekonstruiert werden kann. In deren Erbe wiederum traten eine Seitenlinie, die Herzöge (seit 1187) von Teck, sowie die Grafen von Körsch-Aichelberg ein, deren Besitz im Westen des Kreisgebiets eng ineinander verzahnt war.

Als Erben der Filsgaugrafen erscheinen nördlich von Fils und Lauter im letzten Drittel des 11. Jahrhunderts die Staufer. Aus dem Ries stammend, bekleideten sie schon seit einiger Zeit die schwäbische Pfalzgrafenwürde20). Zu den Herrschaftsschwerpunkten zwischen Rems und Fils zählten im Kreisgebiet die um 1070 erbaute namengebende Burg auf dem Hohenstaufen, Göppingen, Ebersbach und die Vogtei über Kloster Adelberg. Das mächtige Geschlecht, das mit Friedrich von Büren 1079 zur schwäbischen Herzogswürde, mit seinem Enkel Konrad 1138 zur Königswürde und 1155 mit Friedrich Barbarossa schließlich zur Kaiserwürde gelangte und über ein Jahrhundert lang die europäische Geschichte entscheidend mitgestaltete, hat im Kerngebiet seiner Herzogsmacht kein einziges erhaltenes oder auch nur kopial überliefertes inschriftliches Zeugnis hinterlassen. Lediglich die Faurndauer Grabplatte eines Cunemunt aus dem 12. Jahrhundert (nr. 3) läßt sich mit Vorbehalt mit der staufischen Familie in Verbindung bringen. Erst das 16. Jahrhundert gedachte in Inschriften der staufischen Vergangenheit in Adelberg (nrr. 188, 189) und Hohenstaufen (nr. 360).

Im Süden des Landkreises begegnen als Angehörige der mächtigen Adalbertsippe im 11. Jahrhundert die älteren Herren von Helfenstein und die Herren von Ravenstein, in deren Besitz im 12. und frühen 13. Jahrhundert die Herren von Sigmaringen schrittweise durch Erbheiraten einrückten21). Nach der Verlegung ihres Hauptsitzes auf den Helfenstein benannten sie sich nach dieser Burg, ab etwa 1150 führten sie den Grafentitel. Die Herrschaft Spitzenberg im oberen Filstal, die bereits gegen Ende des 11. Jahrhunderts an die Sigmaringer gefallen war, könnte aus zähringischem Erbgut stammen. Den Grafen von Helfenstein gelang in der Folgezeit die Konsolidierung eines umfangreichen und verhältnismäßig geschlossenen Herrschaftsgebiets im Süden und Osten des Kreises. Ihren Machthöhepunkt erreichte die Familie in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, als sie zusätzlich die Herrschaften Heidenheim und Blaubeuren an sich brachte.

[Druckseite XIV]

Der Burgenbau22) setzt im Kreisgebiet im letzten Drittel des 11. Jahrhunderts mit den Dynastenburgen Hohenstaufen, Spitzenberg, Ravenstein und Helfenstein ein, im 12. Jahrhundert folgten wenige Burgen freiadeliger Familien, darunter Scharfenberg bei Donzdorf und Aichelberg. Den entscheidenden Impuls erhielt der Burgenbau im 13. Jahrhundert, als eine große Zahl von Ministerialenburgen und Amtssitzen errichtet wurden. Burgen staufischer oder königlicher Dienstmannen waren u. a. Staufeneck, das Wäscherschloß, Filseck, Ramsberg und Rechberghausen, zu den helfensteinischen Ministerialenburgen gehörten Weißenstein, Bühringen, die Hiltenburg bei Ditzenbach, Hoheneybach und das Geislinger Stadtschloß; der Reußenstein an der Südwestgrenze des Kreises war teckischer Ministerialensitz. Die späteren Ansitze des 14. Jahrhunderts waren vorwiegend Dorfburgen des Niederadels.

Unter den Städten des Bearbeitungsgebiets ist Göppingen die älteste. Die Marktanlage durch die Staufer erfolgte in der Mitte des 12. Jahrhunderts. Vielleicht aber ebenfalls schon im 12. Jahrhundert wurde das wohl von den Grafen von Helfenstein bei dem Cyriakusstift gegründete Wiesensteig Stadt (Erstbeleg 1356). Helfensteinergründung des 13. Jahrhunderts ist Geislingen, das am Ausgang des Rohrachtals unter der Burg Helfenstein angelegt wurde, und von der nordwestlich an der Eybmündung gelegenen alten Siedlung Geislingen (seither „Altenstadt“) den Namen übernahm. Die Stadterhebungen von Heiningen (Teck) und Kuchen (Helfenstein-Spitzenberg) im ausgehenden 13. Jahrhundert waren nicht mehr erfolgreich, beide Orte sanken wieder auf den Status eines Dorfes herab. Dagegen konnten Rechberghausen (Teck) und der Burgflecken Weißenstein (Rechberg), Stadtgründungen des 14. Jahrhunderts, ihren Rang als Zwergstädte wahren. In Anlehnung an Burgen entstanden auch die Orte Aichelberg, Drackenstein und Hohenstaufen. Der hochmittelalterlichen Rodungsphase, mit der eine allgemeine Siedlungsverdichtung einherging, verdanken die Orte auf dem Schurwald ihre Entstehung.

Der Niederadel, der ab dem 12. Jahrhundert mit Besitz in den Orten des Kreisgebiets begegnet, ist fast ausschließlich der staufischen, teckischen, helfensteinischen oder aichelbergischen Ministerialität zuzuordnen. Nach dem Aussterben der Staufer 1268 gelang es vor allem den vormals staufischen Dienstmannen im Norden des Kreises, ihren Besitz auszubauen und teilweise in Allod umzuwandeln.

Hauptnutznießer des Endes der Staufer waren freilich die Grafen von Württemberg, denen noch im 13. Jahrhundert Göppingen und reicher Besitz in Ebersbach und Umgebung zufiel, der ihnen in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts als Basis für eine zielstrebige Erwerbspolitik diente. Durch Kauf rückten sie in die Positionen der Herzöge von Teck und der durch Mißwirtschaft völlig heruntergekommenen Aichelberger ein. Ein großer Teil der Orte im Albvorland südlich der Fils unterstand ihnen nun direkt oder durch die Übernahme der Vogtei über Kloster Kirchheim und Boll. 1319 und 1362 erhielt Württemberg als Reichspfandschaften aus ehemals staufischem Besitz Burg und Amt Hohenstaufen und die wichtige Vogtei über Kloster Adelberg hinzu. Im 15. Jahrhundert gelangen noch der Erwerb von Faurndau und weitere Gewinne vorwiegend auf Kosten des Niederadels. Der württembergische Besitz im Kreisgebiet war zum überwiegenden Teil dem Amt Göppingen als Verwaltungseinheit zugeordnet.

Als Gegengewicht gegen Württembergs hegemoniale Stellung im Nordwesten des Bearbeitungsgebiets wuchs zunächst, wie gesehen, im Süden und Osten die Herrschaft der Grafen von Helfenstein, deren Abstieg aber 1356 einsetzte mit der Teilung der Familie in eine Wiesensteiger und eine Blaubeurener Linie. Die Wiesensteiger Linie, die den Besitz im Kreisgebiet erhielt, mußte ihre gesamte Herrschaft aus Finanznot 1382 an die Reichsstadt Ulm verpfänden und schließlich 1396 fast vollständig verkaufen, um zumindest die kleine Herrschaft Wiesensteig im oberen Filstal (bis Reichenbach) halten zu können. Sitz der Helfensteiner wurde zunächst die Hiltenburg bei Ditzenbach bis zu ihrer Zerstörung 1516, ab 1551 das neu erbaute Stadtschloß in Wiesensteig (nr. 264 †). Ulm war es gelungen, durch energische Territorialpolitik innerhalb von zwei Jahrhunderten das größte Territorium aller Reichsstädte aufzubauen. Geislingen wurde Zentrum der sog. Unteren Herrschaft sowie Sitz eines adeligen Vogts und eines Pflegers, der dem Ulmer Patriziat angehörte. Amtssitze im Kreis waren Süßen, Türkheim, Stötten und (Unter-)Böhringen, zeitweilig auch Aufhausen, Gingen, Kuchen und das 1405 erworbene Überkingen.

Neben Württemberg im Nordwesten, Ulm im Südosten und der zusehends an Bedeutung verlierenden „Rumpf-Grafschaft“ Helfenstein im Süden behauptete der Niederadel seine Stellung. [Druckseite XV] Allerdings konzentrierte sich der Besitz in den Händen weniger Familien. An erster Stelle sind die 1179 aufscheinenden von Rechberg zu nennen, deren Bedeutung für die Geschichte und den Inschriftenbestand des Kreises ein Blick in das Namen- und Wappenregister dieses Bandes hinreichend verdeutlicht. Der Stammsitz Hohenrechberg liegt ebenso wie die rechbergischen Orte Straßdorf, Waldstetten, Rechberg und Wißgoldingen im nördlich benachbarten Ostalbkreis. Vom Rehgebirge bis nach Böhmenkirch auf der Albhochfläche konnten die Rechberger einen beachtlichen, annähernd geschlossenen Besitz erwerben, dazu zeitweilig Faurndau und Eschenbach sowie teilweise umfangreichen Außenbesitz im Schwarzwald (Schramberg, vgl. nr. 219), in Oberschwaben und vor allem in bayerisch Schwaben (Illereichen, Kronburg, Osterberg, Babenhausen, Kellmünz). Häufige Teilungen in verschiedene Linien und Zweige führten aber immer wieder zu Besitzzersplitterung. Frühe Grablegen der Familie sind in Faurndau und im Gmünder Dominikanerkloster, ab dem Ende des 14. Jahrhunderts (nr. 24 †) entwickelte sich dann die Donzdorfer Pfarrkirche zur zentralen Grablege mehrerer auf den Burgen ringsum residierender Linien (Hohenrechberg, Ramsberg, Ravenstein, Scharfenberg, Donzdorf). Im 16. Jahrhundert begründeten die Staufenecker, die Weißensteiner und die Rechberghausener Linie jeweils eigene Grablegen23).

Die nach den Rechbergern bedeutendste Niederadelsfamilie sind die von Degenfeld, ursprünglich Rechbergische Ministeriale mit Stammsitz nördlich von Weißenstein außerhalb des Landkreises. Ihr wichtigster Besitz war das 1456 als ellwangisches Lehen erworbene Eybach, dazu kam 1623 als zillenhartsches Erbe die Ortsherrschaft über Dürnau. Die eigentliche Herrschaftsbildung der von Degenfeld vollzog sich erst nach 1650 durch Zuerwerb von Salach, Teilen von Großeislingen und Rechberghausen. Vom 14. Jahrhundert bis 1589 hatten die von Westerstetten die Ortsherrschaft über Drackenstein inne, die von Zillenhart waren von 1479 bis ins frühe 17. Jahrhundert Ortsherren von Dürnau. Schließlich seien noch, weil für den Inschriftenbestand von Belang, die von Liebenstein angeführt, die ab 1467/68 das Rittergut Jebenhausen als Allod besaßen.

Die Reformation hielt im Kreisgebiet zuerst 1531 im Ulmer Herrschaftsbereich Einzug24), freilich gegen den zum Teil lang anhaltenden zähen Widerstand der Landbevölkerung und der Geislinger Bürgerschaft. Die anfängliche zwinglische Ausrichtung der Ulmer Kirche bescherte den Kirchen einen heftigen Bildersturm, dem eine große Zahl von Inschriftenträgern, vor allem wohl Wandmalereien, Altäre, Bildepitaphien, Paramente und Vasa sacra, zum Opfer gefallen sein dürfte25). Ab 1558 orientierte sich Ulm dann eng an der lutherischen württembergischen Kirche, was zu einer deutlichen Milderung der Bilderfeindlichkeit führte. Die Ulmer Kirchenbehörde beaufsichtigte die Pfarreien zentralistisch durch regelmäßige Visitationen. Die wichtige Stellung des Visitators wird aus vielfachen Nennungen in Inschriften ersichtlich.

Württemberg führte die Reformation 1534 durch. Die Stifte Oberhofen (mit dem inkorporierten Boll) und Faurndau wurden aufgehoben. Das Kloster Adelberg, das in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts eine letzte kulturelle Blütezeit erlebt hatte, dann aber im Bauernkrieg teilweise zerstört worden war, wurde in eine evangelische Klosterschule umgewandelt, die bis 1629 bestand. Die Güter und Einkünfte der kirchlichen Institutionen wurden eingezogen, der Adelberger Besitz blieb in einem eigenen Klosteroberamt (bis 1807) gesondert organisiert. Das Interim (1548–52) brachte nur für kurze Zeit eine Wiederbesetzung des Klosters mit Prämonstratensern, der letzte katholische Abt starb 1565 (nr. 298). Die Auswirkungen des Restitutionsedikts von 1629, unter anderem die Wiederbelebung des Oberhofenstifts durch Jesuiten, fanden keinen nachweisbaren inschriftlichen Niederschlag.

Daß das Kreisgebiet seit der Reformation konfessionell uneinheitlich war, liegt vor allem daran, daß die meisten Ritterschaftsorte katholisch blieben. Die von Rechberg mit ihrem großen Besitz blieben in sämtlichen Linien beim alten Glauben. Dagegen wurden Dürnau und Gammelshausen (Zillenhart) 1545 und Jebenhausen (Liebenstein) 1559/63 unter württembergischem Einfluß reformiert. Besitzwechsel führten nicht selten zu Konfessionswechseln der Ritterschaftsorte. In Salach und Eybach entstanden Simultaneen. Die helfensteinische Herrschaft Wiesensteig blieb zunächst katholisch, die von Graf Ulrich 1555 durchgeführte Reformation wurde bereits nach sieben Jahren von ihm selbst wieder rückgängig gemacht unter maßgeblichem Einfluß des Jesuitenpaters Petrus [Druckseite XVI] Canisius26). In die evangelische Zeit fallen die Hexenverbrennungen von 1563, denen 70 Frauen in Wiesensteig zum Opfer fielen.

Reformation und Gegenreformation haben im Kreisgebiet ihren deutlichen Niederschlag in Inschriften gefunden, einerseits in protestantischen Inschriften, die sich – nicht selten polemisch – gegen die „papistische“ angebliche Bilderverehrung wenden, andererseits in Inschriften und Darstellungen mit betont katholischer Thematik, wie etwa dem monumentalen Kelterbild in der Ramsberger Schloßkapelle (nr. 418) und dem Marienmonogramm in Winzingen (nr. 436), oder aber in Inschriften, die sich gegen die Zerstörungswut der evangelischen Bilderstürmer wenden, wie die Renovierungsinschrift auf einem Gnadenbild (nr. 389).

Der Dreißigjährige Krieg berührte das Kreisgebiet in den ersten Jahren noch kaum. So konnte noch 1618 die neue evangelische Stadtkirche in Göppingen errichtet werden (nrr. 424, 426, 431), und auch der Badbetrieb in den Kurorten scheint nach Ausweis der gestifteten Wappentafeln der Badgäste bis etwa 1630 noch funktioniert zu haben. Von Beginn an finden sich freilich inschriftlich ausgeführte Friedensgebete in den Kirchen (nrr. 434, 441, 444, 462), 1622 wird eine Teuerung – wohl auch als Folge des Kriegs – in einer Inschrift festgehalten (nr. 445). Von Truppendurchzügen zeugt eine Gedenkinschrift für zehn in Geislingen wegen Plünderungen hingerichtete kaiserliche Soldaten (nr. 461), Kriegszerstörungen durch kaiserliche Truppen werden in einer Inschrift über eine Kapellenerweiterung in Altenstadt (nr. 475) indirekt dokumentiert.

Die letzte bedeutende politische Veränderung des Kreisgebiets vor dem Ende des Bearbeitungszeitraums folgte aus dem Aussterben der Grafen von Helfenstein im Mannesstamm 1627. Die Herrschaft Wiesensteig fiel über die Erbtöchter zu einem Drittel an Fürstenberg, zu zwei Dritteln an Kurbayern und blieb somit katholisch. Bayern konnte 1752/53 auch den Rest der Herrschaft erwerben.

Im Zuge der Napoleonischen Kriege wurde zunächst 1802 das gesamte reichsstädtisch ulmische Gebiet kurbayerisch, der im Kreisgebiet liegende Teil wurde Teil des neuen Amtsgerichts Geislingen. Diesem wurden auch die Ritterschaftsorte östlich der Lauter zugeschlagen, die 1805 an Bayern fielen, während gleichzeitig die übrigen Ritterschaftsorte im Kreis Württemberg zugesprochen wurden. 1806 trat Bayern zunächst die Herrschaft Wiesensteig, 1810 auch die vormals ulmischen und ritterschaftlichen Gebiete an das Königreich Württemberg ab, das Wiesensteig und Teile des Amtsgerichts Geislingen im neuen Oberamt Geislingen zusammenfaßte. Außer den Oberämtern Göppingen und Geislingen hatten seither weiters im Westen das Oberamt Kirchheim (Aichelberg, Zell, Roßwälden, Sulpach) und im Norden die Oberämter Schorndorf (Adelberg), Welzheim (Wäschenbeuren) und Gmünd (Reichenbach unter Rechberg und Winzingen) Anteil am Gebiet des heutigen Landkreises. Diese Oberamtsgliederung27) blieb im wesentlichen bis zur Verwaltungsreform von 1938 unverändert.

2.1. Beschreibung und Geschichte der wichtigsten Standorte

Für die Zeit bis 1650 sind im vorliegenden Band insgesamt 721 Inschriften nachgewiesen. Die 219 Wappentafeln der Badgäste aus Göppingen, Jebenhausen und Überkingen sowie einige weitere Inschriften wurden in Sammelnummern zusammengefaßt, woraus die deutlich niedrigere Zahl der Katalognummern resultiert. Abgesehen von den erwähnten Wappentafeln, die erstmals textkritisch ediert werden, bietet der Band 162 Erstveröffentlichungen (32%), von weiteren 32 Inschriftenträgern war bislang lediglich ein Teil der Inschriften publiziert. Aber auch viele der übrigen Texte waren bisher nur unzureichend und ungenau im Druck wiedergegeben.

Die geographische Verteilung der Inschriften zeigt mit den beiden wichtigsten Städten Göppingen (45) und Geislingen (69)28) und mit dem Ritterschaftsort Donzdorf (65) deutliche Schwerpunkte. Ins Gewicht fallen dann vor allem die drei genannten Bäder mit der großen Zahl von Wappentafeln: Jebenhausen 121, Göppingen 75, Überkingen 22. Enttäuschend wenige Inschriften sind dagegen – gemessen an der historischen Bedeutung – aus Kloster Adelberg (16) sowie aus Wiesensteig (15) und Boll (8) mit ihren Stiftskirchen überliefert. Ein Großteil der Wiesensteiger Inschriften ist zudem nur mehr abschriftlich bezeugt. Faurndau hat, vorwiegend aus der ehemaligen Stiftskirche, [Druckseite XVII] 16 Inschriften aufzuweisen, die bis auf zwei noch erhalten sind. Vor allem die Kopialüberlieferung vermehrt die Zahl der Inschriften in einigen Orten des ehemals ulmischen Gebiets erheblich: Bad Überkingen 16 (ohne die Wappentafeln), Kuchen und Süßen je 14, Gingen 11 und Türkheim 7. Deutlich hinter Donzdorf zurück bleiben hinsichtlich der epigraphischen Überlieferung die Ritterschaftsorte Eybach (17), Weißenstein (15), Drackenstein (12), Salach (12), Dürnau (11) und Rechberghausen (8).

Im Folgenden werden die bedeutendsten Inschriftenstandorte kurz vorgestellt. Damit soll eine erste Orientierung geboten werden und sollen die Inschriften im Zusammenhang in ihren lokalen Kontext eingeordnet werden. Die wichtigsten geschichtlichen Daten der hier nicht berücksichtigten Standorte finden sich in der Regel im Kommentar des Inschriftenkatalogs.

Oberhofenkirche Göppingen

Daß die Oberhofenkirche heute der einzige Inschriftenstandort von Bedeutung in Göppingen ist, ist der wiederholten völligen Zerstörung der Stadt durch Brände in den Jahren 1425 und vor allem 1782 zuzuschreiben. – An der Stelle eines römischen Gutshofs wurde im 7. Jahrhundert die erste Kirche in Oberhofen als Holzkirche errichtet29). Martinspatrozinium (ab dem 2. Drittel des 15. Jahrhunderts Maria und Martin) und ein ursprünglich sehr großer Pfarrsprengel deuten auf ihre Stellung als Urkirche hin. Es folgten zwei Steinbauten des 8./9. und wohl des 10. Jahrhunderts. Nach der nicht genau zu datierenden Stadterhebung der nahegelegenen und zum Pfarrsprengel gehörenden Staufergründung Göppingen wurde die Kirche etwa zwischen 1220 und 1240 als romanische Basilika mit halbrunder Apsis und Chorflankentürmen aufwendig neu errichtet. In die Stadtummauerung wurde sie freilich nicht einbezogen. Wie schon zuvor die Stadtherrschaft über Göppingen ging das Patronat der 1275 erstmals urkundlich erwähnten Pfarrkirche an Württemberg über. Auf die Initiative des Grafenhauses, das seit Anfang des 15. Jahrhunderts den Göppinger Sauerbrunnen bevorzugt zu Kuraufenthalten aufsuchte, geht der spätgotische Neubau der Oberhofenkirche zurück, dessen Baubeginn 1436 durch eine Inschrift am Westportal (nr. 51) dokumentiert ist. Wohl gleichzeitig mit dem Westteil (Tympanonrelief um 1440, nr. 55) entstand der polygonale überhöhte Chor, der nach Ausweis der Wappen in den Gewölbeschlußsteinen um 1450 vollendet war30). Aus dieser Zeit stammt auch das monumentale Wandgemälde an der Chornordwand zum Gedenken an die 1449 im Städtekrieg bei dem Gefecht am Mutzenreis auf württembergischer Seite gefallenen Ritter und Knappen (nr. 65). Erst jetzt wurde die romanische Kirche abgebrochen und das neue Langhaus an ihrer Stelle erbaut, die Chorflankentürme wurden auf den alten Fundamenten errichtet. Nachträglich wurde das einschiffige Langhaus im Osten querhausartig erweitert, im Süden ferner durch die Anfügung der gewölbten Zillenhartkapelle und der Portalhalle. Diese Erweiterungsbauten waren den aufgemalten Jahreszahlen (1488 und 1490) zufolge um 1490 abgeschlossen. Die südliche Eingangshalle ist mit einem Fresko der Zeit geschmückt, das die Gründungslegende der Kirche zum Thema hat (nr. 121). Schon 1448 war die Pfarrkirche auf Betreiben Graf Ulrichs V. zur Stiftskirche mit Propst, Scholaster, Kantor, neun Kanonikern und neun Chorvikaren erhoben worden. Das teilweise erhaltene Chorgestühl stammt aus dem Ende des 15. Jahrhunderts (nr. 153).

Die Pfarrkirche ist seit jeher von einem Friedhof umgeben. Die bevorzugte Grabstätte in der Kirche blieb wohl, soweit man dies aus den überlieferten Grabinschriften schließen kann, den Angehörigen des Stifts und Adeligen, die sich vermutlich als Stifter hervorgetan hatten, vorbehalten. Erhalten sind aus der ersten Gruppe nur eine einzige Grabplatte eines Propstes (nr. 99), eine inschriftlose Kreuzgrabplatte, die einem Chorherrn zuzuordnen sein dürfte31), sowie das Epitaph eines Chorvikars von 1528 (nr. 228). Die nachweisbaren Adelsbestattungen in der Kirche beginnen 1466: Die von Schechingen (nrr. 84, 98) waren Lehenträger des Göppinger Sauerbrunnens, die von Randegg (nr. 92 †) werden als Stifter der Kapelle in Bezgenriet erwähnt, die von Zillenhart (nrr. 100, 182, 183; ferner nr. 164) stifteten die Zillenhartkapelle und stellten mit Wolfgang von Zillenhart von 1477 bis 1517 (?) den Stiftspropst (vgl. nr. 103).

Im Zuge der Reformation wurde das Stift 1535/36 aufgelöst und sein Vermögen säkularisiert. Die zuvor auch als Wallfahrtskirche aufgesuchte Stiftskirche verlor ihren gesamten reichen Kirchenschatz, [Druckseite XVIII] darunter sicherlich etliche Inschriftenträger32). Der Brauch der Kirchenbestattungen wurde weiterhin geübt, er blieb offenbar zunächst nach wie vor dem Adel vorbehalten: 1563 wurde Hans von Liebenstein, der Ortsherr und Reformator von Jebenhausen (nr. 276), in der Kirche beigesetzt, 1565, 1567 und 1590 drei Töchter des Göppinger Obervogts von Degenfeld. Erst ab dem Ende des 16. Jahrhunderts tritt die Ehrbarkeit der Stadt mit zum Teil aufwendigen Holzepitaphien in Erscheinung (nrr. 341, 398, 437, 463), der Stadtarzt Öxlin erhielt ein Steinepitaph (nr. 415). Vereinzelt lassen sich Bestattungen auswärtiger Adeliger nachweisen (nrr. 452, 470), die vermutlich während des Badaufenthalts in Göppingen verstorben sind.

Der Kirchenbau hatte 1580 eine Renovierung nötig (nr. 305 †). 1619 wurden die Pfarrechte auf die neu errichtete Göppinger Stadtkirche (Bauinschriften 422, 424, 426) übertragen. Die Oberhofenkirche wurde seither nur mehr für Taufen, Trauungen und als Begräbniskirche genutzt. Von der inschriftlich bezeichneten protestantischen Ausstattung ist lediglich eine Almosentafel von 1630 erhalten (nr. 464). Die zeitweilige Restitution des Stifts während des Dreißigjährigen Kriegs 1638–48 und die Wiederbesetzung durch Jesuiten läßt sich nicht in inschriftlichen Zeugnissen fassen. Ein Ergebnis war lediglich die Zerstörung der Empore und eines Teils der Grabplatten und Epitaphien durch die Jesuiten33). Trümmer von Holzepitaphien wurden lange Zeit im Raum über der Sakristei aufbewahrt34) und gelangten von dort zum Teil ins Städtische Museum im „Storchen“ (nrr. 388, 470). Das Geläut der Kirche ist nicht erhalten. Die größte Glocke mußte bereits 1653 an die Stadtkirche abgegeben werden35), wo sie vermutlich dem Stadtbrand von 1782 zum Opfer fiel. Die baufällige Kirche erfuhr eine barocke Umgestaltung (Stuckdecke 1686). Bestattungen des späten 17. und 18. Jahrhunderts dokumentieren sich in prunkvollen Barockepitaphien36). Nach vorübergehender profaner Nutzung des Baus im frühen 19. Jahrhundert begann 1854 die Restaurierung und neugotische Umgestaltung, die 1900 abgeschlossen wurde. Seit 1902 ist die Oberhofenkirche zweite Pfarrkirche Göppingens.

Geislingen an der Steige: ev. Stadtkirche und Friedhof Rorgensteig

Geislingen wurde zu unbestimmtem Zeitpunkt im ausgehenden 12. oder eher im 13. Jahrhundert, jedenfalls vor 1275, von den Grafen von Helfenstein unter ihrer namengebenden Burg am Beginn des Albaufstiegs zur Sicherung der dortigen bedeutenden Zollstation als Stadt gegründet. Älter als die Stadt sind das nordwestlich gelegene (Alten-)Giselingen (später Altenstadt), von dem die Neugründung den Namen übernahm, mit seiner in die Alamannenzeit zurückreichenden Martinskirche (nrr. 5, 20 †) und die am Oberlauf der Rohrach gelegene, wohl im 8. oder 9. Jahrhundert entstandene Mühlensiedlung Rorgensteig mit der Pfarrkirche St. Peter (urk. 1275)37). Der letzteren war Geislingen kirchlich zugeordnet. Erst nachdem der Hauptort der Grafschaft Helfenstein zusammen mit dem Großteil der Herrschaft 1382 an die Reichsstadt Ulm verpfändet worden war, wurde – wohl mit Ulmer Unterstützung – die in der Südwestecke der Stadtmauer gelegene Marienkapelle in den Rang einer Pfarrkirche erhoben und somit aus dem Filialverhältnis von Rorgensteig gelöst. Die Peterskirche verlor damit an Bedeutung und wurde 1537 abgebrochen. Über Alter und Aussehen der Marienkapelle, deren Patronat mit der Ortsherrschaft 1396 endgültig an Ulm überging, ist nichts bekannt; immerhin sind sechs Altäre und Meßpfründen bezeugt38). Mit den Pfarrechten erhielt die Marienkirche auch das Begräbnisrecht. Die kopial überlieferte Grabschrift des Veit von Eselsburg von 1416 (nr. 36 †) könnte zu einer Kirchenbestattung gehört haben39). Möglicherweise wurde auch Maria von Bosnien, die verwitwete Gräfin von Helfenstein, 1403 in der Geislinger Marienkirche beigesetzt, für die sie noch 1400 einen Altar gestiftet hatte. Darauf könnte ein nachträglich im 16. Jahrhundert angefertigtes „Epitaphium“ hindeuten, dessen inschriftliche Ausführung freilich nicht gesichert ist (nr. 359 †).

[Druckseite XIX]

1424 wurde die Kapelle abgerissen und an ihrer Stelle auf Geheiß des Ulmer Rats mit dem Neubau der Stadtkirche begonnen (Bauinschrift am Nordportal, nr. 41), den man offenbar dem Rang der Stadt als Mittelpunkt der Unteren Herrschaft und Sitz eines ulmischen Obervogts für angemessen erachtete40). Der Bau wurde als querschifflose Pfeilerbasilika mit Westturm in kürzester Zeit errichtet (Weihe 1428). Noch aus dem 2. Viertel des 15. Jahrhunderts dürften die nur mehr kopial überlieferten Glasmalereien in den Chorfenstern stammen, darunter vielleicht eine sog. Quaternionenreihe mit den die Reichstruktur symbolisierenden Wappen seiner wichtigsten Glieder (nrr. 44 †, 59 †). Eines der Fenster, das gleichzeitig als Epitaph fungierte, ist 1450 entstanden (nr. 63 †). Die älteste bezeugte Glocke wurde 1440 gegossen (nr. 54 †), zwei weitere 1567 (nrr. 282, 283†). Vor das Südportal wurde 1467 durch den Windsheimer Steinmetzen Hans Schweinbach eine Vorhalle gesetzt (eingehauene Jahreszahl und Steinmetzzeichen). 1512 zwang der Einbau des für eine Pfarrkirche ungewöhnlich großen Chorgestühls aus der Werkstatt Jörg Syrlins d. J. (nr. 196) zum Umbau der Sakristei, die sich seither nicht mehr zum Chor, sondern zum südlichen Seitenschiff hin öffnet. In der neuen Sakristei wurde 1518 eine Spruchtafel angebracht, die die Priester zur ordentlichen Ausführung der gottesdienstlichen Handlungen anhielt (nr. 208 †).

Von Beginn an wurde die Marienkirche offenbar für Bestattungen genutzt. Als Friedhof diente der enge Platz zwischen Kirche und südlicher Stadtmauer, der nach Westen hin noch durch das Gebäude der Franziskanerinnenklause beschnitten wurde. Bestattungen in der Kirche sind durch Grabplatten und Epitaphien für zwei Priester (nrr. 142, 167) und für Ulmer Patrizier (nrr. 88, 104, 128), Angehörigen der vom Ulmer Rat eingesetzten Pfleger zu Geislingen und Burgvögte auf Helfenstein, bezeugt. Das älteste erhaltene Grabdenkmal, der Totenschild des Adeligen Konrad von Degenfeld von 1430 (nr. 46), und die Epitaphien und Totenschilde für drei Angehörige der lokalen Oberschicht (nrr. 113 †, 220 †) weisen vielleicht ebenfalls auf Grablegen in der Kirche hin.

Die vorreformatorische Kirchenausstattung ist bis auf weniges, darunter das Chorgestühl und ein (inschriftloser) Seitenaltar aus der Werkstatt Daniel Mauchs, dem Bildersturm nach der Einführung der Reformation in Geislingen ab 1531 zum Opfer gefallen. Die Kirche diente auch danach noch als Begräbnisstätte, vornehmlich weiterhin für Pfarrer (nr. 432), für Ulmer Patrizier (nrr. 262, 323 †, 357, 442) und für die adeligen Vögte und ihre Angehörigen (nrr. 353, 366, 472 †, 473 †), daneben ferner für in Geislingen verstorbene auswärtige Bürger (nrr. 273 †, 399). Eine feste Tradition der Grablege für Vögte und Pfleger konnte sich schon deshalb nicht ausbilden, weil der Ulmer Rat die Ämter nicht auf Lebenszeit vergab. Die Geislinger Bevölkerung, auch ihre Oberschicht, d. h. die Familien, die die Mitglieder des zwölfköpfigen Gerichts stellten, scheint durchweg auf dem Friedhof und nicht in der Kirche bestattet worden zu sein. Darauf deutet hin, daß für einige Richter, die zwar Totenschilde oder Epitaphien in der Kirche erhielten, die Grabsteine vom Friedhof erhalten sind.

1608 wurde der Friedhof bei der Stadtkirche wegen Platzmangels aufgelassen und wieder nach Rorgensteig verlegt (Denkmal und Schrifttafel am Karner, nrr. 392 †, 393 †)41). Dabei oder wenig später müssen einige der jüngeren Grabsteine vom Kirchhof auf den neuen Friedhof versetzt worden sein (nrr. 303, 309, 377, 385)42). Die Geislinger Oberschicht ließ ihre – meist beidseitig beschrifteten – Grabsteine nach recht einheitlichem Muster im späten 16. und im 1. Viertel des 17. Jahrhunderts in Ulm anfertigen. Zwölf der Grabsteine (davon elf erhalten) wurden 1879 zum Schutz vor der fortschreitenden Verwitterung von Rorgensteig in die Stadtkirche versetzt, dort jedoch zunächst (und erneut nach der letzten Renovierung und Versetzung 1971) so eingemauert, daß die Rückseiten heute unzugänglich verdeckt sind.

Die Entstehungszeit der nachreformatorischen Ausstattungsstücke der Stadtkirche läßt sich meist durch Inschriften nachweisen: Das Gestühl auf der Westempore wurde 1606 vom Geislinger Gericht neu errichtet (nr. 382 †), der neue Altar von 1619 wurde 1621 mit weiteren chronikalischen Inschriften versehen (nr. 434), die Kanzel entstand 1621 (nr. 440); im selben Jahr wurde eine aus Holzheim stammende Orgel in die Kirche gestiftet (nrr. 383 †, 441 †), und 1622 wurde die Stelle beim Sakristeieingang, an der der Taufstein stand, mit einem Wandgemälde der Taufe Christi ausgeschmückt (nr. 355 †). An den Wänden und auf Schrifttafeln haben der Pfarrer Walliser und sein Helfer und Nachfolger Roth wiederholt ihre Dichtkunst unter Beweis gestellt, unter anderem in Form von Friedensgebeten oder in der Aufforderung der Gemeinde zum Kirchengesang (nrr. 413 †, 433 †, 462 †).

Adelberg, Kloster und Dorf (Hundsholz)

Nach wiederholt gescheiterten Anläufen gründete Volknand von Staufen43) 1178 das in der Folge von Prämonstratensern aus Roggenburg besiedelte Kloster Adelberg44). Kaiser Friedrich I. nahm das noch nicht fertiggestellte Kloster 1181 in seinen Schutz45). Nach der Errichtung eines Frauenkonvents 1188 war Adelberg Doppelkloster, bis das Frauenkloster 1476 nach Lauffen am Neckar verlegt wurde46). Aus den ersten Jahrhunderten des Klosters, das zunächst von den Herzögen von Schwaben und ab 1362 von Württemberg bevogtet wurde, sind keinerlei inschriftliche Zeugnisse bekannt. Die fast völlige Zerstörung der Klosteranlage 1361 durch Brand könnte dafür mit verantwortlich sein. Die – verlorenen – Beschläge eines Gesangbuchs, die mit Nameninschriften und Wappen an die Stifter Friedrich Barbarossa und Volknand von Ebersbach erinnerten, können vielleicht mit der Neubelebung der Stiftermemoria im frühen 15. Jahrhundert in Verbindung gebracht werden (nr. 42), sie gehören möglicherweise aber auch erst ins frühe 16. Jahrhundert, als die intensivierte Rückbesinnung auf die Anfänge des Klosters zur Ausmalung der Ulrichskapelle mit Szenen der Gründungsgeschichte führte (nr. 188)47). Die Adelberger Herkunft des von Jörg Syrlin d. Ä. angefertigten Evangelienpults von 1458 (nr. 73), das im vorigen Jahrhundert aus Ottenbach ins Ulmer Museum gelangte, ist nicht gesichert.

Die sicher nachweisbare inschriftliche Überlieferung setzt erst spät mit dem baufreudigen Abt Berthold Dürr (um 1460–1501) ein. Seine Bautätigkeit dokumentiert sich zunächst in Bauinschriften an Wirtschaftsgebäuden des Klosters 1481 (nr. 105) und 1485 (nr. 109). 1490 wurde mit dem Bau der Dorfkirche im benachbarten, zur Augsburger Diözese gehörenden Hundsholz (seit 1851: Adelberg) begonnen (Bauinschrift nr. 118). An der Holzdecke der Kirche ließ Dürr wenig später ein Gemälde zum Gedenken an den ersten Propst des Klosters mit Gebetinschrift anbringen (nr. 132 †). Die Anfertigung des Altars der Dorfkirche, deren Predella erhalten ist (nr. 175), fällt wohl bereits in die Amtszeit von Abt Bertholds Nachfolger und Verwandten Leonhard Dürr (1501–38). Noch 1500 wurde eine Glocke für die Adelberger Klosterkirche gegossen (nr. 166), im selben Jahr der Grundstein für den Neubau der Ulrichskapelle im Kloster gelegt (Bauinschrift nr. 169), welche bereits 1054 urkundlich erwähnt wird. 1507 erhielt die neue Kapelle eine Glocke (nr. 186) und 1511 einen in der Zeitblom-Werkstatt gefertigten Retabelaltar (nr. 155). Die bereits erwähnte Ausmalung mit Szenen der Klostergründungsgeschichte erfolgte ebenfalls in dieser Zeit. 1517 wurde eine zweite Glocke gegossen (nr. 203). Leonhard Dürr setzte die Baumaßnahmen seines Vorgängers fort. Davon zeugen ein nicht näher zu datierender Gewölbeschlußstein aus der Klosteranlage (nr. 236) sowie eine Bauinschrift von 1514 am Kornhaus des Adelberger Klosterpfleghofs in Göppingen (nr. 199). Unter Abt Leonhard war im Kloster eine eigene Bildhauerwerkstatt tätig48), die um 1520 eine Reihe von Abtsepitaphien schuf, darunter das für Abt Berthold Dürr (nr. 209). Von drei der vier nur mehr fragmentarisch erhaltenen Figurenepitaphien sind keine Inschriften bekannt. Alle älteren Propst- bzw. Abtsgrabmäler sind ganz verloren – Folge der teilweisen Zerstörung des Klosters im Bauernkrieg und des nach Einführung der Reformation verfügten Abbruchs der Klosterkirche, deren Steinmaterial zum Festungsbau nach Schorndorf geschafft wurde49). Abt Leonhard wich ins Roggenburger Mutterkloster aus, doch gab es auch nach seinem Tod (1538) noch bis 1565 katholische Äbte in Adelberg. Der letzte, Abt Ludwig Wernher, erhielt 1576 ein Epitaph in der Ulrichskapelle (nr. 298). Das Kloster wurde in eine evangelische Klosterschule umgewandelt, die bis 1629 bestand. Namenkritzeleien [Druckseite XXI] auf dem Altar in der Ulrichskapelle dürften vorwiegend das Werk von Klosterschülern sein (nr. 193 M). Für einen evangelischen Abt ist die Bestattung in oder bei der Dorfkirche in Hundsholz durch das erhaltene Epitaph bezeugt (nr. 454).

Faurndau, ehemalige Stiftskirche

Faurndau wird 875 erstmals erwähnt. König Ludwig der Deutsche schenkte das damals bestehende monasteriolum seinem Hofdiakon Liutprand50), der es wenige Jahre später an das Kloster St. Gallen weitergab. Vielleicht schon in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts, jedenfalls aber vor 1228, erfuhr das Kloster die Umwandlung in ein weltliches Chorherrenstift, das sich aus der Abhängigkeit von St. Gallen lösen konnte. In das frühe 13. Jahrhundert fällt der Bau der erhaltenen spätromanischen Stiftskirche, für die durch Notgrabungen (1959) drei Vorgängerbauten ermittelt werden konnten51). Die dreischiffige Säulenbasilika ist eines der herausragendsten spätromanischen Bauwerke Schwabens52). Noch aus dem Vorgängerbau stammt das Fragment einer Grabplatte des 12. Jahrhunderts (nr. 3). Wohl dem späten 13. Jahrhundert gehört die erhaltene Ausmalung des Chorgewölbes (nr. 10 I) an, wenig später wurden auch die Chorwände bemalt (nr. 10 II–III). Der geplante Bau eines Turms am Westende des südlichen Seitenschiffs kam nicht zur Ausführung. Stattdessen wurde vor der Mitte des 14. Jahrhunderts der mächtige Glockenturm auf den Westgiebel gesetzt. Etwa gleichzeitig führten Bauveränderungen im Chor zur Beschädigung der Wandmalereien durch Einbruch eines Maßwerkfensters. Der Guß einer Glocke 1455 (nr. 69) könnte im Zusammenhang stehen mit Umbaumaßnahmen an den oberen Turmgeschossen.

Die Vogtei über das Stift kam vermutlich von den Staufern an die Herren von Staufeneck; spätestens 1346 befand sie sich dann in Händen der Herren von Rechberg zu Rechberghausen53), denen die Kirche auch als Grablege diente (nrr. 13, 23). Aus dem 15. und frühen 16. Jahrhundert sind einige Grabplatten für Adelige der näheren Umgebung (Reuß von Reußenstein, Zillenhart) bezeugt (nrr. 80, 93, 211); durchweg der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts gehört eine Reihe von zum Teil inschriftlosen Grabplatten für Priester – wohl allesamt Stiftsherren – an (nrr. 107, 117).

Nach dem Aussterben der älteren Rechberger Linie der Herren von Rechberg wechselten die Vögte wiederholt, bis die Vogtei zu Beginn des 16. Jahrhunderts an Württemberg überging. Württemberg hob mit der Einführung der Reformation 1535/36 das Stift auf. Die Kirche dient seither nur mehr als Pfarrkirche. Die weitere Nutzung als Begräbnisstätte dokumentiert sich in Grabplatten des 17. Jahrhunderts (nrr. 406, 407, 446). Ein Grabstein von 1568 (nr. 285) befand sich wohl seit jeher auf dem die Kirche umgebenden Friedhof.

Donzdorf, kath. Pfarrkirche St. Martin

In oder nahe bei Donzdorf befand sich schon in fränkisch-alamannischer Zeit ein Adelssitz54). Der Ort selbst wird aber erst 1275 urkundlich erwähnt. Er gehörte möglicherweise zu der südlich gelegenen Burg Scharfenberg, die 1156 erstmals urkundlich bezeugt ist und die zu Beginn des 14. Jahrhunderts als Besitz der Rechberger, dann der Grafen von Helfenstein und schließlich ab 1379 wieder der Rechberger erscheint. Die Herrschaftsrechte im Ort gingen noch vor der Mitte des 14. Jahrhunderts weitgehend von den Helfensteinern an die Herren von Rechberg über, die alleinige Ortsherrschaft konnten diese gleichwohl erst 1797 gewinnen. Außer der ab etwa 1426 nachweislich auf dem Scharfenberg ansässigen Seitenlinie der Rechberger zu Illereichen war auch die Linie zu Staufeneck an Besitz und Herrschaft im Ort beteiligt. Nach dem Aussterben der Scharfenberger folgte ihnen ein anderer Zweig der Illereichener Seitenlinie im Besitz nach. Er benannte sich seit der Verlegung der Residenz in das Donzdorfer Schloß 1568/69 nach dem Ort zu. Das Schloß im Ort ist im Kern freilich älter und wurde schon im 15. Jahrhundert zumindest zeitweilig als Wohnsitz genutzt (vgl. nr. 95 †).

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Die Pfarrkirche St. Martin wird wie der Ort 1275 erstmals erwähnt. Ihr Patronat – ursprünglich helfensteinisch – war seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts in Händen der Rechberger. Zur Baugeschichte der Kirche fehlen gründliche Untersuchungen55). Notgrabungen (1987) lassen auf mindestens drei Vorgängerbauten der heutigen Kirche schließen, deren frühester vielleicht noch ins 8. Jahrhundert zu datieren ist. Der Bau, wie er sich heute darbietet, ist im Kern spätgotisch, wurde aber 1778/79 durchgreifend im Barockstil umgestaltet. Es haben sich keine präzisen Beschreibungen des Zustands vor der Barockisierung erhalten. Vage Anhaltspunkte liefert Oswald Gabelkover, der sich in seinen „Annotata zu Dunzdorf Inn der Kirchen“ freilich im wesentlichen auf die Angabe der Grabdenkmäler beschränkt56). Die Gabelkoversche Beschreibung wurde 1893 fast vollständig von Theodor Schön veröffentlicht unter dem Titel „Die einstige Ausschmückung der Kapellen in Hohen-Rechberg, Ramsberg, Stauffeneck, sowie der Kirche in Donzdorff“57). Dabei ist Schön allerdings ein folgenschwerer Irrtum unterlaufen. Denn er erkannte durch die falsche Ordnung der Blattlagen58) nicht, daß sich die gesamte Aufzeichnung Gabelkovers allein auf die Donzdorfer Pfarrkirche bezieht, und daß die Beschreibung der Grabmäler in der „Stauffenecker Capell“, in der „Ramsperger capell“ und in der „Hohen Rechberger Capell“ durchweg die Seitenkapellen der Pfarrkirche und nicht etwa die Burgkapellen von Staufeneck, Ramsberg und Hohenrechberg meint. Alle seither von der Lokalforschung daraus gezogenen Schlußfolgerungen für die Ausstattung der drei Burgkapellen sind mithin hinfällig. Zwar sind für alle drei Burgen im späten Mittelalter Burgkapläne bezeugt, von einer Übertragung von Pfarrrechten und somit des Begräbnisrechts auf eine oder gar mehrere dieser Burgkapellen ist aber nichts bekannt59). Für die Donzdorfer Pfarrkirche ergibt sich daraus, daß im Chor die Angehörigen der Scharfenberg-Donzdorfer Linie der Rechberger bestattet wurden und daß drei Seitenkapellen bestanden, die jeweils vorwiegend einem anderen Zweig der Familie, nach dem sie auch benannt zu werden pflegten, als Grablege dienten. Freilich ist in den zahlreichen Fällen, in denen für einen Verstorbenen lediglich Epitaph oder Totenschild bezeugt sind, auch eine Bestattung an anderem Ort zu erwägen und können nur die Grabplatten als sichere Indizien für tatsächliche Grablege in der Kirche gelten. Aber dennoch erscheint die Donzdorfer Pfarrkirche in neuem Licht als die zentrale Stätte des gemeinsamen Totengedenkens für mehrere Zweige der Familie von Rechberg, die auf den Burgen der näheren Umgebung saßen. Vermutlich sind die beiden noch bestehenden Kapellen – die Antonius- bzw. Gruftkapelle im Norden und die Sebastianskapelle im Süden – zwei der von Gabelkover aufgeführten Seitenkapellen und somit Teile des spätgotischen Baus, nicht erst spätere Anbauten60). Für die Sebastianskapelle ist die Bezeichnung „Ramsberger Kapelle“ immerhin bezeugt61). Näheres zur Lage der drei Kapellen teilt Gabelkover nicht mit. Die Staufenecker Kapelle, in deren Nähe sich die Kanzel befand, und die Hohenrechberger Kapelle besaßen jeweils eine Tür, doch ist nicht klar, ob diese nach außen führte oder lediglich die Verbindung zum Langhaus oder zum Chor herstellte.

Insgesamt sind für die Donzdorfer Kirche 52 aus dem Berichtszeitraum stammende inschriftlich bezeichnete Grabmäler aller Art – Grabplatten, Epitaphien und Totenschilde – überliefert, dazu zwei unbeschriftete Grabplatten sowie zwei epitaphähnliche, als Wandmalerei bzw. als Tafelbild ausgeführte [Druckseite XXIII] Familiengedenkbilder (nrr. 212 †, 244 †). Die Interpretation des Befundes wird indes erheblich erschwert durch die Ungenauigkeit der Überlieferung und die geringe Zuverlässigkeit bei der Textwiedergabe. Außer Gabelkover beschreibt auch Johann Georg Waltz einen Teil der Grabmäler, einige sind auch in Aufzeichnungen im Gräflich Rechbergschen Archiv festgehalten. Häufige Verlesungen und Kürzungen, die oft ausgerechnet die Namen und Todesdaten der Verstorbenen betreffen, führen zu Widersprüchen, die gelegentlich nur schwer in Einklang zu bringen sind. Die in der Familie von Rechberg häufig wiederkehrenden Leitnamen Albrecht, Bero, Georg, Hans, Hugo (Haug), Konrad und Ulrich begünstigen zudem Verwechslungen.

Das älteste bezeugte Rechberger-Grabmal ist die Grabplatte des 1396 verstorbenen Gebhard I. zu Illereichen, der als Stammvater der Scharfenberger Linie im Chor vermutlich an bevorzugter Stelle beigesetzt war (nr. 24 †). Dieser Stein ist offenbar zusammen mit einer Grabplatte von 1452 (nr. 67) und etlichen Epitaphien und Totenschilden des 15. Jahrhunderts aus dem Vorgängerbau der Kirche übernommen worden. Der überwiegende Teil der Grabmäler stammt dann aus dem 16. Jahrhundert.

Außer für die von Rechberg und ihre Frauen sind auch Grabmäler für die Herren von Elchingen bezeugt (nrr. 40, 102), für die Herren von Winkental zu vermuten (vgl. nr. 244). Im 3. Viertel des 16. Jahrhunderts fanden ferner ein Stor von Ostrach und eine Truchsessin von Höfingen ihr Grab in der Kirche (nrr. 275, 291), ohne daß ihre Beziehungen zu Donzdorf oder zu den Herren von Rechberg geklärt wären. Einziges Grabmal für Nichtadelige ist ein Epitaph für zwei Pfarrer (nr. 342). Das zugehörige Grab befand sich wahrscheinlich außerhalb der Kirche auf dem Friedhof. Die meisten Grabmäler überstanden den Kirchenumbau des 18. Jahrhunderts nicht.

Zur Baugeschichte der Pfarrkirche ist von der inschriftlichen Überlieferung her zu ergänzen, daß die Westempore nach Aussage der auf den beiden Stützen angebrachten, bisher falsch gedeuteten Jahreszahl (nr. 409) erst 1614, nicht schon im 16. Jahrhundert, eingebaut worden ist. Von der inschriftlich bezeichneten Kirchenausstattung haben sich aus dem Berichtszeitraum sonst nur die Tafeln eines Retabelaltars aus der Zeitblomwerkstatt in Karlsruhe und Donaueschingen erhalten (nr. 120). Ein weiterer Altar von 1506 gelangte schon im 16. Jahrhundert nach Jebenhausen (nr. 184 †); ein dritter, von dem keine Inschriften überliefert sind, befand sich in der Staufenecker Kapelle. Die Ramsberger Kapelle war mit Wandmalereien geschmückt (nr. 212 †).

Salach, ev. Pfarrkirche

Die Ortsherrschaft über Salach war Zubehör der Herrschaft Staufeneck62), die ab 1333 einer Linie der Herren von Rechberg gehörte, welche sich nach der Burg nannte. Die Rechberger besaßen auch das Patronat der 1275 erstmals erwähnten Pfarrkirche St. Margaretha. Der gotische Kirchenbau weist im Turmchor Gewölbe- und Wandmalereien aus der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts auf (nr. 62). Die südlich an den Chor angebaute kreuzgratgewölbte sogenannte alte Sakristei mit dreiseitigem chorartigem Abschluß ist eher eine Hinzufügung des 16. als des 17. Jahrhunderts63). Sie hatte ursprünglich möglicherweise die Funktion einer Grabkapelle. Denn ab der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zu ihrem Aussterben 1599 nutzten die Rechberger zu Staufeneck die Pfarrkirche als Grablege. Noch 1553 war Konrad VI. von Rechberg zu Staufeneck in der Staufenecker Kapelle der Donzdorfer Pfarrkirche beigesetzt worden (nr. 261), 1556 und 1558 fanden dann die ersten nachweisbaren Bestattungen in Salach statt (nrr. 265, 266, 269). Erhalten sind im Langhaus zwei monumentale Epitaphien aus der Ulmer Schaller-Werkstatt (nrr. 297, 335) sowie in der Seitenkapelle drei weitere Grabmäler, von denen zwei vielleicht als Grabplatten dienten64).

1600 fiel die Herrschaft Staufeneck an Württemberg, das die Reformation einführte, die Herrschaft aber bereits 1604 an die von Freyberg verkaufte (Simultaneum 1655). 1603 baten „Maximilian Schenk von Stauffenberg, der Stadt Constanz Hauptmann, und Conrad von Wernau ... die verwittwete Freifrau von Rechberg-Staufeneck um die Erlaubniß, dem Vater des weiland Reuß von Reußenstein, dem Letzten seines Stamms und Namens“, in der Salacher Kirche „einen Grabstein errichten zu dürfen. Dieß scheint gestattet worden zu sein“65). Das Grabmal ist indes nicht erhalten. Der Raum unter der „alten Sakristei“ diente den Herren von Degenfeld, die ab 1665 die Ortsherrschaft innehatten, als Gruft. Ob diese Gruft auch schon vorher benutzt wurde, ist unklar. Bei ihrer [Druckseite XXIV] Öffnung 1954 (?) wurden keine Inschriften gefunden66). – Aus Burg Staufeneck ist lediglich eine ausführliche Bauinschrift von 1592 erhalten (nr. 337).

Eybach

Die Burg Hoheneybach und ein großer Teil des Orts Eybach, der 1275 erstmals urkundlich erwähnt wird, waren ellwangisches Lehen der Grafen von Helfenstein, die ihr Lehen 1291 dem Kloster verkauften. In der Folgezeit wechselten die Lehenträger mehrfach, von 1412 bis 1456 waren es die Herren von Zillenhart. An sie erinnerte eine wohl um 1450 als Wand- oder Tafelmalerei ausgeführte Darstellung von 21 Familienmitgliedern in der Eybacher Kirche (nr. 64 †). 1456 kauften die Herren von Degenfeld das Lehen, dessen Majorat bis 1802 beim Kloster bzw. Stift Ellwangen verblieb. In dem Kirchenbau des 15. Jahrhunderts, zu dessen Baugeschichte noch keine Untersuchungen vorliegen, haben sich ein inschriftlich datiertes gotisches Sakramentshaus von 1468 und ein fragmentarisches, keine Inschrift mehr aufweisendes Epitaph eines Herrn von Degenfeld aus dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts erhalten67). Im nördlich an das Kirchenschiff anstoßenden Turm hängen noch zwei Glocken von 1483 und 1493 (nrr. 106, 126). Von den Epitaphien und Totenschilden des 16. bis 18. Jahrhunderts, die sämtlich für Angehörige der Familie von Degenfeld bestimmt waren, sind einige verschollen. Sie sind vermutlich bei der Kirchenerweiterung von 1970 beseitigt worden, als die Südwand des Langhauses und eine südlich angebaute Kapelle abgerissen und durch einen unorganischen modernen Anbau ersetzt wurden. Die einzige erhaltene Grabplatte aus dem Bearbeitungszeitraum – vielleicht die Deckplatte eines Hochgrabs – befindet sich heute an der Außenwand der Kirche (nr. 294). Wie für die Herren von Zillenhart, gab es in der Eybacher Kirche offenbar auch Familiengedenktafeln der von Degenfeld. Eine, wohl um die Mitte des 16. Jahrhunderts entstandene, ist verloren (nr. 256 †), eine weitere, kleinformatige, aus der Zeit um 1570 (nr. 293) hat sich in Privatbesitz erhalten. Reformationsversuche der Herren von Degenfeld im Jahre 1607 scheiterten am Widerstand der Fürstpropstei Ellwangen: Die Pfarrei blieb katholisch, die Marienkirche wurde aber seither simultan genutzt.

Ein außergewöhnliches inschriftliches Denkmal für die Familie von Degenfeld, die in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts im Ort ein Schloß errichtete (barocker Neubau von 1766/75), stellte eine – leider verschollene – Ehrenkette dar, die dem Feldherrn Christoph Martin Freiherrn von Degenfeld von der Republik Venedig für seine militärischen Verdienste auf dem Balkan verliehen worden war (nr. 484 †).

Die Sauerbrunnenbäder in Göppingen, Jebenhausen und Überkingen

Der Göppinger Sauerbrunnen („Schwalbrunnen“), der 1404 erstmals urkundlich erwähnt ist, war ein beliebter Aufenthaltsort der Grafen bzw. Herzöge von Württemberg. Als Lehen war er im 15. Jahrhundert im Besitz der von Zillenhart und der von Schechingen. Nach zeitweiligem Niedergang des Bads erweiterte der württembergische Baumeister Aberlin Tretsch 1557 das Badgebäude68). Nach dem Auftraggeber Herzog Christoph wurde das Bad seither Christophsbad genannt. Das Badwirtshaus, das 1617–18 von Heinrich Schickhardt um zwei Geschosse aufgestockt wurde, diente sowohl als Badgebäude mit großem Gemeinem Bad und nach Geschlechtern getrennten Bädern für Edelleute und Bürger als auch als Gasthaus für die Badgäste. Die Wappentafeln, die die Badgäste nach Ausweis der überlieferten Inschriften spätestens ab 1551 zur Erinnerung an ihren Kuraufenthalt zu stiften pflegten (nrr. 259, 427), wurden vermutlich hauptsächlich im Mittelgang des ersten Stocks und in den Gaststuben aufgehängt. 1745 ging das Bad in Privatbesitz über; 1852 wurde eine noch bestehende Heilanstalt für Gemüts- und Nervenkranke gegründet. Der Göppinger Mineralbrunnen ist heute einer der bedeutendsten deutschen Mineralbrunnenbetriebe.

Zeitweilig für Bad- und Trinkkuren beliebter und daher auch stärker frequentiert als das Göppinger Bad war der Sauerbrunnen in Jebenhausen69). Er war im 15. Jahrhundert im Besitz der Herren [Druckseite XXV] von Ahelfingen und ging über Kaspar von Schlat an die Herren von Liebenstein über. 1610 wurde ein neues Badwirtshaus erbaut (seit 1970 Städtisches Naturkundliches Museum), ein (wiederverwendeter?) Dachziegel ist inschriftlich auf 1606 datiert (nr. 384); das alte, schon im 15. Jahrhundert genannte Badhaus könnte das westlich gelegene, noch im Kern erhaltene Fachwerkgebäude sein. Das neue Gebäude, genannt „Zum Großen Christoffel“, besaß 23 Zimmer, einen Saal und Kramläden. Die im Saal aufgehängten Wappentafeln der Badgäste setzen wie in Göppingen 1551 ein (nr. 258), d. h. sie stammen zu einem guten Teil noch aus dem alten Gasthaus. Der im 17. Jahrhundert blühende Badbetrieb sank im 18. Jahrhundert stark ab. Heute wird der Brunnen nur mehr zur Mineralwasserabfüllung genutzt.

Im ehemals ulmischen Teil des heutigen Kreisgebiets genoß das Überkinger Sauerbrunnenbad seit dem 15. Jahrhundert einen guten Ruf. 1589/90 wurde das Badhaus durchgreifend renoviert und erweitert (nr. 327 †)70). Als Werkmeister werden die Ulmer Matthias Gaisser und Hans Ade genannt71). Das Badgebäude wurde in der Folgezeit wiederholt umgebaut. Die teils noch erhaltenen von den Badgästen gestifteten hölzernen Wappentafeln, die eigenartigerweise wie in Göppingen und Jebenhausen mit dem Jahr 1551 einsetzen, waren zu Beginn des 19. Jahrhunderts im ersten Stock auf beiden Seiten des langen, mit Marmorplatten belegten Laubenganges aufgehängt (nr. 260). Der Heil- und Thermalbetrieb Überkingens floriert noch heute, ebenso die Mineral- und Heilwasserabfüllung.

Zwei in Überkingen verstorbene Kurgäste aus Augsburg sind an der ev. Pfarrkirche begraben (nrr. 288, 318). Die Badgäste als Gottesdienstbesucher werden in dem Grabgedicht eines Überkinger Pfarrers von 1612 (nr. 402 †) erwähnt. Eine langjährige Badwirtin erhielt 1603 ein Epitaph mit einer ungewöhnlich langen Versinschrift gesetzt, in der die besondere soziale Stellung innerhalb der Gemeinde deutlich zum Ausdruck kommt (nr. 371).

3. Die nicht-originale Überlieferung der Inschriften

Für die Inschriften des Landkreises Göppingen gibt es eine verhältnismäßig reiche, gleichwohl sehr inhomogene, Kopialüberlieferung. Der Zahl von 272 erhaltenen Inschriften (54,2%) können so immerhin 223 verlorene und nur mehr kopial überlieferte Inschriften (44,4%) gegenübergestellt werden, dazu kommen sieben Inschriftenträger mit mehreren Inschriften, von denen die Mehrzahl nur noch kopial auf uns gekommen ist (1,4%)72). Aus dieser Zählung ausgeklammert sind die in vier Sammelnummern zusammengefaßten 219 Wappentafeln von Badgästen aus Göppingen, Jebenhausen und Überkingen (nrr. 258260, 427), von denen nur 13 erhalten sind, der Anteil der Kopialüberlieferung somit 94% beträgt. Daß sich der ursprünglich einmal vorhandene Inschriftenbestand aber trotz der umfangreichen nicht-originalen Überlieferung nicht einmal annähernd rekonstruieren läßt, erhellt schon aus der Tatsache, daß gerade für die als Grablegen sicher bedeutenden Kloster- und Stiftskirchen Wiesensteig, Adelberg, Boll und Faurndau so gut wie keine Abschriften von mittelalterlichen Grabinschriften existieren73). Und je genauer und vollständiger die Wiedergabe des epigraphischen Bestands einzelner Standorte ist – wie etwa die unten vorgestellten Kirchenbeschreibungen Wollaibs für den Bereich des ehemals ulmischen Herrschaftsgebiets –, desto eher läßt sich ermessen, wie viel Vergleichbares an anderen Orten ohne entsprechende Kopialüberlieferung verschwunden ist.

Eine unschätzbare Quelle für die Epigraphik stellen die reichhaltigen Aufzeichnungen und Sammlungen des württembergischen Leibarztes und Hofhistoriographen Oswald Gabelkover (1539–1616) dar, die von seinem Sohn Johann Jakob (1578–1635) fortgeführt und ergänzt wurden. Der Gabelkover-Nachlaß, der im Hauptstaatsarchiv und in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart aufbewahrt wird, kann hier nicht in seiner Gesamtheit charakterisiert werden. Teils handelt es sich um reine Materialsammlungen, die nach topographischen oder genealogischen Gesichtspunkten geordnet sind, teils um ausgearbeitete Abhandlungen zu bestimmten historischen [Druckseite XXVI] oder genealogischen Themen. Wichtig im Zusammenhang der Inschriftenüberlieferung ist die Betrachtung von Gabelkovers Arbeitsweise. Er sammelte und notierte auf seinen Reisen, die ihn ins gesamte württembergische Herrschaftsgebiet, aber auch in angrenzende Territorien führten, seinen historischen Interessen entsprechend alles, was ihm irgendwie historisch oder genealogisch verwertbar schien. Inschriften, die diesem Zweck nicht dienlich waren, wie Ausstattungsinschriften, Inschriften auf Glocken, Wandmalereien oder liturgischen Geräten sowie inschriftliche Texte rein theologischen Inhalts, berücksichtigte er nicht. Vornehmlich enthalten seine Sammlungen Grabinschriften, die er allerdings gelegentlich nur auszugsweise unter Berücksichtigung der wichtigsten Namen und Daten kopierte und die oft nur aus dem Zusammenhang, in dem sie stehen, als Inschriften zu identifizieren sind, ferner Bau- und andere Gedenkinschriften von chronikalischem Wert. Gabelkover arbeitete keineswegs „flächendeckend“. Die komplette Beschreibung eines Standorts und seiner Inschriften ist – auch in den topographisch geordneten Sammlungen – nie beabsichtigt. So beschränkte er sich in der Regel auf die Wiedergabe der Grabinschriften Adeliger; Bürgerliche waren für seine genealogischen Forschungen nicht von Belang. Erschwerend für die Erschließung des Gabelkover-Bestands kommt hinzu, daß in die einzelnen Materialsammlungsmappen sowohl eigene vor Ort angefertigte flüchtige Aufzeichnungen als auch später übertragene Notizen gelangten, ferner Exzerpte aus anderen Quellen oder diese selbst. Der bei weitem größte Teil der von Gabelkover tradierten Inschriftentexte dürfte freilich auf Autopsie beruhen. Der besondere Wert der Collectaneen liegt in dem Sammeleifer Gabelkovers, der auch Gegenstände erfaßte, die sonst völlig unbeachtet geblieben wären, wie etwa wappengeschmückte Möbel, Kissen oder Tapeten auf Burgen oder in Wohnhäusern. Um diesen „Schatz“ für die epigraphische Forschung zu erschließen, war es notwendig, die wichtigsten Teile der Gabelkover-Überlieferung systematisch zu sichten74). Bei der unüberschaubaren Menge des Materials ist freilich nicht auszuschließen, daß die eine oder andere Inschrift unentdeckt geblieben ist. Für insgesamt 48 verlorene Inschriften des Göppinger Bestandes ist Gabelkover der einzige Gewährsmann, sein Sohn Johann Jakob steuerte zwei weitere bei (nrr. 427, 452); für zwölf Inschriften gibt es eine Zweitüberlieferung, wobei Gabelkover meist den besseren Text bietet, dazu kommen 15 noch im Original erhaltene Inschriften. Einen Schwerpunkt bilden die Grabinschriften der Rechberger in der Donzdorfer Pfarrkirche75).

Genealogische, landes- und ortsgeschichtliche Interessen veranlaßten auch den Rudersberger Pfarrer Johann Georg Waltz (1608–58)76), zahlreiche Inschriften zu kopieren. Aus seinem Nachlaß enthalten fünf Handschriften im Hauptstaatsarchiv und in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart Nachrichten über Inschriften des Bearbeitungsgebiets. Genealogisch orientiert sind die Rechbergische Chronic und das Rechbergische Stammbuch (WLB, Cod. hist. F 30. 1 und F 30. 2). Waltz verkürzt den Wortlaut der Inschriften – in den genannten Handschriften fast ausschließlich Sterbeinschriften – oft erheblich, gelegentlich formuliert er den Text sogar zu einer Art Regest um. Dies läßt sich bei den acht Inschriften, die erhalten sind, sowie bei den 13 Inschriften, die noch durch andere Quellen (meist Gabelkover) überliefert sind, zeigen. Der besondere Wert der Waltzschen Aufzeichnungen liegt daher nicht in der Textwiedergabe, sondern in ergänzenden Beschreibungen der Inschriftenträger und der Angabe ihrer Standorte. So vermerkt Waltz die Anordnung der Wappen auf den Grabmälern in der Regel vollständiger als Gabelkover, gelegentlich erwähnt er figürliche Darstellungen. Eine Scheidung in Epitaphien und Totenschilde ist somit oft nur durch Waltz’ Beschreibung möglich. Für insgesamt 13 Inschriften bietet er zudem die einzige Überlieferung. Dies betrifft einige Grabinschriften der von Rechberg (nrr. 149, 181, 254, 266, 330, 345) in Donzdorf, Rechberghausen und Weißenstein sowie in den Miscellanea Historica et Genealogica (HStAS, J1 Nr. 44) eine Grabschrift und eine Ahnenreihe der Familie von Degenfeld (nrr. 207, 256) und vereinzelte Bauinschriften und Wappen mit Beischriften an Göppinger Häusern (nrr. 240, 245, 344). In die letzte Gruppe gehört auch die Mahninschrift eines Göppinger Obervogts an seine Bürger (nr. 279), die Waltz in der ansonsten für inschriftliche Texte unergiebigen Württembergischen Städt und Closter Chronik von 1649 (HStAS, J1 Nr. 48l) mitteilt. Die Miscellanea Historica enthalten ferner eine Liste von 60 Nameninschriften aus dem Göppinger Sauerbrunnenbad, die bislang nicht bekannt waren77). Für die berühmte Barbarossainschrift in Hohenstaufen (nr. 360) läßt sich durch ihre Überlieferung in einem Brief von 1656, der in Waltz’ Waiblinger Stadt und Ambts Chronicon (WLB, Cod. hist. F 169a) eingebunden ist, die Entstehung noch im Bearbeitungszeitraum sichern.

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Wie bereits eingangs erwähnt, liegen für die ehemaligen Klöster und Stifte des Kreisgebiets keine Inschriftensammlungen vor, so daß ihr ehedem sicher reicher Inschriftenbestand als verloren angesehen werden muß. Lediglich für Adelberg gibt es einige spärliche Nachrichten. Der Tübinger Professor und Historiograph Martin Crusius (1526–1607) gibt in seinen 1595/96 erschienenen Annales Suevici drei heute verlorene Inschriften wieder, die auch Friedrich Rommel (Romelius) in der handschriftlichen Geschichte des Klosters Adelberg von 1629/30 (HStAS, J1 Nr. 238) mitteilt, eine davon sogar gegenüber Crusius in der vollständigeren Version (nr. 132). Crusius hat außerdem den Text der chronikalischen Beischriften zu den Wandmalereien der Adelberger Ulrichskapelle (nr. 188) in ihrer Fassung vor der barocken Überarbeitung bewahrt.

Die Kirchen des ehemals ulmischen Herrschaftsgebiets mit ihren Inschriften sind in einer außergewöhnlich ausführlichen Handschrift, dem „Paradysus Ulmensis“ des Pfarrers Marcus (Marx) Wollaib, beschrieben (Stadtarchiv Ulm, G1/1714). Wollaib (1641–1733) war nach seinem Studium in Tübingen und Straßburg78) ab 1677 Pfarrer in Hörvelsingen (Langenau, Alb-Donau-Kreis), wechselte 1686 nach Aufhausen und war anschließend von 1692 bis 1712 Pfarrer in Altenstadt, danach in Urspring (Lonsee, Alb-Donau-Kreis). Während seiner Amtszeit bereiste er die Kirchen des ulmischen Gebiets, fertigte eingehende Beschreibungen der Gebäude und ihrer Ausstattung an und faßte diese, ergänzt durch historische und prosopographische Nachrichten zu den einzelnen Kirchen, 1714 in einer Reinschrift „in usum privatum“ zusammen unter dem Titel „Paradysus Ulmensis. Ulmischer Paradys Garten vorstellend und ergreiffend der Christlichen Kirchen und Religionen zu Ulm Anfang, Wachsthum und Fortpflantzung biß auff gegenwertige Zeit, zugleichen, deß Münsters, und etlicher anderer Kirchen Erbauung, Beschaffenheit und Beschreibung nach deroselben vornehmsten Stücken, Inscriptionen, und verschiedenen Zieraden ...“. Den größten Raum nimmt die Beschreibung des Ulmer Münsters ein. Die Abschnitte über die Kirchen im Bearbeitungsgebiet dürften in Wollaibs Aufhausener und Altenstädter Amtszeit entstanden sein. Ein Zwischentitel zu dem besonders umfangreichen Abschnitt über die Türkheimer Inschriften (nr. 417), der 1704 datiert ist, bestätigt dies. Wollaib verfolgte keine genealogischen Interessen, sein Ziel war vielmehr die vollständige Beschreibung der Kirchenbauten mit sämtlichen erwähnenswerten Einzelheiten. Der unschätzbare Wert der Quelle ist darin zu sehen, daß sämtliche Inschriften, soweit sie noch lesbar waren, im vollen Wortlaut, gelegentlich sogar in Nachzeichnung der Schriftformen, wiedergegeben werden und daß die Wiedergabe durchweg auf Autopsie beruht. Oft sind die Inschriftenträger detailliert beschrieben. Auf orthographisch genaue Wiedergabe der Inschriften legte Wollaib allerdings keinen Wert, wie sich durch Vergleich mit erhaltenen Inschriften zeigen läßt. Berücksichtigt sind sowohl Inschriften an den Kirchenwänden als auch auf Glocken, Geräten, Ausstattungsstücken und Grabmälern. Man darf also davon ausgehen, daß der damals noch vorhandene Inschriftenbestand in den von Wollaib besuchten Kirchen komplett überliefert ist. Damit gewinnt man ein anschauliches Bild von der einstigen epigraphischen Ausstattung der lutherischen Kirchen um 1700, von der – vor allem was die Wandinschriften betrifft – heute fast nichts mehr erhalten ist. Freilich beschränkt sich die Sammlung streng auf die Kirchenbauten. Sie enthält somit keine Inschriften an profanen Gebäuden. Auch die Grabsteine außerhalb der Kirchen auf den Friedhöfen sind nicht aufgenommen. So fehlen etwa die zahlreichen erhaltenen Grabsteine des Rorgensteiger Friedhofs völlig. Insgesamt ist Wollaib für 77 Inschriften, von denen 35 vor 1600 entstanden sind, der einzige Textzeuge79).

Die Heilbäder im Bearbeitungsgebiet haben als spezifische Art von Inschriftenträgern die Wappentafeln der Badgäste mit Nameninschriften aufzuweisen80). 94% der überlieferten Inschriften sind nur mehr kopial bezeugt. In der Gabelkoverschen Materialsammlung zur Stadt Göppingen (HStAS, J1 Nr. 136 I) ist eine Liste von 15 Wappentafeln aus dem Christophsbad (nr. 427) überliefert, von denen nur acht noch erhalten sind. Eine umfangreichere Auflistung von 60 Wappentafel-Inschriften, die ebenfalls dem Göppinger Sauerbrunnenbad zuzuordnen sein dürften (nr. 259), findet sich in Waltz’ Miscellanea Historica et Genealogica zusammenhanglos zwischen Notizen zur Familie von Rechberg eingebunden. Für das Jebenhausener Bad veröffentlichte Johann Georg Brebiß in seiner 1723 im Druck erschienenen „Neueste(n) Beschreibung des Sauerbronnens zu Jebenhausen“ die lange Liste von 133 Inschriften (nr. 258). Brebiß bemühte sich offensichtlich, den Wortlaut samt der Orthographie gewissenhaft wiederzugeben. Davon zeugen paradoxerweise die zahlreichen Verlesungen, [Druckseite XXVIII] die sich in den meisten Fällen paläographisch herleiten und emendieren lassen. Wilhelm Friedrich Burger teilte in seiner 1809 erschienenen „Historisch-statistisch-topographischen Beschreibung des Dorfes Überkingen ... und des daselbst befindlichen berühmten Sauerbrunnens und Bades“ 22 aus dem Berichtszeitraum stammende Inschriften auf Wappentafeln mit, von denen fünf die Zeiten überdauert haben (nr. 260). Die Lesungen Burgers ermöglichen vielfach, die mittlerweile durch Restaurierungen verfälschten Texte der Originale zu emendieren. Die reiche Bäderliteratur des 17. bis 19. Jahrhunderts wurde auch für die übrigen Bäder im Bearbeitungsgebiet eingesehen, doch fanden sich keine weiteren kopial überlieferten Inschriften. Das 1602 in deutscher Übersetzung erschienene „New Badbuch und Historische Beschreibung Von der wunderbaren Krafft vnd würckung des Wunder Brunnen vnd Heilsamen Bads zu Boll“ des Johannes Bauhin verzeichnet keine Inschriften aus dem Boller „Wunderbad“, wohl aber als einziger Textzeuge eine am Karner (?) bei der Boller Stiftskirche angebrachte Versinschrift von 1464 (nr. 77).

Der Pfarrer und Geschichtsforscher Joseph Alois Rink (1756–1825) aus Weißenstein, nach Studium und Priesterweihe 1780 von der rechbergischen Herrschaft als Hauslehrer in Schloß Weißenstein, ab 1782 als rechbergischer Landes-Schuldirektor angestellt, 1783 Pfarrer auf Hohenrechberg, 1785 zu Weißenstein, ab 1790 zu Böhmenkirch und 1806 schließlich zu Donzdorf, 1815 Dekan von Geislingen, 1821 Dekan von Eybach81), widmete sich seit seiner Anstellung als Pfarrer von Hohenrechberg dem Studium der Familiengeschichte der Herren von Rechberg. Die Ergebnisse seiner Forschungen faßte er in der 1806 abgeschlossenen fünfbändigen „Familien-Geschichte der Grafen und Herren von Rechberg und rothen Löwen“ zusammen, die in zwei Exemplaren (Kopie von 1821) im Gräflich Rechberg’schen Archiv in Donzdorf verwahrt wird (A 729–732). Rink zitiert etliche Inschriften, die jedoch mit Ausnahme einer Wandmalerei in Treffelhausen (nr. 158) durchweg noch vorhanden sind. Sicherlich auf seine Initiative geht die Anlage des Rechberg-Epitaphien-Albums zurück, in dem ab 1809 Abzeichnungen, zuletzt auch Fotografien von Grabmälern der Familie inner- und außerhalb des heutigen Kreisgebiets gesammelt wurden. Eine Rechberghausener Kindergrabplatte (nr. 358a) ist nur in dieser Sammlung überliefert. Die Wiedergabe der Inschriften ist von sehr unterschiedlicher Qualität. Einige Fehllesungen von Donzdorfer Inschriften in der Literatur sind offensichtlich auf Benutzung der Zeichnungen und der Rinkschen Abschriften ohne Überprüfung am Original zurückzuführen.

Unter den Archivalien im Gräflich Rechberg’schen Archiv sind für die Inschriftenüberlieferung vor allem die Bestände A 662 und A 675 ergiebig, die neben zahlreichen erhaltenen oder anderweitig überlieferten insgesamt sieben bislang unbekannte verlorene Grabinschriften aus Donzdorf (nrr. 137, 214, 401) und Rechberghausen (nrr. 346, 349, 394, 395) enthalten.

Die durchgesehenen Archivalien im Familienarchiv der Grafen von Degenfeld-Schonburg brachten dagegen nur zwei nicht anderweitig bezeugte Eybacher Inschriften zutage (nrr. 367, 381). Das Schicksal der Gedenk- und Mahninschrift Christoph Martins von Degenfeld aus der Dürnauer Pfarrkirche (nr. 496) ist in einem eigenen Aktenbüschel (Aktenkasten 14 F) dokumentiert, in dem die Begleitumstände und rechtlichen Hintergründe der Anfertigung der noch erhaltenen notariell beglaubigten Kopie ausführlich erläutert werden.

Daß der Geislinger Inschriftenbestand so gut dokumentiert ist, wird außer der Wollaib-Überlieferung dem Sammeleifer des Theologen und Altertumsforschers Alfred Friedrich Klemm (1840–97) verdankt82), der von 1876 bis 1887 als Helfer und Bezirksschulinspektor in Geislingen tätig war. Historische, epigraphische und heraldische Forschungen faßte er in zahlreichen Aufsätzen, gedruckten Vorträgen und kleinen Monographien zusammen, in denen die Inschriften stets als historische Quellen gebührend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich sind die Beschreibungen der Geislinger Stadtkirche. Ergänzungen zu den gedruckten Arbeiten Klemms bringen die handschriftlichen Ortsnotizen in seinem Nachlaß (WLB, Cod. hist. Q 347). Sieben Inschriftenträger sind nur durch Klemm bezeugt, außerdem hat nur er bei den beidseitig beschrifteten und heute in die Wand der Stadtkirche eingemauerten Grabsteinen des frühen 17. Jahrhunderts vom Rorgensteiger Friedhof den Text der nunmehr unzugänglichen Rückseiten abschriftlich festgehalten.

Durch die reichhaltige übrige kopiale Inschriftenüberlieferung enthalten die in der Mitte des vorigen Jahrhunderts entstandenen amtlichen Oberamtsbeschreibungen und die Kunstdenkmalinventarbände von 1914 kaum zusätzliche, nicht bereits anderweitig tradierte Inschriftentexte. In den Akten des Topographischen Büros zur Oberamtsbeschreibung von Göppingen und Geislingen [Druckseite XXIX] (StAL, E 258 VI, Spezialia, Konvolut 17 und 19) finden sich Abzeichnungen von zwei heute verlorenen Grabplatten aus Drackenstein und Schlierbach (nrr. 17, 82) sowie der Text einer Bauinschrift aus Treffelhausen (nr. 228). Die gedruckten Oberamtsbeschreibungen sind die einzigen Textzeugen für eine Kabinettscheibe aus Wiesensteig (nr. 376) und eine Wandmalerei mit Versinschrift aus Maitis (nr. 487).

Die beiden Kunstdenkmalinventarbände für die Oberämter Göppingen (von Hans Klaiber) und Geislingen (von Julius Baum) geben sehr viele, auch nur mehr abschriftlich tradierte Inschriften wieder, häufig im vollen Wortlaut und in der Regel recht zuverlässig. Der Göppinger Band enthält drei anderweitig nicht bezeugte Inschriften (nrr. 143, 305, 421). Für die früher zu den ehemaligen Oberämtern Schorndorf, Welzheim und Gmünd gehörenden Orte fehlen vergleichbar gründliche Inventare.

Weniges steuern schließlich noch die handschriftlichen Pfarrbeschreibungen und -chroniken in den katholischen und evangelischen Pfarrarchiven bei (nrr. 81, 115, 499), die freilich nicht vollständig ausgewertet werden konnten83). Die Glockenbeschlagnahmeakten von 1917 im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart sind nur für eine Glocke (nr. 68) der einzige Überlieferungsträger. Überhaupt waren die Verluste an Glocken aus dem Bearbeitungszeitraum im gesamten Kreisgebiet in beiden Weltkriegen sehr gering. Dagegen sind viele Glocken bereits im 19. Jahrhundert eingeschmolzen und umgegossen worden.

Einen Sonderfall der Textüberlieferung stellt die Stiftungsinschrift auf einem barocken Drackensteiner Kelch dar (nr. 215), deren Wortlaut offenbar von einem älteren, vermutlich umgeschmolzenen Stück übernommen wurde. Ebenfalls um eine inschriftlich ausgeführte Kopie handelt es sich bei zwei Dürnauer Tafeln mit einer Gedenk- und Mahninschrift (nr. 496). Sie wurden etwa 60 Jahre nach Anfertigung des Originals hergestellt, wobei die textliche Übereinstimmung mit dem verlorenen Original sogar auf dem neuen Inschriftenträger notariell beglaubigt wurde. Einige Inschriftenträger sind nur mehr durch Fotografien dokumentiert (nrr. 12, 114, 117, 425). Von einer im 2. Weltkrieg eingeschmolzenen Geislinger Glocke schließlich ist nur mehr ein Teilabguß in Gips erhalten (nr. 283).

4. Die Inschriftenträger

4.1. Inschriften des Totengedenkens

Die Inschriften des Totengedenkens bilden mit einer Gesamtzahl von 230 den mit Abstand größten Bestandteil der Inschriften des Landkreises Göppingen. Die folgenden Abschnitte sollen eine erste Orientierung über das Aussehen, die Funktion und das Formular der unterschiedlichen Formen von Totengedächtnismälern geben. Die in großer Zahl nur mehr abschriftlich überlieferten Inschriften werden für den Überblick über die äußere Gestaltung der Grabmäler nur in den Fällen herangezogen, in denen die Beschreibung eine eindeutige Klassifizierung des Inschriftenträgers erlaubt.

4.1.1. Die äußere Gestaltung der Grabmäler

Bei den ältesten erhaltenen inschriftlich bezeichneten Grabmälern des Bearbeitungsgebiets handelt es sich durchweg um Grabplatten, d. h. um aus einem Werkstück gefertigte Steinplatten, die als Grababdeckung waagerecht über der Bestattung in den Kirchenfußboden eingelassen sind oder jedenfalls ursprünglich waren84). Das bei weitem früheste Exemplar ist die nur fragmentarisch erhaltene Faurndauer Grabplatte des Cunemunt aus dem 12. Jahrhundert (nr. 3). Unbeholfen ausgeführt, zeigt sie oben zwei gleicharmige Kreuze in Flachrelief und dazwischen in ungeschickter Verteilung die kurze dreizeilig eingehauene Grabbezeugung, darunter ein Hochkreuz, das vielleicht nach unten verlängert war und ein Vortragekreuz darstellen könnte.

Ein einheitliches Bild bieten die für Adelige bestimmten Grabplatten des 14. Jahrhunderts, die allesamt als Wappengrabplatten mit Umschrift zwischen eingeritzten Linien und Wappendarstellung [Druckseite XXX] im Mittelfeld ausgeführt sind. Das wuchtige, in hohem Relief ausgearbeitete Vollwappen ragt dabei mit dem schräggeneigten Dreieckschild und mit den nach hinten abstehenden Helmdecken unterbrechend in die rahmende Umschrift hinein. Die frühesten Beispiele gehören in die Jahrhundertmitte (nrr. 13, 14, 17 †). Wahrscheinlich ist neben drei weiteren erhaltenen Steinen von 1366, 1374 und 1403 auch die nur abschriftlich bezeugte Grabplatte Gebhards von Rechberg von 1396 (nr. 24 †) in diese Gruppe einzureihen. Auf den Wappengrabplatten des 15. Jahrhunderts ist das Mittelfeld meist eingetieft, die Wappendarstellung in Relief herausgearbeitet (nrr. 84, 100) oder in Ritzlinien gezeichnet (nr. 182). Zwei Schilde (ohne Helm) untereinander finden sich auf der Grabplatte für eine adelige Frau von 1452 (nr. 67 †), drei auf einem für einen Adeligen und seine beiden Frauen bestimmten Stein (nr. 80). Wappengrabplatten für Ulmer Patrizier und für Nichtadelige sind im Kreisgebiet erst ab dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts nachweisbar (nrr. 88, 91, 114).

Im 16. und 17. Jahrhundert wurde der hergebrachte Typ der Wappengrabplatte mit Umschrift und mit Wappendarstellung im Mittelfeld vielfach variiert, unter anderem bei Adeligen durch die Beifügung von Ahnenwappen (frühestes Beispiel erst 1592: nr. 336 †). Dazu treten neue Formen, die auch mit der alten kombiniert werden können. Häufig werden jetzt ein Einzelwappen oder zwei Allianzwappen – frei im Feld, in einen Dreipaß oder in ein Rundmedaillon eingefügt – in die Mitte der Platte gesetzt und oben und unten von zeilenweise angeordneten Inschriften eingerahmt (nrr. 205, 221 †), oder auf dem quergeteilten Stein nimmt die Inschrift die eine, das Wappen die andere Hälfte ein. Das Rahmenornament wird üppiger, Bibelzitate oder lateinische Sprüche können hinzukommen.

Neben den Wappengrabplatten erscheinen im Bearbeitungsgebiet erst im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts Platten mit figürlicher Darstellung des Verstorbenen. Zwei Grabplatten für Frauen sind in Ritzzeichnung ausgeführt (nrr. 98, 131), ansonsten sind die Figuren im eingetieften Mittelfeld in Relief dargestellt. In der Regel sind die Verstorbenen als Liegefiguren konzipiert. Auffallend ist, daß die erhaltenen und sicher bezeugten Figurengrabplatten im Landkreis Göppingen fast ausnahmslos für – durchweg adelige – Frauen und Kinder bestimmt waren. Die Frauengrabplatten weisen zunächst meist zwei, bei einer zweimal verheirateten Frau auch drei Wappen auf; ab dem ausgehenden 16. Jahrhundert finden sich vier Ahnenwappen (nrr. 329, 351). Nur bei dem frühesten Beispiel von 1476 (nr. 98) ist ein liegender Hund zu Füßen der Verstorbenen als zusätzliches Motiv beigefügt. Die Inschrift ist stets umlaufend angeordnet85). Die älteste nachweisbare Kindergrabplatte von 1511 (nr. 194 †) zeigte ein nacktes Kleinkind mit zwei Wappen und begnügte sich mit der Angabe des Todesjahres als Inschrift. Die Kindergrabplatten des späten 16. Jahrhunderts bilden die Kinder im Hemdchen und auf einem oder mehreren Kissen liegend ab, stets sind Ahnenwappen beigegeben. Die einzige figürliche Priestergrabplatte ist die des ersten Propstes von Oberhofen (nr. 99) und zeigt den 1477 Verstorbenen im Stiftsherrengewand mit Birett und geöffnetem Buch, ihm zu Füßen einen liegenden Löwen. Die Figur ist eher stehend als liegend aufgefaßt, wozu allerdings der zur Seite geneigte Kopf nicht recht paßt. Die einzige nachweisbare figürliche Bodengrabplatte eines Ritters (1584: nr. 314) zeigt diesen in voller Rüstung stehend, mit vier Vollwappen als Ahnenprobe. Bemerkenswert ist der von der üblichen Rechteckform abweichende Umriß der Platte, deren oberer Abschluß kleeblattbogenförmig gestaltet ist.

Um die Deckplatte eines – wie auch immer gestalteten – Hochgrabes handelt es sich dagegen bei der Grabplatte Karls von Degenfeld von 1575 (nr. 294). Darauf deuten die in sehr hohem Relief, fast vollrund ausgeführte Liegefigur des Ritters wie auch die auf leicht abgeschrägtem Rand angebrachte Umschrift hin, die nach außen ausgerichtet ist und so vom Betrachter beim Gang um das Grabmal gut zu lesen war.

In Faurndau und Göppingen haben sich insgesamt nur wenige Priester- und Stiftsherrengrabplatten aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erhalten. Sie weisen meist nur ein schlichtes Hochkreuz in Ritzzeichnung (mit unterschiedlicher Gestaltung des Kreuzfußes) und den Kelch als Symbol des Priesteramts auf. Einige dieser Steine besitzen keinerlei Inschriften, eine begnügt sich mit der Angabe des Todesjahrs (nr. 107). Anzureihen ist die Kreuzgrabplatte eines Priesters in Schlierbach (nr. 82 †), bei der vermutlich der Name des Verstorbenen auf dem Kreuzbalken stand und das Todesjahr unter dem Kreuzfuß eingefügt war.

Eine Börtlinger Kreuzgrabplatte mit O(biit)-Kürzel und Jahreszahl längs des Kreuzstamms war nach Ausweis der beigefügten Werkzeuge für einen Handwerker (Schuster?) bestimmt (1485: nr. 110).

Nur mehr drei Belege finden sich im Bearbeitungsgebiet für Grabplatten mit Metallauflagen, wobei die Metallteile als Inschriftenträger fungieren. Nur in einem Fall ist die zugehörige Rotmarmorplatte [Druckseite XXXI] noch erhalten. Die dreiteilige Auflage besteht aus der rechteckigen Schrifttafel und zwei Wappenschilden (1494: nr. 128). Die beiden anderen Platten, deren Metallteile noch vorhanden sind, waren für Priester bestimmt. Sie gehören ebenfalls ins späte 15. Jahrhundert (nrr. 142, 167). Eine der Metallauflagen ist als Schriftblatt geformt, das von Kelch, Wappen und Büchern umgeben ist.

Im Gegensatz zur Grabplatte ist das Epitaph ein Erinnerungsmal an den Verstorbenen, das nicht zwingend an den Begräbnisplatz gebunden ist und daher beliebige Form und Größe annehmen kann. Es kann aus Stein, Holz oder Metall gefertigt, ja sogar als Glas- oder Wandmalerei ausgeführt sein. Epitaphien sind in der Regel senkrecht an einer Wand angebracht. Hochrechteckige Steinepitaphien mit mäßig hohem Relief sind oft nur an der Art der Abnutzungsspuren, gelegentlich auch gar nicht von Grabplatten zu unterscheiden, die nachträglich aus dem Fußboden genommen und an einer Wand aufgerichtet wurden. Daraus resultiert, daß einige Zuweisungen im vorliegenden Band nur unter Vorbehalt vorgenommen werden können.

Unproblematisch ist die Einordnung bei den beiden frühesten Epitaphien aus der Mitte des 15. Jahrhunderts: Es handelt sich um den Typ der kleinformatigen hochrechteckigen Steinplatte, die in einem Bogenfeld in Hochrelief bzw. fast vollrund die thronende Muttergottes mit dem oder den Verstorbenen zeigt. Die im kleineren Maßstab wiedergegebenen Verstorbenen knien betend vor Maria und werden meist von einem weiteren Heiligen (Kirchen- oder Namenspatron) empfohlen; dazu kann heraldischer Schmuck kommen. Die Inschrift ist bei einem der Epitaphien nicht erhalten86), beim anderen beginnt sie auf dem linken Rand und setzt sich mehrzeilig unter dem Relief fort (nr. 56). Dieser Epitaphtyp war besonders in Augsburg beliebt und dürfte von dorther vermittelt worden sein87). Das Motiv der vor der Muttergottes knienden und betenden Verstorbenen kehrt auch auf einem um 1450 entstandenen Wandgemälde zum Gedenken an die in einer Schlacht Gefallenen wieder (nr. 65), ebenso vielleicht auf einem als Glasfenster ausgeführten Epitaph von 1450 für eine Geislinger Bürgerin (nr. 63 †).

Grabplattengröße und -format haben drei in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstandene Figurenepitaphien in Donzdorf und Drackenstein (nrr. 71, 139, 150). Ihnen gemeinsam ist die lebensgroße Darstellung des auf einem Löwen bzw. Hund stehenden Verstorbenen in Ritterrüstung mit Schaller, auffälliger heraldischer Schmuck und die nur dreiseitig auf einem Schriftband umlaufende Inschrift, die die Fußleiste ausspart, somit eine kopfständige Beschriftung des Grabmals vermeidet und daher als Indiz für schon ursprüngliche senkrechte Aufstellung gewertet werden kann. Am jüngeren Donzdorfer Epitaph sind Ritterfigur, Schriftband und übriger Reliefschmuck in Metall gegossen und auf die Steinplatte aufgelegt, auf dem Drackensteiner Epitaph ist der Verstorbene zusammen mit seiner Frau abgebildet.

Noch eindeutiger ist die Unterscheidung von der Grabplatte bei einigen Figurenepitaphien des 16. Jahrhunderts für die Ritter von Zillenhart und von Rechberg: Die vollrund gearbeitete Figur steht in einer tiefen Bogennische unter einem Astwerkbaldachin, und die Inschrift läuft nur auf den abgeschrägten Längsseiten um (1506: nr. 183) oder die Figur steht auf einem vorspringenden Sockel (nrr. 268, 354). Gemeinsam ist all diesen Grabmälern die Beigabe eines Löwen oder Hundes, der unter den Füßen des Ritters kauert. Die Inschrift kann jetzt auch zeilenweise in einem giebelartigen Aufsatz angebracht sein (nrr. 241, 354?)88). Die im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts entstandenen Adelberger Abtsgrabmäler zeigen in der Rahmenarchitektur – soweit dies die erhaltenen Fragmente noch erkennen lassen – in der Form der die Abtsfiguren flankierenden Halbsäulen, im Ranken- und Blattwerkornament und in der Beigabe von spielenden Putti deutliche Stilmerkmale der Renaissance.

Ein Donzdorfer Doppelepitaph für ein Ehepaar (nr. 223) bildet den Ritter und seine Frau als unterlebensgroße Standfiguren vor schlichten Bogennischen ab, die Inschrift ist in einer großen querrechteckigen Schrifttafel darübergesetzt. Bei zwei Frauengrabmälern mit Liegefiguren (mit Löwe bzw. Hund zu Füßen), Wappen und Umschrift (nr. 251) bzw. zeilenweiser Inschrift in einer Schrifttafel (nr. 270) ist eine sichere Abgrenzung zur Grabplatte nicht möglich. Das einzige Kinderepitaph mit fast lebensgroßer Standfigur ist 1577 entstanden (nr. 302). Der Typ des Standfigurenepitaphs blieb – zumindest nach dem Befund der inschriftlichen Überlieferung – im Bearbeitungsgebiet auf den Adel beschränkt.

Dies gilt nicht für die ab dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts im Kreisgebiet nachweisbare Form des Figurenepitaphs, bei der die Verstorbenen allein oder zusammen mit weiteren Personen, meist den Ehepartnern oder der ganzen Familie, kniend im Gebet dargestellt sind. Der Gegenstand [Druckseite XXXII] der Anbetung – fast ausschließlich der Gekreuzigte – wird in den Epitaphien des Bearbeitungsgebiets durchweg ebenfalls ins Bild gesetzt. Hinzu kommt in der Regel heraldische Zier. Die Größe der Figuren und die Ausarbeitung (in Relief oder fast vollrund) variiert stark. Die Inschriften sind meist zeilenweise unter der Anbetungsszene plaziert, gelegentlich auch in einem giebelartigen Aufsatz (nrr. 233, 234), selten als Umschrift (nrr. 386, 443). Das früheste Beispiel von 1528 (nr. 227) für einen Chorvikar zeigt nicht den Kruzifixus, sondern integriert den Verstorbenen in das Geschehen der Gregorsmesse. Zur Verdeutlichung der Anbetung ist ihm ein Spruchband mit Segenswunsch beigefügt. Der dornengekrönte Heiland ist Gegenstand der Anbetung auf dem Grabmal eines adeligen Mädchens, das in der Szene von einem Engel mit der Himmelskrone gekrönt wird (nr. 299). Im 17. Jahrhundert wird das Steinepitaph mit Darstellung der Beter unter dem Kreuz auch von Nichtadeligen übernommen (nrr. 396, 443, 498).

Ins Monumentale gesteigert ist dieser Typus bei einigen in Ulm gefertigten Grabmälern des späten 16. Jahrhunderts für katholische Adelige. Die Anbetungsszene nimmt in einer mehrgeschossigen Ädikula die zentrale Stelle ein. Außer der Sterbeinschrift sind Bibelzitate oder Versinschriften angebracht, weitere Reliefs, die Gottvater und die Taube des Hl. Geists sowie biblische Szenen zeigen, sowie Wappen89) und Putti mit den Arma Christi oder mit Vanitassymbolen ergänzen die Ausstattung. Die Ritter sind stets in Rüstung und auf einem Löwen kniend wiedergegeben. Eine originelle Bildkomposition bietet das Epitaph der Eheleute Albrecht und Margarethe von Rechberg von 1576: Zwischen dem Paar (die Frau kniet auf einem Schaf) steht der dornengekrönte Heiland und umfaßt die beiden segnend mit ausgebreiteten Armen (nr. 297)90). Die Standfigurenepitaphien haben im Bearbeitungsgebiet – anders als etwa im benachbarten Rems-Murr-Kreis –91) keine vergleichbare monumentale Ausführung erfahren.

Die ab 1600 bezeugten Steinepitaphien, die als einzigen Bildschmuck außer rahmendem Ornament Wappen aufweisen, sind in Format, Ausführung und Schriftanordnung den Wappengrabplatten sehr ähnlich. Ein Geislinger Adelsepitaph des späten 16. Jahrhunderts, dessen Hauptschmuck ein großes Allianzwappen ist, ist freilich etwas aufwendiger gestaltet (nr. 353). In seinem Giebel ist das Relief eines schlafenden Knaben mit Totenschädel und Stundenglas und dem Mahnspruch MEMENTO MORI angebracht. Das Relief des Gekreuzigten oder der Auferstehung Christi bildet bei einigen kleinformatigen Epitaphien des ausgehenden 16. Jahrhunderts den einzigen Bildschmuck (nrr. 325, 332, 358).

Bemalte Holzepitaphien sind im Bearbeitungsgebiet in verhältnismäßig großer Zahl erhalten. Außerdem vermitteln die mitunter ausführlichen Beschreibungen Wollaibs ein recht gutes Bild von einigen heute nicht mehr vorhandenen Stücken. 1481 und damit bemerkenswert früh ist das Epitaph für eine Geislinger Bürgerin entstanden (nr. 104): ein schlicht gerahmtes Tafelgemälde, die Ecce-homo-Szene darstellend, mit der Verstorbenen und ihrem Mann im Gebet unter Christus kniend. Die Inschrift ist auf der Unterseite des die Tafel abschließenden schrägen Dachs angebracht. Alle übrigen Holzepitaphien stammen erst aus dem letzten Drittel des 16. und aus dem 17. Jahrhundert. Sie sind fast ausnahmslos als mehr oder weniger aufwendige Ädikula gestaltet. Dabei nimmt das Hauptfeld in der Regel das Gemälde einer biblischen Szene auf92); im Bild oder darunter in einer eigenen Bildzone sind die Verstorbenen kniend im Gebet abgebildet. Wesentlich häufiger als auf den Steinepitaphien sind auf den gemalten die Verstorbenen mit ihrer gesamten Familie ins Bild gesetzt. Ein zusätzliches Brustbild des oder der Verstorbenen im Giebelfeld findet sich erstmals 1597 (nr. 352). Häufiger nimmt diese Stelle ein Gemälde Gottvaters oder eine Wappendarstellung ein; der Architrav kann mit Bibelsprüchen beschriftet sein. Die Sterbeinschrift befindet sich in der Regel im Sockel oder im Untersatz der durchweg als Hängeepitaphien konzipierten Denkmäler. Der weitaus größte Teil der Holzepitaphien gilt Göppinger und Geislinger Bürgern und der dörflichen Oberschicht. Die Auftraggeber der größten und prunkvollsten Exemplare waren freilich Adelige. Hervorzuheben sind die mehrgeschossigen Grabdenkmäler für Dorothea von Liebenstein in Jebenhausen (1597: nr. 352) mit mehreren Gemälden, Sprüchen, Versinschriften und einer Ahnenprobe zu ursprünglich zweimal 16 Wappen und für Dorothea von Berlichingen in Uhingen (1606: nr. 379), [Druckseite XXXIII] ebenfalls mit umfangreichem ikonographischem und inschriftlichem Programm. Als Triptychon ist das Epitaph eines Göppinger Stadtschreibers und seiner Frau gestaltet (nr. 341). Reine Schriftepitaphien ohne jede bildliche Darstellung haben sich aus der Zeit vor 1650 nicht erhalten93).

Das einzige Metallepitaph ist die kleine Tafel für den letzten katholischen Abt von Adelberg (nr. 298) mit Abtswappen im Rundbogenfeld und darunter einer langen lateinischen Inschrift. Im ganzen Aufbau den ädikulaförmigen hölzernen Hängeepitaphien nachgebildet ist ein als Wandgemälde ausgeführtes Grabdenkmal von 1581/82 (nr. 312).

Eine weitere Möglichkeit des Totengedächtnisses neben Grabplatte und Epitaph bot die Anbringung eines Totenschilds in der Kirche. Wie das Epitaph ist der Totenschild nicht räumlich an den Bestattungsort gebunden, er kann sogar Personen gedenken, die andernorts beigesetzt sind. Die älteste bislang bekannte Form des Totenschilds dürfte das in den Umrissen des Wappenschilds ausgesägte Holzbrett mit aufgemaltem Wappen und auf dem Rand umlaufender Inschrift gewesen sein. Erhaltene Nürnberger Exemplare stammen aus der Zeit um 137094). Ein weiterer früher Typ, dem ein Geislinger Totenschild von 1430 zuzurechnen ist (nr. 46), ist die hochrechteckige Tafel mit aufgemaltem oder geschnitztem Wappen und mit umlaufender oder zeilenweise angeordneter Sterbeinschrift95). Ob der ungewöhnlich kleine runde aus der Dürnauer Kirche stammende, nur mehr in einer Fotografie überlieferte Totenschild für Ludwig von Grafeneck mit Umschrift und mit gemaltem Vollwappen im Mittelfeld (nr. 12 †) vor diesem Befund tatsächlich schon 1334 entstanden sein kann, ist fraglich. Der Stil der Wappendarstellung und die Schriftformen passen durchaus in die Zeit, doch begegnet die runde Form des Totenschilds sonst erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts96). Eine nachträgliche Herstellung des Schildes in der zweiten Jahrhunderthälfte wäre denkbar. Möglicherweise handelt es sich überhaupt um eine zu unbekanntem Zeitpunkt hergestellte Kopie nach einem älteren Vorbild, das vielleicht auch als Wandmalerei ausgeführt war97). Einige nur abschriftlich überlieferte Totenschilde des 15. Jahrhunderts wiesen zusätzlich zu Umschrift und Vollwappen eine Ahnenprobe zu vier Wappen auf (nrr. 87 †, 116 †, 137 †). Die erhaltenen Schilde des 16. Jahrhunderts sind durchweg rund; der heraldische Schmuck ist geschnitzt oder aufgemalt.

Als letzter Grabmaltyp tritt ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts der Grabstein auf, ein – in der Regel – monolithes Grabdenkmal, das seinen Platz auf dem Friedhof unmittelbar am Grab hat. Der Grabstein kann als freistehende Stele konzipiert sein, die eine beidseitige Bearbeitung erlaubt und die zum sicheren Stand einen mehr oder minder hohen, im allgemeinen nur roh behauenen Fundamentsockel benötigt. Die an der Friedhof- oder Kirchenmauer angelehnten Grabsteine können einen solchen Fundamentsockel entbehren und größere Ausmaße erreichen als die Stelen. Ist ein derartiger Grabstein aus mehreren Werkstücken zusammengesetzt und aufwendiger ausgestaltet, ist eine eindeutige Abgrenzung zum Epitaph nicht immer zu ziehen, vor allem wenn sich der Stein nicht mehr an seinem ursprünglichen Standort befindet.

Drei ganz schlichte, kleine Grabstelen mit halbrundem Abschluß dienten der Bezeichnung von Kindergräbern in Süßen (nrr. 306, 307, 310). Ein Kreuz in Ritzzeichnung ist neben der knappen Sterbeinschrift ihr einziger Schmuck. Vom Geislinger Kirchhof und dem Friedhof in Rorgensteig ist ab 1577 (?, nr. 303) eine ganze Serie nach einheitlichem Schema in Ulmer Werkstätten (Schaller/Huber) gefertigter Grabsteine erhalten. Sie sind fast alle flach gegiebelt und weisen reichen bildlichen und inschriftlichen Schmuck auf. Die beidseitig bearbeiteten Stelen zeigen auf der einen Seite in einer Rundbogennische ein Relief (biblische Szene, Verstorbene unter dem Kreuz betend, Wappendarstellung oder Kombination dieser Bildelemente), darunter eine Inschrift, und auf der Rückseite eine meist längere und in Versen abgefaßte Inschrift. Die Verteilung von Sterbeinschrift, Sprüchen, Bibelzitaten und religiösen Versinschriften variiert. Der Aufbau der nur einseitig bearbeiteten Grabsteine unterscheidet sich kaum von dem der Stelen. Gelegentlich ist eine ädikulaähnliche Architekturgliederung vorgeblendet (nrr. 400, 403, 429). Sämtliche erhaltenen Geislinger und Rorgensteiger Grabsteine sind Grabdenkmäler der bürgerlichen Führungsschicht, deren Repräsentationsbedürfnis die Ulmer Bildhauerwerkstatt mit ihrer Serienproduktion ansehnlicher, aber nicht allzu aufwendiger Grabsteine entgegenkam.

4.1.2. Form und Inhalt der Sterbeinschriften

Die Grab- und Sterbeinschriften der verschiedenen Arten von Grabdenkmälern unterscheiden sich hinsichtlich ihres Formulars in der Regel nicht. Der Name des Verstorbenen und das Todesdatum bilden im allgemeinen die Hauptelemente der Sterbeinschrift. Die im Früh- und Hochmittelalter beliebten in metrischer Form abgefaßten Grabinschriften, die oft auf die Angabe des Todesdatums verzichten, lassen sich im Bearbeitungsgebiet nicht nachweisen.

Die älteste hier belegte Grabinschrift, die noch dem 12. Jahrhundert angehört, begnügt sich mit der in der frühen Zeit häufiger gebrauchten knappen Grabbezeugungsformel hic iacet N. N. ohne weiteren Zusatz (nr. 3). Aus dem gesamten 13. Jahrhundert sind keine Sterbeinschriften bezeugt. Die aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts sind dann bereits nach dem Schema Anno dominiobiit N. N. gebildet. Dieses Formular blieb über Jahrhunderte vorherrschend, veränderte sich jedoch in der Art der Datumsangabe und wurde allmählich durch den Ausbau der vorhandenen und durch Aufnahme neuer Elemente immer komplexer.

Die Jahresangabe erfolgt durchweg nach der christlichen Zeitrechnung. Sie wird, auch in deutschen Inschriften, in der Regel mit der Formel anno domini eingeleitet98); ab etwa 1600 fällt domini häufig weg. Die Reduzierung der Jahreszahl auf die Zehner- und Einerstellen (Minderzahl) läßt sich nur in zwei kopial überlieferten deutschsprachigen Inschriften von 1423 und 1496 sowie auf einem Epitaph von 1593 nachweisen (nrr. 40 †, 137 †, 338).

Der Todestag bleibt nur selten unerwähnt, er wird in den mittelalterlichen Sterbeinschriften des Bearbeitungsgebiets fast ausschließlich nach dem christlichen Fest- und Heiligenkalender angegeben. Die Wiederaufnahme der römischen Tagesdatierung unter humanistischem Einfluß läßt sich nur in einer Sterbeinschrift von 1474 (nr. 93 †) und ein zweites Mal erst 1623 (nr. 446) belegen99). Die heute übliche fortlaufende Zählung der Monatstage ist 1477 erstmals angewandt (nr. 99)100), kann sich zunächst gegen die Festdatierung kaum durchsetzen101), ersetzt diese nach Einführung der Reformation dann freilich schlagartig: Ab 1533 wird die Festdatierung fast vollständig verdrängt, sogar in den katholisch gebliebenen Gebieten. Vereinzelt finden sich anfangs noch Doppeldatierungen nach beiden Bräuchen (nr. 251: 1550). Die Jahreszahl wird ab dem ausgehenden 16. Jahrhundert recht häufig hinter das Tagesdatum gestellt102). Ein als Chronostichon gestalteter Pentameter, der zusätzlich zur deutschsprachigen Sterbeinschrift das Todesjahr eines 1612 verstorbenen evangelischen Pfarrers enthält (nr. 402 †), bleibt im Bearbeitungsgebiet einmalig.

Die im Original erhaltenen Sterbeinschriften des 14. Jahrhunderts sind durchweg in lateinischer Sprache abgefaßt. Ein außergewöhnlich frühes Beispiel für die Anwendung der deutschen Sprache bietet die Sterbeinschrift für Friedrich von Leimberg von 1358, vorausgesetzt, Gabelkover gibt ihren Wortlaut tatsächlich getreu wieder103). Die Inschrift folgt in ihrem Aufbau dem lateinischen Anno dominiobiit-Formular. Ganz im Gegensatz zum benachbarten Rems-Murr-Kreis, in dem sich die lateinische Sprache noch bis ins frühe 16. Jahrhundert hinein gegenüber dem Deutschen in den Sterbeinschriften behauptete104), verdrängten die deutschen Sterbeinschriften die lateinischen im Bearbeitungsgebiet ab etwa 1420 fast völlig105). Ein Verdacht gegen die zuverlässige Überlieferung der nur abschriftlich bezeugten deutschen Inschriften von 1423 und 1426 (nrr. 40 †, 45 †) ist angesichts der bereits 1430 einsetzenden original erhaltenen volkssprachigen Inschriften (nr. 46) nicht angebracht. Für das gesamte 15. Jahrhundert stehen den insgesamt 34 deutschsprachigen Sterbeinschriften [Druckseite XXXV] nur mehr neun lateinische gegenüber; eine Inschrift scheint beide Sprachen zu kombinieren (nr. 117 †)106). Das Lateinische blieb vor allem die Sprache der Grabinschriften für Kleriker. Die übrigen wenigen lateinischen Inschriften befinden sich auf Grabmälern des Niederadels. Aus dem gesamten 16. Jahrhundert sind nur noch sechs lateinische Sterbeinschriften (vier für Kleriker, zwei für adelige Kinder) bekannt. Für die evangelischen Äbte von Adelberg wurden noch im 17. Jahrhundert wie für ihre katholischen Amtsvorgänger lateinische Grabinschriften verfaßt (1626). Ein aufwendiges Epitaph für einen 1612 verstorbenen Pfarrer kombiniert eine deutschsprachige Sterbeinschrift mit lateinischem Votum, Widmungsinschrift, Chronostichon und Lobgedicht in Form eines in elegischen Distichen abgefaßten Akrostichons (nr. 402 †).

Während die älteste Grabschrift (nr. 3) sich der bloßen Grabbezeugungsformel hic iacet N. N. ohne Sterbevermerk und Todesdatum bedient, folgen die ab dem 14. Jahrhundert erhaltenen Sterbeinschriften dem eintönigen obiit-Formular: Anno domini … obiit (bzw. starb) N. N. Grabbezeugungen finden sich wieder – jetzt meist als Erweiterung der Sterbeinschrift – ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts: hie leitt (nr. 91), der hie begraben liegt (nr. 92 †), hic sepultus (nr. 99), hie lit begraben (nr. 151 †), hie begraben (nr. 205), unter humanistischem Einfluß auch in Distichen (nr. 142) oder sapphische Strophen (nr. 332) gekleidet oder mit klassischen Wendungen umschrieben: huc in sinum matris omnium deponi voluit (nr. 298), hic suas exuvias recondi voluit (nr. 454).

Der Ausdruck für „Sterben“ ist in den lateinischen Inschriften stets obiit, in den volkssprachigen zunächst ausschließlich starb107). Erst nach der Mitte des 16. Jahrhunderts kommen daneben Formeln wie verschied, ist verschieden, ist aus dieser Zeit/in Gott verschieden vor. Ab 1576 (nr. 296 †) begegnet ferner die Wendung ist in Gott christlich/seliglich entschlafen in verschiedenen Abwandlungen. Originellere Lösungen finden sich in humanistisch geprägten lateinischen Sterbeinschriften108), in deutschen Versinschriften109) sowie bei der Bezeichnung besonderer Todesursachen: in Kindsbanden seliglich verschieden (nr. 353); sicario vulnere … erepto (nr. 446). Im 17. Jahrhundert werden theologisch anspruchsvollere barocke Formulierungen verwendet wie: hat aufgehört zu sterben, anfangen zu leben (nr. 394 †) oder aus dem Jammertal ohne Zweifel zu der ewigen Freude und Seligkeit abgefordert (nr. 395 †). Wie im benachbarten Rems-Murr-Kreis110), ist auch in unserem Bearbeitungsgebiet eine allmähliche Verdrängung der Form seliglich durch das „modernere“ selig ab dem frühen 17. Jahrhundert zu beobachten (Erstbeleg 1603).

Die Beifügung einer abschließenden Fürbittformel (dem Gott barmherzig/gnädig sei u. ä.) an die Sterbeinschrift ist erstmals 1430 sicher bezeugt (nr. 46). Über die Häufigkeit der Verwendung von Fürbittformeln im 15. Jahrhundert lassen sich keine zuverlässigen Aussagen machen, da bei nur abschriftlich überlieferten Inschriften diese genealogisch und historisch uninteressanten Formeln vermutlich häufig von den Kopisten unterschlagen wurden. Ab dem letzten Jahrhundertdrittel fehlt die Fürbitte jedenfalls nur noch selten. Einige lateinische Grabinschriften sind durch die Fürbitte cuius anima requiescat in pace erweitert. Eine ungefähre deutsche Entsprechung findet sich nur einmal in der Sterbeinschrift einer katholischen Adeligen von 1609 (nr. 394 †): der adeligen Seele Gott geb die ewige Ruhe. Das die Fürbitte abschließende bekräftigende Amen kommt 1466 erstmals vor (nr. 84), wird zunächst aber nur vereinzelt, erst ab etwa 1560 dann sehr häufig eingesetzt.

Eine zunehmende Erweiterung des deutschen Fürbittformulars läßt sich ab dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts in Formelhäufungen wie der Seelen Gott gnädig und barmherzig sein wolle (nr. 98: 1476) beobachten. Bemerkenswert ist die unübliche Mitanrufung Marias in einer Fürbitte von 1494 (nr. 128): dem gott gnaedig vnd baremherzÿg sÿ vnd Maria. Noch längere und umständlichere Formulierungen resultieren aus der Aufnahme des Wunschs nach der Auferstehung in die Fürbitte: deren Seelen wolle Gott eine fröhliche Urstend verleihen an jenem großen Tag (um 1533) oder dem Gott samt allen Christgläubigen eine fröhliche Auferstehung verleihe (1573)111). Die kurze Formel dem Gott gnad/gnädig sei(n wolle) blieb neben diesen komplexen Konstruktionen freilich stets in Gebrauch. Auffällig ist, daß das „Auferstehungs-Formular“, das um 1533 erstmals, aber erst ab 1561 häufig verwendet wird, fast ausschließlich in Sterbeinschriften für Protestanten Aufnahme findet, während die Katholiken nach wie vor die Formel dem Gott gnad u. ä. bevorzugen112). Bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts begegnet [Druckseite XXXVI] diese Formel auch noch in protestantischen Sterbeinschriften, danach ist dort nur noch das „Auferstehungs-Formular“ nachweisbar. Von den acht Fällen, in denen letzteres für Katholiken benutzt wurde113), entfallen allein fünf auf Grabmäler der Familie von Rechberg zu Staufeneck in Salach und Donzdorf, entstanden zwischen 1576 und 1592. Eine Hinwendung dieser Linie zum Protestantismus wird man daraus aber nicht ablesen dürfen, eher könnte die Herstellung der Grabmäler im protestantischen Ulm die Wahl des Wortlauts der Inschriften beeinflußt haben.

Eine Erweiterung des Namens des Verstorbenen durch Beifügung einer Standesbezeichnung ist zunächst – aber durchaus nicht regelmäßig – ab der Mitte des 14. Jahrhunderts beim Niederadel festzustellen: miles (1354, 1403) bzw. ritter (1358, 1473, 1479, gehäuft gegen Ende des 15. Jahrhunderts). Daß der Hochadel (Graf erstmals 1438) und der Klerus (prepositus 1477, sacerdos 1500, ecclesie colegiate vicarius 1528, abbatiae prefectus 1576; evangelische Geistlichkeit: Adeliche Aptissin 1590, abbas et superintendens generalis 1626; Pfarrer) zeitlich nachfolgen, ist sicherlich dem Zufall der Inschriftenüberlieferung anzulasten. Die Standesbezeichnung civis ist bereits 1488 belegt (nr. 114), während Bürger in deutschsprachigen Inschriften erst ab 1561 ganz vereinzelt begegnet.

Die dominus-Anrede allein oder zusätzlich zur Standesbezeichnung ist wiederum zuerst beim Niederadel 1354 (dominus) und 1358 (herr) bezeugt114). Die für den Hochadel übliche Doppelung herr herr als Anrede und Titel zeigt erstmals die Sterbeinschrift des Grafen Friedrich von Helfenstein von 1438 (nr. 53 †)115). Geistliche hatten ebenfalls Anspruch auf die dominus-Anrede (nr. 99: Propst von Oberhofen, nr. 342: Leutpriester). Für Bürger läßt sich vor 1576 (nr. 296 †) kein Beispiel beibringen, und auch danach sind nur vier Belege, alle aus dem 17. Jahrhundert, anzuführen. Die evangelischen Pfarrer wurden wie der katholische Klerus mit der Herr-Anrede bezeichnet, freilich stammen auch hierfür die Belege erst aus dem 17. Jahrhundert.

Standesspezifische Epitheta dringen vereinzelt ab dem Beginn des 15. Jahrhunderts in die Sepulkralinschriften ein: Der Bezeichnung strenuus für ritterbürtige Adelige (nr. 32: 1403) entspricht das deutsche fest, das freilich meist in Kombination mit weiteren Attributen verwendet wird: edel vest (1430), wohl edel und vest (1433). Das den Grafen zustehende Epitheton wohlgeboren ist 1438 erstmals belegt (nr. 53 †); es wird – wie die Doppelung der Herr-Anrede – im ausgehenden 16. Jahrhundert von den in den Freiherrenstand aufgestiegenen Herren von Rechberg adaptiert (nr. 335 u. ö.). Ab dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts ist der Gebrauch von Epitheta in Sterbeinschriften allgemein: Kleriker werden als venerabilis vir (nrr. 99, 227) oder honorabilis (nr. 167), der Niederadel als nobilis et strenuus, edel und vest, edel und streng, streng und vest u. ä., die adeligen Frauen als edel, edel und tugendsam oder edel und ehrsam bezeichnet. Ab dem ausgehenden 16. Jahrhundert finden sich Häufungen wie edel, ehrenreich und tugendsam oder viel ehr- und tugendreich. Die Bürgerschaft folgte dem Beispiel des Adels mit der Anrede honestus vir (1488) bzw. ehrbar Mann/ehrbar Frau (Erstbeleg 1481). Ab dem 16. Jahrhundert wird bei den Männern ehrbar dann meist unmittelbar vor den Namen gesetzt; nach adeligem Vorbild kommen zunehmend Doppelungen wie ehrsam und weise, ehrbar und fürnehm, ehrenfest und fürnehm vor, bei Frauen ehren- und tugendsam, ehrbar, tugendsam und gottselig u. ä. Im 17. Jahrhundert tritt bei Bürgerlichen zum Kanon der Epitheta noch das Attribut wohlbescheiden hinzu.

Akademische Titel und Grade (doctor, magister) begegnen in Sterbeinschriften des Bearbeitungsgebiets erstmals 1499 (nr. 142). Die evangelischen Pfarrer werden als ehr- und wohlgelehrt, ehrwürdig und wohlgelehrt oder würdig und wohlgelehrt apostrophiert116). Die von dem Rechtsgelehrten Joseph Schütz 1568 geführten Epitheta ehrenfest und hochgelehrt (nr. 285) nehmen sich geradezu bescheiden aus gegenüber der rühmenden Hervorhebung des Arztes Öxlin als ehrenfest, hochgelehrt, hoch- und weitberühmt (nr. 415).

Durch die Aufnahme biographischer Nachrichten über den Verstorbenen werden die Sterbeinschriften ab dem 16. Jahrhundert immer umfangreicher. Schon früher finden sich Angaben zum Ehepartner: In der Sterbeinschrift des Grafen Friedrich von Helfenstein von 1438 (nr. 53 †) wird die Frau des Verstorbenen genannt: verließ fraw Agnes geborne von Weinsperg sein gemahel. Üblich ist ab der Mitte des 15. Jahrhunderts der umgekehrte Fall, daß in Sterbeinschriften verheirateter Frauen der Ehemann genannt wird (Erstbeleg 1442), überwiegend in der Formulierung des N. N. (eheliche) Hausfrau, Ehegemahl oder Ehren Hausfrau bzw. des N. N. (nachgelaßne) Witwe. Die Zubenennung nach dem Familiennamen des Ehemanns und die Beifügung des Geburtsnamens (geborn von N.) ist in den [Druckseite XXXVII] Inschriften des Kreisgebiets 1497 erstmals nachweisbar (nr. 140 †). Bei Grabmälern für Ehepaare ist die Sterbeinschrift für die Frau stets nachgestellt, wobei die Frau fast immer mit ihrem Geburtsnamen und dem Zusatz sein Ehegemahl oder seine (eheliche) Hausfrau bezeichnet ist. Bei Kindern werden in der Regel der Vater (Erstbeleg 1528) oder auch beide Eltern aufgeführt (Erstbeleg 1599). Ganz ungewöhnlich ist das Formular einer Grabinschrift aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts, das auf die namentliche Nennung der verstorbenen Eheleute verzichtet und statt dessen ihren Sohn nennt: hie leitt Doctor Stümpen VAtter Vnd muotter (nr. 91).

Die Angabe des Geburts- oder Herkunftsorts findet sich bei Patriziern und einfachen Bürgern ab 1488, entweder in adjektivischer Bildung (civis Badensis), in der Form von Ulm (1494)/ Burger von Nürnberg (1561)/ de Weggerstal (1594) bzw. Burger allhie (1636) oder in der lateinischen Wendung patria Hochdorfensis (1576); der Ort kann auch näher durch seine territoriale Zugehörigkeit bezeichnet sein: von Albeckh vlmer Herschafft (1620).

Weitere biographische Informationen über die Verstorbenen sind den Sepulkralinschriften dann ab dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts zu entnehmen. In einer Inschrift von 1573 (nr. 289) sind zum ersten Mal Lebensdauer, Dauer der Ehe und die Dauer eines ausgeübten Amts genannt. Die Angabe der Lebensdauer ist in der Folgezeit sehr häufig117). In Sterbeinschriften für Kinder ist das erreichte Alter gelegentlich auf Wochen und Tage genau bezeichnet118). Auch die Ehedauer, die ab dem 17. Jahrhundert immer öfter vermerkt wird, ist einmal in Wochen und Tagen berechnet (nr. 428). Übliche Formeln sind: im ... Jahr seines Ehestands; lebten im ehelichen Stand beysamen; nachdem sie beedt … Jar miteinander gehauset hatten u. ä.

Die Zahl der in der Ehe gezeugten Kinder melden die Inschriften vereinzelt ab 1561 und verstärkt ab der Jahrhundertwende. Ab und an wird die Zahl der noch lebenden Kinder gesondert aufgeführt119), einmal ist auch die Gesamtzahl der zu Lebzeiten des Verstorbenen geborenen Enkel und Urenkel erwähnt (nr. 289).

Nur selten wird das Geburtsjahr explizit genannt (Erstbeleg 1593). Mitunter werden die Todesumstände genauer beschrieben. So kann die Sterbestunde (erstmals 1584, häufig ab 1612) und der Sterbeort (Erstbeleg 1576) mitgeteilt werden, selten auch der Tag der Beisetzung (Erstbeleg 1581).

Amtsbezeichnungen begegnen zuerst bei Geistlichen, da sie bei ihnen im allgemeinen gleichzeitig die Standesbezeichnung bilden120).

Unter den weltlichen Ämtern wird das des ulmischen Pflegers zu Geislingen als erstes 1481 in einer Sterbeinschrift angeführt121). Die Nennung weltlicher Amtsfunktionen setzt sich freilich erst ab dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts allmählich durch. Neben den ulmischen Amtsträgern in der Unteren Herrschaft (Vögte, Pfleger, Amtmänner) erscheinen schon relativ früh Angehörige der Thurn und Taxisschen Post: ein Postbote 1549 und ein Postmeister 1592.

Die lokalen Verwaltungsämter werden vereinzelt ab 1573 und verstärkt ab dem Ende des 16. Jahrhunderts vor allem in Geislinger Sterbeinschriften aufgeführt: Bürgermeister, Richter, Stadtschreiber. Etwa gleichzeitig finden in Sepulkralinschriften für Adelige die Angabe von württembergischen Hofämtern (nrr. 300, 350, 356, 381 †, 386) und der Titel Römisch Kaiserlicher Majestät Rat (ab 1576) Aufnahme.

Wesentlich seltener als die Amtsbezeichnungen werden die bürgerlichen Berufe der Verstorbenen genannt. Bei den bereits erwähnten Bediensteten der Thurn und Taxisschen Post lassen sich beide Bereiche kaum trennen. Unter den reinen Berufsbezeichnungen sind die Wirte und Gastgebe am häufigsten vertreten (Erstbeleg 1590, Badwirtin 1603), daneben ein Barbierer und Wundarzt (1607), ein Arzt (1616) und ein Fuhrmann (1636). Ein 1583 verstorbener junger Mann wird als gewesener Student zu Tübingen näher bezeichnet (nr. 313 †).

Der Verlust der Adelberger und Wiesensteiger Abtsgrabmäler ist sicherlich ein Grund dafür, daß Angaben über die Amtsdauer in Sterbeinschriften des Kreisgebiets nicht vor 1573 nachzuweisen sind und erst ab dem ausgehenden 16. Jahrhundert zahlreicher werden. Die frühesten Beispiele betreffen Ämter von Laien (nrr. 289, 325). Bei evangelischen Pfarrern fehlt der entsprechende Hinweis nur selten122). Das einzige Grabmal des 16. Jahrhunderts für katholische Pfarrer (nr. 342) verzeichnet ebenfalls die Dauer der Amtsausübung. Die Angabe des Alters bei Antritt der Amtstätigkeit (nr. 432) [Druckseite XXXVIII] bleibt im Bearbeitungsgebiet ebenso ein Einzelfall wie die Schilderung der gesamten – freilich aus nur wenigen Stationen bestehenden – Ämterlaufbahn auf dem Epitaph eines ulmischen Amtmanns von 1639 (nr. 478 †). Einen knappen Lebenslauf enthält schließlich die lateinische Grabinschrift für den letzten katholischen Abt von Adelberg (1576: nr. 298).

Die ab dem späten 16. Jahrhundert immer öfter geübte Abfassung der Sepulkralinschriften in deutschen Versen führte zu einem weiteren Anschwellen des Formulars. Gelegentlich weitete sich die Inschrift zu einem umfangreichen Totenlob aus (nr. 371). Zusätzlich zum reinen Sterbe- und Fürbittformular wurden ferner bisweilen Totenklagen – meist in Versform – abgefaßt (besonders ausführlich: nr. 352).

Bibelsprüche kommen ab 1561 (nr. 273 †) auf Grabmälern vor, zunächst noch selten, ab 1600 dann häufig, mitunter sogar zu mehreren auf einem Inschriftenträger. Die Zitate folgen mit einer einzigen Ausnahme der deutschen Lutherübersetzung, gelegentlich wird der Text in Paraphrase – auch in Versform – wiedergegeben. Ausgewählt werden fast durchweg Texte, die die Hoffnung auf Auferstehung und ewiges Leben ausdrücken; besonders häufig finden sich die Stellen Joh 11, 25 (Ich bin die Auferstehung und das Leben) und Hiob 19, 25 (Ich weiß, daß mein Erlöser lebt). In diesen Kontext gehört auch das deutschsprachige Kirchenväterzitat nach Gregor d. Gr., das sich bislang anderweitig nicht in inschriftlicher Verwendung nachweisen läßt: Unser Erlöser hat den Tod auf sich genommen, daß wir uns zu sterben nit fürchten und sein Auferstehung gezeigt, auf daß wir auch wieder aufzuerstehen ... uns getrösten (nr. 309). Die Bibelzitate schmücken fast ausnahmslos protestantische Grabmäler. Das angebliche Bibelzitat Job: 17. Cap: auf dem Epitaph der katholischen Katharina von Breitenlandenberg (1609) läßt sich – jedenfalls in der Lutherbibel – nicht nachweisen. Als einziges Grabmal weist die Grabplatte des 1623 ermordeten Zacharias Langjahr in Faurndau ein lateinisches Bibelzitat auf (nr. 446), das auf den gewaltsamen Tod Langjahrs anspielt: Sicut solent cadere coram filiis iniquitatis corruisti (2 Sam 3, 34).

Als letztes Element, das Aufnahme in die Sterbeinschriften fand, seien Wendungen erwähnt, die auf die Vergänglichkeit und Nichtigkeit des irdischen Lebens hinweisen und die Lebenden dazu auffordern, stets ihrer Vergänglichkeit eingedenk und somit gut auf den Tod vorbereitet zu sein. Dieses Memento-mori-Motiv kommt erstmals in dem Hexameter einer Grabplatte von 1571 zum Ausdruck: Disce mori uiuens moriens ut viuere possis (nr. 288), ebenso deutlich in dem Distichon einer Grabplatte von 1621: Nil magis est certum summa Mortalibus hora / Serius aut citius una terenda uia est (nr. 442). Ab dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts wird das Thema auch in deutschen Versinschriften variiert: O mensch, dein end all augenblickh / bedenk und dich zum ende schickh (nr. 303, ähnlich nr. 319 †); Das alte recht ist: du bist erden / Zu erden mustu wider werden (nr. 309); O Mensch betracht daß Ende dein / Und wie der Tod frist alls hinein (nr. 323 †); Verlaß dich nicht auf Jrdisch ding (nr. 429). Ein Spruchband mit den Worten MEMENTO MORI ist schließlich Teil des über graphische Vorlagen vermittelten ikonographischen Programms in dem Relief eines schlafenden Knaben mit Totenschädel und Stundenglas auf einem Epitaph aus dem Ende des 16. Jahrhunderts (nr. 353).

Widmungsinschriften der Hinterbliebenen finden sich nach klassischem Vorbild mitunter in lateinischer Sprache, auch wenn die Sterbeinschrift und die übrigen Inschriftentexte volkssprachig abgefaßt sind (z. B. nrr. 289, 298, 309, 311, 373 †, 446).

4.2. Glocken

Die Glocken123) machen mit einer Gesamtzahl von 83 und einem Anteil von fast 17% nach den Grabmälern die zweitgrößte Gruppe der Inschriftenträger im Bearbeitungsgebiet aus. 52 der inschriftlich bezeichneten Glocken aus der Zeit vor 1650 sind noch erhalten, von 31 sind die Inschriften nur abschriftlich überliefert.

Die gründliche und gewissenhafte Katalogisierung der Glocken vor dem Ersten Weltkrieg im Zuge der Erstellung der Kunstdenkmälerinventare für die Oberämter Göppingen und Geislingen durch Baum und Klaiber ermöglichte in den beiden Weltkriegen eine korrekte Einstufung der historischen Stücke, was zur Folge hatte, daß nur wenige alte Glocken des Bearbeitungsgebiets abgeliefert und eingeschmolzen werden mußten. Freilich sind bereits in früheren Zeiten durch Kriegseinwirkung, Brände oder den Abbruch von Kirchen immer wieder Glocken zerstört worden; noch im vorigen Jahrhundert wurden zudem wiederholt historische Glocken umgegossen, um neue, besser [Druckseite XXXIX] aufeinander abgestimmte Geläute zu erhalten. Für das ehemals ulmische Gebiet dürfte immerhin der Glockenbestand der Zeit um 1700 durch die Aufzeichnungen Wollaibs vollständig dokumentiert sein.

Die ältesten erhaltenen inschriftlich bezeichneten Glocken des Landkreises stammen aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts und aus der Zeit um 1300 (nrr. 6, 7, 8, 9, vielleicht auch nr. 30 †). Allen diesen Glocken gemeinsam ist das einfache Formular, das lediglich aus den vier Evangelistennamen besteht. Zu den Namen der Evangelisten, denen unheilabwehrende Kräfte zugeschrieben wurden, sind auf einer der beiden frühen Drackensteiner Glocken (nr. 7) die apokalyptischen Buchstaben Alpha und Omega hinzugefügt, von denen man sich ebenfalls apotropäische Wirkung versprach.

Eine Heininger Glocke, die vielleicht ebenfalls noch ins späte 13. Jahrhundert gehört (nr. 15), trägt die in dieser Zeit beliebte in Hexameterform gekleidete Marienanrufung Me resonante pia populi memor esto Maria124). Die Inschriften der beiden ältesten Glocken (in Boll und Drackenstein) sind in Wachsfadentechnik in romanischer Majuskel ausgeführt, die späteren dann in gotischer Majuskel.

Unter den wenigen Glocken des 14. Jahrhunderts sind wiederum Evangelistenglocken – jetzt aber auch mit der Beifügung von S(ANCTVS) vor den Namen –; daneben finden sich Heiligenanrufungen mit Fürbittaufforderung (nr. 21 †) sowie der auch anderweitig häufig als Glockeninschrift nachweisbare Engelsgruß an Maria nach Lc 1, 28 (nr. 27) oder die Anrufung O rex glorie veni cum pace (nr. 28 †), welche auch noch im folgenden Jahrhundert wiederholt auf Glocken begegnet. Die erste datierte Glocke des Bearbeitungsgebiets wurde 1363 gegossen (nr. 21 †), ab 1400 fehlt die Datierung nur noch selten. Die Gießer nennen sich auf den Glocken des 13. und 14. Jahrhunderts noch nicht. Durch Schriftvergleich lassen sich einige der Glocken Wandergießern zuschreiben, die wohl eher aus dem Süden kamen, da die Glocken des Landkreises jeweils die nördlichsten Punkte der Absatzgebiete bilden (nrr. 8, 9). Für eine Glocke aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in St. Gotthardt läßt sich die Herkunft aus einer Nürnberger Gießhütte wahrscheinlich machen (nr. 27).

Von 1418 und 1425 stammen die ersten signierten Glocken. Die von dem Ulmer Gießer Jörg Balmer gegossene Türkheimer Glocke von 1418 (nr. 38 †) ist zugleich die erste Glocke mit deutschsprachiger Inschrift. Das Formular vereinigt Datierung, Weiheformel an die Heiligen (in diesem Fall wiederum die vier Evangelisten) und Meisterinschrift in Form der Glockenrede: Jn Sant Matheus Marcus Lucas Johannes er gos mich Joerg Balmer zu Ulm anno domini 1418 Jar. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts finden sich einige weitere Ulmer Glocken (eine lateinisch signierte und eine unsignierte des Gießers Hans Fraedenberger mit lateinischer Marienanrufung) und solche fränkischer Gießer (nrr. 43, 48). Die Schrift ist nach 1400, von einer gesicherten Ausnahme (nr. 60 †)125) abgesehen, die gotische Minuskel. In den 50er und 60er Jahren des 15. Jahrhunderts dominieren die Glocken des Reutlinger Gießers Hans Eger126), der den westlichen Teil des heutigen Kreisgebiets bis zur Linie Wäschenbeuren – Kuchen mit Evangelistenglocken versorgte, deren Formular nur aus der Datierung und den vier Namen – gelegentlich mit dem Zusatz s(anct) – besteht, die aber durch die charakteristischen Tatzenkreuz-Worttrenner eindeutig der Reutlinger Gießhütte zuzuweisen sind. Vielleicht sind Eger auch drei verlorene Evangelistenglocken in Weiler ob Helfenstein und Türkheim (nrr. 159 †, 162 †, 163 †) zuzuschreiben. Eine Evangelistenglocke in Albershausen von 1499 (nr. 143 †) wurde möglicherweise von dem um 1515 verstorbenen Jos Eger/Egen gefertigt127). Der Meister Jacob, der 1467 in Roßwälden eine Glocke mit Aachener Pilgerzeichen und der deutschen Marienanrufung ave Maria bit got fur uns goß (nr. 86), dürfte aus dem Westen des Reichs stammen.

Die reiche Glockenproduktion im Kreisgebiet im Zeitraum von 1493 bis 1517 wird völlig beherrscht von der Esslinger Gießhütte des Pantlion Sidler128). Von den 20 bekannten Sidler-Glocken sind noch 19 erhalten. Die sorgfältig in gotischer Minuskel ausgeführten Inschriften folgen fast ausnahmslos dem stereotypen Formular: in der er sant lvx marx iohannes vnd sant mathevs gos mich pantlion sidler von esslingen anno ... iar129); mitunter ist die Weiheformel um Christus, Maria oder den Kirchenpatron erweitert. Zwei der Glocken tragen zusätzlich Namen: sant lorentzen glock bin ich bzw. osanna hais ich (nrr. 125, 146). Zwei weitere Glocken sind mit lateinischen unheilabwehrenden Sprüchen versehen: Kyrillos von Alexandria gilt die Anrufung als dem Schutzpatron gegen Blitzschlag, [Druckseite XL] und Christus, Tau-Kreuz und Kreuztitulus werden als Heilsbringer gegen Seuchen und Hunger beschworen (nrr. 141, 148).

Der im Rems-Murr-Kreis mit Sidler konkurrierende Heilbronner Gießer Bernhard Lachaman130) ist im Bearbeitungsgebiet nur mit einer einzigen im Jahr 1500 für Kloster Adelberg gegossenen Osanna-Glocke vertreten (nr. 166). Die wenigen im 16. Jahrhundert nach der Einführung der Reformation gegossenen Glocken stammen fast alle aus Ulm, sind freilich auch bis auf die zwei Glocken im helfensteinischen Deggingen (nr. 347) und im rechbergischen Rechberghausen (nr. 320) durchweg für Kirchen des Ulmer Territoriums bestimmt. Als Gießer nennen sich Lorenz Kastner, Hans Algeier und Wolfgang Neidhardt. Die beiden Algeier-Glocken und eine Neidhardts tragen den im 16. Jahrhundert beliebten Glockenspruch Aus dem Feuer floß ich, N. N. zu Ulm goß mich. Die Schrift der Glocken ist ab der Mitte des 16. Jahrhunderts die Kapitalis, nur für eine Neidhardt-Glocke von 1596 (nr. 347) und eine weitere Ulmer Glocke von 1619 (nr. 435 †) wird noch einmal gotische Minuskel verwendet. Die Kapitalis begegnet erstmals auf einer 1564 gegossenen Weißensteiner Glocke (nr. 277), die in der ansonsten im Bearbeitungsgebiet nicht in Erscheinung getretenen Volmerschen Gießhütte in Biberach entstanden ist.

Die Glocken des 17. Jahrhunderts zeichnen sich durch umfangreichere Inschriften und oft reiches Ornament aus. Regelmäßig werden die wichtigsten örtlichen Amtsträger (Pfarrer, Schultheiß bzw. Amtmann, Heiligenpfleger, Burgermeister, Schulmeister, Anwalt), auf drei Glocken auch die Stifter namentlich genannt131). Zwei der erhaltenen Glocken sind Arbeiten des Esslinger Gießers Hans Miller. Die drei Glocken des Hans Braun aus Ulm sind allesamt verloren (nrr. 435 †, 448 †, 471 †), von einer vierten bekannten ist die Inschrift nicht überliefert132). Der in Stuttgart tätige Gießer Nikolaus Martinus von Campen hat die große Ebersbacher Glocke von 1625 gegossen, die außer der Meisterinschrift, Datierung und Amtsträgernennung noch eine gereimte Gedenkinschrift aufweist, in der die Zerstörung der Vorgängerglocke infolge Blitzschlags erwähnt wird (nr. 453). Zwei von lothringischen Wandergießern hergestellte Glocken in Treffelhausen und Winzingen tragen als Inschriften unter anderem lateinische Heiligenanrufungen. Bei beiden Orten handelt es sich bezeichnenderweise um katholische Ritterschaftsorte.

Die Ulmer Rotgießer Algeier, Neidhardt und Braun haben auch Bronzeepitaphien bzw. Metallauflagen für Grabmäler gegossen, von denen sich im Kreisgebiet zwei signierte Stücke erhalten haben (nrr. 298, 399).

4.3. Kirchliche Ausstattungsgegenstände und Geräte

Mehr als jede andere Gruppe von Inschriftenträgern haben der Bildersturm der Reformation, Brände und Plünderungen die kirchlichen Ausstattungsstücke, Möbel, Paramente und Geräte dezimiert. Sie waren stets entweder wegen der geringen Widerstandsfähigkeit des Materials (Holz, Textilien) oder wegen seiner Wiederverwertbarkeit (Kupfer, Edelmetalle) besonders gefährdet.

Von nur sechs spätgotischen mit Inschriften versehenen Retabelaltären haben sich Teile erhalten, von weiteren sind Inschriften abschriftlich überliefert. Bei den Inschriften handelt es sich durchweg um Nimbenumschriften zu den geschnitzten Schreinfiguren, um Nimbenumschriften und Gewandsauminschriften der Flügel- und Predellabilder, um Spruchbandbeschriftungen (Engelsgruß der Verkündigung, Aussendungsworte Christi an die Apostel) sowie um Künstlersignaturen und Datierungen. Vier der teilweise erhaltenen und ein verlorener Altar sind Arbeiten der Ulmer Werkstatt des Bartholomäus Zeitblom; einer der Altäre kann vielleicht mit dem württembergischen Hofmaler Ludwig Friesz in Verbindung gebracht werden (nr. 119).

Ein Teil des spätgotischen Chorgestühls der Göppinger Oberhofenkirche (nr. 153) mit am Dorsale entlanglaufenden eingeschnitzten religiösen Sprüchen hat die Zeit ebenso überdauert wie das vollständige Chorgestühl der Geislinger Stadtkirche (nr. 196), das in der Werkstatt Jörg Syrlin d. J. 1512 angefertigt wurde. Es trägt neben der Meistersignatur am Dorsale eine lange Gedenkinschrift und an den Seitenwangen unter geschnitzten Brustbildern der Propheten Bibelparaphrasen in lateinischen Distichen. Die Schrift ist eine im inschriftlichen Bereich selten verwendete gotisch-humanistische Mischminuskel („Gotico-Humanistica“). Ebenfalls Teile eines Gestühls oder aber einer Emporenbrüstung sind vier Fragmente eines in Flachschnitzerei ausgeführten Apostel-Credo-Zyklus von [Druckseite XLI] 1499 (nr. 145). Vielleicht aus Kloster Adelberg rührt ein in Ottenbach aufgefundenes, von Jörg Syrlin d. Ä. 1458 signiertes Lesepult mit Schnitzfiguren der vier Evangelistensymbole her (nr. 73). Inschriftlich bezeichneter Skulpturenschmuck ist nur noch in Süßen erhalten: Hier halten die drei steinernen Marienfiguren vom Heiligen Grab Salbdosen mit Namenbeischriften (nr. 201).

Von den ehemals sicher zahlreichen in den Kirchen angebrachten Spruchtafeln mit religiösen Sprüchen und Ermahnungen an Priester und Kirchenbesucher ist im Bearbeitungsgebiet nur eine einzige aus vorreformatorischer Zeit überliefert, die sich in der Sakristei der Geislinger Stadtkirche befand und die die Priester zur ordentlichen Verrichtung der Gebete anhielt (nr. 208 †). Schließlich dürfte auch das von Wollaib beschriebene große, zur Verhängung des Hochaltars in der Fastenzeit dienende Hungertuch in Gingen an der Fils (nr. 364 †) mit seinen biblischen Bildern und Beischriften noch aus der Zeit vor der Einführung der Reformation stammen.

Die evangelische Kirchenausstattung des 16. und 17. Jahrhunderts ist heute fast völlig verschwunden. Sie fiel wohl mehr den Kirchenrenovierungen und -umbauten der letzten Jahrhunderte als Zerstörungen durch Krieg oder Brand zum Opfer. Nach dem Umschwenken der Ulmer Kirche zum Luthertum wurden nach der zwischenzeitlichen völligen Ablehnung von Bildschmuck in der Kirche im frühen 17. Jahrhundert wieder Altäre geschaffen, die mit Gemälden biblischer Szenen ausgestattet wurden. Die Bilder erhielten jetzt aber – oft umfangreiche – erklärende Inschriften in Form von Bibelsprüchen oder von deutschen Versinschriften. In Türkheim und in Geislingen wurden auf die Altäre ferner lange Gedenkinschriften in deutschen (in Geislingen auch in lateinischen) Versen aufgemalt. Besonders originell ist die namentliche Eintragung der amtierenden Richter und eine genaue nach Stand, Geschlecht und Familienstand spezifizierte Bevölkerungsstatistik auf der Rückseite des Türkheimer Altars (nr. 410 †).

In Kuchen, Türkheim und Geislingen trugen die Emporen Inschriften (nrr. 405 †, 417 †, 433 †). Dabei handelte es sich in erster Linie um Bibelzitate, aber auch um Gedenk- und Belehrungsinschriften oder um Gebete in Versform. Die Kanzel als Zentrum der protestantischen Kirchenausstattung war bevorzugter Träger von Inschriften. Meist auf der Brüstung, aber auch im Schalldeckel wurden Bibelzitate oder religiöse Sprüche in deutscher Sprache aufgemalt, die die zentrale Bedeutung der Verkündigung von Gottes Wort hervorheben.

Ein Chorpult in Hausen an der Fils trug eine lange Versinschrift, die die Leser zum Kirchengesang aufforderte (nr. 414 †). Almosentafeln mit inschriftlichem Aufruf zur Armenspende haben sich in Überkingen und Göppingen erhalten, eine dritte aus Kuchen ist nur mehr kopial überliefert. Schließlich seien noch ein Türkheimer Taufstein mit Nameninitialen der örtlichen Amtsträger und eine Geislinger Orgel mit Stiftungsinschrift (nr. 441 †) erwähnt.

Eine der wenigen Kirchenausstattungsinschriften des 17. Jahrhunderts aus dem katholischen Bereich ist die lateinische Renovierungsinschrift des Dotzburger Gnadenbilds mit Nennung der Stifter (nr. 389), zugleich ein Zeugnis der Gegenreformation in der Herrschaft Wiesensteig.

An inschriftlich bezeichneten liturgischen Geräten sind aus vorreformatorischer Zeit nur das Wiesensteiger Reliquienkreuz von 1475 (nr. 94) und einige spätgotische Kelche erhalten. Drei der Kelche tragen Jesus-Anrufungen (einmal in der ausführlicheren Form ihesvs hilf vns), einer eine Stiftungsinschrift. Eine barocke Monstranz von 1621 aus Drackenstein ist ebenfalls mit einer gravierten langen Stiftungsinschrift versehen. Vom evangelischen Kirchengerät des Berichtszeitraums sind einzig drei Kelche in Göppingen und Zell unter Aichelberg erhalten mit Datierung bzw. Besitzvermerk. Eine 1646/47 für die Altenstädter Kirche gestiftete aus Abendmahlskanne, Taufschüssel und Taufkännchen bestehende Garnitur mit religiösen Versinschriften, Bibelsprüchen und Nennung der Stifternamen (nrr. 481 †, 482 †, 483 †) ist dagegen ebenso verloren wie ein anläßlich des Reformationsjubiläums 1617 gestiftetes, vielleicht aus Sachsen stammendes Silberkännchen aus der Dürnauer Kirche (nr. 421 †).

4.4. Inschriften an Gebäuden, Wandmalereien

Unter den ortsfest an Gebäudeteilen angebrachten Inschriften bilden im Landkreis Göppingen die Inschriften auf Wandmalereien die größte Gruppe133). Der Bildersturm der Reformation, Zerstörungen von Kirchen und immer wieder auch Umbaumaßnahmen führten zu großen Verlusten des Bild-, vor allem aber auch des Schriftbestandes an Wänden und Gewölben. Übertünchte und im vorigen oder in diesem Jahrhundert wieder freigelegte Wandgemälde erfuhren nicht selten eine unsachgemäße Restaurierung, wobei besonders dem Schriftbefund wenig Sorgfalt zugewandt wurde.

[Druckseite XLII]

Die nur mehr fragmentarisch erhaltenen in romanischer und gotischer Majuskel ausgeführten Inschriften auf Wand- und Gewölbemalereien des 13. und 14. Jahrhunderts in Altenstadt, Faurndau, Oberwälden, Gruibingen und Heiningen sind kurze erläuternde Bildbeischriften, Bibelzitate auf Spruchbändern oder Namenbeischriften. Bemerkenswert, weil für den südwestdeutschen Raum vergleichsweise früh, ist eine nur abschriftlich überlieferte Malersignatur in Verbindung mit einer Fertigstellungsinschrift von 1363 in der Altenstädter Michaelskirche (nr. 20 †).

Im 15. Jahrhundert ist die Schrift der Wandmalereien die gotische Minuskel. In Bezgenriet, Gruibingen und Zell unter Aichelberg finden sich längere deutschsprachige Fertigstellungsinschriften nach dem einheitlichen Formular: dis ward gemalt da man zalt von cristus geburt … iar. Wie bisher finden sich die Inschriften hauptsächlich in Spruchbändern und als Bildbeischriften in den Rahmenleisten der Bildfelder134). In Maitis wurden die Weihekreuze der Kirche mit den Apostelnamen beschriftet (nr. 79). Um die Jahrhundertmitte entstand in der Göppinger Oberhofenkirche ein monumentales Wandbild zum Gedenken an die in einem Gefecht auf württembergischer Seite Gefallenen mit ausführlicher Gedenkinschrift (nr. 65). Die vermutlich um 1475 anzusetzenden Ahnenreihen mit Namenbeischriften in den Stuben der Rechberger-Burgen Donzdorf, Staufeneck und Ravenstein (nrr. 95 †, 96 †, 97 †) waren wohl ebenfalls als Wandmalereien ausgeführt.

Gegen Ende des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts finden sich ausführlichere Bilderläuterungen, die über die bisherigen kargen Bildüberschriften hinausgehen, so zu dem Leben-Jesu-Zyklus und zu den Bildern der Befolgung und Übertretung der Zehn Gebote in der Dürnauer Kirche (nr. 176), zur Darstellung der Gründungslegende des Oberhofenstifts in Göppingen (nr. 121) und vor allem zu der in sechs Bildern geschilderten Klostergründungsgeschichte in der Adelberger Ulrichskapelle (nr. 188). Eine längere chronikalische Versinschrift wurde auch dem Wandgemälde Friedrich Barbarossas in der Hohenstaufener Jakobskirche hinzugefügt (nr. 360 †), das bereits in die Zeit nach der Einführung der Reformation gehört.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und im 17. Jahrhundert wurden in den evangelischen Kirchen, zunächst anstelle der übertünchten Wandbilder, später dann auch mitunter als Beischriften zu neu geschaffenen Wandgemälden mit biblischen Szenen, Bibelzitate und religiöse Sprüche, Paraphrasen von Bibelstellen, Kirchenväterzitate in deutscher Sprache und Gebete in großer Zahl aufgemalt. Davon ist nichts mehr erhalten, aber Wollaib überliefert diese Inschriften, die als programmatische Einheit zusammen mit den Beschriftungen der Kirchenausstattung gesehen werden müssen, für die Kirchen in Geislingen, Stötten, Süßen, Altenstadt, Überkingen und vor allem in Türkheim und Kuchen. Für das inschriftliche Programm waren sicherlich auch in den Fällen, in denen dies nicht explizit bezeugt ist, die Pfarrer verantwortlich. Auswahl und Gruppierung der deutschsprachigen Inschriften, die jeweils einem gemeinsamen Themenkomplex (z. B. Taufe, Abendmahl, Kirchengesang, Verhalten gegenüber der Obrigkeit) gewidmet sind oder sich an eine bestimmte Zielgruppe richten, deren Sitzplätze sich in unmittelbarer Nähe dieser Inschriften befanden (Amtmann, Richter, Schulmeister, Knechte, Mägde usw.), sollten sicherlich der Belehrung der Kirchenbesucher dienen. Dagegen wurden die zahlreichen von den Kirchgängern nicht zu entziffernden und nicht zu verstehenden hebräischen Bibelzitate in der Türkheimer Kirche (nr. 417 †) wohl in erster Linie angebracht, um das Wort Gottes zu vergegenwärtigen.

Im späten 16. oder frühen 17. Jahrhundert wurde ein monumentales Fresko in der Ramsberger Schloßkapelle mit Darstellung Christi in der Kelter geschaffen (nr. 418). Die langen Versinschriften erläutern zum einen das Bildgeschehen, teilen aber zum anderen auch Vorgänge mit, die im Bild nicht dargestellt, jedoch zum Bildverständnis notwendig sind.

Glasmalereien mit Inschriften sind aus dem Bearbeitungsgebiet nur in sehr geringer Zahl überliefert, erhalten hat sich davon nichts. Ins 15. Jahrhundert gehören einige biblische Szenen und Heiligendarstellungen mit Bittsprüchen und vermutlich mit Darstellung der Stifter in Geislingen und Süßen (nrr. 59 †, 63 †, 101 †) sowie Wappen und Beischriften aus der Geislinger Stadtkirche (nr. 44 †). Aus dem 16. Jahrhundert und aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts ist nur eine Reihe von Kabinettscheiben mit Wappenbeischriften aus Geislingen, Göppingen und Wiesensteig bezeugt.

Die inhaltlich ergiebigste Gruppe der Inschriften an Gebäuden sind die Bau- und Weiheinschriften. Sie berichten in knapper oder ausführlicher Form über Baubeginn oder -abschluß eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils und überliefern in vielen Fällen die Namen der Bauherren oder Stifter. Weiheinschriften nennen das Datum der Kirchweihe. Die einfachsten Bauinschriften sind bloße Jahreszahlen, die an der Stelle, an der sie angebracht sind, in der Regel die Vollendung eines bestimmten Bauabschnitts bezeichnen, einen Umbau oder eine Renovierung dokumentieren. Diese [Druckseite XLIII] isolierten Bauzahlen wurden im vorliegenden Band, wie eingangs begründet, nicht aufgenommen. Ausgeschriebene oder abgekürzte Bauherren- oder Baumeisternamen begegnen in Verbindung mit Bauzahlen aufgemalt, in Stein gehauen oder in Fachwerkbalken geschnitzt im Bearbeitungsgebiet nur vereinzelt. Besonders im Bereich der Bürgerhäuser dürfte die Verlustrate derartiger einfacher Bauinschriften recht hoch zu veranschlagen sein.

Die älteste Bau- und Weiheinschrift des Landkreises ist die berühmte Gingener Inschrift von 984, die erste Bauinschrift auf deutschem Boden, die nach der christlichen Aerenrechnung datiert ist (nr. 2). Die eigentliche Bauinschrift ist als Aktivsatz mit dem Bauherrn als Subjekt konstruiert (Salemannus abbas ... hoc oratorium … erexit), während die Weihenotiz als Passivkonstruktion angehängt ist. Ebenfalls passiv konstruiert ist eine Weiheinschrift, die wohl um 1200 anzusetzen ist (nr. 4 †): … dedicatum est hoc templum. Aus dem 15. Jahrhundert stammen die frühesten deutschsprachigen Bauinschriften an der Geislinger Stadtkirche (1424) und an der Göppinger Oberhofenkirche (1436). Erstere nennt sowohl den Auftraggeber – den Rat der Stadt Ulm – als auch die mit der Grundsteinlegung beauftragte Einzelperson, die zudem in einem Stifterrelief mit ihrem Wappen abgebildet ist.

Der Grundstein der Wäschenbeurer Kirche von 1505 (nr. 179) enthält nur die Jahreszahl und anstelle einer Bauinschrift ein Votum (in der er Vnser liebe Frow Vnd sancti iohanniS). Wesentlich ausführlicher sind die lateinischen Bau- und Grundsteinlegungsinschriften, die im ausgehenden 15. und im frühen 16. Jahrhundert unter den Äbten Berthold und Leonhard Dürr in Kloster Adelberg, an der Hundsholzer Dorfkirche und am Adelberger Klosterhof in Göppingen angebracht wurden (nrr. 118, 169, 199). Die Göppinger Inschrift ist in elegischen Distichen abgefaßt und dient gleichzeitig als Lobgedicht auf Abt Leonhard.

Im 16. Jahrhundert überwiegen die Bauinschriften aus dem weltlichen Bereich. Hervorzuheben sind eine in deutsche Verse gekleidete Inschrift Graf Ulrichs von Helfenstein am Wiesensteiger Schloß von 1555, in der in ungewöhnlicher Weise Bauverzögerung und unerwartet hohe Kosten zur Sprache kommen (nr. 264 †), sowie die mit einer Wappentafel kombinierte lange Bauinschrift Konrads VII. von Rechberg auf Burg Staufeneck von 1592, in der die Errichtung des Baus zu Ehren der eigenen Familie besonders betont wird (nr. 337).

Anläßlich der Errichtung der Göppinger Stadtkirche 1617–19 ist eine ganze Serie von Bauinschriften im Auftrag Herzog Johann Friedrichs von Württemberg entstanden. Eine in den Grundstein eingelassene Tafel und eine in Stein gehauene Bauinschrift am Westportal der Kirche trugen lateinische Inschriften, die neben dem Bauherrn jeweils auch den Architekten nannten (nrr. 422 †, 424 †), während die Inschrift zur Erinnerung an die Einweihung der Kirche in deutschen Versen abgefaßt ist (nr. 431).

4.5. Wappentafeln in Kur- und Badeorten

Der mittelalterliche Brauch des Adels, auf Reisen an der Herberge sein eigenes Wappen aufzuhängen, um so für alle sichtbar seine Anwesenheit kundzutun135), führte spätestens im 16. Jahrhundert dazu, daß die Gäste – und jetzt durchaus nicht mehr nur Adelige – bei ihrer Abreise dem Wirt ihr Wappen gewissermaßen als „Reiseandenken“ verehrten. Die Wappen wurden offenbar meist erst eigens dazu am Ort von Malern angefertigt136). An beliebten Reisezielen wie den Bad- und Kurorten Göppingen, Jebenhausen und Überkingen scheint es eine regelrechte Massenproduktion solcher Wappentafeln gegeben zu haben137). Die übliche Form war offenbar das rechteckige Holzbrett, bemalt mit Wappen, Namen und Titeln des Gastes sowie meist mit der den Aufenthalt bezeichnenden Jahreszahl. Dazu konnten bildliche Darstellungen und Devisen, gelegentlich auch kürzere Versinschriften kommen. [Druckseite XLIV] Einige repräsentative Exemplare dieser Tafeln, durchweg mit einer Art „Schutzdach“ versehen, haben sich im Göppinger Christophsbad und im Überkinger Badhotel erhalten. Bei weniger aufwendigen Tafeln waren Wappen und Inschrift auf Papier gemalt und auf das Holzbrett aufgeklebt. Die bezeugten Wappentafelstiftungen beginnen im Bearbeitungsgebiet erst 1551.

5. Die Schriftformen

5.1. Vorkarolingische und karolingische Kapitalis

Zu einer genaueren schriftgeschichtlichen Einordnung der im 7. Jahrhundert gefertigten Inschriften der Gürtelbeschläge aus dem alamannischen Reihengräberfriedhof in Donzdorf (nr. 1) fehlt ausreichendes Vergleichsmaterial. Der Buchstabenbestand ist kapital; allerdings sind die Bögen häufig eckig ausgeführt, bisweilen gar rechtwinklig gebrochen. G mit abgesetzter und Q mit sehr hoch angesetzter Cauda, M mit hochgezogenem Mittelteil, N mit an der linken Haste tief ansetzendem Schrägbalken und flachgedecktes A sind die wichtigsten Abweichungen vom – im 7. Jahrhundert längst nicht mehr verpflichtenden – Kanon des klassischen Kapitalisalphabets. Die durch Aussparung der Flächentauschierung hergestellten Inschriften haben völlig einheitliche Strichstärke und keine Sporen. Sie unterscheiden sich deutlich von den zeitgleichen fränkisch-rheinischen Inschriften, die als typische Merkmale die von den Runen beeinflußten Hastenverlängerungen und eine Häufung eckiger Buchstabenformen aufweisen138).

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Gingen an der Fils, nr. 2

[Druckseite XLV]

Die im Zuge der karolingischen Renaissance erfolgte Schriftreinigung in Orientierung an den Vorbildern der antiken Inschriften ließ auch in Gebieten, die nie unter römischer Herrschaft gestanden hatten und daher keine direkten inschriftlichen Schriftmuster für die klassische Kapitalis besaßen, besten Vorbildern verpflichtete Kapitalisinschriften mit regelmäßiger Bogen- und Linksschrägenverstärkung, Wechsel von Haar- und Schattenstrichen und Sporen an Hasten-, Balken- und Bogenenden entstehen139). Nebenformen wie eckiges C und G oder Unzialbuchstaben (D, E, H, M) sowie Ligaturen und Abkürzungen sind selten. Die Orientierung an den antiken Vorbildern wird im späten 9. und im 10. Jahrhundert im allgemeinen schwächer, doch dringen nur langsam wieder verstärkt Unzialformen und Ligaturen in das Kapitalisalphabet ein. Die Gingener Bau- und Weiheinschrift von 984 (nr. 2) gehört noch der karolingischen Schriftepoche an, doch lassen die sehr regelmäßigen Buchstaben weder Linksschrägen- und Bogenverstärkungen noch Sporen erkennen140), sie sind vielmehr in einheitlicher Strichstärke eingehauen. Die Schaft- und Bogenenden sind kaum verbreitert; Unzialformen fehlen. Abweichungen von der klassischen Kapitalis sind vor allem die asymmetrische Verzerrung des M und die stumpfen Spitzen von A, M und N. Bemerkenswert sind die aus drei übereinandergesetzten Punkten gebildeten Interpunktionszeichen. Im südwestdeutschen Raum mangelt es an vergleichbaren Steininschriften der ottonischen Zeit141); durch ihre genaue Datierung und die qualitätvolle Ausführung bildet die Gingener Inschrift einen wichtigen Fixpunkt für die Entwicklung der Monumentalschrift.

5.2. Romanische und gotische Majuskel

Der romanischen Majuskel lassen sich im Bearbeitungsgebiet nur vier erhaltene Inschriften zuordnen. Lediglich eine, auf einer Faurndauer Grabplatte des 12. Jahrhunderts, ist in Stein eingehauen (nr. 3). Sie weist keine Unzialformen und keine Ligaturen auf; als Doppelform erscheint neben dem runden ein eckiges C. A ist trapezförmig. Alle Linien, auch die Sporen, sind einheitlich dünn ausgeführt. Die Schrift zeigt noch keinen Ansatz zu Bogenschwellungen oder Hastenverbreiterungen.

In die 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts gehört das Altenstädter Wandgemälde mit Darstellung einer Stifterin und mit fragmentarischer Beischrift. Auch hier ist der erhaltene Buchstabenbestand noch kapital, allerdings sind die Hasten- und Balkenenden durch Ausrundung der Sporenansätze zu Dreiecken oder Keilen verdickt. Auch die Ansätze des oberen und unteren Balkens des E am Schaft sind deutlich ausgerundet. D hat eine leichte Bogenverstärkung; A ist mit beidseitig weit überstehendem Deckbalken und geknicktem Mittelbalken gebildet, das W aus zwei verschränkten V.

Die plumpen Schriftformen auf den beiden Glocken in Boll und Drackenstein, die wohl in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zu datieren sind (nrr. 6, 7), taugen kaum für eine schriftgeschichtliche Einordnung und Auswertung. Beide Inschriften verzichten auf Sporen, die freien Enden sind allenfalls keulenförmig verdickt (Boll) oder – bei C und S – nach außen umgebogen (Drackenstein). Die Drackensteiner Inschrift ist linksläufig und spiegelverkehrt angebracht. An nicht-kapitalen Grundformen finden sich lediglich in Boll ein T mit unten eckig nach rechts gebogener Haste und in Drackenstein das runde N.

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Boll, nr. 6

Aus Mangel an weiteren erhaltenen Inschriften des 13. Jahrhunderts läßt sich der Übergang von der romanischen zur gotischen Majuskel im Bearbeitungsgebiet nur unzureichend dokumentieren. Die beiden um 1300 gegossenen Glocken in Drackenstein und Eschenbach (nrr. 8, 9) sind so schwer [Druckseite XLVI] zugänglich, daß ihre Schriftformen nur bedingt zur Untersuchung herangezogen werden können. Die Eschenbacher Glockeninschrift zeigt noch keine Buchstabenabschlüsse, doch sind die Hasten- und Balkenenden zu kräftigen Keilen verbreitert, kapitales E hat einen verdoppelten Schaft, und an Unzialformen finden sich – neben den entsprechenden Kapitalisvarianten – A mit s-förmig gekrümmter rechter Schräghaste, links geschlossenes M mit in den rechten Bogen eingefügtem Zierbalken sowie U; als Zierformen weisen einige Buchstaben Nodi auf. Noch ausgeprägter sind die keilförmigen Verbreiterungen der freien Buchstabenenden der Drackensteiner Glockeninschrift, deren Buchstaben – nur E ist unzial – ebenfalls noch keine Tendenz zur Abschließung erkennen lassen142). Die in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts oder vielleicht noch am Ende des 13. Jahrhunderts gegossene älteste Heininger Glocke (nr. 15) hat bereits das geschlossene unziale E mit deutlicher Ausrundung der Innenkontur; der Bogen des P und R ist aufgebläht; die Bogenenden des S sind gespalten.

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Heiningen, nr. 15

Die Beischriften der Wandmalereien in Faurndau (nr. 10) aus dem frühen 14. Jahrhundert sind dann bereits in einer voll entwickelten gotischen Majuskel mit zahlreichen runden Formen, starken Bogenschwellungen und Buchstabenabschlüssen (bei C und E) ausgeführt; Bögen und Hasten erhalten häufig begleitende Zierstriche. Die Inschriften der Gewölbemalereien in derselben Kirche weisen diese Zierformen nicht auf. Sie dürften etwas früher, vielleicht noch im ausgehenden 13. Jahrhundert, entstanden sein.

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Faurndau, nr. 10 I (Gewölbemalereien) und 10 II–III (Wandmalereien)

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Oberwälden, nr. 11

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Gruibingen, nr. 16

Die ebenfalls noch in die 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts einzureihenden Beischriften der Wandmalereien in Oberwälden und Gruibingen (nrr. 11, 16) sind den Faurndauern vergleichbar. Die nur mehr in spärlichen Fragmenten erhaltenen Oberwäldener Inschriften setzen neben den begleitenden Zierstrichen auch Halbnodi als Schmuckelemente ein. Der Abschlußstrich des C erreicht Hastenstärke. Die aus der zweiten Jahrhunderthälfte erhaltenen Heininger Wandmalereiinschriften (nr. 25) lassen keine deutliche Weiterentwicklung der Schriftformen erkennen. Sie zeichnen sich aber gegenüber den früheren Inschriften durch einen viel einheitlicheren Duktus aus. Bemerkenswert ist, daß alle Wandmalereiinschriften des Kreises Göppingen das flachgedeckte A, meist mit geknicktem Mittelbalken, aufweisen, während das als ein Leitbuchstabe der gotischen Majuskel geltende pseudounziale A nirgends Verwendung findet.

[Druckseite XLVII]

In Stein eingehauen, begegnet die gotische Majuskel erst ab der Mitte des 14. Jahrhunderts. Die Inschrift einer Grabplatte in Steinenkirch von 1348 (nr. 14) zeigt durch den Wechsel von starken Bogenschwellungen, Schafteinschnürungen und haarfein ausgeführten Bogenlinien und Balken die für die ausgebildete gotische Majuskel charakteristische innere Spannung. Erstmals läßt sich das pseudounziale A nachweisen. Halbnodi sind als Zierformen ebenso verwendet wie in einer im selben Jahr entstandenen Faurndauer Grabinschrift (nr. 13), die aber insgesamt sehr viel unregelmäßiger ausgeführt ist und in der die runden Buchstabenformen überwiegen. Die Bogenenden des unzialen H, des geschlossenen unzialen M, des runden N und des U sowie die Cauda des R sind nach außen umgebogen und zu flachen, breiten Dreiecken verdickt.

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Donzdorf (aus Faurndau), nr. 13

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Donzdorf (aus Faurndau), nr. 23

Gleichmäßiger und in den Einzelformen breiter sowie mit deutlicher ausgerundeten Bogenschwellungen präsentiert sich die Schrift einer ebenfalls aus Faurndau stammenden Grabplatte von 1374 (nr. 23). Die Balkenenden von L und T sind zu langen, hoch aufragenden bzw. weit hinabreichenden Keilen ausgezogen, die den Buchstaben zur Seite hin abschließen. Das pseudounziale A hat einen linksschrägen Mittelbalken. Ähnliche, fast quadratische Proportionen hat die tief ausgehauene Majuskel einer Grabplatte von 1366 in Steinenkirch (nr. 22), deren starke Verwitterung freilich keine genauere Schriftuntersuchung erlaubt.

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Sulpach, nr. 26

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Göppingen-St. Gotthardt, nr. 27

Als Beispiele für die gotische Majuskel mit spitz ausgezogenen Bogenschwellungen, wie sie erst ab dem zweiten Drittel des 14. Jahrhunderts in Monumentalschriften vorkommt, lassen sich nur zwei Glockeninschriften namhaft machen. Die Majuskel der Sulpacher Glocke (nr. 26) hat umgebogene, dreieckig verdickte Bogen- und Caudeneneden. C und unziales E sind so stark rechts eingeschnürt, daß sie eine fast rautenförmige Außenkontur erhalten und der nach außen durchgekrümmte Abschlußstrich als angesetzter Bogen erscheint. Viel gleichmäßiger und einheitlich durchstilisiert ist die Schrift der Glocke in Göppingen-St. Gotthardt aus der zweiten Jahrhunderthälfte (nr. 27). Bogeninnenschwellungen bei C, E und O, beinahe Hastenstärke erreichende senkrechte Abschlußstriche von C und E, analog dazu beidseitig durch Verschmelzung der Sporen mit den Bögen senkrecht abgeschlossenes S und vor allem die wellenförmig gebogenen, spitz auslaufenden Sporen prägen das Gesamtbild. Diese Schriftausprägung war vor allem im fränkischen Raum beliebt, so daß nicht verwundert, daß die Glocke von einem Nürnberger Gießer gegossen wurde. Eine letzte Verwendung der gotischen Majuskel im Bereich der Glockeninschriften läßt sich auf einer verlorenen Glocke aus der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts in Geislingen-Altenstadt erschließen (nr. 60 †).

[Druckseite XLVIII]

In Stein und auf Wandmalereien läßt sich die Majuskelschrift im 15. Jahrhundert nur noch als Auszeichnungsschrift in Versalfunktion, sei es als Versalien der gotischen Minuskel, sei es isoliert als Initialen (nrr. 105, 110, 199), beobachten. In der Datierung der Wandmalerei in Bezgenriet (nr. 35: 1409) ist die gotische Majuskel lediglich für die römischen Zahlzeichen der Jahreszahl verwendet, für den übrigen Text dagegen die gotische Minuskel.

5.3. Gotische Minuskel

Die gotische Minuskel, die andernorts bereits ab der Mitte des 14. Jahrhunderts allmählich und gegen Ende des Jahrhunderts verstärkt im inschriftlichen Bereich Verwendung fand und die gotische Majuskel als Monumentalschrift langsam verdrängte143), läßt sich im Kreis Göppingen erst in Inschriften des frühen 15. Jahrhunderts nachweisen. Da abgesehen von einigen nicht sicher datierbaren Glockeninschriften aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts die letzte Majuskelinschrift schon 1374 entstanden ist (nr. 23), der Gebrauch von Majuskel und Minuskel sich mithin nicht überschneidet, verbietet der dünne Überlieferungsbefund – wie im benachbarten Rems-Murr-Kreis144) – eine nähere zeitliche Festlegung des Ablösungsprozesses der einen durch die andere Schrift.

Die früheste Minuskelinschrift findet sich auf einer Glocke von 1408 (nr. 33)145), es folgen Wandmalereiinschriften in Bezgenriet, Gruibingen und Zell von 1409, 1417 und 1421 (nrr. 35, 37, 39). Die Gruibinger und Zeller Inschriften, die wohl von demselben Maler gemalt wurden, haben nicht besonders prägnante, aber doch deutlich erkennbare Ober- und Unterlängen, sind also nicht, wie dies bei frühen Minuskelschriften häufig zu beobachten ist, in ein Zweilinienschema gepreßt. Bemerkenswert sind die weit unter die Grundlinie gezogenen, unten nach rechts umbiegenden haarfeinen Abstriche am Fortsatz des g, an der Fahne des r und am Balken des t. Die beiden Inschriften verwenden wie die in Bezgenriet Versalien zur Hervorhebung der Zahlzeichen.

Auch die erste in Stein eingehauene Minuskelinschrift, die sorgfältig ausgeführte Grundsteinlegungsinschrift an der Geislinger Stadtkirche von 1424 (nr. 41), weist deutliche Ober- und Unterlängen sowie einen Versal auf. Trotz der etwas ungleichmäßigen Ausrichtung der Hasten entsteht durch ihre enge Aneinanderfügung der für die Textura charakteristische Eindruck der „Gitterschrift“. Die übrigen Steininschriften des 15. und des frühen 16. Jahrhunderts sind dann mit Ausnahme von drei Grabplatten von 1465 und 1466 (nrr. 80, 82 †, 84) und einer von 1494 (nr. 131) durchweg mit Versalien ausgestattet, die sich aber häufig auf das A von Anno am Beginn der Inschrift und das M in Zahlzeichenfunktion beschränken. Über die Form der Versalien der eingehauenen Inschriften in Stein und Holz sowie der gegossenen Grabinschriften orientiert das Schaubild. Durch die systematische Zusammenstellung der Versalienformen lassen sich immerhin in Einzelfällen Werkstattzusammenhänge aufdecken. So weisen die sich aus einem Mischalphabet rekrutierenden Versalien der Grabplatte der Anastasia von Wernau von 1500 in Göppingen (nr. 164) trotz der ansonsten wenig charakteristischen Schrift eindeutig auf dieselbe Werkstatt hin, die drei weitere Grabmäler in Oppenweiler, Murrhardt und Stuttgart-Stammheim gefertigt hat146).

Die Qualität der Schriftausführung schwankt erheblich. Von besonderer Qualität ist die versenkt-erhaben eingehauene Inschrift auf einem Drackensteiner Epitaph von 1442 (nr. 56) mit gespaltenen Oberlängen und weit in Zierlinien ausschwingenden Bögen von e, h und s sowie mit Rosetten-Worttrennern. Zur Vorbereitung der Inschrift wurde ein regelmäßiges Gitter aus waagerechten und senkrechten Linien auf der Schriftfläche angelegt, deren Abstand jeweils der Stärke einer Haste entspricht. Eine ähnlich sorgfältige Vorritzung erhielt eine 1479 angefertigte Göppinger Grabplatte (nr. 100). Eine reduzierte Zahl von Hilfslinien zur Markierung von Mittelband, Ober- und Unterlängengrenzen zeigt eine weitere Göppinger Grabplatte von 1466 (nr. 84).

[Druckseite XLIX]

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Die Versalien der gotischen Minuskel in chronologischer Reihenfolge

Daneben stehen unbeholfen gehauene, unregelmäßige Inschriften wie auf der Grabplatte der Anna von Westerstetten in Drackenstein (1494: nr. 131) und gelegentlich sogar flüchtig ausgeführte Inschriften mit kursiven Zügen (nrr. 91, 117 †). Einzelne aus Kursiven und Bastarden übernommene Elemente, wie v und w mit gebogenen Hasten, trifft man ab dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts auch in ansonsten noch gänzlich der Textura verpflichteten Inschriften an (z. B. nr. 128).

Eine regelmäßige Entwicklung der Schriftformen läßt sich im Göppinger Inschriftenmaterial weder für das „Wachsen“ der Ober- und Unterlängen noch für die Gestaltung der Hastenenden (etwa hin zur gespaltenen Form) noch für eine etwaige Zunahme von Zierformen konstatieren. Vielmehr kommen die unterschiedlichsten Ausformungen gleichzeitig vor, was auch nicht verwundert angesichts der Übernahme der Schriftart als einer bereits fertigen, aber in zahlreichen verschiedenen Varianten existierenden Buchschrift. Ligaturen sind im allgemeinen nur sparsam eingesetzt. Auffällige Häufungen finden sich nur in lateinischen Inschriften, die dann auch zahlreiche Abkürzungen aufweisen (nr. 118). Am schwächsten sind die Ober- und Unterlängen in den meisten der gegossenen und zwischen Stege eingeschlossenen Glockeninschriften des 15. Jahrhunderts ausgeprägt. Hier fehlen auch die Versalien. Erst auf einer Lachaman-Glocke und auf einigen Sidler-Glocken [Druckseite L] des frühen 16. Jahrhunderts werden vereinzelt Versalien verwendet. Die gegossene Grabinschrift eines Geislinger Priesters von 1500 weist als einzige Inschrift des Bearbeitungsgebiets das sogenannte „Kasten-a“147) mit durchgehender linker Haste und waagerechtem Mittelbalken auf (nr. 167).

Die Wandmalereiinschriften des 15. und frühen 16. Jahrhunderts in Auendorf, Salach, Göppingen-Oberhofen, Maitis, Gingen, Krummwälden, Dürnau und Adelberg sind entweder so schlecht erhalten oder aber schon früh in anderen Schriftformen übermalt worden, daß sie nicht für zuverlässige Schriftuntersuchungen herangezogen werden können. Dasselbe gilt für den 1530 neu beschrifteten Totenschild Konrads von Degenfeld von 1430 (nr. 46). Auf einigen spätgotischen Kelchen wurden die Inschriften in der über Musterbücher verbreiteten besonderen Form der Bandminuskel mit Schattenschraffur eingraviert (nrr. 173, 174, 210), freilich nicht immer mit dem richtigen Verständnis für die Struktur der Buchstaben.

Die grazile, schmale, mit haarfeinen Zierlinien reichlich geschmückte Minuskel des Göppinger Scherb-Epitaphs von 1528 (nr. 227) ist die vorerst letzte Steininschrift in reiner gotischer Minuskel. Es folgen in den 30er und 40er Jahren insgesamt fünf Inschriftenträger in Eybach und Donzdorf, die aufgrund ihrer Schrifteigentümlichkeiten der Werkstatt Jakob Wollers in Schwäbisch Gmünd zugewiesen werden können. Die unausgewogene Schrift ist zwar in der Substanz noch als gotische Minuskel anzusprechen (Hastenbrechung, Umbrechen von f und langem s auf der Grundlinie, zweistöckiges a), sie ist aber mit zahlreichen Fremdformen durchmischt, die vorwiegend der Fraktur entnommen sind (spitzovale Grundform von c, „unzialem“ d und o, geschwungene Bögen von g, h, v und w; Versalien). Die Versalien weisen eine große Variationsbreite auf.

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Jakob Woller: Versalien der Inschriften nrr. 233, 234, 241, 251

Eine Geislinger Grabplatte von 1553 (nr. 262) zeigt eine noch stärkere Durchmischung der gotischen Minuskel mit Frakturformen (einstöckiges a, Oberlängenschleifen). Eine manierierte Minuskel mit starrer Oberlängenspaltung, kreisförmigen i-Punkten und paragraphzeichenförmig in Zierlinien ausgezogener r-Fahne auf einer Donzdorfer Grabplatte von 1563 (nr. 275) erscheint wegen der auffällig runden Form von v und w, dem insgesamt stark aufgelockerten Schriftbild und vor allem wegen der Frakturversalien ebenfalls als Mischschrift. Wesentlich regelmäßiger und sorgfältiger ausgeführt sind die Inschriften einer Werkstatt, die in Göppingen und Faurndau in den 60er Jahren des 16. Jahrhunderts vier Grabmäler geschaffen hat (nrr. 276, 278, 284, 285). Der schmale Duktus der gesamten Schrift erinnert wieder stärker an die gotische Minuskel, während einzelne Buchstabenformen (einstöckiges neben zweistöckigem a, Schluß-s, Ausrundung einzelner Bögen; Versalien) der Fraktur zugehören. Ähnlich präsentiert sich die Mischschrift auf der Wappentafel des Donzdorfer Schlosses von 1568 (nr. 286), die aber sicherlich in einer anderen Werkstatt gefertigt wurde. Mit dieser zunehmenden Verfremdung der gotischen Minuskel in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts endet in den Inschriftenbeständen der bislang bearbeiteten Regionen in der Regel die monumentale Verwendung der Schriftart, und sie wurde völlig von Fraktur und Kapitalis verdrängt. Als Nachzügler wurde vereinzelt auf Glocken hingewiesen, deren Gießer die Model ihrer Vorgänger weiterverwendeten, so daß man auf Ulmer Glocken Wolfgang Neidhardts und sogar Hans Brauns noch bis ins 17. Jahrhundert hinein Inschriften in reiner gotischer Minuskel findet148). Auch im Kreis Göppingen haben eine Neidhardt-Glocke von 1596 und eine Braun-Glocke von 1619 (nrr. 347, 435 †) gotische Minuskel-Inschriften.

[Druckseite LI]

Ungewöhnlich ist allerdings das erneute Auftauchen von Steininschriften in einer sehr gleichmäßigen, dem strengen Kanon der Textura völlig entsprechenden gotischen Minuskel ab 1576 (nr. 297). Verantwortlich dafür ist das Festhalten der äußerst produktiven Werkstatt des Ulmer Bildhauers Hans Schaller an dieser Schriftart149). Charakteristisch für Schallers Minuskel ist der sehr gleichmäßige Duktus: Die Höhe des Mittelbandes entspricht dem Abstand zum Mittelband der nächsten Zeile. Ober- und Unterlängen sind deutlich ausgeprägt, die Oberlängen sind schräg abgeschnitten. Bemerkenswerte Einzelformen sind das h, dessen Bogen in eine lange, weit unter die Grundlinie reichende Haste umgebildet ist, r mit geschwungenem Abstrich an der Fahne, t mit steil aufragender, in eine leicht nach rechts gebogene Spitze ausgezogener Haste und zweibogiges, auf der Grundlinie stehendes und in den Oberlängenbereich ragendes z; i hat einen kräftigen Quadrangel-Punkt. Als Interpunktionszeichen werden kurze Schrägstriche auf halber Zeilenhöhe gesetzt. Besonderes Erkennungsmerkmal der Schrift sind aber die eigenartig schlichten Versalien, die aus Frakturversalien umgeformt sind zu einem in Strichstärke und „Bauart“ hervorragend an die Textura angeglichenen Majuskelalphabet.

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Hans Schaller: Versalien der gotischen Minuskel

Neben der gotischen Minuskel bediente sich Schaller – besonders für Bibelsprüche, Wappenbeischriften und lateinische Texte – der Kapitalis. Eine ausführliche Würdigung und Beurteilung der Inschriftenproduktion der Ulmer Bildhauerwerkstatt ist in diesem Rahmen nicht zu leisten. Sie wird auch erst möglich sein, wenn das Inschriftenmaterial der Stadt Ulm, des Alb-Donau-Kreises, des Landkreises Biberach und der östlich angrenzenden bayerischen Landkreise vollständig gesichtet und ediert ist.

Die gleiche Minuskelschrift und die gleichen Versalien wie sein Vater verwendete auch Michael Schaller (geb. 1564, 1613 †). Allerdings fallen seine Arbeiten in der Qualität der Schriftgestaltung etwas ab. Soweit dies der Inschriftenbestand des Bearbeitungsgebiets erkennen läßt, sind die Inschriften insgesamt etwas schlechter proportioniert, die Versalien wirken etwas grober. Bei den Gemeinen lassen sich geringfügige Unterschiede zur Schrift Hans Schallers feststellen: So verläuft die schräge Schnittlinie der Oberschäfte nicht gerade, sondern geschwungen, und die Hastenspitzen sind zudem häufig in eine kurze gekrümmte Zierlinie ausgezogen; die Fahne von f und langem s ist nicht spitzwinklig, sondern waagerecht umgebrochen; der geschwungene Abstrich an der Fahne des r gerät häufig breiter und reicht gelegentlich fast bis auf die Grundlinie herab; die Spitze des t ist überdimensioniert und stärker nach rechts geknickt; zudem fallen Ligaturenhäufungen und besonders ungewöhnliche Ligaturenbildungen auf. Im Kreis Göppingen sind fünf Grabmäler Michael Schallers mit gotischen Minuskelinschriften aus den Jahren 1592 bis etwa 1601 erhalten (nrr. 335, 343, 353, 366, 370).

Auch der aus Nördlingen stammende und in Ulm tätige Steinmetz Peter Schmid (heir. 1584 in Ulm, † 1608) war Schüler Hans Schallers149) und bediente sich einer ähnlichen, freilich flüchtiger und unregelmäßiger gehauenen gotischen Minuskel. Die Versalien lassen deutlich das Vorbild der Schaller-Werkstatt erkennen, wenngleich sie uneinheitlicher wirken. Schmid hat vier Grabmäler in Überkingen, Türkheim und Geislingen geschaffen (nrr. 318, 325, 332, 377).

Am längsten „überlebte“ die gotische Minuskel in der Werkstatt des Ulmer Steinmetzen Georg Huber. Er stammte aus Mergentheim, war 1595 Lehrjunge Michael Schallers in Ulm, wo er das Bürgerrecht erlangte, und ist zwischen 1628 und 1648 gestorben150). Seine Minuskel und seine Versalien, die sich auf acht in den Jahren 1607 bis 1619 geschaffenen Geislinger Grabsteinen und einem Epitaph [Druckseite LII] finden, gleichen denen der Schaller-Werkstatt, die Schrift ist – bedingt durch das kleine Format der Grabsteine und die langen Texte – oft sehr klein. Die Ausführung ist ausgesprochen sorgfältig und steht in der Qualität nicht hinter den Bildreliefs zurück. Besondere Hervorhebung verdient die kunstvolle Ausschmückung der Versalien auf dem Altersheimer-Epitaph von 1611 (nr. 399) durch haarfeine Zierlinien und Kontraschleifen.

5.4. Frühhumanistische Kapitalis

Die aus Elementen der klassischen Kapitalis und vorgotischen Majuskelschriften unter vereinzelter Aufnahme griechisch-byzantinischer Schrifteigentümlichkeiten entwickelte frühhumanistische Kapitalis, die ab der Mitte des 15. Jahrhunderts gelegentlich und ab dem letzten Viertel des Jahrhunderts vermehrt im inschriftlichen Bereich Verwendung fand151), spielt im Inschriftenbestand des Landkreises Göppingen eine untergeordnete Rolle. Die vornehmlich dekorativ und bevorzugt in der Tafelmalerei und auf kunsthandwerklichen Erzeugnissen eingesetzte Schrift mit schmalen Proportionen (etwa 2:1) ist erstmals 1475 auf dem Wiesensteiger Reliquienkreuz für den Kreuztitulus verwendet (nr. 94). N mit kräftigen, sich an den Enden nur leicht verbreiternden Hasten und sehr dünnem Schrägbalken sowie R mit nach außen durchgebogener, unter dem Bogen am Schaft ansetzender Cauda rechtfertigen die Charakterisierung der Schrift als frühhumanistische Kapitalis. Das dünnstrichig ausgeführte A mit langem, beidseitig weit überstehendem Deckbalken, das auf einem Adelberger Wappenstein von 1481 als Initiale eingehauen ist (nr. 105), gehört ebenfalls zum Kanon dieser Schriftart.

Als eigentliche Textschrift kommt die frühhumanistische Kapitalis freilich erst auf dem Drackensteiner Altar (um 1490: nr. 119) und auf den Zeitblom-Altären aus Donzdorf, Hundsholz und Adelberg (nrr. 120, 175, 193) zum Einsatz. Die Schrift ziert hier Spruchbänder, Heiligenscheine und Gewandsäume. Die nur noch fragmentarisch erhaltenen Nimbenumschriften des Drackensteiner Altars sind extrem dünnstrichig ausgeführt. Kräftiger betont sind Hasten und Bogenschwellungen in den Spruchband- und Nimbeninschriften des Adelberger Altars. Die Gewandsauminschriften desselben Altars zeigen deutlich flüchtigere Züge. Breitere Proportionen weisen die nicht sehr sorgfältig aufgemalten Gewandsauminschriften der Predella in der Adelberger Dorfkirche auf.

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nr. 119

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nr. 193

Ein spätes Beispiel für die Verwendung der frühhumanistischen Kapitalis bietet ein Epitaph in Salach von 1558, dessen Sterbeinschrift und Wappenbeischriften erhaben ausgehauen sind (nr. 269). Diese Technik bewirkt von vornherein eine breitere Ausführung der Linien. Die freien Buchstabenenden sind nur leicht dreieckig verdickt, eigentliche Sporen fehlen. Auffällige Buchstabenformen sind vor allem ein links offenes D mit nur bis zur halben Zeilenhöhe hochreichendem Schaft, eingerolltes G und das z-förmig aus drei Schrägstrichen zusammengesetzte R, dessen Form sich aus dem proklitischen r der gotischen Minuskel ableitet.

5.5. Kapitalis

Die früheste nachweisbare inschriftliche Umsetzung der Renaissance-Kapitalis im Landkreis Göppingen bietet die Donzdorfer Grabplatte für Margarethe von Rechberg und ihre gleichnamige Tochter von 1518 (nr. 205). Die nur mehr spärlichen Schriftreste der fast gänzlich abgetretenen Inschrift lassen immerhin noch eine recht sorgfältige und an klassischen Vorbildern orientierte Ausführung erkennen. Qualitätsmerkmale sind die konsequent beachteten Linksschrägenverstärkungen und die linksschräge Schattenachse des O sowie P mit unten offenem Bogen. Das 1527 entstandene Epitaph für Margarethe und ihren Mann Georg von Rechberg (nr. 223) weist eine hervorragend stilisierte klassische Kapitalis auf mit prägnantem Wechsel von Haar- und Schattenstrichen, Linksschrägenverstärkungen, einheitlicher Serifenbildung und dreieckigen Worttrennerpunkten. Die Bögen von C, D, G und O sind kreisrund, die Hasten des M schräggestellt und der Mittelteil bis auf die Grundlinie herabgeführt. Sogar die Cauda des R erreicht einmal die klassische Dornenform, beschreibt sonst freilich eine gerade Linie. Unklassische Elemente sind der I-Punkt und der geschlossene Bogen von P und R sowie die Verwendung von verschränktem W. An die Qualität dieser frühesten ganz erhaltenen Kapitalisinschrift des Bearbeitungsgebiets, deren Werkstattzuweisung noch nicht gelungen ist152), reichen die späteren Inschriften nicht mehr heran.

Erst in den 50er Jahren des 16. Jahrhunderts finden sich weitere Kapitalisinschriften. Sie zeichnen sich durchweg durch hohe Proportionen aus (nrr. 265, 268, 270, 272). Hier läßt sich erstmals die Hervorhebung einzelner Wörter durch Vergrößerung bzw. Erhöhung des Anfangsbuchstabens beobachten. Dieses Phänomen wiederholt sich ab da bei etwa der Hälfte aller in Stein ausgeführten Inschriften.

Die Rezeption der Kapitalis als eigentlicher Textschrift vollzieht sich im Kreis Göppingen sehr zögerlich. Für die Sterbeinschriften, die fast ausschließlich in deutscher Sprache abgefaßt sind, wurden die Fraktur und die gotische Minuskel bevorzugt. Die Kapitalis erscheint daneben häufig nur in den „Nebentexten“: in lateinischen Sprüchen (nrr. 299?, 315) und Widmungsinschriften (nr. 309), in Bibelzitaten, in Wappenbeischriften (nr. 335) oder als Initialen – besonders oft als Steinmetzsignatur oder als Kreuztitulus im zugehörigen Bildrelief. Vor allem die im Osten und Süden des Kreisgebiets im letzten Viertel des 16. und im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts dominierenden Ulmer Steinmetzwerkstätten favorisierten die gotische Minuskel für längere Texte. Erst ab den 90er Jahren des 16. Jahrhunderts ist ein merklicher Anstieg der inschriftlichen Verwendung der Kapitalis als Hauptschrift zu verzeichnen. Diese Inschriften finden sich ganz überwiegend im württembergischen Herrschaftsgebiet, das nicht von den Ulmer Steinmetzen beliefert wurde (Jebenhausen, Dürnau, Faurndau, Göppingen, Roßwälden, Adelberg, Heiningen).

Einige Werkstätten und Steinmetze lassen sich durch ihre Schrifteigentümlichkeiten eindeutig bestimmen. So weisen unter anderem die starken Dreiecksporen, die ausgesprochen breiten Schattenstriche, C ohne Sporn am unteren Bogenende, Y mit Trema und die runden Interpunktionspunkte auf der Grundlinie in Verbindung mit charakteristischen Ziffernformen auf Jeremias Schwartz aus Leonberg als den Bildhauer einer Eybacher Grabplatte von 1575 (nr. 294) hin.

Christoph Jelin aus Tübingen läßt sich als Urheber zweier Grabplatten in Jebenhausen (nrr. 348, 351) bestimmen. G mit unten flach auslaufendem Bogen und fehlendem Sporn am oberen Bogenende, die Stellung der Sporen an den Balken des E, N mit beidseitig überstehenden Sporen an allen vier Hastenenden und mit bisweilen leicht gewelltem Schrägbalken, R mit weit ausgestellter und gewellter Cauda, die deutliche Erhöhung von Anfangsbuchstaben sowie die Neigung zu Ligaturenbildungen sind Jelins „Markenzeichen“.

Eine Werkstatt, die bislang noch nicht mit einem Meisternamen verbunden werden kann, weist als typische Schriftmerkmale ein kreisrundes und weit geschlossenes C mit senkrecht auf die Bogenenden gesetzten Sporen, G mit waagerecht auslaufendem unterem Bogenende und weit nach links gerückter eingestellter Cauda, T mit überlangem Deckbalken sowie wiederum einen Hang zum Nexus litterarum auf. Die Werkstatt, der bisher Werke in den Landkreisen Ludwigsburg und Esslingen, im Rems-Murr-Kreis und in Stuttgart zugeschrieben werden können153), dürfte sich in Stuttgart befunden haben. Darauf deutet die auffallende Tatsache hin, daß die Auftraggeber der zugewiesenen Werke bzw. die Personen, für die diese Werke angefertigt wurden, in bemerkenswert vielen Fällen mit dem württembergischen Hof verbunden waren. Im Kreis Göppingen sind dem Œuvre der Werkstatt zwei Grabmäler in Dürnau von 1598 und 1607 (nrr. 354, 386) anzufügen, das [Druckseite LIV] eine für einen fürstlich württembergischen Rat und Kammermeister, das andere für einen fürstlich württembergischen Truchsessen.

Melchior Gockheler aus Schorndorf verwendete neben einer besonders sorgfältig gemeißelten Kapitalis mit quadratischen Proportionen und klassischem Schriftkanon – abgesehen von K und R mit geschwungener Cauda sowie N mit Sporen am unteren Ende der rechten Haste – (nrr. 426, 431) eine schmalere, bisweilen sogar sehr schmale Variante (nrr. 415, 446, 454, 455), die dem klassischen Vorbild weniger streng verhaftet ist. Auffällig sind die beiden Buchstaben Y (aus einer kurzen linken und einer langen rechten gebogenen Schräghaste, mit Trema) und Z (aus drei schräggestellten Balken, deren unterster geschwungen ist). P und R sowie das in Unzialform als spiegelverkehrtes P gebildete Q haben kleine Bögen, I hat bisweilen einen viereckigen Punkt. Der Bogen des C und G verläuft in der unteren Hälfte steiler und endet ohne Sporn; der Mittelteil des M reicht nur bis zur Zeilenmitte herab. Gockheler hat Werke in Göppingen, Faurndau und Adelberg aus dem Zeitraum von 1616 bis 1626 hinterlassen154).

Hans Schallers Kapitalis zeichnet sich durch eine sehr gleichmäßige Ausführung aus. E und L erreichen durch ausgesprochen lange untere Balken, F und T durch ebenso lange obere Balken quadratische Proportionen; die Bogenlinien von C, G und O sind kreisrund; die Hasten des M stehen senkrecht, und der Mittelteil erreicht die Grundlinie; die Bögen von B, D, P und R überragen die Hasten nach klassischem Vorbild leicht, und der Bogen des P ist unten offen.

Eine einheitliche Schriftentwicklung der Kapitalisinschriften ergibt sich aus dem Göppinger Material nicht. Aus einigen Einzelbeobachtungen sind jedoch möglicherweise zusammen mit vergleichbaren Ergebnissen weiterer Regionen künftig ungefähre Datierungskriterien zu gewinnen.

Der I-Punkt kommt schon in der Inschrift von 1527 vor, bleibt danach aber äußerst selten. Y mit Trema ist erstmals 1575 nachweisbar (nr. 294). I longa ist nur einmal 1623 eingesetzt (nr. 446). Der gerade Mittelbalken des Z kommt erst 1590 vor (nr. 332) und ist auch danach nicht häufig. Die rechtwinklig nach links umgeknickte Cauda des G ist nicht vor 1599 (nr. 356) zu finden, eine hakenförmig nach rechts abgespreizte Cauda begegnet ab 1624 (nrr. 449, 458). W erscheint von Beginn an und stets in der Form zweier verschränkter V. U mit vokalischem Lautwert ist nur ein einziges Mal 1623 in einer in Stein gehauenen Inschrift belegt (nr. 446); Bogen und Haste sind oben eigenartig schräg nach links gebrochen.

Eine unter Wiederaufnahme von Formen der frühhumanistischen Kapitalis bewußt verfremdete Kapitalis, wie sie im benachbarten Rems-Murr-Kreis recht häufig zu beobachten ist155), läßt sich im Kreis Göppingen nicht nachweisen. A mit geknicktem Balken begegnet nur vereinzelt 1627 in einem ansonsten an der klassischen Kapitalis orientierten Alphabet (nr. 458), Gleiches gilt für das H mit nach oben oder unten ausgebuchtetem Balken in Inschriften von 1600 und 1606 (nrr. 368, 380).

Auf einigen der hölzernen Wappentafeln im Überkinger Badhotel sind die aufgemalten lateinischen Devisen in Kapitalis ausgeführt, während die Nameninschriften Frakturschrift aufweisen (nrr. 260.I, III, IV). Ähnlich bleibt auch auf den zahlreichen Holzepitaphien und auf Gemälden die Kapitalis fast durchweg auf die Beitexte beschränkt (Namenbeischrift, Kreuztitulus, Bibelstellenangabe, lateinisches Bibelzitat, lateinischer Spruch) oder sie dient als Auszeichnungsschrift zur Hervorhebung einzelner lateinischer Wörter oder Namen in deutschsprachigen Frakturinschriften. Eine Ausnahme stellt lediglich die lange Versinschrift in Kapitalis auf dem Gedenkbild für die zehn in Geislingen hingerichteten Kürassiere von 1628 dar (nr. 461).

Aus den 1560er Jahren datieren die frühesten Glocken mit Kapitalisinschriften. Sie stammen aus der Biberacher und aus der Ulmer Gießhütte (nrr. 277, 282, 283). Die Kapitalis blieb seither die bevorzugte Schriftart der Glockeninschriften.

5.6. Gotisch-humanistische Mischminuskeln

Nach der „Wiederentdeckung“ der karolingischen Minuskel durch die Humanisten gegen Ende des 14. Jahrhunderts wurde diese Schrift als Buchschrift ab dem frühen 15. Jahrhundert – zunächst in Italien – wiederaufgenommen156). Neben der genauen Nachahmung des Vorbilds (humanistische [Druckseite LV] Minuskel) gab es freilich eine große Bandbreite von Mischschriften, die Elemente der karolingischen bzw. humanistischen Minuskel mit Rotunda-Formen sowie mit gotischen Kursiv- und Halbkursivschriften kombinierten. Auch der Buchdruck bediente sich neben der reinen humanistischen Minuskel („Antiqua“) solcher gotisch-humanistischer Mischschriften und entwickelte einheitlich stilisierte Alphabete („Gotico-Antiqua“)157). Im deutschen Buchdruck wurde die ab 1459 eingesetzte Gotico-Antiqua bereits seit den 1480er Jahren für lateinische Texte von der Rotunda abgelöst, während für deutschsprachige Texte Bastarden und davon abgeleitete Schriften verwendet wurden.

Für Inschriften wurden gotisch-humanistische Mischminuskeln nur zögerlich übernommen, und insgesamt bleibt ihre Verwendung – trotz regionaler Ausnahmen – selten158). Frühe Anwendungsbeispiele für Gotico-Antiqua-Schriften im inschriftlichen Bereich sind die geschnitzten Inschriften an den Seitenwangen des 1469–74 entstandenen Ulmer Chorgestühls und an der zugehörigen Schrifttafel159), die wohl nachträglich um 1470 angefügten gravierten Spruchbandbeschriftungen auf dem Rastatter (?) Altarkreuz160), das Grabdenkmal Albrechts von Sachsen von 1484 im Mainzer Dom und die Stifterinschrift am sogenannten Strohhut-Relief in St. Stephan zu Mainz von 1485161). Als prominentes Beispiel aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts sei das Epitaph Johannes Geilers von Kaisersberg von 1510 im Straßburger Münster angeführt162). In breitem Umfang wurde eine charakteristische Ausprägung der Gotico-Antiqua lediglich in der Passauer Bildhauer-Werkstatt Jörg Gartners und seiner Nachfolger sowie vom sogenannten Meister von Braunau angewendet. Gartner, der den Osten Niederbayerns und das Innviertel belieferte, ist von etwa 1490 bis 1530/32 in Passau tätig gewesen163). Der Meister von Braunau schuf zwischen 1490 und 1520 Grabmäler für das Innviertel und den salzburgischen Raum164). Im Bereich der Tafelmalerei ist auf Bernhard Strigel zu verweisen, der wiederholt eine als Gotico-Antiqua zu klassifizierende Schrift verwendete165).

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nr. 142

[Druckseite LVI]

Die – ihrer Qualität nach vermutlich in Ulm gegossene – Metallauflage für die Grabplatte des Geislinger Pfarrers Johannes Mösch von 1499 mit der erhaben gegossenen, in Humanistenlatein abgefaßten Grabinschrift (nr. 142) reiht sich in die frühen südwestdeutschen Gotico-Antiqua-Inschriften ein. Elemente der gotischen Minuskel sind die Grundformen von a (zweistöckig), e, langem s, m und n, wobei die Schaftbrechungen durchweg leicht ausgerundet sind. Diese Schaftbrechungen finden sich auch an den unteren Hastenenden, während sonst die Hasten der Gotico-Antiqua-Buchstaben nach dem Vorbild der Rotunda meist stumpf auf der Grundlinie enden. Die „gotischen“ Formen sind im vorliegenden Beispiel also weniger aus der Rotunda als aus der Textura abzuleiten. „Humanistische“ Elemente sind die runden Bögen von b, c, unzialem und geradem d, o, p und q sowie die Form des g. Die Versalien sind – wie häufig bei Gotico-Antiqua-Schriften – keinem bestimmten Alphabet entnommen und willkürlich ausgeformt. Im Formenschatz sehr ähnlich sind die gemalten Spruchtafelbeschriftungen in dem Weltgerichts-Wandbild in der Gingener Pfarrkirche von 1524 (nr. 218). Das a ist hier allerdings einstöckig, und für r ist eine breite z-förmige Variante des „proklitischen“ r gewählt.

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Geislinger Chorgestühl, nr. 196

Die geschnitzten Beschriftungen des von Jörg Syrlin d. J. 1512 signierten Geislinger Chorgestühls (nr. 196) weisen ebenfalls eine gotisch-humanistische Mischminuskel auf, die ich aber wegen des Fehlens eines festen Schriftkanons und des daraus resultierenden immensen Variantenreichtums nicht als Gotico-Antiqua bezeichnen möchte, da sie mit den unter diesem Begriff zusammengefaßten Schriften des Buchdrucks nur wenig gemein hat, sondern allgemeiner als „Gotico-Humanistica“. Zur Schriftanalyse verweise ich auf die Ausführungen im Inschriftenkatalog166), gebe aber hier das komplette Alphabet der verwendeten Buchstabenvarianten wieder, da sich nur so die außergewöhnliche Formenvielfalt darstellen läßt.

5.7. Fraktur

Die Fraktur, die im frühen 16. Jahrhundert im schreibschriftlichen Milieu aus kalligraphisch gestalteten spätgotischen Kanzleischriften entwickelt wurde und im Umkreis Kaiser Maximilians I. (Gebetbuch 1513, „Theuerdank“ 1517) eine einheitliche Durchformung erfuhr166), konnte sich durch ihre Rezeption als Druckschrift rasch verbreiten. Auch wenn sich zahlreiche regionale Sonderformen herausbildeten, war die Fraktur doch zum Zeitpunkt ihrer inschriftlichen Umsetzung eine fertige Schrift. Wie bei der gotischen Minuskel, bei den gotisch-humanistischen Mischminuskeln und bei der humanistischen Minuskel (Antiqua) ist daher im inschriftlichen Bereich keine eigentliche Schriftentwicklung mehr festzustellen. Die jeweilige Ausformung und Umsetzung ist vielmehr von den zur Verfügung stehenden Vorlagen und Eigenheiten der Werkstätten und von der Begabung der ausführenden Handwerker abhängig.

Während die Werkstatt Jakob Wollers, wie gesehen, ab den 30er Jahren des 16. Jahrhunderts mit einer nicht besonders gelungenen Mischschrift aus gotischer Minuskel und Fraktur experimentierte und auch andere Werkstätten bis in die späten 70er Jahre hinein Mischalphabete verwendeten, ist die erste reine Frakturinschrift 1556 entstanden (nr. 267)167). Dies fügt sich gut in den Befund der übrigen bislang bearbeiteten südwestdeutschen Inschriftenbestände, bei denen die Frakturschriften durchweg um die Jahrhundertmitte einsetzen: Worms – erstaunlich früh – 1535 und 1543; Landkreis Bad Kreuznach sogar schon 1531, aber nur für eine Beischrift verwendet, der nächste Beleg dann 1557; Stadt- und Landkreis Karlsruhe 1542 (?)168); Landkreis Ludwigsburg 1546, Neckar-Odenwald-Kreis 1547169); Rhein-Neckar-Kreis 1550; Heidelberg 1552; Rems-Murr-Kreis 1555; Landkreis Calw 1557 (gemalt) und 1563; Rheingau-Taunus-Kreis 1558/59; Enzkreis 1562; Landkreis Bergstraße erst 1568 und Oppenheim 1575. Daß eine Übernahme der Fraktur-Versalien in gotische Minuskelinschriften der Verwendung der Fraktur als Textschrift vorausgeht, wie dies etwa bei gegossenen Inschriften in Nürnberg zu beobachten ist170), läßt sich am Inschriftenbestand des Kreises Göppingen ebenso wenig zeigen wie bereits an dem des angrenzenden Rems-Murr-Kreises171).

Die wichtigsten Kriterien, die die Fraktur von der gotischen Minuskel unterscheiden, sind die unter die Grundlinie reichenden spindelförmigen Schwellschäfte von f und langem s, einstöckiges a, Schleifen-s am Wortende sowie die Ausrundung der Bögen, die in der Textura in gebrochene Hasten umgebildet sind. Die Bogenlinien sind häufig als Schwellzüge ausgeführt; o ist entweder spitzoval oder aus einer Haste und einem Schwellzugbogen mit Anstrich zusammengesetzt und bestimmt die Form der übrigen Rundbuchstaben. Die Mehrzahl dieser Merkmale besitzt die Inschrift des Rotmarmorepitaphs von 1556 in Donzdorf, wenn auch die extrem schlanken Proportionen und die engen Buchstabenabstände (mit Gitter-Vorzeichnung!) noch ganz in der Tradition der Textura stehen. So sind auch die Schwellzüge nur schwach, die Schwellschäfte überhaupt noch nicht angedeutet. Die nach rechts gebogenen oder gebrochenen Oberlängen von b und h laufen in eine Spitze mit angehängtem geschwungenem Abstrich aus, und der Unterbogen des g endet in einer Kontraschleife172).

Die nächste Frakturinschrift in Stein datiert erst von 1571 (nr. 288). Die etwas ungelenke Ausführung dokumentiert sich unter anderem in der Verwendung von G-Versalien im Wortinnern. Die extrem engen Zeilenabstände, die kaum Platz für Ober- und Unterlängen lassen, bleiben ein Merkmal der in Stein eingehauenen Frakturinschriften des 16. Jahrhunderts. Meisterhaft ist die Ausarbeitung der ligaturenreichen, feingliedrigen und klar lesbaren Fraktur (mit zweistöckigem a) auf Epitaph und Grabplatte des Hans von Westerstetten in Drackenstein von 1584 (nrr. 314, 315) von der Hand des Ulmer Steinmetzen Hans Schaller, der ansonsten, wie oben ausgeführt, die gotische Minuskel bevorzugte.

[Druckseite LVIII]

Dieses Festhalten der Ulmer Werkstätten von Hans und Michael Schaller, Peter Schmid und Georg Huber an der gotischen Minuskel ist sicherlich ein wichtiger Grund dafür, daß die Fraktur auch im frühen 17. Jahrhundert nur recht selten für in Stein gemeißelte Inschriften gewählt wurde. Huber ist offenbar erst in den späten 20er Jahren dazu übergegangen, schlichte und schnörkellose Frakturinschriften anzufertigen173). Der Verdrängungsprozeß der gotischen Minuskel durch die Fraktur läßt sich freilich mangels inschriftlicher Quellen aus dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts nicht weiter verfolgen. Drei Grabmäler des 17. Jahrhunderts in Wäschenbeuren (nrr. 396, 443) und in Faurndau (nr. 407) verdienen schließlich wegen der kunstvollen Verzierung einzelner Versalien durch sich mehrfach überschneidende Kontraschleifen hervorgehoben zu werden.

Anders als bei den in Stein ausgeführten Inschriften, hat sich die Fraktur bei den gemalten Inschriften auf Holzepitaphien, Totenschilden, Wappentafeln und Wandmalereien ab 1570 (nr. 260.I) vollständig durchgesetzt. Neben der Fraktur fanden Kapitalis und humanistische Minuskel lediglich als Auszeichnungsschriften oder für Beitexte Verwendung. Der Schriftbefund vieler dieser gemalten Inschriften taugt wegen späterer Übermalungen und Restaurierungen nur sehr bedingt für paläographische Untersuchungen.

Der Pinsel erlaubt viel eher als der Meißel eine Umsetzung der feingliedrigen Schreib- und Druckschrift mit ihren aufwendigen Versalien und haarfeinen Zierschleifen. So stehen neben der Mehrzahl der wenig spektakulären und gelegentlich sogar recht nachlässig gemalten Inschriften einige mit durch Zierlinien geschmückten Ober- und Unterlängen und mit kunstvoll verzierten Versalien, die Schreibmeisterblätter als Vorlagen vermuten lassen. Auf dem monumentalen Epitaph der Dorothea von Liebenstein in Jebenhausen (nr. 352: 1597) sind solche Zierversalien besonders reichlich eingesetzt als Auszeichnungsschrift für ganze Wörter sowie an den Versanfängen und -enden zur Kennzeichnung des Akro- und Telestichons. Meisterhaft sind auch die mehrfarbigen, reich verschnörkelten Versalien einer Spruchinschrift auf dem Epitaph Dorotheas von Berlichingen in Uhingen (nr. 379: 1606) gelungen.

Die einzige gegossene oder vielmehr in Metall erhaben ausgehauene Frakturinschrift findet sich auf einem Geislinger Epitaph von 1611, das in Ulm gefertigt wurde (nr. 399). Die geringen Hastenabstände, zahlreiche Ligaturen und die durch die Technik bedingte verhältnismäßig breite Linienführung der Zierbögen und -schleifen ergeben eine dicht gedrängte, schwer lesbare Schrift.

5.8. Humanistische Minuskel

Die humanistische Minuskel in ihrer reinen, nicht mit gotischen Elementen durchmischten Form spielt vor 1650 im Bearbeitungsgebiet als epigraphische Schrift eine ganz subsidiäre Rolle. Meist sind nur einzelne lateinische Wörter (Titel, lateinische Monatsnamen, Bibelstellenangaben) von im übrigen in deutscher Sprache abgefaßten und in Frakturschrift ausgeführten Inschriften durch die abweichende Schriftart hervorgehoben, so auch bei ihrem ersten Vorkommen auf einem Holzepitaph von 1597 (nr. 352). Bevorzugt wurde die humanistische Minuskel auf diese Weise in gemalten Inschriften auf Epitaphien und hölzernen Wappentafeln eingesetzt.

Als eigenständige Textschrift gebraucht der Schorndorfer Steinmetz Melchior Gockheler bisweilen die humanistische Minuskel in einer etwas steif wirkenden Form mit leicht nach links gelehnten Hasten und kurzen Ober- und Unterlängen, so auch auf dem Epitaph des Göppinger Arztes Öxlin von 1616 (nr. 415), wo die Schrift dem Bibelzitat vorbehalten ist, während die Sterbeinschrift in Kapitalis ausgeführt ist174). Dem Schriftbild der Antiqua-Drucktypen sehr viel näher kommt die Minuskel des Steinmetzen SF auf einer Geislinger Grabplatte von 1621 (nr. 442), dort verwendet für ein lateinisches Distichon. Merkmale sind die kräftigen Schattenstriche, die fast kreisrunden Bögen von c, g und o und die wellenförmige st-Verbindung; die Hasten von h, i, l, r und t enden einheitlich stumpf auf der Grundlinie, wogegen bei den Buchstaben, die aus mehreren Hasten oder aus Haste und Bogen zusammengesetzt sind, jeweils die rechte Haste unten schräg abgeschnitten ist. Grabschrift und deutscher Bibeltext sind in Fraktur gefertigt.

Für die fremdsprachigen Devisen auf den gemalten Wappentafeln der Badgäste fand die humanistische Minuskel sicherlich reichere Verwendung. Davon zeugen zwei erhaltene Exemplare (nrr. 427.V, VI).

5.9. Zeitliche Verteilung der Schriftarten

In die Tabelle sind alle erhaltenen und in Foto oder Abzeichnung überlieferten Inschriften aufgenommen sowie die verlorenen, deren Schriftart aus den Quellen eindeutig zu erschließen ist. Nicht berücksichtigt sind einzelne Initialen, Versalien und Kreuztituli. Inschriftenträger, auf denen sich verschiedene Schriftarten finden, erscheinen in der Aufstellung mehrfach. Die in Klammern gesetzten Ziffern bezeichnen unsicher datierte Inschriften.

-1300 -1350 -1400 -1450 -1500 -1550 -1600 -1650 Summe
Vorkarol. Kapitalis 1 1
Karoling. Kapitalis 1 1
Romanische Majuskel 4 4
Gotische Majuskel 3 6 (2) 7 (2) 1 21
Gotische Minuskel 1 18 (1) 56 (5) 30 15 13 139
Gotico-Humanistica 1 1
Gotico-Antiqua 1 1 2
Frühhum. Kapitalis 3 2 1 6
Got. Min./Fraktur 4 6 10
Kapitalis 4 36 (1) 33 (2) 76
Fraktur 4 29 39 (4) 76
Humanist. Minuskel 1 11 12
Gotische Kursive (1) 1 1 1 4

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Wie bereits in Kapitel 1 erwähnt, bleiben nach den Bearbeitungsrichtlinien der Reihe „Die deutschen Inschriften“ einige Gruppen von Inschriftenträgern unberücksichtigt, die von anderen Spezialwissenschaften mit eigenen Methoden erforscht werden.

Runeninschriften: Auf dem alamannischen Reihengräberfriedhof in Donzdorf wurde in einem Frauengrab eine zwischen 500 und 520 angefertigte Bügelfibel mit Runeninschrift gefunden (jetzt Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Inv.-Nr. 67/119), die nach der Mitte des 6. Jahrhunderts in das Grab gelangt ist und die als Importstück aus Südskandinavien nicht aufgenommen wurde175).

Inschriften aus serieller Produktion: Aus dem Bearbeitungsgebiet sind etliche Messingschüsseln mit epigraphischem Schmuck erhalten, die um 1500 in großer Zahl in serieller Produktion hergestellt und in ganz Mitteleuropa vertrieben wurden. Es handelt sich bei den Göppinger Stücken durchweg um Importware, die wohl zum größten Teil aus Nürnberg stammen dürfte176). Zwei Schüsseln aus der ev. Stadtkirche in Göppingen, eine im ev. Pfarrhaus in Schlierbach und weitere aus der Göppinger Oberhofenkirche, jetzt im Städtischen Museum im „Storchen“, gehören zu den sogenannten „Adam- und Evaschüsseln“, die im runden Feld den Sündenfall zeigen, teils mit Minuskelinschriften auf Schriftbändern im Bildfeld, teils mit umlaufender Inschrift in frühhumanistischer Kapitalis, wobei die sinnlose Buchstabenfolge des verwendeten Stanzmodels sich mehrfach wiederholt. Eine der Göppinger Schüsseln ist 1487 datiert177). Als abweichendes, münzähnliches Motiv zeigt eine [Druckseite LX] Schüssel in der ev. Pfarrkirche Faurndau das Profil-Porträt Ciceros mit der Umschrift in Kapitalisbuchstaben: MARCVS· TVLIVS CIC//ERO CONS(VL)178).

In der ev. Pfarrkirche in Faurndau, in der Göppinger Oberhofenkirche und in der ev. Kapelle Sulpach wurden Fußbodenfliesen aus Ton mit Inschriften gefunden. Auch diese Inschriftenträger stammen aus serieller Herstellung und haben keinen speziellen Bezug zum Bearbeitungsgebiet. Die Faurndauer Fliese aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, die bislang anderweitig nicht nachweisbar ist, enthält das Jesus-Monogram ihs in gotischer Minuskel auf einer Sonnenscheibe, umgeben von dem Namen m/a/r/i/[a]179). Die Fliese aus Oberhofen (15. Jahrhundert) zeigt ein spiegelverkehrtes a in gotischer Minuskel unter einer Krone im Kreisviertel und läßt sich vermutlich mit drei gleichartigen Fliesen zu einem Kreis mit den gekrönten Buchstaben [m]/a/[ri/a] ergänzen180). Die Sulpacher Fliese (1. Viertel 16. Jahrhundert?), 1914 noch vorhanden, mittlerweile aber verschollen, trug in einem Viertelkreisband in gotischer Minuskel die Inschrift tr · i · t · m, die sich aus parallelen Überlieferungen zu dem kreisförmig auf vier Fliesen verteilten Spruch hast du mut so trit mich ergänzen läßt. Ähnliche Fliesen wurden auch in der kath. Pfarrkirche in Donzdorf verwendet181).

Bucheinbände: Der Geislinger Kaplan Johannes Richenbach zählt zu den bedeutendsten Buchbindern des 15. Jahrhunderts. Seine Buchbindertätigkeit ist durch datierte Einbände für die Zeitspanne von 1467 bis 1484 bezeugt. In den letzten Jahren wurde er von seinem Bruder Bernardin unterstützt. Insgesamt haben sich acht Handschriften und 28 Drucke mit Richenbach-Einbänden erhalten, deren Besonderheit (mit einer Ausnahme) die Beschriftung der Vorder- und Rückdeckel mit Hilfe eingeprägter Lettern ist182); gelegentlich sind die Buchstaben durch farbige Bemalung besonders akzentuiert. In der Regel trägt der Rückdeckel als Umschrift die Fertigungsinschrift in der Form illigatus in gyslingen per me richenbach o. ä., häufig mit Jahreszahl. Auf dem Vorderdeckel sind in gleicher Anordnung als Umschrift der Buchtitel sowie auf etwa der Hälfte der Bände der Name des ersten Besitzers genannt. Da die geprägten Einbandinschriften Gegenstand einer eigenen Forschungsrichtung, der Einbandkunde, sind, werden sie in der Reihe der Deutschen Inschriften nicht aufgenommen. Die besondere Bedeutung der Richenbach-Einbände sowie die Tatsache, daß aufgrund der Angaben auf den Vorderdeckeln oft der Auftraggeber ermittelt werden und somit ein Bezug zu einem Inschriften-Bearbeitungsgebiet hergestellt werden kann, rechtfertigt aber zumindest eine Erwähnung im Rahmen dieses Kapitels. Auch wenn sich im Landkreis keiner dieser Einbände erhalten hat, ist doch zumindest in einem Fall durch die Inschrift Wiesensteig als Bestimmungsort anzunehmen. Die teilweise in Versform verfaßten Umschriften des Vorder- und Rückdeckels des von einem Wiesensteiger Kleriker für Gräfin Agnes von Helfenstein geschriebenen Codex Württ. Landesbibliothek Stuttgart, Fürstenberg Ms. 243 lauten: Das buch ist alain der hochbornen greffin zu helfenstain // Hat gemacht ze gislingen richenbach. Da man zalt firwar 1470 iar183). In der ev. Pfarrkirche Türkheim befindet sich ein lederner Kirchenbuch-Einband mit der eingeprägten Jahreszahl 1616 ohne weitere Inschriften184).

Inschriften, die lediglich aus Jahreszahlen oder Initialen bestehen, blieben bis auf wenige Ausnahmen, bei denen die Aufnahme aus paläographischen oder historischen Gründen oder wegen bisheriger Fehllesungen gerechtfertigt erschien, unberücksichtigt. Im Folgenden wird als Ersatz eine Liste – alphabetisch geordnet nach Standorten und gruppiert nach Art der Inschriftenträger – geboten, die freilich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:

[Druckseite LXI]

Bauzahlen: Albershausen, ev. Pfarrkirche, früher an einem Chorstrebepfeiler: 1455185). – Börtlingen, Haus Hauptstr. 49, an einer Fachwerkknagge: 1616/ H. F.186) – Boll, ehemals an einer Kapelle neben der Stiftskirche: 1464187). – Donzdorf-Grünbach, kath. Kapelle St. Petrus, Portal mit Eselsrückenbogen: 1492188). – Dürnau, früher an der Kirchhofpforte: 1547189) – Ebd., ev. Pfarrkirche, über dem Durchgang vom Dachboden zum Glockenturm: 1583190). – Ebersbach an der Fils, ehem. Pfarrhaus, Pfarrstr. 1, über dem Kellereingang: · 1581· M191). – Ebersbach an der Fils-Sulpach, ev. Kirche St. Lorenz, Inschrifttafel mit getilgter Inschrift (?) und Jahreszahl: 1607192). – Gammelshausen, ev. Filialkirche (St. Maria), über dem Sakristeieingang: 1499193) – Geislingen an der, ev. Stadtkirche, Vorhalle der Südseite: 1467 mit Steinmetzzeichen des Hans Schweinbach194). – Ebd., Haus Helfensteinstr. 10, Quader aus der Stadtmauer (?): 1473195). – Geislingen-Altenstadt, ehem. Siechenkapelle, Eselsrückennische an der Südwand: 1476196). – Geislingen, ev. Stadtkirche, Raum über der Sakristei, Netzgewölbe mit Schildchen am nördlichen Gewölbeanfänger, darin: 1532 / IK197). – Ebd., Schubarthaus, Kirchplatz 3, Wappenstein Ulm/Geislingen und Jahreszahl: 1565. – Ebd., Alter Zoll, Hauptstr. 24: 1593198). – Ebd., Hauptstr. 43, im Hausflur an einem Holzpfeiler: 1608199). – Göppingen, Oberhofenkirche, südliche Eingangshalle, unter dem Deckenansatz aufgemalt: 1490. – Ebd., Haus zum „Storchen“, Portal der Nordwestseite: 1536. – Ebd., sog. „Alter Kasten“, Schloßstr. 14, über dem Tor der Ostseite: 1570. – Göppingen-Jebenhausen, ehem. Badwirtshaus, über dem Eingang: 1610200) – Gruibingen, ev. Pfarrhaus: 1560201). – Heiningen, ev. Pfarrhaus, über dem Eingang: 1493. – Ottenbach-Kitzen, an den Fachwerk-Eckständern zweier Höfe: 1583 ISVE bzw. 1596202).– Stötten, früher an der Kirchhofmauer neben der Tür ein Wappenstein (Ulm) mit Kelch und Jahreszahl: 1566203). – Wiesensteig, kath. Stadtpfarrkirche, am südlichen Westturm: 1466204). – Ebd., Schloß: 1552205). – Ebd., ehem. Fruchtkasten des helfensteinischen Schlosses, Leonhardsweg 2, auf Holzkonsole: 1562206). – Ebd., ehem. helfensteinische Gerichtsschreiberei, Hauptstr. 54: 1597207).

Jahreszahlen an Ausstattungsstücken und Geräten: Auendorf, ev. Pfarrkirche, an einer Holzstütze der Empore: HSP / 1619. – Bad Ditzenbach, alte kath. Pfarrkirche, Wandtabernakel an der Chornordwand mit Wappen Helfenstein und Jahreszahl: 1499. – Eybach, kath. Pfarrkirche, Sakramentshaus: 1468. – Gammelshausen, ev. Filialkirche, Taufstein: 1584. – Gingen an der Fils, ev. Pfarrkirche, Taufstein: 1634. – Hausen an der Fils, ev. Filialkirche, verschollenes Gemälde mit Darstellung der Übergabe der Augsburgischen Konfession mit Signatur: 1609 A. D..208). – Kuchen, ev. Pfarrkirche, Empore: 1589209). – Süßen-Großsüßen, ev. Pfarrkirche, Sakramentshaus (1707 zerstört): 1497210). – Türkheim, ev. Pfarrkirche, zinnernes Taufbecken mit Relief der Taufe Christi: 1587211). – Weiler ob der Fils, ev. Filialkirche, Altarmensa: 1603212). – Wiesensteig, kath. Pfarrkirche, sechseckiges Versehziborium [Druckseite LXII] mit gravierter Jahreszahl: 1581 (verschollen)213). – Winzingen, kath. Filialkirche, Kelch mit eingravierter Jahreszahl: 1628214).

Sonstige Jahreszahlen: Gingen an der Fils, ev. Pfarrkirche, verlorene Wandmalereien an der äußeren Chorwand mit Ölberg, Kreuztragung und Kreuzigung, datiert 1493215). – Reichenbach unter Rechberg, Sühnekreuz mit eingeritztem Pflugsech und Jahreszahl 1568216).

Von einer beträchtlichen Zahl von Inschriften ist lediglich der Inschriftenträger bezeugt, nicht aber der Wortlaut überliefert, so daß eine Aufnahme in den Katalog nicht möglich war. Da die Überlieferungen häufig das Entstehungsjahr dieser Inschriften nicht mitteilen – in der Regel, weil dieses nicht mehr lesbar war –, erfolgt die Zusammenstellung nicht chronologisch, sondern nach Standorten:

Grabmäler mit nicht überliefertem Wortlaut der Inschriften: In der Dürnauer Pfarrkirche lagen im vorigen Jahrhundert noch „fünf große gehauene Steine“ vor dem Altar im Boden, deren „Bezeichnung“ aber 1827 bereits „nicht mehr ausgemittelt werden“ konnte217); später waren nur mehr zwei dieser Platten, eine davon mit dem Wappen der von Zillenhart, die andere „nicht mehr zu deuten“, vorhanden218). Sie dürften bei der Zuschüttung der Gruft und der Auswechslung des Fußbodenbelags nach dem Zweiten Weltkrieg entfernt worden sein. Aus der kath. Pfarrkirche in Eybach ist das gemalte Epitaph des 1575 verstorbenen Karl von Degenfeld, das 1914 noch vorhanden war, verschwunden219). Zu Beginn des 18. Jahrhunderts lag in der Kirche „noch ein stein auff dem boden desßen schrifft unleßbar“, der also vermutlich noch aus dem Bearbeitungszeitraum stammte220). Eine Beschreibung der Platte ist nicht überliefert. In der Faurndauer Stiftskirche sah Oswald Gabelkover noch eine Grabplatte mit dem Wappen „Rechberg ganz allein“, die Umschrift konnte er nicht mehr lesen. „Gleich darunder“ lag ein zweiter Stein mit ebenfalls unleserlicher Umschrift und mit einem Schild, „per medium durchab getailt, daruff uff dem Helm ein halber laitbrack, ist Vrbach“221). Gabelkover vermutete, daß es sich um die Grabplatten eines Ehepaars Rechberg/Urbach handelte222). In Geislingen an der Steige befand sich an der Kapelle auf dem Kirchhof neben der ev. Stadtkirche im vorigen Jahrhundert noch das Grabmal des Hans Rychart, Stifters der Kapelle, von 1482 (?) mit seinem „in einer Hausmarke bestehende(n) Wappen“223). Von den aus dem Rorgensteiger Friedhof in die ev. Stadtkirche verbrachten Grabsteinen ist der des 1620 verstorbenen Jakob Heygelen verschollen. Er stand 1879 noch „auf dem Kirchhof“, da er „wegen bedeutenderer Beschädigungen dort belassen werden mußte“224), später war er zusammen mit weiteren nicht näher bezeichneten Steinen provisorisch im Spritzenhaus in der Schillerstraße untergebracht225). In der ehemaligen ev. Pfarrkirche in Göppingen-Jebenhausen (jetzt Jüdisches Museum) steht ein figürliches Grabdenkmal aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, das einen Mann in Rüstung und zwei Wappen zeigt226). Die sicherlich ursprünglich vorhandene Sterbeinschrift ist verloren. Sie war entweder auf der umlaufenden breiten Randleiste nur aufgemalt oder in einem verlorenen Aufsatz oder Sockel angebracht. Der bislang nicht identifizierte Verstorbene läßt sich durch sein Wappen der oberpfälzischen Adelsfamilie der Waldauer von Waldthurn zuweisen. Da bereits das 1532 durch Kaiser Karl V. vermehrte quadrierte Wappen dargestellt ist227), ist damit ein sicherer terminus post quem gegeben. Das zweite Wappen (Seyboldstorff) bezeichnet die Mutter oder die Ehefrau des vermutlich während eines Badaufenthalts in Jebenhausen Verstorbenen.

In der Göppinger Oberhofenkirche wurden zu Beginn dieses Jahrhunderts im Raum über der Sakristei Fragmente von Epitaphien aufbewahrt, die zum Teil ins Städtische Museum im „Storchen“ gelangten. Verschollen ist das 1914 noch vorhandene für ein Ehepaar Hübner/Laichinger († 1612 bzw. 1636) mit Gemälde der Kreuztragung Christi228). In Nenningen ging beim Einsturz der kath. Pfarrkirche 1909 das Grabmal für den 1625 verstorbenen Schultheiß Hans Haillig verloren, das neben dem Eingang aufgestellt war229). In der „Capellen furder der Kirchen“ zu Rechberghausen, d. h. in der Mariahilfkapelle, lag Albrecht Ernst von Rechberg, Sohn des Haug Erkinger von Rechberg zu Rechberghausen und der Susanna von Welden, begraben. Er ist 1637 „an dem Fieber gestorben“. Ob Johann Georg Waltz diese Information der Grabinschrift entnommen hat, ist unklar. über die Ausführung des Grabmals macht er jedenfalls keine Angaben230). An der ev. Pfarrkirche in Unterböhringen standen außen an der Wand zwei „Epitaphien“, deren Inschriften bereits im frühen 18. Jahrhundert nicht mehr zu lesen waren, und „von denen das unter dem Dachtraufe (das) eines daselbst gestorbenen Amtmanns seyn soll“231).

Glocken mit nicht überliefertem Wortlaut der Inschriften: Für die Glocken der ev. Pfarrkirche in Böhmenkirch finden sich widersprüchliche Angaben zu Anzahl und Entstehungszeit: Während Joseph Alois Rink zwei größere Glocken von 1407 und eine kleine von 1497 aufzählt232), wurden laut Kunstdenkmälerinventar im Jahr 1857 eine Glocke von 1492 und eine weitere von 1517 umgegossen233). Das Formular der Glocken ist nicht überliefert. In Bad Boll hing im Kurhaus eine von Herzog Eberhard III. von Württemberg (1628/33–1674) gestiftete, in Stuttgart gegossene Glocke234), die offenbar im Zweiten Weltkrieg zugrundeging235). Auf einer Fotografie ist von der Schulterinschrift in Kapitalis nur der Ausschnitt IN STVTGARD ANNO zu erkennen; darunter ein Fries aus Engelsköpfen und hängenden Palmetten, auf der Flanke die Initialen des Stifters H(erzog) · E(berhard) · H(erzog) · Z(u) · W(ürttemberg) über dem quadrierten württembergischen Wappen. Ob die Glocke noch vor 1650 entstanden ist, läßt sich nicht mehr entscheiden. In der kath. Pfarrkirche in Eybach hängt eine kleine, vermutlich im 14. Jahrhundert gegossene Glocke, deren Inschrift beim Guß zerschmolzen und dadurch völlig unleserlich ist236). Eine der Glocken, die sich heute in der ev. Stadtkirche in Freudenstadt befinden, stammt aus Kloster Adelberg (nr. 166). Für eine zweite Freudenstädter Glocke, eine von Hans Eger in Reutlingen gegossene Evangelistenglocke, ist dagegen die vermutete Herkunft aus Adelberg nicht gesichert. Sie dürfte vielmehr aus der Walterichskirche in Murrhardt stammen, weshalb sie im Zusammenhang der Inschriften des Rems-Murr-Kreises behandelt wurde237). Eine Evangelistenglocke von 1530 in der ev. Kirche in Göppingen-Holzheim mit Evangelistennamen und Jahreszahl wurde 1858 umgegossen238). Die größte Glocke der kath. Pfarrkirche zu Reichenbach unter Rechberg trug in Majuskelschrift (vermutlich gotische Majuskel) die Namen der vier Evangelisten, sie stammte vielleicht noch aus dem 14. Jahrhundert239). Der genaue Wortlaut ist nicht überliefert, 1877 wurde die Glocke eingeschmolzen240). Eine von Hans Braun in Ulm 1630 gegossene Glocke in der kath. Pfarrkirche in Weißenstein scheint dem Ersten Weltkrieg zum Opfer gefallen zu sein241).

[Druckseite LXIV]

Sonstige Inschriftenträger mit nicht überlieferten Inschriften: In Geislingen an der Steige befand sich in einem 1884 von Konditor Weckherlen bewohnten Haus in der Hauptstraße eine Kabinettscheibe von 1566 mit dem Wappen Weckherlin242). Die eindeutige Zuweisung dieser Scheibe an Jörg Weckherlin, Bürgermeister 1571–81, durch Alfred Klemm243) deutet darauf hin, daß wohl zumindest eine Nameninschrift zu Wappen und Jahreszahl hinzugefügt war. Im Brauhaus des Schlosses Weißenstein wurde zu Beginn dieses Jahrhunderts noch eine Steintafel mit einer Bauinschrift von 1625 auf dem Dachboden aufbewahrt. Über den Inhalt der Inschrift und über ihren Verbleib ist nichts bekannt244). Besonders bedauerlich ist der Verlust eines Tafelgemäldes, das sich bis kurz vor 1900 in der großen Ratsstube des Rathauses in Wiesensteig befand. Es ist vermutlich im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts entstanden und zeigte „die früheren Hexen-Exekutionen mit namentlicher Angabe der verbrannten Hexen“245). Der Verlust dieses einmaligen Zeugnisses für die unter Graf Ulrich von Helfenstein († 1570) in Wiesensteig durchgeführten etwa 70 Hexenverbrennungen ist ebenso unerklärlich wie die Tatsache, daß keinerlei kopiale Überlieferung der Inschriften existiert.

Nicht mehr lesbare Inschriften: In der ehemaligen Stiftskirche in Boll ist am zweiten Pfeiler von Osten auf der Nordseite des Mittelschiffs ein Wandmalereifragment erhalten, das nur mehr den Oberkörper eines betenden Mannes (mit Tonsur?) und darüber ein in hohem Bogen geschwungenes Schriftband zeigt246). Die Beschriftung ist fast völlig vergangen, vereinzelte Reste von Hasten (Buchstabenhöhe 3,6 cm) lassen die Ausführung in gotischer Minuskel erkennen. Das Gemälde, das vermutlich einen Stifter darstellt, dürfte nach der Art der Darstellung, vor allem der Anordnung des Schriftbands, in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstanden sein.

Ebenfalls ins 15. Jahrhundert gehören die Wandmalereien, die bei Bauarbeiten 1861 im Chor der kath. Filialkirche St. Peter in Donzdorf-Unterweckerstell entdeckt wurden. Sie sind nicht erhalten, wurden aber von dem Maler Wilhelm Traub in aquarellierten Federzeichnungen festgehalten, die heute im Landesdenkmalamt Stuttgart aufbewahrt werden247). Die Zeichnungen zeigen unter anderem vier Apostel und einen weiteren Heiligen mit langen, in gotischer Minuskel beschrifteten Schriftbändern. Die Zuverlässigkeit der Schriftwiedergabe ist jedoch nicht gesichert, es sind jedenfalls keine zusammenhängenden Worte zu entziffern, ja es ist nicht einmal zu entscheiden, ob es sich um lateinische oder deutsche Texte handelte.

In der Hohenstaufener Barbarossakirche sind an der Ostwand des Chors kniende Stifterfiguren mit verblaßten Wappen und unleserlichen Schriftbändern aus dem frühen 16. Jahrhundert aufgemalt248), an der Nordwand eine Muttergottes mit Rosenkranzmedaillons und einem knienden Stifter. Die angeblich 1914 noch sichtbare beigeschriebene Jahreszahl 1501 ist nicht mehr zu erkennen249). Ob die Wandmalerei-Fragmente „des 17. Jahrhunderts“ in der Chorbogenlaibung mit der bruchstückhaft überlieferten Inschrift Kitzenmeyer [...] Schulmeister [...] hier250) noch in den Bearbeitungszeitraum vor 1650 fallen, läßt sich nicht mehr entscheiden. Sie wurden 1932 bei einer Restaurierung entfernt251).

Nach 1650 entstandene Inschriften: Nicht mehr aus dem Berichtszeitraum, sondern erst aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts stammt wohl das Tafelgemälde in der ev. Pfarrkirche in Bad Überkingen mit Darstellung des Weltenrichters und der Werke der Barmherzigkeit sowie der unterlassenen guten Werke in zwölf Szenen252).

Nur kopial überliefert und nicht näher zu datieren ist eine Bauinschrift aus Sparwiesen (Gde. Uhingen), die sich zu Beginn dieses Jahrhunderts noch über dem Eingang eines nicht näher bezeichneten alten Hauses befand: Hans Hill Bauherr Georg Schmohl Zim(mermann) von D(iegelsberg)253). Aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts oder aus dem frühen 18. Jahrhundert dürfte eine Versinschrift [Druckseite LXV] stammen, die auf Burg Staufeneck im Gang zwischen Altem und Neuem Schloß an einem der insgesamt sechs dort zur Schau gestellten Hirschköpfe angebracht war: Lieber Jäger laß mich leben, Kayser Juli(us) hat mir freyheit geben254). Die Burg wechselte 1665 in degenfeldschen Besitz über, die Trophäensammlung war wohl kaum älter.

In Böhmenkirch am Ortsende Richtung Bartholomä steht auf der linken Straßenseite ein Bildstock zum Andenken an Jakob Heinzmann. Die Gedenkinschrift ist sehr stark verwittert. Durch kopiale Überlieferung läßt sich als Entstehungsjahr 1667 sichern255).

Ein nur abschriftlich bezeugtes Epitaph in der ev. Pfarrkirche in Gingen an der Fils mit langer Reiminschrift und Gedenkinschriften für Josua Hewlen von Ulm, Schulmeister zu Gingen 1562 († 1599 IX 5), Johann Hewlen, Schulmeister 1600 († 1635 III 10) und Johann Hewlen d. J., Schulmeister 1635 († 1635 X 22 im Alter von 16 Jahren) sowie für Anna Lentz, Barbara Kurringer und Anna Kerner († 1646 VI 12) wurde laut Stiftervermerk erst 1662 von dem Pfarrer Mag. Josua Hewlen errichtet256).

Das in der Bad Überkinger Pfarrkirche noch vorhandene große Holzepitaph für den Badwirt Hans Stephan Finckh († 1634 IX 4) und seine Frau Margareta Schleglin († 1627 XII 29) wurde laut Datierung erst 1658 ausgeführt257).

An der Chornordwand der kath. Pfarrkirche in Wäschenbeuren ist neben zwei jüngeren Grabmälern das stark verwitterte Fragment eines Epitaphs für die Drillinge Johann Baptist, Johann Franz und Maria Elisabeth Knäbl eingemauert. Die kaum mehr lesbare Jahreszahl ist zu 1651 zu ergänzen, so daß die Inschrift gerade außerhalb des Bearbeitungszeitraums liegt. Da die Verwitterung des Steins fortschreitet und die Inschrift bislang nicht ediert ist, wird hier der Wortlaut geboten: In der oberen Hälfte des Steins Relief mit Darstellung eines Engels, der drei Kleinkinder über eine Blumenwiese führt; dreiseitig umlaufende Inschrift in Fraktur und Kapitalis: Laszet d[ie . . . / . . . Reic]h Gottes MAT: 19.258). In der unteren Hälfte Schrifttafel mit Sterbeinschrift in Fraktur: Den Ersten Julij A(nn)o 1631 ·  seind / gebohren vnd getaufft: auch den / 2 · 11 · vnd · 21 · dis zue dem Aller=/höchsten ihrem Erschaffer in him(m)el / aufgenomen worden, Joannes / Baptista Joan(n)es Franciscus, vnd / Maria Elisabetha Herrn Johan(n) / Andre Knäbls. Der Zeit Gema=/inschaffts Vogts alhier, vnnd / seiner Hausfrawen Regin[ae] / Spindlerin · 3 · leibliche Kinder.259).

Ebenso bislang unediert ist die Inschrift eines kurz nach 1650 entstandenen kupfernen vergoldeten Kelches, der 1828 aus dem Kirchenkasten im ev. Pfarrhaus zu Unterböhringen gestohlen wurde: gestiftet von Peter Herzlinger, genan(n)t Zilli, von Böhringen 1654260).

Zitationshinweis:

DI 41, Göppingen, Einleitung (Harald Drös), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di041h012e004.

  1. Im Kapitel 6 findet sich eine Zusammenstellung weiterer nicht aufgenommener Inschriften mit jeweiliger Begründung. »
  2. Für einen Nachtrag mußte eine Zwischennummer (nr. 358a †) eingeschoben werden. »
  3. Im Standortregister werden die Ortschaften nach der neuen Gemeindezugehörigkeit aufgeschlüsselt. »
  4. Die ehemalige Bezeichnung der Kirche (z. B. „Klosterkirche“, „Stiftskirche“) erscheint dagegen bei Inschriften, die bereits vor der Umwidmung des Gebäudes verlorengegangen sind. »
  5. Dabei wird in Kauf genommen, daß zwischen dem genannten Datum und der tatsächlichen Ausführung der Inschrift eine – im allgemeinen jedoch geringe – Zeitdifferenz liegen kann. »
  6. Bei nicht erhaltenen Inschriften ist eine Klassifizierung oft nicht möglich, in solchen Fällen wird die Textart (z. B. Grabschrift) angegeben. »
  7. Bei eingehauenen Inschriften in Stein sowie bei erhaben gegossenen Glockeninschriften unterbleibt der Hinweis auf die Herstellungstechniken, da sie im Bearbeitungsgebiet den Normalfall darstellen. »
  8. Nach Ioan 19, 19. »
  9. Vgl. grundsätzlich zum Folgenden: LdBW III 260–279. »
  10. Vgl. Paul Groschopf/Winfried Reiff, Landschaft und Geologie, in: Der Kreis Göppingen 21985, 17–47; LdBW III 260–264. »
  11. Vgl. Lang, Vor- und Frühgeschichte, passim; LdBW III 264f. »
  12. Vgl. Philipp Filtzinger, Die römische Besetzung Baden-Württembergs, in: Die Römer in Baden-Württemberg, hg. v. Ph. Filtzinger, Dieter Planck u. Bernhard Cämmerer, Stuttgart Aalen 31986, 23–116, bes. 53, 57–59. »
  13. Ebd. 276f.; ausführlich: Dieter Planck, Ein neues römisches Lager bei Eislingen, Lkr. Göppingen, in: Fundberichte aus Baden-Württemberg 1 (1974) 527–532. »
  14. Lang, Vor- und Frühgeschichte 76f. »
  15. Vgl. allg. Christlein, Die Alamannen; ders., Die frühe Alamannenzeit. 3. bis 5. Jahrhundert n. Chr. Beiwort zur Karte III, 6 des Historischen Atlas von Baden-Württemberg (3. Lfg. 1984). »
  16. Zur Siedlungsgeschichte allg.: Gerhard Fingerlin, Zur alamannischen Siedlungsgeschichte des 3.–7. Jahrhunderts, in: Die Alemannen in der Frühzeit, hg. v. Wolfgang Hübener (Veröff. d. Alemannischen Inst. Freiburg/Br. 34), Bühl/Baden 1974, 45–88, hier: 46f.; Christlein, Die Alamannen 27–49 mit Zusammenstellung der Fundorte im Landkreis: 139–141, 144–147, 170; zu den Ortsnamen vgl. Reichardt, Ortsnamenbuch des Kreises Göppingen. »
  17. Vgl. Neuffer, Reihengräberfriedhof 56. »
  18. Vgl. Hummel, Geschichte der Kirchen 171f. »
  19. Vgl. Ziegler, Gründer Adelbergs, passim. »
  20. Vgl. grundlegend Bühler, Zur Geschichte der frühen Staufer, passim; ders., Schwäbische Pfalzgrafen, frühe Staufer und ihre Sippengenossen, in: Jb. d. Hist. Vereins Dillingen 77 (1975) 118–156. »
  21. Vgl. ders., Richinza von Spitzenberg und ihr Verwandtenkreis. Ein Beitrag zur Geschichte der Grafen von Helfenstein, in: Württ. Franken 58 (1974) 303–326; Der Alb-Donau-Kreis I 111–113. »
  22. Vgl. Hans-Martin Maurer, Burgen zwischen Alb und mittlerem Neckar. Beiwort zur Karte V, 6 des Historischen Atlas von Baden-Württemberg (7. Lfg. 1979); ders., Burgen und Adel in staufischer und nachstaufischer Zeit, in: Der Kreis Göppingen 21985, 128–154; Hartwig Zürn, Die vor- und frühgeschichtlichen Geländedenkmale und die mittelalterlichen Burgstellen der Kreise Göppingen und Ulm, Stuttgart 1963. »
  23. Den besten Überblick über die Genealogie der von Rechberg bieten immer noch die Stammtafeln der mediatisierten Häuser 17. Einen Auszug mit den im vorliegenden Band behandelten Rechbergern bieten die beiden Stammtafeln im Anhang S. 446f. »
  24. Vgl. Hummel, Geschichte der Kirchen 179–185; allg.: Gunther Franz, Reformation und Gegenreformation im Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg. Beiwort zur Karte VIII, 7 des Historischen Atlas von Baden-Württemberg (7. Lfg. 1979). »
  25. Vgl. zuletzt Anna Moraht-Fromm, „Von der Abtuhung der Bilder“ in Ulm, in: Meisterwerke massenhaft 429–580. »
  26. Vgl. neuerdings Siegfried Hermle, Reformation und Gegenreformation in der Reichsgrafschaft Wiesensteig, Weißenhorn 1996. »
  27. Die ehemaligen Oberamtsgrenzen sind in der Landkreiskarte im Anhang eingezeichnet. »
  28. Jeweils ohne eingemeindete Vororte. »
  29. Zu den archäologischen Befunden der Grabungen 1980/81 vgl. Helmut Schäfer, Die archäologischen Untersuchungen in der Oberhofenkirche Göppingen, in: Oberhofenkirche Göppingen 31–42; allg. ferner Reyle, Oberhofenkirche 2–4. »
  30. Wappen des Grafen Ulrich V. von Württemberg und seiner zweiten Frau Elisabeth geb. Herzogin von Bayern-Landshut (heir. 1445, † 1451). »
  31. Plieninger, Stadtschreiber 47f. (m. Abb.). »
  32. Vgl. Dieter Kauß, Ein Reliquienverzeichnis von Oberhofen als Zeugnis spätmittelalterlicher Frömmigkeit, in: Hohenstaufen 9 (1975) 73–80. »
  33. Vgl. Karl-Heinz Rueß, Zur Geschichte der Oberhofenkirche, in: Oberhofenkirche Göppingen 11–29, hier: 20f. »
  34. Kdm Göppingen 38. »
  35. Rueß (wie Anm. 33) 21. »
  36. Zusammenstellung bei Plieninger, Stadtschreiber, passim, mit Wiedergabe der Inschriften. »
  37. Vgl. Burkhardt, Geschichte der Stadt Geislingen I 74f. »
  38. Vgl. Geislingen an der Steige. Die Stadtkirche 4. »
  39. Ein Totenschild von angeblich 1409 (nr. 34 †) ist wohl eher auf 1459 oder 1509 zu datieren und gehört somit erst in den Nachfolgebau. »
  40. Zur Baugeschichte vgl. Geislingen an der Steige. Die Stadtkirche, passim; Kdm Geislingen 25–51. »
  41. Vgl. Burkhardt, Geschichte der Stadt Geislingen I 76f.; ders., Gräber 69–72. »
  42. Vgl. dazu auch nr. 430 Anm. 3. »
  43. Erst seit dem 15. Jahrhundert wird Volknand nach Ebersberg/Ebersbach zubenannt. Nicht endgültig geklärt ist die Herkunft Volknands aus einem staufischen Ministerialengeschlecht oder – wie Walter Ziegler vermutet – aus dem Edelfreiengeschlecht von Toggenburg; vgl. Ziegler, Gründer Adelbergs 45–93. »
  44. Zur Geschichte des Klosters vgl. grundsätzlich Urkundenregesten Adelberg; Müller, Kloster Adelberg; Kirschmer, Adelberg; Akermann/Ziegler, Adelberg; Ziegler/Vollmer, Adelberg. – Zur Gründungsgeschichte: Botho Odebrecht, Kaiser Friedrich I. und die Anfänge des Prämonstratenserstifts Adelberg, in: ZWLG 6 (1942) 44–77; A. Diehl, Zur Gründungsgeschichte des Prämonstratenser-Stifts Adelberg, ebd. 474–476; Hansmartin Decker-Hauff, Die ältesten Gründer von Adelberg (Der Schurwald und die Verwandten des salischen Kaiserhauses). Ansprache zum Tag des Landkreises 1982, Göppingen 1982; Ziegler, Gründer Adelbergs, passim. »
  45. MG. DF. I. 811 (1181 V 25). »
  46. Joseph Zeller, Das Prämonstratenserstift Adelberg, das letzte schwäbische Doppelkloster, 1178 (1188) bis 1476. Ein Beitrag zur Geschichte der Doppelklöster, besonders im Prämonstratenserorden, in: WVjh 25 (1916) 107–162. »
  47. Vergleichbare Glas- und Wandgemälde im Benediktinerkloster Murrhardt: DI 37 (Rems-Murr-Kreis) nrr. 69, 137, 159, 160; ferner die Ausmalung des Hirsauer Sommerrefektoriums: DI 30 (Calw) nr. 191. Zum Komplex Stiftermemoria und Inschriften vgl. auch Renate Neumüllers-Klauser, Maulbronner Stifterdenkmäler, in: ZWLG 37 (1978) 27–45. »
  48. Vgl. Deutsch, Adelberger Bildhauerwerkstatt, passim; Hummel, Adelberger Kunst 161–175. »
  49. Auch das Dormitorium wurde damals abgerissen; vgl. Kdm Rems-Murr-Kreis 868. »
  50. MG. DLD. 163, Trebur 875 VIII 11. »
  51. Vgl. K. Hecht, Von der karolingischen Cella zur spätromanischen Stiftskirche. Das Ergebnis der Ausgrabungen in der Faurndauer Kirche, in: Stauferland 1957 Nr. 2, 1–3. »
  52. Ausführliche Würdigung durch Rainer Hussendörfer, Die ehemalige Chorherrenstiftskirche in Faurndau. Ein Beitrag zur schwäbischen Spätromanik (Veröff. d. Stadtarchivs Göppingen 10), Göppingen 1975; ferner: Hussendörfer/Ziegler, Evang. Stiftskirche Faurndau, passim; dies., Die Stiftskirche in Faurndau. Ein spätromanisches Juwel, in: Schönes Schwaben 1989 Nr. 7, 22–29. »
  53. Vgl. LdBW III 324. »
  54. Vgl. oben S. XII. »
  55. Hummel, Donzdorf 4–30; Schahl, Bau- u. Kunstwerke von Donzdorf 69–81. »
  56. HStAS, J1 Nr. 154/15, Umschlag 329: v. Rechberg, fol. 9r/v, 8r/v»
  57. In: Archiv für christl. Kunst 11, 70–72, 79f., ohne Angabe der Fundstellen. Außer der bereits angeführten Handschrift benutzte Schön offenbar HStAS, J1 Nr. 48g IV fol. 1658v. Entgangen sind ihm dagegen die Notizen in: HStAS, J1 Nr.154/15, Umschlag 329: v. Rechberg, fol. 18r/v, die die Bestätigung unserer Zuordnung (vgl. die folgende Anm.) und wichtige Ergänzungen enthalten. »
  58. Fol. 9r/v hat nur die halbe Breite von fol. 8r/v und war als Einzelblatt in das Doppelblatt eingelegt. Die ursprüngliche, durch die jetzige Blattzählung verwirrte Abfolge ist demnach: fol. 8v (rechte Hälfte), fol. 8r (linke Hälfte), fol. 9r, fol. 9v, fol. 8r (rechte Hälfte), fol. 8v (linke Hälfte). Die erste „Doppelseite“ dieses Hefts enthält „Aller Herren vnd frawen vnd Anherren qui viverunt nomina“, eine Aufzählung von Angehörigen der Familie von Rechberg ohne topographischen Bezug. Die Beschreibung der Donzdorfer Kirche beginnt dann auf fol. 9r mit dem nachträglich von Gabelkover in blasserer Tinte nachgetragenen Titel „Annotata ...“ (wie oben). Die richtige Reihenfolge der beschriebenen Raumteile ist: „im Chor an den tafeln (da die von Dunzdorff oder Scharffenberg hingelegt werden)“; ,,in lapidibus ibidem“ (fol. 9r/v); „inn der Stauffenecker Capell, an tafeln“; „uff den stainen" (fol. 9v); „Ramsperger capell“, Wandmalereien; „an den tafeln ibidem“; „uff den stainen ibidem“ (fol. 8r/v); „inn Hohen Rechberger Capell, an tafeln“; „an stainen“ (fol. 8v). »
  59. Die beiden Rechberger-Grabmäler in der erst im frühen 17. Jahrhundert errichteten Martinskapelle neben Burg Ramsberg wurden erst im 19. Jahrhundert dorthin versetzt. Sie stammen aus Schwäbisch Gmünd (nrr. 32, 270). Zum Begräbnisrecht von Burgkapellen fehlt noch eine zusammenfassende Untersuchung; vgl. allg. Johanna Naendrup-Reimann, Weltliche und kirchliche Rechtsverhältnisse der mittelalterlichen Burgkapellen, in: Die Burgen im deutschen Sprachraum. Ihre rechts- und verfassungsgeschichtliche Bedeutung (Vorträge und Forschungen 19) I, hg. v. Hans Patze, Sigmaringen 1976, 123–153. »
  60. Vgl. Hummel, Donzdorf 14: „vermutlich aus dem 17. Jahrhundert“. »
  61. Schahl, Bau- u. Kunstwerke von Donzdorf 70. »
  62. Zur Ortsgeschichte vgl. allg. Aich, passim. »
  63. So Kdm Göppingen 139. »
  64. Heribert Hummel, Ein Streifzug durch die Geschichte der Gemeinde Salach, in: 700 Jahre Salach. 1275–1975, Salach 1975, 1–41, hier: 11, weist auf ein angeblich der Barockisierung der Kirche zum Opfer gefallenes Grabmal „für den Salacher Bauern Melchior Veyt (wohl vor 1500)“ hin. Offensichtlich liegt hier eine Verwechslung vor mit der Grabplatte des 1590 verstorbenen Melchior Veit von Rechberg zu Falkenstein (nr. 330 †). »
  65. OAB Göppingen 277. »
  66. Vgl. Aich 70. »
  67. Abb. in Kdm Geislingen 116; vgl. nr. 56 Anm. 4. »
  68. Vgl. Kdm Göppingen 53–55. Zum Badewesen allg. vgl. Gebhard Mehring, Badenfahrt in Württemberg. Mineralbrunnen und Sauerbrunnen vom Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts (Darstellungen aus der württ. Geschichte 13), Stuttgart 1914; Bitz, Badewesen (m. weiterer Lit.); P. Beck, Fürstliche Badereisen im 16. Jahrhundert nach Göppingen, Wildbad und Liebenzell, in: Medizinisches Correspondenzbl. d. Württ. ärztlichen Vereins 75 (1905) 94–96, 499–501, 594–596, 609–611. »
  69. Ausführlich: Brebiß; ferner: Findbuch für das Archiv der ehemaligen Gemeinde Jebenhausen heute Stadtbezirk Göppingen-Jebenhausen, bearb. v. Dieter Kauß (Archivinventare der Stadt Göppingen 1), Göppingen-Jebenhausen 1977, IX–XII. »
  70. Zur Baugeschichte vgl. Bitz, Badewesen 95–97; dort auch weitere Lit. Von den älteren Badbeschreibungen vgl. Burger; Haßfurth; ferner: Jakob Eckhold, Kurze Beschreibung des Sauerbrunnens zu Ueberkingen in Ulmscher Herrschaft, Ulm 1651; Joh. Frank, Hydriatia Ulmana, das ist Beschreibung des Sauerbrunnens zu Ueberkingen, Augsburg 1710. »
  71. Walter Ziegler, Topographie der Kulturdenkmale, in: Der Kreis Göppingen 21985, 196–227, hier: 200. »
  72. Die Summe der Inschriften ist größer als die Zahl der Katalognummern, da einige Inschriften in Sammelnummern zusammengefaßt, in der Statistik aber einzeln gezählt sind. »
  73. Vgl. auch Kap. 6: In etlichen Fällen ist zwar noch der Inschriftenträger bezeugt, der Text der Inschrift aber nicht tradiert. »
  74. Die für das Bearbeitungsgebiet relevanten Bestände sind im Verzeichnis der ungedruckten Quellen zusammengestellt. »
  75. Vgl. oben S. XXII. »
  76. Zu seinem handschriftlichen Nachlaß vgl. Klein, Handschriften 40f. »
  77. Vgl. unten S. XXVII. »
  78. 1664 Magister; vgl. Burkhardt, Wollaib 146. »
  79. Ein großer Teil der von Wollaib mitgeteilten Inschriften ist bislang unpubliziert. Auszüge, die verschiedene Ortschaften betreffen, hat Burkhardt, Wollaib 146–157 veröffentlicht; den Abschnitt über Süßen hat Walter Ziegler (Von Siezun bis Süßen 106–114) ediert. »
  80. Vgl. Kap. 4. 5. »
  81. Vgl. Heribert Hummel, Joseph Alois Rink. Ein vergessener schwäbischer Heimatforscher, in: Schwäb. Heimat 31 (1980) 193–201. »
  82. Max Bach, Art. „Klemm, Alfred“, in: ADB 51 (1906) 202–204. »
  83. Systematisch durchgesehen wurden alle Pfarrbeschreibungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den ev. Dekanatarchiven Göppingen und Geislingen sowie die Pfarrchroniken der kath. Pfarrämter, die in Kopie im Kreisarchiv Göppingen vorhanden sind. »
  84. Zur Terminologie vgl. Seeliger–Zeiss, Grabstein oder Grabplatte 289. »
  85. Eine Frauengrabplatte in Weißenstein von 1493 wies keine Inschrift auf, vgl. nr. 116 † bei Anm. 4. »
  86. Eybach, vgl. nr. 56 Anm. 4. »
  87. Vgl. Bauch 199–201. Einen guten Überblick bieten die zahlreichen Abbildungen bei Kosel, passim. »
  88. Zwei weitere, oben beschnittene Rittergrabmäler dieses Typs in der Dürnauer Pfarrkirche weisen keine Inschrift mehr auf. »
  89. Zweimal vier Ahnenwappen eines Ehepaars bieten die umfangreichste Ahnenprobe (nr. 297). »
  90. Eine Wiederholung des Bildaufbaus mit allen ikonographischen Einzelheiten stellt das in derselben Werkstatt gefertigte Epitaph für Dietrich Speth und Agatha geb. von Neipperg (um 1585) in der kath. Pfarrkirche Zwiefaltendorf (Riedlingen, LKr. Biberach) dar; vgl. Christa, Abb. 5. »
  91. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis) nrr. 167, 228, 229, 256, 267»
  92. Bevorzugte Themen sind die Kreuzigung und die Auferstehung Christi; außerdem verschiedene Passionsszenen sowie die Auferweckung des Lazarus und das Totenfeld nach der Vision des Ezechiel. Eher ungewöhnlich sind dagegen die Motive der Beschneidung Christi (nr. 352) und der Enthauptung Johannis des Täufers (nr. 402 †). »
  93. Vgl. aber das nur kopial überlieferte Epitaph nr. 478 † (1639). »
  94. Vgl. Pilz 67 Abb. 3. »
  95. Frühe Beispiele im Ulmer Münster ab den 60er Jahren des 14. Jahrhunderts, vgl. Bach, Grabdenkmale 138ff. »
  96. Für Nürnberg vgl. Pilz 83. »
  97. Vgl. den nur wenig größeren runden auf die Wand aufgemalten „Totenschild“ eines Vol von Wildenau mit – fast völlig vergangener – Umschrift in gotischer Majuskel in der ev. Pfarrkirche zu Leonberg (LKr. Böblingen). »
  98. Das relativ häufige Fehlen von domini in kopial überlieferten Inschriften dürfte der Ungenauigkeit der Abschriften anzulasten sein. Bei erhaltenen Inschriften aus der Zeit vor 1600 steht bloßes Anno nur fünfmal: nrr. 205 (1518), 285 (1568), 294 (1575), 300 (1577), 338 (1593). »
  99. Noch nach dem römischen Kalender sind die frühen Bau- und Weiheinschriften nrr. 2 und 4 † sowie die Malersignatur nr. 20 † (1363) datiert. »
  100. Noch später als im benachbarten Rems-Murr-Kreis, vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. XXI: 1471. »
  101. Nrr. 133 † (1495), 142 (1499), 205 (1518), 220 † (1526). »
  102. Nrr. 352 (1597), 357 (1599), 371 † (1603), 374 † (1604), 379 (1606) u. ö. Ein vereinzeltes frühes Beispiel schon 1499 (nr. 142). »
  103. Zum Eindringen des Deutschen in die Inschriften allgemein vgl. Kloos, Einführung 41; Renate Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache in Bau- und Künstlerinschriften, in: Deutsche Inschriften 1984, 62–81; dies., Frühe deutschsprachige Inschriften, in: Latein und Volkssprache im deutschen Mittelalter 1100–1500. Regensburger Colloquium 1988, hg. v. Nikolaus Henkel u. Nigel F. Palmer, Tübingen 1992, 178–198; Nikolaus Henkel, Die Stellung der Inschriften des deutschen Sprachraums in der Entwicklung volkssprachlicher Schriftlichkeit, in: Vom Quellenwert 161–187; Christine Wulf, Versuch einer Typologie der deutschsprachigen Inschriften, in: Epigraphik 1988, 127–137. »
  104. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. XXXII»
  105. Inschrift nr. 34 † (1409?) kann außer Betracht bleiben; sie ist nach ihrem schon ausführlichen Formular vermutlich 100 Jahre später einzureihen. »
  106. Die geringe Zahl der erhaltenen lateinischen Inschriften ist sicherlich unter anderem mit der ungünstigen Überlieferungslage für die Grabmäler in den Klöstern und Stiften zu erklären. »
  107. Nr. 84 (1466) und nr. 221 † (1527): ist gestorben»
  108. Fato suo functus (nr. 298); pie defuncto (nr. 311 †); in domino defunctus (nr. 454). »
  109. Aus dieser Welt mein Urlaub nahm (nr. 311 †); vom Tod gfällt (nr. 331). »
  110. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. XXXIII»
  111. Über die verschiedenen ausführlichen Fürbittformeln orientiert das Register 6, Wortfeld „Fürbitte, Bitte um Fürbitte“. »
  112. Vgl. dazu DI 38 (Bergstraße), Einl. XXX»
  113. Nrr. 285, 297, 299, 330, 335, 336, 395, 408 (letzteres kombiniert mit dessen Seele der allmechtig Gnedig). »
  114. 1466 Junker (nr. 84). »
  115. Im späten 16. Jahrhundert folgen die gefreiten Herren von Rechberg diesem Beispiel: nrr. 335, 343, 370, 378 †, 408»
  116. Die Epitheta reverendus et clarissimus vir eines ev. Abts von Adelberg (nr. 454) stehen in der Tradition der Anreden für katholische geistliche Dignitäre. »
  117. 1590 in Versform: bis septem et annum lustra clausit exitu vitae beato leniter (nr. 332). »
  118. Nrr. 357, 372, 381. 1608 die eigenartige Formulierung eines halben viertel Jahrs alt (nr. 390 †). »
  119. Nr. 372 (1603), 403, 420»
  120. Nachweise ab 1477 (nr. 99). Lediglich 1500 (nr. 167) zusätzlich zur Standesangabe sacerdos die Funktionsbezeichnung als capellanus pauperum »
  121. Grabmal für die Frau des Pflegers, nr. 104»
  122. Fünf Belege: nrr. 332, 373, 402, 406, 432»
  123. Vgl. grundsätzlich Heinrich Otte, Glockenkunde, Leipzig 21884; Karl Walter, Glockenkunde, Regensburg Rom 1913. »
  124. Vgl. im angrenzenden Rems-Murr-Kreis die beiden Glocken aus Beutelsbach und Kaisersbach-Gebenweiler: D1 37 (Rems-Murr-Kreis) nrr. 5, 8»
  125. Vielleicht auch nrr. 49 †, 124 †. »
  126. Zu Eger vgl. Dt. Glockenatlas WürttHohenzollern 22–24 »
  127. Vgl. ebd. 24. »
  128. Ebd. 28–30. »
  129. Die Herkunftsbezeichnung lautet auf den Glocken nach 1500 meist zu esslingen»
  130. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. XXXVIII. Zu Lachaman vgl. Dt. Glockenatlas WürttHohenzollern 31–33. »
  131. Der früheste Hinweis auf die Stifter von Glocken findet sich im Bearbeitungsgebiet auf einer Eybacher Glocke von 1483 mit dem Wappen der Degenfeldschen Ortsherrschaft. »
  132. Vgl. unten S. LXIII. »
  133. Vgl. die übersichtliche Zusammenstellung bei Hummel, Wandmalereien Kr. Göppingen. »
  134. Besonders zahlreich in den Marienleben- und Passionszyklen in der Krummwäldener Kirche (nr. 172). »
  135. Vgl. die bildlichen Darstellungen der während des Konstanzer Konzils an den Wirtshäusern und Quartieren angebrachten Wappenschilde in Ulrich Richentals Konstanzer Konzilschronik: Ulrich Richental, Das Konzil zu Konstanz. Faksimile und Kommentarband, hg. v. Otto Feger, Starnberg Konstanz 1964 (Facsimile der Handschrift 1 des Konstanzer Rosgartenmuseums). Zu dem Phänomen der Verewigungen von Adeligen auf Reisen allgemein vgl. demnächst die noch ungedruckte Kieler Diss. von Detlev Kraack, Monumentale Zeugnisse der spätmittelalterlichen Adelsreise. Inschriften und Graffiti des 14.–16. Jahrhunderts, die mir noch nicht zur Verfügung stand. »
  136. Der Brauch scheint sich vornehmlich im südwestdeutschen und lothringischen Raum und in der Nordschweiz durchgesetzt zu haben. So ließ Michel de Montaigne auf seiner Badereise 1580/81 in Plombières-les-Bains (Hzm. Lothringen), „da es Landessitte ist, ... der Wirtin einen Holzschild mit seinem Wappen zurück, das ein Maler im Ort für einen Taler malte, und die Wirtin hängte es sorgfältig außen an der Mauer auf“: Michel de Montaigne, Tagebuch einer Reise durch Italien, die Schweiz und Deutschland in den Jahren 1580 und 1581, hg. u. aus dem Französischen übertragen v. Otto Flake, Frankfurt am Main 1988, 22. Auch in Baden im Aargau waren im Badhaus „die Wände in den Wohnungen ... ganz mit Wappenschildern der Edelleute, die dort logiert haben, behangen“; vgl. ebd. 33. »
  137. Vgl. Fleischhauer, Renaissance 184f. sowie die große Zahl der aus dem Oberen und Unteren Bad in Liebenzell (LKr. Calw) überlieferten Wappentafeln, die 1506 bzw. 1512 einsetzen: DI 30 (Calw) nrr. 371 †, 372 †. Nach Montaignes Zeugnis (wie Anm. 136, 59) gab es in Deutschland „in allen Gasthäusern (Wappen) von den durchziehenden Edelleuten schockweise an den Wänden zurückgelassen, auch alle Scheiben (waren) damit versehen“. Ein ähnliches Betätigungsfeld für Maler war die Anfertigung von Votivtafeln an Wallfahrtsorten, vgl. etwa die zahlreichen Tafeln des 16. und 17. Jahrhunderts an der Heiligen Kapelle in Altötting. »
  138. Vgl. Kloos, Einführung 116–118. »
  139. Vgl. Renate Neumüllers-Klauser, Die Westwerktafel der Kirche in Corvey. Ein Beitrag zur karolingischen Epigraphik, in: Westfalen 67 (1989) 127–138; Rolf Funken, Epigraphische Anmerkungen zu niederrheinischen Grabsteinen, in: Bonner Jbb. 183 (1983) 327–339, hier: 329. Zu dem Lorscher karolingischen Inschriftenbestand vgl. Sebastian Scholz in DI 38 (Bergstraße), Einl. XXXIXXLI und nrr. 18»
  140. Die Inschrift ist durch Übermalung stark verfälscht. Daher gebe ich zusätzlich zu Abb. 2–4 im Tafelteil hier eine nach Papierabklatsch und zahlreichen Detailfotos angefertigte Umzeichnung des tatsächlichen Schriftbefunds. »
  141. Zur näheren Einordnung vgl. die Ausführungen unter nr. 2»
  142. Zur Schrift der beiden Glocken vgl. Dt. Glockenatlas WürttHohenzollern Abb. 136, 137, 442 bzw. Abb. 134, 135, 443. »
  143. Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache 63–66. »
  144. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. XLVII»
  145. Die heute in der Ramsberger Schloßkapelle aufgestellte Grabplatte Albrechts von Rechberg von 1403 (nr. 32) mit Minuskelumschrift (mit Oberlängen und Versal) stammt nicht aus dem heutigen Kreisgebiet, sondern aus Schwäbisch Gmünd, und wird deshalb hier nicht berücksichtigt. »
  146. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. XLVII»
  147. Vgl. Bischoff, Paläographie 181. »
  148. Vgl. DI 20 (Karlsruhe) nr. 315 (1598); DI 37 (Rems-Murr-Kreis) nr. 281 (1621). Da die Buchstabenformen genau denen der gotischen Minuskel entsprechen, ist die Bezeichnung der Schrift als „nachgotische Minuskel“ in Dt. Glockenatlas WürttHohenzollern 63 unglücklich gewählt. »
  149. Vgl. Kdm Ehem. Oberamt Ulm 32. »
  150. Ebd. »
  151. Vgl. Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften zwischen Mittelalter und Neuzeit 315–328; Walter Koch, Zur sogenannten frühhumanistischen Kapitalis (Diskussionsbeitrag), in: Epigraphik 1988, 337–345; ferner DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. LLI»
  152. Vgl. die Ausführungen unter nr. 223»
  153. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. LIII»
  154. Der Schrift Gockhelers in Vielem ähnlich ist die Inschrift auf einem Donzdorfer Epitaph von 1594 (nr. 342). »
  155. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. LII; ferner: Koch, Zur sog. frühhumanistischen Kapitalis (wie Anm. 152) 338 u. 344. »
  156. Vgl. Bischoff, Paläographie 195–201; Kloos, Einführung 143–153; Alfred Hessel, Die Entstehung der Renaissanceschriften. Ein Versuch, in: Archiv für Urkundenforschung 13 (1935) 1–14; Thomas Frenz, Das Eindringen humanistischer Schriftformen in die Urkunden und Akten der päpstlichen Kurie im 15. Jahrhundert, in: Archiv für Diplomatik 19 (1973) 287–418; ebd. 20 (1974) 384–506; Martin Steinmann, Die humanistische Schrift und die Anfänge des Humanismus in Basel, in: Archiv für Diplomatik 22 (1976) 376–437, Taf. I–XXXII; ders., Die lateinische Schrift zwischen Mittelalter und Humanismus. Zu einigen weniger bekannten Formen, in: Paläographie 1981. Colloquium des Comité International de Paléographie, München 15.-18. Sept. 1981, Referate hg. v. Gabriel Silagi (Münchener Beiträge zur Mediävistik u. Renaissance-Forschung 32), München 1982, 193–199, Taf. 25–27. »
  157. Zum Buchdruck vgl. grundsätzlich Otto Mazal, Paläographie und Paläotypie (Bibliothek des Buchwesens 8), Stuttgart 1984. »
  158. Erster Überblick mit Schwerpunkt auf typographischen Schriften bei Kloos, Einführung 143–153, der (S. 143) auf das Fehlen epigraphischer Untersuchungen zu den gotisch-humanistischen Schriften hinweist. Die Arbeit von Högg, Inschriften des Chorgestühls, streift diesen Komplex, der doch gerade für die Beurteilung des Ulmer Chorgestühls so wichtig ist, nur oberflächlich. Die gezeichneten Schriftproben sind zudem ungenau. »
  159. Högg, Inschriften des Chorgestühls, passim. Högg weist (S. 151–153) zu Recht in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung Ulms als Zentrum des Holzschnitts und des Frühdrucks hin. Vgl. dazu ausführlich: [Peter Amelung], Der Frühdruck im deutschen Südwesten 1473–1500. Eine Ausstellung der Württ. Landesbibliothek Stuttgart (Der Frühdruck im deutschen Südwesten I: Ulm), Stuttgart o. J. [1979]. Als direkte Vorbilder für die Geislinger Inschriften haben die Typen der Ulmer Drucker Johannes Zainer, Conrad Dinckmut, Lienhart Holl, Justus de Albano, Johannes Reger, Johannes Schäffler und Johannes Zainer d. J. freilich nicht gedient. »
  160. DI 20 (Karlsruhe) nr. 60; ebd. Einl. XXXI. »
  161. DI 2 (Mainz) nrr. 209, 955. »
  162. Abb. bei Jos. M. B. Clauss, Das Münster als Begräbnisstätte und seine Grabinschriften, in: Straßburger Münsterbl. 2 (1905) 9–26, hier: 21. »
  163. Vgl. zuletzt: Volker Liedke, Marginalien zum Werk des Passauer Malers und Bildhauers Jörg Gartner, in: Ars Bavarica 65/66 (1991) 40–64; Klaus-Ulrich Högg, Die Schrift bei Jörg Gartner, in: Ostbairische Grenzmarken 32 (1990) 56–60, Taf. XIIIf. Vgl. ferner DI 10 (Niederösterreich 1: Amstetten, Scheibbs) nrr. 46 (1519), 248 (1526), 48 (1532), 145 (1541). »
  164. Vgl. Volker Liedke, Das Baumgartner-Epitaph und andere Bildwerke in Stein des Meisters von Braunau, in: Ars Bavarica 1 (1973) 25–49. »
  165. Hinweis bereits durch Anneliese Seeliger-Zeiss in: DI 20 (Karlsruhe), Einl. XXXI. »
  166. Vgl. Hans A. Genzsch, Kalligraphische Stilmerkmale in der Schrift der luxemburgisch-habsburgischen Reichskanzlei. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Fraktur, in: Mitt. des Österreichischen Instituts für Geschichtsforschung 45 (1931) 205–214; Heinrich Fichtenau, Die Lehrbücher Maximilians I. und die Anfänge der Frakturschrift, Wien 1961; Kloos, Einführung 141–143. Zur Rezeption als Monumentalschrift: Zahn, Beiträge zur Epigraphik, passim. »
  167. Die früheren im Inschriftenkatalog mit „Fraktur“ bezeichneten Inschriften sind durchweg gemalt, ihr Schriftbefund wurde nachträglich verfälscht. Ihre ursprüngliche Schrift war sicherlich die gotische Minuskel (nrr. 103, 188, 189, 206, 219). Eine gelungene, im Schriftbild wohl nicht durch Übermalungen beeinträchtigte Inschrift zeigt ein Porträt von 1553 (nr. 263), dessen Herkunft aus dem Bearbeitungsgebiet allerdings nicht gesichert ist. »
  168. DI 20 (Karlsruhe) nr. 182, unsicher datiert; ebd. nr. 179 (1542) ist keine Fraktur, wie dort irrtümlich angegeben, sondern eine gotische Minuskel mit Frakturversalien; die nächsten Belege erst nach der Jahrhundertmitte. »
  169. DI 8 (Mosbach, Buchen, Miltenberg) nr. 223. »
  170. Vgl. Zahn, Beiträge zur Epigraphik und DI 13 (Nürnberg: St. Johannis, St. Rochus u. Wöhrd); ferner: DI 30 (Calw) nr. 205 (1528). »
  171. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Einl. LIV»
  172. Ähnlich schmale Proportionen weist noch eine Bauinschrift von 1592 auf (nr. 337). »
  173. Die Frakturinschrift auf dem Grabstein nr. 430 (1619) ist sehr wahrscheinlich erst das Ergebnis einer späteren Überarbeitung. Die ursprüngliche Inschrift Hubers dürfte noch in gotischer Minuskel ausgeführt gewesen sein. »
  174. Vgl. auch Gockhelers Inschrift an der Kanzel in Schornbach (Stadt Schorndorf) von 1606: DI 37 (Rems-Murr-Kreis) nr. 252»
  175. Vgl. ausführlich Klaus Düwel/Helmut Roth, Die Runenfibel von Donzdorf, in: Frühmittelalterl. Studien 11 (1977) 409–413, Taf. XXI. Transkription der Inschrift: Eho, gedeutet als Männername »
  176. Vgl. allgemein; H.P. Lockner, Messing. Ein Handbuch über Messinggerät des 15.–17. Jahrhunderts, München 1982. »
  177. Vgl. Kdm Göppingen 25, 146. »
  178. Ebd. 92, Abb. 73; Kirschmer/Ziegler, Faurndau 111 (Abb.). »
  179. Vgl. Eleonore Landgraf, Mittelalterliche Bodenfliesen aus Ton in Kirchen, Klöstern und Burgen des Kreises Göppingen, in: Gotik an Fils und Lauter 291–308, hier: 304f., 295 Abb. 162. »
  180. Ebd. 297 Abb. 167. »
  181. Ebd. 305f., 295 Abb. 161; Kdm Kirchheim 182 Abb. 238. »
  182. Komplettes Alphabet der gotischen Minuskel sowie 10 Versalien aus verschiedenen Majuskelalphabeten; vgl. Ernst Kyriß, Verzierte gotische Einbände im alten deutschen Sprachgebiet, Textbd., 3 Tafelbde., Stuttgart 1951–58, hier: Textbd. 50f. mit Auflistung der erhaltenen Einbände mit ihren Bibliotheksstandorten; Tafelbd. 1, 159 Taf. 126. Vgl. ferner die Aufsätze von Georg Burkhardt in GMGU 3 (1931) 219–224; 5 (1935) 88–105; 8 (1940) 45–54. »
  183. Vgl. Felix Heinzer, Zur Geschichte der Fürstlich Fürstenbergischen Handschriftensammlung, in: Bewahrtes Kulturerbe „Unberechenbare Zinsen“. Katalog zur Ausstellung der vom Land Baden-Württemberg erworbenen Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek, hg. v. Felix Heinzer, Stuttgart Karlsruhe 1993, 5–13, hier: 9 Anm. 24; Gotik an Fils und Lauter 275. »
  184. Kdm Geislingen 158. »
  185. Kdm Göppingen 61. »
  186. Ebd. 71. »
  187. Ebd. 72. »
  188. Kdm Geislingen 97. »
  189. Kdm Göppingen 80. »
  190. Ebd. 78 »
  191. Ebd. 86. »
  192. Kdm Kirchheim 173. »
  193. Ebd. 93. »
  194. Kdm Geislingen 26, 32; Klemm, Baumeister 74 nr. 40 Anm. 1. »
  195. Kdm Geislingen 21. »
  196. Ebd. 60; Hummel, Wandmalereien Kr. Göppingen 97. »
  197. Kdm Geislingen 33. »
  198. Ebd. 54 »
  199. Ebd. 54. »
  200. Die früher angeblich lesbaren Initialen IHW und MW sind nicht mehr zu erkennen; vgl. Kdm Göppingen 118. »
  201. Ebd. 97. »
  202. Ebd. 129. »
  203. Wollaib, Par. Ulm. 453. »
  204. Kdm Geislingen 193. »
  205. Ebd. 200. »
  206. Bodo Cichy, Der Helfensteiner Pferdestall in Wiesensteig, Kreis Göppingen. Die Rettung eines wertvollen Fachwerkgebäudes, in: Denkmalpflege in Baden-Württemberg 1/4 (1972) 18–24. »
  207. Kdm Geislingen 208. »
  208. Wollaib, Par. Ulm. 370; Kdm Geislingen 134; Scharfe, Ev. Andachtsbilder 217 »
  209. Kdm Geislingen 140. »
  210. Ebd. 130. »
  211. Ebd. 158. »
  212. Kdm Kirchheim 189. »
  213. Kdm Geislingen 199. »
  214. Schellenberger 154 »
  215. Wollaib, Par. Ulm. 412; Hummel, Wandmalereien Kr. Göppingen 108. »
  216. Eugen Wiedenmann, Sühnekreuze im Kreis Göppingen (Veröffentlichungen des Kreisarchivs Göppingen 4 = Das Kleindenkmal 1, 1977, Nr. 4), Göppingen 1978, 42f.; Losch, Sühne und Gedenken 27, Taf. 5 Abb. 35. »
  217. Pfarrbeschreibung von der Parochie Dürnau, 1827 (DekA Göppingen, 216. 4 Nr. 1) 24. »
  218. Ortsgeschichte Dürnau [16]; vgl. auch Kdm Göppingen 78. »
  219. Vgl. nr. 294 mit Anm. 5. »
  220. AGDSE, Glaskasten XIII, 22: Familien-Denkmäler u. Epitaphien betreffend: „Eybach, Extract Deren in der Kirchen daselbst befindlichen Herrsch. Degenfeld. Epitaphien“. »
  221. Gabelkover (HStAS, J1 Nr. 48g IV) fol. 1651r. »
  222. Die Grabplatte mit dem Urbacher Wappen gehörte wahrscheinlich der Frau Johanns V. von Rechberg zu Rechberghausen, die eine von Urbach war, vgl. Stammtaf. d. mediatisierten Häuser 17 Taf. 1. Die erste Grabplatte kann dann aber nicht die ihres Mannes sein, da diese noch erhalten ist und von Gabelkover anderweitig beschrieben wird (nr. 24). »
  223. Vgl. Alfred Klemm, Beiträge zur Geschichte von Geislingen und Umgegend II, in: WVjh 7 (1884) 22; ders., Stadtkirche zu Geislingen. Nachträge 1; Kdm Geislingen 51 »
  224. Klemm, Aus alter Zeit, A: Geislingen, Nr. 150. »
  225. Kdm Geislingen 61. »
  226. Abb. in Kdm Göppingen 114f. Abb. 98; Jüdisches Museum Göppingen 119. »
  227. Vgl. Siebmacher, BayA3, 127 Taf. 68. »
  228. Kdm Göppingen 38 »
  229. Kdm Geislingen 145. »
  230. Waltz, Rechb. Stammbuch (WLB, Cod. hist. F 30.2) fol. 68v; zu Albrecht Ernst von Rechberg vgl. Stammtaf. d. mediatisierten Häuser 17 Taf. 5. »
  231. Haid 661; vgl. Wollaib, Par. Ulm. 369. »
  232. Rink, Urkunden-Buch zur Familien-Geschichte der Dynasten von Rechberg und rothen Löwen (GRA Donzdorf), V. 8. Böhmenkirch; vgl. auch Lang/Osswald, Böhmenkirch I 228. »
  233. Kdm Geislingen 66. »
  234. Abb. in: Bad Boll. Geschichte und Gegenwart 17. »
  235. Nachforschungen über den Verbleib blieben erfolglos. »
  236. Vgl. nr. 106 Anm. 4. »
  237. DI 37 (Rems-Murr-Kreis) nr. 29; zur Problematik vgl. dort sowie Kdm Rems-Murr-Kreis 594. »
  238. Klunzinger, Zur Glockenkunde 104, 138. »
  239. OAB Schwäb. Gmünd 413; Keppler 135; Kdm Jagstkreis I 464. »
  240. So Hummel, Donzdorf 48, 52; demnach Umguß mit zwei (!) weiteren „spätgotischen“ Glocken. »
  241. Kdm Geislingen 181. »
  242. Klemm, Gang durch die Reihen 118. »
  243. Ebd. »
  244. Freundlicher Hinweis von Herrn Bernhard Erbgraf von Rechberg und Rothenlöwen, Donzdorf. »
  245. OAB Geislingen 271; vgl. auch Illig, Geschichte von Göppingen u. Umgebung II 148; Ziegler, Wiesensteig 65. »
  246. Abb. in: Schäfer, Roman. Kirche 64f.; Boll. Dorf und Bad 229, 232. Der dort gebotene Zeitansatz „spätes 15. Jahrhundert“ erscheint mir zu spät. »
  247. Abb. in: Hummel, Wandmalereien Kr. Göppingen 120, Abb. 22. Zu den Aufdeckungen vgl. die Notizen in der Chronik I der Pfarrei Donzdorf (kath. PfA Donzdorf, Kopie im KrAG) 55. »
  248. Kdm Göppingen 104; Hummel, Wandmalereien Kr. Göppingen 114. »
  249. Kdm Göppingen 104. »
  250. Ebd. »
  251. Hummel, Wandmalereien Kr. Göppingen 115. »
  252. Wollaib, Par. Ulm. 487f.; Scharfe, Ev. Andachtsbilder 261 (mit teilweiser Wiedergabe der Inschriften und Datierung „17. Jh.“), Taf. LXXVI Abb. 131 (mit der sicher unzutreffenden Datierung „16. Jh. oder um 1600“). »
  253. Kdm Göppingen 147. »
  254. AGDSE, Aktengestell O XXI. 8: Joh. Martin Jonas, Inventarium Von Dem Bergschloß Stauffen Eck und der dazu gehörigen Gebäuden, aufgerichtet d. 10 Martij 1739, p. 25. »
  255. Lang/Osswald, Böhmenkirch I 182f. (mit vollem Wortlaut der Inschrift und Abb.); in Kdm Geislingen 66 nur erwähnt. »
  256. Wollaib, Par. Ulm. 407 f. »
  257. Ebd. 492f.; Kdm Göppingen 162 (Wortlaut der Inschrift). »
  258. Mt 19, 14. »
  259. Die beiden Epitaphien der Eltern von 1678 und 1683 sind ebenfalls außen an der Kirche erhalten. »
  260. DekA Geislingen 92. 3: Inventarium über Bücher, Gefäße und Geräthschaften, welche dem Heiligen zu Böhringen gehörig, 1815 VIII 1, verf. von Pfarrer Baur (mit Nachtrag zu den Verlustumständen). »