Der Band umfasst 252 Inschriften des Landkreises Bergstraße aus dem Zeitraum von ca. 800 bis 1650. Während 202 Inschriften heute noch im Original erhalten sind, liegen 48 Inschriften nur noch in kopialer Überlieferung vor. Der Band bietet 91 Ersteditionen. Den Schwerpunkt des Bestandes bilden die Grabinschriften mit 129 Nummern. Daneben enthält der Band u.a. Bauinschriften und Bildbeischriften, Gedenk- und Stifterinschriften sowie Spruch- und Rechtsinschriften. Sie alle spiegeln in einem Zeitraum von über 800 Jahren die Entwicklung der Region in den verschiedensten Lebensbereichen wider. Bei den Grabinschriften lässt sich durch die hohe Überlieferungsdichte in der Ersheimer Kapelle und in der Karmeliterkirche in Hirschhorn sowie in der evangelischen Kirche in Neckarsteinach in verschiedenen Grablegen die Entwicklung der Denkmäler über einen langen Zeitraum an vielen Beispielen beobachten. Die Inhalte der Texte und die Gestaltung der Denkmäler geben nicht nur Informationen über die Personen, sondern sie lassen auch das sich verändernde Verhältnis der Menschen zum Tod und ihr Bemühen um ein langanhaltendes Totengedenken erkennen. Dieses Thema wird in der Einleitung besonders erörtert.

In kunsthistorischer Hinsicht sind vor allem die Wandmalereiinschriften in der Lorschef Torhalle und im Kapitelsaal des Hirschhomer Karmeliterklosters von Bedeutung. So führte die intensive Beschäftigung mit der karolingischen Wandmalereiinschrift in der Torhalle zu einer neuen Datierung des berühmten karolingischen Bauwerkes. Aus dem Hirschhorner Karmeliterkloster kann zum erstenmal eine voll ständige Edition der Bildbeischriften der noch erhaltenen Teile des Eliazyklus vorgelegt werden.

Die Einleitung eröffnet dem Benutzer Einblick in verschiedene Aspekte der Inschriftenkunde. Der Katalogteil enthält in chronologischer Folge eine kommentierte Edition der einzelnen Inschriften. Zehn Register erschließen den Inhalt des Bandes.

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1. Vorwort, Vorbemerkung und Benutzungshinweise

1. 1. Geleitwort

Daß sich der Historiker bei seiner Arbeit eigentlich stets auf einem riesigen Friedhof und vor unzähligen Gräbern befindet, ist eine Erkenntnis, deren Richtigkeit man sich nur schwer entziehen kann. Sie mahnt zu pietätvollem Umgang mit der Vergangenheit. Epigraphiker braucht man kaum an jene Wahrheit zu erinnern. Die Beschäftigung mit Grabmonumenten ist ihre fast tägliche, freilich nicht einzige Pflicht. Oft genug und nicht erst heutzutage können sie dabei beobachten, wie pietät- los gewöhnlich die Gegenwart früheren Generationen gegenübersteht, wie deren Gedenken aus vergangenen Zeiten oft achtlos dem Verfall und der Verwitterung, dem Vergessen preisgegeben wird.

Mittelalterliche und frühneuzeitliche Inschriften aller Art, auf Grabsteinen, auf Gebäuden, auf Glocken, auf Geräten, auf Gewändern oder sonstwo als historische Quellen vor der Vernichtung zu retten, sie zu erhalten, zu erschließen und kritisch zu edieren ist die Aufgabe, dem sich das Deutsche Inschriften-Unternehmen schon seit rund sechzig Jahren widmet. Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges wurde diese Verpflichtung womöglich noch deutlicher als früher empfunden. Die Schädigung, ja Vernichtung von Monumenten durch Umwelteinflüsse ging ja danach noch weiter und steigerte sich sogar. Zur Publikation der auf deutschem Boden überlieferten epigraphischen Quellen schlossen sich deshalb die deutschen Akademien der Wissenschaften zusammen, nahmen einander in die Pflicht und steckten angesichts der Größe und Dringlichkeit der zu leistenden Aufgaben ihre Arbeitsfelder ab. Dabei wurde das Bundesland Hessen 1973 der Mainzer Akademie zugeteilt. Nachdem 1974 der noch von Heidelberg aus betreute Inschriftenband der Stadt Fritzlar erschienen war, konnte die Arbeit in Hessen erst 1985 nach Bewilligung der nötigen Finanzmittel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft von Mainz aus begonnen werden. Seit 1990 verfügt die Mainzer Inschriften-Kommission über zwei etatisierte Stellen auch für die Bearbeitung der epigraphischen Schätze in Hessen. Der Mitarbeiter der Akademie, Dr. Sebastian Scholz, erhielt den Auftrag, die Inschriften des Landkreises Bergstraße im südlichen Hessen zu sammeln und eine kritische Edition zu liefern. Die Entscheidung für Südhessen wurde getroffen, um den Anschluß an die von der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften bereits 1970 und 1977 publizierten Bände für Heidelberg und für den Rhein-Neckar-Kreis sowie an den Inschriftenband für Worms aus der Mainzer Arbeitsstelle zu gewinnen. Die Edition der Inschriften des Landkreises Bergstraße umfaßt 252 Nummern sowie 44 Tafeln mit 91 Abbildungen. Bei 91 Inschriften handelt es sich um Ersteditionen.

Über die Wichtigkeit epigraphischer Quellen braucht wohl kaum ein Wort verloren zu werden. Abgesehen von personengeschichtlichen Daten, die den Historiker und insbesondere den Genealogen interessieren, liefern sie dem Philologen wichtige Erkenntnisse für das mittelalterliche Latein oder für die frühneuhochdeutsche Sprache. Dem Kunsthistoriker und dem Heraldiker dienen für seine Forschungen die Bilder und Beschreibungen der Monumente, auf denen sich die Inschriften befinden. Vor allem aber geht es dem Epigraphiker um die Geschichte der Monumentalschrift, um aus ihrer Entwicklung neue Erkenntnisse zu Datierungen, Echtheitsfragen und Werkstattzusammenhängen zu gewinnen.

Sich an Einzelheiten des vorliegenden Bandes zu freuen, Details zu entdecken, bleibe dem Benutzer überlassen, wenn er ihn als Wissenschaftler oder Freizeitforscher zur Hand nimmt. Nur darauf sei hingewiesen, daß hier die Inschriften des berühmten karolingischen Klosters Lorsch zum ersten Mal in einer kritischen Edition vorgelegt werden. Selbst aus jenen fernen Zeiten übermitteln epigraphische Quellen ihre Nachrichten der Gegenwart. Möge diese und die in ihr maßgeblichen Persönlichkeiten und Institutionen ihre Wichtigkeit erkennen und durch entsprechende Förderung die Arbeit der Akademie und ihrer Inschriften-Kommission unterstützen.

Mainz, im April 1994

Harald Zimmermann

1. 2. Vorwort

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Landkreises Bergstraße und wurde in den Jahren 1990 bis 1993 im Auftrag der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur • Mainz erstellt.

Für Hilfe und Rat weiß ich mich vielen Förderern, die hier oder an entsprechender Stelle im Katalog genannt sind, zu Dank verpflichtet. Stellvertretend für die verschiedenen Institutionen und zahlreichen Einzelpersonen, die mir ihre Unterstützung gewährt haben, möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen an die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, Hessen, und deren Mitarbeiter Herrn Erwin Wagner (Lorsch) sowie an die Herren Prof. Dr. Friedrich Karl Azzola (Trebur), Wilhelm Busch (Bensheim-Auerbach), Martin Hellriegel (Bensheim), Prof. Dr. Falk Krebs (Seeheim-Jugenheim), Eberhard Kühner (Bensheim-Gronau), Hans Lorenz (Heppenheim), Pfarrer Robert Oes (Hirschhorn), Dr. Peter W. Sattler (Mossautal) sowie besonders an den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Geschichts- und Heimatvereine im Kreis Bergstraße, Herrn Paul Schnitzer (Lorsch).

Von den Kollegen der befreundeten Arbeitsstellen verdanke ich vor allem den Herren Clemens M. M. Bayer, M.A. (Bonn) und Dr. Harald Drös (Heidelberg), der das gesamte Manuskript nocheinmal Korrektur las, entscheidende Verbesserungsvorschläge.

Herrn Ludolf Henn, dem Lektor der Mainzer Akademie, danke ich für seine Hilfe bei der technischen Herstellung des Buches.

Den Kollegen der Mainzer Arbeitsstelle bin ich in vielfacher Hinsicht zu Dank verpflichtet. Herr Thomas G. Tempel nahm viele Mühen auf sich, um selbst unter schwierigen Bedingungen für hervorragende Photos zu sorgen. Frau Susanne Kern las das Manuskript Korrektur und gab wertvolle kunsthistorische Ratschläge. Frau Dr. Yvonne Monsees und Herr Dr. Eberhard J. Nikitsch gewährten mir jede mögliche Hilfestellung und bewahrten mich durch ihren Rat vor manchem Fehler. Mein besonderer Dank aber gilt Herrn Dr. Rüdiger Fuchs, der mich in die mittelalterliche Epigraphik einführte, das Entstehen des Bandes zu jeder Zeit mit großem persönlichen Einsatz förderte und zudem das ganze Manuskript noch einmal kritisch überprüfte.

Der abschließende Dank gebührt Herrn Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Harald Zimmermann (Tübingen) als Vorsitzendem der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur • Mainz, durch dessen stetigen Einsatz für die Belange der Arbeitsstelle die Voraussetzungen für das Erscheinen dieses Bandes geschaffen wurden.

Mainz, im März 1994

Sebastian Scholz

1. 3. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Die Inschriften des Landkreises Bergstraße wurden nach den Arbeitsrichtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften bearbeitet. Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des heutigen Landkreises Bergstraße bis zum Jahr 1650. Diese für das Inschriften-Unternehmen allgemein vorgegebene Zeitgrenze erschien insofern sinnvoll, als die Inschriftenproduktion im Kreis Bergstraße, soweit sich dies nach der oft unbefriedigenden Überlieferungssituation feststellen läßt, aufgrund der Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges etwa ab der Mitte des 17. Jahrhunderts bis um 1690 fast zum Erliegen kommt. Inschriften aus der Zeit vor 1650, deren Träger nachweislich erst später in das Kreisgebiet gelangten, wurden nicht berücksichtigt.1)

Aufgenommen wurden alle zugänglichen, erhaltenen Inschriften mit ihren Trägern. Das gilt auchfür diejenigen Inschriftenträger, die in Museen außerhalb des Bearbeitungsgebietes verbracht wurden. Nur noch in Abschrift, in Nachzeichnung, im Druck oder auf Photos überlieferte Inschriften, die heute verschollen oder verloren sind, wurden ebenfalls ediert.2)

Die Edition beschränkt sich auf jene Inschriften, die nicht Gegenstand von Spezialdisziplinen wie z.B. der Sphragistik und der Numismatik sind.3) Außerdem wurde auf die Aufnahme von Inschriften verzichtet, deren Buchstaben aufgrund des Erhaltungszustandes nicht mehr eindeutig bestimmt werden konnten.4)

Ausgeschlossen blieben nach wie vor auch Runen, Steinmetz- und Meisterzeichen, Hausmarken, Goldschmiede- und Beschauzeichen, Monogramme und Einzelbuchstaben, sofern sie nicht in Verbindung mit einer Inschrift auftreten. Singulär vorkommende Jahreszahlen wurden nur unter bestimmten Bedingungen aufgenommen.5) Wenn mehrere Jahreszahlen an einem Standort vorhanden waren, wurden sie in einer Sammelnummer zusammengefaßt und unter der frühesten Jahreszahl im Katalog eingeordnet.

Der Katalogteil ist chronologisch aufgebaut. Die Artikel gliedern sich in der Regel nach folgendem Schema:

In der Mitte der Kopfzeile steht bei jeder Inschrift der Standort. Bei erhaltenen Inschriften wird immer der letztbekannte Standort angegeben. Die Standorte werden - mit Ausnahme der ehemaligen Klöster Lorsch und Hirschhorn - grundsätzlich unter ihrer heutigen Bezeichnung angeführt.

1 Links in der Kopfzeile steht die fortlaufend gezählte Katalognummer.
Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet die nichtoriginal überlieferten Inschriften.
(†) Befinden sich innerhalb einer Sammelnummer erhaltene und nicht erhaltene Inschriften, steht das Kreuz in Klammern.
1400 Die Datierung am rechten Rand der Kopfzeile gibt, sofern feststellbar, das Entstehungsjahr der Inschrift an, das nicht immer mit dem Entstehungsjahr des Trägers identisch sein muß. Bei Grabinschriften wird von einer Herstellung im Todesjahr ausgegangen, falls keine Hinweise auf eine andere Datierung vorliegen[Druckseite XII]. Bei einer zufälligen Wiederverwendung des Trägers werden die Inschriften getrennt und unter Verweis auf den Träger unter dem jeweiligen Entstehungsjahr eingeordnet, bei einer bewußt konzipierten Wiederverwendung werden sie gemeinsam unter der frühesten Inschrift ediert. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften wurde durch paläographische Untersuchungen der Schrift, durch die Heranziehung historischer Zeugnisse oder mit Hilfe stilistischer Merkmale des Trägers so genau wie möglich bestimmt. Diese Inschriften sind jeweils am Ende des in Frage kommenden Zeitraums eingeordnet.
1400? Unsichere Datierungen sind mit einem Fragezeichen versehen.
(1400) Wichtige in der Inschrift erwähnte Jahreszahlen und Jahreszahlen von erst später vervollständigten Inschriften sind dem Entstehungsjahr in Klammern hinzugefügt.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz beginnt mit der Benennung von Inschriftenart und Inschriftenträger. Er gibt Informationen hinsichtlich des Materials, des Erhaltungszustandes, der Ikonographie, der Position der Inschriften am Träger und ihrer Ausführung. Außer bei Blasonierungen erfolgen die Beschreibungen immer vom Blickpunkt des Betrachters aus. Bei nichtoriginal überlieferten Inschriften wird die Quelle der Textwiedergabe genannt. Am Schluß des Abschnitts stehen die Maßangaben (in cm) des Inschriftenträgers und der Buchstaben (wenn möglich am klein- bzw. großgeschriebenen N gemessen) und der genauen Schriftbezeichnung. Am Rand steht die zugehörige Nummer der im Tafelteil wiedergegebenen Abbildung.

Bei der Wiedergabe der Inschriftentexte werden folgende Zeichen verwendet:

A, B, C Mehrere Inschriften an demselben Träger werden durch Großbuchstaben unterschieden. Die Texte werden fortlaufend wiedergegeben, wenn es sich nicht um metrische Inschriften handelt. Diese sind versweise angeordnet.
/ Ein Schrägstrich markiert das reale Zeilenende auf dem Träger.
// Doppelte Schrägstriche kennzeichnen den Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld.
( ) Abkürzungen werden unter Fortlassung des Kürzungszeichens in runden Klammern aufgelöst.
NE Unter die Zeile gesetzte Bögen kennzeichnen Ligaturen.
[ ] Eckige Klammern machen Textverlust, nicht mehr sicher lesbare Stellen, Konjekturen des Bearbeiters und Ergänzungen aus nichtoriginaler Überlieferung kenntlich.
[..] Ist bei Textverlust eine Ergänzung nicht möglich, stehen in den Klammern Punkte auf der Zeile. Sie zeigen bei geringen Verlusten in etwa den Umfang des verlorenen Teils an, während bei großen Verlusten stets nur drei Punkte gesetzt sind.
< > Bei der Herstellung der Inschrift absichtlich freigelassene Stellen - etwa für später nachzutragende Sterbedaten - sind mit spitzen Klammern kenntlich gemacht, die entweder Punkte oder den tatsächlichen Nachtrag enthalten.
Änderung in der Onlineversion

Nicht Bögen, sondern Striche unter der Zeile (Unterstreichungen) bezeichnen Buchstabenligaturen.

Dem Text der Inschrift folgen gegebenenfalls eine Übersetzung, die Auflösung des Datums, die Nennung der am Träger befindlichen Wappen und die Angabe des Versmaßes oder der Reimform. Um die Abstammungslinien deutlicher zu machen, wird bei der Anordnung der Wappen folgendermaßen verfahren: Zunächst wird das Mittel- bzw. Allianzwappen genannt, dann werden jeweils durch einen Strichpunkt getrennt die Wappen der linken (meist Vaterseite), dann die der rechten Seite (meist Mutterseite) aufgeführt. In der Literatur nicht nachweisbare oder nur selten vorkommende Wappen werden blasoniert.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zum paläographischen Befund, zu philologischen Besonderheiten, zu den genannten Personen, zu historischen Hintergründen und unter Umständen zur kunsthistorischen Einordnung des Trägers.

Der Anmerkungsapparat ist in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen unterteilt. Die Buchstabenanmerkungen enthalten textkritische Angaben, wie etwa Textvarianten in der Parallelüberlieferung, orthographische Besonderheiten und unsichere Lesarten. Die Ziffernanmerkungen umfassen Zitat- und Literaturnachweise sowie ergänzende Bemerkungen zum Kommentar.

Das Literaturverzeichnis am Schluß der Katalognummern nennt die wichtigsten Überlieferungen des Inschriftentextes in chronologischer Reihenfolge.

2. Kurzer historischer Überblick

Der im Süden Hessens gelegene Kreis Bergstraße umfaßt Teile des Rieds, der Bergstraße und des Odenwaldes sowie ein Stück des Neckartals. Seit wann diese Region besiedelt war, läßt sich nicht genau klären. Die frühesten Bodendenkmäler, die eine Besiedlung bezeugen, stammen vermutlich aus dem 3.-2. vorchristlichen Jahrtausend. Die Besiedlungsentwicklung kann mit den spärlichen Grabungsergebnissen kaum nachvollzogen werden. Offenbar erhielten aber der Heppenheimer und der Lorscher Raum spätestens im 11. Jahrhundert v. Chr. einen nachhaltigen Siedlungsimpuls. Etwa seit dem dritten Viertel des 1. Jahrhunderts n. Chr. lassen sich Spuren römischer Besiedlung nachweisen, doch bricht die römische Phase der Bergstraße im 3. Jahrhundert n. Chr. ab, als sich die Römer auf die linke Rheinseite zurückzogen. Danach besiedelten verschiedene germanische Stämme die Bergstraße.6)

Um die Mitte des 5. Jahrhunderts geriet das Land unter die Herrschaft der Alemannen, doch konnten die Franken vielleicht schon nach Chlodwigs Sieg gegen die Alemannen 496/97, spätestens aber nach deren Niederlage im Jahr 506 ihr Herrschaftsgebiet rechts des Rheins bis in den Neckarraum und den Odenwald vorschieben. Die politische und gesellschaftliche Entwicklung im Bereich der Bergstraße bleibt jedoch im Dunkeln. So läßt sich z.B. nicht klären, inwieweit die Reorganisation der rheinischen Bistümer sich hier auswirkte, die in Worms und Speyer, wo erst 614 wieder Bischöfe belegt sind, ohnehin recht spät einsetzte.7)

Ab dem Ende des 8. Jahrhunderts erfolgte eine engere Anbindung der rechtsrheinischen Gebiete an das fränkische Kernland. Seit dieser Zeit sind in der Bergstraße auch fränkische Adelsfamilien nachweisbar.8) Aus einer dieser Familien stammte Graf Cancor, der Anfang der sechziger Jahre des 8. Jahrhunderts das Kloster Lorsch gründete, das dann für über 400 Jahre die Entwicklung des Raumes maßgeblich beeinflußte.9)

Am Ende der durch den Einfluß des Klosters Lorsch geprägten Epoche steht die Übertragung des Klosters und seines Besitzes an das Erzstift Mainz durch Kaiser Friedrich II. im Jahr 1232. Dadurch nahm der politische und wirtschaftliche Einfluß des Erzstiftes in der Bergstraße deutlich zu, was aber zu weiteren Spannungen in dem ohnehin schon belasteten Verhältnis zu den Pfalzgrafen führte.10) Gleichzeitig gelang im 13. Jahrhundert einigen Ministerialenfamilien, wie z.B. den Herren von Hirschhorn, ein deutlicher wirtschaftlicher und machtpolitischer Aufstieg, der teilweise auf der Basis entfremdeten Lorscher Besitzes aufbaute.11) Diese Familien haben ihre Herrschaftsgebiete innerhalb der Bergstraße politisch, wirtschaftlich und auch kulturell geprägt.

Im Jahr 1461 verpfändete Mainz die Bergstraße an Kurpfalz und konnte sie erst 1649 endgültig zurückerwerben, nachdem schon im Dreißigjährigen Krieg seit 1635 einige Gebiete wieder unter Mainzer Kontrolle geraten waren. Durch die Herrschaftswechsel war die Bergstraße sowohl von der Durchsetzung der Reformation in der Kurpfalz durch Kurfürst Ottheinrich im Jahr 1556 als auch von der hier seit 1635 von Mainz ausgehenden Rekatholisierung betroffen.12) Der Übergang der Pfalz an die katholische Linie Pfalz-Neuburg 1685 beendete den konfessionellen Streit zwischen Pfalz und Mainz in der Bergstraße und führte 1714 zu einer endgültigen Regelung der Territorialgrenzen im Vertrag zu Frankfurt.13)

Im Jahr 1802 bahnte sich die Übernahme der Bergstraße durch Hessen-Darmstadt an. In diesem Jahr wurde der „allgemeine Entschädigungsplan” ausgearbeitet, der die Entschädigung der deutschen Fürsten regeln sollte, die von der Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich betroffen waren. Hessen-Darmstadt sollte unter anderem das kurmainzische Oberamt Starkenburg mit den vier Amtsvogteien Bensheim, Fürth, Heppenheim und Lorsch sowie den Ämtern Gernsheim und Hirschhorn erhalten. Noch bevor dieser Plan durch den Regensburger „Reichsdeputationshauptschluß” vom 25. Februar 1803 offiziell bestätigt wurde, ließ Hessen-Darmstadt das Gebiet durch seine Truppen besetzen. Nachdem seit 1803 schon einige Veränderungen in den Verwaltungstrukturen vorgenommen worden waren, wurde die Bergstraße 1821 in vier Landratsämter aufgeteilt. Da sich diese Regelung aber nicht bewährte, schuf man 1832 zwei Kreise mit den Hauptorten Bensheim und Heppenheim. Im Jahr 1848 wurden diese beiden Kreise im Regierungsbezirk Heppenheim zusammengefaßt, was aber bereits 1852 wieder rückgängig gemacht wurde. Am 7. April 1938 wurde der Kreis Bensheim aufgelöst und ein Teil seines Gebiets dem Kreis Heppenheim hinzugefügt. Der daraus hervorgegangene neue Kreis trägt seit dem 1. Oktober 1938 den Namen Kreis Bergstraße.14)

2. 1. Geschichte und Beschreibung der wichtigsten Standorte

Bensheim, Friedhofskirche

Bensheim wurde 1461 zusammen mit der gesamten mainzischen Bergstraße durch Erzbischof Dieter von Isenburg an den pfälzischen Kurfürsten Friedrich I. verpfändet und kam erst 1635 wieder an Kurmainz zurück.15) Dadurch war die Stadt auch von der endgültigen Durchsetzung der Reformation in der Kurpfalz durch Kurfürst Ottheinrich 1556 betroffen.16)

Bensheim hatte bereits von 1545 bis 1548 mit Matthias Wohlfahrt einen lutherischen Pfarrer, der aber 1548 bei der Einführung des Interims abgesetzt wurde. Bis 1556 wurde die Pfarrstelle wieder mit katholischen Priestern besetzt.17) In diese Zeit fällt auch die Anlage des Friedhofs. Das Epitaph für Wendel Funck besagt, daß er im Jahr 1554 als erster auf dem neuen Friedhof beigesetzt wurde (Nr. 139). Das Epitaph war im 19. Jahrhundert hinter der Sakristei in der Kirchhofsmauer eingelassen. Es ist jedoch fraglich, ob dies der ursprüngliche Anbringungsort war. Über die Existenz einer Friedhofskapelle gibt es vor 1618 zwar keine Nachrichten, aber es sind aus der Zeit zwischen 1554 und 1618 insgesamt sechs Grabdenkmäler überliefert, von denen einige erst bei der Restaurierung der heutigen Friedhofskirche Ende der 70er Jahre freigelegt wurden.18) Darunter befindet sich zumindest ein Denkmal, bei dem es sich mit ziemlicher Sicherheit um eine Grabplatte handelt (Nr. 174). Grabplatten wurden aber nur im Kircheninnern verwendet. Zudem sind drei der erhaltenen Grabdenkmäler aus sehr weichem rotem Sandstein gefertigt. Ihr vorzüglicher Erhaltungszustand schließt eine Aufstellung im Freien praktisch aus. Die Inschrift für Wilhelm Schumann (Nr. 182) gibt außerdem an, er und mehrere seiner Verwandten seien in der Nähe des Eingangs begraben worden, womit wohl kaum der Friedhofseingang gemeint ist. Für die Memoria der Verstorbenen hatte die Bestattung im Eingangsbereich der Kirche den Sinn, alle Eintretenden an sie zu erinnern. Aufgrund dieser Überlegungen muß die Existenz einer Friedhofskapelle vor 1618 angenommen werden.

Die heutige Friedhofskirche St. Crescens wurde 1618 fertiggestellt. Das Datum ist durch Inschriften gesichert. Als Bauherr tritt die Stadt in Erscheinung. Die Baumeister Hans Grunauer, Jost Falck und Bernhard Schmidt waren für die Planung und die Finanzierung des Baus verantwortlich. Die Ausführung übernahm Hans Raybether.19) Im Jahr 1673 wurde die Kirche katholisch geweiht.20)

Die Grabinschriften aus der Friedhofskirche lassen erkennen, welcher Personenkreis in oder zumindest direkt an der Kirche bestattet wurde. Außer bei Huldrich Schumann, einem Diakon der Bensheimer Kirche (Nr. 195), handelt es sich in allen anderen Fällen um ratsfähige Bürger oder deren Angehörige, also um die Oberschicht der Stadt.

Hirschhorn, Ersheimer Kapelle

Hirschhorn und Ersheim gehörten zum Bistum Worms und dessen Landkapitel Waibstadt.21) Die Ersheimer Kapelle wird zum erstenmal im Jahr 1345 in einer Urkunde Engelhards I. von Hirschhorn erwähnt.22) Sie muß aber zu dieser Zeit schon länger bestanden haben, denn im Jahr 1355 erlaubte Bischof Salmann von Worms Engelhard I., die Kirche ganz oder teilweise abzureißen und sie größer und besser ausgestattet neu aufzubauen.23) In derselben Urkunde wird die Kirche außerdem als Grablege der Vorfahren Engelhards bezeichnet. Im Jahr 1464 wurde das Langhaus der Kirche umgebaut und 1517 ließen die drei Brüder Georg, Philipp und Engelhard von Hirschhorn einen spätgotischen Chor errichten.24) Sie veranlaßten auch die Ausstattung der Chorfenster mit Scheiben, auf denen die Stifter verewigt waren (Nr. 107). Weitere Reparaturen wurden 1597 und 1659 vorgenommen (Nr. 58).

Die Baumaßnahmen von 1355 und 1517 sind ein Beispiel für den Zusammenhang von Stiftung, Memoria und Selbstdarstellung. Die frommen Stiftungen galten allgemein als wichtig für das Seelenheil25) und gaben dem Stifter gleichzeitig die Möglichkeit, sich selbst zu verewigen und seine Memoria zu sichern. Dieser Aspekt wird beim 1517 errichteten Chor besonders durch die in den Schlußsteinen angebrachten Wappen und die in den Glasfenstern (Nr. 107) dargestellten Stifter sichtbar.26)

Beim Umbau von 1355 stand die Sicherung des Totengedenkens im Vordergrund. Bischof Salmann von Worms gestattete nämlich in der Urkunde von 1355 auch die Errichtung von drei Priesterpfründen in Ersheim, die Engelhard I. und sein Bruder Johann von Hirschhorn erbeten hatten, weil, wie erwähnt, in der Kirche einige ihrer Vorfahren begraben waren.27) Die Ersheimer Kirche hat also zu diesem Zeitpunkt nicht nur als Pfarrkirche, sondern auch schon als Bestattungsort für die Ritter von Hirschhorn gedient. Mit der Einrichtung der Priesterpfründen wollten Engelhard und sein Bruder nun die personellen Voraussetzungen für ein ununterbrochenes Totengedenken schaffen. Konsequenterweise erklärte Engelhard die Erscheimer Kapelle in seinem Testament aus dem Jahr 1360 ausdrücklich zur Grablege seiner Familie.28) Die Grabdenkmäler der Vorfahren Engelhards I. sind nicht mehr vorhanden. Die Überlieferung setzt erst mit der Grabplatte des 1358 verstorbenen Sohn Engelhards II., Conrad von Hirschhorn, ein (Nr. 27). Aus dem Zeitraum von 1358 bis 1427 sind noch sieben Grabdenkmäler der Hirschhorner in Ersheim erhalten.29) Danach wurde Ersheim durch das 1406 in Hirschhorn gegründete Karmeliterkloster als Grablege abgelöst.

Um die personellen Vorausetzungen für das Totengedenken zu verbessern, wurde die Zahl der Altäre 1378 auf fünf erweitert. Sie wurden von einem Pfarrer und fünf Altaristen betreut. Das Präsentationsrecht für diese Stellen lag bei den Herren von Hirschorn.30) Verschiedene Quellen spiegeln die wichtige Funktion der Ersheimer Kirche und ihrer Priester im Rahmen des Totengedenkens wider. So bestimmte Engelhard I. in seinem Testament, für ihn, seine Frau, seine Angehörigen und Vorfahren sowie für alle, die um seinetwillen ihr Leben verloren haben, täglich eine Messe in der Ersheimer Kirche lesen zu lassen. Dafür ließ er der Kirche eine ansehnliche Stiftung zukommen.31) Seine Schwiegertochter Margareta Schenk von Erbach, die Frau Engelhards II., traf in ihrem Testament ebenfalls Vorkehrungen für ihr Seelenheil. Aus dem Ertrag einer Stiftung an die Ersheimer Kirche sollten jeweils ein Priester der Kirche und der Kaplan der Burgkapelle für das Singen von Vigilien bezahlt werden. Nach dem Tod Margaretas sollten ihre Kleinodien verkauft und aus dem Erlös alle Ersheimer Priester bezahlt werden, damit sie jeden Montag für sie eine Vigilie sängen. Außerdem verfügte sie, ihr Anniversar mit zwölf Priestern zu feiern.32)

Obwohl sich die Herren von Hirschhorn seit den 30er Jahren des 15. Jh. in der Karmeliterkirche bestatten ließen, wurde ihr Totengedenken in der Ersheimer Kirche weiter gepflegt, was die zahlreichen [Druckseite XVI] Stiftungen im Ersheimer Seelbuch belegen.33) Für die Frau Ottos von Hirschhorn, Margarethe von Handschuhsheim (†1478, Nr. 199†) feierte man in Ersheim das Jahresgedächtnis und andere Messen. Ihr Anniversar wurde außerdem noch von dem Prior und dem Konvent des Karmeliterklosters an ihrem Grab in der Karmeliterkirche begangen.34) Die Ersheimer Kapelle erfüllte somit weiterhin nicht nur als Pfarrkirche, sondern auch als Ort der Totenmemorie eine wichtige Funktion.

Die Kirche diente aber nicht nur als Grablege der Herren von Hirschhorn, sondern auch als Bestattungsort für die in Ersheim tätigen Priester35) und für Amtleute der Hirschhorner36). Im Jahr 1528 wurden die katholischen Priester in Ersheim durch lutherische Prediger abgelöst. Ob diese sich ebenfalls in der Ersheimer Kapelle bestatten ließen, ist unklar, da von ihnen keine Grabplatten überliefert sind.37) Ab 1577 lassen sich auch mehrere Bestattungen von Hirschhorner Bürgern in der Ersheimer Kapelle nachweisen.38)

Hirschhorn, Karmeliterkloster und Karmeliterkirche

Im Jahr 1406 gründete Ritter Hans V. von Hirschhorn mit seiner Frau Iland Wild- und Rheingräfin von Dhaun und seinen Brüdern Konrad, Domherr zu Mainz und Speyer, Eberhard II. und mit Konrad, dem Sohn des verstorbenen Albrecht von Hirschhorn, das Karmeliterkloster in Hirschhorn. Aus der Gründungsurkunde geht hervor, daß die Klosterkirche zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt war.39) Urkundlich zum erstenmal erwähnt wird das Kloster bereits in einer Urkunde vom 2. August 1404, in der Prior und Konvent dem Grafen Friedrich von Leiningen den Erhalt einer Urkunde bestätigen.40) Offenbar hatten die Mönche zu diesem Zeitpunkt das Kloster schon bezogen, obwohl Papst Innozenz VII. dem Karmeliterorden erst am 6. Juli 1405 erlaubte, einen Konvent für zehn bis zwölf Ordensbrüder an einem geeigneten Ort zu errichten.41) Die offizielle Gründung konnte natürlich erst nach der päpstlichen Genehmigung vorgenommen werden. Im Jahr 1418 erfolgte eine Erweiterung der Klosterbauten.42) Unter dem Prior Werner Wacker kam 1509 ein Umbau zum Abschluß, der den südwestlichen Gebäudeteil mit dem Kapitelsaal und dem Refektorium betraf (Nr. 91). Zur selben Zeit planten die Brüder Eucharius und Hans VIII. von Hirschhorn den Anbau der Annakapelle an die Klosterkirche. Die Kapelle wurde 1513/14 vollendet (Nr. 99-101). In den letzten zwanzig Jahren des 16. Jahrhunderts wurde das Innere der Kirche auf Veranlassung von Maria von Hatzfeld umgestaltet, wobei vermutlich auch die Gruft angelegt wurde.43) Weitere Baumaßnahmen am Kloster sind für 1657 und für das 18. Jahrhundert bezeugt.44)

Aus der Gründungsurkunde geht hervor, daß die Klostergründung zum Seelenheil der Stifter erfolgte.45) Die Sorge für das Seelenheil erschöpfte sich aber nicht in der Stiftung, sondern war mit dem planmäßigen Aufbau einer neuen Grablege und der langfristigen Sicherung des Totengedenkens verbunden. Denn obwohl die Ersheimer Kapelle kaum fünfzig Jahre zuvor für diesen Zweck ausgebaut worden war, scheint bei den Hirschhornern der Wunsch bestanden zu haben, sich eine ihrer gesellschaftlichen Stellung angemessenere Grablege zu schaffen. Die treibende Kraft war dabei Hans V., der unter den Räten König Ruprechts aus dem territorialen Bereich eine herausragende Stellung einnahm.46) Sein gesellschaftliches Ansehen wollte er offenbar durch die Gründung des Klosters und einer neuen Grablege dokumentieren. Mit ihm und seinen Söhnen setzte dann auch die Bestattung der Hirschhorner in der Klosterkirche ein.47)

Parallel zum gesellschaftlichen Aufstieg verlief die Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Zu Anfang des 15. Jahrhunderts war die materielle Lage der Hirschhorner nach einer kurzen [Druckseite XVII] Krise wieder so gut, daß man sich um die Verbesserung des Totengedenkens durch eine Klostergründung kümmern konnte.48) Dies war die beste Möglichkeit, die personellen Voraussetzungen für eine angemessene und langfristige Pflege des Totengedenkens zu schaffen. Die Übertragung dieser Aufgabe an die Karmeliter dürfte damit zusammenhängen, daß sie durch ihre Weise, das Armutsgelübde zu befolgen, nicht auf großen Landbesitz angewiesen waren. Die Stiftung eines Karmeliterklosters erforderte einen viel geringeren Aufwand als diejenige einer Landabtei. Außerdem war der Orden auch seelsorgerisch tätig.49) Die in den ersten zwanzig Jahren nach der Gründung von den Hirschhornern für das Kloster ausgestellten Urkunden lassen jedoch erkennen, daß den Mönchen vor allem die Aufgabe zugedacht worden war, für das Seelenheil der Stifter zu beten.50)

Mit dem Übertritt Engelhards III. und Georgs von Hirschhorn zur Lehre Luthers 1525 begannen die Repressionen der Hirschhorner gegen das Karmeliterkloster.51) Ab 1543 verschärfte Hans IX. die Maßnahmen gegen die Karmeliter. In diesem Jahr verweigerte er die Visitation des Klosters durch den Provinzial Eberhard Billick und widersetzte sich der Einsetzung eines neuen Priors. Außerdem untersagte er die Abhaltung katholischer Gottesdienste und verbot den Mönchen, den Ordenshabit zu tragen und neue Brüder in die Gemeinschaft aufzunehmen. Im Jahr 1546 beschlagnahmte er etliche kostbare Kirchengeräte. Erst 1548 gestattete Hans IX. aufgrund des Augsburger Interims die Wahl eines neuen Priors, doch ließ er noch in demselben Jahr neu in den Konvent aufgenommene Mönche aus Hirschhorn ausweisen. Im Jahr 1568 vertrieb er schließlich auch den letzten noch im Kloster verbliebenen Mönch.52) Mit der Vertreibung der Karmelitermönche brach auch die katholische Tradition des Totengedenkens ab, die von Luther scharf angegriffen worden war.53) Dies änderte aber nichts an der Bedeutung der Klosterkirche als Grablege. Gerade unter Hans IX. wurde diese Funktion betont. Vermutlich auf seine Initiative wurden 1561 nachträglich für seinen Onkel Georg und seinen Vater Engelhard III. Epitaphien errichtet, und für seine Frau Anna Göler von Ravensburg ließ Hans noch zu ihren Lebzeiten 1565 ein Grabdenkmal schaffen. Auch er selbst wurde nach seinem Tode 1569 mit einem figürlichen Denkmal verewigt.54) Der Repräsentationsgedanke spielte hier, wie auch schon früher, mit Sicherheit eine große Rolle, aber die monumentale Vergegenwärtigung des Verstorbenen deutet auch darauf hin, daß man auf die Memoria nicht verzichten wollte. Die fortgesetzten Bestattungen und die Anlage der Gruft durch Maria von Hatzfeld, der Witwe Ludwigs I. von Hirschhorn, gegen Ende des 16. Jahrhunderts belegen, daß die Klosterkirche ihre Bedeutung als Familiengrabstätte bis zum Aussterben der Herren von Hirschhorn 1632 behielt.

Neben den Angehörigen der Hirschhorner wurden die Prioren und Lektoren der Karmeliter in der Klosterkirche bestattet. Eine Grabplatte von 1525 (Nr. 117) weist zudem darauf hin, daß auch die einfachen Brüder zumindest in Ausnahmefällen in der Kirche beigesetzt wurden. Bestattungen auswärtiger Adeliger oder Bürgerlicher scheinen in der Klosterkirche unüblich gewesen zu sein. Bei einer insgesamt guten Überlieferungssituation ist für beide Fälle jeweils nur ein Beispiel vorhanden (Nrr. 51; 111). Nach 1632 wurde die Klosterkirche zum Bestattungsort der kurmainzischen Amtmänner und wohlhabender Bürger.55)

Kloster Lorsch

Die Pflege der Memoria wurde in karolingischer Zeit zu einem Hauptmotiv adeliger Klostergründung.56) Von den Gebeten einer Kommunität versprach man sich offenbar noch mehr Nutzen als von denen eines einzelnen Priesters. So setzt die Kanoniker-Regel eben jenes Bischofs Chrodegang von Metz, dem das Kloster Lorsch nach seiner Gründung übertragen wurde, den Priestern bei der [Druckseite XVIII] Annahme von Almosen für die Meßfeier eine Grenze, „weil wir glauben, daß es eine allzu schwere Bürde für sie ist, wenn die so ungeheuren Lasten der Sünder von den Priestern alleine getragen werden müssen, und weil die Barmherzigkeit Gottes für die Sünder leichter von mehreren zu erlangen ist, als von einem, und sei er noch so eifrig.”57) Das Motiv der Stiftung für das Seelenheil läßt sich auch im Falle des Klosters Lorsch nachweisen. Nachdem das Kloster Anfang der sechziger Jahre des 8. Jahrhunderts durch Williswinth und ihren Sohn Graf Cancor gegründet worden war,58) nennt bereits die erste erhaltene Urkunde der Klostergründer, in welcher sie die Ausstattung des Klosters vornahmen, die Sorge um ihr Seelenheil als Motiv.59)

Williswinth und Graf Cancor übergaben das Kloster zunächst ihrem Verwandten Bischof Chrodegang von Metz, der sich um den Aufbau des Konvents kümmerte. Entscheidend für die weitere Entwicklung war die Translation des Märtyrers Nazarius nach Lorsch. Chrodegang hatte den Leib des Märtyrers in Rom von Papst Paul I. erhalten und ließ ihn nach Lorsch bringen, wo er am 11. Juli 765 feierlich beigesetzt wurde.60) Der Besitz der Märtyrerreliquien ließ die Schenkungen an das Kloster sprunghaft ansteigen.61) Im Rahmen des Gebetsgedenkens fühlten sich viele Stifter von den an Märtyrergräbern üblicherweise abgehaltenen großen, feierlichen Liturgien angezogen.62) Das Lorscher Totenbuch spiegelt die Beziehungen der Abtei zu einem großen Kreis Adeliger wider, die als Stifter in das Gebetsgedenken des Lorscher Konvents aufgenommen worden waren.

Im Jahr 772 wurde Lorsch Reichsabtei.63) Die daraufhin von Karl dem Großen an das Kloster geschenkten Besitzungen sollten es vor allem in die Lage versetzten, seine ihm vom König im Rahmen des servitium regis und in der Binnenkolonisation zugedachte Rolle auszufüllen.64)

Der durch die zahlreichen Zuwendungen herbeigeführte wirtschaftliche Aufschwung des Klosters schlug sich in den ersten Jahrzehnten auch in einer intensiven Bautätigkeit nieder.65) Vor allem unter Abt Richbod (784-804) sind etliche Baumaßnahmen bezeugt,66) und da Richbod zur geistigen Elite des Reiches gehörte und Karl dem Großen nahe stand, wollte man in ihm den Auftraggeber für die Lorscher Torhalle sehen.67) Dieser Ansicht steht aber der epigraphische Befund der karolingischen Wandmalereiinschrift in der Torhalle entgegen. Auch die neusten kunsthistorischen Forschungen sowie die Ergebnisse der Auswertung der Baugeschichtsquellen lassen sich kaum mit dieser These in Einklang bringen.68)

Nach der Reichsteilung durch den Vertrag von Verdun vom August 843 gehörte Lorsch zum ost-fränkischen Reich. Ludwig der Deutsche ließ der Abtei mehr Schenkungen und Privilegien zukommen als alle anderen Herrscher und wählte sich die Abtei als Bestattungsort. Sein Sohn Ludwig d. J. errichtete für ihn die ecclesia varia („Bunte Kirche”), in der 880 auch Herzog Hugo, ein natürlicher Sohn Ludwigs d. J., und 882 der König selbst bestattet wurden. Offenbar beabsichtigte Ludwig, für die Mitglieder des ostfränkischen Königshauses in Lorsch eine Grablege zu schaffen, doch brach die Tradition mit König Arnulf ab.69) Inschriftliche Zeugnisse dieser Bestattungen haben sich nicht erhalten.

Die bewegte Geschichte der nächsten 200 Jahre kann hier nicht dargelegt werden.70) Im Jahr 1090 kam es zu einem Ereignis, das sich auch inschriftlich niederschlug. Bei der Sonnwendfeier geriet die Basilika durch eine Unachtsamkeit in Brand und wurde stark zerstört. Erst nach längerer Suche [Druckseite XIX] fand man den Sarkophag des Märtyrers Nazarius, der durch eine Inschrift identifiziert werden konnte.71) Die folgende Zeit kennzeichnen vor allem die mehrfachen Versuche, in Lorsch die Hirsauer Reform durchzusetzen, die Auseinandersetzungen mit den Vögten um die Entfremdung von Klostergut, das Fehlverhalten mehrerer Äbte und schließlich der Streit um Vogtei- und Eingriffsrechte in Lorsch zwischen den welfischen Pfalzgrafen und dem staufischen Königtum.72) Vor diesem Hintergrund wurde in Lorsch als Mittel der Rechts- und Besitzstandssicherung offenbar eine Tassilo-Tradition aufgebaut, die besagte, daß Herzog Tassilo III. von Bayern in Lorsch als Mönch gestorben sei. Die nachträgliche Schaffung eines Tassilograbmals in der Lorscher Basilika sollte vor allem als Hinweis auf die altehrwürdige Tradition des Klosters dienen.73)

Eine entscheidende Wende in der Geschichte der Abtei führten die Ereignisse der Jahre 1229-1232 herbei. Im Jahr 1215 hatte das vierte Laterankonzil die Abhaltung von Generalkapiteln in allen Kirchenprovinzen beschlossen. Sie sollten nun auch bei jenen Orden stattfinden, bei denen sie vorher nicht üblich waren. Von dem Generalkapitel sollten geeignete Personen gewählt werden, die als Stellvertreter des Papstes die Klöster einer Provinz visitieren und sie nötigenfalls reformieren sollten. Wenn es die Visitatoren für erforderlich hielten, den Leiter eines Klosters seines Amtes zu entheben, sollten sie es dem zuständigen Bischof melden, damit er ihn absetze. Falls der Bischof nicht tätig werde, sollte der Fall dem Papst zur Prüfung vorgelegt werden.74) Auf der Grundlage dieser Beschlüsse wurde Lorsch im Jahre 1229 visitiert. Abt Konrad wurde wegen des schlechten Zustands des Konvents abgesetzt, und Papst Gregor IX. übertrug das Kloster dem Mainzer Erzbischof Siegfried II. zur Reformation. Ein weiterer Bericht über die Lage in Lorsch aus dem Jahr 1231 zeigte jedoch, daß sich der Zustand des Konvents noch verschlechtert hatte. Daraufhin befahl der Papst, die Benediktiner zu entfernen und das Kloster den Zisterziensern zu übergeben. Im April 1232 übertrug Kaiser Friedrich II. die Abtei Erzbischof Siegfried III. von Mainz als Belohnung für seine Dienste.75) Doch die nun vom Mainzer Erzbischof unterstützte Übernahme Lorschs durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach scheiterte.76) Am 5. Mai 1245 beauftragte Papst Innozenz IV. deshalb den Mainzer Erzbischof, das Kloster mit Kanonikern zu besetzen. Der Erzbischof holte daraufhin 1248 die Prämonstratenser des Klosters Allerheiligen im Schwarzwald nach Lorsch, die dort bis 1557 blieben.77) In diesem Jahr wurde das Kloster durch den pfälzischen Kurfürsten Ottheinrich aufgehoben.78) Die sekundär überlieferten Grabinschriften79) und das Lorscher Totenbuch belegen, daß der regionale Adel dem Kloster auch nach dessen Übergabe an die Prämonstratenser verbunden blieb und es als Bestattungsort wählte.

Die gotische Ausmalung der karolingischen Torhalle ist ein Beispiel für die Entfaltung der Kunst in der prämonstratensischen Phase des Klosters.80) Im Jahr 1621 wurden die Klosteranlagen durch einen Brand verwüstet und bald darauf Opfer des Steinraubs, von dem nur ein Rest der Basilika und die Torhalle verschont blieben.81)

Neckarsteinach, Evangelische Kirche

Die Neckarsteinacher Cäcilienkirche wird 1142 zum erstenmal urkundlich erwähnt. Möglicherweise bestand sie jedoch schon seit dem 9. Jahrhundert als Wormser Eigenkirche. Sie gehörte zum Bistum Worms und dessen Landkapitel Waibstadt. Als Pfarrkirche wird sie erst 1364 bezeichnet.82) [Druckseite XX] Bei dem ursprünglichen Kirchenbau handelte es sich um eine kleine Saalkirche, die zwischen 1481 und 1483 unter Blicker XIV. Landschad von Steinach vollkommen umgebaut wurde.83)

Die Bestattungsorte der edelfreien Herren von Steinach sind unbekannt.84) Für die Landschaden von Steinach lassen sich ab 1300 Begräbnisse im Zisterzienserkloster Schönau bei Heidelberg und in der Stiftskirche in Neustadt an der Weinstraße nachweisen.85) Aber bereits aus der Zeit zwischen 1335 und 1339 ist auch ein Begräbnis in der Neckarsteinacher Kirche überliefert (Nr. 23). Ab 1369 häufen sich die Bestattungen in der Neckarsteinacher Kirche, während die Reihe der Begräbnisse im Kloster Schönau offenbar mit Adelheid von Neipperg († nach 1414), der Frau Blickers XII., und in Neustadt mit Contz X. Landschad (†1417) abbricht.86) Die Neckarsteinacher Kirche wird in dieser Zeit allmählich zur Familiengrablege der am Ort ansässigen Landschaden. Im Zusammenhang damit dürfte der Wunsch Dieters II.87) gestanden haben, die Kirche auszubauen und die Pfründen zu vermehren, um damit die wirtschaftliche Grundlage für eine bessere Memoria zu schaffen. Er geriet über diese Pläne aber in Streit mit dem damaligen Pastor Conrad Geusack. Der Ausbau unterblieb und Dieter stellte stattdessen erhebliche Summen für die Errichtung des Stiftes Möckmühl (Lkrs. Heilbronn) zur Verfügung, in dem er sich auch bestatten ließ.88)

Das Stift wurde jedoch kein neuer Anziehungspunkt für die Landschaden, sondern die Begräbnisse in Neckarsteinach wurden fortgesetzt. Blicker XIV. nahm dann zwischen 1481 und 1483 den von Dieter II. angestrebten Umbau vor und schuf den Landschaden damit eine angemessene Familiengrablege (Nr. 69). Er selbst wurde allerdings nicht in dem Neubau beigesetzt, sondern außerhalb der Kirche am Ölberg. Dort errichtete man vielleicht noch zu Lebzeiten Blickers XIV. ein aufwendiges figürliches Doppelgrabmal für ihn und seine Frau (Nr. 79). Auch die zweite Frau Hans’ III. Landschad, Margarete von Fleckenstein (†1530), wurde am Ölberg bestattet.89) Hans III. fand jedoch seine letzte Ruhestätte in der Kirche bei seiner ersten Frau, und auch die übrigen in Neckarsteinach bestatteten Landschaden, deren Begräbnisplätze überliefert sind, wurden in der Kirche bei gesetzt.90)

Die Bedeutung der Neckarsteinacher Kirche als Familiengrablege blieb von der Einführung der Reformation durch Hans III. 1526 unberührt. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts sind zwölf Grabplatten und Epitaphien erhalten oder sekundär überliefert.91) Im Jahr 1592 ließ Hans Ulrich Landschad für seinen Sohn Hans Friedrich, der in Straßburg verstorben und bestattet worden war, sogar ein Kenotaph aufstellen, um damit die Vollständigkeit der Grablege seiner Familie zu gewährleisten (Nr. 186). Für das 17. Jahrhundert sind weder Epitaphien noch Hinweise auf Bestattungen der Landschaden überliefert, obwohl die Familie erst 1653 erlosch.

Grabdenkmäler auswärtiger Adeliger oder Bürgerlicher fehlen im Bearbeitungszeitraum.92) Auch von den in Neckarsteinach tätigen Priestern sind keine Grabinschriften überliefert.

Zwingenberg, Evangelische Kirche

Die Zwingenberger Kirche gehörte zum Erzbistum Mainz und dessen Landkapitel Bensheim.93) Im Jahr 1258 hatte das Mainzer Domkapitel mit Zustimmung des Erzbischofs die Errichtung einer Pfarrei sowie den Bau einer Kirche und die Anlage eines Friedhofes gestattet.94) Im Jahr 1314 wird eine Kapelle in Zwingenberg erwähnt, deren Baugeschichte jedoch relativ unsicher ist.95) [Druckseite XXI]

Aus vorreformatorischer Zeit sind nur die Grabplatten Lucias von Reifenberg (Nr. 66) und ihres Mannes Hans von Walbrunn (Nr. 71) überliefert. Hans war unter Graf Philipp d. Ä. von Katzenelnbogen Amtmann zu Auerbach. Zu seinen Lehen gehörte unter anderem ein Haus in Zwingenberg.96) Am 3. April 1448 erhielt Hans von Graf Philipp das Patronat des St. Nikolausaltars in der Zwingenberger Kirche.97) Diese Bindungen an Zwingenberg haben dazu geführt, daß Hans seine Frau und sich selbst in der dortigen Kirche bestatten ließ. Eine Tradition wurde damit nicht begründet, denn die folgende Generation ließ sich an anderen Orten beisetzen.98) Johann Justus Winckelmann erwähnte 1697 noch die Grabplatte des Hans von Hartenau, der als katzenelnbogi-

scher Burgmann in Zwingenberg diente.99) Vermutlich haben sich auch andere Burgmannen in der Kirche beerdigen lassen. Die Priester und Altaristen der Kirche wurden mit Sicherheit ebenfalls in der Kirche bestattet, doch sind auch von ihnen keine Grabdenkmäler überliefert.

Im Jahr 1479 fiel die Grafschaft Katzenelnbogen und damit auch Zwingenberg an die Landgrafen von Hessen. Landgraf Philipp führte dann 1526 die Reformation ein.100) Eine ganze Reihe von Epitaphien aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts belegt, daß die Kirche auch in dieser Zeit ihre Funktion als Begräbnisort behielt. Grabmale Adeliger sind aus dieser Zeit nicht überliefert, sondern die Verewigten sind Pfarrer und deren Familien sowie Angehörige der städtischen Oberschicht.

Nach 1622 bricht die inschriftliche Überlieferung bis zum 18. Jahrhundert ab.101) Dies dürfte eine Folge des Dreißigjährigen Krieges sein, der Zwingenberg ab 1622 erheblich in Mitleidenschaft zog.102)

3. Die Quellen der nichtoriginalen Überlieferung

Die älteste Quelle der nichtorginalen Überlieferung ist das Chronicon Laureshamense, das 1170-1175 entstand und die Geschichte des Klosters Lorsch schildert.103) In diesem Zusammenhang über- liefert die Chronik auch zwei Inschriften (Nrr. 9†, 11†).

Eine weitere Quelle für die Lorscher Inschriften ist das um 1320 angelegte Lorscher Totenbuch. Bei Margarete von Starkenburg (†1333), Hartmut von Kronberg (†1334) und Rudegerus von Schellenberg (†1335) hat die erste Ergänzungshand des Lorscher Totenbuchs, die spätestens seit 1333 die Eintragungen vornahm, die Inschriftentexte jeweils links neben die Spalte mit dem eigentlichen Nekrologeintrag gesetzt.104)

Die übrige nichtoriginale Überlieferung für das Kloster Lorsch ist der Tätigkeit des Vikars und Archivars am Domstift zu Mainz Georg Helwich (1588-1632) zu verdanken. Helwich beschäftigte sich unter anderem mit der Geschichte geistlicher Institutionen und ihrer Personalgeschichte im Raum zwischen Speyer und Limburg a.d.L. Innerhalb dieses Rahmens wandte er sich vor allem der Familiengeschichte ritterschaftlicher Geschlechter zu, wofür er eine große Sammlung von entsprechenden Totengedächtnisinschriften anlegte. Die von ihm selbst angefertigten Abschriften der Texte und Nachzeichnungen der Wappen in den „Syntagma monumentorum et epitaphiorum” sind, abgesehen von wenigen Verschreibungen bei den Inschriften und gelegentlichen Auslassungen bei den Wappen, in der Regel sehr zuverlässig.105) Helwich schrieb am 10. September 1615 in Lorsch einige Grabplatten und Epitaphien ab und bemerkte dazu: „Übrigens sind die Denkmäler und die Inschriften der Gräber von Kaisern, Königen, Fürsten, Äbten und anderer Großer, von denen sehr [Druckseite XXII] viele an diesem Ort begraben worden sind, durch das Alter vernichtet worden: auch sind noch mehrere vorhanden, die aber keine Inschriften tragen.”106) Die in Lorsch von Helwich abgeschriebenen Inschriften gelangten in den Antiquitates Laureshamenses unverändert zum Druck.

Ein wenig früher entstanden die Abschriften, die Hans Ulrich Landschad von Steinach (1543-1620) in der evangelischen Kirche in Neckarsteinach von den Grabdenkmälern seiner Vorfahren machte oder machen ließ. Hans Ulrich verwandte die Informationen der Grabinschriften für die zwischen 1604 und 1606 abgeschlossene Chronik seiner Familie, in der er auch fünf Inschriften im Wortlaut mitteilt.107) Drei dieser Inschriften sind heute noch vollständig erhalten und belegen die Zuverlässigkeit der Abschriften.

Ab 1599 schrieb Pfarrer Martin Walther (1567-1635) die „Reichenbacher Chronik” nieder. Walther, der seit 1599 Pfarrer in Reichenbach war, führte von seinem Amtsantritt an eine Ortschronik, in die er, vor allem im Anhang, auch Inschriften aufnahm, für deren Texte und Ausführungen er teilweise selbst verantwortlich war. Diese Inschriften sind heute ausnahmslos verloren. Die Chronik selbst ist nur in einer Abschrift erhalten, die nach dem Jahr 1620 abbricht, während im Original auch noch die folgende Zeit behandelt wurde.108)

Eine der wichtigsten Quellen zur Geschichte des Hirschhorner Karmeliterklosters sind die wohl zwischen 1650 und 1657 entstandene „Historiae provinciae Carmelitorum” des Karmeliters Jakob Milendunck. In diesem Werk beschreibt er die Geschichte der Karmeliterklöster der niederdeutschen Provinz. Neben wertvollen Angaben zum Hirschhorner Konvent finden sich bei Milendunck auch Informationen zu den Hirschhorner Rittern und ihren Grabmälern in der Klosterkirche. In diesem Zusammenhang überliefert er auch fünf Inschriften, von denen heute drei verloren sind. Milendunck war seit 1650 Prior des Mainzer Karmeliterklosters und gleichzeitig Archivar der niederdeutschen Provinz des Karmeliterordens. Im Jahr 1653 legte er sein Priorenamt nieder, blieb aber bis zu seinem Tod 1682 Archivar.109)

Rund 100 Jahre nach Milendunk vollendete Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg genannt Stechinelli (1677-1752) im Jahr 1751 seine Inschriftensammlung „Thesaurus Palatinus”. Wickenburg war seit 1712 kurfürstlicher Geheimer Rat und seit 1738 Präsident des kurpfälzischen geistlichen Administrations-Corpus. In dieser Funktion bereiste er die ganze Kurpfalz und kam dort überall mit den Zeugnissen der Vergangenheit in Berührung. Dies dürfte ihn im Jahr 1744 dazu veranlaßt haben, eine Sammlung von Inschriften, besonders von Totengedächtnisinschriften anzulegen. Aus dem Titel seiner Sammlung geht hervor, daß er sich dabei auf die „insigniores inscriptiones” beschränkte. Die Inschriften hat Wickenburg größtenteils vermutlich nicht selbst abgeschrieben, sondern abschreiben lassen, wobei die Wiedergabe in manchen Fällen auch nicht auf einer Autopsie der Denkmäler beruht, sondern aus der Literatur übernommen wurde.110) Der zweite Band des Thesaurus Palatinus überliefert für die Bergstraße insgesamt 28 Inschriften, von denen 13 auf Hirschhorn, 12 auf Neckarsteinach und drei auf Bensheim entfallen. Da 24 dieser Inschriften heute noch erhalten sind, kann man sich durch den Vergleich von Original und Abschrift ein Bild von der Zuverlässigkeit Wickenburgs machen. Dabei zeigt sich, daß die Übertragung der Buchstabenformen ganz frei gehandhabt wurde, während die Umzeichnung der Denkmäler einigermaßen genau ist. Bei den Texten lassen sich in mehreren Fällen beim Datum, bei den Namen und bei den Fürbittformeln Ungenauigkeiten feststellen.

Ebenfalls im 18. Jahrhundert entstand eine Inschriftensammlung, die auf die Initiative von Stephan Alexander Würdtwein (1722-1796) zurückgeht. Der Theologe Würdtwein, der 1783 Weihbischof von Worms wurde, befaßte sich intensiv mit Kirchengeschichte, Kirchenrecht und den historischen Hilfswissenschaften. Am 21. Januar 1765 veröffentlichte das erzbischöfliche Generalvikariat in Mainz auf Anregung des Erzbischofs einen Aufruf, in dem an alle Vorsteher der Klöster und Kirchen im ganzen Erzstift der Befehl erging: „Alle in ihren unterhabenden Kirchen, Capellen, [Druckseite XXIII] Creutzgäng, Kirch-Höf und Gottes’Äcker befindliche mit Wappen und Inschriften versehene Epitaphia und Grabsteine aufzunehmen, abzuzeichnen ... sodann ihre gefertigte gemeinnützliche Arbeiten mit beigefügten hie und dort vorkommenden Inscriptionen an ein ertzbischöfliches Generalvicariat in Zeit eines halben Jahres einzuschicken.” Initiator dieses Aufrufes dürfte Würdtwein gewesen sein, in dessen Besitz sich die auf diese Weise entstandene Sammlung später befand. Aus dieser Sammlung fertigte Würdtwein selbst einen 394 Seiten umfassenden Auszug an, das sogenannte Würdtweinsche Epitaphienbuch, das sich heute im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden befindet.111) Die Gliederung des Buches erfolgte unsystematisch nach Orten, deren Inschriften dann in chronologischer Reihenfolge aufgeführt werden. Aus dem heutigen Kreis Bergstraße sind nur zwei Orte vertreten, und zwar Viernheim mit nur einer Inschrift und Bensheim mit acht Inschriften, die alle dem 16. Jahrhundert oder dem ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts angehören. Dabei entfallen bei Bensheim drei Inschriften auf die 1826 abgebrochene und völlig neu wiederaufgebaute Pfarrkirche St. Georg, aus der heute keinerlei Inschriften des Bearbeitungszeitraums mehr erhalten sind. Die übrigen fünf Inschriften stammen aus der Bensheimer Friedhofskirche. Drei von ihnen sind heute noch erhalten. Ein Textvergleich mit den bei Würdtwein vorhandenen Transkriptionen zeigt, daß die Inschriften zumindest in Bensheim recht sorgfältig abgeschrieben wurden.

Im Jahr 1910 erschien die „Geschichte der Stadt Zwingenberg a.d.B.” von Walther Möller. Er widmete der Baugeschichte der Zwingenberger Kirche und des Kirchhofs jeweils eine eingehende Behandlung, in der er auch die damals vorhandenen Inschriften wiedergab. Viele der Zwingenberger Denkmäler sind heute so stark verwittert, daß eine Lesung der Inschriften nur noch bruchstückhaft möglich ist. Obwohl bereits Möller die Inschriften in schlechtem Zustand vorfand, liegt der Wert seiner recht zuverlässigen Abschriften vor allem darin, daß mit ihrer Hilfe heute durch Verwitterung völlig unlesbare Textstellen ergänzt werden können.

Die jüngste Inschriftensammlung wurde im Sommer 1950 von Werner Siebeck im Auftrag von Friedrich Panzer angelegt und enthält Inschriften aus der Ersheimer Kapelle, dem Hirschhorner Karmeliterkloster und der evangelischen Kirche in Neckarsteinach.112) Für die Ersheimer Kapelle überliefert Siebeck unter anderem drei Grabplatten, die heute unauffindbar sind und vermutlich bei der Renovierung der Kirche in den Jahren 1962-1964 verloren gingen. Die Abschriften sind oft fehlerhaft und unvollständig.

4. Inschriftenträger und Inschriftenarten

In dem bearbeiteten Bestand überwiegen die dem sepulkralen Bereich angehörenden Inschriften. Die sich ändernden Anforderungen an die Gestaltung des Grabplatzes und an die Memoriafunktion führten zu unterschiedlichen Formen von Inschriften und Inschriftenträgern. In der Forschung entwickelt sich aber erst allmählich eine einheitliche Terminologie für die verschiedenen Phänomene.113) Es ist deshalb erforderlich, einige erläuternde Bemerkungen zu den hier verwendeten Begriffen voranzustellen.

Die Ausdrücke Grabmal, Grabdenkmal und Grabmonument sind gleichbedeutend und werden als übergeordnete Begriffe für alle Arten der Sepulkralkunst verwendet, ohne etwas über die spezifische Form oder Funktion auszusagen.

Bei den unterschiedlichen Arten von Grabdenkmälern lassen sich folgende Haupttypen unterscheiden: [Druckseite XXIV]

Grabplatte - bezeichnet eine hochrechteckige Platte, die ein in den Kirchenboden eingelassenes Grab abdeckt und kennzeichnet. Hauptmerkmale sind die körpergroßen Maße und die in der Regel von Innen zu lesende, im Uhrzeigersinn auf dem Rand umlaufende Inschrift. Die Grabplatte kann auch als Deckplatte eines Sarkophages oder einer Tumba gestaltet sein. Bei letzterer sind die Seiten oft abgeschrägt und mit einer gegen den Uhrzeigersinn umlaufenden Inschrift versehen, die beim Umschreiten gelesen werden muß.114)

Epitaph - bezeichnet ein von vornherein für die Aufstellung oder die Anbringung an der Wand konzipiertes Denkmal, dessen Aussehen und Gestaltung sehr unterschiedlich sein kann. Die verschiedenen Gestaltungsformen führen dazu, daß Epitaphien manchmal kaum von Grab- oder Tumbenplatten zu unterscheiden sind. Im Gegensatz zu diesen markiert das Epitaph aber nicht mehr den eigentlichen Grabplatz, obwohl es sich oft in dessen Nähe befindet.115) Eine Sonderform ist das Kenotaph, das ebenfalls beliebig gestaltet sein kann. Seine Funktion ist es, an den an einem anderen Ort beigesetzten Verstorbenen zu erinnern.

Grabstein - bezeichnet das auf einem Friedhof senkrecht am Begräbnisplatz stehende Denkmal. Seine Gestaltung kann sehr unterschiedlich sein, wodurch eine Abgrenzung vom Epitaph sehr erschwert wird, wenn der ursprüngliche Aufstellungsort unbekannt ist.116)

Totenschild - bezeichnet den aus Holz gefertigten Schild eines Verstorbenen, der mit dessen Wappen und einer Inschrift versehen ist. Der Schild ist normalerweise an der Wand aufgehängt und kann weit vom eigentlichen Begräbnisplatz entfernt angebracht sein.117)

Die Inschriftenarten werden nicht nach ihren Trägern, sondern nach ihrem Inhalt benannt. Auf Trägern aus dem sepulkralen Bereich befinden sich in der Regel Grabinschriften oder Grabgedichte, daneben aber auch Fürbittinschriften, Spruchinschriften und Bibelsprüche. In ähnlicher Weise lassen sich auf Glocken z.B. Meisterinschriften, Herstellungsinschriften und Bibelsprüche unterscheiden.

4. 1. Grabinschrift und Formular, Grabdenkmal

Bevor hier die Funktion und das Aussehen von Grabinschrift, Formular und Grabdenkmal behandelt werden, soll ein kurzer Blick auf die Tradition der Totenmemoria geworfen werden, weil diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung von Grabdenkmälern steht.

Bereits in der Spätantike entwickelte sich in der Theologie die Vorstellung, daß mit dem Tod eines Menschen dessen Schicksal im Jenseits noch nicht entschieden sei. Seit Augustinus war der Nutzen des Gebets für die Verstorbenen durch ihre lebenden Verwandten in Verbindung mit einem eucharistischen Opfer oder Almosen anerkannt.118) Entscheidend beeinflußt wurde die Vorstellung vom Zustand der Seele nach dem Tode durch Papst Gregor den Großen. Er lehrte, daß die Seelen der Verstorbenen Phasen des Verweilens vor ihrer Aufnahme in den Himmel durchzustehen hätten, da ihnen noch die endgültige Läuterung fehle.119) Auf dieser Lehre basierend prägte sich seit dem 8. Jahrhundert die Vorstellung vom Fegefeuer aus, in dem die Seelen ihre Sünden unter Peinigungen und Qualen abbüßen, um so für die Erlangung des ewigen Lebens geläutert zu werden.120)

Die Veränderungen in der Jenseitsvorstellung hatten unmittelbaren Einfluß auf das Totengedenken. Die Vorstellung vom Nutzen der Gabendarbringung und der Gebete für die Seelen der Verstorbenen bewirkte, daß das zunächst private Totengedenken über das Stiftungsrecht immer mehr in den Gemeindegottesdienst eindrang. Die Stifter verpflichteten die Priester zur Sühnung der Sünden durch ihr Gebet und zur commemoratio.121) Allmählich kam auch der Brauch auf, Meßreihen [Druckseite XXV] für Verstorbene zu feiern. Der Anstoß dazu kam von Papst Gregor dem Großen und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Lehre vom Wartezustand der Seelen. Gregor berichtet in seinen „Dialogi” von zwei Fällen, in denen die Seelen der Verstorbenen durch das Lesen mehrerer Messen von ihrer Peinigung erlöst werden.122) Im Zuge der von Gregor angeregten Entwicklung bildeten sich zunächst feste Gedenktage und dann in karolingischer Zeit Gedenkzeiten mit Meßreihen heraus, wobei man sich ausdrücklich auf die Erzählungen Gregors berief. Besondere Bedeutung kam den Totenfeiern beim Begräbnis, dem siebten und dem dreißigsten Tag danach sowie dem Jahresgedächtnis zu.123)

Gebete und Messen waren so zum Sühnemittel für begangene Sünden geworden. Dabei war entscheidend, daß diese Sühne stellvertretend und deshalb auch für einen Toten erbracht werden konnte. Nur durch die Tilgung der Sünden aber war eine Läuterung und damit ein Verkürzung der Leiden im Fegefeuer möglich. Die zahlosen Stiftungen für das Seelenheil in mittelalterlichen Privaturkunden belegen, wie sehr man sich um das Seelenheil sorgte. Die Stifter wollten die Mönche und Kleriker zum Gebet für sich selbst sowie für verstorbene Verwandte und Freunde verpflichten.124)

Diese Entwicklung des Totengedenkens ist stark durch die Veränderung der Bußpraxis beeinflußt worden. Bei der Bußpraxis kam es allmählich zu einer Abgeltung der Buße durch Almosen. Dies führte schließlich zu einem Tausch von Almosen gegen die geistlichen Leistungen der Priester. Die Almosen kamen nun nicht mehr direkt den Armen zugute, sondern zunächst dem Priester. Dieser gewährte dem Sünder dafür die Absolution und feierte die Messe zur Reinigung der Seelen. Er übernahm damit stellvertretend die Sühne der Sünde.125)

Hatte Gregor der Große bereits entscheidende Impulse für die Veränderung der Jenseitsvorstellung und des Totengedenkens gegeben, so leitete er eine weitere wichtige Entwicklung mit seinen Aussagen zur Bestattung in der Kirche ein. Bereits Augustinus hatte die Funktion der Grabdenkmäler erläutert: „Aber aus keinem anderen Grund bezeichnet man das als Denkmäler oder Erinnerungszeichen, was die Gräber der Toten kennzeichnet, als deshalb, weil sie diejenigen, die den Augen der Lebenden durch den Tod entzogen worden sind, damit sie nicht durch das Vergessen auch aus dem Herzen getilgt werden, in Erinnerung rufen und durch die Erinnerung das Gedenken bewirken.”126) Das Gedenken ist deshalb wichtig, weil den Verstorbenen nur nützt, „was wir für sie feierlich durch die Opfer am Altar oder die Opfer der Gebete oder der Almosen erbitten. Doch nützt es nicht allen, für die es geschieht, sondern nur denen, die während ihres Lebens bewirkt haben, daß es ihnen nützt. Aber weil wir nicht wissen, wer diese sind, soll man es für alle Getauften tun, damit keiner ausgelassen wird, zu dem diese Wohltaten gelangen können und sollen.”127) Bei seinen Aussagen zur Bestattung bezieht sich Augustinus allerdings nur auf die Beisetzung „ad sanctos” und in den Grabbasiliken der Märtyrer, die außerhalb der Städte lagen. Gregor hat diese Gedanken offenbar aufgenommen und bezog sie nun allgemein auf die Bestattung in der Kirche. Diese nütze den Seelen der Verstorbenen, da sich die Angehörigen, sooft sie in die Kirche kämen, beim Anblick der Gräber ihrer Toten erinnerten und für sie beteten. Gregor führte den Gedankengang aber noch weiter. Menschen, die sehr viele Sünden begangen hätten, solle man nicht in der Kirche beerdigen, denn dies werde ihnen als weitere schwere Sünde angerechnet, weil sie den Kirchenraum verunreinigten.128) Die Äußerungen Gregors sind in zweifacher Hinsicht bedeutsam. Zum einen wird, basierend auf Augustinus, das Gebetsgedenken der Angehörigen und die Erinnerung daran durch den Anblick des Grabes als nützlich bezeichnet, zum anderen wird die lange umstrittene und immer wieder untersagte Bestattung in der Kirche129) von höchster Stelle als zulässig [Druckseite XXVI] bezeichnet, wenn sie auch Personen vorbehalten bleiben sollte, die ein Begräbnis in der Kirche durch ihr christliches Leben verdient hatten.

Gregors Äußerungen scheinen in der Folgezeit zu einer Zunahme der Bestattungen in der Kirche geführt zu haben. Im 8. und 9. Jahrhundert häufen sich in den Kirchenrechtsquellen die Bestimmungen zum Begräbnis in Kirchen. Sie orientieren sich im wesentlichen an den Aussagen Gregors des Großen und behalten die Bestattung im Kirchenraum zumeist Priestern und durch ihren christlichen Lebenswandel herausragenden Laien vor.130) Tatsächlich sind aber bereits zur Zeit Gregors des Großen Verkäufe von Grabplätzen in der Kirche durch die Priester nachweisbar. Die seitdem feststellbaren zahlreichen Verbote dieser Praxis belegen, wie begehrt ein Grabplatz in der Kirche war. Sie machen zudem deutlich, daß ein Begräbnis in der Kirche nicht den besonders Frommen vorbehalten blieb, sondern denen, die es sich leisten konnten.131) Bereits zu Anfang des 9. Jahrhunderts beklagte Bischof Theodulf von Orléans, daß der Brauch, die Toten in der Kirche zu bestatten, die Kirchen in Friedhöfe verwandle.132) Gleichzeitig kommt auch eine neue Totenmesse auf. Während das Missale aus Bobbio (um 700) für das Totengedächtnis nur die Missa pro defunctis enthält,133) findet sich bereits im sogenannten Gelasianischen Sakramentar vom Anfang des 8. Jahrhunderts eine Missa in coemeteriis. In dieser Messe wird speziell für die in und an der Kirche bestatteten Verstorbenen gebetet.134) Der Bestattungsordo „De migratione animae”, der in dem um 800 geschriebenen Codex Berol. Phillipps 1667 überliefert ist, setzt zudem die Bestattung in der Kirche ausdrücklich voraus.135)

Bei den sich häufenden Bestattungen in der Kirche wurde es notwendig, entweder den Grabplatz des Einzelnen durch einen Sarkophag kenntlich zu machen,136) oder wenigstens durch ein Epitaph an die Bestattung zu erinnern.137) Dabei kam den Inschriften entscheidende Bedeutung zu, weil sie den Namen des Verstorbenen und in der Regel auch den Sterbetag nannten. Die Vergegenwärtigung des Namens stellte den Toten in die Gemeinschaft der Lebenden hinein und forderte diese zum Gebet auf.138) Ein Beispiel aus der vielleicht noch vor 700 geschriebenen Vita des heiligen Amatus († nach 628), Abt von Remiremont, verdeutlicht die Funktion der Inschriften. Im Bewußtsein seines [Druckseite XXVII] bevorstehenden Todes hatte sich Amatus fast ein Jahr lang durch ständige Bußübungen auf sein Ableben vorbereitet. Zudem ließ er für sich ein Grab im Eingangsbereich der Basilika schaffen, über dem ein von ihm selbst verfaßtes Epitaph angebracht wurde. Es enthielt die Aufforderung an alle Kirchenbesucher, für Amatus zu beten, damit für seine Sünden, die nicht durch die Buße getilgt worden waren, durch das Gebet vieler das Erbarmen Gottes erfleht werde.139)

Die Anbringung der Inschrift mit Namensnennung hat damit eine ähnliche Funktion wie die Eintragung der Namen in die libri memoriales und in die Nekrologien: Die Aufforderung zum Gebet für das Seelenheil und die Einbeziehung der Toten in die Gemeinschaft der Lebenden.140) Ein gutes Beispiel dafür ist auch die Grabinschrift für Herzog Wilhelm VIII. von Aquintanien. Wilhelm war nach seinem Tod 1086 zunächst im Kapitelsaal des von ihm gegründeten Klosters Montierneuf bei Poitiers bestattet worden, doch wurden seine Gebeine nur ein Jahr später in die Klosterkirche übertragen und dort vor dem Kreuzaltar beigesetzt. Sein Grabplatz wurde mit einem Grabgedicht geschmückt, dessen erstes Distichon die Besucher des Gottesdienstes ausdrücklich zum Gebetsgedenken für den Verstorbenen aufforderte.141) Der Sinn der Umbettung war es offenbar, ein möglichst umfassendes Gebetsgedenken für den Gründer zu sichern.

Bis in das hohe Mittelalter finden sich in den Inschriften häufig, aber keineswegs immer, Gebetsaufforderungen an den Leser.142) Allerdings ist die Gebetsaufforderung den Inschriften durch die Vergegenwärtigung des Toten immanent. Manche Texte umfassen auch eine Fürbitte für den Verstorbenen (Nr. 12†), andere beschränken sich darauf, seine Taten und seine Tugenden zu würdigen und zu loben,143) und bieten damit eine besondere Form der Memoria. Diese verschiedenen Arten der Verewigung sind bis ins hohe Mittelalter hinein nachweisbar.144) Die Texte sind dabei häufig in Hexametern oder in elegischen Distichen abgefaßt. Daneben gibt es aber bereits zu karolingischer Zeit Inschriften, die nur Namen, Titel und Sterbetag nennen und sich damit praktisch nicht von einem Nekrologeintrag unterscheiden.145)

Die Anbringung der Inschriften auf den Trägern ist bis ins 13. Jahrhundert sehr unterschiedlich. Metrische Inschriften sind zwar oft zeilenweise angebracht, doch läßt sich keine Regel für die Gestaltung der Zeilen aufstellen. Die einzelnen Zeilen umfassen oft mehr als einen Vers. Bei Sarkophagdeckeln und Grabplatten befinden sich die Inschriften in ganz verschiedener Form an den unterschiedlichsten Stellen. Zudem fehlen bis ins 11. Jahrhundert figürliche Grabplatten völlig. Die erste figürliche Grabplatte mit Umschrift ist jene des 1080 gestorbenen Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden in Merseburg.146) Im Anschluß daran läßt sich im 12. Jahrhundert dann das allmähliche Aufkommen von Umschriftplatten mit und ohne Figur feststellen.147) Die Texte dieser Platten sind aber alle noch in Hexametern oder Distichen abgefaßt und entsprechen in ihrer Art den oben genannten Typen. Erst gegen Ende des 12. Jahrhunderts zeichnet sich in Deutschland ein Umbruch [Druckseite XXVIII] beim Formular ab. Das neue Inschriftenformular folgt der Formel Anno domini ... obiit N.N. und beschränkt sich nun in der Regel auf das Todesjahr, den Todestag sowie auf den Namen und den Rang des Verstorbenen.148) Gegen Ende des 13. Jahrhunderts hat sich dieses Formular zusammen mit der Anbringung als Umschrift durchgesetzt. Metrische Inschriften werden jetzt selten und bleiben in der Regel hohen geistlichen und weltlichen Würdenträgern vorbehalten.149)

Es stellt sich die Frage, wodurch die Entstehung dieses Formulars bedingt wurde. Die oben vorgestellten Überlegungen haben den Zusammenhang der Entwicklung von Theologie, Liturgie, Kanonistik und Inschriftenproduktion bereits verdeutlicht. Im 12. und 13. Jahrhundert ist nun eine Veränderung der Fegefeuervorstellung zu konstatieren. Zwar muß der These Le Goffs widersprochen werden, die Idee des Purgatoriums sei erst gegen Ende des 12. Jahrhunderts geboren worden,150) aber es bleibt festzuhalten, daß es im 12. und 13. Jahrhundert tatsächlich zu einer „Infernalisierung” der Fegefeuervorstellung kam, wenn sich diese auch weniger auf der hohen theologischen Ebene als vielmehr unterhalb dieser vollzog.151) Die Betonung von Pein und Leiden im Fegefeuer zeigt sich auch in der Veränderung der Gesangstexte der Totenmesse. Während die Gesangstexte des ersten Jahrtausends überwiegend die Parusiehoffnung und das Vertrauen auf die Gnade Gottes widerspiegeln, tritt nunmehr das Leiden und das Grauen als Ausdruck einer tiefen Furcht vor den Peinigungen im Purgatorium hervor.152) Diese Furcht findet auch in einigen Grabinschriften des 13. Jahrhunderts ihren Ausdruck, in denen von einer Abbuße der Sünden nach dem Tode die Rede ist.153) Offenbar führte diese Entwicklung zu dem verstärkten Wunsch nach einer Bestattung in der Kirche. In seinem vor 1291 geschriebenen Rationale divinorum officiorum forderte Wilhelm Durandus, Bischof von Mende, unter Rückgriff auf die alten Bestimmungen, nur besonders verdiente Persönlichkeiten in der Kirche zu bestatten. Die allgemeine Begräbnisstätte solle außerhalb der Kirche liegen.154) Gleichzeitig nahm auch die Zahl der Synodalbeschlüsse wieder zu, die das Bestattungswesen in der Kirche einschränkten.155) Im 14. Jahrhundert brachten dann die Pestepidemien eine neue Einstellung der Menschen zum Tod und eine Vernachlässigung der Totenmemoria mit sich. Angesichts der großen Zahl von Toten wurde auf die üblichen Zeremonien der Totenwache, der Totenmesse und des Begräbnisses sehr bald verzichtet. Die Folge davon war ein sprunghaftes Zunehmen der Testamente, die aus Sorge um das richtige Begräbnis und die Einhaltung der Memoria diese Punkte bis ins Detail regelten. Gleichzeitig stieg das Verlangen nach einer Bestattung in der Kirche weiter an.156) Die Notwendigkeit dieser Vorkehrungen ergab sich aus der Vorstellung, daß man eben nur mit Hilfe der Lebenden durch Messen und Gebete aus dem Fegefeuer erlöst werden konnte.

Die gesteigerte Sorge um den richtigen Vollzug der Totenmemoria führte möglicherweise zur Entstehung des neuen „Anno domini-Formulars” auf der Grabplatte, das alle wichtigen Daten [Druckseite XXIX] enthielt. Dies könnte damit zusammenhängen, daß der Besuch des Grabes im Anschluß an die Missa pro defunctis und an bestimmte Gebete offenbar zum festen Bestandteil der Liturgie wurde.157) Das in übersichtlicher Form angebrachte neue Formular erleichterte die Auffindung des richtigen Grabes, an dem wichtige weitere Handlungen der Totenmemoria vorgenommen wurden, wie z.B. die Bedeckung des Grabes mit einem Grab- oder Anniversartuch oder das Anzünden von Anniversarkerzen.158) Da an jedem Grab unterschiedliche Handlungen vorgenommen wurden, scheint man sich bei großen Grablegen noch zusätzliche Erkennungshilfen geschaffen zu haben. Darauf lassen die Beobachtungen schließen, die Rüdiger Fuchs an Grabplatten aus dem Wormser Andreasstift und dem Martinsstift machte. Mehrere Grabplatten sind dort zusätzlich mit ein oder zwei großen Buchstaben gekennzeichnet, die, wenn auch nur in einem Fall nachweisbar, in entsprechenden Unterlagen der Stifte ihre Entsprechung gehabt haben müssen. So ließ sich leicht nachprüfen, welche Handlungen an welchem Grab zu vollziehen waren und welche Einkünfte dafür zur Verfügung standen.159) Den Zusammenhang zwischen der Inschrift und der Sorge um den richtigen Vollzug des Totengedenkens macht auch das Testament des Speyerer Magisters Heinricus Marcius aus dem Jahr 1331 deutlich. Marcius fordert, man solle sich bemühen, die Anniversare seines Vaters, seiner Mutter und seines Onkels, die in verschiedenen Kirchen bestattet sind, an den Tagen abzuhalten, welche die in ihre Grabmäler eingehauenen Inschriften angeben. Dabei solle wie üblich unter anderem bei der Vesper das Grab besucht und dort eine Kerze aufgestellt werden.160)

Der erste Beleg für die Verwendung des „Anno domini-Formulars” im Landkreis Bergstraße stammt aus dem Jahr 1333.161) Das Formular dominiert bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts und hält sich bis ins 17. Jahrhundert sowohl auf Grabplatten als auch auf Epitaphien. Es wird auch für die seit etwa 1480 immer häufiger werdenden deutschsprachigen Grabinschriften verwendet (Nrr. 66, 71). Dabei bleibt die Grundstruktur des Formulars unverändert. Die Verknüpfung des „Anno domini-Formulars” mit einem Grabgedicht in elegischen Distichen, wie man es auf der Grabplatte des Priesters Jakobus Eselknecht (†1482) findet (Nr. 67), stellt eine absolute Ausnahme dar. Ebenso ungewöhnlich ist es, daß sich auf der Grabplatte für Konrad Stumpf von Schweinberg und seine Frau (Nr. 54) keine Grab-, sondern eine Rechtsinschrift befindet, mit der ein bestimmter Grabplatz beansprucht wird. Diese Inschrift dokumentiert in besonderer Weise die Sorge um eine Bestattung in der Kirche.

Die Veränderungen der Inschriftentexte betreffen vor allem die verwendeten Formen der Datierung, Standesbezeichnungen und Fürbittenformeln. Die Angabe des Tagesdatums erfolgt zunächst entweder nach Heiligenfesten oder nach dem römischen Kalender. Die Nennung von Monatstagen erscheint zum erstenmal auf der Grabplatte des Johannes Pavey (†1436).162)

Hinsichtlich der Verwendung von Standesbezeichnungen und Epitheta läßt sich bei den Inschriften des 14. und 15. Jahrhunderts feststellen, daß bei Adeligen (z.B. armiger, burggravius, domicella, domicellus, miles) und Geistlichen (z.B. canonicus, lector, pastor, primissarius, prior) zunächst nur die reine Standes- oder Funktionsangabe zum Namen tritt.163) Die Verbindung der Standesbezeichnung mit einem Epitheton (strenuus) ist im 14. Jahrhundert nur in der Inschrift für den 1361 verstorbenen Engelhard von Hirschhorn nachweisbar (Nr. 30). Erst in der um 1436 entstandenen Inschrift für Hans V. von Hirschhorn (†1426, Nr. 50) wird wieder ein Epitheton verwendet. Die nächsten Belege stammen von 1445 (Nr. 53) und 1457 (Nr. 56). Ab 1482 (Nr. 66) ist das Hinzutreten eines Epithetons wie strenuus, ehrsam, fest regelmäßig zu beobachten. [Druckseite XXX]

Bei Geistlichen lassen sich die Epitheta honorabilis bzw. venerabilis zum erstenmal in der Inschrift für den 1454 verstorbenen Konrad aus Bunach (Nr. 55) nachweisen. Danach kommen sie regelmäßig vor.

Die Verbindung des „Anno domini-Formulars” mit der Fürbitte cuius anima requiescat in pace läßt sich im Kreis Bergstraße zum erstenmal auf der Grabplatte des 1400 verstorbenen Albert von Hirschhorn (Nr. 40) und dann regelmäßig ab 1427 nachweisen. Vielleicht ist das späte Aufkommen der Fürbitte im Formular eine Besonderheit des Bistums Worms, da sich die Verwendung der Fürbitte auch in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis erst im letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts und in Worms sogar gesichert erst nach 1400 belegen läßt.164)

Eine auffällige Textveränderung erfährt die Fürbitte bei den deutschsprachigen Inschriften am Ende des 15. Jahrhunderts. Nachdem bei den ersten deutschen Grabinschriften die Fürbitte cuius anima ... übernommen worden war (Nrr. 66, 71), heißt es nun dessen Seele Gott gnädig sei.165) Der deutsche Text gibt damit sehr viel deutlicher der Vorstellung Ausdruck, daß eine Erlösung aus dem Fegefeuer und ein günstiges Urteil beim Jüngsten Gericht ohne die Gnade Gottes nicht zu erlangen sind. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts kommen dann die Wendungen erwartend einer fröhlichen Auferstehung, dem Gott eine fröhliche Auferstehung verleihen wolle und ähnliche Formulierungen auf.166) Möglicherweise schlägt sich hier die neue Auferstehungstheologie Luthers nieder. Luther lehnte das Purgatorium ab und ersetzte die Auffassung, daß die geläuterte Seele ohne den Leib bis zum Jüngsten Gericht bei Gott weile, durch die Vorstellung vom Todesschlaf. Der Glaube an die Auferstehung wurde für ihn ein zentraler Bestandteil des Gottesglaubens.167) Inwieweit die Veränderung des Fürbittentextes auf den Einfluß der Reformation zurückzuführen ist, läßt sich jedoch am Beispiel der Bergstraße nicht klären, da zwischen 1564 und 1635 Beispiele für Grabinschriften von Katholiken fehlen.168)

Einen deutlichen Niederschlag findet die Auferstehungslehre Luthers in der Auswahl der Bibel- und Psalmentexte, die ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zu den Grabinschriften hinzutreten. Diese Texte vermitteln einen zuversichtlichen Auferstehungsglauben wie etwa Philipper 1,21: „Denn Christus ist mein Leben und Sterben ist mein Gewinn.”

Auffälligerweise ist die Verbindung von Bibeltexten mit Grabinschriften nur bei Pfarrern und Bürgerlichen zu beobachten. Die Inschriftenträger sind mit zwei Ausnahmen immer Epitaphien.169)

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts läßt sich eine Veränderung der inschriftlichen Texte feststellen. Die noch dem „Anno domini-Formular” folgende Inschrift des um 1561 enstandenen Epitaphs für Georg von Hirschhorn ist um eine Altersangabe erweitert. Auf dem Grabdenkmal für Hans IX. von Hirschhorn nennt eine zusätzliche Inschrift das Geburtsjahr des Ritters (Nr. 157). Die Inschrift des Epitaphs für den Hirschhorner Bürger Veltin Lutz (†1577) gibt sein Alter an und besagt, daß er der letzte seiner Familie war (Nr. 166). Bei der ebenfalls noch auf der „Anno domini-Formel” basierenden Inschrift für Hans Bleickard I. Landschad von Steinach werden die Todesstunde und seine wichtigsten Ämter genannt. Das Formular wird also um biographische Angaben erweitert.

Vermehrt lassen sich biographische Nachrichten den deutschen und lateinischen Grabgedichten entnehmen, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts aufkommen.170) Besonders häufig werden die Ämter, die Verheiratungen und die Anzahl der Kinder genannt. Drei der deutschsprachigen Gedichte bieten sogar einen regelrechten Lebenslauf des Verstorbenen.171) Der Sinn dieser Inschriften ist es fast immer, das Leben des Verstorbenen als vorbildlich zu beschreiben. Auch drei Prosainschriften enthalten einen Lebenslauf,172) doch sind die biographischen Angaben der übrigen Prosainschriften meist knapper als in den Grabgedichten und nicht so sehr auf die Vorbildfunktion ausgerichtet. [Druckseite XXXI]

Eine Ausnahme unter den Prosainschriften ist die Inschrift für den 1581 verstorbenen Philipp Friedrich von Hirschhorn (Nr. 170†), die vor allem die hervorragenden charakterlichen Eigenschaften des Verstorbenen aufzählt. Eine weitere Inschrift auf dem Epitaph Philipp Friedrichs ermahnt den Leser, des eigenen Todes zu gedenken und so zu leben, daß er eines seligen Lebens bei Gott teilhaftig werde. Damit enthalten die beiden Inschriften zwei weitere neue Aspekte, die sich auch in anderen Inschriften der Zeit feststellen lassen, wenn sie dort auch oft nicht so klar wie hier hervortreten: das Totenlob und das Memento mori, die Erinnerung an die Vergänglichkeit des Menschen. Und noch ein drittes neues Element wird hier faßbar. Am Ende der ersten Inschrift nennt sich Anastasia von Dürn, die Frau Philipp Friedrichs, als Stifterin des Grabmals. Dadurch wird das Grabmal nun auch zu einem Träger der Stiftermemoria.173) Damit lassen sich in den Inschriften des Bearbeitungsgebiets in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts fünf neue Elemente konstatieren: Biographie, Vorbildlichkeit des Lebens, Totenlob, Memento mori und Stifternennung. Dabei sind die ersten drei Aspekte oft miteinander verbunden und nicht immer klar voneinander abzugrenzen. Für alle fünf gilt weiter, daß sie natürlich keine Neuschöpfungen des 16. Jahrhunderts sind, sondern von den frühchristlichen Inschriften bis ins Hochmittelalter nachgewiesen werden können. Es handelt sich also um die Wiederaufnahme älterer Elemente, die zwischenzeitlich durch das „Anno domini-Formular” zurückgedrängt worden waren. Diese Wiederaufnahme geschieht im Kreis Bergstraße relativ spät.174)

Nach diesem Blick auf Formular- und Textgewohnheiten soll die Entwicklung der Grabdenkmäler betrachtet werden. Im 13. Jahrhundert ist eine Zunahme der figürlichen Umschriftplatten und das Aufkommen der nur durch Wappen gekennzeichneten Platten festzustellen. Figuren und Wappen erscheinen auf den Trägern entweder als Relief oder in den Stein eingeritzt. Die Geistlichen werden stets im liturgischen Gewand und die männlichen Angehörigen des Adels in Ritterrüstung dargestellt. Damit verdeutlicht die Figur wie die zum Namen tretenden Standesbezeichnungen und Epitheta die Funktion und die soziale Stellung des Verstorbenen. Beide Aspekte werden natürlich durch die optische Präsentation viel stärker betont. Das Denkmal dient somit nicht nur der Memoria, sondern es soll dem Betrachter den Eindruck vermitteln, daß es sich bei dem Verstorbenen um eine bedeutende Persönlichkeit gehandelt hat.175)

Helfried Valentinitsch kam zu dem Ergebnis, daß durch die Darstellung der Ritter mit Waffen und Rüstung die religiöse Aussage des Grabmals in den Hintergrund tritt.176) Diese Feststellung läßt sich auf den Bestand der Bergstraße nur bedingt übertragen. Während die vollgerüsteten Ritterfiguren im 14. Jahrhundert, in der ersten Hälfte des 15. und in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts keinerlei Zeichen der Frömmigkeit aufweisen,177) sind sie in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stets mit gefalteten Händen dargestellt. Die Figur Philipps II. von Hirschhorn (†1522) trägt sogar einen Rosenkranz.178) Während sich die Haltung der Ritter auf den Denkmälern verändert, erscheinen die adeligen Frauen vom 14. Jahrhundert an bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts, also auch noch in nachreformatorischer Zeit, immer mit gefalteten Händen. Die Frauen sind in üppige, vom Kopf bis zum Boden reichende Gewänder gekleidet.179)

Die Wappen kennzeichnen den Verstorbenen als Angehörigen eines bestimmten Standes und einer bestimmten Familie. Durch die immer ausführlicher werdende Ahnenprobe wird außerdem das standesgemäße soziale Bezugsfeld dokumentiert. Bis weit in das 15. Jahrhundert sind auf den Grabdenkmälern des Bearbeitungsgebiets allerdings immer nur ein oder zwei Wappen vorhanden.180) Erst 1482 kommt zum erstenmal eine Ahnenprobe mit vier Wappen vor (Nr. 66), die dann immer häufiger verwendet wird. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts werden auch Ahnenproben mit 16 Wappen gegeben, die aber die Ausnahme bleiben.181) [Druckseite XXXII]

Die früheste erhaltene figürliche Grabplatte im Kreis Bergstraße ist jene des 1342 verstorbenen Priesters Heinricus (Nr. 24). Bis 1400 sind insgesamt sechs figürliche Platten vorhanden,182) von denen drei als Tumbenplatten konzipiert sind.183) Bei ihnen laufen die Inschriften auf den abgeschrägten Leisten gegen den Uhrzeigersinn um und sind im Umschreiten der Platte zu lesen. In der gleichen Weise laufen die Inschriften auf den Denkmälern für Demut Kämmerer von Worms (†1425, Nr. 47) und für ihren Sohn Eberhard III. (†1427, Nr. 48) um, obwohl sie ohne abgeschrägte Leisten ausgeführt sind und vermutlich als Bodenplatten verwendet wurden. Es ergibt sich hier also eine Vermischung der verschiedenen Konzeptionen, die zeigt, daß bei nicht mehr in situ befindlichen Trägern von der Anbringung der Schrift allein nicht auf die ursprüngliche Aufstellung geschlossen werden kann.184)

An dem kurz nach 1457 entstandenen figürlichen Doppelgrabmal für Kunigunde von Oberstein und Melchior von Hirschhorn (Nr. 56) läßt sich eine neue Entwicklung ablesen. Das in Form einer Tumbenplatte gestaltete Denkmal war offenbar von vornherein als an der Wand aufgestelltes Epitaph gedacht, da für beide Verstorbenen auch Grabplatten vorhanden waren. Da bei der Aufstellung an der Wand die umlaufende Inschrift auf den Schmalseiten nicht mehr zu lesen war, mußte man für die Wanddenkmäler die Konzeption verändern.185) Die Form der Tumbenplatte wurde unter leichter Abänderung der Schmalseiten zunächst weitgehend beibehalten. Die Inschriften brachte man nur noch auf den Längsseiten an. Zwei Beispiele dafür sind das figürliche Epitaph für Irmgart von Handschuhsheim und Hans VIII. von Hirschhorn, das nach Irmgarts Tod 1496 entstand (Nr. 77), sowie das um 1499 gefertigte Epitaph für Mia von Helmstatt und Blicker XIV. Landschad von Steinach. Für Hans VIII. von Hirschhorn ist auch die Grabplatte noch erhalten (Nr. 97). Die Angaben Milenduncks weisen darauf hin, daß damals die Platte für Irmgart von Handschuhsheim ebenfalls noch vorhanden war, da er berichtet, das Epitaph sei in der Nähe ihres Grabplatzes in der Kirche errichtet worden.186) Das gleichzeitige Vorhandensein der Grabplatten läßt erkennen, daß die zur Totenmemoria gehörenden Handlungen weiterhin direkt am Grabe vollzogen wurden. Die an der Wand stehenden Epitaphien waren zusätzliche, besonders ins Auge fallende Gedächtnismäler für die Toten. Die Memoriafunktion der Inschriften blieb damit nach wie vor erhalten. Aus diesem Grund bemühte man sich auch um eine sichtbare Anbringung auf den Längsseiten der Epitaphien. Figur und Wappen behielten natürlich ihren oben beschriebenen Zweck. Das Epitaph übernahm damit stärker repräsentative Aufgaben, während die Grabplatte ihren ursprünglichen Sinn als Grababdeckung und ihre Funktion in der Liturgie behielt. Die Frage, weshalb man überhaupt dazu überging, Epitaphien zu errichten, ist noch ungeklärt. Ein Grund könnte der beengte Kirchenraum gewesen sein, der für repräsentative figürliche Grab- oder Tumbenplatten nur beschränkten Platz bot.187)

Im Bearbeitungsgebiet sind zwischen 1457 und 1550 nur die drei erwähnten figürlichen Epitaphien erhalten, deren Gestalt an der Form der Tumbenplatte orientiert ist. Die übrigen erhaltenen Grabdenkmäler sind Grabplatten. Ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts läßt sich eine Verschiebung in der Überlieferung zugunsten der Epitaphien feststellen. Die zwischen 1561 und 1570 entstandenen Epitaphien Engelhards III. (Nr. 145), Georgs (Nr. 146) und Hans’ IX. von Hirschhorn (Nr. 157) zeigen zudem eine neue Form. Die Figuren stehen jetzt vor Rundbögen bzw. vor einem Architekturrahmen. Die Inschriften sind zeilenweise im Aufsatz und in der Sockelzone angebracht. Parallel dazu vollzieht sich die oben behandelte Veränderung der Inschriftentexte. Diese macht sich allerdings besonders bei den jetzt aufkommenden nichtfigürlichen Epitaphien bemerkbar, bei denen die Inschrift zum beherrschenden Element wird. Das eindrucksvollste Beispiel dafür ist das ohne die Überschrift 110 Zeilen umfassende Epitaph für Hans III. Landschad von Steinach, das 1572 entstand (Nr. 160). Aber auch von lutherischen Geistlichen und aus dem bürgerlichen Bereich sind textreiche Epitaphien erhalten.188) [Druckseite XXXIII]

Bei den Grabplatten macht sich ebenfalls ein Wandel bemerkbar. Das Plattenfeld wird jetzt oft für die Inschriftenanbringung mitgenutzt, um die umfangreicheren Texte unterzubringen.189) Da nur sehr wenige Grabdenkmäler in situ erhalten sind, ergibt sich aus dieser Entwicklung ein Problem für die Unterscheidung zwischen Grabplatte und Epitaph. Manche Epitaphien sind nämlich nach der Form der Grabplatten und mit der dort gebräuchlichen Art der auf den Leisten umlaufenden Inschrift gestaltet. So ist das Epitaph für Wilhelm Schumann (Nr. 182) von einer Grabplatte nicht zu unterscheiden, und nur der Inhalt der Inschrift (B) weist auf eine Aufstellung als Epitaph hin. Auch bei dem Epitaph für Jakob Bach (Nr. 215) wurde die Grundform der Grabplatte verwendet, die hier jedoch mit einem Aufsatz verbunden ist. Bei dem Epitaph der Anna Wallenberger (Nr. 218) sprechen nur die kleinen, nicht körpergroßen Abmessungen gegen eine Grabplatte.

Betrachtet man in der Zeit zwischen 1550 und 1650 die Grabmäler, deren Beschreibung als Grabplatte oder Epitaph einigermaßen gesichert erscheint, so ergibt sich ein auffälliges Ergebnis: 40 Epitaphien stehen nur 16 Grabplatten190) gegenüber. Man sollte sich jedoch hüten, daraus auf einen zunehmenden Verzicht der Verwendung von Grabplatten zu schließen, auch wenn diese in der evangelischen Kirche keine liturgische Funktion mehr besaßen. Vielmehr wurde bei den Bestattungen in der Kirche der Grabplatz nach wie vor durch eine Grabplatte bedeckt und markiert. Zusätzlich wurde dann oft noch ein Epitaph angebracht. Dies belegen das Epitaph und die Grabplatte für Philipp Heimreich aus Weinheim (Nrr. 234, 235†) sowie das 1635 abgefaßte Testament des wild- und rheingräflichen Rates und Amtmannes Ulrich Fabry. Er bestimmte, ihn in der Kirche in Simmern unter Dhaun (Simmertal, Lkrs. Bad Kreuznach) zu begraben. Dabei solle „mein Grab mit einem Stein, darauf mein Nahm, Ambt, Alter, Zeit meines Absterbens, sauber gehauen, bedeckt und hernacher zu ehester Möglichkeit ein Epitapium ... in ged. Kirche an ein bequemer Platz von Steinwerk aufgerichtet werden”.191) Die geringere Überlieferungsdichte bei Grabplatten ist wohl eher darauf zurückzuführen, daß die im Kirchenboden liegenden Grabplatten der Zerstörung durch Abtretung und durch Umbaumaßnahmen besonders ausgesetzt waren.

Abschließend soll noch ein besonderes Merkmal des Bestandes erwähnt werden. Sieht man von dem Epitaph des Wolf Wambolt von Umstadt (†1578) in der evangelischen Kirche in Birkenau ab, dessen Inschrift verloren ist,192) sind figürliche Grabplatten und Epitaphien zwischen 1500 und 1650 nur in der Hirschhorner Karmeliterkirche vorhanden.193) Dies könnte natürlich ein Überlieferungszufall sein. Dagegen spricht aber, daß die gut erhaltene Grablege der Landschaden von Steinach in dieser Zeit bei 13 überlieferten Grabmälern kein einziges figürliches Denkmal aufweist. Möglicherweise gab man ausführlichen Texten den Vorzug vor einer figürlichen Darstellung.

4. 2. Sonstige Inschriftenarten und Inschriftenträger

Nach den Grabinschriften sind Inschriften auf Glocken im Bearbeitungsgebiet zahlenmäßig am stärksten vertreten. Da der Bestand mit 13 Inschriften trotzdem sehr gering ist, lassen sich aus dem Material keine weiterführenden Schlüsse ziehen. Mit einer Ausnahme (Nr. 78) bewegen sich die Inschriftentexte im Rahmen der auf Glocken vielfach üblichen stereotypen Texte.

Für das 14. Jahrhundert sind zwei Glocken aus Bensheim (Nr. 31†) und aus Neckarsteinach überliefert (Nr. 38). Die in gotischer Majuskel ausgeführten Inschriften sind in beiden Fällen von Stegen eingefaßt, die keine weiteren Zierelemente aufweisen. Während die Bensheimer Glocke als einzige des Bestandes eine reine Herstellungsinschrift trägt, wird auf der Neckarsteinacher Glocke der Beistand der vier Evangelisten gegen Unwetter angerufen.194) Weitere Anrufungen der Evangelisten finden sich auf einer Glocke des 15. Jahrhunderts in Lindenfels (Nr. 85), die nur die vier Namen ohne jeden Zusatz trägt, und auf einer Glocke von 1510 in Schlierbach (Nr. 93). Dort sind die Namen mit einer Meisterinschrift verbunden. Meisterinschriften weisen auch eine Glocke von 1510 in Birkenau (Nr. 94) und eine Glocke von 1515 aus Reichenbach (Nr. 104†) auf. In beiden Fällen tragen die Glocken außer Meisterinschriften auch Namensinschriften. [Druckseite XXXIV]

Die erste Glocke mit einer Minuskelinschrift stammt aus dem Jahr 1404 (Nr. 41). Die Glockenweiheinschrift läuft zwischen Kordelstegen um, die mit schmalen Lilienfriesen verziert sind. Da Glocken mit derartigen Zierfriesen in dieser Zeit fast ausschließlich in den bedeutenden städtischen Zentren Süddeutschlands vorkommen, wurde die Glocke vermutlich von einem unbekannten süddeutschen Glockengießer gegossen.

Die nächste datierte Glocke stammt aus dem Jahr 1479 und befand sich ursprünglich in der Darsberger Kapelle (Nr. 63). Mit dem Engelsgruß an Maria aus dem Lukasevangelium (Lc. 1,28) trägt sie eine für diese Zeit typische Glockeninschrift. Diese Inschrift findet sich auch auf einer weiteren Glocke aus der Darsberger Kapelle. Sie ist undatiert, entstammt aber sicher dem 15. Jahrhundert (Nr. 84). Der Engelsgruß ist noch für eine verlorene Glocke von 1515 aus Gadernheim (103†) und für eine weitere, ebenfalls verschollene und undatierte Glocke aus Reichenbach belegt, die vermutlich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts oder in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts gegossen wurde (197†).

Bemerkenswert ist die Glocke von 1498 in der evangelischen Kirche in Neckarsteinach (Nr. 78). Ist schon die Anbringung von drei Inschriften auf einer Glocke ungewöhnlich, so wird ihr Reiz noch dadurch erhöht, daß sich der Text von Inschrift (C) mentem sanctam spontaneam honorem deo et patrie bis 1498 sonst nicht auf deutschen Glocken nachweisen läßt. Auf französischen Glocken ist diese Inschrift dagegen gut belegt. Da viele Anhaltspunkte dafür sprechen, daß die Glocke von Hans Lamprecht aus Deneuvre (bei Lunéville) oder einem seiner Schüler gegossen wurde, darf man hier wohl einen Einfluß des Meisters sehen, der mit den in Frankreich verwendeten Glockeninschriften vertraut war.195)

Eine Gruppe von Inschriften sehr unterschiedlichen Inhalts sind die Gedenkinschriften. Sie können in den Bereich des Totengedenkens gehören, wie etwa die im Nazariusgrab aufgefundene Bleitafel (Nr. 9†). Diese in das Grab gelegten Inschriftentafeln hatten vermutlich die Aufgabe, die Identifikation des Verstorbenen zu sichern, falls die äußere Kennzeichnung des Grabes verloren ging.196) In den Bereich des Totengedenkens fallen auch die Inschriften auf Totenschilden197) und auf Steinkreuzen (Nrr. 18, 217). Die Steinkreuze erinnern zudem an einen bestimmten Vorfall, der zur Setzung des Kreuzes führte. Bei der Inschrift der Glasscheibe in der Hirschhorner Karmeliterkirche (Nr. 82) verbindet sich die Erinnerung an die verstorbenen Klostergründer mit einer Fürbittinschrift.

Dem militärischen Bereich gehört die Gedenkinschrift an die Belagerung Bensheims von 1504 (Nr. 89) an, in der die Verteidigungsleistung der Stadt gewürdigt wird. Die Stadt selbst wird in der Inschrift nicht genannt. Die Beziehung ergibt sich aus dem ursprünglichen Anbringungsort am Auerbacher Tor, das 1836 abgebrochen wurde.198)

Aspekte verschiedener Inschriftenarten vereinigen die Inschriften an der Bensheimer Friedhofskirche aus dem Jahr 1618 (Nrr. 226-230). Sie dienen in erster Linie dem Andenken der mit der Planung und Finanzierung des Kirchenbaus beauftragten Personen. Durch die Verbindungen mit Bibelsprüchen und Spruchinschriften bewirken sie gleichzeitig ein Memento mori. Da die Inschriften zudem die Fertigstellung des Kirchenbaus durch die Angabe des Vollendungsjahrs 1618 dokumentieren, fließt hier auch ein Element der Bauinschriften ein. Ob die inschriftlich genannten Personen, die nicht alle dem Rat der Stadt angehörten, möglicherweise auch als Stifter verewigt wurden, muß offen bleiben, da entsprechende Hinweise fehlen.

In der Art einer Stifterinschrift ist hingegen die nur sekundär überlieferte Inschrift einer ehemals im Kloster Lorsch vorhandenen Bronzestatue oder eines Armreliquiars verfaßt, laut derer der Ellbogen auf Geheiß Karls des Großen nach seinem Maß gefertigt wurde (Nr. 15†). Diese Angabe ist aber wohl eine Fiktion mit dem Ziel, an die alte und ehrwürdige Tradition des Klosters Lorsch zu erinnern.

Bei der Bedeutung, die Stiftungen im Mittelalter für die Erlangung des Seelenheils und für die Sicherung der Memoria besaßen,199) mag die geringe Zahl der überlieferten Stifterinschriften überraschen. Ein Grund für die geringe Überlieferungsdichte könnte in den zahlreichen Um- und Neubauten [Druckseite XXXV] von Kirchen im 18. und 19. Jahrhundert im Kreis Bergstraße liegen, bei denen oft ein großer Teil der Ausstattung vernichtet wurde.

Den Gegenstand der Stiftung nennen nur die Stifterinschriften des Adolf von Breithard auf einem Bildnis des Bonifatius von 1489 (Nr. 73†) und des evangelischen Pfarrers Johann Sebastian Neisius auf einem Taufbecken von 1633 (Nr. 242). Letzterer gibt in der Inschrift an, er habe „in frommer Ergebenheit ... als Pfarrer des Ortes den Taufstein auf seine Kosten machen lassen.” Die Inschrift betont die Fürsorge des Pfarrers, der keine eigenen Aufwendungen scheut, um den Taufstein für seine Gemeinde zu stiften.200) Die Memoria des Stifters wird durch eine doppelte Namensnennung auf dem Taufstein gesichert.

Bei den übrigen Stifterinschriften sind nur der, oft mit einem Epitheton versehene, Name des Stifters und häufig eine Jahreszahl genannt (Name als Stifterinschrift). Hier ergibt sich der Bezug zur Stiftung nur durch den Ort der Anbringung. Auf diese Weise wurden Petrus Hammel in einem Schlußstein der Wald-Michelbacher Kirche sowie Hans VIII. und sein Bruder Eucharius von Hirschhorn in den Schlußsteinen der von ihnen gestifteten Annakapelle der Karmeliterkirche verewigt (Nrr. 80, 99f.). Auch Georg, Philipp II. und Engelhard III. von Hirschhorn ließen auf einer Konsole des von ihnen gestifteten Chores der Ersheimer Kapelle (Nr. 106) nur ihre Namen anbringen. Weitere Beispiele für diese Form der Verewigung finden sich auf einer Scheibe der Ersheimer Chorverglasung (Nr. 107), auf der 1618 enstandenen Kanzel der Hirschhorner Karmeliterkirche (Nr. 225) und auf einem Taufbecken von 1620 aus Reichenbach (Nr. 233).

Dieses Phänomen bleibt aber nicht auf Stifterinschriften beschränkt, sondern läßt sich auch bei zwei Bauinschriften nachweisen (Nrr. 180, 238). In den übrigen Bauinschriften wird dagegen konkret von der Errichtung oder Vollendung des Bauwerks gesprochen.201) Dabei wird aber nur in zwei Fällen gesagt, um welche Art von Bau es sich handelt.202) In allen übrigen Inschriften wird allgemein von einem Bau oder einem Werk geredet. Die Beziehung zu dem Objekt wird auch hier wieder durch die Anbringung hergestellt. Die genannten Personen sind die Bauherren oder die mit der Bauaufsicht betrauten Personen. Nur in einem Fall ist der ausführende Baumeister erwähnt (Nr. 231). Die Bauinschrift von 1483 an der Neckarsteinacher Kirche ist in gewisser Weise gleichzeitig eine Stifterinschrift, da Blicker XIV. Bauherr und Stifter in einer Person war (Nr. 69).

Eine Vermischung von Texttypen läßt sich auch bei der Fürbittinschrift für den Karmeliterprior Werner Wacker im Kapitelsaal des Hirschhorner Karmeliterklosters feststellen. Durch die Hinzufügung einer Jahreszahl wird die Fürbittinschrift zu einer Bauinschrift, die den Abschluß des Kapitelsaalumbaus angibt (Nr. 91). Eine Verbindung von Stifterverewigung und Fürbitte zeigen die Schei-ben aus Neckarsteinach (Nr. 70) und Ersheim (Nr. 107) in einer für die Glasmalerei typischen Weise. Die Darstellungen der knienden und betenden Stifter sind mit Fürbittinschriften verbunden, in denen die Stifter nicht namentlich genannt werden. Auch bei den übrigen Fürbittinschriften, die nicht in Verbindung mit Grabinschriften überliefert sind, werden nur die angerufenen Heiligen und nicht die Bittenden namentlich bezeichnet.203) Ein Sonderfall in der Fürbittenthematik ist die Inter- zessionsdarstellung in der Lorscher Torhalle mit ihren Interzessionsinschriften (Nr. 39), deren Wortlaut sich leider bis auf wenige Reste nicht mehr entziffern läßt.

Von besonderem Interesse sind die Rechtsinschriften. Sowohl die Grenzbestimmung der Heppenheimer Kirche (Nr. 13) als auch die Inschrift auf der Grabplatte des Konrad Stumpf von Schweinberg und seiner Frau in der Schlierbacher Kirche (Nr. 54) sind als „Urkundeninschriften” konzipiert.204) Im Vergleich mit Kanzleiurkunden ergeben sich bei diesen „Steinurkunden” erhebliche Unterschiede. Die Kirche in Heppenheim (ISTIVS ECCLESIE) bzw. der Grabplatz (hic) sind in beiden Fällen nicht genau bezeichnet. Der Bezug der Bestimmungen auf sie ergibt sich aus der Anbringung der Inschrift. Zudem ist das Urkundenformular regestenartig auf den Inhalt der Dispositio verkürzt. Deshalb kann man bei der Grenzbeschreibung auch nicht mit absoluter Sicherheit auf eine urkundliche Vorlage schließen. Es ist ebenso gut möglich, daß ihren Angaben Dorsalnotizen oder ähnliche private Ergänzungen zu einer Schenkungsurkunde zugrunde lagen.205) Dagegen [Druckseite XXXVI] kann man bei der Inschrift des Konrad Stumpf von Schweinberg aus der Verwendung des bei Privaturkunden üblichen Beginns der Dispositio noverint vniversi quod entnehmen, daß eine Urkunde die Vorlage für den Inschriftentext bildete.

Der inschriftliche Spendenaufruf in der katholischen Kirche in Fürth (Nr. 87), der Gottes Gnade für eine Spende zum Kirchenbau verheißt, steht den Rechtsinschriften nahe. Während aber die zu den Rechtsinschriften gehörenden Ablaßinschriften einen genau festgelegten Ablaß für bestimmte Handlungen verbürgen, wird in dem Spendenaufruf nur eine besondere Gnade in Aussicht gestellt. Die Verheißung ist damit nicht rechtlicher Natur, sondern Ausfluß der Glaubenslehre, daß Gott wohltätigen Menschen seine Gnade in besonderer Weise zuwendet. Wie bei den genannten „Urkundeninschriften” ist auch bei dem Spendenaufruf die Verkürzung eines langen Sachzusammenhanges auf eine regestenartige Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zu beobachten. Als Vorlage dürfte ein Bittbrief (litterae petentes) gedient haben. Bei dieser Inschrift wird noch ein wesentlicher Unterschied zu dem normalen Brief sichtbar. Während letzterer den potentiellen Spendern vorgelegt werden konnte, erreichte man mit der fest angebrachten Inschrift nur jene, die sie im Vorbeigehen lasen, in diesem Falle also die Kirchenbesucher.

Zum Schluß sollen noch die Bildbeischriften des Eliazyklus im Hirschhorner Karmeliterkloster (Nr. 109) erwähnt werden. Bei diesen Wandmalereiinschriften ist eine enge Verflechtung von Bild und Inschrift zu erkennen: die Inschrift erläutert das Bild und gibt Informationen, die der Malerei nicht zu entnehmen sind. Umgekehrt setzt das Bild Angaben der gemeinsamen Bibelvorlage um, die im Inschriftentext fehlen. So zeigt z.B. beim Opfer des Elia nur die Malerei, daß - wie im Buch der Könige erwähnt - Elia und die Baalspropheten gleichzeitig je einen Altar errichteten und zu Gott und zu Baal beteten. Von der Bekehrung der Juden zu ihrem Gott durch das Feuerwunder wird jedoch nur in der Inschrift berichtet. Die enge Beziehung zwischen Bildern und Inschriften legt den Schluß nahe, daß die Inschriftentexte extra für das Ausmalungsprogramm verfaßt worden sind. Dabei erfolgte die Darstellung des Lebens des „Ordensgründers” Elia in Verbindung mit der Darstellung der Ordensheiligen (Nr. 92) auf der gegenüberliegenden Fensterseite wohl aus einem Bedürfnis nach historischer Legitimation und Rückbesinnung auf das vorbildliche Leben der großen Ordensheiligen heraus. Insofern besitzen die Inschriften in Verbindung mit den bildlichen Darstellungen auch einen gewissen Propagandacharakter.

4. 3. Meister und Werkstätten

Meisternamen sind für den Landkreis Bergstraße nur auf Glocken und auf der Bronzetafel einer Grabplatte überliefert. Im Bereich der Sepulkralkunst tragen einige Denkmäler Meistersignaturen, doch waren konkrete Benennungen der Meister oder der Werkstätten nicht möglich. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen durch einen Vergleich der Denkmäler die Fertigung durch denselben Meister oder dieselbe Werkstatt wahrscheinlich gemacht werden konnte. Hier werden deshalb Notnamen wie z.B. „Meister HF” oder „Werkstatt der Neckarsteinacher Epitaphien” verwendet. Dagegen lassen sich bei zwei Glocken und bei den Neckarsteinacher und Ersheimer Chorverglasungen Meister und Werkstätten erschließen. Beim Eliazyklus im Hirschhorner Karmeliterkloster kann zumindest die Schule benannt werden, während für den Meister der Interzessionsdarstellung in der Lorscher Torhalle kein Name zur Verfügung steht. In allen diesen Fällen basiert die Zuweisung an eine Werkstatt ebenso wie bei den Sepulkraldenkmälern auf einem Vergleich der stilistischen Merkmale und der Schrift. Sie muß deshalb mit der gebotenen Vorsicht behandelt werden, zumal nur selten mehr als zwei Objekte miteinander verglichen werden konnten.

Drei Glocken sind durch ihre Meisterinschriften eindeutig zuzuordnen. Der Esslinger Glockengießer Pantlion Sidler goß 1510 die Glocke für die Schlierbacher Kirche (Nr. 93). Die schmucklose Glocke weist eine stereotype Inschrift auf, die auf den kleineren Glocken Sidlers immer wieder vorkommt. Aus demselben Jahr stammt eine heute in der katholischen Kirche in Birkenau befindliche Glocke, die von dem Frankfurter Glockengießer Hans von Winterberg gegossen wurde (Nr. 94). Die Glocke ist mit Zierbändern und einem Kreuzigungsrelief geschmückt. Die Buchstabenformen der verwendeten frühhumanistischen Kapitalis sind für die aus der Spätzeit des Hans von Winterberg (†1514) stammenden Glocken typisch. Die bereits 1610 zersprungene Glocke aus der evangelischen Kirche in Reichenbach wurde nach der überlieferten Inschrift von Michel Kandengießer aus Heidelberg gegossen (Nr. †104).

Bei der Neckarsteinacher Glocke von 1498 (Nr. 78) machen verschiedene Besonderheiten bei der Gestaltung der Buchstaben, der Worttrenner und des Flankenschmucks sowie die Verwendung von Bandminuskeln auf ornamentiertem Grund eine Zuweisung an Hans Lamprecht aus Deneuvre, dessen Familie oder einen seiner Schüler möglich. Hans Lamprecht und seine Werkstatt arbeiteten vor [Druckseite XXXVII] allem im Elsaß und in Baden.206) Gegen einen Guß durch den Meister selbst sprechen das Vorhandensein einer Darstellung der Muttergottes mit Kind als Flankenschmuck, der sich auf den übrigen Glocken nicht nachweisen läßt und das Fehlen der seit 1474 auf seinen Glocken fast immer anzutreffenden Plakette mit dem hl. Georg. Geht man von einem Guß durch den gleichnamigen Sohn oder einen anderen Schüler aus, muß die hohe, für den Meister typische Qualität der Ausführung überraschen, die sich bei den Glocken der Schule nicht in demselben Maße findet.207) Aus der Schule des Hans Lamprecht stammt mit ziemlicher Sicherheit die Neckarsteinacher Glocke von 1556 (Nr. 142). Vollkommene Übereinstimmung mit der Glocke von 1498 zeigen die weisende Hand, der Kettenfries und das Marienmedaillon ohne Umschrift. Dagegen sind die Bandminuskeln etwas größer, der Grund ist nicht so fein ornamentiert und die Worttrenner weisen eine andere Form auf. Auch die Anrufung des hl. Adolph, eines besonders im Elsaß verehrten Heiligen, weist auf die Schule des Hans Lamprecht hin.

Zu den durch ihre schönen Bandminuskeln auffallenden Neckarsteinacher Glocken finden sich weder in der Bergstraße noch in den angrenzenden Gebieten Parallelen. Dagegen lassen sich im süddeutschen Raum vermehrt Glocken mit Inschriften in Bandminuskeln feststellen.208) Diese wenigen sicher zuweisbaren Glocken zeigen somit, daß in der Bergstraße nicht nur Glockengießer arbeiteten, die wie Hans von Winterberg und Michel Kandengießer aus benachbarten Orten stammten, sondern daß hier auch Verbindungen zu Glockengießern aus Süddeutschland bestanden.

Für die Scheiben der Chorverglasungen der Neckarsteinacher Kirche (Nr. 70) und der Ersheimer Kapelle (Nr. 107), die sich heute im hessischen Landesmuseum in Darmstadt befinden, nimmt Rüdiger Becksmann eine Entstehung in der Werkstatt von Jakob und Hans Konberger (Kamberger) in Heidelberg an. Die Zuschreibung an diese Werkstatt ergibt sich durch einen Vergleich mit den Scheiben der Pfarrkirchen von Ingelfingen und Langenburg sowie mit den ehemals zur Chorvergla- sung der Pfarrkirche Kleinbottwar gehörenden Scheiben, die sich heute im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg befinden. Alle Scheibengruppen zeigen auffallende technische und stilistische Übereinstimmungen (Damastmuster).209)

Die Interzessionsdarstellung an der Südwand der Lorscher Torhalle wurde von Hans Schupp durch einen stilistischen Vergleich derselben Werkstatt zugeordnet, die auch die Ausmalung der Ostwand und des Kapellenerkers des Heppenheimer Kurfürstensaals sowie die Malerei am Chorbogen der katholischen Kirche von Eltville (Rheingau) ausführte.210)

Die Zuweisung des Eliazyklus im Kapitelsaal des Hirschhorner Karmeliterklosters (Nr. 109) an einen unbekannten Schüler Jörg Ratgebs erfolgt ebenfalls aufgrund stilistischer Merkmale. Sowohl die Auswahl und Gestaltung einzelner Szenen als auch die Landschaftsmalerei zeigen starke Anklänge an den Eliazyklus Ratgebs im Frankfurter Karmeliterkloster.211) Dort ist jedoch eine viel größere Lebhaftigkeit der Figuren und eine andere Schriftgestaltung zu beobachten, so daß Ratgeb selbst als Maler des Hirschhorner Zyklus nicht in Frage kommt.

Bei den Sepulkraldenkmälern ist nur in einem Fall ein Meistername überliefert. Die Bronzeplatte für Kunigunde Echter von Mespelbrunn (†1585) auf der Grabplatte Annas von Gemmingen (Nr. 147) wurde von dem sonst unbekannten Bronzegießer Hans Ep signiert.

Mehrere andere Denkmäler tragen jedoch Meistermonogramme. So ist das 1561 gefertigte Epitaph des 1529 verstorbenen Ritters Engelhard III. von Hirschhorn am Sockel mit der Signatur EA versehen (Nr. 145). Der Werkstatt desselben unbekannten Meisters läßt sich das entweder gleichzeitig oder wenig später entstandene Epitaph für den 1543 gestorbenen Ritter Georg von Hirschhorn zuordnen (Nr. 146). Der Aufbau beider Werke ist identisch und die Ausführung der Inschriften zeigt große Übereinstimmungen. In der Haltung der Figuren und in der Ausführung der Details lassen sich jedoch qualitative Unterschiede feststellen.

Ein Meisterzeichen befindet sich auch am Epitaph für Hans IV. Landschad von Steinach, das wohl noch in dessen Todesjahr 1571 entstand (Nr. 159). Die Signatur besteht aus einem Schild mit [Druckseite XXXVIII]

drei kleinen Schilden, die von den Buchstaben C und V flankiert werden, sowie aus zwei gekreuzten Drechslerschnitzeisen. Von derselben Werkstatt dürfte 1572 das unbezeichnete Epitaph für Hans III. Landschad (†1531) ausgeführt worden sein (Nr. 160). Die Buchstabenformen der Inschriften sind fast identisch und könnten von derselben Hand stammen. Von der Größe abgesehen zeigen die beiden Epitaphien auch im Aufbau Ähnlichkeiten, doch weist die Ausarbeitung des Rahmens und der Verzierungen qualitative Unterschiede auf. Ein weiteres Stück aus dieser Werkstatt dürfte das 1595 entstandene Epitaph für Hans Ulrich Landschad sein (Nr. 192). Wie beim Epitaph Hans’ IV. ist hier als Meisterzeichen ein Schild mit drei kleinen Schilden angebracht. Die gekreuzten Schnitzeisen fehlen allerdings, und die Buchstaben, die jetzt außerhalb des Schildes stehen, lauten MS statt CV. Die Epitaphien für Hans IV. und Hans Ulrich besitzen den gleichen Aufbau, doch ist bei letzterem die Schrift weiterentwickelt, und Wappen und Architekturrahmen sind feiner ausgearbeitet.

Ebenfalls in Neckarsteinach arbeitete die Werkstatt des Meisters HF.212) Diese Signatur tragen die Epitaphien des Hans Bleickard I. Landschad von Steinach (†1583, Nr. 172) und seiner Frau Anna Elisabeth von Helmstatt (†1590, Nr. 184) sowie die ihrer Söhne Eberhard II. (†1584, Nr. 175) und Hans Philipp (†1592, Nr. 187). Ein Vergleich der Ausführung dieser im Aufbau ähnlichen Epitaphien läßt erkennen, daß offenbar nur jene für Hans Bleickard und seine Frau vom Meister selbst gemacht wurden, während es sich bei den Denkmälern der Söhne um Werkstattarbeiten handelt.

In allen anderen Fällen basiert die Zuweisung an eine Werkstatt auf einem Vergleich der Schrift und der stilistischen Merkmale. In der Forschung ist von Hermann Schweitzer und Anneliese Seeliger-Zeiss auf die Ähnlichkeit zwischen den figürlichen Tumbenplatten des 1361 verstorbenen Engelhard I. (Nr. 30) von Hirschhorn in der Ersheimer Kapelle und Ulrichs V. Landschad (†1369) in Neckarsteinach (Nr. 32) hingewiesen worden. Schweitzer nahm für beide Denkmäler die Fertigung durch denselben Künstler an, und hielt es zudem für möglich, daß dieser auch das Doppelgrabmal für Hennel Landschad von Steinach (†1377) und dessen Frau Mia von Sickingen (Nr. 33) geschaffen habe.213) Vorsichtiger äußerte sich Seeliger-Zeiss, die für die beiden erstgenannten Denkmäler nur die Entstehung in derselben Werkstatt in Erwägung zieht und das Doppelgrabmal Hennel Landschads und seiner Frau nicht in diesen Zusammenhang mit einbezieht. Möglicherweise arbeitete hier dieselbe Werkstatt, die auch das Grabmal Eberhards von Mentzingen in Menzingen und die Denkmäler eines nicht sicher identifizierbaren Pfalzgrafen, der Pfalzgräfin Margarethe sowie Conrads IX. Landschad in der Stiftskirche in Neustadt an der Weinstraße schuf.214)

Aus einer Werkstatt könnten auch die in der Ersheimer Kapelle befindlichen Grabplatten der 1425 verstorbenen Demut Kämmerer von Worms (Nr. 47) und ihres nur zwei Jahre später gestorbenen Sohnes Eberhard III. (Nr. 48) stammen. Dafür sprechen ein ähnlicher Schriftduktus und die ungewöhnliche Anbringung der Inschriften. Die gegen den Uhrzeigersinn umlaufenden Inschriften müssen von außen gelesen werden, wie es sonst nur bei Tumbendeckplatten üblich ist.

Bei den Grabplatten Lucias von Reifenberg (†1482) und ihres Mannes Hans von Walbrunn (†1484) in der evangelischen Kirche in Zwingenberg (Nrr. 66, 71) lassen Übereinstimmungen bei Schreibfehlern und Buchstabenformen auf die Fertigung durch dieselbe Werkstatt schließen.

In der kunsthistorischen Forschung ist wiederholt auf Ähnlichkeiten in der figürlichen Gestaltung zwischen dem nach 1496 entstandenen Doppelgrabmal für Irmgart von Handschuhsheim und ihren Mann Hans VIII. von Hirschhorn in der Hirschhorner Karmeliterkirche und dem um 1499 geschaffenen Epitaph für Mia von Helmstatt und ihren Mann Blicker XIV. Landschad in der evangelischen Kirche Neckarsteinach hingewiesen worden.215) Schnellbach und Schaum-Benedum betrachten sie als die Werke eines Meisters. Aufgrund der Verwitterungsschäden an den Figuren ist ein stilistischer Vergleich jedoch nicht unproblematisch.

Eindeutig aus derselben Werkstatt und vermutlich sogar von demselben Meister stammen die Grabplatten der 1563 verstorbenen Katherina Salfeld (Nr. 148) und ihrer zwei Jahre später gestorbenen Schwester Anna (Nr. 153) an der evanglischen Kirche in Zwingenberg. Die beiden Platten [Druckseite XXXIX] gleichen sich in Abmessung, Aufbau und Formular. Entscheidend für die Zuschreibung an eine Werkstatt ist aber, daß auf beiden Platten dieselbe frühhumanistische Kapitalis verwendet wird, deren Wiederaufnahme in dieser späten Zeit für die Region völlig untypisch ist.216)

Durch einen Schriftvergleich läßt sich auch die Fertigung der Inschriften für die in der Ersheimer Kapelle befindlichen Epitaphien von Elisabeth Stingl (†1595, Nr. 193) und Johann Nick (†1601, Nr. 204) durch einen Steinmetzen nachweisen. Beide Inschriften zeigen dieselben Schriftmerkmale, wobei vor allem die in dieser Zeit seltene Verwendung von U auffällig ist.

Drei weitere Sepulkraldenkmäler, die einem Meister oder einer Werkstatt zugeschrieben werden, befinden sich in oder an der Ersheimer Kapelle in Hirschhorn. Es handelt sich um die in Kalkschnitt ausgeführten Epitaphien des Philipp Heimreich aus Weinheim (†1622) und des Conradt Wallenberger (†1622). Auch das in derselben Technik gefertigte Epitaph eines Unbekannten (1.H.17.Jh.), das nur fragmentarisch erhalten ist, muß in diese Reihe gestellt werden.217) Fritz Arens geht aufgrund der Form der beiden vollständig erhaltenen Epitaphien Heimreichs und Wallenbergers davon aus, daß sie von demselben Meister gefertigt wurden, der 1613 die mit AZVK signierte Kalkschneidearbeit um die Brunnennische im Hof der Burg Zwingenberg am Neckar schuf, die sich zu dieser Zeit im Besitz der Familie von Hirschhorn befand.218) Eine unmittelbare Verbindung von dem Ersheimer Epitaph Philipp Heimreichs zu der Zwingenberger Arbeit ergibt sich dadurch, daß Philipp Verwalter der Hirschhorner Güter in Zwingenberg am Neckar war.219) Ein weiterer Anhaltspunkt für die Fertigung der Ersheimer Epitaphien Heimreichs und Wallenbergers durch einen Meister oder eine Werkstatt ist neben der Form und der Technik das gleiche Entstehungjahr1 1622.

Schließlich müssen noch die Gedenktafeln an der Bensheimer Friedhofskirche aus dem Jahr 1618 (Nrr. 226-231) erwähnt werden, die wohl ebenfalls aus einer Werkstatt stammen. Dafür sprechen neben der zeitgleichen Entstehung die großen Übereinstimmungen in der Gestaltung und bei der Schriftausführung.

Bei einer Zusammenschau der Sepulkraldenkmäler fällt auf, daß sich die einem Meister oder einer Werkstatt zuschreibbaren Werke immer an einem Standort befinden. Zudem lassen sich einige Denkmäler auf einen Auftraggeber zurückführen. So wurden die Epitaphien für Engelhard III. und Georg von Hirschhorn vermutlich von Hans IX. von Hirschhorn in Auftrag gegeben. Die Fertigung der Epitaphien für Hans III., Hans IV. und Hans Ulrich Landschad von Steinach wurde wahrscheinlich von Hans Ulrich selbst veranlaßt. Bei den Arbeiten des Meisters HF und seiner Werkstatt läßt sich zwar kein Auftraggeber konkret benennen, doch ist die Verbindung zu der Familie der Landschaden eindeutig. Dasselbe gilt für die Familie der Hirschhorner im Falle der Grabplatten Demuts und Eberhards III.

Bei den Gedenktafeln an der Bensheimer Friedhofskirche haben die in den Inschriften genannten Personen mit Sicherheit auch für die Ausführung der Inschriften gesorgt. Für die Auftragsvergabe dürften dabei Hans Grunauer als Stadtbaumeister und seine beiden mit Baumeister verantwortlich gewesen sein.

5. Schriftformen

5. 1. Karolingische Kapitalis

Bei der Bearbeitung der karolingischen Inschriften sowie der Inschriften des 10.-11. Jahrhunderts220) zeigte es sich, daß eine Paläographie der karolingischen Kapitalis bis jetzt ein Desiderat der Forschung ist. Da aber nur über eine exakte Schriftbeschreibung und den Vergleich mit datierten Beispielen eine einigermaßen genaue zeitliche Einordnung der karolingischen Inschriften möglich ist, sollen hier wenigstens die Grundzüge einer Paläographie der karolingischen Kapitalis in Steininschriften vorgelegt werden. Eine kurze Paläographie der Wandmalereiinschriften findet sich unter [Druckseite XL] der Nr. 2 des Katalogteils.221) Auf diesen paläographischen Ansätzen basiert die zeitliche Einordnung der einzelnen Inschriften im Katalogteil.

Seit dem Ende des 8. Jahrhunderts orientierte man sich im Frankenreich bei Kapitalisschriften zunehmend an den Formen der römischen Monumentalkapitalis. Dies schlug sich zunächst bei Auszeichnungsschriften der Handschriften nieder,222) beeinflußte aber bald auch die Inschriftenproduktion. Das früheste Beispiel einer eindeutig nach römischen Vorbildern gestalteten Inschrift ist das auf Veranlassung Karls des Großen zwischen 795 und 800 im Frankenreich entstandene Epitaphium für Papst Hadrian I. (772-795).223) Das A ist spitz, die Buchstaben A, M, N und V sind mit Linksschrägenverstärkung und C, D, G und O mit Bogenverstärkung gebildet. Das R trägt eine unklassische, stumpfe Cauda. Auffällig sind die gleichmäßigen Proportionen der Buchstaben sowie die Verwendung überhöhter Buchstaben. Dieses letzte Merkmal, das bei römischen Inschriften durchaus üblich ist, kommt bei den übrigen karolingischen Inschriften nicht vor. Überhaupt hatte das Epitaphium Hadriani hinsichtlich der Schriftgestaltung keine unmittelbaren Nachfolger, ähnlich wie die Grabplatte für Rudolf von Rheinfelden (†1080) in ihrer Konzeption zunächst singulär blieb. Bei der Gestaltung des aus der Aachener Hofschule hervorgegangenen Papstepitaphs wurden Buchstabenformen verwendet, deren Elemente offenbar noch nicht zum Allgemeingut gehörten. Die Inschrift des um 800 entstandenen Würzburger Megingoz-Sarkophags zeigt nur wenig von den spezifischen Merkmalen der antiken capitalis quadrata. Die Linksschrägenverstärkung bei A, M, N und V ist nur in Ansätzen vorhanden. Die Verstärkungen der Bögen bei C, G und dem kreisrunden O sind nicht sehr ausgeprägt. Dafür sind die Dreieckssporen an den Hastenenden deutlich zu erkennen. Der Mittelteil des M ist weit hochgezogen.224) Die Grabinschrift für Bischof Uodalmann von Augsburg (830?-†833?) entspricht dem klassischen römischen Vorbild sogar noch weniger. Die Buchstaben sind insgesamt schmal und gestreckt. Linksschrägenverstärkung fehlt völlig, und die Buchstaben B, C und D sind unproportioniert mit flachen Bögen ohne Verstärkungen. Das G ist in der eckigen Form verwendet worden, und die Balken bei E und L sind sehr kurz. Der Mittelteil des M reicht nicht bis auf die Grundlinie. Nur das kreisrunde O und das R zeigen eine stärkere Annäherung an römische Inschriften der hohen Kaiserzeit.225) Diesen Inschriften vergleichbare Buchstabenformen weist das in der Vorhalle der Lorscher Basilika eingemauerte Fragment auf (Nr. 1).

Bei der Grabinschrift der Adelberga (†830) aus Tours wirken die mit Blei ausgelegten Buchstaben etwas grob. Linksschrägenverstärkung fehlt, und der Mittelteil des M reicht nicht ganz bis auf die Zeile herab. Die Bogenverstärkungen bei B, C und G sowie die Schattenachse des O lassen jedoch deutlich das römische Vorbild erkennen.226) Gegen Ende der 30er Jahre des 9. Jahrhunderts läßt sich bei der Dedikationsinschrift des Kryptaaltars auf dem Petersberg bei Fulda (geweiht 838) eine weitere Annäherung an die römische capitalis quadrata beobachten. Zu dieser Zeit waren bereits Musteralphabete im Umlauf, die maßstabgetreu von römischen Inschriften übertragen worden waren. Im Jahr 836 schrieb Lupus von Ferrières an Einhard, er habe gehört, daß der königliche Schreiber Bertcaudus ein maßstabgetreues Alphabet nach den antiken Großbuchstaben (Kapitalis) erstellt habe. Lupus bat Einhard, ihm ein solches Alphabet zu schicken, falls er eines besitze.227) Ein entsprechendes Musteralphabet befindet sich in einer heute in Bern aufbewahrten Handschrift, die um 836 entstand.228) Bei der Inschrift des Kryptaaltars werden große Ähnlichkeiten mit den Buchstaben dieser Handschrift und damit auch mit den römischen Vorbildern sichtbar.229) Sie zeigt bei den Buchstaben A, M, N und V Linksschrägenverstärkung, bei O und Q kreisrunde Formen sowie beim S antike Proportionen. Der Mittelteil des M reicht allerdings nur bis zur Zeilenmitte. Die größten Übereinstimmungen zu dem Musteralphabet weist aber die Corveyer Westwerktafel auf, [Druckseite XLI] die vermutlich 844, spätestens aber zwischen 873 und 885 entstand.230) Die Buchstaben sind flach in den Stein gehauen und dann mit Kupfer oder einer Kupferlegierung ausgelegt worden. Die in scriptura continua geschriebene Inschrift besticht durch die ausgewogenen Proportionen ihrer Buchstaben. Auffällig ist die Linksschrägenverstärkung bei A, M, N und V, die Verjüngung der linken Haste des M und beider senkrechter Hasten des N sowie die leichte Verstärkung des Mittelteils des S. Hervorzuheben sind bei der Corveyer Inschrift zudem die Verstärkungen der Bögen bei C, D und G sowie die Schattenachse des kreisrunden O. Das R trägt eine stachelförmige Cauda. Die Buchstaben sind denen der römischen capitalis quadrata nachgebildet. Die großen Übereinstimmungen zwischen dem Musteralphabet und der Corveyer Westwerktafel machen es wahrscheinlich, daß diese Musteralphabete im 9. Jahrhundert nicht nur als Vorlage für die Auszeichnungsbuchstaben in Handschriften, sondern auch als Vorlage für die Erstellung von Inschriften dienten.231) Imwesentlichen dieselben Merkmale wie die Westwerktafel zeigen auch das um 875 entstandene Epitaph des Diakons Gisoenus aus Lausanne sowie die Grabinschrift und das Epitaph des Bischofs Ansegisus von Genf, die beide um 880 gefertigt wurden.232) Diesen Inschriften steht die Inschrift für den Lorscher Klosterlehrer nahe (Nr. 3), deren Ausführung qualitativ allerdings deutlich schlechter ist.

Gegen Ende des 9. Jahrhunderts beginnen sich die Buchstabenformen der Inschriften wieder von den klassischen Vorbildern zu entfernen. Die Buchstaben der Inschrift für den Augsburger Bischof Witgar (†887) sind schmal und gestreckt. Die Linksschrägenverstärkung bei den Buchstaben A, M, N und V ist nicht immer klar erkennbar. C und G sind nur in der eckigen Form verwendet worden. B und D sind ohne Bogenverstärkung gebildet, und das nicht mehr ganz runde O besitzt keineSchattenachse. Die Cauda des R setzt mitunter sehr nahe am Schaft an.233) Das Fragment der Inschrift über die Wiederherstellung des Caesariusgrabes in Arles von 883 zeigt lange schmale Buchstaben, bei denen Linksschrägen- und Bogenverstärkungen sogar völlig fehlen,234) und auch in der Inschrift für die Frau Ramnulfs II., Adda († letztes Viertel 9. Jh.), sind bei einigen Buchstaben die Linksschrägenverstärkungen und die Bogenschwellungen kaum noch ausgeformt.235) Entsprechende Tendenzen sind bei der Lorscher Fürbittinschrift auf dem Sarkophagdeckel (Nr. 4) und einem Lorscher Fragment (Nr. 5) zu erkennen. Die Entfernung von dem Vorbild der römischen capitalis quadrata nimmt im Laufe des 10. Jahrhundert zu, wobei nach und nach auch unziale Buchstaben in den Formenbestand eindringen.236)

5. 2. Romanische und gotische Majuskel

Für die Schriftentwicklung im 11. Jahrhundert und am Anfang des 12. Jahrhunderts fehlen Beispiele im Kreis Bergstraße. Die erste erhaltene romanische Majuskel weist die Rechtsinschrift in St. Peter in Heppenheim aus dem dritten Viertel des 12. Jahrhunderts auf (Nr. 13). Sie ist durch die Verwendung von kapitalen Formen geprägt. Nur E und M erscheinen mehrfach als Unzialbuchstaben. Elemente, die auf die Entwicklung der gotischen Majuskel hinweisen, fehlen praktisch völlig, sieht man einmal von den kräftig ausgezogenen Sporen an Balken- und Bogenenden ab. Ähnliche Schriftformen zeigen in den benachbarten Gebieten das Daniel-Relief (um 1165) im Wormser Dom,237) die Inschrift des Godefridussteins in St. Peter zu Bubenheim in der Pfalz (um 1163),238) sowie eine inschriftliche Schenkungsurkunde in Mainz (Mitte 12. Jh.).239) Für die Übergangszeit von der romanischen zur gotischen Majuskel am Ende des 12. Jahrhunderts und in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts sind wiederum keine Belege vorhanden. Erst am Ende des 13. Jahrhunderts steht mit dem Viernheimer Steinkreuz (Nr. 18) ein Beispiel für die gotische Majuskel zur Verfügung. Die [Druckseite XLII] Buchstaben sind bereits geschlossen, zeigen aber keine ausgeprägten Bogenschwellungen. Aufgrund der groben Ausführung der Inschrift ist ein Vergleich mit anderem Material nur sehr eingeschränkt möglich. Die übrigen gut erhaltenen Lapidarinschriften in gotischer Majuskel, die etwa aus der Zeit zwischen 1340 und 1380 stammen (Nrr. 23, 24, 27, 33), zeigen die vollentwickelte Schrift der Zeit ohne auffällige Besonderheiten.240)

5. 3. Frühhumanistische Kapitalis

Im 15. Jahrhundert wird im Kreis Bergstraße nur die gotische Minuskel für Inschriften verwendet, doch kurz nach 1500 begegnet man zwei verschiedenen kapitalen Schriftformen, der frühhumanistischen Kapitalis und der Kapitalis oder Renaissance-Kapitalis. Die frühhumanistische Kapitalis entwickelte sich unabhängig von der Kapitalis, kam aber vermutlich ebenso wie diese aus dem humanistisch geprägten Italien des 15. Jahrhunderts nach Deutschland.241) Sie läßt sich epigraphisch schon um die Mitte des 15. Jahrhunderts in Süddeutschland und in Österreich nachweisen und fand, vermittelt durch Musteralphabete, Auszeichnungsschriften in Handschriften und frühe Buchdrucke auch im übrigen Deutschland zwischen 1480 und 1520 als epigraphische Schriftform Verbreitung.242) Eine nur aus wenigen Buchstaben bestehende Heppenheimer Inschrift aus dem Jahr 1506 (Nr. 90) enthält A und M aus der frühhumanistischen Kapitalis, während die übrigen Buchstaben der Kapitalis entstammen. Das spitz zulaufende A trägt einen breiten Deckbalken, und das M ist mit schräggestellten Hasten und einem weit nach oben gezogenen Mittelteil gebildet.

Ansonsten finden sich im Bearbeitungsgebiet in den ersten 20 Jahren des 16. Jahrhunderts Beispiele für die Verwendung der frühhumanistischen Kapitalis nur im Hirschhorner Karmeliterkloster, in der Karmeliterkirche und in der Ersheimer Kapelle.243) Die um 1509 enstandenen Gemälde von 11 Ordensheiligen im Kapitelsaal des Karmeliterklosters tragen Namensbeischriften in frühhumanistischer Kapitalis (Nr. 92), und der etwa acht Jahre später an demselben Ort ausgeführte Eliazyklus (Nr. 109) weist zwei Bildbeischriften in dieser Schriftart auf. Neben den schon beschriebenen A und M finden sich hier weitere für die frühhumanistische Kapitalis charakteristische Buchstabenformen wie unziales D, epsilonförmiges E, N mit einer dünnen Schräghaste, die einen Nodus trägt, und mandelförmiges O. Außerdem befinden sich in der Annakapelle der Klosterkirche auf einem Schlußstein (Nr. 99) und auf einer Konsole (Nr. 101) Inschriften in frühhumanistischer Kapitalis aus dem Jahr 1514. Schließlich kommt diese Schriftart noch in der Ersheimer Kapelle bei einem Baudatum von 1517 (Nr. 105) vor. Aus dem gleichen Jahr befindet sich dort auch eine Stifterinschrift (Nr. 106), die auf der Grenze zwischen frühhumanistischer und Renaissance-Kapitalis steht. Die Buchstaben sind sehr schlank. Das D ist offen und das N ist mit einer dünnen Schräghaste gebildet. Die Buchstaben R und S sind deutlich von der gotischen Majuskel beeinflußt und die Hasten des V sind gerundet.

Die Beschränkung der frühhumanistischen Kapitalis auf die drei Hirschhorner Standorte mag zunächst als ein Zufall der Überlieferung erscheinen, doch eine kritische Überprüfung des Umfeldes macht diese Annahme unwahrscheinlich. Wenn in Neckarsteinach trotz der guten Überlieferungssituation Beispiele für die Verwendung der frühhumanistischen Kapitalis völlig fehlen und sie in Heidelberg nur mit wenigen Beispiel vertreten ist,244) während im benachbarten Rhein-Neckar-Kreis nur in einer Bauinschrift die Verwendung des epsilonförmigen E nachzuweisen ist,245) läßt dies auf die geringe Rezeption der frühhumanistischen Kapitalis schließen. Die Verwendung der frühhumanistischen [Druckseite XLIII] Kapitalis in den beiden Wandmalereien des Kapitelsaals im Hirschhorner Karmeliterkloster könnte auf die Initiative der Künstler zurückgehen. Da die beiden Werke aber von verschiedenen Künstlern geschaffen wurden, ist es auch möglich, daß eine entsprechende Anregung aus dem Konvent kam, zumal dieselbe Schriftart auch bei den erwähnten Inschriften der Annakapelle verwendet wurde. Die Hirschhorner Karmelitermönche könnten die frühhumanistische Kapitalis während ihrer Studienzeit kennengelernt haben, die einige von ihnen auch nach Frankreich und Italien führte.246)

Bei der erwähnten geringen Rezeption der frühhumanistischen Kapitalis am Anfang des 16. Jahrhunderts ist die späte Wiederaufnahme dieser Schriftform auf zwei Zwingenberger Grabplatten aus den Jahren 1563 und 1565 (Nr. 148, 153) um so erstaunlicher. In einer Zeit, in der sich in der Neckargegend überall die Kapitalis durchzusetzen beginnt, zeigen die beiden vermutlich aus derselben Werkstatt stammenden Platten die für die frühhumanistische Kapitalis typischen Buchstabenformen. Das E ist epsilonförmig, das H ist mit einer Ausbuchtung im Balken gebildet, und das I trägt in der Mitte einen Nodus. Die Hasten des M sind schräggestellt und der Mittelteil ist hochgezogen, das N besitzt eine sehr dünne Schräghaste, und das R weist einen kleinen Bogen und eine lange Cauda auf. Das D ist der Fraktur entnommen. Ähnliche späte Rückgriffe auf die frühhumanistische Kapitalis lassen sich in den angrenzenden Gebieten nicht feststellen, doch finden sich vergleichbare Spätformen in Inschriften aus der Zeit um 1540 in Eggenburg (Niederösterreich).247) Bei einer Portalinschrift aus dem Jahr 1556 in Schloß Neuenburg (Freyburg/Unstrut) sind die Buchstaben A, D, M, N und O entweder der frühhumanistischen Kapitalis entnommen oder zumindest stark von ihr beeinflußt.248)

5. 4. Kapitalis

In Italien sind reine Kapitalisinschriften schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts nachweisbar, doch zeigen diese Inschriften noch wenig Ähnlichkeit mit der antiken römischen capitalis quadrata, die das Vorbild für die in der Renaissance verwendete Kapitalis wurde,249) wie sie auch schon das Vorbild für die karolingische Kapitalis gewesen war.250) Erst um die Mitte des 15. Jahrhunderts wurden in Norditalien im Rahmen genauer epigraphischer Studien die Buchstaben der capitalis quadrata in den Formenschatz der humanistischen Handschriften aufgenommen.251) Zu derselben Zeit finden sich in Italien auch die ersten epigraphischen Zeugnisse, in denen die capitalis quadrata genau nachgeahmt wird.252) In Deutschland wurde diese Schriftform in den frühhumanistischen Bildungszentren erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts übernommen und mit einer nochmaligen zeitlichen Verzögerung in den Gebieten abseits dieser Zentren.253) Dabei ist zu beobachten, daß sich in den Inschriften in Deutschland oft eine Kapitalis ausprägt, die hinsichtlich der Proportionierung und der besonderen Merkmale der Buchstaben kaum noch mit der klassischen römischen Kapitalis, bzw. der von dieser abgeleiteten Renaissance-Kapitalis vergleichbar ist. Die beiden frühesten Kapitalisinschriften in der Bergstraße (Nrr. 90, 106) können hierfür allerdings nicht als Beispiele dienen, da sie deutliche Einflüsse der frühhumanistischen Kapitalis aufweisen.254) Deutlicher wird dieses Problem aber bei der ersten reinen Kapitalisinschrift, die sich in der Neckarsteinacher Hinterburg auf einer Wappentafel aus dem Jahr 1556 (Nr. 141) befindet. Es handelt sich um eine breite Monumentalkapitalis, die neben spitzem A mit Linksschrägenverstärkung ein E mit stark verkürztem Mittelbalken, ein retrogrades N und M mit hochgezogenem Mittelteil zeigt. [Druckseite XLIV]

Mit den beiden Epitaphien der Ritter Engelhard III. und Georg von Hirschhorn aus dem Jahr 1561 (Nrr. 145, 146) beginnt in der Bergstraße die lange Reihe der Kapitalisinschriften auf Grabdenkmälern. Auffällig sind in den beiden Hirschhorner Inschriften das A mit geschwungener rechter Haste und einem kurzen Deckbalken, das M mit kurzem Mittelteil, das ovale O sowie die Einfügung von Frakturversalien. Die Buchstaben sind relativ schmal. Eine wesentlich breitere und wuchtigere Kapitalis zeigt die Grabplatte der 1562 in Neckarsteinach bestatteten Anna von Gemmingen (Nr. 147). Das A ist spitz mit breitem Deck- und gebrochenem Mittelbalken, die Querhaste des N ist dünn, und das M mit einem bis auf die Grundlinie reichenden Mittelteil läßt eine leichte Linksschrägenverstärkung erkennen. Auch die 1585 und 1587 auf der Grabplatte Annas angebrachten Inschriftentafeln tragen eine relativ breite Kapitalis, aber nur die Inschrift von 1585 zeigt bei A und N die für die römische capitalis quadrata so typische Linksschrägenverstärkung sowie die Bogenverstärkung bei C und G. Gleichzeitig trägt das A jedoch einen Deckbalken und das H ist mit einer Ausbuchtung im Balken gebildet. Eine engere Verwandschaft zu dem klassischen Vorbild zeigen die Grabplatte Ludwigs I. von Hirschhorn aus dem Jahr 1583 (Nr. 173) und die Bauinschrift von 1586 an der Burg Hirschhorn (Nr. 177). Vor allem letztere sticht durch ihre ausgewogenen Proportionen hervor. A, M, N und V sind mit Linksschrägenverstärkung gebildet, C, D und G zeigen Bogenverstärkung, das O läßt den Ansatz von Schattenachsen erkennen, und in einem Fall trägt das R eine klassische, stachelförmige Cauda. Ansätze zu einer ausgewogenen Kapitalis mit Elementen der capitalis quadrata lassen noch zwei Ersheimer Epitaphien aus dem Jahr 1601 (Nrr. 201, 205) erkennen. Die Kapitalis der übrigen Inschriften ist eher schlank. Die Buchstaben sind in der Regel ohne Linksschrägenverstärkung gebildet, und ebenso fehlt die Bogenverstärkung bei C, D und G. Die klassische, stachelförmige Cauda des R kommt nicht vor. Das E trägt immer einen kurzen Mittelbalken und beim M reicht der Mittelteil nicht bis zur Zeilenmitte. Verschiedene Besonderheiten wiederholen sich mehrfach. So kommt das offene D von 1572 bis 1640 in fünf Inschriften vor (Nrr. 161, 218, 221, 247, 248) und etwa in demselben Zeitraum ist auch die Verwendung des H mit einer Ausbuchtung im Balken zu beobachten.255) Die Verwendung von I-Punkten läßt sich ab 1583 in acht Inschriften nachweisen,256) und ab dem Ende des 16. Jahrhunderts tritt das E mit verlängertem unteren Balken auf (Nrr. 200, 215, 233, 243). Bemerkenswert ist auch die frühe Verwendung von U in zwei Inschriften von 1595 (Nr. 193) und 1601 (Nr. 204) in der Ersheimer Kapelle sowie in einer Bensheimer Inschrift aus dem Jahr 1596 (Nr. 195).257)

Eine wirkliche Nachahmung der römischen capitalis quadrata findet in der zwischen 1550 und 1650 verwendeten Kapitalis nicht statt. Ihre vielfältigen Formen lassen erkennen, daß man bei der Ausführung der Inschriften eher mit dem vorhandenen Formenschatz spielte als versuchte, ein bestimmtes Vorbild zu erreichen. Diese Feststellung läßt sich auf den benachbarten Rhein-Neckar-Kreis übertragen. In Heidelberg kommt jedoch eine Gruppe von Inschriften hinzu, die eng an dem Vorbild der capitalis quadrata orientiert sind.258)

5. 5. Gotische Minuskel

Im 11. Jahrhundert entwickelte sich in Belgien und in Nordfrankreich ein neuer Stil der Buchschrift. Kennzeichnend für diese als gotische Textura bezeichnete Schrift sind auf der Zeile stehende Kleinbuchstaben mit gebrochenen Schäften. Die Textura verbreitete sich über ganz Europa und stand in Deutschland im 13. und 14. Jahrhundert in Blüte, wo sie bis ins 15. Jahrhundert als Buchschrift verwendet wurde.259) Die Übernahme dieser Schriftform in die Lapidarinschriften260) scheint zuerst in Nordfrankreich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts erfolgt zu sein.261) Als früheste Beispiele im deutschen Sprachraum werden die Tumbendeckplatten der Mainzer Erzbischöfe Peter von Aspelt und Matthias von Bucheck von 1320 und 1328 genannt,262) doch könnten beide Monumente [Druckseite XLV] möglicherweise nachträglich um 1340 entstanden sein.263) Ab 1340 läßt sich eine deutliche Zunahme der Minuskelinschriften feststellen.264)

Im Rhein-Neckar-Raum liegen die jeweils frühesten Belege der bisher bearbeiteten Standorte zeitlich relativ weit auseinander. Bereits 1341 und in dichter Folge ab 1346 tritt die Minuskel im Kloster Eberbach auf, dann 1356 in Ladenburg, 1379 in Heidelberg, 1380 in Gabsheim, 1397 in Oppenheim und gesichert erst 1403 in Worms, wobei es sich in allen Fällen um Steininschriften handelt.265) In der Bergstraße zeigen dagegen die zwischen 1355 und 1360 entstandenen Wandmalereiinschriften im Gewölbe des Vorchors der Ersheimer Kapelle die früheste erhaltene Minuskel (Nr. 29). Die Buchstaben sind bei der Restaurierung jedoch so stark verändert worden, daß der heutige Zustand keine Beurteilung der ursprünglichen Buchstabenformen mehr zuläßt. Die früheste Minuskel in Stein befindet sich auf der Tumbenplatte des 1361 verstorbenen Engelhard I. von Hirschhorn (Nr. 30) in der Ersheimer Kapelle. Die hervorragend ausgeführte Minuskel weist zwei Schriftbesonderheiten auf. Die linke Haste des v trägt oben einen Zierstrich und die rechte Haste ist unten leicht nach links gebogen. Das für millesimo stehende Minuskel-m ist einem halbgeschlossenen unzialen Majuskel-M nachgebildet. Diese Sonderform des m ist noch bei vier weiteren Grabdenkmälern der Herren von Hirschhorn aus der Zeit zwischen 1382 und 1436 zu beobachten.266) Die Minuskelinschrift auf der Tumbenplatte Engelhards von Hirschhorn findet schon 1369 ihr Gegenstück in der Tumbenplatte Ulrichs V. Landschad von Steinach (Nr. 32) in der evangelischen Kirche in Neckarsteinach. In beiden Standorten sind aus der Zeit bis 1400 jeweils zwei weitere Grabdenkmäler mit Minuskelinschriften erhalten. Ihnen allen gemeinsam ist eine qualitätvolle Ausführung der Minuskel, wobei auf Versalien praktisch ganz verzichtet wird.267) Es ist auffällig, daß es sich bei den vier frühesten Grabdenkmälern mit Minuskelinschriften jeweils um figürliche Tumbendeckplatten von großer Qualität handelt.268)

Die weitere Entwicklung der gotischen Minuskel läßt sich bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts nur in Hirschhorn verfolgen, da die Wandmalereiinschriften in der Lorscher Torhalle (Nr. 39) sowie eine Fürther Grabplatte von 1423 (Nr. 46) aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustandes keine Aussagen über die Buchstabenformen zulassen. Erwähnenswert sind von den Hirschhorner Grabplatten vor allem jene für Demut Kämmerer von Worms (Nr. 47), die 1425 starb, und die Platte des 1427 verstorbenen Eberhard III. von Hirschhorn (Nr. 48). In der Inschrift für Demut sind zum erstenmal seit 1361 vermehrt Versalien verwendet worden. Sie stammen mit Ausnahme des M aus der gotischen Majuskel. Bei den Minuskeln beider Grabplatten werden die Brechungen mit einer starken Betonung der Quadrangelspitzen aus den Hasten herausgeführt. Die Zierstriche sind deutlich ausgeprägt. Die Buchstaben bleiben aber noch im Zweilinienschema. Ein Verlassen dieses Schemas ist zum erstenmal bei den Inschriften für Hans V. und Philipp I. von Hirschhorn (Nr. 50) sowie für Johannes Pavey (Nr. 51) zu beobachten, die beide 1436 anzusetzen sind. Die Haste des p ist unter die Grundlinie gezogen, während f, l und langes s über das Mittelband hinausragen. Das Vierlinienschema setzt sich bei der Minuskel jedoch nur langsam durch. Die Inschriften des Epitaphs für die 1457 verstorbene Kunigunde von Oberstein und ihren Mann Melchior von Hirschhorn (Nr. 56), der Grabplatte des 1466 verschiedenen Caspar von Hirschhorn (Nr. 60) sowie der Grabplatte der 1482 verstorbenen Lucia von Reifenberg (Nr. 66) sind noch dem Zweilinienschema verhaftet. Die Inschriften für Kunigunde und Melchior von Hirschhorn sind auch insofern erwähnenswert, als dort außer bei zwei Worten alle Anfangsbuchstaben in gotischer Majuskel geschrieben sind.

Eine weitere Entwicklungstufe der Minuskel ist bei den gemalten Inschriften des vermutlich zwischen 1450 und 1460 entstandenen Darsberger-Altars (Nr. 57) festzustellen. Hier läßt sich zum erstenmal eine Spaltung an den Hastenspitzen von b, h und l beobachten. Bei den Lapidarinschriften kommt die Hastenspaltung erst etwa 20 Jahre später bei der Inschrift für Lucia von Reifenberg (Nr. 66) vor. In dieser Inschrift wird auch zum erstenmal ausschließlich rundes s verwendet.

[Druckseite XLVI] Ein Eindringen von Rundungen in die durch ihre Hastenbrechungen gekennzeichnete Minuskel läßt sich erst zu Anfang des 16. Jahrhunderts beobachten. Die Gedenkinschrift an die Belagerung Bensheims im Jahr 1504 (Nr.89) zeigt ein v, dessen linke Haste oben nach links gebogen statt gebrochen ist. Diese Erscheinung bleibt aber in der Inschrift ein Einzelfall. Regelmäßig erscheint dieses v in den um 1517 entstandenen Bildbeischriften des Eliazyklus im Kapitelsaal des Hirschhorner Karmeliterklosters (Nr. 109).269) Die Inschriften des Eliazyklus zeigen zudem mandelförmiges o und rundes s sowie ein u, dessen obere Hastenenden keine Brechungen mehr aufweisen. Runde Formen werden auch in den Inschriften für den Karmeliterprior Werner Wacker (†1523) und den Karmelitermönch Laurentius (†1525) verwendet. In der Inschrift für Wacker (Nr. 115) ist die linke Haste bei v und w oben stets gerundet. Bei der Inschrift für Laurentius (Nr. 117) ist das e zweimal mit oben gerundetem Bogen gebildet, bei einem v ist die rechte Haste unten nach links gebogen und das s weist runde Formen im eigentlichen Sinne auf.

Im übrigen zeichnen sich die Minuskelinschriften aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts vor allem durch die Aufnahme zahlreicher Versalien aus, deren Grundformen teils aus der gotischen Majuskel, teils aus der Kapitalis hergeleitet sind. In einzelnen Fällen werden auch die Tendenzen der schreibschriftlichen Frakturversalien aufgegriffen (Nr. 114).270)

Neue Elemente nimmt die späte gotische Minuskel in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auf. Die Minuskel auf der Grabplatte des 1554 verstorbenen Wendel Funk ist zwar teilweise noch im Zweilinienschema ausgeführt, gleichzeitig aber mit Frakturelementen durchsetzt. So ist das f immer ohne Oberlänge, aber teils mit und teils ohne Rechtsbrechung des Hastenendes gebildet, das jedoch nicht unter die Grundlinie geführt wird. Der Bogen des h bricht unten nach rechts um, und das lange s weist keine Brechung des Hastenendes auf.

Noch stärkere Einflüsse der Fraktur lassen sich bei den Epitaphien für Hans IV. Landschad und Hans III. Landschad von Steinach feststellen, die in den Jahren 1571 und 1572 gefertigt wurden (Nrr. 159, 160). Bei beiden Inschriften ist eine Minuskel mit Merkmalen der Fraktur und mit zahlreichen Frakturversalien verbunden worden. Dabei erscheinen einige Frakturversalien am Ende oder innerhalb der Worte. Die Hastenbeugung bei c, g, v und w stammt aus der Fraktur, ebenso das An- und Abschwellen der Bögen bei b und h. Im übrigen bleiben aber die Merkmale der gotischen Minuskel erhalten. Das a ist immer zweistöckig und langes s und f reichen nicht unter die Grundlinie. Ihre Hasten brechen unten nach rechts. Mit diesen beiden schon starke Verfremdungen aufweisenden Inschriften endet die Tradition der gotischen Minuskel im Kreis Bergstraße. In dem direkt angrenzenden Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises stammt der letzte Beleg für eine Verwendung der gotischen Minuskel aus dem Jahr 1565 und in der Stadt Heidelberg läßt sich die späteste gotische Minuskel 1564 nachweisen.271) In allen drei Gebieten hört die Verwendung der gotischen Minuskel also fast zeitgleich auf.

5. 6. Fraktur

Die Fraktur wurzelt in den spätmittelalterlichen Bastarden, in denen sich die kursiven Elemente der Notula mit den strengen Formen der Textura verbanden. Diese Bastarden wurden am Ende des 15. Jahrhunderts sowohl in Handschriften als auch in Buchdrucken verwendet. Aus ihnen enstand im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts die sogenannte frühe Fraktur, die sich zuerst in den Prachtdrucken Kaiser Maximilians beobachten läßt.272)

Bei den Druckfrakturen sind für die Versalien das An- und Abschwellen der Linien („Schwellzüge”), die Neigung zu S-förmigen Anschwüngen („Elefantenrüssel”), die breiten, stark geschwungenen Formen und die Tendenz zur Verdoppelung der Bögen und Hasten kennzeichnend.273) Auch für die Kleinbuchstaben der Fraktur ist das An- und Abschwellen der Linien ein wesentliches Merkmal. Es erscheint vor allem bei der Bogenbildung sowie bei den schlingen- und fadenförmigen Unterlängen von h, x, y und z. Hinzutreten als wichtige Unterschiede zur Textura die Beugung der Hasten, spindelförmiges langes s und f, die unter die Zeile reichen, sowie einstöckiges a.274)

[Druckseite XLVII] In der Bergstraße erscheinen Frakturversalien zuerst auf den 1561 gefertigten Epitaphien Engelhards III. und Georgs von Hirschhorn (Nrr. 145, 146). S-förmige Anschwünge fehlen, aber die Buchstaben weisen Schwellzüge und Verdoppelung der Hasten auf. Die erste Frakturinschrift mit Versalien und Kleinbuchstaben befindet sich auf dem Epitaph des 1568 verstorbenen Peter Fock (Nr. 155). Die Fraktur tritt damit in der Bergstraße relativ spät auf. Im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg stammen die frühesten Belege für Frakturinschriften aus den Jahren 1550 und 1552.275) Bei der Inschrift für Peter Fock zeigen die Versalien die typischen Frakturkennzeichen der breiten, geschwungenen Formen und des An- und Abschwellens der Linien. Bei den Kleinbuchstaben treten die Merkmale der Fraktur am deutlichsten bei dem einstöckigen a sowie bei f und langem s hervor, deren spindelförmige Hasten unter die Grundlinie gezogen sind. Das An- und Abschwellen der Linien und die Hastenbeugung ist bei den Kleinbuchstaben nur selten durchgeführt worden. Im Gegensatz dazu erfüllen die Kleinbuchstaben der Fraktur auf dem Epitaph für Hans IX. von Hirschhorn (†1569) fast alle oben genannten Kriterien (Nr. 157). Auf dem Epitaph seiner Frau Anna Göler von Ravensburg (Nr. 152) zeigt die wohl 1578 nachgetragene Frakturschrift dagegen noch starke Anklänge an die gotische Minuskel. Die spindelförmigen f und s haben zwar deutliche Unterlängen, aber e, m, n und r sind noch ganz der Minuskel verhaftet. Das a zeigt bald die übliche einstöckige Form der Fraktur und nähert sich dann wieder der Minuskelform. Hastenbeugungen und Schwellzüge sind nur in Ansätzen vorhanden.

Bei den übrigen Frakturinschriften des Bearbeitungsgebiets kann man die Hastenbeugung bei den Kleinbuchstaben jedoch regelmäßig beobachten, während die Schwellzüge oft nur schwach ausgeprägt sind.276) Deutliche Schwellzüge zeigt die Fraktur des 1595 enstandenen Epitaphs für Hans Ulrich Landschad (Nr. 192), wo sich dieses Merkmal auch bei den fadenförmigen Unterlängen von h und z feststellen läßt. Das einstöckige a sowie g, m, n, u, v und teilweise auch o sind mit Hastenbeugung gebildet. Auffälligerweise fehlen aber in den Inschriften (B) und (C) f und langes s mit Unterlängen. Stattdessen brechen die Hasten wie bei der gotischen Minuskel unten nach rechts um. In Inschrift (D) kommen beide Buchstaben mit und ohne Unterlänge nebeneinander vor. Eine gut entwickelte Fraktur bieten schließlich die Gedenkinschriften an der Bensheimer Friedhofskirche von 1618 (Nrr. 226-230). Die Versalien tragen allerdings keine S-förmigen Anschwünge, und bei den Kleinbuchstaben sind h, y und z ohne fadenförmige Unterlängen gebildet. In der Feinheit der Buchstaben und Durchführung aller Merkmale ist aber letztlich nur eine Inschrift mit den Druckfrakturen vergleichbar. Es handelt sich dabei um das Kenotaph des 1592 verstorbenen Hans Friedrich Landschad von Steinach, das als Ölmalerei auf Holz ausgeführt wurde (Nr. 186). Das An- und Abschwellen der Linien tritt hier sehr viel deutlicher hervor als bei den Lapidarinschriften. Zudem zeigen die Versalien hier auch die S-förmigen Anschwünge („Elefantenrüssel”), die bei den übrigen Inschriften fehlen.

Aus der Analyse des Materials wird ersichtlich, daß bei den inschriftlichen Frakturen oft nicht alle Elemente, die als Kennzeichen der Fraktur gelten, nebeneinander vorhanden sind. Bei den Lapidarinschriften setzt das Material vor allem der Ausprägung der Schwellzüge bei den Kleinbuchstaben seine Grenzen. Dagegen ist die Spindelform von f und langem s in Verbindung mit der Unterlänge in allen Inschriften vorhanden. Ein weiterer Buchstabe, der in allen Inschriften vorkommt, ist das einstöckige a. Diese drei Buchstabenformen bilden somit die wichtigsten Unterscheidungskriterien von den Fraktur- zu den Minuskelinschriften im Bearbeitungsgebiet.

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Nicht alle Inschriften des Landkreises Bergstraße wurden in den Katalog aufgenommen. Grundsätzlich ausgeschlossen blieben reproduzierbare Inschriften, etwa auf Ofenplatten, Siegeln, Medaillen und Bucheinbänden, die definitionsgemäß nicht unter die aufzunehmenden Inschriften fallen.277) [Druckseite XLVIII] Auch Inschriften, die erst später in das Bearbeitungsgebiet verbracht wurden,278) sowie die außerhalb der Zeitgrenze liegenden Inschriften wurden nicht erfaßt. Während datierte Inschriften in diesem Fall unproblematisch sind, soll über die nicht aufgenommenen undatierten Inschriften ein kurzer Überblick gegeben werden, um dem Benutzer anzuzeigen, daß der Bearbeiter sie bewußt ausgeschlossen hat. Eine Vollständigkeit der Liste wurde dabei nicht angestrebt. Nicht aufgenommen wurden zudem extrem zerstörte Inschriften, bei denen das Vorhandensein einer Inschrift zwar noch konstatiert werden konnte, die Buchstabenreste aber nicht mehr zu deuten waren.279) Ausgeschlossen blieben ferner nichtoriginal überlieferte Inschriften, gegen deren reale Ausführung schwerwiegende Bedenken bestanden. Jahreszahlen, die nicht in Verbindung mit Inschriften stehen, wurden nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen.

6. 1. Inschriften außerhalb des Bearbeitungszeitraumes

Im Gemeindezentrum der evangelischen Kirche Bensheim-Auerbach wird ein Kelch aufbewahrt, dessen Stengel und sechsseitiger Nodus von Dammann und Einsingbach völlig unbegründet in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts datiert wurden.280) Durch die an dem Sechspaßfuß angebrachte Herstellungsinschrift ist die Fertigung von Fuß und Kuppa für 1653 gesichert.281) Die in Kapitalis (!) ausgeführte Namensinschrift (IHESVS) auf dem sechsseitigen Nodus zeigt dieselben Buchstabenwie die Herstellungsinschrift und wurde demnach ebenfalls erst 1653 gefertigt.

Im Heppenheimer Amtshof befand sich an der Kaminzumauerung der Westwand eine heute verlorene Wandmalereiinschrift, die von Heinrich Winter in das Jahr 1576 datiert wurde. Sollte die Umzeichnung bei Winter dem Befund entsprechen und dieser richtig gedeutet worden sein, so ergibt das Chronogramm 1814!282) Selbst wenn sich die Inschrift, wie Winter annimmt, auf den pfälzischen Kurfürsten Ludwig VI. beziehen sollte, handelt es sich wohl nur um eine sehr viel später angebrachte Gedenkinschift.

In Hirschhorn werden im ehemaligen Karmeliterkloster, dem heutigen Pfarrhaus, sieben einfache Holztafeln mit Ölmalerei aufbewahrt. Auf fünf von ihnen sind Heilige des Karmeliterordens dargestellt. Unter den Darstellungen ist jeweils eine Namensbeischrift aufgemalt. Die Heiligen sind: 1. S(ANCTUS) BERTHOLDUS CAR(MELITORUM) GENER(ALIS). Bertold der Lombarde war angeblich zweiter Generalprior des Ordens und starb um 1195. Er trägt den Ordenshabit und hält in der Linken ein Buch. In einer Vision sieht er die von Sarazenen erschlagenen Mitglieder seines Ordens in den Himmel auffahren. Zum Zeichen ihres Märtyrertodes tragen sie Palmzweige.283) 2. S(ANCTUS) SIMON STOCK CAR(MELITORUM) GENER(ALIS). Simon Stock trägt den Ordenshabit und blickt zu der in den Wolken thronenden Muttergottes mit Kind auf, die ihm das Skapulier überreicht.284) 3. S(ANCTUS) THELESPHORUS PAPA et MAR(TYR). Wie in den Darstellungen des Papstes Telesphorus (†1.H.2.Jh.) bei den Karmelitern üblich, trägt er über dem Ordensgewand die Kasel und hält in der linken Hand einen Kelch mit drei Hostien. In der Rechten hält er einen Palmzweig und den Kreuzstab. Im Hintergrund ist die Tiara zu sehen.285) Das vierte, nur fragmentarisch erhaltene Bild zeigt vermutlich den 1317 verstorbenen Generalprior Gerardus von Bologna.286) Von der Inschrift ist nur noch [...]RDUS GEN(ERALIS) CARM(ELITORUM) [Druckseite XLIX] zu lesen. Der auf dem fünften, ebenfalls nur sehr fragmentarisch erhaltenen Bild dargestellte Karmeliterheilige ließ sich nicht identifizieren.287) Ein weiteres Bild zeigt den Evangelisten Johannes, die Rechte zum Segensgestus erhoben und in der Linken den Kelch mit der Giftschlange. Über seinem Kopf befindet sich die Namensbeischrift S(ANCTUS) IOHANNES. Das siebte Bild mit einer Darstellung des Apostels Thomas ist wiederum nur fragmentarisch erhalten. Von der Inschrift ist noch S(ANCTUS) THOMAS zu lesen. Die Buchstabenformen der Inschriften, vor allem das U ohne Abstrich an der rechten Haste, weisen auf eine Entstehung der Malerei in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hin. Auch die stilistische Ausführung legt eine Einordung in diesen Zeitraum nahe.288)

Ebenfalls in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts gehört die heute in der Gruft der Karmeliterkirche befindliche Grabplatte des Burgvogts Conradt Wildt von Osterburgheim. Der Lutheraner Conradt Wildt war von 1636-1648 Burgvogt auf der Burg Hirschhorn. Sein Todesjahr ist auf der Grabplatte völlig abgetreten, doch muß er nach 1650 gestorben sein, da er in diesem Jahr noch als lebend erwähnt wird.289) Eine weitere Grabplatte sowie ein nur fragmentarisch erhaltenes Epitaph,die sich ebenfalls in der Gruft der Hirschhorner Karmeliterkirche befinden, stammen nach den Buchstabenformen und der Ornamentik aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

In Lindenfels ist das Fragment einer Grabplatte in die Stützmauer unterhalb des Treppenaufgangs der katholischen Kirche eingemauert. Die Buchstabenformen der Kapitalisinschrift, vor allem das U ohne Abstrich an der rechten Haste, deuten auf eine Entstehung in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hin.

Der in der evangelischen Kirche in Neckarsteinach in die Westwand unter der Empore eingemauerte Grabstein ist nach den Buchstabenformen und der Gestaltung dem Ende des 17. oder dem Anfang des 18. Jahrhunderts zuzuordnen. Die außerhalb der Kirche aufgestellten Grabsteine, die zum größten Teil datiert sind, stammen aus der Zeit zwischen 1664 und 1746.

Bei den Grenzsteinen wurden die „Abgelöststeine” nicht aufgenommen. Diese Steine tragen die Inschrift „ABGELÖST”, die Jahreszahl „1650” und das kurmainzische Wappen. Sie wurden jedoch erst 1656 zur Erinnerung an die 1650 erfolgte Auslösung der von Kurmainz an die Kurpfalz verpfändeten Bergstraße gesetzt.290)

6. 2. Erwähnungen und Texte, deren inschriftliche Ausführung fraglich ist

Friedrich Behn berichtet, er habe an der Lorscher Torhalle das Fragment einer mehrzeiligen Inschrift im Erdgeschoß über der Tür zum Südturm gesehen. Die Inschrift sei in hellen Buchstaben auf schwarzem Grund aufgemalt gewesen, doch habe er nur noch ein Wort entziffern können. Behn schreibt: „... man glaubt, in der obersten Zeile noch IMPERIAL[is] zu erkennen.”291) Nach Velte war eine Entzifferung der Inschrift jedoch nicht mehr möglich, da nur in der ersten Zeile einzelne Buchstaben zu erkennen waren.292) Aufgrund diese unklaren Befundes wurde die Inschrift nicht aufgenommen.

Auch zwei weitere nicht aufgenommene Inschriften betreffen das ehemalige Kloster Lorsch. Helwich berichtet kurz über die Weihe der ecclesia varia durch Papst Leo IX. im Jahr 1052 und schreibt: „De illa consecratione extant hi versus: Funditur ista domus augustis structa duobus. In dote ditatur Papa Leone sacratur.”293) Die Lorscher Chronik kennt die Inschrift nicht,294) und es ist auch fraglich, ob sie überhaupt zeitgenössisch ist, da zweisilbig gereimte Hexameter in der Dichtung erst ab 1100 regelmäßig vorkommen.295) Aus dem „extant hi versus” kann zudem nicht auf eine real ausgeführte Inschrift geschlossen werden.296)

Helwich überliefert auch die aus einem Distichon bestehende Grabschrift Kunigundes, der Frau König Konrads I., die in Lorsch bestattet worden war: „Conradi regis Kunegunt uxor senioris. hoc [Druckseite L] tumulum petiit Gingen et ipsa dedit.”297) Helwichs Quelle war in diesem Fall Michael Gassen, doch schreibt Helwich selbst, das Gedicht sei vielleicht (!) auf Kunigundes Grab gewesen. Vermutlich handelt es sich aber um eine spätere literarische Fiktion.

6. 3. Jahreszahlen

Singulär vorkommende Jahreszahlen, die nicht in Verbindung zu einer Inschrift stehen, wurden nur aufgenommen, wenn sie vom Bearbeiter autopsiert werden konnten und keine Bedenken gegen ihre Authentizität bestanden.298) Vollständigkeit wurde dabei nicht angestrebt. Nur nichtoriginal überlieferte Jahreszahlen wurden grundsätzlich nicht aufgenommen.

  1. Eine Ausnahme ist Nr. 177a im Anhang. »
  2. Flurdenkmäler, insbesondere Grenzsteine, wurden aufgrund ihrer problematischen Standorte nur dann aufgenommen, wenn sie in situ angetroffen, auf Karteikarten verzeichnet oder bereits in der Literatur behandelt worden waren. »
  3. Vgl. Kloos, Einführung 2. »
  4. Vgl. dazu Einleitung Kap. 6. »
  5. Vgl. Einleitung Kap. 6. »
  6. Vgl. W. Jorns, Zur Besiedlungsgeschichte des Heppenheimer Raumes in der ur- und frühgeschichtlichen Zeit, in: 1200 Jahre Heppenheim an der Bergstraße, Heppenheim 1955, 9-25 und ders., Zur Ur- und Frühgeschichte des Lorscher Raumes, in: Reichsabtei Lorsch I, 11-26; zur Entwicklung der Rheinprovinzen in römischer Zeit vgl. H. v. Petrikovits, Altertum, in: Rheinische Geschichte I,1, edd. F. Petri/G. Droege, Düsseldorf 1978. »
  7. E. Ewig, Frühes Mittelalter, in: Rheinische Geschichte I,2, edd. F. Petri/G. Droege, Düsseldorf 1980, 15-17 u. 55f. »
  8. H. Büttner, Heppenheim, Bergstraße und Odenwald. Von der Franken- zur Stauferzeit, in: 1200 Jahre Heppenheim an der Bergstraße, Heppenheim 1955, 17-53, hier 28-30. »
  9. Vgl. Semmler, Lorsch passim; Einleitung Kap. 2.1. »
  10. Knöpp, Das letzte Jahrhundert 200ff.; Schaab, Bergstraße 244ff.; Schaab, Kurpfalz I 80-83. »
  11. Lohmann, Hirschhorn 101f. »
  12. Schaab, Bergstraße 263f.; Schaab, Kurpfalz II 30ff. u. 125. »
  13. Schaab, Bergstraße 264f.; Schaab, Kurpfalz II 145ff. u. 169. »
  14. Vgl. zur Kreisentwicklung seit 1802 E. G. Franz, Von der Schwierigkeit, eine richtige Kreiseinteilung zu finden. Verwaltungsbehörden an der hessischen Bergstraße zwischen 1803 und 1938, in: Kreis Bergstraße. Festbuch zum Jubiläumsjahr 1988, Heppenheim 1988, 36-57; B. Ph. Schröder, Seit fünfzig Jahren, in: Kreis Bergstraße a.a.O. 58-72. »
  15. Schaab, Bergstraße 261-263. »
  16. Schaab, Kurpfalz II 30ff. »
  17. Diehl, Hassia sacra 3, 331f. »
  18. Nrr. 139, 174, 182, 195, 207†, 210»
  19. Vgl. Nrr. 226-231»
  20. Einsingbach, Kdm. 80. »
  21. Demandt, Kirchenorganisation 10 u. 120. »
  22. Eckhardt, Urkunden 63, Nr. 22; zu den Herren von Hirschhorn vgl. Lohmann, Hirschhorn passim. »
  23. Eckhardt, Urkunden 70, Nr. 35. »
  24. Vgl. Nrr. 105f. »
  25. Zur Notwendigkeit der Sicherung des Seelenheils vgl. Einleitung Kap. 4.1. »
  26. Zur Bedeutung von Memoria und Selbstdarstellung vgl. H. Kamp, Memoria und Selbstdarstellung. Die Stiftungen des burgundischen Kanzlers Rolin (Beihefte der Francia 30) Sigmaringen 1993; vgl. auch Machilek, Frömmigkeitsformen 168f. »
  27. Eckhardt, Urkunden 70, Nr. 35. »
  28. Lohmann, Hirschhorn 88. »
  29. Vgl. Nrr. 27, 30, 35, 40, 42, 47, 48»
  30. Lohmann, Hirschhorn 88f. »
  31. Villinger, Kirchengeschichte 134f. »
  32. Baur, Hess. Urk. I Nr. 687, 471f. »
  33. Vgl. das Ersheimer Seelbuch passim und Lohmann, Hirschhorn 89. »
  34. Baur, Hess. Urk. IV, Nr. 265. »
  35. Vgl. Nrr. 55, 67, 72†, 95, 127»
  36. Nrr. 45†, 76, 204, 234»
  37. Die einzige Grabplatte eines evangelischen Pfarrers ist die des Johann Sebastian Noccer, der aber in Unter-Schönmattenwag tätig war, vgl. Nr. 243»
  38. Vgl. als erste Belege Nrr. 166, 201»
  39. Baur, Hess. Urk IV, Nr. 24: „.. bekennen, daß wir durch unßer sele heile zum Hirßhorn ... ein kirchen haben gebuwen und gestifft ...”; vgl. Eckhardt, Urkunden 56, Nr. 6. »
  40. Eckhardt, Urkunden 64, Nr. 24. »
  41. Baur, Hess. Urk. IV, Nr. 17; Eckhardt, Urkunden 54f., Nr. 1. »
  42. Eckhardt, Urkunden 82, Nr. 50. »
  43. Jahresbericht der Denkmalpflege 1908-1911 II, 110 »
  44. Vgl. dazu Einsingbach, Kdm. 260. »
  45. Vgl. oben Anm. 39. »
  46. Moraw, Beamtentum 89. »
  47. Vgl. Nr. 50»
  48. Lohmann, Hirschhorn 37. »
  49. Vgl. G. B. Winkler, Karmeliter, in: TRE 17 (1988) 659. »
  50. Vgl. Eckhardt, Urkunden 60, Nr. 15; 63, Nr. 22; 66, Nr. 29; 67, Nr. 30; 73-75, Nrr. 39-42. »
  51. Milendunck, Historiae fol. 574; Postina, Eberhard Billick 193, Nr. 92. »
  52. Milendunck, Historiae fol. 575r-576r u. 579r; Postina, Eberhard Billick 32, 115, 200, 202; vgl. auch Nrr. 132, 157»
  53. F. Merkel, Bestattung IV, in: TRE 5 (1980) 746. »
  54. Vgl. Nrr. 145, 146, 152, 157»
  55. Vgl. Nr. 244 und auch Nr. 249; in der Gruft befindet sich neben anderen späteren Grabplatten auch die Grabplatte des kurmainzischen Burgvogts Conradt Wildt von Osterburgheim (1636-1648), der aber erst nach 1650 starb, vgl. Einleitung Kap. 6., Anm. 289; Photos in der Arbeitsstelle der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz. »
  56. Althoff, Adels- und Königsfamilien 16; zu den Hintergründen für diese Entwicklung vgl. Einleitung Kap. 4.1. »
  57. Regula Chrodegangi 32 (Saint Chrodegang, ed. J. B. Pelt, Etudes sur la cathédrale de Metz III: La Liturgie, Metz 1937, 25f.): “Ideo autem mensuram sacerdotibus de eleemosynis recipiendis ad opus proprium fecimus, quia nimis grave pondus exestimavimus eis esse, si tam ingencia onera peccantium solis illis sacerdotibus contingerit portare, quia facilius Dei misericordiam plures inpetrent pro peccatoribus, quam unus quamvis studiosus”. »
  58. Zur Datierung vgl. Semmler, Lorsch 76f. mit Anm. 41. »
  59. CL I Nr. 1, 267; vgl. Semmler, Lorsch 75. »
  60. CL I Kap. 3, 270-272; Semmler, Lorsch 76f. »
  61. Wehlt, Reichsabtei 13f. »
  62. Angenendt, Missa specialis 168. »
  63. CL I Kap. 3 und Nr. 3, 272f. »
  64. Wehlt, Reichsabtei 27ff.; anders Semmler, Lorsch 81f. »
  65. Scholz, Baugeschichte 66. »
  66. CL I Kap. 12, 289; Lorscher Totenbuch fol. 96 zu kal. octobris; Scholz, Baugeschichte 66f. »
  67. J. Fleckenstein, Erinnerungen an Karl den Großen. Zur Torhalle von Lorsch und zum Kaisertum Karls, in: Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch, Lorsch 1980, 63-77, hier 68-73. »
  68. Vgl. dazu ausführlich Nr. 2 und Scholz, Baugeschichte 67f. u. 70. »
  69. CL I Kap. 25, 39 und 44, 307, 322, 326; Wehlt, Reichsabtei 34f.; Semmler, Lorsch 88f.; Scholz, Baugeschichte 69. »
  70. Vgl. dazu CL I, 327-403; Semmler, Lorsch 89-102. »
  71. CL I Kap. 134, 404f.; vgl. dazu ausführlich bei Nr. 9†. »
  72. Wehlt, Reichsabtei 64-74; Semmler, Lorsch 103-106; Knöpp, Das letzte Jahrhundert 176ff.; Schaab, Bergstraße 243-245; Schaab, Kurpfalz I 80. »
  73. Vgl. dazu Nr. 17†. »
  74. Conciliorum oecumenicorum decreta, conc. Lateranense IV., const. 12, edd. J. Alberigo, P.-P. Joannou u.a., Basel/Freiburg/Wien 1962, 216f. »
  75. Knöpp, Das letzte Jahrhundert 200-202; Meyer zu Ermgassen, Hertwich 408. »
  76. Knöpp, Das letzte Jahrhundert 207; Schaab, Bergstraße 247f.; Meyer zu Ermgassen, Hertwich 409ff.; Schaab, Kurpfalz I 81; DI Rheingau-Taunus-Kreis Nr. 11†. »
  77. Knöpp, Das letzte Jahrhundert 207f. »
  78. Vgl. Nr. 140†; zur Geschichte des Klosters im 14. und 15. Jahrhundert vgl. Brück, Lorsch und Mainz 149-152; Schaab, Kurpfalz I. »
  79. Vgl. Nrr. 19†-22†; 25†-26†. »
  80. Vgl. Nr. 39»
  81. K. J. Minst, Merians Kupferstich vom „Closter Lorsch”, in: Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch 391-402, hier 392. »
  82. Demandt, Kirchenorganisation 64f. u. 136. »
  83. Einsingbach, Kdm. 390; Nr. 69f. »
  84. Vgl. zu ihnen Irschlinger, Landschaden 425ff. »
  85. Hans Ulrich Landschad, Aufzeichnungen (Irschlinger 231f.); DI 12 (Heidelberg) Nrr. 33†, 34†, 44†, 45†, 61; Irschlinger, Landschaden Taf. 2. »
  86. Vgl. Irschlinger, Landschaden Taf. 2 mit Angabe der Bestattungsorte. »
  87. Er starb 1439 oder 1436, vgl. dazu Nr. 23, Anm. 4. »
  88. Blicker XIV., Chronik (Langendörfer, Landschaden 186). »
  89. Vgl. Nr. 79 und Nr. 118†. »
  90. Nrr. 88†, 147, 159»
  91. Nrr. 88†, 118†, 125, 147, 159, 160, 172, 175, 183, 184, 187, 192; zur Besonderheit dieses Bestandes vgl. Einleitung Kap. 4.1. »
  92. Der früheste Grabstein eines Bürgerlichen stammt aus dem Jahr 1664. Aus dem Ende des 17. und aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist noch eine größere Zahl von Grabsteinen und Epitaphien erhalten, Photos in der Arbeitsstelle der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz. »
  93. Demandt, Kirchenorganisation 75 u. 161. »
  94. Reg. Katz. Nr. 132. »
  95. Reg. Katz. Nr. 547; Möller, Zwingenberg 143ff.; W. Möller, Die Kirchen zu Zwingenberg und Jugenheim und das Kloster auf dem Heiligenberg, in: AHG NF 13 (1922) 173-184, bes. 174-176; Einsingbach, Kdm. 496f. »
  96. Reg. Katz. Nr. 4232. »
  97. Reg. Katz. Nr. 4534. »
  98. Kunz, Hans von Walbrunn 63. »
  99. Kunz, Hans von Walbrunn 67, Anm. 2. »
  100. W. Heinemeyer, Das Zeitalter der Reformation, in: Das Werden Hessens (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 50) Marburg 1986, 225-266, hier 226 u. 234ff. »
  101. Die Inschriften des 18. Jahrhunderts sind teilweise ediert bei Möller, Zwingenberg 158-160. »
  102. Möller, Zwingenberg 14-24. »
  103. Zur Datierung vgl. CL I 17f. »
  104. Zur Datierung der ersten Ergänzungshand vgl. CL I 28, Anm. 7. »
  105. Vgl. R. Fuchs, Georg Helwich - zur Arbeitsweise eines Inschriftensammlers des 17. Jahrhunderts, in: Deutsche Inschriften. Fachtagung für mittelalterliche und neuzeitliche Epigraphik Worms 1986, ed. H. Zimmermann (Akademie d. Wissenschaften u. d. Literatur, Mainz, Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse 1987, Nr. 12) Mainz/Stuttgart 1987, 73-99; DI 29 (Worms) LIIf. »
  106. Helwich, Ant. Lauresham. 108: „Cetera Imperatorum, Regum, Principum, Abbatum aliorumque Magnatum, quorum plurimi hocce in loco sepulti fuerunt monumenta ac tumulorum inscriptiones vetustate perierunt: plura etiam adhuc extant sed nullis inscriptionibus insignata”. »
  107. Vgl. Irschlinger, Hans Ulrich 205-209. »
  108. Vgl. Walther, Reichenbacher Chronik V. »
  109. Lickteig, German Carmelites 6, Anm. 2; J. Smet, The Carmelites III,1 (1600-1750), Darien, Illinois 1982, 130. »
  110. Zur Person vgl. M. Huffschmid, Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg gen. Stechinelli, in: Mannheimer Geschbll. 12 (1911) 32ff.; zu der Handschrift vgl. A. v. Oechelhäuser, Der Thesaurus Palatinus in München, in: Mitteilungen des Heidelberger Schlosses 3 (1898) 68ff; R. Neumüllers-Klauser in DI 12 (Heidelberg) XVIIf. »
  111. Vgl. F. Arens in DI 2 (Mainz) [23f.]; zur Person Würdtweins vgl. auch A. Ph. Brück, Stephan Alexander Würdtwein (1722-1796). Eine Lebensskizze, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 2 (1950) 193-216. »
  112. Diese Sammlung wurde der Mainzer Inschriften-Kommission 1983 freundlicherweise von Frau Prof. Dr. Renate Neumüllers-Klauser zur Verfügung gestellt, wofür ihr an dieser Stelle gedankt sei. »
  113. Die folgenden Begriffsdefinitionen orientieren sich an den Vorschlägen von A. Seeliger-Zeiss, deren Terminologie vor allem von der Funktion der Grabmäler ausgeht, vgl. DI 25 (Ludwigsburg) XXX-XXXIII; vertieft wurde die terminologische Diskussion auf der Fachtagung für Epigraphik 1988 in Graz, vgl. A. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte? - Anfragen zur Terminologie des mittelalterlichen Grabmals, in: Epigraphik 1988, 283-291; Schmidt, Mittelalterliche Grabmaltypen 293-304; E. J. Nikitsch, Gedanken zu „Grabstein oder Grabplatte?”, in: Epigraphik 1988, 311-312; vgl. zu dieser Problematik auch Fuchs in DI 29 (Worms) XXXIVf. »
  114. Vgl. dazu Schmidt, Mittelalterliche Grabmaltypen 302f. »
  115. Vgl. P. Schoenen, Epitaph, in: RDK V (1967) 872-921; dazu kritisch Fuchs in DI 29 (Worms) XXXIX; zur problematischen Unterscheidung von Epitaph und Grabplatte vgl. unten bei Anm. 189; zur Problematik des Begriffs vgl. F. Rädle, Epitaphium. Zur Geschichte des Begriffs, in: Epigraphik 1988, 305-310. »
  116. Vgl. Fuchs in DI 29 (Worms) XXXVIIf. »
  117. Vgl. Arens in DI 2 (Mainz) [37]; Seeliger-Zeiss in DI 25 (Ludwigsburg) XXXII»
  118. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda 1-2 (CSEL 41, 622f.); ders., Enchiridion ad Laurentium 110 (ed. E. Evans, CCL 46, Turnhout 1969, 108f.); vgl. Angenendt, Missa specialis 197f. »
  119. Gregor I., Dialogi 4,26 (Moricca 263f.); vgl. Angenendt, Theologie 158. »
  120. Angenendt, Theologie 159f.; Le Goff, Purgatoire 181ff. und dazu die durchweg kritischen bis ablehnenden Rezensionen von L. Genicot und A. H. Bredero in: RHE 78 (1983) 421ff. u. 429ff.; Angenendt, Rezension 38-41; W. Hartmann, in: DA 41 (1985) 327f.; vgl. auch Ph. Ariès, Le Purgatoire. D’après la „Naissance du Purgatoire” de Jacques Le Goff, in: Im Angesicht des Todes I, edd. H. Becker/B. Einig/P.-O. Ullrich, St. Ottilien 1987, 593-602. »
  121. Angenendt, Missa specialis 198-200. »
  122. Gregor I., Dialogi 4,57 (Moricca 316 u. 319); vgl. Angenendt, Missa specialis 200. »
  123. Angenendt, Missa specialis 200-203. »
  124. Oexle, Memoria 85f. u. 94; Althoff, Adels- und Königsfamilien 15f. »
  125. Angenendt, Missa specialis 155-159, 169-171 u. 193-195; zur Uneinheitlichkeit der Entwicklung des Bußverfahrens vgl. R. Kottje, Bußpraxis und Bußritus, in: Settimane di studio del centro Italiano di studi sull’alto medioevo 33 (1985) 369-395. »
  126. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda 6 (CSEL 41, 630): “sed non ob aliud vel memoriae vel monumenta dicuntur ea quae insignite fiunt sepulcra mortuorum, nisi quia eos, qui viventium oculis morte sub tracti sunt, ne oblivione etiam cordibus subtrahatur, in memoria revocant et admonendo faciunt cogitari”. »
  127. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda 22 (CSEL 41, 658): “Quae cum ita sint, non existimemus ad mortuos, pro quibus curam gerimus, pervenire, nisi quod pro eis sive altaris sive orationum sive elemosynarum sacrificiis sollemniter supplicamus, quamvis non pro quibus fiunt omnibus prosint, sed eis tantum quibus dum vivunt conparatur, ut prosint. sed quia non discernimus, qui sint oportet ea pro regeneratis omnibus facere, ut nullus eorum praetermittatur, ad quos haec beneficia possint et debeant pervenire”. »
  128. Gregor I., Dialogi 4,52-56 (Moricca 311-314). »
  129. Vgl. dazu B. Kötting, Die Tradition der Grabkirche, in: Memoria 69-78, hier 76-78; Oexle, Gegenwart der Toten 54f. »
  130. Vgl. z.B. Synode von Mainz (813), Kan. 52 (ed. A. Werminghoff, MGH Conc. II,1, Hannover/Leipzig 1906, 272); Capitula e canonibus excerpta, cap. 20 (MGH Capit. I, 174); Capitula Frisingensia Kan. 30 bei E. Seckel, Studien zu Benedictus Levita. II-IV, in: Neues Archiv 29 (1904) 292; Synode von Meaux-Paris (845/846), Kan. 72 (ed. W. Hartmann, MGH Conc. III, Hannover 1984, 118f.); Papst Nicolaus I., Ep. 99, cap. 99 (ed. E. Perels, MGH Epp. 6, Berlin 1925, 598); vgl. dazu Scholz, Inschriften Groß-Umstadt 61; weniger oder gar nicht von gregorianischem Gedankengut geprägt sind die Theodor von Canterbury zuge- schriebenen Kanones, vgl. P. W. Finsterwalder, Die Canones Theodori Cantuarensis und ihre Überlieferungsformen, Weimar 1929, Kan. 98, 247, Kan. 149, 267; zur weiteren Entwicklung vgl. die Materialsammlung bei Hofmeister, Gotteshaus passim, der jedoch auf die gemeinsamen Vorlagen der einzelnen Bestimmungen sowie auf die Hintergründe für ihr Entstehen kaum eingeht. »
  131. Gregor I., Reg. 8,35 (ed. D. Norberg, CCL 140 A, Turnhout 1982, 560f.); Gregor I., Dialogi 4,54 (Morrica 312); U. Stutz, Geschichte des kirchlichen Benefizialwesens von seinen Anfängen bis auf die Zeit Alexanders III., ND Aalen 1972, 272 mit Anm. 41 u. 42, 278 mit Anm. 65; Scholz, Inschriften Groß-Umstadt 61f. »
  132. Theodulf, 1. Kapitular, cap. 9 (ed. P. Brommer, MGH Capit. Episc. I, Hannover 1984, 109). »
  133. The Bobbio Missal. A Gallican Mass-Book, ed. E. A. Lowe (Henry Bradshaw Society 58) London 1920, 162f. »
  134. The Gelasian Sacramentary. Liber sacramentorum Romanae ecclesiae, ed. H. A. Wilson, Oxford 1894, 310f.: “Hanc igitur oblationem, quam tibi offerimus, Domine, pro tuorum requie famulorum et famularum ... in hac basilica in Christo quiescentium, et qui in circuitu huius ecclesiae tuae requiescunt, quaesumus, Domine, placatus accipias ...”; derselbe Text findet sich auch im Liber sacramentorum Gellonensis (ed. A. Dumas, CCL 159, Turnhout 1981, 478) aus dem 8. Jh. und in dem wohl von Alkuin stammenden Anhang zum Sacramentarium Gregorianum, The Gregorian Sacramentary under Charles the Great, ed. H. A. Wilson (Henry Bradshaw Society 49) London 1915, 217 und im Liber Sacramentorum Augustodunensis (ed. O. Heimig, CCL 159B, Turnhout 1984, 253f.) aus dem 8./9. Jh. »
  135. „Deinde offeretur eum in ecclesia, ubi sepeliendus est”, gedruckt bei H. Frank, Der älteste erhaltene Ordo Defunctorum der römischen Liturgie und sein Fortleben in Totenagenden des frühen Mittelalters, in: Archiv für Liturgiewissenschaft 7 (1962) 360-415, hier 364. »
  136. Vgl. etwa DI 27 (Würzburg) Nr. 1; CIMAH II Nr. 49. »
  137. Dies scheint in karolingischer Zeit die gebräuchlichere Form gewesen zu sein, vgl. etwa Nr. 3; Bischoff, Karolingische Inschriftensteine 263ff.; CIMAH II Nr. 50 u. Nr. 51; CIFM 1,1 (Poitiers) Nr. 84, 103f.; CIFM 16 (Drôme) Nr. 24, 127. »
  138. Wischermann, Grabmal 6-10 setzt diese Entwicklung viel zu spät an. Zudem greifen seine Überlegungen in vielen Punkten zu kurz und lassen vor allem den Einfluß theologischer und kirchenrechtlicher Entwicklungen völlig außer acht. »
  139. Vita Amati 11, 13 (ed. B. Krusch, MGH SS rer. Merov. IV, Hannover/Leipzig 1902, 219f.): “... pro anima Amati penitentis hic sepulti Domini misericordiam deprecari digneris, ut si quid mea pravitas de meis multis peccatis obtinere non potuit tepide penitendo, obtineat vestra tantorum caritas sedule Domini misericordiam deprecando”. Vgl. dazu Angenendt, Theologie 166f. »
  140. Zur Funktion der libri memoriales vgl. Oexle, Memoria passim; K. Schmid, Das liturgische Gebetsgedenken in seiner historischen Relevanz am Beispiel der Verbrüderungsbewegung des früheren Mittelalters, in: ders., Gebetsgedenken und adeliges Selbstverständnis im Mittelalter. Festgabe zu seinem sechzigsten Geburtstag, Sigmaringen 1983, 620-644; Angenendt, Theologie 188ff. »
  141. Vgl. De constructione monasterii Novi Pictavis 54-56, ed. F. Villard, in: Recueil des documents relatifs à l’abbaye de Montierneuf de Poitiers (1076-1319), ed. F. Villard (Société des Archives historiques du Poitou 59) Poitiers 1973, 433f.; die Inschrift ist kritisch ediert im CIFM 1,1 (Poitiers) Nr. 71, 79: “Ad domini cultum veniens memorare sepultum / Et memoranda capis quem tegit iste lapis”. »
  142. Vgl. die zahlreichen Belege im jetzt 16 Bände umfassenden CIFM und Nr. 11†. »
  143. Nr. 3 und Nr. 16†; vgl. etwa DI 27 (Würzburg) Nr. 1; CIMAH II Nr. 49, Nr. 50 u. Nr. 51; DI 30 (Calw) Nr. 6»
  144. Das aus der Antike stammende Totenlob kommt im 14. und 15.Jh. nur noch selten vor, doch wird es im 16.Jh. wieder verstärkt aufgenommen, vgl. unten bei Anm. 173. »
  145. Vgl. z.B. CIFM 16 (Drôme) Nr. 24, 127 mit Taf. XLII, Abb. 86; Sturm, Bau- und Kunstdenkmale Fulda 29 (Abb.) u. 240; Nr. 10† mit Anm. 2; für die spätere Zeit vgl. die zahlreichen Beispiele bei Nisters-Weisbecker, Grabsteine 251 u. 263ff. »
  146. Vgl. dazu E. Schubert, Epigraphik und Kunstgeschichte - Die Grabplatte König Rudolfs von Schwaben im Merseburger Dom, in: Epigraphik 1982. Fachtagung für mittelalterliche und frühneuzeitliche Epigraphik, Klagenfurt 1982, ed. W. Koch (Österreichische Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Klasse. Denkschriften 169) Wien 1983, 87-100. »
  147. Vgl. A. Legner, Deutsche Kunst der Romanik, München 1982, Abb. 221, 222, 234-236; DI 27 (Würzburg) Nr. 12(†); DI 30 (Calw) Nrr. 5, 6; Nikitsch, Michelstadt 109, Nr. 13 mit Taf. 4. »
  148. Eines der frühesten Beispiele ist die Grabplatte des 1190 verstorbenen Würzburger Bischofs Gottfried I. von Spitzenberg. Die ursprüngliche Inschrift des Grabmals ist jedoch zerstört und nur sekundär überliefert, vgl. DI 27 (Würzburg) Nr. 12(†); das früheste mir bekannte erhaltene Beispiel ist die Grabplatte eines 1204 verstorbenen Ritters in Michelstadt, vgl. Nikitsch, Michelstadt 118, Nr. 47 mit Taf. 21. »
  149. Vgl. etwa die Inschriften der Mainzer Erzbischöfe Peter von Aspelt (†1320), Matthias von Bucheck (†1328) und Adolf I. von Nassau (†1390) in DI 2 (Mainz) Nrr. 33, 37, 56 sowie des Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen (†1311) in DI Rheingau-Taunus-Kreis Nr. 21»
  150. Vgl. dazu oben Anm. 120. »
  151. Le Goff, Purgatoire 278ff. und 396ff.; vgl. dazu Angenendt, Rezension 39; P.-J. Schuler, Das Anniversar. Zu Mentalität und Familienbewußtsein im Spätmittelalter, in: Die Familie als sozialer und historischer Verband, ed. P.-J. Schuler, Sigmaringen 1987, 89ff.; Machilek, Frömmigkeitsformen 161f. »
  152. B. Opfermann, Notizen zur Missa Defunctorum in der 2. Hälfte des Mittelalters bis zum Konzil von Trient, in: Liturgische Zeitschrift 4 (1931/32) 167-172; B. Bürki, Im Herrn entschlafen. Eine historisch-pastoraltheologische Studie zur Liturgie des Sterbens und des Begräbnisses, Heidelberg 1969, 170f. »
  153. Vgl. z.B. DI 22 (Enzkreis) Nr. 6 (1271): „Qui mortis penas exsolvens hic sepelitur”, mit fehlerhafter Übersetzung; a.a.O. Nr. 8† (1274): „O bonitas Christi, sucurre, precor, michi tristi / Ottoni sceleratori peccata luenti”. »
  154. J. Sauer, Zur Geschichte des Friedhofs und der Totenbestattung, in: Archiv für kath. Kirchenrecht 78 (1898) 171-175, hier 172. »
  155. Hofmeister, Gotteshaus 468 u. 470f.; auffälligerweise wurde ebenfalls in der zweiten Hälfte des 13. Jh. die strenge Bestattungsvorschrift der Zisterzienser, die eine Bestattung in der Kirche nur einem ganz kleinen Personenkreis erlaubte, nach und nach ausgehöhlt, vgl. E. J. Nikitsch, Zur Sepulkralkultur mittelrheinischer Zisterzienserklöster, in: Epigraphik 1988, 179-193, hier 187f. »
  156. Oexle, Gegenwart der Toten 65-68; zu dem durch die Pest verursachten Mentalitätswandel vgl. N. Bulst, Der schwarze Tod. Demographische, wirtschafts- und kulturgeschichtliche Aspekte der Pestkatastrophen von 1347-1352. Bilanz der neueren Forschung, in: Saeculum 30 (1979) 45-67, bes. 57ff. »
  157. Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe 6 (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 28) Hannover/Leipzig 1911, Nachtrag 7 belegt diesen Brauch für einzelne Tage bereits zu Anfang des 13. Jahrhunderts. Die Bemerkung in der Chorregel des Bischofs Matthias von Speyer (†1478), daß sich die Priester nicht vor dem Ende der Messe oder „ante visitationem sepulcri processionaliter faciendam” entfernen sollen, setzt den Besuch des Grabes als übliche Handlung voraus, vgl. Chorregel und jüngeres Seelbuch des alten Speierer Domkapitels, edd. K. v. Busch/F. X. Glasschröder, Speier 1923, 6; weitere Belege bei Kroos, Grabbräuche 325 u. 327f. »
  158. Vgl. hierzu ausführlich Kroos, Grabbräuche 310-335. »
  159. DI 29 (Worms) XCVIIff; ein ähnliches Phänomen scheint sich im Straßburger Münster nachweisen zu lassen, vgl. Wischermann, Grabmal 13. »
  160. Urkunden zur Geschichte der Stadt Speyer, ed. A. Hilgard, Straßburg 1885, Nr. 400, 334. »
  161. Nr. 19†; die erste erhaltene Umschriftplatte mit dem entsprechenden Formular stammt aus der Zeit zwischen 1335 und 1339, vgl. Nr. 23»
  162. Nr. 51; als nächste Belege folgen Nr. 56 (1457) und Nr. 76 (1493). »
  163. Zur Funktion der Standesangabe beim Ritteradel vgl. K.-H. Spieß, Ständische Abgrenzung und soziale Differenzierung zwischen Hochadel und Ritteradel im Spätmittelalter, in: Rheinische Vierteljahrsbll. 56 (1992) 181-205, hier 186. »
  164. DI 12 (Heidelberg) Nr. 60 (1393); DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 27 (1392); DI 29 (Worms) LXXXIXf.; in anderen Regionen läßt sich die Fürbitte sehr viel früher nachweisen, vgl. z.B. DI 34 (Bad Kreuznach) XXIX»
  165. Erste Belege Nrr. 77, 79, 97»
  166. Erste Belege Nrr. 146, 148, 153, 159»
  167. F. Wintzer, Auferstehung III, in: TRE 4 (1979) 530f.; in der katholischen Theologie tritt dagegen seit dem 14. Jh. die Hoffnung auf die Auferstehung immer mehr hinter die Hoffnung auf die Seligkeit der Seele nach dem Tode zurück, vgl. G. Greshake, Auferstehung der Toten, in: LThK 1 (1993) 1201. »
  168. Auch ab 1635 sind nur zwei Belege vorhanden, vgl. Nr. 244 und Nr. 247»
  169. Erste Belege Nrr. 154, 155, 161, 179, 193; die Ausnahmen sind die Grabplatten Nr. 202 und Nr. 243»
  170. Vgl. z.B. Nrr. 154, 192, 193, 194†, 196†. »
  171. Nrr. 159, 160, 215»
  172. Nrr. 186, 245†, 248»
  173. Weitere Stifternennungen, die in einigen Fällen sogar als eigene Stifterinschriften ausgeführt sind, weisen die Nrr. 150†, 164†, 182, 193, 194†, 195, 247 und 248 auf. »
  174. So ist z.B. in Mainz das Totenlob schon in den ersten 20 Jahren des 16. Jahrhunderts in mehreren Inschriften wieder vorhanden, und eine Inschrift des Zeitraums enthält auch ein Memento mori, vgl. DI 2 (Mainz) Nrr. 278, 300, 309, 1105, 1107 (Memento mori); in Heidelberg ist das Totenlob in Inschriften von 1512 und 1537 nachweisbar, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 205†, 233†. »
  175. Vgl. Valentinitsch, Aussage 283. »
  176. Valentinitsch, Aussage 278-282; vgl. dazu Machilek, Frömmigkeitsformen 177f. »
  177. Nrr. 30, 32, 33, 46, 145, 146, 157, 173»
  178. Nrr. 56, 71, 77, 79, 114»
  179. Nrr. 33, 35, 46, 56, 66, 77, 79, 152; vgl. Valentinitsch, Aussage 282 u. 286f. »
  180. Eine Ausnahme ist Nr. 50 mit der Wiederholung des Hirschhorner Wappens und einer besonderen Wappenanordnung. »
  181. Nrr. 159, 160, 170†, 192»
  182. Eine ähnliche Konzentration figürlicher Grabdenkmäler läßt sich erst wieder in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in der Hirschhorner Karmeliterkirche nachweisen. »
  183. Nrr. 30, 32, 35»
  184. Vgl. auch Schmidt, Mittelalterliche Grabmaltypen 303. »
  185. Die Probleme, die sich durch die Ableitung des Epitaphs aus der Tumbenplatte für die Schriftanbringung ergaben, dokumentiert besonders deutlich das Epitaph für Schenk Philipp I. von Erbach (†1461) und seinen Sohn Georg I. (†1481) in der Stadtkirche Michelstadt, vgl. Nikitsch, Michelstadt 117, Nr. 45 mit Taf. 20. »
  186. Milendunck, Historiae fol. 572r-v; vgl. Nr. 77»
  187. Vgl. Schmidt, Mittelalterliche Grabmaltypen 300f. »
  188. Vgl. z.B. Nrr. 154, 179, 182, 193, 195»
  189. Vgl. etwa die Nrr. 148, 153, 155, 174»
  190. Die Zweit- und Drittverwendungen wurden nicht berücksichtigt. »
  191. Archiv der Verbandsgemeindeverwaltung Kirn-Land Nr. 2-13-3, freundlicher Hinweis von Herrn Hans-Werner Ziemer, Hennweiler. »
  192. Einsingbach, Kdm. 141 mit Abb. 174; zur Identifizierung vgl. G. Körner, Das Epitaph des unbekannten Ritters in der evangelischen Kirche zu Birkenau, in: Geschbll. Kreis Bergstraße 26 (1993) 222-229; sein Epitaph befindet sich in Weinheim, vgl. DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 138. »
  193. Eine Ausnahme im übrigen Bestand stellt das Epitaph der Anna Tuchscherer (Nr. 210) mit dem Brustbild einer Frau in Halbrelief dar. »
  194. Zu dieser auf Glocken häufigen Inschriftenart vgl. Otte, Glockenkunde 44-48; Walter, Glockenkunde 220f. »
  195. Vgl. S. Thurm, Lothringische und elsässische Wandergießer in Südwestdeutschland in der Zeit von 1460-1560, in: Kunstspiegel 2,2 (1980) 111-122, hier 111; Thurm, Hans Lamprecht 413f. »
  196. Vgl. Ehrentraut, Bleierne Inschriftentafeln 217ff. »
  197. Vgl. Nrr. 198†, 199†; vgl. auch die Inschrift Nr. 128†, die in der gleichen Art gestaltet ist, obwohl sie sich nicht auf einem Totenschild befand. »
  198. Henkelmann, Bensheim 35. »
  199. Vgl. dazu Kap. 2.1. und die Beiträge in: Materielle Kultur und religiöse Stiftung im Spätmittelalter (Österreichische Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Klasse, Sitzungsberichte 554) Wien 1990. »
  200. Nach der Lehre Luthers bewirkten gute Taten und Stiftungen keine größere Gnade vor Gott, vgl. K.-H. zur Mühlen, Luther II. Theologie, in: TRE 21 (1991) 540f. und 544-547. »
  201. Vgl. Nrr. 69, 167, 168, 177, 203†, 220, 231»
  202. Nr. 203†, Rathaus, Nr. 231, Kirche. »
  203. Nrr. 29, 78, 83, 142»
  204. W. Müller, Urkundeninschriften des deutschen Mittelalters (Münchener Historische Studien, Abt. Geschichtl. Hilfswissenschaften 13) Kallmünz 1975, 2 scheidet die Heppenheimer Inschrift aus den Urkundeninschriften aus, doch vermag seine Unterscheidung nicht zu überzeugen. »
  205. Vgl. CL I 6a, 278, Anm. 1; eine urkundliche Grenzbeschreibung ist CL I 21, 302f. »
  206. Zu Hans Lamprecht und seiner Schule vgl. Thurm, Hans Lamprecht 413ff. »
  207. Thurm, Hans Lamprecht 414-416 mit Taf. IV-IX. »
  208. Vgl. Deutscher Glockenatlas Baden 22f. und Nrr. 281, 1543, 1549. »
  209. Vgl. Becksmann, CVMA Deutschland II,1 LXIf. und Becksmann, CVMA Deutschland I,2 LVIIf., 100f., 110f., 105f.; zur Person des Hans Konberger (Kamberger) vgl. A. Seeliger-Zeiss, Lorenz Lechler von Heidelberg und sein Umkreis. Studien zur Geschichte der spätgotischen Zierarchitektur und Skulptur in der Kurpfalz und in Schwaben (Heidelberger Kunstgeschichtliche Abhandlungen NF 10) Heidelberg 1967, 196-198. »
  210. Schupp, Wandmalerei 136 u. 140-143, allerdings mit Fehlinterpretation der Darstellung in der Torhalle; DI Rheingau-Taunus-Kreis Nr. 145»
  211. Vgl. Schoenberger, Ratgeb-Studien 71-73. »
  212. Von einem Meister HF stammt auch das aus Holz gefertigte Epitaph für Sebastian Werner von Kellenbach und seine Frau Waldtburg in Meisenheim von 1593, vgl. DI 34 (Bad Kreuznach) Nr. 392. Der Aufbau des Epitaphs erinnert an die Neckarsteinacher Epitaphien, doch ergeben sich aufgrund des unterschiedlichen Materials und der beim Meisenheimer Epitaph erhaben ausgeführten Inschrift kaum Vergleichsmöglichkeiten. Zudem stehen die Buchstaben der Meistersignatur in Meisenheim in Ligatur, so daß es zweifelhaft bleibt, ob es sich um denselben Meister handelt. »
  213. Schweitzer, Grabmäler 23 u. 25. »
  214. Seeliger-Zeiss, Rittergrabmäler 142-146 u. 163f. »
  215. Schweitzer, Grabmäler 62-64; Schnellbach, Plastik 125; Schaum-Benedum, Figürliche Grabsteine 131f. »
  216. Vgl. Einleitung Kap. 5.3. »
  217. Nrr. 234, 237, 250»
  218. Arens, Baugeschichte 16f. »
  219. Arens, Baugeschichte 17 und 23, Anm. 33. »
  220. Vgl. Nrr. 1-8»
  221. Vgl. dazu auch Scholz, Karolingische Buchstaben passim. »
  222. Vgl. Die karolingischen Miniaturen II. Die Hofschule Karls des Großen, ed. W. Koehler, Berlin 1958, 22 mit Taf. II 4a-b, 5, 6, 7a; 42 mit Taf. II 31; 49 mit Taf. II 33, 38f.; 70 mit Taf. II 82, 84, 88f. »
  223. Annales Laureshamenses 28 (MGH SS 1, 36); vgl. Neumüllers-Klauser, Corvey 131 mit Abb. 99 und die Abbildung bei Beckwith, Byzantine Influence Abb. 11. »
  224. Vgl. hierzu DI 27 (Würzburg) Nr. 1 mit Abb 1a-1d; Herrmann, Megingoz 133-162, bes. 155-162. »
  225. Bischoff, Karolingische Inschriftensteine 263f. mit Taf. 80. »
  226. Neumüllers-Klauser, Corvey 131 mit Abb. 100. »
  227. Lupus, ep. 5 (MGH Epp. 6, 17): „Praeterea scriptor regius Bertcaudus dicitur antiquarum litterarum, dumtaxat earum quae maxime sunt et unciales a quibusdam vocari existimantur, habere mensuram descriptam. Itaque si poenes vos est, mittite mihi eam per hunc, quaeso pictorem, cum redierit, scedula tamen diligentis- sime sigillo munita”. »
  228. Herrmann, Megingoz 160f. mit Abb. 11; Neumüllers-Klauser, Corvey 135f. mit Abb. 105. Es handelt sich um die Handschrift Bern, Burgerbibliothek Ms. 250, Calculus des Victorius Aquitanus, fol. 11v. »
  229. Neumüllers-Klauser, Corvey 132 mit Abb. 102; Herrmann, Megingoz 157-159 mit Abb. 8 und 9. »
  230. Neumüllers-Klauser, Corvey 135-138 u. 127 mit Anm. 2. Für die Frühdatierung spricht vor allem, daß alle Rahmenteile der Tafel in Zweitverwendung angebracht sind und die Platte dem Westwerk bereits während des Baues eingesetzt wurde. »
  231. Neumüllers-Klauser, Corvey 135. »
  232. CIMAH II, Nr. 49 mit Taf. 23, Abb. 63-64; Nr. 50 und Nr. 51 mit Taf. 24, Abb. 65-66. »
  233. Lebek, Witgar 73-85; vgl. auch, allerdings mit unzutreffender Lesung, Bischoff, Karolingische Inschriftensteine 264-266 mit Taf. 82 u. 83. »
  234. CIFM 14 (Bouches-du-Rhône) Nr. 47, 84f. mit Taf. XXVII, Abb. 56. »
  235. CIFM 1,1 (Poitiers) Nr. 84, 103f.; vgl. auch die Grabinschrift des Subdiakons Arnulf (892): CIFM 16 (Drôme) Nr. 24, 127 mit Taf. XLII, Abb. 86. »
  236. Vgl. die bei Nr. 7, Anm. 4 genannten Beispiele. »
  237. DI 29 (Worms) Nr. 21 mit Abb. 8. »
  238. Böcher, Kunst Nr. 58, 277f. mit Abb. 142. »
  239. DI 2 (Mainz) Nr. 17. »
  240. Dasselbe gilt für die einzige erhaltene Glocke des 14. Jahrhunderts, vgl. Nr. 38»
  241. Vgl. vor allem Koch, Frühhumanistische Kapitalis 337-345; Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften 315-328; vgl. auch Kloos, Einführung 153-156; R. Fuchs, Übergangsschriften, in: Epigraphik 1988, 331-336; M. Steinmann, Überlegungen zu „Epigraphische Schriften zwischen Mittelalter und Neuzeit”, in: Epigraphik 1988, 329f. »
  242. Koch, Frühhumanistische Kapitalis 343f.; Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften 316f.; Kloos, Einführung 156-158. »
  243. Eine Ausnahme bildet die Birkenauer Glocke von 1510, die aber von Hans von Winterberg aus Frankfurt gegossen wurde, vgl. Nr. 94»
  244. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 138, 139, 167. Bei Nr. 138 und Nr. 139 handelt es sich um Mischinschriften mit Formen aus der Kapitalis und der frühhumanistischen Kapitalis. »
  245. Die Inschrift zeigt sonst reine Kapitalisformen, vgl. DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 95; die Glasscheibe aus der ehemaligen Chorverglasung der evangelischen Kirche in Dühren (bei Sinsheim) mit der Verkündigung an Maria und einer Inschrift in frühhumanistischer Kapitalis wurde mit großer Wahrscheinlichkeit von einer Werkstatt in Speyer ausgeführt, vgl. a.a.O. Nr. 249 und dazu Becksmann, CVMA Deutschland II,1 23f. »
  246. Vgl. Nr. 109, bei Anm. 19. »
  247. Vgl. Koch, Frühhumanistische Kapitalis 344, der zudem in Abb. 17 noch das Beispiel einer frühhumanistischen Kapitalis von 1589 aus Hartberg (Steiermark) anführt. »
  248. Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften 325, Anm. 56. »
  249. Vgl. Kajanto/Nyberg, Papal Epigraphy 34-39; S. Düll, Das Grabmal des Johanniters Pietro da Imola in S. Jacopo in Campo Corbolini in Florenz. Zur Renaissance-Kapitalis in erneuerten Inschriften des Trecento, in: Mitteilungen des kunsthistorischen Institutes in Florenz 34 (1990) 101-122, bes. 104-108; Bornschlegel, Renaissance-Kapitalis 217f. »
  250. Vgl. oben 5.1. »
  251. M. Steinmann, Die humanistische Schrift und die Anfänge des Humanismus in Basel, in: Archiv für Diplomatik 22 (1976) 376-437, hier 381 u. 387. »
  252. Kajanto/Nyberg 39f. »
  253. Bornschlegel, Renaissance-Kapitalis 218f.; DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) XIXf. »
  254. Die aus dem Jahr 1517 stammende Kapitalisinschrift auf einer der Ersheimer Scheiben wird hier nicht berücksichtigt, da sie vermutlich in Heidelberg gefertigt wurde, vgl. Nr. 107»
  255. Nrr. 147, Inschrift (B), 154, 167, 168, 225, 243»
  256. Vgl. Nrr. 172, 175, 182, 184, 187, 218, 243, 248»
  257. Bis 1650 kommt das U noch in vier weiteren Inschriften vor, vgl. Nrr. 211, 215, 222, 236»
  258. Vgl. etwa DI 12 (Heidelberg) Nrr. 566, 574, 600. »
  259. Bischoff, Paläographie 163-174. »
  260. Eine Darstellung des Eindringens der gotischen Minuskel in die Wand- und Glasmalereien fehlt noch, vgl. Neumüllers-Klauser, Schrift 64. »
  261. Das früheste bekannte Beispiel ist die Inschrift einer Doppelgrabplatte von 1261 in der ehemaligen Abtei Ourscamp, vgl. Neumüllers-Klauser, Schrift 64-66; in Deutschland finden sich im 13. und zu Beginn des 14. Jh. einzelne Inschriften, deren Minuskel aber noch nicht der sonst üblichen Textura entspricht; diese Frühformen bedürften dringend einer Aufarbeitung. »
  262. DI 2 (Mainz) Nrr. 34, 37; Neumüllers-Klauser, Schrift 63 u. 66. »
  263. Vgl. künftig V. Kessel, „Und sal eynen redelichen Sarcke uff das Grabe lassen havven”. Bemerkungen zu den Mainzer Erzbischofsgräbern von Siegfried III. von Eppstein (†1249) bis Konrad von Dhaun (†1434), in: Kunst in Hessen und am Mittelrhein 34 [im Druck]. »
  264. Neumüllers-Klauser, Schrift 66-68. »
  265. Vgl. künftig DI Rheingau-Taunus-Kreis; DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 18; DI 12 (Heidelberg) Nr. 57; Gabsheim (Alzey-Worms) nach Autopsie von Dr. Rüdiger Fuchs, Mainz; DI 23 (Oppenheim) Nr. 43; DI 29 (Worms) Nr. 206 und LXIXf. »
  266. Vgl. die Nrr. 35, 40, 42, 50»
  267. Nur die Inschrift für Engelhard I. weist ein versales I auf. »
  268. Vgl. Nrr. 30, 32, 33, 35»
  269. Auch die 1517 für die Ersheimer Kapelle geschaffenen Glasscheiben zeigen v und w mit gerundeter linker Haste, doch entstanden sie vermutlich in Heidelberg, vgl. Nr. 107»
  270. Die nur eine einzige Versalie enthaltende Inschrift für die 1542 verstorbene Appolonia Bock von Gerstheim (Nr. 125) ist in dieser Hinsicht eine Ausnahme. »
  271. Vgl. DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 282; DI 12 (Heidelberg) Nr. 306. »
  272. Zahn, Beiträge 10-14; DI 13 (Nürnberg 1) XXII; vgl. auch Fichtenau, Lehrbücher 25-28; Bischoff, Paläographie 179. »
  273. Zahn, Beiträge 14f.; Fichtenau, Lehrbücher 26f.; DI 29 (Worms) LXXI»
  274. Zahn, Beiträge 15f.; DI 13 (Nürnberg 1) XXII; Bischoff, Paläographie 179. »
  275. DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 115; DI 12 (Heidelberg) Nr. 265. »
  276. Vgl. die Nrr. 174, 193, 202, 210, 215»
  277. Vgl. Kloos, Einführung 2f. und Einleitung Kap. 1. »
  278. Dies gilt für den Gedenkstein für Ulrich von Kronberg, den sogenannten Schlagenstein, der heute im Heppenheimer Rathaus steht. Er befand sich früher in Laudenbach und ist ediert in DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 52; der Hauptaltar (Sammlung Münzenberger) und der Kreuzaltar in der katholischen Kirche Mörlenbach gehören ebenfalls nicht in das Kreisgebiet, vgl. zum Hauptaltar R. Eberle, Spätgotische Skulpturen aus der Werkstatt des Ulmer Bildhauers Michel Erhart in der Mörlenbacher Pfarrkirche, in: Geschbll. Kreis Bergstraße 19 (1986) 9-42. »
  279. Hier sind vor allem zu nennen: das Schriftband eines Propheten in der Lünette auf der Südseite des Gewölbes der Ersheimer Kapelle, ein in der Treppe zur Annakapelle der Karmeliterkirche vermauertes Fragment, ein in der Karmeliterkirche links im Triumphbogen vermauertes Fragment sowie ein außen in der Südwand des Langhauses der katholischen Kirche in Mörlenbach eingemauertes Fragment. »
  280. Dammann, Kdm. 29; Einsingbach, Kdm. 107 mit Abb. 97. »
  281. Die Inschrift ist ediert bei Dammann, Kdm. 29. »
  282. H. Winter, Heppenheim an der Bergstraße. Von fränkischer Fliehburganlage zur Hauptstadt des Oberamtes Starkenburg. Beschreibung und Baugeschichte des Kurmainzer Amtshofes, Heppenheim 1934, 19f. und Taf. V. »
  283. Vgl. zu ihm K. G. Kaster, Berthold der Lombarde, in: LCI 5 (1973) 396. »
  284. Zu ihm vgl. Nr. 92»
  285. Vgl. zu ihm A. A. Strnad, Telesphorus, in: LCI 8 (1976) 422; A. Amore, Telesphorus, in: LThK (1964) 1347. »
  286. Vgl. Smet/Dobhan, Karmeliten 84. »
  287. Zu lesen ist nur noch: [...]TASIUS [...]. »
  288. Freundlicher Hinweis von Frau Susanne Kern, Mainz. »
  289. Franz, Geschichte der Stadt Hirschhorn 129 u. 90; die bisher unedierte Inschrift lautet: [...] / HERR • CONRAD • WILDT / VON • OSTERBVRGKHEI(M) / MAINTZISCHER / CHVRF(ÜRSTLICHER) • BVRGVOIGT / VFF • HIRSCHHORN IN / GOTT • SEELIGLICH ENTSCHLAFFE(N) • DESSEN / [....GO]TT DE[R] / [...]. »
  290. Vgl. C. Reutter, Die „ABGELÖST-Steine”, in: Geschbll. Kreis Bergstraße 3 (1970) 78. »
  291. Behn, Karolingische Klosterkirche 76. »
  292. Behn, Karolingische Klosterkirche 83. »
  293. Helwich, Ant. Lauresham. 57. »
  294. CL I Kap. 123a, 389f. »
  295. Vgl Nr. 16† bei Anm. 1. »
  296. Vgl. DI 29 (Worms) XLV»
  297. Helwich, Ant. Lauresham. 39. »
  298. So wurde z.B. die am Portal des Treppenturms des Schlosses Schönberg über dem Erbacher Wappen aufgemalte Jahreszahl 1510 nicht aufgenommen, da ihre Ausführung nicht den Gepflogenheiten der Zeit entspricht und eine entsprechende Einritzung nicht nachvollziehbar war. »