Die Inschriften des Landkreises Bergstraße

4. Inschriftenträger und Inschriftenarten

In dem bearbeiteten Bestand überwiegen die dem sepulkralen Bereich angehörenden Inschriften. Die sich ändernden Anforderungen an die Gestaltung des Grabplatzes und an die Memoriafunktion führten zu unterschiedlichen Formen von Inschriften und Inschriftenträgern. In der Forschung entwickelt sich aber erst allmählich eine einheitliche Terminologie für die verschiedenen Phänomene.113) Es ist deshalb erforderlich, einige erläuternde Bemerkungen zu den hier verwendeten Begriffen voranzustellen.

Die Ausdrücke Grabmal, Grabdenkmal und Grabmonument sind gleichbedeutend und werden als übergeordnete Begriffe für alle Arten der Sepulkralkunst verwendet, ohne etwas über die spezifische Form oder Funktion auszusagen.

Bei den unterschiedlichen Arten von Grabdenkmälern lassen sich folgende Haupttypen unterscheiden: [Druckseite XXIV]

Grabplatte - bezeichnet eine hochrechteckige Platte, die ein in den Kirchenboden eingelassenes Grab abdeckt und kennzeichnet. Hauptmerkmale sind die körpergroßen Maße und die in der Regel von Innen zu lesende, im Uhrzeigersinn auf dem Rand umlaufende Inschrift. Die Grabplatte kann auch als Deckplatte eines Sarkophages oder einer Tumba gestaltet sein. Bei letzterer sind die Seiten oft abgeschrägt und mit einer gegen den Uhrzeigersinn umlaufenden Inschrift versehen, die beim Umschreiten gelesen werden muß.114)

Epitaph - bezeichnet ein von vornherein für die Aufstellung oder die Anbringung an der Wand konzipiertes Denkmal, dessen Aussehen und Gestaltung sehr unterschiedlich sein kann. Die verschiedenen Gestaltungsformen führen dazu, daß Epitaphien manchmal kaum von Grab- oder Tumbenplatten zu unterscheiden sind. Im Gegensatz zu diesen markiert das Epitaph aber nicht mehr den eigentlichen Grabplatz, obwohl es sich oft in dessen Nähe befindet.115) Eine Sonderform ist das Kenotaph, das ebenfalls beliebig gestaltet sein kann. Seine Funktion ist es, an den an einem anderen Ort beigesetzten Verstorbenen zu erinnern.

Grabstein - bezeichnet das auf einem Friedhof senkrecht am Begräbnisplatz stehende Denkmal. Seine Gestaltung kann sehr unterschiedlich sein, wodurch eine Abgrenzung vom Epitaph sehr erschwert wird, wenn der ursprüngliche Aufstellungsort unbekannt ist.116)

Totenschild - bezeichnet den aus Holz gefertigten Schild eines Verstorbenen, der mit dessen Wappen und einer Inschrift versehen ist. Der Schild ist normalerweise an der Wand aufgehängt und kann weit vom eigentlichen Begräbnisplatz entfernt angebracht sein.117)

Die Inschriftenarten werden nicht nach ihren Trägern, sondern nach ihrem Inhalt benannt. Auf Trägern aus dem sepulkralen Bereich befinden sich in der Regel Grabinschriften oder Grabgedichte, daneben aber auch Fürbittinschriften, Spruchinschriften und Bibelsprüche. In ähnlicher Weise lassen sich auf Glocken z.B. Meisterinschriften, Herstellungsinschriften und Bibelsprüche unterscheiden.

4. 1. Grabinschrift und Formular, Grabdenkmal

Bevor hier die Funktion und das Aussehen von Grabinschrift, Formular und Grabdenkmal behandelt werden, soll ein kurzer Blick auf die Tradition der Totenmemoria geworfen werden, weil diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung von Grabdenkmälern steht.

Bereits in der Spätantike entwickelte sich in der Theologie die Vorstellung, daß mit dem Tod eines Menschen dessen Schicksal im Jenseits noch nicht entschieden sei. Seit Augustinus war der Nutzen des Gebets für die Verstorbenen durch ihre lebenden Verwandten in Verbindung mit einem eucharistischen Opfer oder Almosen anerkannt.118) Entscheidend beeinflußt wurde die Vorstellung vom Zustand der Seele nach dem Tode durch Papst Gregor den Großen. Er lehrte, daß die Seelen der Verstorbenen Phasen des Verweilens vor ihrer Aufnahme in den Himmel durchzustehen hätten, da ihnen noch die endgültige Läuterung fehle.119) Auf dieser Lehre basierend prägte sich seit dem 8. Jahrhundert die Vorstellung vom Fegefeuer aus, in dem die Seelen ihre Sünden unter Peinigungen und Qualen abbüßen, um so für die Erlangung des ewigen Lebens geläutert zu werden.120)

Die Veränderungen in der Jenseitsvorstellung hatten unmittelbaren Einfluß auf das Totengedenken. Die Vorstellung vom Nutzen der Gabendarbringung und der Gebete für die Seelen der Verstorbenen bewirkte, daß das zunächst private Totengedenken über das Stiftungsrecht immer mehr in den Gemeindegottesdienst eindrang. Die Stifter verpflichteten die Priester zur Sühnung der Sünden durch ihr Gebet und zur commemoratio.121) Allmählich kam auch der Brauch auf, Meßreihen [Druckseite XXV] für Verstorbene zu feiern. Der Anstoß dazu kam von Papst Gregor dem Großen und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Lehre vom Wartezustand der Seelen. Gregor berichtet in seinen „Dialogi” von zwei Fällen, in denen die Seelen der Verstorbenen durch das Lesen mehrerer Messen von ihrer Peinigung erlöst werden.122) Im Zuge der von Gregor angeregten Entwicklung bildeten sich zunächst feste Gedenktage und dann in karolingischer Zeit Gedenkzeiten mit Meßreihen heraus, wobei man sich ausdrücklich auf die Erzählungen Gregors berief. Besondere Bedeutung kam den Totenfeiern beim Begräbnis, dem siebten und dem dreißigsten Tag danach sowie dem Jahresgedächtnis zu.123)

Gebete und Messen waren so zum Sühnemittel für begangene Sünden geworden. Dabei war entscheidend, daß diese Sühne stellvertretend und deshalb auch für einen Toten erbracht werden konnte. Nur durch die Tilgung der Sünden aber war eine Läuterung und damit ein Verkürzung der Leiden im Fegefeuer möglich. Die zahlosen Stiftungen für das Seelenheil in mittelalterlichen Privaturkunden belegen, wie sehr man sich um das Seelenheil sorgte. Die Stifter wollten die Mönche und Kleriker zum Gebet für sich selbst sowie für verstorbene Verwandte und Freunde verpflichten.124)

Diese Entwicklung des Totengedenkens ist stark durch die Veränderung der Bußpraxis beeinflußt worden. Bei der Bußpraxis kam es allmählich zu einer Abgeltung der Buße durch Almosen. Dies führte schließlich zu einem Tausch von Almosen gegen die geistlichen Leistungen der Priester. Die Almosen kamen nun nicht mehr direkt den Armen zugute, sondern zunächst dem Priester. Dieser gewährte dem Sünder dafür die Absolution und feierte die Messe zur Reinigung der Seelen. Er übernahm damit stellvertretend die Sühne der Sünde.125)

Hatte Gregor der Große bereits entscheidende Impulse für die Veränderung der Jenseitsvorstellung und des Totengedenkens gegeben, so leitete er eine weitere wichtige Entwicklung mit seinen Aussagen zur Bestattung in der Kirche ein. Bereits Augustinus hatte die Funktion der Grabdenkmäler erläutert: „Aber aus keinem anderen Grund bezeichnet man das als Denkmäler oder Erinnerungszeichen, was die Gräber der Toten kennzeichnet, als deshalb, weil sie diejenigen, die den Augen der Lebenden durch den Tod entzogen worden sind, damit sie nicht durch das Vergessen auch aus dem Herzen getilgt werden, in Erinnerung rufen und durch die Erinnerung das Gedenken bewirken.”126) Das Gedenken ist deshalb wichtig, weil den Verstorbenen nur nützt, „was wir für sie feierlich durch die Opfer am Altar oder die Opfer der Gebete oder der Almosen erbitten. Doch nützt es nicht allen, für die es geschieht, sondern nur denen, die während ihres Lebens bewirkt haben, daß es ihnen nützt. Aber weil wir nicht wissen, wer diese sind, soll man es für alle Getauften tun, damit keiner ausgelassen wird, zu dem diese Wohltaten gelangen können und sollen.”127) Bei seinen Aussagen zur Bestattung bezieht sich Augustinus allerdings nur auf die Beisetzung „ad sanctos” und in den Grabbasiliken der Märtyrer, die außerhalb der Städte lagen. Gregor hat diese Gedanken offenbar aufgenommen und bezog sie nun allgemein auf die Bestattung in der Kirche. Diese nütze den Seelen der Verstorbenen, da sich die Angehörigen, sooft sie in die Kirche kämen, beim Anblick der Gräber ihrer Toten erinnerten und für sie beteten. Gregor führte den Gedankengang aber noch weiter. Menschen, die sehr viele Sünden begangen hätten, solle man nicht in der Kirche beerdigen, denn dies werde ihnen als weitere schwere Sünde angerechnet, weil sie den Kirchenraum verunreinigten.128) Die Äußerungen Gregors sind in zweifacher Hinsicht bedeutsam. Zum einen wird, basierend auf Augustinus, das Gebetsgedenken der Angehörigen und die Erinnerung daran durch den Anblick des Grabes als nützlich bezeichnet, zum anderen wird die lange umstrittene und immer wieder untersagte Bestattung in der Kirche129) von höchster Stelle als zulässig [Druckseite XXVI] bezeichnet, wenn sie auch Personen vorbehalten bleiben sollte, die ein Begräbnis in der Kirche durch ihr christliches Leben verdient hatten.

Gregors Äußerungen scheinen in der Folgezeit zu einer Zunahme der Bestattungen in der Kirche geführt zu haben. Im 8. und 9. Jahrhundert häufen sich in den Kirchenrechtsquellen die Bestimmungen zum Begräbnis in Kirchen. Sie orientieren sich im wesentlichen an den Aussagen Gregors des Großen und behalten die Bestattung im Kirchenraum zumeist Priestern und durch ihren christlichen Lebenswandel herausragenden Laien vor.130) Tatsächlich sind aber bereits zur Zeit Gregors des Großen Verkäufe von Grabplätzen in der Kirche durch die Priester nachweisbar. Die seitdem feststellbaren zahlreichen Verbote dieser Praxis belegen, wie begehrt ein Grabplatz in der Kirche war. Sie machen zudem deutlich, daß ein Begräbnis in der Kirche nicht den besonders Frommen vorbehalten blieb, sondern denen, die es sich leisten konnten.131) Bereits zu Anfang des 9. Jahrhunderts beklagte Bischof Theodulf von Orléans, daß der Brauch, die Toten in der Kirche zu bestatten, die Kirchen in Friedhöfe verwandle.132) Gleichzeitig kommt auch eine neue Totenmesse auf. Während das Missale aus Bobbio (um 700) für das Totengedächtnis nur die Missa pro defunctis enthält,133) findet sich bereits im sogenannten Gelasianischen Sakramentar vom Anfang des 8. Jahrhunderts eine Missa in coemeteriis. In dieser Messe wird speziell für die in und an der Kirche bestatteten Verstorbenen gebetet.134) Der Bestattungsordo „De migratione animae”, der in dem um 800 geschriebenen Codex Berol. Phillipps 1667 überliefert ist, setzt zudem die Bestattung in der Kirche ausdrücklich voraus.135)

Bei den sich häufenden Bestattungen in der Kirche wurde es notwendig, entweder den Grabplatz des Einzelnen durch einen Sarkophag kenntlich zu machen,136) oder wenigstens durch ein Epitaph an die Bestattung zu erinnern.137) Dabei kam den Inschriften entscheidende Bedeutung zu, weil sie den Namen des Verstorbenen und in der Regel auch den Sterbetag nannten. Die Vergegenwärtigung des Namens stellte den Toten in die Gemeinschaft der Lebenden hinein und forderte diese zum Gebet auf.138) Ein Beispiel aus der vielleicht noch vor 700 geschriebenen Vita des heiligen Amatus († nach 628), Abt von Remiremont, verdeutlicht die Funktion der Inschriften. Im Bewußtsein seines [Druckseite XXVII] bevorstehenden Todes hatte sich Amatus fast ein Jahr lang durch ständige Bußübungen auf sein Ableben vorbereitet. Zudem ließ er für sich ein Grab im Eingangsbereich der Basilika schaffen, über dem ein von ihm selbst verfaßtes Epitaph angebracht wurde. Es enthielt die Aufforderung an alle Kirchenbesucher, für Amatus zu beten, damit für seine Sünden, die nicht durch die Buße getilgt worden waren, durch das Gebet vieler das Erbarmen Gottes erfleht werde.139)

Die Anbringung der Inschrift mit Namensnennung hat damit eine ähnliche Funktion wie die Eintragung der Namen in die libri memoriales und in die Nekrologien: Die Aufforderung zum Gebet für das Seelenheil und die Einbeziehung der Toten in die Gemeinschaft der Lebenden.140) Ein gutes Beispiel dafür ist auch die Grabinschrift für Herzog Wilhelm VIII. von Aquintanien. Wilhelm war nach seinem Tod 1086 zunächst im Kapitelsaal des von ihm gegründeten Klosters Montierneuf bei Poitiers bestattet worden, doch wurden seine Gebeine nur ein Jahr später in die Klosterkirche übertragen und dort vor dem Kreuzaltar beigesetzt. Sein Grabplatz wurde mit einem Grabgedicht geschmückt, dessen erstes Distichon die Besucher des Gottesdienstes ausdrücklich zum Gebetsgedenken für den Verstorbenen aufforderte.141) Der Sinn der Umbettung war es offenbar, ein möglichst umfassendes Gebetsgedenken für den Gründer zu sichern.

Bis in das hohe Mittelalter finden sich in den Inschriften häufig, aber keineswegs immer, Gebetsaufforderungen an den Leser.142) Allerdings ist die Gebetsaufforderung den Inschriften durch die Vergegenwärtigung des Toten immanent. Manche Texte umfassen auch eine Fürbitte für den Verstorbenen (Nr. 12†), andere beschränken sich darauf, seine Taten und seine Tugenden zu würdigen und zu loben,143) und bieten damit eine besondere Form der Memoria. Diese verschiedenen Arten der Verewigung sind bis ins hohe Mittelalter hinein nachweisbar.144) Die Texte sind dabei häufig in Hexametern oder in elegischen Distichen abgefaßt. Daneben gibt es aber bereits zu karolingischer Zeit Inschriften, die nur Namen, Titel und Sterbetag nennen und sich damit praktisch nicht von einem Nekrologeintrag unterscheiden.145)

Die Anbringung der Inschriften auf den Trägern ist bis ins 13. Jahrhundert sehr unterschiedlich. Metrische Inschriften sind zwar oft zeilenweise angebracht, doch läßt sich keine Regel für die Gestaltung der Zeilen aufstellen. Die einzelnen Zeilen umfassen oft mehr als einen Vers. Bei Sarkophagdeckeln und Grabplatten befinden sich die Inschriften in ganz verschiedener Form an den unterschiedlichsten Stellen. Zudem fehlen bis ins 11. Jahrhundert figürliche Grabplatten völlig. Die erste figürliche Grabplatte mit Umschrift ist jene des 1080 gestorbenen Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden in Merseburg.146) Im Anschluß daran läßt sich im 12. Jahrhundert dann das allmähliche Aufkommen von Umschriftplatten mit und ohne Figur feststellen.147) Die Texte dieser Platten sind aber alle noch in Hexametern oder Distichen abgefaßt und entsprechen in ihrer Art den oben genannten Typen. Erst gegen Ende des 12. Jahrhunderts zeichnet sich in Deutschland ein Umbruch [Druckseite XXVIII] beim Formular ab. Das neue Inschriftenformular folgt der Formel Anno domini ... obiit N.N. und beschränkt sich nun in der Regel auf das Todesjahr, den Todestag sowie auf den Namen und den Rang des Verstorbenen.148) Gegen Ende des 13. Jahrhunderts hat sich dieses Formular zusammen mit der Anbringung als Umschrift durchgesetzt. Metrische Inschriften werden jetzt selten und bleiben in der Regel hohen geistlichen und weltlichen Würdenträgern vorbehalten.149)

Es stellt sich die Frage, wodurch die Entstehung dieses Formulars bedingt wurde. Die oben vorgestellten Überlegungen haben den Zusammenhang der Entwicklung von Theologie, Liturgie, Kanonistik und Inschriftenproduktion bereits verdeutlicht. Im 12. und 13. Jahrhundert ist nun eine Veränderung der Fegefeuervorstellung zu konstatieren. Zwar muß der These Le Goffs widersprochen werden, die Idee des Purgatoriums sei erst gegen Ende des 12. Jahrhunderts geboren worden,150) aber es bleibt festzuhalten, daß es im 12. und 13. Jahrhundert tatsächlich zu einer „Infernalisierung” der Fegefeuervorstellung kam, wenn sich diese auch weniger auf der hohen theologischen Ebene als vielmehr unterhalb dieser vollzog.151) Die Betonung von Pein und Leiden im Fegefeuer zeigt sich auch in der Veränderung der Gesangstexte der Totenmesse. Während die Gesangstexte des ersten Jahrtausends überwiegend die Parusiehoffnung und das Vertrauen auf die Gnade Gottes widerspiegeln, tritt nunmehr das Leiden und das Grauen als Ausdruck einer tiefen Furcht vor den Peinigungen im Purgatorium hervor.152) Diese Furcht findet auch in einigen Grabinschriften des 13. Jahrhunderts ihren Ausdruck, in denen von einer Abbuße der Sünden nach dem Tode die Rede ist.153) Offenbar führte diese Entwicklung zu dem verstärkten Wunsch nach einer Bestattung in der Kirche. In seinem vor 1291 geschriebenen Rationale divinorum officiorum forderte Wilhelm Durandus, Bischof von Mende, unter Rückgriff auf die alten Bestimmungen, nur besonders verdiente Persönlichkeiten in der Kirche zu bestatten. Die allgemeine Begräbnisstätte solle außerhalb der Kirche liegen.154) Gleichzeitig nahm auch die Zahl der Synodalbeschlüsse wieder zu, die das Bestattungswesen in der Kirche einschränkten.155) Im 14. Jahrhundert brachten dann die Pestepidemien eine neue Einstellung der Menschen zum Tod und eine Vernachlässigung der Totenmemoria mit sich. Angesichts der großen Zahl von Toten wurde auf die üblichen Zeremonien der Totenwache, der Totenmesse und des Begräbnisses sehr bald verzichtet. Die Folge davon war ein sprunghaftes Zunehmen der Testamente, die aus Sorge um das richtige Begräbnis und die Einhaltung der Memoria diese Punkte bis ins Detail regelten. Gleichzeitig stieg das Verlangen nach einer Bestattung in der Kirche weiter an.156) Die Notwendigkeit dieser Vorkehrungen ergab sich aus der Vorstellung, daß man eben nur mit Hilfe der Lebenden durch Messen und Gebete aus dem Fegefeuer erlöst werden konnte.

Die gesteigerte Sorge um den richtigen Vollzug der Totenmemoria führte möglicherweise zur Entstehung des neuen „Anno domini-Formulars” auf der Grabplatte, das alle wichtigen Daten [Druckseite XXIX] enthielt. Dies könnte damit zusammenhängen, daß der Besuch des Grabes im Anschluß an die Missa pro defunctis und an bestimmte Gebete offenbar zum festen Bestandteil der Liturgie wurde.157) Das in übersichtlicher Form angebrachte neue Formular erleichterte die Auffindung des richtigen Grabes, an dem wichtige weitere Handlungen der Totenmemoria vorgenommen wurden, wie z.B. die Bedeckung des Grabes mit einem Grab- oder Anniversartuch oder das Anzünden von Anniversarkerzen.158) Da an jedem Grab unterschiedliche Handlungen vorgenommen wurden, scheint man sich bei großen Grablegen noch zusätzliche Erkennungshilfen geschaffen zu haben. Darauf lassen die Beobachtungen schließen, die Rüdiger Fuchs an Grabplatten aus dem Wormser Andreasstift und dem Martinsstift machte. Mehrere Grabplatten sind dort zusätzlich mit ein oder zwei großen Buchstaben gekennzeichnet, die, wenn auch nur in einem Fall nachweisbar, in entsprechenden Unterlagen der Stifte ihre Entsprechung gehabt haben müssen. So ließ sich leicht nachprüfen, welche Handlungen an welchem Grab zu vollziehen waren und welche Einkünfte dafür zur Verfügung standen.159) Den Zusammenhang zwischen der Inschrift und der Sorge um den richtigen Vollzug des Totengedenkens macht auch das Testament des Speyerer Magisters Heinricus Marcius aus dem Jahr 1331 deutlich. Marcius fordert, man solle sich bemühen, die Anniversare seines Vaters, seiner Mutter und seines Onkels, die in verschiedenen Kirchen bestattet sind, an den Tagen abzuhalten, welche die in ihre Grabmäler eingehauenen Inschriften angeben. Dabei solle wie üblich unter anderem bei der Vesper das Grab besucht und dort eine Kerze aufgestellt werden.160)

Der erste Beleg für die Verwendung des „Anno domini-Formulars” im Landkreis Bergstraße stammt aus dem Jahr 1333.161) Das Formular dominiert bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts und hält sich bis ins 17. Jahrhundert sowohl auf Grabplatten als auch auf Epitaphien. Es wird auch für die seit etwa 1480 immer häufiger werdenden deutschsprachigen Grabinschriften verwendet (Nrr. 66, 71). Dabei bleibt die Grundstruktur des Formulars unverändert. Die Verknüpfung des „Anno domini-Formulars” mit einem Grabgedicht in elegischen Distichen, wie man es auf der Grabplatte des Priesters Jakobus Eselknecht (†1482) findet (Nr. 67), stellt eine absolute Ausnahme dar. Ebenso ungewöhnlich ist es, daß sich auf der Grabplatte für Konrad Stumpf von Schweinberg und seine Frau (Nr. 54) keine Grab-, sondern eine Rechtsinschrift befindet, mit der ein bestimmter Grabplatz beansprucht wird. Diese Inschrift dokumentiert in besonderer Weise die Sorge um eine Bestattung in der Kirche.

Die Veränderungen der Inschriftentexte betreffen vor allem die verwendeten Formen der Datierung, Standesbezeichnungen und Fürbittenformeln. Die Angabe des Tagesdatums erfolgt zunächst entweder nach Heiligenfesten oder nach dem römischen Kalender. Die Nennung von Monatstagen erscheint zum erstenmal auf der Grabplatte des Johannes Pavey (†1436).162)

Hinsichtlich der Verwendung von Standesbezeichnungen und Epitheta läßt sich bei den Inschriften des 14. und 15. Jahrhunderts feststellen, daß bei Adeligen (z.B. armiger, burggravius, domicella, domicellus, miles) und Geistlichen (z.B. canonicus, lector, pastor, primissarius, prior) zunächst nur die reine Standes- oder Funktionsangabe zum Namen tritt.163) Die Verbindung der Standesbezeichnung mit einem Epitheton (strenuus) ist im 14. Jahrhundert nur in der Inschrift für den 1361 verstorbenen Engelhard von Hirschhorn nachweisbar (Nr. 30). Erst in der um 1436 entstandenen Inschrift für Hans V. von Hirschhorn (†1426, Nr. 50) wird wieder ein Epitheton verwendet. Die nächsten Belege stammen von 1445 (Nr. 53) und 1457 (Nr. 56). Ab 1482 (Nr. 66) ist das Hinzutreten eines Epithetons wie strenuus, ehrsam, fest regelmäßig zu beobachten. [Druckseite XXX]

Bei Geistlichen lassen sich die Epitheta honorabilis bzw. venerabilis zum erstenmal in der Inschrift für den 1454 verstorbenen Konrad aus Bunach (Nr. 55) nachweisen. Danach kommen sie regelmäßig vor.

Die Verbindung des „Anno domini-Formulars” mit der Fürbitte cuius anima requiescat in pace läßt sich im Kreis Bergstraße zum erstenmal auf der Grabplatte des 1400 verstorbenen Albert von Hirschhorn (Nr. 40) und dann regelmäßig ab 1427 nachweisen. Vielleicht ist das späte Aufkommen der Fürbitte im Formular eine Besonderheit des Bistums Worms, da sich die Verwendung der Fürbitte auch in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis erst im letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts und in Worms sogar gesichert erst nach 1400 belegen läßt.164)

Eine auffällige Textveränderung erfährt die Fürbitte bei den deutschsprachigen Inschriften am Ende des 15. Jahrhunderts. Nachdem bei den ersten deutschen Grabinschriften die Fürbitte cuius anima ... übernommen worden war (Nrr. 66, 71), heißt es nun dessen Seele Gott gnädig sei.165) Der deutsche Text gibt damit sehr viel deutlicher der Vorstellung Ausdruck, daß eine Erlösung aus dem Fegefeuer und ein günstiges Urteil beim Jüngsten Gericht ohne die Gnade Gottes nicht zu erlangen sind. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts kommen dann die Wendungen erwartend einer fröhlichen Auferstehung, dem Gott eine fröhliche Auferstehung verleihen wolle und ähnliche Formulierungen auf.166) Möglicherweise schlägt sich hier die neue Auferstehungstheologie Luthers nieder. Luther lehnte das Purgatorium ab und ersetzte die Auffassung, daß die geläuterte Seele ohne den Leib bis zum Jüngsten Gericht bei Gott weile, durch die Vorstellung vom Todesschlaf. Der Glaube an die Auferstehung wurde für ihn ein zentraler Bestandteil des Gottesglaubens.167) Inwieweit die Veränderung des Fürbittentextes auf den Einfluß der Reformation zurückzuführen ist, läßt sich jedoch am Beispiel der Bergstraße nicht klären, da zwischen 1564 und 1635 Beispiele für Grabinschriften von Katholiken fehlen.168)

Einen deutlichen Niederschlag findet die Auferstehungslehre Luthers in der Auswahl der Bibel- und Psalmentexte, die ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zu den Grabinschriften hinzutreten. Diese Texte vermitteln einen zuversichtlichen Auferstehungsglauben wie etwa Philipper 1,21: „Denn Christus ist mein Leben und Sterben ist mein Gewinn.”

Auffälligerweise ist die Verbindung von Bibeltexten mit Grabinschriften nur bei Pfarrern und Bürgerlichen zu beobachten. Die Inschriftenträger sind mit zwei Ausnahmen immer Epitaphien.169)

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts läßt sich eine Veränderung der inschriftlichen Texte feststellen. Die noch dem „Anno domini-Formular” folgende Inschrift des um 1561 enstandenen Epitaphs für Georg von Hirschhorn ist um eine Altersangabe erweitert. Auf dem Grabdenkmal für Hans IX. von Hirschhorn nennt eine zusätzliche Inschrift das Geburtsjahr des Ritters (Nr. 157). Die Inschrift des Epitaphs für den Hirschhorner Bürger Veltin Lutz (†1577) gibt sein Alter an und besagt, daß er der letzte seiner Familie war (Nr. 166). Bei der ebenfalls noch auf der „Anno domini-Formel” basierenden Inschrift für Hans Bleickard I. Landschad von Steinach werden die Todesstunde und seine wichtigsten Ämter genannt. Das Formular wird also um biographische Angaben erweitert.

Vermehrt lassen sich biographische Nachrichten den deutschen und lateinischen Grabgedichten entnehmen, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts aufkommen.170) Besonders häufig werden die Ämter, die Verheiratungen und die Anzahl der Kinder genannt. Drei der deutschsprachigen Gedichte bieten sogar einen regelrechten Lebenslauf des Verstorbenen.171) Der Sinn dieser Inschriften ist es fast immer, das Leben des Verstorbenen als vorbildlich zu beschreiben. Auch drei Prosainschriften enthalten einen Lebenslauf,172) doch sind die biographischen Angaben der übrigen Prosainschriften meist knapper als in den Grabgedichten und nicht so sehr auf die Vorbildfunktion ausgerichtet. [Druckseite XXXI]

Eine Ausnahme unter den Prosainschriften ist die Inschrift für den 1581 verstorbenen Philipp Friedrich von Hirschhorn (Nr. 170†), die vor allem die hervorragenden charakterlichen Eigenschaften des Verstorbenen aufzählt. Eine weitere Inschrift auf dem Epitaph Philipp Friedrichs ermahnt den Leser, des eigenen Todes zu gedenken und so zu leben, daß er eines seligen Lebens bei Gott teilhaftig werde. Damit enthalten die beiden Inschriften zwei weitere neue Aspekte, die sich auch in anderen Inschriften der Zeit feststellen lassen, wenn sie dort auch oft nicht so klar wie hier hervortreten: das Totenlob und das Memento mori, die Erinnerung an die Vergänglichkeit des Menschen. Und noch ein drittes neues Element wird hier faßbar. Am Ende der ersten Inschrift nennt sich Anastasia von Dürn, die Frau Philipp Friedrichs, als Stifterin des Grabmals. Dadurch wird das Grabmal nun auch zu einem Träger der Stiftermemoria.173) Damit lassen sich in den Inschriften des Bearbeitungsgebiets in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts fünf neue Elemente konstatieren: Biographie, Vorbildlichkeit des Lebens, Totenlob, Memento mori und Stifternennung. Dabei sind die ersten drei Aspekte oft miteinander verbunden und nicht immer klar voneinander abzugrenzen. Für alle fünf gilt weiter, daß sie natürlich keine Neuschöpfungen des 16. Jahrhunderts sind, sondern von den frühchristlichen Inschriften bis ins Hochmittelalter nachgewiesen werden können. Es handelt sich also um die Wiederaufnahme älterer Elemente, die zwischenzeitlich durch das „Anno domini-Formular” zurückgedrängt worden waren. Diese Wiederaufnahme geschieht im Kreis Bergstraße relativ spät.174)

Nach diesem Blick auf Formular- und Textgewohnheiten soll die Entwicklung der Grabdenkmäler betrachtet werden. Im 13. Jahrhundert ist eine Zunahme der figürlichen Umschriftplatten und das Aufkommen der nur durch Wappen gekennzeichneten Platten festzustellen. Figuren und Wappen erscheinen auf den Trägern entweder als Relief oder in den Stein eingeritzt. Die Geistlichen werden stets im liturgischen Gewand und die männlichen Angehörigen des Adels in Ritterrüstung dargestellt. Damit verdeutlicht die Figur wie die zum Namen tretenden Standesbezeichnungen und Epitheta die Funktion und die soziale Stellung des Verstorbenen. Beide Aspekte werden natürlich durch die optische Präsentation viel stärker betont. Das Denkmal dient somit nicht nur der Memoria, sondern es soll dem Betrachter den Eindruck vermitteln, daß es sich bei dem Verstorbenen um eine bedeutende Persönlichkeit gehandelt hat.175)

Helfried Valentinitsch kam zu dem Ergebnis, daß durch die Darstellung der Ritter mit Waffen und Rüstung die religiöse Aussage des Grabmals in den Hintergrund tritt.176) Diese Feststellung läßt sich auf den Bestand der Bergstraße nur bedingt übertragen. Während die vollgerüsteten Ritterfiguren im 14. Jahrhundert, in der ersten Hälfte des 15. und in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts keinerlei Zeichen der Frömmigkeit aufweisen,177) sind sie in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stets mit gefalteten Händen dargestellt. Die Figur Philipps II. von Hirschhorn (†1522) trägt sogar einen Rosenkranz.178) Während sich die Haltung der Ritter auf den Denkmälern verändert, erscheinen die adeligen Frauen vom 14. Jahrhundert an bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts, also auch noch in nachreformatorischer Zeit, immer mit gefalteten Händen. Die Frauen sind in üppige, vom Kopf bis zum Boden reichende Gewänder gekleidet.179)

Die Wappen kennzeichnen den Verstorbenen als Angehörigen eines bestimmten Standes und einer bestimmten Familie. Durch die immer ausführlicher werdende Ahnenprobe wird außerdem das standesgemäße soziale Bezugsfeld dokumentiert. Bis weit in das 15. Jahrhundert sind auf den Grabdenkmälern des Bearbeitungsgebiets allerdings immer nur ein oder zwei Wappen vorhanden.180) Erst 1482 kommt zum erstenmal eine Ahnenprobe mit vier Wappen vor (Nr. 66), die dann immer häufiger verwendet wird. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts werden auch Ahnenproben mit 16 Wappen gegeben, die aber die Ausnahme bleiben.181) [Druckseite XXXII]

Die früheste erhaltene figürliche Grabplatte im Kreis Bergstraße ist jene des 1342 verstorbenen Priesters Heinricus (Nr. 24). Bis 1400 sind insgesamt sechs figürliche Platten vorhanden,182) von denen drei als Tumbenplatten konzipiert sind.183) Bei ihnen laufen die Inschriften auf den abgeschrägten Leisten gegen den Uhrzeigersinn um und sind im Umschreiten der Platte zu lesen. In der gleichen Weise laufen die Inschriften auf den Denkmälern für Demut Kämmerer von Worms (†1425, Nr. 47) und für ihren Sohn Eberhard III. (†1427, Nr. 48) um, obwohl sie ohne abgeschrägte Leisten ausgeführt sind und vermutlich als Bodenplatten verwendet wurden. Es ergibt sich hier also eine Vermischung der verschiedenen Konzeptionen, die zeigt, daß bei nicht mehr in situ befindlichen Trägern von der Anbringung der Schrift allein nicht auf die ursprüngliche Aufstellung geschlossen werden kann.184)

An dem kurz nach 1457 entstandenen figürlichen Doppelgrabmal für Kunigunde von Oberstein und Melchior von Hirschhorn (Nr. 56) läßt sich eine neue Entwicklung ablesen. Das in Form einer Tumbenplatte gestaltete Denkmal war offenbar von vornherein als an der Wand aufgestelltes Epitaph gedacht, da für beide Verstorbenen auch Grabplatten vorhanden waren. Da bei der Aufstellung an der Wand die umlaufende Inschrift auf den Schmalseiten nicht mehr zu lesen war, mußte man für die Wanddenkmäler die Konzeption verändern.185) Die Form der Tumbenplatte wurde unter leichter Abänderung der Schmalseiten zunächst weitgehend beibehalten. Die Inschriften brachte man nur noch auf den Längsseiten an. Zwei Beispiele dafür sind das figürliche Epitaph für Irmgart von Handschuhsheim und Hans VIII. von Hirschhorn, das nach Irmgarts Tod 1496 entstand (Nr. 77), sowie das um 1499 gefertigte Epitaph für Mia von Helmstatt und Blicker XIV. Landschad von Steinach. Für Hans VIII. von Hirschhorn ist auch die Grabplatte noch erhalten (Nr. 97). Die Angaben Milenduncks weisen darauf hin, daß damals die Platte für Irmgart von Handschuhsheim ebenfalls noch vorhanden war, da er berichtet, das Epitaph sei in der Nähe ihres Grabplatzes in der Kirche errichtet worden.186) Das gleichzeitige Vorhandensein der Grabplatten läßt erkennen, daß die zur Totenmemoria gehörenden Handlungen weiterhin direkt am Grabe vollzogen wurden. Die an der Wand stehenden Epitaphien waren zusätzliche, besonders ins Auge fallende Gedächtnismäler für die Toten. Die Memoriafunktion der Inschriften blieb damit nach wie vor erhalten. Aus diesem Grund bemühte man sich auch um eine sichtbare Anbringung auf den Längsseiten der Epitaphien. Figur und Wappen behielten natürlich ihren oben beschriebenen Zweck. Das Epitaph übernahm damit stärker repräsentative Aufgaben, während die Grabplatte ihren ursprünglichen Sinn als Grababdeckung und ihre Funktion in der Liturgie behielt. Die Frage, weshalb man überhaupt dazu überging, Epitaphien zu errichten, ist noch ungeklärt. Ein Grund könnte der beengte Kirchenraum gewesen sein, der für repräsentative figürliche Grab- oder Tumbenplatten nur beschränkten Platz bot.187)

Im Bearbeitungsgebiet sind zwischen 1457 und 1550 nur die drei erwähnten figürlichen Epitaphien erhalten, deren Gestalt an der Form der Tumbenplatte orientiert ist. Die übrigen erhaltenen Grabdenkmäler sind Grabplatten. Ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts läßt sich eine Verschiebung in der Überlieferung zugunsten der Epitaphien feststellen. Die zwischen 1561 und 1570 entstandenen Epitaphien Engelhards III. (Nr. 145), Georgs (Nr. 146) und Hans’ IX. von Hirschhorn (Nr. 157) zeigen zudem eine neue Form. Die Figuren stehen jetzt vor Rundbögen bzw. vor einem Architekturrahmen. Die Inschriften sind zeilenweise im Aufsatz und in der Sockelzone angebracht. Parallel dazu vollzieht sich die oben behandelte Veränderung der Inschriftentexte. Diese macht sich allerdings besonders bei den jetzt aufkommenden nichtfigürlichen Epitaphien bemerkbar, bei denen die Inschrift zum beherrschenden Element wird. Das eindrucksvollste Beispiel dafür ist das ohne die Überschrift 110 Zeilen umfassende Epitaph für Hans III. Landschad von Steinach, das 1572 entstand (Nr. 160). Aber auch von lutherischen Geistlichen und aus dem bürgerlichen Bereich sind textreiche Epitaphien erhalten.188) [Druckseite XXXIII]

Bei den Grabplatten macht sich ebenfalls ein Wandel bemerkbar. Das Plattenfeld wird jetzt oft für die Inschriftenanbringung mitgenutzt, um die umfangreicheren Texte unterzubringen.189) Da nur sehr wenige Grabdenkmäler in situ erhalten sind, ergibt sich aus dieser Entwicklung ein Problem für die Unterscheidung zwischen Grabplatte und Epitaph. Manche Epitaphien sind nämlich nach der Form der Grabplatten und mit der dort gebräuchlichen Art der auf den Leisten umlaufenden Inschrift gestaltet. So ist das Epitaph für Wilhelm Schumann (Nr. 182) von einer Grabplatte nicht zu unterscheiden, und nur der Inhalt der Inschrift (B) weist auf eine Aufstellung als Epitaph hin. Auch bei dem Epitaph für Jakob Bach (Nr. 215) wurde die Grundform der Grabplatte verwendet, die hier jedoch mit einem Aufsatz verbunden ist. Bei dem Epitaph der Anna Wallenberger (Nr. 218) sprechen nur die kleinen, nicht körpergroßen Abmessungen gegen eine Grabplatte.

Betrachtet man in der Zeit zwischen 1550 und 1650 die Grabmäler, deren Beschreibung als Grabplatte oder Epitaph einigermaßen gesichert erscheint, so ergibt sich ein auffälliges Ergebnis: 40 Epitaphien stehen nur 16 Grabplatten190) gegenüber. Man sollte sich jedoch hüten, daraus auf einen zunehmenden Verzicht der Verwendung von Grabplatten zu schließen, auch wenn diese in der evangelischen Kirche keine liturgische Funktion mehr besaßen. Vielmehr wurde bei den Bestattungen in der Kirche der Grabplatz nach wie vor durch eine Grabplatte bedeckt und markiert. Zusätzlich wurde dann oft noch ein Epitaph angebracht. Dies belegen das Epitaph und die Grabplatte für Philipp Heimreich aus Weinheim (Nrr. 234, 235†) sowie das 1635 abgefaßte Testament des wild- und rheingräflichen Rates und Amtmannes Ulrich Fabry. Er bestimmte, ihn in der Kirche in Simmern unter Dhaun (Simmertal, Lkrs. Bad Kreuznach) zu begraben. Dabei solle „mein Grab mit einem Stein, darauf mein Nahm, Ambt, Alter, Zeit meines Absterbens, sauber gehauen, bedeckt und hernacher zu ehester Möglichkeit ein Epitapium ... in ged. Kirche an ein bequemer Platz von Steinwerk aufgerichtet werden”.191) Die geringere Überlieferungsdichte bei Grabplatten ist wohl eher darauf zurückzuführen, daß die im Kirchenboden liegenden Grabplatten der Zerstörung durch Abtretung und durch Umbaumaßnahmen besonders ausgesetzt waren.

Abschließend soll noch ein besonderes Merkmal des Bestandes erwähnt werden. Sieht man von dem Epitaph des Wolf Wambolt von Umstadt (†1578) in der evangelischen Kirche in Birkenau ab, dessen Inschrift verloren ist,192) sind figürliche Grabplatten und Epitaphien zwischen 1500 und 1650 nur in der Hirschhorner Karmeliterkirche vorhanden.193) Dies könnte natürlich ein Überlieferungszufall sein. Dagegen spricht aber, daß die gut erhaltene Grablege der Landschaden von Steinach in dieser Zeit bei 13 überlieferten Grabmälern kein einziges figürliches Denkmal aufweist. Möglicherweise gab man ausführlichen Texten den Vorzug vor einer figürlichen Darstellung.

4. 2. Sonstige Inschriftenarten und Inschriftenträger

Nach den Grabinschriften sind Inschriften auf Glocken im Bearbeitungsgebiet zahlenmäßig am stärksten vertreten. Da der Bestand mit 13 Inschriften trotzdem sehr gering ist, lassen sich aus dem Material keine weiterführenden Schlüsse ziehen. Mit einer Ausnahme (Nr. 78) bewegen sich die Inschriftentexte im Rahmen der auf Glocken vielfach üblichen stereotypen Texte.

Für das 14. Jahrhundert sind zwei Glocken aus Bensheim (Nr. 31†) und aus Neckarsteinach überliefert (Nr. 38). Die in gotischer Majuskel ausgeführten Inschriften sind in beiden Fällen von Stegen eingefaßt, die keine weiteren Zierelemente aufweisen. Während die Bensheimer Glocke als einzige des Bestandes eine reine Herstellungsinschrift trägt, wird auf der Neckarsteinacher Glocke der Beistand der vier Evangelisten gegen Unwetter angerufen.194) Weitere Anrufungen der Evangelisten finden sich auf einer Glocke des 15. Jahrhunderts in Lindenfels (Nr. 85), die nur die vier Namen ohne jeden Zusatz trägt, und auf einer Glocke von 1510 in Schlierbach (Nr. 93). Dort sind die Namen mit einer Meisterinschrift verbunden. Meisterinschriften weisen auch eine Glocke von 1510 in Birkenau (Nr. 94) und eine Glocke von 1515 aus Reichenbach (Nr. 104†) auf. In beiden Fällen tragen die Glocken außer Meisterinschriften auch Namensinschriften. [Druckseite XXXIV]

Die erste Glocke mit einer Minuskelinschrift stammt aus dem Jahr 1404 (Nr. 41). Die Glockenweiheinschrift läuft zwischen Kordelstegen um, die mit schmalen Lilienfriesen verziert sind. Da Glocken mit derartigen Zierfriesen in dieser Zeit fast ausschließlich in den bedeutenden städtischen Zentren Süddeutschlands vorkommen, wurde die Glocke vermutlich von einem unbekannten süddeutschen Glockengießer gegossen.

Die nächste datierte Glocke stammt aus dem Jahr 1479 und befand sich ursprünglich in der Darsberger Kapelle (Nr. 63). Mit dem Engelsgruß an Maria aus dem Lukasevangelium (Lc. 1,28) trägt sie eine für diese Zeit typische Glockeninschrift. Diese Inschrift findet sich auch auf einer weiteren Glocke aus der Darsberger Kapelle. Sie ist undatiert, entstammt aber sicher dem 15. Jahrhundert (Nr. 84). Der Engelsgruß ist noch für eine verlorene Glocke von 1515 aus Gadernheim (103†) und für eine weitere, ebenfalls verschollene und undatierte Glocke aus Reichenbach belegt, die vermutlich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts oder in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts gegossen wurde (197†).

Bemerkenswert ist die Glocke von 1498 in der evangelischen Kirche in Neckarsteinach (Nr. 78). Ist schon die Anbringung von drei Inschriften auf einer Glocke ungewöhnlich, so wird ihr Reiz noch dadurch erhöht, daß sich der Text von Inschrift (C) mentem sanctam spontaneam honorem deo et patrie bis 1498 sonst nicht auf deutschen Glocken nachweisen läßt. Auf französischen Glocken ist diese Inschrift dagegen gut belegt. Da viele Anhaltspunkte dafür sprechen, daß die Glocke von Hans Lamprecht aus Deneuvre (bei Lunéville) oder einem seiner Schüler gegossen wurde, darf man hier wohl einen Einfluß des Meisters sehen, der mit den in Frankreich verwendeten Glockeninschriften vertraut war.195)

Eine Gruppe von Inschriften sehr unterschiedlichen Inhalts sind die Gedenkinschriften. Sie können in den Bereich des Totengedenkens gehören, wie etwa die im Nazariusgrab aufgefundene Bleitafel (Nr. 9†). Diese in das Grab gelegten Inschriftentafeln hatten vermutlich die Aufgabe, die Identifikation des Verstorbenen zu sichern, falls die äußere Kennzeichnung des Grabes verloren ging.196) In den Bereich des Totengedenkens fallen auch die Inschriften auf Totenschilden197) und auf Steinkreuzen (Nrr. 18, 217). Die Steinkreuze erinnern zudem an einen bestimmten Vorfall, der zur Setzung des Kreuzes führte. Bei der Inschrift der Glasscheibe in der Hirschhorner Karmeliterkirche (Nr. 82) verbindet sich die Erinnerung an die verstorbenen Klostergründer mit einer Fürbittinschrift.

Dem militärischen Bereich gehört die Gedenkinschrift an die Belagerung Bensheims von 1504 (Nr. 89) an, in der die Verteidigungsleistung der Stadt gewürdigt wird. Die Stadt selbst wird in der Inschrift nicht genannt. Die Beziehung ergibt sich aus dem ursprünglichen Anbringungsort am Auerbacher Tor, das 1836 abgebrochen wurde.198)

Aspekte verschiedener Inschriftenarten vereinigen die Inschriften an der Bensheimer Friedhofskirche aus dem Jahr 1618 (Nrr. 226-230). Sie dienen in erster Linie dem Andenken der mit der Planung und Finanzierung des Kirchenbaus beauftragten Personen. Durch die Verbindungen mit Bibelsprüchen und Spruchinschriften bewirken sie gleichzeitig ein Memento mori. Da die Inschriften zudem die Fertigstellung des Kirchenbaus durch die Angabe des Vollendungsjahrs 1618 dokumentieren, fließt hier auch ein Element der Bauinschriften ein. Ob die inschriftlich genannten Personen, die nicht alle dem Rat der Stadt angehörten, möglicherweise auch als Stifter verewigt wurden, muß offen bleiben, da entsprechende Hinweise fehlen.

In der Art einer Stifterinschrift ist hingegen die nur sekundär überlieferte Inschrift einer ehemals im Kloster Lorsch vorhandenen Bronzestatue oder eines Armreliquiars verfaßt, laut derer der Ellbogen auf Geheiß Karls des Großen nach seinem Maß gefertigt wurde (Nr. 15†). Diese Angabe ist aber wohl eine Fiktion mit dem Ziel, an die alte und ehrwürdige Tradition des Klosters Lorsch zu erinnern.

Bei der Bedeutung, die Stiftungen im Mittelalter für die Erlangung des Seelenheils und für die Sicherung der Memoria besaßen,199) mag die geringe Zahl der überlieferten Stifterinschriften überraschen. Ein Grund für die geringe Überlieferungsdichte könnte in den zahlreichen Um- und Neubauten [Druckseite XXXV] von Kirchen im 18. und 19. Jahrhundert im Kreis Bergstraße liegen, bei denen oft ein großer Teil der Ausstattung vernichtet wurde.

Den Gegenstand der Stiftung nennen nur die Stifterinschriften des Adolf von Breithard auf einem Bildnis des Bonifatius von 1489 (Nr. 73†) und des evangelischen Pfarrers Johann Sebastian Neisius auf einem Taufbecken von 1633 (Nr. 242). Letzterer gibt in der Inschrift an, er habe „in frommer Ergebenheit ... als Pfarrer des Ortes den Taufstein auf seine Kosten machen lassen.” Die Inschrift betont die Fürsorge des Pfarrers, der keine eigenen Aufwendungen scheut, um den Taufstein für seine Gemeinde zu stiften.200) Die Memoria des Stifters wird durch eine doppelte Namensnennung auf dem Taufstein gesichert.

Bei den übrigen Stifterinschriften sind nur der, oft mit einem Epitheton versehene, Name des Stifters und häufig eine Jahreszahl genannt (Name als Stifterinschrift). Hier ergibt sich der Bezug zur Stiftung nur durch den Ort der Anbringung. Auf diese Weise wurden Petrus Hammel in einem Schlußstein der Wald-Michelbacher Kirche sowie Hans VIII. und sein Bruder Eucharius von Hirschhorn in den Schlußsteinen der von ihnen gestifteten Annakapelle der Karmeliterkirche verewigt (Nrr. 80, 99f.). Auch Georg, Philipp II. und Engelhard III. von Hirschhorn ließen auf einer Konsole des von ihnen gestifteten Chores der Ersheimer Kapelle (Nr. 106) nur ihre Namen anbringen. Weitere Beispiele für diese Form der Verewigung finden sich auf einer Scheibe der Ersheimer Chorverglasung (Nr. 107), auf der 1618 enstandenen Kanzel der Hirschhorner Karmeliterkirche (Nr. 225) und auf einem Taufbecken von 1620 aus Reichenbach (Nr. 233).

Dieses Phänomen bleibt aber nicht auf Stifterinschriften beschränkt, sondern läßt sich auch bei zwei Bauinschriften nachweisen (Nrr. 180, 238). In den übrigen Bauinschriften wird dagegen konkret von der Errichtung oder Vollendung des Bauwerks gesprochen.201) Dabei wird aber nur in zwei Fällen gesagt, um welche Art von Bau es sich handelt.202) In allen übrigen Inschriften wird allgemein von einem Bau oder einem Werk geredet. Die Beziehung zu dem Objekt wird auch hier wieder durch die Anbringung hergestellt. Die genannten Personen sind die Bauherren oder die mit der Bauaufsicht betrauten Personen. Nur in einem Fall ist der ausführende Baumeister erwähnt (Nr. 231). Die Bauinschrift von 1483 an der Neckarsteinacher Kirche ist in gewisser Weise gleichzeitig eine Stifterinschrift, da Blicker XIV. Bauherr und Stifter in einer Person war (Nr. 69).

Eine Vermischung von Texttypen läßt sich auch bei der Fürbittinschrift für den Karmeliterprior Werner Wacker im Kapitelsaal des Hirschhorner Karmeliterklosters feststellen. Durch die Hinzufügung einer Jahreszahl wird die Fürbittinschrift zu einer Bauinschrift, die den Abschluß des Kapitelsaalumbaus angibt (Nr. 91). Eine Verbindung von Stifterverewigung und Fürbitte zeigen die Schei-ben aus Neckarsteinach (Nr. 70) und Ersheim (Nr. 107) in einer für die Glasmalerei typischen Weise. Die Darstellungen der knienden und betenden Stifter sind mit Fürbittinschriften verbunden, in denen die Stifter nicht namentlich genannt werden. Auch bei den übrigen Fürbittinschriften, die nicht in Verbindung mit Grabinschriften überliefert sind, werden nur die angerufenen Heiligen und nicht die Bittenden namentlich bezeichnet.203) Ein Sonderfall in der Fürbittenthematik ist die Inter- zessionsdarstellung in der Lorscher Torhalle mit ihren Interzessionsinschriften (Nr. 39), deren Wortlaut sich leider bis auf wenige Reste nicht mehr entziffern läßt.

Von besonderem Interesse sind die Rechtsinschriften. Sowohl die Grenzbestimmung der Heppenheimer Kirche (Nr. 13) als auch die Inschrift auf der Grabplatte des Konrad Stumpf von Schweinberg und seiner Frau in der Schlierbacher Kirche (Nr. 54) sind als „Urkundeninschriften” konzipiert.204) Im Vergleich mit Kanzleiurkunden ergeben sich bei diesen „Steinurkunden” erhebliche Unterschiede. Die Kirche in Heppenheim (ISTIVS ECCLESIE) bzw. der Grabplatz (hic) sind in beiden Fällen nicht genau bezeichnet. Der Bezug der Bestimmungen auf sie ergibt sich aus der Anbringung der Inschrift. Zudem ist das Urkundenformular regestenartig auf den Inhalt der Dispositio verkürzt. Deshalb kann man bei der Grenzbeschreibung auch nicht mit absoluter Sicherheit auf eine urkundliche Vorlage schließen. Es ist ebenso gut möglich, daß ihren Angaben Dorsalnotizen oder ähnliche private Ergänzungen zu einer Schenkungsurkunde zugrunde lagen.205) Dagegen [Druckseite XXXVI] kann man bei der Inschrift des Konrad Stumpf von Schweinberg aus der Verwendung des bei Privaturkunden üblichen Beginns der Dispositio noverint vniversi quod entnehmen, daß eine Urkunde die Vorlage für den Inschriftentext bildete.

Der inschriftliche Spendenaufruf in der katholischen Kirche in Fürth (Nr. 87), der Gottes Gnade für eine Spende zum Kirchenbau verheißt, steht den Rechtsinschriften nahe. Während aber die zu den Rechtsinschriften gehörenden Ablaßinschriften einen genau festgelegten Ablaß für bestimmte Handlungen verbürgen, wird in dem Spendenaufruf nur eine besondere Gnade in Aussicht gestellt. Die Verheißung ist damit nicht rechtlicher Natur, sondern Ausfluß der Glaubenslehre, daß Gott wohltätigen Menschen seine Gnade in besonderer Weise zuwendet. Wie bei den genannten „Urkundeninschriften” ist auch bei dem Spendenaufruf die Verkürzung eines langen Sachzusammenhanges auf eine regestenartige Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zu beobachten. Als Vorlage dürfte ein Bittbrief (litterae petentes) gedient haben. Bei dieser Inschrift wird noch ein wesentlicher Unterschied zu dem normalen Brief sichtbar. Während letzterer den potentiellen Spendern vorgelegt werden konnte, erreichte man mit der fest angebrachten Inschrift nur jene, die sie im Vorbeigehen lasen, in diesem Falle also die Kirchenbesucher.

Zum Schluß sollen noch die Bildbeischriften des Eliazyklus im Hirschhorner Karmeliterkloster (Nr. 109) erwähnt werden. Bei diesen Wandmalereiinschriften ist eine enge Verflechtung von Bild und Inschrift zu erkennen: die Inschrift erläutert das Bild und gibt Informationen, die der Malerei nicht zu entnehmen sind. Umgekehrt setzt das Bild Angaben der gemeinsamen Bibelvorlage um, die im Inschriftentext fehlen. So zeigt z.B. beim Opfer des Elia nur die Malerei, daß - wie im Buch der Könige erwähnt - Elia und die Baalspropheten gleichzeitig je einen Altar errichteten und zu Gott und zu Baal beteten. Von der Bekehrung der Juden zu ihrem Gott durch das Feuerwunder wird jedoch nur in der Inschrift berichtet. Die enge Beziehung zwischen Bildern und Inschriften legt den Schluß nahe, daß die Inschriftentexte extra für das Ausmalungsprogramm verfaßt worden sind. Dabei erfolgte die Darstellung des Lebens des „Ordensgründers” Elia in Verbindung mit der Darstellung der Ordensheiligen (Nr. 92) auf der gegenüberliegenden Fensterseite wohl aus einem Bedürfnis nach historischer Legitimation und Rückbesinnung auf das vorbildliche Leben der großen Ordensheiligen heraus. Insofern besitzen die Inschriften in Verbindung mit den bildlichen Darstellungen auch einen gewissen Propagandacharakter.

4. 3. Meister und Werkstätten

Meisternamen sind für den Landkreis Bergstraße nur auf Glocken und auf der Bronzetafel einer Grabplatte überliefert. Im Bereich der Sepulkralkunst tragen einige Denkmäler Meistersignaturen, doch waren konkrete Benennungen der Meister oder der Werkstätten nicht möglich. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen durch einen Vergleich der Denkmäler die Fertigung durch denselben Meister oder dieselbe Werkstatt wahrscheinlich gemacht werden konnte. Hier werden deshalb Notnamen wie z.B. „Meister HF” oder „Werkstatt der Neckarsteinacher Epitaphien” verwendet. Dagegen lassen sich bei zwei Glocken und bei den Neckarsteinacher und Ersheimer Chorverglasungen Meister und Werkstätten erschließen. Beim Eliazyklus im Hirschhorner Karmeliterkloster kann zumindest die Schule benannt werden, während für den Meister der Interzessionsdarstellung in der Lorscher Torhalle kein Name zur Verfügung steht. In allen diesen Fällen basiert die Zuweisung an eine Werkstatt ebenso wie bei den Sepulkraldenkmälern auf einem Vergleich der stilistischen Merkmale und der Schrift. Sie muß deshalb mit der gebotenen Vorsicht behandelt werden, zumal nur selten mehr als zwei Objekte miteinander verglichen werden konnten.

Drei Glocken sind durch ihre Meisterinschriften eindeutig zuzuordnen. Der Esslinger Glockengießer Pantlion Sidler goß 1510 die Glocke für die Schlierbacher Kirche (Nr. 93). Die schmucklose Glocke weist eine stereotype Inschrift auf, die auf den kleineren Glocken Sidlers immer wieder vorkommt. Aus demselben Jahr stammt eine heute in der katholischen Kirche in Birkenau befindliche Glocke, die von dem Frankfurter Glockengießer Hans von Winterberg gegossen wurde (Nr. 94). Die Glocke ist mit Zierbändern und einem Kreuzigungsrelief geschmückt. Die Buchstabenformen der verwendeten frühhumanistischen Kapitalis sind für die aus der Spätzeit des Hans von Winterberg (†1514) stammenden Glocken typisch. Die bereits 1610 zersprungene Glocke aus der evangelischen Kirche in Reichenbach wurde nach der überlieferten Inschrift von Michel Kandengießer aus Heidelberg gegossen (Nr. †104).

Bei der Neckarsteinacher Glocke von 1498 (Nr. 78) machen verschiedene Besonderheiten bei der Gestaltung der Buchstaben, der Worttrenner und des Flankenschmucks sowie die Verwendung von Bandminuskeln auf ornamentiertem Grund eine Zuweisung an Hans Lamprecht aus Deneuvre, dessen Familie oder einen seiner Schüler möglich. Hans Lamprecht und seine Werkstatt arbeiteten vor [Druckseite XXXVII] allem im Elsaß und in Baden.206) Gegen einen Guß durch den Meister selbst sprechen das Vorhandensein einer Darstellung der Muttergottes mit Kind als Flankenschmuck, der sich auf den übrigen Glocken nicht nachweisen läßt und das Fehlen der seit 1474 auf seinen Glocken fast immer anzutreffenden Plakette mit dem hl. Georg. Geht man von einem Guß durch den gleichnamigen Sohn oder einen anderen Schüler aus, muß die hohe, für den Meister typische Qualität der Ausführung überraschen, die sich bei den Glocken der Schule nicht in demselben Maße findet.207) Aus der Schule des Hans Lamprecht stammt mit ziemlicher Sicherheit die Neckarsteinacher Glocke von 1556 (Nr. 142). Vollkommene Übereinstimmung mit der Glocke von 1498 zeigen die weisende Hand, der Kettenfries und das Marienmedaillon ohne Umschrift. Dagegen sind die Bandminuskeln etwas größer, der Grund ist nicht so fein ornamentiert und die Worttrenner weisen eine andere Form auf. Auch die Anrufung des hl. Adolph, eines besonders im Elsaß verehrten Heiligen, weist auf die Schule des Hans Lamprecht hin.

Zu den durch ihre schönen Bandminuskeln auffallenden Neckarsteinacher Glocken finden sich weder in der Bergstraße noch in den angrenzenden Gebieten Parallelen. Dagegen lassen sich im süddeutschen Raum vermehrt Glocken mit Inschriften in Bandminuskeln feststellen.208) Diese wenigen sicher zuweisbaren Glocken zeigen somit, daß in der Bergstraße nicht nur Glockengießer arbeiteten, die wie Hans von Winterberg und Michel Kandengießer aus benachbarten Orten stammten, sondern daß hier auch Verbindungen zu Glockengießern aus Süddeutschland bestanden.

Für die Scheiben der Chorverglasungen der Neckarsteinacher Kirche (Nr. 70) und der Ersheimer Kapelle (Nr. 107), die sich heute im hessischen Landesmuseum in Darmstadt befinden, nimmt Rüdiger Becksmann eine Entstehung in der Werkstatt von Jakob und Hans Konberger (Kamberger) in Heidelberg an. Die Zuschreibung an diese Werkstatt ergibt sich durch einen Vergleich mit den Scheiben der Pfarrkirchen von Ingelfingen und Langenburg sowie mit den ehemals zur Chorvergla- sung der Pfarrkirche Kleinbottwar gehörenden Scheiben, die sich heute im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg befinden. Alle Scheibengruppen zeigen auffallende technische und stilistische Übereinstimmungen (Damastmuster).209)

Die Interzessionsdarstellung an der Südwand der Lorscher Torhalle wurde von Hans Schupp durch einen stilistischen Vergleich derselben Werkstatt zugeordnet, die auch die Ausmalung der Ostwand und des Kapellenerkers des Heppenheimer Kurfürstensaals sowie die Malerei am Chorbogen der katholischen Kirche von Eltville (Rheingau) ausführte.210)

Die Zuweisung des Eliazyklus im Kapitelsaal des Hirschhorner Karmeliterklosters (Nr. 109) an einen unbekannten Schüler Jörg Ratgebs erfolgt ebenfalls aufgrund stilistischer Merkmale. Sowohl die Auswahl und Gestaltung einzelner Szenen als auch die Landschaftsmalerei zeigen starke Anklänge an den Eliazyklus Ratgebs im Frankfurter Karmeliterkloster.211) Dort ist jedoch eine viel größere Lebhaftigkeit der Figuren und eine andere Schriftgestaltung zu beobachten, so daß Ratgeb selbst als Maler des Hirschhorner Zyklus nicht in Frage kommt.

Bei den Sepulkraldenkmälern ist nur in einem Fall ein Meistername überliefert. Die Bronzeplatte für Kunigunde Echter von Mespelbrunn (†1585) auf der Grabplatte Annas von Gemmingen (Nr. 147) wurde von dem sonst unbekannten Bronzegießer Hans Ep signiert.

Mehrere andere Denkmäler tragen jedoch Meistermonogramme. So ist das 1561 gefertigte Epitaph des 1529 verstorbenen Ritters Engelhard III. von Hirschhorn am Sockel mit der Signatur EA versehen (Nr. 145). Der Werkstatt desselben unbekannten Meisters läßt sich das entweder gleichzeitig oder wenig später entstandene Epitaph für den 1543 gestorbenen Ritter Georg von Hirschhorn zuordnen (Nr. 146). Der Aufbau beider Werke ist identisch und die Ausführung der Inschriften zeigt große Übereinstimmungen. In der Haltung der Figuren und in der Ausführung der Details lassen sich jedoch qualitative Unterschiede feststellen.

Ein Meisterzeichen befindet sich auch am Epitaph für Hans IV. Landschad von Steinach, das wohl noch in dessen Todesjahr 1571 entstand (Nr. 159). Die Signatur besteht aus einem Schild mit [Druckseite XXXVIII]

drei kleinen Schilden, die von den Buchstaben C und V flankiert werden, sowie aus zwei gekreuzten Drechslerschnitzeisen. Von derselben Werkstatt dürfte 1572 das unbezeichnete Epitaph für Hans III. Landschad (†1531) ausgeführt worden sein (Nr. 160). Die Buchstabenformen der Inschriften sind fast identisch und könnten von derselben Hand stammen. Von der Größe abgesehen zeigen die beiden Epitaphien auch im Aufbau Ähnlichkeiten, doch weist die Ausarbeitung des Rahmens und der Verzierungen qualitative Unterschiede auf. Ein weiteres Stück aus dieser Werkstatt dürfte das 1595 entstandene Epitaph für Hans Ulrich Landschad sein (Nr. 192). Wie beim Epitaph Hans’ IV. ist hier als Meisterzeichen ein Schild mit drei kleinen Schilden angebracht. Die gekreuzten Schnitzeisen fehlen allerdings, und die Buchstaben, die jetzt außerhalb des Schildes stehen, lauten MS statt CV. Die Epitaphien für Hans IV. und Hans Ulrich besitzen den gleichen Aufbau, doch ist bei letzterem die Schrift weiterentwickelt, und Wappen und Architekturrahmen sind feiner ausgearbeitet.

Ebenfalls in Neckarsteinach arbeitete die Werkstatt des Meisters HF.212) Diese Signatur tragen die Epitaphien des Hans Bleickard I. Landschad von Steinach (†1583, Nr. 172) und seiner Frau Anna Elisabeth von Helmstatt (†1590, Nr. 184) sowie die ihrer Söhne Eberhard II. (†1584, Nr. 175) und Hans Philipp (†1592, Nr. 187). Ein Vergleich der Ausführung dieser im Aufbau ähnlichen Epitaphien läßt erkennen, daß offenbar nur jene für Hans Bleickard und seine Frau vom Meister selbst gemacht wurden, während es sich bei den Denkmälern der Söhne um Werkstattarbeiten handelt.

In allen anderen Fällen basiert die Zuweisung an eine Werkstatt auf einem Vergleich der Schrift und der stilistischen Merkmale. In der Forschung ist von Hermann Schweitzer und Anneliese Seeliger-Zeiss auf die Ähnlichkeit zwischen den figürlichen Tumbenplatten des 1361 verstorbenen Engelhard I. (Nr. 30) von Hirschhorn in der Ersheimer Kapelle und Ulrichs V. Landschad (†1369) in Neckarsteinach (Nr. 32) hingewiesen worden. Schweitzer nahm für beide Denkmäler die Fertigung durch denselben Künstler an, und hielt es zudem für möglich, daß dieser auch das Doppelgrabmal für Hennel Landschad von Steinach (†1377) und dessen Frau Mia von Sickingen (Nr. 33) geschaffen habe.213) Vorsichtiger äußerte sich Seeliger-Zeiss, die für die beiden erstgenannten Denkmäler nur die Entstehung in derselben Werkstatt in Erwägung zieht und das Doppelgrabmal Hennel Landschads und seiner Frau nicht in diesen Zusammenhang mit einbezieht. Möglicherweise arbeitete hier dieselbe Werkstatt, die auch das Grabmal Eberhards von Mentzingen in Menzingen und die Denkmäler eines nicht sicher identifizierbaren Pfalzgrafen, der Pfalzgräfin Margarethe sowie Conrads IX. Landschad in der Stiftskirche in Neustadt an der Weinstraße schuf.214)

Aus einer Werkstatt könnten auch die in der Ersheimer Kapelle befindlichen Grabplatten der 1425 verstorbenen Demut Kämmerer von Worms (Nr. 47) und ihres nur zwei Jahre später gestorbenen Sohnes Eberhard III. (Nr. 48) stammen. Dafür sprechen ein ähnlicher Schriftduktus und die ungewöhnliche Anbringung der Inschriften. Die gegen den Uhrzeigersinn umlaufenden Inschriften müssen von außen gelesen werden, wie es sonst nur bei Tumbendeckplatten üblich ist.

Bei den Grabplatten Lucias von Reifenberg (†1482) und ihres Mannes Hans von Walbrunn (†1484) in der evangelischen Kirche in Zwingenberg (Nrr. 66, 71) lassen Übereinstimmungen bei Schreibfehlern und Buchstabenformen auf die Fertigung durch dieselbe Werkstatt schließen.

In der kunsthistorischen Forschung ist wiederholt auf Ähnlichkeiten in der figürlichen Gestaltung zwischen dem nach 1496 entstandenen Doppelgrabmal für Irmgart von Handschuhsheim und ihren Mann Hans VIII. von Hirschhorn in der Hirschhorner Karmeliterkirche und dem um 1499 geschaffenen Epitaph für Mia von Helmstatt und ihren Mann Blicker XIV. Landschad in der evangelischen Kirche Neckarsteinach hingewiesen worden.215) Schnellbach und Schaum-Benedum betrachten sie als die Werke eines Meisters. Aufgrund der Verwitterungsschäden an den Figuren ist ein stilistischer Vergleich jedoch nicht unproblematisch.

Eindeutig aus derselben Werkstatt und vermutlich sogar von demselben Meister stammen die Grabplatten der 1563 verstorbenen Katherina Salfeld (Nr. 148) und ihrer zwei Jahre später gestorbenen Schwester Anna (Nr. 153) an der evanglischen Kirche in Zwingenberg. Die beiden Platten [Druckseite XXXIX] gleichen sich in Abmessung, Aufbau und Formular. Entscheidend für die Zuschreibung an eine Werkstatt ist aber, daß auf beiden Platten dieselbe frühhumanistische Kapitalis verwendet wird, deren Wiederaufnahme in dieser späten Zeit für die Region völlig untypisch ist.216)

Durch einen Schriftvergleich läßt sich auch die Fertigung der Inschriften für die in der Ersheimer Kapelle befindlichen Epitaphien von Elisabeth Stingl (†1595, Nr. 193) und Johann Nick (†1601, Nr. 204) durch einen Steinmetzen nachweisen. Beide Inschriften zeigen dieselben Schriftmerkmale, wobei vor allem die in dieser Zeit seltene Verwendung von U auffällig ist.

Drei weitere Sepulkraldenkmäler, die einem Meister oder einer Werkstatt zugeschrieben werden, befinden sich in oder an der Ersheimer Kapelle in Hirschhorn. Es handelt sich um die in Kalkschnitt ausgeführten Epitaphien des Philipp Heimreich aus Weinheim (†1622) und des Conradt Wallenberger (†1622). Auch das in derselben Technik gefertigte Epitaph eines Unbekannten (1.H.17.Jh.), das nur fragmentarisch erhalten ist, muß in diese Reihe gestellt werden.217) Fritz Arens geht aufgrund der Form der beiden vollständig erhaltenen Epitaphien Heimreichs und Wallenbergers davon aus, daß sie von demselben Meister gefertigt wurden, der 1613 die mit AZVK signierte Kalkschneidearbeit um die Brunnennische im Hof der Burg Zwingenberg am Neckar schuf, die sich zu dieser Zeit im Besitz der Familie von Hirschhorn befand.218) Eine unmittelbare Verbindung von dem Ersheimer Epitaph Philipp Heimreichs zu der Zwingenberger Arbeit ergibt sich dadurch, daß Philipp Verwalter der Hirschhorner Güter in Zwingenberg am Neckar war.219) Ein weiterer Anhaltspunkt für die Fertigung der Ersheimer Epitaphien Heimreichs und Wallenbergers durch einen Meister oder eine Werkstatt ist neben der Form und der Technik das gleiche Entstehungjahr1 1622.

Schließlich müssen noch die Gedenktafeln an der Bensheimer Friedhofskirche aus dem Jahr 1618 (Nrr. 226-231) erwähnt werden, die wohl ebenfalls aus einer Werkstatt stammen. Dafür sprechen neben der zeitgleichen Entstehung die großen Übereinstimmungen in der Gestaltung und bei der Schriftausführung.

Bei einer Zusammenschau der Sepulkraldenkmäler fällt auf, daß sich die einem Meister oder einer Werkstatt zuschreibbaren Werke immer an einem Standort befinden. Zudem lassen sich einige Denkmäler auf einen Auftraggeber zurückführen. So wurden die Epitaphien für Engelhard III. und Georg von Hirschhorn vermutlich von Hans IX. von Hirschhorn in Auftrag gegeben. Die Fertigung der Epitaphien für Hans III., Hans IV. und Hans Ulrich Landschad von Steinach wurde wahrscheinlich von Hans Ulrich selbst veranlaßt. Bei den Arbeiten des Meisters HF und seiner Werkstatt läßt sich zwar kein Auftraggeber konkret benennen, doch ist die Verbindung zu der Familie der Landschaden eindeutig. Dasselbe gilt für die Familie der Hirschhorner im Falle der Grabplatten Demuts und Eberhards III.

Bei den Gedenktafeln an der Bensheimer Friedhofskirche haben die in den Inschriften genannten Personen mit Sicherheit auch für die Ausführung der Inschriften gesorgt. Für die Auftragsvergabe dürften dabei Hans Grunauer als Stadtbaumeister und seine beiden mit Baumeister verantwortlich gewesen sein.

Zitationshinweis:

DI 38, Bergstraße, Einleitung, 4. Inschriftenträger und Inschriftenarten (Sebastian Scholz), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di038mz04e007.

  1. Die folgenden Begriffsdefinitionen orientieren sich an den Vorschlägen von A. Seeliger-Zeiss, deren Terminologie vor allem von der Funktion der Grabmäler ausgeht, vgl. DI 25 (Ludwigsburg) XXX-XXXIII; vertieft wurde die terminologische Diskussion auf der Fachtagung für Epigraphik 1988 in Graz, vgl. A. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte? - Anfragen zur Terminologie des mittelalterlichen Grabmals, in: Epigraphik 1988, 283-291; Schmidt, Mittelalterliche Grabmaltypen 293-304; E. J. Nikitsch, Gedanken zu „Grabstein oder Grabplatte?”, in: Epigraphik 1988, 311-312; vgl. zu dieser Problematik auch Fuchs in DI 29 (Worms) XXXIVf. »
  2. Vgl. dazu Schmidt, Mittelalterliche Grabmaltypen 302f. »
  3. Vgl. P. Schoenen, Epitaph, in: RDK V (1967) 872-921; dazu kritisch Fuchs in DI 29 (Worms) XXXIX; zur problematischen Unterscheidung von Epitaph und Grabplatte vgl. unten bei Anm. 189; zur Problematik des Begriffs vgl. F. Rädle, Epitaphium. Zur Geschichte des Begriffs, in: Epigraphik 1988, 305-310. »
  4. Vgl. Fuchs in DI 29 (Worms) XXXVIIf. »
  5. Vgl. Arens in DI 2 (Mainz) [37]; Seeliger-Zeiss in DI 25 (Ludwigsburg) XXXII»
  6. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda 1-2 (CSEL 41, 622f.); ders., Enchiridion ad Laurentium 110 (ed. E. Evans, CCL 46, Turnhout 1969, 108f.); vgl. Angenendt, Missa specialis 197f. »
  7. Gregor I., Dialogi 4,26 (Moricca 263f.); vgl. Angenendt, Theologie 158. »
  8. Angenendt, Theologie 159f.; Le Goff, Purgatoire 181ff. und dazu die durchweg kritischen bis ablehnenden Rezensionen von L. Genicot und A. H. Bredero in: RHE 78 (1983) 421ff. u. 429ff.; Angenendt, Rezension 38-41; W. Hartmann, in: DA 41 (1985) 327f.; vgl. auch Ph. Ariès, Le Purgatoire. D’après la „Naissance du Purgatoire” de Jacques Le Goff, in: Im Angesicht des Todes I, edd. H. Becker/B. Einig/P.-O. Ullrich, St. Ottilien 1987, 593-602. »
  9. Angenendt, Missa specialis 198-200. »
  10. Gregor I., Dialogi 4,57 (Moricca 316 u. 319); vgl. Angenendt, Missa specialis 200. »
  11. Angenendt, Missa specialis 200-203. »
  12. Oexle, Memoria 85f. u. 94; Althoff, Adels- und Königsfamilien 15f. »
  13. Angenendt, Missa specialis 155-159, 169-171 u. 193-195; zur Uneinheitlichkeit der Entwicklung des Bußverfahrens vgl. R. Kottje, Bußpraxis und Bußritus, in: Settimane di studio del centro Italiano di studi sull’alto medioevo 33 (1985) 369-395. »
  14. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda 6 (CSEL 41, 630): “sed non ob aliud vel memoriae vel monumenta dicuntur ea quae insignite fiunt sepulcra mortuorum, nisi quia eos, qui viventium oculis morte sub tracti sunt, ne oblivione etiam cordibus subtrahatur, in memoria revocant et admonendo faciunt cogitari”. »
  15. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda 22 (CSEL 41, 658): “Quae cum ita sint, non existimemus ad mortuos, pro quibus curam gerimus, pervenire, nisi quod pro eis sive altaris sive orationum sive elemosynarum sacrificiis sollemniter supplicamus, quamvis non pro quibus fiunt omnibus prosint, sed eis tantum quibus dum vivunt conparatur, ut prosint. sed quia non discernimus, qui sint oportet ea pro regeneratis omnibus facere, ut nullus eorum praetermittatur, ad quos haec beneficia possint et debeant pervenire”. »
  16. Gregor I., Dialogi 4,52-56 (Moricca 311-314). »
  17. Vgl. dazu B. Kötting, Die Tradition der Grabkirche, in: Memoria 69-78, hier 76-78; Oexle, Gegenwart der Toten 54f. »
  18. Vgl. z.B. Synode von Mainz (813), Kan. 52 (ed. A. Werminghoff, MGH Conc. II,1, Hannover/Leipzig 1906, 272); Capitula e canonibus excerpta, cap. 20 (MGH Capit. I, 174); Capitula Frisingensia Kan. 30 bei E. Seckel, Studien zu Benedictus Levita. II-IV, in: Neues Archiv 29 (1904) 292; Synode von Meaux-Paris (845/846), Kan. 72 (ed. W. Hartmann, MGH Conc. III, Hannover 1984, 118f.); Papst Nicolaus I., Ep. 99, cap. 99 (ed. E. Perels, MGH Epp. 6, Berlin 1925, 598); vgl. dazu Scholz, Inschriften Groß-Umstadt 61; weniger oder gar nicht von gregorianischem Gedankengut geprägt sind die Theodor von Canterbury zuge- schriebenen Kanones, vgl. P. W. Finsterwalder, Die Canones Theodori Cantuarensis und ihre Überlieferungsformen, Weimar 1929, Kan. 98, 247, Kan. 149, 267; zur weiteren Entwicklung vgl. die Materialsammlung bei Hofmeister, Gotteshaus passim, der jedoch auf die gemeinsamen Vorlagen der einzelnen Bestimmungen sowie auf die Hintergründe für ihr Entstehen kaum eingeht. »
  19. Gregor I., Reg. 8,35 (ed. D. Norberg, CCL 140 A, Turnhout 1982, 560f.); Gregor I., Dialogi 4,54 (Morrica 312); U. Stutz, Geschichte des kirchlichen Benefizialwesens von seinen Anfängen bis auf die Zeit Alexanders III., ND Aalen 1972, 272 mit Anm. 41 u. 42, 278 mit Anm. 65; Scholz, Inschriften Groß-Umstadt 61f. »
  20. Theodulf, 1. Kapitular, cap. 9 (ed. P. Brommer, MGH Capit. Episc. I, Hannover 1984, 109). »
  21. The Bobbio Missal. A Gallican Mass-Book, ed. E. A. Lowe (Henry Bradshaw Society 58) London 1920, 162f. »
  22. The Gelasian Sacramentary. Liber sacramentorum Romanae ecclesiae, ed. H. A. Wilson, Oxford 1894, 310f.: “Hanc igitur oblationem, quam tibi offerimus, Domine, pro tuorum requie famulorum et famularum ... in hac basilica in Christo quiescentium, et qui in circuitu huius ecclesiae tuae requiescunt, quaesumus, Domine, placatus accipias ...”; derselbe Text findet sich auch im Liber sacramentorum Gellonensis (ed. A. Dumas, CCL 159, Turnhout 1981, 478) aus dem 8. Jh. und in dem wohl von Alkuin stammenden Anhang zum Sacramentarium Gregorianum, The Gregorian Sacramentary under Charles the Great, ed. H. A. Wilson (Henry Bradshaw Society 49) London 1915, 217 und im Liber Sacramentorum Augustodunensis (ed. O. Heimig, CCL 159B, Turnhout 1984, 253f.) aus dem 8./9. Jh. »
  23. „Deinde offeretur eum in ecclesia, ubi sepeliendus est”, gedruckt bei H. Frank, Der älteste erhaltene Ordo Defunctorum der römischen Liturgie und sein Fortleben in Totenagenden des frühen Mittelalters, in: Archiv für Liturgiewissenschaft 7 (1962) 360-415, hier 364. »
  24. Vgl. etwa DI 27 (Würzburg) Nr. 1; CIMAH II Nr. 49. »
  25. Dies scheint in karolingischer Zeit die gebräuchlichere Form gewesen zu sein, vgl. etwa Nr. 3; Bischoff, Karolingische Inschriftensteine 263ff.; CIMAH II Nr. 50 u. Nr. 51; CIFM 1,1 (Poitiers) Nr. 84, 103f.; CIFM 16 (Drôme) Nr. 24, 127. »
  26. Wischermann, Grabmal 6-10 setzt diese Entwicklung viel zu spät an. Zudem greifen seine Überlegungen in vielen Punkten zu kurz und lassen vor allem den Einfluß theologischer und kirchenrechtlicher Entwicklungen völlig außer acht. »
  27. Vita Amati 11, 13 (ed. B. Krusch, MGH SS rer. Merov. IV, Hannover/Leipzig 1902, 219f.): “... pro anima Amati penitentis hic sepulti Domini misericordiam deprecari digneris, ut si quid mea pravitas de meis multis peccatis obtinere non potuit tepide penitendo, obtineat vestra tantorum caritas sedule Domini misericordiam deprecando”. Vgl. dazu Angenendt, Theologie 166f. »
  28. Zur Funktion der libri memoriales vgl. Oexle, Memoria passim; K. Schmid, Das liturgische Gebetsgedenken in seiner historischen Relevanz am Beispiel der Verbrüderungsbewegung des früheren Mittelalters, in: ders., Gebetsgedenken und adeliges Selbstverständnis im Mittelalter. Festgabe zu seinem sechzigsten Geburtstag, Sigmaringen 1983, 620-644; Angenendt, Theologie 188ff. »
  29. Vgl. De constructione monasterii Novi Pictavis 54-56, ed. F. Villard, in: Recueil des documents relatifs à l’abbaye de Montierneuf de Poitiers (1076-1319), ed. F. Villard (Société des Archives historiques du Poitou 59) Poitiers 1973, 433f.; die Inschrift ist kritisch ediert im CIFM 1,1 (Poitiers) Nr. 71, 79: “Ad domini cultum veniens memorare sepultum / Et memoranda capis quem tegit iste lapis”. »
  30. Vgl. die zahlreichen Belege im jetzt 16 Bände umfassenden CIFM und Nr. 11†. »
  31. Nr. 3 und Nr. 16†; vgl. etwa DI 27 (Würzburg) Nr. 1; CIMAH II Nr. 49, Nr. 50 u. Nr. 51; DI 30 (Calw) Nr. 6»
  32. Das aus der Antike stammende Totenlob kommt im 14. und 15.Jh. nur noch selten vor, doch wird es im 16.Jh. wieder verstärkt aufgenommen, vgl. unten bei Anm. 173. »
  33. Vgl. z.B. CIFM 16 (Drôme) Nr. 24, 127 mit Taf. XLII, Abb. 86; Sturm, Bau- und Kunstdenkmale Fulda 29 (Abb.) u. 240; Nr. 10† mit Anm. 2; für die spätere Zeit vgl. die zahlreichen Beispiele bei Nisters-Weisbecker, Grabsteine 251 u. 263ff. »
  34. Vgl. dazu E. Schubert, Epigraphik und Kunstgeschichte - Die Grabplatte König Rudolfs von Schwaben im Merseburger Dom, in: Epigraphik 1982. Fachtagung für mittelalterliche und frühneuzeitliche Epigraphik, Klagenfurt 1982, ed. W. Koch (Österreichische Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Klasse. Denkschriften 169) Wien 1983, 87-100. »
  35. Vgl. A. Legner, Deutsche Kunst der Romanik, München 1982, Abb. 221, 222, 234-236; DI 27 (Würzburg) Nr. 12(†); DI 30 (Calw) Nrr. 5, 6; Nikitsch, Michelstadt 109, Nr. 13 mit Taf. 4. »
  36. Eines der frühesten Beispiele ist die Grabplatte des 1190 verstorbenen Würzburger Bischofs Gottfried I. von Spitzenberg. Die ursprüngliche Inschrift des Grabmals ist jedoch zerstört und nur sekundär überliefert, vgl. DI 27 (Würzburg) Nr. 12(†); das früheste mir bekannte erhaltene Beispiel ist die Grabplatte eines 1204 verstorbenen Ritters in Michelstadt, vgl. Nikitsch, Michelstadt 118, Nr. 47 mit Taf. 21. »
  37. Vgl. etwa die Inschriften der Mainzer Erzbischöfe Peter von Aspelt (†1320), Matthias von Bucheck (†1328) und Adolf I. von Nassau (†1390) in DI 2 (Mainz) Nrr. 33, 37, 56 sowie des Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen (†1311) in DI Rheingau-Taunus-Kreis Nr. 21»
  38. Vgl. dazu oben Anm. 120. »
  39. Le Goff, Purgatoire 278ff. und 396ff.; vgl. dazu Angenendt, Rezension 39; P.-J. Schuler, Das Anniversar. Zu Mentalität und Familienbewußtsein im Spätmittelalter, in: Die Familie als sozialer und historischer Verband, ed. P.-J. Schuler, Sigmaringen 1987, 89ff.; Machilek, Frömmigkeitsformen 161f. »
  40. B. Opfermann, Notizen zur Missa Defunctorum in der 2. Hälfte des Mittelalters bis zum Konzil von Trient, in: Liturgische Zeitschrift 4 (1931/32) 167-172; B. Bürki, Im Herrn entschlafen. Eine historisch-pastoraltheologische Studie zur Liturgie des Sterbens und des Begräbnisses, Heidelberg 1969, 170f. »
  41. Vgl. z.B. DI 22 (Enzkreis) Nr. 6 (1271): „Qui mortis penas exsolvens hic sepelitur”, mit fehlerhafter Übersetzung; a.a.O. Nr. 8† (1274): „O bonitas Christi, sucurre, precor, michi tristi / Ottoni sceleratori peccata luenti”. »
  42. J. Sauer, Zur Geschichte des Friedhofs und der Totenbestattung, in: Archiv für kath. Kirchenrecht 78 (1898) 171-175, hier 172. »
  43. Hofmeister, Gotteshaus 468 u. 470f.; auffälligerweise wurde ebenfalls in der zweiten Hälfte des 13. Jh. die strenge Bestattungsvorschrift der Zisterzienser, die eine Bestattung in der Kirche nur einem ganz kleinen Personenkreis erlaubte, nach und nach ausgehöhlt, vgl. E. J. Nikitsch, Zur Sepulkralkultur mittelrheinischer Zisterzienserklöster, in: Epigraphik 1988, 179-193, hier 187f. »
  44. Oexle, Gegenwart der Toten 65-68; zu dem durch die Pest verursachten Mentalitätswandel vgl. N. Bulst, Der schwarze Tod. Demographische, wirtschafts- und kulturgeschichtliche Aspekte der Pestkatastrophen von 1347-1352. Bilanz der neueren Forschung, in: Saeculum 30 (1979) 45-67, bes. 57ff. »
  45. Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe 6 (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 28) Hannover/Leipzig 1911, Nachtrag 7 belegt diesen Brauch für einzelne Tage bereits zu Anfang des 13. Jahrhunderts. Die Bemerkung in der Chorregel des Bischofs Matthias von Speyer (†1478), daß sich die Priester nicht vor dem Ende der Messe oder „ante visitationem sepulcri processionaliter faciendam” entfernen sollen, setzt den Besuch des Grabes als übliche Handlung voraus, vgl. Chorregel und jüngeres Seelbuch des alten Speierer Domkapitels, edd. K. v. Busch/F. X. Glasschröder, Speier 1923, 6; weitere Belege bei Kroos, Grabbräuche 325 u. 327f. »
  46. Vgl. hierzu ausführlich Kroos, Grabbräuche 310-335. »
  47. DI 29 (Worms) XCVIIff; ein ähnliches Phänomen scheint sich im Straßburger Münster nachweisen zu lassen, vgl. Wischermann, Grabmal 13. »
  48. Urkunden zur Geschichte der Stadt Speyer, ed. A. Hilgard, Straßburg 1885, Nr. 400, 334. »
  49. Nr. 19†; die erste erhaltene Umschriftplatte mit dem entsprechenden Formular stammt aus der Zeit zwischen 1335 und 1339, vgl. Nr. 23»
  50. Nr. 51; als nächste Belege folgen Nr. 56 (1457) und Nr. 76 (1493). »
  51. Zur Funktion der Standesangabe beim Ritteradel vgl. K.-H. Spieß, Ständische Abgrenzung und soziale Differenzierung zwischen Hochadel und Ritteradel im Spätmittelalter, in: Rheinische Vierteljahrsbll. 56 (1992) 181-205, hier 186. »
  52. DI 12 (Heidelberg) Nr. 60 (1393); DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 27 (1392); DI 29 (Worms) LXXXIXf.; in anderen Regionen läßt sich die Fürbitte sehr viel früher nachweisen, vgl. z.B. DI 34 (Bad Kreuznach) XXIX»
  53. Erste Belege Nrr. 77, 79, 97»
  54. Erste Belege Nrr. 146, 148, 153, 159»
  55. F. Wintzer, Auferstehung III, in: TRE 4 (1979) 530f.; in der katholischen Theologie tritt dagegen seit dem 14. Jh. die Hoffnung auf die Auferstehung immer mehr hinter die Hoffnung auf die Seligkeit der Seele nach dem Tode zurück, vgl. G. Greshake, Auferstehung der Toten, in: LThK 1 (1993) 1201. »
  56. Auch ab 1635 sind nur zwei Belege vorhanden, vgl. Nr. 244 und Nr. 247»
  57. Erste Belege Nrr. 154, 155, 161, 179, 193; die Ausnahmen sind die Grabplatten Nr. 202 und Nr. 243»
  58. Vgl. z.B. Nrr. 154, 192, 193, 194†, 196†. »
  59. Nrr. 159, 160, 215»
  60. Nrr. 186, 245†, 248»
  61. Weitere Stifternennungen, die in einigen Fällen sogar als eigene Stifterinschriften ausgeführt sind, weisen die Nrr. 150†, 164†, 182, 193, 194†, 195, 247 und 248 auf. »
  62. So ist z.B. in Mainz das Totenlob schon in den ersten 20 Jahren des 16. Jahrhunderts in mehreren Inschriften wieder vorhanden, und eine Inschrift des Zeitraums enthält auch ein Memento mori, vgl. DI 2 (Mainz) Nrr. 278, 300, 309, 1105, 1107 (Memento mori); in Heidelberg ist das Totenlob in Inschriften von 1512 und 1537 nachweisbar, vgl. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 205†, 233†. »
  63. Vgl. Valentinitsch, Aussage 283. »
  64. Valentinitsch, Aussage 278-282; vgl. dazu Machilek, Frömmigkeitsformen 177f. »
  65. Nrr. 30, 32, 33, 46, 145, 146, 157, 173»
  66. Nrr. 56, 71, 77, 79, 114»
  67. Nrr. 33, 35, 46, 56, 66, 77, 79, 152; vgl. Valentinitsch, Aussage 282 u. 286f. »
  68. Eine Ausnahme ist Nr. 50 mit der Wiederholung des Hirschhorner Wappens und einer besonderen Wappenanordnung. »
  69. Nrr. 159, 160, 170†, 192»
  70. Eine ähnliche Konzentration figürlicher Grabdenkmäler läßt sich erst wieder in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in der Hirschhorner Karmeliterkirche nachweisen. »
  71. Nrr. 30, 32, 35»
  72. Vgl. auch Schmidt, Mittelalterliche Grabmaltypen 303. »
  73. Die Probleme, die sich durch die Ableitung des Epitaphs aus der Tumbenplatte für die Schriftanbringung ergaben, dokumentiert besonders deutlich das Epitaph für Schenk Philipp I. von Erbach (†1461) und seinen Sohn Georg I. (†1481) in der Stadtkirche Michelstadt, vgl. Nikitsch, Michelstadt 117, Nr. 45 mit Taf. 20. »
  74. Milendunck, Historiae fol. 572r-v; vgl. Nr. 77»
  75. Vgl. Schmidt, Mittelalterliche Grabmaltypen 300f. »
  76. Vgl. z.B. Nrr. 154, 179, 182, 193, 195»
  77. Vgl. etwa die Nrr. 148, 153, 155, 174»
  78. Die Zweit- und Drittverwendungen wurden nicht berücksichtigt. »
  79. Archiv der Verbandsgemeindeverwaltung Kirn-Land Nr. 2-13-3, freundlicher Hinweis von Herrn Hans-Werner Ziemer, Hennweiler. »
  80. Einsingbach, Kdm. 141 mit Abb. 174; zur Identifizierung vgl. G. Körner, Das Epitaph des unbekannten Ritters in der evangelischen Kirche zu Birkenau, in: Geschbll. Kreis Bergstraße 26 (1993) 222-229; sein Epitaph befindet sich in Weinheim, vgl. DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis) Nr. 138. »
  81. Eine Ausnahme im übrigen Bestand stellt das Epitaph der Anna Tuchscherer (Nr. 210) mit dem Brustbild einer Frau in Halbrelief dar. »
  82. Zu dieser auf Glocken häufigen Inschriftenart vgl. Otte, Glockenkunde 44-48; Walter, Glockenkunde 220f. »
  83. Vgl. S. Thurm, Lothringische und elsässische Wandergießer in Südwestdeutschland in der Zeit von 1460-1560, in: Kunstspiegel 2,2 (1980) 111-122, hier 111; Thurm, Hans Lamprecht 413f. »
  84. Vgl. Ehrentraut, Bleierne Inschriftentafeln 217ff. »
  85. Vgl. Nrr. 198†, 199†; vgl. auch die Inschrift Nr. 128†, die in der gleichen Art gestaltet ist, obwohl sie sich nicht auf einem Totenschild befand. »
  86. Henkelmann, Bensheim 35. »
  87. Vgl. dazu Kap. 2.1. und die Beiträge in: Materielle Kultur und religiöse Stiftung im Spätmittelalter (Österreichische Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Klasse, Sitzungsberichte 554) Wien 1990. »
  88. Nach der Lehre Luthers bewirkten gute Taten und Stiftungen keine größere Gnade vor Gott, vgl. K.-H. zur Mühlen, Luther II. Theologie, in: TRE 21 (1991) 540f. und 544-547. »
  89. Vgl. Nrr. 69, 167, 168, 177, 203†, 220, 231»
  90. Nr. 203†, Rathaus, Nr. 231, Kirche. »
  91. Nrr. 29, 78, 83, 142»
  92. W. Müller, Urkundeninschriften des deutschen Mittelalters (Münchener Historische Studien, Abt. Geschichtl. Hilfswissenschaften 13) Kallmünz 1975, 2 scheidet die Heppenheimer Inschrift aus den Urkundeninschriften aus, doch vermag seine Unterscheidung nicht zu überzeugen. »
  93. Vgl. CL I 6a, 278, Anm. 1; eine urkundliche Grenzbeschreibung ist CL I 21, 302f. »
  94. Zu Hans Lamprecht und seiner Schule vgl. Thurm, Hans Lamprecht 413ff. »
  95. Thurm, Hans Lamprecht 414-416 mit Taf. IV-IX. »
  96. Vgl. Deutscher Glockenatlas Baden 22f. und Nrr. 281, 1543, 1549. »
  97. Vgl. Becksmann, CVMA Deutschland II,1 LXIf. und Becksmann, CVMA Deutschland I,2 LVIIf., 100f., 110f., 105f.; zur Person des Hans Konberger (Kamberger) vgl. A. Seeliger-Zeiss, Lorenz Lechler von Heidelberg und sein Umkreis. Studien zur Geschichte der spätgotischen Zierarchitektur und Skulptur in der Kurpfalz und in Schwaben (Heidelberger Kunstgeschichtliche Abhandlungen NF 10) Heidelberg 1967, 196-198. »
  98. Schupp, Wandmalerei 136 u. 140-143, allerdings mit Fehlinterpretation der Darstellung in der Torhalle; DI Rheingau-Taunus-Kreis Nr. 145»
  99. Vgl. Schoenberger, Ratgeb-Studien 71-73. »
  100. Von einem Meister HF stammt auch das aus Holz gefertigte Epitaph für Sebastian Werner von Kellenbach und seine Frau Waldtburg in Meisenheim von 1593, vgl. DI 34 (Bad Kreuznach) Nr. 392. Der Aufbau des Epitaphs erinnert an die Neckarsteinacher Epitaphien, doch ergeben sich aufgrund des unterschiedlichen Materials und der beim Meisenheimer Epitaph erhaben ausgeführten Inschrift kaum Vergleichsmöglichkeiten. Zudem stehen die Buchstaben der Meistersignatur in Meisenheim in Ligatur, so daß es zweifelhaft bleibt, ob es sich um denselben Meister handelt. »
  101. Schweitzer, Grabmäler 23 u. 25. »
  102. Seeliger-Zeiss, Rittergrabmäler 142-146 u. 163f. »
  103. Schweitzer, Grabmäler 62-64; Schnellbach, Plastik 125; Schaum-Benedum, Figürliche Grabsteine 131f. »
  104. Vgl. Einleitung Kap. 5.3. »
  105. Nrr. 234, 237, 250»
  106. Arens, Baugeschichte 16f. »
  107. Arens, Baugeschichte 17 und 23, Anm. 33. »