Die Inschriften des Grosskreises Karlsruhe

4. Die Inschriftengattungen und ihre technische Ausführung

Eine hohe Verlustquote an Inschriften ist nicht allein durch historische Konstellationen oder Katastrophen zu erklären. Daß bestimmte Inschriftengattungen besonders dezimiert worden sind, hängt offensichtlich ebenso von der Gattung des Denkmals wie vom Material des Inschriftenträgers ab.

Daß die Steindenkmäler innerhalb des erhaltenen Denkmälerbestands überwiegen, ist ganz natürlich. Ihr widerstandsfähiges Material vermochte Zerstörungen und Verschleppung eher zu trotzen und eignete sich zur Zweitverwendung – z.B. als Baumaterial oder als Fußbodenbelag. Als Werkstoff ist der hier oder in der näheren Umgebung anstehende rote, gelbe, hellgrau bis weiße oder mischfarbige Sandstein verwendet worden. Dieses relativ weiche, feinkörnige Material ist vorzüglich als Inschriftenträger geeignet, da es sich leicht bearbeiten läßt und ein feingezeichnetes Schriftbild ermöglicht. Andererseits ist gerade dieser Stein besonders durch Verwitterung gefährdet. Daher ist nur bei Denkmälern, die sich von ihrem Ursprung an unter Dach befanden, ein guter Erhaltungszustand zu erwarten.

Die Schrift ist fast durchgängig in den Stein eingehauen. Erhaben gearbeitete Inschriften sind Einzelfälle (nrr. 52, 71, 86, 141, 220, 352). Wie Farbspuren anzeigen, sind die Buchstaben häufig zur Hervorhebung mit Farbe nachgezogen oder in einigen Fällen sogar vergoldet worden. Die Frage, ob diese Farbspuren ursprünglich sind und ob Inschriftendenkmäler etwa grundsätzlich farbig gefaßt waren, kann hier nicht beantwortet werden. Eine detaillierte Pigmentuntersuchung durch einen Restaurator war im Rahmen des vorliegenden Forschungsunternehmens nicht durchführbar.

Wie auch anderwärts ist die Gattung des Grabmals, d. h. des als Totengedächtnis aufzufassenden Denkmals, die zahlenmäßig umfangreichste und zugleich die am frühesten bezeugte Inschriftengattung. Die Überlieferung setzt mit Adelsgrabsteinen relativ spät, nämlich im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts, ein (nr. 1). Dieser Befund entspricht der Situation in den benachbarten, bereits untersuchten Gebieten der Region „Nördlicher Oberrhein“. Lediglich im Bereich der Klöster Schönau und Heiligenberg bei Heidelberg sowie in Weinheim sind mehrere vor Ausgang des 13. Jahrhunderts entstandene Grabmäler nachzuweisen47).

Für die Typengeschichte des Grabmals kann auf die kunsthistorische Spezialliteratur verwiesen werden48). Da jedoch dort nicht immer Einigkeit über die Begriffsbestimmung der verschiedenen Ausbildungen des Totengedächtnismals besteht, soll die im vorliegenden Band versuchsweise verwendete Nomenklatur erläutert werden. Als Grabstein werden Grabplatten von rechteckiger Grundform bezeichnet; sie sind aus einem Monolith gebildet und können außer der Grabschrift, die meist auf dem Rand umläuft, auch bildliche Darstellungen des Verstorbenen und seines Wappens in Relief oder Ritzzeichnung tragen. Ursprünglich hatte der Grabstein die Funktion einer Deckplatte unmittelbar über der für den Sarg ausgeschachteten Gruft; seine Position war also die waagrechte Lage im Verband des Fußbodens eines Sakralraumes. Da die erhaltenen Grabsteine nur in wenigen Ausnahmefällen in ihrer ursprünglichen Lage angetroffen werden und heute meist aufrecht stehend in die Wand eingelassen sind, womit ihre Erscheinungsform [Druckseite XXI] jetzt der des Wanddenkmals oder Epitaphs gleicht, ist eine strenge begriffliche Unterscheidung nicht in allen Fällen möglich. Als Grabsteine werden jedenfalls hier alle Denkmäler bezeichnet, für die der unmittelbare Bezug zur Grabstätte – sei es als Deckplatte, sei es als aufrecht über dem Grab stehender Denkstein – bezeugt oder mit einiger Sicherheit anzunehmen ist. So sind auch die bürgerlichen Denkmäler des 16. Jahrhunderts, die zwar aus einem Monolith gebildet sind, aber eine giebelförmige Bekrönung haben und von Anfang an aufrecht über dem Grab auf dem Friedhof aufgestellt waren – wie nrr. 296, 297, 299 – als Grabsteine anzusprechen, was übrigens dem heutigen Sprachgebrauch entspricht.

Der Funktion nach, d.h. hinsichtlich der engen räumlichen Verbindung mit der Grabstätte, ist das mittelalterliche Hochgrab mit dem Grabstein verbunden. Es kann einmal von der antiken Gattung des Sarkophags abgeleitet werden; zum andern aber ist es als eine repräsentative Ausbildung des Grabsteins anzusehen, wie sie für Stifter-Grabmäler aus Adel und Klerus verbreitet war. Die Grabplatte wurde durch einen geschlossenen Unterbau oder durch architektonisch oder figürlich gebildete Stützen (z.B. Löwen)49) über das Fußbodenniveau emporgehoben, was nicht ausschloß, daß die nun notwendig gewordene Deckplatte über der Gruft ebenfalls künstlerisch ausgestaltet wurde. Im Bearbeitungsgebiet lassen sich noch drei Hochgrabanlagen nachweisen; allerdings sind nur die oberen Platten erhalten (nrr. 11, 101)50).

Neben den – von ihrer Zweckbestimmung als Abdeckung des Grabes hergeleiteten – Grabsteinen existiert von jeher ein anderer, auf römische und frühchristliche Totengedächtnismale zurückgehender Typus. Seine Hauptmerkmale sind die meist zeilenweise angeordnete Inschrift mit Todesvermerk, die nicht an die hochrechteckige Umrißform des Grabes gebundene Form und Größe und die meist von Anfang an aufrechtstehende Anbringung. Diese Gedächtnismale, die unabhängig von der Grabstätte (oder aber zusätzlich zum Grabstein in dessen Nähe) errichtet wurden, werden im heutigen Sprachgebrauch als Epitaphien bezeichnet51). Dieser Oberbegriff umfaßt die verschiedensten Gestaltungsformen, die das Gedächtnismal im Lauf der Jahrhunderte annahm, angefangen von den Memoriensteinen des Früh- und Hochmittelalters52) bis hin zu den monumentalen Zierarchitekturen der Renaissance und des Barock. Epitaphien sind im Gegensatz zu den Grabsteinen nicht an ein bestimmtes Material gebunden; abgesehen von der Ausführung in Stein war Holz als Werkstoff für gemalte Bildepitaphien und Totenschilde ebenso beliebt wie Metallguß für kleinformatige Gedenktafeln. Seit dem 14. Jahrhundert kamen zum Schmuck des Denkmals die verschiedensten Bildmotive auf; hier soll nur auf die charakteristische Darstellung des Verstorbenen als kniender Beter – mit oder ohne Verbindung mit einem Andachtsbild – hingewiesen werden, weil dieser Typus im Bearbeitungsgebiet in zahlreichen Varianten anzutreffen ist. Als Epitaph wird im vorliegenden Text ein Gedächtnismal bezeichnet, wenn durch Quellenschriften, Vorhandensein eines eigentlichen Grabsteins oder durch Form, Größe und Material auszuschließen ist, daß das Denkmal jemals eine liegende Position direkt auf dem Grab eingenommen hat. Selbstverständlich sind die Übergänge fließend, und eine klare formale Unterscheidung wird nicht in allen Fällen zu treffen sein53). Bei verlorenen Grabschriften ist ohnehin eine Unterscheidung zwischen Grabstein oder Epitaph nicht möglich; hier wurde der neutrale Begriff Grabmal im Sinne von Gedächtnismal verwendet.

Die im 16. Jahrhundert aufkommenden Wandepitaphien mit dem Charakter mehrgeschossiger Kleinarchitekturen werden hier Grabdenkmal genannt. Eindrucksvolle Beispiele dieser vom Adel favorisierten Gattung sind z.B. in Neuenbürg, Sulzfeld, Kürnbach und Sickingen erhalten (nrr. 189f., 208, 267, 314, 352). Abweichend von den großen Spätrenaissance-Denkmälern fürstlicher Grablegen, die verschiedene Materialien wie Tuffstein, Marmor, Alabaster, Schiefer u.a. mit Sandstein kombinieren, beschränkte man [Druckseite XXII] sich im Bearbeitungsgebiet auf den heimischen Sandstein. Schrifttafeln aus Schiefer – im Werkstatt-Umkreis des Johann von Trarbach üblich – sind nur einmal in Sickingen nachweisbar (nr. 352).

Die Gattung der geschnitzten oder gemalten Holzepitaphien fehlt im Bearbeitungsgebiet fast vollständig, weil Ausstattungsstücke aus diesem Material sehr viel anfälliger als Steindenkmäler sind. Die zwei erhaltenen Exemplare (nrr. 292, 407) sind mit Sicherheit Reste eines sehr viel umfangreicheren Bestandes54). Denn in nächster Nachbarschaft, nämlich in den lutherisch orientierten und damit keineswegs bilderfeindlich eingestellten Bereichen der reichsstädtischen Bürgerschaft und des Ritteradels, haben sich zahlreiche Denkmäler dieser Gattung erhalten; als Beispiele seien die relativ unversehrt erhaltenen Innenräume der Wimpfener Stadtkirche und der Pfarrkirche in Schwaigern (Kr. Heilbronn) genannt55). Die Gattung der im Spätmittelalter verbreiteten hölzernen Totenschilde mit aufgemalter Umschrift – in Ulm und Rothenburg zahlreich vertreten – ist in keinem Exemplar mehr faßbar56).

Metall-Epitaphien, die z.B. in Rothenburg oder Nürnberg eine Hauptgruppe der Inschriftendenkmäler ausmachen, sind ebenfalls bis auf ein einziges Denkmal in Bruchsal (nr. 220) vollständig vernichtet57). Selbst Steindenkmäler mit kleineren Metallauflagen in Form von Schrifttäfelchen oder Wappenmedaillons, wie sie im Rhein-Neckar-Kreis vereinzelt vorkommen, sind offenbar vollständig dem Metallraub zum Opfer gefallen58).

Daß jedoch bedeutende Gießhütten vorhanden waren, die als Lieferanten von Epitaphien in Frage kommen, zeigt die stattliche Anzahl von 20 nachweisbaren Glocken. Da diese in dem kurz vor der Veröffentlichung stehenden Band IV (Baden) des Deutschen Glockenatlasses, bearbeitet von S. Thurm, ausführlich behandelt werden, sind die im vorliegenden Band aufgenommenen Glockeninschriften lediglich mit einem Kurzkommentar und den wichtigsten Literaturangaben versehen worden59).

Abgesehen von Grabmälern und Glocken sind fast alle kirchlichen Ausstattungsstücke mit Inschriften verloren. Aus dem Bereich der fest mit dem Kirchenraum verbundenen Stücke haben sich zwei Sakramentsnischen in Ettlingen (nach 1459) und Stettfeld (1473) erhalten (nrr. 52, 67). Besonders hoch sind die Verluste auf dem Gebiet der liturgischen Geräte aus Edelmetall: von den nur sechs nachweisbaren Meßkelchen sind mit einer Ausnahme (nr. 158) alle eingravierten Inschriften erst im 17. Jahrhundert entstanden. Einen künstlerischen Höhepunkt, der Rückschlüsse auf das hohe Niveau des ehemals hier vorhandenen Kunsthandwerks erlaubt, stellt das Karlsruher Altarkreuz von 1450/70 dar (nr. 60); als Spitzenleistung von überregionaler Bedeutung und als einziges Exemplar seiner Gattung steht diese Goldschmiedearbeit im Bearbeitungsgebiet isoliert. Der Befund der Schriftformen konnte den auch stilistisch uneinheitlichen Charakter des Werkes dahingehend präzisieren, daß das Kreuz wohl bereits in spätgotischer Zeit eine Umgestaltung erfuhr.

Die Inschriften des sakralen Bereichs abschließend, sei auf eine Reihe von Beispielen hingewiesen, die der übergreifenden Gattung der Malerei angehören. Die Inschriften spielen hier meist eine untergeordnete Rolle als Beischriften auf Spruchbändern oder auf den Nimben der dargestellten Heiligen. Das einzige Retabel des Bearbeitungsgebietes in Beiertheim (1523) entging dem Bildersturm und belegt, daß die Freiburger Werkstatt des Hans Wydyz auch den nördlichen Oberrhein belieferte (nr. 157). Die gemalten Flügelbilder stammen von dem Straßburger Monogrammisten L. F. – Aus dem Bereich der Glasmalerei sind ebenfalls nur Fragmente eines einzigen Zyklus in Zaisenhausen (1499) erhalten (nr. 106). Die Verluste auf diesem Gebiet sind besonders hoch zu veranschlagen, denn vermutlich hatten auch die Kirchen der Ritterschaftsorte umfangreiche Verglasungen. Die Fensterstiftung, versehen mit Stifterbild und Stiftungsinschrift, war gerade im Spätmittelalter ein willkommenes Mittel der Repräsentation; als Scheibenstifter betätigten sich zunehmend auch Glieder des Beamtenpatriziats neben denen des Ortsadels60). – Etwas günstiger ist die Überlieferung von Wandmalerei-Zyklen; von den acht Beispielen aus spätgotischer Zeit sind Bahnbrücken, Gondelsheim, Helmsheim, Obergrombach und Zeutern aufgenommen worden, da hier noch erkennbare Reste von Inschriften auszumachen waren (nrr. 36, 56, 123, 124, 125). Die Zyklen in [Druckseite XXIII] Eggenstein, Oberacker und Unterderdingen sind so verblaßt, daß nur noch leere Spruchbandflächen sichtbar sind61).

Die zweitgrößte Inschriftengruppe nach den Grabmälern ist die Gattung der Bauinschriften mit 58 Exemplaren. Sie gehören sowohl dem Bereich der sakralen als auch der profanen Architektur an. Die älteste erhaltene Bauinschrift von 1358 (nr. 7) ist durch ihre Verbindung mit der Figur des Bischofs als Bauherr zugleich die künstlerisch bedeutendste unter den mittelalterlichen Beispielen. Besondere Formulierungen, die über die Nennung von Baujahr und Bauherrschaft hinausgehen, sind durch eine Bleitafel mit einer Grundsteinlegungsinschrift von 1521 (nr. 153) und durch eine Reihe von Bauinschriften mit Angabe zeitgenössischer Lebensmittelpreise (nrr. 253, 262, 288, 377) vertreten. Neben den Steininschriften hat sich nur eine verschwindend geringe Zahl von in Holz eingeschnittenen Hausinschriften erhalten, auf deren Gefährdung in heutiger Zeit schon hingewiesen wurde. Ihre Verlustrate ist schwer einzuschätzen, da ihr volkstümlicher Charakter für Inschriftensammler nicht attraktiv war. Ihrem Inhalt nach gehören auch sie im allgemeinen zur Gattung der Bauinschriften, da sie meist den Zeitpunkt eines Neubaues oder Umbaues dokumentieren.

In einigen Fällen sind Hausinschriften den Gedenkinschriften zuzuordnen wie die Inschriften auf Philipp Melanchthon in dessen Vaterstadt Bretten (nrr. 222, 294, 389). Gedenkinschriften dieser Art sind durch besonders zahlreiche Autoren überliefert, da sie offensichtlich lange Zeit Aktualität besaßen. Ein besonders signifikantes Beispiel ist die von Caspar Hedio verfaßte, humanistische Gedenkinschrift auf die Anbringung eines römischen Neptunsteins am Ettlinger Rathaus, der zu einem Wahrzeichen der Stadt wurde (nr. 207).

Durch ihre Beweglichkeit nicht ortsgebunden und deshalb vermutlich in großer Zahl abgegangen sind die Ausstattungsstücke des profanen Bereichs, die nicht selten mit Inschriften versehen waren. Stellvertretend für die Metallerzeugnisse sei hier auf einige Waffen der ehemaligen markgräflichen Rüstkammer des Durlacher Schlosses (nrr. 53, 100, 380) und auf ein – nurmehr literarisch faßbares – „Trinkgeschirr“ (nr. 353) hingewiesen.

Zitationshinweis:

DI 20, Großkreis Karlsruhe, Einleitung, 4. Die Inschriftengattungen und ihre technische Ausführung (Anneliese Seeliger-Zeiss), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di020h007e002.

  1. 47.DI. XII (Heidelberg) nrr. 1ff.; DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) nrr. 3ff. »
  2. 48.E. Borgwardt, Die Typen des mittelalterlichen Grabmals in Deutschland. Diss. phil. Freiburg i. Br. 1939; über die Geschichte des Bildnisgrabmals vgl. K. Bauch, Das mittelalterliche Grabbild. Berlin, New York 1976 (mit weiterführender Lit.). Die meisten Abhandlungen bearbeiten einen landschaftlichen Teilbereich; Bibliographie (in Auswahl) bei Kloos, Epigraphik 33; ebd. 70ff. eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Forschungsergebnisse. »
  3. 49.Mehrere derartige Hochgräber haben sich in Lichtental bei Baden-Baden erhalten; vgl. KdmBaden XI 1, 501, nr. 1 (Abb. 411), 504, nr. 1 (Abb. 418). »
  4. 50.Eine weitere Hochgrabplatte ist in Menzingen (Stadt Kraichtal) mit der Figur des Ritters Eberhard d. Ä. (gest. 1387) erhalten; da die zugehörige Inschrift verloren ist, konnte das Denkmal nicht aufgenommen werden; vgl. dazu Seeliger-Zeiss, Rittergrabmäler. »
  5. 51.Vgl. dazu RDK V (1967) 872–921 (P. Schoenen). – Zu der Form des Renaissance-Typus „Stifter unter dem Kreuz“ vgl. P. Reindl, Loy Hering. Basel 1977, 86ff. »
  6. 52.Vgl. G. Binding, in: Zeitschr. f. Archäologie d. Mittelalters 2 (1974) 41–61. – Eine Parallele in unserer Gegend in Altlußheim (Rhein-Neckar-Kreis); vgl. DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) nr. 1. »
  7. 53.Besonders aufschlußreich sind die wenigen Fälle, in denen Epitaph und zugehöriger Grabstein erhalten sind (nrr. 237f.; 312f., 344f., 401f.). Wäre der Grabstein der Anna Maria Hartmanni (gest. 1567; nr. 238) nicht erhalten, würde man ihr Epitaph wahrscheinlich als Grabstein bezeichnet haben, denn es ist in der für Bildnisgrabsteine typischen Form gearbeitet. Analog wären die Mädchen-Grabmäler derselben Werkstatt in Flehingen (nrr. 213f.) als Epitaphien anzusprechen. Andererseits aber ist man geneigt, die mit größter Feinheit gearbeiteten Grabsteine der Vögte Kilian Raab (gest. 1630) und Johannes Sagittarius (gest. 1636) für Epitaphien zu halten, obgleich sie laut Wickenburgs Aussage Grabdeckplatten waren (nrr. 405, 413). Daraus geht hervor, daß eine starre Terminologie nicht anwendbar ist, wenn schriftliche Quellen fehlen. »
  8. 54.Ein weiteres Holzepitaph von 1609 war in Oberderdingen vorhanden (Inschrift nicht überliefert). »
  9. 55.Zu Wimpfen vgl. DI. IV nrr. 180, 182, 185, 186, 191, 203 etc. In Schwaigem sind gemalte Epitaphien von 1584/1599, 1571/1599, 1600 und 1630 erhalten. »
  10. 56.Zur Gattung Totenschild und dessen Verbreitung in Ulm vgl. A. Rieber, in: 600 Jahre Ulmer Münster. Ulm 1977, 330ff. – Zu Rothenburg vgl. DI. XV, S. 270 (Stichwort Totenschild). »
  11. 57.Ebd. Stichwort Metallepitaph. »
  12. 58.Vgl. DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) nrr. 50, 122, 125, 254, 258. – In Wimpfen haben sich Epitaphien aus Bronze und Gußeisen erhalten; vgl. DI. IV (Wimpfen) nrr. 150, 160, 167, 177, 181»
  13. 59.Bereits erschienen sind die Bände: Deutscher Glockenatlas I (Württemberg u. Hohenzollern), II (Bayerisch-Schwaben), III (Mittelfranken). München, Berlin 1959, 1967, 1973. »
  14. 60.R. Becksmann, in: CVMA II, Baden u. Pfalz 1, S. XXVIII; ders., in: Vitrea dedicata. Berlin 1975, 65–85. »
  15. 61.Darunter ist Oberacker (Stadt Kraichtal) besonders bemerkenswert als der früheste erhaltene und ikonographisch und künstlerisch besonders interessante Zyklus; Ansetzung um 1400, Aufdeckung 1909 in der Sakristei (ehem. Turmchor); Gewölbezone: Gnadenstuhl und Marienkrönung verbunden mit den vier Evangelisten; Wandzone: Credo-Apostel mit Spruchbändern (gotische Minuskel); vgl. KdmBaden IX 1, 131; J. Sauer, in: FDA NF. 10 (1919) 282f. »